KölnerLeben Dezember 2023 - Februar 2024
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: Modelleisenbahn - Von Dauerbauern und Teppichbahnern √ Ratgeber: Pflegegrade - Wer bekommt welche Leistung √ Ratgeber: Geschenktipps - Schenken und Gewinnen
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8<br />
Ratgeber<br />
Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung in die<br />
Auf dieser Doppelseite finden Sie einige typische Fallbeispiele.<br />
Sie dienen ausschließlich der Veranschaulichung.<br />
Alle genannten Beträge gelten pro Monat ab dem 1. Januar <strong>2024</strong>.<br />
1<br />
> geringe<br />
Beeinträchtigungen<br />
der Selbstständigkeit<br />
oder<br />
der Fähigkeiten<br />
Pflegegrad 1: Herr Dörfner ist 79 Jahre alt und hat<br />
vor Kurzem seine Frau verloren. Weil er allein nicht<br />
mehr gerne hinausgeht, wird er zunehmend unsicher<br />
auf den Beinen. Ein Pflegedienst hilft ihm einmal in<br />
der Woche bei der Körperpflege und begleitet ihn<br />
donnerstags zum Einkaufen auf den Markt.<br />
Leistungen:<br />
Entlastungsbetrag: 125 Euro<br />
Mit Zuschüssen zur Wohnumfeldverbesserung hat<br />
er außerdem die Dusche barrierefrei umbauen lassen<br />
(mit jedem Pflegegrad möglich).<br />
Pflegegrad 2: Die 80-jährige Frau Meyer hat Schwierigkeiten,<br />
sich morgens allein zu waschen und anzuziehen.<br />
Sie hat eine beginnende Demenz und vergisst<br />
immer häufiger, ihre Bluthochdruck-Medikamente<br />
einzunehmen. Deshalb kommt jeden Morgen ein ambulanter<br />
Pflegedienst für die Grundpflege und die<br />
Medikamentengabe. Der Toilettengang und auch das<br />
Zu-Bett-Gehen funktionieren gut; das Mittagessen<br />
bringt ein Essensdienst.<br />
> erhebliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
der Selbstständigkeit<br />
oder<br />
der Fähigkeiten<br />
2<br />
Leistungen:<br />
Pflegesachleistungen: 761 Euro im Monat<br />
oder Pflegegeld: 332 Euro<br />
oder vollstationäre Pflege: 770 Euro<br />
und Entlastungsbetrag: 125 Euro<br />
3 ><br />
schwere<br />
Beeinträchtigungen<br />
der Selbstständigkeit<br />
oder<br />
der Fähigkeiten<br />
Hilfe verlassen. Er kann sich nicht alleine anziehen und<br />
nicht selbst waschen. Dank verschiedener Hilfsmittel<br />
ist er in der Lage, zumindest einfache Mahlzeiten<br />
selbst zuzubereiten. Der Pflegedienst kommt morgens<br />
für die Grundpflege und zum Anziehen sowie<br />
abends zum Ausziehen. Einkäufe werden für ihn erledigt.<br />
Für Arztbesuche und Freizeit braucht er Hilfe<br />
und Begleitung.<br />
Pflegegrad 3: Herr Reinhardt, 46 Jahre alt, ist nach<br />
einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, er braucht einen<br />
Rollstuhl und kann die Wohnung nicht ohne<br />
Leistungen:<br />
Pflegesachleistungen: 1.432 Euro<br />
oder Pflegegeld: 573 Euro<br />
oder vollstationäre Pflege: 1.262 Euro<br />
und Entlastungsbetrag: 125 Euro<br />
<strong>KölnerLeben</strong> Heft 6 | 23