„Ressourcenplan Boden“ (Hepperle und
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33<br />
06<br />
> Umwelt-Wissen<br />
> Ressourcenplan Boden<br />
Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen Umgang<br />
mit Bodenqualität<br />
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> Boden / Recht / Raumplanung<br />
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Umwelt-Wissen > Boden / Recht / Raumplanung<br />
><br />
Ressourcenplan Boden<br />
Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen Umgang<br />
mit Bodenqualität<br />
Herausgegeben vom B<strong>und</strong>esamt für Umwelt BAFU<br />
Bern, 2006
Herausgeber<br />
B<strong>und</strong>esamt für Umwelt (BAFU)<br />
Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für<br />
Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation (UVEK).<br />
Autoren<br />
Erwin <strong>Hepperle</strong>, Institut für terrestrische Ökosysteme, ETH Zürich,<br />
CH-8092 Zürich, hepperle@env.ethz.ch<br />
Thomas Stoll, Institut für terrestrische Ökosysteme, ETH Zürich,<br />
CH-8092 Zürich, stoll@alumni.ethz.ch<br />
Begleitung BAFU<br />
Jürg Zihler, Abt. Stoffe, Boden, Biotechnologie<br />
Christoph Zäch, Abt. Recht<br />
Zitiervorschlag<br />
<strong>Hepperle</strong> E., Stoll T. 2006: Ressourcenplan Boden. Ein Konzept zum<br />
planerisch-nachhaltigen Umgang mit Bodenqualität. Umwelt-Wissen<br />
Nr. 0633. B<strong>und</strong>esamt für Umwelt. Bern. 298 S.<br />
Titelbild<br />
© BAFU<br />
Download PDF<br />
www.umwelt-schweiz.ch/uw-0633-d<br />
(eine gedruckte Fassung ist nicht erhältlich)<br />
Code: UW-0633-D<br />
© BAFU 2006
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................... 3<br />
Abstracts..................................................................................................................................................... 9<br />
Vorwort .................................................................................................................................................... 11<br />
Überblick.................................................................................................................................................. 13<br />
Kurzfassung ............................................................................................................................................. 15<br />
Teil 1:<br />
Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Zur Einführung........................................................................................................................................ 37<br />
Auftrag <strong>und</strong> Ziel der Untersuchung ...................................................................................................... 37<br />
I. Ausgangspunkt................................................................................................................................... 39<br />
1. Räumliche Problematik des Bodenschutzes in der Schweiz............................................................ 39<br />
1.1. Ausmass der Bodenbeeinträchtigungen ................................................................................... 39<br />
1.2. Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden im System des Rechts....................................................................... 40<br />
2. Raumbezogene Bodenschutzanliegen in den einzelnen Aufgabenbereichen................................... 42<br />
2.1. Raumbezug im Aufgabenbereich des Bodenschutzes.............................................................. 42<br />
2.2. Raumbezogener Bodenschutz in weiteren Teilbereichen des Umweltschutzes....................... 46<br />
2.3. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Raumplanung.............................................................. 48<br />
2.4. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Gewässerschutzes ....................................................... 50<br />
2.5. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzes......................................... 52<br />
2.6. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Landwirtschaft ............................................................ 53<br />
2.7. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Waldwirtschaft............................................................ 53<br />
2.8. Bodenschutz in weiteren Aufgabenbereichen................................................................... 54<br />
II. Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz ........................................... 57<br />
1. B<strong>und</strong>esebene.................................................................................................................................... 57<br />
1.1. Allgemeines ............................................................................................................................. 57<br />
1.2. Sachplan Fruchtfolgeflächen.................................................................................................... 57<br />
1.3. Anforderungen an die Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung................................................................ 58<br />
1.4. Vollzugshilfen <strong>und</strong> -konzepte .................................................................................................. 60<br />
1.5. Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz ............................................................. 61<br />
1.6. Projekt Landschaft 2020 .......................................................................................................... 62<br />
1.7. Alpenkonvention...................................................................................................................... 62<br />
2. Kantonale Ebene.............................................................................................................................. 63<br />
2.1. Kanton Basel-Landschaft: Studie, LEK <strong>und</strong> Richtplan............................................................ 63<br />
2.2. Kanton Luzern: Richtplan........................................................................................................ 63<br />
2.3. Kanton Freiburg: Richtplan / Bodenschutzverordnung............................................................ 64<br />
2.4. Kanton Graubünden: Richtplan ............................................................................................... 65<br />
2.5. Kanton Solothurn: Richtplan ................................................................................................... 65<br />
2.6. Kanton Uri: Richtplan.............................................................................................................. 66<br />
2.7. Kanton Zug: Richtplan............................................................................................................. 66<br />
2.8. Bodeninformationen / Verzeichnisse über belastete Böden..................................................... 66<br />
2.9. Bodenbörse .............................................................................................................................. 67<br />
3. Länderübergreifende Ebene............................................................................................................. 67<br />
4. Fazit ................................................................................................................................................. 68<br />
III. Ansätze für die weitere Entwicklung .......................................................................................... 71<br />
1. Indikatorensystem für nachhaltige Landwirtschaft (FAL/BLW)..................................................... 71<br />
2. Strategie physikalischer Bodenschutz (BGS) .................................................................................. 72<br />
3. Bodeninformation Schweiz (BI-CH) ............................................................................................... 72<br />
3<br />
3
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
4<br />
4. Jüngere Entwicklungen in Deutschland........................................................................................... 73<br />
4.1. Rechtliche Ausgangslage ......................................................................................................... 73<br />
4.2. Konzepte, Studien <strong>und</strong> Arbeitshilfen (ausgewählte Beispiele) ................................................ 73<br />
5. Bodenschutzstrategie der EU........................................................................................................... 76<br />
6. Integrated Soil and Water Protection (SOWA)................................................................................ 77<br />
7. Europäische Bodencharta................................................................................................................. 78<br />
8. Schlussfolgerungen.......................................................................................................................... 78<br />
Teil 2:<br />
Ressourcenplan Boden:<br />
Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
IV. Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts ...................................................... 83<br />
1. Natürliche Beschaffenheit <strong>und</strong> naturräumliche Funktionen des Bodens als Ausgangspunkt .......... 83<br />
1.1. Räumliche Struktur von Bodenbeschaffenheit <strong>und</strong> Bodenfunktionen ..................................... 83<br />
1.2. Bodenfunktionen <strong>und</strong> Rechtsstruktur....................................................................................... 84<br />
1.3. Planerische Koordination der Massnahmen zum Schutz des Bodens ...................................... 86<br />
2. Grenzen der bisherigen Bodenschutzkonzepte ................................................................................ 87<br />
2.1. Beschaffung von Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen............................................................................. 87<br />
2.2. Raum- <strong>und</strong> fachübergreifende Ressourcenbewirtschaftung ..................................................... 87<br />
3. Planerischer Schutz des Bodens im «Ressourcenplan Boden» ........................................................ 88<br />
V. Bodenschutz als Ressourcenschutz.............................................................................................. 91<br />
1. Rolle der Böden im Stoffkreislauf ................................................................................................... 91<br />
2. Beschreibung der Regelungspotenziale von Böden ......................................................................... 92<br />
2.1. Begriff des Regelungspotenzials.............................................................................................. 92<br />
2.2. Zusammenhang zwischen Regelungspotenzialen, Bodenprozessen <strong>und</strong> Bodenparametern .... 92<br />
2.3. Bodenpotenzial: Das ökologische Potenzial der Böden........................................................... 95<br />
3. Spezifische Empfindlichkeiten von Böden ...................................................................................... 96<br />
4. Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten als Gradmesser für den Umgang mit der Ressource<br />
Boden............................................................................................................................................... 98<br />
5. Beziehung zwischen Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Schutzzielen............................................................... 99<br />
5.1. Bodenfruchtbarkeit................................................................................................................... 99<br />
5.2. Schutz von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen im Rahmen des Bodenschutzrechts.................. 100<br />
5.3. Schutzziele des Raumplanungsrechts..................................................................................... 101<br />
5.4. Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen ............................................................ 102<br />
5.5. Nachhaltige Landwirtschaft ................................................................................................... 102<br />
5.6. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ......................................................................................... 103<br />
6. Ableitung von Lebensraumpotenzialen von Böden ....................................................................... 104<br />
VI. Beanspruchung von Bodenpotenzialen..................................................................................... 107<br />
1. Einfluss von Nutzungen auf die Entwicklung der Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden.................................. 107<br />
2. Datengr<strong>und</strong>lagen............................................................................................................................ 109<br />
2.1. Bodendaten............................................................................................................................. 110<br />
2.2. Weitere Datenquellen zur Bewertung von Bodenpotenzialen................................................ 113<br />
2.3. Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertung von Nutzungseinflüssen........................................................ 114<br />
3. Veränderungen der Böden in quantitativer Hinsicht...................................................................... 116<br />
4. Veränderungen der Böden in qualitativer Hinsicht........................................................................ 116<br />
5. Bisherige Ansätze zur räumlich-kartografischen Erfassung nutzungsbedingter Einwirkungen<br />
auf Böden....................................................................................................................................... 117<br />
6. Problemschwerpunkte.................................................................................................................... 118<br />
VII. Zusammenführen der ressourcenorientierten Rechtsbereiche im Ressourcenplan<br />
Boden ............................................................................................................................................. 121<br />
1. Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als Querschnittaufgabe ............................................. 121<br />
1.1. Problematik der rechtlichen Lokalisierung des Ressourcenschutzes ..................................... 121<br />
1.2. Ausfüllen von Beurteilungs- <strong>und</strong> Ermessensspielräumen...................................................... 121<br />
1.3. Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten.................... 122<br />
4
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> Ressourcenschutz ................................................................................... 124<br />
2.1. Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten Anwendung sektoraler Regelungen ... 124<br />
2.2. Abstimmungsbedarf von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung .................................................... 124<br />
3. Planungsauftrag ............................................................................................................................. 126<br />
3.1. Planungspflicht ...................................................................................................................... 126<br />
3.2. Bodenschutz als Auftrag in den Planungszielen <strong>und</strong> -gr<strong>und</strong>sätzen........................................ 127<br />
3.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung .................................................................................. 128<br />
3.4. Ressourcennutzung <strong>und</strong> Nutzungsplan .................................................................................. 130<br />
4. Exkurs: Zum Verhältnis von raumplanungsrechtlichen <strong>und</strong> umweltschutzrechtlichen<br />
Vorschriften................................................................................................................................... 132<br />
5. Ressourcenangepasste Steuerung der Raumentwicklung .............................................................. 134<br />
Teil 3:<br />
Konkretisierung<br />
VIII. Ausgewählte Beispiele...................................................................................................... 139<br />
1. Ressourcenschutz durch Sachbereichsplanung: Das Beispiel Fruchtfolgeflächen ........................ 139<br />
1.1. Mit der Sicherung ausreichender Fruchtfolgeflächen verfolgte Ziele.................................... 139<br />
1.2. B<strong>und</strong>esgerichtliche Rechtsprechung ...................................................................................... 140<br />
1.3. Nachholbedarf im Ressourcenschutz ..................................................................................... 143<br />
1.4. Sachplan FFF als Teil des Ressourcenplans .......................................................................... 144<br />
1.5. Relevante Aufgabenbereiche des Ressourcenplans ............................................................... 146<br />
2. Koordination im Rahmen eines Grossprojekts: Das Beispiel Melioration Boswil ........................ 147<br />
2.1. Ziel <strong>und</strong> Zweck von Meliorationen nach heutigem Verständnis............................................ 147<br />
2.2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> UVP-Pflicht.................................................................................... 148<br />
2.3. Behandlung der Bodenschutzanliegen im Projekt „Moderne Melioration Boswil“............... 149<br />
2.4. Ansatzpunkte für den frühzeitigen Einbezug des Ressourcenschutzes.................................. 151<br />
2.5. Erweiterung von Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen (Beispiel Melioration Boswil)............................. 152<br />
2.6. Fazit: ...................................................................................................................................... 156<br />
3. Nutzung von unversiegelten Stadtböden: Das Beispiel Familiengärten ........................................ 157<br />
3.1. Bedeutung der Familiengärten im städtischen Grünraum...................................................... 158<br />
3.2. Belastungssituation (Stadt Zürich).........................................................................................158<br />
3.3. Massgebliche Nutzungseinflüsse ........................................................................................... 159<br />
3.4. Familiengärten in der Ressourcenplanung ............................................................................. 161<br />
IX. Abschätzen der Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale........................................... 165<br />
1. Zum Vorgehen............................................................................................................................... 165<br />
2. Ableitung der Bodenpotenziale aus der räumlichen Darstellung von Bodenparametern............... 166<br />
2.1. Derzeit gebräuchliche Ableitungsmethoden .......................................................................... 166<br />
2.2. Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Ableitungsmethoden.......................................................... 172<br />
2.3. Bisherige Anwendungen........................................................................................................ 173<br />
3. Einfluss von Nutzungen auf die Bodenpotenziale: Beurteilung <strong>und</strong> Steuerung ............................ 175<br />
3.1. Nutzungsbedingte Veränderung von Bodenparametern......................................................... 175<br />
3.2. Massnahmen zur Begrenzung der Eingriffsintensität ............................................................ 177<br />
3.3. Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenpotenziale............................................................... 179<br />
X. Diskussion <strong>und</strong> Veranschaulichung an einem fiktiven Beispiel ............................................... 185<br />
1. Bewertung der Bodenpotenziale – Veranschaulichung an einem fiktiven Raumausschnitt .......... 185<br />
1.1. Ausgangslage......................................................................................................................... 185<br />
1.2. Ableitung von Bodenpotenzialen........................................................................................... 186<br />
1.3. Aggregieren der Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial................................................... 189<br />
2. Veränderung der Bodenpotenziale durch raumwirksame Tätigkeiten........................................... 192<br />
2.1. Nutzungsentwicklung ............................................................................................................ 193<br />
2.2. Nutzungseinflüsse.................................................................................................................. 193<br />
2.3. Neubewertung der Bodenpotenziale ...................................................................................... 194<br />
2.4. Erläuterung der Potenzialveränderungen ............................................................................... 194<br />
3. Konsequenzen für die Planung ...................................................................................................... 201<br />
5<br />
5
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
XI. Schlussfolgerungen...................................................................................................................... 203<br />
6<br />
1. Eckpunkte des Ressourcenschutzes ............................................................................................... 203<br />
1.1. Unterstützung der Bestrebungen zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden mit<br />
Massnahmen der Raumplanung ............................................................................................. 203<br />
1.2. Sicherstellen <strong>und</strong> Vertiefen der frühzeitigen Koordination.................................................... 204<br />
1.3. Beurteilung von Entwicklungen <strong>und</strong> Erkennen von Trends................................................... 205<br />
1.4. Aufbau eines Managementsystems ........................................................................................ 205<br />
2. Stufengerechte Integration des Ressourcenschutzes in die Raumplanung..................................... 207<br />
2.1. Wahrnehmungsdefizite der Raumplanung ............................................................................. 207<br />
2.2. Ressourcenschutz als Fachplanung im Bereich Bodenschutz ................................................ 208<br />
2.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung................................................................................... 208<br />
2.4. Ressourcenschutz im Aufgabenkreis des B<strong>und</strong>es .................................................................. 209<br />
2.5. Ressourcenschutz in der Rahmennutzungsplanung (Zonenplanung) ..................................... 210<br />
2.6. Ressourcenschutz in anderen Fachplanungen ........................................................................ 211<br />
2.7. Ressourcenschutz in der Projektplanung................................................................................ 212<br />
3. Ingangsetzung der Ressourcenplanung..........................................................................................212<br />
4. Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen Strategien............................................................. 213<br />
4.1. Evaluation von Szenarien....................................................................................................... 213<br />
4.2. Aussagen zur Nachhaltigkeit von Entwicklungen.................................................................. 213<br />
4.3. Benötigte Datengr<strong>und</strong>lage...................................................................................................... 214<br />
4.4. Weiterentwicklung der Ableitungsmethoden......................................................................... 215<br />
Schlusswort......................................................................................................................................... 215<br />
Literatur .................................................................................................................................................. 217<br />
Anhang<br />
Anhang 1:<br />
Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden........................................................... 241<br />
Ableitungen für Regelungspotenziale................................................................................................. 241<br />
Wasser............................................................................................................................................ 241<br />
Schwermetalle................................................................................................................................ 242<br />
Organika ........................................................................................................................................ 243<br />
Wasserlösliche Stoffe / Nährstoffe ................................................................................................ 244<br />
Luft ............................................................................................................................................... 245<br />
Ableitungen für Lebensraumpotenzial................................................................................................ 246<br />
Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> Bodenorganismen .......................................................................................... 246<br />
Standort für natürliche Vegetation................................................................................................. 246<br />
Bodenorganismen .......................................................................................................................... 246<br />
Standort für Kulturpflanzen ........................................................................................................... 247<br />
Ableitungen für Empfindlichkeiten..................................................................................................... 247<br />
Versauerungsempfindlichkeit ........................................................................................................ 247<br />
Verdichtungsempfindlichkeit......................................................................................................... 248<br />
Erosionsempfindlichkeit ................................................................................................................ 249<br />
Anhang 1a:<br />
Im Beispiel „Moderne Melioration Boswil“ ergänzend verwendete Ableitungsmethoden .. 251<br />
Biotop-Entwicklungspotenzial............................................................................................................ 251<br />
Verdichtungsempfindlichkeit.............................................................................................................. 253<br />
Erosionsempfindlichkeit ..................................................................................................................... 254<br />
Anhang 2:<br />
Beschreibung einzelner Nutzungen <strong>und</strong> deren Einflüsse auf Boden <strong>und</strong><br />
Bodenpotenziale............................................................................................................................... 255<br />
1. Besiedlung (bauliche Nutzung, Nutzung von Grünflächen) ........................................................... 255<br />
2. Bodendeposition ............................................................................................................................. 261<br />
3. Familien- <strong>und</strong> Hausgärten............................................................................................................... 267<br />
4. Infrastruktur: Strassen..................................................................................................................... 272<br />
6
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
5. Landwirtschaft ................................................................................................................................ 278<br />
6. Freizeit, Erholung ........................................................................................................................... 283<br />
Anhang 3a:<br />
Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />
Aktuelle Nutzungen – künftige Nutzungsmöglichkeiten ........................................................... 289<br />
Anhang 3b:<br />
Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />
Mobilisierung / Verlagerung von Schadstoffen........................................................................... 291<br />
Anhang 4:<br />
Zusammenstellung der Daten des fiktiven Beispiels.................................................................. 293<br />
Anhang 5:<br />
Das Konzept <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong><br />
aus der Sicht von kantonalen Bodenschutz-Fachstellen............................................................. 297<br />
7<br />
7
Abstracts<br />
The issue of the present report is the integration of soil protection into spatial<br />
planning processes. We show why this is necessary, which approaches already<br />
exist and how one could develop soil protection practices in a way that<br />
considers soil as a natural resource. Connecting factor is the central role of soil<br />
for essential ecosystem functions and services. In line with the constitution,<br />
numerous fields of administration depend on an intact ecological functioning<br />
of soils. The legal backgro<strong>und</strong> for a sufficient concept of soil protection<br />
extends far beyond the environmental protection law. Starting out from the<br />
spatial variability of soils and land uses, we call attention to how information<br />
about state and development of the ecological potentials of soils can be derived<br />
from available soil-data. If adequately processed, this information can provide<br />
a valuable basis for a coordinated approach to spatial planning of all kinds. We<br />
discuss these issues not only in relation to specific sites but also with respect to<br />
the development of a landscape as a whole. We also deal with the suitability of<br />
using potentials and their development as indicators of sustainability. Finally<br />
the report lines out, how the benchmarks of such a resource protection concept<br />
could be implemented in spatial planning on adequate levels.<br />
Dieser Bericht befasst sich mit der Integration des Bodenschutzes in räumliche<br />
Planungsprozesse. Es wird ausgeführt, wieso dies notwendig ist, welche Ansätze<br />
hierfür bereits bestehen <strong>und</strong> wie diese konsequent zum Schutz der Ressource<br />
Boden weiter ausgebaut werden könnten. Zentraler Anknüpfungspunkt<br />
ist die ökologische Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt. Zahlreiche<br />
Verfassungsaufträge sind auf eine intakte ökologische Leistungsfähigkeit der<br />
Böden angewiesen. Es zeigt sich, dass die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für den Aufbau<br />
eines hinreichenden Bodenschutzkonzepts weit über das Umweltschutzrecht im<br />
engeren Sinne hinaus weisen. Ausgehend von der räumlichen Variabilität von<br />
Böden <strong>und</strong> Nutzungen wird dokumentiert, wie aus Bodendaten Aussagen über<br />
den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der ökologischen Potenziale der Böden gewonnen<br />
werden können. Wird der bodenk<strong>und</strong>liche Bef<strong>und</strong> für die ämterübergreifende<br />
Koordination zweckmässig aufgearbeitet, dann eignet er sich als<br />
Bewertungsgr<strong>und</strong>lage für räumliche Planungen aller Art. Dies wird sowohl<br />
standortbezogen wie auch in gesamträumlicher Hinsicht diskutiert. Es wird<br />
auch auf die Eignung von Potenzialentwicklungsbilanzen als Nachhaltigkeitsindikatoren<br />
eingegangen. Schliesslich wird skizziert, wie die Eckpunkte eines<br />
solchen Ressourcenschutzes stufen- <strong>und</strong> sachgerecht in die Entscheidungsprozesse<br />
der Raumplanung einfliessen könnten.<br />
Abstracts<br />
Keywords:<br />
soil protection,<br />
soil functions,<br />
spatial planning,<br />
environmental law<br />
territorial development<br />
co-ordination<br />
Stichwörter:<br />
Bodenschutz,<br />
Bodenfunktionen,<br />
Raumplanung,<br />
Umweltrecht<br />
räumliche Entwicklung,<br />
Koordination<br />
9<br />
9
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Ce rapport étudie l’intégration de la protection qualitative des sols au processus<br />
de planification de l’aménagement du territoire. Il explique pourquoi cela est<br />
nécessaire, quels pas ont déjà été réalisés dans cette direction et comment ils<br />
pourraient être poursuivis de manière conséquente pour protéger la ressource<br />
sol. Le point d’ancrage central de l’argumentaire développé réside dans<br />
l’importance du sol dans l’équilibre naturel en général. Nombre de tâches<br />
constitutionnelles dépendent du maintien des prestations écologiques fournies<br />
par le sol. Il apparaît que les bases légales nécessaire à la mise en œuvre d’une<br />
stratégie intégrale de protection du sol dépassent largement le cadre de la<br />
législation environnementale. En partant de l’hétérogénéité des sols et de la<br />
diversité de leurs utilisations, il est expliqué comment on peut, à l’aide de<br />
données pédologiques, établir l’état d’un sol et le développement de son<br />
potentiel écologique. Si les informations écologiques sont préparées d’une<br />
manière adéquate pour permettre une coordination au niveau de toutes les<br />
instances administratives concernées, elles sont alors utilisables à tous les<br />
niveaux de la planification administrative du territoire. Ce point est discuté<br />
aussi bien au niveau local, qu’au niveau global. La question de l’utilité des<br />
« bilans du potentiel de développement » en tant qu’indicateurs de la durabilité<br />
est soulevée. Et pour terminer, les conditions cadre pour introduire la<br />
protection de la ressource sol dans le processus de décision de l’aménagement<br />
du territoire, en tenant compte du niveau de décision concerné et des objectifs<br />
visés, sont esquissées.<br />
Il presente rapporto verte sull’integrazione della protezione del suolo nei<br />
processi di pianificazione del territorio. In particolare, spiega perché tale integrazione<br />
è importante, quali approcci sono già stati elaborati in merito e come<br />
questi ultimi potrebbero essere ulteriormente ampliati in modo coerente per<br />
proteggere la risorsa suolo. Il punto di partenza in tale ambito è l’importanza<br />
dei suoli per l’equilibrio naturale. Numerosi mandati costituzionali dipendono<br />
dal mantenimento delle funzioni ecologiche svolte dal suolo. Ed è dimostrato<br />
che le basi giuridiche per l’elaborazione di una strategia integrale di protezione<br />
del suolo vanno ben oltre il diritto ambientale in senso stretto. Partendo dalla<br />
variabilità spaziale dei suoli e delle utilizzazioni, il rapporto mostra in che<br />
modo è possibile dedurre lo stato e l’evoluzione dei potenziali ecologici dei<br />
suoli stessi in base a dati pedologici. Se le informazioni così ottenute sono<br />
preparate in maniera adeguata per favorire il coordinamento tra i diversi uffici<br />
coinvolti, potranno essere impiegate come base di valutazione per qualsiasi<br />
tipo di pianificazione del territorio. Tale punto viene discusso sia in riferimento<br />
alla situazione locale che a livello generale. Si solleva inoltre la questione<br />
dell’utilità dei bilanci del potenziale di sviluppo come indicatori di sostenibilità.<br />
Il rapporto illustra infine a grandi linee come far confluire i punti salienti<br />
di una tale strategia di protezione delle risorse nei processi decisionali della<br />
pianificazione del territorio, tenendo conto sia della fase di pianificazione interessata<br />
sia degli obiettivi perseguiti.<br />
10<br />
10<br />
Mots-clés:<br />
protection qualitative du sol,<br />
fonctions du sol,<br />
aménagement du territoire,<br />
droit environnemental,<br />
développement territorial,<br />
coordination<br />
Parole chiave:<br />
protezione del suolo,<br />
funzioni del suolo,<br />
pianificazione del territorio,<br />
diritto ambientale,<br />
sviluppo territoriale,<br />
coordinamento
Vorwort<br />
Artikel 73 der B<strong>und</strong>esverfassung verlangt einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen,<br />
damit diese auch den späteren Generationen in ausreichender Menge <strong>und</strong> guter Qualität<br />
zur Verfügung stehen. Eine der wichtigsten dieser Naturschätze ist der Boden. Er speichert<br />
Wasser – <strong>und</strong> Nährstoffe, baut Abfälle <strong>und</strong> Gifte ab, bietet Pflanzen Halt, ist Lebensraum für<br />
Billionen von Lebewesen <strong>und</strong> schützt Zeugen unserer Geschichte. Auf ihm arbeiten, bauen <strong>und</strong><br />
spielen wir, ihm entnehmen wir Rohstoffe.<br />
Erst seit kurzem sind wir uns der Bedeutung dieser unverzichtbaren Lebensgr<strong>und</strong>lage bewusst,<br />
die wir Menschen so oft rücksichtslos <strong>und</strong> unüberlegt misshandeln. Wir haben zaghaft begonnen,<br />
sie vor schädlichen Eingriffen zu schützen. Wir begrenzen die Verschmutzung des Bodens<br />
durch Luftschadstoffe, Abfälle <strong>und</strong> Abwassergifte <strong>und</strong> schützen ihn vor Erosion <strong>und</strong> Verdichtung<br />
durch schwere Maschinen.<br />
Doch ein Instrument, das einen zentralen Beitrag zum Bodenschutz leisten könnte, ist bisher zu<br />
wenig zum Zuge gekommen: die Raumplanung. Sie legt fest, welche Nutzung des Bodens<br />
wo geschieht, wo angebaut, wo gebaut oder nicht gebaut werden darf. Nur wenn sie dabei die<br />
Potenziale der verschiedenen Bodenarten beachtet, kann sie ihren Bodenschutzauftrag erfüllen.<br />
Es gibt nämlich tief- <strong>und</strong> flachgründige Böden, moorige, sandige <strong>und</strong> steinige, nährstoffreiche<br />
<strong>und</strong> nährstoffarme, feuchte <strong>und</strong> trockene etc, die alle sehr unterschiedlich auf menschliche Eingriffe<br />
reagieren. Und darauf muss die räumliche Planung unbedingt Rücksicht nehmen, will sie<br />
ihren Beitrag zum Verfassungsauftrag leisten.<br />
Der von einem Bodenk<strong>und</strong>ler <strong>und</strong> einem Juristen verfasste <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong> skizziert<br />
nun Möglichkeiten, wie diese Zusammenarbeit von qualitativem Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung<br />
aussehen könnte, welche Instrumente dafür bereits zur Verfügung stehen <strong>und</strong> wer was tun<br />
sollte.<br />
Den beiden Autoren <strong>und</strong> allen, die zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben, sei für diese<br />
gründliche Auslegeordnung <strong>und</strong> Handlungsanleitung gedankt. Mögen viele der Vorschläge in<br />
die Planungen von Gemeinden, Kantone <strong>und</strong> B<strong>und</strong> einfliessen, auf dass unsere Böden auch in<br />
500 Jahren ihre Funktionen noch wahrnehmen können.<br />
Gérard Poffet,<br />
Vizedirektor B<strong>und</strong>esamt für Umwelt (BAFU)<br />
Vorwort<br />
11<br />
11
Überblick<br />
Überblick<br />
Böden <strong>und</strong> die darin ablaufenden Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse nehmen im Gesamtstoffwechsel<br />
der Natur eine zentrale Stellung ein. Sie bilden eine lebensnotwendige Ressource, die<br />
gesichert werden muss. Das längerfristige Ziel des Ressourcenschutzes ist es, ein Fliessgleichgewicht<br />
zwischen der Inanspruchnahme von Böden <strong>und</strong> ihrem ökologischen Leistungsvermögen<br />
anzusteuern. Wie beim Gewässerschutz, bei der Luftreinhaltung <strong>und</strong> beim Landschaftsschutz<br />
müssen auch beim Bodenschutz Qualitätsmerkmale in die räumlichen Planungen eingebracht<br />
werden. Wie <strong>und</strong> mit welcher Rechtsverbindlichkeit das in die Wege geleitet wird, ist<br />
noch offen. Dem ungeachtet ist es unentbehrlich, in Zukunft adäquate Zielsetzungen <strong>und</strong> Konzepte<br />
für den Umgang mit der Ressource Boden zu formulieren.<br />
Zu diesem Zweck schlagen die Autoren den Aufbau eines Ressourcenplans Boden vor. Ausgangspunkt<br />
sind jene zahleichen Verfassungsaufträge, die eine entsprechende Funktionsfähigkeit<br />
der Böden voraussetzen. Gegenstand des Ressourcenplans sind die nutzungsbedingten<br />
anthropogenen Einflüsse auf die verschiedenen Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumpotenziale der Böden,<br />
insbesondere deren Erfassung, Abstimmung <strong>und</strong> Begrenzung im Hinblick auf das Koordinationsgebot<br />
<strong>und</strong> die Pflicht zum nachhaltigen Umgang mir natürlichen Ressourcen.<br />
Wegen der gr<strong>und</strong>legenden Bedeutung der Bodenfunktionen für das Ökosystem ist Bodenschutz<br />
eine ausgeprägte Querschnittsaufgabe. Die rechtlichen Bestimmungen, die sich mit den ökologischen<br />
Funktionen von Böden befassen, sind in der Rechtsordnung weit verstreut. Zugleich<br />
führt die Unterschiedlichkeit der Böden dazu, dass ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzungsweise sich je nach<br />
Boden anders auf seine künftige Leistungsfähigkeit auswirkt. Besondere Beachtung erhalten<br />
deshalb Bewertungsmethoden, die es erlauben, aus den massgeblichen Bodeninformationen die<br />
Potenziale oder die spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Böden abzuleiten.<br />
Die für eine solche Ressourcenplanung vorhandenen Gr<strong>und</strong>lagen sind reichlich inhomogen. Die<br />
Vielschichtigkeit der Bodenschutzproblematik verlangt ausserdem eine administrative Bearbeitung<br />
durch mehrere Fachstellen. Insgesamt ergibt sich ein hoher Koordinationsbedarf. Teilweise<br />
bestehen noch wesentliche Wissenslücken. Die Zusammenarbeit unter den Behörden kann nur<br />
gelingen, wenn Daten <strong>und</strong> Informationen durchgehend ausgetauscht <strong>und</strong> die Angaben in geeigneter<br />
Form zusammengeführt werden. Wir sind jedoch überzeugt, dass sich mit Hilfe einer planungsbezogenen<br />
(z.B. GIS-basierten) Koordinationsplattform ein Ressourcenplan Boden allen<br />
Schwierigkeiten zum Trotz allmählich aufbauen lässt.<br />
Zur Konkretisierung wird am Beispiel einer fiktiven Modelllandschaft veranschaulicht, was das<br />
vorgeschlagene Vorgehen zu leisten imstande ist, vorausgesetzt die entsprechenden Informationen<br />
sind vorhanden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Gegenüberstellung der Ergebnisse aus<br />
Bodenbeobachtungen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten. Es wird aufgezeigt, wie nicht nur die<br />
Nutzungseinflüsse auf die Leistungsfähigkeit der Böden, sondern auch die sich daraus ergebenden<br />
Trends in einer für die Raumentwicklungsplanung adäquaten Form dargestellt werden können.<br />
Ob <strong>und</strong> inwieweit sich dabei die verschiedenen Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial<br />
aggregieren lassen wird ebenfalls anhand von Beispielen erörtert. Besonders beleuchtet werden<br />
die Problematik der Gewichtung <strong>und</strong> die bilanzierende Gegenüberstellung der Potenziale zu<br />
zwei verschiedenen Zeitpunkten. Daraus lässt sich ein „Potenzialentwicklungsindex“ gewinnen,<br />
der Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit erlaubt.<br />
In den Schlussfolgerungen werden die Eckpunkte eines solchen Ressourcenschutzes beschrieben<br />
<strong>und</strong> es wird skizziert, wie die Ressourcenplanung in Gang gesetzt werden <strong>und</strong> wie der Ressourcenschutz<br />
stufengerecht in die Raumplanung integriert werden könnte. Dabei zeigt sich<br />
auch, was das von uns vorgeschlagene Vorgehen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen<br />
Strategien zu leisten imstande ist.<br />
Im Frühsommer 2005 wurden die kantonalen Fachstellen für Bodenschutz zur Meinungsäusserung<br />
zu diesem Bericht eingeladen. Das Ergebnis ist in einem Anhang zusammengefasst.<br />
13<br />
13
Kurzfassung<br />
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ansätze für die Integration der Bedürfnisse<br />
des Bodenschutzes in die gesamträumlichen Zusammenhänge zu erarbeiten. Dazu sind<br />
einerseits die Leistungsfähigkeit der Böden <strong>und</strong> andererseits die Nutzungseinflüsse auf die Böden<br />
zu beurteilen, <strong>und</strong> zwar je aus raumstruktureller, aus naturwissenschaftlicher <strong>und</strong> aus juristischer<br />
Sicht.<br />
1. TEIL: STAND UND ENTWICKLUNGSTENDENZEN IM RÄUMLICHEN BODENSCHUTZ<br />
Ausgangspunkt<br />
Unsere Böden sind durch natürliche Prozesse entstanden, die über Jahrtausende<br />
auf die Erdoberfläche einwirkten. Heute sind fast alle dieser Böden<br />
zusätzlichen anthropogenen Einflüssen ausgesetzt, durch welche sie teils<br />
tief greifend verändert werden. Am wichtigsten sind:<br />
− Zerstörung von Böden durch Überbauung, Versiegelung<br />
− Eintrag von Stoffen in Böden<br />
− Physikalische Veränderungen (Verdichtung, Erosion, Bodenverschiebungen<br />
<strong>und</strong> Umwälzungen).<br />
Wegen der natur- <strong>und</strong> nutzungsbedingt stark unterschiedlichen Voraussetzungen<br />
sind die Böden heute örtlich sehr heterogen zusammengesetzt <strong>und</strong><br />
aufgebaut.<br />
Der Umgang mit dem Boden ist im schweizerischen Recht nicht in einem<br />
umfassenden Bodenschutzgesetz geregelt. Verbreitet ist die Vorstellung,<br />
dass sich das Raumplanungsrecht mit den quantitativen Aspekten befasst,<br />
das Umweltschutzrecht dagegen mit dem Schutz der unversiegelten Flächen<br />
vor stofflichen, physikalischen <strong>und</strong> biologischen Beeinträchtigungen.<br />
Zieht man jedoch die Stellung des Bodens im Ökosystem in Betracht, so<br />
sind die rechtlichen Zusammenhänge sehr viel komplizierter.<br />
Im Umweltschutzrecht finden sich neben dem Kapitel über Belastungen<br />
des Bodens (Art. 33 – 35 des Umweltschutzgesetzes) auch Schutzbestimmungen<br />
in den Teilbereichen Abfall, Luftreinhaltung, umweltgefährdende<br />
Stoffe <strong>und</strong> Störfallvorsorge sowie im Gentechnik- <strong>und</strong> im Gewässerschutzrecht.<br />
Zum Schutz des Bodens als natürliche Ressource <strong>und</strong> Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
stellen ergänzend auch das Raumplanungsrecht, das Waldrecht,<br />
das Landwirtschaftsrecht, das Naturschutzrecht <strong>und</strong> die Gesetzgebungen<br />
über Jagd <strong>und</strong> Fischerei Gr<strong>und</strong>lagen bereit.<br />
Die neue B<strong>und</strong>esverfassung verpflichtet unter dem Titel „Nachhaltigkeit“<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone dazu, auf Dauer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />
der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Inanspruchnahme<br />
durch den Menschen andererseits anzustreben (Art. 73 BV).<br />
Damit spricht das Prinzip direkt den Ressourcenschutz an. Ihm kommt für<br />
Planungen, für die Konkretisierung von offenen Normen <strong>und</strong> für die Abstimmung<br />
von raumwirksamen Aufgaben die Rolle einer Auslegungshilfe<br />
<strong>und</strong> Richtschnur zu.<br />
Wir gehen davon aus, dass zwischen der Bodennutzung, den bodenökologischen<br />
Gegebenheiten <strong>und</strong> Veränderungen <strong>und</strong> den umweltrechtlichen<br />
Anforderungen an den Ressourcenschutz sehr enge Beziehungen bestehen.<br />
Die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen erfordert ein hohes Mass<br />
an Abstimmung. Das Raumplanungsrecht verpflichtet die Behörden dazu,<br />
räumliche<br />
Heterogenität<br />
Kurzfassung<br />
betroffene<br />
Rechtsbereiche<br />
Nachhaltigkeit<br />
Koordinationsbedarf<br />
15<br />
15
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
alle ihre raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren. Diese Pflicht erfasst<br />
auch den qualitativen Bodenschutz. Veränderungen der ökologischen<br />
Leistungsfähigkeit der Böden sind Teil der räumlichen Entwicklung; Abwägungen,<br />
wo wie viel Boden mit welcher Intensität beansprucht werden<br />
soll, sind für die nachhaltige Bodennutzung entscheidend.<br />
Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
Unter den Sachplänen des B<strong>und</strong>es ist der Sachplan Fruchtfolgeflächen für<br />
die Integration von Bodenschutzanliegen am wichtigsten. Neben dem<br />
quantitativen Aspekt (im Sinne des Schutzes der für die Landesversorgung<br />
wertvollsten Böden) galten von Anfang an auch die generelle Notwendigkeit,<br />
geeignetes Landwirtschaftsland zu erhalten, sowie das Regenerationspotenzial<br />
der Landschaft als Schutzziele. Neuerdings wird zusätzlich<br />
der Wert des Bodens für das Ökosystem, namentlich im Hinblick auf die<br />
Regelungsfunktionen des Bodens <strong>und</strong> auf seine Bedeutung zur Erhaltung<br />
der Artenvielfalt hervorgehoben. Dies aber bedeutet, dass nicht nur mengenmässige,<br />
sondern auch qualitative Verluste zu kompensieren sind.<br />
Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne prüfen die B<strong>und</strong>esbehörden,<br />
ob die Bodenschutzanliegen in geeigneter Form aufgenommen<br />
wurden. Die Prüfungsberichte jüngerer Richtpläne zeigen, dass Bodenschutzanliegen<br />
im Rahmen der Richt- <strong>und</strong> damit indirekt auch der<br />
Nutzungsplanung heute zwingend zu berücksichtigen sind. Für die faktische<br />
Beachtung der Bodenschutzanliegen in der Planung konzentriert man<br />
sich aber zurzeit noch auf die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften.<br />
Eine Steuerung der Raumentwicklung, die darüber hinaus in<br />
Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden geht,<br />
wird von den B<strong>und</strong>esbehörden zwar als Anliegen eingebracht, sie wird in<br />
der Genehmigung der Richtpläne aber (noch) kaum eingefordert.<br />
In verschiedenen Vollzugshilfen zum Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz wird<br />
ein Raumbezug deutlich. Beispiele sind die „Wegleitung zur Verwertung<br />
von ausgehobenem <strong>Boden“</strong>, der „Leitfaden Bodenschutz beim Bauen“<br />
sowie das „Konzept zur Verminderung der Nitratbelastungen“. Obschon<br />
eher punktueller Natur, so lassen die darin enthaltenen Hinweise auf die<br />
räumliche Bedeutung des Bodenschutzes doch einen erheblichen Planungsbedarf<br />
erahnen. Raumplanerisch am weitesten fortgeschritten erscheint<br />
die Verknüpfung zwischen Bodennutzung <strong>und</strong> regionalen Gewässerschutzbedürfnissen.<br />
Bodenschutzanliegen finden auf nationaler Ebene auch in weiteren raumbezogenen<br />
Konzepten <strong>und</strong> Planungen Beachtung:<br />
− Gestützt auf Expertenwissen werden im Bodenkonzept für die Landwirtschaft<br />
Einflüsse der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Boden<br />
bewertet. Dabei wird auch auf die Regenerationsfähigkeit der Böden<br />
abgestellt.<br />
− Nach dem Projekt Landschaft 2020 (Leitbild des BUWAL für eine<br />
nachhaltige Landschaftsentwicklung) sollen mittels geeigneter Kriterien<br />
<strong>und</strong> Indikatoren der Zustand <strong>und</strong> die wünschbare Entwicklung unter<br />
anderem auch der Ressource Boden ermittelt werden.<br />
− Im Rahmen der Alpenkonvention steht das Bodenschutzprotokoll zur<br />
Ratifikation an. Diesem liegt die Einsicht zu Gr<strong>und</strong>e, dass die langfristige<br />
Erhaltung des Bodens im Alpenraum eine standortangepasste Nutzung<br />
bedingt <strong>und</strong> die verschiedenen Nutzungsarten stets auch auf einen<br />
intakten Boden angewiesen sind.<br />
16<br />
16<br />
B<strong>und</strong>esebene<br />
▪ Fruchtfolgeflächen<br />
▪ Anforderungen an<br />
kantonale<br />
Raumpläne<br />
▪ Vollzugshilfen<br />
▪ Weitere<br />
Aufgabenkreise
Die Kantone haben unterschiedlich auf die räumlichen Herausforderungen<br />
der neuen Bodenschutzartikel reagiert. Es konnte keine umfassende Analyse<br />
der kantonalen Aktivitäten vorgenommen werden, generell aber zeigen<br />
sich grosse Unterschiede. Im Bericht werden kantonale Bestrebungen<br />
beschrieben, die im Zusammenhang mit räumlichen Fragestellungen von<br />
besonderem Interesse sind. Ein Schwerpunkt betrifft die Berücksichtigung<br />
des Bodenschutzes in der Richtplanung.<br />
Für die Beurteilung von räumlichen Fragestellungen des Bodenschutzes<br />
liegen den Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden oftmals Bodenkarten vor. Sie sind<br />
selten flächendeckend vorhanden <strong>und</strong> haben je nach Kanton einen unterschiedlichen<br />
Detaillierungsgrad. Sie wurden von den Kantonen teilweise<br />
im Hinblick auf bestimmte Themenkreise ausgewertet, z.B. in Bezug auf<br />
Nährstoffverlagerung oder Erosionsempfindlichkeit. In einigen Kantonen<br />
gibt es kartographische Gr<strong>und</strong>lagen, die Flächen mit Verdacht auf Schadstoffbelastungen<br />
ausweisen.<br />
Im Rahmen des Programms INTERREG II, einer EU-Gemeinschaftsinitiative<br />
zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, wurde das<br />
Projekt „Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal“<br />
durchgeführt. Es basiert auf einer bodenk<strong>und</strong>lichen Kartierung land- <strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Gr<strong>und</strong>lagendaten wurden mit<br />
Blick auf das Regelungsvermögen von Böden bei Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträgen<br />
ausgewertet. So gelangte man zu räumlichen Aussagen über die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung.<br />
Das INTERREG IIIB - Projekt TUSEC-IP befasst sich mit Böden von<br />
Stadt-Regionen im Alpenraum. Ein Hauptziel dieses bis Herbst 2006 laufenden<br />
Projektes ist die Entwicklung von Bodenbewertungsverfahren, die<br />
in kommunale <strong>und</strong> regionale Planungsprozesse integriert werden können.<br />
Die Raumplanung wurde in der Vergangenheit weitgehend auf den quantitativen<br />
Flächenschutz ausgerichtet. In der neuen Generation der Richtpläne<br />
wirkt nun der B<strong>und</strong> darauf hin, dass die raumplanerische Bedeutung<br />
räumlich variierender Bodeneigenschaften zumindest auf der Gr<strong>und</strong>lagenebene<br />
diskutiert wird. Auf kantonaler Ebene gibt es Bestrebungen, die<br />
Bodeneigenschaften verfeinert zu berücksichtigen.<br />
Die Stellung des Bodens im Ökosystem macht den Bodenschutz zur ausgeprägten<br />
Querschnittsaufgabe. Die betroffenen Verwaltungszweige müssen<br />
eng kooperieren. Wo (wenn überhaupt) in den räumlichen Planungen<br />
die Heterogenität des Bodens berücksichtigt wird, scheint man sich aber<br />
darauf zu konzentrieren, einzelne Böden aufgr<strong>und</strong> von bestimmten, besonders<br />
wertvollen Eigenschaften als schützenswert auszuweisen. Darüber<br />
hinaus werden auch jene Böden näher gekennzeichnet, mit denen spezifische<br />
Gefährdungen verb<strong>und</strong>en sind. Das ist aus Sicht des Ressourcenschutzes<br />
ungenügend. Konzentriert man sich in der Folge bei der Diskussion<br />
räumlicher Massnahmen im Dienste des Bodenschutzes einzig noch<br />
auf diese Flächen, so verschwinden die Qualitäten <strong>und</strong> Leistungen der<br />
übrigen Bodenflächen aus dem Blickfeld. Zustand <strong>und</strong> Veränderung der<br />
Ressource können so nicht erfasst werden.<br />
Die bestehenden Konzepte sind deshalb sachlich auf den ganzen Raum<br />
auszudehnen. Sie sind zudem so flexibel auszugestalten, dass auch neue<br />
Erkenntnisse <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen eingebaut werden können. Dies ist<br />
umso wichtiger, als Bodenbelastungen oft irreversible Auswirkungen haben.<br />
Planerische Massnahmen bedürfen auch in dieser Hinsicht einer Erfolgskontrolle.<br />
Langfristig erfordert die ressourcenorientierte Sicht eine<br />
grossräumige, idealerweise eine gesamträumliche Betrachtung.<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Kantonale Ebene<br />
Länderübergreifende<br />
Aktionsfelder<br />
Bef<strong>und</strong><br />
17<br />
17
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
In jüngster Zeit mehren sich die Ansätze, welche den Ressourcenschutz<br />
im Bereich Boden aus einer breiteren Sicht angehen. Die Integration in ein<br />
umfassendes räumliches Bodenschutzkonzept steht allerdings noch aus.<br />
Im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Landwirtschaft hat die Forschungsanstalt<br />
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART die Machbarkeit einer Langzeitbeobachtung<br />
zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft<br />
untersucht. Hierzu wurde eine Liste von relevanten Beobachtungsparametern<br />
ausgeschieden. Der Themenbereich Boden wird im engeren<br />
Sinn durch die Indikatoren Bodenbedeckung, Erosionsrisiko, mikrobielle<br />
Biomasse <strong>und</strong> Schwermetallgehalt erfasst. Weitere Indikatoren mit Bezug<br />
zur Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumfunktion des Bodens sind in den Themenbereichen<br />
Stickstoff, Phosphor, Wasser <strong>und</strong> Biodiversität enthalten. Die<br />
Zahl der Indikatoren musste aus praktischen Gründen tief <strong>und</strong> der Aufwand<br />
zu ihrer Erhebung gering gehalten werden. So bleibt beispielsweise<br />
die Problematik der Bodenverdichtung ausgeklammert. Für die Frage, ob<br />
<strong>und</strong> wie repräsentativ das Indikatorensystem die wichtigsten Veränderungskräfte<br />
tatsächlich erfasst, wird eine Erfolgskontrolle unumgänglich<br />
sein.<br />
Für den Vollzug im physikalischen Bodenschutz hat die Plattform Bodenschutz<br />
der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) 2004 ein<br />
Positionspapier veröffentlicht. Es enthält Vorschläge für Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte<br />
zur Beurteilung schädlicher Bodenverdichtungen. Zur Erhebung der<br />
Parameter werden jeweils Labor- <strong>und</strong>/oder Feldmethoden empfohlen.<br />
Das von der BGS initiierte <strong>und</strong> vom BUWAL unterstützte Projekt „Bodeninformation<br />
Schweiz (BI-CH)“ will die vorhandenen bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Daten der Schweiz in einem Informationssystem aufarbeiten <strong>und</strong> so vergleichbar<br />
<strong>und</strong> leichter verfügbar machen. Ein erster Schritt ist auf die<br />
Punktinformationen (Bodenprofildaten) fokussiert, eine Ausweitung auf<br />
Flächendaten ist in Bearbeitung. Weitere Themenbereiche sind Metadaten,<br />
Qualitätsanforderungen, Datenaufarbeitung für verschiedene Fachbereiche,<br />
Koordination. Es sollen auch Möglichkeiten zur Veredelung der Daten<br />
mit Hilfe kartographischer <strong>und</strong> thematischer Auswertungen geprüft<br />
<strong>und</strong> allenfalls entsprechende Werkzeuge erarbeitet werden.<br />
Das deutsche B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bezweckt, die Bodenfunktionen<br />
nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Beeinträchtigungen<br />
der natürlichen Funktionen des Bodens sollen bei Einwirkungen<br />
soweit wie möglich vermieden werden. Auch die Funktion als Archiv der<br />
Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte soll von Beeinträchtigungen verschont werden.<br />
Die Regelung des Bezugs zur räumlichen Planung bleibt den Ländern<br />
überlassen. B<strong>und</strong>esweit wird jedoch der Aufbau eines Bodeninformationssystems<br />
sowie von länderübergreifenden Boden-Datenbanken angestrebt.<br />
Diese Ausgangslage hat in den letzen Jahren zu zahlreichen Arbeiten im<br />
Themenbereich Bodenschutz <strong>und</strong> räumliche Planung geführt. Das Spektrum<br />
erstreckt sich von konzeptionellen Studien bis hin zu anwendungsorientierten<br />
Arbeitshilfen. Sie sind für räumliche Planungen unterschiedlicher<br />
Stufen gedacht. Die Bewertung von Bodenfunktionen nimmt darin<br />
eine wichtige Stellung ein. Teilweise werden auch Empfindlichkeiten,<br />
Vorbelastungen <strong>und</strong> nutzungsspezifische Beeinträchtigungen einbezogen.<br />
Für die nächsten Jahre kann mit einer bedeutenden Weiterentwicklung<br />
solcher Anstrengungen gerechnet werden.<br />
18<br />
18<br />
Schweiz<br />
▪ nachhaltige<br />
Landwirtschaft:<br />
Indikatorensystem<br />
▪ Strategie Bodenverdichtungen<br />
▪ BI-CH<br />
Deutschland
Der Zielkatalog des sechsten Umweltaktionsprogramms der EU enthält<br />
auch den Schutz der Böden vor Erosion <strong>und</strong> Verunreinigungen. Es soll<br />
eine gemeinschaftliche Bodenschutzstrategie entwickelt werden. Der Weg<br />
dazu wurde von der EU-Kommission in einer Mitteilung skizziert. Die<br />
Bodenschutzstrategie steht in engem Zusammenhang mit der neuen thematischen<br />
Strategie der EU für die nachhaltige Nutzung der natürlichen<br />
Ressourcen.<br />
Es soll insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:<br />
− Beendigung der Anreicherung von umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden<br />
Stoffen im Boden;<br />
− Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung <strong>und</strong> Versiegelung,<br />
Beseitigung <strong>und</strong> Verunreinigung von Böden;<br />
− Schutz der Böden in ihrer Rolle bei der Speicherung von CO2, Sicherung<br />
der Wasserressourcen <strong>und</strong> Erhaltung der Artenvielfalt;<br />
− Schutz der Böden für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln<br />
<strong>und</strong> nachwachsenden Rohstoffen.<br />
Als begleitende Massnahme des 5. Rahmenprogramms der EU im Bereich<br />
Forschung wurde das Projekt SOWA (Integrated Soil and Water Protection)<br />
lanciert. Unter schweizerischer Beteiligung wurden Forschungsstand<br />
<strong>und</strong> -bedarf bezüglich der grossräumigen diffusen Schadstoffbelastung<br />
<strong>und</strong> der Strategien für einen integrierten Schutz der Umweltsysteme Boden<br />
<strong>und</strong> Wasser analysiert.<br />
Die 2003 vom Europarat verabschiedete europäische Bodencharta enthält<br />
ein generelles Bodenschutzkonzept, das vom Boden als Lebensbereich<br />
ausgeht, der ökologische <strong>und</strong> nutzungsbezogene Funktionen hat. Die<br />
Charta orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit. Sie umfasst auch<br />
Empfehlungen <strong>und</strong> Instrumente. Verlangt wird eine europaweit zu koordinierende<br />
<strong>und</strong> zu harmonisierende Bestandesaufnahme der Bodenressourcen<br />
sowie deren Beobachtung <strong>und</strong> Überwachung. Die unterschiedlichen<br />
Einflussfaktoren sollen untersucht werden. Rechtlich ist die Charta für die<br />
Mitgliedsländer nicht bindend.<br />
Der Boden wird europaweit zunehmend als schützenswerte <strong>und</strong> schutzbedürftige<br />
Ressource wahrgenommen. Dabei steht die Vorsorge im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Eine besondere Herausforderung liegt darin, die verschiedenen Erkenntnisse<br />
mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der<br />
Ressource zusammenzuführen <strong>und</strong> die Problemkomplexität inhaltlich so<br />
weit zu reduzieren, dass wissenschaftlich abgestützte konkrete Handlungsempfehlungen<br />
abgegeben werden können.<br />
In rechtlicher Hinsicht weisen die Konzepte weit über das Umweltschutzrecht<br />
hinaus. Künftige Rechtsinstrumente sollen in der Lage sein, den spezifischen<br />
Eigenschaften des Bodens sowie seinen Funktionen im Naturhaushalt<br />
<strong>und</strong> seinen Beziehungen zu anderen Umweltkompartimenten<br />
Rechnung zu tragen. Auch im europäischen Kontext wird auf die zentrale<br />
Funktion der Planung verwiesen, <strong>und</strong> zwar in einem doppelten Zusammenhang:<br />
Es geht sowohl um räumliche Planung als auch um eine ganzheitliche<br />
Massnahmenplanung.<br />
2. TEIL: RESSOURCENPLAN BODEN<br />
Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Europäische Ebene<br />
▪ Bodenschutzstrategie<br />
der EU<br />
▪ SOWA<br />
▪ Europarat:<br />
Bodencharta<br />
Fazit<br />
Im konkreten Raum sieht sich der Bodenschutz neben der räumlichen Koordinationsgebot<br />
Heterogenität auch mit einer rechtlichen Komplexität konfrontiert. Die<br />
19<br />
19
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
Behörden müssen notwendigerweise alle massgeblichen Erlasse in die<br />
Entscheidung einbeziehen. Das Koordinationsgebot wird vom B<strong>und</strong>esgericht<br />
für umweltrechtliche Fragestellungen als zwingendes verfassungsrechtliches<br />
Prinzip angesehen.<br />
Ökologisch kann unter der Leistungsfähigkeit der Böden deren Fähigkeit<br />
gesehen werden, naturräumliche Funktionen wahrzunehmen. Diese begründen<br />
aus ökologischer Sicht einen Sachzusammenhang mit Bezug zum<br />
Koordinationsgebot. Konzepte zum Schutz der Böden setzen daher mit<br />
Vorteil bei den naturräumlichen Funktionen der Böden an. Dazu gehören<br />
die Regulierung des Wasserhaushalts, das Rückhalte- <strong>und</strong> Abbauvermögen<br />
gegenüber Schadstoffen, die Bedeutung im Nährstoffhaushalt usw.<br />
Aussagen zur Qualität der räumlich heterogen verteilten Eigenschaften<br />
von Böden können immer nur in Bezug auf die Fähigkeit gemacht werden,<br />
bestimmten Zwecken zu genügen. Der Einfluss der räumlich ebenfalls<br />
heterogen verteilten Bodennutzungen hängt deshalb auch davon ab, welche<br />
Bodenfunktionen betrachtet werden. Werden Massnahmen ergriffen<br />
oder Mittel zugesprochen, so geschieht auch dies mit Blick auf bestimmte<br />
Bodenfunktionen. Es muss also nicht nur nach Kriterien gesucht werden,<br />
wie die räumliche Heterogenität der Böden nach ihrer Beschaffenheit aufzuschlüsseln<br />
ist. Die Böden sind auch nach ihrer Funktion zu beurteilen.<br />
Die Qualität eines Bodens kann je nach der Verteilung, Interaktion <strong>und</strong><br />
Entwicklung von Raumnutzungen auch durch ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzung<br />
unterschiedlich stark verändert werden kann.<br />
Die Vielfalt von ökologischen Bodenfunktionen spiegelt sich auch im<br />
Recht. Eine Zusammenstellung bodenfunktionsbezogener Zielsetzungen<br />
<strong>und</strong> Ansatzpunkte aus verschiedenen Rechtsbereichen zeigt die Sektoralisierung,<br />
die in Bezug auf den Schutz der Böden vorherrscht. Sie ist als<br />
Folge der vielfältigen Funktionen, die dem Schutzgut Boden im ökologischen<br />
Gesamtzusammenhang zukommt zu sehen.<br />
Die Sektoralisierung führt zu einer Vielzahl von Massnahmen <strong>und</strong> zu einer<br />
Zersplitterung der Zuständigkeiten. Im Naturraum sind sie allerdings<br />
über dasselbe Medium, den Boden, gegenseitig miteinander verknüpft.<br />
Aus tatsächlichen Gründen können sie nicht getrennt voneinander behandelt<br />
werden. Es entsteht Abstimmungsbedarf. Werden im Vollzug die verschiedenen<br />
Schutzziele miteinander in Beziehung gesetzt, so muss das Ergebnis<br />
die Interaktion widerspiegeln.<br />
Betrachtet man die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit, so müssen neben<br />
einzelnen Böden auch ganze Räume beurteilt werden. Dazu sind die Behörden<br />
auf eine systematische Wahrnehmung <strong>und</strong> Bilanzierung der Einflüsse<br />
angewiesen. Man weiss heute schon einiges darüber, wie sich Nutzungen<br />
auf die ökologische Leistungsfähigkeit der Böden auswirken. Es<br />
geht darum, daraus objektive, allgemeingültige <strong>und</strong> zukunftstaugliche Beurteilungskriterien<br />
zu gewinnen, mit denen sich die Massnahmen koordinieren<br />
<strong>und</strong> planmässig aufeinander abstimmen lassen. Damit wird auch<br />
Rechtssicherheit gewonnen. Massnahmen, welche die Bodenfunktionen<br />
raumbezogen schützen wollen, können so selbst zum Gegenstand der Planung<br />
werden. Raumplanung <strong>und</strong> Umweltplanung können nicht isoliert<br />
voneinander gesehen werden.<br />
Massnahmen zum Schutz der Böden werden von den Behörden bis anhin<br />
weitgehend in den Grenzen der eigenen administrativen Zuständigkeit geplant.<br />
Die Koordination erfolgt üblicherweise erst in Bezug auf ein konkretes<br />
Projekt. Damit wird die Optik notgedrungen auf die projektrele-<br />
20<br />
20<br />
Fokus<br />
naturräumliche<br />
Bodenfunktionen<br />
Bodenfunktionen<br />
<strong>und</strong> Raumstruktur<br />
Rechtliche<br />
Sektoralisierung<br />
Abstimmungsbedarf<br />
Planerische<br />
Koordination<br />
Grenzen bisheriger<br />
Konzepte
vanten Einzelaspekte eingeengt <strong>und</strong> künftige Optionen werden unnötig<br />
verbaut. Das steht nicht im Einklang mit dem Gr<strong>und</strong>satz der haushälterischen<br />
Bodennutzung.<br />
Für eine zweckmässige Ressourcenbewirtschaftung sollen raumbezogene<br />
Daten mit naturwissenschaftlichen Kenntnissen über die natürlichen Prozesse<br />
<strong>und</strong> die Anforderungen von Lebensgemeinschaften verarbeitet werden.<br />
Um den Harmonisierungs- <strong>und</strong> Koordinationsbedarf zu befriedigen,<br />
braucht es ein geeignetes Instrumentarium, das den Bezug zur räumlichen<br />
Planung herstellt. Die bestehenden Instrumente sind dazu wenig geeignet.<br />
Ein eigentliches bodenbezogenes Konzept, das die langfristige Steuerung<br />
des Umgangs mit der Ressource Boden als eigenen, dynamischen, gesamträumlichen<br />
Planungsauftrag begreift, fehlt auf praktisch-politischer Ebene.<br />
Ressourcenplan Boden<br />
Raumorientierte Bodenschutzkonzepte sollen die verschiedenen bodenschutzrechtlichen<br />
Zielsetzungen bereits auf einer übergeordneten, strategisch-planerischen<br />
Ebene mit den raumplanerischen Anliegen verknüpfen.<br />
Der Ressourcenplan Boden, so wie wir ihn verstehen, hat die Funktion,<br />
zukunftsbezogene Aussagen zur Ressource Boden zusammenzufassen.<br />
Mit Blick auf das künftige Handeln soll er alle von der Ressource Boden<br />
abhängigen Fachbereiche einbeziehen. Das erst erlaubt es, eine kohärente<br />
<strong>und</strong> der Nachhaltigkeit verpflichtete Ressourcenpolitik zu verfolgen.<br />
Diese wiederum beeinflusst auch die weiteren nutzungsbezogenen Planungen.<br />
Durch Koordination werden die für eine konkrete Situation notwendigen<br />
<strong>und</strong> geeigneten Massnahmen ermittelt. Die Abstimmung der Massnahmen<br />
soll, dem Nachhaltigkeitsprinzip gehorchend, die gesamträumliche Entwicklung<br />
in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden<br />
lenken. Dafür müssen die betroffenen Böden auf ihre Potenziale <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeiten hin untersucht <strong>und</strong> mit Blick auf die geplanten raumrelevanten<br />
Tätigkeiten einzeln <strong>und</strong> gesamthaft bewertet werden.<br />
Die Abstimmung mit den weiteren räumlichen Konzepten erfolgt im<br />
schweizerischen Recht im Rahmen der Richtplanung. Der Ressourcenplan<br />
Boden kann hier die Veränderungen der Ressource Boden aufzeigen, die<br />
durch geplante raumwirksame Tätigkeiten zu erwarten sind. Das erlaubt<br />
eine räumliche Optimierung <strong>und</strong> Feinabstimmung. Der Ressourcenplan<br />
wirkt damit auch auf andere Konzepte ein, muss doch die Nutzungs- <strong>und</strong><br />
Landschaftsentwicklung mit den im Ressourcenplan vorgezeichneten<br />
Entwicklungsvorstellungen <strong>und</strong> Schutzbedürfnissen abgestimmt werden.<br />
Umgekehrt zwingt der Abstimmungsbedarf dazu, die verschiedenen Ansprüche<br />
an die Raumnutzung in den Ressourcenplan einzuarbeiten <strong>und</strong> die<br />
Massnahmen entsprechend anzupassen. Die gegenseitige Annäherung der<br />
Konzepte ermöglicht den Einbezug der Bodenschutzanliegen schon auf<br />
strategischer Ebene. In rechtlicher Hinsicht können über einen solchen<br />
Planungsprozess prinzipielle Aspekte einfliessen. Dazu gehören Rechtssicherheit,<br />
Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit <strong>und</strong> insbesondere gerechte<br />
Lastenverteilung.<br />
Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Der Boden steht mit den anderen Umweltkompartimenten (Atmosphäre,<br />
Biosphäre, Hydrosphäre, Lithosphäre) über eine Vielzahl von Wechselwirkungen<br />
stofflicher <strong>und</strong> energetischer Art in Verbindung. Sein Zustand<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Funktion des<br />
Ressourcenplans<br />
Abstimmung der<br />
Massnahmen im<br />
Ressourcenplan<br />
Abstimmung mit<br />
anderen räumlichen<br />
Konzepten<br />
Regelungsfunktionen<br />
21<br />
21
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
ist von zentraler Bedeutung für die chemischen, biologischen <strong>und</strong> physikalischen<br />
Prozesse, welche die Stoffkreisläufe steuern. Man spricht von<br />
Regelungsfunktionen der Böden. Sie erfüllen wichtige, überlebensnotwendige<br />
Aufgaben.<br />
Eine weitere wichtige Bedeutung kommt dem Boden als Lebensraum für<br />
die meisten Pflanzen <strong>und</strong> für eine grosse Anzahl von Tieren <strong>und</strong> Organismen<br />
zu. Wir sprechen hier von der Lebensraumfunktion der Böden. Diese<br />
kann sowohl aus einem systemökologischen als auch aus einem kulturlandschaftsorientierten<br />
(land- oder forstwirtschaftlichen) Blickwinkel betrachtet<br />
werden.<br />
Das Mass, mit welchem ein bestimmter Boden die genannten Funktionen<br />
erfüllen kann, wird mit dem entsprechenden Potenzial, also seinem Regelungs-<br />
bzw. Lebensraumpotenzial beschrieben. Gleiche Raumnutzungen<br />
können je nach Boden unterschiedlich stark auf die Potenziale einwirken.<br />
Dabei spielen die spezifischen Empfindlichkeiten des Bodens eine wichtige<br />
Rolle, in erster Linie die Verdichtungs-, die Versauerungs- <strong>und</strong> die<br />
Erosionsempfindlichkeit.<br />
Unsere Beschreibung der Ressource Boden basiert auf solchen Potenzialen<br />
<strong>und</strong> Empfindlichkeiten. Wir beschränken uns auf die wesentlichsten;<br />
eine Erweiterung der Auswahl ist denkbar. Diese Form der Ressourcenbeschreibung<br />
schafft eine Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage im Hinblick auf den anzustrebenden<br />
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden. Im Idealfall<br />
ermöglicht sie eine gesamträumliche Beurteilung von Zustand <strong>und</strong> Inanspruchnahme<br />
der Ressource.<br />
Zwischen den rechtlichen Schutzzielen, den Bodenpotenzialen <strong>und</strong> den<br />
Empfindlichkeiten besteht ein Zusammenhang:<br />
− Die Kriterien von Art. 2 VBBo zur Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit<br />
sind auf die qualitative Sicherung der im Boden ablaufenden <strong>und</strong> für<br />
den biologischen Stoffkreislauf wesentlichen ökologischen Prozesse<br />
ausgerichtet. Damit verlangen die Schutzziele des Bodenschutzrechts<br />
nichts anderes, als dass der Schutz den Bodenpotenzialen an ihnen zu<br />
messen ist. Schutzbedürftig sind sowohl stoffspezifische Regelungspotenziale<br />
wie auch empfindliche Böden.<br />
− Abschätzungen der Gefährdung durch Schadstoffe konzentrieren sich<br />
auf den Wirkungspfad einzelner Stoffe oder Stoffgruppen. Solche Stoffflussbetrachtungen<br />
befassen sich direkt mit den Regelungspotenzialen.<br />
− Das Raumplanungsrecht verpflichtet die mit Planungen befassten Behörden<br />
dazu, die Bestrebungen zum Schutz des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
mit den Mitteln der Raumplanung zu unterstützen. Der umweltrechtliche<br />
Schutz soll da, wo es nötig ist, mit planungsrechtlichen<br />
Massnahmen ergänzt werden. Hierfür muss die räumliche Bedeutung<br />
der Bodenpotenziale in die Planung einbezogen werden.<br />
− Der Umgang mit Wasser ist ebenfalls auf das Nachhaltigkeitsprinzip<br />
auszurichten. Aus gewässerschutzrechtlicher Sicht hat man sich dann<br />
mit Tätigkeiten zu befassen, die sich auf Bodenprozesse <strong>und</strong> Stoffflüsse<br />
auswirken, wenn dies Folgen für die Gewässer hat. Die Kenntnis der<br />
Bodenpotenziale wird bei Zielkonflikten zur wichtigen Entscheidungshilfe.<br />
Das gilt sowohl für den quantitativen wie für den qualitativen<br />
Gewässerschutz.<br />
− Auch die Ziele der Land- <strong>und</strong> der Forstwirtschaft orientieren sich an der<br />
Nachhaltigkeit. Das steht in enger Verbindung zur Erhaltung ausreichender<br />
Flächen mit entsprechender Ertragsfähigkeit. Damit ist auch<br />
hier die Erhaltung entsprechender Bodenpotenziale erforderlich.<br />
22<br />
22<br />
Lebensraumfunktionen<br />
Bodenpotenziale<br />
<strong>und</strong><br />
Empfindlichkeiten<br />
Zusammenhang<br />
zwischen<br />
Bodenpotenzialen<br />
<strong>und</strong> Schutzzielen
Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Die Potenziale eines Bodens werden aus Bodenparametern abgeleitet. Die<br />
räumliche Verteilung der Bodenpotenziale ergibt sich dabei aus der räumlichen<br />
Verteilung jener Parameter, die für die Bestimmung des Potenzials<br />
notwendig sind.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich benötigt der Ressourcenplan Boden Angaben über die<br />
räumliche Ausprägung jener Bodeneigenschaften, mit deren Hilfe die<br />
zentralen Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten beschrieben werden<br />
sollen. Besonders wichtig sind diejenigen Parameter, die durch nutzungsbedingte<br />
Einwirkungen massgeblich verändert werden können. Bezüglich<br />
der Datenlage bestehen grosse kantonale Unterschiede.<br />
Räumlich lokalisierbare Bodendaten können gr<strong>und</strong>sätzlich als Punktinformationen<br />
(vor allem Bodenprofildaten) oder als Flächendaten (vor allem<br />
Bodenkarten <strong>und</strong> Bodenprognosekarten) vorliegen. Sie dürfen nicht<br />
unbesehen verwendet werden. Bodeneigenschaften können sich im Lauf<br />
der Zeit verändern <strong>und</strong> je nach erforderlichem Detaillierungsgrad wird<br />
eine entsprechend grössere Datenbasis benötigt. Planungen, welche die<br />
Eigentumsverhältnisse oder die Überbauungsmöglichkeiten direkt tangieren,<br />
stellen in der Regel hohe Ansprüche an den Detaillierungsgrad.<br />
Bodenprofilaufnahmen im Feld gelten generell als gut verlässlich, obschon<br />
auch da gewisse Abgrenzungsprobleme auftreten können. Die Flächendaten<br />
werden vorwiegend in Form von Bodenkarten erarbeitet. Diese<br />
bilden die wichtigste Gr<strong>und</strong>lage für die Ressourcenplanung. Allerdings<br />
stehen meist nur wenige Punktinformationen zur Verfügung. Sie werden<br />
in die Fläche interpoliert. Ergänzend werden Sek<strong>und</strong>ärdaten herangezogen.<br />
Die Hauptschwierigkeit liegt darin, dass die Flächen durch scharfe<br />
Linien voneinander abgegrenzt werden müssen, die Bodeneigenschaften<br />
sich aber meist kontinuierlich <strong>und</strong> oft auch kleinräumig ändern. In das Ergebnis<br />
der Kartierungen fliesst deshalb neben Feldbeobachtungen auch die<br />
Erfahrung <strong>und</strong> die Beurteilung durch die Kartierenden ein.<br />
Für das Erstellen modellierter Bodenprognosekarten werden Regeln entworfen,<br />
mit denen versucht wird, die Einflüsse von Faktoren wie Topographie,<br />
Geologie, Klima, usw. auf die Bodenbildung einzufangen. Ihre<br />
Verwendbarkeit für die Ressourcenplanung hängt stark vom jeweiligen<br />
Planungsziel ab. Eine zunehmende Bedeutung kommt jenen Verfahren zu,<br />
die mit Hilfe von Plausibilitätsüberlegungen kleinräumige, durch Nutzungen<br />
hervorgerufene Veränderungen von Bodeneigenschaften zu ermitteln<br />
suchen, meist in Bezug auf die Belastung mit Schadstoffen (Bsp.<br />
Prüfperimeter Bodenverschiebungen). Andere Ansätze beruhen auf der<br />
Auswertung von Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten. Die Qualität modellierter Bodenprognosekarten<br />
hängt in erster Linie von der Genauigkeit der verwendeten<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen sowie der Zuverlässigkeit der Interpretationsalgorithmen<br />
ab. Bei reinen Massstabsvergrösserungen ist grosse Vorsicht geboten, sie<br />
brauchen in aller Regel eine dichtere Datenabstützung.<br />
Für die Bewertung von Bodenpotenzialen sind je nach Ableitungsmethode<br />
noch weitere Daten erforderlich. Im Bericht sind entsprechende Datenquellen<br />
angeführt. Generell besteht ein relativ hoher Bedarf an Bodendaten<br />
seitens unterschiedlichster Akteurgruppen. Vielfach sind thematische<br />
<strong>und</strong>/oder detaillierte Flächendaten erwünscht, welche Aussagen auf Parzellenebene<br />
erlauben. Die Behörden benötigen Informationen, mit denen<br />
sie Nutzungseinflüsse in Bezug auf das darin enthaltene Konfliktpotenzial<br />
<strong>und</strong> den zugehörigen Planungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf abschätzen<br />
Notwendige<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Art <strong>und</strong> Qualität der<br />
Datenbestände<br />
▪ Bodendaten<br />
▪ Modellierte<br />
Bodenkarten<br />
Weiterer<br />
Datenbedarf<br />
23<br />
23
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
können. Wenn <strong>und</strong> soweit entsprechende Gr<strong>und</strong>lagen vorhanden sind,<br />
können die zuständigen Behörden aktiv werden. Zu ihnen zählen unter<br />
anderem auch wissenschaftliche Untersuchungen. Der Bericht zählt auch<br />
hierfür einige Beispiele auf.<br />
Quantitative Bodenveränderungen werden durch physikalische Einwirkungen<br />
verursacht. Sie betreffen die Fläche offenen Bodens oder die Bodenmächtigkeit.<br />
Quantitative Veränderungen stören den natürlichen Bodenaufbau<br />
<strong>und</strong> beeinflussen damit die Leistungsfähigkeit der betroffenen<br />
Böden. Wird im Zuge der Versiegelung Boden abgetragen, so muss dieser<br />
andernorts wieder aufgebracht werden <strong>und</strong> verändert dort die Bodenverhältnisse.<br />
Im Landwirtschaftsgebiet birgt die Erosion ein grosses Verlustpotenzial.<br />
Qualitative Bodenveränderungen haben vielfältigste Ursachen: Eintrag<br />
von organischen oder anorganischen Substanzen, teils gewollt, teils nicht<br />
gewollt (Schadstoffe, Dünger, landwirtschaftliche Hilfsstoffe); Austrag<br />
von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (Pflanzen, Versickerung, Erosion); Bodenverdichtungen,<br />
-verschlämmungen, -umwälzungen, -auflockerungen (maschinelle<br />
Eingriffe, Niederschlag); Bewässerung <strong>und</strong> Drainage; Änderungen<br />
des Mikro- oder Makroklimas, Änderungen der Bodenbiologie <strong>und</strong><br />
-aktivität (zahlreiche Ursachen).<br />
Kennt man die in einem gegebenen Raum zu erwartenden Nutzungseinflüsse,<br />
so können sie mit Angaben über die Charakteristik der betroffenen<br />
Böden verarbeitet werden. Auf der Basis der bestehenden Gr<strong>und</strong>lagen<br />
kann die Beanspruchung von Bodenpotenzialen allerdings noch nicht flächendeckend<br />
beschrieben werden. Man kann aber bedürfnisgerecht Problemschwerpunkte<br />
setzen. Flächen mit verschiedenen Einwirkungsarten,<br />
-graden <strong>und</strong> -wahrscheinlichkeiten werden hierfür je zusammen mit den<br />
betroffenen Bodenpotenzialen dargestellt. So kann z.B. den irreversiblen<br />
Veränderungen vorrangig Beachtung geschenkt werden oder es kann das<br />
Hauptgewicht auf die Belastungsintensität gelegt werden.<br />
Man kann auch von Schwerpunkten der Raumentwicklung ausgehen <strong>und</strong><br />
die davon betroffenen Flächenanteile ins Auge fassen. So lassen sich z.B.<br />
Karten ausarbeiten, welche die Eignung von Böden für solche Nutzungen<br />
ausweisen. Solche Ansätze werden in jüngster Zeit vermehrt angestrebt.<br />
Die auf lange Sicht anzustrebende Gesamtbetrachtung über den Zustand<br />
<strong>und</strong> die Entwicklung des natürlichen Systems Boden gewinnt so allmählich<br />
Konturen. Sie darf nicht aus den Augen gelassen werden<br />
Zahlreiche Rechtsbereiche befassen sich mit Sachverhalten, die mitteloder<br />
unmittelbar Auswirkungen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der<br />
Ressource Boden haben. Für diese Tätigkeiten muss nicht nur im Sinne<br />
von Art. 2 RPG aufgezeigt werden, wie sie aufeinander abgestimmt wer-<br />
24<br />
Zusammenhang von<br />
Nutzung <strong>und</strong> Bodenveränderung<br />
Prioritäten setzen<br />
Zusammenführen der ressourcenorientierten Rechtsbereiche im Ressourcenplan Boden<br />
Der Nachhaltigkeitsartikel der B<strong>und</strong>esverfassung (Art. 73 BV) wurde bewusst<br />
in den Kontext der Kompetenzregelungen von Umwelt <strong>und</strong> Raumplanung<br />
gestellt. Er verpflichtet die zuständigen Behörden dazu, Nachhaltigkeit<br />
im Sinne des Ressourcenschutzes anzustreben. Das gilt nicht nur<br />
für den Gesetzgeber selbst. Wo die Rechtsordnung auch den Behörden einen<br />
Spielraum eröffnet, ist er von ihnen ebenso pflichtgemäss auszufüllen.<br />
Das ist insbesondere überall da der Fall, wo Generalklauseln, unbestimmte<br />
Rechtsbegriffe oder Ermessensbefugnisse zur Anwendung kommen: Auch<br />
sie können <strong>und</strong> sollen im Sinne der Nachhaltigkeit ausgefüllt werden.<br />
24<br />
Nachhaltigkeit als<br />
Querschnittsaufgabe
den, sondern auch, dass man sich im Rahmen der Abstimmung an der<br />
Nachhaltigkeit orientiert.<br />
Je nach Tragweite der Realtitätsveränderungen sind Planungen nicht nur<br />
von Gesetzes wegen vorgeschrieben, sondern auch de facto unumgänglich,<br />
will man Konflikten rechtzeitig begegnen. Dabei ist eine rechtsgebietsübergreifende<br />
Gesamtbetrachtung der erforderlichen Massnahmen<br />
durchzuführen. Sind Bereiche involviert, die organisatorisch nicht zusammengehören,<br />
so müssen die verschiedenen Staatsebenen <strong>und</strong> Ämter<br />
zwangsläufig zusammenarbeiten. Beurteilungen im Einzelfall vermögen<br />
eine solche vorbeugende Situationsbeurteilung nicht zu ersetzen, wohl<br />
aber zu ergänzen.<br />
Mit der vom B<strong>und</strong>esrat 1997 verabschiedeten Strategie "Nachhaltige Entwicklung<br />
in der Schweiz" <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esratsbeschluss „Strategie Nachhaltige<br />
Entwicklung 2002“ wird ein entsprechend umfassender Ansatz<br />
verfolgt. Er bezweckt eine flächendeckende Integration der Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der nachhaltigen Entwicklung in jedem Politikfeld. „Raum- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung“<br />
sind ebenso wie „Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen“<br />
typische Handlungsfelder zur Steuerung der nachhaltigen Entwicklung.<br />
Der Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten Anwendung der<br />
Rechtsordnung gilt namentlich auch für die Politik der nachhaltigen Nutzung<br />
von Ressourcen. Alle entscheidrelevanten Regelungen sollen möglichst<br />
gleichzeitig <strong>und</strong> vollumfänglich zum Zuge kommen. Man strebt ein<br />
gesamthaft sinnvolles Ergebnis an. Hierfür ist eine den Umständen entsprechende<br />
umfassende Sachverhaltsanalyse notwendig. Aus wissenschaftlicher<br />
Optik ist eine Klärung des Zusammenhangs zwischen Bodennutzung<br />
<strong>und</strong> Bodenpotenzialveränderungen unerlässlich. Dabei deckt sich<br />
der umweltschutzrechtliche Gr<strong>und</strong>satz, dass drohende Schädigungen frühzeitig<br />
erkannt <strong>und</strong> erfasst werden sollen, zeitlich mit dem planerischen<br />
Gebot, die verschiedenen raumrelevanten Anliegen möglichst frühzeitig<br />
zu erkennen.<br />
Die Verflechtung der Problemfelder <strong>und</strong> deren räumliche Bedeutung erzeugen<br />
beim Bodenschutz einen hohen Koordinationsbedarf. Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
geboten, die enge Zusammenarbeit der fachkompetenten Behörden<br />
soweit möglich schon ausserhalb des Richtplans vorzubereiten. Eine<br />
solche Fachplanung, wie sie dem von uns vorgeschlagenen Ressourcenplan<br />
Boden zu Gr<strong>und</strong>e liegt, ist dabei vom Stand der Gr<strong>und</strong>lagenbearbeitung<br />
abhängig. Wo grossräumig Informationen zur Verfügung stehen ist<br />
ein eigentliches Raummanagement denkbar; wo jedoch nur punktuelle<br />
Hinweise vorhanden sind, müssen die Gr<strong>und</strong>lagen für die Koordination<br />
bzw. die Interessenabwägung problemorientiert aufgearbeitet werden.<br />
Ob für die räumliche Ordnung von bodenschutzrelevanten Nutzungen <strong>und</strong><br />
Nutzungsänderungen eine eigentliche Pflicht zur Planung besteht, ist aufgr<strong>und</strong><br />
der gesamträumlichen Auswirkungen zu entscheiden. Massgeblich<br />
sind<br />
− das Schädigungspotenzial einer Anlage<br />
− deren räumliche Ausdehnung<br />
− die unerwünschte kumulative Wirkung von „Durchschnittsfällen“.<br />
Wichtig ist dabei, welchen Beitrag die Planung zum frühzeitigen Erkennen<br />
von Konflikten leisten kann <strong>und</strong> ob die Einwirkungsintensität bzw.<br />
das Konfliktpotenzial gross genug sind, dass sich die Anwendung des<br />
qualifizierten Verfahrens einer räumlichen Planung rechtfertigt. Der behördliche<br />
Freiraum ist dabei im Sinne einer raumbezogen optimierten<br />
Balance unter den vielfältigen Rauminanspruchnahmen auszufüllen. Das<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Nachhaltigkeit bei<br />
raumwirksamen<br />
Tätigkeiten<br />
fachliche<br />
Zusammenarbeit<br />
Planungsauftrag<br />
25<br />
25
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
kann eine nur fallspezifisch vorgenommene Interessenabwägung nicht<br />
gewährleisten.<br />
Der Schutz des Bodens ist ein wesentliches Ziel des Raumplanungsrechts.<br />
Der raumplanerisch geforderte schonende, haushälterische Umgang mit<br />
dem Boden lässt sich nicht länger allein auf den Bodenverbrauch reduzieren.<br />
Unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenschutzes verdienen alle Nutzungsansprüche<br />
eine erhöhte Aufmerksamkeit, die Einwirkungen auf Böden<br />
mit sich bringen. Raumplanungsrechtlich entsteht ein entsprechender<br />
Planungsbedarf überall da, wo es um die Standortqualität von wichtigen<br />
Landschaftselementen geht, wie Wälder, Kulturland, naturnahe Landschaften,<br />
Erholungsräume <strong>und</strong> innerörtliche Grünflächen. In unseren engen,<br />
von Nutzungskonflikten geprägten räumlichen Verhältnissen erfüllen<br />
nahezu alle offenen Böden in diesem Sinne landschaftliche Funktionen.<br />
Die Richtplanungsaufgaben müssen vollständig erfasst <strong>und</strong> in Übereinstimmung<br />
mit den formellen <strong>und</strong> materiellen Planungsgr<strong>und</strong>sätzen bearbeitet<br />
werden. Es gehört zum Mindestinhalt der Richtpläne, aufzuzeigen,<br />
wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende<br />
Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Die Bodenpotenziale sind<br />
damit wie folgt angesprochen:<br />
− Ganz allgemein ist von Verfassung wegen ein nachhaltiger Umgang mit<br />
der Ressource Boden anzustreben.<br />
− Im Besonderen haben sich die Kantone zur Eignung der Gebiete für die<br />
Landwirtschaft, zur Bedeutung der einzelnen Gebiete für Erholung <strong>und</strong><br />
als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> zur Bedrohung durch Naturgefahren<br />
zu äussern. Diesen Teilinhalten lassen sich Aspekte des Ressourcenschutzes<br />
