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Der Burgbote - Gemeinde Runding 2023 02 Advents-Ausgabe

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Aus dem Gemeinderat

Rundinger Burgbote

20

Der Bebauungsplan besteht

aus:

- Verfahrensvermerke

- Übersichtsplan M = 1 : 5000

vom 29.06.2023

- Bebauungsplan mit zeichnerischem

Teil M = 1 : 1000 und

Legende vom 29.06.2023

- Textliche Festsetzungen mit

Begründung zum Bebauungsplan

vom 29.06.2023

§3 Inkra treten

Dieser Bebauungsplan tri mit

der ortsüblichen Bekanntmachung

in Kra .

Abs mmungsergebnis 15:0

Digitales Rathaus - Erweiterung

des Angebots an Online-

Verfahren

I m R a h m e n d e s P ro j e kts

„Digitales Rathaus“ sollen zu

den bereits vorhandenen 30

Online-Verfahren weitere zehn

angeboten werden. Bis zum

30.09.2023 kann hierfür ein

Zuschuss in Höhe von 90 %

beantragt werden. Zudem ist

die Verfahrenspflege im 3-

j ä h r i g e n Fö rd e r ze i t ra u m

kostenlos.

D i e b i s h e r v o r h a n d e n e n

Online-Verfahren können unter

www.ruding.de/

buergerservice-portal

eingesehen werden.

Es sollen folgende zehn Online-

Verfahren zusätzlich angeboten

werden:

- Anmeldung Hundesteuer

- Abmeldung Hundesteuer

- Antrag auf Ausstellung eines

Fischereischeins

- Anmeldung eines Tradi onsoder

Brauchtumsfeuer

- Antrag auf Genehmigung zur

Haltung gefährlicher Tiere

- Bürgerantrag

- Antrag auf Erlaubnis zur

Plaka erung

- Ersta ung fortgewährter

Leistungen im Zusammenhang

mit dem Feuerwehrdienst

- Antrag auf Gesta ung einer

vorübergehenden Gaststä enerlaubnis

- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder

Maßnahmen

für Baustellen

Dazu liegt uns ein Angebot der

AKDB über einmalig 11.245,50

€ bru o vor.

Die zusätzlichen monatlichen

Kosten von 71,40 € bru o

werden in den ersten 36

Monaten (Förderzeitraum)

nicht berechnet.

Bei einer Förderung von 90 %

(80 % Regelförderung und 10 %

zusätzlich im Raum mit besonderem

Handlungsbedarf )

entstehen der Gemeinde

A n s c h a ff u n g s ko s t e n v o n

1.124,55 € bru o.

Die Förderung wird nach

momentanem Kenntnisstand

nicht verlängert.

Es ist zu erwarten, dass die

Digitalisierung zügig voranschreitet.

Daher werden wir im

Laufe der nächsten Jahre viele

Verfahren Online stellen

müssen. Wenn wir die Gelegenheit

jetzt nicht nutzen werden

wir in ein paar Jahren die volle

Rechnung alleine zahlen.

Auf Nachfrage von Markus

Griesbeck informiert GSL Raab,

dass für die bereits bestehenden

Onlineverfahren keine

monatlichen Verfahrensgebühren

zu zahlen sind. Hier ist nur

bei tatsächlichen Geschä svorfällen

- also, wenn der Bürger

das Verfahren nutzt - eine

Gebühr durch die Gemeinde zu

zahlen.

Auf Vorschlag von Bürgermeister

Franz Kopp beschließt der

Gemeinderat die genannten

Online-Anwendungen bei der

AKDB zu beau ragen. Damit

bietet die Gemeinde Runding

k ü n i g 4 0 O n l i n e -

Anwendungen an.

Abs mmungsergebnis 15:0

Landtags- und Bezirkswahl am

08. Oktober 2023 - Bes m-

mung des Wahllokals, Festlegung

der Anzahl der Briefwahlvorstände

und Festsetzung der

Höhe des Erfrischungsgelds.

Wie bereits bei der Bundestags-

40

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