Der Burgbote - Gemeinde Runding 2023 02 Advents-Ausgabe
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Aus dem Gemeinderat
Rundinger Burgbote
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Franz Kopp erklärt, dass alle
paar Jahre eine Evalua onssitzung
mit allen Beteiligten und
Vertretern des ALE sta inden
muss. Im Nachgang zu dieser
Sitzung findet eine Bündnis-
Sitzung sta . Im Juli wird er
dann über aktuelle und geplante
Projekte informieren.
Sitzung vom 27.07.2023
Bauantrag: "Auffüllungen /
Abgrabungen für Rückhaltebecken"
in Rieding, FlNr. 380,
Gemarkung Raindorf
Da bis zum Ladungstermin für
die Bauausschusssitzung nur
ein zu behandelnder Bauantrag
eingegangen ist soll dieser - das
Einverständnis der Bauausschussmitglieder
vorausgesetzt
- in der Gemeinderatssitzung
behandelt werden.
Bauherr: Ludwig Hauser,
Rieding
Bauort: FlNr. 380 Gemarkung
Raindorf; Weiherstraße 7,
93486 Runding, OT Rieding
Erschließung: Zufahrt ist
gesichert.
Das Rückhaltebecken dient
zum Auffangen von Gärflüssigkeit
aus den Gärbehältern der
Biogasanlage. Hintergrund: Bei
Betriebsstörungen oder einer
Undich gkeit der Gärbehälter
würde die austretende Gärflüs-
sigkeit unkontrolliert der
Landscha zugeführt, was
unter Umständen zu erheblichen
Schäden in der Natur
führen kann. Es handelt sich
dabei also um eine Schutzeinrichtung.
Eine weitere Erschließung nicht
erforderlich. Bei Bedarf wäre
der Anschluss an das Stromnetz
und die Wasserversorgung
über den bestehenden Betrieb
möglich.
Bereich: Außenbereich gemäß
§ 35 BauGB, Privilegierung über
35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Der Gemeinderat s mmt auf
Vorschlag von Bürgermeister
Franz Kopp dem Bauantrag auf
"Auffüllungen / Abgrabungen
f ü r R ü c k h a l tebecke n " i n
Rieding, Weiherstraße 7, 93486
Runding (FlNr. 380; Gemarkung
Raindorf) in der vorliegenden
Form zu.
Abs mmungsergebnis 14:0
Bauantrag: "Neubau einer
Halle mit Abfüllanlage und
Lager" in Runding, FlNr. 97,
97/2, 97/3, 102, 110/14 und
110/22 Gemarkung Runding
Erster Bürgermeister Franz
Kopp gibt wg. persönlicher
Beteiligung die Sitzungsleitung
für die Dauer dieses TOP an
zweiten Bürgermeister Josef
Schmid ab und verlässt den
Sitzungssaal.
W i e i m v o r h e r i g e n T O P
b e s c h r i e b e n wa r b i s z u r
Ladungsfrist der Bauausschusssitzung
nur ein zu Bauantrag
eingegangen. Dieser Antrag ist
zwischenzeitlich auch noch
eingegangen und soll - das
Einverständnis der Bauausschussmitglieder
vorausgesetzt
- in der Gemeinderatssitzung
behandelt werden.
B a u h e r r : S c h l o ß b ra u e re i
Runding GbR
Bauort: FlNr. 97, 97/2, 97/3,
1 0 2 , 1 1 0 / 1 4 u n d
110/22Gemarkung Runding;
Brauhausstraße , 93486 Runding
Erschließung: vorhanden
Bereich: Innenbereich; das
Bauvorhaben fügt sich in die
Umgebung ein.
Beantragte Abweichungen von
Art. 6 BayBO von sich überdeckenden
Abstandsflächen und
A b s t a n d s fl ä c h e , d i e a u f
G e b ä u d e n z u m E r l i e g e n
kommen.
Aus der Diskussion ergab sich,
dass ein Rückhalte-/ Drosselschacht
mit 4 m³ aufgrund der
Größe der neuen Dachflächen
nicht ausreicht. Es soll daher
einer mit 8m³ mit einem Ablauf
von 1,5l/s installiert werden.
Der Gemeinderat s mmt auf
Vorschlag von zweitem Bürgermeister
Josef Schmid dem
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