zuordnen.<br />
Die Strategie zum Schutz der Ressource Boden ist auf Stufe Kanton<br />
Richtplaninhalt <strong>und</strong> sollte deshalb in allgemeiner Form auf kantonaler<br />
Ebene skizziert werden. Zu diesem Zweck sind über die räumliche Lokalisierung<br />
von besonders schutzwürdigen Böden hinaus auch die Koordinationstatbestände<br />
zu bestimmen. Während gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken bereits<br />
auf Stufe Richtplan Rechnung zu tragen ist, kann die verfeinerte Massnahmenkoordination<br />
im Rahmen von objektbezogenen Projektplanungen<br />
(z.B. Golfplätzen) auf die verschiedenen Realisierungsschritte abgestuft<br />
werden.<br />
Die Nutzungsplanung befasst sich mit der örtlichen Lokalisierung von<br />
Nutzungsmöglichkeiten. Das ist für das Ressourcenmanagement von besonderer<br />
Wichtigkeit, weil hier die Vorgaben konkretisiert werden, innerhalb<br />
derer die Eigentumsrechte an einer bestimmten Parzelle ausgeübt<br />
werden dürfen. Die Konkretisierung ist an die verfassungsrechtlichen <strong>und</strong><br />
gesetzlichen Schranken geb<strong>und</strong>en. Deshalb trifft das Koordinationsgebot<br />
auch die Nutzungsplanung. Diese darf im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes<br />
nicht unabhängig von ihrem Einfluss auf die Bodenpotenziale<br />
beurteilt werden.<br />
Will man die Beanspruchung einer Ressource am Nachhaltigkeitserfordernis<br />
messen, dann setzt dies voraus, dass die Inanspruchnahme gesamthaft<br />
erfasst <strong>und</strong> in ihrer Summe bilanziert wird. Das geht nicht ohne eine<br />
gesamträumliche Betrachtung. Nicht nachhaltige Veränderungen müssen<br />
entsprechend der Sachlage erkannt, Trendkorrekturen planerisch erfasst<br />
<strong>und</strong> eingeleitet werden. Dafür sind die nötigen Unterlagen zu beschaffen<br />
<strong>und</strong> in eine planungsbezogene Form zu bringen. Eine als Fachplanung<br />
ausgestaltete Ressourcenplanung kann deshalb sowohl den Planungspro-<br />
26<br />
26<br />
Ressourcenplanung<br />
<strong>und</strong> Richtplanung<br />
Ressourcenplanung<br />
<strong>und</strong><br />
Nutzungsplanung<br />
Ressourcenplanung<br />
als Fachplanung
zess der Richtplanung als auch jenen der Nutzungsplanung erheblich entlasten.<br />
Werden Massnahmen aufgr<strong>und</strong> von verschiedenen Gesetzgebungen ergriffen,<br />
so sollen sie sich in sachlicher Hinsicht vernünftig ergänzen. Soweit<br />
sich kantonalrechtliche Vorschriften über den Umweltschutz inhaltlich mit<br />
dem B<strong>und</strong>esrecht decken oder weniger weit gehen als dieses, hat das<br />
kantonale Recht keine selbständige Bedeutung. Das USG <strong>und</strong> die zugehörigen<br />
Ausführungsverordnungen legen den b<strong>und</strong>esrechtlichen Mindeststandard<br />
fest, an den auch die raumplanerischen Massnahmen geb<strong>und</strong>en<br />
sind. Unter gewissen umweltschutzrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen<br />
kann das kantonale Raumplanungsrecht diese b<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen<br />
jedoch ergänzen oder verschärfen, wenn planungsrechtliche<br />
Gründe dafür sprechen.<br />
Die Einflüsse menschlicher Tätigkeiten auf die ökologischen Funktionen<br />
der Böden werden über Anreize im Bereich der Bodennutzung oder durch<br />
die nähere Ausgestaltung von Nutzungsbefugnissen gesteuert. Die massgeblichen<br />
Korrelationen zwischen den menschlichen Tätigkeiten einerseits<br />
<strong>und</strong> der Veränderung von Bodenpotenzialen andererseits sind für die jeweiligen<br />
Zwecke greifbar <strong>und</strong> rational nachvollziehbar zu machen.<br />
− Das Ausmass der Gefährdung der Ressource Boden soll bezogen auf<br />
die einzelnen Teilpotenziale festgestellt bzw. prognostiziert werden.<br />
Unterstützt wird dies durch den Aufbau einer Potenzialbuchhaltung.<br />
− Im Dienste der Rechtsgleichheit sind allgemein gültige Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
zu schaffen.<br />
− Vorrangig zu schützende Flächen werden in erster Linie durch Massnahmen<br />
gegen kritische Nutzungen abgesichert.<br />
− Veränderungen auf bislang noch wenig belasteten Böden ist besondere<br />
Aufmerksamkeit zu schenken.<br />
− Auf den einzelnen Planungsebenen (bzw. für die einzelnen Planungsetappen)<br />
müssen die Planungsträger über alle notwendigen Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
verfügen, die sich auf jene Festlegungen auswirken,<br />
die in den nachfolgenden Verfahren <strong>und</strong> Verfahrensschritten nicht mehr<br />
angefochten werden können.<br />
3. TEIL: KONKRETISIERUNG<br />
Ausgewählte Beispiele<br />
Anhand von drei Beispielen wird aufgezeigt, wie die nachhaltige Planung<br />
des Umgangs mit der Ressource Boden in die raumwirksamen Tätigkeiten<br />
eingefügt werden könnte. Die verschiedenen Ebenen repräsentieren dabei<br />
auch verschiedene räumliche Skalen mit unterschiedlichen Konkretisierungsgraden.<br />
Als Beispiel für die übergeordnete strategische Planung auf B<strong>und</strong>esebene<br />
dient der Sachplan Fruchtfolgeflächen. Die regionale Ebene wird durch<br />
eine grossflächige Melioration repräsentiert, wo Aspekte des Landwirtschaftsrechts<br />
<strong>und</strong> des Naturschutzes mit den Aufgaben des Bodenschutzes<br />
koordiniert werden müssen. Für die lokale Ebene steht stellvertretend der<br />
Umgang mit belasteten Familiengärten, denen im städtischen Umfeld<br />
wichtige soziale <strong>und</strong> stadtökologische Funktionen zukommen. Der Vollzug<br />
des Bodenschutzrechts steht hier vor besonderen Herausforderungen<br />
was die räumliche Heterogenität der Belastungssituation betrifft.<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Verhältnis zu<br />
umweltschutzrechtlichen<br />
Vorschriften<br />
Notwendige<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Charakterisierung<br />
der Beispiele<br />
27<br />
27
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
Eine Analyse der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass die Bedeutung<br />
der FFF im Kontext der räumlichen Interessen durchaus als relativ<br />
hoch anerkannt wird. Dabei gilt der Schutz der FFF als Ausdruck<br />
landwirtschaftlicher Interessen, die um Aspekte des allgemeinen Schutzes<br />
der Kulturlandschaft ergänzt werden. Die Zeiträume, in denen gedacht<br />
wird, sind raumplanungsrechtliche Zeiträume (10 bis 20 Jahre). Eine längerfristige<br />
Sichtweise, wie sie der Nachhaltigkeit zugr<strong>und</strong>e liegt, ist nicht<br />
erkenntlich. Insbesondere wird auch kein Zusammenhang mit den ökologischen<br />
oder lebensräumlichen Funktionen der Böden hergestellt.<br />
Die Gerichtspraxis lässt eine breitere Sicht auf die Funktion der Fruchtfolgeflächen<br />
vermissen. Das hat auch mit den beschränkten Überprüfungsmöglichkeiten<br />
des B<strong>und</strong>esgerichts zu tun. Hier kann der Ressourcenplan<br />
korrigierend eingreifen. Es trifft sich mit seinen Anliegen, wenn in Übereinstimmung<br />
mit anderen Bestrebungen der Raumentwicklung die Begründung<br />
für die Fruchtfolgeflächen in Richtung Nachhaltigkeit ausgedehnt<br />
wird. Dabei wird auch die Qualität der betroffenen Flächen eine<br />
Rolle spielen.<br />
Die Umsetzung des qualitativen Schutzes der FFF muss auch von den<br />
Plangenehmigungs- <strong>und</strong> den Aufsichtsbehörden eingefordert werden können.<br />
Es wäre zu begrüssen, wenn die Anliegen der Landwirtschaft schon<br />
auf Ebene Sachplan mit jenen des nachhaltigen Ressourcenschutzes verknüpft<br />
werden. Der B<strong>und</strong>esrat ist Träger des Sachplans <strong>und</strong> zugleich Plangenehmigungsinstanz<br />
für die Richtpläne. Er kann darauf hinwirken, dass<br />
die Kantone im Richtplan aufzeigen, wie die Sicherung der FFF nicht nur<br />
in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht im kantonalen<br />
Planungsprozess garantiert wird.<br />
Die nachhaltigkeitsorientierte Fruchtfolgeflächenplanung ist jedenfalls<br />
Teil der kantonalen Ressourcenplanung. Es ergeben sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
zwei relevante Aufgabenbereiche. Zum einen sind die Fruchtfolgeflächen<br />
auszuscheiden <strong>und</strong> zu klassieren, zum anderen aber sind auch Veränderungen<br />
innerhalb von ausgeschiedenen Furchtfolgeflächen zu verfolgen<br />
<strong>und</strong> zu beurteilen.<br />
Im Zuge eines Meliorationsprojektes wird ein breites Spektrum von Massnahmen<br />
geplant <strong>und</strong> umgesetzt. Die Neugestaltung von Eigentums- <strong>und</strong><br />
Nutzungsverhältnissen entscheidet zugleich über die Lokalisierung von<br />
langfristigen nutzungsbedingten Einflüssen auf den Boden. Es ist unbestritten,<br />
dass deswegen auch die Anliegen des Bodenschutzes in die<br />
Meliorationsprojekte einzubeziehen sind. In der Praxis lässt die Integration<br />
jedoch zu wünschen übrig. Meliorationen sind von allem Anfang auf<br />
an eine intensive Zusammenarbeit aller an der Nutzung des ländlichen<br />
Raumes interessierten Kreise angewiesen. Dafür sind Sicherungen in die<br />
Verfahren einzubauen.<br />
Am Beispiel der Modernen Melioration Boswil wird gezeigt, wie der Bodenschutz<br />
über eine problembezogene Auswertung von vorhandenen Bodendaten<br />
besser in die Meliorationsplanung integriert werden könnte. Es<br />
handelt sich dabei um dieselbe Art von Ableitungsmethoden, wie sie nach<br />
unseren Vorstellungen auch zum Aufbau eines Ressourcenplans verwendet<br />
werden. Damit können die Zielsetzungen eines nachhaltigen Ressourcenschutzes<br />
schon in der Planungsphase vertreten werden. Der stufengerechte<br />
Einbezug der nötigen sachverhaltlichen Gr<strong>und</strong>lagen wird durch den<br />
Aufbau einer geeigneten Koordinationsplattform unterstützt. Die verwaltungsinternen<br />
Verfahrensabläufe können in dieser Hinsicht verbessert <strong>und</strong><br />
die massgebenden Pflichtenhefte entsprechend ergänzt werden. Werden<br />
28<br />
28<br />
Sachplan<br />
Fruchtfolgeflächen<br />
Meliorationsprojekt
die diversen Anliegen zum Schutz der Böden in einem Ressourcenplan<br />
zusammengeführt, so lassen sich die wichtigsten Aspekte leichter zielorientiert<br />
aufeinander abstimmen.<br />
Die Anliegen des Ressourcenschutzes betreffen auch das Siedlungsgebiet.<br />
Auch in den Städten ist der Anteil an unversiegelten Flächen beachtlich.<br />
Das städtische Umfeld stellt die Vollzugsbehörden allerdings vor besondere<br />
Probleme. Hier wird die Heterogenität der Böden von einer noch<br />
grösseren Heterogenität der Nutzungseinflüsse überlagert. Das wirkt sich<br />
auf die Belastungssituation aus. Die in aller Regel anthropogen überprägten<br />
städtischen Böden sind in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit ausserordentlich<br />
klein- bis kleinsträumig strukturiert.<br />
Am Beispiel von Familiengärten in der Stadt Zürich wird der Zusammenhang<br />
von Belastungssituation <strong>und</strong> massgeblichen Nutzungseinflüssen beschrieben.<br />
Die Vielfalt möglicher Belastungsursachen <strong>und</strong> die faktische<br />
Unmöglichkeit einer flächendeckenden Beprobung zwingen dazu, Raummuster<br />
zu suchen, aufgr<strong>und</strong> derer einzelne Flächen verdächtiger erscheinen<br />
als andere. Wo es an spezifischen Hinweisen mangelt, kann die Auswertung<br />
eines Sets von plausiblen Kriterien wie Erschliessungsjahr, Vornutzung,<br />
Umgebung, visueller Eindruck <strong>und</strong> Bewirtschaftungsart den<br />
Vollzugsbehörden zum Setzen von Prioritäten dienen. Für den Ressourcenplan<br />
ist entscheidend, dass solche Methoden auf einem räumlichen<br />
Nutzungsbezug basieren. Dann können sie zur Beurteilung von Nutzungseinflüssen<br />
herangezogen werden.<br />
Familiengärten erfüllen, zahlreiche Funktionen, die auch im öffentlichen<br />
Interesse liegen. Eine nachhaltige Familiengartenplanung sollte deshalb<br />
auch in Leitbildern, welche im Zusammenhang mit der „Lokalen Agenda<br />
21“ entworfen wurden, ein Thema sein.<br />
Methodik zum Abschätzen von Nutzungseinflüssen auf Bodenpotenziale<br />
Im Ressourcenplan Boden stellen Bodenpotenziale die gemeinsame Ebene<br />
dar, auf der sich die Effekte unterschiedlicher Nutzungen in einer einheitlichen<br />
Form beschreiben lassen. Die einzelnen Teilpotenziale werden unter<br />
der Verwendung geeigneter Methoden aus Bodendaten abgeleitet. Ableitungsmethoden<br />
wurden auffallend oft im deutschsprachigen Raum entwickelt.<br />
Sie beruhen vorwiegend auf empirischen Zusammenhängen <strong>und</strong><br />
bilden die im Boden ablaufenden Prozesse zum Teil stark vereinfachend<br />
ab. Als Endgrössen werden deshalb meist nur relative Einstufungen oder<br />
grobe Abschätzungen gewonnen. Als Basis für die Ableitungen dienen<br />
zumeist Bodenkarten, die nach der deutschen Kartieranleitung oder der in<br />
der Schweiz häufig verwendeten ART-Methode erhoben wurden.<br />
Es wurden die wichtigsten derzeit verwendeten <strong>und</strong> auch publizierten<br />
Methoden zusammengestellt. Verschiedene Ableitungsmethoden finden<br />
heute schon Anwendung. Sie decken eine beachtliche Variationsbreite ab,<br />
sowohl was die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten Parameter anbetrifft, als<br />
auch in Bezug auf die Komplexität <strong>und</strong> die erzielbaren Ergebnisse.<br />
Relativ breit ist die Methodenpalette<br />
− zur Ableitung von Regelungspotenzialen für Wasser, Schwermetalle,<br />
Organika oder Nährstoffe,<br />
− zur Ableitung von Lebensraumpotenzialen für natürliche Vegetation sowie<br />
für Kulturpflanzen <strong>und</strong> auch<br />
− zur Ableitung von Empfindlichkeiten gegenüber Versauerung, Verdichtung<br />
<strong>und</strong> Erosion.<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Familiengärten<br />
Ableitung von<br />
Bodenpotenzialen<br />
Beschreibung der<br />
Methoden<br />
29<br />
29
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
Methoden zur Ableitung des Lebensraumpotenzials für Tiere <strong>und</strong> Organismen<br />
oder zur Ableitung eines Regelungspotenzials für die Bodenatmung<br />
sind demgegenüber nur sehr beschränkt bis nicht vorhanden.<br />
Für die Evaluation <strong>und</strong> Validierung einer auf schweizerische Verhältnisse<br />
zugeschnittenen Methodenpalette ist realistischerweise noch mit einem<br />
erheblichen Arbeitsaufwand zu rechnen. Das gilt erst recht für ihre gesamträumliche<br />
Anwendung. Die Betrachtung muss deshalb sowohl in<br />
thematischer als auch in räumlicher Hinsicht zunächst eingeengt werden.<br />
Im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit den Böden werden damit<br />
auch die Möglichkeiten für eine Gesamtbilanzierung eingeschränkt. Immerhin<br />
konnten einzelne Methoden bei den bisher erfolgten Anwendungen<br />
in der Schweiz erfolgreich umgesetzt werden.<br />
Werden nutzungsspezifische Kenntnisse auf die Verteilung von entsprechenden<br />
Nutzungen projiziert, so lassen sich auch daraus Bodenveränderungen<br />
räumlich beurteilen. Dieser verdachtsorientierte Ansatz enthält ein<br />
erhebliches Mass an Unschärfe. Für den wissenschaftlichen Umgang mit<br />
dieser Art von Informationen bietet sich ein Ansatz an, der auf Fuzzy Logic<br />
basiert.<br />
Veranschaulichung <strong>und</strong> Diskussion<br />
Das Vorgehen wurde exemplarisch an einem fiktiven Raumausschnitt veranschaulicht.<br />
Das ermöglicht eine wenn auch fiktive, so doch räumlich anschauliche<br />
Konkretisierung des Verfahrens zur Potenzialbewertung. Es<br />
wurden Veränderungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Möglichkeiten zur<br />
Aggregierung <strong>und</strong> Bilanzierung dargestellt. Betrachtungsraum <strong>und</strong> -skala<br />
können in verschiedener Auflösung abgebildet werden<br />
Für einige Arbeitsschritte werden differenzierte Vorgehensweisen skizziert.<br />
Es kann dabei auf verbal-argumentative oder auf rechnerische Ansatzpunkte<br />
zurückgegriffen werden. Beim Aggregieren zum Zweck einer<br />
Gesamtbewertung kommt der Gewichtung der Einzelbewertungen grosse<br />
Bedeutung zu. Wir plädieren für eine dem Informationsbedarf angepasste,<br />
bewusste Gewichtung, die der Begründung bedarf. Dies vorausgesetzt lassen<br />
sich Veränderungen durchaus gesamthaft bilanzieren. Das Ergebnis<br />
kann in einem Potenzialveränderungsindex zusammengefasst werden.<br />
Es wird deutlich, dass durch Analysen <strong>und</strong> Szenariendarstellungen mit<br />
Hilfe eines Geografischen Informationssystems (GIS) im Rahmen eines<br />
Ressourcenplanes Boden wichtige Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen geschaffen<br />
werden können. Der Ressourcenplan Boden wird damit zu einem geeigneten<br />
administrativen Hilfsinstrument um der Planungswillkür vorzubeugen<br />
<strong>und</strong> Entscheidungen auf eine rationale Basis zu stellen.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Massnahmen gegen die Überbeanspruchung des Systems können nicht<br />
allein auf die Regelung einer „guten Praxis“ der verschiedenen Nutzungen<br />
begrenzt werden. Es ist ergänzend eine Raumordnungspolitik nötig, die<br />
sich der örtlich unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden bewusst ist.<br />
Werden durch raumwirksame Massnahmen Bodenpotenzialverluste ausgelöst,<br />
so bedarf dies einer ausreichenden, raumbezogenen <strong>und</strong> nicht stereotypen<br />
Begründung. Das längerfristige Ziel des planerischen Bodenschutzes<br />
darf dabei nicht aus den Augen verloren werden. Planungspro-<br />
30<br />
30<br />
Anpassung an<br />
schweizerische<br />
Verhältnisse<br />
Darstellung anhand<br />
eines fiktiven<br />
Raumausschnitts<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />
der einzelnen<br />
Vorgehensweisen<br />
Bedeutung für die<br />
Planung<br />
Handlungsbedarf
zesse sind so zu steuern, dass die Inanspruchnahme der Ressource Boden<br />
auf einem noch zu definierenden Niveau stabilisiert wird.<br />
Das Ausmass der zu erwartenden Potenzialveränderungen lässt sich heute<br />
hinreichend genau prognostizieren, um die verschiedenen möglichen Entwicklungen<br />
auf ihre Vor- <strong>und</strong> Nachteile hin beurteilen zu können. Für einen<br />
Erfolg versprechenden Ressourcenschutz müssen ebenfalls die bestehenden<br />
Bodenkonzepte <strong>und</strong> Bodeninformationssysteme ausgebaut werden.<br />
Sie sind klar ergänzungsbedürftig. Die charakteristische Schwäche<br />
des Bodenschutzes, der Mangel an Bodeninformation, soll systematisch<br />
<strong>und</strong> zielgerichtet verbessert werden.<br />
Für das weitere Vorgehen sind das Vorsorge- <strong>und</strong> das Nachhaltigkeitsprinzip<br />
von zentraler Bedeutung. Es ergeben sich folgende Eckpunkte des<br />
Ressourcenschutzes:<br />
− Die Bestrebungen zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen sind<br />
mit Massnahmen der Raumplanung zu unterstützen.<br />
− Die frühzeitige Koordination ist sicherzustellen <strong>und</strong> zu vertiefen. Das<br />
bedingt eine entsprechende Ablauforganisation.<br />
− Die Bodenqualität ist als Kriterium stufengerecht in Entscheidungen zur<br />
Raumentwicklung einzubeziehen. Neben besonders erhaltenswerten<br />
Böden <strong>und</strong> sprunghaften Potenzialbeeinträchtigungen müssen auch<br />
schleichende Veränderungen beachtet werden. Böden erbringen flächendeckend<br />
Systemleistungen, im Gr<strong>und</strong>satz sind Böden deshalb<br />
überall erhaltenswert.<br />
− Die Umsetzung wird durch den Aufbau eines raumentwicklungsbezogenen<br />
Managementsystems konkretisiert. Es dient dazu, die Potenzialverluste<br />
einzeln <strong>und</strong> gesamthaft so gering wie möglich zu halten. Besondere<br />
Entwicklungspotenziale von Böden können gezielt ausgenützt<br />
oder gefördert werden.<br />
Die raumspezifische Bedeutung der Bodenpotenziale lässt sich in Entscheidungen<br />
der verschiedensten Planungsstufen einbeziehen.<br />
− Nicht wenige Fachbereiche der öffentlichen Verwaltungen sind für ihre<br />
Aufgabenerfüllung darauf angewiesen, dass die Böden die von ihnen<br />
erwarteten ökologischen Leistungen auch erbringen. Entsprechende<br />
Bodeninformationen werden vermehrt nachgefragt (Hochwasserschutz,<br />
Landwirtschaft, Raumplanung, Sachplan Fruchtfolgeflächen, Waldwirtschaft,<br />
Naturschutz usw.).<br />
Die planerische Abwägung soll alle Belange umfassen, die für die Planung<br />
erheblich sind. Entsprechende Daten benötigen deshalb im Gr<strong>und</strong>satz<br />
alle Bereiche, wo Bodennutzungen in ihrer Art oder ihrer Intensität<br />
verändert werden. Das gilt auch da, wo Subventionen gesprochen werden,<br />
die bodenwirksam sind. Der Ressourcenschutz ist dabei auf jeweils<br />
jener Entscheidungsstufe zu behandeln, auf der über Vorgänge bef<strong>und</strong>en<br />
wird, die für spätere Bodenveränderungen vorentscheidend sind.<br />
− Das raumplanerische Wahrnehmungsdefizit bezüglich der Unverzichtbarkeit<br />
der Böden kann verwaltungsintern nur über jene Fachstellen abgebaut<br />
werden, die über das nötige Wissen verfügen. Sie müssen die<br />
Integration des Bodenschutzes in die räumlichen Planungen vorbereiten.<br />
Es wird nachdrücklich empfohlen, im Sinne einer fachbezogenen<br />
Planung ein Bodenschutzkonzept auszuarbeiten bzw. das bestehende<br />
den Erfordernissen einer umfassenden Ressourcenplanung anzupassen.<br />
Für die Problemerfassung müssen Prioritäten gesetzt <strong>und</strong> Schwachpunkte<br />
aufgedeckt werden. Die bodenk<strong>und</strong>liche Fachplanung stellt sich<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
Eckpunkte des<br />
Ressourcenschutzes<br />
Ressourcenschutz in<br />
Planungen <strong>und</strong> anderenraumwirksamen<br />
Tätigkeiten von<br />
B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong><br />
Gemeinden<br />
Schutzkonzept als<br />
bodenk<strong>und</strong>liche<br />
Fachplanung<br />
31<br />
31
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Kurzfassung<br />
damit in den Dienst zahlreicher Verfassungsaufgaben <strong>und</strong> internationaler<br />
Verpflichtungen.<br />
− In die Richtplanung sollen gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen zum Umgang<br />
mit dem natürlichen System Boden <strong>und</strong> zu seiner Strapazierfähigkeit<br />
einfliessen. Die Gr<strong>und</strong>lagen der Richtplanung müssen jene gesamträumlichen<br />
Übersichten enthalten, die ressortübergreifenden Charakter<br />
aufweisen, was beim Schutz der Ressource Boden die Regel ist. Das<br />
kann auch ohne vollständige Datenbasis oder umfassendes Verständnis<br />
der im Boden ablaufenden Prozesse initiiert werden. In den Richtplantext<br />
sind jene Angaben aufzunehmen, die zeigen, wie Raumnutzungen<br />
auf die Ziele des Ressourcenschutzes abgestimmt werden sollen. Nebst<br />
Anweisungen zum weiteren Vorgehen sind auch Aussagen zur zeitlichen<br />
Abfolge <strong>und</strong> zu den planerischen <strong>und</strong> finanziellen Mitteln erwartet.<br />
− Auch ohne richtplanerische Vorgaben sind im Rahmen der Nutzungsplanung<br />
Eingriffe in den Naturhaushalt durch eine geeignete Standortwahl<br />
möglichst gering zu halten. Allenfalls sind auch Vorrangflächen<br />
<strong>und</strong> Flächen mit Entwicklungspotenzialen auszuscheiden. All dies geht<br />
nicht ohne Bewertung der Bodenqualität. Den Gemeinden sollen hierfür<br />
Bewertungsanleitungen zur Verfügung gestellt werden. Als Orientierungshilfen<br />
können auch Planungszahlen gute Dienste leisten, insbesondere<br />
überall da, wo es mittelfristig darum geht, Raumangebote im<br />
Sinne der Nachhaltigkeit einzudämmen, zu plafonieren oder auszubauen.<br />
− Der Ressourcenschutz kann in der Projektplanung bereits kurzfristig gestärkt<br />
werden. Die dazu bereits vorhandenen Merkblätter sollen nach<br />
Bedarf durch weitere ergänzt werden. Für die Standortplanung ebenso<br />
wie für die Evaluation von Varianten oder für die Sondernutzungsplanung<br />
kann der Ressourcenplan wertvolle Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen liefern,<br />
z.B. indem er auf kritische Nutzungen aufmerksam macht <strong>und</strong> auf<br />
hot spots <strong>und</strong> Problemflächen hinweist.<br />
− Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte für den Umgang mit der Ressource Boden sind<br />
unentbehrlich. Sie konkretisieren das Ziel der nachhaltigen Ressourcennutzung.<br />
Die verschiedenen Amtsstellen sollen sich darin als Planungspartner<br />
erkennen können.<br />
Für all das wie auch für die Erfolgskontrolle ist man auf entsprechende<br />
Raumbeobachtungen angewiesen. Daten <strong>und</strong> Informationen müssen<br />
durchgehend ausgetauscht <strong>und</strong> die Angaben in geeigneter Form zusammengeführt<br />
werden können. Erhebung <strong>und</strong> Auswertung sollen daher einem<br />
planungsbezogenen System folgen. Wird ein GIS als Koordinationsplattform<br />
verwendet, so können beträchtlich mehr <strong>und</strong> präzisere Informationen<br />
gewonnen <strong>und</strong> verwertet werden, als dies über ein generalisierendes<br />
Indikatorensystem möglich wäre.<br />
Wie <strong>und</strong> mit welcher Rechtsverbindlichkeit die Kantone die Ressourcenplanung<br />
in die Wege leiten, liegt gr<strong>und</strong>sätzlich in deren eigener Verantwortung.<br />
Wir empfehlen, dabei das Augenmerk insbesondere auf folgende<br />
Punkte zu richten:<br />
− Für die Verbesserung der benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen ist es nahe liegend,<br />
die Anliegen der Ressourcenplanung mit dem Projekt Bodeninformation<br />
Schweiz (BI-CH) abzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt es<br />
sich, insbesondere Problemflächen regelmässig zu überwachen. Längerfristig<br />
ist zusätzlich eine Grobbilanzierung über die gesamte Fläche anzustreben.<br />
32<br />
32<br />
Ressourcenschutz in<br />
der Richtplanung<br />
Ressourcenschutz<br />
in der Nutzungsplanung<br />
Ressourcenschutz in<br />
der Projektplanung<br />
Anforderungen an<br />
Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte<br />
Raumbeobachtung<br />
In Gang setzen der<br />
Ressourcenplanung<br />
▪ Verbesserung der<br />
Datenbasis
− Für die Beurteilung von Entwicklungen kann die Szenarienbildung eine<br />
wichtige Entscheidungshilfe sein. Die im Bericht angesprochenen Methoden<br />
zur Bilanzierung von Entwicklungen eignen sich dazu, Konfliktherde<br />
<strong>und</strong> mögliche Auswege daraus aufzuzeigen <strong>und</strong> ganz allgemein<br />
das Zusammenwirken der verschiedenen Anliegen besser zu verstehen.<br />
Dieses Vorgehen lässt sich auch z.B. in einer strategischen<br />
Umweltprüfung einsetzen.<br />
− Die verschiedenen Skalen der räumlichen Planung benötigen unterschiedliche<br />
Datensets. Zur Überbrückung von Informationslücken müssen<br />
geeignete Strategien für den Umgang mit Unsicherheiten entwickelt<br />
werden, gerade auch für die Zeit während des Aufbaus einer Datenbank.<br />
Ausserdem sind viele der dargestellten Ableitungsmethoden noch<br />
relativ wenig erprobt. Sie müssen den Bedürfnissen, den auftretenden<br />
Schwierigkeiten oder der Datenlage entsprechend ergänzt bzw. weiterentwickelt<br />
werden. Insgesamt ist auf Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit<br />
des Bewertungssystems zu achten. Pilotprojekte könnten aufzeigen,<br />
wie mit einer unvollständigen Datenlage <strong>und</strong> unscharfen Informationen<br />
umgegangen werden kann <strong>und</strong> in welchen Bereichen der Datenbedarf<br />
<strong>und</strong> auch der Datenaustausch am vordringlichsten sind. Es dürfte in diesem<br />
Zusammenhang auch interessant sein, die Möglichkeiten, Grenzen<br />
<strong>und</strong> Konsequenzen des Einsatzes von Fuzzy Logic im Rahmen des Ressourcenplans<br />
Boden genauer zu analysieren.<br />
− Potenzialbewertungen haben sich stets auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung<br />
der Ressource zu beziehen. Die Potenzialbewertung kann <strong>und</strong><br />
darf die politisch-planerische Beurteilung nicht ersetzen oder vorwegnehmen.<br />
Sie kann aber für die Früherkennung von Problemen <strong>und</strong> als<br />
Mass für den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Ressource Boden in den<br />
bestehenden Indikatorensystemen zur Messung der Nachhaltigkeit eine<br />
zentrale Lücke füllen. Ziel ist es, die Anliegen der Ressource Boden so<br />
zu einem gleichwertigen <strong>und</strong> gleichgewichtigen Element in der<br />
planerischen Abwägung zu machen.<br />
Kurzfassung<br />
Kurzfassung<br />
▪ Szenarienbildung<br />
▪ Umgang mit<br />
Informations- <strong>und</strong><br />
Wissenslücken<br />
▪ Funktion der<br />
Bewertung von<br />
Potenzialen<br />
33<br />
33
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
Teil 1<br />
Räumlicher Bodenschutz:<br />
Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
35<br />
35
Zur Einführung<br />
Boden ist eine Lebensgr<strong>und</strong>lage. Das wurde schon häufig gesagt; die Tatsache als solche ist allgemein<br />
bekannt. Berechtigte Zweifel allerdings sind angebracht, ob man sich für gewöhnlich<br />
auch der Tragweite dieser Aussage bewusst ist. Die Qualifikation als „Lebensgr<strong>und</strong>lage“ bedeutet<br />
im Gr<strong>und</strong>e nichts anderes, als dass Eingriffe sich auf die künftigen Lebensvoraussetzungen<br />
auswirken oder auswirken können.<br />
Böden <strong>und</strong> die darin ablaufenden Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse nehmen im Gesamtstoffwechsel<br />
der Natur eine zentrale Stellung ein. Störungen der Bodenprozesse, seien sie physikalischer,<br />
chemischer oder biologischer Art, wirken sich je nachdem auf die Vegetation, die Gewässer,<br />
die Luft <strong>und</strong> über die Nahrungskette oder die direkte Aufnahme von Boden auch auf die<br />
Ges<strong>und</strong>heit von Mensch <strong>und</strong> Tier aus. Es ist dieses gesamtökologische Potenzial, das die Böden<br />
zur essentiellen Lebensgr<strong>und</strong>lage macht, deren Qualität gesichert werden muss. Überlagert wird<br />
die Problematik von der baulichen Nutzung, die in einem quantitativen Sinne zu einem Ressourcenverlust<br />
führt.<br />
Wenn unser Zeitalter als Zeitalter der Risikogesellschaft bezeichnet wird 1 , so müssen wir mit<br />
Bezug auf den Boden feststellen, dass die Art <strong>und</strong> Weise, wie wir mit ihm umgehen, besonders<br />
grosse Risiken in Bezug auf langfristige Veränderungen birgt 2 . Zugleich ist der Umgang mit<br />
dem Boden im Wesentlichen in die Hände der Bewirtschafter <strong>und</strong> Eigentümer gelegt. Die eigentumsrechtliche<br />
Sicht der Dinge orientiert sich im Allgemeinen nicht am langfristigen Geschehen;<br />
sie ist auf menschliche Planungshorizonte zugeschnitten. Diese sind wesentlich kürzer<br />
als die für Umweltsysteme massgeblichen Zeiträume. Letztere aber prägen die Zukunftsperspektiven<br />
einer Gesellschaft. Der Umgang mit den Böden steht daher in einem besonderen<br />
Spannungsverhältnis zwischen Nachhaltigkeit, Eigentumsansprüchen <strong>und</strong> Erschöpfbarkeit.<br />
Versucht man, den für die Naturkreisläufe wichtigen Eigenschaften der verschiedenen Böden<br />
Rechnung zu tragen, so stellt sich zentral das Problem der rechtzeitigen Wahrnehmung von zivilisatorischen<br />
Einflüssen. Dabei wird der Umstand wichtig, dass die Eigenschaften <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
von offenen Böden höchst unterschiedlich sind. Das hat zum Teil natürliche Ursachen,<br />
zum Teil aber sind die Böden auch stark durch ihre Nutzungsgeschichte geprägt, wodurch<br />
sich ihre charakteristischen Eigenschaften verändert haben. Es wird also ein Aktionsfeld<br />
abgesteckt, in dem die Langzeitverträglichkeit der Nutzung der Böden sowohl aus naturwissenschaftlicher<br />
als auch aus räumlicher Sicht beurteilt werden muss, mit dem Ziel, der weiteren<br />
Degradation von Böden zuvorzukommen.<br />
Auftrag <strong>und</strong> Ziel der Untersuchung<br />
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
Die vorliegende Untersuchung ist Teil eines Forschungsansatzes, der darauf abzielt,<br />
1. den Zustand <strong>und</strong> die ökologische Leistungsfähigkeit der Böden in ihrem räumlichen Umfeld<br />
darzustellen,<br />
2. einen Überblick über den Einfluss der Bodennutzungen auf die Funktionsfähigkeit der Böden<br />
zu gewinnen,<br />
1<br />
Die Begriffsschöpfung wird Ulrich Beck zugeschrieben (Urich Beck [1986]: Risikogesellschaft. Auf<br />
dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt a.M.).<br />
2<br />
Siehe z.B. H.-P. Blume [1992], Handbuch des Bodenschutzes; vgl. auch BUWAL / FAC [1991], Wegleitung<br />
Bodenfruchtbarkeit, S. 3-5.<br />
37<br />
37
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Zur Einführung<br />
3. das Ausmass von zu erwartenden Auswirkungen auf den Standort selbst, auf Menschen, Tiere<br />
<strong>und</strong> Pflanzen sowie auf andere Umweltkompartimente abzuleiten,<br />
4. daraus auf die Veränderung der naturräumlichen Funktionen einer Region zu schliessen,<br />
5. die vom Recht her gegebenen Möglichkeiten, auf einen nachhaltigen Umgang mit der Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
Boden hinzuwirken, zu koordinieren <strong>und</strong><br />
6. Ansätze zu entwickeln, wie die naturräumlichen Funktionen der Böden durch die Rechtsordnung<br />
besser geschützt werden können.<br />
Insgesamt geht es darum, Transparenz für eine raum- <strong>und</strong> umweltgerechte Berücksichtigung des<br />
Vorsorge- <strong>und</strong> des Nachhaltigkeitsprinzips im Bereich des Bodenschutzes zu schaffen. Entsprechend<br />
der Leistungsvereinbarung zwischen dem BUWAL <strong>und</strong> dem Institut für Terrestrische<br />
Ökologie (ItÖ) der ETH Zürich wurde im Sinne der dargelegten allgemeinen Zielsetzung das<br />
ItÖ damit beauftragt, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ansätze für die Integration der Bedürfnisse des Bodenschutzes<br />
in die gesamträumlichen Zusammenhänge zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung<br />
soll die Koordination von umweltsystemwissenschaftlichen <strong>und</strong> raumstrukturellen Anforderungen<br />
sein, sowie deren mögliche rechtliche Umsetzung.<br />
Um die Notwendigkeit der Integration der Bodenschutzanliegen in die gesamträumlichen Zusammenhänge<br />
zu betonen, wurde das Vorhaben zugleich als Teilprojekt in das WSL–Programm<br />
«Landschaft im Ballungsraum» aufgenommen.<br />
38<br />
38
I. Ausgangspunkt<br />
1. Räumliche Problematik des Bodenschutzes in der Schweiz<br />
1.1. Ausmass der Bodenbeeinträchtigungen<br />
a) Bodenverbrauch<br />
Das Raumplanungsrecht schreibt seit 1980 den haushälterischen Umgang mit dem Boden vor.<br />
Die raumplanerischen Anstrengungen zur Eindämmung des Bodenverbrauchs waren allerdings<br />
bislang nur wenig erfolgreich <strong>und</strong> die Zersiedelung ist trotz allem weiter voran geschritten. Der<br />
Vergleich der Arealstatistik von 1979/85 mit jener von 1992/97 zeigt, dass in diesen 12 Jahren<br />
die landwirtschaftliche Nutzfläche pro Jahr um r<strong>und</strong> 40 Quadratkilometer zurückgegangen ist.<br />
Davon ist gut ein Drittel auf Einwaldungen zurückzuführen, knapp zwei Drittel aber gingen an<br />
die Siedlungsfläche verloren. Zugleich sind 40% der ausgeschiedenen Bauzonen nicht überbaut<br />
oder unternutzt. Bei gleich bleibendem jährlichem Kulturlandverlust gäbe es nach 380 Jahren<br />
keine landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr in der Schweiz 3 .<br />
b) Qualitative Veränderungen<br />
So dramatisch sich die Zahlen zum Bodenverbrauch ausnehmen, so dürfen sie doch nicht von<br />
einer anderen Problematik ablenken, die sich nicht minder dramatisch ausnimmt. Sie betrifft<br />
den Umfang der qualitativen Bodenbeeinträchtigungen. Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der frei bleibenden<br />
Böden werden umso bedeutsamer, je grösser der Kulturlandverlust ist. Die seit dem Jahr<br />
2000 in Kraft stehende neue B<strong>und</strong>esverfassung verpflichtet unter dem Titel „Nachhaltigkeit“<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone dazu, zwischen der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer<br />
Beanspruchung durch den Menschen anderseits ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis anzustreben<br />
(Art. 73 BV). Damit ist auch die Bedeutung der Böden im Naturkreislauf angesprochen.<br />
Die Veränderung der chemischen <strong>und</strong> der physikalischen Leistungsfähigkeit der Böden ist dabei<br />
eng an biologische Prozesse gekoppelt. Entscheidend ist das Ausmass der Beeinträchtigung,<br />
aber auch die Fähigkeit der Böden, verlorene naturräumliche Funktionen zu regenerieren.<br />
c) Stoffliche Bodenbelastungen<br />
Stand <strong>und</strong> Entwicklung der chemischen Belastung der Böden werden in der Schweiz seit 1985<br />
auf nationaler Ebene beobachtet (Nationales Boden-Beobachtungsnetz NABO). Die bisherigen<br />
Beobachtungen 4 lassen den Schluss zu, dass es heute in der Schweiz keine absolut unbelasteten<br />
Böden mehr gibt. Auch in abgelegenen Gebieten sind Schadstoffanreicherungen zu beobachten.<br />
Problematisch sind insbesondere die zivilisationsbedingten Belastungen durch Einträge von<br />
Blei, Kupfer, Cadmium <strong>und</strong> Zink. Sie sind sehr heterogen über die Landschaft verteilt. Dies ist<br />
teils auf räumliche Faktoren zurückzuführen, wie Hindernisse bei der Ausbreitung von Schadstoffen<br />
durch die Luft (Topographie, Waldränder, Gebäude), aber auch auf unterschiedliche<br />
Bodenbewirtschaftung, Verschleppen <strong>und</strong> Durchwühlen des Bodens im Rahmen von Bautätigkeiten<br />
usw. 5 Die Erfassung der Belastung ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe.<br />
Nach einer groben Schätzung weisen r<strong>und</strong> 10% der landesweiten Bodenfläche Richtwertüberschreitungen<br />
auf. Besonders betroffen sind Standorte für Intensivkulturen wie Rebbau (r<strong>und</strong><br />
60% der beprobten Flächen weisen Richtwertüberschreitungen für Kupfer auf) <strong>und</strong> Siedlungs-<br />
3 BFS [ab 1992], Arealstatistik 1992/97.<br />
4 A. Desaules / R. Dahinden [2000], NABO - Veränderungen.<br />
5 R. Schulin [1994], Schwermetallbelastete Böden in der Schweiz.<br />
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
39<br />
39
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
freiflächen (übermässige Blei- <strong>und</strong> Kupferbelastungen auf r<strong>und</strong> der Hälfte der untersuchten Böden)<br />
6 .<br />
d) Physikalische Bodenbelastungen<br />
Physikalische Bodenbeeinträchtigungen bestehen in Bodenabtrag bzw. -umlagerung (Erosion,<br />
Bodenverschiebungen) <strong>und</strong> in der Verdichtung des Ober- <strong>und</strong> namentlich auch des Unterbodens<br />
als Folge zu hoher Druckbelastungen. Bodenverdichtungen führen zu Staunässe, zunehmender<br />
Verschlämmungs- <strong>und</strong> Erosionsanfälligkeit <strong>und</strong> bedingen einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung,<br />
Düngung <strong>und</strong> beim Hilfsstoffeinsatz. Vor allem im Oberboden führt die Verkleinerung<br />
der Hohlräume zu einer geringeren Bodenaktivität, da die Lebensräume für Bodenlebewesen<br />
vermindert werden. Während sich Oberböden wieder erholen können, ist eine Verdichtung<br />
des Unterbodens weitgehend irreversibel. Insgesamt wird die natürliche Leistungsfähigkeit der<br />
betroffenen Böden in teils erheblichem Umfang verringert.<br />
Nicht alle Böden sind dem gleichen Belastungsrisiko ausgesetzt. Aufgr<strong>und</strong> von Topografie <strong>und</strong><br />
Bewuchs besteht bei schätzungsweise mehr als einem Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
ein erhöhtes Risiko. Im Kanton Basel-Land werden aufgr<strong>und</strong> von Daten aus der Bodenkartierung<br />
knapp 30% der Böden als empfindlich gegenüber Verdichtungen eingestuft, 3% gelten<br />
als stark empfindlich <strong>und</strong> weitere 10% sind extrem empfindlich, d.h. sie dürfen mechanisch<br />
kaum belastet werden 7 .<br />
Über das landesweite Ausmass von bereits erfolgten Bodenschädigungen fehlen zuverlässige<br />
Angaben. Nach den Resultaten des Bodenbeobachtungsprogramms KaBo des Kantons Bern<br />
weisen die ackerbaulich genutzten Oberböden 10% weniger Gesamtporenvolumen auf als Naturwiesen.<br />
Man geht davon aus, dass die Bodenfruchtbarkeit solcher Böden um 25% verringert<br />
ist 8 . In den besonders problematischen Unterböden ist ebenfalls eine Differenz auszumachen,<br />
sie ist allerdings wesentlich weniger deutlich ausgeprägt.<br />
e) Biologische Bodenbelastungen<br />
Zum landesweiten Ausmass biologischer Bodenbelastungen (etwa durch gentechnisch veränderte<br />
oder pathogene Organismen), welche die Bodenflora oder die Bodenfauna schädigen<br />
könnten, liegen keine Daten vor. Bei einem weiten Verständnis der in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung<br />
über Belastungen des Bodens (VBBo) gegebenen Bodenfruchtbarkeitsdefinition könnte<br />
man unter Bst. d allenfalls auf die Benennung endemischer Gebiete für das Vorkommen von<br />
Krankheitserregern hinweisen.<br />
1.2. Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden im System des Rechts<br />
Das schweizerische Recht kennt kein umfassendes Bodenschutzgesetz. Nach verbreiteter Umschreibung<br />
regelt die Raumplanung den quantitativen Bodenschutz (Schutz vor Versiegelung).<br />
Sie wird darin durch die Waldgesetzgebung ergänzt. Der qualitative Schutz des Bodens (Schutz<br />
vor Veränderung der natürlichen Beschaffenheit der unversiegelten Böden) soll dagegen vorwiegend<br />
die Aufgabe des Bodenschutzrechts im Umweltschutzgesetz sein. Ergänzt wird es<br />
durch das Gewässerschutz- <strong>und</strong> das Landwirtschaftsrecht 9 .<br />
6<br />
Für weitere Details siehe A. Desaules / R. Dahinden [2000], NABO - Veränderungen; BFS [2002], Umwelt<br />
Schweiz 2002, Kapitel 2.1: Boden.<br />
7 J. Presler / R. Meuli [1998], Verdichtungsempfindlichkeit Kt. BL, S. 27 f.<br />
8 Koordinationsstelle für Umweltschutz [1998], Umweltbericht 1998, S. 58.<br />
9 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 2 <strong>und</strong> 3 zu Art. 33 USG; U. Brunner [1998], Kommentar<br />
USG, Glossar, Stichwort Bodenfruchtbarkeit.<br />
40<br />
40
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
Die Systemzusammenhänge bewirken nun aber, dass diese Vorstellung immer wieder korrigiert<br />
werden muss 10 . Zudem kennen die einzelnen Rechtsgebiete jeweils in sich schon Querverweise<br />
zu anderen Rechtsbereichen. Die rechtlichen Verflechtungen gestalten sich dementsprechend<br />
häufig wesentlich komplizierter als anfänglich vermutet: Für den Schutz der Ressource Boden<br />
ist ein weit verzweigtes Normensystem zu beachten.<br />
Als Teil des Ökosystems wird der Boden von jenen Rechtsbereichen angesprochen, die sich mit<br />
dem Schutz des ökologischen Gleichgewichts beschäftigen. Dazu gehören zentral der Umweltschutz<br />
(SR 814.01) <strong>und</strong> insbesondere seine Teilbereiche Bodenschutz (SR 814.12), Abfälle (SR<br />
814.6), Luftreinhaltung (SR 814.31), umweltgefährdende Stoffe (SR 814.013), Umgang mit Organismen<br />
in der Umwelt (SR 814.91) <strong>und</strong> Störfallvorsorge (SR 814.012). Weiterhin gehört dazu<br />
auch der Gewässerschutz (SR 814.20). Folgt man allein der Systematik des B<strong>und</strong>esrechts, so<br />
wären damit die relevanten Bereiche der Gesetzgebung aufgezählt. Aufgr<strong>und</strong> der kausalen Verknüpfung<br />
der Lebensvorgänge kann es aber nicht dabei bleiben. Der Lebensraum ist, wie das<br />
B<strong>und</strong>esgericht zu Recht ausführt, eine Einheit, weshalb auch die ihn betreffenden Regelungen<br />
koordiniert anzuwenden sind (BGE 117 Ib 28 E. 2 S. 30; 125 II 29 E. 3d S. 38, E. 5 S. 44 ff. je<br />
mit Hinweisen).<br />
Boden hat sich über Jahrtausende aus dem Ausgangsgestein unter dem Einfluss von Klima,<br />
Geländeform, Wasser, Pflanzen, Tieren <strong>und</strong> Menschen entwickelt. Jeder Boden hat seine eigene<br />
Entstehungsgeschichte <strong>und</strong> eigene charakteristische Merkmale <strong>und</strong> Fähigkeiten. Wird der Lebensraum<br />
als Einheit betrachtet, so muss man sich bewusst sein, dass die darin angesprochene<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden nicht überall dieselben Eigenschaften aufweist. Wir haben es mit verschiedenen<br />
Böden zu tun, die ein ungleichmässiges, räumlich höchst differenziertes Muster bilden.<br />
Daran knüpft das vorliegende Untersuchungskonzept an. Wie beim quantitativen Bodenschutz<br />
so geht es auch beim qualitativen Bodenschutz nicht an, die Auswirkungen von Eingriffen einzig<br />
lokal auf den einzelnen Boden zu beziehen. Sie sind im Sinne des Ressourcenschutzes in<br />
den räumlichen Zusammenhang zu stellen. Die Untersuchung versteht sich deshalb als Beitrag<br />
an die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips. Dieses Verfassungsprinzip richtet sich in Art. 73<br />
BV an B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone, mit dem Auftrag, im gewünschten Sinne tätig zu werden 11 <strong>und</strong> es<br />
wird darüber hinaus in Art. 2 BV zum Staatsziel erhoben. Damit richtet sich das Nachhaltigkeitsprinzip<br />
zwar in erster Linie an den Gesetzgeber, aber nicht nur: Es soll auch als Auslegungshilfe<br />
<strong>und</strong> Richtschnur bei der Planung <strong>und</strong> der Konkretisierung offener Normen zum Zuge<br />
kommen 12 . Insbesondere ist es auch für die Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten <strong>und</strong> im<br />
Rahmen von Güterabwägungen in die Überlegungen einzubeziehen.<br />
In diesem Sinne stellen sich auch die folgenden Rechtsbereiche in den Schutz der natürlichen<br />
Ressource Boden:<br />
Das Raumplanungsrecht (SR 700): Es verpflichtet B<strong>und</strong>, Kantone <strong>und</strong> Gemeinden, die Bestrebungen<br />
zum Schutz des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage mit den Massnahmen der<br />
Raumplanung zu unterstützen (Art. 1 Abs. 2 Bst. a RPG).<br />
Das Waldrecht (SR 921) schützt den Wald als Lebensgemeinschaft in seinem Bestand. Das setzt<br />
nicht nur flächenmässige Anforderungen; als Lebensgr<strong>und</strong>lage für die darauf wachsende Pflan-<br />
10 Unter allen konkurrierenden Verfassungsaufgaben soll das Verhältnis von Raumplanung <strong>und</strong> Umweltschutz<br />
das „unter den Gesichtspunkten der Komplexität, der Problemvielfalt, der regulatorischen Interaktion<br />
<strong>und</strong> der Literaturquantitäten“ dominierende Thema sein: A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar<br />
RPG, Einleitung, N 57.<br />
11 Vgl. Abschnitt 1.1.a.<br />
12 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien, Rz. 36.<br />
41<br />
41
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
zengesellschaft ist auch die Erhaltung der lebensnotwendigen Bodeneigenschaften sicherzustellen.<br />
Die Neuausrichtung des Landwirtschaftsrechts (SR 910) betont die ökologische Bedeutung der<br />
Landwirtschaft <strong>und</strong> verpflichtet sie zur nachhaltigen Produktionsweise, was auch einen nachhaltigen<br />
Umgang mit der Ressource Boden bedingt.<br />
Der im Naturschutzrecht (SR 451) verankerte Artenschutz stellt spezifische, teils sehr selektive<br />
Ansprüche an die Beschaffenheit der Böden, weil diese als Standortfaktor sowie als Selektionskriterium<br />
für den Konkurrenzvorteil einzelner Arten grosse Bedeutung haben. Ein besonderer<br />
Schutz kommt den Mooren zu. Aus dem Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht lässt sich auch der<br />
Schutz besonders seltener oder kulturgeschichtlich besonders charakteristischer Böden ableiten.<br />
Auch aus den Gesetzgebungen über die Jagd (SR 922) <strong>und</strong> die Fischerei (SR 923) ergeben sich<br />
indirekt Anforderungen an den Schutz der Böden, soweit deren Beschaffenheit für die Lebensräume<br />
der einheimischen <strong>und</strong> ziehenden wildlebenden Säugetiere <strong>und</strong> Vögel bzw. der einheimischen<br />
Fische, Krebse <strong>und</strong> deren Nährtiere von besonderer Bedeutung ist.<br />
2. Raumbezogene Bodenschutzanliegen in den einzelnen<br />
Aufgabenbereichen<br />
Die vorliegende Untersuchung geht davon aus, dass zwischen der Bodennutzung, dem Umweltrecht<br />
<strong>und</strong> den räumlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> Veränderungen sehr enge Beziehungen bestehen,<br />
die ein hohes Mass an Abstimmung erfordern. Die folgende Zusammenstellung zeigt auf, dass<br />
das Anliegen Bodenschutz vom Recht her weit über den engeren umweltschutzrechtlichen Aufgabenbereich<br />
hinaus Beachtung findet oder finden sollte.<br />
2.1. Raumbezug im Aufgabenbereich des Bodenschutzes<br />
a) Schutzziel Bodenfruchtbarkeit<br />
Das Umweltschutzgesetz gibt dem Schutz des Bodens in seinem Zweckartikel eine bestimmte<br />
Zielrichtung: Geschützt ist nicht der Boden an sich, sondern seine Fruchtbarkeit (Art. 1 Abs. 1<br />
USG). Mit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit soll erreicht werden, dass der Boden seine<br />
Funktion als Lebensgr<strong>und</strong>lage von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen langfristig aufrechterhalten<br />
kann 13 . Dem Schutz der Böden vor Belastungen ist ein eigenes Kapitel gewidmet (Art. 33-35<br />
USG). Diese Bestimmungen beziehen sich allerdings, dem Schutzziel entsprechend, explizit nur<br />
auf jenen obersten Teil des unversiegelten Bodens, in dem Pflanzen wachsen können (Art 7<br />
Abs. 4bis USG). Die Bedeutung der Böden für die regionalen Stoffflüsse oder den Schutz der<br />
Gewässer sind nicht Gegenstand der Bodenschutzartikel.<br />
Die in Art. 2 Abs. 1 VBBo vorgegebene Definition der Bodenfruchtbarkeit versteht diese in einem<br />
naturwissenschaftlichen Sinne als einen dynamischen Gleichgewichtszustand von Aufbau-<br />
<strong>und</strong> Abbauvorgängen 14 . Den Pflanzen sollen die standorttypisch notwendigen Nährstoffe verfügbar<br />
gemacht werden, sie sollen gut gedeihen können <strong>und</strong> Menschen <strong>und</strong> Tiere sollen weder<br />
über die Nahrungskette noch durch direkte Aufnahme von Boden gefährdet werden. Die Bodenfruchtbarkeit<br />
wird dabei anhand von Indikatoren umschrieben. Sie betreffen die Bodenbeschaffenheit<br />
als solche: Bodenbiologie, Bodenstruktur <strong>und</strong> Abbaufähigkeit (Art. 2 Abs. 1 Bst. a), die<br />
13 Botschaft USG, 1979 III 749 ff. S. 779, P. Tschannen [2003], Kommentar USG N 20 zu Art. 1 USG.<br />
14 P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 17 zu Art. 33 USG.<br />
42<br />
42
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
Standortqualität für Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften (Bst. b), die Qualität der pflanzlichen<br />
Erzeugnisse (Bst. c) <strong>und</strong> die mögliche Gefährdung von Mensch <strong>und</strong> Tier (Bst. c <strong>und</strong> d).<br />
Man sucht das Ziel der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dadurch zu erreichen, dass langfristig<br />
wichtige Voraussetzungen für die standorttypische natürliche Regenerationsfähigkeit der Böden<br />
sichergestellt werden (vgl. Art. 33 Abs. 1 USG). Wie TSCHANNEN zu Recht ausführt, läuft<br />
dies auf das Postulat hinaus, Bodenbelastungen seien nach Möglichkeit überhaupt zu vermeiden<br />
15 . Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dieser Anspruch nicht überall erfüllt<br />
werden kann.<br />
b) Allgemeine vorsorgliche Massnahmen<br />
Gemäss Art. 33 Abs. 1 USG soll der Schutz der Bodenfruchtbarkeit gegen chemische <strong>und</strong> biologische<br />
Bodenbelastungen in einem ersten Schritt über Massnahmen angestrebt werden, wie<br />
sie in den Ausführungsverordnungen zu anderen Bereichen des Umweltschutzes verankert sind<br />
(Gewässerschutz, Störfallrecht, Luftreinhaltung, Umgang mit Stoffen, Organismen <strong>und</strong> Abfällen<br />
sowie Lenkungsabgaben). Damit wird bereits eine erste Vernetzung der Rechtsgebiete angestrebt:<br />
All diese Rechtsbereiche werden neben ihrer Kernaufgabe gleichzeitig mit der Wahrnehmung<br />
von Bodenschutzanliegen beauftragt. Durch den Verzicht auf ein eigenes System von<br />
Massnahmen können Abstimmungsprobleme vermindert werden 16 . Zugleich wird den Anforderungen<br />
von Art. 8 USG entsprochen, wonach die Einwirkungen jeweils nicht nur getrennt für<br />
sich allein, sondern auch gesamthaft nach ihrem Zusammenwirken zu beurteilen sind. Gelegentlich<br />
wird aufgr<strong>und</strong> des jeweils angesprochenen Sachgebiets ein besonderer Raumbezug geschaffen<br />
(dazu hinten Ziff. 3.2.).<br />
Die Massnahmen des stofflichen Bodenschutzes sollen mit Rücksicht auf die Multifunktionalität<br />
der Böden bei allen Boden- <strong>und</strong> Nutzungsarten gleichermassen zur Anwendung kommen, es<br />
gibt in diesem Sinne keine besseren oder schlechteren Böden. Allerdings lässt sich bereits heute<br />
absehen, dass die bisher aufgr<strong>und</strong> der bodenschutzrechtlichen Anforderungen getroffenen Anordnungen<br />
nicht ausreichen, um die Bodenfruchtbarkeit überall auch auf lange Sicht zu gewährleisten.<br />
Bei allen Unsicherheiten kann dies aus regionalen Stoffflussbilanzierungen als<br />
Trendaussage abgeleitet werden 17 . Offensichtlich ist, dass dabei keineswegs nur der Eintrag von<br />
aussen durch industrielle, gewerbliche oder verkehrsmässige Nutzung eine Rolle spielt, sondern<br />
auch die Art <strong>und</strong> Weise der Landnutzung selbst, namentlich die Tierdichte (insbes. bei<br />
Schweine- <strong>und</strong> Geflügelhaltung). Aus solchen Hinweisen lassen sich nutzungsbezogene Risikoflächen<br />
der Schwermetallakkumulation definieren 18 .<br />
Die allgemeinen Massnahmen des physikalischen Bodenschutzes bestehen in der Abwehr von<br />
übermässigen mechanischen Einwirkungen, der Verwendung von erosionshemmenden Bau-<br />
oder Anbautechniken, sowie in Massnahmen der Fruchtfolge <strong>und</strong> der Flurgestaltung (vgl. Art. 6<br />
VBBo). Diese Aktionen sind, anders als beim stofflichen Bodenschutz, stets der Belastbarkeit<br />
des jeweiligen Bodens anzupassen. Die Böden dürfen (ausgenommen für bauliche Nutzungen)<br />
nur so weit belastet werden, dass ihre Fruchtbarkeit nicht nachhaltig beeinträchtigt wird (Art. 33<br />
Abs. 2 USG). Die Massnahmen sind deshalb situationsgerecht auf die aus den konkreten Um-<br />
15<br />
P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 19 f. zu Art. 33 USG.<br />
16<br />
Vgl. C. Zäch [1996], Bodenschutzrecht, S. 504.<br />
17<br />
In den letzten Jahren wurden in der Schadstoffbilanzierung grosse Fortschritte erzielt. Die Abschätzung<br />
aufgr<strong>und</strong> von Schadstoffbilanzen ist jedoch nach wie vor mit vielfältigen Unsicherheiten belastet. Zum<br />
gegenwärtigen Stand der Diskussion vgl. Kommission VII DBG / BGS [2003], Workshop Schadstoffbilanzierung.<br />
Zu den methodischen Schwierigkeiten der Erfassung <strong>und</strong> Überwachung vgl. zudem A.<br />
Keller et al. [2002], Regional Heavy-Metal Accumulation.<br />
18<br />
Dazu A. Keller [2000], Heavy Metal Balances; A. Keller et al. [1999], Integration der sanften Bodensanierung.<br />
43<br />
43
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
ständen fliessenden Anforderungen abzustimmen. Das gilt auch für das Wiederausbringen ausgehobenen<br />
Bodens bei Rekultivierungen <strong>und</strong> Terrainveränderungen (Art. 7 VBBo). Das<br />
BUWAL hat zu beiden Problembereichen Vollzugshilfen herausgegeben 19 . Damit sind die<br />
Massnahmen des physikalischen Bodenschutzes im Sinne einer örtlich differenzierten Handhabung<br />
tatsächlich raumspezifisch ausgestaltet. Betroffen sind insbesondere die Intensität <strong>und</strong> die<br />
nähere Ausgestaltung der Nutzungsweise.<br />
c) Massnahmen bei Überschreitung der Richtwerte<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat im Sinne von Art. 35 Abs. 1 USG eine Reihe von Richtwerten für die Bestimmung<br />
von Bodenbelastungen erlassen. Die Richtwerte geben jene Belastung an, bei deren<br />
Überschreitung die Fruchtbarkeit des Bodens nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung<br />
langfristig nicht mehr gewährleistet ist (Art. 35 Abs. 2 USG). Richtwerte dienen den Kantonen<br />
dazu, die Gebiete, in denen nähere Abklärungen getroffen werden müssen, von jenen zu<br />
trennen, wo dies nicht nötig ist.<br />
Oberhalb der Richtwerte schwenkt das Bodenschutzrecht auf eine nach Nutzungen differenzierte<br />
Betrachtungsweise ein. Auch hier geht es aber primär um die Begrenzung der Einwirkungen.<br />
Das Spektrum der möglichen Massnahmen wurde vom B<strong>und</strong>esgesetzgeber im stofflichen<br />
Bodenschutz noch zusätzlich eingeengt. Man konzentriert sich auf die typischen Pfade, wie<br />
Stoffe in den Boden gelangen können. Angesprochen werden die Regelungsbereiche Abwasserversickerungen,<br />
Emissionen von Anlagen <strong>und</strong> Einsatz von Stoffen oder Organismen. Physikalische<br />
Bodenbelastungen werden demgegenüber ganz allgemein erwähnt (Art. 34 Abs. 1 USG).<br />
Die Beobachtung der Schadstoffbelastung des Bodens stösst auf Schwierigkeiten. Richtwerte<br />
existieren erst für eine limitierte Auswahl von Schadstoffen <strong>und</strong> die Untersuchung von Proben<br />
ist relativ teuer. An eine flächendeckende Beprobung ist nicht zu denken. Wo allerdings die Resultate<br />
des nationalen Bodenbeobachtungsnetzes NABO eindeutig sind, schlagen sie sich auch<br />
in der Gesetzgebung nieder. Das hat es erlaubt, den Untersuchungsaufwand der Kantone insofern<br />
zu reduzieren, als aufgr<strong>und</strong> der beobachteten geringen Belastung durch die Elemente Kobalt<br />
<strong>und</strong> Thallium die entsprechenden Richtwerte aus der Gesetzgebung herausgenommen wurden.<br />
Gleiches gilt für die löslichen Gehalte von Blei. Auf der anderen Seite scheitert die Festlegung<br />
von Richtwerten für zusätzliche Stoffe, die bereits als problematisch identifiziert wurden 20<br />
vorläufig noch an der Unsicherheit, wo die Schwelle einer Einschränkung der Bodenfruchtbarkeit<br />
festzulegen ist. Beispiele dafür sind hormonaktive Substanzen oder in höheren Konzentrationen<br />
für Tiere toxische Schwermetalle wie Zinn (Zinn ist wie Kupfer ein essentielles Spurenelement).<br />
Dazu kommen noch Probleme der Analytik.<br />
Da nicht überall beprobt werden kann, wird man sich, soll der Aufwand gering gehalten werden,<br />
beim Ermitteln belasteter Gebiete an Indikatoren orientieren müssen, die indirekt auf Richtwertüberschreitungen<br />
hindeuten. Hierzu sind Erfahrungen über die Auswirkungen von bestimmten<br />
Nutzungsarten <strong>und</strong> –formen auf die Schadstoffeinträge notwendig. Sie werden ergänzt<br />
durch Kenntnisse über das Akkumulationsverhalten solcher Stoffe in unterschiedlichen Böden.<br />
Die Anwendung des Bodenschutzrechts bedarf damit einschlägiger Raumdaten (vgl. Abbildung<br />
1). Sind die Richtwerte überschritten oder sind Überschreitungen zu befürchten, so wirkt die<br />
Verschärfung der allgemeinen Massnahmen wiederum auf die Gr<strong>und</strong>nutzungen zurück, woraus<br />
sich ein räumlicher Abstimmungsbedarf ergeben kann.<br />
Für die flächenmässig besonders ins Gewicht fallenden physikalischen Bodenbelastungen existieren<br />
Richtwerte zurzeit erst für die Erosion auf Ackerflächen. Die Bodenk<strong>und</strong>liche Gesell-<br />
19 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen; BUWAL [2001a], Wegleitung Bodenaushub; BUWAL<br />
[1999], Erosionsschutz im Landwirtschaftsbetrieb.<br />
20 Vgl. dazu U. Herter / D. Külling [2001], Risikoanalyse Abfalldüngerverwertung Teil 1.<br />
44<br />
44
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
schaft wurde vom BUWAL damit beauftragt, Richtwerte für die Vermeidung von Schadverdichtungen<br />
auszuarbeiten. Sie stellen einen direkten Zusammenhang zwischen dem aktuellen<br />
Zustand der Böden <strong>und</strong> der Zulässigkeit von gewichtsmässigen Bodenbelastungen durch Nutzfahrzeuge<br />
her.<br />
d) Massnahmen gegen konkrete Gefährdungen von Menschen, Tieren<br />
<strong>und</strong> Pflanzen<br />
Ob sich aus einer bestehenden Bodenbelastung eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren<br />
oder Pflanzen ergibt, hängt davon ab, ob ohne Gegenmassnahmen ein hinreichend grosses<br />
Risiko besteht, dass die Schadstoffe auch tatsächlich aufgenommen werden. Können die Wirkungspfade<br />
unterbrochen werden, so kann mit dieser Massnahme dem Schutzziel Genüge getan<br />
werden. Das Bodenschutzrecht verpflichtet die Kantone in solchen Fällen, die kritische Nutzung<br />
im erforderlichen Mass einzuschränken (Art 34 Abs. 2 USG). Eine Wegleitung für die Vollzugsbehörden<br />
zur Gefährdungsabschätzung bei schadstoffbelasteten Böden ist in Ausarbeitung.<br />
Dabei geben die Prüfwerte nach Art. 2 Abs. 5 VBBo die untere Grenze <strong>und</strong> die Sanierungswerte<br />
nach Art. 35 Abs. 3 USG die oberen Grenze jenes Bereiches an, wo die effektive Gefährdungssituation<br />
näher abgeklärt werden muss (Art. 9/10 VBBo).<br />
Bei Belastungen über den Sanierungswerten ist von Gesetzes wegen davon auszugehen, dass<br />
eine entsprechende Nutzung ohne Gefährdung gar nicht mehr möglich ist (vgl. Art. 35 Abs. 3<br />
USG). Die zu treffenden Massnahmen hängen von nutzungsplanerischen Festlegungen ab: Für<br />
gartenbauliche-, land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen ist eine Teilsanierung anzuordnen,<br />
welche die beabsichtigte standortübliche Bewirtschaftung ermöglichen soll (Art. 34 Abs. 3<br />
USG, Art. 10 Abs. 2 VBBo). In den anderen Gebieten ist die betroffene Nutzung zu verbieten.<br />
Bei der Frage, wo gegebenenfalls welche Nutzungseinschränkungen oder gar -verbote zu treffen<br />
sind, treten Konflikte mit raumplanerischen Anliegen auf. Art. 34 Abs. 3 USG regelt die Koordination<br />
nur für bestimmte Spezialfälle, nämlich da, wo ein Nutzungsverbot die raumplanerische<br />
Nutzungszuweisung ganz aus den Angeln heben würde. Raumplanerisch bleibt es unbenommen,<br />
eine Umzonung vorzunehmen, wenn sich dies aus räumlicher Sicht als sinnvoll erweist.<br />
In den übrigen Gebieten nimmt das Umweltschutzrecht zwar unzweifelhaft Einfluss auf<br />
die Organisation der Raumnutzung – Nutzungsverbote tangieren zwangsläufig die raumplanerische<br />
Auseinandersetzung –, es setzt sich aber mit der planungsrechtlichen Situation nicht eigentlich<br />
auseinander. Das räumliche Neben- <strong>und</strong> Miteinander von Nutzungen bleibt Kernaufgabe<br />
der Raumplanung. Das Bodenschutzrecht kann den Planungsprozess nicht ersetzen. Das<br />
Umweltrecht wirkt damit aus der Sicht der Raumplanung als (unumstössliche) Rahmenbedingung,<br />
innerhalb derer sie agieren muss. Die bodenschutzrechtlich motivierte Einschränkung von<br />
Beobachtungsauftrag<br />
Gesamter Raum<br />
Aufwandreduktion:<br />
Beurteilung aufgr<strong>und</strong> von Indikatoren<br />
Abbildung 1: Abschätzung von Schadstoffbelastungen aufgr<strong>und</strong> von Indikatoren<br />
Problematik:<br />
- dürftige Datenlage<br />
- hohe Beprobungskosten<br />
- Analytik<br />
Wissensbasis:<br />
- Auswirkungen der einzelnen Nutzungen<br />
auf die Schadstoffeinträge<br />
- Akkumulationsverhalten der Stoffe<br />
in verschiedenen Böden<br />
Benötigte Raumdaten:<br />
- räumliche Struktur der Nutzungen<br />
- Verteilung der Bodentypen mit<br />
unterschiedlichen Eigenschaften<br />
45<br />
45
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
gung, innerhalb derer sie agieren muss. Die bodenschutzrechtlich motivierte Einschränkung von<br />
Nutzungsbefugnissen engt dabei ihren Spielraum teils erheblich ein.<br />
2.2. Raumbezogener Bodenschutz in weiteren Teilbereichen des<br />
Umweltschutzes<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat in den Ausführungsvorschriften zum übrigen Umweltschutzrecht der Aufforderung<br />
von Art. 33 Abs. 1 USG entsprochen <strong>und</strong> die Bodenfruchtbarkeit als Schutzziel in die<br />
einzelnen Sachbereiche aufgenommen. Ausdrücklich erwähnt wird der Boden als Schutzgut in<br />
der Luftreinhalteverordnung (Art. 1 Abs. 1), der Technischen Verordnung für Abfälle (Art. 1<br />
Bst. a TVA), der Einschliessungsverordnung (Art. 1 ESV), der Freisetzungsverordnung (Art. 1<br />
FrSV), der Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit<br />
(Art. 1 Abs. 2 Bst. c) sowie als Teil des Schutzes vor Umweltgefährdungen in verschiedenen<br />
Bestimmungen der Chemikalienverordnung (ChemV) <strong>und</strong> der Chemikalien-Risikoreduktions-<br />
Verordnung (ChemRRV).<br />
a) Luftreinhaltung<br />
Im Rahmen der Luftreinhaltung gelten Immissionen unter anderem dann als übermässig, wenn<br />
sie die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation oder die Gewässer beeinträchtigen (Art. 2 Abs.<br />
5 Bst. d LRV). Die Massnahmenpläne Luftreinhaltung haben sich bisher auf jene Gebiete konzentriert,<br />
wo die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 7 der Luftreinhalteverordnung überschritten<br />
wurden. Ausdrücklich ist ein Massnahmenplan Luftreinhaltung aber nicht allein bei<br />
Gefährdungen von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen, sondern auch bei Beeinträchtigungen der<br />
Bodenfruchtbarkeit angesagt, wenn diese von Emissionen aus Verkehrsanlagen oder mehreren<br />
stationären Anlagen stammt 21 (Art. 2 Abs. 5 LRV in Kombination mit Art. 44a <strong>und</strong> Art. 31<br />
LRV). Namentlich im Nahbereich von Verkehrsanlagen, aber auch sonst überall dort, wo die<br />
Richtwerte beinahe erreicht oder schon überschritten sind, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.<br />
b) Umgang mit Düngern<br />
Die Regeln der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über den Umgang mit Düngern<br />
betreffen den Bodenschutz auf raumspezifische Art. Nach Anhang 2.6 Ziff. 3.1 ChemRRV<br />
muss, wer Dünger verwendet, die im Boden vorhandenen Nährstoffe <strong>und</strong> den Nährstoffbedarf<br />
der Pflanzen gemäss den Düngungsempfehlungen ebenso berücksichtigen wie Pflanzenbestand,<br />
Topografie <strong>und</strong> Bodenverhältnisse des Standorts, Witterung sowie Beschränkungen, die nach<br />
der Gewässerschutz-, Natur- <strong>und</strong> Heimatschutz oder Umweltschutzgesetzgebung angeordnet<br />
oder vereinbart worden sind. Auch die einschränkenden Bestimmungen über die Verwendung<br />
stickstoffhaltiger <strong>und</strong> flüssiger Dünger sowie jene von Kompost, Gärgut <strong>und</strong> Presswasser enthalten<br />
einen direkten Bezug zu den Eigenschaften des konkret zu düngenden Bodens (Anhang<br />
2.6 Ziff. 3.2 <strong>und</strong> 4 Abs. 2). Düngerverbote nach Anhang 2.6 Ziff. 3.3 knüpfen sodann an planerische<br />
Ausscheidungen an (Naturschutzgebiete, Gewässerschutzzonen). Klärschlamm darf nicht<br />
mehr zu Düngezwecken abgegeben oder als Dünger verwendet werden (ChemRRV Anhang 2.6<br />
Ziffer 2.1 Abs. 2 <strong>und</strong> Ziff. 3.3.1 Abs. 4). Während der Übergangsfrist bis zum vollständigen in<br />
Kraft treten des Verbots 22 ist es unzulässig, ihn auf Futter- <strong>und</strong> Gemüseflächen, in Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen<br />
<strong>und</strong> für das Einfüllen in Güllengruben zu verwenden (Anhang 2.6 Ziffer 5.2 der<br />
ChemRRV).<br />
21<br />
Zu den Emissionsbegrenzungen als weitergehende Massnahmen des Bodenschutzes vgl. C. Zäch<br />
[1990], Belastete Böden, S. 193.<br />
22<br />
30. September 2006 mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal 2 Jahre, vgl. ChemRRV Anhang 2.6<br />
Ziff. 5.1, 5.2 <strong>und</strong> 5.3 je Abs. 1.<br />
46<br />
46
c) Abfallrecht<br />
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
Besonders nahe ist die Beziehung zwischen Bodenschutz <strong>und</strong> der Pflicht zur Sanierung von mit<br />
Abfällen belasteten Standorten (Art. 32c USG), die schon von der Begriffsdefinition her eine<br />
räumlich begrenzte Ausdehnung haben. Hier sind die räumlichen Auswirkungen geradezu<br />
problembestimmend 23 . Das Altlastenrecht befasst sich mit den Auswirkungen auf alle<br />
Umweltbereiche. In der Sache verweist Art. 12 AltlV für den Schutz vor Bodenbelastungen auf<br />
die Artikel 34 <strong>und</strong> 35 USG, mithin auf die Regelung des Bodenschutzrechts. Für die gewässerschutzrechtlichen<br />
Aspekte werden demgegenüber eigene Anforderungen festgelegt, welche die<br />
Überwachungs- <strong>und</strong> die Sanierungsbedürftigkeit der Standorte definieren (Art. 9/10 AltlV). Es<br />
muss ein Sanierungsprojekt für die zu treffenden Massnahmen ausgearbeitet werden, bei dessen<br />
Prüfung die Behörde auch die Auswirkungen der Massnahmen auf die Umwelt zu prüfen hat.<br />
Das BUWAL bezeichnet die Altlastensanierung als „typische «Querschnittsdisziplin», die sich<br />
im wesentlichen in die schutzgutbezogenen Umweltbereiche Gewässerschutz, Bodenschutz <strong>und</strong><br />
Luftreinhaltung <strong>und</strong> insbesondere in das Abfallrecht einpassen muss. In einzelnen Fällen werden<br />
auch die Vorschriften über Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz zu berücksichtigen sein.“ Für Sanierungen,<br />
die mit Bauvorhaben gekoppelt sind, wird überdies auf die kantonalen <strong>und</strong> kommunalen<br />
Planungs- <strong>und</strong> Bauvorschriften verwiesen 24 .<br />
Bezugnahmen zur räumlichen Planung kann man sich allerdings auch ausserhalb von Bauvorhaben<br />
vorstellen. Im selben Mass, wie sich aus den einzelnen altlastenrechtlich bedeutsamen<br />
Umweltbereichen ein räumlicher Abstimmungsbedarf ergibt, bezieht er auch den Umgang mit<br />
Altlasten mit ein. Dann kann es sinnvoll sein, die Frage der Art <strong>und</strong> Weise der Sanierung in ein<br />
räumliches Entwicklungskonzept zu integrieren (namentlich da, wo die Flächen dem Gemeinwesen<br />
gehören, wie z.B. Familiengartenareale) <strong>und</strong> die Entscheidung, ob Nutzungsverbote ausgesprochen<br />
werden oder ob an ihre Stelle Dekontaminationen oder Nutzungsänderungen ins<br />
Auge zu fassen sind, von raumplanerischen Überlegungen abhängig zu machen.<br />
Ebenfalls sehr enge Querbezüge zu Raumplanung <strong>und</strong> Ressourcenschutz bestehen im Deponierecht.<br />
Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden (Art. 30e USG). Deren Standort<br />
ist im Rahmen der kantonalen Abfallplanung (Art. 31 USG) in den Richtplänen auszuweisen<br />
<strong>und</strong> in entsprechenden Nutzungszonen auszuscheiden (Art. 17 TVA); das B<strong>und</strong>esgericht hat bereits<br />
sehr früh erkannt, dass Deponien einer Planungspflicht unterliegen 25 . Nach dem Abschluss<br />
von Deponien sind das Gr<strong>und</strong>wasser, das Abwasser <strong>und</strong> die Deponiegase so lange zu kontrollieren,<br />
bis schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich erscheinen.<br />
Überdies sorgt die Behörde dafür, dass die Bodenfruchtbarkeit der rekultivierten Deckschicht<br />
überwacht wird (Art. 28 TVA).<br />
Es sei noch auf eine Sonderbestimmung zur Verwertung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen<br />
für Siedlungsabfälle hingewiesen: Gemäss Art. 13 TVA darf deren Schlacke unter bestimmten<br />
Voraussetzungen beim Bau von Strassen, Plätzen <strong>und</strong> Dämmen verwertet werden (nur<br />
ausserhalb von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutzarealen). Nach Abs. 4 der Bestimmung<br />
schränkt die Behörde diese Form der Verwertung aber ein, wenn dies aufgr<strong>und</strong> besonderer<br />
örtlicher Verhältnisse zum Schutze der Gewässer oder zur Erhaltung der Fruchtbarkeit<br />
des Bodens notwendig ist.<br />
23 Zu den Systemgrenzen von belasteten Standorten vgl. C. Wenger / et al. [2001], Kataster belastete<br />
Standorte, S. 10 ff.<br />
24 B. Hammer et al. [2001], Erstellung von Sanierungsprojekten, S. 9 f.<br />
25 BGE 116 Ib 50 ff. E. 3b S. 54.<br />
47<br />
47
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
d) Störfallrecht<br />
Das Störfallrecht verpflichtet die BetreiberInnen von Anlagen, die bei ausserordentlichen Ereignissen<br />
den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen können, die notwendigen<br />
Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung <strong>und</strong> der Umwelt zu treffen (Art. 10 Abs. 1 USG).<br />
Die Fruchtbarkeit des Bodens ist als Schutzgut mit erfasst (Art. 10 Abs. 1 in Verbindung mit<br />
Art. 1 USG) 26 . Nach der einschlägigen Richtlinie liegt dann eine schwere Schädigung der<br />
Bodenfruchtbarkeit vor, wenn die betroffene Fläche multipliziert mit der Anzahl Jahre der Beeinträchtigung<br />
den Wert von 0,02 km 2 ·Jahre erreicht (z.B. Ausfall der Ernte von 1 ha während<br />
zweier Jahre) 27 . Anhang 2 zur Störfallverordnung [StFV] nennt die Gr<strong>und</strong>sätze, die es beim<br />
Treffen von Sicherheitsmassnahmen zu befolgen gilt. Neben technischen, betrieblichen <strong>und</strong> organisatorischen<br />
Massnahmen sind insbesondere auch geeignete Standorte zu wählen <strong>und</strong> es sind<br />
die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten (Art. 10 Abs. 1 USG). Dem ist in der Richt-<br />
<strong>und</strong> Nutzungsplanung Rechnung zu tragen 28 .<br />
e) Gentechnik im Ausserhumanbereich<br />
Die dauerhafte Erhaltung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong> der Fruchtbarkeit des Bodens gehört<br />
zum ausdrücklichen Schutzauftrag auch des Gentechnikgesetzes (Art. 1 Abs. 2 Bst. b GTG).<br />
Gentechnisch veränderte Organismen, die bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden<br />
sollen, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn auf Gr<strong>und</strong> von Versuchen im geschlossenen<br />
System <strong>und</strong> von Freisetzungsversuchen belegt ist, dass sie unter anderem den<br />
Stoffhaushalt der Umwelt nicht schwerwiegend oder dauerhaft beeinträchtigen <strong>und</strong> keine wichtigen<br />
Funktionen des betroffenen Ökosystems, insbesondere die Fruchtbarkeit des Bodens,<br />
schwerwiegend oder dauerhaft beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 Bst. c <strong>und</strong> d GTG).<br />
In ähnlicher Weise bindet Art. 8 Abs. 1 der Freisetzungsverordnung (FrSV) schon die Bewilligung<br />
von Freisetzungsversuchen an die Voraussetzung, dass diese den Stoffhaushalt in der<br />
Umwelt nicht stark oder dauerhaft stören können <strong>und</strong> wichtige Funktionen des betroffenen<br />
Ökosystems, insbesondere die Fruchtbarkeit des Bodens, nicht stark oder dauerhaft beeinträchtigen<br />
können. Einen direkten Raumbezug zu bestimmten Gebieten schafft Art. 8 Abs. 2 FrSV,<br />
indem Freisetzungsversuche in besonders empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen 29<br />
nur dann zulässig sind, wenn der Umgang mit den betroffenen Organismen in der Umwelt zur<br />
Vermeidung oder Behebung schädlicher oder lästiger Einwirkungen auf Menschen, Tiere,<br />
Pflanzen oder die Umwelt dient.<br />
2.3. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Raumplanung<br />
Der Raumplanung wird gemeinhin die Aufgabe zugewiesen, für den quantitativen Bodenschutz<br />
zu sorgen, d.h. für die langfristige Erhaltung offener Bodenflächen 30 . Raumplanung hat aber einen<br />
weiter gehenden Auftrag: Sie setzt sich in einem umfassenden Sinn mit den anstehenden<br />
<strong>und</strong> aufkommenden räumlichen Problemen auseinander <strong>und</strong> sie will die massgeblichen raum-<br />
26<br />
H. Seiler [2002], Kommentar USG, N 27 zu Art. 10.<br />
27<br />
BUWAL [1996a], Beurteilungskriterien I zur Störfallverordnung, S. 6.<br />
28<br />
In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Bst. c RPG <strong>und</strong> Art. 47 Abs. 1 RPV. Dazu H. Seiler [2002], Kommentar<br />
USG, N 73 zu Art. 10 sowie R. Simoni [1995], Störfallrisiken.<br />
29<br />
Als solche Gebiete gelten gemäss Abs. 3 der Bestimmung Naturschutzgebiete, oberirdische Gewässer<br />
<strong>und</strong> ein 3 m breiter Streifen entlang solchen Gewässern, unterirdische Gewässer <strong>und</strong> der Fassungsbereich<br />
S1 von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen sowie Wald.<br />
30<br />
Vgl. R. Muggli [2002], Teilrevision RPG, S. 601, 614; A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar RPG,<br />
Einleitung N 60; A. Brunner [2002], Bodenschutz, Stoffe <strong>und</strong> Gewässerschutz, S. 526; P. Tschannen<br />
[1999a], Kommentar RPG N 15 zu Art. 1.<br />
48<br />
48
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
wirksamen Handlungsbeiträge über längere Zeit koordinieren <strong>und</strong> steuern 31 . Rechtlich ist dieser<br />
Auftrag insbesondere in der Pflicht der Kantone enthalten, einen Richtplan zu erstellen. Nach<br />
Art. 8 RPG müssen in seinem Rahmen die raumwirksamen Tätigkeiten 32 aller Aufgabenträger 33<br />
koordiniert werden, wo auch immer sie in der Gesetzgebung ihre Rechtsgr<strong>und</strong>lage haben <strong>und</strong><br />
sofern sie von so qualifizierter räumlicher Bedeutung sind, dass sie zum Richtplangeschäft werden<br />
34 . Raumwirksam sind nach Art. 1 Abs. 1 RPV jene Tätigkeiten, welche die Nutzung des<br />
Bodens oder die Siedlung des Landes verändern oder die dazu bestimmt sind, die jeweilige Nutzung<br />
des Bodens oder die jeweilige Besiedlung des Landes zu erhalten.<br />
Hier nun wird die Verbindung zum Nachhaltigkeitsprinzip gemäss Art. 73 BV wesentlich. Als<br />
Zielnorm richtet sich Art. 73 BV an die Gemeinwesen aller Stufen. Er verlangt von ihnen ein<br />
Programm, <strong>und</strong> zwar ein Programm mit vorgegebenem Inhalt: Zwischen der Natur <strong>und</strong> ihrer<br />
Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits<br />
muss ein dauerhaftes ausgewogenes Verhältnis angestrebt werden. Auch Raumplanung ist eine<br />
Form von Programmfestlegung, gerade in Bezug auf die Bodennutzung. Als Verfassungsprinzip<br />
ist das Nachhaltigkeitsprinzip deshalb ganz wesentlich auch Richtschnur für die Planungen, sei<br />
es im Rahmen der Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten, sei es im Rahmen von Güterabwägungen.<br />
Gibt es mehrere sinnvolle Lösungen, so ist jene vorzuziehen, die dem Erfordernis der<br />
Nachhaltigkeit am nächsten kommt <strong>und</strong> in ihrer Summe dürfen die zahlreichen Einzelfallentscheidungen<br />
die Ressource Boden nicht über ein gewisses Mass hinaus beanspruchen.<br />
Die Funktion der Böden als erneuerbare Ressource im Stoffwechsel der Natur wird damit für<br />
die Abwägung, wo wie viel Boden mit welcher Intensität beansprucht werden soll, wichtig.<br />
Veränderungen der ökologischen Leistungsfähigkeit der Böden sind Teil der räumlichen Entwicklung;<br />
Bodenschutzprobleme sind allein schon vom Gegenstand her räumliche Probleme.<br />
Nichts anderes sagt Art. 1 Abs. 2 RPG, der B<strong>und</strong>, Kantone <strong>und</strong> Gemeinden dazu anhält, mit den<br />
Massnahmen der Raumplanung unter anderem insbesondere die Bestrebungen zu unterstützen,<br />
welche die natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden schützen. Soweit die Raumplanung die betreffenden<br />
Handlungsbeiträge nicht nur koordiniert, sondern ihre Instrumente auch zur Steuerung<br />
einsetzt, steht sie nicht nur im Dienst des quantitativen, sondern auch in jenem des längerfristig<br />
vorsorgenden qualitativen Bodenschutzes.<br />
Speziell greift die Raumplanungsverordnung die Problematik der Erhaltung ausreichender<br />
Fruchtfolgeflächen auf <strong>und</strong> widmet ihr ein eigenes Kapitel (Art. 26 ff. RPV). Ein entsprechender<br />
Sachplan (Art. 29 RPV) wurde mit B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom 8. April 1992 35 verabschiedet.<br />
Die damit bezweckte langfristige Sicherung eines Mindestumfangs von ackerfähigen Flächen<br />
impliziert auch deren Erhaltung in qualitativer Hinsicht. Damit schafft der Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
einen direkter Bezug zwischen der raumplanerischen Flächenausscheidung <strong>und</strong> dem<br />
Schutz der Bodenfruchtbarkeit. Die seit Erlass des Sachplans erfolgte Stärkung der Anliegen<br />
des qualitativen Bodenschutzes, insbesondere der Einbezug auch der physikalischen <strong>und</strong> biologischen<br />
Belastungen, muss sich in entsprechenden qualitativen Anforderungen an die auszuscheidenden<br />
Flächen niederschlagen. Hier besteht noch grosser Nachholbedarf 36 . Indem der<br />
31<br />
Vgl. M. Huser et al. [1996], Begriffe zur Raumplanung, S. 112 <strong>und</strong> 124.<br />
32<br />
Im Sinne der Legaldefinition von Art. 1 RPV.<br />
33<br />
Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 19 zu Art. 1.<br />
34<br />
Dazu P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 8 zu Art. 6. Der Richtplan selbst zeigt nur die Ergebnisse<br />
der Richtplanung auf (Art. 5 Abs. 1 RPV, vgl. B. Rudin [1992], Richtplan, S. 93 f.; P. Tschannen<br />
[1999a], Kommentar RPG N 7 ff. zu Art. 8).<br />
35<br />
BBl 1992 II 1649, vgl. dazu die Begründung <strong>und</strong> die Kantonsdossiers in: EJPD (BRP) / EVD (BLW)<br />
[1992], Sachplan Fruchtfolgeflächen.<br />
36<br />
Vgl. C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, insbes. S. 15 ff.<br />
49<br />
49
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
Sachplan zugleich quantitative wie auch qualitative Ansprüche an die Raumplanung stellt,<br />
kommt ihm im Rahmen der Ressourcenerhaltung eine instrumentelle Bedeutung zu, die weit<br />
über die Ernährungsplanung hinausgeht.<br />
2.4. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Gewässerschutzes<br />
Boden wird vom Gewässerschutzrecht als Teil des Gewässers verstanden: Nach Art. 4 GSchG<br />
gehören Sohle <strong>und</strong> Böschung gewässerschutzrechtlich ebenso zu den oberirdischen Gewässern,<br />
wie die Deckschicht zum unterirdischen Gewässer zu zählen ist. Die Frage, wie weit sich die<br />
Deckschicht ausdehnt, wird allerdings uneinheitlich beantwortet 37 . Verstehen die einen unter der<br />
Deckschicht die gesamte Schicht, die sich über dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter befindet, bis hin zur Bodenoberfläche<br />
38 , so will neuerdings die Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz nur den „nicht wassergesättigten<br />
Untergr<strong>und</strong> über dem Gr<strong>und</strong>wasserspiegel mit Ausnahme des Bodens“ als vom Gewässerschutzrecht<br />
erfasst wissen, wobei unter Boden, in Anlehnung an die Regelung des Umweltschutzrechts,<br />
der durchwurzelbare Bereich verstanden wird. 39 . Der Gr<strong>und</strong> dafür liegt allerdings<br />
wohl eher im Bestreben, den Geltungs- <strong>und</strong> damit den verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeitsbereich<br />
gegenüber dem Bodenschutzrecht abzugrenzen 40 , als dass die Abgrenzung<br />
sachlich gerechtfertigt wäre 41 . Boden im Sinne des Bodenschutzrechts kann jedenfalls auch<br />
nach dieser Wegleitung gewässerschutzrechtlich von Bedeutung sein 42 .<br />
Die Gewässerschutzverordnung nimmt denn auch an zahlreichen Stellen die Verbindung zum<br />
Bodenschutz auf. Insgesamt ist eine enge Verbindung der beiden Rechtsgebiete auszumachen,<br />
die aus den Funktionen des Bodens für das Gewässer resultiert.<br />
So wird für die Zulässigkeit von Versickerungen auf das Reinigungs- bzw. Abbauvermögen des<br />
konkret betroffenen Bodens abgestellt:<br />
37 Im Recht selbst wird der Begriff der Deckschicht nicht näher umschrieben (J.R. Bose [1996], Schutz<br />
des Gr<strong>und</strong>wassers, S. 4). Man greift auf den hydrogeologischen Begriff zurück (J.R. Bose [1996], Schutz<br />
des Gr<strong>und</strong>wassers, S. 93), der allerdings nicht einheitlich ist (B. Hölting [1996], Hydrogeologie, S. 95).<br />
38 So der Kanton St. Gallen (http://umwelt.sg.ch/content/umwelt/glossar_umwelt.html; Stand: 1.3.05) wo Deckschicht<br />
als „Boden <strong>und</strong> nicht wassergesättigter Untergr<strong>und</strong>, die das Gr<strong>und</strong>wasser überdecken“ definiert<br />
wird.<br />
39 BUWAL [2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 12 <strong>und</strong> 124.<br />
40 BUWAL [2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 12: Abweichungen vom hydrogeologischen Begriff<br />
werden damit begründet, dass eine einheitliche Begriffswahl bei der praktischen Umsetzung des<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzes von entscheidender Bedeutung sei <strong>und</strong> vor Missverständnissen bewahre.<br />
41 Es liegt z.B. im Bestreben des Gewässerschutzrechts, auch alle Verunreinigungen des Oberbodens zu<br />
verhindern, die zu Gr<strong>und</strong>wasserbeeinträchtigungen führen könnten. Vgl. dazu GSchG Art. 6 (Abs. 1:<br />
Verbot, Stoffe mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen,<br />
Abs. 2: Verbot des Ablagerns von Stoffen ausserhalb eines Gewässers, sofern die konkrete Gefahr einer<br />
Verunreinigung des Wassers entsteht), Art. 9 Abs. 2 (Kompetenz des B<strong>und</strong>esrats, hierüber Vorschriften<br />
zu erlassen).<br />
42 Hervorgehoben werden die Bedeutung des Bodens im Bezug auf Reinigungsprozesse (BUWAL<br />
[2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 19) <strong>und</strong> der negative Einfluss von Bodenversiegelung <strong>und</strong><br />
-verdichtung auf die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (S. 25). Bodenk<strong>und</strong>liche Gegebenheiten können besondere<br />
Anforderungen an Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen bedingen (S. 39), werden im Allgemeinen aber bei der Ausscheidung<br />
von Schutzzonen nicht berücksichtigt. Hingegen können Ausnahmeregelungen für die Verwendung<br />
von flüssigen Hofdüngern entscheidend von den Bodeneigenschaften abhängen (S. 60). In den<br />
Zuströmbereichen sind – im Hinblick auf die zulässige Bewirtschaftung – pedologische Gr<strong>und</strong>lagen in<br />
Form von Bodenkarten zu erheben (S. 90).<br />
50<br />
50
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
GSchV Art. 3 Abs. 1 <strong>und</strong> 2:<br />
Die Behörde beurteilt, ob Abwasser bei der Versickerung als verschmutzt oder nicht verschmutzt gilt, auf<br />
Gr<strong>und</strong>:<br />
− der Art, der Menge, der Eigenschaften <strong>und</strong> des zeitlichen Anfalls der Stoffe, die im Abwasser enthalten<br />
sind <strong>und</strong> Gewässer verunreinigen können;<br />
− des Umstands, ob das Abwasser wegen der bestehenden Belastung des Bodens oder des nicht<br />
wassergesättigten Untergr<strong>und</strong>es verunreinigt werden kann;<br />
Sie berücksichtigt ausserdem, ob<br />
− das Abwasser im Boden oder im nicht wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> ausreichend gereinigt werden<br />
kann;<br />
− die Richtwerte der VBBo langfristig eingehalten werden können, ausgenommen bei der Versickerung<br />
in einer dafür bestimmten Anlage oder an Verkehrswegen im Bereich der Böschungen <strong>und</strong> der Grünstreifen.<br />
GSchV Art. 3 Abs. 3:<br />
Von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser gilt in der Regel als nicht verschmutztes<br />
Abwasser, wenn es<br />
...bei der Versickerung im Boden oder im nicht wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> ausreichend gereinigt wird;<br />
...von Gleisanlagen stammt, bei denen langfristig sichergestellt ist, dass … Pflanzenschutzmittel bei der<br />
Versickerung durch eine mikrobiell aktive Bodenschicht ausreichend zurückgehalten <strong>und</strong> abgebaut werden.<br />
GSchV Art. 8 Abs. 2 Bst. b:<br />
Die Behörde kann das Versickernlassen von kommunalem Abwasser oder von anderem verschmutztem<br />
Abwasser vergleichbarer Zusammensetzung bewilligen, wenn beim betroffenen Gr<strong>und</strong>wasser die Anforderungen<br />
an die Wasserqualität nach Anhang 2 nach der Versickerung des Abwassers eingehalten werden.<br />
GSchV Art. 8 Abs. 2 Bst. c:<br />
Die Behörde kann das Versickernlassen von kommunalem Abwasser oder von anderem verschmutztem<br />
Abwasser vergleichbarer Zusammensetzung bewilligen, wenn ... die Richtwerte der VBBo auch langfristig<br />
nicht überschritten werden oder wenn beim Fehlen von Richtwerten die Bodenfruchtbarkeit auch langfristig<br />
gewährleistet ist.<br />
All diese Anforderungen erfordern eine ausreichende Kenntnis des Reinigungs- <strong>und</strong> Rückhaltevermögens<br />
der Böden. Nach Anhang 1 der Gewässerschutzverordnung sollen diese Deckschichten<br />
naturnahen Verhältnissen entsprechen <strong>und</strong> insbesondere die Selbstreinigungsprozesse<br />
<strong>und</strong> die Wechselwirkungen zwischen Wasser <strong>und</strong> Umgebung uneingeschränkt gewährleisten<br />
(Ziff. 2 Abs. 2) 43 .<br />
Das Gewässerschutzrecht schafft aber nicht nur einen Boden-, sondern auch einen Raumbezug<br />
<strong>und</strong> es verknüpft sogar beides miteinander. Dem planerischen Schutz der Gewässer ist im Gewässerschutzrecht<br />
ein eigener Abschnitt gewidmet (Art. 19 ff. GSchG); er mündet aus in die<br />
Ausscheidung von<br />
− Gewässerschutzbereichen (unterschieden in Gewässerschutzbereiche Au <strong>und</strong> Ao sowie Zuströmbereiche<br />
Zu <strong>und</strong> Zo; für deren Definition vgl. Anhang 4 GSchV),<br />
− Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen (umfassend Fassungsbereich S1, engere Schutzzone S2 <strong>und</strong> weitere<br />
Schutzzone S3, vgl. Anhang 4 GSchV)<br />
− Gr<strong>und</strong>wasserschutzarealen (für die künftige Nutzung <strong>und</strong> Anreicherung von Gr<strong>und</strong>wasservorkommen)<br />
Die Kantone erstellen Gewässerschutzkarten, in denen diese Gebiete ausgewiesen werden. Die<br />
Massnahmen zum Schutz umfassen Nutzungsrestriktionen <strong>und</strong> betreffen teilweise direkt auch<br />
43 Vgl. auch Anhang 2 GSchV Ziff. 21 Abs. 5, wonach die schützende Deckschicht durch Versickerungsanlagen,<br />
Wasserentnahmen <strong>und</strong> andere bauliche Eingriffe möglichst nicht verletzt werden <strong>und</strong> die Hydrodynamik<br />
nicht derart verändert werden darf, dass sich nachteilige Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />
ergeben.<br />
51<br />
51
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
den Umgang mit dem Boden (Anhang 4 der Gewässerschutzverordnung, vgl. Ziff. 211 Abs. 3<br />
Bst. c 44 , Ziff. 212 45 <strong>und</strong> Ziff. 221 Abs. 1 Bst. c 46 ).<br />
2.5. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Natur- <strong>und</strong><br />
Heimatschutzes<br />
Im Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht kommt der unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden in<br />
zweifacher Hinsicht Bedeutung zu:<br />
1. Seltene <strong>und</strong> regionstypische Böden können als solche im Sinne des klassischen Objektschutzes<br />
schützenswert sein. Ausschlaggebend für deren Schutzwürdigkeit sind ihre Eignung als<br />
Zeitzeugen der Verwitterungsgeschichte, der Bodenbildung <strong>und</strong> der Kulturgeschichte sowie<br />
standörtliche Besonderheiten. Der Schutz von solchen Böden kann als Teil des Geotopschutzes<br />
verstanden werden. 47<br />
2. Böden sind aber auch die Lebensgr<strong>und</strong>lage für die darauf wachsende Pflanzendecke <strong>und</strong> die<br />
sich darin aufhaltende Fauna. Sie haben in diesem Sinne Teil am Schutz der einheimischen<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt wie auch an jenem der Kulturlandschaft. Die Heterogenität der Böden<br />
kommt dabei manchen Zielen des ökologischen Ausgleichs entgegen (Art. 18b Abs. 2 NHG,<br />
Art. 15 NHV): Die natürlich gewachsenen Unterschiede begünstigen ein breiteres Artenspektrum<br />
<strong>und</strong> sie haben einen prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild.<br />
