Der Burgbote - Gemeinde Runding 2023 02 Advents-Ausgabe
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Aus dem Gemeinderat
Rundinger Burgbote
20
vom 25 m und einer Eingrünung
ok.Das Vorgehen sollte eigentlich
so sein, dass bei den
Regionalwerken angefragt wird
ob eine Anlage für sie interessant
ist. Falls die RW absagen
soll der Investor allein bauen.
Falls die RW mitmachen würden
sollten die RW planen und
der Investor mit Minderheitsbeteiligung
zusammen mit den
RW durchführen. Nur so kann
der zweite Schri der RW -
nämlich die regionale Stromvermarktung
- auch kommen.
Josef Mühlbauer und Mar n
Speckner: Das ist ein schlechtes
System. Ein privater Investor
sollte nicht durch einen Zwang
mit den RW zusammenzuarbeiten
ausgebremst werden.
Auf Vorschlag von Franz Kopp
s m mt d e r G e m e i n d e rat
grundsätzlich der Errichtung
einer 1.739,07 kWp Freiflächen-PV-Anlage
auf der FlNr. 58
der Gemarkung Runding zu. Die
Anlage sollte eingegrünt und
mit 25 m Abstand zur angrenzenden
Bebauung ausgeführt
werden. Mit dem Antragsteller
sind die weiteren Parameter
( S c h e m e n b e wertung d e r
Gemeinde Runding) zu klären
bevor ein entsprechenden
Bauleitverfahren eingeleitet
werden kann.
Abs mmungsergebnis 6:5
Bauvoranfrage: Neubau einer
3.859,52 kWp Freiflächen-PV-
Anlage in Runding, FlNr. 207,
208 und 209, Gemarkung
Runding
Sachverhalt zu diesem TOP:
Helmut Mauerer von der Fa.
Helmut Mauerer UG & Co. KG
hat eine Bauvoranfrage zum
Neubau einer Freiflächen-PV-
Anlage mit ca. 3,86 MW auf den
Grundstücken FlNr. 207, 208
u n d 2 0 9 d e r G e m a r ku n g
Runding gestellt. Die Flächen
befinden sich zusammenhängend
südlich von Runding am
Eyerberg im Landscha sschutzgebiet
„Oberer Bayerischer
Wald“.
Die Gesam läche der drei
Grundstücke beträgt rd. 33.790
m².
Die Anlage soll mit einem 2,20
m hohen Zaun mit Übersteighilfe
und einem 20 cm Bodenabstand
für Klein ere abgegrenzt
werden.
Der Anschlusspunkt (Netzverknüpfungspunkt)
kann noch
nicht benannt werden, da das
Bayernwerk die vorherige
Praxis geändert hat und jetzt
vor Berechnung des Anschlusspunkts
einen Nachweis für eine
ernstha e Bauabsicht benö -
gen, z.B. einen Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan.
Unser Ausschlusskriterium
1 kann daher nicht angewendet
werden.
Wegen der weiteren Ausführungen
wird auf den vorherigen
TOP verwiesen.
Auf Vorschlag von Franz Kopp
s m mt d e r G e m e i n d e rat
grundsätzlich der Errichtung
einer 3.859,52 kWp Freiflächen-PV-Anlage
auf den FlNrn.
207, 208 und 209 der Gemarkung
Runding zu. Die Anlage
sollte eingegrünt werden. Mit
dem Antragsteller sind die
weiteren Parameter (Schemenbewertung
der Gemeinde
Runding) zu klären bevor ein
entsprechenden Bauleitverfahren
eingeleitet werden kann.
Abs mmungsergebnis 11:0
Bauleitplanung: Aufstellungsb
e s c h l u s s f ü r d i e Ä n d e-
rung/Erweiterung des Gewerbegebiets
Langwitz
E s l i e g e n d r e i ( B a u v o r -
)anfragen im Umfeld des
Gewerbegebiets Langwitz vor.
A) Neubau einer Lagerhalle
mit Werksta und zusätzlicher
Anbau eines Bürogebäudes
auf dem Gelände des
ehemaligen Gasthauses Gruber
(FlNr. 986, Gmkg. Niederrunding;
behandelt in der BA-
Sitzung am 18.10.2021)
B) Neubau eines Heizwerks
(FlNr. 151; Gmgk. Niederrunding;
behandelt in der BA-
Sitzung am 14.11.2022)
C) E r w e i t e r u n g d e s
Gewerbegebiets Langwitz um
eine Fläche von rd. 2.400 m²
(Res läche des Gesamtgrundstücks
FlNr. 586/2 Gmkg.
Niederrunding; behandelt in
der GR-Sitzung am 11.08.2022;
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