01.11.2023 Aufrufe

COSMEDIC by SGMK No. 22

Das Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik

Das Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MEHRWERTSTEUER

WIE PASSE ICH MEINE PREISE AN?

Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1.1.2024 –

wie passe ich meine Preise an?

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz wird per 1.1.2024 angepasst. Wie viel beträgt die

Erhöhung und wie ist die korrekte Vorgehensweise bei der Rechnungsstellung? Muss

diese Kostensteigerung auf die bestehenden Preise abgewälzt werden? Und wie geht

man mit den steigenden Kosten für Heizung, Strom und Miete um? von Sabine Hartmann

NEUE MEHRWERTSTEUERSÄTZE

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der

Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:

• Normalsatz: 8,1 %

(bis 31.12.2023: 7,7 %)

• Reduzierter Satz: 2,6 %

(bis 31.12.2023: 2,5 %)

• Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %

(bis 31.12.2023: 3,7 %)

Die Steuersatzerhöhung hat auch Auswirkungen

auf die Saldosteuersätze (SSS). Die

Änderungen zeigen sich wie folgt:

bis 31.12.2023: ab 01.01.2024:

0,1 % 0,1 %

0,6 % 0,6 %

1,2 % 1,3 %

2,0 % 2,1 %

2,8 % 3,0 %

3,5 % 3,7 %

4,3 % 4,5 %

5,1 % 5,3 %

5,9 % 6,2 %

6,5 % 6,8 %

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz

sind weder das Datum der Rechnungsstellung

noch der Zahlung, sondern

der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art.

115 Abs. 1 MWSTG). Bei periodischen Leistungen

(z. B. Abonnement) ist der Zeitraum

der Leistungserbringung entscheidend.

Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte

Leistungen unterliegen den bisherigen

Steuersätzen. Für Leistungen, welche ab

dem 1. Januar 2024 erbracht werden, gelten

die neuen Steuersätze.

Nicht nur die Mehrwertsteuer erfährt eine

Erhöhung, innerhalb kurzer Zeit sind die

Strompreise sowie die Heizkosten stark

angestiegen. Auch Lebensmittel und Kosmetikprodukte

sind von einer Preiserhöhung

nicht verschont geblieben. Zudem

sind die Mietzinsen ebenfalls nach oben

angepasst worden, nachdem per 2. Juni

2023 der Referenzzinssatz von 1,25 % auf

1,5% gestiegen ist. Wie gehen die Unternehmen

damit um? Wie können diese

Mehrkosten weitergegeben werden und in

welchem Umfang? Ist eine Preiserhöhung

für Unternehmen unerlässlich?

AUSWIRKUNGEN VON

PREISENTSCHEIDUNGEN

Preisentscheidungen haben erhebliche

langfristige Auswirkungen. Für die meisten

Unternehmenstypen besteht das grundsätzliche

Ziel in der Gewinnerzielung. Dies

bedeutet, dass das Produkt aus Sicht des

Kunden einen so grossen Nutzwert haben

muss, dass er bereit ist, dafür einen Preis

oberhalb der Kosten zu zahlen. Nur wenn

es gelingt, dauerhaft ein Preisniveau zu

etablieren, das die Gesamtkosten deckt

und ein ausreichendes Absatzvolumen gewährleistet,

ist der Fortbestand des Unternehmens

gesichert.

Die Preisgestaltung wird oft als eine der

wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen

angesehen. Preisentscheidungen

werden zwar wesentlich durch das Marktumfeld

beeinflusst, sie müssen sich jedoch

auch an den übergeordneten strategischen

Unternehmenszielen sowie den

Kostenstrukturen orientieren. Ziel der

Preisgestaltung ist es, unter Berücksichtigung

aller relevanten internen und externen

Einflussfaktoren die optimale Preisstrategie

zu ermitteln.

PREISPOLITIK

Der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung

ist ein wesentliches Verkaufsargument.

Das gilt besonders für KMU, die im

Vergleich zu Grossunternehmen weniger

Fixkosten auf die Preise abwälzen müssen.

42

COSMEDIC BY SGMK NO. 22 | HERBST 2023

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!