Das Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht hat sich seit je planerischer Mittel zur Durchsetzung seiner<br />
Anliegen bedient. Dass dabei auch den Bodeneigenschaften die nötige Beachtung geschenkt<br />
werden müsste, wurde in der Vergangenheit kaum beachtet. Die heutigen Bestrebungen zur<br />
ökologischen Vernetzung der Landschaftselemente erhöhen den Abstimmungsbedarf allerdings<br />
erheblich. Wenn Biotope untereinander vernetzt werden sollen <strong>und</strong> hierzu neue Ausgleichsflächen<br />
geschaffen werden, so fruchtet dies nichts, wenn sich die Flächen von ihren Bodeneigenschaften<br />
her dazu wenig eignen. Man wird dann versuchen, die erwünschten Standortbedingungen<br />
künstlich herzustellen. Im Ergebnis kann das zu erheblichen Konflikten mit dem Bodenschutz<br />
führen.<br />
44 Bei der Ausbeutung von Kies, Sand <strong>und</strong> anderem Material im Gewässerschutzbereich Au muss der Boden<br />
nach der Ausbeutung wieder so hergestellt werden, dass seine Schutzwirkung der ursprünglichen<br />
entspricht.<br />
45 Wenn bei der Bodenbewirtschaftung in den Zuströmbereichen Zu <strong>und</strong> Zo wegen der Abschwemmung<br />
<strong>und</strong> Auswaschung von Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Düngern Gewässer verunreinigt werden,<br />
legen die Kantone die zum Schutz des Wassers erforderlichen Massnahmen fest. Als solche gelten beispielsweise:<br />
a. Verwendungseinschränkungen für Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> für Dünger, welche die Kantone nach den<br />
Anhängen 2.5 Ziffer 1.1 Absatz 4 <strong>und</strong> 2.6 Ziffer 3.3.1 Absatz 3 ChemRRV festlegen;<br />
b. Einschränkung der acker- <strong>und</strong> gemüsebaulichen Produktionsflächen;<br />
c. Einschränkung bei der Kulturwahl, bei der Fruchtfolge <strong>und</strong> bei Anbauverfahren;<br />
d. Verzicht auf Wiesenumbruch im Herbst;<br />
e. Verzicht auf Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland;<br />
f. Verpflichtung zu dauernder Bodenbedeckung;<br />
g. Verpflichtung zur Verwendung besonders geeigneter technischer Hilfsmittel, Verfahren, Einrichtungen<br />
oder Betriebsmethoden.<br />
46 In der Zone S3 ist die Versickerung von Abwasser nicht zulässig, ausgenommen ist die Versickerung<br />
von nicht verschmutztem Abwasser von Dachflächen (Art. 3 Abs. 3 Bst. a) über eine bewachsene Bodenschicht<br />
(für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gilt Artikel 9 Absatz 3 VWF).<br />
47 Vgl. T. Mosimann [1999], Bodenschutz in Raumplanung, S. 4<br />
52<br />
52
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
2.6. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Landwirtschaft<br />
Das Landwirtschaftsrecht hat mit dem per 1.1.1999 erfolgten Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes<br />
eine tief greifende Neuausrichtung erfahren. Erhaltung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>und</strong> Pflege der Kulturlandschaft gehören zu den Zielen, für deren Erreichen der<br />
B<strong>und</strong> mit seinen Massnahmen zu sorgen hat. Die Art <strong>und</strong> Weise der Produktion soll dabei nicht<br />
nur auf den Markt ausgerichtet, sondern zugleich auch nachhaltig sein (Art. 104 BV, Art. 1<br />
LWG). Der B<strong>und</strong> ist von Verfassung wegen explizit dazu verpflichtet, die Umwelt vor Beeinträchtigungen<br />
durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien <strong>und</strong> anderen Hilfsstoffen<br />
zu schützen (Art. 104 Abs. 3 Bst. d BV 48 ).<br />
Der Bodenschutz gewinnt im Rahmen dieser Neuausrichtung zunehmend an Bedeutung, zumal<br />
nur die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe gefördert werden sollen (Art. 104 Abs. 2<br />
BV). Die Erhaltung der Regenerationsfähigkeit der Umweltressourcen <strong>und</strong> der sorgsame Umgang<br />
damit wird zu einer wesentlichen Anforderung 49 . Ein vom B<strong>und</strong>esamt für Landwirtschaft<br />
in Zusammenarbeit mit den Forschungsanstalten <strong>und</strong> interessierten Kreisen erarbeitetes Bodenkonzept<br />
zeigt auf, welche Massnahmen notwendig sind, um die Ertragsfähigkeit des Bodens<br />
langfristig sicherzustellen 50 . Eine ausgeglichene Düngerbilanz 51 <strong>und</strong> ein geeigneter Bodenschutz<br />
52 sind Kriterien des ökologischen Leistungsnachweises <strong>und</strong> damit Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />
für die Ausrichtung von Direktzahlungen.<br />
Indem der B<strong>und</strong> die für den Vollzug <strong>und</strong> zur Wirkungskontrolle nötigen Datengr<strong>und</strong>lagen zu<br />
erheben hat (Art. 185 LWG) dürfte sich längerfristig auch die Datengr<strong>und</strong>lage betreffend den<br />
Zustand <strong>und</strong> die Veränderung der landwirtschaftlichen Böden verbessern. Die Landwirtschaftspolitik<br />
lässt sich dann auch besser beurteilen. In diesem Sinne hat der B<strong>und</strong>esrat eine „Verordnung<br />
über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ erlassen 53 . Diese Verordnung<br />
regelt die Beurteilung der Agrarpolitik <strong>und</strong> der Leistungen der Landwirtschaft unter dem<br />
Gesichtspunkt ihrer wirtschaftlichen, ökologischen <strong>und</strong> sozialen Auswirkungen. Die Beurteilung<br />
ist periodisch vorzunehmen.<br />
2.7. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Waldwirtschaft<br />
Der Wald erfüllt wichtige Aufgaben im Bereich des Ressourcenschutzes (unter anderem Regulierung<br />
des Wasserangebots, Schutz vor Erosion <strong>und</strong> Degradierung, Kohlenstoffspeicher <strong>und</strong><br />
Reinigung von Luftschadstoffen). Er wird durch die Waldgesetzgebung geschützt, auf welche<br />
das Raumplanungsgesetz vollumfänglich verweist (Art. 18 Abs. 3 RPG); Wald ist keine Nutzungszone<br />
im raumplanerischen Sinne. Nach Art. 20 Abs. 1 WaG ist der Wald so zu bewirtschaften,<br />
dass er seine Funktionen dauernd <strong>und</strong> uneingeschränkt erfüllen kann. Die Befolgung<br />
dieses Gr<strong>und</strong>satzes wird vom Gesetz als Nachhaltigkeit bezeichnet. Das Waldrecht gilt denn<br />
48<br />
Vgl. dazu z.B. die Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung<br />
EVD, DüBV), SR 916.171.1<br />
49<br />
Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 4772.<br />
50<br />
T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft.<br />
51<br />
Art. 6 <strong>und</strong> Anhang Ziff. 2 der Direktzahlungsverordnung DZV sowie die besonderen Anforderungen an<br />
die biologische Landwirtschaft in Art. 12 der Bio-Verordnung.<br />
52<br />
Art. 9 <strong>und</strong> Anhang Ziff. 5 DZV. Für die biologische Landwirtschaft kennt Art. 10 Bio-Verordnung<br />
Massnahmen, welche die Fruchtbarkeit des Bodens nicht nur zu erhalten, sondern wenn möglich auch zu<br />
steigern versuchen.<br />
53 SR 919.118.<br />
53<br />
53
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
I - Ausgangspunkt<br />
auch als bestes Beispiel für eine gelungene Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Gesetzgebung<br />
54 .<br />
Die Kantone erlassen im Rahmen der forstlichen Planung Vorschriften zur Bewirtschaftung des<br />
Waldes (Art. 20 Abs. 2 WaG, Art. 18 WaV). Diese kantonalen Ausführungsbestimmungen bedürfen<br />
zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des B<strong>und</strong>es (Art. 52 WaG). In den Planungsdokumenten<br />
sind mindestens die Standortverhältnisse sowie die Waldfunktionen mit ihrer Gewichtung<br />
festzuhalten (Art. 18 Abs. 2 WaV). Für die Koordination der unterschiedlichen Nutzungsansprüche<br />
kommt dem regionalen Waldplan, auch Waldentwicklungsplan (WEP) genannt, besondere<br />
Bedeutung zu. Es handelt sich um ein richtplanähnliches Instrument mit einem Planungshorizont<br />
von etwa 20 Jahren, das behördenverbindlich ausgestaltet ist <strong>und</strong> gemäss Art. 18<br />
Abs. 3 WaV der Bevölkerung Informations- <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte sichert 55 . Für Rodungen ist<br />
eine Interessenabwägung erforderlich (Art. 4 ff. WaG).<br />
Der Schutz von Waldböden, Bäumen <strong>und</strong> Trinkwasser ist eines der fünf prioritären Ziele des<br />
Waldprogramms Schweiz (WAP-CH). Das mittelfristig angestrebte Ziel erscheint in dieser Beziehung<br />
als ehrgeizig: „Waldböden, Bäume <strong>und</strong> Trinkwasser sind durch Stoffeinträge, unsachgemässe<br />
Bewirtschaftung <strong>und</strong> entsprechende physikalische Einwirkungen nicht gefährdet.“ Um<br />
dies zu gewährleisten, sollen sensitive <strong>und</strong> belastete Standorte sowie die Bodenverdichtung erfasst<br />
werden. Es sollen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Zielvereinbarungen zur ihrer speziellen Bewirtschaftung<br />
geschaffen <strong>und</strong> falls notwendig Massnahmen zur Verbesserung verdichteter Böden ergriffen<br />
werden 56 .<br />
2.8. Bodenschutz in weiteren Aufgabenbereichen<br />
Auch in weiteren Aufgabenbereichen stehen einzelne Schutzbestimmungen <strong>und</strong> Vorsichtsmassnahmen<br />
in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Bodenschutzanliegen. Wegen ihrer Bedeutung<br />
werden im Folgenden zwei Bereiche besonders hervorgehoben: Die bodenk<strong>und</strong>liche<br />
Baubegleitung <strong>und</strong> der fischereirechtliche Schutz der Lebensräume von Fischen, Krebsen <strong>und</strong><br />
Fischnährtieren.<br />
a) Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung<br />
Bodenschutzmassnahmen beim Bauen <strong>und</strong> bei der Vornahme von Terrainveränderungen sind<br />
ein wichtiges Anliegen des physikalischen Bodenschutzes (Art. 6 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sowie Art. 7<br />
Abs. 2 VBBo). Sind mit Bauvorhaben grössere Erdbewegungen verb<strong>und</strong>en, so werden zunehmend<br />
spezifisch ausgebildete Personen als BaubegleiterInnen eingesetzt. Ihre Aufgaben <strong>und</strong><br />
Pflichten werden projektbezogen in einem Pflichtenheft verankert. Dieses Pflichtenheft bildet je<br />
nach anwendbarem Verfahren Bestandteil der Baubewilligung, der Plangenehmigungsverfügung<br />
oder der Baukonzession 57 . Die Aufgaben <strong>und</strong> Kompetenzen der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung<br />
sind auch ein häufiges Thema in Submissionsverfahren <strong>und</strong> in den Pflichtenheften einer<br />
UVP.<br />
54 B. Marquardt [2003], Nachhaltigkeitsprinzip, S. 221.<br />
55 BUWAL [1996b], Handbuch forstliche Planung.<br />
56 BUWAL [2004a], Waldprogramm Schweiz, S. 30, 33 <strong>und</strong> 44.<br />
57 Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleiter können auch bei Bauvorhaben innerhalb der Bauzone zum Einsatz gelangen;<br />
vgl. z.B. Kt. FR, Verordnung über den Bodenschutz vom 20. August 2002, Art. 5 Abs. 2: Es [das<br />
Amt für Umweltschutz] sorgt für die Anwendung der VBBo bei Bodenveränderungen auf Baustellen in<br />
einer Bauzone. Zu diesem Zweck kann es vom Bauherrn eine bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung durch eine<br />
Fachstelle verlangen.<br />
54<br />
54
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
I - Ausgangspunkt<br />
Für die konkrete Ausgestaltung der Pflichten wurden auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> auf kantonaler Ebene in<br />
Zusammenarbeit mit privaten Organisationen behördliche Richtlinien <strong>und</strong> Verbandsnormen<br />
ausgearbeitet. Auf B<strong>und</strong>esebene sehen die Bodenschutzrichtlinien beim Bau von Gasleitungen<br />
explizit eine bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung bei den Projektierungs-, Bau- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten<br />
vor 58 . Die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) hat eigene Verbandsnormen<br />
erlassen, denen faktisch Verbindlichkeit zukommt, weil sie den Behörden als Gr<strong>und</strong>lage<br />
für <strong>und</strong> Bestandteil von Bewilligungen dienen 59 . Analoges gilt für die Richtlinien des<br />
Schweizerischen Fachverbandes für Sand <strong>und</strong> Kies, Kulturland <strong>und</strong> Kiesabbau (FSK) 60 . Es wird<br />
angestrebt, künftig bei allen Vorhaben, die mit grösseren Erdbewegungen verb<strong>und</strong>en sind, fachk<strong>und</strong>ige<br />
BaubegleiterInnen einzusetzen 61 .<br />
b) Fischerei<br />
Fischereirechtliche Interventionen dienen unter anderem der Erhaltung, Verbesserung oder<br />
Wiederherstellung der Lebensbedingungen von Fischen, Krebsen <strong>und</strong> Fischnährtieren (Art. 1<br />
Bst. a BGF). Die Kantone sorgen dafür, dass Bachläufe, Uferpartien <strong>und</strong> Wasservegetationen,<br />
die dem Laichen <strong>und</strong> dem Aufwachsen der Fische dienen, erhalten bleiben <strong>und</strong> sie ergreifen<br />
nach Möglichkeit Massnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Wassertiere sowie<br />
zur lokalen Wiederherstellung zerstörter Lebensräume (Art. 7 BGF). Eingriffe in die Gewässer,<br />
ihren Wasserhaushalt oder ihren Verlauf sowie Eingriffe in die Ufer <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong> von<br />
Gewässern unterliegen einer Bewilligungspflicht (Art. 8 BGF).<br />
Gewässer mit Stauhaltungen tendieren zum Verlanden, was wiederum die Lebensräume der fischereirechtlich<br />
geschützten Tiere verschlechtern kann. Die Sedimentdepots in Stauhaltungen<br />
müssen in der Regel alle 20 bis 30 Jahre entfernt <strong>und</strong> entsorgt werden. Der Kanton Zürich hat<br />
einen Gr<strong>und</strong>lagenbericht ausarbeiten lassen, der sich diesem Thema insbesondere auch mit<br />
Blick auf den Bodenschutz annimmt 62 . Probleme werfen insbesondere die Sedimentsbelastungen<br />
mit Schad- <strong>und</strong> Nährstoffen auf. Zu ihrer Reduktion muss der Eintragspfad verfolgt werden<br />
(Punktquellen, Landwirtschaft, Verkehr). Das Ziel, die Belastung der Sedimente zu verringern,<br />
wird auch vom Übereinkommen vom 12.4.1999 zum Schutz des Rheins verfolgt (Art. 3 Ziff.<br />
1) 63 .<br />
58 BEW [1997], Bodenschutzrichtlinien Rohrleitungsbau.<br />
59 Schweizer Norm (SN) 640 581a, Gr<strong>und</strong>lagen Erdbau, Boden, Vereinigung Schweizerischer<br />
Strassenfachleute (VSS), Zürich, 1998; SN 640 582, Erdbau, Boden; Erfassung des Ausgangszustandes,<br />
Triage des Bodenaushubes, VSS, Zürich, 1999; SN 640 583, Erdbau, Boden; Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung,<br />
Schutzmassnahmen, Wiederherstellung <strong>und</strong> Abnahme, VSS, Zürich, 2000.<br />
60 FSK [2001], FSK-Rekultivierungsrichtlinie.<br />
61 Vgl. z.B. Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003], Merkblatt Bodenschutz<br />
bei Golfanlagen; FaBo Kanton Zürich [2003c], Richtlinien für Bodenrekultivierungen (gilt für alle<br />
Arten von Rekultivierungen).<br />
62 AWEL / Baudirektion des Kantons Zürich [2003], Entsorgung von Sedimenten.<br />
63 Dieses Ziel ist bis heute noch nicht erreicht, vgl. R. Tschanz [2002], Gewässerschutz am Rhein.<br />
55<br />
55
II. Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong><br />
Bodenschutz in der Schweiz<br />
1. B<strong>und</strong>esebene<br />
1.1. Allgemeines<br />
Der B<strong>und</strong> ist ebenso wie die Kantone <strong>und</strong> die Gemeinden dazu aufgefordert, die für seine<br />
raumwirksamen Tätigkeiten nötigen Planungen zu erarbeiten (Art. 2 RPG). Art. 13 RPG sieht<br />
vor, dass dies über Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne geschieht. Man hat bei Erlass des Raumplanungsgesetzes<br />
aber gleichzeitig grosses Gewicht darauf gelegt, dass diese Pläne das Resultat einer<br />
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kantonen sein sollen 64 .<br />
Die Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne haben insbesondere die Funktion, das Ermessen im Rahmen von<br />
Bewilligungen, Konzessionen <strong>und</strong> Subventionen zu lenken 65 . Die Zahl der bisher vom B<strong>und</strong><br />
verabschiedeten Sachpläne ist eher gering. Für den Bodenschutz am bedeutsamsten ist der<br />
Sachplan Fruchtfolgeflächen 66 . Geht es jedoch darum, verschiedene Sachbereiche zusammenzuführen,<br />
wie dies für den Schutz von natürlichen Bodenfunktionen notwendigerweise der Fall ist,<br />
dann kann von Seiten des B<strong>und</strong>es nicht an eine eigene Sachplanung gedacht werden: Die Kompetenzaufteilungen<br />
zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen ist in den betroffenen Bereichen jeweils unterschiedlich<br />
geregelt. Es können aber auf strategischer Ebene Anforderungen gestellt werden.<br />
Sie betreffen die in die kantonalen Planwerke aufzunehmenden Inhalte im Allgemeinen <strong>und</strong> die<br />
Umsetzung b<strong>und</strong>esrechtlicher Vorgaben <strong>und</strong> deren Koordination im Speziellen.<br />
Vom Raumplanungsrecht wird jedenfalls verlangt, dass für alle raumwirksamen Tätigkeiten<br />
entsprechende Gr<strong>und</strong>lagen erarbeitet werden 67 . Zu den dabei zu berücksichtigenden Gr<strong>und</strong>lagen<br />
zählen insbesondere auch die Ergebnisse der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO). Im Folgenden<br />
werden Beispiele angeführt, die sich unter anderem auch auf den Schutz der Böden beziehen<br />
<strong>und</strong> diese zum Gegenstand räumlicher Planungen bzw. zum Element der Standortwahl<br />
erheben.<br />
1.2. Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen wurde im Jahre 1992 erlassen. Neben der Sicherung der Ernährungsbasis<br />
wurde schon damals hervorgehoben, dass damit zugleich ausgewählte raumordnungspolitische<br />
<strong>und</strong> staatspolitische Ziele unterstützt werden sollen. Explizit erwähnt wurden<br />
unter anderem der quantitative Bodenschutz, die langfristige Erhaltung von geeignetem Landwirtschaftsboden<br />
<strong>und</strong> das Regenerationspotenzial der Landschaft. Der Sachplan sei auch mit<br />
weiteren Zielen abzustimmen, wie z.B. mit der Erhaltung von natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen,<br />
ökologischen Ausgleichsflächen <strong>und</strong> naturnahen Landschaften sowie mit dem Schutz vor Naturgefahren.<br />
Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Sachplans Fruchtfolgeflächen wurde unter allen<br />
Kantonen eine umfangreiche Befragung zur Umsetzung des Sachplans durchgeführt. Die Befra-<br />
64<br />
L. Bühlmann [1999], Kommentar RPG, N 1 zu Art. 13 mit Hinweisen.<br />
65<br />
L. Bühlmann [1999], Kommentar RPG, N 4 zu Art. 13<br />
66<br />
B<strong>und</strong>esratsbeschluss Sachplan Fruchtfolgeflächen, BBl 1992 II 1649 ff.<br />
67<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung informiert periodisch über diese raumwirksamen Tätigkeiten,<br />
vgl. dazu: ARE / UVEK [2004], Raumwirksame Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es.<br />
57<br />
57
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
gung wurde von C. Lüscher et al. [2003] ausgewertet 68 . Die Autoren geben Empfehlungen für<br />
die künftige Bewirtschaftung des Sachplanes durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone ab. Die Zielsetzungen<br />
sollen danach den veränderten internationalen Rahmenbedingungen angepasst <strong>und</strong> breiter in den<br />
verschiedenen Politikbereichen abgestützt werden. Es wird insbesondere auf den engen Zusammenhang<br />
zwischen der Forderung nach nachhaltiger Entwicklung <strong>und</strong> dem Sachplan<br />
Fruchtfolgeflächen aufmerksam gemacht. Die Notwendigkeit des Kulturlandschutzes ergebe<br />
sich aus dem vielfältigen Nutzen <strong>und</strong> dem Wert des natürlichen Bodens für das Ökosystem.<br />
Hervorgehoben werden speziell die Regelungsfunktionen des Bodens im Rahmen der Stoffkreisläufe<br />
<strong>und</strong> seine Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt. Hinzu kommen ökonomische<br />
<strong>und</strong> ideelle Gesichtspunkte.<br />
Bef<strong>und</strong>:<br />
Die Fruchtfolgeflächen sind verstärkt als ein wichtiges Element für die Erhaltung der Multifunktionalität<br />
der Landwirtschaft zu sehen, nicht nur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit,<br />
sondern auch im Zusammenhang mit der Kulturlandpflege. Für beides muss die Bodenfruchtbarkeit<br />
langfristig gesichert werden, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die Orientierung<br />
am Wert der natürlichen Böden für das Ökosystem, an der Wichtigkeit der Regelungsfunktionen<br />
der Böden <strong>und</strong> die Einbindung der Fruchtfolgeflächen in die nachhaltige Entwicklung<br />
verdient von da her uneingeschränkte Unterstützung. Das bedeutet aber auch, dass nicht<br />
nur mengenmässige, sondern auch qualitative Verluste der Fruchtfolgeflächen zu kompensieren<br />
sind.<br />
1.3. Anforderungen an die Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung<br />
Die konkrete Art <strong>und</strong> Weise, wie der Bodenschutz in den einzelnen Richtplänen berücksichtigt<br />
wird, ist im Abschnitt „Kantonale Ebene“ Gegenstand der Erläuterungen. Hier soll auf die Frage<br />
eingegangen werden, inwieweit der B<strong>und</strong> auf die Ausgestaltung der Richtpläne Einfluss nimmt.<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung (heute: B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung) liess im Anschluss<br />
an die Revision der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen 1999 einen Bericht zum Thema<br />
«Belastete Standorte <strong>und</strong> belastete Böden in der Raumplanung» ausarbeiten (C. Lüscher<br />
[1999]). Der Autor kommt zum Schluss, dass die beschränkten Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen<br />
technischer Sanierungen ein koordiniertes Vorgehen von Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung bedingen<br />
69 . Der Bericht nimmt in den Empfehlungen die Anforderungen des Umweltschutzrechts<br />
auf <strong>und</strong> fordert im Wesentlichen überall da zwingend eine Anpassung der Pläne oder eine<br />
Sanierung, wo das USG dies verlangt. Bodenbelastungen, belastete Standorte <strong>und</strong> Altlasten<br />
sollen aber auch darüber hinaus generell als Gr<strong>und</strong>lagen in der Richtplanung berücksichtigt<br />
werden. Bauzonen sind gr<strong>und</strong>sätzlich als belastet anzusehen <strong>und</strong> auf mögliche Gefährdungen<br />
hin zu überprüfen. Es werden einige Anregungen gemacht, welche das Setzen von Prioritäten<br />
bei der Untersuchung <strong>und</strong> Sanierung von mutmasslichen Belastungsgebieten betreffen. Weitere<br />
Erwägungen beziehen sich auf die Eignung belasteter Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />
die Notwendigkeit von Umzonungen <strong>und</strong> die Ausscheidung von neuen Nutzungsgebieten.<br />
Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne werden diese daraufhin geprüft, ob sie<br />
die Bodenschutzanliegen in geeigneter Form aufnehmen. Verschiedentlich musste festgestellt<br />
werden, dass die Fruchtfolgeflächen noch nicht im erforderlichen Mass sichergestellt sind. Es<br />
wird aber kein Zweifel gelassen, dass eine Reduktion des vom B<strong>und</strong>esrat festgelegten Mindestumfangs<br />
nicht zur Diskussion steht. Darüber hinaus stellt der B<strong>und</strong> nunmehr auch inhaltliche<br />
Anforderungen, die den qualitativen Bodenschutz betreffen. Es wird verlangt, dass Gr<strong>und</strong>sätze<br />
zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit <strong>und</strong> zur Nutzung <strong>und</strong> Sanierung belasteter Böden aufge-<br />
68<br />
C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen.<br />
69<br />
C. Lüscher [1999], Belastete Böden in der Raumplanung, S. 30.<br />
58<br />
58
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
nommen werden. In den seit Mitte 1997 (d.h. nach in Kraft treten der neuen Bodenschutzartikel)<br />
verfassten Berichten zur Prüfung der zweiten Generation von Richtplänen wurden deren Aussagen<br />
zum Thema Bodenschutz teilweise als ergänzungsbedürftig angesehen. Im Einzelnen finden<br />
sich in den Prüfungsberichten folgende Anmerkungen (chronologische Anordnung):<br />
Richtplan Kanton Thurgau (Prüfungsbericht vom 29. September 1997)<br />
Der Kanton Thurgau hat eine Flächenausgleichsverpflichtung bei der Inanspruchnahme von<br />
Landwirtschaftsflächen für Siedlungszwecke geschaffen. Der Prüfungsbericht weist in diesem<br />
Zusammenhang bezüglich der Ziele zur Raumordnungspolitik darauf hin, dass zur Erhaltung<br />
der natürlichen Böden nebst der Erhaltung der Bodensubstanz <strong>und</strong> des horizontmässigen Aufbaus<br />
des Bodens auch die Erhaltung der Bodenstruktur für die langfristige Sicherstellung der<br />
Eigenversorgung unabdingbar ist.<br />
Richtplan Kanton Aargau (Prüfungsbericht vom 28. November 1997)<br />
Umstritten war die Erweiterung eines Kiesabbaugebiets im Raum Bremgarten. Die zuständige<br />
B<strong>und</strong>esbehörde hat ausgeschlossen, dass für das in Frage stehende Abbauvorhaben eine Rodungsbewilligung<br />
erteilt werden könne. Dem Natur- <strong>und</strong> Heimatschutz werde durch das Vorhaben<br />
nicht hinreichend Rechnung getragen. Der betroffene Wald habe mit der gut erhaltenen<br />
Buchenwaldgesellschaft <strong>und</strong> den stattlichen Eichen sowie dank seines Alters, seiner Naturnähe<br />
<strong>und</strong> seines natürlich gewachsenen Waldbodens einen hohen ökologischen Wert. Massnahmen,<br />
die für die spätere Wiederherstellung der Qualität des Waldes <strong>und</strong> des Bodens geeignet wären,<br />
seien nicht ersichtlich.<br />
Der Prüfungsbericht hält fest, dass es im vorliegenden Konflikt zumindest teilweise um planerische<br />
Fragen gehe, deren Beantwortung Spielräume offen lässt. Im anschliessenden Bereinigungsverfahren<br />
wurde die Festsetzung des fraglichen Abbaustandorts genehmigt <strong>und</strong> der Kanton<br />
Aargau wurde verpflichtet, die in der „Verständigungsvariante“ vom 19. Januar 1999 vorgeschlagenen<br />
Ersatz-, Kompensations- <strong>und</strong> Aufwertungsmassnahmen umzusetzen bzw. für deren<br />
Umsetzung besorgt zu sein <strong>und</strong> anlässlich der periodischen Berichterstattung nach Art. 9 Abs. 1<br />
RPV über den Stand der Umsetzung zu orientieren.<br />
Richtplan Kanton Schaffhausen (Prüfungsbericht vom 3. August 2001)<br />
Nach Erstellung des Altlastenkatasters wird eine Ergänzung des Richtplans nötig. Der Prüfungsbericht<br />
fordert den Kanton auf, bei dieser Gelegenheit zu prüfen, ob in den Richtplan nicht<br />
auch Handlungsanweisungen zum Bodenschutz in der Nutzungsplanung aufzunehmen sind. Im<br />
Weiteren sind die bestehenden Bewilligungsauflagen zur Rekultivierung von Abbaugebieten auf<br />
ihre Übereinstimmung mit der Technischen Verordnung für Abfälle zu überprüfen.<br />
Richtplan Kanton St. Gallen (Prüfungsbericht vom 3. Dezember 2002)<br />
Im Kanton St. Gallen wird zurzeit eine Karte "Prüfgebiete Bodenverschiebungen" erarbeitet,<br />
mit deren Hilfe eine Verlagerung von schadstoffbelasteten Böden in unbelastete Gebiete verhindert<br />
werden soll. Im Prüfungsbericht wird festgestellt, nach Abschluss dieser Arbeiten sei zu<br />
prüfen, ob dies nach einer Ergänzung oder Anpassung des Richtplans verlange.<br />
Richtplan Kanton Bern (Prüfungsbericht vom 19. Mai 2003)<br />
Der bernische Richtplan fordert von der Landwirtschaft eine Wirtschaftsweise, welche die natürliche<br />
Regenerationsfähigkeit der Böden nicht gefährdet <strong>und</strong> auf die Lebensgr<strong>und</strong>lagen Rücksicht<br />
nimmt. Nach dem Prüfungsbericht reicht diese allgemeine Formulierung nicht aus. Im<br />
Rahmen der periodischen Richtplananpassungen sollen deshalb die Anforderungen entsprechend<br />
der Verordnung über Belastungen des Bodens weiter konkretisiert werden. Auch im Bereich<br />
der belasteten Standorte genügt der blosse Verweis auf den Altlasten- <strong>und</strong> Verdachtsflächenkataster<br />
nicht. Die Problematik muss weiter vertieft werden. Zum Einwand des Kantons,<br />
der Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong> der Bodenschutz seien wirkungsvoller auf einer unteren Planungsebene<br />
zu bearbeiten, wird festgestellt, dass die Einladung zur Berichterstattung nicht zwingend<br />
mit einer Anpassung des Richtplans verb<strong>und</strong>en sei. Die Kantone würden nicht daran gehindert,<br />
den Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong> den Bodenschutz auf der aus ihrer Sicht zweckmässigen Planungs-<br />
59<br />
59
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
ebene anzugehen. Die beiden Bereiche seien aber bedeutsam genug, dass als Minimalforderung<br />
mit der nächsten Orientierung über den Stand der Richtplanung (Art. 9 RPV) über die Konkretisierung<br />
des Bodenschutzes Bericht zu erstatten sei.<br />
Richtplan Kanton Graubünden (Prüfungsbericht vom 16. Juli 2003)<br />
Der kantonale Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen stellt fest, dass Nutzungen,<br />
die „einfach reversibel“ sind, auf Fruchtfolgeflächen (FFF) als überlagerte Nutzungen realisiert<br />
werden können. Dazu sollen auch Golfplätze zählen. Der Prüfungsbericht hält in diesem<br />
Zusammenhang fest: „Wieweit Golfplatzflächen «einfach als FFF reversible Flächen» verbleiben,<br />
ist im Einzelfall zu bestimmen. Die Erfahrungen im Golfplatzbau der letzten Jahre zeigen,<br />
dass Böden in weiten Teilen – oft sogar flächendeckend – mit schweren Baumaschinen bearbeitet<br />
<strong>und</strong> der natürliche Bodenaufbau auf unabsehbare Zeit irreversibel zerstört wurde. Zu Golfplätzen<br />
gehörende Flächen können daher nur soweit als FFF anerkannt werden, als nachgewiesen<br />
wird, dass die benötigten Flächen auch nach der tatsächlichen Umnutzung qualitativ die Anforderungen<br />
von gutem Ackerland erfüllen; diese Anforderung wird erfüllt soweit die bestehende<br />
Bodenstruktur erhalten bleibt, d.h. kein Abtrag der Humusschicht erfolgt. Im Rahmen der<br />
regionalen Planungen wird bei der Genehmigung von Golfplätzen der Umfang der verbleibenden<br />
FFF <strong>und</strong> die erforderliche Eignungsgewährleistung geprüft werden müssen. Zudem muss<br />
die Rückführung zu FFF rechtlich <strong>und</strong> finanziell sichergestellt sein.“<br />
Bef<strong>und</strong>:<br />
Es zeigt sich, dass Bodenschutzanliegen im Rahmen der Richt- <strong>und</strong> damit auch der Nutzungsplanung<br />
heute zwingend zu berücksichtigen sind. Die generellen Schutzklauseln sind verstärkt<br />
zu konkretisieren. Die administrativen Erfahrungen dazu sind zwar noch wenig fortgeschritten,<br />
doch lässt sich eine zunehmende Sensibilisierung feststellen. Allerdings zeigt der Fall Aargau,<br />
dass die Erhaltung von natürlich gewachsenen Böden sich gegenüber standortgeb<strong>und</strong>enen Wirtschaftsinteressen<br />
kaum durchzusetzen vermag, <strong>und</strong> im Fall Graubünden offenbart sich seitens<br />
der kantonalen Planungsbehörden ein noch wenig ausgeprägtes Bewusstsein um die Implikationen<br />
von Terrainveränderungen für die Bodenfruchtbarkeit.<br />
Für die faktische Beachtung der Bodenschutzanliegen in der Planung konzentriert man sich zurzeit<br />
noch auf die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften. Eine darüber hinaus gehende<br />
Steuerung der Raumentwicklung in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource<br />
Boden 70 wird von den B<strong>und</strong>esbehörden zwar als Anliegen in den Planungsprozess eingebracht,<br />
sie wird in der Genehmigung aber (noch) kaum eingefordert.<br />
1.4. Vollzugshilfen <strong>und</strong> -konzepte<br />
Die Neuordnung des Bodenschutzes hat eine erhebliche Nachfrage nach neuen <strong>und</strong> aktualisierten<br />
Vollzugshilfen geweckt. Der räumliche Bezug des bodenschutzrelevanten Umweltrechts<br />
wird darin an verschiedenen Stellen deutlich.<br />
Wegleitung zur Verwertung von ausgehobenem Boden<br />
Eine Untersuchung der Schadstoffbelastung ist stets dann unerlässlich, wenn aufgr<strong>und</strong> der früheren<br />
oder heutigen lokalen Emissions- <strong>und</strong> Immissionslage zu erwarten ist, dass die Belastungswerte<br />
im auszuhebenden Boden überschritten sind.<br />
Überschüssiges Bodenmaterial schwach belasteter Böden kann sodann nur auf solche Böden<br />
aufgebracht werden, die nachweislich bereits gleich oder höher vorbelastet sind. Dabei gilt der<br />
Gr<strong>und</strong>satz "Gleiches zu Gleichem", d.h. belasteter Bodenaushub soll möglichst auf gleichartig<br />
vorbelasteten Boden aufgebracht werden (z.B. Blei zu Blei).<br />
70 Z.B. Stellenwert der Bodenqualität <strong>und</strong> Schutz besonders wertvoller Böden ausserhalb der FFF, Vermeidung<br />
von Schadverdichtungen (z.B. durch Festlegung der Art der Nutzung empfindlicher Böden),<br />
Umgang mit anhaltenden Schadstoffbelastungen, Rückbau von Anlagen.<br />
60<br />
60
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
Leitfaden Bodenschutz beim Bauen<br />
Zum Schutz der nicht direkt vom Eingriff betroffenen Flächen sind bei der Planung der Linienführung<br />
„schwierige Böden zu meiden <strong>und</strong> verbleibende kritische Abschnitte mit geeigneten<br />
Hilfsmitteln … vor unzulässiger Verpressung zu schützen“ 71 . Bei Tiefbauarbeiten, die grössere<br />
Kulturland- <strong>und</strong> Waldflächen temporär beanspruchen, sollen die Möglichkeiten des mechanischen<br />
Bodenschutzes aufgezeigt werden, damit sie im Rahmen der Planung <strong>und</strong> Durchführung<br />
der Arbeiten optimal berücksichtigt werden 72 .<br />
Die bisherige Vollzugshilfe "Wegleitung vom Juli 1994 für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft"<br />
(BLW/BUWAL) <strong>und</strong> weitere B<strong>und</strong>esempfehlungen zum Thema Hofdünger (Betriebe<br />
mit Nutztierhaltung) sollen überarbeitet werden 73 .<br />
Konzept zur Verminderung der Nitratbelastungen aus der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung<br />
(BLW/BUWAL) 74 .<br />
Die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen für Subventionsgesuche an den B<strong>und</strong> sind von den Kantonen im<br />
Rahmen eines Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsprozesses zu erarbeiten. Dazu haben sie die Nitratproblemgebiete<br />
<strong>und</strong> in diesen die für die Auswaschung von Stoffen besonders gefährdeten<br />
Standorte (empfindliche Gebiete) zu bestimmen. Innerhalb jedes Gebietes erstellen sie einen<br />
problemorientierten Massnahmenkatalog. Zusätzlich zum Zuströmbereich müssen für Nutzungsbeschränkungen<br />
die standortspezifischen bodenk<strong>und</strong>lichen Voraussetzungen, das Niederschlagsgeschehen<br />
<strong>und</strong> die betriebsstrukturellen Gegebenheiten des Einzugsgebietes berücksichtigt<br />
werden.<br />
Bef<strong>und</strong>:<br />
Obschon die Hinweise auf die räumliche Bedeutung des Bodenschutzes eher punktueller Art<br />
sind, so lassen sie doch einen erheblichen Planungsbedarf erahnen. Wo die Unterlagen einen<br />
engen Bezug zum Bauwesen aufweisen, resultiert die Nähe zur Raumplanung aus der räumlichen<br />
Veränderung, welche mit der Bautätigkeit verb<strong>und</strong>en ist. Für sich allein genommen können<br />
die baubezogenen Vollzugshilfen nicht gewährleisten, dass die Bodenschutzanliegen auch<br />
bereits in der Planung (<strong>und</strong> nicht erst anlässlich der Bauausführung) zur Sprache kommen. Der<br />
räumlich-planerische Aspekt kann demgegenüber da stärker hervortreten, wo die Dokumente<br />
Ämter übergreifend entwickelt werden. Am weitesten fortgeschritten erscheint aus raumplanerischer<br />
Sicht die Beziehung zwischen Bodeninanspruchnahme <strong>und</strong> regionalen Gewässerschutzbedürfnissen.<br />
1.5. Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Landwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den eidgenössischen Forschungsanstalten<br />
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART <strong>und</strong> der Forschungsanstalt Agroscope<br />
Changins-Wädenswil ACW ein Bodenkonzept entworfen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit<br />
landwirtschaftlich genutzter Böden langfristig zu erhalten 75 . Auf seiner Gr<strong>und</strong>lage sollen die<br />
Wirkungen der Agrarpolitik <strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf den Boden untersucht<br />
<strong>und</strong> geeignete Massnahmen veranlasst werden.<br />
71 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen, S. 28.<br />
72 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen, S. 37.<br />
73 BUWAL [2003], Umweltrisiken von Düngern <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln.<br />
74 BLW / BUWAL [2001], Verminderung der Nitratbelastung.<br />
75 Siehe T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft. In der Botschaft zur Weiterentwicklung<br />
der Agrarpolitik wird die langfristige Sicherstellung der Ertragsfähigkeit des Bodens als Handlungsfeld<br />
bezeichnet, wo die Anstrengungen zu verstärken sind (Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 4773).<br />
61<br />
61
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
Aufgr<strong>und</strong> von Einschätzungen durch Experten wurde danach gefragt, ob <strong>und</strong> inwieweit infolge<br />
der Veränderung von Bodeneigenschaften möglicherweise Bodenfunktionen langfristig beeinträchtigt<br />
werden. Das langfristige Schädigungspotenzial soll aus der Differenz zwischen der<br />
potentiellen Schädigung durch landwirtschaftliche Tätigkeiten <strong>und</strong> der Regenerationsfähigkeit<br />
abgeleitet werden. Hierzu wurden insgesamt 17 Bodenfunktionen definiert sowie 11 durch<br />
landwirtschaftliche Nutzung veränderbare Bodeneigenschaften beschrieben <strong>und</strong> miteinander in<br />
Beziehung gesetzt. Anschliessend wurde beurteilt, wie sich die landwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
auf die Bodenqualität auswirken. In einem weiteren Schritt wurden sodann die Regenerationsmöglichkeiten<br />
bewertet.<br />
Die Studie kommt zum Schluss, dass unter Einhaltung gesetzlicher Anforderungen beim heutigen<br />
Stand der Technik praktisch alle Bodeneigenschaften Schädigungen ausgesetzt sein können.<br />
Als am schlechtesten regenerierbare Schädigungen werden Erosion, Verdichtung des Unterbodens<br />
sowie Belastung mit persistenten Stoffen identifiziert. Sie werden als dringendste Probleme<br />
definiert. Es wird darauf hingewiesen, dass zwar standortbezogen teilweise detaillierte<br />
Kenntnisse über Schädigungen bestehen, für eine gesamträumliche Beurteilung jedoch entsprechende<br />
Gr<strong>und</strong>lagen weitgehend fehlen.<br />
Bef<strong>und</strong>:<br />
Das Bodenkonzept stellt insgesamt eine wertvolle Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung des Zustandes<br />
<strong>und</strong> der Entwicklung der Böden dar, ist allerdings stark auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft<br />
fokussiert.<br />
1.6. Projekt Landschaft 2020<br />
Mit dem Projekt ‚Landschaft 2020’ konkretisiert das BUWAL Bestrebungen für eine nachhaltige<br />
Landschaftsentwicklung. Es dient als Leitbild des B<strong>und</strong>esamtes im Bereich Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft <strong>und</strong> legt die Natur- <strong>und</strong> Landschaftspolitik des BUWAL für die kommenden Jahre<br />
fest. Es baut auf dem ‚Landschaftskonzept Schweiz’ auf, das 1997 vom B<strong>und</strong>esrat verabschiedet<br />
wurde. Ende 2003 sind die drei Berichte ‚Analysen <strong>und</strong> Trends’, ‚Leitbild’ sowie ‚Erläuterungen<br />
zum Leitbild’ erschienen.<br />
Unter den Kriterien <strong>und</strong> Indikatoren, welche konkrete Aussagen über den Zustand <strong>und</strong> die<br />
wünschbare nachhaltige Entwicklung der Landschaften in der Schweiz ermöglichen sollen, ist<br />
die Ressource Boden direkt durch die Kriterien Bodenverbrauch <strong>und</strong> Bodennutzung berücksichtigt.<br />
Diese werden anhand folgender Indikatoren bewertet: Versiegelungsgrad, Bodenverbrauch,<br />
Verlust fruchtbarer Böden durch Bautätigkeit, Bauten ausserhalb der Bauzone,<br />
Schadstoffbelastung der Böden, ökologische Ausgleichsflächen, Umweltqualität der landwirtschaftlichen<br />
Produktion, Waldnutzung, reproduktive Arbeit in Natur <strong>und</strong> Landschaft. Es werden<br />
also sowohl quantitative wie auch qualitative Aspekte des Bodenschutzes berücksichtigt. Dabei<br />
wird „ges<strong>und</strong>er <strong>Boden“</strong> als eine zentrale Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Voraussetzung für eine nachhaltige<br />
Entwicklung beschrieben. In qualitativer Hinsicht werden insbesondere Verdichtung, Erosion,<br />
Schadstoffeintrag sowie der Rückgang der Standortvielfalt erwähnt.<br />
Bef<strong>und</strong>:<br />
Das Projekt Landschaft 2020 gibt eine umfassende Problemsicht aus dem Blickwinkel der Bodennutzung.<br />
Es fehlt allerdings an genauen Angaben, wie die Indikatoren erhoben <strong>und</strong> bewertet<br />
werden sollen.<br />
1.7. Alpenkonvention<br />
Die Schweiz hat die Alpenkonvention am 28. Januar 1999 ratifiziert. Zur Konkretisierung wurden<br />
Durchführungsprotokolle erstellt, von denen eines auch den Bodenschutz betrifft. Art. 7<br />
62<br />
62
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
dieses Protokolls stellt einen Querbezug zum Protokoll «Raumplanung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung»<br />
her. Für diese Durchführungsprotokolle steht die Ratifizierung noch aus.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat in seiner Botschaft zu Recht festgehalten, dass nutzbarer Boden im Alpenraum<br />
Mangelware ist, namentlich was die ertragreichen Talböden betrifft. Der Nutzungsdruck<br />
auf diese Flächen sei deshalb sehr stark. Alpine Böden würden äusserst empfindlich auf<br />
menschliche Eingriffe reagieren <strong>und</strong> destabilisierte Böden stellten für das Leben im Gebirgsraum<br />
ein grosses Risiko dar. Dem Bodenschutzprotokoll liege die Einsicht zu Gr<strong>und</strong>e, dass die<br />
langfristige Erhaltung des Bodens im Alpenraum eine standortangepasste Nutzung bedinge, die<br />
verschiedenen Nutzungsarten aber stets auch auf einen intakten Boden angewiesen seien.<br />
Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat am 15. Juni 2004 der Ratifizierung der drei Protokolle<br />
«Raumplanung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung», «Bodenschutz» <strong>und</strong> «Verkehr» zugestimmt.<br />
Beide Räte haben zudem eine Motion angenommen, welche den B<strong>und</strong>esrat beauftragt<br />
aufzuzeigen, inwiefern das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes<br />
sicherstellt. Die Beratung <strong>und</strong> weitere Gesetzesänderungen wurden durch die nationalrätliche<br />
Kommission bis zur Erfüllung dieser Motion ausgesetzt.<br />
2. Kantonale Ebene<br />
Die Kantone haben unterschiedlich auf die räumlichen Herausforderungen der neuen Bodenschutzgesetzgebung<br />
reagiert. Es kann hier keine umfassende Analyse der kantonalen Aktivitäten<br />
vorgenommen werden. Generell sind grosse Unterschiede auszumachen. Wir beschränken uns<br />
hier auf die Beschreibung von einzelnen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit räumlichen<br />
Fragestellungen von besonderem Interesse sind. Ein Schwerpunkt wurde auf Ansätze zur Berücksichtigung<br />
des Bodenschutzes in der Richtplanung gelegt.<br />
2.1. Kanton Basel-Landschaft: Studie, LEK <strong>und</strong> Richtplan<br />
Der Kanton Basel-Landschaft hat eine eingehende Studie veranlasst, die sich mit der Verknüpfung<br />
von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung befasst (T. Mosimann [1999]). Es wird hier im Wesentlichen<br />
vorgeschlagen, Bodenflächen mit ausgeprägten Eignungen (als Biotope, für unterschiedliche<br />
landwirtschaftliche Nutzungen usw.) oder mit aussergewöhnlichen Empfindlichkeiten<br />
(bezüglich Erosion <strong>und</strong> Verdichtung) als solche auszuweisen <strong>und</strong> bestmöglich zu schützen.<br />
Eine Arbeitsanleitung gibt an, wie die schutzwürdigen Flächen bestimmt werden können.<br />
Das Konzept wurde daraufhin in das kantonale Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) integriert.<br />
Darin werden zum einen landwirtschaftlich vielseitig nutzbare Böden als schützenswert<br />
anerkannt, zum anderen werden seltene Böden <strong>und</strong> solche mit einem besonderen Biotopentwicklungspotenzial<br />
als Teil des Auftrags zur Erhaltung von Arten <strong>und</strong> Biotopen angesehen <strong>und</strong><br />
als solche ausgeschieden. Der zurzeit in öffentlicher Vernehmlassung befindliche Entwurf des<br />
kantonalen Richtplans enthält in den Objektblättern Hinweise auf voraussichtliche Auswirkungen<br />
auf Bodenfunktionen. Dagegen wurde nach derzeitigem Stand die ursprünglich vorgesehene<br />
Aufnahme von Vorranggebieten Boden in den Richtplan wieder verworfen.<br />
2.2. Kanton Luzern: Richtplan<br />
Die Gesamtüberarbeitung des luzernischen Richtplans wurde 1998 verabschiedet. Darin wird<br />
der Boden als natürliche <strong>und</strong> beschränkte Ressource mit wichtiger Bedeutung für die Stoffkreisläufe<br />
<strong>und</strong> für die Bewahrung der Landschaftsformen beschrieben. Zugleich wird auf seine<br />
Rolle als Lebensraum <strong>und</strong> Produktionsgr<strong>und</strong>lage hingewiesen. Der Bodenschutz erhält ein eige-<br />
63<br />
63
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
nes Kapitel, womit ihm der Status eines wesentlichen Richtplanthemas eingeräumt wird. Hauptaufgabe<br />
soll die Förderung der standortgerechten Bodennutzung bzw. -bewirtschaftung sein.<br />
Dem Kanton kommt die Aufgabe zu, die Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen zu erarbeiten. Zuhanden der<br />
Entscheidungsträger sollen zu den folgenden Aspekten geeignete Gr<strong>und</strong>lagen entwickelt werden:<br />
− Aussagen zur Bodenversiegelung<br />
− kartographische Unterlagen zu bekannten oder vermuteten chemischen Bodenbelastungen<br />
− kartographische Unterlagen zu Bodeneigenschaften (Bodentypen, Eignung zur Schaffung von<br />
Biotopen, Empfindlichkeit gegenüber Ab- <strong>und</strong> Ausschwemmung von Nährstoffen, Empfindlichkeit<br />
gegenüber Verdichtung <strong>und</strong> Erosion).<br />
Die Einträge werden entscheidungsrelevant, wenn die Nutzungseignung von Standorten zu beurteilen<br />
ist. Sie dienen als Basis für Bewirtschaftungshinweise, Direktzahlungen <strong>und</strong> Öko-Beiträge<br />
in der Landwirtschaft. Aus ihnen leitet sich auch die Notwendigkeit von Nutzungsauflagen,<br />
Sanierungen usw. ab. Die Gr<strong>und</strong>lagen stehen allen betroffenen Dienststellen <strong>und</strong> insbesondere<br />
auch den Gemeinden zur Verfügung. Diese werden bei der Ausarbeitung von geeigneten<br />
Bodenschutzmassnahmen zudem fachlich unterstützt. Hingegen werden für den Bereich Bodenschutz<br />
noch keine Kontrollindikatoren angegeben, wie sie in anderen Themenbereichen beispielsweise<br />
in der Form von statistischen Auswertungen oder von periodisch nachzuführenden<br />
Inventaren vorgesehen sind.<br />
2.3. Kanton Freiburg: Richtplan / Bodenschutzverordnung<br />
Der im Jahr 2002 erstellte <strong>und</strong> 2004 vom B<strong>und</strong>esrat genehmigte Richtplan sowie dessen Erläuterungsbericht<br />
enthalten im Teil Umwelt verhältnismässig umfangreiche eigenständige Kapitel<br />
zum Thema Bodenschutz. Darin wird auf die Problematik quantitativer <strong>und</strong> sehr eingehend auch<br />
auf jene qualitativer Bodenbeeinträchtigungen aufmerksam gemacht, nicht nur was die raumplanerischen<br />
Aspekte angeht, sondern im Hinblick auf die gesamte Raumordnungspolitik.<br />
Ziel der kantonalen Politik soll es sein, die Bodenfruchtbarkeit für eine nachhaltige, vielfältige<br />
<strong>und</strong> umweltgerechte Landwirtschaft langfristig zu erhalten. Zwar soll ein ausreichender qualitativer<br />
Bodenschutz vorwiegend mit den Instrumenten der Umweltschutzgesetzgebung gewährleistet<br />
werden, ergänzend aber auch unter Zuhilfenahme der Raumplanung. Das soll über Massnahmen<br />
geschehen, mit denen die guten Ackerbauflächen, Naturräume <strong>und</strong> Wälder erhalten<br />
werden, sowie durch die Anwendung der Kriterien für die Bemessung der Bauzonengrösse.<br />
Hierfür sind die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen zu erstellen <strong>und</strong> es soll eine Umsetzungsmethodologie<br />
für den qualitativen Bodenschutz entwickelt werden. Neben dem Ausbau des Bodenbeobachtungsnetzes<br />
auf alle Bodennutzungstypen (das bestehende FRIBO-Netz ist auf Ackerbauflächen<br />
beschränkt) ist unter anderem eine Bodenkartierung vorgesehen, die für die Raumplanung<br />
<strong>und</strong> weitere relevante Sachbereiche nutzbar gemacht werden kann.<br />
Von den vom Kanton erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Projekten wird erwartet, dass die vorhandenen<br />
Bodenschutzdaten berücksichtigt werden. Koordinationsbedarf besteht zwischen Bodenschutz<br />
<strong>und</strong> dem Inhalt des Katasters der belasteten Standorte, der Luftreinhaltung sowie dem<br />
Inventar der landwirtschaftlichen Flächen (zwecks Erhaltung guter Ackerbauflächen). Es soll<br />
nach möglichen Massnahmen gesucht werden, wie Bodenerosion <strong>und</strong> Bodenverdichtung im<br />
Rahmen der Bodenverbesserungsprojekte bekämpft werden können. Insgesamt bezweckt die<br />
Bodenschutzstrategie nicht nur die Durchführung von Massnahmen, die sich direkt auf den Boden<br />
beziehen, sondern auch im vorbeugenden Sinne die Einschränkung der Schadstoffe <strong>und</strong> die<br />
Vermeidung physikalischer Belastungen.<br />
Organisatorisch wird der Bodenschutz im Kanton Freiburg auf zahlreiche Stellen aufgeteilt. Die<br />
Zuständigkeiten werden in der kantonalen Verordnung vom 20. August 2002 über den Boden-<br />
64<br />
64
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
schutz geregelt. Die „Koordinationsgruppe für den <strong>Boden“</strong>, bestehend aus Vertretern des Amts<br />
für Umwelt, des Landwirtschaftlichen Instituts des Kantons Freiburg, des Amts für Landwirtschaft,<br />
des Bau- <strong>und</strong> Raumplanungsamts, des Amts für Wald, Wild <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Meliorationsamtes,<br />
erarbeitet das kantonale Bodenschutzkonzept nach den Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
des kantonalen Richtplans <strong>und</strong> nach den Ergebnissen des Bodenbeobachtungsnetzes. Die allgemeine<br />
Koordination wird von einem dem Amt für Umwelt angegliederten „Koordinator für den<br />
<strong>Boden“</strong> wahrgenommen. Dem Bau- <strong>und</strong> Raumplanungsamt ist es auferlegt, in Zusammenarbeit<br />
mit den betroffenen Dienststellen auf die Berücksichtigung der im kantonalen Richtplan genannten<br />
Gr<strong>und</strong>sätze zu achten, insbesondere zur Dimensionierung der Bauzonen <strong>und</strong> zur Erhaltung<br />
der guten Ackerböden <strong>und</strong> Waldflächen.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat mit Beschluss vom 24. September 2004 die Gesamtüberarbeitung des Richtplans<br />
genehmigt. Zugleich wurde der Kanton aufgefordert, bis Ende 2007 eine Bilanz über die<br />
genehmigten Bauzonen zu erstellen. Dabei hätten die kantonalen Behörden zu prüfen, welche<br />
Konsequenzen sich daraus im Lichte der b<strong>und</strong>esrechtlichen Forderungen betreffend Bauzonendimensionierung<br />
(Art. 15 RPG) <strong>und</strong> dauerhafte Sicherung des kantonalen Mindestanteils an den<br />
gesamthaft zu sichernden Fruchtfolgeflächen (Art. 30 RPV) für die kantonale Raumplanung ergeben.<br />
76<br />
2.4. Kanton Graubünden: Richtplan<br />
Der neue Richtplan des Kantons Graubünden wurde im Jahre 2003 vom B<strong>und</strong>esrat genehmigt.<br />
Der Boden wird darin über seine unterschiedlichen Funktionen im Bezug auf Lebensgemeinschaften,<br />
die Regelung von Stoffkreisläufen, die Nutzung als Produktionsgr<strong>und</strong>lage, Energie-<br />
<strong>und</strong> Rohstoffquelle sowie als kultur- <strong>und</strong> erdgeschichtliches Archiv definiert. Die Variabilität<br />
von Bodeneigenschaften sowie nachteilige physikalische <strong>und</strong> chemische Einflüsse mit deren<br />
möglichen Folgen werden ebenfalls kurz umrissen. In diesem Zusammenhang wird auch das<br />
Naturgefahrenpotenzial infolge instabil werdender Böden erwähnt.<br />
Ziel ist es, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowie stabile Lebensgemeinschaften sicherzustellen.<br />
Das geschieht durch die Erhaltung von Quantität <strong>und</strong> Qualität der Böden. Ansatzpunkte<br />
hierfür sind die standortgerechte Bodennutzung, die Steuerung des Schadstoffausstosses, die<br />
Verbesserung belasteter Standorte, die Überwachung der Bodenqualität in allen Raumtypen sowie<br />
der Schutz seltener Böden.<br />
Auf welche Weise Nutzungsmöglichkeiten bzw. -eignungen von Böden beurteilt werden <strong>und</strong><br />
wie die Bodenqualitätsüberwachung Angaben zu den beschriebenen Bodenfunktionen liefern<br />
kann wird im Richtplan nicht konkretisiert.<br />
2.5. Kanton Solothurn: Richtplan<br />
Zu den Zielen des Richtplans aus dem Jahr 2000 zählen die Erhaltung der integralen Bodenfruchtbarkeit<br />
<strong>und</strong> die Reduktion bzw. Sanierung von Bodenbelastungen. Neben den nutzungsrelevanten<br />
umweltschutzrechtlichen Massnahmen für bereits geschädigte / belastete Böden<br />
(Nutzungseinschränkungen oder Sanierungsanweisungen) erhält der Kanton den Auftrag,<br />
zwecks Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit Bodenkarten zu erstellen, die über die Bodenbelastung<br />
Auskunft geben. Die bereits vorhandene Belastung wird in Bodenbelastungs- <strong>und</strong> Risikokarten<br />
ausgewiesen. Die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich nutzbaren Böden sind hinsichtlich ihrer<br />
Nutzungseignung (Erosionsgefährdung, Verdichtungspotenzial usw.) zu beurteilen <strong>und</strong> die<br />
Wirksamkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmassnahmen im Bereich von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen<br />
ist zu überprüfen.<br />
76 BBl 2004 S. 6678 f.<br />
65<br />
65
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
Im Siedlungsgebiet müssen die Bodenbelastungskataster für Planungsentscheide <strong>und</strong> für Nutzungsbestimmungen<br />
von Flächen herangezogen werden. Für Belastungsgebiete sind Handlungsanweisungen<br />
zu erarbeiten <strong>und</strong> es ist die Möglichkeit von Nachnutzungen in den belasteten Bereichen<br />
von Schiessanlagen zu prüfen. Auch entlang von Verkehrsachsen sind Massnahmen zu<br />
prüfen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf das Industrieflächen-Recycling gelegt.<br />
2.6. Kanton Uri: Richtplan<br />
Der 1999 erstellte <strong>und</strong> 2001 vom B<strong>und</strong>esrat unter Ausklammerung der Linienführung der<br />
NEAT genehmigte Richtplan sieht die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes vor. Gemäss diesem<br />
ist für die kommenden Jahre der Einbezug des qualitativen Bodenschutzes in die Richt- <strong>und</strong><br />
Nutzungsplanung geplant. Der Kanton Uri ist besonders auf eine enge Zusammenarbeit von<br />
Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz angewiesen, weil sich hier die Schadstoffquellen auf engem<br />
Raum konzentrieren <strong>und</strong> der Kanton zugleich vom Transitverkehr <strong>und</strong> den Grossbaustellen besonders<br />
betroffen wird.<br />
2.7. Kanton Zug: Richtplan<br />
Im aktuellen Richtplan des Kantons Zug, der im Mai 2005 vom B<strong>und</strong> genehmigt wurde, wird<br />
Boden als beschränkt verfügbar <strong>und</strong> als nur eingeschränkt erneuerbare Ressource beschrieben.<br />
Es werden insbesondere die Funktionen als Produktionsgr<strong>und</strong>lage, als Lebensraum, als Filter<br />
<strong>und</strong> Speicher im Stoffkreislauf sowie als Bestandteil der Landschaft hervorgehoben. Als Belastungsquellen<br />
werden Luftschadstoffe <strong>und</strong> stoffliche Einträge der Landwirtschaft hervorgehoben,<br />
wobei anerkannt wird, dass die davon herrührende Belastung rückläufig ist. Darüber hinaus<br />
wird auf die Auswirkungen von Versiegelung <strong>und</strong> Terrainveränderungen hingewiesen. Neben<br />
der fortdauernden Überwachung der Bodenqualität soll die Sicherung besonders fruchtbarer <strong>und</strong><br />
chemisch schwach belasteter Böden für die Landwirtschaft im Zentrum stehen. Weiter wird angestrebt,<br />
die Verlagerung belasteten Bodenmaterials in schwach belastete oder empfindliche<br />
Gebiete zu verhindern <strong>und</strong> bei Terrainveränderungen soll eine umfassende Interessenabwägung<br />
sowie eine fachliche Begleitung sichergestellt werden. Im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung<br />
oder der Nutzung von Industriebrachen wird an verschiedenen Stellen auf die<br />
Notwendigkeit eines haushälterischen Umgangs mit Boden hingewiesen.<br />
2.8. Bodeninformationen / Verzeichnisse über belastete Böden<br />
Kantone <strong>und</strong> Gemeinden besitzen Bodenkarten in unterschiedlichen Detaillierungsgraden.<br />
Meistens umfasst das kartierte Gebiet nur landwirtschaftlich genutzte Flächen ausserhalb des<br />
Siedlungsgebiets. Nur wenige Kantone verfügen über einen flächendeckenden Datensatz (Basel-Land,<br />
Basel-Stadt, Zug <strong>und</strong> Zürich für das ganze Landwirtschaftsgebiet, im Kanton Waadt<br />
für den grössten Teil der Gebiete ausserhalb der Bergregionen). 77 Mit der Realisierung eines<br />
schweizweiten Bodeninformationssystems sollen die bei verschiedenen B<strong>und</strong>esinstitutionen <strong>und</strong><br />
Kantonen vorhandenen Daten im Bereich Bodenkarten gesamthaft gesichert, gesichtet <strong>und</strong><br />
nutzbar gemacht werden (vgl. hinten Kap. III, Abschnitt3) 78 .<br />
77 Eine Übersicht über die in der Schweiz erhältlichen Bodenkarten findet sich auf der Webseite von<br />
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART (http://www.art.admin.ch/dokumentation).<br />
78 Stand des Projekts <strong>und</strong> erschienene Berichte: http://www.soil.ch/bgs/3.Ebene/BICH.html. Bisher (Stand<br />
Dezember 2004) sind verfügbar: M. Knecht [2004], BICH-Schlussbericht 2003; A. Pazeller et al. [2004],<br />
BI-CH Archivierung von Daten; C. Eisenhut [2004], Datenmodell BI-CH 03; C. Lüscher [2004],<br />
Leitfaden Bodenkartierung.<br />
66<br />
66
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
Gemäss einer Umfrage des BUWAL im Frühling 2001 79 wurden bis dahin in den Kantonen<br />
Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn <strong>und</strong> Zürich die Bodenkarten auf die Kriterien Nähr-<br />
bzw. Schadstoffverlagerung, Erosions- oder Verdichtungsgefährdung hin ausgewertet. In den<br />
Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau <strong>und</strong> Zürich sollen bodenspezifisch für unterschiedliche<br />
Belastungen die Flächen vermuteter Bodenbelastungen (Verdachtsflächen) zusammengestellt<br />
werden (im Kanton Zürich „Prüfperimeter Bodenverschiebungen“ genannt). In der Zwischenzeit<br />
haben die meisten Kantone die Absicht bek<strong>und</strong>et oder bereits damit begonnen, ebenfalls<br />
ein solches Vollzugsinstrument zu schaffen. Etliche Kantone planen den Aus- oder Aufbau<br />
eines Bodeninformationssystems auf GIS-Basis (2001: AG, BL, LU, SO, ZH).<br />
2.9. Bodenbörse<br />
Boden ist nur beschränkt vorhanden <strong>und</strong> nicht erneuerbar. Boden, der beim Bauen abgetragen<br />
wird, muss daher möglichst erhalten <strong>und</strong> wieder verwendet werden. Bei vielen Bauprojekten<br />
fällt überschüssiger Ober- <strong>und</strong> Unterboden an. Die Weiterverwendung dieser Bodenmaterialien<br />
muss frühzeitig geplant werden. Bei anderen Bau- oder Bodenverbesserungsprojekten hingegen<br />
wird qualitativ guter Boden gesucht, oft verb<strong>und</strong>en mit grossem Aufwand. Die Bodenbörse der<br />
Kantone SO, LU, AG <strong>und</strong> BE vermittelt in diesen Fällen zwischen Bodenanbietern <strong>und</strong> Bodensuchenden.<br />
Das Instrument wird von der Praxis allerdings zurzeit noch als wenig erfolgreich<br />
beurteilt.<br />
3. Länderübergreifende Ebene<br />
Seit Anfang der 90er Jahre fördert die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG Gebiete an den<br />
Innen- <strong>und</strong> Aussengrenzen der EU. Stand in der ersten Phase (INTERREG I) die Förderung der<br />
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vordergr<strong>und</strong>, so kamen in der zweiten Phase<br />
(INTERREG II) zusätzlich die Förderung transnationaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der<br />
Raumordnung <strong>und</strong> die Förderung transnationaler Energienetze hinzu. Die grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit hat sich im Zuge dieser Förderungsprogramme zunehmend stärker etabliert. In<br />
INTERREG II ging die Tendenz zu konkreten Umsetzungsprojekten hin. Den Verwaltungen<br />
kommt dabei eine auffallend wichtige Rolle zu. Unter dem Titel INTERREG III wurde die Gemeinschaftsinitiative<br />
um weitere sechs Jahre verlängert. Die Projekte konzentrieren sich<br />
schweizerischerseits auf die Grenzregion ‘Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein’<br />
INTERREG II-Projekt „Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal“<br />
Ziel dieses 2001 abgeschlossenen Projekts war es, Basisinformationen zu Eigenschaften <strong>und</strong> zur<br />
Nutzung von Böden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser zusammenzustellen, im Hinblick auf Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen,<br />
wie sie z.B. für die Bewertung von Planungen, für das Schadenfall-Management<br />
oder für das Verständnis von Systemzusammenhängen gebraucht werden. Die Daten wurden in<br />
ein Geographisches Informationssystem integriert <strong>und</strong> für verschiedene Fragestellungen auch<br />
ausgewertet.<br />
Was den Bereich Boden angeht, so wurden über die Kartierung land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich<br />
genutzter Flächen bodenk<strong>und</strong>liche Gr<strong>und</strong>lagendaten erhoben. Diese wurden anschliessend mit<br />
Blick auf das Regelungsvermögen von Böden bei Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträgen ausgewertet.<br />
Um räumliche Aussagen über die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung zu machen, wurde zusätzlich auch<br />
auf Auswertungen von Satellitendaten sowie auf meteorologische Daten zurückgegriffen. Die<br />
erhaltenen Informationen können in Verbindung mit Angaben über die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse,<br />
über Bodenbelastungen (im Projekt nur punktuell für einige Schwermetalle angegeben)<br />
79 Die Ergebnisse wurden im Juni 2001 vom BUWAL unter dem Titel „Bodenuntersuchungen der Kantone,<br />
des WSL <strong>und</strong> landwirtschaftlicher Forschungsanstalten“ zusammengetragen <strong>und</strong> interessierten Kreisen<br />
zugänglich gemacht.<br />
67<br />
67
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
<strong>und</strong> weiteren Rauminformationen wichtige Gr<strong>und</strong>lagen für raumplanerische Entscheide darstellen.<br />
Dies wird jedoch nicht weiter konkretisiert.<br />
INTERREG IIIB-Projekt TUSEC-IP (Technique of Urban Soil Evaluation in City Regions – Implementation<br />
in Planning Procedures)<br />
Das Projekt befasst sich mit Böden von Stadt-Regionen im Alpenraum. Ein Hauptziel dieses bis<br />
2006 laufenden Projektes ist die Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens, welches in<br />
kommunale <strong>und</strong> regionale Planungsprozesse integriert werden kann. Eine exemplarische Erprobung<br />
des entwickelten Verfahrens ist geplant.<br />
4. Fazit<br />
Was den Bereich der Raumplanung angeht, so wurde sie in der Vergangenheit weitgehend auf<br />
den quantitativen Flächenschutz ausgerichtet (Konzentration des Siedlungsgebiets, Sicherung<br />
der Fruchtfolgeflächen). In der neuen Generation der Richtpläne wirkt nun der B<strong>und</strong> darauf hin,<br />
dass die raumplanerische Bedeutung räumlich variierender Bodeneigenschaften zumindest auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lagenebene diskutiert wird. Damit rücken neue Punkte ins Blickfeld. Auf kantonaler<br />
Ebene gibt es jedenfalls Bestrebungen, die Bodeneigenschaften verfeinert zu berücksichtigen.<br />
Sie sind zwar überwiegend wieder auf Einzelaspekte ausgerichtet, denen allerdings räumlich<br />
teils erhebliche Bedeutung zukommt (Bsp. Umlagerung von Belastungsflächen). Insgesamt<br />
herrscht der Eindruck vor, die verschiedenen Böden würden aufgr<strong>und</strong> von bestimmten besonders<br />
wertvollen Eigenschaften oder besonderen von ihnen ausgehenden Gefährdungen räumlich<br />
separiert (Klassifikation von „guten“ <strong>und</strong> „schlechten“ Böden nach Einzelkriterien wie z.B.<br />
Schadstoffgehalten).<br />
Der Nachteil eines solchen Vorgehens liegt darin, dass der raumplanerische Bodenschutz nur<br />
für die ausgeschiedenen Bereiche definiert wird. Das hat zur Folge, dass der Bodenschutz in den<br />
nicht erfassten Bereichen raumplanerisch nicht weiter von Belang ist. Die Bedeutung der Ressource<br />
Boden aber beschränkt sich nicht allein auf die bezeichneten Flächen, sie erbringt vielmehr<br />
auch in den übrigen Gebieten beträchtliche Leistungen (z.B. im Stoffhaushalt). Damit ist<br />
der nachhaltige Umgang mit der Ressource Boden insgesamt nicht gewährleistet. Hierzu bedürfte<br />
es einer gesamträumlichen, zumindest einer möglichst grossräumigen Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage.<br />
Ein wichtiger Bestandteil dazu könnten z.B. Risikokarten sein (Vgl. Kantone Luzern<br />
<strong>und</strong> Solothurn).<br />
Der umweltschutzrechtlich motivierte Bodenschutz betont die Heterogenität der Böden wesentlich<br />
stärker. Allein aus dem Umweltschutzrecht heraus muss dagegen auf eine Berücksichtigung<br />
der übrigen räumlichen Strukturen (<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Veränderungskräfte) weitgehend<br />
verzichtet werden. Das gilt mit wenigen Ausnahmen auch für den Bereich der Landwirtschaft.<br />
Viel versprechend sind hier jene Ansätze, die sich mit der Überprüfung der Nachhaltigkeit<br />
landwirtschaftlicher Tätigkeit insgesamt befassen (nähere Erläuterungen dazu finden sich<br />
im nächsten Kapitel). Der Beweggr<strong>und</strong> ist zwar auch hier auf das Sachgebiet bezogen <strong>und</strong> auf<br />
dieses beschränkt; weil aber die Problematik im wahrsten Sinne des Wortes die Gr<strong>und</strong>lage der<br />
bodenbewirtschaftenden Landwirtschaft betrifft, kommt sie dennoch in ganzer Breite zur Sprache.<br />
Der Bef<strong>und</strong> ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Aufgabenteilung nicht verw<strong>und</strong>erlich. Die Synthese<br />
kann nur erfolgreich verlaufen, wenn die Verwaltungszweige auf dem Gebiet des Bodenschutzes<br />
eng kooperieren: Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, weil dem natürlichen System<br />
Boden im Naturhaushalt eine wichtige Querschnittsfunktion zukommt. Die entlastende Wirkung<br />
von Massnahmen in den Bereichen Agrarpolitik, Luftreinhaltung, Abfallverwertung, Umgang<br />
68<br />
68
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />
mit Stoffen, Gewässerschutz, Bildungs- <strong>und</strong> Informationspolitik 80 dürfen nicht unter-, aber auch<br />
nicht überschätzt werden. Die Zusammenarbeit der Bereiche ist vielmehr zu institutionalisieren.<br />
Von da her verdient das Konzept des Kantons Freiburg Anerkennung. Bei der dezentralen Berücksichtigung<br />
des Bodenschutzes stellt sich jedoch das Problem der Sicherung ausreichender<br />
Fachkompetenz (<strong>und</strong> der dazu gehörenden personellen Mittel).<br />
Die bisherigen Bodenschutzkonzepte sind jedenfalls überall da auszuweiten, wo sie die Heterogenität<br />
des Bodens unzureichend berücksichtigen. In jenen Kantonen, die sich der räumlichen<br />
Problematik des Bodenschutzes bereits angenommen haben, befindet sich notgedrungen vieles<br />
noch im Stadium der Absichtsk<strong>und</strong>gebungen. Damit sich diese Strategien auch tatsächlich in<br />
einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden niederschlagen, bedarf es geeigneter<br />
planerischer Massnahmen <strong>und</strong> einer entsprechenden Erfolgskontrolle. Dies ist umso wichtiger,<br />
als Bodenbelastungen oft irreversible Auswirkungen haben. Dafür sind geeignete Indikatoren<br />
<strong>und</strong> Kriterien auszuarbeiten. Sie müssen sich entsprechend den Bodenfunktionen auf alle bedeutsamen<br />
Bereiche der Bodendegradation erstrecken. Insgesamt zeigt sich die Notwendigkeit<br />
eines umfassenden räumlichen Bodenschutzkonzepts, welches ausreichend flexibel ausgestaltet<br />
sein soll, damit die laufend neu erarbeiteten Erkenntnisse <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen integriert werden<br />
können.<br />
80 Vgl. Schweizerische B<strong>und</strong>eskanzlei, Herausforderungen 2003-2007, S. 73<br />
69<br />
69
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
III. Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
1. Indikatorensystem für nachhaltige Landwirtschaft<br />
(FAL/BLW)<br />
Unter dem Titel ‚Agrar-Umweltindikatoren’ wurde in den Jahren 2002/03 im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes<br />
für Landwirtschaft (BLW) durch die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-<br />
Tänikon ART eine Machbarkeitsstudie für die Langzeitbeobachtung zur Beurteilung der Nachhaltigkeit<br />
der Landwirtschaft erarbeitet 81 .<br />
Der Schwerpunkt der Studie liegt bei der Zusammenstellung möglicher Indikatoren zu den<br />
Themenbereichen Stickstoff, Phosphor, Energie/Klima, Wasser, Boden <strong>und</strong> Biodiversität/Landschaft.<br />
Das Indikatorensystem soll es erlauben, die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit<br />
in den verschiedenen Umweltbereichen zu beobachten. Es werden drei Arten von Indikatoren<br />
unterschieden:<br />
− Indikatoren zur landwirtschaftlichen Praxis. Diese werden direkt von den Landwirtinnen <strong>und</strong><br />
Landwirten beeinflusst.<br />
− Indikatoren zu landwirtschaftlichen Prozessen. Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen<br />
Praxis auf die Umwelt werden hier anhand von Modellen analysiert.<br />
− Indikatoren zum Zustand der von der Landwirtschaft beeinflussten Umwelt. Sie geben den<br />
effektiven Zustand der Umwelt wieder <strong>und</strong> ergeben sich aus konkreten Beobachtungen <strong>und</strong><br />
Messungen.<br />
Die einzelnen Indikatoren werden definiert <strong>und</strong> detailliert bezüglich politischer Relevanz, Methodik<br />
<strong>und</strong> Umsetzung beschrieben. Der Themenbereich Boden wird durch die Indikatoren Bodenbedeckung<br />
(als Indikator für die landwirtschaftliche Praxis), Erosionsrisiko (als Indikator für<br />
Prozesse) <strong>und</strong> Mikrobielle Biomasse sowie Schwermetallgehalte (als Indikatoren für den Umweltzustand)<br />
repräsentiert. Klarerweise werden Aspekte der Regelungsfunktionen des Bodens<br />
aber auch von anderen Themenbereichen mit erfasst: „Stickstoff“ (repräsentiert durch die Indikatoren<br />
Stickstoffbilanz, potenzielle Stickstoffemissionen, Nitratbelastung des Gr<strong>und</strong>wassers),<br />
„Phosphor“ (Phosphorbilanz, Phosphorgehalt der Böden, Phosphorbelastung der Seen aus der<br />
Landwirtschaft), „Wasser“ (Gebrauch von Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Tierarzneimitteln, Risiko aquatischer<br />
Ökotoxizität, Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Tierarzneimittel im Wasser). Mit Blick auf die Lebensraumfunktion<br />
der Böden ist auch der Themenbereich „Biodiversität <strong>und</strong> Landwirtschaft“<br />
von Interesse.<br />
Die Umsetzung der Ergebnisse der Studie dürfte aus finanziellen Gründen längere Zeit in Anspruch<br />
nehmen. Es ist damit umso wichtiger, dass man sich bewusst ist, dass die Erhebungen<br />
nur einen Teilausschnitt aus der Problematik der Bodendegradation beleuchten. Das Bestreben,<br />
das Indikatorensystem überschaubar zu halten, hat zur Selektion gezwungen. Auch hat sich die<br />
Auswahl nicht nur an wissenschaftlichen Kriterien orientiert, sondern ebenso an der Frage der<br />
leichten Erhebbarkeit der Indikatoren. Damit fallen notwendigerweise ebenfalls wichtige andere<br />
Aspekte weg. Das gilt insbesondere für die Überprüfung der Strategien zum physikalischen Bodenschutz:<br />
Der flächendeckend leicht zu erhebende Indikator „Erosionsrisiko“ hat nicht für die<br />
gesamte Agrarfläche Bedeutung. Er wird durch die Topographie dominiert. Auf der anderen<br />
Seite wird das für die physikalischen Prozesse ebenfalls sehr wichtige (aber nicht gleichermassen<br />
elementar nachweisbare) Bodenverdichtungs-Risiko nicht erfasst. Die gute landwirtschaftliche<br />
Praxis wird im Bereich physikalischer Bodenschutz durch die Bodenbedeckung gleichfalls<br />
nur unvollständig wiedergegeben. Ein repräsentativeres Bild könnte gezeichnet werden, wenn<br />
81 G. Gaillard et al. [2003], Machbarkeitsstudie Agrar-Umweltindikatoren.<br />
71<br />
71
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
zusätzlich die Teilindikatoren Bearbeitung, Mechanisierungsgrad <strong>und</strong> Bewirtschaftungsintensität<br />
erhoben würden. Bei den Zustandsindikatoren schliesslich fehlt der physikalische Aspekt<br />
gänzlich. Hier wäre an die Faktoren Aggregatstruktur, Durchlässigkeit <strong>und</strong> Humusgehalt zu<br />
denken.<br />
Die Frage, wie repräsentativ das Indikatorensystem die landwirtschaftlichen Veränderungskräfte<br />
tatsächlich erfasst, wird über eine Erfolgskontrolle beantwortet werden müssen. Für sie ist insbesondere<br />
auf die Anforderungen des Umweltschutz- <strong>und</strong> Gewässerschutzrechts abzustellen.<br />
Diese Rechtsgebiete fassen den vorsorglichen Schutz von Böden <strong>und</strong> Gewässern deutlich weiter,<br />
als dies das gewählte Indikatorensystem tut.<br />
2. Strategie physikalischer Bodenschutz (BGS)<br />
Zur Beurteilung schädlicher Bodenverdichtungen fehlen bis anhin verbindliche Bewertungskriterien.<br />
Die „Plattform Bodenschutz“ der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz (BGS)<br />
wurde im Jahr 2002 beauftragt, diesbezüglich das aktuelle Wissen zusammenzutragen <strong>und</strong> daraus<br />
konkrete Empfehlungen zu erarbeiten. Es sollen praxistaugliche Parameter, Messmethoden<br />
<strong>und</strong> Normwerte benannt werden.<br />
Die Ergebnisse sind im 2004 erschienenen Positionspapier der BGS-Plattform Bodenschutz<br />
„Definition <strong>und</strong> Erfassung von Bodenschadverdichtungen“ 82 enthalten. Im Zentrum stand die<br />
Beurteilung von land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Böden. Es werden die zur Erhebung der relevanten<br />
Parameter bekannten Labor- <strong>und</strong> Feldmethoden beschrieben, kommentiert <strong>und</strong> daraus<br />
Empfehlungen abgeleitet. Für insgesamt vier Parameter werden Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte vorgeschlagen.<br />
Es handelt sich um die gesättigte Wasserleitfähigkeit, die effektive Lagerungsdichte,<br />
das Grobporenvolumen <strong>und</strong> den Eindringwiderstand. Die Werte sollen alternativ <strong>und</strong> nicht kumulativ<br />
gelten, d.h. es reicht aus, dass einer der Grenzwerte überschritten ist, um die mit Richt-<br />
<strong>und</strong> Prüfwerten verb<strong>und</strong>enen Rechtsfolgen eintreten zu lassen. Damit ist der Weg frei, um die<br />
Vollzugstauglichkeit solcher Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte in der Praxis zu erproben.<br />
3. Bodeninformation Schweiz (BI-CH)<br />
Das Projekt „Bodeninformation Schweiz (BI-CH)“ wurde von der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft<br />
der Schweiz (BGS) initiiert <strong>und</strong> wird vom BUWAL unterstützt. In einem ersten Schritt<br />
sollen die analog vorhandenen Bodenprofildaten durch eine einheitliche elektronische Erfassung<br />
gesichert <strong>und</strong> verfügbar gemacht werden. Hierfür wurde ein Datenmodell entwickelt 83 . Ein entsprechendes<br />
Vorgehen ist auch für Bodenkarten in Bearbeitung. Zur Ablage, Verwaltung <strong>und</strong><br />
Nutzung der vorhandenen <strong>und</strong> der neu dazukommenden Bodendaten wurde <strong>und</strong> wird eine Reihe<br />
von Konzepten, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Werkzeugen erarbeitet. Es sind dies:<br />
− organisatorische <strong>und</strong> technische Standards zur Sicherung der Daten (Metadatenbank, die auf<br />
einem definierten Bodendatenset <strong>und</strong> zugehörigen obligatorischen Metadaten aufbaut),<br />
− ein Datenmodell mit Qualitätsanforderungen <strong>und</strong> standardisierten Arbeitsabläufen,<br />
− die Definition von Boden-Datensets für die Nutzung in anderen Fachdisziplinen <strong>und</strong><br />
− die Schaffung einer Bodeninformations- <strong>und</strong> Koordinationsstelle (BIKS)<br />
Zugleich sollen auch Möglichkeiten geprüft werden, inwieweit die Daten mithilfe kartographischer<br />
<strong>und</strong> thematischer Auswertungen veredelt werden können <strong>und</strong> es sollen allenfalls entspre-<br />
82 B. Buchter et al. [2004], Bodenschadverdichtungen.<br />
83 C. Eisenhut [2004], Datenmodell BI-CH 03; A. Pazeller et al. [2004], BI-CH Archivierung von Daten.<br />
72<br />
72
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
chende Werkzeuge erarbeitet werden. Eine Umfrage 84 hat gezeigt, dass der Bedarf nach Bodendaten<br />
nicht auf die bodenk<strong>und</strong>lichen Disziplinen beschränkt bleibt, sondern auch von teilweise<br />
weit entfernten Fachgebieten <strong>und</strong> Fachstellen eine entsprechende Nachfrage ausgeht. Der<br />
Wunsch besteht hier insbesondere nach interpretierten bzw. interpretierbaren Gr<strong>und</strong>lagen. Daraus<br />
können zusätzliche Anforderungen an die Methoden zur Erhebung von Bodendaten abgeleitet<br />
werden.<br />
4. Jüngere Entwicklungen in Deutschland<br />
4.1. Rechtliche Ausgangslage<br />
Zweck des deutschen B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 85 ist es,<br />
nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Nach §5 des Gesetzes sind<br />
die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer verpflichtet „bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen, deren<br />
Überbauung oder Versiegelung im Widerspruch zu planungsrechtlichen Festsetzungen steht,<br />
den Boden in seiner Leistungsfähigkeit im Sinne von §1 soweit wie möglich <strong>und</strong> zumutbar zu<br />
erhalten oder wiederherzustellen.“ Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen<br />
seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte<br />
soweit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG). Dieses Minimierungsgebot 86 steht in<br />
einem gewissen Spannungsverhältnis zur Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die<br />
nicht nur die natürlichen <strong>und</strong> archivarischen, sondern auch die Nutzungsfunktionen zu den Bodenfunktionen<br />
im Sinne des Gesetzes zählt.<br />
Das B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz schweigt sich darüber aus, wie sich seine Bestimmungen auf<br />
die inhaltliche Ausgestaltung von Planungs- <strong>und</strong> Zulassungsverfahren auswirken sollen. Es<br />
muss auf die flächenbezogenen Regelungen in anderen Bereichen ausgewichen werden. Sie finden<br />
sich insbesondere im Raumordnungs-, im Bauplanungs- <strong>und</strong> im Naturschutzrecht. Das Bedürfnis<br />
nach Rechtssicherheit hat die Länder dazu veranlasst, die Beziehung zur räumlichen<br />
Planung in den eigenen Landes-Bodenschutzgesetzen näher zu regeln. Unterstützung bei der<br />
Lösung ihrer Aufgabe erhalten die Planungsträger durch den b<strong>und</strong>esweiten Aufbau eines Bodeninformationssystems<br />
nach § 19 BBodSchG <strong>und</strong> die Entwicklung von länderübergreifenden<br />
Boden-Datenbanken. Es sollen auch Kriterien der schonenden Bodenbewirtschaftung auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen entsprechend der "Guten fachlichen Praxis" nach § 17 BBodSchG <strong>und</strong><br />
zur Bemessung ökologischer Leistungen in der Landwirtschaft entwickelt werden. Dazu sind<br />
hoch aggregierte Bodenzustandsdaten <strong>und</strong> -indikatoren zu erarbeiten 87 .<br />
4.2. Konzepte, Studien <strong>und</strong> Arbeitshilfen (ausgewählte Beispiele)<br />
Eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die Integration des Bodenschutzes in den Freiraumschutz <strong>und</strong> in<br />
eine nachhaltige, ökologisch orientierte Raumordnungspolitik bildet die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Schutzwürdigkeit von Böden. In einer Vielzahl von Forschungsprojekten des<br />
B<strong>und</strong>es, der Länder, Kommunen <strong>und</strong> Verbände werden zurzeit die Möglichkeiten der Bodenbewertung<br />
erprobt. In neun B<strong>und</strong>esländern wurden Bodenbewertungsverfahren für die Planung<br />
eingeführt (Stand Mitte 2002). Mittelfristig sollen allgemeingültige Standards erarbeitet werden,<br />
84 C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />
85 B<strong>und</strong>esgesetzblatt I 1998, 502<br />
86 J. Sanden / S. Schoeneck [1998], Kurzkommentar BBodSchG, N 28 zu § 2.<br />
87 Vgl. dazu die Fachinformation des Umweltb<strong>und</strong>esamtes zum Thema Bodeninformationssystem (Stand<br />
Dezember 2004): http://www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de/fwbs/themen/bbis/bbis.htm.<br />
73<br />
73
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
um planungsrelevante Aussagen zur Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Schutzwürdigkeit von Böden zu<br />
gewinnen 88 .<br />
In den letzen Jahren sind zahlreiche Arbeiten zu den Themenbereichen Bodenschutz <strong>und</strong> räumliche<br />
Planung erschienen. Das Spektrum erstreckt sich von konzeptionellen Studien bis hin zu<br />
anwendungsorientierten Arbeitshilfen für räumliche Planungen auf unterschiedlichen Ebenen.<br />
Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Bewertung von Bodenfunktionen. Teilweise werden auch<br />
Empfindlichkeiten, Vorbelastungen <strong>und</strong> nutzungsspezifische Beeinträchtigungen beurteilt <strong>und</strong><br />
in die Betrachtungen mit einbezogen. Es ist in den nächsten Jahren noch mit einer bedeutenden<br />
Weiterentwicklung zu rechnen.<br />
a) Baden-Württemberg<br />
Das 2001 lancierte Programm „Flächenressourcen-Management“ des Landesamtes für Umweltschutz<br />
von Baden-Württemberg stellt ein umfassendes Konzept dar, mit dem Ziel, den Flächenverbrauch<br />
zu minimieren <strong>und</strong> den Umgang mit der Ressource Boden auf kommunaler Ebene zu<br />
steuern. Qualitative wie auch quantitative Aspekte des Bodenschutzes werden sowohl innerhalb<br />
wie auch ausserhalb des Siedlungsbereichs berücksichtigt. Es werden konkrete Methoden <strong>und</strong><br />
Arbeitshilfen zur Unterstützung kommunaler Planungsverfahren zur Verfügung gestellt. Eine<br />
Bewertung der Funktion der Böden im Natur- <strong>und</strong> Stoffhaushalt soll dazu dienen, Nutzungen<br />
räumlich zu optimieren <strong>und</strong> unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst auf minderwertige<br />
Böden zu lenken.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertungen wurden bereits 1995 erarbeitet (M. Lehle et al. [1995]). Die<br />
Arbeit von K. Stahr et al. [2003] „Entwicklung von Bewertungssystemen für Bodenressourcen<br />
in Ballungsräumen“ geht in eine vergleichbare Richtung. Die Autoren stützen sich hier auf ein<br />
vorhandenes Bewertungsverfahren ab, schlagen aber unter anderem eine gebietsspezifische<br />
Indexierung der Bewertung vor.<br />
b) Niedersachsen<br />
Das niedersächsische Landesamt für Bodenforschung betreibt seit 1985 das Bodeninformationssystem<br />
NIBIS. Darin integriert sind eine grosse Anzahl Auswertungsmethoden für Bodenkarten,<br />
welche laufend erweitert, angepasst <strong>und</strong> umfassend dokumentiert werden (U. Müller [2004]).<br />
Die Methoden sind in ein Methoden-Management-System integriert <strong>und</strong> können so verwaltungsintern<br />
zur GIS-gestützten Auswertung von Bodendaten verwendet werden. Die Auswertungsmethoden<br />
werden teilweise auch von anderen B<strong>und</strong>esländern weiterverwendet.<br />
c) Bayern:<br />
Das Geologische Landesamt (GLA) hat einen Leitfaden zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen<br />
im Hinblick auf die Integration des Schutzgutes Boden in die räumliche Planung erarbeitet.<br />
Basierend auf dem Leitfaden werden aus den bestehenden Bodenkarten Bodenbewertungskarten<br />
im Massstab 1:25'000 abgeleitet. Sie beziehen sich auf einzelne im BBodSchG beschriebene<br />
Teilfunktionen. Man stützt sich dabei weitgehend auf bestehende Bewertungsverfahren<br />
ab, wie beispielsweise auf jene, welche in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Die Bewertungen<br />
schliessen häufig neben den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen auch<br />
Siedlungsgebiete mit ein. Sie sind noch nicht flächendeckend für das ganze B<strong>und</strong>esland erarbeitet.<br />
Eine Kurzfassung des Leitfadens <strong>und</strong> Beispiele von Bewertungskarten sind auf der Homepage<br />
des geologischen Landesamtes einsehbar.<br />
88 B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit [2002], Bodenschutzbericht der<br />
B<strong>und</strong>esregierung, S. 30.<br />
74<br />
74
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
Unter dem Titel „Das Schutzgut Boden in der Planung“ 89 wurde vom Bayerischen Landesamt<br />
für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit Bayerische Geologische Landesamt eine Arbeitshilfe<br />
geschaffen, welche die bessere Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten auf unterschiedlichen<br />
Planungsebenen zum Ziel hat. Zentrales Hilfsmittel dabei ist die flächenhafte Bewertung<br />
von Bodendaten im Bezug auf die natürliche Bodenfunktionen, die Standortfunktionen für<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft sowie die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte.<br />
Neben gr<strong>und</strong>sätzlichen Überlegungen werden konkrete Anwendungsbeispiele präsentiert<br />
sowie die notwendigen Auswertungsmethoden detailliert beschrieben.<br />
d) Hamburg:<br />
Unter dem Titel „Funktionale Bewertung von Böden bei grossmassstäbigen Planungsprozessen“<br />
(A. Gröngröft et al. [1999]) wurden erstmals jene Bewertungsverfahren zusammengestellt, die<br />
bei lokalen Planungsvorhaben zur Anwendung kommen sollten. Die Methoden wurden von B.<br />
Hochfeld et al. [2003] überarbeitet <strong>und</strong> ausführlich begründet. Hier finden sich auch Vorschläge<br />
zur Aggregierung von Teilbewertungen <strong>und</strong> zur Prognose von Veränderungen.<br />
e) Weitere handlungsorientierte Beiträge (Hinweise)<br />
Ad-hoc-AG Boden [2003] des B<strong>und</strong>/Länder-Ausschusses Bodenforschung: „Methodenkatalog<br />
zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen, der Archivfunktion des Bodens, der Gefahr der<br />
Entstehung schädlicher Bodenveränderungen sowie der Nutzungsfunktion ‚Rohstofflagerstätte’<br />
nach BBodSchG“<br />
Der Bericht stellt alle derzeit in Deutschland verfügbaren <strong>und</strong> bedeutsamen Methoden zur Bewertung<br />
von Bodenfunktionen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten zusammen. Deren Datenbedarf, Aussagequalität<br />
<strong>und</strong> Anwendbarkeit wird vergleichend bewertet. Für die Methodenbewertung war<br />
massgeblich, inwieweit die jeweilige Methode die Bodeneigenschaften als Inputdaten berücksichtigt,<br />
soweit diese zur Abbildung des Prozessgeschehens erforderlich sind. Eine Gesamtbewertung<br />
mittels Sensitivitätsanalysen oder eine Validierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Messergebnissen<br />
wird als Ziel zukünftiger Forschungsaktivitäten formuliert. Der Bericht benennt darüber<br />
hinaus Defizite insbesondere bezüglich der Verfügbarkeit von Bodendaten, der Vergleichbarkeit<br />
<strong>und</strong> der Aussageschärfe der verschiedenen Methoden.<br />
Themenschwerpunkt "Empfehlungen zur Klassifikation von Böden für räumliche Planungen"<br />
des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser <strong>und</strong> Boden": „Zusammenfassung <strong>und</strong> Strukturierung<br />
von relevanten Methoden <strong>und</strong> Verfahren zur Klassifikation <strong>und</strong> Bewertung von Bodenfunktionen<br />
für Planungs- <strong>und</strong> Zulassungsverfahren mit dem Ziel der Vergleichbarkeit“ (H.<br />
Lambrecht et al. [2003]):.<br />
Der Bericht enthält eine b<strong>und</strong>esweite Erhebung über die Verfügbarkeit von bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen sowie über die Anwendbarkeit von Bodenbewertungsmethoden. Basierend auf<br />
rechtlichen, methodischen, naturwissenschaftlichen sowie planerischen Überlegungen erfolgte<br />
eine Prüfung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Planungsverfahren <strong>und</strong> –<br />
ebenen. Insbesondere wurde auch der Methodenkatalog der Ad-hoc-AG Boden herbeigezogen.<br />
V. Jessen-Hesse [2002]: "Vorsorgeorientierter Bodenschutz in der Raum- <strong>und</strong> Landschaftsplanung.<br />
Leitbilder <strong>und</strong> methodische Anforderungen, konkretisiert am Beispiel der Region Berlin-<br />
Brandenburg."<br />
Es werden die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen von Bodenschutz <strong>und</strong> räumlicher Planung in Deutschland<br />
beschrieben sowie Bewertungsmethoden für Bodenfunktionen vergleichend zusammengestellt.<br />
Dabei werden auch Vorbelastungen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten einbezogen. Am Beispiel der Region<br />
Berlin-Brandenburg werden die Situation <strong>und</strong> die Möglichkeiten für den planerischen Bodenschutz<br />
analysiert <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen abgeleitet.<br />
89 LfU Bayern [2004], Schutzgut Boden in der Planung.<br />
75<br />
75
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
B<strong>und</strong>esverband Boden e.V. (Deutschland) [2001]: „Bodenschutz in der Bauleitplanung“<br />
Es handelt sich um einen Leitfaden für die Integration des Bodenschutzes in den Abwägungsprozess<br />
der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene. Auch hier werden Bewertungsmethoden für<br />
Bodendaten zusammengestellt <strong>und</strong> rechtliche Aspekte beleuchtet. Hauptziel ist es, einerseits besonders<br />
schützenswerte Böden <strong>und</strong> andererseits Vorrangflächen für die bauliche Nutzung zu<br />
ermitteln. Die übrigen Bodenflächen werden bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit geordnet.<br />
Landesumweltamt Brandenburg (LUA) [2003]: "Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs-<br />
<strong>und</strong> Zulassungsverfahren im Land Brandenburg, Handlungsanleitung,".<br />
Die ergänzte <strong>und</strong> aktualisierte zweite Auflage der Handlungsanleitung soll bei allen Genehmigungs-,<br />
Erlaubnis- <strong>und</strong> sonstigen Zulassungsverfahren Anwendung finden. Auch hier werden<br />
der Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von Bodenfunktionen wichtige Rechtsbezüge vorangestellt.<br />
Mögliche Massnahmen zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität <strong>und</strong> zur Regeneration von<br />
Böden werden Bodenbeeinträchtigungen zugeordnet.<br />
B. Mohs [1998]: „Ansätze zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Boden <strong>und</strong> Beispiele für<br />
ihre Integration in Planungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen“:<br />
