COSMEDIC by SGMK No. 22
Das Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik
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BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
DIE NEUE VERBANDSLÖSUNG DER SGMK
Die neue SGMK-Berufshaft pflichtversicherung
für Kosmetiker:innen
und Dermapigmentologen:innen
Was lange währt, wird endlich gut! Ende September ist es uns endlich gelungen, zusammen
mit unserem Partner Neutrass eine Verbandslösung für die Kollektivberufshaftpflichtversicherung
abzuschliessen, welche sämtliche Behandlungen, die unter das
Gesetz der V-NISSG fallen, mit bis zu CHF 10’000’000 Versicherungssumme pro Ereignis
versichert. Ein weiterer Meilenstein in der SGMK-Historie. von René Schätti
Die Ausbildung zur Sachkunde
gemäss V-NISSG ist
schon länger angelaufen.
Unter das Bundesgesetz
fallen Behandlungen wie
die Entfernung von Haaren
mit Laser oder IPL (Blitzlampe) sowie
die Entfernung von Tattoos und Permanent
Make-up. Dazu Behandlungen für die
Reduzierung von Fettpolstern oder Cellulite.
Aber auch wer Akne, Couperose, Blutschwämmchen
und Spinnennävi kleiner
als 3 Millimeter, Falten, Narben oder postinflammatorische
Hyperpigmentierungen
mit Technologien, die nichtionisierende
Strahlung oder Schall aussenden, behandelt,
braucht ab dem 1. Juni 2024 dafür
die Sachkunde, sofern man nicht bei einem
Arzt oder einer Ärztin angestellt ist und
unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung
arbeitet.
Obwohl die pflichtige Ausbildung in der
Branche nicht überall gut ankommt, ist es
die einzige Kosmetik-Ausbildung der
Schweiz, mit deren Abschluss Kosmetikerinnen
und Kosmetiker schweizweit offiziell
gewisse apparative Behandlungen
durchführen dürfen. Nicht einmal mit dem
eidg. Fachausweis in Richtung Medizinische
Kosmetik ist das so.
Bislang war es für Kosmetikerinnen und
Kosmetiker nicht einfach, solche Behandlungen,
vor allem Laserbehandlungen, versichern
zu lassen. Nur ganz wenige Versicherungen
erklärten sich dazu bereit, schlossen
aber immer einiges in den Klauseln aus – wie
zum Beispiel Laser der Klasse 4.
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COSMEDIC BY SGMK NO. 22 | HERBST 2023