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Der Burgbote - Gemeinde Runding 2023 02 Advents-Ausgabe

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Aus dem Gemeinderat

Rundinger Burgbote

20

vom 25 m und einer Eingrünung

ok.Das Vorgehen sollte eigentlich

so sein, dass bei den

Regionalwerken angefragt wird

ob eine Anlage für sie interessant

ist. Falls die RW absagen

soll der Investor allein bauen.

Falls die RW mitmachen würden

sollten die RW planen und

der Investor mit Minderheitsbeteiligung

zusammen mit den

RW durchführen. Nur so kann

der zweite Schri der RW -

nämlich die regionale Stromvermarktung

- auch kommen.

Josef Mühlbauer und Mar n

Speckner: Das ist ein schlechtes

System. Ein privater Investor

sollte nicht durch einen Zwang

mit den RW zusammenzuarbeiten

ausgebremst werden.

Auf Vorschlag von Franz Kopp

s m mt d e r G e m e i n d e rat

grundsätzlich der Errichtung

einer 1.739,07 kWp Freiflächen-PV-Anlage

auf der FlNr. 58

der Gemarkung Runding zu. Die

Anlage sollte eingegrünt und

mit 25 m Abstand zur angrenzenden

Bebauung ausgeführt

werden. Mit dem Antragsteller

sind die weiteren Parameter

( S c h e m e n b e wertung d e r

Gemeinde Runding) zu klären

bevor ein entsprechenden

Bauleitverfahren eingeleitet

werden kann.

Abs mmungsergebnis 6:5

Bauvoranfrage: Neubau einer

3.859,52 kWp Freiflächen-PV-

Anlage in Runding, FlNr. 207,

208 und 209, Gemarkung

Runding

Sachverhalt zu diesem TOP:

Helmut Mauerer von der Fa.

Helmut Mauerer UG & Co. KG

hat eine Bauvoranfrage zum

Neubau einer Freiflächen-PV-

Anlage mit ca. 3,86 MW auf den

Grundstücken FlNr. 207, 208

u n d 2 0 9 d e r G e m a r ku n g

Runding gestellt. Die Flächen

befinden sich zusammenhängend

südlich von Runding am

Eyerberg im Landscha sschutzgebiet

„Oberer Bayerischer

Wald“.

Die Gesam läche der drei

Grundstücke beträgt rd. 33.790

m².

Die Anlage soll mit einem 2,20

m hohen Zaun mit Übersteighilfe

und einem 20 cm Bodenabstand

für Klein ere abgegrenzt

werden.

Der Anschlusspunkt (Netzverknüpfungspunkt)

kann noch

nicht benannt werden, da das

Bayernwerk die vorherige

Praxis geändert hat und jetzt

vor Berechnung des Anschlusspunkts

einen Nachweis für eine

ernstha e Bauabsicht benö -

gen, z.B. einen Aufstellungsbeschluss

für einen Bebauungsplan.

Unser Ausschlusskriterium

1 kann daher nicht angewendet

werden.

Wegen der weiteren Ausführungen

wird auf den vorherigen

TOP verwiesen.

Auf Vorschlag von Franz Kopp

s m mt d e r G e m e i n d e rat

grundsätzlich der Errichtung

einer 3.859,52 kWp Freiflächen-PV-Anlage

auf den FlNrn.

207, 208 und 209 der Gemarkung

Runding zu. Die Anlage

sollte eingegrünt werden. Mit

dem Antragsteller sind die

weiteren Parameter (Schemenbewertung

der Gemeinde

Runding) zu klären bevor ein

entsprechenden Bauleitverfahren

eingeleitet werden kann.

Abs mmungsergebnis 11:0

Bauleitplanung: Aufstellungsb

e s c h l u s s f ü r d i e Ä n d e-

rung/Erweiterung des Gewerbegebiets

Langwitz

E s l i e g e n d r e i ( B a u v o r -

)anfragen im Umfeld des

Gewerbegebiets Langwitz vor.

A) Neubau einer Lagerhalle

mit Werksta und zusätzlicher

Anbau eines Bürogebäudes

auf dem Gelände des

ehemaligen Gasthauses Gruber

(FlNr. 986, Gmkg. Niederrunding;

behandelt in der BA-

Sitzung am 18.10.2021)

B) Neubau eines Heizwerks

(FlNr. 151; Gmgk. Niederrunding;

behandelt in der BA-

Sitzung am 14.11.2022)

C) E r w e i t e r u n g d e s

Gewerbegebiets Langwitz um

eine Fläche von rd. 2.400 m²

(Res läche des Gesamtgrundstücks

FlNr. 586/2 Gmkg.

Niederrunding; behandelt in

der GR-Sitzung am 11.08.2022;

48

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