Diese Konzeption für die Integration von Bodenbewertungen in Planungsprozesse stellt am Beispiel<br />
„Bauliche Eingriffe“ einen Weg vor, wie die Inanspruchnahme von Böden bewertet werden<br />
kann.<br />
5. Bodenschutzstrategie der EU<br />
Das sechste Umweltaktionsprogramm der EU hat den Schutz der Böden vor Erosion <strong>und</strong> Verunreinigungen<br />
in den Zielkatalog aufgenommen. Die EU plant danach eine gemeinschaftliche Bodenschutzstrategie<br />
zu entwickeln. Die EU-Kommission hat den Weg für die Entwicklung einer<br />
solchen Bodenschutzstrategie in der Mitteilung „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“<br />
skizziert 90 . Die Mitteilung wurde durch das Europäische Parlament am 19. November 2003<br />
in einer Entschliessung angenommen 91 . Das Parlament fordert darin die Kommission auf, eine<br />
spezifische Bodenschutzstrategie vorzulegen, die sich auf die Stärkung der derzeitigen Politiken<br />
stützt, in einem integrierten Ansatz die Probleme benennt <strong>und</strong> die qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />
Ziele sowie die zielführenden Massnahmen festlegt. Sie hat sich dabei auf die folgenden Punkte<br />
auszurichten:<br />
− Beendigung der Anreicherung von umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Stoffen im Boden;<br />
− Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung <strong>und</strong> Versiegelung, Beseitigung<br />
<strong>und</strong> Verunreinigung von Böden;<br />
− Schutz der Böden in ihrer Rolle bei der Speicherung von CO2, Sicherung der Wasserressourcen<br />
<strong>und</strong> Erhaltung der Artenvielfalt;<br />
− Schutz der Böden für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln <strong>und</strong> nachwachsenden<br />
Rohstoffen.<br />
Nach der Entschliessung soll bis zum Jahr 2007 ein wissenschaftlicher Bodenkatalog ausgearbeitet<br />
werden, enthaltend: Art des Bodens, seine Biografie, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Anfälligkeit, Erosionsprozesse<br />
<strong>und</strong> Verschlechterung der Bodenqualität. Dabei sei darauf zu achten, dass der<br />
Bodenschutz im Zusammenhang mit der Bodennutzung gesehen wird, weshalb gleichzeitig Mechanismen<br />
für eine ständige Überwachung der Bodennutzung einzuführen sind. Das Parlament<br />
fordert die Kommission auf, die Einführung eines Systems spezifischer Bodenindikatoren zu<br />
prüfen. Auch wird die Initiative der Kommission, ein System der Bodenbeobachtung <strong>und</strong> -<br />
überwachung <strong>und</strong> der möglichen Verdichtungen auszuarbeiten, unterstützt. Das Parlament hält<br />
90 Kommission der Europäischen Gemeinschaften [2002], KOM (2002) 179.<br />
91 Europäisches Parlament [2003], Bulletin EU 11-2003, Umwelt (8/18), Ziff. 1.4.58.<br />
76<br />
76
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
es sodann für notwendig, den Bodenschutz besser in die Gemeinschaftspolitik zu integrieren. Es<br />
verlangt insbesondere die Berücksichtigung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik <strong>und</strong><br />
macht dazu Anregungen. Weiter fordert es die Kommission mit Nachdruck auf, die Richtlinie<br />
über die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu revidieren <strong>und</strong> eine Richtlinie<br />
über Kompost auszuarbeiten. Abfallbewirtschaftung, Bodenschutz <strong>und</strong> Anreicherung von Boden<br />
seien miteinander in Einklang zu bringen. Der Bodenschutz ist daneben auch in die Raumplanungsstrategien<br />
einzubeziehen. Es seien Rechtsvorschriften einzuführen, die eine Anpassung<br />
der Bodennutzung an die Bodenmerkmale unter Berücksichtigung der sozialen Werte vorsehen<br />
<strong>und</strong> der willkürlichen Bodenversiegelung ein Ende setzen. Das Parlament hält es für notwendig,<br />
die Kenntnisse über die Funktionen der im Boden lebenden Arten, den Nährstoffzyklus <strong>und</strong> den<br />
Wasserzyklus zu vertiefen <strong>und</strong> verweist auf die bedeutende Rolle der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
bei der Revitalisierung der Böden.<br />
Die zu entwerfende Bodenschutzstrategie steht mit der ebenfalls von der Kommission initiierten<br />
neuen thematischen Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen 92 in engem<br />
Zusammenhang. Mit einer solchen Ressourcenstrategie betritt die EU Neuland. Sie ist als<br />
Ergänzung für jene Umweltpolitiken gedacht, deren Gegenstand der Zustand von Umweltmedien<br />
ist. In diesem Sinne soll sie die Basis für eine Pyramide von Umweltpolitiken bilden. Es ist<br />
beabsichtigt, den Lebensweg von Ressourcen durch die Wirtschaft zu verfolgen <strong>und</strong> jene Umweltauswirkungen<br />
der Ressourcennutzung zu ermitteln, die am schwersten wiegen. Daraus sollen<br />
Lösungen entwickelt werden, die an die anderen Strategien <strong>und</strong> Politiken (wie insbesondere<br />
auch die Bodenschutzstrategie) anknüpfen.<br />
6. Integrated Soil and Water Protection (SOWA)<br />
Als begleitende Massnahme des 5. Rahmenprogramms der EU im Bereich Forschung wurde<br />
Anfang 2003 das zweijährige SOWA-Projekt lanciert. Darin werden die Systeme Boden <strong>und</strong><br />
Wasser gemeinsam in ihrem Zusammenwirken betrachtet. Im Brennpunkt stehen die Effekte<br />
grossräumiger, diffuser Belastungen des Bodens <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Gefahr von Gr<strong>und</strong>wasserverunreinigungen.<br />
SOWA bildet ein multidisziplinäres Forum, das den Forschungsstand<br />
<strong>und</strong> -bedarf sowie die Strategien für einen integrierten Schutz der Umweltsysteme Boden <strong>und</strong><br />
Wasser analysieren soll. Die einzelnen Arbeitsgruppen befassen sich mit<br />
− den massgeblichen Verbindungen <strong>und</strong> Trends<br />
− den Werkzeugen zur Abschätzung <strong>und</strong> Überwachung der Belastung<br />
− den chemischen <strong>und</strong> physikalischen Prozessen<br />
− der Heterogenität <strong>und</strong> den Problemen des Massstabs<br />
− den Optionen für das Management von diffusen Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserbelastungen.<br />
Für die letztgenannte Arbeitsgruppe lag die Federführung beim Institut für terrestrische Ökologie<br />
der ETH Zürich. Der Schlussbericht liegt vor. In Bezug auf die Strategien <strong>und</strong> Prinzipien<br />
zur kurz- <strong>und</strong> langfristigen Reduktion, Sanierung <strong>und</strong> Überwachung von Boden- <strong>und</strong> Wasserverunreinigungen<br />
enthält der Bericht unter anderem eine Tabelle, die umfassen Auskunft über<br />
die zurzeit denkbaren Massnahmen (Behandlungs- <strong>und</strong> Steuerungsmöglichkeiten) gibt 93 .<br />
92 Kommission der Europäischen Gemeinschaften [2003], KOM (2003) 572.<br />
93 D. Halm / P. Grathwohl [2005], SOWA - Risks from Diffuse Pollution, S. 35 ff.<br />
77<br />
77
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
7. Europäische Bodencharta<br />
Am 29. Januar 2003 hat der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der<br />
biologischen <strong>und</strong> landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) in Genf die revidierte Bodencharta 94 des<br />
Europarates verabschiedet. 95 Sie enthält im einleitenden Teil einen Überblick über die bisherigen<br />
<strong>und</strong> die aktuellen Entwicklungen im Bereich Bodenschutz auf europäischer Ebene. Die<br />
Charta gesteht dem Boden als Lebensbereich in sich selbst einen Eigenwert zu. Daneben unterscheidet<br />
sie ökologische <strong>und</strong> nutzungsbezogene Bodenfunktionen. Es werden unterschiedliche<br />
Typen von Bodendegradation beschrieben <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Zielsetzungen <strong>und</strong> Prinzipien<br />
ausformuliert, welche sich im Wesentlichen am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren. Mit Bezug<br />
auf einzelne Nutzungsbereiche (Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Entwicklung des Siedlungsgebiets,<br />
Grossbaustellen, Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> belastete Standorte) werden Empfehlungen für<br />
ein nachhaltiges Bodenmanagement abgegeben <strong>und</strong> es werden die dafür notwendigen Instrumente<br />
genannt. Unter anderem zählt dazu die europaweit zu koordinierende <strong>und</strong> zu harmonisierende<br />
Bestandesaufnahme der Bodenressourcen, deren Beobachtung <strong>und</strong> Überwachung. Es erscheint<br />
als notwendig, spezifische Massnahmenpläne gegen die Verschlechterung der Böden<br />
auszuarbeiten. Es wird empfohlen, auf interdisziplinärer wissenschaftlicher Ebene die unterschiedlichen<br />
Einflussfaktoren zu untersuchen, mit dem Ziel, den Schutz <strong>und</strong> den nachhaltigen<br />
Umgang mit den Böden zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere die Ursachen für Bodendegradationen,<br />
die Bodenbiologie <strong>und</strong> ihrer Bedeutung für die Funktionen der Böden, die<br />
Wechselwirkung von Schadstoffen <strong>und</strong> Bodenprozessen, Simulationsmodelle für ein integriertes<br />
Bodenmanagement, die gesellschaftlichen Einflüsse auf die Bodennutzung sowie das Wissen<br />
<strong>und</strong> die Erfahrung der BodenbewirtschafterInnen.<br />
Bereits im Jahre 1972 wurde vom Europarat eine erste weitsichtige Bodencharta verabschiedet.<br />
Sie hatte in der Folge allerdings kaum Einfluss auf die Umweltpolitik. Die Beschlüsse des Ministerkomitees<br />
des Europarates haben rechtlich für die Mitgliedsländer nicht bindenden Charakter.<br />
Auch die jetzt vorliegende Revision der Fassung von 1989 konnte nur in der Form einer<br />
Empfehlung verabschiedet werden (Art. 15 Bst. b der Satzung des Europarats).<br />
8. Schlussfolgerungen<br />
Die neuen Ansätze versuchen den Ressourcenschutz aus einer breiteren Sicht anzugehen, als<br />
dies bislang üblich war. Auch ausserhalb der Schweiz wird der Boden in wachsendem Masse als<br />
schützenswerte bzw. schutzbedürftige Ressource wahrgenommen, deren Sicherung ebenso<br />
wichtig ist, wie der Schutz der Luft <strong>und</strong> der Gewässer. Der Bodenschutz soll deswegen auf<br />
breiter Basis in seiner Stellung gestärkt werden. Dabei steht die Vorsorge im Vordergr<strong>und</strong>. Insbesondere<br />
wird der Tatsache, dass die Auswirkungen von Nutzungen nicht nur von deren Intensität,<br />
sondern auch von der Bodenbeschaffenheit abhängen, vermehrt Rechnung getragen. Das<br />
Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren ist allerdings hochkomplex <strong>und</strong> wird noch nicht<br />
in allen Teilen verstanden.<br />
In wissenschaftlicher Hinsicht besteht die besondere Herausforderung darin, die verschiedenen<br />
Erkenntnisse mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource zusammenzuführen<br />
<strong>und</strong> die Komplexität so weit zu reduzieren, dass wissenschaftlich abgestützte konkrete<br />
Handlungsempfehlungen abgegeben werden können. Hierzu müssen verschiedenste Fachdisziplinen<br />
einbezogen werden. Das allein reicht aber nicht aus, es sind auch entsprechende Bodendaten<br />
erforderlich <strong>und</strong> es sind die aus Sicht des Bodenschutzes vorrangigen Wissensdefizite<br />
94<br />
CO-DBP [2003b], CO-DBP(2003)10.<br />
95<br />
CO-DBP [2003a], CM(2003)66, Anhang 28.<br />
78<br />
78
Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />
III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />
auszumachen. Es wird wiederholt auf die zentrale Bedeutung der Beobachtung der Entwicklung<br />
der Ressource hingewiesen, wozu Bodeninformationssysteme auf kommunaler, regionaler, nationaler<br />
<strong>und</strong> europäischer Ebene voranzutreiben sind. Parallel dazu ist das Bodenbewusstsein der<br />
Handlungsträger zu stärken.<br />
In rechtlicher Hinsicht weisen solche Konzepte weit über das Umweltschutzrecht hinaus. Die<br />
Ansätze in den verschiedenen Rechtsgebieten sind weiter zu entwickeln <strong>und</strong> miteinander zu<br />
vernetzen, mit dem Ziel, langfristig eine umfassende Strategie zur Lösung der Bodenschutzproblematik<br />
zu finden. Künftige Rechtsinstrumente sollen in der Lage sein, den spezifischen<br />
Eigenschaften des Bodens sowie seinen Funktionen im Naturhaushalt <strong>und</strong> seinen Beziehungen<br />
zu anderen Umweltkompartimenten Rechnung zu tragen. Es ist deshalb vordringlich, die geeigneten<br />
rechtlichen Anknüpfungspunkte für eine breite fachliche Abstützung zu suchen <strong>und</strong> zu<br />
finden. Auch im europäischen Kontext wird hierzu auf die zentrale Funktion der Planung verwiesen,<br />
<strong>und</strong> zwar in einem doppelten Zusammenhang: Es geht sowohl um räumliche Planung<br />
als auch um eine ganzheitliche Massnahmenplanung.<br />
Erschwert wird die Umsetzung durch die enormen Kosten, die eingehende wissenschaftliche<br />
Bodenuntersuchungen verursachen, wobei angesichts der Heterogenität der Böden trotzdem<br />
stets Lücken offen bleiben müssen. Es muss daher nach Strategien Ausschau gehalten werden,<br />
wie dieser Schwierigkeit begegnet werden kann. Man wird sich jedenfalls zur Optimierung der<br />
Datenlage auf einen lange andauernden Prozess einstellen müssen. Das bedeutet, dass auch<br />
Überlegungen dazu angestellt werden müssen, wie übergangszeitlich dem Bodenschutz verantwortungsvoll<br />
Nachachtung verschafft werden kann, zumal eine Vielzahl von Akteuren aus den<br />
jeweils unterschiedlichsten Beweggründen den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Böden beeinflussen.<br />
79<br />
79
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
Teil 2<br />
Ressourcenplan Boden:<br />
Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen<br />
Gesamtzusammenhang<br />
81<br />
81
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
IV. Gegenstand eines raumorientierten<br />
Bodenschutzkonzepts<br />
Im konkreten Raum sieht sich der Bodenschutz neben der räumlichen Heterogenität auch mit<br />
einer rechtlichen Komplexität konfrontiert. Die Behörden müssen notwendigerweise alle massgeblichen<br />
Erlasse in die Entscheidung einbeziehen. Ein Spezialgesetz kann nach der b<strong>und</strong>esgerichtlichen<br />
Rechtsprechung dann <strong>und</strong> nur dann die Anwendung eines anderen Erlasses ausschliessen,<br />
wenn es das Problem sowohl inhaltlich als auch verfahrensmässig abschliessend regelt<br />
<strong>und</strong> dabei eine umfassende Abwägung aller erheblichen Anliegen (insbesondere aller<br />
räumlich erheblichen) ermöglicht 96 . Bei umweltrechtlich relevanten Bauvorhaben muss deshalb<br />
bereits von Verfassung wegen koordiniert vorgegangen werden 97 .<br />
1. Natürliche Beschaffenheit <strong>und</strong> naturräumliche Funktionen<br />
des Bodens als Ausgangspunkt<br />
Das Bedürfnis zum Schutz der Böden ergibt sich zu einem wesentlichen Teil aus ihrer Funktion<br />
im naturräumlichen Zusammenhang. Die charakteristischen Eigenschaften der Böden sind von<br />
Ort zu Ort verschieden <strong>und</strong> sie limitieren auf raumspezifische Weise die Erwartungen, die an<br />
ihre Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> ihre Belastbarkeit durch Nutzungen gestellt werden können. Aufgr<strong>und</strong><br />
der rechtlichen Ausgangslage <strong>und</strong> der ökologischen Bedeutung der Böden setzen Konzepte<br />
zum Schutz der Böden mit Vorteil bei den naturräumlichen Funktionen der Böden an.<br />
Im Rahmen von Bodenschutzkonzepten wird deshalb die Leistungsfähigkeit der Böden unter<br />
ökologischen Gesichtspunkten betrachtet. Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit<br />
der Böden, naturräumliche Funktionen wahrzunehmen. Zu nennen sind etwa die Regulierung<br />
des Wasserhaushalts, das Rückhalte- <strong>und</strong> Abbauvermögen gegenüber Schadstoffen, die Bedeutung<br />
im Nährstoffhaushalt usw.<br />
Die nachhaltige Nutzbarkeit offener Böden ergibt sich aus deren Potenzial, solche Leistungen<br />
zu erbringen, aber nicht nur: Massgeblich ist auch ihre Sensibilität gegenüber Belastungen, die<br />
mit der Nutzung verb<strong>und</strong>en sind. Im Ergebnis können die einen Böden durch zu intensive Beanspruchung<br />
in ihrem Potenzial geschwächt werden, während andere dieselbe Beanspruchung<br />
problemlos verkraften.<br />
1.1. Räumliche Struktur von Bodenbeschaffenheit <strong>und</strong><br />
Bodenfunktionen<br />
Die Bodeneigenschaften (z. B. pH, hydraulische Eigenschaften, Horizontmächtigkeit, Textur,<br />
Struktur usw.) sind schon in natürlich gewachsenen Böden räumlich höchst heterogen verteilt.<br />
Das gilt meist in noch grösserem Masse für Böden, die anthropogenen Einflüssen ausgesetzt<br />
wurden. Eingriffe in den Wasser- <strong>und</strong> Stoffhaushalt, Ablagerungen, klein <strong>und</strong> grossräumige<br />
Bodenumlagerungen im Rahmen von Bauarbeiten <strong>und</strong> Landschaftsgestaltung, Schadverdich-<br />
96<br />
BGE 122 I 70 E. 3a, 119 Ib 222 E. 2a, 114 Ib 224 ff., 112 Ib 120, 256 ff., 107 Ia 244 f., 104 Ia 181 ff.,<br />
103 Ia 334 ff., 102 Ia 358 ff.<br />
97<br />
Gr<strong>und</strong>legend BGE 116 Ib 57 ff. <strong>und</strong> 118 Ib 326 (Deponien); heute ist die Koordinationspflicht zumeist<br />
explizit auf Normen im Gesetzesrecht (wie z.B. Art. 25a RPG) abgestützt, vgl. z.B. BGE 123 II 88 E. 2.<br />
Zur Vorbereitung dieser Rechtsprechung vgl. A. Kuttler [1988], Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung, S. 244<br />
ff.; R. Matter [1987], Forstwesen <strong>und</strong> Raumplanung. Vgl. auch A. Kölz / H. Keller [1990], Koordination<br />
Bewilligungsverfahren, S. 403 ff.<br />
83<br />
83
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
tungen, chemische Bodenbelastungen <strong>und</strong> andere Tätigkeiten führen auch kleinräumig zu teils<br />
massiven Unterschieden in der Beschaffenheit der Böden. Welche Veränderungen von künftigen<br />
Nutzungen ausgehen, kann deshalb meist nicht pauschal beantwortet werden. Sie sind oft<br />
von den massgeblichen Bodenparametern abhängig <strong>und</strong> damit von Ort zu Ort verschieden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass je nach Verteilung, Interaktion <strong>und</strong> Entwicklung der Raumnutzungen<br />
die Böden durch ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzung unterschiedlich stark verändert werden. Lässt<br />
sich beispielsweise der Eintrag von Schwermetallen oder von persistenten Schadstoffen im Umkreis<br />
von bestimmten Tätigkeiten nicht gänzlich vermeiden, dann ist zu beurteilen, wo solche<br />
Einträge am ehesten in Kauf genommen werden können bzw. wo ein erhöhter Bedarf an Überwachungsmassnahmen<br />
besteht.<br />
Aussagen zur Bodenqualität können immer nur in Bezug auf die Fähigkeit gemacht werden, bestimmten<br />
Zwecken zu genügen. Deshalb hängt die Antwort auf die Frage, welche Einflüsse eine<br />
Nutzung auf die Qualität eines Bodens hat, auch davon ab, welche Bodenfunktionen betrachtet<br />
werden. Werden Massnahmen ergriffen oder Mittel zugesprochen, so geschieht dies ebenfalls<br />
mit Blick auf bestimmte Bodenfunktionen. Es muss deshalb nicht nur nach Kriterien gesucht<br />
werden, wie die räumliche Heterogenität der Böden nach ihrer Beschaffenheit aufzuschlüsseln<br />
ist (z.B. Struktur, Naturbelassenheit, bodenchemische Eigenschaften, Empfindlichkeit). Die<br />
Böden sind auch nach ihrer Funktion (ökologische Leistungsfähigkeit, standorttypische Lebensraumfunktion<br />
usw.) zu beurteilen. In aller Regel kommen ein <strong>und</strong> demselben Boden im Raum<br />
mehrere ökologisch wesentliche Funktionen zu.<br />
Wenn diese Zusammenhänge sichtbar werden, können die Wirkungen von Nutzungen auf die<br />
Ressource Boden genauer beurteilt werden. Dies erlaubt es, die Bodeninanspruchnahmen auf<br />
Ressourcen schonende Art <strong>und</strong> Weise zu steuern. Besonders wichtig ist die Frage der räumlichen<br />
Lokalisierung da, wo die bestimmungsgemässe Nutzung unumgänglich mit Eingriffen in<br />
den Boden verb<strong>und</strong>en ist (z.B. Bauarbeiten, Bodenbewegungen) oder da, wo besondere Sorgfalt<br />
angebracht ist, damit die Leistungsfähigkeit der Böden nicht beeinträchtigt wird (wie bei besonderer<br />
Erosions- oder Verdichtungsanfälligkeit oder bei der Gefahr der Verunreinigung von<br />
Trinkwasservorkommen).<br />
1.2. Bodenfunktionen <strong>und</strong> Rechtsstruktur<br />
Die Vielfalt von ökologischen Bodenfunktionen spiegelt sich auch im Recht. Der Boden wird<br />
durch zahlreiche Regelungen geschützt, die über die verschiedensten Aufgabenbereiche verstreut<br />
in die Rechtsordnung aufgenommen wurden (vorn Kap. I, Abschnitt 2). Die einzelnen<br />
Massnahmen zielen jeweils darauf ab, jene Eigenschaften <strong>und</strong> Funktionen der Böden zu schützen,<br />
die für den betreffenden Regelungsbereich von Wichtigkeit sind. Diese Betrachtungsweise<br />
ergibt sich aus dem Zweck, den die jeweiligen Erlasse verfolgen.<br />
Die Zusammenstellung in Tabelle 1 zeigt bodenfunktionsbezogene Zielsetzungen <strong>und</strong> Ansatzpunkte<br />
aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die Spalte „massgeblicher Wirkungspfad“ gibt nicht<br />
etwa die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge wieder, sondern nur jenen Wirkungspfad,<br />
der explizit Eingang in die Gesetzgebung gef<strong>und</strong>en hat. Zum Beispiel soll die Deckschicht gemäss<br />
den ökologischen Zielen des Gewässerschutzrechts naturnahe Verhältnisse aufweisen <strong>und</strong><br />
die Selbstreinigungsprozesse wie auch die Wechselwirkungen zwischen Wasser <strong>und</strong> Umgebung<br />
uneingeschränkt gewährleisten (Anhang 1 GSchV), doch wird aus der Sicht des Gewässerschutzrechts<br />
in der Deckschicht das Anreichern von Schadstoffen an sich nicht bekämpft (anders<br />
als beispielsweise bei den Sedimenten von Fliessgewässern). Das heisst aber nicht, dass<br />
Schadstoffakkumulationen in der Deckschicht gewässerschutzrechtlich nicht von Bedeutung<br />
wären. Sie sind es insoweit, als es gilt, nachteilige Einwirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser zu verhindern.<br />
Damit spielen z.B. die Mächtigkeit <strong>und</strong> die Durchlässigkeit der Deckschicht eine Rolle.<br />
84<br />
84
Rechtsgebiet Schutzobjekt<br />
Umweltschutzrecht<br />
Bodenfruchtbarkeit (Art. 2<br />
VBBo); nur durchwurzelbarer<br />
Bereich<br />
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
massgebliche Bodeneigenschaften<br />
<strong>und</strong> Bodenfunktionen<br />
● Schutzgut Boden Standorttypische Bodenbeschaffenheit<br />
(Bodenbiologie, Bodenstruktur, Abbaufähigkeit):<br />
natürliche Bodenfunktionen<br />
● Schutzgut Pflanzen Lebensgr<strong>und</strong>lage für Pflanzen <strong>und</strong><br />
Pflanzengesellschaften:<br />
Standorteigenschaften, Funktion im<br />
Wasser-, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffhaushalt<br />
● Schutzgut Menschen <strong>und</strong><br />
Tiere (Bodenbiologie wird<br />
über das Schutzgut Boden<br />
erfasst)<br />
Gewässerschutzrecht Schutz der Gewässer vor nachteiligen<br />
Einwirkungen durch<br />
Schutz<br />
● aller auswaschbaren<br />
Schichten<br />
● der Gewässersohle<br />
● der Deckschicht<br />
● der Umgebung der Fliessgewässer<br />
vor Belastungen.<br />
Sicherung der Anforderungen<br />
an die Wasserqualität.<br />
Raumplanungsrecht Boden als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
(durch die Unterstützung anderer<br />
Bestrebungen zum Schutz<br />
der Umwelt <strong>und</strong> der Landschaft)<br />
Bsp.:<br />
Schutz ausreichender Fruchtfolgeflächen<br />
dient auch dem<br />
Schutz der Kulturlandschaft.<br />
Naturschutzrecht Standorte, die eine ausgleichende<br />
Funktion im Naturhaushalt<br />
erfüllen oder besonders<br />
günstige Voraussetzungen für<br />
Lebensgemeinschaften aufweisen.<br />
Landwirtschaftsrecht Nachhaltig betriebene Landwirtschaft,<br />
welche beiträgt<br />
● zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
● zur Pflege der Kulturlandschaft<br />
● zur sicheren Versorgung der<br />
Bevölkerung<br />
Waldrecht Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft<br />
Fläche <strong>und</strong> Verteilung des<br />
Waldes<br />
Waldfunktionen, insbes. Schutz-,<br />
Wohlfahrts- <strong>und</strong> Nutzfunktion<br />
Produktionsgr<strong>und</strong>lage für qualitativ gute,<br />
ungefährliche Erzeugnisse: Funktion im<br />
Wasser-, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffhaushalt<br />
Bodenaufnahme: Funktion im Schadstoffhaushalt<br />
regulierende Funktion im Schadstoffhaushalt<br />
(Transport, Filter, Speicher, Puffer).<br />
natürliche Bodeneigenschaften, Böden<br />
als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
Leistungsfähigkeit / Empfindlichkeit in<br />
Bezug auf den Wasser-, Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffhaushalt<br />
Bodeneigenschaften <strong>und</strong> Bodenfunktionen,<br />
denen mit Blick auf die zu schützenden<br />
Standorteigenschaften (z.B. in<br />
Bezug auf spezifische Lebensgemeinschaften)<br />
eine besondere Bedeutung<br />
zukommt<br />
Nutzungsspezifische Standortfunktionen<br />
für eine nachhaltige, multifunktionale <strong>und</strong><br />
bodenbewirtschaftende Landwirtschaft<br />
mit ökologischem Leistungsauftrag:<br />
Natürliche regulierende Funktion der<br />
Böden im Nährstoff-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Wasserhaushalt<br />
Standort- <strong>und</strong> Lebensraumfunktion des<br />
Bodens für die nachhaltige Erfüllung der<br />
Waldfunktionen<br />
Tabelle 1: Bodenfunktionsbezogene Ziele in den einzelnen Rechtsbereichen<br />
Massgeblicher<br />
Wirkungspfad<br />
Veränderung der Bodeneigenschaften<br />
durch biologische, chemische<br />
oder physikalische Einwirkungen<br />
Gestörtes Pflanzenwachstum, Veränderung<br />
charakteristischer Eigenschaften<br />
der Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften<br />
Nahrungsaufnahme über Nutz- <strong>und</strong><br />
Futterpflanzen<br />
Gefährdung durch direkt Aufnahme<br />
von Boden<br />
● Anreicherung von Schadstoffen<br />
in Mikroorganismen, Pflanzen,<br />
Tieren, Schwebstoffen, Sedimenten<br />
● Nachteilige Einwirkung auf Gewässer,<br />
Gewässernutzung, Lebensgemeinschaften,<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong> Mikroorganismen<br />
● Beeinträchtigung biologischer<br />
Prozesse zur Deckung der physiologischen<br />
Gr<strong>und</strong>bedürfnisse<br />
von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren<br />
● Aufnahme von Stoffen über das<br />
Trinkwasser<br />
Massgeblich sind die Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
(Art. 3 RPG):<br />
● Schonung der Landschaft<br />
● Siedlungsgebiet:<br />
Bedürfnisse der Bevölkerung,<br />
Ausdehnung von Siedlungen<br />
● Öffentliche oder im öffentlichen<br />
Interesse stehende Bauten <strong>und</strong><br />
Anlagen <strong>und</strong> deren Standorte:<br />
Auswirkungen auf die natürlichen<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
Verlust von Kulturland<br />
Beeinträchtigung / Zerstörung von<br />
wichtigen Standorteigenschaften<br />
● Pflanzenschutz<br />
● Verwendung von Hilfsstoffen<br />
Beitragsvoraussetzung:<br />
● ökologische Leistungen<br />
● Schliessen der Nährstoffkreisläufe.<br />
Massnahmen gegen:<br />
● Zweckentfremdung von Waldboden<br />
● Gefährdung der Waldfunktionen<br />
Pflicht zur nachhaltigen Bewirtschaftung<br />
<strong>und</strong> zur forstlichen Planung<br />
85<br />
85
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
Was im Einzelnen unter den verwendeten Begriffen zu verstehen ist, wird teilweise in den einschlägigen<br />
Erlassen näher ausgeführt. Entsprechende Begriffsbestimmungen haben den Charakter<br />
einer – für die Rechtsanwendung massgeblichen – gesetzlichen Definition. So versteht<br />
das Gewässerschutzgesetz unter dem Begriff der „nachteiligen Einwirkung“ Verunreinigungen<br />
<strong>und</strong> andere Eingriffe, welche die Gestalt oder die Funktion eines Gewässers (z.B. für die Lebensgemeinschaften)<br />
beeinträchtigen (Art. 4 Bst. c GSchG).<br />
Die Sektoralisierung, die in Bezug auf den Schutz der Böden festgestellt wird, ist eine Folge der<br />
vielfältigen Funktionen, die dem Schutzgut Boden im ökologischen Gesamtzusammenhang zukommt.<br />
Die Sektoralisierung führt zu einer Vielzahl von Massnahmen <strong>und</strong> zu einer Zersplitterung<br />
der Zuständigkeiten. Da es sich aber um naturräumliche Funktionen handelt, sind sie über<br />
dasselbe Medium, den Boden, gegenseitig miteinander verknüpft. Sie können aus tatsächlichen<br />
Gründen in der Rechtsanwendung nicht getrennt voneinander behandelt werden. Es entsteht<br />
Abstimmungsbedarf. Werden die verschiedenen Schutzziele im Vollzug miteinander in Bezug<br />
gesetzt, so muss das Ergebnis die gegenseitige Beeinflussung widerspiegeln.<br />
1.3. Planerische Koordination der Massnahmen zum Schutz des<br />
Bodens<br />
Die lebensräumlichen Zusammenhänge zwingen dazu, die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit zu<br />
betrachten. Bekannte Wechselbeziehungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Dies ist eine Absage<br />
an ad hoc Entscheidungen, die in der Summe zu sachlich unausgewogenen Resultaten führen<br />
würden. Das Gesamtinteresse beschränkt die Nutzbarkeit der Böden. Nehmen ökologische<br />
Ressourcen ab <strong>und</strong> stehen zugleich Massnahmen zur Verfügung, mit denen dem Prozess entgegengewirkt<br />
werden kann, so sind B<strong>und</strong>, Kanton <strong>und</strong> Gemeinden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />
in die Pflicht genommen. Die Diagnose des gegenwärtigen Zustandes <strong>und</strong> die Aussagen<br />
über die mutmassliche Entwicklung sind damit keineswegs nur rechtspolitisch relevant,<br />
sie sind auch zur richtigen Durchsetzung des geltenden Rechts von herausragender Bedeutung<br />
(näheres dazu vgl. hinten Kap. VII).<br />
Soweit nicht nur einzelne Böden, sondern ganze Räume beurteilt werden müssen, sind die Behörden<br />
auf eine systematische Wahrnehmung <strong>und</strong> Bilanzierung der Einflüsse angewiesen. Dies<br />
ist umso dringlicher, je knapper die nicht erneuerbare Ressource natürlich gewachsener Böden<br />
wird. In solchen Fällen ist, abgestimmt auf die räumlichen Gegebenheiten, die Bodennutzung<br />
den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend soweit zu stabilisieren, dass die Regenerationsfähigkeit<br />
der Böden nicht überschritten wird. So besehen würden die zahlreichen noch bestehenden<br />
Unsicherheiten verlangen, dass stets ein angemessener Sicherheitsbereich eingeplant<br />
werden muss. Er soll einerseits die unvorhersehbare Zerstörung von Ressourcen auffangen <strong>und</strong><br />
andererseits für die Zukunft noch Entwicklungsmöglichkeiten offen halten. Allenfalls muss ein<br />
Stopp der Neu-Inanspruchnahme von Böden <strong>und</strong> vereinzelt sogar das Anheben der ökologischen<br />
Leistungsfähigkeit gewisser beeinträchtigter Böden ins Auge gefasst werden.<br />
Die Sektoralisierung erschwert diese Bestrebungen nicht nur in verfahrensmässiger Hinsicht.<br />
Sie bringt auch eine Zersplitterung der Fachkompetenzen mit sich. Es kann immerhin festgestellt<br />
werden, dass das Wissen darum, wie sich Nutzungen auf die ökologische Leistungsfähigkeit<br />
der Böden auswirken, in jüngerer Zeit deutlich zugenommen hat. Je mehr darüber bekannt<br />
ist, desto besser lassen sich die Massnahmen aufgr<strong>und</strong> objektiver, allgemeingültiger <strong>und</strong> zukunftstauglicher<br />
Beurteilungskriterien koordinieren <strong>und</strong> planmässig aufeinander abstimmen.<br />
Damit wird nicht zuletzt auch Rechtssicherheit gewonnen. Die Rauminformationen eignen sich<br />
zugleich auch für die Kontrolle des Wirkungserfolgs von Massnahmen. So kann das Bündel von<br />
Massnahmen, mit welchen Bodenfunktionen raumbezogen geschützt werden, selbst zum Gegenstand<br />
der Planung werden. Raumplanung <strong>und</strong> Umweltplanung können in diesem Sinne nicht<br />
isoliert voneinander gesehen werden.<br />
86<br />
86
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
2. Grenzen der bisherigen Bodenschutzkonzepte<br />
2.1. Beschaffung von Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Die Planung der Massnahmen zum Schutz der Böden folgt bis anhin weitgehend der administrativen<br />
Zuständigkeit zur Abwehr von Einwirkungen auf Böden. Erfolgt die Koordination, wie<br />
im Bodenschutz üblich, erst in Bezug auf ein konkretes Projekt, so wird die Optik notgedrungen<br />
auf die projektrelevanten Einzelaspekte eingeengt. Die Massnahmenplanung selbst aber findet<br />
nur zögerlich <strong>und</strong> wenn, dann auch nur in Teilaspekten Eingang in die Raumplanung. Der fachübergreifenden<br />
Sichtweise entstehen damit neue, sozusagen hausgemachte Schwierigkeiten. Es<br />
lassen sich zwar im Einzelfall immer noch sinnvolle Anordnungen treffen; die schleichend, jedoch<br />
kontinuierlich vor sich gehende Degradation der Böden lässt sich dagegen nicht verhindern:<br />
Zudem werden künftige Optionen unnötig verbaut, was nicht im Einklang mit dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der haushälterischen Bodennutzung steht. In der Summe sind die Folgen dieses Vorgehens<br />
gravierend 98 . Die sich ergebende Raumentwicklung kann gar nicht nachhaltig sein. Man<br />
ist entsprechend auch weit davon entfernt, die Ressourcenerhaltung wirksam zu lenken.<br />
Im Einzelfall werden die Massnahmen fallspezifisch einer räumlich lokalen Interessenabwägung<br />
unterworfen. Das führt auch zu einer projektbezogenen Informationsbeschaffung. Die<br />
Relevanz von Bodenbeeinträchtigungen für mögliche Folgenutzungen wird also (wenn überhaupt)<br />
lediglich von Fall zu Fall <strong>und</strong> nicht systematisch (gesamträumlich) bedacht, was in der<br />
Vergangenheit verschiedentlich zu schlechten Erfahrungen geführt hat (z.B. Golfanlagen, temporär<br />
für Grossanlässe beanspruchte Böden usw.). Je nach Fragestellung werden die so gewonnenen<br />
Daten die problemrelevanten Aspekte nicht ausreichend beleuchten können, selbst dann<br />
nicht, wenn die massgeblichen Prozesse an sich bekannt sind 99 . Schon gar nicht kann auf dieser<br />
Stufe eine ganzheitliche Massnahmenplanung nachgeholt werden. Insgesamt werden die Auswirkungen<br />
von geplanten Bodenveränderungen aus gesamtökologischer Sicht nicht adäquat erfasst.<br />
Das heisst nicht, dass man nicht auf dem Bestehenden aufbauen könnte. Die notwendigen Daten<br />
sind aber in einer Form zu erfassen, die sie über den Einzelfall hinaus anwendbar machen. Sind<br />
keine flächendeckenden Daten vorhanden, so ist es für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips<br />
wesentlich, wie <strong>und</strong> mit welcher Messtechnik aus den vorhandenen <strong>und</strong> noch zu erfassenden<br />
speziellen Informationen generelle Aufschlüsse gewonnen werden können.<br />
2.2. Raum- <strong>und</strong> fachübergreifende Ressourcenbewirtschaftung<br />
Für eine zweckmässige Ressourcenbewirtschaftung sollen die vorhandenen raumbezogenen<br />
Daten mit den Kenntnissen über die natürlichen Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse, dem Verständnis<br />
der Stoffflüsse <strong>und</strong> den Anforderungen von Lebensgemeinschaften in <strong>und</strong> auf Böden<br />
verarbeitet werden. Als Gr<strong>und</strong>lage dienen wissenschaftliche Erkenntnisse oder empirische Annahmen.<br />
Die Ergebnisse müssen in geeignet aufgearbeiteter Form in den Planungsprozess<br />
eingebracht werden können. Der Harmonisierungs- <strong>und</strong> Koordinationsbedarf ruft demnach auch<br />
nach einem geeigneten Instrumentarium, das den Bezug zur räumlichen Planung herstellt.<br />
Ansätze zur Aufnahme des qualitativen Bodenschutzes in die Raumplanung sind auch in der<br />
Schweiz durchaus vorhanden. Die bestehenden Instrumente sind allerdings wenig dazu geeignet,<br />
den Boden als multifunktionales ökologisches System systematisch in die raumplanerischen<br />
98 Vgl. Kap. I, Abschnitt 1.1.a.<br />
99 Zum umweltschutzrechtlichen Erhebungsauftrag <strong>und</strong> der entsprechenden Aufgabenteilung vgl. U.<br />
Brunner [1999], Kommentar USG N 10 ff. zu Art. 44.<br />
87<br />
87
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
Überlegungen einzubauen. Die heterogene räumliche Struktur der Ressource Boden <strong>und</strong> die<br />
Frage, was dies für ihren Schutz bedeutet, wird, wenn überhaupt, dann vorab als Planungsthema<br />
besonderer Aufgabenbereiche eingebracht (z.B. Schutz von Feuchtgebieten, Fruchtfolgeflächen<br />
usw.). Ein eigentliches bodenbezogenes Konzept, das die langfristige Steuerung des Umgangs<br />
mit der Ressource Boden als eigenen, dynamischen, gesamträumlichen Planungsauftrag begreift,<br />
fehlt jedenfalls auf praktisch-politischer Ebene.<br />
3. Planerischer Schutz des Bodens im<br />
«Ressourcenplan Boden»<br />
Unter „raumorientierten Bodenschutzkonzepten“ verstehen wir Konzepte, welche die verschiedenen<br />
in der Rechtsordnung verfolgten bodenschutzrechtlichen Zielsetzungen bereits auf einer<br />
übergeordneten, strategisch-planerischen Ebene mit raumplanerischen Anliegen zu verknüpfen<br />
suchen. Dabei sind zwei Felder zu unterscheiden: Die Koordination der ergriffenen <strong>und</strong> noch zu<br />
ergreifenden Massnahmen <strong>und</strong> die Abstimmung der Massnahmen auf die erwünschte räumliche<br />
Entwicklung.<br />
Das raumorientierte Bodenschutzkonzept dient auf der Massnahmenebene dazu, die auf den<br />
Schutz des Bodens ausgerichteten Rechtsvorschriften auf ihre Kohärenz im realen Raum hin zu<br />
prüfen. Die ressourcenbezogenen Massnahmen müssen dazu miteinander in Beziehung gesetzt<br />
werden. Die Massnahmenkoordination bezweckt, aus den zur Verfügung stehenden Massnahmen<br />
jene notwendigen <strong>und</strong> geeigneten zu ermitteln, die für die konkrete Situation zur Steuerung<br />
der Ressourcenentwicklung von Bedeutung sind <strong>und</strong> sie so gesamthaft zum Tragen zu bringen.<br />
Mit der Massnahmenplanung versucht man das Gesamtpaket so anzulegen, dass die Entwicklung<br />
in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden gelenkt wird. Für beides<br />
müssen die betroffenen Böden auf ihre Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten hin untersucht<br />
<strong>und</strong> mit Blick auf die geplanten raumrelevanten Tätigkeiten einzeln <strong>und</strong> gesamthaft bewertet<br />
werden. Die inhaltliche Abstimmung der Massnahmen erfolgt demnach sowohl untereinander<br />
als auch im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsprinzip. Wenn nötig, müssen sie durch neu zu<br />
schaffende Massnahmen ergänzt werden.<br />
Zahlreiche Massnahmen der B<strong>und</strong>esgesetzgebung erfordern vorgängig eine Planung, die vielfach<br />
auch gesetzlich vorgeschrieben wird. Unter den daraus hervorgehenden Sachbereichsplänen<br />
befinden sich auch solche, welche qualitative Voraussetzungen an die Leistungsfähigkeit<br />
der Böden bzw. an die Stoffflüsse richten. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen ist der bekannteste,<br />
er ist aber lange nicht der einzige. In der Praxis stösst man auf zahlreiche weitere Konzepte der<br />
Raumbeanspruchung, die einen anderen Fokus haben. Der Ressourcenplan Boden, so wie wir<br />
ihn verstehen, hat die Funktion, die zukunftsbezogenen Aussagen zur Ressource Boden zusammenzufassen<br />
<strong>und</strong> mit Blick auf das künftige Handeln alle von der Ressource Boden abhängigen<br />
Planungen einzubeziehen. Das erst erlaubt es, eine kohärente <strong>und</strong> der Nachhaltigkeit verpflichtete<br />
Ressourcenpolitik zu verfolgen. Und diese wiederum beeinflusst auch die weiteren nutzungsbezogenen<br />
Planungen.<br />
Die Abstimmung unter räumlichen Konzepten erfolgt im schweizerischen Recht im Rahmen der<br />
Richtplanung. Hier werden Rückkoppelungseffekte erzeugt. Der Ressourcenplan Boden kann<br />
die durch die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten veranlassten Veränderungen der Ressource<br />
Boden aufzeigen <strong>und</strong> so auf andere Konzepte zurückwirken. Gleichzeitig sieht man sich<br />
dazu gezwungen, die anderen Anliegen in den Ressourcenplan einzuarbeiten <strong>und</strong> die Massnahmenplanung<br />
entsprechend anzupassen (vgl. Abbildung 2). Insgesamt erlaubt dies eine räumliche<br />
Optimierung <strong>und</strong> Feinabstimmung im Bereich der Bodenschutzanforderungen. Auf der sachverhaltlichen<br />
Ebene fliesst eine von der beabsichtigten Nutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung<br />
ausgehende Dynamik in die Bodenbewertungssysteme ein, was eine Berücksichtigung der<br />
Anliegen des Ressourcenschutzes schon auf strategischer planerischer Ebene ermöglicht. Auf<br />
88<br />
88
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />
der rechtlichen Ebene können über den Planungsprozess zusätzlich Gerechtigkeitsaspekte einfliessen.<br />
Dazu gehören Rechtssicherheit, Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit <strong>und</strong> insbesondere<br />
gerechte Lastenverteilung.<br />
Datengr<strong>und</strong>lage:<br />
Bodekartierung<br />
Bodenkartierung<br />
Raumnutzungen<br />
RESSOURCENPLAN BODEN<br />
Umweltschutz:<br />
Abfallplanung<br />
Sanierungsplan bei Altlasten<br />
BODEN: Bodenschutz beim Bauen,<br />
Verwertung von ausgehobenem Boden,<br />
Verschärfung der Vorschriften über<br />
Abwasserversickerungen, Emissionsbegrenzungen,<br />
Verwendung von Stoffen.<br />
Nutzungseinschränkung / Verbot gewisser<br />
Nutzungsarten / Teildekontamination.<br />
Raumpläne:<br />
Nutzungsplan,<br />
Erschliessungsplanung,<br />
Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
BV: Nachhaltigkeit<br />
RICHTPLAN<br />
USG<br />
GschG<br />
RPG<br />
WaG<br />
NHG<br />
weitere<br />
Verkehr Siedlungsentwicklung Tourismus Naturschutz Landwirtschaft Entsorgung usw.<br />
Abbildung 2: Der Ressourcenplan Boden bildet als kombinierter Ressourcenentwicklungs- <strong>und</strong> Massnahmenplan<br />
eine Gr<strong>und</strong>lage für die Richtplanung. Hervorgehoben sind hier die in den verschiedenen Sachgebieten<br />
bestehenden Spielräume für planerisches Ermessen.<br />
RPG: Planungspflicht,<br />
Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
(Koordinationsgebot)<br />
Gewässerschutz:<br />
Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen <strong>und</strong> –areale,<br />
Düngerbilanz,<br />
Finanzbeiträge zur Verhinderung der Abschwemmung<br />
<strong>und</strong> Auswaschung von Stoffen.<br />
Entwässerungsplanung.<br />
Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz:<br />
Planerischer Schutz von Biotopen<br />
Landschaftsentwicklungsplanungen<br />
Wald:<br />
Bewirtschaftungspläne<br />
Interessenabwägung<br />
bei Rodungen<br />
weitere z.B. Landwirtschaft<br />
Abstimmung mit anderen raumwirksamen<br />
Sachplänen / Konzepten / Fachplanungen<br />
89<br />
89
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V. Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
1. Rolle der Böden im Stoffkreislauf<br />
Das System Boden (die Pedosphäre) ist der Bereich der Umwelt, in dem sich Atmosphäre, Biosphäre,<br />
Hydrosphäre <strong>und</strong> Lithosphäre überschneiden. Der Boden steht mit diesen anderen Umweltkompartimenten<br />
über eine Vielzahl von Wechselwirkungen stofflicher <strong>und</strong> energetischer<br />
Art in Verbindung. In diesem Zusammenhang erfüllt der Boden wichtige, überlebensnotwendige<br />
Aufgaben. Sie ergeben sich aus seiner zentralen Bedeutung für die chemischen, biologischen<br />
<strong>und</strong> physikalischen Prozesse, welche die Stoffkreisläufe steuern (Wasser- <strong>und</strong> Lufthaushalt,<br />
Aufbereitung von Nährstoffen, Abbau bzw. Umwandlung schädlicher Substanzen, Sorption<br />
von persistenten Stoffen <strong>und</strong> Metallen). Das diesbezügliche Leistungsvermögen der Böden<br />
bestimmt, ob sie selber Senken oder Quellen von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen darstellen <strong>und</strong> welche<br />
Pflanzen auf ihnen gedeihen können. Die Funktion der Böden in der Regelung von Stoffkreisläufen<br />
(Regelungsfunktion) über die in ihnen stattfindenden Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbauvorgänge<br />
kann kaum überschätzt werden 100 .<br />
Das ökologische Leistungsvermögen der Böden ist Veränderungsprozessen ausgesetzt. Diese<br />
können natürlichen oder anthropogenen Ursprung haben. Eingriffe in die Funktionsfähigkeit der<br />
Böden werden problematisch, wenn dadurch ihr Potenzial, Leistungen zu erbringen, irreversibel<br />
abnimmt. Das kann das Rückhaltevermögen für persistente Schadstoffe betreffen, oder eine<br />
bleibende Veränderung des Wasseraufnahmevermögens, was z.B. zu vermehrter Erosion, zu<br />
Pestizidauswaschungen <strong>und</strong> zur Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung führen kann. Ändern<br />
sich die Standortvoraussetzungen für Pflanzengesellschaften, so hat das Auswirkungen auf die<br />
Biodiversität oder auf die standortübliche Nutzbarkeit durch die Landwirtschaft. Auch Belastungen,<br />
die das Potenzial der Böden an sich nicht schädigen, es aber vorübergehend überstrapazieren,<br />
können zu Problemen im Naturhaushalt führen. Das gilt z.B. für die Überdüngung, wenn<br />
sie Gewässerbelastungen durch Austrag von Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor mit sich bringt.<br />
Art <strong>und</strong> Intensität der Nutzung wirken sich auf die Fähigkeit der Böden aus, gesamtökologische<br />
Leistungen zu erbringen, sei es im Naturhaushalt, sei es im Rahmen der langfristigen Inanspruchnahme<br />
für bodenabhängige Nutzungen. Das Potenzial der Böden, solche Leistungen zu<br />
erbringen, zeichnet ihre Qualität aus. Allerdings: Werden Böden von gleicher Qualität auf gleiche<br />
Art <strong>und</strong> mit gleicher Intensität genutzt, so kann ihr Potenzial unterschiedlich stark beeinträchtigt<br />
werden. Anders gesagt: Ihre Selbsterneuerungskraft gegenüber Inanspruchnahmen ist<br />
unterschiedlich ausgeprägt. Dieser Umstand wird als Empfindlichkeit gegenüber spezifischen<br />
Beanspruchungen umschrieben. Die Potenziale zeichnen erst im Zusammenhang mit den spezifischen<br />
Empfindlichkeiten ein Bild des Bodens als natürliche Ressource. Dies steht im Zentrum<br />
unserer Untersuchungen.<br />
Wir konzentrieren uns dabei auf die Fähigkeit von Böden, die Stoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalte von<br />
Standorten zu regulieren (Regelungspotenzial), <strong>und</strong> auf die Eignung der Böden was die Standortanforderungen<br />
von bodenabhängigen Kulturformen <strong>und</strong> naturnahen Lebensgemeinschaften<br />
betrifft (Lebensraumpotenzial). Das schliesst nicht aus, dass später noch andere Potenziale, wie<br />
beispielsweise das Energiehaushalt- oder das Archivpotenzial (Funktion der Böden als Archiv<br />
von Umweltdaten <strong>und</strong> als Beispiel für pedologische Diversität) einbezogen werden. Zur Bestimmung<br />
des konkreten Standortpotenzials müssten zusätzlich die klimatischen Bedingungen<br />
einbezogen werden 101 . Dies würde aber den Rahmen der Arbeit sprengen.<br />
100<br />
Vgl. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen [2000], Umweltgutachten 2000.<br />
101<br />
In Anlehnung an H. Sticher [2000], Was ist zu schützen?, S. 25.<br />
91<br />
91
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
2. Beschreibung der Regelungspotenziale von Böden<br />
2.1. Begriff des Regelungspotenzials<br />
In der Literatur werden die verschiedensten Bodenfunktionen unterschieden <strong>und</strong> es wird auch<br />
nicht immer unter demselben Begriff dasselbe verstanden 102 . Potenziale sollen die Fähigkeit eines<br />
Bodens umschreiben, die betrachteten Bodenfunktionen zu erfüllen 103 , weshalb es auch hier<br />
ein je nach Untersuchungsgegenstand unterschiedliches Begriffsverständnis gibt. Die vorliegende<br />
Untersuchung knüpft an die ökologische Funktion der Böden im Rahmen der Stoffkreisläufe<br />
an. Das begründet sich wie folgt:<br />
Die verschiedenen Stoffe verhalten sich im Ökosystem höchst unterschiedlich. Probleme mit<br />
stofflichen Belastungen weisen denn auch sehr spezifische Besonderheiten für die verschiedenen<br />
Stoffe bzw. Stoffklassen auf. Das gilt für Schadstoffe ebenso wie für Nährstoffe. Belastungen<br />
der Bodenfruchtbarkeit <strong>und</strong> die vom Boden ausgehenden Gefährdungen müssen für die einzelnen<br />
Stoffe <strong>und</strong>/oder Stoffgruppen getrennt ermittelt werden. Eine spezielle Betrachtung erfordert<br />
darüber hinaus der Bodenwasserhaushalt. Sehr oft lassen sich schädigende Belastungen<br />
stoffspezifisch auf eine abgrenzbare Gruppe von Emittenten oder auf bestimmte Handlungsweisen<br />
zurückführen. Massnahmen können dann daran anknüpfen. Beim Bodenwasser spielt die<br />
Quantität eine Rolle, sei es in Bezug auf das Erosionsrisiko, den Stoffaustrag, das Verschlämmungs-<br />
<strong>und</strong> Hochwasserrisiko, sei es in Bezug auf die Fähigkeit, Trinkwasservorkommen im<br />
Gr<strong>und</strong>wasser anzureichern.<br />
Im Boden werden die Stoffflüsse <strong>und</strong> -kreisläufe durch Prozesse reguliert. Dazu gehören das<br />
mechanische Zurückhalten <strong>und</strong> Filtern von Partikeln wie auch der (bio-)chemische Um-, Ab-<br />
<strong>und</strong> Aufbau von Stoffen, die physikalisch-chemische Sorption gelöster <strong>und</strong> gasförmiger Stoffe<br />
oder der Transport <strong>und</strong> die Speicherung von Wasser (<strong>und</strong> der in ihm gelösten Stoffe). Manche<br />
Abhandlungen knüpfen bei der Umschreibung der Regelungspotenziale an diese Kreislauffunktionen<br />
an. Man stellt die massgeblichen Prozesse in den Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> unterscheidet z.B. das<br />
Filter-, das Puffer-, das Speicher- <strong>und</strong> das Transformatorpotenzial. Die vorliegende Untersuchung<br />
folgt allerdings nicht diesem Muster. Sie richtet den Fokus auf die Probleme der Raumnutzung.<br />
Seitens der Nutzung interessieren in erster Linie Stoffeintrag <strong>und</strong> Stoffflüsse. Ziel ist es, die<br />
daraus resultierende Gefährdung von Lebewesen <strong>und</strong> Naturhaushalt zu erk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wo nötig<br />
zu reduzieren. Es ist deshalb ein stoff- bzw. stoffgruppenspezifischer Ansatz zu wählen. Die<br />
Böden werden dabei auf ihr Potenzial hin untersucht, das sie für die Regelung der Kreisläufe<br />
mit Blick auf bestimmte Stoffe bzw. Stoffgruppen aufweisen. Man spricht dann vom Regelungspotenzial<br />
im Wasserhaushalt, vom Regelungspotenzial für Schwermetallflüsse etc.<br />
2.2. Zusammenhang zwischen Regelungspotenzialen,<br />
Bodenprozessen <strong>und</strong> Bodenparametern<br />
Die Regelungspotenziale der Böden werden durch die im Boden ablaufenden Prozesse determiniert.<br />
Dabei steuern die einzelnen Prozesse je für sich einen spezifischen Vorgang im Stoffhaushalt.<br />
Das Regelungspotenzial ergibt sich aus dem Zusammenwirken der Prozesse.<br />
102<br />
Für eine Übersicht vgl. H. Sticher [2000], Was ist zu schützen?, S. 27; A. Heinze [2000], Verfahren<br />
zur Bodenbewertung, S. 147 ff.<br />
103<br />
A. Heinze [2000], Verfahren zur Bodenbewertung, S. 151.<br />
92<br />
92
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Schadstoffe können in Oberflächen- <strong>und</strong> in Gr<strong>und</strong>gewässer gelangen <strong>und</strong> diese belasten, sie<br />
geraten in die Biosphäre (Flora, Fauna, Menschen), in benachbarte Böden <strong>und</strong> (bei flüchtigen<br />
Stoffen) auch in die Luft. Die Bodenprozesse sind massgeblich dafür verantwortlich, wo welche<br />
Stoffe in den Boden gelangen können <strong>und</strong> ob sie dort abgelagert, sorbiert oder verlagert werden.<br />
Sie bestimmen damit auch darüber, ob bestimmte Stoffe von Pflanzen <strong>und</strong> Bodenlebewesen<br />
aufgenommen werden können. Wachstum <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Vegetation sind von ihnen abhängig.<br />
Bodenprozesse sind auch für Bodenverluste in Form von Erosion verantwortlich. Staunässe<br />
erschwert das Gedeihen von Pflanzen, verstärkt den Abfluss von Oberflächenwasser erhöht<br />
das Risiko für Überschwemmungen. Murgänge <strong>und</strong> die Verlagerung von (möglicherweise<br />
belasteten) Erdmassen können die Folge sein. Evaporation wiederum beeinflusst das Mikroklima<br />
der Umgebung usw.<br />
Welche Prozesse in einem konkreten Boden ablaufen, hängt von seinen spezifischen Eigenschaften<br />
ab. Die für den Ablauf der Prozesse massgeblichen Bodenparameter müssen durch ein<br />
Set von mess- <strong>und</strong>/oder beschreibbaren Parametern charakterisiert werden können. Man versucht,<br />
massgebende Parameter aufgr<strong>und</strong> von Erfahrung, naturwissenschaftlicher Erkenntnis <strong>und</strong><br />
anhand von Computermodellierungen zu identifizieren <strong>und</strong> mit ihrer Hilfe auf die zu erwartenden<br />
Entwicklungen zu schliessen.<br />
Beispiel 1 (Abbildung 3):<br />
Regelungspotenzial Schwermetallflüsse: Prozesse <strong>und</strong> massgebliche Parameter 104 :<br />
Abbildung 3: Schematische Darstellung von Regelungsprozessen im Nähr- bzw. Schadstoffhaushalt<br />
• Die Aufnahme von Schwermetallen durch Pflanzen <strong>und</strong> Bodenorganismen wird wesentlich<br />
durch ihre Löslichkeit <strong>und</strong> Mobilität im Bodenwasser begrenzt. Das gilt auch für das Auswaschen<br />
von Schwermetallen ins Gr<strong>und</strong>wasser.<br />
• Löslichkeit <strong>und</strong> Mobilität werden am stärksten durch den pH-Wert beeinflusst: Generell<br />
nimmt die Mobilität mit sinkenden pH-Werten zu, allerdings in einer für jedes Schwermetall<br />
unterschiedlichen Weise. Während bei Zink <strong>und</strong> Cadmium die Mobilisierung bereits ab pH 7<br />
stattfindet, braucht es dafür beispielsweise bei Blei wesentlich tiefere Werte (pH 4 bis 5). Die<br />
Kapazität der Böden, den pH-Wert zu regeln <strong>und</strong> zu puffern, ist in Bezug auf die von einem<br />
konkreten belasteten Boden ausgehende Gefährdung eine entscheidende Grösse.<br />
104 Vgl. zum Ganzen G. Geiger / R. Schulin [1995], Risikoanalyse Dornach, S. 5 f.<br />
93<br />
93
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
• Blei- <strong>und</strong> Kupferkationen bilden mit den im Oberboden vorkommenden Humin- <strong>und</strong> Fulvosäuren<br />
schwer lösliche Komplexe, die sich im Oberboden anreichern. Die Affinität von Cadmium<br />
<strong>und</strong> Zink zu diesen Komplexbildnern ist deutlich geringer. Diese Elemente werden<br />
deshalb leichter ausgewaschen. Bei höheren pH-Werten ist die Mobilisierung durch lösliche<br />
organische Komplexbildner von Bedeutung. Tonmineralien wiederum adsorbieren Schwermetalle<br />
primär unspezifisch durch Ionenaustausch. Neben dem pH sind Humusgehalt <strong>und</strong><br />
Tongehalt für das Schadstoffrückhaltevermögen wesentliche Bodenparameter. Auch die Redoxverhältnisse<br />
beeinflussen die Schwermetallverfügbarkeit 105 .<br />
• Lassen sich die Schwermetallgehalte im Boden nicht wesentlich verringern, so können Massnahmen,<br />
die deren Löslichkeit bzw. Pflanzenverfügbarkeit beeinflussen, einen Beitrag zur<br />
Problembewältigung leisten. Kennt man zudem den Einfluss der verschiedenen Nutzungen<br />
auf die massgeblichen Parameter, so lassen sich im konkreten Fall ungünstige Nutzungsarten<br />
vorsorglich vermeiden <strong>und</strong> geeignetere bevorzugen.<br />
− Beispiel 2 (Abbildung 4):<br />
Regelungspotenzial Wasserhaushalt: Prozesse <strong>und</strong> massgebliche Parameter:<br />
Abbildung 4: Schematische Darstellung von Regelungsprozessen im Wasserhaushalt<br />
• In den Böden ist das Wasser das zentrale Transportmedium für Stoffe. Wasserbindung <strong>und</strong><br />
Wasserleitung im Boden sind abhängig vom Hohlraumvolumen <strong>und</strong> von der Porengrössenverteilung.<br />
Das Grobporenvolumen stellt einen wichtigen Parameter für die Wasser- <strong>und</strong><br />
Luftleitfähigkeit dar. Die Arbeitsgruppe Richtwerte der BGS-Plattform Bodenschutz geht von<br />
insgesamt vier Parametern aus, die jeder für sich einen massgeblichen Hinweis auf eine bestehende<br />
Bodenverdichtung <strong>und</strong> damit auf eine reduzierte Leitfähigkeit geben kann. Es sind dies<br />
die gesättigte Wasserleitfähigkeit (in gesättigtem Zustand gemessene hydraulische Leitfähigkeit),<br />
die effektive Lagerungsdichte (Dichte des Bodens, die um einen Faktor korrigiert wird,<br />
der den Tongehalt berücksichtigt), das Grobporenvolumen <strong>und</strong> der Eindringwiderstand (Widerstand<br />
gegen mechanische Durchbohrung).<br />
• Die Wasserleitfähigkeit ist ebenfalls massgeblich für Wasseraufnahmevermögen bei Niederschlägen<br />
<strong>und</strong> die Abflussverzögerung oder -verminderung. Hierfür sind aber Hangneigung,<br />
Nutzung <strong>und</strong> Vegetationstyp ebenfalls mitverantwortlich. In der Literatur werden noch weitere<br />
Parameter genannt 106 .<br />
105 Eingehend zum Ganzen H.-P. Harres [1999], Schwermetallgehalte in Böden Südsardiniens, S. 16 ff.<br />
106<br />
Zu den Auswirkungen von mechanischen Bodenverdichtungen auf die Infiltrationseigenschaften von<br />
Böden vgl. B. Kulli et al. [2000], Subsoil compaction.<br />
94<br />
94
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
• Ob es zu einer Gr<strong>und</strong>wasserneubildung kommt (was in räumlicher Hinsicht gewässerschutzrechtlich<br />
von Bedeutung ist), hängt nicht allein von den hydraulischen Eigenschaften des Bodens<br />
ab, sondern auch von Niederschlag, Abfluss <strong>und</strong> Evapotranspiration.<br />
• Für das Gedeihen der Pflanzen muss der Wasserhaushalt auch in Kombination mit dem Lufthaushalt<br />
gesehen werden. Vernässte Bodenpartien führen zu Sauerstoffmangel, was das<br />
Wachstum der Wurzeln einschränkt.<br />
Anhang 1 enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten Literatur zur Bewertung von Böden<br />
unter anderem was ihr Regelungspotenzial im Wasserhaushalt betrifft <strong>und</strong> was die Bodenparameter,<br />
die zur Bestimmung des Potenzials verwendet werden, angeht. Das Verzeichnis gibt auch<br />
über Bewertungsmethoden für Lebensraumpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten Auskunft.<br />
Die Evaluation geeigneter Indikatoren ist Gegenstand etwelcher in- <strong>und</strong> ausländischer Untersuchungen<br />
107 . Zudem werden verschiedene physikalische, biologische <strong>und</strong> chemische<br />
Bodenprozesse zurzeit intensiv im Hinblick auf eine nachhaltige Wiederherstellung der ökologischen<br />
Funktionsfähigkeit belasteter Böden erforscht. Dazu gehören z.B. Studien zu den Mechanismen<br />
der Komplexbildung <strong>und</strong> anderen Sorptionsvorgängen, von denen man sich Hinweise<br />
darüber erhofft, inwieweit Aussicht besteht, Schwermetalle langfristig im Boden immobilisieren<br />
zu können oder darüber, wie die Bioverfügbarkeit gezielt erhöht werden könnte, um<br />
Schwermetalle mit hierfür geeigneter Pflanzen aus dem Boden extrahieren zu können (sogenannte<br />
Phytosanierungen).<br />
2.3. Bodenpotenzial: Das ökologische Potenzial der Böden<br />
Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff des Bodenpotenzials, wenn überhaupt, dann mit<br />
unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Allen Bedeutungen ist gemeinsam, dass es um eine<br />
Bewertung der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit von Böden im Naturhaushalt als ökologische<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Raumordnung geht. Unterschiedlich sind jedoch die jeweils betrachteten Aspekte.<br />
In Baden-Württemberg existieren beispielsweise für den Raum Stuttgart Karten, die das „Bodenpotenzial<br />
als Standort für natürliche Vegetation“ bzw. das „Bodenpotenzial als Puffer <strong>und</strong><br />
Filter für Schwermetalle“ wiedergeben 108 . Im Landschaftsplan von Gross-Umstadt (Hessen) ist<br />
das Bodenpotenzial das kartografisch zusammengefasste Ergebnis der Bewertung der Böden im<br />
Planungsraum hinsichtlich ihrer Regelungsfunktion, Lebensraumfunktion (im Sinne der Biotopentwicklung),<br />
Produktionsfunktion (Standorteignung für die landwirtschaftliche Nutzung),<br />
Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> hinsichtlich vorhandener<br />
Bodenbelastungen (Altlasten, Versiegelung) 109 .<br />
In unserer Untersuchung gehen wir von einem ökologisch fokussierten Sammelbegriff aus. Die<br />
einzelnen Bodenpotenziale bezeichnen in diesem Sinne jeweils das Gesamtpotenzial eines Bodens<br />
in Bezug auf eine bestimmte ökologische Leistung. Mit dieser Begriffsdefinition bezwecken<br />
wir eine Darstellung der Systemfunktion der Böden als Teil der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit.<br />
Wir erachten es zugleich als unzweckmässig, wenn Empfindlichkeiten ebenfalls<br />
dem Potenzialbegriff zugeordnet bzw. in die Potenziale eingerechnet werden. Dies aus folgenden<br />
Überlegungen:<br />
107<br />
Vgl. Kap. III.<br />
108<br />
Regierungspräsidium Stuttgart / Stadtmessungsamt Stutttgart (Stand Juli 2004):<br />
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/karten-einf/einf-2.4.1.html.<br />
109<br />
Gross-Umstadt, Stadt-Entwicklung, Landschaftsplan 2001 (Stand Juli 2004):<br />
http://www.gross-umstadt.de/entwicklung.<br />
95<br />
95
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Die Regelungspotenziale eines konkreten Bodens beschreiben in ihrer Summe seine spezifische<br />
Leistungsfähigkeit in den Stoffkreisläufen. Die Leistungsfähigkeit eines empfindlichen Bodens<br />
ist nicht geringer, als die eines unempfindlichen derselben Qualität. Weil aber die ökologischen<br />
Leistungen an dynamische Gleichgewichtszustände gekoppelt sind, beziehen die Regelungspotenziale<br />
notwendigerweise auch anthropogene Einflüsse mit ein. Damit lassen sich aus ihnen<br />
Hinweise auf die Folgen anthropogener Einflüsse (z.B. Stoffeintrag) auf das Wachstum von<br />
Pflanzen, die Zusammensetzung der Vegetationsschicht oder die Qualität des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
gewinnen.<br />
Werden die ökologischen Leistungen im Hinblick auf menschliche Nutzungen definiert – z.B.<br />
die Eignung eines Bodens als Fruchtfolgefläche oder als ökologische Ausgleichsfläche – so<br />
werden die Empfindlichkeiten relevant. Sie geben an, mit welchen Leistungseinbussen man bei<br />
einer nicht angepassten Nutzung rechnen muss. Ein Boden kann beispielsweise ein hohes Anbaupotenzial<br />
für die landwirtschaftliche Produktion haben, das aber beim Befahren mit schweren<br />
landwirtschaftlichen Maschinen sehr leicht zerstört würde. Das ökologische Potenzial ist im<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt hoch, es kann aber nachträglich extrem stark verringert werden. Die<br />
Empfindlichkeit ist damit eine Eigenschaft der Böden, die für die Formulierung von gebietsbezogenen<br />
Nutzungsanleitungen wichtig ist.<br />
Schliesst man die Empfindlichkeiten aus dem Begriff des Bodenpotenzials aus, dann gibt das<br />
Bodenpotenzial Auskunft über die Kapazität eines Bodens, erwünschte Leistungen zu erbringen,<br />
es sagt aber nichts darüber aus, wie labil das innere Gleichgewicht im Boden gegenüber<br />
Beanspruchungen ist. Es beantwortet also für sich allein noch nicht die Frage, wie die Leistungsfähigkeit<br />
eines Bodens unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten genutzt werden kann. Hierfür<br />
sind Angaben über die Regenerationsfähigkeit <strong>und</strong> -geschwindigkeit der Böden notwendig.<br />
3. Spezifische Empfindlichkeiten von Böden<br />
Die stoff- bzw. stoffgruppenspezifische Betrachtungsweise der Regelungspotenziale dispensiert<br />
nach dem Gesagten nicht davon, die unterschiedliche Reaktion der Böden auf Nutzungen <strong>und</strong><br />
Nutzungsintensitäten in die räumliche Betrachtung einzubeziehen. Die Regelungspotenziale sagen<br />
noch nichts darüber aus, ob ein Boden mit hohem Potenzial besonders empfindlich oder<br />
doch eher tolerant auf seine Inanspruchnahme reagiert. Wenn man in diesem Zusammenhang<br />
von Empfindlichkeit spricht, so heisst das: Einzelne in Hinsicht auf ein bestimmtes Bodenpotenzial<br />
wichtige Parameter verändern sich bei Beanspruchungen überproportional. Hochempfindliche<br />
Böden können leicht Belastungen ausgesetzt werden, von denen sie sich nicht mehr<br />
oder nicht mehr vollständig erholen. Das betroffene Regelungspotenzial wird irreversibel geschädigt.<br />
Die Kenntnis der spezifischen Empfindlichkeit von Böden ist wichtig zur Beurteilung der Eignung<br />
der Böden für bestimmte Nutzungsarten <strong>und</strong> die Form, wie diese ausgeübt werden. Sie<br />
gibt auch Auskunft darüber, wann gewisse Bewirtschaftungsmassnahmen unterbleiben sollen.<br />
Verdichtungsempfindlichkeit 110 :<br />
Die Anfälligkeit von Böden gegenüber Verdichtungen durch Befahren <strong>und</strong> maschinelle Bearbeitung<br />
ist höchst unterschiedlich. Ihre Empfindlichkeit ist zudem bei ein <strong>und</strong> demselben Boden<br />
stark von dessen Feuchtigkeit abhängig 111 .<br />
110 M. Berli [2001], Compaction of Agricultural Subsoils, M. Gysi [2000], Soil compaction.<br />
111 Vgl. dazu S. Tobias [2001], Vorsicht beim Befahren.<br />
96<br />
96
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Schadverdichtungen des Unterbodens wirken sich auf das Infiltrations- <strong>und</strong> Speichervermögen<br />
von Wasser <strong>und</strong> damit auf das Regelungspotenzial Wasserhaushalt aus. Überdies schränken sie<br />
den Wurzelraum der Pflanzen ein, beeinträchtigen die Bodenaktivität, erhöhen das Erosionsrisiko<br />
<strong>und</strong> reduzieren die Filterleistung der Böden.<br />
Man versucht mit verschiedenen Modellen die Verdichtungsempfindlichkeit von Böden aus<br />
Bodenart, Lagerungsdichte, dem Humusgehalt, dem Carbonatgehalt <strong>und</strong> dem Grobbodenanteil<br />
abzuschätzen 112 . Als Messgrösse für die Verdichtungsempfindlichkeit fand in jüngster Zeit die<br />
mechanische Vorbelastung besondere Beachtung. Sie wird aus Senkungsmessungen bei zunehmender<br />
Kompression bestimmt <strong>und</strong> stellt einen Kennwert dar, der jeweils nur für einen bestimmten<br />
Feuchtigkeitsgehalt gilt.<br />
Versauerungsempfindlichkeit:<br />
Für die Versauerung von Böden gibt es durchaus natürliche Gründe (vgl. Waldböden). Versauerung<br />
ist aber auch eine verbreitete anthropogene Bodenbelastung. Es handelt sich um einen dynamischen<br />
Prozess, der aus der Bilanz von Säureproduktion, Säurepufferung <strong>und</strong> Auswaschung<br />
von Kationen resultiert. Geschwindigkeit <strong>und</strong> Ausmass der Versauerung hängen vom Puffervermögen<br />
<strong>und</strong> von der Durchlässigkeit der Böden ab, aber auch von Vegetation <strong>und</strong> klimatischen<br />
Bedingungen. Versauerung beeinflusst die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Aktivität der Bodenlebewesen.<br />
Die biologischen Umsetzungsprozesse beim Abbau von organischer Bodensubstanz<br />
werden gehemmt <strong>und</strong> die Freisetzung von Nährstoffen verlangsamt sich. Der Substanzabbau<br />
erfolgt nur noch unvollständig, <strong>und</strong> es reichern sich organische Säuren an.<br />
Versauerung kann in belasteten Böden zur Mobilisierung von Schwermetallen führen, wodurch<br />
das Regelungspotenzial des Bodens für Schwermetallflüsse reduziert wird. Besonders versauerungsempfindlich<br />
sind stark durchlässige Böden mit wenig wirksamen Puffersystemen. Das gilt<br />
z.B. für Böden auf kalkfreiem Sand oder Sandstein; man muss aber auch in den Wäldern verbreitet<br />
von einer Überbeanspruchung der natürlichen Pufferraten ausgehen 113 .<br />
Für die Elastizität der Böden gegenüber Versauerungsschüben sind Kationenaustauschkapazität,<br />
Kalkgehalt <strong>und</strong> organische Substanz wichtige Parameter. Für die Bestimmung der Elastizität<br />
wird die Basensättigung herangezogen, sie gibt den Anteil der Neutralkationen Ca, Mg, K, Na<br />
an der effektiven Kationenaustauschkapazität wieder.<br />
Erosionsempfindlichkeit:<br />
Böden setzen der Einwirkung von Wasser (Prall- <strong>und</strong> Planschwirkung der Regentropfen,<br />
Schwemmkraft abfliessenden Wassers) <strong>und</strong> Wind nur einen begrenzten Widerstand entgegen.<br />
Für die Schweiz ist die Wassererosion der ungleich wichtigere Faktor.<br />
Die Anfälligkeit von Böden gegenüber Witterungseinflüssen ist von der Grösse <strong>und</strong> dem Gewicht<br />
der Oberbodenpartikel sowie den sie verbindenden Kohäsionskräften abhängig. Schluff-<br />
<strong>und</strong> feinsandhaltige Böden sind gegenüber flächenhafter Wassererosion wesentlich empfindlicher<br />
als tonreiche oder sandige Böden. Tonige <strong>und</strong> steinige Böden sind generell am unempfindlichsten<br />
114 . Neben der Grösse der Aggregate, ihrem Gefüge <strong>und</strong> dessen Stabilität ist die Erosionsempfindlichkeit<br />
auch von der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden <strong>und</strong> dem Humusgehalt<br />
112<br />
Vgl. dazu Anhang 1. Siehe auch F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e, S. 427.<br />
113<br />
Dazu <strong>und</strong> generell zur Problematik der Versauerung vgl. L. Walthert et al. [2003], LWF-Kernprojekt<br />
Bodenmatrix, S. 51 ff..<br />
114<br />
F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e.<br />
97<br />
97
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
abhängig. Zu diesen Bodenfaktoren kommen Hangneigung, -länge <strong>und</strong> –form als topografische<br />
Elemente sowie die Dichte der Pflanzendecke. 115<br />
Weitere spezifische Empfindlichkeiten:<br />
Neben den hier erläuterten Empfindlichkeiten können je nach den Umständen noch weitere relevant<br />
werden. Zum Beispiel reagieren Böden, die eine reduzierte Wasserspeicherfähigkeit aufweisen,<br />
empfindlich auf temporäre Änderungen des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels. Besonders augenfällig<br />
sind solche Effekte in Moorgebieten: Die Böden beginnen sich unmittelbar nach der Entwässerung<br />
zu setzen <strong>und</strong> mit dem Luftzutritt kann Torf durch mikrobiellen Abbau mineralisiert<br />
werden.<br />
4. Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten als Gradmesser für<br />
den Umgang mit der Ressource Boden<br />
Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten geben Auskunft darüber, was zu unterlassen ist, wenn<br />
man die Leistungsfähigkeit eines Bodens aufrechterhalten will. Veränderungen der Bodenpotenziale<br />
weisen darauf hin, wo Kapazitäten überbeansprucht wurden oder noch werden. Das<br />
Spektrum allfälliger Massnahmen, welche dies verhindern sollen, ist weit gefasst. Will man z.B.<br />
die Austragspfade von Schadstoffen beeinflussen, so reichen sie von bodenangepasster landwirtschaftlicher<br />
Bewirtschaftung bis hin zum Einbau von Abdichtungsmaterial im Rahmen von<br />
Altlastensanierungen.<br />
Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten geben nicht nur Hinweise auf Gefährdungen, sie können<br />
je nach den Umständen auch aufzeigen, ob <strong>und</strong> wie Regeneration möglich ist – sei es auf<br />
natürlichem Weg, sei es als Folge von Massnahmen. Für den Handlungsbedarf lässt sich in beiden<br />
Fällen an den verfassungsrechtlichen Begriff der Nachhaltigkeit anknüpfen (Art. 73 BV).<br />
Nachhaltigkeit im Sinne dieser Bestimmung zielt darauf ab, die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
den künftigen Generationen zu erhalten, in der Erkenntnis, dass die natürlichen Ressourcen begrenzt<br />
sind 116 . Art. 73 BV stellt das Verhältnis zwischen den natürlichen Bodenfunktionen <strong>und</strong><br />
ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits<br />
ins Zentrum: Dieses Verhältnis soll auf Dauer ausgewogen ausgestaltet werden. Was unter<br />
„Ausgewogenheit“ – dem anzustrebenden Gleichgewichtszustand – zu verstehen ist, muss im<br />
Detail ausdiskutiert <strong>und</strong> konkretisiert werden. Es handelt sich dabei um die Verwirklichung eines<br />
Relationsgr<strong>und</strong>satzes, „vergleichbar etwa dem Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismässigkeit“ 117 .<br />
Merkmal des Gleichgewichtes bleibt jedenfalls die Orientierung an der Erneuerungsfähigkeit 118 ,<br />
d.h. erneuerbare Ressourcen sollen übers Ganze gesehen nur in dem Mass beansprucht werden,<br />
in welchem sie sich erneuern können 119 . Das so verstandene Nachhaltigkeitsprinzip wurde im<br />
geltenden B<strong>und</strong>esrecht bereits auf die eine oder andere Weise konkretisiert.<br />
Gezielt umsetzen lässt sich Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Boden nur, wenn abgeschätzt<br />
werden kann, wie es um die ökologische Leistungsfähigkeit jener Böden einer Region steht, die<br />
beansprucht werden sollen, <strong>und</strong> wie diese auf ihre Inanspruchnahme reagieren. Bodenpotenziale<br />
können dabei unterschiedlichen Zwecken dienen.<br />
115<br />
Zum Ganzen R. Marks et al. [1989], Leistungsvermögen Landschaftshaushalt.<br />
116<br />
A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 13, vgl. auch den sog. Br<strong>und</strong>tland-Bericht: Bericht 1987 "Our<br />
Common Future" der World Commission on Environment and Development.<br />
117<br />
K.A. Vallender / R. Morell [2002], Kommentar BV N 27 zu Art. 73.<br />
118 K.A. Vallender / R. Morell [2002], Kommentar BV N 17 zu Art. 73.<br />
119 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 14.<br />
98<br />
98
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
• Sind sie flächendeckend bekannt, so lassen sie sich über eine bestimmte Gegend bilanzieren.<br />
Damit lässt sich überprüfen, inwieweit die ergriffenen Massnahmen ausreichen, um dem Ziel<br />
Nachhaltigkeit näher zu kommen. Aus einer Bilanzierung sollte sich auch ableiten lassen, ob,<br />
wo <strong>und</strong> wie allfällige Überbeanspruchungen regional kompensiert werden können.<br />
• Die Entwicklung der Potenziale von Böden, die auf eine bestimmte Art <strong>und</strong> Weise genutzt<br />
oder belastet werden, lässt sich über die Zeit verfolgen. So lassen sich Erkenntnisse gewinnen,<br />
welche die zulässige Intensität der Nutzung unter langfristigen Gesichtspunkten betreffen. Es<br />
lässt sich auch feststellen, wie einzelne bodenabhängige Nutzungen in die Gesamtbilanz einfliessen.<br />
• Bei Einzelprojekten können die zu erwartenden potenzialverändernden Auswirkungen in Bezug<br />
auf ihre räumliche Komponente besser abgeschätzt werden. Das erlaubt eine passendere<br />
Integration des Vorhabens in den räumlichen Gesamtzusammenhang mit Einschluss der Auswirkungen<br />
auf die Raumplanung.<br />
• Ganz allgemein erhöht die Kenntnis von Bodenpotenzialen die Rationalität im Umgang mit<br />
dem Boden. Die Trägheit des Mediums Boden verpflichtet zur Vorsorge. Belastungen führen<br />
oft zu irreversiblen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> wo eine Regeneration möglich ist, ist sie mit erheblichem<br />
finanziellem Aufwand <strong>und</strong>/oder mit langfristigen Nutzungseinbussen verb<strong>und</strong>en.<br />
Die Kenntnis von Bodenpotenzialen erlaubt einen planvollen Umgang mit den verbleibenden<br />
Ressourcen.<br />
5. Beziehung zwischen Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Schutzzielen<br />
Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Boden knüpft nach dem dargelegten Verständnis an die<br />
Bodenpotenziale an. Aber auch da, wo nicht der Boden selbst im Vordergr<strong>und</strong> steht, die Schutzziele<br />
aber von funktionsfähigen natürlichen Stoffkreisläufen abhängen, verlangt dies mittelbar<br />
einen entsprechenden Schutz der Bodenpotenziale. Anders gesagt: Ohne Rücksichtnahme auf<br />
die Bodenpotenziale können die Ziele nicht erfüllt werden. Die Beziehung zwischen den Bodenpotenzialen<br />
<strong>und</strong> den einzelnen Schutzzielen soll im Folgenden näher beleuchtet werden.<br />
5.1. Bodenfruchtbarkeit<br />
Als Bodenbelastungen gelten nach Art. 4bis USG physikalische, chemische <strong>und</strong> biologische<br />
Veränderungen der natürlichen Beschaffenheit des Bodens. Sie sind nicht per se gesetzwidrig,<br />
sonst wäre ja beispielsweise jede landwirtschaftliche Bodenbearbeitung schon als solche unzulässig.<br />
Die Massnahmen des Umweltschutzrechts gegen Bodenbelastungen sind vielmehr am<br />
Schutzziel zu messen. Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wird als Schutzgut besonders hervorgehoben,<br />
<strong>und</strong> zwar ausdrücklich im Sinne der Nachhaltigkeit: Die Bodenfruchtbarkeit soll<br />
langfristig erhalten werden (Massnahmen gegen chemische <strong>und</strong> biologische Bodenbelastungen,<br />
Art. 33 Abs. 1 USG) bzw. sie darf nicht nachhaltig beeinträchtigt werden (Schutz vor physikalischen<br />
Beeinträchtigungen, Art. 33 Abs. 2 USG). Schädigungen dürfen deshalb nur vorübergehender<br />
Natur sein, sie müssen alsbald durch natürliche Selbsterneuerung des Bodens wieder<br />
ausgeglichen werden 120 .<br />
War es bis weit in die zweite Hälfte des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts noch üblich, mit dem Ausdruck<br />
Fruchtbarkeit die Ertragserwartung zu umschreiben, so hat die VBBo (wie zuvor schon jene der<br />
Verordnung über Schadstoffe im Boden VSBo), von dieser Vorstellung Abschied genommen.<br />
Die Kriterien von Art. 2 VBBo, nach denen die Bodenfruchtbarkeit beurteilt werden soll, sind<br />
120<br />
C. Zäch [1996], Bodenschutzrecht, S. 505; P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 40 zu Art. 33;<br />
A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 43<br />
99<br />
99
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
auf die qualitative Sicherung der im Boden ablaufenden <strong>und</strong> für den biologischen Stoffkreislauf<br />
wesentlichen ökologischen Prozesse ausgerichtet. Damit verlangen die Schutzziele des Bodenschutzrechts<br />
nichts anderes, als dass der Schutz den Bodenpotenzialen anzumessen ist. Schutzbedürftig<br />
sind sowohl stoffspezifische Regelungspotenziale wie auch empfindliche Böden.<br />
Solange die Richtwerte nicht überschritten sind, kann man aus bodenschutzrechtlicher Sicht davon<br />
ausgehen, dass die Bodenfruchtbarkeit noch gewährleistet ist. Es ist allerdings relativ aufwändig,<br />
konkret aufzuschlüsseln, wo dies nicht mehr der Fall ist. Die Böden sind an sich schon<br />
stark heterogen, darüber hinaus haben sie auch noch eine je spezifische Nutzungsgeschichte.<br />
Überdies reicht es nicht aus, allein die gegenwärtigen Werte anzusehen, für einen langfristigen<br />
Schutz bedarf es gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Vorhersage der künftigen Entwicklung. Die VBBo<br />
nimmt diesen Gedanken auf: Nicht nur das Überschreiten der Richtwerte, auch das deutliche<br />
Ansteigen der Bodenbelastung weckt einen Handlungsbedarf. In beiden Fällen sind die Ursachen<br />
zu ermitteln <strong>und</strong> es ist die allfällige Notwendigkeit weitergehender Massnahmen abzuklären.<br />
Zu ergänzen wäre: Auch bei langsamem aber verbreitetem Ansteigen der Belastungen droht<br />
langfristige eine schwerwiegende Verschlechterung der Bodenpotenziale.<br />
Wo die Schutzbestimmungen des Umweltschutzrechts unzureichend sind, muss ein räumlich<br />
differenzierter Schutz einsetzen, der jene ergänzt. Es darf erwartet werden, dass sich die Problemfelder<br />
leichter abstecken lassen, wenn man hierfür vorhandene Bodenkarten zu Hilfe nimmt.<br />
Die Bodendaten lassen sich im Hinblick auf die Lokalisierung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
interpretieren <strong>und</strong> das Ergebnis kann der räumlichen Verteilung von Nutzungen<br />
<strong>und</strong> Nutzungsabsichten gegenübergestellt werden. Aus diesen Gr<strong>und</strong>daten lässt sich ableiten,<br />
wo mit grösseren <strong>und</strong> wo mit geringfügigeren nutzungsbedingten Einflüssen zu rechnen ist, anders<br />
gesagt: Wo Potenzialveränderungen wahrscheinlicher sind <strong>und</strong> wo sie weniger zu vermuten<br />
sind. Dies ist auch wichtig, um die Wirkung von allfälligen Massnahmen abzuschätzen. Ist die<br />
Bodenfruchtbarkeit langfristig nicht mehr gewährleistet, so sind die Verschärfungen nach Art.<br />
34 Abs. 1 USG von Gesetzes wegen auf die davon betroffenen Gebiete <strong>und</strong> auf das hierfür erforderliche<br />
Mass zu beschränken. Es spricht aber auch nichts dagegen, die allgemeinen Massnahmen<br />
nach Art. 33 USG im Rahmen einer Ressourcenplanung räumlich differenziert auf die<br />
Erfordernisse der Ressource Boden abzustimmen. Für den physikalischen Bodenschutz ist dies<br />
heute schon der Fall (vgl. Art. 6 VBBo); gleiches gilt für gewisse bodenschutzrechtlichen<br />
Massnahmen des Abfallrechts, z.B. den Umgang mit ausgehobenem Boden 121 .<br />
5.2. Schutz von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen im Rahmen des<br />
Bodenschutzrechts<br />
Bei bereits beeinträchtigter Bodenfruchtbarkeit – mithin bei reduzierten Regelungspotenzialen –<br />
soll nach Art. 34 Abs. 2 zumindest eine Gefährdung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen vermieden<br />
werden. Dabei sind zwischen Prüfwert <strong>und</strong> Sanierungswert Gefährdungsabschätzungen<br />
vorzunehmen. Eine diesbezügliche Wegleitung ist zurzeit in Ausarbeitung.<br />
Gefährdungsabschätzungen sollen schadstoffspezifisch die bei der bestehenden oder geplanten<br />
Nutzung zu erwartende Belastung von Menschen, Tieren oder Pflanzen feststellen. Dies ist im<br />
Zusammenhang mit der gesetzlich vorgesehenen Massnahme (Einschränkung der Nutzung) zu<br />
sehen. Die Untersuchung konzentriert sich auf den Wirkungspfad; wegen der unterschiedlichen<br />
Toxizität der Stoffe muss sie jeweils für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen getrennt vorgenommen<br />
werden. Solche Stoffflussbetrachtungen befassen sich direkt mit Regelungspotenzialen;<br />
Bodenpotenzial <strong>und</strong> Schutzziel stehen in einer direkten Beziehung. Das jeweils betrachtete Regelungspotenzial<br />
ist dabei in einem doppelten Sinn spezifisch: Zum einen bezogen auf den<br />
Schadstoff, zum anderen aber auch bezogen auf die Nutzung. Als Massnahme gegen Gefähr-<br />
121 Vgl. BUWAL [2001a], Wegleitung Bodenaushub.<br />
100<br />
100
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
dungen sollen die Stoffkreisläufe durch eine Änderung der Nutzung durchbrochen bzw. umgelenkt<br />
werden. Aus Kostengründen setzt man gewissermassen auf eine „End of pipe – Lösung“.<br />
Massnahmen sind nun allerdings auf alle involvierten Ziele abzustimmen <strong>und</strong> können sich aus<br />
verschiedenen Rechtsbereichen aufdrängen. Im räumlichen Kontext sind neben den Schutzzielen<br />
des USG auch die weiteren relevanten gesetzgeberischen Ziele, z.B. jene des Gewässerschutzrechts,<br />
einzubeziehen. Damit rücken weitere Regelungspotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
ins Blickfeld. Es kann sein, dass aufgr<strong>und</strong> anderer gesetzgeberischen Anforderungen, aber auch<br />
infolge von berechtigten Nutzungserwartungen, Massnahmen gesucht werden müssen, die nicht<br />
bei der biotischen Aufnahme von Schadstoffen ansetzen, sondern die Stoffflüsse bereits im Boden<br />
unterbrechen wollen. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Anforderungen des Altlastenrechts,<br />
die in wichtigen Punkten gewässerschutzrechtlich geprägt sind. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung<br />
sind aber auch andere, vielschichtigere Formen des Zusammenwirkens einzubeziehen.<br />
Darauf ist noch zurückzukommen.<br />
5.3. Schutzziele des Raumplanungsrechts<br />
Die Revision der B<strong>und</strong>esverfassung hat im Bereich Raumplanung einige Neuerungen gebracht,<br />
die in unserem Zusammenhang von Interesse sind:<br />
• Die Verfassungsbestimmung zur Raumplanung wurde aus dem früheren Zusammenhang mit<br />
der Eigentumsgarantie <strong>und</strong> den öffentlichen Werken herausgelöst <strong>und</strong> dem Abschnitt „Umwelt<br />
<strong>und</strong> Raumplanung" zugewiesen. Damit einher geht die Wahrnehmung einer gewissen<br />
Akzentverschiebung in der Aufgabe der räumlichen Planung. Dies führt weg von der starken<br />
Fokussierung auf die Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> hin zum nachhaltigeren Einbezug des Bodens<br />
als natürliche Ressource. Bodennutzungsplanung war zwar schon immer nur eine Teilaufgabe<br />
der Raumplanung. Diese umfasst darüber hinaus auch Sachbereichsplanungen <strong>und</strong> koordinative<br />
Querschnittsplanung. Mit der systematischen Neueinreihung wurde nun aber das Nachhaltigkeitsprinzip<br />
mit seiner bewusst ökologisch ausgerichteten Formulierung zur Vorgabe<br />
auch für die Umsetzung des raumplanerischen Auftrags.<br />
• Neben der zweckmässigen Nutzung des Bodens <strong>und</strong> der geordneten Besiedlung des Landes<br />
wird nun auch – wie zuvor schon auf Gesetzesebene – die haushälterische Nutzung des Bodens<br />
als raumplanerisches Ziel genannt. Zumeist wird die Vorschrift in einem quantitativen<br />
Sinne verstanden (langfristige Erhaltung offener Bodenflächen); es spricht aber nichts dagegen,<br />
dem Begriff „haushälterisch“ auch eine qualitative Bedeutung zu geben, so weit raumplanerische<br />
Verfahren zum Schutz der Bodenqualität geeignet sind. Die systematische Einordnung<br />
in den engeren Zusammenhang von Nachhaltigkeit, Umwelt, Wasser, Wald, Natur-<br />
<strong>und</strong> Heimatschutz, Fischerei, Jagd <strong>und</strong> Tierschutz verlangt, dass die Aufgabe der Raumplanung<br />
in den Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen einzubetten ist. Zusammen genommen<br />
wollen diese Rechtsgebiete dem Boden als Lebensgr<strong>und</strong>lage nicht nur einen quantitativen,<br />
sondern auch einen qualitativen Schutz zukommen lassen.<br />
• Art. 75 Abs. 3 BV verpflichtet neben dem B<strong>und</strong> auch die Kantone von Verfassung wegen<br />
dazu, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung zu berücksichtigen.<br />
Das verlangt nach dem vorangehend Gesagten auch den Schutz der Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />
Boden.<br />
Art. 1 Abs. 2 Bst. a des Raumplanungsgesetzes hebt hervor, dass die mit Planungen befassten<br />
Behörden die Mittel der Raumplanung insbesondere auch zur Unterstützung der Bestrebungen<br />
zum Schutz des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage einzusetzen haben. Dadurch wird der Bezug zum<br />
Umweltschutz hergestellt 122 . Das Umweltrecht bildet damit für die Raumplanung einen Rohstoff,<br />
aus dem sie weitergehende, auf eigenen Planungszielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen basierende<br />
122 Vgl P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 27 zu Art. 1 RPG<br />
101<br />
101
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Schlüsse zu ziehen hat. Für den Schutzbedarf des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage kann<br />
z.B. im Zusammenhang mit der Bodenfruchtbarkeit auf die entsprechende Definition der VBBo<br />
verwiesen werden. Art. 1 Abs. 2 RPG kann dann so verstanden werden, dass, wo nötig, der bestehende<br />
umweltrechtliche Schutz mit planungsrechtlichen Massnahmen ergänzt werden soll.<br />
Ein solches Unterfangen kann aber nur gelingen, wenn die räumliche Bedeutung der Bodenpotenziale<br />
in die Planung eingeschlossen werden kann.<br />
5.4. Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen<br />
Art. 76 BV stipuliert sowohl einen quantitativen, wie auch einen qualitativen Gewässerschutz.<br />
Zum quantitativen Gewässerschutz zählt die Pflicht zur Erhaltung, Anreicherung <strong>und</strong> Erschliessung<br />
von Wasservorkommen (Art. 76 Abs. 2 BV, Art. 43 GSchG): Die Kantone haben dafür zu<br />
sorgen, dass einem Gr<strong>und</strong>wasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird,<br />
als ihm zufliesst. Ist ein Gr<strong>und</strong>wasservorkommen durch übermässige Entnahme oder durch eine<br />
verringerte Speisung beeinträchtigt, so sorgt der Kanton für eine möglichst weitgehende Verbesserung<br />
des Zustands, sei es durch Verminderung der Entnahme, durch künstliche Anreicherung<br />
oder durch Untergr<strong>und</strong>speicherung von Trinkwasser. Für Fliessgewässer mit ständiger<br />
Wasserführung gelten die Restwasserregeln nach Art. 31 ff. GSchG.<br />
Der qualitative Gewässerschutz gebietet, dass Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu<br />
schützen sind. Das Ziel wird verfolgt durch eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Art. 3 GSchG) <strong>und</strong><br />
das gr<strong>und</strong>sätzliche Verbot von Art. 6 GSchG, wonach es untersagt ist, Stoffe, die Wasser verunreinigen<br />
können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen, sie versickern zu lassen<br />
oder auch nur ausserhalb von Gewässern abzulagern oder auszubringen. Diese Gr<strong>und</strong>sätze<br />
werden ergänzt durch Bestimmungen über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten<br />
(Art. 22 ff. GSchG), solche über die Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Limitierung von Düngern in<br />
Betrieben mit Nutztierhaltung (Art. 14 GSchG) <strong>und</strong> die „Verhinderung anderer nachteiliger<br />
Einwirkungen auf Gewässer“ (Überschrift GSchG 3.Kapitel). Zu letzteren gehören z.B. Regelungen<br />
über die Verbauung von Fliessgewässern (Art. 37 GSchG) oder die Ausbeutung von<br />
Kies <strong>und</strong> Sand (Art. 44 GSchG). Kurz: Der qualitative Gewässerschutz erfasst alle Arten von<br />
physikalischer, chemischer oder biologischer Beeinträchtigung 123 .<br />
Insgesamt hat sich auch der Umgang mit Wasser auf das Nachhaltigkeitsprinzip auszurichten.<br />
Ausdrücklich erwähnt ist der Gr<strong>und</strong>satz in Art. 1 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes ebenso<br />
wie im selben Artikel der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Im INTERREG II – Projekt<br />
„Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> der Böden im Hochrheintal zwischen Schaffhausen <strong>und</strong><br />
Basel“ wurde aufgezeigt, dass Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Bodenschutzmassnahmen nicht voneinander<br />
isoliert betrachtet werden können 124 . Eingriffe in den Wasserhaushalt lösen in dicht genutzten<br />
Gebieten fast unweigerlich Reaktionen aus, die sich auf andere Schutzbereiche oder Nutzungen<br />
auswirken. Die Kenntnis der Bodenpotenziale wird bei Zielkonflikten zur wichtigen Entscheidungshilfe.<br />
Das Augenmerk ist nach dem Gesagten auf alle Tätigkeiten auszurichten, die sich<br />
auf die Bodenprozesse <strong>und</strong> Stoffflüsse auswirken, sofern sie Folgen für die Gewässer haben.<br />
Das gilt gleichermassen für den quantitativen wie für den qualitativen Gewässerschutz.<br />
5.5. Nachhaltige Landwirtschaft<br />
Die Landwirtschaft hat durch eine nachhaltige <strong>und</strong> auf den Markt ausgerichtete Produktion einen<br />
wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lagen, zur Pflege der Kulturlandschaft <strong>und</strong> zur dezentralen Besiedlung des<br />
123 Vgl. R. Jagmetti [1987], Kommentar aBV, N 48 zu Art. 24bis.<br />
124 Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal, S. 28 ff.<br />
102<br />
102
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
Landes zu leisten (Art. 104 Abs. 1 BV, Art. 1 LwG). Nach Art. 7 Abs. 1 LwG sind die Rahmenbedingungen<br />
für die Produktion <strong>und</strong> den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom<br />
