COSMEDIC by SGMK No. 22
Das Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik
Das Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
DIE NEUE VERBANDSLÖSUNG DER SGMK
Wenn es nun aber eine offizielle Ausbildung
gibt, die Inhaberinnen und Inhaber
eines Sachkundenachweises dazu befähigt,
solche Behandlungen ohne Arztaufsicht
durchführen zu dürfen, müsste es
doch auch eine Möglichkeit geben, diese
mit einer Berufshaftpflichtversicherung
versichern zu lassen.
Und genau hier setzten wir an. Mit Neutrass
fanden wir eine starke Partnerin,
mit der wir zusammen den Weg angegangen
sind. Und mit dem Versicherer
Vaudoise den richtigen Weggefährten,
um eine tolle Verbandslösung ausarbeiten
zu können.
WER KANN VON DER VERBANDS-
LÖSUNG PROFITIEREN?
Um sich mit der SGMK-Verbandslösung
versichern zu lassen, muss man Mitglied
der SGMK sein, Mitglied der Neutra-
Medica (CHF 30.–/Jahr) und natürlich
den jeweiligen Sachkundenachweis für
die Behandlungen, die man ausführt
respektive versichert haben möchte, erworben
haben.
WAS IST ALLES VERSICHERT?
Versichert ist die Haftpflicht aus einfachen
kosmetischen Behandlungen (wie
z. B. Auftragen von Hautcremen, Makeups),
sofern diese im Rahmen der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt
werden und soweit es sich dabei
um nichtinvasive Behandlungen handelt.
Die Deckungserweiterung gilt für alle
Spezialbehandlungen gemäss V-NISSG,
unter der Voraussetzung, dass diese von
einer versicherten Person mit entsprechendem
Sachkundenachweis durchgeführt
werden.
Mit der neuen Berufshaftpflichtversicherung bietet die SGMK ihren Mitgliedern eine Verbandslösung an, welche
sämtliche unter das Gesetz der V-NISSG fallenden Behandlungen versichert. (Bild © Alma-Laser)
Gedeckt werden Ansprüche im Zusammenhang
mit Behandlungen, welche unter
der Bundesgesetzgebung über den
Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende
Strahlung und Schall fallen:
• Behandlung von Akne;
• Behandlung von Cellulite und Fettpolster;
• Behandlung von Couperose, Blutschwämmchen
und Spinnennävi, die
kleiner als oder gleich 3 mm sind und
die sich nicht an Augenliedern oder in
Augennähe befinden (nicht näher als
10 mm);
• Faltenbehandlung;
• Behandlung von Nagelpilz;
• Behandlung von Narben;
• Behandlung von postinflammatorischen
Hyperpigmentierung;
• Behandlung von Striae;
• Entfernung von Haaren;
• Entfernung von Permanent Make-up
mittels Laser, sofern sich das Permanent
Make-up nicht an Augenliedern
oder in Augennähe befindet (nicht näher
als 10 mm);
• Entfernung von Tätowierungen mittels
Laser, sofern sich die Tätowierungen
nicht an Augenliedern oder in Augennähe
befinden (nicht näher als 10 mm);
• Akupunktur mittels Laser;
• Cellulite- und Fettpolsterbehandlungen
(z. B. mit Kryolipolyse).
In diesem Rahmen mitversichert ist die
Haftpflicht aus der Verwendung von Geräten
der Laserklasse 1 bis 4.
Auch Permanent Make-up und Microblading können mit der SGMK-Verbandslösung versichert werden.
GUTE NACHRICHTEN AUCH FÜR
PERMANENT-MAKE-UP-STUDIOS
Zusätzlich zu den V-NISSG-Behandlungen
konnten wir auch die Anwendung
von Permanent Make-up sowie Microblading
mitversichern lassen. Hierfür benötigt
man neben der SGMK- und Neutra-Medica-Mitgliedschaft
die Ausbildung
Eidg. Fachausweis Fachrichtung med.
Kosmetik oder den Eidg. Fachausweis
Dermapigmentologin oder das Diplom
«PMU geprüfte Dermapigmentologin»,
welches man beim Schweizer Permanent-Make-up-Verband
erwerben kann
(www.permanentmakeup-verband.ch).
COSMEDIC BY SGMK NO. 22 | HERBST 2023
11