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Holsteiner KlöönSNACK - Ausgabe Rendsburg / Mittelholstein - November 2023

Das Magazin für Rendsburg und Region Mittelholstein - Aktuelle, lokale Berichterstattung von Menschen aus der Region für die Region

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KLIMA & ENERGIE<br />

Gemeinsam mehr Energie (kosten) sparen<br />

Energie ist wertvoll. Das gilt umso mehr angesichts hoher Energiekosten. Für das Heizen mit fossilen Brennstoffen<br />

etwa wird eine CO₂-Abgabe fällig – und diese wird in den kommenden Jahren steigen.<br />

Seit Beginn des Jahres <strong>2023</strong> ist<br />

das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz<br />

(CO2KostAufG) in<br />

Kraft. Es regelt, wie die CO₂-<br />

Abgabe zwischen Mieter:innen<br />

und Vermieter:innen aufgeteilt<br />

wird. Maßgeblich für die Kostenaufteilung<br />

in Wohngebäuden<br />

ist der tatsächliche Verbrauch:<br />

Die Kohlendioxidkosten<br />

werden entsprechend dem<br />

jährlichen CO₂-Ausstoß pro<br />

Quadratmeter Wohnfläche und<br />

damit anhand der energetischen<br />

Qualität des Gebäudes<br />

abgestuft verteilt. Je schlechter<br />

also die Energieeffizienz des<br />

Wohngebäudes ist, desto höher<br />

ist der Verbrauch und damit der<br />

vermieterseitig zu tragende<br />

Kostenanteil.<br />

Wissenschaftler:innen der TU<br />

Dortmund haben berechnet,<br />

Jetzt kostenfrei den<br />

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Foto: akz-o<br />

dass sich die Kostenbelastungen<br />

in vermieteten Wohnungen<br />

in den kommenden drei Jahren<br />

auf etwa 3,93 Milliarden Euro<br />

summieren werden, wovon Vermieter:innen<br />

2,11 Milliarden<br />

Euro zu schultern haben – Tendenz<br />

steigend aufgrund des<br />

jährlich ansteigenden CO₂-Preises.<br />

Vermieter:innen sollten also<br />

aktiv werden und sich zuvorderst<br />

einen schnellen Überblick<br />

über die CO₂-Emissionen und<br />

die erwartete Kostenbelastung<br />

für die eigene Immobilie verschaffen,<br />

etwa über kostenlose<br />

CO₂-Preisrechner im Internet.<br />

Auf Basis dieser ersten Orientierung<br />

lassen sich wirkungsvolle<br />

und wirtschaftliche Maßnahmen<br />

ableiten.<br />

Ohnehin ist Transparenz das<br />

Gebot der Stunde: Das erwähnte<br />

Gesetz gibt nämlich vor, dass<br />

Eigentümer:innen die Verteilung<br />

der CO₂-Kosten im Rahmen<br />

der Heizkostenabrechnung<br />

vorzunehmen haben. Beauftragen<br />

sie damit zum Beispiel einen<br />

Messdienstleister, kann<br />

dieser künftig mit nur wenigen,<br />

vom Auftraggeber bereitgestellten<br />

Informationen die Einstufung<br />

der Immobilie vornehmen<br />

und die anteiligen Kosten für<br />

Vermieter:innen und Mieter:innen<br />

berechnen sowie transparent<br />

in der Heizkostenabrechnung<br />

ausweisen. Derartige<br />

Rechnungen werden Verbraucher:innen<br />

erstmals für Abrechnungszeiträume<br />

ab Januar <strong>2023</strong><br />

erhalten.<br />

Mieter:innen,<br />

die ebenfalls<br />

jetzt aktiv werden<br />

und Energie<br />

sparen<br />

möchten, liefert<br />

die unterjährige<br />

Verbrauchsinformation<br />

wertvolle<br />

Hinweise.<br />

Diese können<br />

Vermieter:innen<br />

von Liegenschaften<br />

mit<br />

fernablesbaren<br />

Messgeräten ihren Mieter:innen<br />

schon heute monatlich zukommen<br />

lassen. Denn: Wer seinen<br />

Verbrauch kennt und zeitnah<br />

Feedback erhält, kann gezielt<br />

reagieren, um Energie zu sparen.<br />

Weniger Energieverbrauch<br />

kann zudem eine andere Einstufung<br />

der Immobilie bewirken<br />

und so den CO₂-Anteil aller<br />

Beteiligten spürbar mindern.<br />

Digitalisierung leistet hier<br />

einmal mehr wertvolle Dienste<br />

im Sinne von Kosteneinsparungen<br />

und Klimaschutz. (akz-o)<br />

Weitere Infos unter<br />

www.ista.com/de/heizkostenabrechnung/<br />

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