B<strong>und</strong> so festzulegen, dass die Landwirtschaft nachhaltig <strong>und</strong> kostengünstig produzieren kann.<br />
Dazu erklärt der B<strong>und</strong>esrat, dass die nachhaltige Bewirtschaftung dazu beiträgt, die landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche <strong>und</strong> die Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten während zugleich Belastungen<br />
die natürliche Regenerationsrate nicht übersteigen dürfen 125 . Gesteuert wird dies dadurch,<br />
dass Direktzahlungen von einem ökologischen Leistungsnachweis abhängig gemacht<br />
werden (Art. 70 ff. LwG, vgl. dazu Einleitung Ziff. 3.6).<br />
Das Risiko einer Gefährdung von Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser seitens der Landwirtschaft besteht<br />
hauptsächlich durch diffuse Einträge von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen aus Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln<br />
<strong>und</strong> durch direkte physikalische Eingriffe in die Landschaft. Die „gute fachliche<br />
Praxis“ der landwirtschaftlichen Bodennutzung hat in diesen Bereichen eine weittragende Bedeutung.<br />
Als direkt den Boden bewirtschaftende Nutzungsart, ist hier ein integrierter Boden-<br />
<strong>und</strong> Gewässerschutz von hervorragender Bedeutung.<br />
Die Rücksichtnahme auf die Regenerationsrate der Böden erfordert eine differenzierte Betrachtung<br />
ihrer Leistungsfähigkeit bzw. ihrer Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten. Von T. Candinas et<br />
al. [2002] wurde ein Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz ausgearbeitet, mit<br />
dem Ziel, Gr<strong>und</strong>lagen für die Beurteilung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />
bereitzustellen. Aufgr<strong>und</strong> einer Beurteilung der landwirtschaftlichen Einflüsse auf die Bodenqualität<br />
gehen die Autoren davon aus, dass auch bei Erfüllung der heute geltenden Anbaurichtlinien<br />
bei allen betrachteten Bodeneigenschaften ausser der Körnung erhebliche Beeinträchtigungen<br />
auftreten können. Bodenabtrag durch Erosion, Verdichtung des Unterbodens <strong>und</strong><br />
Schadstoffeintrag müssen dabei als irreversible Schädigungen betrachtet werden. Bei anderen<br />
Beeinträchtigungen sind hingegen auch grosse Regenerationsmöglichkeiten gegeben, sofern die<br />
Bewirtschaftung den standörtlichen Gegebenheiten angepasst wird 126 .<br />
5.6. Nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />
Weil Pflanzenwachstum <strong>und</strong> -selektion massgeblich von den Bodenpotenzialen abhängig sind,<br />
spielen anthropogene Veränderungen der Potenziale für den Schutz des Waldes als naturnahe<br />
Lebensgemeinschaft (Art. 1 Abs. 1 Bst. b WaG) eine grosse Rolle. Das gilt auch für die Waldbewirtschaftung.<br />
Art. 20 WaG verpflichtet die Bewirtschafter auf den Gr<strong>und</strong>satz der Nachhaltigkeit,<br />
hier dahingehend konkretisiert, dass der Wald seine Funktionen – namentlich die<br />
Schutz-, Wohlfahrts- <strong>und</strong> Nutzfunktion – dauernd <strong>und</strong> uneingeschränkt soll erfüllen können<br />
(Art. 20 in Verb. mit Art. 1 Abs. 1 Bst. c WaG). Er darf „im wesentlichen“ (BGE 114 Ib 224 E.<br />
10 de S. 237) nur so weit genutzt werden, als es die Selbsterneuerungskraft erlaubt. Z.B. kann<br />
das Befahren von Waldböden mit schweren Maschinen die standorttypischen Bodenfunktionen<br />
zum Teil nachhaltig beeinträchtigen. Art. 28 Bst. d der Waldverordnung, eine Ausführungsbestimmung<br />
zu den Artikeln 26 <strong>und</strong> 27 Abs. 1 des Waldgesetzes (Verhütung von Waldschäden),<br />
verlangt von den Kantonen, dass sie insbesondere Massnahmen zur Verminderung physikalischer<br />
Belastungen des Bodens zu ergreifen haben.<br />
Der Einfluss von Schadstoffeinträgen ist in Waldböden besonders gross, da diese schon von<br />
Natur aus versauern. Schnelle zusätzliche Veränderungen lösen Stressreaktionen aus, welche<br />
z.B. die Krankheitsanfälligkeit der Waldbäume erhöhen. Die Bewirtschaftung durch dem<br />
Standort angepasste Baumarten kann dem Wald grössere Stabilität <strong>und</strong> Abwehrkraft gegenüber<br />
natürlichen <strong>und</strong> anthropogenen Umwelteinflüssen verleihen 127 . Versauerungsprozesse erhöhen<br />
125<br />
Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 17; Botschaft Agrarpolitik 2002, BBl 1996 IV S. 16 f.<br />
126<br />
T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft, Abschnitte 3.1 <strong>und</strong> 4.1.<br />
127<br />
L. Walthert et al. [2003], LWF-Kernprojekt Bodenmatrix, S. 73, 76 ff.<br />
103<br />
103
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
in belasteten Böden überdies die Mobilisierung von Schwermetallen. Ein an der Eidgenössischen<br />
Forschungsanstalt für Wald, Schnee <strong>und</strong> Landschaft WSL in Durchführung befindliches<br />
Grossexperiment soll dazu beitragen, die Vorgänge besser zu verstehen 128 . Die Ergebnisse sind<br />
für die forstliche Planung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Phytosanierung von Wäldern<br />
von Bedeutung.<br />
6. Ableitung von Lebensraumpotenzialen von Böden<br />
Boden ist Teil des Lebensraums der meisten Pflanzen <strong>und</strong> einer grossen Anzahl von Tieren <strong>und</strong><br />
Organismen. In der obersten Schicht eines Quadratmeters Boden leben ungefähr 200 Regenwürmer,<br />
1 Milliarde Pilze <strong>und</strong> 60 Billionen. Bakterien. Dazu kommen noch verschiedene andere<br />
Kleinlebewesen, wie Springschwänze, Milben <strong>und</strong> Tausendfüssler. Gemeinschaftlich bauen sie<br />
die Überreste von Pflanzen <strong>und</strong> anderen abgestorbenen Lebewesen zu Humus <strong>und</strong> zu Nährsalzen<br />
für die Pflanzen ab. Damit dieser Prozess, der sich vorwiegend in den obersten dreissig<br />
Zentimetern des Erdbodens abspielt, reibungslos vonstatten geht, müssen unter anderem Luft<br />
<strong>und</strong> Wasser in geeignetem Verhältnis zur Verfügung stehen. 129<br />
Die Ausprägung solcher Lebensgemeinschaften wird vom Menschen stark beeinflusst. Zugleich<br />
aber spiegelt sich in den anzutreffenden Pflanzen- <strong>und</strong> Tiergesellschaften in ausgeprägtem<br />
Masse auch die Varianz der Bodeneigenschaften wieder. Bodenspezifische Faktoren wie das<br />
Nährstoff- oder das Wasserangebot, der Aufbau <strong>und</strong> die Porosität des Bodens sowie die Belastung<br />
mit Schadstoffen spielen eine wichtige Rolle. Zwischen dem Lebensraumpotenzial <strong>und</strong> den<br />
Regelungspotenzialen eines Bodens besteht eine enge Beziehung.<br />
Wie die Regelungspotenziale können auch die Lebensraumpotenziale von Böden einer Bewertung<br />
unterzogen werden. Für die Lebensraumpotenziale sind allerdings zahlreiche weitere Einflussgrössen<br />
wichtig, wie z.B. die Niederschlagsverteilung, die räumliche Vernetzung mit anderen<br />
Lebensräumen, der Grad der anthropogenen Überprägung usw. Eine eingehende Betrachtung<br />
der Lebensraumpotenziale würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Einige Hinweise auf<br />
die massgeblichen Zusammenhänge müssen genügen:<br />
Lebensraumpotenziale können zunächst einmal aus systemökologischem Blickwinkel betrachtet<br />
werden. Hier spielen Merkmale wie die Art <strong>und</strong> die Vielfalt von Lebensgemeinschaften oder die<br />
Seltenheit bestimmter Arten eine zentrale Rolle. Aus einem auf die land- oder forstwirtschaftliche<br />
Nutzung bezogenen Blickwinkel gewinnen demgegenüber Faktoren wie die Ertragsfähigkeit<br />
oder die an den Standort angepasste Pflanzen- <strong>und</strong> Sortenwahl an Wichtigkeit. Schlüssige<br />
Aussagen zu Lebensraumpotenzialen können deshalb nicht allgemeiner Natur sein, sie werden<br />
im Hinblick auf eine bestimmte Standortfunktion verfasst <strong>und</strong> sie sind auch auf diese beschränkt.<br />
Damit erhält die Beurteilung des Lebensraumpotenzials eines Standorts eine besondere<br />
Bedeutung im Rahmen der Begründung von Nutzungszuweisungen.<br />
Die im Anhang 1 befindliche Zusammenstellung von Bewertungsmethoden erstreckt sich auch<br />
auf solche zur Bewertung von Lebensraumpotenzialen. Der systemökologische Blickwinkel ist<br />
darin einerseits durch die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bodens als Lebensraum für<br />
Bodenorganismen vertreten. Er orientiert sich am Artenspektrum von Bodenorganismen im Boden<br />
(Erhaltung der natürlichen Vielfalt), an der Seltenheit oder Häufigkeit von Lebensräumen<br />
für unterschiedliche Biozönosen <strong>und</strong> an der Ursprünglichkeit der Lebensräume. Beim Potenzial<br />
128 Im Grossprojekt "Zelle-Baum" wurde zur Untersuchung des Einflusses von Schwermetallen ein Wald-<br />
Modellökosystem errichtet. (Informationen dazu auf http://www.ito.ethz.ch/SoilProt/ZB/ZBhome.html sowie<br />
auf http://www.wsl.ch/forest/wus/bioindic/zb/fzb-de.htm [Stand Dezember 2004]).<br />
129 BUWAL [2002], Umwelt Schweiz 2002, S. 50 f.<br />
104<br />
104
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />
als Lebensraum für naturnahe Pflanzengesellschaften ist die Bewertung des Biotopentwicklungspotenzials<br />
von zentraler Bedeutung. Je nach Bewertungsmodell fliessen neben Daten zu<br />
Bodeneigenschaften <strong>und</strong> klimatischen Verhältnissen auch Daten zur Nutzung oder zur anthropogenen<br />
Überprägung eines Standorts mit ein. Dem nutzungsbezogenen Blickwinkel entsprechen<br />
demgegenüber Potenziale für Kulturpflanzen. In diesem Bereich besteht eine grosse Vielfalt<br />
an Methoden zur Bewertung des Ertragspotenzials oder der pflanzenspezifischen Standorteignung,<br />
deren Umfang nicht vollständig wiedergegeben werden kann <strong>und</strong> soll.<br />
Obwohl vom sachlichen her starke Bezüge zwischen Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumpotenzialen<br />
bestehen, stellen die aufgeführten Methoden zur Bewertung von Lebensräumen eigenständige<br />
Verfahren dar, d.h. sie setzen keine Aussagen bezüglich der Regelungspotenziale von Böden<br />
voraus. Ein Bezug kann deshalb nur über den Vergleich der Ergebnisse aus den unterschiedlichen<br />
Verfahren hergestellt werden.<br />
Das Lebensraumpotenzial steht in enger Verbindung mit den Schutzgütern des Bodenschutzrechts<br />
(Schutz der Bodenfruchtbarkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 VBBo), des Raumplanungsrechts,<br />
des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrechts, des Landwirtschaftsrechts <strong>und</strong> des Waldrechts 130 .<br />
Die Ableitung von Eignungspotenzialen für die Biotopentwicklung beispielsweise erlaubt eine<br />
sinnvolle Verknüpfung der Anliegen des Bodenschutzes mit den Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzes.<br />
130 Vgl. die Zusammenstellung in Tabelle 1, Kap. IV., Abschnitt 1.2.<br />
105<br />
105
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI. Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Soll, wie es den Anforderungen des Nachhaltigkeitsprinzips entspricht, das Verhältnis zwischen<br />
der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen<br />
andererseits ausgewogen gestaltet werden, so gehört es zu einer willkürfreien Abklärung<br />
des Sachverhalts, dass Zusammenhänge, soweit sie bekannt sind oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
vermutet werden können, nicht ignoriert werden. Können die Wirkungszusammenhänge<br />
darüber hinaus auch noch in ihrer Dimension eingeschätzt werden, so erlaubt dies,<br />
die Frage der Ausgewogenheit wissensbasiert rational anzugehen.<br />
Dazu müssen in einem ersten Schritt die Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf den<br />
Zustand <strong>und</strong> die Regenerationsfähigkeit der Böden erfasst werden. Sie können zumeist nicht direkt<br />
gemessen werden, sondern müssen aus dem aktuellen Verständnis der im Boden stattfindenden<br />
Prozesse abgeleitet werden. Dieser Teil der Problemstellung ist vorwiegend räumlichnaturwissenschaftlicher<br />
Art.<br />
1. Einfluss von Nutzungen auf die Entwicklung der<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden<br />
Nutzungsbedingte Bodenveränderungen variieren stark in Intensität <strong>und</strong> räumlicher Ausbreitung.<br />
Das kann verschiedenste Ursachen haben. Für eine adäquate Beschreibung der Zusammenhänge<br />
ist das massgebliche Wirkungsgefüge für jede einzelne Nutzung gesondert herauszuarbeiten.<br />
Abbildung 5:<br />
Strukturelle Darstellung der Verknüpfungen zwischen Nutzungen, Bodenparametern <strong>und</strong> Bodenpotenzial<br />
107<br />
107
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Dabei ist aufzuzeigen<br />
− wo Einflüsse auftreten können,<br />
− welche Intensität allfällige Einwirkungen erreichen können <strong>und</strong><br />
− welche die Bodenqualität kennzeichnenden Grössen sich als Folge davon wie stark ändern<br />
könnten.<br />
Um den Einfluss der Nutzungen auf die Bodeneigenschaften beurteilen zu können, sind wir auf<br />
die Kenntnis von räumlichen Bodendaten angewiesen. Abbildung 5 zeigt, wie sich die Zusammenhänge<br />
von ihrer Struktur her darstellen lassen. Es wird zunächst lediglich zwischen wahrscheinlichen<br />
<strong>und</strong> möglichen Verknüpfungen unterschieden.<br />
Der Einfluss kann am besten anhand von Bodenparametern <strong>und</strong> ihren Veränderungen abgeschätzt<br />
werden. Diese lassen sich gr<strong>und</strong>sätzlich erheben <strong>und</strong> damit datenmässig registrieren,<br />
wenn auch teilweise mit erheblichem Aufwand. Richtung <strong>und</strong> Geschwindigkeit der Veränderung<br />
steht in Relation zur Anfälligkeit bzw. Elastizität der jeweiligen Böden gegenüber Beanspruchungen.<br />
Daraus kann auf den Einfluss von Nutzungen geschlossen werden. Die Bodenpa-<br />
Abbildung 6: Spektrum der Einflüsse von Raumnutzungen auf das System Boden<br />
108<br />
108
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
rameter treten daher in der Ableitung als Schnittstelle zwischen den Einwirkungen auf den Boden<br />
einerseits <strong>und</strong> den Bodenpotenzialen andererseits auf.<br />
Lassen sich solche Bodendaten im Raum darstellen, so erhält die Heterogenität der Böden bezüglich<br />
ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Verletzbarkeit eine gebietsbezogene Struktur.<br />
Die wesentlichen Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten der Böden können mit der gegenwärtigen<br />
bzw. künftigen räumlichen Struktur der Nutzungen in Bezug gebracht werden. Das ist wichtig,<br />
wenn dargelegt werden soll, wie sich in einer Region die Leistungsfähigkeit der natürlichen<br />
Ressource Boden entwickelt.<br />
Die Regelungsfunktionen eines Bodens können durch Nutzungen beeinträchtigt werden, sie<br />
können aber auch unbeeinflusst bleiben oder sogar verbessert werden. Das Ausmass der Einwirkung<br />
liegt dabei häufig in den Händen der Nutzenden. Dieser Umstand ist in Abbildung 6<br />
dargestellt. Dem worst-case-Szenario entspricht in diesem Sinne eine schlechte, dem best-case-<br />
Szenario eine gute fachliche Praxis.<br />
Beispiele zur Erläuterung:<br />
− Hochbauten / Abtrag, Entsorgung (best case)<br />
Werden Hochbauten auf Industriebrachen erstellt, so muss der anfallende Aushub fachgerecht<br />
entsorgt werden. Dies kann den positiven Effekt haben, dass die Altlastensituation entschärft<br />
wird.<br />
− Wald / Säurebildner<br />
Im Wald ist der Versauerungsprozess durch den diffusen Eintrag anthropogener Säurebildner<br />
über die Luft, zugleich aber auch als natürlicher Vorgang im Zuge des Abbaus von organischem<br />
Material, bestimmt („Standort Wald“: worst <strong>und</strong> best case sind negativ). Durch Kalkung<br />
kann die Versauerung reduziert werden („Bewirtschaftung“: best case positiv). Das<br />
Verfahren wird in Baden-Württemberg seit Anfang der 80er Jahre eingesetzt 131 .<br />
Die wichtigsten Nutzungen <strong>und</strong> ihre möglichen Auswirkungen werden im Anhang 2 detailliert<br />
beschrieben.<br />
Die einzelnen Bodennutzungen dürfen allerdings räumlich <strong>und</strong> zeitlich nicht isoliert betrachtet<br />
werden. Raumwirksame Tätigkeiten auf einem Gelände können nicht nur die Eigenschaften des<br />
genutzten Bodens selbst, sondern auch die Beschaffenheit von weiteren Gr<strong>und</strong>stücken in der<br />
näheren oder weiteren Umgebung beeinflussen. Wenn eine Nutzung gewisse Teilregelungsfunktionen<br />
eines Bodens verändert, dann muss für die Folgenutzung von modifizierten Zustandsgrössen<br />
(Bodenparametern) ausgegangen werden. Das wirkt sich auf die künftig noch bestehenden<br />
Nutzungsoptionen aus. Im Anhang 3 befinden sich deshalb auch Übersichten zu<br />
− den Auswirkungen von Primärnutzungen auf künftige Nutzungsmöglichkeiten (Anhang 3a)<br />
− den Eventualitäten einer nutzungsbedingten Mobilisierung oder Verlagerung von Schadstoffen<br />
(Anhang 3b).<br />
2. Datengr<strong>und</strong>lagen<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen, die für die Beschreibung <strong>und</strong> Beurteilung der Auswirkungen von Nutzungen<br />
herangezogen werden können, sind äusserst divergent. Sie reichen von teilweise sehr detaillierten<br />
<strong>und</strong> standortspezifischen Untersuchungen bis hin zu groben Schätzungen <strong>und</strong> persönlichen<br />
Beurteilungen. Insbesondere was die räumliche <strong>und</strong> die zeitliche Dimension von Bodenveränderungen<br />
betrifft (Reversibilität, schleichende Belastung) bestehen noch erhebliche Wissenslücken.<br />
131 Vgl. S. Meining et al. [2002], Waldzustandsbericht 2002, S. 12 <strong>und</strong> 27.<br />
109<br />
109
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Zur Ermittlung der konkreten Auswirkungen von Nutzungen in einem konkreten Raum empfiehlt<br />
es sich, Nutzungen <strong>und</strong> Bodeneigenschaften kartografisch darzustellen. So können auch<br />
Interaktionen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsmöglichkeiten in räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Hinsicht<br />
erfasst werden (Überlagerung <strong>und</strong> zeitliche Abfolge von Nutzungen). Die Dimension des anstehenden<br />
Problems – kleinräumig, kommunal, regional-kantonal, national – <strong>und</strong> der entsprechende<br />
Planungsbedarf bestimmen dabei die räumliche Skala auf der dies geschieht.<br />
2.1. Bodendaten<br />
Bodendaten vermitteln Kenntnisse über den Boden <strong>und</strong> seine Eigenschaften. Sie bilden eine<br />
zentrale Gr<strong>und</strong>lage für den Ressourcenplan Boden. Räumlich lokalisierbare Bodendaten können<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich als Punktinformationen (vor allem Bodenprofildaten) oder als Flächendaten (vor<br />
allem Bodenkarten <strong>und</strong> Bodenprognosekarten) vorliegen. Insbesondere ältere Datensätze dürfen<br />
nicht unbesehen verwendet werden: Bodeneigenschaften können sich im Lauf der Zeit durch die<br />
menschlichen Einflüsse deutlich verändern.<br />
a) Bodenprofildaten<br />
Der Hauptanteil der bodenk<strong>und</strong>lichen Punktinformationen stammt aus Bodenprofilaufnahmen<br />
im Feld. Die Qualität der Bodenproben <strong>und</strong> somit der beschreibbaren Informationen variiert in<br />
Abhängigkeit von der verwendeten Grabungs- oder Bohrtechnik. Für die Beschreibung stützt<br />
man sich in der Regel auf eine vorgegebene Systematik. In der Schweiz wurden dazu mehrere<br />
Klassifikationssysteme angewendet, welche im Verlauf der Zeit auch weiterentwickelt wurden<br />
132 . Die aktuell meist verwendete Referenz ist die „Klassifikation der Böden der Schweiz“ 133<br />
aus dem Jahr 2002. Die chemische oder physikalische Analyse von Bodenproben kann die Profilaufnahmen<br />
in wichtigen Punkten ergänzen. Analysen liegen auch als eigenständige Datensätze<br />
vor.<br />
Punktuelle Beobachtungen (Punktdaten) aus Bodenprofilen gelten generell als gut verlässlich.<br />
Weil sich die zu interpretierenden Merkmale oftmals über mehrere Klassen von Bodenuntertyp<br />
oder Bodenform erstrecken, können dennoch Abgrenzungsprobleme auftreten. Dies kann z.B.<br />
bei der Beurteilung von Lagerung, physiologischer Gründigkeit oder Wasserspeicherungsvermögen<br />
der Fall sein. Im Feld werden solche Phänomene unter den an der Kartierung Beteiligten<br />
ausdiskutiert. Auch die Vertrauenswürdigkeit von Labordaten gibt immer wieder Anlass zu<br />
Diskussionen, insbesondere wenn Analysen durch verschiedene Labors im Quervergleich (in so<br />
genannten Ringversuchen) eine erhebliche Streubreite zeigen 134 .<br />
b) Bodenkartierungen<br />
Flächendaten werden bisher vorwiegend in Form von Bodenkarten erarbeitet. Die Kartierarbeit<br />
orientiert sich meist an einer vorgegebenen Systematik zur Klassifikation, verb<strong>und</strong>en mit einer<br />
Kartieranleitung. Sie liefert klar abgegrenzte Polygonflächen mit entsprechenden Einstufungen.<br />
Für die Kartierung stützt man sich zum einen Teil auf Feldbeobachtungen, zum andern werden<br />
auch Sek<strong>und</strong>ärdaten herangezogen (z.B. Topographie, Geologie, Klimatologie). Bei den Feldbeobachtungen<br />
steht wiederum die Beschreibung punktueller Aufnahmen im Zentrum; die<br />
132 Nach A. Pazeller et al. [2004], BI-CH Archivierung von Daten S. 14, wurden in der Schweiz schätzungsweise<br />
58% der vorhandenen Daten zur Beschreibung von Bodenprofilen nach der aktuellen Methode<br />
FAL 97 oder deren Vorläuferinnen FAP 85 <strong>und</strong> FAP 78 erhoben. Weitere 26% basieren auf älteren<br />
FAP-Methoden (v.a. FAP 70, FAP 63). Die verbleibenden 16% teilen sich wie folgt auf: System WSL 10<br />
% (vorwiegend Waldbodenprofile), CPCS <strong>und</strong> Référentiel pédologique zusammen 3% (verbreitete Verwendung<br />
in der französischsprachigen Schweiz), deutsche Kartieranleitung 3%.<br />
133 FAL [2002], Klassifikation der Böden.<br />
134 Vgl. dazu: C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung, S. 13.<br />
110<br />
110
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Punktaufnahmen werden anschliessend in die Fläche interpoliert. Je nach Kartierungsprojekt<br />
<strong>und</strong> Kartierungsmassstab kann sich der Stellenwert der Komponenten Sek<strong>und</strong>ärdaten <strong>und</strong> Feldbeobachtungen<br />
verschieben. Wichtigste Referenz für Feldkartierungen stellt heute die Anleitung<br />
„Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden“ 135 von 1997 dar.<br />
Die Schwierigkeit von Feldkartierungen liegt darin, dass die Flächen durch scharfe Linien voneinander<br />
abgegrenzt werden müssen, obschon sich die Bodeneigenschaften meist kontinuierlich<br />
<strong>und</strong> teilweise kleinräumig ändern. Meist stehen dafür nur wenige Punktinformationen zur Verfügung.<br />
Für die Abgrenzung der Bodenkörper ergibt sich daraus ein Entscheidungsspielraum,<br />
der im Rahmen der Kartierung möglichst optimal ausgefüllt werden muss. Die Kartieranleitung<br />
für Landwirtschaftsböden 136 bringt dies wie folgt auf den Punkt: „Bodengrenzen sucht man<br />
nicht, man legt sie fest“. Im Zusammenhang mit der Bodenkartierung des Kantons Baselland<br />
(Massstab 1:5'000) habenU. Hoins / J. Presler [1997] 137 abgeschätzt, inwieweit sich zwei verschiedenen<br />
Kartierungen für ein <strong>und</strong> denselben Raumausschnitt decken würden: Würde die<br />
Kartierung von zwei verschiedenen Kartierern durchgeführt, so wäre nach dieser Studie die<br />
Übereinstimmung ca. 75-80%. Auf 90% Deckungsgrad käme man, wenn man die Kartierung<br />
durch dieselbe Person wiederholen liesse 138 .<br />
c) Modellierte Bodenprognosekarten<br />
Modellierte Bodenprognosekarten werden verwendet, wenn Bodeneigenschaften in einem bisher<br />
nicht kartierten Bereich oder in einer gegenüber der Kartierung verbesserten räumlichen<br />
Auflösung prognostiziert werden sollen. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze. Es werden<br />
Regeln entworfen, mit denen beispielsweise versucht wird, die Einflüsse bodenbildender Faktoren<br />
(Topographie, Geologie, Klima, etc.) einzufangen <strong>und</strong> aus deren Kombination Bodenassoziationen<br />
abzuleiten 139 . Andere Ansätze beruhen auf der Auswertung von Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten<br />
(Satellitendaten, Laserscan-Daten usw.).<br />
Die Qualität modellierter Bodenprognosekarten hängt in erster Linie von der Genauigkeit der<br />
verwendeten Datengr<strong>und</strong>lagen sowie der Zuverlässigkeit der Interpretationsalgorithmen ab. Dabei<br />
können systembedingte kontinuierliche Übergänge <strong>und</strong> Beurteilungsunschärfen mitberücksichtigt<br />
werden, was als Vorteil zu werten ist. Bei reinen Massstabsvergrösserungen ist dagegen<br />
grosse Vorsicht geboten. Sie brauchen in aller Regel eine dichtere Datenabstützung. Eine gewisse<br />
Bedeutung könnte in Zukunft jenen Verfahren zukommen, die aus Sek<strong>und</strong>ärdaten mit<br />
Hilfe von Plausibilitätsüberlegungen Hinweise auf kleinräumige, oft durch Nutzungen veränderte<br />
Bodeneigenschaften gewinnen. Die Rede ist hier von Verdachtshinweiskarten.<br />
d) In der Schweiz verfügbare Bodendaten<br />
Bodendaten werden in der Schweiz für unterschiedliche Bedürfnisse erhoben, liegen in unterschiedlicher<br />
Form <strong>und</strong> Dichte vor <strong>und</strong> werden an unterschiedlichen Orten archiviert. Die „Umfrage<br />
Bodenkartierung“ der BGS aus dem Jahr 2000 140 zeigt folgendes Bild:<br />
135<br />
J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden.<br />
136<br />
J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden.<br />
137<br />
Vgl. dort Anhang 2.2: Informationsgehalt der Polygondaten mit Schätzung der Datenschärfe.<br />
138<br />
Vgl. zu diesem Problem auch: C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />
139<br />
Eine Übersicht zum Thema liefert A.B. McBrathney et al. [2003], On digital soil mapping;<br />
Beispiele für Anwendungen: M. Möller [2005], GIS-gestützte Bewertung von Bodenfunktionen Datengr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>und</strong> Lösungsansätze; T. Behrens et al. [2005], Digital soil mapping; M. Egli et al. [2004],<br />
Modellierung von Bodenkarten.<br />
140 BGS-Arbeitsgruppe Bodenkartierung [2000], Umfrage Bodenkartierung.<br />
111<br />
111
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
− Bis 1996 wurden durch die ART 13 Kartenblätter 1:25'000 aufgenommen.<br />
− Kartierungen durch Private existieren in Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Waadt <strong>und</strong> Zug.<br />
− Im ART-Archiv befinden sich 313 Karten 1:1000 bis 1:25'000. Gesamthaft wurden ca. 4'600<br />
km 2 kartiert, davon ca. 2'200 km 2 auf 1:25'000, 500 km 2 auf 1:10'000 <strong>und</strong> 1'900 km 2 auf<br />
5'000.<br />
− In digitaler Form existiert eine Bodeneignungskarte 1:200'000 für die ganze Schweiz.<br />
− Zürich <strong>und</strong> Basel-Landschaft haben die landwirtschaftliche Nutzfläche flächendeckend in digitalisierter<br />
Form aufgenommen<br />
− In St. Gallen liegt auf Papier eine Kartierung der Landwirtschaftsflächen vor, mit Einschluss<br />
ihrer Bewertung bezüglich der landwirtschaftlichen Eignung <strong>und</strong> der Belastbarkeit mit Gülle<br />
(Massstab 1:5'000 oder 1:10'000).<br />
− Luzern hat r<strong>und</strong> einen Drittel der Kantonsfläche über Feldkartierungen im Massstab 1:25'000<br />
aufgenommen, der Rest wurde über digitale Konvertierung aus der Bodeneignungskarte<br />
1:200'000 gewonnen.<br />
− Die BGS-Datenbank enthält r<strong>und</strong> 300 Einträge zu Kartierungen, die in der zweiten Hälfte des<br />
letzten Jahrh<strong>und</strong>erts vorgenommen wurden. Der grösste Teil davon betrifft Gebiete zwischen<br />
einigen 10 bis zu einigen 100 ha im Massstab 1:5'000. 24 Einträge existieren für Gebiete von<br />
einigen 100 bis zu 1000 ha im Massstab 1:10'000 <strong>und</strong> 21 Einträge betreffen Kartierungen im<br />
Massstab 1:25'000.<br />
Die Liste kann wie folgt aktualisiert werden:<br />
− Der Kanton Thurgau verfügt über eine Bodenübersichtskarte 1:50'000, welche grösstenteils<br />
aus bestehenden Unterlagen – in erster Linie der geologischen Übersichtskarte 1:50'000 –<br />
hergeleitet wurde. Sie erstreckt sich über land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
− Im Kanton Solothurn ist die bodenk<strong>und</strong>liche Kartierung etlicher Gemeinden bereits abgeschlossen<br />
<strong>und</strong> in digitaler Form vorhanden<br />
− Der Kanton Zug verfügt über eine flächendeckende digitale Bodenkartierung der Landwirtschaftsflächen<br />
im Massstab 1:5'000.<br />
− Im Kanton Luzern wurde auf der Gr<strong>und</strong>lage der Bodeneignungskarte sowie weiterer Datensätze<br />
eine detailliertere Bodenprognosekarte modelliert 141 .<br />
− Gemäss der mündlichen Umfrage von A. Pazeller et al. [2004] liegen schweizweit ca. 19'200<br />
Aufnahmen von Bodenprofilen vor.<br />
− Es bestehen lokal Zusammenstellungen erhobener Bodenparameter als Datenbanken (z.B.<br />
Archiv ART)<br />
Die Zusammenstellung zeigt, dass Bodendaten in der Schweiz am häufigsten für landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen, in untergeordnetem Mass auch für Waldflächen, erhoben wurden.<br />
Innerhalb von Siedlungsgebieten liegen nur relativ wenige Untersuchen vor. Bezüglich der Datenlage<br />
bestehen grosse kantonale Unterschiede. Das Projekt BI-CH strebt schweizweit eine<br />
Überführung relevanter Bodendaten in ein einheitliches Datenbanksystem an (vgl. Kap. III, Abschnitt<br />
3).<br />
e) Bodendaten als Gr<strong>und</strong>lage für den Ressourcenplan Boden<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich benötigt der Ressourcenplan Boden Angaben über die räumliche Ausprägung jener<br />
Bodeneigenschaften, mit deren Hilfe die zentralen Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
beschrieben werden sollen. Mit Blick auf die Bodennutzungen nehmen dabei jene Parameter<br />
eine besonders wichtige Stellung ein, die durch nutzungsbedingte Einwirkungen massgeblich<br />
verändert werden können (vgl. dazu Kap. VI, Abschnitt 1 [insbes. Abbildung 5]). Werden gesamträumliche<br />
Bilanzierungen von Bodenpotenzialbeanspruchungen angestrebt, so setzt dies<br />
entsprechende gesamträumliche Gr<strong>und</strong>lagedaten voraus. Hier dürften noch erhebliche Lücken<br />
auszumachen sein, die längerfristig aber geschlossen werden sollten.<br />
141 Vgl.: M. Egli et al. [2004], Modellierung von Bodenkarten.<br />
112<br />
112
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
Die Verbindung des Ressourcenplans Boden mit den verschiedenen Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsverfahren<br />
benötigt auch bodenbezogene Aussagen mit thematischer Ausrichtung. Der<br />
notwendige Detaillierungsgrad wirkt sich wiederum auf die jeweils erforderliche Datenbasis<br />
aus. So können beispielsweise für grossräumige Variantenstudien von Infrastrukturbauten wenig<br />
detaillierte Übersichtskarten genügen. Hingegen stellen Planungen, welche die Eigentumsverhältnisse<br />
direkt tangieren, weit höhere Ansprüche an den Detaillierungsgrad <strong>und</strong> die Qualität<br />
der Datengr<strong>und</strong>lagen.<br />
Die wichtigste Gr<strong>und</strong>lage für einen Ressourcenplan Boden stellen zurzeit sicherlich die herkömmlichen<br />
Bodenkarten dar. Sie beruhen auf direkten Feldbeobachtungen. Noch zu prüfen ist,<br />
ob die zurzeit gebräuchliche Bodenklassifikation <strong>und</strong> Kartierpraxis den Anforderungen genügt,<br />
welche vom Ressourcenplan Boden gestellt werden. Ob <strong>und</strong> inwieweit im Rahmen des Ressourcenplans<br />
Boden auch Einsatzmöglichkeiten für modellierte Bodenprognosekarten bestehen,<br />
bleibt ebenfalls zu prüfen. Ihr potenzieller Anwendungsbereich hängt stark vom jeweiligen Planungsziel<br />
ab. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen grossräumige Beurteilungen in frühen Planungsphasen.<br />
Bodenkarten sind Datensätze, die von Spezialisten erstellt werden <strong>und</strong> die für einen breiten<br />
Anwenderkreis nutzbar gemacht werden sollen. In diesem Zusammenhang kommt der Beschreibung<br />
der Daten <strong>und</strong> der Datenerhebung, also den Metadaten ein besonderer Stellenwert<br />
zu. Wichtig sind Angaben zu Unter- <strong>und</strong> Obergrenze zulässiger Darstellungsmassstäbe sowie<br />
die Einschätzung der Genauigkeit <strong>und</strong> der zu erwartenden Varianz von klassierten Eigenschaften.<br />
Im Rahmen des Projektes BI-CH wurde die Nachfrage nach Bodendaten seitens unterschiedlicher<br />
Akteurgruppen abgeklärt 142 . Die Umfrage hat ergeben, dass ein relativ breiter Bedarf an<br />
Bodendaten besteht, welcher sich auch auf thematisch von der Bodenk<strong>und</strong>e entfernte Fachbereiche<br />
erstreckt. Vielfach sind detaillierte Flächendaten erwünscht, welche Aussagen auf Parzellenebene<br />
erlauben. Das Bedürfnis nach einer anwendergerechten oder fachspezifischen Interpretation<br />
der Bodendaten ist nicht von der Hand zu weisen. Die Studie verdeutlicht, wie verschiedene<br />
Fachplanungen ihre Beziehungen zum Boden verstehen <strong>und</strong> welche bodenspezifischen<br />
Planungsgr<strong>und</strong>lagen sie sich wünschen. Dies ist für den Aufbau eines Ressourcenplans<br />
von grosser Wichtigkeit.<br />
2.2. Weitere Datenquellen zur Bewertung von Bodenpotenzialen<br />
a) Übersicht<br />
Zur Bewertung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten werden teilweise auch bodenfremde<br />
Einflussgrössen herangezogen. Beispielsweise spielen klimatische Daten oder Daten zur<br />
Nutzungsverteilung bei der Beurteilung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung eine wesentliche Rolle. Für<br />
die Beurteilung der Erosionsempfindlichkeit sind Daten zur Geländemorphologie wichtig usw.<br />
(vgl. Anhang 1).<br />
Wichtige Quellen für Informationen, die einen entsprechenden Raumbezug herstellen, sind:<br />
− Geografische, historische oder thematische Karten aller Art 143 .<br />
− Kataster <strong>und</strong> Archive verschiedenster Art 144 (Hinweise auf Auffüllungen, Betriebe, Leitungen<br />
usw.)<br />
− Pläne 145 (Projekte, Raumpläne, insbes. Nutzungspläne)<br />
142<br />
C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />
143<br />
Mögliche Bezugsquellen: B<strong>und</strong>esamt für Landestopographie (swisstopo), wissenschaftliche Bibliotheken,<br />
kantonale Ämter.<br />
144<br />
Mögl. Bezugsquellen: vorwiegend kantonale Ämter, ev. nationale Archive.<br />
113<br />
113
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
− Klimatische Daten 146 (Niederschläge, Verdunstung, Temperaturverläufe, Abflussmessungen,<br />
etc.)<br />
− Arealstatistik 147 (periodische Erfassung der Bodennutzung der Schweiz)<br />
− Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten 148 (Luftaufnahmen, Satellitendaten)<br />
− Digitale Geländemodelle 149<br />
b) Bedeutung für den Ressourcenplan Boden<br />
Es handelt sich bei den genannten Quellen oft um sehr umfangreiche Datensammlungen. Über<br />
Ursprung <strong>und</strong> Qualität der verwendeten Daten sollte Rechenschaft abgelegt werden <strong>und</strong> hinsichtlich<br />
der Verwendung der Resultate nötigenfalls Empfehlungen oder Einschränkungen formuliert<br />
werden. Unter dieser Voraussetzung können die nicht selten flächendeckend <strong>und</strong> in hoher<br />
Qualität vorliegenden Daten von nicht zu unterschätzendem Wert sein. Dies gilt sowohl für<br />
die räumliche Lokalisierung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wie auch für die<br />
Wahrnehmung von deren Bedrohung. Zum Beispiel steht seit kurzem für Gebiete bis 2000 m<br />
ü.M. ein schweizweit fast flächendeckend vorhandenes sehr genaues digitales Höhenmodell<br />
(Relief) zur Verfügung. Es hat eine Auflösung von 1 bis 2 m <strong>und</strong> einer Genauigkeit von wenigen<br />
Dezimetern. Dieses Höhenmodell kann nicht nur im Rahmen von Potenzialableitungen<br />
verwendet werden, es ist auch für klassische Bodenkartierungen oder modellierte Bodenprognosekarten<br />
von Nutzen.<br />
In diesem Sinne wurden auch für die jüngst im Kt. SO erarbeitete Hinweiskarte der erosionsbedingten<br />
Bodengefährdung 150 neben Bodendaten eine erhebliche Anzahl weiterer Datensätze unterschiedlicher<br />
Herkunft verwendet, wie:<br />
− Landwirtschaftliche Zonengrenzen (B<strong>und</strong>esamt f. Statistik),<br />
− kantonale Anbaustatistik,<br />
− Jahresniederschlagsdaten (Hydrologischer Atlas d. Schweiz),<br />
− digitale geographische Karten/Daten (Strassen-, Bahnnetz, Gebäude, Gewässer, Einzelbäume,<br />
Waldgrenzen),<br />
− digitales Geländemodell (10m-Raster, kantonaler Datensatz).<br />
2.3. Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertung von Nutzungseinflüssen<br />
a) Übersicht<br />
Im Hinsicht auf die Ressourcenplanung ist es wichtig, Nutzungen daraufhin zu bewerten, in wie<br />
weit die Gefahr besteht, dass sie bestehende Bodenpotenziale herabsetzen könnten. Ebenso<br />
wichtig ist es, die Möglichkeiten abzuschätzen, die bestehen, um bereits beeinträchtigte Bodenpotenziale<br />
zu verbessern. Dazu können wissenschaftliche Untersuchungen wichtige Hinweise<br />
geben. Es handelt sich insbesondere um:<br />
145 dito.<br />
146 Mögl. Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Meteorologie <strong>und</strong> Klimatologie (Meteo Schweiz), ev. kantonale<br />
Ämter.<br />
147 Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Statistik .<br />
148 Mögl. Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Landestopographie (swisstopo).<br />
149 dito.<br />
150 M. Rüttimann et al. [2005], Hinweiskarte erosionsbedingter Bodengefährdung, Kt. SO.<br />
114<br />
114
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
− Standortuntersuchungen mit Nutzungsbezug, z.B.:<br />
Untersuchung von Belastungsstandorten (Industriestandorte, Familiengärten 151 usw.),<br />
Qualitätsbeurteilung von Rekultivierungen (betreffend Bodeneigenschaften)<br />
− Untersuchungen spezifischer Einwirkungen (z.B. Unterbodenverdichtung durch Baumaschinen)<br />
− Schadstoffspezifische Untersuchungen (Toxizität, Mobilität, Persistenz, Aufnahme durch<br />
Pflanzen usw.)<br />
− Stoffflussbilanzen <strong>und</strong> -modellierungen<br />
− Monitoringprogramme (NABO)<br />
b) Abschätzung von Nutzungseinflüssen als Gr<strong>und</strong>lage für den<br />
Ressourcenplan Boden<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen sind so aufzuarbeiten, dass die Behörden das Konfliktpotenzial <strong>und</strong> den zugehörigen<br />
Planungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf identifizieren können. Dies erst erlaubt es ihnen,<br />
adäquate Massnahmen zu ergreifen <strong>und</strong> ein Entwicklungskonzept für den Umgang mit der Ressource<br />
Boden zu errichten. Wenn <strong>und</strong> soweit jedoch die sachlichen Gr<strong>und</strong>lagen vorhanden sind,<br />
können die zuständigen Behörden auch planerisch aktiv werden. Die verwendeten Daten müssen<br />
dazu allerdings vorgängig einer Eignungsprüfung <strong>und</strong> Bewertung unterzogen werden. Dies<br />
geschieht aufgr<strong>und</strong> von Fachliteratur <strong>und</strong> Expertenwissen. Gerade die anwendungsorientierten<br />
Bereiche der Umweltplanung <strong>und</strong> des Ökosystemschutzes müssen sich bei der Nutzung von<br />
Umweltdaten auf gesicherte Kenntnisse über die Belastung <strong>und</strong> Belastbarkeit der Ökosphäre<br />
stützen können 152 .<br />
Beispiele:<br />
− Untersuchungen von bestehenden Geländeauffüllungen 153 geben Hinweise auf zu erwartende<br />
Bodeneigenschaften an Auffüllstandorten <strong>und</strong> damit auf entsprechende Veränderungen der<br />
Bodenpotenziale.<br />
− Die vom B<strong>und</strong>esamt für Energiewirtschaft (heute B<strong>und</strong>esamt für Energie) erlassenen Richtlinien<br />
zum Schutze des Bodens beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen (BEW [1997])<br />
sehen vor, dass über die Erk<strong>und</strong>ung der Bodeneigenschaften <strong>und</strong> die Beobachtung des zeitlichen<br />
Verlaufs des Bodenzustands (insb. der Wassersättigung) für die beanspruchten Bereiche<br />
die jeweilige Verdichtungsempfindlichkeit beurteilt wird. Gestützt darauf sollen die zum<br />
Schutz des Bodens geeigneten Massnahmen getroffen werden. Damit sollen Bodenschäden<br />
weitgehend vermieden werden.<br />
− Regionale Stoffflussbilanzen lassen sich für die Beurteilung von Schwermetalleinträgen auf<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen einsetzen 154 .<br />
− Angesichts der Kosten von in-situ-Erhebungen verspricht man sich einiges von der verdachtsorientierten<br />
Beurteilung von Bodenveränderungen. Sie gründet teilweise auf Erfahrungen<br />
<strong>und</strong> Plausibilitätsüberlegungen, die den Einfluss von früheren Nutzungen betreffen. Exemplarisch<br />
hierfür ist der Perimeter für Bodenbelastungen, der heute in manchen Kantonen<br />
als kartografischer Hinweis auf mögliche Schwermetall-Prüfwertüberschreitungen genutzt<br />
wird 155 . Das Vorgehen erlaubt es, Gelder, die für Untersuchungen zur Verfügung stehen, gezielter<br />
einzusetzen oder Rechtsunterworfene zu verpflichten, entsprechende Abklärungen<br />
vorzunehmen.<br />
151<br />
Z.B.: D. Schönbächler / AfU SG [1996], Garten- <strong>und</strong> Landwirschaftsböden; H. Lenz et al. [1997],<br />
PAK in Kleingartenböden.<br />
152 Vgl. dazu <strong>und</strong> zu den Problemen des damit verb<strong>und</strong>enen interdisziplinären Diskurses z. B. W. Schröder<br />
/ A. Daschkeit [2002], Ökologische, ökonomische <strong>und</strong> rechtliche Umweltbewertung.<br />
153 Z.B.: FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />
154 Vgl. z.B.: A. Keller [2000], Heavy Metal Balances.<br />
155 Vgl. FaBo Kanton Zürich [2004a], Bodenverschiebungen bei Bauvorhaben.<br />
115<br />
115
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
3. Veränderungen der Böden in quantitativer Hinsicht<br />
Quantitative Veränderungen werden durch physikalische Einwirkungen verursacht, die in horizontaler<br />
Richtung eine Änderung der Fläche offenen Bodens, in vertikaler Richtung eine Änderung<br />
der Bodenmächtigkeit bzw. insgesamt des Bodenvolumens zur Folge haben. Es ist zu beachten,<br />
dass nicht nur die Verringerung, sondern auch die Zunahme der Bodenmächtigkeit den<br />
natürlichen Bodenaufbau stört.<br />
Verursacht werden quantitative Veränderungen im Wesentlichen durch<br />
− Bodenversiegelung<br />
− Erosion (Verlagerung von Bodenmaterial durch abfliessendes Wasser).<br />
− maschinellen Bodenabtrag <strong>und</strong>/oder Bodenauftrag bzw. -überschüttung<br />
Bodenversiegelung wird als der wichtigste quantitative Einfluss auf den Boden angesehen. Ursachen<br />
sind vorwiegend Wohn-, Gewerbe- oder Strassenbauten. Der Versiegelung geht in den<br />
allermeisten Fällen ein Abtrag eines Teils oder des gesamten Bodens voraus. Dieser Boden<br />
muss andernorts wieder aufgebracht werden <strong>und</strong> führt damit auch dort zu Veränderungen der<br />
bestehenden Bodenverhältnisse. Werden Versiegelungen rückgängig gemacht, so geht auch dies<br />
meist mit der Schüttung eines neuen Bodens einher. Als Spezialfall kann die Untersiegelung<br />
durch das Erstellen unterirdischer Bauwerke, wie z.B. Tiefgaragen angesehen werden. Mindestens<br />
ein Teil der Bodenfunktionen kann hierbei erhalten bleiben.<br />
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung wird der Erosion ein grosses Verlustpotenzial<br />
zugeschrieben. Je nach Region sind 10 bis 40 Prozent der Ackerflächen des schweizerischen<br />
Mittellands erosionsgefährdet 156 .<br />
4. Veränderungen der Böden in qualitativer Hinsicht<br />
Von qualitativen Veränderungen spricht man, wenn die Veränderung nicht die Fläche bzw. das<br />
Volumen der Böden betrifft, sondern ihre chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften.<br />
Solche Eingriffe können zur Aufrechterhaltung der Bodenpotenziale notwendig sein<br />
(z.B. Zufuhr von Nährstoffen im landwirtschaftlichen Anbau). Vielfach aber führen sie zu einer<br />
Beeinträchtigung, seltener zur Verbesserung der Bodenpotenziale. Als wichtigste Mechanismen<br />
sind zu nennen:<br />
− Eintrag von organischen oder anorganischen Substanzen als Hilfs- oder Abfallstoffe. Die verschiedensten<br />
Produkte gelangen auf diese Weise teils gewollt, teils nicht gewollt in die Böden:<br />
Nährstoffe, Kalk, Substanzen mit toxischer Wirkung, Säurebildner, Salz aus Strassenunterhalt<br />
usw. Die Art <strong>und</strong> Weise des Umgangs mit Stoffen, Düngern <strong>und</strong> landwirtschaftlichen<br />
Hilfsmitteln ist für die Qualität der betreffenden Böden von grossem Einfluss. Wo allerdings<br />
Verfrachtungen für den Eintrag verantwortlich sind, geht die Beanspruchung der Bodenpotenziale<br />
von anderen, räumlich weiter entfernten Nutzungen aus.<br />
− Austrag von Nährstoffen durch land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung sowie Austrag über<br />
das Sickerwasser (lateral: Auswaschen in andere Böden oder in Oberflächengewässer, vertikal:<br />
Auswaschen <strong>und</strong> Abfluss ins Gr<strong>und</strong>wasser). Finden auf schadstoffbelasteten Böden Erosionsereignisse<br />
statt, so können die an die Matrix geb<strong>und</strong>enen Schadstoffe mit den Böden<br />
verlagert werden.<br />
− Änderung von Bodenstruktur: Bodenverdichtungen durch Befahren des Bodens mit schweren<br />
Maschinen (Landwirtschafts- <strong>und</strong> Baumaschinen); Verschlämmung von Böden, deren Bo-<br />
156 T. Mosimann / et al. [1990], Bodenerosion.<br />
116<br />
116
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
denporen mit Feinpartikeln verstopft sind (Folge von Niederschlag bei mangelhaft bedeckten<br />
oder humusarmen Böden, Ablagerung von Feinsediment z.B. durch Oberflächenabfluss auf<br />
unbewachsenen Äckern oder über Meteorwasserversickerung)<br />
− Zerwühlen, Auflockern: Änderung des Bodenaufbaus <strong>und</strong> ev. des Porenvolumens bzw. der<br />
Porenstruktur durch maschinelle Bearbeitung (z.B. Pflügen) oder durch temporäre Entfernung<br />
von Boden (z.B. beim Leitungsbau)<br />
− Änderung des Wasserhaushaltes durch Bewässerung oder Drainage oder als Folge geänderter<br />
hydrologischer Rahmenbedingungen (z.B. Gr<strong>und</strong>wasserspiegelabsenkung oder -erhöhung)<br />
− Eingriffe in den Humushaushalt, z.B. durch Anbau von Humus zehrenden oder bildenden<br />
Pflanzen oder durch Humuszufuhr (Kompost).<br />
− Wärmeentzug zur Energiegewinnung sowie Veränderungen des Mikro- oder Makroklimas<br />
(verschiedenste Ursachen) beeinflussen die thermischen Verhältnisse in den Böden <strong>und</strong> damit<br />
die Kinetik der Bodenprozesse.<br />
− Veränderungen der biotischen, insbesondere der mikrobiellen Gemeinschaft im Boden. Sie<br />
sind auf eine Vielzahl von Ursachen zurückzuführen (z.B. Pflanzenwachstum, Einsatz von<br />
Kulturmassnahmen wie Fruchtfolge, organische Düngung, Bodenbearbeitung, aber auch<br />
Schadstoffbelastung oder biotechnologische Reinigung von Böden).<br />
5. Bisherige Ansätze zur räumlich-kartografischen Erfassung<br />
nutzungsbedingter Einwirkungen auf Böden<br />
In jüngster Zeit werden besonders in Deutschland, gelegentlich auch in der Schweiz, Karten<br />
ausgearbeitet, welche die Eignung von Böden für bestimmte Nutzungen wiedergeben. Ein Beispiel<br />
hierfür ist die Karte der besonders schutzwürdigen Bodenflächen des Kantons Basel-Landschaft.<br />
In ihr werden Bodenflächen ausgewiesen, die<br />
− besondere Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung,<br />
− eine hohe natürlicher Eignung für den Ackerbau oder<br />
− eine hohe natürliche Eignung für den Futterbau aufweisen, sodann<br />
− Bodenflächen mit nachgewiesenen oder vermuteten Vorkommen seltener Böden,<br />
− Bodenflächen mit besonderer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Quellwasserschutzfunktion,<br />
− Bodenflächen mit hoher Verdichtungsempfindlichkeit <strong>und</strong><br />
− Bodenflächen mit hoher Erosionsempfindlichkeit.<br />
Digitale Bodenbelastungskarten werden in Deutschland verbreitet zur flächenhaften Darstellung<br />
von Bodenbelastungen eingesetzt. Es geht um die Darstellung von lokalen, regionalen <strong>und</strong> geogenen<br />
Hintergr<strong>und</strong>gehalten für Schwermetalle, PAK <strong>und</strong> PCB, ergänzt durch Hinweise auf besonders<br />
kontaminierte Standorte. Mit Bezug auf letzteres erfüllt der Verdachtsflächen-Kataster<br />
(Kt. ZH) eine ähnliche Funktion.<br />
Sind entsprechende Daten vorhanden, so können solche Karten für die verschiedensten Gefährdungen<br />
errichtet werden. Ein Beispiel dazu ist Ausweisung von Flächen mit hohem Potenzial an<br />
Nitrat-Auswaschung 157 . Die räumliche Darstellung solcher Bef<strong>und</strong>e hat eine nicht zu unterschätzende<br />
Bedeutung für die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Anliegen: „Erst durch die Verwendung<br />
von räumlich hoch differenzierten Planungskarten, die mit vertretbarem Aufwand<br />
durch GIS-Einsatz flexibel in den Planungsprozess eingepasst werden können, wird überhaupt<br />
eine sachgerechte Diskussion innerhalb der Gemeinden angestoßen. Eine bislang in Land-<br />
157 Beispiele: Kt. Zürich: Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht eine Risikokarte für Sicker- <strong>und</strong><br />
Abschwemmverluste von Nährstoffen welche aufgr<strong>und</strong> der Bodenkarte 1:5'000 hergeleitet wurde.<br />
Kt. Luzern: Risikokarte Auswaschung aufgr<strong>und</strong> der Bodenkartierung Blatt Hitzkirch<br />
117<br />
117
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
schaftsplänen oft vorzufindende, wenig differenzierte Zielaussage, dass etwa die Landbewirtschaftung<br />
allgemein extensiver durchzuführen sei, wird dagegen wenig beachtet.“ 158 .<br />
In diesem Sinne lassen sich auch bei nicht flächendeckend vorhandenen Bodendaten Konfliktzonen<br />
erkennen <strong>und</strong> besondere raumbezogene Informationen gewinnen. Hierfür müssen die<br />
vorn in Abschnitt 2 beschriebenen Datengr<strong>und</strong>lagen der räumlichen Nutzungsverteilung mit<br />
nutzungsspezifischen Untersuchungen kombiniert werden. Solche Karten sind ein wichtiges<br />
Hilfsmittel, wenn es darum geht, Verdachtsflächenpläne zu entwerfen. Beispiele sind Kupferbelastungen<br />
in Rebbaugebieten (z.B. Kt. TG), Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Belastungen entlang<br />
von Strassen 159 oder die Eigenschaften anthropogener Bodenschüttungen 160 . Für die<br />
Entscheidfindung ist es aber wichtig, dass auch solche Daten systematisch erfasst, aktualisiert,<br />
verarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt werden 161 .<br />
Allgemein kann man sagen: Sind die nutzungsbedingten Veränderungen der relevanten Bodenparameter<br />
bekannt, dann können sie mit Angaben über die Charakteristik der betroffenen Böden<br />
verarbeitet werden. Werden Flächen mit unterschiedlichen Einwirkungsarten, -graden <strong>und</strong><br />
-wahrscheinlichkeiten systematisch ausgewiesen, dann können die Behörden bei der Massnahmenplanung<br />
den Mitteleinsatz auf die massgeblichen Flächen konzentrieren. Angaben zur<br />
räumlichen Verteilung von Problemzonen können ausserdem dazu dienen, die für die Bodenschutzplanung<br />
relevanten Flächen nach Prioritäten in eine Rangfolge zu bringen (dazu sogleich<br />
Näheres).<br />
6. Problemschwerpunkte<br />
Die Problematik der nutzungsbedingten Einwirkungen auf Böden kann nach verschiedenen Gesichtspunkten<br />
gewichtet werden. Ein geografisches Informationssystem kann diese Gesichtspunkte<br />
aufnehmen. Es ist deshalb auch zum Setzen von Schwerpunkten nutzbar.<br />
Schaut man z.B. auf das Ausmass der betroffenen Fläche, so ergibt sich für die Schweiz die<br />
Reihenfolge Versauerung, Besiedlung <strong>und</strong> Beanspruchung durch den Strassenverkehr 162 . Allerdings<br />
ist starke Versauerung auch das Resultat eines natürlichen Prozesses (z.B. subalpine <strong>und</strong><br />
alpine Böden, Hochmoore, Waldböden) <strong>und</strong> stellt für sich allein genommen nicht notwendigerweise<br />
ein Problem dar. Die naturnahe Vegetation hat sich durch jahrh<strong>und</strong>ertelange Selektion<br />
hervorragend an das saure Milieu angepasst 163 . Wichtig ist hier, ob die Versauerung mit anderen,<br />
kleinflächigeren Aspekten zusammentrifft – beispielsweise einer lokal erhöhten Schwermetallbelastung,<br />
verursacht durch die nahe gelegene Schiessanlage. Es zeigt sich: Das Setzen<br />
von Schwerpunkten kann nicht flächendeckend stattfinden. Zu empfehlen ist stattdessen eine<br />
schutzgutorientierte <strong>und</strong> standortangepasste Vorgehensweise. Auch dafür lässt sich ein GIS einsetzen.<br />
Betrachtet man z.B. nur das Landwirtschaftsland <strong>und</strong> hier die Frage nach der Irreversibilität von<br />
Belastungen, so steht an erster Stelle des Problemrasters die Erosion, gefolgt von Stoffeintrag<br />
<strong>und</strong> Verdichtung 164 . Möglich sind je nach den Bedürfnissen der Anwender auch andere Priori-<br />
158<br />
C. Herzog / R. Zölitz-Möller [1999], Nachhaltigkeitsaspekte in der Landschaftsplanung.<br />
159<br />
Vgl. T. Wegelin / R. Gsponer [1997], ZUP 11/1997.<br />
160<br />
Vgl. zum Ganzen R. Gsponer [1996], Verdachtsorientierte Erk<strong>und</strong>ung von Schwermetallbelastungen.<br />
161<br />
Vgl. R. Bill [1999], Gr<strong>und</strong>lagen Geo-Informationssysteme.<br />
162<br />
Pusch / BGS [2000a], Betrifft Boden, S. 11.<br />
163<br />
Amt der Tiroler Landesregierung [1989], Zustand der Tiroler Böden.<br />
164<br />
T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft.<br />
118<br />
118
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />
sierungen wie etwa die Orientierung an der Belastungsintensität oder an der räumlichen Struktur<br />
der Belastung, z.B. im Zusammenhang mit Vollzugsaspekten. Zur Illustration: Familiengärten<br />
<strong>und</strong> Hausgärten unterscheiden sich bezüglich der mit einer Schadstoffbelastung verb<strong>und</strong>enen<br />
Problematik nicht. Die räumliche Struktur (Einzelgärten oder ganze Gartenareale) hat jedoch<br />
Auswirkungen betreffend die Handhabbarkeit <strong>und</strong> den nötigen Aufwand für ein gewähltes Vorgehen.<br />
Selbst eine Hierarchie nach Schutzzielen ist denkbar, soweit sich dies rechtlich rechtfertigen<br />
lässt, z.B. zur Bestimmung der Dringlichkeit von Massnahmen.<br />
Für die Behörden bedeutet Nachhaltigkeit gemäss Art. 73 BV Steuerung der Inanspruchnahme<br />
einer Ressource unter systemökologischer Perspektive. Werden entsprechende Problemschwerpunkte<br />
gebildet, so können sie für den Einstieg in die Entwicklung eines Ressourcenplans genutzt<br />
werden. Dieser hat zum Ziel, die Schwerpunkte zu einer Gesamtbetrachtung über den Zustand<br />
<strong>und</strong> die Entwicklung des natürlichen Systems Boden zusammenzuführen. Man kann deshalb<br />
nicht bei der problemorientierten Sichtweise stehen bleiben: Sie darf den Blick auf die<br />
Fortentwicklung der Ressource als Ganze nicht verstellen. Massgeblich für einen nachhaltigen<br />
Umgang mit einer Ressource sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> der Regenerierbarkeit<br />
des Systems. Ergänzend zur klassischen Raumplanung, welche die verschiedenen Nutzungsinteressen<br />
gegeneinander abwägt, sind Aufwertung <strong>und</strong> Abwertung von Böden unter diesem Gesichtspunkt<br />
nicht nutzungsorientiert, sondern systemfunktional gegeneinander aufzurechnen.<br />
Wir kommen darauf zurück (Kapitel XI).<br />
119<br />
119
VII. Zusammenführen der ressourcenorientierten<br />
Rechtsbereiche im Ressourcenplan Boden<br />
1. Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als<br />
Querschnittaufgabe<br />
1.1. Problematik der rechtlichen Lokalisierung des<br />
Ressourcenschutzes<br />
Unter systematischen Gesichtspunkten ist es nicht einfach, den Ressourcenschutz im Rechtssystem<br />
einzuordnen. Wie gezeigt wurde, befassen sich zahlreiche Gesetzgebungen mit Sachverhalten,<br />
die mittel- oder unmittelbar Auswirkungen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der<br />
Ressource Boden haben. Die einzelnen Bestimmungen der verschiedenen Gesetzgebungen<br />
knüpfen, bezogen auf diese Sachverhalte, jeweils an unterschiedliche Merkmale an. Ihre Anwendung<br />
aber wirkt sich auf das Ganze aus <strong>und</strong> damit auch auf Sachverhaltselemente, deren<br />
Regelung andere Rechtsbereiche für sich in Anspruch nehmen.<br />
Will man Konflikte vermeiden, so ist eine rechtsgebietsübergreifende Gesamtbetrachtung der<br />
erforderlichen Massnahmen (wie sie z.B. Art. 8 USG anstrebt) durchzuführen, <strong>und</strong> zwar auch<br />
dann, wenn hierfür nicht explizit ein Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Rechtsinstrumente,<br />
die den Vollzug betreffen, stehen ihrerseits ja auch wieder in einem gesetzlichen Zusammenhang<br />
<strong>und</strong> können nur in diesem rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen 165 . Die verschiedenen<br />
Gesetzgebungen sollen sich ergänzen, nicht aber sich substituieren. Das bringt auch Abgrenzungsprobleme<br />
mit sich: Welche Massnahmen dürfen mit welcher Tragweite unter welchem<br />
Titel (Umweltschutz, Raumplanung, Naturschutz usw.) ergriffen werden?<br />
1.2. Ausfüllen von Beurteilungs- <strong>und</strong> Ermessensspielräumen<br />
Angesichts der zunehmenden Komplexität <strong>und</strong> Veränderlichkeit der Sachverhalte ist es gebräuchlich<br />
geworden, Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe <strong>und</strong> Ermessensbefugnisse<br />
in die Rechtsordnung einzubauen 166 . Dies trifft in besonderem Masse auf die Regelung von<br />
Raumnutzungen zu. Begründet wird die Einführung von elastischen, den jeweiligen Entwicklungen<br />
<strong>und</strong> Gegebenheiten anpassbaren Regelungen mit dem Interesse, rasch <strong>und</strong> flexibel auf<br />
den sozialen Wandel, die technische Entwicklung <strong>und</strong> – insbesondere im Umweltbereich 167 –<br />
den Zuwachs der Kenntnisse über die Zusammenhänge reagieren zu können 168 . Bezogen auf die<br />
Thematik Ressourcenschutz sind es Schnittstellen, wo die kombinierte Verfolgung des Ziels der<br />
Nachhaltigkeit einsetzen kann <strong>und</strong> soll 169 . Selbst da, wo Eingriffe im Hinblick auf die damit ver-<br />
165 Vgl. für das Beispiel des Massnahmenplans Luftreinhaltung: T. Loretan [1998], Kommentar USG, N<br />
26 f. <strong>und</strong> 52 ff. zu Art. 44a.<br />
166 Zur Entwicklung dieser Praxis <strong>und</strong> ihrer Begründung vgl. Thomas Cottier, Die Verfassung <strong>und</strong> das<br />
Erfordernis der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage, Diss. Bern 1983, 2. erg. Aufl., Chur 1991, S. 173 ff., Michele<br />
Albertini, Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren des modernen<br />
Staates, Diss. Bern 1999, S. 11; P. Moor [2001], Verfassungsrecht der Schweiz § 16, N 26 ff.<br />
167 Anschaulich dazu die Begründung in BGE 113 Ib 60 E. 3c.<br />
168 R. Hotz [1983], Methodische Rechtsetzung, S. 177; G. Müller [1979], Inhalt <strong>und</strong> Formen der Rechtssetzung,<br />
S. 86, P. Noll [1973], Gesetzgebungslehre, S. 281.<br />
169 Vgl. auch A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 36.<br />
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
121<br />
121
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
b<strong>und</strong>ene Gr<strong>und</strong>rechtsbeeinträchtigung 170 eine hohe Bestimmtheit verlangen würden, ist es oft<br />
gar nicht möglich, die verschiedenen kollidierenden Interessen <strong>und</strong> ihr Gewicht richtig vorauszusehen.<br />
Hier soll der Interessenausgleich durch die Vollzugsorgane hergestellt werden.<br />
Im Bereich der Bodennutzung ist meistens ein ganzes Bündel von rechtlich geschützten Werten<br />
von einer Entscheidung betroffen. Es fragt sich, welchen Gebrauch die Behörden in solchen<br />
Fällen vom Spielraum, den die Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen vorsehen, machen dürfen. Das Ausfüllen<br />
von Spielräumen ist ein klassisches Beispiel für die Anwendung von im Volksm<strong>und</strong> so<br />
genannten „Gummiparagrafen“, ist doch das Ergebnis der Prüfung gerichtlich nur begrenzt<br />
überprüfbar 171 . Die Entscheidfindung enthält zwangsläufig eine politische Komponente,<br />
andererseits darf sich die Rechtsanwendung beim Ausfüllen von Spielräumen nicht von subjektiven<br />
Meinungen oder von Sonderinteressen leiten lassen; auch Ermessen muss „pflichtgemäss“<br />
ausgeübt werden 172 . Um dem Verlust an Rechtssicherheit zu begegnen, werden materiellrechtliche<br />
<strong>und</strong> verfahrensrechtliche Sicherungen eingebaut.<br />
Im Besonderen haben die Entscheidungsorgane ihr Handeln auf objektive, ganzheitliche Kriterien<br />
auszurichten, namentlich auf die das betreffende Gebiet beherrschenden Rechtsgr<strong>und</strong>sätze<br />
173 . Gegebenenfalls sind spezielle Anforderungen an die Begründung zu stellen. Werden<br />
Bereiche berührt, die organisatorisch nicht zusammengehören, so müssen die verschiedenen<br />
Staatsebenen <strong>und</strong> Ämter, d.h. vertikal oder horizontal aufgegliederte <strong>und</strong> mit unterschiedlichen<br />
Kompetenzen ausgestattete Verwaltungseinheiten, zwangsläufig zusammenarbeiten 174 . Damit<br />
versucht man die Singularität des Einzelfalls in die umfassende Thematik einzubetten. Dabei<br />
zeigt sich sehr bald, dass Beurteilungen im Einzelfall die vorbeugende Situationsbeurteilung<br />
nicht zu ersetzen vermögen, <strong>und</strong> werden sie noch so sorgfältig vorgenommen. Je nach Tragweite<br />
der Realtitätsveränderungen sind Planungen nicht nur von Gesetzes wegen vorgeschrieben<br />
(Art. 1 <strong>und</strong> 2 RPG), sondern auch de facto unumgänglich, will man Konflikten rechtzeitig<br />
begegnen.<br />
1.3. Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Abstimmung<br />
raumwirksamer Tätigkeiten<br />
Beim Entwickeln von Strategien sind die Behörden ebenfalls an die Rechtsgr<strong>und</strong>sätze geb<strong>und</strong>en.<br />
Insbesondere müssen sie am Kriterium der Nachhaltigkeit gemessen werden. Der Nachhal-<br />
170<br />
Betroffen ist im Zusammenhang mit der Bodennutzung vor allem die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).<br />
171<br />
Zum Verhältnis von unbestimmtem Gesetzesbegriff <strong>und</strong> Ermessen vgl. P. Tschannen / U. Zimmerli<br />
[2005], Allgemeines Verwaltungsrecht § 26 Rz. 31 ff. Selbst da, wo es um Rechtsfragen geht, auferlegt<br />
sich das B<strong>und</strong>esgericht Zurückhaltung, wenn sich auch technische Fragen stellen <strong>und</strong> die Bewilligungsbehörde<br />
Berichte von Fachinstanzen einholt. In diesen Fällen beschränkt sich die Prüfung auf den Umstand,<br />
ob die berührten Interessen ermittelt <strong>und</strong> beurteilt sowie ob die möglichen Auswirkungen des Projekts<br />
bei der Entscheidung berücksichtigt wurden (vgl. BGE 126 II 43 E. 4c; 121 II 378 E. 1e/bb mit<br />
Hinweisen). Voraussetzung ist allerdings, dass es keine Anhaltspunkte für eine unrichtige oder unvollständige<br />
Feststellung des Sachverhaltes gibt <strong>und</strong> davon ausgegangen werden kann, dass die Vorinstanz<br />
die für den Entscheid wesentlichen Gesichtspunkte geprüft <strong>und</strong> die erforderlichen Abklärungen sorgfältig<br />
<strong>und</strong> umfassend vorgenommen hat (BGE 117 Ib 285 E. 4 mit Hinweisen). Der Prüfungspflicht wiederum<br />
sind mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip Grenzen gesetzt (vgl. BGE 126 II 43 E. 4c; 115 Ib<br />
446 E. 3b).<br />
172 P. Tschannen / U. Zimmerli [2005], Allgemeines Verwaltungsrecht § 26 Rz. 11; U. Häfelin / G. Müller<br />
[1998], Gr<strong>und</strong>riss des Allgemeinen Verwaltungsrechts Rz. 357 ff.; BGE 121 I 117 E. 4c; 115 Ia E.<br />
3b/cc. Vgl. auch T. Loretan [1998], Kommentar USG, N 17 zu Art. 44a; Tobias Jaag: Die Gemeindeaufsicht<br />
im Kanton Zürich, ZBl 1993 S. 529 ff., 537 f.<br />
173 BGE 93 I 3 mit Hinweisen.<br />
174 Zu den verschiedenen Vorgehensweisen aus rechtlicher Sicht vgl. R. Kägi-Diener, AJP 1995 S. 691 ff.<br />
122<br />
122
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
tigkeitsartikel wurde auf Veranlassung der Verfassungskommission des Ständerats (<strong>und</strong> gegen<br />
den Willen des B<strong>und</strong>esrats) bewusst in den Kontext der Kompetenzregelungen von Umwelt <strong>und</strong><br />
Raumplanung gestellt. Er ist als allgemeine Handlungsmaxime für alle in diesen Bereichen tätigen<br />
Behörden zu verstehen 175 . Art. 73 BV verpflichtet sie unmittelbar dazu, Nachhaltigkeit im<br />
Sinne des Ressourcenschutzes anzustreben 176 . Gleichzeitig aber wurde an der „relativ komplexen“<br />
Zuständigkeitsordnung nichts geändert 177 , weshalb sich für die Umsetzung ein die relevanten<br />
Rechtsgebiete ganzheitlich umfassendes Konzept geradezu exemplarisch anbietet.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat 1997 die Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" verabschiedet,<br />
in der er Massnahmen zur Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung vorlegte 178 .<br />
Aufbauend auf einem breiten Verständnis der Prozesse, die zur Entwicklung beitragen, wurde<br />
anschliessend der eingeschlagene Weg weiter ausgebaut. Mit dem B<strong>und</strong>esratsbeschluss «Strategie<br />
Nachhaltige Entwicklung 2002» wird nunmehr ein umfassender Ansatz verfolgt. Er bezweckt<br />
eine flächendeckende Integration der Gr<strong>und</strong>sätze der nachhaltigen Entwicklung in jedem<br />
Politikfeld. Zur besseren Verankerung dieses ganzheitlichen Ansatzes soll in sämtlichen Gesetzen,<br />
Programmen, Konzepten <strong>und</strong> Projekten auf die nachhaltige Entwicklung Bezug genommen<br />
werden. 179<br />
Diese Vorgehensweise stimmt mit den neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen überein.<br />
Art. 73 BV hat einen ausgeprägten Programmcharakter 180 , <strong>und</strong> räumliche Planungen sind nichts<br />
anderes als Programme zur Raumentwicklung <strong>und</strong> deren Umsetzung. „Raum- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung“<br />
sind richtigerweise ebenso wie „Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen“ typische<br />
(<strong>und</strong> im Strategiebericht als solche erwähnte) Handlungsfelder zur Steuerung der nachhaltigen<br />
Entwicklung.<br />
Mit der Verpflichtung auf die Nachhaltigkeit erhalten all jene Politikbereiche, die sich auf die<br />
natürlichen Ressourcen beziehen, einen gemeinsamen materiellen Ansatzpunkt. Nachhaltige<br />
Raumentwicklung verlangt zwingend (<strong>und</strong> von Verfassung wegen), dass die Koordination der<br />
Sektoralpolitiken sich in Bezug auf den Umgang mit natürlichen Ressourcen auf Kriterien der<br />
Nachhaltigkeit ausrichtet 181 . Das hat zur Folge, dass für die raumwirksamen Tätigkeiten von<br />
B<strong>und</strong>, Kanton <strong>und</strong> Gemeinden nicht nur aufgezeigt werden muss, wie die verschiedenen raumwirksamen<br />
Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden, sondern insbesondere auch, dass sich<br />
diese Abstimmung an der Nachhaltigkeit orientiert.<br />
175 B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 37 mit Hinweisen auf die parlamentarische Beratung. Nach<br />
H. Rausch [2001], Verfassungsrecht der Schweiz § 58, N 6 f. müssen auch die weiteren umweltrelevanten<br />
Bereiche wie die Verkehrs- <strong>und</strong> die Energiepolitik einbezogen werden.<br />
176 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 13. Die Bestimmung geht über eine reine Deklaration hinaus<br />
<strong>und</strong> ist als eigentliche Rechtspflicht formuliert, vgl. B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 39. Vgl.<br />
auch L. Mader [2000], Umwelt in neuer Verfassung?, S. 119.<br />
177 B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 38.<br />
178 Die Strategie wollte bewusst keinen umfassenden Massnahmenkatalog präsentieren, sie konzentrierte<br />
sich auf wenige umsetzbare Massnahmen, vgl. Strategie Nachhaltige Entwicklung 1997, BBl 1997 III S.<br />
1046.<br />
179 Schweizerischer B<strong>und</strong>esrat [2002], Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002.<br />
180 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 37; H. Rausch et al. [2004], Umweltrecht, Rz. 30.<br />
181 Vgl. vorn Kap. IV <strong>und</strong> V.<br />
123<br />
123
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> Ressourcenschutz<br />
Das Koordinationsgebot ist aus rechtlicher Sicht die Folge der vielfältigen Ansprüche, die an<br />
den Umgang mit ein <strong>und</strong> derselben Sache (den Boden) gestellt werden. Das B<strong>und</strong>esgericht hat<br />
zu diesem Thema eine lange <strong>und</strong> eingehende Rechtsprechung entwickelt. Es verlangt Lösungen,<br />
bei denen alle entscheidrelevanten Regelungen möglichst gleichzeitig <strong>und</strong> vollumfänglich zum<br />
Zuge kommen. Das Ergebnis soll gesamthaft sinnvoll sein. Man kann auch sagen: Der Einheit<br />
des lebensräumlichen Sachverhaltes auf der einen Seite steht die Fiktion der Einheit der Rechtsordnung<br />
auf der anderen Seite gegenüber <strong>und</strong> beide sollen aufeinander abgebildet werden 182 .<br />
2.1. Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten<br />
Anwendung sektoraler Regelungen<br />
In Literatur <strong>und</strong> Rechtsprechung wurde hierzu den Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten<br />
Anwendung der Rechtsordnung ausgearbeitet 183 . Er gilt auch für die Politik der<br />
nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Der Gr<strong>und</strong>satz kann allerdings nur dann zielgerecht in<br />
Massnahmen umgesetzt werden, wenn die Behörden die relevanten Sachzusammenhänge ausreichend<br />
erkennen können. Gerade im Bereich des umweltrelevanten Rechts sah sich das B<strong>und</strong>esgericht<br />
genötigt, immer wieder auf die Notwendigkeit einer den Umständen entsprechend<br />
umfassenden Sachverhaltsanalyse hinzuweisen 184 .<br />
In der Folge sind alle einschlägigen Bestimmungen koordiniert auf den Sachverhalt anzuwenden,<br />
<strong>und</strong> zwar derart, dass Widersprüche aufgelöst werden. Es muss nötigenfalls nach alternativen<br />
zweck- <strong>und</strong> verhältnismässigen Lösungen gesucht werden 185 . Wo eine Interessenabwägung<br />
unumgänglich ist, hat sie als solche umfassend zu sein 186 . Für den engeren Bereich des Umweltschutzgesetzes<br />
ist die ganzheitliche Betrachtung der Einwirkungen in Art. 8 USG explizit gefordert<br />
<strong>und</strong> bei raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinwesen ergibt sich eine entsprechende<br />
Pflicht auch aus den Artikeln 1-3 <strong>und</strong> 25a RPG.<br />
2.2. Abstimmungsbedarf von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung<br />
Im Zusammenhang mit Nutzungszuweisungen werden Massnahmen zum Bodenschutz vielfach<br />
erst im Rahmen der Projektierung <strong>und</strong> baulichen Ausführung von Vorhaben diskutiert. Das hat<br />
sicherlich damit zu tun, dass die relevanten Prozesse vielfach ausgesprochen langsam ablaufen<br />
<strong>und</strong> deswegen nicht augenfällig sind. Dennoch oder gerade wegen der Trägheit der Reaktion<br />
des natürlichen Systems Boden sind die Vorgänge faktisch oft irreversibel. In jüngster Zeit allerdings<br />
rückt die raumplanerische Bedeutung der umweltschutzrechtlichen Bestimmungen zum<br />
Schutz des Bodens zunehmend auch ins Blickfeld der Planungsträger. Bezieht man auch die<br />
längerfristige Veränderung der räumlichen Gegebenheiten in die Betrachtung mit ein (bei Umweltprozessen<br />
eine Notwendigkeit), so kann die Einzelfallbetrachtung nicht mehr ausreichen.<br />
182 Vgl. auch vorn Kap. I, Abschnitt 1.2.<br />
183<br />
BGE 123 II 499 E. 3a/cc; 126 III 223 E. 3c. Vgl. auch A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 39 zu Art.<br />
25a.<br />
184 Dazu H. Aemisegger [1992], Rechtsmittel, S. 122 f.<br />
185 BGE 125 II 29 E. 3d/aa.<br />
186 BGE 125 II 591 E. 8; 123 II 88 E. 2d; 121 II 8 E. 3 b <strong>und</strong> 6; 120 Ib 233 E. 7 c; 119 Ib 397 E. 6; 117 Ib<br />
325 E. 2a; 117 Ib 178 E. 3c <strong>und</strong> 6; 116 Ia E. 3b/aa. Dazu U. Zimmerli et al. [1993], Koordination der Entscheidverfahren,<br />
S. 28 ff. Vgl. auch schon Georg Müller, Interessenabwägung im Verwaltungsrecht, ZBl<br />
73 (1972) S. 337 ff., S. 345.<br />
124<br />
124
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
Aus wissenschaftlicher Optik ist eine Klärung des Zusammenhangs zwischen Bodennutzung<br />
<strong>und</strong> Bodenpotenzialveränderungen unerlässlich.<br />
Querbezüge <strong>und</strong> Abhängigkeiten können allerdings nur im konkreten Raum aufgr<strong>und</strong> konkreter<br />
Nutzungen aufgezeigt werden. Aus der Sicht der Vollzugsbehörden interessiert, in welchen<br />
„Durchschnittsfällen“ die Koordination im Rahmen der normalen Rechtsanwendung noch ausreicht<br />
<strong>und</strong> welche Situationen <strong>und</strong> Situationsveränderungen demgegenüber eine tiefer greifende<br />
Abstimmung erfordern. Hierfür ist das Planungsrecht zu konsultieren. Der umweltschutzrechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>satz, dass drohende Schädigungen frühzeitig erkannt <strong>und</strong> erfasst werden sollen (Art. 1<br />
Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 9 Abs. 1 USG) 187 , deckt sich mit dem planerischen Gebot, die verschiedenen,<br />
unter Umständen gegensätzlichen raumrelevanten Anliegen möglichst frühzeitig zu erkennen 188 .<br />
Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass die Ressource durch eine unerwünschte Kumulation<br />
von Durchschnittsfällen übernutzt wird. Muss dies befürchtet werden, so ruft auch dieser Umstand<br />
nach Massnahmen, welche der Inanspruchnahme der lebensnotwendigen aber nicht erneuerbaren<br />
Ressource Boden Grenzen setzen. Die Koordination von Art <strong>und</strong> Intensität der Bodennutzung<br />
steht also nicht nur bei Anlagen mit besonders hohem Schädigungspotenzial zur Debatte.<br />
Es entsteht ein Abstimmungsbedarf zu allgemeinen (nicht raum- bzw. bodenartspezifischen)<br />
Massnahmen.<br />
Auf Seiten der Verwaltung verlangt die Vielschichtigkeit der Problematik eine Bearbeitung<br />
durch mehrere Fachstellen, die jeweils über das entsprechende Wissen verfügen, nötigenfalls<br />
unter Beizug von Spezialisten. Das Ergebnis der Koordination muss jedenfalls sachlich ausreichend<br />
begründet werden. Für die Erfassung des Abstimmungsbedarfs stellt der Richtplan in<br />
vielen Fällen ein geeignetes Instrument dar 189 . Wo aber wie hier sowohl die Verflechtung der<br />
Problemfelder als auch deren räumliche Bedeutung einen hohen Koordinationsbedarf wecken,<br />
ist es gr<strong>und</strong>sätzlich geboten, die enge Zusammenarbeit der fachkompetenten 190 Behörden soweit<br />
möglich schon ausserhalb des Richtplans vorzubereiten, wie dies beispielsweise auch beim<br />
Massnahmenplan Luftreinhaltung, bei der Ausarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten<br />
oder bei der Finanzplanung der Fall ist. Die einzuschlagende Strategie ist nämlich auch vom<br />
vorhandenen Wissen über den Zustand <strong>und</strong> die Eigenschaften der Böden <strong>und</strong> von den gegenseitigen<br />
Einflüssen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsabsichten abhängig. Die zuständigen Behörden<br />
müssen sich über den Zustand, die Bedrohung <strong>und</strong> die erkennbare Entwicklung der Ressource<br />
Boden Rechenschaft geben, wenn Forderungen an die Raumplanung gestellt werden. Dafür sind<br />
− die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen zu beschaffen,<br />
− die relevanten raumwirksamen Aufgaben zu ermitteln,<br />
− Stand bzw. Ergebnis der Abstimmung dieser Aufgaben bezüglich der Einhaltung des Kriteriums<br />
der Nachhaltigkeit zu hinterfragen<br />
− die verbleibende Gefährdung der Ressource Boden auszumachen <strong>und</strong><br />
− es ist festzustellen, ob die eingeleiteten Massnahmen die Nachhaltigkeit im Umgang mit der<br />
Ressource Boden gewährleisten können.<br />
Auf der Basis solcher Untersuchungen soll der Handlungsbedarf zur Steuerung des Umgangs<br />
mit der Ressource Boden in Richtung Nachhaltigkeit ermittelt <strong>und</strong> als Anliegen des Ressourcenschutzes<br />
in die Richtplanung eingebracht werden. Das ruft nach einer besonderen Art von<br />
187 Vgl. dazu P. Tschannen [2003], Kommentar USG, N 36 zu Art. 1, P. Tschannen [1999b], Kommentar<br />
USG, N 15 zu Art. 35, U. Brunner / P. Tschannen [2000], Kommentar USG, N 20 zu Vorbemerkungen zu<br />
Art. 30-32e.<br />
188 BGE 118 Ib 485 E. 3c, P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 30 zu Art. 1, L. Bühlmann [1999],<br />
Kommentar RPG, N 15 <strong>und</strong> 50 zu Art. 13, A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 25 zu Art. 25a.<br />
189 BGE 122 II 81 E. 6d/ee/aaa S. 92; 118 Ib 485 E. 3c S. 490.<br />
190<br />
Vgl. A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 5 <strong>und</strong> 25 zu Art. 25a, L. Bühlmann [1999], Kommentar<br />
RPG, N 50 zu Art. 13.<br />
125<br />
125
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
Fachplanung, wie sie dem von uns vorgeschlagenen Ressourcenplan Boden zu Gr<strong>und</strong>e liegt.<br />
Die Strategie ist dabei vom Stand der Gr<strong>und</strong>lagenbearbeitung abhängig: Wo grossräumig Informationen<br />
zur Verfügung stehen ist ein eigentliches Raummanagement denkbar; wo nur<br />
punktuell Hinweise vorhanden sind, müssen die Gr<strong>und</strong>lagen für die Koordination bzw. die Interessenabwägung<br />
problemorientiert aufgearbeitet werden.<br />
3. Planungsauftrag<br />
Ob für die räumliche Ordnung von bodenschutzrelevanten Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen<br />
nicht nur ein Bedarf, sondern eine eigentliche Pflicht zur Planung besteht, ist letztlich aufgr<strong>und</strong><br />
der gesamträumlichen Auswirkungen zu entscheiden. Massgebend können sein: Die Häufigkeit<br />
einer Tätigkeit (die Planungsnotwendigkeit fliesst aus der Anhäufung der Einwirkungen, die in<br />
ihrer Summe zu erheblichen Nachteilen führen können), der Raumbedarf eines einzelnen Vorhabens<br />
bzw. die räumliche Intensität seiner Auswirkungen sowie die Frage der Reversibilität<br />
einer Handlung.<br />
3.1. Planungspflicht<br />
Die bisherige Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichts zum in Art. 2 RPG enthaltenen Planungsgebot<br />
bezieht sich auf den Bau <strong>und</strong> den Betrieb von Anlagen. Ob auch zu Schutzzwecken eine<br />
Planungspflicht besteht, musste noch nicht entschieden werden. Im Zusammenhang mit der aus<br />
dem NHG fliessenden Pflicht, Schutzgebiete von regionaler Bedeutung auszuscheiden, stellt das<br />
B<strong>und</strong>esgericht immerhin fest: „Eine sachgerechte Lösung der aufgezeigten Interessenkonflikte<br />
setzt voraus, dass die verschiedenen, unter Umständen gegensätzlichen raumrelevanten Anliegen<br />
möglichst frühzeitig erkannt werden. Der Koordination dienen vor allem die von den Kantonen<br />
zu erstellenden Richtpläne. Der b<strong>und</strong>esrechtliche Auftrag zum Schutz der Biotope ist<br />
demnach innerhalb des vom RPG vorgezeichneten Planungsprozesses zu erfüllen.“ 191<br />
Jedenfalls gilt auch für Schutzaufgaben der Gr<strong>und</strong>satz, dass da, wo es um die Änderung oder<br />
Sicherung von Nutzungen <strong>und</strong> um die Bereinigung von Nutzungskonflikten geht, stets auch die<br />
Regeln des Raumplanungsrechts zu befolgen sind (vgl. Art. 1 <strong>und</strong> 2 RPV). Wenn das Raumplanungsrecht<br />
auf eine detaillierte Regelung der Planungspflicht verzichtet, sondern in genereller<br />
Form von den „nötigen“ Planungen spricht (Art. 2 Abs. 1 RPG), so liegt der Gr<strong>und</strong> dafür in der<br />
Vielfalt der ineinander greifenden, sich ergänzenden oder sich widersprechenden Zielsetzungen<br />
<strong>und</strong> in der Verschiedenheit der räumlichen Gegebenheiten. Ob eine Planung „nötig“ ist, ergibt<br />
sich in diesem Sinne aus dem Raumplanungsauftrag, <strong>und</strong> dieser schlägt sich in Inhalt <strong>und</strong><br />
Struktur des Raumplanungsrechts nieder. Die einzelnen Flächen sollen ihrer fallspezifischen Eigenheit<br />
entsprechend behandelt werden können, <strong>und</strong> dafür soll der notwendige Spielraum geschaffen<br />
werden 192 .<br />
Ob für die Beurteilung <strong>und</strong> Lenkung von Nutzungen (bzw. deren Auswirkungen) eine Planungspflicht<br />
nach RPG besteht, ergibt sich dementsprechend aus dem Sinn <strong>und</strong> Zweck der Planung<br />
<strong>und</strong> der Planungsinstrumente. Wichtig ist, welchen Beitrag die Planung zum frühzeitigen<br />
Erkennen von Konflikten leisten kann <strong>und</strong> ob die Intensität der Beanspruchung bzw. das Konfliktpotenzial<br />
gross genug sind, dass sich die Anwendung des qualifizierten Verfahrens einer<br />
räumlichen Planung rechtfertigt. Folgerichtig hat das B<strong>und</strong>esgericht konsequent an seiner<br />
Rechtsprechung festgehalten, wonach ein nicht zonenkonformes Vorhaben, das durch seine<br />
191 BGE 118 Ib 485 E. 3c. Vgl. auch BGE 126 II 522 E. 51 im Zusammenhang mit der Bereinigung der<br />
durch den Ausbau <strong>und</strong> die Sanierung des Flughafens Kloten entstehenden Nutzungskonflikte.<br />
192<br />
A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar RPG, Einleitung, N 99; P. Tschannen [1999a], Kommentar<br />
RPG, N 23 zu Art. 2<br />
126<br />
126
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
Ausmasse oder wegen seiner Natur bedeutende Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsordnung<br />
nach sich zieht, erst nach einer entsprechenden Änderung des Zonenplans bewilligt<br />
werden darf. Der Umstand, dass für eine bestimmte Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) vorgeschrieben ist, wird als gewichtiges Indiz dafür gewertet, dass das Vorhaben nur<br />
aufgr<strong>und</strong> einer Nutzungsplanung bewilligt werden kann 193 . Generell gilt: Ob ein nicht<br />
zonenkonformes Vorhaben so gewichtig ist, dass es der Planungspflicht nach Art. 2 RPG untersteht,<br />
ergibt sich aus den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> -zielen (Art. 1 <strong>und</strong> 3 RPG), dem kantonalen<br />
Richtplan <strong>und</strong> der Bedeutung des Projekts im Lichte der im Raumplanungsgesetz <strong>und</strong> im kantonalen<br />
Recht festgelegten Verfahrensordnung (Art. 4 <strong>und</strong> 33 f. RPG) 194 . Wird diese Pflicht zur<br />
Planung nicht oder schlecht wahrgenommen, so stellt dies eine Rechtsverletzung dar, die als<br />
solche überprüft <strong>und</strong> geahndet werden kann 195 .<br />
Man kann auch sagen: Der den Behörden zugestandene Freiraum ist im Sinne einer optimierten<br />
Balance unter den vielfältigen Rauminanspruchnahmen auszufüllen 196 . Das kann eine nur<br />
fallspezifisch vorgenommene Interessenabwägung nicht gewährleisten. Es ist abzuklären, welche<br />
Tätigkeiten aufgr<strong>und</strong> ihrer Auswirkungen ihrer Natur nach nur in einem Planungsverfahren<br />
angemessen erfasst werden können 197 . In diesem Sinne lässt sich die zitierte Rechtsprechung<br />
zwanglos auf den Ressourcenschutz ausweiten. Massgeblich ist, welche Aussagen die Planungsziele<br />
<strong>und</strong> -gr<strong>und</strong>sätze in Bezug auf den Schutz der Ressource Boden enthalten <strong>und</strong> ob dem<br />
Richtplan darin eine besondere Rolle zukommt. Man wird sich auch fragen müssen, ob der Ressourcenschutz<br />
Auswirkungen auf die örtliche Planung hat <strong>und</strong> ob die Koordination <strong>und</strong> die Abklärung<br />
aller involvierten Interessen ohne Planung überhaupt ausreichend gewährleistet werden<br />
könnte.<br />
3.2. Bodenschutz als Auftrag in den Planungszielen <strong>und</strong> den<br />
Planungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
In beiden Absätzen von Art. 1 RPG wird zum Ausdruck gebracht, dass der Schutz des Bodens<br />
ein wesentliches Ziel des Raumplanungsrechts ist:<br />
− Nach Abs. 1 ist es das zentrale 198 Gr<strong>und</strong>anliegen der Planung, den Boden haushälterisch zu<br />
nutzen. Solches lässt sich auch schon direkt aus der Verfassung ableiten, die von einer<br />
zweckmässigen Nutzung des Bodens spricht 199 . Haushälterisch verlangt nicht nur die<br />
Eindämmung oder Vermeidung weiteren Flächenverbrauchs, sondern auch eine optimale<br />
räumliche Zuordnung der verschiedenen Nutzungen, auch in Bezug auf die funktionalen Zusammenhänge<br />
<strong>und</strong> mögliche Wechselwirkungen zwischen den Nutzungen. Insgesamt gilt es,<br />
die Multifunktionalität des Bodens auf lange Sicht zu erhalten 200 .<br />
193 BGE 124 II 252 E. 3; 120 Ib 436 E. 2d; 119 Ib 439 E. 4b.<br />
194 BGE 124 II 252; 120 Ib 207 E. 5 mit zahlreichen Hinweisen<br />
195 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 3 zu Art. 2.<br />
196 Auch wenn die richtige Handhabung des Ermessens nicht absolut beantwortet werden kann, sondern<br />
eine Wertungsfrage darstellt (U. Häfelin / G. Müller [1998], Gr<strong>und</strong>riss des Allgemeinen Verwaltungsrechts<br />
Rz. 375), so ändert dies nichts an der Obliegenheit, das Ermessen pflichtgemäss auszuüben, d.h.<br />
mit besonderem Augenmerk auf Sinn <strong>und</strong> Zweck der gesetzlichen Ordnung <strong>und</strong> die dort angelegten öffentlichen<br />
Interessen (P. Tschannen / U. Zimmerli [2005], Allgemeines Verwaltungsrecht, §26 Rz. 11).<br />
197 Die gr<strong>und</strong>legende Rechtsprechung in BGE 116 Ib 50 E. 3a lässt sich sinngemäss auch auf die Summe<br />
von Einwirkungen aus zahlreichen immer gleichen Inanspruchnahmen übertragen.<br />
198<br />
P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 1 mit zahlreichen Verweisen auf die Rechtsprechung.<br />
199 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 13 zu Art. 1.<br />
200<br />
P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 1; Raumplanungsbericht 1987, BBl 1988 I S.<br />
958 ff., 982 f.<br />
127<br />
127
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
− Art. 1 Abs. 2 Bst. a RPG nennt den Boden darüber hinaus als eine zu schützende natürliche<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lage. Diese Betrachtungsweise fällt begrifflich mit jener des Umweltschutzrechts<br />
zusammen (vgl. Art. 1 Abs. 1 USG). Es kann in diesem Zusammenhang auf den Begriff<br />
der Bodenfruchtbarkeit verwiesen werden (Art. 2 Abs. 1 VBBo).<br />
Die Zielsetzungen werden durch die Formulierung von Planungsgr<strong>und</strong>sätzen unterstützt. Sie<br />
bringen die Planungsanliegen des Raumplanungsgesetzes zum Ausdruck. In der Literatur werden<br />
sie als Wertungsgesichtspunkte oder Entscheidungskriterien bezeichnet, die mithelfen, die<br />
rechtlichen Anforderungen zu konkretisieren 201 . Wie gross die Handlungsspielräume sind, die<br />
mit Hilfe der Planungsgr<strong>und</strong>sätze ausgefüllt werden dürfen, wird von dem in der Sache anwendbaren<br />
Recht bestimmt 202 . In diesem Sinne unterstützen die folgenden Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
das Anliegen eines ressourcenbezogenen Bodenschutzes:<br />
− Nach Art. 3 Abs. 4 Bst. c RPG sind für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende<br />
Bauten <strong>und</strong> Anlagen die Standorte so zu wählen, dass (unter anderem) nachteilige Auswirkungen<br />
auf die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen vermieden oder gesamthaft gering gehalten<br />
werden<br />
− Nach Art. 3 Abs. 2 RPG gehört es zum Gr<strong>und</strong>satz, die Landschaft zu schonen, dass naturnahe<br />
Landschaften <strong>und</strong> Erholungsräume (Bst. d) sowie genügend Flächen geeigneten Kulturlands<br />
(Bst. a) erhalten bleiben. Ebenso sollen die Wälder ihre Funktionen erfüllen können (Bst. e).<br />
Dies alles ist nicht möglich ohne einen entsprechenden Ressourcenschutz, werden doch die<br />
spezifischen naturräumlichen Eigenschaften der betroffenen Böden vorausgesetzt. Auch die<br />
Frage, welche Tätigkeiten im Sinne von Art. 16a RPG <strong>und</strong> Art. 34 ff. RPV mit dem Zweck<br />
der Landwirtschaftszone noch vereinbar sind 203 , ist in diesem Lichte zu sehen.<br />
− Innerhalb des Baugebietes sollen, einem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend, die<br />
Siedlungen mit vielen Grünflächen durchsetzt sein (Art. 3 Abs. 3 Bst. e RPG). Damit können<br />
die verschiedensten Nutzungsarten verb<strong>und</strong>en sein (Parks, Spiel- <strong>und</strong> Sportanlagen, Haus-<br />
<strong>und</strong> Familiengärten, landwirtschaftliche Nutzung usw.). Die Nutzung der Böden für solche<br />
Zwecke darf keine Bedenken wecken, z.B. im Hinblick auf mögliche Gefährdungen aus<br />
Schadstoffbelastungen.<br />
Der raumplanerisch geforderte schonende, haushälterische Umgang mit dem Boden lässt sich<br />
im Lichte dieser Bestimmungen nicht länger auf den Bodenverbrauch reduzieren. Vielmehr<br />
verdienen alle Nutzungsansprüche eine erhöhte Aufmerksamkeit, die Einwirkungen auf Böden<br />
mit sich bringen. Ein Planungsbedarf entsteht überall da, wo die Standortqualität für wichtige<br />
Landschaftselemente wie Wälder, Kulturland, naturnahe Landschaften, Erholungsräume <strong>und</strong> innerörtliche<br />
Grünflächen in Frage steht. In unseren engen, von Nutzungskonflikten geprägten<br />
räumlichen Verhältnissen erfüllen nahezu alle offenen Böden eine oder mehrere dieser landschaftlichen<br />
Funktionen.<br />
3.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung<br />
a) Ressourcenschutz als Teil des Mindestinhalts<br />
Nach Art. 8 Bst. a RPG gehört es zum Mindestinhalt der Richtpläne, aufzuzeigen, wie die raumwirksamen<br />
Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt<br />
werden. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welchem Rechtsgebiet sich der Auftrag zum Tätigwerden<br />
ableitet. Der Richtplan gilt als das Instrument zur behördenverbindlichen Abstimmung<br />
<strong>und</strong> Koordination der raumwirksamen Tätigkeit aller mit Planungsaufgaben beauftragten<br />
201 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 9f. zu Art. 3.<br />
202 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 14 zu Art. 3.<br />
203 Vgl. BGE 1A.154/2002; 1A.130/2000; S.H. Scheidegger [2000], Neue Spielregeln.<br />
128<br />
128
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
Hoheitsträger 204 . Er sorgt dafür, dass die raumwirksamen Tätigkeiten von B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong><br />
Gemeinden auf die anzustrebende räumliche Entwicklung ausgerichtet werden. Die Richtplanung<br />
ist damit das zentrale Instrument, mit dem orts- <strong>und</strong> fachübergreifende Planungsaufgaben<br />
unter raumplanerischen Gesichtspunkten angegangen werden 205 . Nach Art. 11 Abs. 1 RPG dürfen<br />
Richtpläne vom B<strong>und</strong>esrat nur genehmigt werden, "wenn sie diesem Gesetz entsprechen".<br />
Die Richtplanungsaufgaben müssen vollständig erfasst <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit den formellen<br />
<strong>und</strong> materiellen Planungsgr<strong>und</strong>sätzen bearbeitet werden 206 . Dazu gehört auch der<br />
nutzungsbezogene Umgang mit der Ressource Boden.<br />
Wird ein Ressourcenplan Boden in der Form eines kantonalen Konzepts oder Fachplans ausgearbeitet,<br />
so hat er, weil Richtplanungsaufgabe, auch noch den Koordinationsprozess der Richtplanung<br />
zu durchlaufen 207 . Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nutzungen kann jedoch<br />
massgeblich von den in der Sache wichtigen anderen Gesetzgebungen vorstrukturiert sein,<br />
