„Ressourcenplan Boden“ (Hepperle und
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Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
Behörden müssen notwendigerweise alle massgeblichen Erlasse in die<br />
Entscheidung einbeziehen. Das Koordinationsgebot wird vom B<strong>und</strong>esgericht<br />
für umweltrechtliche Fragestellungen als zwingendes verfassungsrechtliches<br />
Prinzip angesehen.<br />
Ökologisch kann unter der Leistungsfähigkeit der Böden deren Fähigkeit<br />
gesehen werden, naturräumliche Funktionen wahrzunehmen. Diese begründen<br />
aus ökologischer Sicht einen Sachzusammenhang mit Bezug zum<br />
Koordinationsgebot. Konzepte zum Schutz der Böden setzen daher mit<br />
Vorteil bei den naturräumlichen Funktionen der Böden an. Dazu gehören<br />
die Regulierung des Wasserhaushalts, das Rückhalte- <strong>und</strong> Abbauvermögen<br />
gegenüber Schadstoffen, die Bedeutung im Nährstoffhaushalt usw.<br />
Aussagen zur Qualität der räumlich heterogen verteilten Eigenschaften<br />
von Böden können immer nur in Bezug auf die Fähigkeit gemacht werden,<br />
bestimmten Zwecken zu genügen. Der Einfluss der räumlich ebenfalls<br />
heterogen verteilten Bodennutzungen hängt deshalb auch davon ab, welche<br />
Bodenfunktionen betrachtet werden. Werden Massnahmen ergriffen<br />
oder Mittel zugesprochen, so geschieht auch dies mit Blick auf bestimmte<br />
Bodenfunktionen. Es muss also nicht nur nach Kriterien gesucht werden,<br />
wie die räumliche Heterogenität der Böden nach ihrer Beschaffenheit aufzuschlüsseln<br />
ist. Die Böden sind auch nach ihrer Funktion zu beurteilen.<br />
Die Qualität eines Bodens kann je nach der Verteilung, Interaktion <strong>und</strong><br />
Entwicklung von Raumnutzungen auch durch ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzung<br />
unterschiedlich stark verändert werden kann.<br />
Die Vielfalt von ökologischen Bodenfunktionen spiegelt sich auch im<br />
Recht. Eine Zusammenstellung bodenfunktionsbezogener Zielsetzungen<br />
<strong>und</strong> Ansatzpunkte aus verschiedenen Rechtsbereichen zeigt die Sektoralisierung,<br />
die in Bezug auf den Schutz der Böden vorherrscht. Sie ist als<br />
Folge der vielfältigen Funktionen, die dem Schutzgut Boden im ökologischen<br />
Gesamtzusammenhang zukommt zu sehen.<br />
Die Sektoralisierung führt zu einer Vielzahl von Massnahmen <strong>und</strong> zu einer<br />
Zersplitterung der Zuständigkeiten. Im Naturraum sind sie allerdings<br />
über dasselbe Medium, den Boden, gegenseitig miteinander verknüpft.<br />
Aus tatsächlichen Gründen können sie nicht getrennt voneinander behandelt<br />
werden. Es entsteht Abstimmungsbedarf. Werden im Vollzug die verschiedenen<br />
Schutzziele miteinander in Beziehung gesetzt, so muss das Ergebnis<br />
die Interaktion widerspiegeln.<br />
Betrachtet man die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit, so müssen neben<br />
einzelnen Böden auch ganze Räume beurteilt werden. Dazu sind die Behörden<br />
auf eine systematische Wahrnehmung <strong>und</strong> Bilanzierung der Einflüsse<br />
angewiesen. Man weiss heute schon einiges darüber, wie sich Nutzungen<br />
auf die ökologische Leistungsfähigkeit der Böden auswirken. Es<br />
geht darum, daraus objektive, allgemeingültige <strong>und</strong> zukunftstaugliche Beurteilungskriterien<br />
zu gewinnen, mit denen sich die Massnahmen koordinieren<br />
<strong>und</strong> planmässig aufeinander abstimmen lassen. Damit wird auch<br />
Rechtssicherheit gewonnen. Massnahmen, welche die Bodenfunktionen<br />
raumbezogen schützen wollen, können so selbst zum Gegenstand der Planung<br />
werden. Raumplanung <strong>und</strong> Umweltplanung können nicht isoliert<br />
voneinander gesehen werden.<br />
Massnahmen zum Schutz der Böden werden von den Behörden bis anhin<br />
weitgehend in den Grenzen der eigenen administrativen Zuständigkeit geplant.<br />
Die Koordination erfolgt üblicherweise erst in Bezug auf ein konkretes<br />
Projekt. Damit wird die Optik notgedrungen auf die projektrele-<br />
20<br />
20<br />
Fokus<br />
naturräumliche<br />
Bodenfunktionen<br />
Bodenfunktionen<br />
<strong>und</strong> Raumstruktur<br />
Rechtliche<br />
Sektoralisierung<br />
Abstimmungsbedarf<br />
Planerische<br />
Koordination<br />
Grenzen bisheriger<br />
Konzepte