was den planerischen Spielraum einschränkt. Will man die Beanspruchung einer Ressource am<br />
Nachhaltigkeitserfordernis messen, so setzt dies voraus, dass die Inanspruchnahme gesamthaft<br />
erfasst <strong>und</strong> in ihrer Summe bilanziert wird. Dies wiederum setzt eine gesamträumliche Betrachtung<br />
voraus. Nicht nachhaltige Veränderungen müssen als solche erkannt werden <strong>und</strong> Trendkorrekturen<br />
planerisch erfasst <strong>und</strong> eingeleitet werden. Dafür sind die Gr<strong>und</strong>lagen zu beschaffen.<br />
b) Festsetzung der Gr<strong>und</strong>züge der räumlichen Entwicklung<br />
Die Richtpläne werden im genannten Sinne gestützt auf Gr<strong>und</strong>lagen erlassen, in denen die<br />
Kantone die Gr<strong>und</strong>züge skizzieren, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll (Art. 6 Abs. 1<br />
RPG). Sie bestehen aus Planungen über die einzelnen Sachbereiche <strong>und</strong> aus Gr<strong>und</strong>zügen der<br />
anzustrebenden räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> sie befassen sich insbesondere mit der Trennung<br />
des Siedlungsgebiets vom Nichtsiedlungsgebiet (Art. 4 Abs. 1 RPV). Aufzuzeigen sind die tatsächlichen<br />
<strong>und</strong> rechtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> die absehbaren Nutzungskonflikte. Die möglichen<br />
Entwicklungen sind aus gesamtheitlicher Sicht zu beurteilen. (Art. 4 Abs. 2 RPV). Die<br />
Kantone haben sich insbesondere zur Eignung der Gebiete für die Landwirtschaft, zu ihrer Bedeutsamkeit<br />
für Erholung <strong>und</strong> als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> zur Bedrohung durch Naturgefahren<br />
zu äussern (Art. 6 Abs. 2 RPG). Damit sind klarerweise auch die Bodenpotenziale angesprochen.<br />
Diese Gr<strong>und</strong>lagen sind laufend zu aktualisieren <strong>und</strong> auf ihre richtplanerische Bedeutung<br />
hin zu überprüfen 208 .<br />
Den einzelnen in Art. 6 Abs. 2 aufgezählten Teilinhalten lassen sich zwanglos Aspekte des Ressourcenschutzes<br />
zuordnen. Die folgende Auflistung erhebt nicht Anspruch auf Vollständigkeit:<br />
− Eignung der Gebiete für die Landwirtschaft: Das Kriterium erfasst nicht nur, aber insbesondere<br />
die Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> deren Qualität.<br />
− Besonders wertvolle Gebiete: Bei Böden ist deren Wert als kulturhistorisches oder<br />
naturk<strong>und</strong>liches Archiv angesprochen.<br />
− Bedeutsamkeit des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage: Angesprochen sind sowohl die<br />
Regelungs- <strong>und</strong> Regenerationspotenziale wie auch die Lebensraumpotenziale der Böden.<br />
− Erhebliche Bedrohung von Gebieten durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkung:<br />
o Naturgefahren sind auch unter dem Aspekt des Erosionsrisikos zu sehen.<br />
204 BGE 124 II 293 E. 31 a unter Berufung auf Alfred Kuttler, B<strong>und</strong>essachplanung <strong>und</strong> kantonale<br />
Richtplanung, Rechtsgutachten zum Verhältnis dieser Planungsinstrumente, erörtert am Beispiel des<br />
Sachplans AlpTransit <strong>und</strong> des Richtplans des Kantons Uri, B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung, Bern 1998.<br />
205 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 26 zu Art. 2.<br />
206 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 2.<br />
207 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 35 zu Art. 2.<br />
208 Vgl. B. Rudin [1992], Richtplan, S. 77.<br />
129<br />
129
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
130<br />
o Die Bautätigkeit löst in erheblichem Umfang Bodenverschiebungen aus. Das hat nicht<br />
nur Bodenverluste durch Versiegelung zur Folge, sondern auch Veränderungen der Eigenschaften<br />
jener Flächen, auf die der Boden ausgebracht wird (oftmals Rekultivierungen<br />
<strong>und</strong> Geländeauffüllungen) 209 .<br />
o Die Belastung der Böden hat vielerorts ein so grosses Ausmass angenommen, dass sie<br />
zum Richtplanthema gemacht werden muss 210 .<br />
o Zu den Gebieten mit erheblicher Bedrohung zählen auch die gegenüber Einwirkungen<br />
besonders empfindlichen Böden.<br />
c) Aufarbeitung der Gr<strong>und</strong>lagen in einer ressortübergreifenden Planung<br />
Im Unterschied zu den gängigen Sachbereichsplanungen lässt sich der nachhaltige Umgang mit<br />
der Ressource Boden in den gegenwärtigen Organisationsstrukturen nicht einem einzelnen Ressort<br />
zuordnen. Inhaltlich handelt es sich um ein gesamträumliches Anliegen, was gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
für die Zuständigkeit der Raumplanungsämter spricht. Fachlich kann die Hauptverantwortung<br />
allerdings nicht bei der Raumplanung liegen, die Sachkompetenz befindet sich vielmehr bei den<br />
Bodenschutzfachstellen. Die Umsetzung aber wird sich häufig auf Rechtsgr<strong>und</strong>lagen abstützen<br />
müssen, deren Vollzug weder in den Händen der Raumplanung noch in jenen der Umweltschutzämter<br />
liegt (vgl. die Zusammenstellung der relevanten Rechtsgebiete in Kapitel I). Und<br />
dennoch handelt es sich um eine spezifische Sachaufgabe – es geht um die ökologische Qualität<br />
einer Ressource <strong>und</strong> die Frage, wie sie gewährleistet werden kann. Beides ist Bestandteil der<br />
Gr<strong>und</strong>züge der anzustrebenden räumlichen Entwicklung. Faktisch ist eine ressortübergreifende<br />
Planung also schon im Vorfeld der Richtplanung unumgänglich, <strong>und</strong> zwar im Sinne eine Aufzeigens<br />
der sachlichen <strong>und</strong> der rechtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> der Vorstellungen über die anzustrebende<br />
räumliche Entwicklung <strong>und</strong> der absehbaren Nutzungskonflikte <strong>und</strong> der Beurteilung<br />
von möglichen Entwicklungen aus ganzheitlicher Sicht (vgl. Art. 4 RPV).<br />
Unter anderem dürfte das Fehlen eines formellen sachkompetenten Planungsträgers ein wesentlicher<br />
Gr<strong>und</strong> dafür sein, dass dem Schutz des Bodens als Ressource nach wie vor in der Planung<br />
zu wenig Gewicht zukommt. Teile – aber eben nur Teile – der Problematik werden in Art. 6<br />
Abs. 2 <strong>und</strong> 3 aufgegriffen. Aufgr<strong>und</strong> unserer staatspolitischen Struktur können die Konzepte<br />
<strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es ebenfalls nur Teilbereiche abdecken, jene nämlich, für die dem B<strong>und</strong><br />
die Aufgabenerfüllung übertragen ist. Hier kommt dem Sachplan Fruchtfolgeflächen eine gewisse<br />
Ersatzfunktion zu 211 , die in Zukunft (insbesondere im Hinblick auf den Bodenschutz) verstärkt<br />
wahrgenommen werden sollte 212 . Das ändert allerdings nichts daran, dass es beim<br />
nachhaltigen Ressourcenschutz um eine Aufgabe geht, die sich auch auf andere Bereiche als<br />
den Schutz der ackerfähigen landwirtschaftlichen Böden erstreckt.<br />
3.4. Ressourcennutzung <strong>und</strong> Nutzungsplan<br />
Der Schutz von Bodenpotenzialen als Ausdruck der haushälterischen Bodennutzung muss<br />
zwangsläufig Auswirkungen auch auf die Nutzungsplanung haben. Deren Aufgabe ist es, die<br />
209 Das Ausmass solcher Umlagerungen ist beträchtlich: Im Kanton Zürich fallen jährlich ca. 400 000 m3<br />
Ober- <strong>und</strong> 600 000 m3 Unterboden an. Das Bodenmaterial weist teilweise Belastungen auf, die über dem<br />
Richtwert eines der in der VBBo genannten Schadstoffe liegen. Man rechnet damit, dass bisher allein<br />
durch diesen Vorgang im Kanton Zürich jährlich r<strong>und</strong> 30ha Boden neu mit Schadstoffen belastet wurden.<br />
Vgl. T. Wegelin [1998], ZUP 16/1998.<br />
210 Im Kanton Zürich wird je nach Region <strong>und</strong> aktueller Nutzung in etwa 10–50 % der Fälle mindestens<br />
einer der Richtwerte für Schwermetalle im Oberboden überschritten; kantonsweit weisen ca. 15 % aller<br />
Proben eine Überschreitung der Belastungsrichtwerte auf (Baudirektion Kanton Zürich [2001], Umweltbericht<br />
2000).<br />
211 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 27 ff.<br />
212 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 15 f., 19.<br />
130
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
zulässige Nutzung des Bodens hinsichtlich ihrer Art, der betroffenen Fläche <strong>und</strong> der Intensität<br />
der Nutzung festzulegen 213 . Das Recht, das sich mit der Nutzung des Bodens befasst, geht freilich<br />
weit über die von der Nutzungsplanung erfassten Aspekte hinaus. Massgeblich sind neben<br />
der Eigentumsgarantie alle Bestimmungen, die sich auf die eine oder andere Art mit Raumnutzungen<br />
befassen. Dennoch ist der Nutzungsplan für den Ressourcenplan Boden insofern von besonderer<br />
Wichtigkeit, als er sich mit der örtlichen Lokalisierung von Nutzungsmöglichkeiten<br />
befasst. Er konkretisiert verfassungsrechtliche <strong>und</strong> gesetzliche Vorgaben, innerhalb derer die<br />
Eigentumsrechte an einer bestimmten Parzelle ausgeübt werden dürfen 214 . Deshalb trifft das<br />
Koordinationsgebot auch die Nutzungsplanung 215 .<br />
Nutzungspläne haben sich an den Vorstellungen über die anzustrebende Entwicklung zu orientieren.<br />
Darunter ist auch die Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit zu verstehen: Auch sie ist gemäss<br />
Verfassungsnorm „anzustreben“ (Art. 73 BV). Die Nutzungsplanung darf also im Sinne<br />
eines nachhaltigen Ressourcenschutzes nicht unabhängig von ihrem Einfluss auf die Bodenpotenziale<br />
beurteilt werden. Wenn <strong>und</strong> soweit sich der Richtplan zu Fragen der nachhaltigen Ressourcennutzung<br />
ausschweigt, muss geprüft werden, ob sich die Integration solcher Anliegen in<br />
der Nutzungsplanung direkt verwirklichen lassen. Vorbehalten sind einzig Vorhaben, die wegen<br />
ihrer Tragweite eine Richtplanänderung im Sinne von Art. 9 RPG verlangen würden 216 <strong>und</strong> die<br />
damit die künftige Richtplanung in wichtigen Punkten präjudizieren.<br />
Ressourcenschutz kann demnach auch für die örtliche Planung ein Thema sein. Dies gilt selbstverständlich<br />
für den quantitativen Ressourcenschutz. Es trifft aber auch überall da zu, wo aus<br />
qualitativen Überlegungen heraus Nutzungsrestriktionen zu gewärtigen sind (Bsp. bodenschutzrechtliche<br />
Nutzungsverbote) oder wo solche begrüsst werden (Bsp. Schutz empfindlicher Böden<br />
im LEK). Soweit sich die Rechtsgr<strong>und</strong>lage für raumwirksame Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es, der<br />
Kantone oder Gemeinden nicht direkt aus dem RPG ableitet, sondern aus anderen Erlassen, ist<br />
auf die Rolle der Planung im Rahmen der Koordination <strong>und</strong> Abklärung der involvierten Interessen<br />
abzustellen.<br />
Ein Ressourcenplan kann den Planungsprozess sowohl der Richtplanung als auch jenen der<br />
Nutzungsplanung entlasten. Es ist z.B. nicht ausgeschlossen, innerhalb des Siedlungsgebiets<br />
kleinere Nichtbauzonen zu bezeichnen, wenn dies einer vertretbaren planerischen Absicht entspricht<br />
217 . Insbesondere erstrecken sich die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an den<br />
Schutz <strong>und</strong> die Nutzung von offenen Bodenflächen auch auf das Siedlungsgebiet (man denke<br />
z.B. an Haus- <strong>und</strong> Familiengärten, Parks <strong>und</strong> Kinderspielplätze). Das kantonale Planungsrecht<br />
kann dazu aus seinem Auftrag, die Nachhaltigkeit im Allgemeinen (Art. 73 BV) <strong>und</strong> die Ziele<br />
des Umweltschutzes im Besonderen (Art. 1 Abs. 2 RPG) zu unterstützen schöpfen <strong>und</strong> die zonengerechte<br />
Nutzung <strong>und</strong> Nutzungseignung präzisieren.<br />
Eine besondere Nähe zur Nutzungsplanung weisen projektbezogene Planungen auf. Sie stellen<br />
eine (ev. UVP-pflichtige) Nutzung ins Zentrum, bei deren Verwirklichung es möglicherweise<br />
213 Dazu P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 1 ff. zu Art. 14; W. Haller / P. Karlen [1999], Raumplanungs-,<br />
Bau- <strong>und</strong> Umweltrecht N. 224, P. Hänni [2002], Planungs-, Bau- <strong>und</strong> besonderes Umweltschutzrecht,<br />
S. 143 ff <strong>und</strong> im Besonderen für die Landwirtschaftszone S. 167 ff.<br />
214 P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 33 zu Art. 14.<br />
215 Vgl. P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 35.<br />
216 Das B<strong>und</strong>esgericht spricht von Vorhaben „die sich verantwortlich in den Raum nur dadurch einfügen<br />
lassen, dass sie die Richtplanung durchlaufen“ (BGE 119 IA 362 E. 4a) Zur Frage, welche Vorhaben eine<br />
Richtplanung notwendig machen vgl. auch P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 31 zu Art. 2 <strong>und</strong><br />
N 34 zu Art. 9.<br />
217 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 17 zu Art. 1 mit Hinweis auf die B<strong>und</strong>esgerichtspraxis<br />
zu Bauernhauszonen, Trennstreifen <strong>und</strong> Freihalteflächen.<br />
131<br />
131
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
zum Konflikt mit den Anliegen des Ressourcenschutzes kommt. Die Frage ist, inwieweit eine<br />
solche Planung den Schutz der Ressource Boden überhaupt gewährleisten kann <strong>und</strong> ob eine allfällige<br />
Überbeanspruchung der Ressource Boden andernorts kompensiert werden könnte. Versteht<br />
man im Sinne der Nachhaltigkeit das Verhältnis von Nutzung <strong>und</strong> Zustand der Ressource<br />
Boden als dynamisch aufrecht zu erhaltendes Gleichgewicht, dann mündet die übermässige<br />
Beanspruchung des Bodens durch ein einzelnes Vorhaben in eine Kontingentierung von anderen<br />
Ressourcen beanspruchenden Tätigkeiten. Ressourcenbelastende Einzelvorhaben wirken sich<br />
im Sinne des „Windh<strong>und</strong>prinzips“ begrenzend auf künftige andere Vorhaben aus.<br />
4. Exkurs: Zum Verhältnis von raumplanungsrechtlichen <strong>und</strong><br />
umweltschutzrechtlichen Vorschriften<br />
Werden Massnahmen aufgr<strong>und</strong> von verschiedenen Gesetzgebungen ergriffen, so sollen sie sich<br />
in sachlicher Hinsicht vernünftig ergänzen. Die beteiligten Rechtsbereiche beanspruchen dabei<br />
einen je eigenen Anwendungsbereich <strong>und</strong> sie unterscheiden sich unter Umständen bezüglich der<br />
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit. Beides ist zu beachten, was zu Konflikten führen kann.<br />
Das B<strong>und</strong>esgericht musste sich wiederholt mit der Frage befassen, inwieweit kantonale Planungsvorschriften<br />
überhaupt zulässig sind, wenn sich deren Regelungsgehalt auch auf Aspekte<br />
des Umweltschutzes erstreckt.<br />
Soweit sich kantonalrechtliche Vorschriften über den Umweltschutz inhaltlich mit dem B<strong>und</strong>esrecht<br />
decken oder weniger weit gehen als dieses, hat das kantonale Recht keine selbständige<br />
Bedeutung 218 . Weil auch das Raumplanungsrecht Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen<br />
oder lästigen Einwirkungen enthält stellt sich die Frage nach deren Tragweite. In BGE 121 II 72<br />
E. 1c (S. 76) präzisiert das B<strong>und</strong>esgericht: Auch Massnahmen, die ihre Rechtsgr<strong>und</strong>lage in den<br />
Planungsgr<strong>und</strong>sätzen des RPG haben (Art. 1 Abs. 2 Bst. a, Art. 3 Abs. 3 Bst. b <strong>und</strong> Abs. 4 Bst. c<br />
RPG), müssen auf die Gesichtspunkte des Umweltschutzrechts Rücksicht nehmen. Das USG<br />
<strong>und</strong> die zugehörigen Ausführungsverordnungen legen einen b<strong>und</strong>esrechtlichen Mindeststandard<br />
fest, an den die raumplanerischen Massnahmen geb<strong>und</strong>en sind. Eine Planung, die diesen Mindeststandard<br />
nicht einhält, ist immer b<strong>und</strong>esrechtswidrig.<br />
Das Raumplanungsrecht kann jedoch die b<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen ergänzen oder verschärfen,<br />
allerdings nur unter gewissen umweltschutzrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen<br />
219 :<br />
− Gänzlich ausgeschlossen ist nach Art. 65 Abs. 2 USG der Erlass von eigenen kantonalen<br />
quantitativen Belastungswerten, von Konformitätsbewertungen serienmässig hergestellter<br />
Anlagen oder von Anforderungen an den Umgang mit Stoffen oder Organismen 220 . Dass die<br />
Bestimmung in ihrem Wortlaut die Richt- <strong>und</strong> Sanierungswerte des Bodenschutzrechts nicht<br />
erwähnt, ändert nichts an der Unzulässigkeit diesbezüglicher kantonalrechtlicher Vorschriften<br />
221 . Immerhin sind im Rahmen von Art. 34 USG Abs. 1 Abweichungen Verschärfungen<br />
218<br />
BGE 115 Ib 347 E. 2c unter Hinweis auf BGE 114 Ib 220 E. 4a, 113 Ib 399, ihrerseits je mit Hinweisen.<br />
219<br />
BGE 115 Ib 347 E. 2c unter Hinweis auf BGE 114 Ib 220 E. 4a, 113 Ib 399, ihrerseits je mit Hinweisen;<br />
P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N. 10 zu Art. 3.<br />
220<br />
BGE 117 Ib 125 E. 3b; 116 Ib 175 E. 1b/bb mit Hinweisen<br />
221<br />
P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 23 zu Art. 35 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte.<br />
P.M. Keller [2002], Kommentar USG, N 18 zu Art. 65. Näheres dazu bei C. Zäch [1990], Belastete<br />
Böden, S. 191; P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 19 zu Art. 34.<br />
132<br />
132
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
von Bestimmungen über die Verwendung von Stoffen oder Organismen nicht nur möglich,<br />
sondern, wo nötig, sogar erforderlich 222 .<br />
− Nach Art. 65 Abs. 1 USG ist es zudem den Kantonen überall da verwehrt, eigene Vorschriften<br />
zu erlassen, wo der B<strong>und</strong>esrat von seiner Verordnungskompetenz ausdrücklich Gebrauch<br />
gemacht hat. Das Verbot erstreckt sich aber einzig auf das Verordnungsrecht zum Umweltschutzrecht.<br />
Andere Gesetzgebungen, die es den Kantonen ermöglichen, eigene Vorschriften<br />
zu erlassen, sind davon nicht tangiert.<br />
Es gibt zahlreiche Bereiche der Gesetzgebung, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen, <strong>und</strong><br />
die nebst anderem auch der Begrenzung der Umweltbelastung dienen, ohne dass das entsprechende<br />
kantonale Recht deswegen als blosses unselbständiges Ausführungsrecht zum Umweltschutzgesetz<br />
zu betrachten wäre 223 . So dürfen auch auf Gr<strong>und</strong> raumplanerischer Kompetenzen<br />
Massnahmen ergriffen werden, die im Interesse des Umweltschutzes liegen, wie zum Beispiel<br />
zum Schutz der Wohnlichkeit vor negativen Auswirkungen (Art. 1 Abs. 2 Bst. b, Art. 3 Abs. 3<br />
Bst. b <strong>und</strong> Art. 6 Abs. 2 Bst. c RPG) 224 . Die aus der Rechtsprechung bekannten Beispiele knüpfen<br />
dabei in der Regel an die Unverträglichkeit des Betriebs einer Anlage mit der angestrebten<br />
zonenkonformen Nutzung an:<br />
− Wenn ein Betrieb ein grosses Verkehrsaufkommen mit sich bringt stellen sich auch Fragen der Gefährdung<br />
von Fussgängern <strong>und</strong> des Parkierens. Bezüglich solcher Auswirkungen kann kantonales bzw.<br />
kommunales Recht selbständige Bedeutung haben 225 .<br />
− Zonenvorschriften, die den Charakter einer Quartierbebauung bestimmen, gehören zu den originären<br />
kantonalen bzw. kommunalen Rechtsetzungskompetenzen auf dem Gebiet der Ortsplanung. Sie erstrecken<br />
sich auf Nutzungsart <strong>und</strong> -intensität <strong>und</strong> können die Zulässigkeit von "störenden Betrieben" aus<br />
städtebaulichen Gründen untersagen 226 .<br />
− Die Planungsgr<strong>und</strong>sätze nach Art. 3 Abs. 3 Bst. a <strong>und</strong> b RPG wollen Immissionspotenziale<br />
vorausschauend vermeiden. Dieser Auftrag ist dem Umweltrecht vorgelagert. Es ist das Ziel, Nutzungskonflikte,<br />
die Gegenstand von umweltrechtlichen Massnahmen werden könnten, schon gar nicht<br />
aufkommen zu lassen. Z.B. ist es eine Aufgabe der Raumplanung, Bauzonen für immissionsträchtige<br />
Anlagen an geeigneten Orten so auszuscheiden, dass lärmempfindliche Zonen möglichst wenig belastet<br />
werden 227 .<br />
− Zum Schutz der Nachtruhe können polizeiliche Massnahmen gegen störende Benutzer einer Anlage<br />
ergriffen werden 228 . Es können auch nächtliche Schliessungszeiten verfügt werden 229 . Möglich ist aber<br />
auch ein raumplanerisches Verbot von Betrieben wie z.B. Dancings, wenn sie abends <strong>und</strong> nachts zu<br />
Ruhestörungen führen die mit der in einer Zone angestrebten Wohnnutzung unverträglich erscheinen<br />
230 . Die Unzulässigkeit darf aber nicht einzig mit der konkreten Lärmbelästigung begründet werden.<br />
Es müssen planungsrechtliche Gründe dafür sprechen 231 .<br />
− Besondere Bestimmungen zum Schutz der Wohnzone vor störenden Betrieben können z.B. so ausgestaltet<br />
werden, dass nur solche zugelassen sind, die ihrem Wesen nach in ein Wohnquartier passen <strong>und</strong><br />
das ruhige <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Wohnen in keiner Weise beeinträchtigen. Man kann darin eine funktionale<br />
222 Art. 65 Abs. 2 untersagt es jedoch, neue Anforderungen an die Beschaffenheit der Stoffe <strong>und</strong> Organismen<br />
zu stellen: P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 19 zu Art. 34.<br />
223 BGer 1A.132/1999 <strong>und</strong> 1P.358/1999; BGE 125 I 182 E. 2d/ff.; 121 I 334 E. 7; 119 Ia 378 E. 9bT. Loretan<br />
[1998], Kommentar USG, N. 27 zu Art. 44a.<br />
224 BGE 123 I 175 E. 3b/ee <strong>und</strong> E. 3f; A. Schrade / T. Loretan [1998], Kommentar USG, N. 10 zu Art. 12.<br />
225 BGE 117 Ib 147 E. 2/d/cc; 114 Ib 223 E. 5.<br />
226 BGE 118 Ia 112 E. 1b; 114 Ib 222 f. E. 5, 114 Ib 352, 117 Ib 147 E. 2/d/cc.<br />
227 BGE 127 I 103 E. 7c.<br />
228 BGE 123 II 74 E. 5c.<br />
229 BGE 119 Ia 378 E. 9b.<br />
230 BGE 118 Ia 112 E. 1b S. 115; 116 Ia 491 E. 1a S. 493.<br />
231 BGE 127 I 103 E. 7c. Vgl. auch R. Wolf [2000], Kommentar USG, N. 12 zu Art. 25.<br />
133<br />
133
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
134<br />
Bindung der Zulässigkeit einer Nutzung an die Bedürfnisse der Wohnzone sehen. Die Zonenkonformität<br />
ist dann unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. So umfasst das Wohnen beispielsweise auch<br />
das Ausüben einer Freizeitbeschäftigung, selbst wenn dies mit geringfügigen Immissionen verb<strong>und</strong>en<br />
ist 232<br />
Prinzipiell gilt: Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG kann als Verdeutlichung der allgemeinen umweltpolitischen<br />
Verpflichtung der Raumplanung für die besonders immissionsempfindlichen Wohngebiete<br />
angesehen werden. Der Gr<strong>und</strong>satz verlangt, dass die Siedlungen nach den Bedürfnissen<br />
der Bevölkerung gestaltet werden <strong>und</strong> insbesondere die Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen<br />
Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm <strong>und</strong> Erschütterungen möglichst verschont<br />
werden sollen. Raumplanerische Massnahmen präzisieren dabei die Bedürfnisse einer solchen<br />
Zone.<br />
Zum einen sind lärmige <strong>und</strong> luftverunreinigende Nutzungen von Wohngebieten fernzuhalten<br />
oder gegen sie abzuschirmen 233 . Es versteht sich von selbst, dass dieser Schutz sich auch auf den<br />
Schutz vor Bodenbelastungen erstreckt. Zum anderen aber sind die Zonenvorschriften auch auf<br />
die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Diese hat bestimmte Vorstellungen darüber,<br />
welche Funktionen mit einer Zonenart verb<strong>und</strong>en sind.<br />
So gehört es beispielsweise zum Charakter einer Wohnzone, dass Kinder im Freien spielen<br />
können. Aus der Sicht des Bodenschutzes kann dies zu Problemen führen, dann nämlich, wenn<br />
so hohe Bodenbelastungen vorliegen, dass nach Art. 34 Abs. 2 USG <strong>und</strong> Art. 10 Abs. 1 VBBo<br />
Kinderspielplätze <strong>und</strong> Hausgärten verboten werden müssten. Wenn nun z.B. raumplanungs-<br />
bzw. baurechtlich verlangt wird, dass Überbauungen über einen genügenden Kinderspielplatz<br />
oder andere Aufenthaltsbereiche <strong>und</strong> Spielflächen für Kinder verfügen (eine durchaus übliche<br />
Vorschrift), so muss die entsprechende Nutzung zugelassen werden, auch wenn dies umweltschutzrechtlich<br />
nicht vorgesehenen ist. An die Stelle eines Nutzungsverbots treten dann Sicherungsmassnahmen<br />
oder Sanierungen.<br />
5. Ressourcenangepasste Steuerung der Raumentwicklung<br />
Die Koordination der Anforderungen an einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen knüpft am<br />
lebensräumlichen Sachzusammenhang an. Relevant sind die Einflüsse menschlicher Tätigkeiten<br />
auf die ökologischen Funktionen der Böden <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf die konkreten Bodenpotenziale.<br />
Die Steuerung geschieht über die nähere Ausgestaltung von Nutzungsbefugnissen <strong>und</strong><br />
über das Setzen von Anreizen im Bereich Bodennutzung.<br />
Hierfür müssen die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Böden beurteilt werden.<br />
Die massgeblichen Korrelationen sind für die jeweiligen Zwecke greifbar <strong>und</strong> rational nachvollziehbar<br />
zu machen. Soll im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Ressource Boden steuernd<br />
in die Raumentwicklung eingegriffen werden, so ist im Besonderen auf die folgenden<br />
Punkte zu achten:<br />
1. Der Ressourcenplan dient dazu, das Ausmass der Gefährdung der Ressource Boden<br />
festzustellen <strong>und</strong> raumbezogene Gegenstrategien aufzubauen. Bodenpotenziale geben nach<br />
unserer Definition die Fähigkeit der Böden wieder, ökologische Funktionen wahrnehmen zu<br />
können. Die Datengr<strong>und</strong>lagen für den Ressourcenplan haben entsprechend Auskunft darüber<br />
zu geben, ob <strong>und</strong> in welchem Ausmass für die einzelnen Teilpotenziale im Laufe der<br />
Zeit Einbussen festzustellen oder zu erwarten sind. Das Nachhaltigkeitserfordernis verlangt<br />
ausserdem eine kontinuierliche Nachführung der Potenzialbuchhaltung.<br />
232 BGer 1P.570/2001 betreffend hobbymässige Pferdehaltung.<br />
233 BGE 127 I 103 E. 7c.<br />
134
Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
2. Werden Anforderungen an die Raumnutzungen von Bodenqualitätsmerkmalen abhängig gemacht<br />
(z.B. um Gefährdungen zu vermeiden), so sind allgemeingültige Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
zu schaffen. Damit sollen Rechtsungleichheiten vermieden werden. Soweit es um das<br />
Ermitteln von Schwellenwerten <strong>und</strong> die dafür verwendeten analytischen Standards geht,<br />
sind die Regelungen als Ausführungsrecht zum Umweltschutz anzusehen <strong>und</strong> dementsprechend<br />
b<strong>und</strong>esrechtlich zu regeln. Für die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben wie z.B.<br />
Aufschüttungen sind jedoch neben den umweltschutzrechtlichen Vorgaben (im Beispiel:<br />
Verwendung von ausgehobenem Boden, Art. 7 Abs. 2 VBBo) auch raumplanerische denkbar<br />
(z.B. Restriktionen für Aufschüttungen auf Fruchtfolgeflächen um deren Qualität nicht<br />
zu beeinträchtigen).<br />
3. Für die Frage der Gefährdung von bestimmten, vorrangig zu schützenden Flächen ist in erster<br />
Linie auf jene Nutzungen Acht zu geben, die mit Blick auf die zu schützenden Bodeneigenschaften<br />
als kritisch einzustufen sind. Teilweise sind die in diesem Sinne schutzwürdigen<br />
Flächen bereits heute ausgeschieden (z.B. Gewässerschutzbereiche, Feuchtgebiete, Geotope,<br />
Fruchtfolgeflächen usw.).<br />
4. Böden, die bislang noch wenig belastet sind, sei dies mit Schadstoffen, sei dies mit Schadverdichtungen,<br />
verdienen die besondere Aufmerksamkeit des Ressourcenschutzes. Sie weisen<br />
die vergleichsweise höchsten natürlichen Teilpotenziale auf. Nutzungsänderungen sind<br />
auf solchen Böden aufmerksam zu verfolgen <strong>und</strong> nötigenfalls zu beeinflussen. Allerdings<br />
müssen hierfür diese Böden erst als solche bekannt sein. Wo keine gesamträumlichen Daten<br />
vorhanden sind, müssen unter Umständen zusätzliche Bodenkartierungen oder andere<br />
Raumbeobachtungen angestellt werden. Für eine grobe Erstbeurteilung kann auch auf<br />
Kenntnisse aus der Nutzungsgeschichte <strong>und</strong> auf die Erfahrung abgestellt werden. Massnahmenseitig<br />
ist zu prüfen, auf welcher rechtlichen Basis <strong>und</strong> mit welchen Mitteln auf solchen<br />
Flächen ein Ansteigen der Bodenbelastung vorbeugend verhindert werden kann.<br />
5. Allein mit dem Schutz jener Flächen, die ein besonders hohes Potenzial aufweisen, ist<br />
Nachhaltigkeit allerdings nicht gewährleistet. Die räumliche Festlegung von Bodeninanspruchnahmen<br />
auf Gr<strong>und</strong> der jeweiligen standörtlichen Gegebenheiten stellt ganz generell<br />
einen wichtigen Lenkungsbereich dar. In diesem Prozess kommt jeder Planungsebene<br />
eine besondere Funktion zu 234 . Die Einflüsse von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsabsichten auf die<br />
Regelungsfunktionen der Böden müssen von den jeweiligen Planungsträgern insoweit abgeschätzt<br />
werden können, als dies ihren Aufgabenbereich <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Entscheidungsfreiraum<br />
tangiert. Auf den einzelnen Ebenen (bzw. für die einzelnen Planungsetappen)<br />
müssen die Planungsträger insoweit über die notwendigen Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
verfügen, als ihre Festlegungen in den nachfolgenden Verfahren nicht mehr angefochten<br />
werden können, sich aber auf diese auswirken.<br />
Im Sinne dieser Bemerkungen ist gesamtschweizerischen Trends mit Vorteil auf der Ebene der<br />
Ausführungsgesetzgebung zu den verschiedenen b<strong>und</strong>esrechtlichen Regelungsbereichen zu begegnen.<br />
Im Zentrum steht hier die Frage nach dem Umgang mit der Ressource als solcher. Dauerbeobachtungen,<br />
welche die anthropogene Backgro<strong>und</strong>belastung <strong>und</strong> deren Entwicklung zu<br />
bestimmen versuchen (wie z.B. die Arealstatistik oder das NABO), geben Hinweise darauf,<br />
welche Einflüsse von der Summe der raumwirksamen Tätigkeiten grossräumig zu erwarten<br />
sind.<br />
Die Strategie zum Schutz der Ressource Boden ist auf Stufe Kanton Richtplaninhalt <strong>und</strong> sollte<br />
deshalb in allgemeiner Form auf kantonaler Ebene skizziert werden. Das beinhaltet nicht nur die<br />
räumliche Lokalisierung von besonders schutzwürdigen Böden, sondern insbesondere auch die<br />
Bestimmung der Koordinationstatbestände. Im Rahmen von Projektplanungen (z.B. Golfplät-<br />
234 Vgl. BGE 119 Ia 362 E. 4a.<br />
135<br />
135
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />
zen) kann dann die verfeinerte Massnahmenkoordination abgestuft auf die verschiedenen Realisierungsschritte<br />
erfolgen 235 . Es handelt sich hierbei um objektbezogene Anordnungen, die auf<br />
die besonderen räumlichen Gegebenheiten abzustimmen sind. Wo aber gr<strong>und</strong>sätzliche Bedenken<br />
gegenüber dem Vorhaben angemeldet werden müssen, sind diese nach Möglichkeit bereits<br />
auf Stufe Richtplan einzubringen.<br />
In der Schweiz haben zahlreiche Gemeinden damit begonnen, für die nachhaltige Entwicklung<br />
auf kommunaler Ebene im Sinne der „Agenda 21“ ein Leitbild für deren Umsetzung zu erarbeiten<br />
bzw. ein solches umzusetzen. Das Leitbild dient namentlich als Gr<strong>und</strong>lage für alle künftigen<br />
Planungen. Es erscheint als folgerichtig, auch Belange des Ressourcenschutzes in dieses<br />
Leitbild aufzunehmen, soweit kommunale Spielräume betroffen sind. Solche sind insbesondere<br />
in der Nutzungsplanung gegeben.<br />
235 Vgl. dazu Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003], Merkblatt Boden-<br />
schutz bei Golfanlagen.<br />
136<br />
136
Teil 3<br />
Konkretisierung<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
137<br />
137
VIII. Ausgewählte Beispiele<br />
Es werden im Folgenden drei Beispiele aufgegriffen, die veranschaulichen sollen, wie eine<br />
nachhaltige Planung des Umgangs mit der Ressource Boden konkretisiert bzw. erleichtert werden<br />
könnte. Als Beispiel für die übergeordnete strategische Planung auf B<strong>und</strong>esebene dient der<br />
Sachplan Fruchtfolgeflächen. Die regionale Ebene wird durch eine grossflächige Melioration<br />
repräsentiert, wo Aspekte des Landwirtschaftsrechts <strong>und</strong> des Naturschutzes mit den Aufgaben<br />
des Bodenschutzes koordiniert werden müssen. Die lokale Ebene wird durch den Umgang mit<br />
belasteten Familiengärten repräsentiert, denen im städtischen Umfeld wichtige soziale <strong>und</strong><br />
stadtökologische Funktionen zukommen.<br />
1. Ressourcenschutz durch Sachbereichsplanung:<br />
Das Beispiel Fruchtfolgeflächen<br />
1.1. Mit der Sicherung ausreichender Fruchtfolgeflächen verfolgte<br />
Ziele<br />
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen hat von Anfang an neben der Versorgungssicherheit auch den<br />
qualitativen Bodenschutz, die langfristige Erhaltung von geeignetem Landwirtschaftsboden, die<br />
Erhaltung von Grünflächen zwischen den Siedlungen, das Regenerationspotenzial der Landschaft<br />
<strong>und</strong> die Gesamtverteidigung als mit dem Sachplan zu unterstützende Ziele erklärt. Mit<br />
einer Reihe von anderen raumordnerischen Zielen sei er abzustimmen 236 .<br />
Seit Erlass der Sachplans haben sich die politischen Rahmenbedingungen stark verändert 237 . Die<br />
argumentative Basis der Zielsetzung musste neu überdacht werden. Lüscher 238 empfiehlt generell<br />
eine Anpassung der Zielsetzungen an die veränderten internationalen Rahmenbedingungen<br />
<strong>und</strong> eine breitere Abstützung in den verschiedenen Politikbereichen. Der Autor betont insbesondere<br />
die Irreversibilität der meisten Einflüsse, die mit einer ungenügenden Schliessung bzw.<br />
Berücksichtigung von Wasser-, Stickstoff- <strong>und</strong> Kohlenstoffkreisläufen einhergehen. Generell<br />
macht er auf den engen Zusammenhang zwischen der Nachhaltigkeit <strong>und</strong> dem Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
aufmerksam 239 . In diesem Lichte erscheint auch das ursprüngliche Ziel des Sachplans,<br />
die Ernährungssicherheit, alles andere als obsolet, ist doch die Schmälerung der Ernährungsbasis<br />
bei zunehmender Weltbevölkerung gr<strong>und</strong>sätzlich als riskant einzustufen 240 . Die langfristige<br />
Sicherung bzw. Erhaltung einer Mindestfläche an besten Böden, sei dies für Ackerbau<br />
oder Futterbauzwecke, ist aus dieser Sicht nach wie vor unabdingbar.<br />
Die Absicht, den Sachplan breiter abzustützen, ist zu begrüssen <strong>und</strong> aus planerischer Sicht wegen<br />
der Verflechtung der Politikbereiche geradezu unvermeidlich. Der B<strong>und</strong> hat seine raumwirksamen<br />
Tätigkeiten, zu denen der Sachplan FFF gehört, auf die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des<br />
RPG auszurichten. Als klarerweise auf langfristige Sicherung ausreichender Flächen angelegtes<br />
Instrument erhält der Sachplan eine zentrale Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes insgesamt. Er stellt das strategisch wichtigste b<strong>und</strong>espolitische Instrument<br />
zur Sicherung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden dar.<br />
236 EJPD (BRP) / EVD (BLW) [1992], Sachplan Fruchtfolgeflächen, S. 3.<br />
237 Für einen umfassenden Überblick vgl. C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolgeflächen, S. 46 ff..<br />
238 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen.<br />
239 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 27.<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
240<br />
C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 28 f.; C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolgeflächen,<br />
S. 102 f.<br />
139<br />
139
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Synergien sind dementsprechend zu nutzen. Sieht man beispielsweise die Sicherung der FFF als<br />
Teil der von Verfassung wegen ebenfalls auf Nachhaltigkeit auszurichtenden Landwirtschaftspolitik,<br />
dann wird der Sachplan zu einem wichtigen Element zur Erhaltung der Multifunktionalität<br />
der Landwirtschaft 241 . Dass nicht zuletzt auch aus diesem Gr<strong>und</strong> insbesondere ein<br />
Nachholbedarf in der Berücksichtigung der Anliegen des qualitativen Bodenschutzes besteht,<br />
wurde schon weiter vorne angemerkt 242 .<br />
Für die Planung sind aus rechtlicher Sicht allerdings noch weitere, in sich teilweise widersprüchliche<br />
Zielsetzungen massgeblich. Es stellt sich damit die Frage nach dem Stellenwert der<br />
Erhaltung von landwirtschaftlich wertvollen Böden, wenn diese Forderung im Widerspruch zu<br />
anderen planungsrechtlich relevanten Interessen steht.<br />
1.2. B<strong>und</strong>esgerichtliche Rechtsprechung<br />
Die Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichts zum planungsrechtlichen Umgang mit Fruchtfolgeflächen<br />
ist relativ reich. Dabei misst es nach eigenen Worten dem Gesichtspunkt des Kulturlandschutzes<br />
<strong>und</strong> damit auch der Fruchtfolgeflächensicherung in seiner Praxis „gr<strong>und</strong>sätzlich sehr<br />
grosses Gewicht“ zu 243 . Eine Gesamtschau der bisherigen Rechtsprechung ergibt ein etwas<br />
differenzierteres Bild.<br />
a) Ausscheidung von Bauzonen<br />
− In BGE 113 Ia 32 3b/ee spricht das B<strong>und</strong>esgericht von einem Gr<strong>und</strong>satz, man solle eher<br />
Hanglagen überbauen <strong>und</strong> ebene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung überlassen.<br />
− In BGE 114 Ia 371 E. 5d hat das B<strong>und</strong>esgericht unter Hinweis auf eine Anzahl unveröffentlichter<br />
Entscheide festgestellt, die „sich aufdrängende“ Frage, ob die Gr<strong>und</strong>stücke als Fruchtfolgefläche<br />
zu sichern seien, müsse geprüft werden, <strong>und</strong> dies obschon der Sachplan FFF damals<br />
noch gar nicht in Kraft war.<br />
− In BGE 115 Ia 350 E. 3f hat sich am Augenschein aufgr<strong>und</strong> von Bodenproben ergeben, „dass<br />
es sich im betroffenen Gebiet um sehr durchlässigen Boden handelt, der wenig tiefgründig<br />
<strong>und</strong> ab 30 cm Tiefe bereits sehr kieshaltig ist. Er wird von Fachleuten landwirtschaftlich als<br />
nicht sehr günstig bezeichnet, da er schnell austrockne. Immerhin wächst Mais <strong>und</strong> z. B. auch<br />
Winterweizen gut darauf. Als Schlussfolgerung ergab sich am Augenschein, dass dieser Boden<br />
zwar nicht von sehr guter landwirtschaftlicher Qualität ist, dass er aber klar ackerfähig<br />
<strong>und</strong> damit gr<strong>und</strong>sätzlich als Fruchtfolgefläche geeignet ist.“ Das B<strong>und</strong>esgericht hat bef<strong>und</strong>en,<br />
dem Anliegen, genügende Fruchtfolgeflächen zu sichern, dürfe im Rahmen der gesamthaften<br />
Abwägung trotz der geringen Bodenqualität ein erhebliches Gewicht beigemessen werden.<br />
Im konkreten Fall war dies allerdings nicht ausschlaggebend. Von der Lage her stiessen die<br />
Gr<strong>und</strong>stücke an bereits gewerblich genutztes Land an <strong>und</strong> waren erheblichen Verkehrsimmissionen<br />
ausgesetzt. Weil die Vorgeschichte völlig auf eine Einzonung des Gebietes ausgerichtet<br />
war <strong>und</strong> bei allen Beteiligten entsprechende Erwartungen entstehen liess, insbesondere<br />
die Erschliessungsplanung für das fragliche Gebiet schon weit fortgeschritten <strong>und</strong> die Gemeinde<br />
bereits Eigentümerin der vorgesehenen Strassenflächen war, waren die Gr<strong>und</strong>stücke<br />
einzuzonen.<br />
− In BGE 115 Ia 361 E. 3f/bb wurde das Begehren um Einzonung abgelehnt. Hier hat sich am<br />
Augenschein ergeben, „dass es sich bei der streitigen Parzelle um Land von guter Bodenqua-<br />
241 Zu den Nachhaltigkeitsaspekten der Multifunktionalität vgl. C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolge-<br />
flächen, S. 96 f., Tabelle 14-3.<br />
242 Siehe Kap. I, Abschnitt 2.3; Kap. II, Abschnitt 1.2.<br />
243 BGE 115 Ia 358 E. 3f/bb; 115 Ia 350 E. 3f/bb; 114 Ia 371 E. 5d mit Hinweisen.<br />
140<br />
140
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
lität handelt, das für die Landwirtschaft im allgemeinen <strong>und</strong> als Fruchtfolgefläche im speziellen<br />
gut geeignet ist.“ Dazu kam, dass das Gebiet landschaftlich relativ exponiert war <strong>und</strong><br />
die Parzelle am Rande eines Naherholungsgebietes lag. Zwar wurde auch hier im Vorfeld auf<br />
eine Einzonung hingearbeitet, die Bemühungen <strong>und</strong> Planungen erstreckten sich aber auf eine<br />
wesentlich kürzere Zeitspanne als im vorangehenden Entscheid <strong>und</strong> es gab betreffend Strassennetzplan<br />
<strong>und</strong> generellem Kanalisationsprojekt Vorbehalte. Den Ausschlag gaben hier die<br />
für den Landschaftsschutz <strong>und</strong> die Sicherung hinreichender Fruchtfolgeflächen sprechenden<br />
Gründe.<br />
− Nach einem in LGVE-1991 II 1 S. 129 zitierten Entscheid hat das B<strong>und</strong>esgericht in einem<br />
nicht publizierten Urteil vom 12. Februar 1991 die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes<br />
zu den übergeordneten, vom Kanton zu sichernden Interessen gezählt, bei denen die<br />
Überprüfung der Ortsplanung durch die kantonale Beschwerdeinstanz entsprechend weit auszugreifen<br />
habe (Erw. 3a).<br />
− Auch in BGE 118 Ia 151 E. 7b sprach sich das B<strong>und</strong>esgericht für den Vorrang der öffentlichen<br />
Interessen an der Freihaltung des Areals als Erholungs- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiet<br />
sowie als landwirtschaftlich ausgezeichnet nutzbares Land aus. Auch dieses Gebiet lag in einem<br />
ehemaligen Baulandumlegungsperimeter.<br />
Fazit:<br />
Im Rahmen der Neuausscheidung von Bauzonen bekommt die Aufgabe des Kulturlandschutzes<br />
<strong>und</strong> hier insbesondere die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen einen relativ hohen Stellenwert.<br />
Dabei kann die Qualität der betroffenen Böden in beschränktem Umfang eine Rolle<br />
spielen.<br />
b) Notwendigkeit einer landwirtschaftlichen Betriebsführung?<br />
Nach Art. 30 RPV haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die FFF den Landwirtschaftszonen<br />
zugeteilt werden. Hin <strong>und</strong> wieder taucht die Frage auf, inwieweit Fruchtfolgeflächen auch tatsächlich<br />
landwirtschaftlich bewirtschaftet werden sollen.<br />
− In BGE 116 Ib 131 musste sich das B<strong>und</strong>esgericht damit befassen, wie der Grad der<br />
Bodenabhängigkeit eines Gartenbaubetriebs zu bestimmen sei. Eine Regel, die auf das Verhältnis<br />
der unter Glas bewirtschafteten Flächen zu den Freilandflächen abstellt, bringe grosse<br />
Nachteile mit sich. Ein solches „Prozentkriterium“ sei durch Landzukäufe weithin beeinflussbar.<br />
Unter anderem werde damit der Landwirtschaft unnötig wertvolles Kulturland entzogen,<br />
nicht selten Land mit Fruchtfolgeflächenqualität (E. 3c/bb). Dieses Land werde vielfach<br />
nur einer extensiven Nutzung zugeführt (was offenbar als Nachteil gewertet wurde).<br />
− In BGE 117 Ib 270 4b hält das B<strong>und</strong>esgericht fest, die Sicherung der Existenzfähigkeit<br />
kleinerer Landwirtschaftsbetriebe diene auch den Zielen des Raumplanungsrechts. Wenn sich<br />
aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Aufstockung aufdrängt, weil sonst die landwirtschaftliche<br />
Existenzgr<strong>und</strong>lage nicht gesichert wäre, so kann der Umstand, dass Teile des vom<br />
Betriebsinhaber genutzten Ackerlandes zu den geschützten Fruchtfolgeflächen gehören, das<br />
Interesse an einer massvollen Aufstockung offenbar unterstützen (hier: bodenunabhängige<br />
Trutenmast),<br />
− Die Zuweisung von r<strong>und</strong> 11 ha Land am Stadtrand von Bern zur Landwirtschaftszone stand<br />
in ZBl 1994 139 E. 6b zur Debatte. Die Böden haben zum grössten Teil Fruchtfolgeflächenqualität.<br />
Das Gut reicht nach einem Gutachten zur Sicherung einer landwirtschaftlichen<br />
Existenz nur knapp aus. Nach Meinung des B<strong>und</strong>esgerichts ist dies allerdings unmassgeblich,<br />
wie es auch nicht auf den baulichen Zustand der zugehörigen Gebäude ankommen kann. Die<br />
Landwirtschaftszone habe über die rein agrarpolitische hinaus weitere, bodenmarkt-, siedlungs-<br />
<strong>und</strong> umweltpolitische Zielsetzungen. Sie hat auch landwirtschaftlich nur bedingt geeignete<br />
Landschaften freizuhalten.<br />
141<br />
141
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Fazit:<br />
Die Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzung einer FFF ist zwar nicht erforderlich,<br />
wohl aber zu begrüssen. Ausschlaggebende Bedeutung kommt dem Kriterium allerdings nicht<br />
zu.<br />
c) Verhältnis zur Waldnutzung<br />
In BGE 112 Ib 564 E. 6d musste das B<strong>und</strong>esgericht entscheiden, ob für ein Sportzentrum<br />
Landwirtschaftsland oder allenfalls gar Wald in Anspruch genommen werden darf. Es wurde<br />
zwar festgehalten, in der Regel seien die allgemeinen landwirtschaftlichen Interessen weniger<br />
hoch zu gewichten als der vom Gesetzgeber angeordnete strenge Schutz der Wälder. Hier aber<br />
sei das in Frage stehende Land Teil der Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> nach einhelliger Meinung sowohl<br />
für den Anbau von Gemüse <strong>und</strong> Obst, wie auch für den Feldanbau <strong>und</strong> die Getreideproduktion<br />
sehr gut geeignet. Es handle sich um tiefgründiges, flaches <strong>und</strong> fruchtbares Land, das<br />
auch dank des Klimas, welches schnelles Wachstum <strong>und</strong> hohe Erträge begünstigt, zu den besten<br />
Terrains des Tessins, ja der Schweiz. Damit gehe der Schutz des Agrarlandes dem Walderhaltungsgebot<br />
vor, es sei zulässig, für die Sportanlage eine Rodungsbewilligung zu erteilen.<br />
Fazit:<br />
Das Interesse an der Sicherung ausreichender FFF erreicht in der Interessenabwägung im Allgemeinen<br />
nicht das Gewicht des Walderhaltungsgebots. Die Qualität der in Anspruch genommenen<br />
Flächen bleibt aber beachtlich <strong>und</strong> kann in Einzelfällen zu Gunsten der Erhaltung von<br />
FFF entscheiden, insbesondere dann, wenn der Kanton ohnehin knapp an solchen Flächen ist.<br />
d) Natur der Fruchtfolgeflächenplanung<br />
− Nach BGE 121 II 72 E. 3 handelt es sich beim gesetzlich geregelten Schutz von Fruchtfolgeflächen<br />
um ein „mehr raumplanungsrechtlich gefärbtes Vorbringen“. Der umweltrechtliche<br />
Bezug sei „weniger deutlich". Bei der Überprüfung von Sondernutzungsplänen sei es aber<br />
nötig, raumplanerische <strong>und</strong> in einem weiten Sinn verstandene umweltrechtliche Aspekte gemeinsam<br />
zu prüfen <strong>und</strong> widerstreitende Interessen umfassend gegeneinander abzuwägen.<br />
− BGE 120 Ia 56 hält sodann fest, dass es sich beim Genfer Plan zur Sicherung von<br />
Fruchtfolgeflächen nicht um einen Nutzungsplan handle. Die Gr<strong>und</strong>eigentümer, die sich gegen<br />
die Aufnahme ihrer Gr<strong>und</strong>stücke in den Fruchtfolgeflächenplan wehrten, waren deshalb<br />
in ihren Nutzungsinteressen nicht tangiert (die Eigentümer begründeten ihre Beschwerde damit,<br />
die auf einer ehemaligen Kiesgrube befindlichen Gr<strong>und</strong>stücke seien landwirtschaftlich<br />
nicht nutzbar). Der vom Regierungsrat angenommene Plan sei lediglich eine Aufstellung der<br />
Fruchtfolgeflächen, allerhöchstens ein Inventar der von den Gemeinden erstellten Übersichten<br />
<strong>und</strong> ihrer kartographischen Umsetzung <strong>und</strong> tangiere die Nutzungszuweisung nicht.<br />
Fazit:<br />
FFF sind keine Schutzzonen. Ob die kantonale Umsetzung des Sachplans gesamträumlich der<br />
erforderlichen Bodenqualität tatsächlich Rechnung trägt kann vom B<strong>und</strong>esgericht nicht überprüft<br />
werden. Eine Prüfung ist höchstens akzessorisch im Rahmen einer Nutzungsplanänderung<br />
denkbar; sie ist dann auf das konkret in Frage stehende Gr<strong>und</strong>stück beschränkt.<br />
e) Raumgreifende Projekte von öffentlichem Interesse<br />
Im Bereich von räumlich ausgedehnten Projekten wird der Frage, ob FFF betroffen seien, in der<br />
b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung bislang eher wenig Beachtung geschenkt.<br />
− In BGE 113 Ib 340 E.4b ging es um die Abwägung des Interesses an einer Revitalisierung<br />
(Überflutung) eines BLN-Gebietes gegenüber dem Interesse an einer hinreichenden Wasserversorgung.<br />
Die Tatsache, dass von der Überflutung auch Land betroffen wäre, das der Kan-<br />
142<br />
142
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
ton Bern zur Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen benötigt, wurde lediglich beiläufig erwähnt.<br />
− BGE 124 II 146 E. 6d/cc befasste sich mit der Eisenbahn-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist.<br />
Hier wurde gar festgestellt, dass „die Interessen der Landwirtschaft bei einem Verzicht auf<br />
den Ösch-Önz-Tunnel trotz unumgänglichen Verlusten an Kulturland bzw. Fruchtfolgeflächen<br />
hinreichend gewahrt werden. Im eingeleiteten Landumlegungsverfahren ist der Anspruch<br />
auf wertgleichen Realersatz verfassungsrechtlich garantiert.“ Durch eine optimale Arrondierung<br />
der landwirtschaftlich genutzten Parzellen könne weiterhin eine effiziente Bewirtschaftung<br />
ermöglicht werden.<br />
Fazit:<br />
Innerhalb der öffentlichen Interessen gilt der Schutz der FFF als Ausdruck allgemeiner landwirtschaftlicher<br />
Interessen, die nötigenfalls anderen standortbezogenen öffentlichen Interessen<br />
weichen müssen. Die raumspezifische Bedeutung der FFF für die Bodenpotenziale wird nicht<br />
erwähnt.<br />
1.3. Nachholbedarf im Ressourcenschutz<br />
Die vorstehende Analyse der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass die Bedeutung der<br />
FFF im Kontext der räumlichen Interessen durchaus als relativ hoch anerkannt wird. Die Zeiträume,<br />
in denen gedacht wird, sind allerdings raumplanungsrechtliche Zeiträume (10 bis 20<br />
Jahre). Eine längerfristige Sichtweise, wie sie der Nachhaltigkeit zugr<strong>und</strong>e liegt, ist nicht erkenntlich.<br />
Was die Qualifikation der Fruchtfolgeflächen angeht, so wird in der Literatur die<br />
Meinung geäussert, es handle sich nicht um ein direktes b<strong>und</strong>esrechtliches Verbot der Inanspruchnahme.<br />
Die Schonung von Fruchtfolgeflächen stelle einen „blossen, wenn auch zentralen<br />
Planungsgr<strong>und</strong>satz“ dar, der es zulässt, solche Flächen ausnahmsweise für andere Zwecke zu<br />
beanspruchen 244 . Darauf ist zurückzukommen.<br />
Zunächst lässt die Reduktion des Anliegens der Fruchtfolgeflächensicherung auf einen blossen<br />
Planungsgr<strong>und</strong>satz es erst recht als schmerzlich empfinden, dass deren Bedeutung in der allgemeinen<br />
Wahrnehmung auf den quantitativen Aspekt reduziert bleibt. Werden planerische<br />
Abwägungen zugelassen, so müsste die Qualität der betroffenen Flächen eine umso grössere<br />
Rolle spielen. Die b<strong>und</strong>esgerichtliche Praxis hat immerhin Ansätze in diese Richtung aufgezeigt.<br />
Man kann aber von den Gerichten nicht erwarten, dass sie alle Versäumnisse der Planungsbehörden<br />
nachholen. Dies hat auch damit zu tun, dass in Planungsfragen die Zuständigkeit<br />
bzw. der Autonomiebereich der Planungsträger auf den verschiedenen Staatsstufen (B<strong>und</strong>,<br />
Kanton, Gemeinde) verteilt ist <strong>und</strong> entsprechend zu respektieren ist. Insbesondere<br />
− ist das B<strong>und</strong>esgericht „weder Oberplanungsbehörde noch Aufsichtsinstanz“ 245 . Es kann schon<br />
auf Gr<strong>und</strong> der Gewaltenteilung nur bezogen auf den konkreten Fall urteilen <strong>und</strong> ist bei seiner<br />
Urteilsfindung auf den Streitgegenstand beschränkt. Seine Überprüfungsbefugnis reicht nicht<br />
weiter als das, was im angefochtenen Entscheid alles Teil der materiellen Koordination war<br />
oder hätte sein müssen.<br />
− kann eine Partei nur insoweit eine Verletzung des Koordinationsgebotes geltend machen, als<br />
sie für sich ein besonderes Interesse daraus ableiten kann.<br />
− Darüber hinaus auferlegt sich das B<strong>und</strong>esgericht bei der Prüfung von Rechtsfragen überall da<br />
eine „gewisse Zurückhaltung“, wo es zur Überzeugung gelangt, dass die Vorinstanz zur um-<br />
244 R. Muggli [2002], Teilrevision RPG, S. 614 unter Hinweis auf B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung, Ausscheidung<br />
von Zonen nach Art. 16a Abs. 3 RPG in Verbindung mit Art. 38 RPV, Leitgerüst Interessenabwägung,<br />
Bern 2001.<br />
245 BGE 129 II 331 E. 3.2.; BGE 124 II 146 E. 3c; BGE 118 Ib 206 E. 10.<br />
143<br />
143
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
144<br />
fassenden Beurteilung des Falles besser geeignet ist. Dies ist regelmässig bei der Würdigung<br />
besonderer örtlicher, technischer oder persönlicher Verhältnisse der Fall 246 .<br />
Die ohnehin schon schwierige Überprüfung der Einhaltung von Zielnormen <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
247 wird durch solche Rahmenbedingungen zusätzlich eingeengt. Unter solchen Voraussetzungen<br />
ist es beispielsweise nicht weiter verw<strong>und</strong>erlich (aber dennoch unzutreffend), dass<br />
die FFF mehr oder weniger ausschliesslich als landwirtschaftliches Anliegen gesehen werden,<br />
fallweise ergänzt um die damit verb<strong>und</strong>ene landschaftsschützende Wirkung.<br />
Lässt somit die Praxis die in Abschnitt 1.1 geforderte breitere Sicht der Funktion von Fruchtfolgeflächen<br />
vermissen, so sollte dies durch eine entsprechende Ausgestaltung des Planungsverfahrens<br />
korrigiert werden. Das Bewusstsein um die Störungsanfälligkeit von Stoffkreisläufen <strong>und</strong><br />
um die Empfindlichkeit von Böden gegenüber zu intensiver Nutzung hat grössere Chancen,<br />
verwaltungsintern auch ausserhalb der Umweltschutzfachstellen beachtet zu werden, wenn die<br />
Rücksichtnahme institutionalisiert wird. Die Umsetzung auch des qualitativen Schutzes der FFF<br />
muss entsprechend stufengerecht gewährleistet werden <strong>und</strong> die korrekte Erfüllung dieser Pflicht<br />
von den Plangenehmigungs- <strong>und</strong> den Aufsichtsbehörden auch eingefordert werden 248 . Klarere<br />
Zielvorgaben durch den B<strong>und</strong>, die den Sachplan FFF als Teil einer der Nachhaltigkeit verpflichteten<br />
B<strong>und</strong>esplanung ausweisen, könnten hier gute Vollzugshilfe leisten.<br />
1.4. Sachplan FFF als Teil des Ressourcenplans<br />
Den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen kommt für sich alleine keine absolute Bedeutung zu. Sie stellen vielmehr<br />
Zielvorstellungen, Wertungshilfen <strong>und</strong> Entscheidungskriterien dar, die bei den raumwirksamen<br />
Tätigkeiten von B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden, wie z.B. bei der Schaffung <strong>und</strong> Revision<br />
von Nutzungsplänen, zu beachten sind. Sie verlangen eine umfassende Berücksichtigung<br />
<strong>und</strong> Abwägung 249 . Auch wenn die Praxis weiterhin die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen<br />
als „blosse“ Konkretisierung eines Planungsgr<strong>und</strong>satzes ansieht, so kann sie doch nicht umhin,<br />
die Beweggründe für die Sicherung der FFF in die Überlegungen einzubeziehen. Insbesondere<br />
aber müssen sich die zuständigen Behörden bewusst sein, dass die Ausweisung der minimalen<br />
kantonalen Flächenanteile nicht verhandelbar ist. Ein Unterschreiten der Quote setzt eine Änderung<br />
des Sachplans voraus.<br />
Unter Einbezug der Endlichkeit des Raumes kann dies längerfristig nur bedeuten, dass die planerischen<br />
Zielvorgaben faktisch Interventionsschwellen gleichzusetzen sind: Die Inanspruchnahme<br />
von Fruchtfolgeflächen muss andernorts kompensiert werden 250 . Da ist es beunruhigend,<br />
wenn C. Lüscher im Synthesebericht zur Befragung der Kantone über die Umsetzung des Sachplans<br />
zum Schluss kommt, die Raumplanungsämter wüssten über den Zustand der Bodenfruchtbarkeit<br />
der Böden nicht Bescheid. Eine engere Zusammenarbeit der Bodenschutzfach-<br />
246<br />
Vgl. vorn Fussnote 171 mit Hinweisen. Zum Ganzen vgl. M. Wirthlin [2001], Legalitätsprinzip im<br />
Planungs- <strong>und</strong> Baurecht.<br />
247 Ausführlich dazu T. Nüssle [2005], Demokratie in der Nutzungsplanung, S. 86 ff.<br />
248 Zudem verlangt Art. 33 RPG Abs. 3 Bst. b vom kantonalen Recht, dass es die volle Überprüfung<br />
durch wenigstens eine Beschwerdebehörde gewährleistet. Das impliziert auch die Kontrolle der Ermessensausübung<br />
auf Unangemessenheit (Zweckmässigkeit). Dabei hat die Beschwerdeinstanz so weit auszugreifen,<br />
dass die übergeordneten, vom Kanton zu sichernden Interessen einen angemessenen Platz erhalten<br />
(BGE 127 II 238 E. 3 b/aa).<br />
249 BGE 115 Ia 350 E. 3d; 114 Ia 364 E. 4 mit weiteren Hinweisen.<br />
250<br />
C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 9 ff: Der Spielraum der Kantone ist enger geworden.<br />
144
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
stellen mit den Raumplanungs- <strong>und</strong> Landwirtschaftsämtern sei deshalb dringend 251 . Aus der<br />
Sicht des Ressourcenschutzes stimmt es besonders bedenklich, dass 252<br />
− es Kantone gibt, die heute nicht genau über den Stand der Ausdehnung bzw. den laufenden<br />
Verbrauch an FFF Bescheid wissen<br />
− die Reserve an FFF, die über die kantonal zu reservierende Mindestfläche hinaus geht, in fast<br />
allen Kantonen rückläufig oder schon gar nicht mehr vorhanden ist<br />
− Verluste gelegentlich mit Böden geringerer Qualität ausgeglichen wurden.<br />
Tatsächlich sehen sich einige Kantone schon jetzt mit dem Problem konfrontiert, bereits heute<br />
oder auf absehbare Zeit hinaus nicht mehr über qualitativ ausreichende Flächen zu verfügen.<br />
Vorstösse, die darauf abzielten, unter den Kantonen entsprechende Flächen „abzutauschen“<br />
fanden in der Vernehmlassung allerdings keine Resonanz.<br />
Wird die Begründung für die Fruchtfolgeflächen in Richtung Nachhaltigkeit ausgedehnt, so<br />
trifft sich das mit dem Anliegen des Ressourcenplans. In dieselbe Richtung geht der Vorschlag<br />
von Lüscher, die (informelle) interdepartementale Arbeitsgruppe FFF aufzuwerten <strong>und</strong> zumindest<br />
um den Aspekt Bodenschutz/Landschaft, d.h. um eine Vertretung aus dem B<strong>und</strong>esamt für<br />
Umwelt, Wald <strong>und</strong> Landschaft, BUWAL, zu ergänzen <strong>und</strong> allenfalls auch Kantonsvertreter (als<br />
Vertreter des Vollzugs) beizuziehen. Auf diese Art können die Anliegen schon auf Ebene Sachplan<br />
miteinander verknüpft werden, was ein ganzheitliches Bild der Nachhaltigkeitswirkungen<br />
der Fruchtfolgeflächen erlaubt. Als solches wird es Teil des Ressourcenplans.<br />
In dieselbe Richtung geht auch die Forderung an den B<strong>und</strong>, er solle klar festlegen, wie die<br />
Kantone spezielle Nutzungen innerhalb der FFF zu behandeln haben. Gemeint sind hier Nutzungen<br />
wie Intensivlandwirtschaftszonen, Abbauzonen, Wege, Rekultivierungen, Golfplätze,<br />
Hochstamm- <strong>und</strong> Intensivobstanlagen, Reben. Hier herrsche grosse Unsicherheit unter den<br />
Kantonen. Der breite Bezug zu den verschiedenen Nutzungskategorien greift die Problematik<br />
des Einflusses von Nutzungen auf Bodenpotenziale auf <strong>und</strong> sollte sich dementsprechend – aus<br />
Gründen des sachverhaltlichen Zusammenhangs – seinerseits nicht wieder auf einzelne Aspekte<br />
beschränken, sondern in die Gesamtbetrachtung der nachhaltigen Sicherung von Bodenpotenzialen<br />
eingebettet sein.<br />
Aus all dem wird ersichtlich, dass die Fluchtfolgeflächen mehr sind als ein Planungsgr<strong>und</strong>satz.<br />
Sie sind die Konkretisierung einer Sachaufgabe, mithin selbst ein Planungsergebnis, das es umzusetzen<br />
gilt. Insbesondere Bodenkarten <strong>und</strong> daraus abgeleitete Boden-Teilpotenziale eignen<br />
sich dazu, den Umgang mit Fruchtfolgeflächen auch in jenen Bereichen zu versachlichen <strong>und</strong> zu<br />
objektivieren, die normalerweise nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sind. Das<br />
gilt z.B. für die flächendeckende Stimmigkeit einer Planung. Und das gilt insbesondere für den<br />
kantonalen Fruchtfolgeflächenplan selbst.<br />
Die angestrebte breitere Begründung des Sachplans FFF hat in diesem Lichte direkte Auswirkungen.<br />
Beispielsweise erlaubt sie es dem B<strong>und</strong>esrat als Träger des Sachplans <strong>und</strong> zugleich<br />
Plangenehmigungsinstanz für die Richtpläne von den Kantonen zu verlangen, sie sollen im<br />
Richtplan aufzeigen, wie die Sicherung der FFF nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer<br />
Hinsicht im kantonalen Planungsprozess verfahrensmässig garantiert wird.<br />
251 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 15 f.<br />
252 Zum folgenden C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 11 f.<br />
145<br />
145
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
1.5. Relevante Aufgabenbereiche des Ressourcenplans<br />
Im Zusammenhang mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen ergeben sich gr<strong>und</strong>sätzlich zwei relevante<br />
Aufgabenbereiche des Ressourcenplans. Zum einen ist es das Ausscheiden <strong>und</strong> Klassieren<br />
von Fruchtfolgeflächen, zum anderen sind Veränderungen innerhalb ausgeschiedener Furchtfolgeflächen<br />
zu beurteilen. Diese Aufgaben sind zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen aufgeteilt.<br />
Die Raumplanungsverordnung sieht ein Ausscheiden von Fruchtfolgeflächen mit Blick auf die<br />
klimatischen Verhältnisse, auf die Beschaffenheit des Bodens sowie auf die Geländeform vor<br />
(Art. 26). Die Beschaffenheit des Bodens wird dabei mit dessen Bearbeitbarkeit sowie dessen<br />
Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt umschrieben. Eine ausgearbeitete Methode zur Ausscheidung<br />
<strong>und</strong> Klassierung von FFF aufgr<strong>und</strong> von Bodenkartierungen liegt in J. Brunner et al. [1997] vor.<br />
Sowohl aus der Raumplanungsverordnung (RPV) als auch mit der erwähnten Ausscheidungsmethode<br />
ergeben sich direkte Anknüpfungspunkte zum Ressourcenplan Boden. Die Ausscheidungs-<br />
<strong>und</strong> Klassierungsmethode nach Brunner et al. sieht unter anderem eine Beurteilung der<br />
Regelungspotenziale der Böden für Nährstoffe <strong>und</strong> Wasser vor. Sie bezieht sich damit direkt auf<br />
die Anforderungen der RPV. Zugleich kann sie dem Ressourcenplan Boden im Hinblick auf die<br />
Bewertung des Lebensraumpotenzials von Böden für Standorte von Kulturpflanzen dienen (Anhang<br />
1).<br />
Zur Methode des Ausscheidens von FFF bemerkt Lüscher, dass vielerorts noch auf die Einschätzung<br />
von Fachpersonen ohne das Vorhandensein genügender Gr<strong>und</strong>lagen in Form von Bodenkarten<br />
abgestellt wird. Es wird deshalb empfohlen, zur Ausscheidung <strong>und</strong> Sicherung der<br />
FFF die notwendigen Datengr<strong>und</strong>lagen zu schaffen. Diese Forderung ist aus Sicht des Ressourcenplanes<br />
Boden zu unterstützen.<br />
Häufig entstehen Nutzungskonflikte aus der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen für Bauten<br />
<strong>und</strong> Anlagen (Golfplätze, Intensivlandwirtschaft <strong>und</strong> andere landwirtschaftliche Bauten).<br />
Die vorgesehenen Änderungen sind zu bewerten. Das vom B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung 1995<br />
veröffentlichte Merkblatt zum Vollzug des Sachplanes Fruchtfolgeflächen 253 sieht eine dreistufige<br />
Klassierung veränderter FFF im Hinblick auf deren Rückführbarkeit vor. Darin werden FFF<br />
dann als rückführbar betrachtet, wenn eine vollwertige ackerbauliche Nutzung innerhalb von<br />
maximal 2 Jahren wieder ermöglicht werden kann. Beispielsweise können Teile von Golfanlagen<br />
in diese Kategorie fallen. Auf bedingt rückführbaren Flächen muss eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung als FFF nach maximal 10 Jahren wieder ermöglicht werden. Als Beispiel dienen hier<br />
rekultivierte Materialabbaustellen. Rückführbare sowie bedingt rückführbare Flächen können<br />
am kantonalen Mindestumfang von FFF angerechnet werden. Als dritte Kategorie werden nicht<br />
rückführbare Flächen, also beispielsweise überbaute Bereiche, bezeichnet.<br />
Bei der Beurteilung, welche Einflüsse auf FFF zugelassen werden können, bestehen teilweise<br />
kantonale Unterschiede. So ist die Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen, insbesondere<br />
solche mit Gewächshäusern, innerhalb von FFF in einigen Kantone möglich, in anderen<br />
nicht. Solche Schwierigkeiten der Beurteilung von Eingriffen haben zweierlei Wurzeln: Zum<br />
einen sind es Unklarheiten bei der Anforderungen, welche an FFF gestellt werden, zum anderen<br />
aber sind es auch Unsicherheiten in Bezug auf die Beurteilung von Eingriffen. Um ihnen zu begegne,<br />
kann das hier empfohlene Vorgehen, nämlich die Einflüsse der verschiedenen Nutzungen<br />
auf den Boden aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Potenzialveränderungen zu beurteilen (Kapitel<br />
VI <strong>und</strong> hinten Kapitel IX <strong>und</strong> X Abschnitt 2), von Vorteil sein: Es macht den Einfluss auf die<br />
Teilpotenziale sichtbar. Zu diesen Teilpotenzialen zählt auch das Lebensraumpotenzial von Böden<br />
im Bezug auf deren Eignung als Standort für Kulturpflanzen (vgl. Anhang 1).<br />
253 EJPD (BRP) [1995], Merkblatt Fruchtfolgeflächen.<br />
146<br />
146
2. Koordination im Rahmen eines Grossprojekts:<br />
Das Beispiel Melioration Boswil<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
2.1. Ziel <strong>und</strong> Zweck von Meliorationen nach heutigem Verständnis<br />
Meliorationsprojekte dienten lange Zeit vorwiegend der Verbesserung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzbarkeit des Bodens. Durch den verstärkten Einbezug umweltpolitischer Gesichtspunkte in<br />
Landwirtschaft <strong>und</strong> Raumplanung drängte sich auch eine Neuformulierung der Zielsetzungen<br />
moderner Meliorationsprojekte auf. Diese wurden 1993 im Leitbild „Moderne Melioration“ 254<br />
entworfen. Danach soll eine moderne Melioration optimale Strukturen zur Gestaltung <strong>und</strong> Förderung<br />
des ländlichen Raumes schaffen, <strong>und</strong> zwar betreffend<br />
− die Landwirtschaft,<br />
− die Schutzbereiche (Umwelt-, Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschaft- <strong>und</strong> Tierschutz) sowie<br />
− weitere Bereiche der Raumnutzung.<br />
Besondere Bedeutung kommt bei Meliorationsprojekten dem Umstand zu, dass die Berücksichtigung<br />
sowohl des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes als auch des Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutzes<br />
nicht nur je aus eigenem Recht, sondern auch im Hinblick auf die Zielsetzungen der nachhaltigen<br />
Landwirtschaft gefordert sind. In der Broschüre zum Leitbild 255 wird in diesem Zusammenhang<br />
direkt auf die unverzichtbaren Aufgaben des Bodens für das pflanzliche, tierische <strong>und</strong><br />
menschliche Leben hingewiesen. Bezug genommen wird namentlich auf die Lebensraum-, die<br />
Produktions- <strong>und</strong> die Regelungsfunktion des Bodens. Es wird zudem auf mögliche Gefährdungen<br />
durch Verschmutzung, Erosion oder Verdichtung hingewiesen <strong>und</strong> verlangt, dass Gesamtprojekte<br />
immer auch die Ziele des Bodenschutzes berücksichtigen sollen.<br />
In der 1998 erschienenen Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ 256<br />
wurden die im Leitbild formulierten Gr<strong>und</strong>sätze konkretisiert <strong>und</strong> es wurden Vorschläge betreffend<br />
Umfang <strong>und</strong> Realisierung zeitgemässer Meliorationsprojekte ausgearbeitet. Diese Wegleitung<br />
enthält ebenfalls Hinweise auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Bodenschutzanliegen.<br />
Empfohlen wird eine möglichst optimale Ausnutzung von Synergien zwischen Natur-,<br />
Landschafts-, Gewässer- <strong>und</strong> Bodenschutz. Als Ansatzpunkt für eine Konkretisierung dieser<br />
Forderungen kann die Befürwortung des Einbezugs ökologischer Aspekte in die Bodenbewertung<br />
(Bonitierung) gesehen werden 257 . Vorbelastungen, Nutzungseignungen oder<br />
Erosionsanfälligkeit könnten in diesem Zusammenhang durchaus stärker gewichtet werden.<br />
Schon das Leitbild hält fest, dass die bisherigen Bewertungsansätze deshalb überarbeitungsbedürftig<br />
seien, weil sie allein auf landwirtschaftlichen Gesichtspunkten beruhen.<br />
Im Zuge eines Meliorationsprojektes wird ein breites Spektrum von Massnahmen geplant <strong>und</strong><br />
umgesetzt. Diese erstrecken sich von der Güterzusammenlegung über die Renaturierung von<br />
Gewässern, das Vernetzen von Landschaftselementen, den Wegebau, die Be- oder Entwässerungsmassnahmen,<br />
das Erstellen oder die Sanierung von Infrastrukturanlagen bis hin zu landwirtschaftlichen<br />
Hochbauvorhaben. Viele dieser Handlungen können durch Beiträge des B<strong>und</strong>es<br />
unterstützt werden. Direkte Auswirkungen auf den Boden können sich insbesondere aus den<br />
Bauprojekten ergeben (z.B. Wegebau, Renaturierung von Gewässern). Aber auch durch die<br />
Neugestaltung von Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnissen werden nutzungsbedingte Einflüsse<br />
auf den Boden langfristig in bedeutendem Mass mitbestimmt.<br />
254<br />
Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen,<br />
S. 3 ff., 18 ff.<br />
255<br />
Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et al. [1994], Melioration als Chance.<br />
256 SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
257 Dazu M. Calörtscher [1996], Bodenbewertung <strong>und</strong> Ertragswertschätzung.<br />
147<br />
147
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Aspekte des Bodenschutzes sind dementsprechend nicht nur bei der Ausführung von Meliorationsprojekten<br />
(im Sinne einer Minimierung negativer Einflüsse), sondern auch schon bei deren<br />
Planung (im Hinblick auf eine räumliche Optimierung von Nutzungen) zu berücksichtigen. Insgesamt<br />
wird die Ressource Boden durch Meliorationen stark betroffen. Dem entspricht es, wenn<br />
eine vom Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich (IAW) durchgeführte Nutzwertanalyse<br />
von Meliorationsprojekten betreffend Bodennutzung <strong>und</strong> Bodenschutz folgende Ziele als Teilziele<br />
einer Melioration erkennt 258 :<br />
− Landwirtschaftliche Nutzung der geeigneten Böden erhalten (insbesondere Fruchtfolgeflächen)<br />
− Bewirtschaftungsstrukturen schaffen damit zukünftige Bodenschädigungen vermieden werden<br />
können<br />
− Durchführung von notwendigen Maßnahmen gegen die vorhandene Bodenverdichtung<br />
(Lockerung, Stabilisierung)<br />
− Durchführung von notwendigen Maßnahmen gegen die vorhandene Bodenerosion<br />
− Erhalten von Lebensräumen für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />
2.2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> UVP-Pflicht<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Bezug auf Ziele <strong>und</strong> Zwecke zeitgemässer<br />
Meliorationsprojekte die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten erkannt<br />
<strong>und</strong> an verschiedenen Orten formuliert wurde. Bodenschutz wird als wichtiger Teilzielgedanke<br />
einer modernen Melioration angesehen. Eine andere Frage ist es, wie der Bodenschutz<br />
entsprechend frühzeitig <strong>und</strong> wirkungsvoll in Meliorationsverfahren einbezogen werden könnte.<br />
Die Durchführung einer Gesamtmelioration ist ein vielschichtiger Prozess in dessen Verlauf<br />
eine Reihe von Bewilligungen eingeholt werden müssen. Neben b<strong>und</strong>es-, kantonal- <strong>und</strong> kommunalrechtlichen<br />
Baubewilligungen sind häufig auch gewässerschutzrechtliche, fischereirechtliche,<br />
naturschutzrechtliche, waldrechtliche, bodenschutzrechtliche, landwirtschaftsrechtliche<br />
<strong>und</strong> ev. auch jagdrechtliche Bewilligungen erforderlich 259 . Überschreitet das Projekt in seiner<br />
Ausdehnung ein bestimmtes Mass, so unterliegt es einer Umweltverträglichkeitsprüfung (dies<br />
trifft zu auf Güterzusammenlegungen von mehr als 400 ha, kulturtechnische Massnahmen wie<br />
Bewässerungen <strong>und</strong> Entwässerungen, die eine Fläche von mehr als 20 ha betreffen oder Terrainveränderungen<br />
von über 5 ha) 260 . Auch unabhängig davon sind kantonale Mitberichtsverfahren<br />
durchzuführen, sei es gestützt auf ausdrückliche gesetzliche Anordnung, aus Gründen der<br />
verwaltungsinternen Aufgabenteilung oder aufgr<strong>und</strong> des engen sachlichen Zusammenhangs der<br />
Bewilligungen, was nach der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung auch die Pflicht zur materiellen<br />
(inhaltlichen) <strong>und</strong> soweit möglich auch verfahrensmässigen Koordination nach sich<br />
zieht 261 .<br />
Wegen des für Meliorationen typischen etappierten Vorgehens 262 ist es im Hinblick auf das b<strong>und</strong>esrechtliche<br />
Koordinationsgebot wichtig, auf jeder Stufe jeweils alle jene Aspekte zu behandeln,<br />
die später nicht mehr in Frage gestellt werden dürfen 263 . Sollen darüber hinaus, wie es die<br />
258 Die Studie wird zusammenfassend in BLW [2002], Agrarbericht 2002, Kap. Gr<strong>und</strong>lagenverbesserung<br />
dargestellt.<br />
259 Näheres vgl. H. Maurer [1995], Naturschutz in der Landwirtschaft, S. 159 ff.<br />
260 Anhang zur UVPV Ziff. 80.1.<br />
261 Statt vieler vgl. BGE 126 II 26 E. 5d (S. 40), 125 II 18 E. 4b (S. 22 ff.), 122 II 81 E. 6d (S. 87) sowie<br />
in Bezug auf Meliorationen 118 Ib 385 E. 4 (S. 398 ff.). Vgl. auch H. Maurer [1995], Naturschutz in der<br />
Landwirtschaft, S. 172 ff.<br />
262 Dazu B. Berset [2000], Législation sur les améliorations foncières.<br />
263 Vgl. BGE 126 II 26 E. 5d (S. 39) mit weiteren Hinweisen.<br />
148<br />
148
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
erwähnte Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ empfiehlt, Synergien<br />
zwischen den verschiedenen Schutzbedürfnissen ausgenützt werden, so sind insbesondere<br />
jene Massnahmen, die den Natur-, den Landschafts- <strong>und</strong> den Gewässerschutz betreffen, rechtzeitig<br />
mit den Bodenschutzanliegen zu verknüpfen. Wie diese Integration verbessert werden<br />
könnte, soll im Folgenden am Beispiel der modernen Melioration Boswil aufgezeigt werden.<br />
2.3. Behandlung der Bodenschutzanliegen im Projekt „Moderne<br />
Melioration Boswil“<br />
Seit 1997 sind in Boswil (Kanton Aargau) die Arbeiten für eine im genannten Sinne „moderne“<br />
Melioration im Gang. 1998 wurde die Vorplanung, 2003 das Generelle Projekt abgeschlossen.<br />
Zurzeit werden unter Federführung der Abteilung Raumentwicklung die Detailprojekte im<br />
Rahmen von Baubewilligungsverfahren bearbeitet. Aufgr<strong>und</strong> seiner flächenmässigen Ausdehnung<br />
erforderte das Meliorationsvorhaben unter anderem die Ausarbeitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP).<br />
Im Bericht zur Vorplanung wurden als generelle Zielsetzungen der Melioration genannt:<br />
− Sichern <strong>und</strong> erhalten von überlebensfähigen, leistungsfähigen <strong>und</strong> flexiblen Landwirtschaftsbetrieben,<br />
− umweltschonende, den natürlichen Gegebenheiten angepasste Bodennutzung,<br />
− wirksame Integration der Bestrebungen für Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />
− Förderung des gegenseitigen Verständnisses der involvierten Landwirte <strong>und</strong> der Bevölkerung<br />
zur Begünstigung von einvernehmlichen Lösungen <strong>und</strong><br />
− Förderung eines günstigen Umfeldes für die künftige Entwicklung<br />
Was die Anforderungen an eine umfassende Betrachtungsweise betrifft, so erfüllt das Vorhaben,<br />
so wie es heute realisiert wird, im Ganzen genommen die Anforderungen, die an moderne Meliorationen<br />
gestellt werden. Eingebettet in ein Entwicklungskonzept wird den Aspekten der Erhaltung,<br />
Gestaltung <strong>und</strong> Förderung des ländlichen Raumes in ausgewogener Art <strong>und</strong> Weise<br />
Rechnung getragen. Das Projekt wurde auch abschliessend als umweltverträglich beurteilt – allerdings<br />
mit Ausnahme eines räumlich begrenzten bodenschutzrechtlichen Problembereichs. Es<br />
handelt sich dabei um naturschutzbedingte Abträge von Oberbodenmaterial im Rahmen eines<br />
Detailprojekts zur Renaturierung eines Feuchtstandortes. Die Kontroverse, die sich an diesem<br />
Streitpunkt entzündet hat, wie auch allgemein der Ablauf des Verfahrens, haben im Nachhinein<br />
einige generelle Schwachstellen transparent gemacht, deren Tragweite zu Beginn den Beteiligten<br />
nicht bewusst war.<br />
Die Thematik Boden <strong>und</strong> Bodenschutz wurde im Wesentlichen in folgenden Berichten bearbeitet<br />
bzw. kommentiert:<br />
− Bericht zur Bodenkartierung <strong>und</strong> -bewertung (Auftraggeber: Abteilung Landwirtschaft)<br />
− Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)<br />
− Technischer Bericht zum Generellen Projekt.<br />
Bodenkartierung <strong>und</strong> -bewertung erfolgten dabei durch eine spezialisierte, über bodenk<strong>und</strong>liches<br />
Know-how verfügende Beratungsfirma 264 ; die übrigen Berichte wurden durch zwei<br />
verschiedene Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüros ausgearbeitet.<br />
In Bezug auf die Ressource Boden enthält der Umweltverträglichkeitsbericht im Wesentlichen<br />
eine Bilanzierung der Versiegelung, der Humusumlagerung sowie des Verbrauchs an Fruchtfolgeflächen.<br />
Es wird auch auf eine generelle Verringerung der Belastungen auf neu ausgeschiedenen<br />
Flächen mit extensiver Nutzung hingewiesen. Weiteren Angaben zum Teilziel der „umweltschonenden,<br />
an natürliche Gegebenheiten angepassten Bodennutzung“ sind im Bericht<br />
264 envico AG, Zürich.<br />
149<br />
149
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
nicht enthalten. Die Auswirkungen im Umweltbereich Boden werden „überwiegend als kleiner<br />
Eingriff bewertet“. Einzig beim fraglichen Oberbodenabtrag handelt es sich gemäss Umweltverträglichkeitsbericht<br />
um einen „mittelschweren“ Konflikt zwischen Naturschutz <strong>und</strong> Bodenschutz.<br />
De facto stand der erwünschten Aufwertung eines Feuchtstandorts der Schutz von vorhandenen<br />
Bodenpotenzialen gegenüber. Die Lösung dieses Konflikts musste in der Folge auf<br />
das nachfolgende Baubewilligungsverfahren verschoben werden.<br />
Von der Bodenschutzfachstelle wurden in der Folge der Verfahrensablauf <strong>und</strong> teilweise die<br />
Qualität der Bearbeitung des Themenbereichs Boden bemängelt. Trotz der zentralen Bedeutung<br />
der Ressource Boden für die Meliorationsplanung konnten die Anliegen des Bodenschutzes im<br />
vorliegenden Fall nicht frühzeitig in die Vorbereitung des Vorhabens eingebracht werden. Diesem<br />
Aspekt soll in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden. Diese Schlussfolgerung findet<br />
eine Stütze in der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zum Einbezug von Umweltschutzanliegen<br />
in raumwirksame Vorhaben, wo verschiedentlich auf die Wichtigkeit eines frühen Einbezugs<br />
aller entscheidrelevanten Faktoren aufmerksam gemacht wurde 265 .<br />
Im konkreten Fall haben sich als hauptsächlichste Reibungsflächen ergeben:<br />
− Weder bei der Auswahl der Standorte zur Schaffung von neuen Feuchtbiotopen, noch bei der<br />
Bestimmung des Standorts zur Ablagerung von abgeschürftem Bodenmaterial wurde besondere<br />
Rücksicht auf die Bodeneigenschaften genommen. In Ergänzung der Hauptuntersuchung<br />
soll nun noch vor Eingabe des Baugesuchs eine Optimierung in Zusammenarbeit mit der<br />
kantonalen Bodenschutz-Fachstelle <strong>und</strong> dem BUWAL erfolgen. Das wirft Fragen der verwaltungsinternen<br />
wie auch solche der verwaltungsexternen Kommunikation auf.<br />
− Der verwaltungsinterne ämterübergreifende Informationsfluss erfolgte im Rahmen der<br />
ordentlichen monatlichen Konferenzen. Dieses Vorgehen eröffnet wenig Spielraum für eine<br />
aktive Zusammenarbeit der involvierten Verwatungsstellen. Den Ämtern sollte in allen wesentlichen<br />
Verfahrensabschnitten Gelegenheit gegeben werden Anträge zu stellen, soweit sie<br />
für den betreffenden Schritt von Relevanz sind. Das bedingt aber über die blosse Information<br />
hinaus auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Tatsachenfeststellung (wie z.B. Profilbesichtigung<br />
usw.).<br />
− Obschon die vom Projekt betroffenen Böden im Hinblick auf die Bonitierung neu <strong>und</strong> detailliert<br />
kartiert wurden, sind die Ergebnisse der Bodenkartierung kaum in die Projektausgestaltung<br />
eingeflossen.<br />
− Bezüglich des Zeitpunkts, zu welchem die Frage der UVP-Pflicht aufgeworfen werden sollte,<br />
waren Unsicherheiten festzustellen. Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass der Bodenschutz<br />
in der Voruntersuchung nur sehr allgemein erwähnt wurde. Zur Erfüllung der Richtlinien<br />
zur Voruntersuchung (Art. 8 Abs. 1 UVPV) hätte aus Sicht der Bodenschutzfachstelle<br />
eine umfangreichere Bearbeitung des Themenbereiches Boden zumindest in Absprache mit<br />
einer spezialisierten Fachperson erfolgen müssen. Damit hätten spätere Projektbehinderungen<br />
vermieden werden können. So aber konnte das Thema Bodenschutz im Rahmen der UVP<br />
nicht abschliessend beurteilt werden.<br />
− Mit der Verschiebung der Problemlösung auf das nachfolgende Baubewilligungsverfahren<br />
wurde im Endeffekt eine suboptimale Lösung getroffen. Das nun zu erwartende Ergebnis<br />
verhindert letztlich eine Aufwertung der Feuchtbiotope im ursprünglich vorgesehenen Umfang.<br />
Wäre der Konflikt bereits auf der Stufe Planung/Projektierung beigelegt worden, so<br />
hätten sich Ausweichmöglichkeiten ergeben, bei denen die Bodenschutzanliegen <strong>und</strong> die<br />
Naturschutzanliegen gleichermassen hätten befriedigt werden können. Für solche Massnahmen<br />
bleibt nun der Weg verbaut.<br />
265 Vgl. vorn Kap. VII, Abschnitte 2 <strong>und</strong> 3.1.<br />
150<br />
150
2.4. Ansatzpunkte für den frühzeitigen Einbezug des<br />
Ressourcenschutzes<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Ein Problem bei den Verfahrensabläufen liegt im Umstand, dass die Beteiligten unter einer je<br />
eigenen Optik an ein konkretes Vorhaben herantreten. Ohne frühzeitigen Gedankenaustausch<br />
werden die Vorhaben fachbezogen unter Umständen schon so weit vorangetrieben, dass eine<br />
Neuorientierung aussichtslos erscheint. Es gilt also Sicherungen einzubauen, die verhindern,<br />
dass gewisse konkurrierende Anliegen allzu lange ausgeblendet werden. Im Gr<strong>und</strong>e muss verlangt<br />
werden, dass die nötigen sachverhaltlichen Gr<strong>und</strong>lagen stufengerecht einbezogen werden.<br />
Dass im Besonderen Meliorationen von allem Anfang auf an eine intensive Zusammenarbeit<br />
aller an der Nutzung des ländlichen Raumes interessierten Kreise angewiesen sind, wurde bereits<br />
in der Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ erkannt. Schon<br />
damals wurde betont, wie wichtig es sei, eine geeignete Organisation der Prozessabläufe <strong>und</strong><br />
Verfahren aufzubauen. Insbesondere müssten neben den privaten Interessen der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />
<strong>und</strong> der Bewirtschafter auch alle öffentlichen Interessen frühzeitig in den Entscheidungsprozess<br />
einbezogen werden. Nicht selten würden ökologische Anliegen in Meliorationsprojekten<br />
daran scheitern, dass sie zu spät oder auf ungeeigneten Wegen ins Projekt eingebracht werden.<br />
Dies gelte ganz besonders für die Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes 266 . Zur<br />
nachhaltigen Nutzung gehöre aber auch, dass kein Verlust an Bodenqualität <strong>und</strong> -quantität entstehe<br />
267 . Nach den Erfahrungen im Projekt Boswil sind diese Aussagen zu generalisieren: Landschaftsgestalterische<br />
Eingriffe, wie sie einer Melioration eigen sind, berühren die Anliegen des<br />
Ressourcenschutzes so zentral, dass dessen Einbezug gar nicht früh genug erfolgen kann. Über<br />
das Gebot einer frühzeitigen Berücksichtigung dürfte letztlich auch das Bedürfnis nach einer<br />
umfassenderen Ressourcenplanung steigen.<br />
In diesem Sinne ist die heutige Praxis der Integration von Anliegen des Bodenschutzes in das<br />
Planungs- <strong>und</strong> Projektierungsverfahren von Meliorationen ebenso kritisch zu hinterfragen wie<br />
die Integration des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes. Ähnliches kann zum Stellenwert des Bodenschutzes<br />
in Umweltverträglichkeitsprüfungen gesagt werden. Augenscheinlich genügen die<br />
heutigen offenen Formulierungen nicht, um dem Ressourcenschutz eine angemessene Berücksichtigung<br />
zu sichern. Notwendigkeit <strong>und</strong> Umfang der Berücksichtigung des Bodenschutzes bedürfen<br />
offenbar einer ausdrücklichen rechtskonformen Regelung. Es ist in diesem Zusammenhang<br />
eine Optimierung des verwaltungsinternen Verfahrensablaufs sowie die Ergänzung der<br />
hierfür massgebenden Pflichtenhefte notwendig. Die Gr<strong>und</strong>sätze, auf der Meliorationen heute<br />
aufbauen sollen, sind über die in der Wegleitung genannten Aspekte hinaus integral auf einen<br />
bewussten, schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen auszuweiten. Es wäre zu prüfen,<br />
inwieweit die bestehenden Umsetzungshilfen in dieser Richtung der Ergänzung bedürfen.<br />
Im Besonderen ist das in der Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“<br />
als wünschenswert charakterisierte „kommunale Gesamtprojekt“ der geeignete Ort, wo<br />
räumliche Probleme aufeinander abgestimmt werden 268 . Die Wegleitung weist auf die Wichtigkeit<br />
dieses Instruments hin. Damit könne dem zunehmenden Koordinationsbedarf Rechnung<br />
getragen werden. „Das kommunale Gesamtprojekt ist eine konzeptionelle, räumlich umfassende<br />
<strong>und</strong> interdisziplinäre Betrachtungsweise, die alle aktuellen, übergeordneten Projekte, Planungen<br />
<strong>und</strong> Konzepte einbezieht.“ Als solche finden folgende Instrumente explizit Erwähnung:<br />
− Ortsplanung <strong>und</strong> Baugebietsabgrenzung<br />
266<br />
SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 19 ff.<br />
267<br />
SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 16.<br />
268<br />
Zum kommunalen Gesamtprojekt vgl. auch Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et<br />
al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen, S. 32 ff.<br />
151<br />
151
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
− kantonale, regionale <strong>und</strong> kommunale Richtpläne<br />
(Erschliessung, Ver- <strong>und</strong> Entsorgung, Natur <strong>und</strong> Landschaft usw.)<br />
− B<strong>und</strong>esinventare wie diejenigen der Landschaften <strong>und</strong> Naturdenkmäler von nationaler<br />
Bedeutung (BLN), der Flachmoore von nationaler Bedeutung <strong>und</strong> der schützenswerten Ortsbilder<br />
der Schweiz (ISOS) sowie das Inventar historischer Verkehrswege (IVS)<br />
− ausgeschiedene Reservate, Schutzgebiete, Naturobjekte <strong>und</strong> Inventare von regionalen<br />
Umweltorganisationen (z.B. naturnahe Lebensräume, Flora <strong>und</strong> Fauna usw.)<br />
− ein Landschaftsentwicklungskonzept<br />
− eine ökologische Begleitplanung<br />
− Planungen für Bahnen <strong>und</strong> Strassen wie auch andere planerische Vorgaben für ein bestimmtes<br />
Gebiet (Reservate, Inventare, Schutzgebiete usw.).“<br />
Wird diesem Vorschlag nachgelebt, so kann unseres Erachtens der bewusste, sorgfältige Umgang<br />
mit den Ressourcen deutlich verbessert werden. Wo kein kommunales Gesamtprojekt errichtet<br />
wird liegt ein allgemeiner Ansatzpunkt in der kantonalen <strong>und</strong> (soweit vorhanden) kommunalen<br />
Gesamtplanung. Richtpläne können im Sinne von Art. 6 <strong>und</strong> 8 RPG nur dann als<br />
rechtsgenüglich bezeichnet werden, wenn sie darauf hinweisen, wie im Rahmen der angestrebten<br />
räumlichen Entwicklung der Ressourcenschutz kantonsweit bzw. auf dem Gemeindegebiet<br />
gewährleistet werden soll. Das beinhaltet auch Darlegungen zum Verfahrensablauf. Die Kantone<br />
haben ausserdem dafür zu sorgen, dass auch die Gemeinden ihren Spielraum nicht in einer<br />
Art <strong>und</strong> Weise ausnützen, die das Ziel des nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen<br />
gefährdet. Gelegenheit dazu haben sie beispielsweise anlässlich der Genehmigung von<br />
kommunalen Planungen. Dabei ist zu beachten: Das Ziel kann auf regionaler Ebene nicht nur<br />
durch einzelne Grossprojekte in Frage gestellt sein, auch das Zusammenwirken vieler für sich<br />
genommen geringfügiger Einzelentscheidungen kann zu einer Falle werden 269 . Allzu leicht<br />
könnte sich eine Praxis entwickeln, aus der Gesuchsteller einen Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung<br />
abzuleiten versuchen. Die Integration des Ressourcenschutzes in kommunale Leitbilder,<br />
wie z.B. die lokale Agenda, oder in Landschaftsentwicklungskonzepte könnte ebenfalls<br />
dazu beitragen, das Bewusstsein um den Wert der Ressource Boden zu stärken.<br />
Der von uns verfolgte Ansatzpunkt, der Aufbau eines eigentlichen Ressourcenplans Boden,<br />
kann darüber hinaus noch erheblich mehr leisten. Er kann Planungshilfen zur Verfügung stellen,<br />
die nicht nur den Abstimmungsbedarf aufzeigen, sondern – im Sinne einer Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage<br />
– auch eine Bewertung der Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten betroffener Flächen<br />
vornehmen. Dies ist gerade auch im Rahmen von Meliorationsprojekten ein klarer Vorteil. Der<br />
mögliche Zugewinn an Information wird im Folgenden auszugsweise für die Melioration Boswil<br />
aufgezeigt.<br />
2.5. Erweiterung von Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
(Beispiel Melioration Boswil)<br />
In einem ersten Teil (unten Abschnitt a) wird jenes Detailprojekt, mit dem ein Feuchtbiotop geschaffen<br />
werden soll, neu beleuchtet. Hierfür werden bisher nicht berücksichtigten Unterlagen<br />
herangezogen. Ein zweiter Teil (Abschnitt b) zeigt für das gesamte Projektgebiet, wie bisherige<br />
Einstufungen durch den Einbezug neuer bodenschutzspezifischer Unterlagen relativiert werden<br />
können. Die Anwendung ausgewählter Auswertungsmethoden gibt einen Eindruck davon, wie<br />
die Ausprägung der einzelnen relevanten Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten raumbezogen<br />
sichtbar gemacht werden kann. Das Vorgehen wird im Detail weiter hinten in den Kapiteln IX<br />
<strong>und</strong> X näher erläutert. Gr<strong>und</strong>lage für die Auswertungen bildeten die im Rahmen der Melioration<br />
neu erhobenen Bodendaten sowie (zur Bewertung der Erosionsempfindlichkeit) das digitale<br />
269 Vgl. auch vorn Kap. I, Abschnitt 2.3. <strong>und</strong> für das Umweltschutzrecht im engeren Sinne Art. 8 USG.<br />
152<br />
152
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Geländemodell DHM25. Anhang 1a enthält eine kurze Dokumentation zu den hier zur Ergänzung<br />
der Projektunterlagen verwendeten Methoden.<br />
a) Detailprojekt Feuchtbiotop<br />
Im Rahmen der Melioration ist vorgesehen, innerhalb eines räumlich festgelegten Perimeters<br />
ein Feuchtbiotop zu erstellen (vgl. Abbildung 7, Perimeter „Abtrag“). Auf der ausgeschiedenen<br />
Fläche soll eine bessere Vernässung des Bodens erreicht werden. Dadurch werden die Voraussetzungen<br />
zur Entwicklung des Biotops verbessert. Zu diesem Zweck soll die oberste Bodenschicht<br />
stellenweise bis in eine Tiefe von 30 – 40 cm abgeschürft werden. Das ausgehobene<br />
Bodenmaterial sollte nach dem ursprünglichen Projekt innerhalb eines zweiten Perimeters wieder<br />
abgelagert werden (Abbildung 7, Perimeter „Ablagerung“). Hauptsächlichster Beweggr<strong>und</strong><br />
für die Wahl des Ablagerungsstandorts war eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit<br />
des betreffenden Bodens durch die erzielte Geländenivellierung.<br />
In den folgenden Abbildungen wird zunächst die Auswertung der Bodenkartierung im Hinblick<br />
auf Nutzungseignung <strong>und</strong> Fruchtbarkeitseinstufung wiedergegeben (Abbildungen 7 <strong>und</strong> 8). Die<br />
Auswertungen bilden eine Gr<strong>und</strong>lage für die Bonitierung <strong>und</strong> wurden als solche bereits im<br />
Rahmen des Meliorationsverfahrens vorgenommen.<br />
Abbildung 7: Bewertung der Nutzungseignung (im Rahmen des Meliorationsverfahrens durchgeführt)<br />
Abbildung 8: Bewertung der Fruchtbarkeit (im Rahmen des Meliorationsverfahrens durchgeführt)<br />
Diese Auswertungen werden nun noch durch eigene bodenspezifische Bewertungen ergänzt. Sie<br />
betreffen das Biotop-Entwicklungspotenzial <strong>und</strong> die Verdichtungsempfindlichkeit (Abbildungen<br />
9 <strong>und</strong> 10, verwendete Methoden vgl. Anhang 1a).<br />
153<br />
153
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Abbildung 9: Bewertung des Biotop-Entwicklungspotenzials<br />
Abbildung 10: Bewertung der Verdichtungsempfindlichkeit<br />
Mit Hilfe dieser Darstellungen kann das Detailprojekt „Feuchtbiotop“ im Hinblick auf den<br />
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden wie folgt kommentiert werden:<br />
− Die Detail-Projektperimeter orientieren sich im Wesentlichen an der bestehenden Infrastruktur<br />
oder an administrativen Grenzen. Der Grenzverlauf der Bodeneigenschaften ist damit<br />
nicht deckungsgleich. Aus der Sicht des Bodenschutzes wäre eine bessere Übereinstimmung<br />
mit letzterem anzustreben.<br />
− Der Perimeter des vorgesehenen Feuchtbiotops ist nur teilweise durch ein entsprechendes<br />
Biotopentwicklungspotenzial abgedeckt. Auf anderen Teilflächen sind vorwiegend Bodentypen<br />
wie Braunerde, Fluvisol oder Braunerde-Gley vertreten, die sich nur begrenzt für die<br />
Entwicklung eines Feuchtbiotops eignen.<br />
− Es liegen in der näheren Umgebung grössere zusammenhängende Bereiche vor, die ein<br />
natürliches Eignungspotenzial aufweisen, das dem angestrebten Feuchtstandort entspricht.<br />
Aus dem Blickwinkel des Ressourcenschutzes weisen diese Flächen für das Projekt einen<br />
Standortvorteil auf <strong>und</strong> wären dem ausgewählten Perimeter klar vorzuziehen.<br />
− Biotop-Perimeter (mit Bodenabtrag) <strong>und</strong> Ablagerungsperimeter liegen beide in Bereichen mit<br />
vorwiegend stark bis extrem stark verdichtungsempfindlichen Böden. Stark verdichtungsempfindliche<br />
Böden sind nur beschränkt mechanisch belastbar <strong>und</strong> bei extrem verdichtungsgefährdeten<br />
Böden können schon geringe Auflasten die Bodenstruktur irreversibel schädigen.<br />
Im Hinblick auf die vorgesehenen Bauarbeiten sowie die landwirtschaftliche Folgenutzung<br />
muss beim vorgesehenen Projekt von einer potenziellen Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit<br />
ausgegangen werden. Treten Minderungen der Bodenqualität ein, so sind sie höchstwahr-<br />
154<br />
154
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
scheinlich irreparabel. Es müssen daher vorsorglich Massnahmen getroffen werden, die solche<br />
Auswirkungen verhindern.<br />
− Der Grossteil des Ablagerungsbereiches weist ein Biotopentwicklungs-Potenzial auf. Es ist<br />
anzunehmen, dass dieses durch die vorgesehene Ablagerung zerstört würde. Durch die Umlagerung<br />
werden demnach sowohl das Potenzial an Fruchtfolgeflächen wie auch das Biotopentwicklungspotenzial<br />
abnehmen.<br />
− In der näheren Umgebung sind Bodenflächen vorhanden, die teilweise anthropogen bereits<br />
verändert wurden <strong>und</strong> die eine geringe Verdichtungsempfindlichkeit, ein beschränktes landwirtschaftliches<br />
Eignungspotenzial <strong>und</strong> geringe Fruchtbarkeit aufweisen. Auf dem weiteren<br />
Gemeindegebiet befinden sich ausserdem offene Kiesabbaustellen. Aus Sicht des Bodenschutzes<br />
wären für die Ablagerung abgetragenen Bodenmaterials diese Bereiche prioritär zu<br />
prüfen <strong>und</strong> jedenfalls dem bestehenden Vorschlag vorzuziehen.<br />
b) Verfeinerte Bewertung des Gesamtperimeters<br />
Die Daten der Bodenkartierung wurden im Rahmen des Meliorationsprojektes im Hinblick auf<br />
die landwirtschaftliche Eignung der Böden ausgewertet (vgl. vorn Abbildung 7). Stellt man allein<br />
auf die Zuteilung zu den Eignungskategorien „uneingeschränkte Fruchtfolge“ oder „getreidebetonte<br />
Fruchtfolge“ ab, so können auch Nutzungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden,<br />
die bei unsachgemässer Bewirtschaftung auf einzelnen Böden zu Erosions- oder Verdichtungsschäden<br />
führen. Werden die Bodendaten zusätzlich auf Erosions- <strong>und</strong> Verdichtungsempfindlichkeit<br />
hin ausgewertet, so können solche Divergenzen zwischen Eignungszuteilung <strong>und</strong><br />
bestehenden Empfindlichkeiten sichtbar gemacht werden.<br />
Die Abbildungen 11 <strong>und</strong> 12 zeigen in diesem Sinne die Ausprägung von Empfindlichkeiten in<br />
Fruchtfolgeflächen mit guten bis sehr guten Eigenschaften (uneingeschränkte Fruchtfolge erster<br />
<strong>und</strong> zweiter Güte sowie getreidebetonte Fruchtfolge erster Güte).<br />
Abbildung 11: Bewertung des Erosionsrisikos<br />
auf Fruchtfolgeflächen guter bis bester Eignung<br />
Abbildung 12: Bewertung des Verdichtungsrisikos<br />
auf Fruchtfolgeflächen guter bis bester Eignung<br />
Bezüglich des Erosionsrisikos zeigt sich:<br />
Innerhalb der betrachteten Fruchtfolgeflächen gibt es lediglich kleine Bereiche mit hoher Erosionsgefährdung.<br />
Dagegen ist für beachtliche Flächenanteile ein mittleres Risiko ausgewiesen. Es<br />
155<br />
155
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
muss entschieden werden, inwieweit mögliche Folgen dieses Risikos akzeptiert werden können<br />
bzw. ob <strong>und</strong> welche Massnahmen zur Minimierung möglicher Erosionsschäden zu treffen sind.<br />
In Bezug auf das Verdichtungsrisiko ergibt sich:<br />
Nur geringe Flächenanteile weisen eine starke bis extrem starke Verdichtungsempfindlichkeit<br />
auf. Es handelt sich dabei vorwiegend um Moorböden. Hingegen ist der Anteil der Böden mit<br />
erhöhter Empfindlichkeit relativ gewichtig. Gemäss der Methodenbeschreibung (J. Presler / R.<br />
Meuli [1998]) ist auf diesen Flächen eine grössere Sorgfalt beim Befahren <strong>und</strong> bei den Feldarbeiten<br />
notwendig. Die Böden sind während längerer Nassperioden sowie ausserhalb der Vegetationszeit<br />
nur eingeschränkt belastbar. Die übrigen schwach empfindlichen Böden werden als<br />
„im Allgemeinen gut mechanisch belastbar, nach entsprechender Abtrocknung“ bezeichnet. Sie<br />
erfordern beim Befahren <strong>und</strong> Bearbeiten die übliche Sorgfalt.<br />
Durch den frühzeitigen Einbezug solcher Gr<strong>und</strong>lagen lassen sich Meliorationsplanungen sachlich<br />
besser abstützen. Sie geben zudem Aufschluss darüber, wo nach der Projektierung noch<br />
Konflikte zwischen Nutzungsabsicht <strong>und</strong> Bodenschutz verbleiben, damit diesen die notwendige<br />
Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Verfügt eine Behörde über ein Informationssystem,<br />
aus dem sich die Bodenpotenziale (<strong>und</strong> die diesbezüglich zu erwartenden Veränderungen) ablesen<br />
lassen, so kann sie sich viel einfacher über die gr<strong>und</strong>sätzliche Eignung von Böden ein Bild<br />
machen, als mit Hilfe einer Bodenkarte, deren Interpretation bodenk<strong>und</strong>liche Detailkenntnisse<br />
braucht.<br />
2.6. Fazit:<br />
Im Verlauf von Meliorationsprojekten werden Weichen für die langfristige Nutzung grosser<br />
Bodenflächen gestellt. Es ist unbestritten, dass dabei auch die Anliegen des Bodenschutzes in<br />
die Meliorationsprojekte einzubeziehen sind 270 . Doch muss befürchtet werden, dass ihnen in der<br />
Praxis nur untergeordnete Bedeutung zukommt. Zum Beispiel wird in der Wegleitung „Meliorationen<br />
im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ der Ablauf des Meliorationsprojekts Greifensee<br />
eingehend vorgestellt <strong>und</strong> als „mustergültig“ beurteilt. Hinweise, wie dabei der Bodenschutz<br />
Berücksichtigung finden soll, sucht man jedoch vergebens 271 . Weiter geht die Fachstelle<br />
Melioration des Kantons Basel-Landschaft, die ein Merkblatt mit Checkliste zum Bodenschutz<br />
bei Meliorationsprojekten herausgegeben hat 272 . Es wird darin auf mögliche Schadquellen bei<br />
der Verwirklichung von Meliorationsprojekten hingewiesen: Verdichtung beim Befahren <strong>und</strong><br />
Bearbeiten von Boden, Vermischungen beim Abtrag, bei der Zwischenlagerung <strong>und</strong> beim Einbau<br />
von Boden, Verschmutzung durch Ölverluste bei Maschinenschäden, Zufuhr von verschmutztem<br />
Bodenmaterial <strong>und</strong> Bauabfälle sowie Verfrachtung durch Abführen <strong>und</strong> Zuführen<br />
von Boden, durch Abschwemmungen <strong>und</strong> durch Rutschungen. Bodenschutz wird demnach auch<br />
hier als Aufgabe angesehen, die bei der Projektverwirklichung wahrzunehmen ist. Die Möglichkeit<br />
eines vorbeugenden Ressourcenschutzes bereits in der Vorbereitungsphase bleibt unerwähnt.<br />
Im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden ist dies unbefriedigend.<br />
Es muss vorab eine verbesserte Integration des Bodenschutzes schon im Stadium der<br />
Projektplanung angestrebt werden.<br />
Ein Gr<strong>und</strong> für die bisherige Unterbewertung der Bodenschutzanliegen dürfte in der schwachen<br />
Stellung zu suchen sein, die dem Bodenschutz innerhalb des Umweltschutzrechts bis zum Inkrafttreten<br />
der Neuregelung des Bodenschutzrechts zukam. Massnahmen gegen physikalische<br />
270<br />
KAM et al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen, S.24 Abschnitt B.<br />
271<br />
SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 10, 22, 30 ff., vgl.<br />
auch O. Hiestand / F. Zollinger [1995], Melioration – traditionsreicher Begriff mit neuem Inhalt S. 37 ff.,<br />
S. 39 f.<br />
272<br />
Fachstelle Melioration Kanton Basel-Landschaft [2003], Bodenschutz bei Meliorationsprojekten.<br />
156<br />
156
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Bodenbeeinträchtigungen sind erst seit diesem Datum (1. Juni 1997) vorgesehen. Ein weiterer<br />
Gr<strong>und</strong> dürfte aber auch das Fehlen geeigneter Instrumente sein, mit denen die Zielsetzungen eines<br />
nachhaltigen Ressourcenschutzes adäquat schon in der Planungsphase vertreten werden<br />
können. Das Zusammenführen der diversen Anliegen zum Schutz der Böden in einem Ressourcenplan,<br />
der die wichtigsten Aspekte vereint <strong>und</strong> aufeinander abstimmt, könnte hierfür ausserordentlich<br />
hilfreich sein. Der Ressourcenplan gewährleistet bei der Suche nach optimalen Lösungen,<br />
dass in Bezug auf den Boden vorhandenes, von den verschiedenen Fachstellen benötigtes<br />
Wissen vereinigt wird. Damit können in Bezug auf das Projekt Konfliktherde aber auch<br />
mögliche Auswege aufgedeckt werden. Anders ausgedrückt: Es lässt sich sagen, was positiv ist<br />
<strong>und</strong> was negativ. Das wiederum lässt eine räumliche Bewertung zu. Dadurch wird die Standortsuche<br />
vereinfacht.<br />
Projekte mit erheblichem Einfluss auf die Ausgestaltung der Bodenordnung können aus der<br />
Sicht des Ressourcenschutzes nur in Kenntnis von möglichen Folgen für die verschiedenen Bodenpotenziale<br />
sachgerecht beurteilt werden. Von einem UVP-pflichtigen Projekt kann verlangt<br />
werden, dass die zu erwartenden Auswirkungen auf rechtlich geschützte Funktionen der Ressource<br />
Boden im Umweltverträglichkeitsbericht aufgezeigt werden sowie die Massnahmen, mit<br />
denen diese Auswirkungen vermindert werden könnten (Art. 9 Abs. 2 USG). Soweit die UVP<br />
mit einer Sondernutzungsplanung verknüpft wird, kann in diesem Verfahrensschritt die Nutzungsplanung<br />
verfeinert werden. Steht ausserdem ein Ressourcenplan Boden zur Verfügung, so<br />
können sich die Behörden für die Beurteilung des Vorhabens daran orientieren.<br />
Es ist also zweckmässig, den richtigen Umgang mit der Ressource Boden auf der Ebene einer<br />
gesamträumlichen Planung zu reflektieren, <strong>und</strong> zwar nicht allein in Form von Leitbildern sondern<br />
durchaus auch räumlich konkret – eben in Form eines Ressourcenplans. Im Sinne einer<br />
rollenden Planung fliessen auch die im Rahmen von Projektierungen <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
neu gewonnenen Erkenntnisse in den Ressourcenplan Boden ein. Durch die<br />
systematische Integration von neu gewonnenen ressourcenrelevanten räumlichen Daten erlangt<br />
man allmählich eine immer bessere Sicht auf Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der Böden eines Kantons.<br />
3. Nutzung von unversiegelten Stadtböden:<br />
Das Beispiel Familiengärten<br />
Die Anliegen des Ressourcenschutzes betreffen nicht nur die offene Landschaft sondern auch<br />
das Siedlungsgebiet. Auch in den Städten ist der Anteil an unversiegelten Flächen beachtlich.<br />
Das städtische Umfeld stellt die Vollzugsbehörden vor besondere Probleme. Hier wird die Heterogenität<br />
der Böden von einer noch grösseren Heterogenität der Nutzungseinflüsse überlagert.<br />
Das wirkt sich auf die Belastungssituation aus. Die in aller Regel anthropogen überprägten<br />
städtischen Böden sind in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit ausserordentlich klein- bis<br />
kleinsträumig strukturiert.<br />
Für die Ressourcenplanung stellt dies insbesondere dann ein Problem dar, wenn der Boden<br />
selbst zum Ausgangspunkt einer Gefährdung wird. Neben der Gefährdung von Gewässern<br />
durch Altlasten sind in jüngerer Zeit die aus der Belastung von Familiengärten hervorgehenden<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken zum Diskussionspunkt geworden. Die dauerhafte Verpachtung solcher<br />
Flächen zum Anbau von Gemüse <strong>und</strong> Obst sowie zur Erholung stellt Ansprüche an die Beschaffenheit<br />
des Bodens. Insbesondere im Hinblick auf die Schadstoffbelastung scheinen diese nicht<br />
immer erfüllt zu sein. Zur konkreten Abschätzung der Gefährdung sind allerdings detaillierte<br />
Kenntnisse erforderlich.<br />
157<br />
157
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
3.1. Bedeutung der Familiengärten im städtischen Grünraum<br />
Familiengärten machen einen erheblichen Anteil der von der Stadt Zürich verwalteten Grünflächen<br />
aus. Die von der Stadt Zürich an den Verein für Familiengärten Zürich [VFGZ] verpachteten<br />
Areale bedecken eine Fläche von 149 ha. Dies entspricht dem Flächenbedarf für Sportanlagen<br />
ohne Badanstalten (148 ha). Parks (122 ha) <strong>und</strong> Friedhöfe (125 ha) beanspruchen weniger<br />
Land. Zu den an den VFGZ verpachteten Flächen kommen noch 104 ha direkt, d.h. nicht über<br />
den Verein als Freizeitgärten vergebene Einzelflächen, die teilweise auch als Familiengärten<br />
genutzt werden.<br />
Zürich ist damit keine Ausnahme. In anderen schweizerischen Städten ist der Flächenanteil vergleichbar,<br />
im Ausland ist er zum Teil noch grösser. Familiengärten entsprechen offensichtlich<br />
dem klaren Bedürfnis eines Teils der Bevölkerung. Die Nachfrage schwankt über die Jahre<br />
hinweg; Ein Nachfragerückgang wird jeweils umgehend wieder von länger werdenden Wartelisten<br />
abgelöst. Es ist aber nicht nur diese Massierung zahlreicher individueller Bedürfnisse, die<br />
für die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung von Familiengärten als einen Teil einer wohnlichen Stadt<br />
spricht; es sind ebenso sehr die damit verb<strong>und</strong>enen sozialen, erzieherischen, ökologischen,<br />
stadtstrukturierenden <strong>und</strong> -gestaltenden Funktionen 273 . Die meisten dieser Areale sind<br />
raumplanerisch in der Stadt Zürich einer spezifischen Familiengartenzone (als Unterart der Erholungszonen)<br />
zugewiesen.<br />
Damit stellen sich im Zusammenhang mit Bodenbelastungen neben den im Vordergr<strong>und</strong> stehenden<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Fragen auch solche nach dem planungsrechtlichen Umgang mit diesen<br />
Flächen, nach deren Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> nach der Bedarfssicherung.<br />
3.2. Belastungssituation (Stadt Zürich)<br />
Im Gebiet Zürich Nord wurden 1992 Böden um die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz<br />
beprobt. Betroffen waren auch drei Familiengartenareale, zwei davon in der Stadt Zürich. Es<br />
wurde eine im Vergleich zum Gebietsdurchschnitt erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt. Als<br />
Ursache wurde der Einsatz von schadstoffbelasteten Hilfsstoffen vermutet 274 . Eine 1994<br />
durchgeführte Studie mit Stichproben aus Parzellen auf insgesamt fünf Arealen auf dem Gemeindegebiet<br />
von Zürich zeigte eine nach Arealen differenzierte Belastung 275 . Als massgebliche<br />
Hauptschadstoffe wurden neben Schwermetallen, insbesondere Blei, auch organische Schadstoffe<br />
wie polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) <strong>und</strong> Organochlorpestizide wie DDD-<br />
DDE-DDT eruiert. Eine 1995 auf dem Familiengartenareal Zürich Juchhof angestellte Nachuntersuchung<br />
ergab, dass auch direkt benachbarte Parzellen unterschiedlich stark kontaminiert sein<br />
können.<br />
1998 wurde die Verordnung über Belastungen des Bodens erlassen. Sie verlangt von den Behörden<br />
nähere Untersuchungen <strong>und</strong> allenfalls Massnahmen, wenn einer der darin festgelegten<br />
Prüfwerte überschritten wird. Besonders schwierig zu beurteilen ist die Bewertung von gemischten<br />
Belastungen, so genannten „Schadstoff-Cocktails“. Ist darüber hinaus auch ein Sanierungswert<br />
überschritten, so muss von Gesetzes wegen ein Verbot der Nutzung als Familiengarten<br />
ausgesprochen werden oder es muss die Parzelle saniert werden (Art. 35 USG, Art. 10<br />
VBBo). Auf einigen wenigen der bislang untersuchten städtischen Parzellen wurde der Sanie-<br />
273<br />
Vgl. z.B. N. Gerhards et al. [1998], Bedeutung des Kleingartenwesens.<br />
274<br />
B. Jenka et al. [1992], Bodenuntersuchungen Zürich-Nord.<br />
275<br />
B. Jenka et al. [1994], Boden- <strong>und</strong> Pflanzenuntersuchungen in Familiengärten.<br />
158<br />
158
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
rungswert erreicht. Eine Nachuntersuchung der betroffenen Areale ergab indes abweichende<br />
Werte 276 .<br />
Die Stadt Zürich verpachtet über 7000 Familien- <strong>und</strong> Freizeitgartenparzellen. Davon werden<br />
r<strong>und</strong> 6'100 über den Verein für Familiengärten Zürich vermittelt. Sie sind auf 80 Areale verteilt.<br />
Jährlich finden etwa 400 Pächterwechsel statt. An eine durchgehende Beprobung dieser Flächen<br />
ist nicht zu denken: Die durchschnittlichen Kosten für eine minimale Untersuchung mittels<br />
Mischproben liegen für jede einzelne Parzelle bei mehreren h<strong>und</strong>ert Franken. Dabei handelt es<br />
sich um ein Minimalprogramm, dessen Aussagegenauigkeit, wie sich zeigte, angesichts der<br />
auch innerhalb der einzelnen Parzellen vorherrschenden ungleichen Schadstoffverteilung begrenzt<br />
ist 277 . Bei dieser Sachlage stehen die Behörden vor einem erheblichen Vollzugsproblem.<br />
Die mit der Problematik befasste Verwaltungseinheit der Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich, hat in<br />
Zusammenarbeit mit dem Kanton, mit Hochschulen, Forschungsanstalten <strong>und</strong> dem Verein für<br />
Familiengärten ein Projekt gestartet, mit dem Ziel, eine kosteneffiziente <strong>und</strong> dennoch verlässliche<br />
Übersicht über den Zustand der Böden zu erhalten. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden<br />
verschiedene Methoden zur Bestimmung oder näherungsweisen Beurteilung der Schadstoffgehalte<br />
angewendet <strong>und</strong> die Resultate miteinander verglichen 278 . Auch diese Untersuchungen<br />
mussten notgedrungen auf eine kleine Auswahl von Parzellen begrenzt bleiben. Im Wintersemester<br />
2003/04 haben sodann 41 Studierende der Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich<br />
eine „grosse Fallstudie“ durchgeführt, die sich dem Thema Schwermetalbelastung auf Familiengärten<br />
widmete 279 . In deren Rahmen wurden unter anderem auch Nutzungseinflüsse <strong>und</strong><br />
die Aussagekraft von nichtanalytischen Methoden zu näherungsweisen Abschätzung der Belastung<br />
getestet.<br />
Insgesamt ergibt sich eine erstaunliche Bandbreite der Belastungen. Sie ist auf allen verschiedenen<br />
räumlichen Skalen sichtbar, sowohl innerhalb einer Parzelle als auch innerhalb eines Areals<br />
<strong>und</strong> im Vergleich unterschiedlicher Areale. Abbildung 13 zeigt drei zürcherische Familiengartenareale<br />
im Vergleich. Die Areale unterscheiden sich bezüglich Vorgeschichte <strong>und</strong> Umgebung<br />
(vgl. Erläuterung zur Abbildung).<br />
Neben Schwermetall- <strong>und</strong> Organika-Einträgen kann selbstverständlich auch eine übermässige<br />
Düngung mit Nährstoffen bodenpotenzialrelevant werden, insbesondere da, wo sich die Areale<br />
in Gewässerschutzbereichen befinden. Darauf soll hier aber nicht weiter eingegangen werden.<br />
3.3. Massgebliche Nutzungseinflüsse<br />
Die ungleichen Belastungsmuster der Gartenareale zeigen, dass nicht allein die Bewirtschaftung<br />
durch die Pächter <strong>und</strong> deren Freizeitaktivitäten für die Belastung verantwortlich gemacht werden<br />
kann. Als Ursache für die überraschend grossen Unterschiede zwischen den Arealen müssen<br />
Faktoren vermutet werden, die von der direkten Bewirtschaftung der Parzellen unabhängig<br />
sind. Hier wird die Vorgeschichte wichtig. Böden in flussnahen Gebieten beispielsweise waren<br />
früher meist Feuchtgebiete. Sie wurden später häufig mit Material unbekannter Zusammensetzung<br />
aufgeschüttet. Von den bisher untersuchten Arealen befinden sich jene mit der höchsten<br />
Durchschnittsbelastung über solchen Aufschüttungen. Es ist aber nicht zwingend, dass Aufschüttungen<br />
zu hohen Belastungen führten (Bsp. „In der Au“, ein Areal, das zu den schwach<br />
276<br />
BABU GmbH [2000], Nachuntersuchung.<br />
277<br />
Ruben Kretzschmar / Rainer Schulin in: Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten<br />
2003/2004, Einleitung S. 3.<br />
278<br />
Zusammengestellt bei P. Braun [2004], Bodenbelastungen Schwermetalle.<br />
279<br />
Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004.<br />
159<br />
159
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Cd [mg/kg] Pb [mg/kg]<br />
ΣPAK [mg/kg]<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
S<br />
1000<br />
500<br />
Abbildung 13: Belastung mit Schwermetallen <strong>und</strong> Organika für drei verschiedene Areale in Zürich. Resultate aus<br />
mehreren Untersuchungen am Institut für terrestrische Ökologie, ETH Zürich.<br />
Auf dem Areal „Herrenbergli“ befanden sich um 1900 Reben. Später wurde das Gebiet teilweise für Freizeitgärten<br />
genutzt. 1980/81 wurde es zum Familiengartenareal. Das Areal „Vulkan“ liegt auf einer Aufschüttung. Es wurde<br />
früher für Freizeitgärten <strong>und</strong> kleine Gärtnereien genutzt. Es kam kurz nach dem 2. Weltkrieg zum<br />
Familiengartenverein, das Areal wurde später etappenweise vergrössert. In der Nähe befinden sich Industrie <strong>und</strong><br />
Eisenbahn mit Depotanlage. Ein ehemaliges Pulverhaus wurde als Materialhütte genutzt. Das Areal „Pfingstweid“<br />
wurde zwischen 1921 <strong>und</strong> 1932 für Familiengärten eingerichtet. Hierfür mussten auf dem ehemaligen Feuchtgebiet<br />
Aufschüttungen gemacht werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich Industrie, ein Gleisbogen der Eisenbahn (früher<br />
vom Areal durch den „Schlackenweg“ abgetrennt) <strong>und</strong> schon seit 1904 eine Kehrichtverbrennungsanlage. Dünger<br />
kam aus dem Schlachthof <strong>und</strong> einer Kübelwaschanlage (Fallstudie 2003/2004 S. 20, 21 <strong>und</strong> 24).<br />
belasteten zählt). Hohe Schwermetallbelastungen wurden sodann auf einem Areal gef<strong>und</strong>en,<br />
dessen dichte Böden vor der Übergabe an den Familiengartenverein mit grossen Mengen von<br />
Zusatzstoffen aufgelockert wurden. Andernorts kann die (ev. nur einzelne Parzellen betreffende)<br />
Zufuhr von Erdreich unbekannter Qualität eine Rolle gespielt haben.<br />
Was die Unterschiede zwischen den einzelnen Parzellen ein <strong>und</strong> desselben Areals betrifft, so<br />
kommen seitens der Gartennutzung vielfältige Belastungsursachen in Frage. Mengenmässig am<br />
bedeutendsten ist der Einsatz von schwermetallbelasteten Düngemitteln (Klärschlamm, Kompost,<br />
Küchenabfälle, Kunstdünger, Aschen, Mist usw.). Weitere Ursachen liegen in der Verwendung<br />
von Pflanzenschutzmitteln <strong>und</strong> metall- oder PAK-haltigen Baumaterialien (Kupferdachrinnen,<br />
verzinkte Pfosten, imprägnierte Hölzer wie Eisenbahnschwellen usw.). Es ist sodann<br />
damit zu rechnen, dass auch aus den übrigen Freizeittätigkeiten Abfälle in den Boden gelangten<br />
<strong>und</strong> noch gelangen: Überreste vom Grillieren; Abnützung, Verlust <strong>und</strong> Oberflächenkorrosion<br />
von Nägeln, Schrauben <strong>und</strong> Werkzeugteilen; Schleifstaub; Farben, Lacke <strong>und</strong> Lösungsmittel<br />
usw. Die Vielfalt der möglichen Quellen <strong>und</strong> der oft sehr punktuelle Eintrag führt dazu,<br />
160<br />
P1<br />
P2<br />
R<br />
0<br />
4.0<br />
3.5<br />
3.0<br />
2.5<br />
P2<br />
2.0<br />
1.5<br />
1.0<br />
R<br />
0.5<br />
0.0<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
160<br />
P2<br />
P1<br />
R<br />
0<br />
Areal Herrenbergli<br />
Totalgehalt gem. VBBo<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
S<br />
1000<br />
500<br />
P1<br />
P2<br />
R<br />
0<br />
4.0<br />
3.5<br />
3.0<br />
2.5<br />
P2<br />
2.0<br />
1.5<br />
1.0<br />
R<br />
0.5<br />
0.0<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
P2<br />
P1<br />
R<br />
0<br />
Areal Vulkan<br />
Totalgehalt gem. VBBo<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
S<br />
1000<br />
500<br />
P1<br />
P2<br />
R<br />
0<br />
4.0<br />
3.5<br />
3.0<br />
2.5<br />
P2<br />
2.0<br />
1.5<br />
1.0<br />
R<br />
0.5<br />
0.0<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
P2<br />
P1<br />
R<br />
0<br />
Areal Pfingsweid<br />
Totalgehalt gem. VBBo<br />
Legende: R = Richtwert; P1 = Prüfwert für direkte Bodenaufnahme; P2 = Prüfwert für Nahrungspflanzenanbau; S = Sanierungswert
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
dass die Schadstoffbelastung auch innerhalb einer einzelnen Parzelle stark unterschiedlich ist;<br />
insbesondere muss mit eigentlichen „hot spots“ gerechnet werden, während der Rest des Areals<br />
deutlich geringer belastet ist.<br />
Heute dürfte die laufende Neubelastung der Gärten durch die Tätigkeiten der PächterInnen eher<br />
gering sein, kann aber angesichts der vielen möglichen Belastungspfade nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden. Den PächterInnen wird bei Pachtantritt eine Broschüre mit dem Titel «Naturnahe<br />
Pflege von Pachtland <strong>und</strong> Familiengärten» abgegeben. Sie enthält Richtlinien, Tipps <strong>und</strong><br />
eine Hilfsstoffliste. Unklar ist, inwieweit die darin enthaltene Information auch die fremdsprachigen<br />
Empfänger erreicht. Dem Verein Familiengärten kommt hier eine wichtige Transferfunktion<br />
zu, die er auch mit grossem Engagement wahrnimmt. Die Broschüre erscheint nicht als<br />
Reglement, sondern als Ratgeber, der die Umsetzung der Selbstverantwortung der Pächter<br />
überlässt. Eine über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehende vertragliche Pflicht zum biologischen<br />
Anbau ist damit im Allgemeinen nicht verb<strong>und</strong>en. Lediglich sechs der insgesamt<br />
achtzig Areale werden heute ausschliesslich biologisch bewirtschaftet (für ein Areal gilt dies<br />
seit seiner Eröffnung, für fünf weitere wurde dies erst vor einigen Jahren aus Gewässerschutzgründen<br />
angeordnet). Für die anderen Areale sind die Richtlinien immerhin insoweit zwingend,<br />
als sie den geltenden Umweltvorschriften Ausdruck verleihen (z.B. Verbot des Düngens mit<br />
Klärschlamm oder des Verbrennens von Abfällen).<br />
Sucht man nach weiteren Ursachen für die unterschiedliche Belastung der Parzellen ein <strong>und</strong><br />
desselben Areals, so kann man in zeitlich gestaffelt erschlossenen Arealteilen hin <strong>und</strong> wieder<br />
einen (wenn auch nicht sehr deutlichen) Trend wahrnehmen, der mit dem Zeitpunkt der Erschliessung<br />
der verschiedenen Arealteile als Familiengarten zusammenhängt. Das leuchtet ein:<br />
Angebot <strong>und</strong> Zusammensetzung der Hilfsstoffe haben sich im Laufe der Zeit stark verändert.<br />
Bis in die 1960er Jahren wurden verbreitet – auch auf amtliche Empfehlung hin 280 – teils hochproblematische<br />
Pflanzenschutzmittel verwendet. Klärschlamm war früher ein in Familiengärten<br />
beliebtes Düngemittel 281 , vor allem in der Zeit bevor der Schwermetallgehalt zwischen 1975<br />
<strong>und</strong> 1999 stark reduziert werden konnte 282 .<br />
3.4. Familiengärten in der Ressourcenplanung<br />
a) Setzen von Prioritäten für den Vollzug<br />
Weil an eine durchgehende Beprobung der Parzellen nicht zu denken ist, die Gefährdung insbesondere<br />
über die Aufnahme von Erdreich stellenweise aber real gegeben ist, muss nach Methoden<br />
gesucht werden, die es erlauben, den Untersuchungsaufwand zu reduzieren. Im Speziellen<br />
kann man versuchen räumliche Muster auszumachen, aufgr<strong>und</strong> derer einzelne Flächen verdächtiger<br />
erscheinen als andere. Dies wurde in der erwähnten Fallstudie von einer Gruppe von Studierenden<br />
ausgetestet. Sie haben hierfür eine Reihe von Kriterien ausgeschieden <strong>und</strong> anschliessend<br />
gewichtet 283 . Massgebend für deren Auswahl waren die vermutete Belastungsrelevanz eines<br />
Eintragspfades sowie die Verfügbarkeit von Daten. Die Gewichtung wurde über numerische<br />
Optimierung verbessert, bis sich eine gute Übereinstimmung mit den Beprobungsresultaten von<br />
neun Testarealen ergab.<br />
280 Illustrativ dazu Johann Isidor Kunz (Hrsg.), "Der erfolgreiche Pflanzer - Wir Schweizer als Selbstversorger",<br />
Olten 1942 bezüglich der Verwendung von Bleiarsenid oder DDT zur Bekämpfung der Kartoffelkäfer.<br />
281 Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004, S. 18.<br />
282 Vgl. U. Herter / D. Külling [2001], Risikoanalyse Abfalldüngerverwertung Teil 1, S. 68.<br />
283<br />
Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004, S. 44 f. sowie Anhang<br />
Erfassung <strong>und</strong> Monitoring S. 5<br />
(http://www.ito.ethz.ch/fallstudie/produkte/Anhang_Kap3_Erfassung_<strong>und</strong>_Monitoring.pdf)<br />
161<br />
161
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Die verwendeten Kriterien erscheinen gr<strong>und</strong>sätzlich plausibel. Sie gliedern sich in die Gruppen<br />
Erschliessungsjahr, Vornutzung (Rebberg, Freizeitgarten, Aufschüttung), Umgebung (Verkehrswege,<br />
emissionsträchtige Industien, Altlastenverdachtsflächenkataster, Nähe zu einer<br />
Kläranlage, Nähe zu einer Kompostieranlage), visueller Eindruck (Schlacke, Fremdmaterial in<br />
Beeten) <strong>und</strong> biologische Bewirtschaftung. Die Areale wurden im Hinblick auf diese Kriterien<br />
klassiert <strong>und</strong> gewichtet. Mit dieser Methode wurden sämtliche Familiengartenareale der Stadt<br />
Zürich bewertet. Es ergab sich, dass 62 % der Areale als potenziell gering, 26% als potenziell<br />
mässig <strong>und</strong> 12 % als potenziell stark belastet gelten können. Die Überprüfung der Ergebnisse an<br />
einzelnen Neubeprobungen zeigte bisher gute Resultate.<br />
Schätzmethoden, die sich an hypothetischen Zusammenhängen orientieren, können im Vollzug<br />
einen Beitrag zur effektiveren Umsetzung der rechtlichen Vorgaben leisten. Sachlich entspricht<br />
diese Vorgehensweise der Forderung von Art. 8 VBBo, wonach die Kantone verpflichtet sind,<br />
bei Richtwertüberschreitungen die Ursachen der Belastung zu ermitteln. Sie stellen ein Hilfsmittel<br />
dar, das es den Behörden erlaubt, bei fehlender oder heterogener Datenlage Prioritäten für<br />
die weiteren Untersuchungen nach Art. 9 VBBo (Prüfwertüberschreitungen) festzulegen. Damit<br />
ist auch gesagt, dass die Schätzmethode nicht davon entbindet, auf entsprechenden Anzeichen<br />
hin auch andere Wege zu verfolgen.<br />
Für den Ressourcenplan ist entscheidend, dass die Methode auf einem räumlichen Nutzungsbezug<br />
basiert. Erfahrungen können hinzugenommen <strong>und</strong> das System laufend verfeinert werden.<br />
Die eigentlichen gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlichen Massnahmen selbst aber bedürfen stets einer<br />
parzellenbezogen ausreichenden Begründung. Das Vorgehen entspricht im Gr<strong>und</strong>satz jenem<br />
beim Prüfperimeter Bodenbelastungen <strong>und</strong> jenem des altrechtlichen Altlasten-Verdachtsflächenkatasters.<br />
b) Nachhaltige Familiengartenplanung<br />
Familiengärten erfüllen, es wurde erwähnt, zahlreiche Funktionen, die auch im öffentlichen Interesse<br />
liegen. Viele Gemeinden haben deswegen die Familiengartenplanung als eigenständigen<br />
Bereich in die Entwicklungskonzepte der städtischen Grünraumplanung einbezogen. In deren<br />
Rahmen müssen auch Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung <strong>und</strong> die Befriedigung<br />
neuer Bedürfnisse geschaffen werden. Soweit die Gemeinden eine eigene „Lokale Agenda 21“<br />
mit Leitbild entwerfen oder schon entworfen haben, sind Familiengärten wegen deren sozialen,<br />
ökonomischen <strong>und</strong> ökologischen Funktion als ein wesentliches Thema darin zu integrieren.<br />
Damit stellt sich insbesondere die Frage,<br />
1. welchen Beitrag die FamiliengärtnerInnen zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der Bodenpotenziale<br />
leisten können,<br />
2. welche Möglichkeiten es gibt, im Zuge von Bauarbeiten kompensatorisch belastete Familiengärten<br />
zu sanieren oder zu ersetzen, <strong>und</strong> worauf dabei zu achten ist,<br />
Zu 1.<br />
Familiengärten haben auf jenen Teilflächen ein bedeutendes ökologisches Lebensraumpotenzial,<br />
die nicht als Gemüsegarten, sondern als Grünfläche mit Blumenrasen <strong>und</strong> –wiesen, ergänzt<br />
durch standorttypische Bepflanzung, genutzt werden 284 . Solche Nutzungsmöglichkeiten werden<br />
heute bewusst in die Gartenreglemente integriert. Es gibt auch noch weitere Mittel zur bewussten<br />
Unterstützung der Artenvielfalt (z.B. Nisthilfen für Wildbienen). Im Bereich der Gartenbeete<br />
kann die Bewirtschaftung ebenfalls zur Verbesserung der Bodenpotenziale beitragen 285 .<br />
284<br />
Näheres bei Eigenmann Rey Rietmann Raumplaner FSU et al. [2003], Handbuch Siedlungsökologie,<br />
S. 90 f.<br />
285 Für Details vgl. H. Hörler [1995], Gs<strong>und</strong>i Gärte - Gs<strong>und</strong>i Umwält.<br />
162<br />
162
Teil 3 Konkretisierung<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Zu 2:<br />
Beispiel Autobahndach Entlisberg<br />
Sanierungs- bzw. Ersatzmassnahmen zugunsten von Familiengärten wurden beispielsweise im<br />
Rahmen des Nationalstrassen-Teilstücks „Westumfahrung Zürich“ für den Raum des Verkehrsdreiecks<br />
Zürich-Süd angeordnet 286 . Hier werden die Nationalstrassen A1, A3 <strong>und</strong> A4 miteinander<br />
verb<strong>und</strong>en. Im Gebiet „Entlisberg“ wird auf einer Länge von 550 Metern der vor 30 Jahren<br />
durch den Bau der A3 realisierte Autobahneinschnitt überdeckt. Die Überdeckung ist das Resultat<br />
eines jahrelangen Kampfes der ortsansässigen Bevölkerung zur Rückgewinnung ihres<br />
Naherholungsgebiets 287 . Die Oberflächengestaltung der Überdeckung wurde mit den Ämtern<br />
der Stadt Zürich abgesprochen. Das Konzept sieht Ersatzflächen für Magerwiesen <strong>und</strong> Sukzessionsflächen<br />
für Wald vor. Im südlichen Teil der Überdeckung werden zwei bisher durch die<br />
Autobahn getrennte Familiengartenareale durch neu geschaffene Familiengärten zusammengeführt.<br />
Hier werden auch Parkplätze angelegt. Insgesamt werden durch die Überdeckung 5,2 ha<br />
Naherholungsgebiet neu geschaffen, davon 1 ha für Kleingärten (inkl. Parkplätze <strong>und</strong> Wege).<br />
Im Zuge der Bautätigkeiten musste auch die Belastung der vom Projekt erfassten Böden ermittelt<br />
werden. Die Gärten wiesen die bekanntermassen unterschiedlichen Schadstoffbelastungen<br />
auf. Unbelastetes oder nur schwach belastetes Material wird wieder als Gartenerde eingesetzt.<br />
Stärker belastetes Bodenmaterial soll in einem Streifen entlang der Autobahn eingebaut werden.<br />
Familiengärten auf einem Autobahndach findet man ansonsten auch in Horw LU (A 2/6).<br />
Kompensationsmassnahmen aus rechtlicher Sicht<br />
Weil es sich beim Bau von Strassen um eine öffentliche Aufgabe handelt, kann schon die Projektierung<br />
nach politischen Kriterien definierte Kompensationsmassnahmen enthalten. Die<br />
Massnahmen bilden dann Teil des Projektes selbst. In unserem Beispiel wurde die Durchführung<br />
<strong>und</strong> Ausgestaltung der Autobahnüberdachung in das Nationalstrassenprojekt integriert, um<br />
andernorts unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />
Ob Familiengärten, die einem Bauwerk von überwiegendem öffentlichem Interesse weichen<br />
müssen, ersetzt werden sollen, ist im Übrigen eine raumplanerische Frage. Etwas anderes ist es,<br />
ob Ersatzmassnahmen wie die eben beschriebenen von einem Gesuchsteller überhaupt verlangt<br />
werden können, wenn dieser die Massnahmen nicht von sich aus in das Projekt integriert. Jedenfalls<br />
hat er im Bericht zur Umweltverträglichkeit Massnahmen, die eine weitere Verminderung<br />
der Umweltbelastung ermöglichen, aufzuzeigen, sowie die Kosten dafür (Art. 9 Abs. 2 Bst.<br />
b USG). Es handelt sich um Massnahmen welche die Umweltauswirkungen weiter mindern<br />
können, die aber zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht im Vorhaben enthalten sind.<br />
Man kann dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch an die Sanierung von Familiengärten denken. Die Tragweite<br />
von USG Art. 9 Abs. 2d war ein Thema des gemeinsam von den Kantonen Bern <strong>und</strong> Solothurn<br />
durchgeführten UVP-Workshops 2002 288 . Danach sind solche so genannt weitergehende Massnahmen<br />
dann in das Vorhaben zu integrieren <strong>und</strong> zu realisieren, wenn sie verhältnismässig sind.<br />
Für die Zulässigkeit der Massnahme stützt man sich direkt auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 1<br />
Abs. 2 USG. Immerhin sollen die Massnahmen anlagespezifisch sein, sich primär auf die<br />
Hauptwirkungen des Vorhabens auf die Umwelt fokussieren <strong>und</strong> einen möglichst engen räumlichen<br />
Bezug zum Vorhaben aufweisen. Massnahmen, die nicht in den Einflussbereich des Gesuchstellers<br />
fallen, gelten jedoch nicht mehr als weitergehende Massnahmen, da sie von den<br />
Behörden nicht im Rahmen des Vorhabens selber verfügt werden können.<br />
286 Vgl. zum Folgenden Baudirektion Kt. ZH - Tiefbauamt [2003], Westumfahrung Zürich.<br />
287 Neue Zürcher Zeitung vom 11.11.1998 S. 53.<br />
288 Koordinationsstelle für Umweltschutz BE / AfU SO [2003], UVP-Workshop 2002.<br />
163<br />
163
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
VIII - Ausgewählte Beispiele<br />
Dieser letztgenannte Punkt dürfte der kritischste sein, wenn von öffentlichen oder konzessionierten<br />
privaten Anlagen Kompensationen für negative Auswirkungen auf Familiengärten verlangt<br />
werden. Immerhin fliessen Abklärungen, die im Rahmen der Raumplanung durchgeführt<br />
wurden <strong>und</strong> den Schutz der Umwelt betreffen, auch in den Umweltverträglichkeitsbericht ein.<br />
Sie sind im Rahmen der Begründung (Art. 9 Abs. 4 UVPV) zu berücksichtigen.<br />
164<br />
164
IX. Abschätzen der Einflüsse von Nutzungen auf<br />
Bodenpotenziale<br />
1. Zum Vorgehen<br />
Rechtliche Regelungen zum Schutz der Ressource Boden knüpfen an den Nutzungen an. Geeignete<br />
Massnahmen können aber nur ergriffen werden, wenn die Einflüsse der (unterschiedlichen)<br />
Nutzungen auf die Ressourceneigenschaften der (ebenfalls unterschiedlichen) betroffenen Böden<br />
zumindest in groben Zügen bekannt sind. Diese Abschätzung erfolgt in zwei Schritten (vgl.<br />
Abbildung 14).<br />
In einem ersten Schritt muss die Kapazität der Böden, spezifische Leistungen in Stoffkreisläufen<br />
zu erbringen, zweckmässig erfasst werden. Dasselbe gilt für die Empfindlichkeit dieser Böden<br />
gegenüber Beanspruchungen. Das Ziel dieses Schrittes ist es, die Ressource Boden durch<br />
die Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten der Böden zu charakterisieren, so wie dies in Kapitel V<br />
umrissen wurde. Als Gr<strong>und</strong>lage dient das vorhandene Wissen über die räumliche Verteilung<br />
von Bodenparametern. Solche Daten sind z.B. in Bodenkarten enthalten. Aus diesen Bodenparametern<br />
können Aussagen über die räumliche Verteilung von Bodenpotenzialen gewonnen<br />
BODENKARTIERUN<br />
G<br />
Bsp.<br />
REGELUNGSPOTENZIA<br />
L<br />
WASSER<br />
Bsp.<br />
REGELUNGSPOTENZI<br />
AL<br />
Bsp.<br />
VERDICHTUNGS<br />
-<br />
… weitere<br />
POTENZIALE<br />
<strong>und</strong><br />
EMPFINDLICHKEITEN<br />
RAUMNUTZUNGEN<br />
Bsp. beeinflusste<br />
REGELUNGSPOTENZIA<br />
L<br />
WASSER<br />
Bsp. beeinflusste<br />
REGELUNGSPOTENZI<br />
AL<br />
Bsp. beeinflusste<br />
VERDICHTUNGS<br />
-<br />
…<br />
beeinfl. weitere POTENZIALE<br />
<strong>und</strong><br />
EMPFINDLICHKEITEN<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
Raumnutzungen können von ihrer Art, Intensität,<br />
räumlichen Ausdehnung <strong>und</strong> zeitlichen Varianz her<br />
beschrieben werden. (vgl. Kap. VI)<br />
Gr<strong>und</strong>lage zur Beschreibung der Ressource Boden<br />
bildet die räumliche Erhebung von Bodenparametern<br />
Durch Interpretation von Bodenparametern können<br />
Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten abgeleitet<br />
werden<br />
Raumnutzungen beeinflussen Bodenparameter <strong>und</strong><br />
somit auch Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten.<br />
Nachbarschaftsbeziehungen <strong>und</strong> Nutzungsgeschichte<br />
können dabei von Bedeutung sein.<br />
Damit können die räumliche Struktur <strong>und</strong> die zeitliche<br />
Dynamik von Veränderungen der Ressource<br />
Boden beschrieben werden.<br />
Über eine räumliche Optimierung der Inanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> der Nutzungsintensität soll auf einen<br />
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden<br />
hingewirkt werden.<br />
Abbildung 14:<br />
Beschreibung von Zustand <strong>und</strong> Veränderung der Ressource Boden durch Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
165<br />
165
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
werden. In der Literatur wird eine ansehnliche Zahl von so genannten „Ableitungsmethoden“ in<br />
vielfältigen Variationen vorgestellt, die sich unter anderem auch dafür eignen, die hier im Zentrum<br />
stehenden ökologischen Bodenpotenziale zu beurteilen.<br />
Die verschiedenen Nutzungsformen sind mit höchst unterschiedlichen Einwirkungen auf Böden<br />
verb<strong>und</strong>en. Ein direkter Vergleich ist nur sehr bedingt möglich. In Bezug auf die davon ausgehende<br />
Veränderung der Ressource Boden sind indessen die Auswirkungen auf die Bodenpotenziale<br />
massgeblich. Sie bieten sich als gemeinsame Ebene an, auf der sich die Effekte der verschiedensten<br />
Nutzungen in einer einheitlichen Form beschreiben lassen. In einem zweiten Beurteilungsschritt<br />
sollen deshalb die Einflüsse der unterschiedlichen Raumnutzungen auf die Bodenpotenziale<br />
beschrieben werden. Die Gr<strong>und</strong>lagen, auf die man sich dabei stützen kann, wurden<br />
in Kapitel VI erörtert.<br />
2. Ableitung der Bodenpotenziale aus der räumlichen<br />
Darstellung von Bodenparametern<br />
Aus der Kenntnis der Bodenparameter lassen sich mit Hilfe der erwähnten Ableitungsmethoden<br />
Bodenpotenziale ableiten, welche die Ressource Boden beschreiben.<br />
2.1. Derzeit gebräuchliche Ableitungsmethoden<br />
a) Allgemeines<br />
Ableitungsmethoden wurden vorwiegend im deutschsprachigen Raum entwickelt <strong>und</strong> auch angewendet.<br />
Sie basieren in der Regel auf Bodendaten aus Bodenkarten. Bodendaten werden in<br />
der Schweiz hauptsächlich nach der so genannten ART-Methode 289 , in Deutschland nach deutscher<br />
Kartieranleitung erhoben. Ein Teil der Ableitungsmethoden benötigt zusätzlich weitere<br />
Parameter wie Klima, Topografie, Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse usw. Die Bewertung der Potenziale<br />
erfolgt oft über verschiedene Zwischenschritte, in denen Grössen ermittelt werden, die auch anderweitig<br />
verwendet werden können. Ein Beispiel hierfür ist die nutzbare Feldkapazität (nFK),<br />
ein Wert, welcher das theoretisch pflanzenverfügbare Wasser bei gesättigtem Boden widerspiegelt<br />
<strong>und</strong> dessen Ableitung Kenntnisse über Bodenparameter wie Bodenart, Skelettgehalt, Lagerungsdichte,<br />
Humusgehalt, etc. voraussetzt 290 .<br />
Die gebräuchlichen Ableitungsmethoden beruhen vorwiegend auf empirischen Zusammenhängen<br />
<strong>und</strong> bilden die im Boden ablaufenden Prozesse zum Teil stark vereinfachend ab. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong> können als Endgrössen meist nur relative Einstufungen oder grobe Abschätzungen<br />
gewonnen werden. Es werden in den meisten Fällen Bewertungsstufen verwendet. Häufig sind<br />
es deren 5, die Spannweite reicht aber von 2- bis 7-stufigen Skalen. Metrisch skalierte Endgrössen<br />
(d.h. Angaben mit Masseinheiten) sind seltener. Beispiele hierfür wären Angaben zur<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (mm/Jahr) <strong>und</strong> zur Erosionsempfindlichkeit (t/ha/Jahr).<br />
b) Zur Zusammenstellung von Ableitungsmethoden: Vorbemerkungen<br />
Anhang 1 enthält in Tabellenform eine Übersicht über die Vielfalt der verwendeten <strong>und</strong> auch<br />
publizierten Ableitungsmethoden. Sie wurden entsprechend den Anforderungen des Ressourcenplanes<br />
Boden geordnet. Es wurden nur jene Methoden erfasst <strong>und</strong> in Gruppen zusammengestellt,<br />
mit welchen sich<br />
289<br />
Vgl. J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden, A. Pazeller et al.<br />
[2004], BI-CH Archivierung von Daten.<br />
290<br />
Vgl. beispielsweise: U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS.<br />
166<br />
166
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
− das Regelungspotenzial bezüglich einzelner Stoffe <strong>und</strong> Stoffgruppen beschreiben lässt (gruppiert<br />
nach Wasser, Schwermetalle, Organika sowie wasserlösliche Stoffe/Nährstoffe),<br />
− das Lebensraumpotenzial abschätzen lässt (gruppiert nach Bodenorganismen, natürliche<br />
Vegetation <strong>und</strong> Kulturpflanzen) oder<br />
− Empfindlichkeiten angegeben werden können (Anfälligkeit gegenüber Versauerung, Verdichtung<br />
<strong>und</strong> Erosion).<br />
Besonders hervorgehoben wurden die jeweils verwendeten Parameter sowie die Art des Ableitungsergebnisses.<br />
Die Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die wichtigsten zurzeit verwendeten<br />
Methoden, ist aber keineswegs abschliessend. Für eine vollständige Beschreibung der<br />
einzelnen Methoden muss auf die angegebene Literatur verwiesen werden.<br />
Die Literaturanalyse hat gezeigt, dass schon heute zahlreiche verschiedene Methoden Anwendung<br />
finden. Sie decken in Bezug auf die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten Parameter eine mehr<br />
oder weniger grosse Variationsbreite ab. Sie unterscheiden sich sowohl betreffend Komplexität<br />
als auch in Bezug auf die erzielbaren Ergebnisse. Einige Methoden weisen grosse Ähnlichkeiten<br />
zueinander auf; sie wurden teilweise auseinander abgeleitet bzw. nur geringfügig modifiziert. Es<br />
gibt aber auch grosse Unterschiede, insbesondere was die Anzahl <strong>und</strong> die Art der verwendeten<br />
Bodenparameter betrifft.<br />
Für die Bedürfnisse des Ressourcenplans ist entscheidend, welche Bodenparameter durch Nutzungen<br />
beeinflussbar sind. Zu diesem Zweck wurden die von den einzelnen Ableitungsmethoden<br />
verwendeten Parameter im Hinblick auf ihre mögliche Beeinflussung durch Nutzungen<br />
grob in 3 Stufen klassiert. Das nachstehende Beispiel zeigt dies für eine vom niedersächsischen<br />
Landesamt für Bodenforschung in das Bodeninformationssystem NIBIS integrierte Methode zur<br />
Charakterisierung der Filtereigenschaften von Böden gegenüber Schwermetallen 291 .<br />
Bewertetes<br />
Bodenpotenzial<br />
Filtereigenschaften<br />
gegenüber<br />
Schwermetallen:<br />
- relative<br />
Bindungsstärke<br />
des Oberbodens<br />
- Gefährdung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Autor<br />
Müller,<br />
2004<br />
(Niedersachsen)<br />
Eingangsparameter<br />
Fett: anthropogen beeinflussbar;<br />
normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />
kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />
Bodenparameter Weitere Parameter<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt od. -stufe<br />
- Bodenart<br />
- Grobboden<br />
- Auflagehorizont<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Nutzung<br />
- Festgestein<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- Temperatur<br />
- akt. Dampfdruck (ev.<br />
abgeleitet)<br />
- Sättigungsdampfdruck<br />
(ev. abgel.)<br />
- Niederschlag<br />
- Monat<br />
Bemerkungen<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
(schwermetallspezifisch)<br />
Tabelle 2:<br />
Auszug aus Anhang 1 (Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden): Übersicht über die in Niedersachsen<br />
verwendete Methode zur Charakterisierung der Filtereigenschaften von Böden gegenüber Schwermetallen.<br />
Im Anhang 1 sind gebräuchliche Ableitungsmethoden zusammengestellt, die zur Ermittlung von<br />
Potenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten dienen können (vgl. Tabelle 2). Das Methodenspektrum<br />
wird im Folgenden zusammenfassend beschrieben <strong>und</strong> kurz diskutiert.<br />
Insbesondere in Deutschland ist bezüglich Überarbeitung, Zusammenstellung, Bewertung <strong>und</strong><br />
Anwendung von Methoden eine grosse Dynamik zu beobachten. Tendenziell kann deshalb mit<br />
einer Vergrösserung der Methodenauswahl gerechnet werden. Dies zeigt sich auch in einer neu-<br />
291 Vgl. Kap. III, Abschnitt 4.2.<br />
167<br />
167
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
eren umfassenden Zusammenstellung von in Deutschland verwendeten Bodenfunktionsbewertungsmethoden<br />
(Ad-hoc-AG Boden [2003], vgl. Kap. III, Abschnitt 4) welche unter anderem<br />
auch nicht publizierte Methoden aufführt. Diese konnten in der vorliegenden Arbeit jedoch<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
c) Regelungspotenziale<br />
Regelungspotenzial Wasser:<br />
Von den acht erwähnten Methoden bewerten deren sechs das Potenzial zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung.<br />
Dementsprechend weisen sie den allgemein gut durchlässigen Böden ein hohes Potenzial<br />
zu. Die von Lehle et al. verwendete Methode bewertet demgegenüber die Wasseraufnahme- <strong>und</strong><br />
die Speicherfähigkeit des Bodens. Neben Bodenparametern werden in all diesen Methoden auch<br />
weitere Parameter (z.B. zu klimatischen Bedingungen, zu topografischen Verhältnissen oder zur<br />
Nutzungsart) berücksichtigt. Für unsere Zwecke ist hingegen die von Hochfeld et al. beschriebenen<br />
Methode nur am Rande nutzbar. Hier wird in einem groben Raster das Infiltrationsvermögen<br />
bewertet, so weit es aus Nutzungen (inkl. Versiegelungen) <strong>und</strong> aus dem Vegetationstyp<br />
ersichtlich ist. Weil der Vergleich mit Direktmessungen des Infiltrationsvermögens keine Korrelation<br />
zeigte, wurde hier auf die Berücksichtigung von Bodenparametern bewusst gänzlich<br />
verzichtet.<br />
Die Bewertungsaussagen zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung <strong>und</strong> zum Infiltrationsvermögen weisen<br />
nicht in die gleiche Richtung wie die Aussage zum Aufnahme- <strong>und</strong> Speichervermögen von Böden.<br />
Es ist im konkreten Fall abzuwägen, ob <strong>und</strong> in welchem Mass eine der möglichen Aussagen<br />
relevant ist <strong>und</strong> wie stark sie gewichtet werden sollte. So sind im Hinblick auf die Vermeidung<br />
von Oberflächenabfluss (etwa zum Schutz vor Wassererosion <strong>und</strong> Hochwassergefahren)<br />
<strong>und</strong> auf den nachhaltigen Umgang mit den Gr<strong>und</strong>wasservorräten Aussagen zur Infiltration <strong>und</strong><br />
zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung wichtig, im Hinblick auf Standortbedingungen für Pflanzen <strong>und</strong><br />
Tiere (z.B. im Zusammenhang mit dem Artenschutz oder der Ertragsfähigkeit von Böden) sind<br />
dagegen eher Aussagen zum Speichervermögen von Bedeutung.<br />
Regelungspotenzial Schwermetalle:<br />
Die Methoden sind sich zum grossen Teil sehr ähnlich, Teilweise beziehen sie sich direkt aufeinander.<br />
Im Zentrum steht die Beurteilung der Bindungsstärke von Schwermetallen im Boden.<br />
Mit drei Methoden wird zudem eine Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers durch Auswaschung von<br />
Schwermetallen bewertet. Hierzu werden neben Bodenparametern auch klimatische <strong>und</strong> hydrogeologische<br />
Parameter miteinbezogen. Mit Ausnahme von der Methode nach Lehle et al. sind<br />
die Bewertungen jeweils elementspezifisch.<br />
Der Schwermetallgehalt von Böden dürfte insbesondere bei hohen Belastungen sowohl zur Bewertung<br />
der Bindungsstärke als auch zur Bewertung der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung von Bedeutung<br />
sein. Die aufgelisteten Methoden berücksichtigen diesen Umstand aber in aller Regel nicht.<br />
Einzig die Methode DVWK zur Beurteilung der Immobilisierungswirkung nimmt am Rand darauf<br />
Bezug. Gr<strong>und</strong> dafür dürfte das Fehlen auswertbarer Daten sein beziehungsweise der grosse<br />
Aufwand zur deren flächendeckenden Erhebung. Eine räumliche Darstellung des Regelungspotenzials<br />
für Schwermetalle könnte Bereiche aufzeigen, wo diese Datenerhebungen im Hinblick<br />
auf mögliche Gefährdungen am vordringlichsten vorzunehmen wären. Die Ableitung(en)<br />
müssten sodann angepasst werden um die Integration dieser Daten zu ermöglichen. Denkbar<br />
wäre auch eine Kombination mit bestehenden Verdachtsflächenplänen, wenn diese auf<br />
Schwermetallbelastungen hinweisen.<br />
Regelungspotenzial Organika:<br />
In Analogie zu den Methoden zur Bewertung des Regelungspotenzials für Schwermetalle bewerten<br />
die aufgeführten Methoden die Mobilität von organischen Stoffen <strong>und</strong> Stoffgruppen in<br />
Böden bzw. die diesbezügliche spezifische Bindungsstärke der Böden. Die Methoden bewerten<br />
zusätzlich aber auch das Vermögen des Bodens zum Abbau <strong>und</strong> zur Umwandlung organischer<br />
168<br />
168
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Verbindungen. Teilweise wird aus der Kombination beider Aussagen auf die Wahrscheinlichkeit<br />
einer Anreicherung im Boden oder einer Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers geschlossen (letzteres<br />
unter Einbezug klimatischer, topographischer <strong>und</strong> hydrogeologischer Parameter). Die im<br />
Anhang 1 zitierten sieben Methoden zeigen im Wesentlichen fünf unterschiedliche Ansätze zur<br />
Bewertung auf (die Methode Litz wird in zwei Varietäten erwähnt <strong>und</strong> eine der Methoden von<br />
Hochfeld et al. wurde aus der Methode Müller abgeleitet).<br />
Die Methoden zur Beurteilung des Regelungspotenzials für organische Schadstoffe nehmen<br />
ebenfalls keinen Bezug auf aktuelle Schadstoffbelastungen. Das Problem stellt sich in analoger<br />
Weise wie beim Regelungspotenzial Schwermetalle. Es kann auf die dort vorgebrachten Bemerkungen<br />
verwiesen werden.<br />
Regelungspotenzial für wasserlösliche Stoffe <strong>und</strong> Nährstoffe:<br />
Der Bezugspunkt der aufgelisteten Methoden ist meist die Gefährdung von Gr<strong>und</strong>- oder Oberflächenwasser<br />
durch Nitrat, in geringerem Mass auch jene durch Phosphor. Im Vordergr<strong>und</strong><br />
steht beim Nitrat der Transport in gelöster Form (Auswaschung), beim Phosphor ist es der partikelgeb<strong>und</strong>ene<br />
Transport in Suspension (Abschwemmung). Zur Bewertung dieser Prozesse<br />
werden häufig klimatologische <strong>und</strong> topografische sowie nutzungsbeschreibende Parameter miteinbezogen.<br />
Wasserlösliche Stoffe <strong>und</strong> Nährstoffe wurden in Anhang 1 deshalb zusammengezogen,<br />
weil in den Methoden vom Nitrattransport auf den Transport anderer wasserlöslicher<br />
Stoffe geschlossen wird.<br />
Thematisch besteht ein enger Zusammenhang mit dem Regelungspotenzial für Wasser. Anders<br />
als dort wird hier jedoch eine geringe Wasserzirkulation hoch bewertet, weil sich damit der<br />
Transport von Stoffen in die Gewässer verzögert, was tiefere Schadstofffrachten zur Folge hat.<br />
Es zeigt sich, dass an sich gleiche Bodeneigenschaften im Hinblick auf unterschiedliche Problemschwerpunkte<br />
unterschiedlich bewertet werden können. Sollen einzelne Potenziale zu einer<br />
Gesamtbeurteilung aggregiert werden, so ist dem Rechnung zu tragen. Dies gibt Raum für eine<br />
problemspezifische bzw. raumbezogene Gewichtung der Potenzialbewertungen.<br />
Regelungspotenzial Luft:<br />
Für das Regelungspotenzial Luft sind keine mit den anderen Methoden vergleichbaren Bewertungsmethoden<br />
bekannt. Trotzdem soll es hier erwähnt werden, denn den Bodeneigenschaften<br />
<strong>und</strong> der Bodenbewirtschaftung kommt im Zusammenhang mit der globalen Klimaerwärmung<br />
eine besondere Bedeutung zu. Bindung oder Freisetzung von Treibhausgasen können in grossem<br />
Umfang beeinflusst werden. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen Lachgas (N20), Methan (CH4) <strong>und</strong><br />
Kohlendioxid (CO2).<br />
Lachgasemissionen aus dem Boden entstehen in erster Linie im Zusammenhang mit Nitrifikations-<br />
<strong>und</strong> Denitrifikationsprozessen. Wichtige bodenspezifische Faktoren sind die Zusammensetzung<br />
<strong>und</strong> die Aktivität von Organismengesellschaften im Boden, daneben aber auch der Bodenluft-<br />
<strong>und</strong> der Bodenwasserhaushalt sowie die Stickstoffkonzentration <strong>und</strong> die Temperatur im<br />
Boden. Zur Simulation von Lachgasemissionen bestehen Modelle, deren Vorhersagen bisher<br />
jedoch noch nicht die erwünschte Zuverlässigkeit erreicht haben 292 .<br />
Böden spielen im globalen Kohlenstoffkreislauf eine wichtige Rolle; sie speichern ungefähr<br />
70% des terrestrischen Kohlenstoffs (in Form von organischer Substanz). Die verschiedenen<br />
Böden liefern dazu einen unterschiedlich grossen Beitrag. Das diesbezügliche Regelungspotenzial<br />
ist unter anderem abhängig von den Bodeneigenschaften (z.B. der Textur, der Gründigkeit<br />
<strong>und</strong> dem Wasserhaushalt), von der Nutzung sowie von den klimatischen Rahmenbedingungen.<br />
Es ist allerdings zu beachten, dass eine nutzungsbedingte Aufstockung der C-Speicherung auf<br />
der anderen Seite erhöhte N20-Emissionen zur Folge haben kann. Ausserdem sind C-Senken in<br />
292 Zum ganzen Abschnitt: M. Schmid et al. [2000], Lachgasemissionen.<br />
169<br />
169
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Böden gr<strong>und</strong>sätzlich reversibel: Böden können durch Nutzungsänderung ihrerseits zu Quellen,<br />
d.h. zu C-Emittenten werden. 293<br />
d) Lebensraumpotenziale<br />
Lebensraumpotenzial für Tier, Pflanze <strong>und</strong> Bodenorganismen<br />
B. Hochfeld et al. [2003] gehen von einer standorttypischen Lebensgemeinschaft aus, welche<br />
über lange Zeiträume gewachsen sein <strong>und</strong> durch Eingriffe irreversibel zerstört werden kann. Sie<br />
betrachten das Lebensraumpotenzial als Ganzes <strong>und</strong> verzichten für die Bewertung auf eine<br />
weitere Unterteilung. Naturbelassene, für den Standort typische sowie seltene Böden werden<br />
dabei hoch bewertet.<br />
Potenzial als Standort für natürliche Vegetation<br />
Im Zentrum steht hier das bodenspezifische Biotopentwicklungspotenzial. Die Methoden dienen<br />
im Wesentlichen dazu, Extremstandorte in Bezug auf Wasser- oder Nährstoffhaushalt auszuweisen.<br />
Daneben spielen teilweise auch Faktoren wie die Hemerobie, d.h. der Grad der anthropogenen<br />
Überprägung, oder die Seltenheit des Bodentypus eine wesentliche Rolle 294 .<br />
Einen anderen Ansatz verfolgt die von U. Müller [2004] angeführte Methode „Potenzielle natürliche<br />
Vegetation“. Hier werden ausschliesslich die Klassierungen in Bodenkarten als Ausgangsgrössen<br />
verwendet, den Legendeneinheiten einer Bodenkarte werden geeignete natürliche Vegetationseinheiten<br />
zugeordnet.<br />
Lebensraumpotenzial für Bodenorganismen<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen für eine Bewertung der Böden als Lebensraum für Bodenorganismen sind noch<br />
dürftig <strong>und</strong> es ist noch mit erheblicher Entwicklungsarbeit zu rechnen 295 . Einzig H. Höper / A.<br />
Ruf [2003] beziehen sich explizit auf Bodenorganismen. Die Autoren schliessen aufgr<strong>und</strong> von<br />
Boden- <strong>und</strong> Nutzungsparametern auf potenzielle Organismengemeinschaften <strong>und</strong> bringen dies<br />
in eine räumliche Darstellung. Die Methode beschränkt sich jedoch auf eine beschreibende,<br />
nicht bewertende räumliche Darstellung, was sie stark von bisher betrachteten Methoden unterscheidet.<br />
Der Ansatz wird auch von U. Müller [2004] aufgenommen <strong>und</strong> leicht erweitert. Ob<br />
<strong>und</strong> inwieweit diese Methoden im Rahmen eines Ressourcenplans Boden eine Bedeutung zukommen<br />
könnte lässt sich zurzeit nicht abschätzen.<br />
Potenzial als Standort für Kulturpflanzen<br />
National <strong>und</strong> International gibt es eine grosse Zahl von Methoden zur Bewertung von Böden<br />
bezüglich ihrer Eignung für die land- <strong>und</strong> die forstwirtschaftliche Nutzung. Hierzu eine umfassende<br />
Zusammenstellung zu erarbeiten ist im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht möglich.<br />
Stellvertretend sind einzig die in der Schweiz gebräuchlichen Methoden von Brunner et al. aufgeführt,<br />
ergänzt durch einige weitere, die im Zusammenhang mit anderen erwähnten Methoden<br />
stehen.<br />
Neben Aussagen zu Wasserhaushalt, Bodenaufbau <strong>und</strong> -mächtigkeit sowie zur Textur werden<br />
oft auch klimatische, topographische sowie hydrogeologische Verhältnisse in die Bewertung<br />
einbezogen. Auch Faktoren wie Schadstoffimmissionen <strong>und</strong> Betriebsgrösse können eine Rolle<br />
spielen.<br />
293 Zum ganzen Abschnitt: J. Leifeld et al. [2003], Carbon in agricultural soils.<br />
294 Vgl. M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />
295 Vgl. M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden; Ad-hoc-AG Boden [2003], Methodenkatalog Bo-<br />
denbewertung.<br />
170<br />
170
e) Empfindlichkeiten<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Versauerungsempfindlichkeiten<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung der Versauerungsempfindlichkeit bildet die Bewertung des Basenspeichers<br />
im Boden, durch welchen eingetragene Säuren neutralisiert werden können. Von<br />
den drei aufgeführten Methoden sind deren zwei sehr ähnlich 296 . Sie erfassen ausschliesslich<br />
Waldstandorte, beziehen hier jedoch mit der Berücksichtigung klimatischer <strong>und</strong> topografischer<br />
Parameter eine potenzielle anthropogene Belastungssituation mit ein. Die dritte Methode 297<br />
behandelt Säuren in der gleichen Weise wie anorganische bzw. organische Schadstoffe, sie ist<br />
nicht nutzungsspezifisch <strong>und</strong> stützt sich im Wesentlichen auf Bodenparameter ab.<br />
Verdichtungsempfindlichkeit<br />
Beurteilt wird gr<strong>und</strong>sätzlich das Vermögen des Bodens, mechanischen Belastungen stand zu<br />
halten, ohne dass nichtelastische Verformungen auftreten, die eine nachhaltige Verdichtung des<br />
Bodens zur Folge hätten. Die Empfindlichkeit gegenüber Belastungen kann in Abhängigkeit<br />
von der Bodenfeuchte stark variieren. Ein Grossteil der Methoden berücksichtigt diese Schwankungen<br />
nicht, man geht stattdessen von festgelegten Bedingungen aus.<br />
Es wurden im Wesentlichen sieben Ableitungsmethoden aufgelistet, eine davon in drei ähnlichen<br />
Varietäten (V. Hennings [2000] I bis III). Letztere liefern detaillierte Bewertungen mit<br />
metrisch skalierten Endgrössen. Sie erfordern entsprechend detaillierte bodenk<strong>und</strong>liche Eingangsdaten.<br />
Die anderen Methoden ordnen die Verdichtungsempfindlichkeit der Böden auf einer<br />
Skala mit vier bis sieben Stufen ein. Starke Ähnlichkeiten bestehen einerseits zwischen den<br />
auf eine Bezugstiefe von 35 cm ausgerichteten Methoden 298 <strong>und</strong> andererseits zwischen der Methode<br />
J. Presler / R. Meuli [1998] <strong>und</strong> jener, die den Richtlinien des BEW [1997] zugr<strong>und</strong>e<br />
liegt. Der zeitliche Verlauf der Saugspannung wird allerdings einzig in der letztgenannten Methode<br />
berücksichtigt.<br />
Neben Bodenparametern werden nur selten Angaben zu Nutzung, Topografie, Klima oder Hydrogeologie<br />
benötigt. Von den verwendeten Gr<strong>und</strong>lagendaten her bildet die Methode M. Egli / D.<br />
Peter [1997] insofern eine Ausnahme, als sie sich in grossem Mass auf die Interpretation der<br />
kleinmassstäblichen Boden- <strong>und</strong> Klimaeignungskarte (1:200'000) abstützt.<br />
Erosionsempfindlichkeit<br />
Es werden lediglich Methoden betrachtet, die sich für die Beurteilung der Empfindlichkeit gegenüber<br />
Wassererosion eignen. Die Erosion durch Wind wird bei schweizerischen Verhältnissen<br />
als vernachlässigbar eingeschätzt. Von den Bodenparametern steht bei den meisten Methoden<br />
die Kornverteilung im Mittelpunkt (Bodenart, Skelettgehalt), daneben werden meist Angaben<br />
zur Topografie sowie teilweise klimatische Daten <strong>und</strong> Angaben zur Nutzung miteinbezogen.<br />
In V. Hennings [2000] sind fünf unterschiedliche Methoden aufgeführt, welche das Spektrum<br />
bestehender Modelle bezüglich deren Datenanforderungen <strong>und</strong> Bewertungsmöglichkeiten<br />
gut wiedergeben. Als Endgrössen erscheinen zum einen relative Zuordnungen zu Bewertungsstufen,<br />
zum anderen aber auch konkrete Abschätzungen des Bodenabtrags in mm/ha/Jahr.<br />
296 Es handelt sich um die Methoden V. Hennings (Koord.) [2000], Methodendokumentation Bodenk<strong>und</strong>e,<br />
<strong>und</strong> U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS.<br />
297 M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />
298<br />
U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS, bzw. V. Hennings (Koord.) [2000], Methodendokumentation<br />
Bodenk<strong>und</strong>e, 35 cm.<br />
171<br />
171
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
2.2. Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Ableitungsmethoden<br />
Die Akzeptanz von Beurteilungsverfahren hängt unter anderem davon ab, inwieweit ihre Aussagen<br />
die realen Verhältnisse wiedergeben können. Obschon die Komplexität ökologischer Zusammenhänge<br />
mit den Bewertungsverfahren nur unvollständig erfasst <strong>und</strong> abgebildet werden<br />
kann, dürfte die Genauigkeit der zu erwartenden Aussagen für die ökologische Entscheidungsfindung<br />
in den meisten Fällen doch ausreichen 299 .<br />
Ob eine Ableitungsmethode die an sie gestellten Anforderungen erfüllt, beurteilt sich aufgr<strong>und</strong><br />
folgender Punkte:<br />
− Vollständigkeit bzw. plausible Auswahl der berücksichtigten Bodenparameter (es besteht hier<br />
ein grosser Interpretationsspielraum)<br />
− Validierung von Methode <strong>und</strong> erzielten Aussagen, z.B. über einen Vergleich mit Direktmessungen,<br />
mit Daten aus Massenbilanzen oder mit Sensitivitätsanalysen<br />
− Anwendbarkeit<br />
− Angaben zur Aussagegenauigkeit bzw. Unschärfe<br />
In der bereits erwähnten Zusammenstellung der in Deutschland verwendeten Ableitungsmethoden<br />
(Ad-hoc-AG Boden [2003]) erfolgte erstmals eine umfangreiche Bewertung von Methoden.<br />
Als massgebliches Kriterium galt der Umstand ob <strong>und</strong> in welchem Masse die betreffende Methode<br />
die zur Abbildung des Prozessgeschehens erforderlichen bodenphysikalischen oder bodenchemischen<br />
Parameter als Inputdaten berücksichtigt. Diese Auswahl ist sicherlich bis zu<br />
einem gewissen Grad subjektiv geprägt. Es wird festgehalten, dass eine Gesamtbewertung mit<br />
höherem wissenschaftlichen Anspruch zusätzlich die Ergebnisse von Sensitivitätsanalysen nutzen<br />
<strong>und</strong> – soweit möglich – eine echte Validierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Messergebnissen<br />
vornehmen müsste 300 . Tiefgehende Untersuchungen dieser Art haben jedoch noch ausgesprochenen<br />
Seltenheitswert.<br />
B. Hochfeld [2004] hat in zwei Testgebieten die Anwendung von 62 der in Deutschland gebräuchlichen<br />
Ableitungsmethoden miteinander verglichen. Bei direkter Gegenüberstellung weichen<br />
die Auswertungen oft deutlich voneinander ab. Verantwortlich dafür sind unter anderem<br />
die teils grossen Unterschiede betreffend die berücksichtigten Parameter, die angewandten Verknüpfungsregeln<br />
<strong>und</strong> die Abgrenzung der Wertestufen. Für die Anwendung zeigt sich, dass<br />
sowohl die Auswahl der Methode wie auch die Resultate sorgfältig hinterfragt werden müssen.<br />
Insbesondere können Methoden, welche für spezifische Bodenverhältnisse oder Datengr<strong>und</strong>lagen<br />
entworfen wurden nicht ohne weiteres unter anderen Bedingungen verwendet werden.<br />
Bereits die Qualität der Gr<strong>und</strong>lagedaten kann wesentlich zur Unschärfe der Aussagen beitragen.<br />
Beispielsweise beruhen Bodenkarten vorwiegend auf der Extrapolation von Punktdaten <strong>und</strong> auf<br />
Interpretationen der Geländemorphologie. Bei der Abgrenzung <strong>und</strong> Zuordnung von Flächen<br />
treten damit zwangsläufig Ungenauigkeiten auf 301 . Hochfeld 302 hat untersucht, inwieweit auf der<br />
Basis von Bodenkarten im Massstab 1:25'000 ins Detail gehende Beurteilungen vorgenommen<br />
werden können <strong>und</strong> diese zu diesem Zweck mit Kontrollerhebungen verglichen. Neben Übereinstimmungen<br />
ergaben sich teilweise auch hohe Abweichungen. Der Autor führt sie teils auf<br />
zwischenzeitlich erfolgte anthropogene Veränderungen im Bodenaufbau zurück, zur Hauptsache<br />
aber auf die massstabsbedingte Generalisierung. Er empfiehlt für kommunale Planungsebenen<br />
eine detaillierte Datenerhebung im Massstab 1:10'000 oder 1:5'000. Es bleibt zu prüfen, inwieweit<br />
diese Folgerungen auf schweizerische Verhältnisse übertragbar sind, wo nach anderer<br />
299 F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e, S. 559.<br />
300 Ad-hoc-AG Boden [2003], Methodenkatalog Bodenbewertung.<br />
301 Vgl. dazu Kap. VI, Abschnitt 2.1.<br />
302 B. Hochfeld [2004], Bodenfunktionsbewertung Hamburg.<br />
172<br />
172
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Methodik <strong>und</strong> mit anderen Qualitätsstandards erhoben wird. Der notwendige Massstab kann<br />
auch nicht losgelöst vom Zweck festgelegt werden, der mit den Ergebnissen verfolgt wird.<br />
Die Unschärfe der Gr<strong>und</strong>lagedaten bleibt durch das Beurteilungsverfahren hindurch erhalten<br />
<strong>und</strong> häuft sich mit weiteren Unsicherheiten, z.B. solchen, die von der Aussagegenauigkeit der<br />
verwendeten Ableitungsmethode herrühren oder solchen, die sich aus den Annahmen über nutzungsbedingte<br />
Einflüsse ergeben. Für jede verwendete Ableitungsmethode sollte die Genauigkeit<br />
bzw. die Ungewissheit der erzielten Aussage bestmöglich abgeschätzt oder beschrieben<br />
werden.<br />
Die einzelnen Methoden wurden oft auf die vorhandenen Datenbestände hin zugeschnitten. Es<br />
stellt sich deshalb gerade auch im Rahmen des Ressourcenplans Boden die Frage nach deren<br />
Verwendbarkeit im Zusammenhang mit einer anderen Datenbasis. Will man eine bestehende<br />
Methode auf einen neuen Datenbestand abstimmen, so sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Wege denkbar:<br />
Entweder man passt die Auswertungsmethode der Datenbasis an oder man ergänzt bzw. transformiert<br />
die bestehenden Bodendaten. Solche Methoden- oder Bodendatentransformationen<br />
wurden bereits vereinzelt realisiert oder zumindest versucht 303 .<br />
Für eine auf die schweizerischen Verhältnisse zugeschnittene umfassende Evaluation der geeigneten<br />
Methodenpalette müsste mit einem erheblichen Arbeitsaufwand gerechnet werden. Das<br />
betrifft insbesondere die Methodenanpassungen <strong>und</strong> die Datentransformation, aber auch deren<br />
Validierung. Richtet man die Evaluation dagegen gezielt auf die Bedürfnisse des Ressourcenplans<br />
aus, so ist zusätzlich die Optimierung der Datengr<strong>und</strong>lage im Auge zu behalten. Es könnten<br />
sich Anforderungen an die Erhebung neuer Daten ergeben. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen die<br />
Beschreibungs- <strong>und</strong> Messparameter an Referenzprofilen, die Erhebungsdichte von Punktdaten,<br />
aber auch die systematische Nacherfassung ausgewählter Bodendaten, möglicherweise mit<br />
nachfolgender geostatistischer Auswertung. Theoretisch steht als weitere mögliche Variante<br />
auch eine allmähliche Neuerhebung von Bodenkarten nach der deutschen Kartieranleitung im<br />
Raum.<br />
Die meisten Ableitungsmethoden sind noch relativ jung <strong>und</strong> wenig erprobt. Es ist mit weiteren<br />
Verfeinerungen <strong>und</strong> auch mit Neuentwicklungen zu rechnen. Das betrifft sowohl die Methoden<br />
als auch die Erhebung der benötigten Parameter. Zur Reduktion der Kosten ist auch an die Verwertung<br />
von Daten zu denken, welche mit Proxy- oder Remote-Sensing-Methoden erhoben<br />
werden. Zur Beurteilung des Wasserhaushalts oder des Gehalts an Schadstoffen sind solche Ansätze<br />
schon im Gespräch 304 . Es wird empfohlen, im Rahmen der Integration von Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />
<strong>und</strong> Bewertungssystemen in die Ressourcenplanung der Vielfalt von Optionen in dem<br />
Sinne Rechnung zu tragen, als auf eine grosse Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit des Systems<br />
geachtet wird.<br />
2.3. Bisherige Anwendungen<br />
In der Schweiz werden die vorhandenen Daten eher spärliche genutzt. Relativ häufig findet man<br />
Bodenbewertungskarten zur Beurteilung des Risikos der Gewässerbelastung durch Nährstoffe<br />
im Zusammenhang mit dem Ausbringen von Gülle- <strong>und</strong> Klärschlamm. Sie werden meist nur für<br />
kleinere Regionen ausgearbeitet. In Einzelfällen wurden aber auch grössere Gebiete auf diese<br />
303<br />
AGBA AG [1998], Beurteilungsmethode Auswaschrisiko; Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />
<strong>und</strong> Böden im Hochrheintal; J. Presler / R. Meuli [1998], Verdichtungsempfindlichkeit Kt. BL.<br />
304<br />
Ein Beispiel dazu liefert Jörg Helmschrot, An integrated approach to model wetland dynamics in a<br />
changing landscape: A case study from South Africa, in: Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG - Senatskommission<br />
für Wasserforschung (Hrsg.), Workshop on Integrated Water Research and Water Management,<br />
June 28th – 29th 2004, Altmorschen (D).<br />
173<br />
173
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Weise untersucht. Im Kanton Zürich zum Beispiel liegt für das Landwirtschaftsgebiet eine flächendeckende<br />
Risikokarte im Massstab 1:5'000 vor. Auswertungskarten dieser Art sind für den<br />
Themenbereich „Regelungspotenzial Nährstoffe“ im Ressourcenplan Boden verwertbar.<br />
Kanton/Region Kartentyp Bewertetes Bodenpotenzial<br />
Luzern Risikokarten Abschwemmung <strong>und</strong> Auswaschung<br />
174<br />
Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lagen mit GIS<br />
Solothurn Bindungskapazität für Schwermetalle<br />
Nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum<br />
Nutzungseignung<br />
Hinweiskarte Erosionsgefährdung 305<br />
Einzelne Kartenblätter;<br />
Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lage<br />
Basel Land Eignungsflächen für landwirtschaftliche Produktion<br />
Eignungsflächen für natürliche Vegetation<br />
Verdichtungs- <strong>und</strong> Erosionsempfindlichkeit<br />
Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />
Zürich Risikokarte für Sicker- <strong>und</strong> Abschwemmverluste von<br />
Nährstoffen<br />
Interpretation von analogen Bodenkarten 1:5’000<br />
Kt. St. Gallen Belastbarkeitskarte für Gülle<br />
sowie zahlreiche<br />
Oft Verarbeitung analoger Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />
weitere Gebiete<br />
Schweiz Übersicht schwermetallspezifischer<br />
Bindungsstärken 306<br />
Grenzüberschreitend <br />
Grenzüberschreitend<br />
Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lage (Bodeneignungskarte<br />
1:200'000)<br />
Projekt INTERREG II<br />
Auswertung sowohl deutscher wie auch schweizerischer<br />
digitaler Bodendaten mit modifizierten Ableitungsmethode<br />
des Landes Baden – Württemberg 307<br />
<strong>und</strong> des Kantons Luzern 308<br />
INTERREG IIIB-Projekt TUSEC-IP<br />
(laufendes Projekt)<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung von Bodenbewertungsverfahren<br />
in Stadt-Regionen<br />
Regelungspotenzial<br />
Nährstoffe.<br />
Regelungspot. Schwermetalle<br />
Regelungspotenzial Wasser<br />
Standortpot. Kulturpflanzen<br />
Wahrscheinlichkeit für<br />
Erosionsgefährdung<br />
Standortpot. Kulturpflanzen<br />
Standortpotenzial natürliche<br />
Vegetation<br />
Empfindlichkeiten<br />
Regelungspotenzial Nährstoffe<br />
Regelungspotenzial Nährstoffe<br />
Regelungspotenzial<br />
- Schwermetalle<br />
- Organika<br />
- Säurebildner<br />
- wasserlösliche Stoffe<br />
Tabelle 3: Beispiele für bisherige Anwendungen von Bodenpotenzial- <strong>und</strong> Empfindlichkeitsbewertungen<br />
In Tabelle 3 sind einige wichtige Projekte zusammengestellt, bei denen Bodenpotenzial- <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeitsbewertungen – wenn auch allenfalls unter anderem Namen – verwendet wur-<br />
305 M. Rüttimann et al. [2005], Hinweiskarte erosionsbedingter Bodengefährdung, Kt. SO.<br />
306 A. Desaules / R. Dahinden [1997], NABO: Schadstoffgehalte <strong>und</strong> Bindungsstärken.<br />
307 M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />
308 AGBA AG [1998], Beurteilungsmethode Auswaschrisiko.<br />
174
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
den. Ein wesentlicher Teil davon wurde bereits in vorangehenden Kapiteln erwähnt <strong>und</strong> kurz<br />
beschrieben.<br />
Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Meliorationsverfahren werden vielfach Karten erstellt,<br />
welche die Bonität <strong>und</strong> die landwirtschaftliche Eignung des Bodens beschreiben (vgl. das<br />
Beispiel Melioration Boswil, Kap. VIII, Abschnitt 2.5). Im Rahmen des Ressourcenplanes können<br />
solche thematischen Karten als Ableitungen des Lebensraumpotenzials für Kulturpflanzen<br />
verwendet werden.<br />
Bezüglich der computergestützten Bearbeitung schweizerischer Bodendaten kann auf das in<br />
Kap. II, Abschnitt 3 vorgestellte INTERREG II-Projekt 309 verwiesen werden, in welchem unter<br />
anderem digitale Bodendaten der Kantone Aargau, Basel Land <strong>und</strong> Basel Stadt sowie Zürich<br />
verwendet wurden. Auch wurden in einzelnen Kantonen (z.B. Basel-Land, Luzern, Solothurn)<br />
für verschiedene Bedürfnisse grossflächige Auswertungen digitaler Bodenkarten vorgenommen,<br />
wobei unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen.<br />
Anders als in der Schweiz werden in Deutschland computergestützt mittels geographischer Informationssysteme<br />
(GIS) generierte Bewertungskarten für Bodenfunktionen verbreitet sowohl<br />
für wissenschaftliche 310 als auch für landesplanerische Zwecke eingesetzt. So sind zum Beispiel<br />
die in Niedersachen verwendeten Methoden über ein Methodenmagementsystem (MeMaS) fest<br />
in das vorhandene Bodeninformationssystem NIBIS integriert <strong>und</strong> werden hier zur Erstellung<br />
von Planungsgr<strong>und</strong>lagen verwendet. Ein aktueller Bericht der deutschen Länder-Arbeitsgemeinschaft<br />
Boden (H. Lambrecht et al. [2003]) beschreibt die Anwendbarkeit der in Deutschland<br />
verwendeten Methoden im Bezug auf verschiedene Massstabsebenen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Planungsprozesse. Er kommt zum Schluss, dass in den meisten B<strong>und</strong>esländern aufgr<strong>und</strong> der<br />
Datenlage auf allen Planungsebenen mindestens einige bis einige Dutzend der heute vorhandenen<br />
Methoden anwendbar sind.<br />
3. Einfluss von Nutzungen auf die Bodenpotenziale:<br />
Beurteilung <strong>und</strong> Steuerung<br />
3.1. Nutzungsbedingte Veränderung von Bodenparametern<br />
Wie in Kap. VI, Abschnitt 1 <strong>und</strong> im Anhang 2 aufgezeigt wird, ist der Bezug von Raumnutzungen<br />
zu Bodenbeeinflussungen nicht eindeutig. Es gibt meist eine grosse Varianzbreite. Dafür<br />
sind zwei voneinander unabhängige Umstände verantwortlich: Zum einen sind es die Nutzungsart<br />
<strong>und</strong> -intensität, zum andern die Eigenschaften der in Anspruch genommenen Böden. Steuernde<br />
Eingriffe, welche die Art <strong>und</strong> Weise der Nutzung betreffen, sollen diese Unabhängigkeit<br />
aufheben <strong>und</strong> durch eine rechtliche Abhängigkeit ersetzen.<br />
a) Erfassung<br />
Um den Einfluss von Nutzungen auf Bodenparameter beurteilen <strong>und</strong> räumlich differenziert darstellen<br />
zu können, sollte man sich im Idealfall auf konkrete Untersuchungen stützen können.<br />
Die messtechnische Erfassung stellt allerdings oftmals für sich schon ein grosses Problem<br />
309 Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal.<br />
310 C. Höhler [2000], GIS-gestützte Bodenbewertung; M. Gschwinder [1997], GIS-gestützte Bodenbewer-<br />
tung.<br />
175<br />
175
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
dar 311 . Ausserdem ist der Untersuchungsaufwand mitunter beträchtlich. Aber auch Expertenwissen<br />
kann hierfür von grosser Bedeutung sein. Dieses ist meist standortbezogen, es kann aber auf<br />
Flächen mit vergleichbarer Nutzung oder Nutzungsgeschichte extrapoliert werden. Beispiele<br />
sind die Schadstoffbelastung in Gärten, die Qualität von Bodendepositionen oder die Verdichtung<br />
durch Einsatz schwerer Erntemaschinen. Das Prinzip des Verdachtsflächenplanes basiert<br />
auf solchen Extrapolationen.<br />
Bis anhin wurden in solchen Plänen vorwiegend Flächen mit potenziellen Schadstoffbelastungen<br />
erfasst, z.B. im Hinblick auf Massnahmen bei der Verwertung von Bodenaushub aus Verdachtsflächen.<br />
Die im Kanton Zürich gewählte Bezeichnung „Prüfperimeter Bodenverschiebungen“<br />
gibt dies anschaulich zum Ausdruck 312 . Es ist aber durchaus denkbar, dieses Vorgehen auf<br />
die gesamte Palette relevanter Beeinflussungen auszudehnen.<br />
Es kann gewiss nicht erwartet werden, dass auf dieser Gr<strong>und</strong>lage genaue Prognosen darüber<br />
gemacht werden können, wie sich die Bodenparameter durch bestimmte Nutzungen verändern.<br />
Man kann aber versuchen, die Nutzungen (auf der Gr<strong>und</strong>lage des aktuellen Wissens) in Bewertungsstufen<br />
einzureihen. Hierzu werden analog der Beschreibung von Bodenpotenzialen Klassen<br />
gebildet; in unserem Fall handelt es sich um Klassen von Beeinflussungswahrscheinlichkeiten<br />
<strong>und</strong> -intensitäten (im Sinne einer Klassierung von sehr schwach bis sehr stark). Zur Abschätzung<br />
der Einwirkungen kann in erster Annäherung mit durchschnittlich zu erwartenden<br />
Werten gerechnet werden. Für genauere Betrachtungen müsste man jedoch die jeweils möglichen<br />
Wirkungsspannbreiten einbeziehen.<br />
b) Auswertung von unscharfen <strong>und</strong> lückenhaften Informationen<br />
Bei der Beurteilung nutzungsbedingter Einflüsse auf die Böden haben wir es meistens mit unscharfen<br />
Informationen zu tun. Verbale Einstufungen, Aussagen zur Variabilität von Effekten<br />
oder uneinheitliche Experteneinschätzungen sind Beispiele dafür. Für den wissenschaftlichen<br />
Umgang mit unscharfen Informationen, von denen insbesondere sprachliche Beschreibungen<br />
häufig Gebrauch machen (sehr gross, mässig, selten usw.), wurde die „Fuzzy Set Theorie“<br />
(„Fuzzy Logic“) entwickelt 313 . Dabei werden Lösungsstrategien eingesetzt, die es erlauben,<br />
auch aufgr<strong>und</strong> von vagen, vieldeutigen, ungenauen, widersprüchlichen oder fehlenden Eingangsinformationen<br />
plausible Schlüsse zu ziehen. Dank Fortschritten in der Computertechnologie<br />
im fanden sie im vergangenen Jahrzehnt zunehmend auch für umweltnaturwissenschaftliche<br />
Fragestellungen Anwendung. Typische Anwendungsgebiete sind Umwelt-Risikoanalysen oder<br />
der Aufbau von Systemen zur Unterstützung von Entscheidungen.<br />
Auf dem Gebiet der Bodenk<strong>und</strong>e sind unter anderem Arbeiten zur Bodenklassifikation, zur Beschreibung<br />
des Bezugs Landschaft <strong>und</strong> Boden, zur Beschreibung bodenphysikalischer Prozesse<br />
oder zur standortbezogenen sowie räumlichen Beschreibung von Bodeneigenschaften bekannt<br />
314 . C. Friedrich [2001] hat aufgr<strong>und</strong> von unscharfen qualitativen Angaben aus Bodenkarten<br />
auf die räumliche Verteilung von quantitativen Bodeneigenschaften geschlossen <strong>und</strong> Angaben<br />
zu deren Verlässlichkeit abgeleitet. Untersucht wurden die nutzbare Feldkapazität des<br />
durchwurzelbaren Bodenraums, die Mächtigkeit von Auflagehorizonten <strong>und</strong> das C/N-Verhältnis<br />
311 Als Beispiel hierfür kann auf die in B. Buchter et al. [2004], Bodenschadverdichtungen, enthaltene Zusammenstellung<br />
bekannter Messmethoden zur Erfassung von Bodenverdichtungen <strong>und</strong> Verdichtungsempfindlichkeit<br />
verwiesen werden. Hier werden nicht weniger als 33 verschiedene Methoden zitiert.<br />
312 Vgl. dazu FaBo Kanton Zürich [2004b], Erläuterungen Prüfperimeter Bodenverschiebungen.<br />
313<br />
Die Fuzzy Set Theorie basiert auf Gr<strong>und</strong>sätzen, die von L.A. Zadeh bereits 1965 entwickelt wurden<br />
(L.A. Zadeh [1965], Fuzzy Logic).<br />
314 Für eine Einführung ins Thema <strong>und</strong> eine Zusammenstellung bisheriger Anwendungen vgl. A.B.<br />
McBrathney / I.O.A. Odeh [1997], Fuzzy sets in soil science oder C. Friedrich [2001], Regionalisierung<br />
<strong>und</strong> Quantifizierung unscharfer Bodeninformationen, S. 25ff<br />
176<br />
176
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
des Oberbodens. Im Rahmen der 2003 von der FaBo Zürich durchgeführten umfangreichen<br />
Untersuchungen an 10 Auffüllstandorten 315 hat M. Kaufmann die Qualität von Bodenauffüllungen<br />
gestützt auf Fuzzy Logic bewertet 316 . Ausgewertet wurden die (nicht deckungsgleichen)<br />
Aussagen von 20 Experten über den Zusammenhang von vier ausgewählten Bodenparametern<br />
zum Pflanzenwachstum. Die Resultate der Auswertung zeigten – bezogen auf dasselbe Parameterset<br />
– eine gute Übereinstimmung mit den Resultaten einer herkömmlichen Bewertungsmethode.<br />
Der Vorteil im Fuzzy-Logic-Ansatz liegt darin, dass er auch die Unsicherheiten aus<br />
widersprüchlichen Parameterkombinationen aufzeigt, <strong>und</strong> damit die Spannweite von möglichen<br />
Schlussfolgerungen widerspiegelt.<br />
c) Zeitlicher Verlauf der Einwirkungen<br />
Bodenpotenzialveränderungen, die auf Nutzungseinflüsse zurückzuführen sind, können auch in<br />
zeitlicher Hinsicht charakterisiert werden. Der zeitliche Verlauf der Veränderung von Bodenparametern<br />
lässt sich wie folgt typisieren:<br />
− Über die Zeit kontinuierliche, progressive Veränderung (z.B. diffuse Schadstoffeinträge)<br />
− Wiederkehrende, episodische Veränderungen (z.B. Schadverdichtung durch den Einsatz von<br />
landwirtschaftlichen Maschinen, Erosion)<br />
− Einmalige Ereignisse (z.B. Strukturveränderung durch Schüttung, Umlagerung von Boden)<br />
Über längere Zeiträume müssen auch Änderungen von Bodenparametern durch Regenerations-<br />
<strong>und</strong> Bodenbildungsprozesse berücksichtigt werden. Sie überlagern die anthropogenen Veränderungen.<br />
Auch hier muss von grossen Unterschieden im Bezug auf die Dynamik der ablaufenden<br />
Prozesse ausgegangen werden. So kann beispielsweise bei entsprechender Bewirtschaftung<br />
mittelfristig mit einer natürlichen Regulierung zu hoher Nährstoffeinträge gerechnet werden,<br />
von einer natürlichen Regeneration schwermetallbelasteter Böden auf der anderen Seite kann<br />
auch bei langfristigen Perspektiven nicht ausgegangen werden. Entsprechendes ist auch bei<br />
Verdichtungen im Oberboden bzw. im Unterboden anzunehmen.<br />
Das Wissen um kontinuierliche Bodenveränderungen anthropogenen oder natürlichen Ursprungs<br />
ist zum heutigen Zeitpunkt in vielen Bereichen noch gering, so dass diesbezügliche<br />
Aussagen oft erst sehr vage formuliert werden können.<br />
3.2. Massnahmen zur Begrenzung der Eingriffsintensität<br />
Auf der Basis des geltenden Rechts können die Vollzugsbehörden schon rein vorsorglich (d.h.<br />
unabhängig von der konkreten Umweltsituation) Massnahmen zur Begrenzung von Eingriffen<br />
ergreifen. Beispiele hierfür bilden neben den vorsorglichen Massnahmen nach Art. 33 USG<br />
auch die bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung oder die Verpflichtung zur Einhaltung der guten fachlichen<br />
Praxis. Es bleibt aber zu überprüfen, inwieweit die dazu etablierte Vollzugspraxis in der<br />
Lage ist, die Auswirkungen von Nutzungen auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Nötigenfalls<br />
sind die ergriffenen Massnahmen einer Erfolgskontrolle zu unterziehen <strong>und</strong> gestützt darauf<br />
zu überarbeiten. Dabei bietet sich auch die Gelegenheit, die Massnahmenplanung verwaltungsintern<br />
unter den verschiedenen Ressorts abzugleichen.<br />
Die Tragweite vorsorglicher Massnahmen ist, auch wenn sie raumbezogen ergriffen werden,<br />
notwendigerweise limitiert. Ist zu erwarten, dass solche Massnahmen allein nicht zum Ziel füh-<br />
315 Appendix zu FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />
316 M. Kaufmann [2003], Bodenphysikalische Qualitätsbeurteilung.<br />
177<br />
177
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
ren oder dass sie einen Abstimmungsbedarf auslösen, der den Rahmen eines verwaltungsinternen<br />
Verfahrens sprengt, so wäre zu prüfen, ob nicht im Sinne eines strategischen Entscheides<br />
das Vorgehen ganz allgemein angepasst werden soll.<br />
Möglicherweise reicht es aus, die vorhandene Datenbasis zu erweitern, um die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass den Behörden relevante Sachverhalte entgehen, zu verringern. Hierfür bieten sich die<br />
oben beschriebenen Verfahren zur Extrapolation von Expertenwissen an, wie dies z.B. der Prüfperimeter<br />
für Bodenbelastungen bereits tut. Bei allem muss aber eine Umsetzung der Anliegen<br />
angestrebt werden, die für die Beteiligten einfach zu handhaben ist.<br />
178<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurde beispielsweise die durch die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über<br />
die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) eingeführte Regelung<br />
über die minimale Bodenbedeckung bereits fünf Jahre später wieder abgeändert. Die neue Regelung<br />
ist im Vergleich zur bisherigen wesentlich einfacher. Bisher verlangte man im Winter einen minimalen<br />
Bodenschutzindex im Acker- <strong>und</strong> Gemüsebau. Die Berechnung des bodenkulturabhängigen,<br />
flächengewichteten Mischindexes war für Landwirte <strong>und</strong> Kontrolleure gleichermassen aufwändig.<br />
Ausserdem brachte die Regelung betriebliche Einschränkungen mit sich, die teilweise fachlich nicht<br />
begründbar waren; teilweise waren sogar ökologisch negative Auswirkungen zu beobachten. An die<br />
Stelle des detaillierten Indexes tritt nun eine generelle Regel, die verlangt, dass auf offenen Ackerflächen,<br />
die vor dem 31. August geerntet werden, eine minimale Bodenbedeckung folgt. Die wenig<br />
differenzierten Anforderung an die Folgebedeckung (Kategorien Winterkultur, Zwischenfutter oder<br />
Gründüngung) sind leicht zu kontrollieren.<br />
Die ressortbezogene Beurteilung reicht dort nicht mehr aus, wo bestimmte Böden ganz allgemein<br />
gegen nur schwer wieder rückgängig zu machende anthropogene Veränderungen geschützt<br />
werden sollen, wo grössere räumliche Zusammenhänge zu beurteilen sind oder wo es<br />
um Massnahmen geht, die in mehrere verschiedene Sachbereiche eingreifen <strong>und</strong> deren Tragweite<br />
nur in einem Planungsverfahren sachgerecht Rechnung getragen werden kann. In solchen<br />
Fällen muss das Thema auf die Traktandenliste einer übergeordneten Planungsebene gebracht<br />
werden (Richtplan, Sachplan oder Konzept des B<strong>und</strong>es, Fachplanungen der Kantone).<br />
Der Kanton Baselland hat in seinem Landschaftsentwicklungskonzept 317 insbesondere kantonale<br />
Vorranggebiete ausgeschieden. Zu diesen zählen unter anderem Vorranggebiete zur Erhaltung<br />
landwirtschaftlich vielseitig nutzbarer Böden (sie dürfen nicht in einer Gr<strong>und</strong>wasserschutzzone oder<br />
einem Gr<strong>und</strong>wasserschutzareal liegen), Vorranggebiete für die Erhaltung von Arten <strong>und</strong> Biotopen<br />
(unter Einschluss von Böden mit besonderen Eigenschaften für die Biotopentwicklung sowie seltene<br />
Böden) <strong>und</strong> Vorranggebiete zur Aufwertung von Lebensräumen (zu deren Entwicklungsziel die Erhaltung<br />
besonderer <strong>und</strong> empfindlicher Bodensubstanz gehört). Hierfür wurden für verschiedene<br />
Kategorien Funktionsräume ausgeschieden. Als Gr<strong>und</strong>lage für die Kategorie Boden diente die Karte<br />
der besonders schutzwürdigen Bodenflächen 318 , aus der die Teilkategorien „Bodenflächen mit<br />
besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung, „Bereich mit nachgewiesenen oder<br />
vermuteten Vorkommen seltener Böden“, „Bodenflächen mit besonderer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Quellwasserschutzfunktion“,<br />
„Bodenflächen mit hoher Verdichtungsempfindlichkeit“ <strong>und</strong> „Bodenflächen mit<br />
hoher Erosionsempfindlichkeit“ übernommen wurden. Diese Kartengr<strong>und</strong>lage wurde von der Bodenschutzfachstele<br />
ausgearbeitet. Das LEK selbst wurde vom Amt für Raumplanung zusammen mit<br />
den Partnerämtern erstellt, um den raumplanerischen Tätigkeiten im Raum ausserhalb der Siedlungen<br />
eine zukunftsgerichtete Basis zu geben. Auf ihm baute das Konzept der räumlichen Entwicklung<br />
auf. Erst hier werden sämtliche Nutzungsinteressen einbezogen (Verkehr, Entsorgung <strong>und</strong> Versorgung,<br />
Siedlung, Erholung usw.). Das Konzept dient als politisch gewertete Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Richtplanung. Der daraus erarbeitete Richtplanentwurf steht vor der Vernehmlassung 319 . Die im<br />
LEK ausgearbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen haben nicht vollständig Eingang in den Richtplanentwurf gefun-<br />
317 Amt für Raumplanung [2000], LEK BL.<br />
318<br />
Kanton Basel-Landschaft / Amt für Umweltschutz <strong>und</strong> Energie [1999], Karte schutzwürdige Bodenflächen.<br />
319 Zum Ganzen B. Mühlethaler et al. [2004], Fruchtbarste Standorte.<br />
178
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
den. Auch die nicht aufgenommenen Teile sind aber nach wie vor wichtige Gr<strong>und</strong>lagen, die als solche<br />
bei Standortentscheiden Eingang in die Interessenabwägung finden können.<br />
Im Rahmen einer konkreten raumspezifischen bzw. projektspezifischen Planung sollen die nutzungsbedingten<br />
Einflüsse auch nach Massgabe der Bedrohung von Bodenpotenzialen zum Gegenstand<br />
der Planung gemacht werden.<br />
Das von den Kantonen AG, AI, BE, BL, BS, FR, GR, JU, LU, SG, SO, TG, VD, ZG, ZH <strong>und</strong> dem<br />
Fürstentums Liechtenstein gemeinsam herausgegebene Merkblatt „Bodenschutz beim Bau von<br />
Golfanlagen“ ist als Vollzugshilfe für den Bau aller Arten von Golfanlagen inklusive deren Erneuerungen<br />
<strong>und</strong> Erweiterungen verfasst. Darin wird verlangt, dass bereits in der Phase der strategischen<br />
Planung <strong>und</strong> der Vorstudien im Rahmen der gr<strong>und</strong>sätzlichen Überlegungen das Projekt so in die<br />
Landschaft integriert werden soll, dass möglichst geringe Erdverschiebungen notwendig werden.<br />
Bei der Projektgestaltung ist auf die jeweiligen Bodeneigenschaften eines Standortes Rücksicht zu<br />
nehmen; Bautätigkeiten in Bereichen mit grossem Schadenpotenzial sind möglichst zu vermeiden.<br />
In diesem Zusammenhang werden strukturschwache <strong>und</strong> verdichtungsempfindliche, aber auch seltene<br />
<strong>und</strong> besonders schützenswerte Böden explizit erwähnt. Der Einbezug einer ausgewiesenen bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Baubegleitung wird bereits in diesem Stadium der Projektierung verlangt. Die für<br />
Golfanlagen mit neun <strong>und</strong> mehr Löchern erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV Anhang<br />
6 Nr. 60.7) ist in der anschliessenden nutzungsplanerischen Umsetzung durchzuführen. Aus<br />
bodenschützerischer Sicht gelten die potentielle Schadstoffbelastung, die Rückführbarkeit von<br />
Fruchtfolgeflächen bzw. die technische Wiederherstellbarkeit des Bodens sowie deren materielle<br />
Sicherstellung als wesentliche Rahmenbedingung.<br />
Es wird empfohlen, diese gut eingeführte Vorgehensweise beizubehalten <strong>und</strong> konsequent weiter<br />
zu verfolgen. Sie kann unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit aber nicht genügen. Nachhaltigkeit<br />
impliziert, dass die Veränderungen über einen konkreten Raum bilanziert werden, <strong>und</strong> dass, wo<br />
nötig, entsprechende Korrekturen im Bereich der Bodennutzungen eingeleitet werden. Um die<br />
geforderte Ausgewogenheit zwischen der Inanspruchnahme von Böden einerseits <strong>und</strong> dem Zustand<br />
<strong>und</strong> der Entwicklung des natürlichen Systems Boden andererseits zu finden, reicht es<br />
nicht aus, die Veränderung der Bodenparameter durch Nutzungen zu prognostizieren <strong>und</strong> möglichst<br />
klein zu halten. Die Veränderung von gewissen Parametern kann ja mitunter erwünscht<br />
sein, wie zum Beispiel im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung die Neubildung von Humus.<br />
Wichtig ist nicht die Parameterveränderung an sich, sondern die damit verb<strong>und</strong>ene Veränderung<br />
der Bodenpotenziale, <strong>und</strong> zwar je für sich allein genommen wie auch gesamthaft.<br />
3.3. Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Mindestens ein Teil jener Bodenparameter, die zur Ableitung von Bodenpotenzialen herangezogen<br />
werden, kann anthropogen beeinflusst werden. In Tabelle 4 werden jene Bodenparameter<br />
zusammengestellt, die für die verschiedenen in Anhang 1 vorgestellten Ableitungsmethoden<br />
verwendet werden. Sie sind hier grob in ihre nutzungsbedingte Veränderbarkeit unterteilt.<br />
Der Einfluss von Nutzungen auf Bodenpotenziale kann aufgr<strong>und</strong> eines Vergleichs der Potenziale<br />
innerhalb eines Perimeters zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschrieben werden, also z.B.<br />
vor <strong>und</strong> nach einer Änderung der Nutzungsstruktur. Die Beurteilung der nutzungsbedingten<br />
Einflüsse auf die Potenziale lässt sich aber nicht direkt messen. Man muss sich stattdessen auf<br />
Aussagen zu Veränderungen von Bodenparametern stützen. Unterschiede in den Empfindlichkeiten<br />
müssen ebenfalls einbezogen werden. Aus der Beeinflussung der Bodenparameter kann<br />
so auf die Veränderung der Bodenpotenziale geschlossen werden. In Anhang 2 wird dieses Vorgehen<br />
für verschiedene Nutzungen beschrieben <strong>und</strong> die Zusammenhänge werden in entsprechenden<br />
Grafiken veranschaulicht. Das Ergebnis dieser Abschätzungen ist in Tabelle 5 zusammengestellt.<br />
179<br />
179
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
mögliche Veränderung durch oberflächliche Nutzung:<br />
- Rohdichte, Lagerungsdichte, effektive<br />
Lagerungsdichte<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt, -form, organische Substanz<br />
- Horizontmächtigkeit (Oberboden)<br />
180<br />
- Gefüge (Oberboden)<br />
- Karbonatgehalt (Oberboden)<br />
- Kationenaustauschkapazität [KAK]<br />
(Oberboden)<br />
- Hemerobie (Grad der anthropogenen<br />
Überprägung)<br />
- Stoffgehalte<br />
mögliche Veränderung durch in die Tiefe greifende Eingriffe (z.B. Umlagerung, Überschüttung,<br />
Melioration):<br />
zusätzlich zu oben genannten:<br />
- Bodenart, Schluff-, Tongehalt<br />
- Grobboden, Skelett<br />
- Horizontmächtigkeiten, Bodenaufbau,<br />
Auflagehorizont, Substratabfolge,<br />
Durchwurzelungstiefe<br />
- Gründigkeit, pflanzennutzbare Gründigkeit,<br />
Substanzvolumen<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Wasserhaushalt, Wasserleitfähigkeit,<br />
Staunässestufe, bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe,<br />
nutzbare Feldkapazität, Saugspannung<br />
vollständige Neuschüttung, Rekultivierung:<br />
- Bodentyp, Horizontbezeichnungen<br />
- Bodenklasse<br />
Bodentyp<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
- Lufthaushalt, Luftkapazität,<br />
Durchlüftungstiefe Grobporenvolumen<br />
- Gefüge<br />
- Torfart, -zersetzungsstufe<br />
- KAK<br />
- Vorbelastung<br />
- Kohäsion<br />
- Ertragsfähigkeit<br />
- Seltenheit<br />
- Farbe, Eisenoxidgehalt, Redoxverhältnisse<br />
- Ausgangsgestein, Festgesteinszersatz<br />
Tabelle 4: Anthropogen veränderbare <strong>und</strong> in Ableitungsmethoden berücksichtigte Bodeneigenschaften<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
Legende: x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Vorbelastung<br />
Besiedlung x x ~ ~ ~ x x x x ~ x x ~ x / ~ x x ~ /<br />
Bodendeposition x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />
Garten ~ ~ ~ ~ x ~ x ~ ~ ~ ~ ~ / ~ ~ x x ~ ~ /<br />
Strassen ~ x ~ ~ ~ x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ ~ ~ /<br />
Landwirtschaft ~ x ~ ~ x x x x x x x x ~ / ~ ~ x ~ ~ x<br />
Freizeit: Golf ~ x ~ ~ x x x x x ~ / ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />
Tabelle 5: Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenparameter (Auswahl)<br />
180<br />
pH-Wert<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Um die verschiedenen Zustände der Ressource Boden beschreiben zu können werden also Aussagen<br />
über die Änderung jener Parameter, welche zur Ableitung der Potenziale relevant sind,<br />
benötigt. Dies kann als Prognose aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten oder durch gezielte Erhebung<br />
vor Ort erfolgen.<br />
Aus der Literatur sind bezüglich der Prognose von Bodenpotenzialänderungen nur wenige Ansätze<br />
bekannt:<br />
B. Mohs [1998] schlägt vor, Bodennutzungsklassen zu schaffen, denen Beeinträchtigungsfaktoren<br />
zugeordnet werden. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Herleitung der Faktoren bleiben dabei allerdings unklar. Die<br />
Beeinträchtigungsfaktoren schlagen sich in gleichem Masse auf sämtliche Bodenfunktionen nieder,<br />
was aus fachlicher Sicht hinterfragt werden muss. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen können relativ<br />
einfach qualitative <strong>und</strong> quantitative Änderungen bilanziert werden.<br />
B. Hochfeld et al. [2003] empfehlen eine Prognose von veränderten Bodenparametern auf der Basis<br />
plausibler Annahmen, ohne aber genauer darauf einzugehen. Aus den neuen Bodenparametern sollen<br />
die veränderten Wertestufen abgeleitet werden, was eine Bilanzierung der Änderungen erlaubt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Prognose von Veränderungen auch der Zeithorizont berücksichtigt<br />
werden müsste, um so den unterschiedlichen Stadien von Bodenbeeinflussung <strong>und</strong> ihren<br />
Regenerationsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird jedoch auch auf die mangelhafte<br />
Kenntnis der Entwicklung von Böden hingewiesen, was die zeitliche Betrachtung erschwert.<br />
Insgesamt muss der Aufwand zur Beurteilung sämtlicher Empfindlichkeiten <strong>und</strong> aller möglichen<br />
Potenzialänderungen durch fortdauernde oder neue Raumnutzungen als beträchtlich bezeichnet<br />
werden. Für die Anwendung muss der Betrachtungshorizont in thematischer <strong>und</strong><br />
räumlicher Hinsicht eingeengt werden. Es stellen sich damit die Fragen,<br />
1. in welchen Nutzungs- bzw. Naturräumen welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wie<br />
stark von Bedeutung sind, oder umgekehrt:<br />
2. welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wo wie stark von Bedeutung sind.<br />
Zu Punkt 1: Ausgangspunkt ist hier die räumliche Verteilung von Nutzungen. Die Beantwortung<br />
dieser Frage macht sichtbar, ob <strong>und</strong> mit welcher Wirkungsstärke eine bestimmte raumwirksame<br />
Tätigkeit im konkreten Raum, auf den sie sich auswirkt, die Ressourcenplanung betrifft.<br />
Im Folgenden einige Erläuterungen dazu:<br />
Siedlungsgebiete sind bezüglich der verursachten Bodenveränderungen durch baubedingte Eingriffe<br />
<strong>und</strong> nutzungsbedingte Stoffeinträge geprägt 320 . Vorrangig von Bedeutung sind hier deshalb<br />
Regelungspotenziale, welche den Schadstoff- <strong>und</strong> den Wasserhaushalt beschreiben. Im Zusammenhang<br />
mit der Schadstoffregelung ist sicher auch die Versauerungsempfindlichkeit von<br />
Bedeutung. Die Regelung des Wasserhaushalts ist insbesondere im Bezug zur oft gehemmten<br />
oder verhinderten Meteorwasserinfiltration in Siedlungsgebieten wichtig. Hierfür ist auch die<br />
Verdichtungsempfindlichkeit von Bedeutung. Weniger wichtig ist dagegen beispielsweise das<br />
Regelungspotenzial für Nährstoffe oder die Erosionsempfindlichkeit.<br />
Im Einflussbereich schadstoffemittierender Betriebe ist das Regelungspotenzial für Schadstoffe<br />
vorrangig. Die Potenzialbestimmung kann auf einzelne betriebsspezifische Stoffe oder Stoffgruppen<br />
beschränkt werden. Daneben sind wiederum Informationen zur Versauerungsempfindlichkeit<br />
wichtig. Die übrigen Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten sind in diesem Zusammenhang<br />
in der Regel nicht oder nur von untergeordneter Bedeutung.<br />
Bei der landwirtschaftliche Nutzung können sämtliche Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Potenziale bedeutsam<br />
sein. Einschränkungen können hier aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Nutzung getroffen werden.<br />
320 Vgl. hierzu Anhang 2 Teil 1.<br />
181<br />
181
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Neben Nutzungsräumen, wie sie oben beschrieben sind, können auch Naturräume betrachtet<br />
werden. Darunter sind Gebiete zu verstehen, welche vorwiegend aufgr<strong>und</strong> von natürlichen Gegebenheiten<br />
abgegrenzt werden. Beispiel hierfür sind Bereiche mit Gr<strong>und</strong>wasservorkommen,<br />
Gebiete mit Überschwemmungsgefährdung sowie Biotopstandorte.<br />
Innerhalb der näheren Gr<strong>und</strong>wassereinzugsgebiete sind im Hinblick auf den quantitativen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutz das Regelungspotenzial für Wasser, insbesondere mit Bezug auf die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, sowie die Verdichtungsempfindlichkeit von vorrangiger Bedeutung.<br />
Was den qualitativen Gr<strong>und</strong>wasserschutz betrifft, so sind auch sämtliche weiteren Regelungspotenziale<br />
von Bedeutung. Es sollten hier im Sinne einer umfassenden Betrachtung keine Regelungspotenziale<br />
vernachlässigt werden.<br />
Überschwemmungsgefährdete Gebiete <strong>und</strong> deren Einzugsbereiche können als weiteres Beispiel<br />
für einen Naturraum gelten. Im Vordergr<strong>und</strong> steht hier der Wasserhaushalt, insbesondere jene<br />
Prozesse, die den Oberflächenabfluss regeln. Hinzu kommen mögliche Erosions- <strong>und</strong> Ablagerungsprozesse<br />
mit daraus folgenden Schadstoffumlagerungen. Bedeutsam sind deshalb die Potenziale<br />
zur Regelung des Wasserhaushalts, allenfalls die Potenziale zur Regelung von Schadstoffflüssen.<br />
In den Einzugsbereichen kann auch die Erosionsempfindlichkeit eine wichtige<br />
Rolle spielen.<br />
Zu Punkt 2: Für die Frage, welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wo wie stark von Bedeutung<br />
sind, ist der Ausgangspunkt ein thematischer. Die Beantwortung dieser Frage macht sichtbar,<br />
für welche Nutzungsbereiche in einem konkreten Raum ein Abstimmungs- bzw. Korrekturbedarf<br />
besteht, wenn bestimmte ökologische Funktionen des Bodens gesichert werden sollen.<br />
Diese Information ist insbesondere für die Fachplanungen von Wichtigkeit.<br />
Bezieht man sich auf die Infiltration <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, so ist das Regelungspotenzial<br />
für Wasser vorwiegend in gr<strong>und</strong>wassernahen Einzugsgebieten von vorrangiger Bedeutung<br />
(quantitativer Gr<strong>und</strong>wasserschutz). Dasselbe gilt in Siedlungsgebieten, wo aus Sicht der Siedlungsentwässerung<br />
eine Versickerung von Meteorwasser angestrebt wird. Mit Blick auf den<br />
Oberflächenabfluss ist das Regelungspotenzial Wasser vorwiegend in Einzugsgebieten <strong>und</strong> Abflussbereichen<br />
mit erhöhter Überschwemmungsgefährdung von Wichtigkeit. Hier ergibt sich<br />
beispielsweise ein planerischer Abstimmungsbedarf mit Gefahrenkarten. Daneben spielt der<br />
Oberflächenabfluss natürlich auch in erosionsempfindlichen Gebieten eine wichtige Rolle. Untergeordnet<br />
ist aber dieses Regelungspotenzial auch in jenen Nutzungsräumen von Bedeutung,<br />
wo generell mit einer starken nutzungsbedingten Beeinträchtigung gerechnet werden muss.<br />
Das Regelungspotenzial für Schwermetalle ist natürlich in erster Annäherung in jenen Gebieten<br />
wichtig, welche durch entsprechende Immissionen belastet werden. Voraussetzung zur Abgrenzung<br />
entsprechender Gebiete ist die Kenntnis der Immissionssituation. Die näheren Einzugsgebiete<br />
von Gewässern stellen weitere Bereiche dar, in welchen dieses Potenzial auch bei geringeren<br />
Immissionen langfristig von Bedeutung ist. Innerhalb der erwähnten Bereiche können im<br />
Speziellen Zonen mit starker Infiltration <strong>und</strong> möglicherweise hoher Versauerungsempfindlichkeit<br />
besondere Wichtigkeit im Hinblick auf eine mögliche Schadstoffauswaschung mit daraus<br />
folgender Gewässerbelastung haben. Damit wird zum einen ein Querbezug zum Regelungspotenzial<br />
für Wasser, zum anderen ein Abstimmungsbedarf mit der Gewässerschutzplanung geschaffen.<br />
Natürlich ist das erwähnte Potenzial auch in Bereichen mit ‚sensiblen’ Nutzungen,<br />
also beispielsweise bei Kinderspielplätzen oder auf Gartenarealen von Bedeutung.<br />
Die verschiedenen Nutzungs- <strong>und</strong> Naturräume können sich auch überlagern. So kann beispielsweise<br />
ein Siedlungsgebiet auch im Einflussbereich eines Schadstoff emittierenden Betriebes<br />
sowie innerhalb eines Gr<strong>und</strong>wassergebietes liegen. Die Anforderungen der verschiedenen Bereiche<br />
an die Kenntnis der Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten müssen in diesen Fällen<br />
kumuliert werden.<br />
182<br />
182
Teil 3 Konkretisierung<br />
IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />
Tabelle 6 gibt eine Übersicht über die Relevanz verschiedener Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
für unterschiedliche Räume. Die Relevanzen könnten, bei entsprechender Datenlage,<br />
räumlich dargestellt werden. Sie dienen als Gr<strong>und</strong>lage für gezielte Potenzialerhebungen <strong>und</strong> für<br />
die Erhebung der dazu notwendigen Daten.<br />
Nutzungsräume:<br />
Siedlungsgebiet:<br />
Grünflächen<br />
Potenziale <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeiten:<br />
Einflussbereich schadstoffemitierender<br />
Betriebe<br />
von Bau betroffene Bereiche<br />
Infrastruktur von Betrieb betroffene<br />
Bereiche<br />
Landwirtschaft<br />
Militär<br />
Freizeit, Erholung (z.B. Golf, Wintersport)<br />
Wald<br />
Rohstoffgewinnung<br />
(Kies, Sand, etc.; Wasser)<br />
Ablagerungs- & Entsorgungsraum<br />
für Abfall, Boden<br />
Naturräume:<br />
Einzugsgebiete Gewässer;<br />
(→ Abstimmung mit Gewässerschutzkarte)<br />
Gebiete mit Überschwemmungsgefahr;<br />
(→ Abstimmung mit Gefahrenkarte)<br />
Legende<br />
Regelung Wasserhaushalt<br />
Regelung<br />
Schwermetalle<br />
Regelung<br />
Organika<br />
Regelung wasserlösliche<br />
Stoffe<br />
Tabelle 6: Räumliche Relevanz von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />
Regelung<br />
Nährstoffe<br />
Versauerungsempfindlichkeit<br />
in der Regel vorrangig zu berücksichtigen<br />
Verdichtungsempfindlichkeit <br />
Erosionsempfindlichkeit<br />
je nach Art <strong>und</strong> Intensität gegebenenfalls zu berücksichtigen<br />
untergeordnet oder nicht zu berücksichtigen<br />
183<br />
183
X. Diskussion <strong>und</strong> Veranschaulichung an einem<br />
fiktiven Beispiel<br />
1. Bewertung der Bodenpotenziale – Veranschaulichung an<br />
einem fiktiven Raumausschnitt<br />
1.1. Ausgangslage<br />
Im Folgenden soll in einem fiktiven Raum exemplarisch eine Konkretisierung von Potenzialbewertungen<br />
<strong>und</strong> deren Veränderung dargestellt werden. Dazu wurde eine möglichst vielseitige<br />
Landschaft mit einem vielseitigen Nutzungsspektrum entworfen (vgl. Abbildung 15).<br />
Abbildung 15: Fiktive Landschaft, Zustand zum Zeitpunkt 1 (Situation 1)<br />
Es geht uns dabei in erster Linie darum, vom grafischen Gesichtspunkt her die Sachverhalte in<br />
kompakter Form zu verdeutlichen. Der Modelllandschaft wurden beispielhafte räumliche<br />
Konstellationen zugr<strong>und</strong>e gelegt. Es wurde bewusst ein detaillierter Betrachtungsmassstab gewählt.<br />
Das erlaubt es auch, das gr<strong>und</strong>sätzliche Leistungsvermögen des vorgeschlagenen Wegs<br />
in Bezug auf den Ressourcenplan Boden aufzuzeigen sowie allfällige Schwachstellen darzustellen.<br />
Die notwendigen Daten werden dabei ebenso als bekannt vorausgesetzt wie auch deren<br />
Auswertung <strong>und</strong> Interpretation.<br />
Die Autoren sind sich bewusst, dass diese Voraussetzungen in der Realität für grosse Massstäbe<br />
vielfach nicht gegeben sind. Das heisst aber nicht, dass man dann konsequenterweise auch auf<br />
ein Vorgehen, wie es hier dargelegt wird, verzichten muss. Hingegen sind die Aussagegenauigkeit<br />
<strong>und</strong>/oder die Bandbreite der Fragestellungen, die mit den real vorhandenen Gr<strong>und</strong>lagen beantwortet<br />
werden können, entsprechend reduziert.<br />
Ausgangspunkt unserer Betrachtung ist die in Abbildung 16 dargestellte Nutzungsverteilung des<br />
fiktiven Raumausschnittes. Er zeigt eine zum grössten Teil landwirtschaftlich geprägte Landschaft.<br />
Abbildung 16: Nutzungsverteilung, Situation 1<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
Wald<br />
Futterbau<br />
Siedlung<br />
Ackerbau<br />
Aufschüttung<br />
Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />
Wiesland<br />
versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschaftsbaute, Strasse)<br />
Gewässer<br />
185<br />
185
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Bodeneigenschaften sind heterogen im Raum verteilt. Die unterschiedlichen Nutzungen treffen<br />
somit nicht überall auf gleiche Verhältnisse. Um Unvollständigkeiten zu vermeiden gehen wir<br />
wie gesagt von einer flächendeckenden <strong>und</strong> detaillierten Kenntnis der notwendigen Bodendaten<br />
aus. Für unser fiktives Beispiel unterstellen wir, dass die relevanten Daten in Form einer Bodenkarte<br />
bekannt sind (Abbildung 17).<br />
186<br />
Die Bodenkarte zeigt Flächen unterschiedlicher Bodeneigenschaften.<br />
Der Grenzverlauf kann in bestimmten Fällen durch<br />
Nutzungen hervorgerufen sein. In unserem Beispiel sehen wir<br />
dies im Bereich der Siedlungen (4), der Strasse (6 <strong>und</strong> 7) oder<br />
der Bodenablagerung (8). Ferner werden kleinräumige Phänomene<br />
häufig schon aufgr<strong>und</strong> der massstabsbedingten Generalisierung<br />
bei Kartierungen nicht verzeichnet. Beispiele dafür<br />
sind kleinere Bodenablagerungen oder anthropogen stark veränderte,<br />
ev. geschüttete Böden entlang von Strassen.<br />
Abbildung 17: fiktive Bodenkarte<br />
In den meisten Fällen liegen in der Schweiz, falls überhaupt,<br />
so nur von landwirtschaftlich <strong>und</strong> teilweise von forstwirtschaftlich genutzten Gebieten Daten<br />
vor. Aus grösseren deutschen Städten wie Berlin oder Stuttgart sind demgegenüber auch für das<br />
Siedlungsgebiet flächendeckende Bodendaten bekannt. Wie weit Bodendaten für einen Ressourcenplan<br />
tatsächlich flächendeckend bekannt sein müssen, welchen Detaillierungsgrad die<br />
erhobenen Daten haben sollen <strong>und</strong> nach welcher Methode die Erfassung erfolgt, soll aber an<br />
dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden, ist doch die Antwort davon abhängig, welche Ziele<br />
mit einer Planung verfolgt werden.<br />
1.2. Ableitung von Bodenpotenzialen<br />
Ist die räumliche Ausprägung der massgebenden Bodenparameter bekannt, so kann mit Hilfe<br />
geeigneter Ableitungsmethoden die Verteilung von Teilpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten dargestellt<br />
werden. Um welche Ableitungsmethoden es sich dabei handelt, muss vorgängig im<br />
Rahmen eines Auswahlverfahrens entschieden werden. Dabei sind Überlegungen bezüglich<br />
Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Methoden wichtig (vgl. Kap. IX, Abschnitt 2.2.). Art, Umfang<br />
<strong>und</strong> Qualität der vorhandenen Daten können ebenfalls einen Einfluss auf die Wahl der Ableitungsmethoden<br />
haben.<br />
a) Erarbeitung kartografischer Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Angewendet auf unsere Modelllandschaft kann das kartografische Resultat für ausgewählte Regelungspotenziale<br />
wie in Abbildung 18 dargestellt aussehen. Die Darstellung verwendet ein<br />
fünfstufiges Bewertungsschema, wie es häufig durch Ableitungsmethoden erzeugt wird. Hohe<br />
Werte entsprechen dabei einem hohen Regelungspotenzial. Sie sind hier dunkel eingefärbt.<br />
Situation 1<br />
Regelungspotenzial für:<br />
Wasser (z.B. Speicherung) Nährstoffe (z.B. Stickstoff) Schwermetall (z.B. Cd)<br />
Abbildung 18: Darstellung der räumlichen Ausprägung ausgewählter Potenziale in der Modelllandschaft (fiktiv)<br />
186
Tabelle 7: Flächenanteile unterschiedlicher Potenzialstufen<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Eine analoge Darstellung lässt sich für die Empfindlichkeiten der Böden gegenüber Nutzungseinflüssen<br />
erzeugen (Abbildung 19):<br />
Situation 1<br />
Empfindlichkeit bezüglich:<br />
Versauerung Verdichtung Erosion<br />
Abbildung 19: Darstellung der räumlichen Ausprägung ausgewählter Empfindlichkeiten in der Modelllandschaft (fiktiv)<br />
Aus solchen Darstellungen können erste Aussagen hinsichtlich der Verteilung <strong>und</strong> der Varianz<br />
von Potenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten gewonnen werden. Die räumliche Verteilung ergibt sich<br />
aus dem Kartenbild. In Prozentanteilen an der Gesamtfläche kann, ausgehend von der in Abbildung<br />
18 dargestellten Situation, die in Tabelle 7 wiedergegebene Potenzialstufen-Verteilung errechnet<br />
werden.<br />
Potenzial-<br />
stufe<br />
Situation 1<br />
Regelungspotenzial für:<br />
Schwermetalle<br />
Nährstoffe Wasser<br />
1 4.6% 4.6% 17.3%<br />
2 29.4% 33.8% 17.4%<br />
3 25.2% 48.8% 22.8%<br />
4 31.8% 10.8% 14.4%<br />
5 9.1% 2.0% 28.1%<br />
Abbildung 20: Abgrenzung verschiedener Naturräume<br />
Die extremen Potenzialstufen (sehr hoch<br />
bzw. sehr schwach) treten im Beispiel<br />
bei den Schwermetallen <strong>und</strong> den Nährstoffen<br />
nur in geringem Mass auf. Anders<br />
das Regelungspotenzial Wasser:<br />
Hier haben wir eine relativ ausgeglichene<br />
Verteilung über alle Potenzialstufen hinweg.<br />
Vor allem zur Beschreibung komplexer<br />
grösserer Betrachtungsräume können<br />
tiefer gehende statistische Analysen<br />
von Bedeutung sein.<br />
Denkbar ist auch die spezifische Beurteilung<br />
ausgewählter Teilbereiche, wie das<br />
folgende Beispiel zeigt. Es fokussiert auf<br />
die mögliche Beeinträchtigung der Oberflächen-<br />
oder der Gr<strong>und</strong>wasserqualität.<br />
Vorausgesetzt wird die Kenntnis der entsprechenden<br />
Naturräume (vgl. Kap. IX,<br />
Abschnitt 3.3.). Entsprechende Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />
sind in den Kantonen zumindest<br />
teilweise bereits vorhanden.<br />
Abbildung 20 zeigt die für unser Beispiel angenommene Verteilung ausgewählter Naturräume.<br />
Die Legende wurde bewusst einfach gehalten. Die Aufgliederung kann den Bedürfnissen entsprechend<br />
auch feiner gegliedert <strong>und</strong>/oder thematisch erweitert werden. Naturräume können<br />
sich auch überlagern.<br />
b) Beispiele für die raum- <strong>und</strong> handlungsbezogene Auswertung der<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
In Kombination mit den oben dargestellten Potenzial- <strong>und</strong> Empfindlichkeitsverteilungen eröffnet<br />
sich bereits ein weites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für die Bearbeitung räumlicher<br />
187<br />
187
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Fragestellungen. Sie sind auch im Rahmen von Planungsprozessen von Bedeutung. Zur Veranschaulichung<br />
hier einige Anwendungsmöglichkeiten:<br />
188<br />
• Die Unterlagen können als Datengr<strong>und</strong>lage für die Beschreibung des Ist-Zustandes der<br />
Ressource Boden dienen (Verteilung <strong>und</strong> Varianz einzelner Teilpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten;<br />
Flächenbilanzierungen; Auswahl, Charakterisierung <strong>und</strong> Vergleich unterschiedlicher<br />
Raumausschnitte). Beispiele hierfür sind:<br />
- Aussagen, welche die räumliche Ausprägung der Verdichtungsempfindlichkeit der Böden<br />
betreffen. Damit können relevante Einwirkungen raumbezogen beurteilt werden<br />
(z.B. Bautätigkeit, Landwirtschaft).<br />
- Herstellung einer Beziehung zwischen der räumlichen Verteilung von Böden mit hohem<br />
Wasser-Regelungspotenzial (z.B. bezüglich der Infiltration <strong>und</strong> Speicherung von Niederschlagswasser)<br />
<strong>und</strong> dem Einzugsgebiet unter- <strong>und</strong> oberirdischer Gewässer:<br />
Im Gewässerschutz <strong>und</strong> im Wasserbau spielen Informationen über Böden, die in Bezug auf den<br />
Wasserabfluss eine stark verzögernde Wirkung haben, eine wichtige Rolle. Sie helfen beispielsweise<br />
bei der Beurteilung von Oberflächenabflüssen bei Hochwasserereignissen <strong>und</strong> bei<br />
der Abschätzung des erosionsbedingten Eintrags von stofflich belastetem Bodenmaterial in<br />
Oberflächengewässer. Sie sind auch im Zusammenhang mit Fragen des qualitativen Gr<strong>und</strong>wasserschutzes<br />
von Bedeutung. Solche Prozesse sind insbesondere innerhalb der näheren Gewässereinzugsgebiete<br />
von Bedeutung.<br />
Abbildung 21 demonstriert die<br />
Eignung von kartografischen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für solche thematischen<br />
<strong>und</strong> räumlichen Fokussierungen.<br />
Sie zeigt, welche Flächen<br />
unter den genannten Gesichtspunkten<br />
besonderen Schutz verdienen.<br />
Abbildung 21: Beispiel für Kombination von Wasserregelungspotenzial mit Naturraum „Gewässer“ (Flächen der Potenzialstufen<br />
4 <strong>und</strong> 5 im näheren Einzugsgebiet ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer)<br />
188<br />
• Es können Aussagen zu Gefährdungssituationen gemacht werden. Damit erhält man eine<br />
Basis für die Anordnung notwendiger Massnahmen. Auch dazu einige Beispiele:<br />
- Aus der Erosionsempfindlichkeitskarte gehen die Gebiete mit hohem Erosionsrisiko<br />
hervor. Daraus lässt sich direkt ableiten, ob ein Handlungsbedarf im Sinne von Art. 6<br />
VBBo besteht.<br />
- Wenn Landwirtschaftsflächen, auf denen verstärkt organische Hilfsstoffe eingesetzt<br />
werden, in Bereichen liegen, die ein geringes Potenzial zur Regelung von Organikaeinträgen<br />
aufweisen, so können die Landwirte darauf hingewiesen <strong>und</strong> entsprechend<br />
beraten werden. Allenfalls ist zu prüfen ob vorbeugende Massnahmen ergriffen werden<br />
müssen.<br />
- Die Potenzialdaten geben Hinweise darauf, wo aus Sicht des Ressourcenschutzes keinesfalls<br />
Intensivlandwirtschaftszonen ausgeschieden werden sollen Es geht hier neben<br />
der Vermeindung von Gefährdungen auch um den Schutz hochwertiger Böden vor Beeinträchtigungen.<br />
- Liegen Gebiete, die erhöhten Schwermetallbelastungen ausgesetzt sind, in Bereichen<br />
mit geringem Regelungspotenzial (z.B. bezüglich Cadmium), zugleich hoher Versaue-
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
rungsempfindlichkeit <strong>und</strong> ausserdem im Einzugsbereich von Gewässern, so kann dies<br />
als potenzieller Gefährdungsbereich für die Wasserqualität dargestellt werden. Daraus<br />
ergibt sich ein Untersuchungsbedarf, allenfalls müssen Überwachungen, verschärfte<br />
Emissionsbegrenzungen, Kalkungen oder Bodensanierungen erwogen werden.<br />
• Basierend auf der räumlichen Verteilung der Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten können die<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für die Ausscheidung von besonders schutzwürdigern Flächen ergänzt werden.<br />
Zum Beispiel:<br />
- Ausscheidung von qualitativ hochwertigen Fruchtfolgeflächen (vgl. dazu Kap. VIII,<br />
Abschnitt 1)<br />
- Ausscheidung von Bereichen mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
• Es sind Aussagen zur Nutzungseignung möglich. Unterschiedliche Nutzungen stellen unterschiedliche<br />
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Böden. Es muss für die Nutzung<br />
ein Anforderungsprofil erstellt werden. Ein solches kann nach optimalen, wünschbaren<br />
<strong>und</strong> minimalen Potenzialanforderungen abgestuft werden. Das allein beantwortet allerdings<br />
noch nicht die Frage der Eignung, denn diese hängt auch von den möglichen nutzungsbedingten<br />
Beeinträchtigungen der Potenziale ab. Bei der Evaluation von Standorten<br />
<strong>und</strong> der Verteilung von Nutzungen ist auf beides zu achten. Das Anforderungsprofil ist<br />
deshalb mit dem „Gefährdungsprofil“ der Nutzung zu kombinieren. Zusammengenommen<br />
ergibt sich ein Raummuster der Eignung, das in etwa den Abstufungen „bestmöglich“ -<br />
„tolerierbar“ - „eingeschränkt tolerierbar“ - „nachteilig“ - „schlecht“ folgt. Sinnvoll wären<br />
solche Kategorisierungen z.B.<br />
- beim Design <strong>und</strong> der Standortplanung von Erholungsanlagen wie Golfplätzen, Skipisten<br />
usw.<br />
- bei Projekten zur systemangepassten ökologischen Aufwertung einer Kulturlandschaft<br />
(vgl. dazu das Beispiel Melioration Boswil in Kap. VIII Abschnitt 2)<br />
- bei der Beurteilung von Bauzonenausscheidungen aus der Sicht des Ressourcenschutzes.<br />
Potenzialverluste sind generell möglichst gering zu halten. Daneben sind aber auch<br />
die Anforderungen des Zonenzwecks zu berücksichtigen. Z.B. stellen Gebiete mit möglicher<br />
Gartennutzung wie Wohnzonen <strong>und</strong> Familiengartenareale besondere Ansprüche<br />
in Bezug auf den Schadstoffgehalt der Böden.<br />
1.3. Aggregieren der Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial<br />
Teilpotenziale sind für die Bearbeitung spezifischer Fragestellungen geeignet. Soll jedoch für<br />
ein ausgewähltes Gebiet die Nachhaltigkeit im Umgang mit der Ressource Boden insgesamt beurteilt<br />
werden, dann wird es nötig, die Teilbewertungen zu bündeln.<br />
Es gibt g<strong>und</strong>sätzlich zwei Möglichkeiten wie man zu einer solchen Gesamtbewertung kommen<br />
kann. Zum einen kann auf rein verbal-argumentativem Weg die Situation dargelegt <strong>und</strong><br />
bewertet werden, zum andern können die einzelnen Teilpotenzialbewertungen aufgr<strong>und</strong> von<br />
vorgängig festgelegten Regeln rechnerisch zu einer Gesamtpotenzialbewertung aggregiert<br />
werden.<br />
Verbal-argumentative Bewertungsverfahren lassen den Bewertenden jeweils einen relativ<br />
grossen Interpretationsspielraum offen. Das hat auch Vorteile: Die Bewertung lässt sich leichter<br />
an die jeweilige Situation <strong>und</strong> das mit der Bewertung verfolgte Ziel anpassen. Andererseits ist<br />
das Ergebnis mehr oder weniger stark von subjektiven Einschätzungen des Bewertenden<br />
geprägt. Auch dies kann positiv sein, dann nämlich, wenn der Bewertende über eine grosse<br />
Erfahrung als Experte verfügt <strong>und</strong> diese einbringt. Es kann aber auch bedeuten, dass<br />
Nutzungspräferenzen der Auftraggeber in die Bewertung einfliessen. Deshalb ist es notwendig,<br />
eindeutige Leitlinien für diese Art der Bewertung zu formulieren. Sonst besteht die Gefahr, dass<br />
189<br />
189
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
sich sachfremde Umstände (z.B. solche ökonomischer oder politischer Art) bewusst oder<br />
unbewusst auf die subjektive Beurteilung auswirken oder diese sogar leiten (Parteigutachten).<br />
Das ist nicht zulässig. Die Potenzialbewertung soll sich auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung<br />
der Ressource beziehen, sie kann <strong>und</strong> darf die politisch-planerische Beurteilung nicht ersetzen<br />
oder vorwegnehmen.<br />
Der rechnerischen Aggregation von Teilbewertungen werden Regeln für die Aggregation<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie müssen sachlich begründet werden, liegt doch im Festlegen der Regeln<br />
zugleich der hauptsächlichste Interpretationsspielraum dieser Methode. Es muss deshalb bei<br />
diesem Schritt offen gelegt werden, nach welchen sachlichen Gesichtspunkten <strong>und</strong> zu welchem<br />
Zweck eine Aggregation erfolgen soll. Nachdem die Form der Aggregierung einmal festgelegt<br />
ist ergeben sich im Zuge der weiteren Verarbeitung nur noch geringe Variationen.<br />
Bei diesem Verfahren liegen die positiven Aspekte in der Einheitlichkeit der Beurteilung, <strong>und</strong><br />
damit in der Möglichkeit, verschiedene, nach den gleichen Regeln bearbeitete Gebiete direkt zu<br />
vergleichen, sowie in der Eindeutigkeit der erzeugten neuen Information. Zugleich aber geht im<br />
Zuge der Aggregierung zwangsläufig ein Teil der Ausgangsinformation verloren. Dieser Verlust<br />
kann bei der verbal-argumentativen Bewertung im Hinblick auf den Zweck einer<br />
zusammenfassenden Betrachtung besser <strong>und</strong> transparenter nachvollziehbar gemacht werden.<br />
Für die Weiterverwendung der Resultate einer rechnerischen Aggregierung muss deren<br />
reduzierter Aussage- <strong>und</strong> Anwendungsbereich dementsprechend klar kommuniziert werden.<br />
Auch hier darf die politische Beurteilung nicht vorweggenommen werden. Das aggregierte<br />
Resultat zeigt die Folgen eines bestimmten Handelns unter zuvor festgelegten, fixen Vorgaben.<br />
Es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass wichtige Umstände nicht in unzulässiger Weise<br />
ausgeblendet werden. Zusammen mit den Resultaten sollten deshalb stets auch die<br />
Ausgangsdaten sowie die Aggregationsregeln verfügbar sein.<br />
Der Literatur können bisher erst wenige Hinweise zu Methoden entnommen werden, wie die<br />
Gesamtbeurteilung hergeleitet werden kann. Hier je ein Beispiel für die beiden diskutierten Ansätze:<br />
• In B. Hochfeld et al. [2003] wird ein festes Aggregationsschema vorgestellt. Ziel der Aggregation<br />
ist hier das Herleiten von Nutzungseignungen auf Gr<strong>und</strong> sämtlicher Potenzialbewertungen.<br />
Vorgeschlagen wird, in Anlehnung an Vorgaben des deutschen B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetzes,<br />
ein differenziertes Aggregieren von 11 bewerteten Teilfunktionen zu 5 Hauptfunktionen<br />
<strong>und</strong> anschliessend deren Neugruppierung zu 5 Funktionsgruppen. Im Wesentlichen geschieht<br />
dies durch die Berücksichtigung hoher Potentialwerte in einer festgelegten hierarchischen<br />
Reihenfolge:<br />
1. Lebensraum- & Archivfunktion<br />
2. Boden als Teil des Naturhaushalts<br />
3. Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbaufunktion<br />
4. Landwirtschaftliche Produktionsfunktion.<br />
Die Flächen der jeweiligen Funktionsgruppen sollen wiederum auf einer dreistelligen Skala<br />
bewertet <strong>und</strong> einer entsprechenden Nutzungseignung – z.B. für Überbauung, für Schadstoffemittierende<br />
Nutzung oder für ökologische Landwirtschaft – zugeordnet werden. Die Informationen<br />
bezüglich besonderer Empfindlichkeiten sollen dabei für alle Flächen als Hinweis<br />
beibehalten werden.<br />
Die vorgegebene Hierarchie ist Ausdruck eines Vorentscheides. Begründet wird die Reihenfolge<br />
unter den ökologischen Bodenpotenzialen mit der unterschiedlichen Reversibilität ihrer<br />
Beeinträchtigung. Das vermag für die Ressourcenplanung im Sinne der Nachhaltigkeit einzuleuchten.<br />
Das Vorgehen stösst jedoch rechtlich auf die Schwierigkeit, dass in der Priorisierung<br />
gewisser Funktionen vor anderen eine schematisierende politisch-planerische Wertung enthalten<br />
ist. Vor der Verfassung sind Naturschutz, Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Landwirtschaft<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich einander gleichgestellt. Die Gewichtung innerhalb der einzelnen Inte-<br />
190<br />
190
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
ressen muss den Anforderungen an eine Güterabwägung standhalten können, bedarf also jeweils<br />
einer auf den konkreten Sachverhalt Bezug nehmenden Begründung. Ausserdem kann<br />
es in einer konkreten Landschaft sein, dass ein gewisses Teilpotenzial generell so schwach<br />
ausgebildet ist, so dass seine Erhaltung von vorrangiger Bedeutung wird. Ein starres Schema<br />
kann diesem Umstand nicht Rechnung tragen.<br />
• Der deutsche B<strong>und</strong>esverband Boden 321 empfiehlt im Rahmen der Bauleitplanung für die Gesamtbeurteilung<br />
generell ein verbal-argumentatives Vorgehen, das problem- <strong>und</strong> raumspezifisch<br />
erfolgt. Daraus sollen Nutzungsempfehlungen <strong>und</strong> Handlungsanweisungen abgeleitet<br />
werden. In der Begründung verweist er für die Bevorzugung dieser Methode auf die Komplexität<br />
der Zusammenhänge <strong>und</strong> moniert, dass bei der Verwendung fixer Verknüpfungsalgorithmen<br />
Information verloren geht. Ziel der Gesamtbewertung ist im Wesentlichen die Beurteilung<br />
der Schutzwürdigkeit bzw. -bedürftigkeit, die Nutzungszuweisung sowie das Abschätzen<br />
von Kompensationsmassnahmen als Folge von Eingriffen.<br />
Diese Art <strong>und</strong> Weise der Problembetrachtung folgt bewährten Spuren <strong>und</strong> ist rechtskompatibel.<br />
Aber auch sie hat Nachteile: Eine vom konkreten Problem losgelöste Betrachtung der<br />
räumlichen Entwicklung ist nicht möglich, das Vorgehen verzichtet gänzlich auf den Zugewinn<br />
an Informationen, der aus einer rechnerischen Aggregierung fliessen kann: Diese könnte<br />
gesamträumliche Entwicklungen problemunabhängig sichtbar machen.<br />
Vielfach dürfte die beste Lösung in einer sinnvollen Verbindung der beiden Vorgehensweisen<br />
liegen. Oft möchte man die Entwicklung des Gesamtpotenzials der Böden im Hinblick auf eine<br />
spezifische Fragestellung abschätzen. In solchen Fällen kann es folgerichtig sein, bei der Aggregierung<br />
die einzelnen Teilpotenziale jeweils unterschiedlich zu gewichten. Das muss natürlich<br />
verbal-argumentativ begründet werden. Z.B. kann vorgegeben werden, dass Ablagerungen<br />
primär auf Böden mit geringem Standortpotenzial für Kulturpflanzen erfolgen sollten, nicht<br />
aber auf Böden mit hohem Lebensraumpotenzial für seltene Arten oder auf solchen mit Archivfunktion.<br />
Die weiteren Teilpotenziale werden erst in zweiter Linie in Betracht gezogen. Weil<br />
sich die Potenziale im Wesentlichen aus Bodenparametern ableiten, wird mit der Vorentschei-<br />
Regelungspotenzial für :<br />
Wasser Nährstoffe Schwermetalle<br />
1x<br />
Gesamtpotenzial 1.1<br />
Abbildung 22:<br />
Rechnerische Herleitung eines Gesamtpotenzials, Variante 1<br />
1x<br />
1x<br />
dung, welche Potenziale die massgeblichen<br />
sind, zugleich auch festgelegt,<br />
welche Bodenparameter für die Problembehandlung<br />
ausschlaggebend sind.<br />
Im angeführten Beispiel wären Informationen<br />
zur Seltenheit oder zur<br />
Hemerobie (Grad der anthropogenen<br />
Überprägung) eines Bodens notwendig.<br />
Kurz: Die Wahl der Ableitungsmethoden<br />
<strong>und</strong> die Gewichtung der Teilpotenziale<br />
bestimmen den Einfluss der betrachteten<br />
Bodenparameter auf die Bewertung.<br />
Das zeigt, wie wichtig es ist,<br />
die Aggregierungsmethoden auf sachlich<br />
<strong>und</strong> fachlich korrekte Gr<strong>und</strong>lagen<br />
zu stützen <strong>und</strong> diese offen zu legen.<br />
Abbildung 22 illustriert die kartografische<br />
Umsetzung einer einfachen Gesamtpotenzialbewertung<br />
auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage des ger<strong>und</strong>eten Mittelwertes<br />
aus drei ausgewählten Regelungspotenzialen.<br />
321 B<strong>und</strong>esverband Boden e.V. (Deutschland) [2001], Bodenschutz in der Bauleitplanung, S.75 ff<br />
191<br />
191
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Bei durchgehend einfacher Gewichtung zeigt sich z.B. im Siedlungsbereich (oben links) wie aus<br />
den ursprünglichen Qualitätsstufen des Potenzials für Wasser (2), Nährstoffe (2) <strong>und</strong> Schwermetalle<br />
(4) eine Gesamtpotenzialbewertung von 3 resultiert. Insgesamt wird in der Abbildung<br />
eine Generalisierung <strong>und</strong> Nivellierung der Aussage sichtbar; es sind lediglich noch drei der<br />
möglichen fünf Beurteilungsstufen vertreten.<br />
Verwendet man eine differenziertere Aggregationsregel so zeigt sich ein anderes Bild. Im folgenden<br />
Beispiel wird die Gesamtpotenzialbewertung zur Evaluation des Standorts einer Altholzverbrennungsanlage<br />
genutzt (Abbildung 23). Man ist insbesondere an der Leistungsfähigkeit<br />
der Böden gegenüber Schadstoffeinträgen interessiert. Damit wird das (bisher nicht betrachtete)<br />
Teilpotenzial „organische Schadstoffe“ wichtig. Dagegen wird das Nährstoffpotenzial<br />
nicht berücksichtigt. Den Potenzialen wurde im Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffzusammensetzung<br />
folgende Gewichtung gegeben: Organika: 4, Schwermetalle: 2, Wasser: 1.<br />
Regelungspotenzial für :<br />
Wasser Schwermetalle Organika<br />
192<br />
1x<br />
Gesamtpotenzial 1.2<br />
Abbildung 23:<br />
Rechnerische Herleitung eines Gesamtpotenzials, Variante 2<br />
2x<br />
4x<br />
Aus dem Resultat geht hervor, dass<br />
bei dieser Aggregation auch Böden<br />
mit relativ hohem Nährstoffpotenzial<br />
als Standort empfohlen werden.<br />
Will man vermeiden, dass die Anlage<br />
auf gutes landwirtschaftliches<br />
Land zu liegen kommt, muss man<br />
konsequenterweise auch das Teilpotenzial<br />
Nährstoffe in die Aggregationsrechnung<br />
einfliessen lassen,<br />
<strong>und</strong> zwar mit einer negativen Gewichtung.<br />
Daraus könnte sich wieder<br />
eine Nivellierung des Gesamtpotenzials<br />
ergeben. Das Beispiel<br />
zeigt die Sensibilität der Aggregation<br />
gegenüber der Auswahl <strong>und</strong><br />
Gewichtung der Ausgangsgrössen.<br />
Gerade deshalb eignet sich das Instrument<br />
aber auch zur Überprüfung<br />
der Konsistenz einer Interessenabwägung.<br />
2. Veränderung der Bodenpotenziale durch raumwirksame<br />
Tätigkeiten<br />
Die Dynamik von nutzungsbedingten Veränderungen der Leistungsfähigkeit von Böden (vorn<br />
Kap. IX, Abschnitt 3) kann mit dem Bisherigen allein noch nicht veranschaulicht werden. Es ist<br />
aber davon auszugehen, dass die Bodenparameter, die zur Ableitung der Bodenpotenziale verwendet<br />
werden, über anthropogene Einflüsse teilweise verändert werden. Diese Parameter sollen<br />
identifiziert <strong>und</strong> der Verlauf ihrer Veränderung vorhergesagt werden. Daraus kann abgeleitet<br />
werden, was das für die Bodenpotenziale bedeutet.<br />
Auf diesem Weg sollte es möglich sein, die nutzungsbedingte Veränderung der Ressource Boden<br />
darzustellen. Die unterschiedlichen Einflüsse werden auf einer gemeinsamen Betrachtungsebene<br />
beurteilt <strong>und</strong> miteinander in Beziehung gebracht. Das ermöglicht es, die als relevant erkannten<br />
Einflüsse systematisch wahrzunehmen <strong>und</strong> zu bilanzieren.<br />
192
2.1. Nutzungsentwicklung<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Um das Vorgehen zu illustrieren, nehmen wir an, unsere Modelllandschaft werde relativ starken<br />
Nutzungsänderungen unterworfen (Abbildung 24). Damit soll ein breites Spektrum möglicher<br />
Veränderungen aufgezeigt werden. Im Beispiel findet die Nutzungsentwicklung vorwiegend auf<br />
vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen statt.<br />
Nutzungen, Situation 1<br />
1<br />
Nutzung, Situation 2<br />
1<br />
1<br />
2<br />
2<br />
1<br />
3<br />
Die Gegenüberstellung zeigt folgende Nutzungsänderungen:<br />
- Ausweitung des Siedlungsgebietes durch industrielle Nutzung<br />
- Ausscheidung eines Familiengartenareals<br />
- Erstellung eines Golfplatzes<br />
- Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf einer Teilfläche (Wechsel von Wiese zu<br />
Intensivlandwirtschaft<br />
Die übrigen Nutzungen werden als konstant angenommen.<br />
2.2. Nutzungseinflüsse<br />
Wald<br />
Futterbau<br />
Siedlung<br />
Ackerbau<br />
Aufschüttung<br />
Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />
Wiesland<br />
versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschaftsbaute; Strasse)<br />
Gewässer<br />
Wald<br />
Futterbau<br />
Siedlung<br />
Aufschüttung<br />
Golf<br />
Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />
Intensivlandwirtschaft<br />
Familiengärten<br />
versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschafts-, 3: Industriebaute; Strasse)<br />
Gewässer<br />
Abbildung 24: Entwicklung der Rauminanspruchnahme: Gegenüberstellung von Ausgangszustand (Situation 1) <strong>und</strong><br />
neuer Nutzungsverteilung (Situation 2)<br />
Die neuen sowie die fortdauernden Nutzungen wirken unterschiedlich stark auf den Boden ein.<br />
Es wird folgendes unterstellt:<br />
- Neues Siedlungsgebiet: Im Zuge starker baulicher Veränderungen wird Boden stellenweise<br />
versiegelt, aber auch abgetragen, umgewälzt <strong>und</strong> verdichtet. Es wird auch neues Material zugeführt.<br />
- Bestehendes Siedlungsgebiet: Die Versiegelung schreitet fort. Eine anhaltende diffuse<br />
Schadstoffbelastung lässt sich nicht vermeiden.<br />
- Neues Familiengartenareal: Über Düngung <strong>und</strong> Kompost wurden Schadstoffe eingetragen.<br />
Die Bewirtschaftung erhöht die Porosität der Böden.<br />
193<br />
193
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
- Bodenablagerung (Fortdauer der Nutzung): Die seinerzeitige unsachgemässe Ausführung äussert<br />
sich in einer schlechteren Bodenstruktur <strong>und</strong> in Schadverdichtungen.<br />
- Golfplatz: Im Bereich des Golfplatzes kam es zu umfangreichen Bodenumlagerungen.<br />
- Intensivlandwirtschaft: Geländeanpassungen <strong>und</strong> Hydromelioration ermöglichen eine intensivere<br />
Bewirtschaftung <strong>und</strong> den verstärkten Einsatz von Maschinen. Es werden auch vermehrt<br />
Hilfsstoffe eingesetzt.<br />
- Futterbau (fortdauernde Nutzung): Hier beobachten wir eine zunehmend bodenschonende Bewirtschaftung.<br />
- Wald (fortdauernde Nutzung): Die unveränderte Nutzung verursacht keine bedeutenden Einwirkungen.<br />
- Strasse <strong>und</strong> Strassenrand (Fortdauer der Nutzung): Es muss mit fortdauernden Schadstoffeinträgen<br />
gerechnet werden.<br />
2.3. Neubewertung der Bodenpotenziale<br />
Werden die Nutzungsverteilung <strong>und</strong> die Potenzialsituation miteinander überlagert, so entstehen<br />
neue Teilflächen. Die Auswirkungen von Nutzungen auf die Bodenpotenziale sind dabei auch<br />
von der spezifischen Empfindlichkeit der Böden abhängig. Auch für diese Teilflächen können<br />
die Potenzialeinstufungen (wie oben unter Abschnitt 1.2. beschrieben) mit Hilfe geeigneter Ableitungsmethoden<br />
<strong>und</strong> allenfalls neu erhobenen Bodendaten ermittelt werden. Will man künftige<br />
Veränderungen prognostizieren, so muss abgeschätzt werden, inwieweit die für die Ableitung<br />
wichtigen Bodenparameter Veränderungen erfahren. Dies geschieht aufgr<strong>und</strong> von Plausibilitätsüberlegungen.<br />
Auf dieser Basis können auch die veränderten Potenziale neu abgeleitet werden.<br />
Für unser Beispiel wird angenommen, daraus habe sich die in Abbildung 25 dargestellte<br />
neue Situation ergeben.<br />
Situation 2<br />
Regelungspotenzial für:<br />
Wasser Nährstoffe Schwermetall<br />
Abbildung 25: Neue Potenzialsituation aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsentwicklung<br />
Die Potenzialveränderungen ergeben sich aus der Gegenüberstellung von ursprünglicher <strong>und</strong><br />
veränderter Potenzialsituation (Abbildung 26).<br />
2.4. Erläuterung der Potenzialveränderungen<br />
In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, dass es durchaus glaubhafte Gründe für die angenommene<br />
Potenzialentwicklung gibt. Zu beachten bleibt, dass in analoger Weise nicht nur Neunutzungen<br />
oder Nutzungsänderungen sondern auch andauernde Nutzungen den Boden verändern können,<br />
beispielsweise durch diffuse Stoffeinträge oder durch zunehmende Verdichtung bei wiederkehrenden<br />
Befahrungen. Sie können <strong>und</strong> sollen ebenfalls in die Abschätzung <strong>und</strong> Bilanzierung einbezogen<br />
werden.<br />
194<br />
194
Situation 1<br />
Situation 2<br />
Veränderungen<br />
in Potenzialstufen<br />
Nutzung<br />
Regelungspotenziale für:<br />
Wasser<br />
Nährstoffe<br />
a) Ursachen der Potenzialentwicklung<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Den in Abschnitt 2.2. geschilderten Nutzungseinflüssen wurden in unserem fiktiven Beispiel einige<br />
sehr generelle Annahmen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, wie sie in der Vergangenheit häufig beobachtet<br />
werden konnten. Etliche dieser angenommenen nutzungsbedingten Belastungen hätten durch<br />
bewussten Umgang mit dem Boden reduziert oder vermieden werden können, wie auch aus den<br />
folgenden Anmerkungen hervorgeht:<br />
- Neues Siedlungsgebiet: Aufgr<strong>und</strong> starker Eingriffe innerhalb des neu ausgeschiedenen Siedlungsgebietes<br />
wird hier durchgehend eine deutliche Abnahme der Potenziale angenommen.<br />
Das ist nicht immer zwingend. Im Anwendungsfall hängt die Höhe der Potenzialveränderung<br />
vorwiegend von den Ausgangspotenzialen sowie von der Art <strong>und</strong> der Intensität der Umgestaltung<br />
ab. Es muss auf die konkreten Umstände abgestellt werden.<br />
- Bestehendes Siedlungsgebiet: Für das Regelungspotenzial Wasser wird als Folge der fortschreitenden<br />
Versiegelung eine leichte Potenzialabnahme angenommen. Bei den Schwermetallen<br />
wird von einer fortdauernden diffusen Belastung ausgegangen. Dies wird sich auch in<br />
Zukunft bis zu einem gewissen Grad kaum vermeiden lassen.<br />
- Neues Familiengartenareal: Im Bereich des Familiengartenareals wurde von einer Reduktion<br />
der Regelungspotenziale Nährstoffe <strong>und</strong> Schwermetalle ausgegangen, wie dies insbesondere in<br />
der Vergangenheit durch Überdüngung, Einträge von Klärschlamm schlechter Qualität, schadstoffbelastetem<br />
Kompost usw. verursacht wurde (vgl. vorn Kap. VIII, Abschnitt 3.). Reduktionen<br />
dieses Ausmasses sollten heute bei neu angelegten Familiengärten nicht mehr auftreten.<br />
Das Regelungspotenzial für Wasser zeigt, dass auch eine positive Beeinflussung durch Nutzungen<br />
möglich ist. Es wird unterstellt, dass in unserem Beispiel aufgr<strong>und</strong> der bewirtschaftungsbedingten<br />
Erhöhung der Porosität ein positiver Effekt erwartet werden kann.<br />
- Bodenablagerung (Fortdauer der Nutzung): In Anlehnung an die Ergebnisse von Qualitätsuntersuchungen<br />
bei Geländeauffüllungen im Kanton Zürich 322 wurde als Folge der häufig<br />
322 FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />
Schwermetalle<br />
Gesamtpotenzial<br />
(ger<strong>und</strong>et)<br />
(Berechnung auf der Basis<br />
von unger<strong>und</strong>eten Werten)<br />
Abbildung 26: Gegenüberstellung der beiden Situationen. Darstellung von drei Teilpotenzialen <strong>und</strong> des ungewichtet<br />
aus diesen drei Teilpotenzialen zusammengesetzten Gesamtpotenzials. In der untersten Zeile werden jeweils die<br />
Potenziale zu den beiden Zeitpunkten miteinander verglichen.<br />
195<br />
195
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
anzutreffenden Schadverdichtungen eine Reduktion des Regelungspotenzials Wasser angenommen.<br />
Die anderen Potenziale bleiben unverändert. Das Risiko der Verdichtung kann über<br />
einen Bodenaufbau mit fachk<strong>und</strong>iger Bodenschichtung <strong>und</strong> daran anschliessend langjähriger<br />
behutsamer Bewirtschaftung deutlich reduziert werden.<br />
- Golfplatz: Beim Golfplatzbau wurde von einem Beispiel ausgegangen, wo grossräumig „Land<br />
Art“ betrieben wurde, mit dem Effekt, dass ein grosser Teil der Fläche von Bodenumlagerungen<br />
betroffen ist. Wir sind davon ausgegangen, dass sich die Bodenpotenziale dadurch tendenziell<br />
ausnivellieren. Kleinräumige Effekte wie Bunker <strong>und</strong> künstliche Seen wurden ausgeklammert.<br />
Betroffen ist insbesondere das Regelungspotenzial für Wasser, die Veränderungen dürften<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich eine Erniedrigung zur Folge haben. Das Potenzial der Böden für den Nährstoffkreislauf<br />
verbleibt in etwa auf gleichem Niveau oder erniedrigt sich leicht. Für Schwermetalle<br />
sind wir breitflächig von einem Trend hin zur Verschlechterung ausgegangen (Import von Bodenmaterial<br />
mit erhöhtem Fremdmaterialanteil, das mit dem bestehenden Material vermischt<br />
wurde; erhöhter Eintrag im Unterhalt durch Dünger <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel). Vormals bestehende<br />
Grenzen der Bodenparameterverteilung bleiben teilweise in der veränderten Situation<br />
noch sichtbar, die Nivellierungstendenz hat aber auf den einzelnen Flächen eine unterschiedlich<br />
starke Veränderung der verschiedenen Potenziale zur Folge.<br />
Je nach Ausgestaltung des Projektes wäre natürlich auch eine heterogenere Verteilung der<br />
Eingriffe <strong>und</strong> somit eine kleinräumig wechselhaftere Charakteristik der Beeinflussung möglich.<br />
Dies würde den heutigen Anforderungen an Golfplatzprojekte besser entsprechen. Generell<br />
aber sind bei Sportanlagen grossflächige Bodenveränderungen nach wie vor denkbar, beispielsweise<br />
beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Skipisten.<br />
- Intensivlandwirtschaft: Bei der landwirtschaftlichen Nutzungsänderung von Wiesland zu Intensivlandwirtschaft<br />
wird in unserem fiktiven Beispiel ebenfalls eine mehr oder weniger deutliche<br />
Überprägung der vormaligen Potenzialverteilungen gezeigt. Betroffen sind vorwiegend<br />
die Regelungspotenziale Wasser <strong>und</strong> Nährstoffe. Generell wird eine Verminderung der Potenziale<br />
angenommen. Als weitere wichtige Einflussgrössen wurden hier auch die Erosions- <strong>und</strong><br />
die Verdichtungsempfindlichkeiten einbezogen.<br />
- Futterbau (fortdauernde Nutzung): Durch entsprechende Anpassung der landwirtschaftlichen<br />
Praxis konnte bei einzelnen Potenzialen eine Erhöhung erreicht werden. Dies wird für verschiedene<br />
Potenziale <strong>und</strong> räumliche Bereiche dargestellt.<br />
- Wald (fortdauernde Nutzung): Dieser Nutzungsbereich wird als Beispiel für konstante Potenzialverhältnisse<br />
aufgeführt. Je nach Art der Waldnutzung <strong>und</strong> äusseren Einflüssen (z.B. diffuse<br />
stoffliche Belastung) sind natürlich auch bei dieser Nutzung Potenzialänderungen möglich.<br />
- Strasse <strong>und</strong> Strassenrand (Fortdauer der Nutzung): Unter der Annahme andauernder<br />
Schadstoffeinträge wird in diesem Bereich eine Verminderung der Regelungspotenziale für<br />
Schwermetalle verzeichnet. Das Regelungspotenzial für Wasser <strong>und</strong> Nährstoffe wird als konstant<br />
angenommen.<br />
b) Skaleneffekte<br />
Die Art <strong>und</strong> Weise des Umgangs mit Boden kann zu kleinräumig sehr unterschiedlichen Strukturen<br />
führen. Das wird hier am Beispiel des Familiengartenareals gezeigt (Abbildung 27). Familiengärten<br />
werden von den verschiedenen Pächtern sehr unterschiedlich bewirtschaftet. Die Verhältnisse<br />
können dabei nicht nur von einer Gartenparzelle zur anderen, sondern, was in der Abbildung<br />
nicht sichtbar wird, auch innerhalb der einzelnen Parzellen erheblichen Schwankungen<br />
unterworfen sein. Messungen von Schadstoffbelastungen haben diese Heterogenität klar dokumentiert<br />
323 .<br />
323 Vgl. vorn Kap. VIII, Abschnitt 3.2<br />
196<br />
196
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
In welcher Auflösung <strong>und</strong> wie detailliert die Bodenpotenziale <strong>und</strong> ihre Veränderungen dargestellt<br />
werden sollen, hängt zum einen von der vorhandenen Datenlage <strong>und</strong> den Möglichkeiten zu<br />
ihrer Interpretation ab, zum anderen aber auch von der Fragestellung, die der Potenzialerhebung<br />
zugr<strong>und</strong>e liegt. Die Probleme, die sich dabei stellen, sind mit jenen vergleichbar, die wir beim<br />
Generieren von Bodenkarten aus Punktdaten angetroffen haben 324 .<br />
Nutzung, Situation 2 Parzellenweise Darstellung der Potenzialverhältnisse<br />
im Bereich der Familiengärten<br />
Abbildung 27: Die räumlich sehr heterogene Nutzung des Familiengartenareals äussert sich bei detaillierter Betrachtung<br />
in einem ebenso heterogenen Muster der Potenzialverhältnisse. Beim Verkleinern des Massstabs verschwindet<br />
dieses Muster <strong>und</strong> mündet aus in einer generellen gemittelten Aussage.<br />
c) Bilanzierung von Veränderungen<br />
Für die Planung sind solche Visualisierungen von einiger Relevanz. Voraussetzung ist, dass sie<br />
die Entwicklung nicht reaktiv, sondern vorhersagend für den betrachteten Raumausschnitt zu<br />
beschreiben vermögen. Dabei ist auch auf die Voraussetzungen <strong>und</strong> die Möglichkeiten zur Beeinflussung<br />
der Entwicklung einzugehen Die Beschreibung kann sich thematisch sowohl auf<br />
einzelne Teilpotenziale wie auch auf das aggregierte Gesamtpotenzial beziehen. Räumlich lassen<br />
sich ausgewählte Bereiche oder der gesamte abgegrenzte Raum abbilden. Methodisch kann<br />
man sich mit einer sprachlichen Beschreibung <strong>und</strong> Bilanzierung der Veränderungen begnügen.<br />
Es lassen sich aber auch zusätzliche Analysen auf rechnerischer Basis durchführen.<br />
Auffällig – <strong>und</strong> mit Blick auf die Ressource Boden besonders bedenklich – ist in unserem Beispiel<br />
die generelle Verminderung der Bodenpotenziale. Sie wird in der bildlichen Darstellung<br />
deutlich zum Ausdruck gebracht.<br />
Bei der Quantifizierung von solchen Veränderungen stösst die sprachliche Beschreibung an<br />
Grenzen, insbesondere da, wo grössere, komplexe Planungen beurteilt werden müssen. Rechnerische<br />
Auswertungen können hier weiter führen. Dabei sollen Veränderungen ermittelt <strong>und</strong> miteinander<br />
sowie mit der betroffenen Fläche in Beziehung gebracht werden. Dies wird im Folgenden<br />
mit Hilfe einer einfachen quantitativen Bilanzierung für drei mögliche Aufgabenstellungen<br />
gezeigt 325 .<br />
Summe der Flächen mit gleichem Potenzial <strong>und</strong> Bilanzierung der Verschiebungen<br />
Will man sich eine Übersicht über die Grössenordnung der Potenzialverschiebungen verschaffen,<br />
so eignen sich dazu die aufsummierte Veränderung des Anteils von Flächen mit gleichem<br />
Potenzial <strong>und</strong> die aufsummierte Bilanzierung dieser Veränderungen. Die entsprechenden Daten<br />
326 sind für unser Beispiel in einem Säulendiagramm dargestellt (Abbildung 28). Die Poten-<br />
324<br />
Vorn Kap. VI, Abschnitt 2.1.b<br />
325<br />
Die vorausgesetzten <strong>und</strong> errechneten Gr<strong>und</strong>lagedaten können dem Anhang 4 (Zusammenstellung der<br />
Daten des fiktiven Beispiels) entnommen werden.<br />
326<br />
Vgl. Anhang 4<br />
197<br />
197
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
zialverschiebungen sind deutlich erkennbar, im Unterschied zur kartografischen Darstellung<br />
jedoch aus einem generalisierten Blickwinkel.<br />
Index für die gesamträumliche Potenzialentwicklung<br />
Bei zusammenfassenden Aussagen zu gesamträumlichen Veränderungen stellt sich die Frage,<br />
inwieweit es überhaupt zulässig ist, die Potenzialentwicklung in einem Raum auf einen einzelnen<br />
Wert, der als Index für die gesamträumliche Potenzialentwicklung dienen soll, zu reduzieren.<br />
Es kann hierfür auf die Erörterungen in Abschnitt 1.3. dieses Kapitels (Aggregieren der<br />
Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial) verwiesen werden.<br />
Gesamtbewertungen können eine wertvolle Zusatzinformation darstellen, müssen aber stets im<br />
Zusammenhang mit den Gr<strong>und</strong>lagen gesehen werden, die zu ihrer Ermittlung verwendet wurden.<br />
Es muss transparent sein, auf welchem Weg die Bewertung entstanden ist. So ist auch gewährleistet,<br />
dass bei Bedarf auf die detaillierten Gr<strong>und</strong>lagedaten zurückgegriffen werden kann.<br />
Werden Gesamtbewertungen nur für sich alleine betrachtet, so besteht immer die Gefahr unzulässiger<br />
Interpretationen.<br />
Ein einfacher rechnerischer Ansatz zur Beschreibung gesamträumlicher Veränderungen ist beispielsweise<br />
die Gewichtung der Potenzialbewertungen mit dem betreffenden Flächenanteil. Die<br />
Summe der auf diese Weise gewichteten Potenzialbewertungen liefert eine entsprechende Potenzialbewertung<br />
des Gesamtraumes. Als auf diese Weise ermitteltes Gesamtpotenzial ergibt<br />
sich für unser Beispiel (Tabelle 8):<br />
Potenzialbewertung<br />
über den ganzen<br />
Durchschnittliches Regelungspotenziale für:<br />
Betrachtungsraum gemittelt Schwermetalle Nährstoffe Wasser<br />
198<br />
Potenzial<br />
gross<br />
kl i<br />
Situation 1 Situation 2 Änderungen<br />
SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges<br />
Änderung<br />
positiv<br />
ti<br />
Abbildung 28: Grafische Darstellung der prozentualen Flächenanteile an der Gesamtfläche<br />
(SM: Regelungspotenzial für Schwermetalle; Nähr: Regelungspotenzial für Nährstoffe; Wa: Regelungspotenzial für<br />
Wasser; Ges: Gesamtpotenzial). Die Berechnungen <strong>und</strong> Daten, welche der Darstellung zugr<strong>und</strong>e liegen, sind in<br />
Anhang 4 enthalten<br />
Aggregiertes<br />
Gesamtpotenzial<br />
Situation 1 3.11 2.72 3.19 3.01<br />
Situation 2 2.55 2.43 2.48 2.49<br />
Veränderung<br />
= "Potenzialentwicklungsindex"<br />
-0.57 -0.29 -0.70 -0.52<br />
Tabelle 8: Zusammenstellung von Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der durchschnittlichen Potenziale im gesamten Betrachtungsraum;<br />
über die Fläche gewichtet (Die verwendeten Gr<strong>und</strong>lagedaten sind in Anhang 4 enthalten)<br />
198
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Die Tabelle zeigt: Die Potenziale haben sich in der Situation 2 für die verschiedenen Teilpotenziale<br />
auf einem insgesamt vergleichbaren Niveau eingependelt. Gesamthaft ist von einer Verschiebung<br />
von „mittel“ nach „mässig schwach“ auszugehen. Das ist an sich schon bedenklich.<br />
Die nähere Betrachtung zeigt darüber hinaus, dass sich insbesondere das Teilpotenzial Wasser<br />
deutlich stärker verändert hat als das Teilpotenzial Nährstoffe. Das bedeutet, dass diesem Teilpotenzial<br />
in Zukunft besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausserdem muss die<br />
längerfristige Bedeutung eines solchen Potenzialverlusts analysiert werden. Es fragt sich, ob im<br />
Hinblick auf rechtliche Anforderungen überhaupt weitere Verluste in Kauf genommen werden<br />
können. In Bezug auf die hauptsächlich dafür verantwortlichen Nutzungen (Golfplatzbau <strong>und</strong><br />
Intensivlandwirtschaft, vgl. Abschnitt 2.3.) fragt sich, ob, <strong>und</strong> wenn ja unter welchen Auflagen,<br />
im betrachteten Raum überhaupt noch mehr vergleichbare Nutzungsänderungen zulässig sein<br />
können. Zudem offenbart sich das Bedürfnis, nach Wegen zu suchen, wie solche Potenzialveränderungen<br />
längerfristig wieder kompensiert werden können.<br />
d) Betrachtung ausgewählter Raumbereiche<br />
Bilanzierungsansätze, wie sie unter c) vorgestellt wurden, können zur Bearbeitung spezifischer<br />
Fragestellungen auch auf ausgewählte Raumbereiche reduziert angewendet werden. Anders<br />
gesagt: Es soll die Potenzialentwicklung innerhalb definierter Natur- oder Nutzungsräume bilanziert<br />
werden, also zum Beispiel innerhalb von Gewässereinzugsgebieten oder betreffend die<br />
ackerbaulich genutzte Flächen.<br />
Potenzialveränderungen im näheren Einzugsgebiet von Gewässern:<br />
Zur Veranschaulichung wird im Folgenden (Abbildungen 29 <strong>und</strong> 30) der bereits vorgestellte<br />
Bereich der näheren Einzugsgebiete ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer ausgewertet (vgl. vorn,<br />
Abschnitt 1.2.). Für die Datengr<strong>und</strong>lage wird wiederum auf Anhang 4 verwiesen.<br />
Kartografische Darstellung der Potenzialveränderungen im näheren Gewässereinzugsgebiet:<br />
Änderung der Regelungspotenziale für:<br />
Schwermetall Nährstoffe<br />
Wasser<br />
Gesamtpotenzial<br />
Abbildung 29: Räumliche Darstellung der Potenzialveränderungen im näheren Einzugsgebiet von Gewässern<br />
Bilanzierung der Potenzialveränderungen im näheren Gewässereinzugsgebiet:<br />
Situation 1 Situation 2 Änderungen<br />
Potenzial<br />
gross klein<br />
SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges<br />
Abbildung 30: Diagramm der Potenzialsituationen <strong>und</strong> –veränderungen innerhalb des näheren Einzugsgebietes von<br />
Gewässern<br />
199<br />
Änderung<br />
positiv negativ<br />
199
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
Potenzialveränderungen über den Bereich des näheren Gewässereinzugsgebiets gemittelt:<br />
Gesamträumliche<br />
200<br />
Regelungspotenziale für:<br />
Bewertung Schwermetalle Nährstoffe Wasser<br />
Gesamt-<br />
Situation 1 3.29 2.71 3.36 3.12<br />
Situation 2 2.55 2.45 2.58 2.53<br />
potenzial<br />
Veränderung -0.75 -0.27 -0.78 -0.60<br />
Tabelle 9: Zusammenstellung von Zustand <strong>und</strong> Veränderung der durchschnittlichen Potenziale im betrachteten<br />
Raumausschnitt; über die Fläche gewichtet<br />
Im Vergleich zum Gesamtgebiet ist der negative Trend im ausgewählten Bereich tendenziell<br />
stärker. Besonders betroffen sind die Regelungspotenziale Schwermetall <strong>und</strong> Wasser sowie das<br />
Gesamtpotenzial. Diese Kombination kann z.B. im Zusammenhang mit Abschwemmung oder<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung zum Problem werden, befinden wir uns doch im näheren Einzugsbereich<br />
ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer.<br />
Flächen positiver Potenzialentwicklung sind im ausgewählten Gebiet schwächer vertreten als im<br />
Gesamtgebiet. Zieht man das Kartenbild hinzu, so erweist sich die räumliche Verteilung der<br />
Potenzialveränderungen im Hinblick auf Massnahmen, mit denen einer allfälligen Gefährdung<br />
begegnet werden soll, dennoch als stark heterogen. Die Darstellung <strong>und</strong> Bilanzierung von Zustand<br />
<strong>und</strong> Veränderung von Bodenpotenzialen kann deshalb auch dazu dienen, innerhalb des<br />
abgegrenzten Raumes besondere Problemflächen zu identifizieren.<br />
e) Identifikation von Problemflächen: Beispiel Schwermetalle<br />
Um die Eignung von GIS-basierten Analysen zur Identifikation von Problemflächen zu illustrieren,<br />
wird im Folgenden der Fokus auf die Problematik der Schwermetalle gerichtet. Es wird die<br />
Frage danach gestellt, ob im Hinblick auf den Eintrag <strong>und</strong> die Verlagerung von Schwermetallen<br />
räumlich besonders problematische Bereiche zu erkennen sind.<br />
Wichtige Prozesse sind in diesem Zusammenhang einerseits der Eintrag von Schwermetallen<br />
<strong>und</strong> andererseits die Verminderung des Regelungspotenzials für Schwermetalle. Ursache dafür<br />
sind verschiedene Nutzungen. Ein besonderes Augenmerk gilt der räumlichen Überlagerung<br />
von Nutzungseinflüssen.<br />
Nutzung, Situation 2<br />
1<br />
2<br />
1<br />
3<br />
Reg.Pot. Schwermetall 2<br />
Abbildung 31:<br />
Zusammentreffen schwermetallemittierender Nutzungen<br />
200<br />
Ein möglicher Bereich für das räumliche<br />
Zusammentreffen von schwermetallemittierenden<br />
Nutzungen sowie<br />
Nutzungen, welche das betrachtete<br />
Regelungspotenzial tendenziell<br />
erniedrigen, ist in Abbildung 31 eingekreist.<br />
Als Ursache für Schwermetalleinträge<br />
bzw. bereits vorhandene<br />
Schwermetallbelastungen werden<br />
einerseits die industrielle Nutzung<br />
<strong>und</strong> andererseits der Einfluss<br />
der Strasse angenommen. Die Wirkungsbereiche<br />
der beiden Nutzungs-
Teil 3 Konkretisierung<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
arten können sich überschneiden. Niedrige Regelungspotenziale für Schwermetalle sind in den<br />
Bereichen Familiengarten <strong>und</strong> Strassenrand, sowie für einen Teil des Golfplatzes ausgewiesen.<br />
Bereiche mit geringem Regelungspotenzial, welche innerhalb des Einflussbereiches der kritischen<br />
Nutzungen liegen, können dann als Problemflächen bezeichnet werden, wenn ein Schutzgut<br />
von negativen Auswirkungen besonders betroffen ist. Allfällige Massnahmen sollten im<br />
Sinne einer Prioritätenfindung in einem ersten Schritt auf die so bezeichneten Problemflächen<br />
konzentriert werden.<br />
Im Bereich Strassensaum <strong>und</strong> Golfplatz können langfristig Beeinträchtigungen von Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Schwermetalle auf lange Sicht im<br />
Boden immobilisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gefahr einer Verlagerung von<br />
Metallen in die Tiefe stark schwermetall- <strong>und</strong> bodenspezifisch ist. Dasselbe gilt für die Aufnahme<br />
von Schwermetallen durch Pflanzen <strong>und</strong> für deren toxikologische Wirkung in Menschen,<br />
Tieren <strong>und</strong> Pflanzen. Das Schutzgut Mensch ist im Fall des Familiengartenareals über die Nahrungsmittelkette<br />
bzw. über die mögliche direkte Bodenaufnahmen (spielende Kleinkinder, ungewaschenes<br />
Wurzelgemüse) betroffen.<br />
3. Konsequenzen für die Planung<br />
Das hier skizzierte fiktive Beispiel zeigt mit aller Deutlichkeit die Gefahr einer Nivellierung der<br />
Bodenpotenziale nach unten. Für die Problemanalyse verschafft die GIS-basierte Prognose der<br />
Auswirkungen von Nutzungsänderungen <strong>und</strong> Nutzungsentwicklungen klare Vorteile. Sie erlaubt<br />
es, die Ansprüche an den Boden <strong>und</strong> deren rechtliche Beurteilung in der Form einer Matrix<br />
miteinander zu verknüpfen. Das lässt die Berücksichtigung von Rückkopplungseffekten zu.<br />
Diese Chance ist unbedingt zu nutzen, will man verhindern, dass die Entwicklung in eine grossräumig<br />
<strong>und</strong>ifferenzierte Schwächung der Bodenpotenziale ausmündet. Konkret heisst das:<br />
− Es muss entschieden werden welche Flächen wegen ihrer naturräumlichen Bedeutung auf jeden<br />
Fall zu sichern sind<br />
− Zugleich ist es anzumerken, dass die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der Planung nicht auf eine Endzustandsplanung<br />
im Sinne einer absoluten, endgültigen, definitiven Ordnung ausgerichtet sind.<br />
Das wäre völlig lebensfremd. Ohne planerische Intervention droht aber ironischerweise genau<br />
das: Im selben Ausmass, wie die multifunktionale Nutzbarkeit des Raumes nach dem Zufallsprinzip<br />
oder flächendeckend abnimmt, werden Nutzungsoptionen verbaut <strong>und</strong> es verbleiben<br />
den einzelnen Flächen nur die noch möglichen, nicht aber die gesamträumlich wünschbaren<br />
Nutzungen.<br />
− Angesichts der Dynamik des Lebens <strong>und</strong> der Wahrung der Bestimmungsfreiheit künftiger<br />
Generationen kann eine solche Entwicklung nicht das mit der Raumplanung anzustrebende<br />
Ziel sein. Die Planung des Umgangs mit dem Boden kann sich nur dann haushälterisch nennen,<br />
wenn sie im Sinne der Nachhaltigkeit auf ein anzustrebendes Fliess-Gleichgewicht hinsteuern.<br />
Sie ist insoweit Chancen- <strong>und</strong> Verzichtsplanung in einem.<br />
− Im Gleichgewichtszustand erfolgen Beeinträchtigungen nur in dem Ausmass, als andernorts<br />
Regenerationen <strong>und</strong> Renaturierungen ermöglicht werden. In den Richtplänen sollten Aussagen<br />
dazu gemacht werden, wo sich dieser Gleichgewichtszustand im Sinne der anzustrebenden<br />
Entwicklung befindet (in der Sprache der Verfassung: Wann kann in Bezug auf die Bodenpotenziale<br />
von einem auf Dauer ausgewogenen Verhältnis im Sinne von Art. 73 BV gesprochen<br />
werden?). Darüber hinaus sollte auch ersichtlich sein, was die Kantone vorzukehren<br />
gedenken, um das Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.<br />
201<br />
201
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />
− Es sind sodann Verfahren festzulegen, wie dem so verstandenen Ressourcenschutz im Rahmen<br />
der laufenden Planungen Nachachtung verschafft werden kann. Dabei ist auf einen Ausgleich<br />
unter den räumlichen Gegebenheiten, den beteiligten Interessen <strong>und</strong> den rechtlichen<br />
Anforderungen zu achten. Ein GIS-basiertes Bewertungsmodell erlaubt es, hierfür Szenarien<br />
zu bilden. Für die Zukunft kann der Entscheidungsfreiraum allenfalls durch die Entwicklung<br />
effizienter <strong>und</strong> kostengünstiger Techniken zur Unterstützung der Regenerationskräfte der<br />
Böden vergrössert werden.<br />
− In Bezug auf die einzelnen Tätigkeitsfelder wie Landwirtschaft, Bauten <strong>und</strong> Anlagen (für<br />
Siedlung, Sport <strong>und</strong> Erholung), Naturschutz, Waldbewirtschaftung usw. ist zu prüfen, inwiefern<br />
der Grad des Betätigungs- <strong>und</strong> Ermessensspielraums durch verfassungsrechtliche Anforderungen<br />
eingeschränkt wird. Zu nennen sind die richtige Sachverhaltsermittlung, die Koordination,<br />
die Güterabwägung <strong>und</strong> die Verhinderung einer systematischen Hintanstellung des<br />
Ressourcenschutzes Negative räumliche Entwicklungen führen unweigerlich dazu, dass der<br />
Verteilkampf noch härter wird. Der Ressourcenplan Boden ist ein geeignetes administratives<br />
Hilfsinstrument um hier der Planungswillkür vorzubeugen <strong>und</strong> die Entscheidung auf eine rationale<br />
Basis zu stellen. Damit soll auf eine rechtsgleiche – <strong>und</strong> in Bezug auf die Einhaltung<br />
der Erfordernisse der Nachhaltigkeit lastengleiche – Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten<br />
hingewirkt werden.<br />
202<br />
202
XI. Schlussfolgerungen<br />
In diesem Bericht konnte nachgewiesen werden, dass eine b<strong>und</strong>esrechtliche Pflicht zur Planung<br />
des Umgangs mit der Ressource Boden besteht <strong>und</strong> es konnte aufgezeigt werden, welche<br />
Rechtsgebiete in eine solche Planung involviert sind. Für die Planung sind zwei Leitprinzipien<br />
zentral: Das Vorsorge- <strong>und</strong> das Nachhaltigkeitsprinzip. Sie nehmen beide auf die räumliche<br />
Ausprägung des natürlichen Systems Bezug. Die beiden Prinzipien müssen für die Umsetzung<br />
konkretisiert werden, d.h. die Bedürfnisse des Ressourcenschutzes sollen in eine gesamträumliche<br />
Sicht integriert werden. Damit wird eine breitere Wahrnehmung der Belange des Ökosystems<br />
Boden verlangt, als dies bislang üblich war:<br />
• Vorsorge bedingt zweierlei: Erstens eine Prognose über die möglichen Einwirkungen auf die<br />
Umwelt <strong>und</strong> zweitens frühzeitige Massnahmen zu deren Beschränkung. Es ist für die Vorsorge<br />
entscheidend, inwieweit die Heterogenität der Bodeneigenschaften <strong>und</strong> die zu erwartende<br />
Reaktion der Böden bei Planungen <strong>und</strong> Standortentscheiden sowie bei der weiteren<br />
Ausdifferenzierung von Nutzungen eine Rolle spielen. Die Komplexität der Wechselwirkungen<br />
gestattet nicht, dass ausschliesslich situationsbezogen vorgegangen wird.<br />
• Bodenbeeinträchtigungen sind oft irreversibel oder nur mit grossem Aufwand zu beheben. Im<br />
Sinne der Nachhaltigkeit hat sich die Bodenschutzpolitik auf das Ziel auszurichten, die Ressource<br />
Boden längerfristig nicht über deren Regenerationsfähigkeit hinaus zu beanspruchen.<br />
Der Ressourcenplan eignet sich dazu, Nachhaltigkeit in diesem Sinne zu konkretisieren. Das<br />
Ziel muss permanent gegenüber kurzfristigen Ansprüchen verteidigt werden.<br />
Für das weitere Vorgehen ergibt sich daraus folgendes:<br />
1. Eckpunkte des Ressourcenschutzes<br />
Teil 3 Konkretisierung<br />
Auszugehen ist von der Verfassung. Diese fächert die Bodenschutzbelange in zahlreiche<br />
Rechtsgebiete auf. Zusammengenommen bilden die damit verfolgten Anliegen ein normatives<br />
Zielsystem. Es muss für den Ressourcenschutz mit den ökologischen Bodenfunktionen in einen<br />
Gesamtzusammenhang gebracht werden. Im Mittelpunkt stehen die Naturkreisläufe. Es sind einerseits<br />
die Stoffkreisläufe <strong>und</strong> andererseits die Gesamtleistung des Bodens als Lebensraum, im<br />
Sinne der Fruchtbarkeitsdefinition von Art. 2 VBBo. Massgebend sind die natürlichen Leistungen<br />
des Systems Boden; die Erhaltung der natürlichen Leistungsfähigkeit bzw. der Schutz vor<br />
dem Ausfall von solchen Leistungen ist für das Gesamtsystem unentbehrlich. Nachhaltigkeit<br />
schliesst die Nutzung durch den Menschen nicht aus, erfordert aber Massnahmen gegen die<br />
Überbeanspruchung des Systems.<br />
1.1. Unterstützung der Bestrebungen zum Schutz der natürlichen<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden mit Massnahmen der Raumplanung<br />
Dieses im Raumplanungsgesetz (Art. 1 Abs. 2) explizit vorgegebene Ziel verpflichtet die mit<br />
der Raumplanung befassten Behörden zu einem Tun. Das ist überall da beachtlich, wo<br />
− andere Rechtsgebiete, die dem Bodenschutz verpflichtet sind, auf Probleme räumlicher Natur<br />
stossen, die sie mit eigenen Mitteln nicht oder nur unzureichend lösen können, oder wo<br />
− die in Frage stehenden räumlichen Planungen selbst Probleme verursachen, die den Ressourcenschutz<br />
betreffen.<br />
Bodenschutzanliegen müssen entsprechend der Natur der jeweiligen Planungsstufe frühzeitig<br />
<strong>und</strong> stufengerecht in die Planung eingebracht werden <strong>und</strong> werden können. Die hier erarbeiteten<br />
Unterlagen dienen gerade auch dazu, die verschiedenen Politikbereiche, die sich mit dem<br />
Bodenschutz befassen, problemadäquat in die Raumplanung einzubauen.<br />
203<br />
203
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
Die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Böden erfolgt über eine Raumordnungspolitik,<br />
die sich an der örtlich unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden orientiert <strong>und</strong> durch<br />
eine „gute Praxis“ der Bodennutzung, welche nachteilige Einwirkungen so weit wie möglich<br />
vermeidet. Beides bedingt,<br />
− dass der Einfluss von Nutzungen auf Bodenpotenziale eingeschätzt werden kann. Zu schützen<br />
sind die Lebensraumpotenziale der Böden im Sinne der Definition der Bodenfruchtbarkeit<br />
(Art. 2 VBBo) <strong>und</strong> die Potenziale der Böden zur Regelung der Stoffkreisläufe (Wasser, Nährstoffe,<br />
Schadstoffe).<br />
− dass die räumliche Verteilung der Bodenbeschaffenheit mindestens soweit bekannt ist, als<br />
dies für die Nutzungsverteilung von Relevanz ist.<br />
Die Ressourcenbewirtschaftung wird sich hierfür an raumbezogenen Daten orientieren müssen.<br />
Sie sind mit dem vorhandenen bodenk<strong>und</strong>lichen Wissen zu verarbeiten. Eine gute Hilfe bieten<br />
geostatistische Methoden <strong>und</strong> geografische Informationssysteme, wie sie heute schon verbreitet<br />
zur Anwendung kommen. Ziel ist es, qualitative Veränderungen zu lokalisieren bzw. zu prognostizieren<br />
<strong>und</strong> geeignete Massnahmen einzuleiten, um substantiellen Qualitätsverlusten frühzeitig<br />
zu begegnen.<br />
Es wurde festgestellt, dass die vorhandene Datenbasis schmal ist, wenn man sie mit der hohen<br />
Heterogenität der Böden vergleicht. Aufgr<strong>und</strong> von klein- <strong>und</strong> kleinsträumig erhobenen Daten<br />
kann zudem nur sehr bedingt auf den Gesamtstoffhaushalt <strong>und</strong> die Lebensraumpotenziale eines<br />
grösseren Gebiets geschlossen werden. Bedenkt man zudem, dass sich Nutzungseinflüsse nicht<br />
immer leicht abschätzen lassen, so werden die bestehenden Bodeninformationssysteme den Anforderungen<br />
einer Erfolg versprechenden Ressourcenplanung nur in den wenigsten Fällen genügen<br />
können. Sie sind klar ergänzungsbedürftig.<br />
1.2. Sicherstellen <strong>und</strong> Vertiefen der frühzeitigen Koordination<br />
Die raum- <strong>und</strong> ressourcenkompatible Steuerung von raumwirksamen Tätigkeiten ist Ziel <strong>und</strong><br />
Zweck der Raumplanung. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich zahlreiche Nutzungen<br />
verändernd auf die Eigenschaften der Böden auswirken. Aufgr<strong>und</strong> der Systemzusammenhänge<br />
muss längerfristig mit Rückwirkungen auf den Pflanzenbewuchs, den Wasserhaushalt <strong>und</strong> die<br />
Ges<strong>und</strong>heit von Mensch, Tier <strong>und</strong> Pflanzen gerechnet werden. Erörterungen zu den Auswirkungen<br />
von raumwirksamen Tätigkeiten auf die ökologischen Leistungen der Böden dürfen von der<br />
Raumplanung nicht ausgeblendet werden. Sie sind zum festen Bestandteil von Verfahren zur Erstellung<br />
von Plänen <strong>und</strong> Programmen zu machen.<br />
Es ist allerdings mit Schwierigkeiten zu rechnen:<br />
− Die massgeblichen Überlegungen haben stufengerecht einzufliessen. In der Schweiz ist dies<br />
bislang nicht systematisch der Fall. Zu oft wird erst auf Projektstufe eingegriffen. Die stufengerechte<br />
Integration der Ressourcenschutzanliegen muss durch eine entsprechende Ablauforganisation<br />
sichergestellt werden.<br />
− Daten zur räumlichen Entwicklung der Bodenqualität müssen in geeignet aufgearbeiteter<br />
Form den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Es reicht nicht aus, von den<br />
zuständigen Stellen eine bessere Zusammenarbeit zu fordern. Sie müssen auch Zugang zu<br />
den nötigen Gr<strong>und</strong>lagen haben. Man darf nicht erwarten, dass die Entscheidungsträger selbst<br />
über das nötige Fachwissen verfügen, Zusammenhänge aber müssen als solche wahrgenommen<br />
werden können. Deshalb müssen die für sie notwendigen Informationen in einer Art <strong>und</strong><br />
Weise aufbereitet werden, die eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen.<br />
− Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Koordination ist die Sensibilisierung für<br />
einen entsprechenden Handlungsbedarf. Die Beteiligten müssen sich ein klares Bild über die<br />
Folgen von Eingriffen in die Böden machen können. Hier besteht ein grosser Nachholbedarf.<br />
204<br />
204
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
Das Bodenbewusstsein in den verschiedenen Verwaltungszweigen ist entsprechend zu stärken.<br />
− Konkreter Anknüpfungspunkt des Ressourcenschutzes sind die zu erwartenden nutzungsbedingten<br />
Bodenveränderungen. Der Ressourcenplan bringt vorhandenes Wissen um die<br />
Gefährdung von Bodenpotenzialen in den Planungsprozess ein, in Abhängigkeit vom Zustand<br />
<strong>und</strong> der charakteristischen Empfindlichkeit der potenziell betroffenen Böden. Werden in<br />
Kenntnis der Folgen Bodenpotenzialverluste bewusst in Kauf genommen, so bedarf dies nicht<br />
nur einer ausreichenden raumbezogenen (d.h. nicht stereotypen) Begründung, es können <strong>und</strong><br />
sollen auch Massnahmen eingeleitet werden, mit dem Ziel, die Auswirkungen zu verringern<br />
oder zu kompensieren. Der Ressourcenplan bildet damit nicht nur für die rationale Entscheidfindung,<br />
sondern auch für die Massnahmenplanung eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage.<br />
1.3. Beurteilung von Entwicklungen <strong>und</strong> Erkennen von Trends<br />
Für einen nachhaltigen Bodenschutz reicht es nicht aus, einzelfallbezogen entsprechende Abwägungen<br />
anzustellen. Einzelne, je für sich tolerierbar erscheinende Veränderungen können<br />
sich durch ihre Kumulation gesamträumlich als bedenklich erweisen. Neben sprunghaften Potenzialbeeinträchtigungen<br />
müssen deshalb auch schleichende Veränderungen verfolgt werden.<br />
Um entsprechende Trends rechtzeitig zu erkennen, ist man auf die vergleichende Dokumentation<br />
von Böden <strong>und</strong> ihren Veränderungen angewiesen. Entwicklungen, die klar auf einen Qualitätsminderung<br />
hinweisen, dürfen nicht einfach hingenommen werden. Weil Böden in vielerlei<br />
Hinsicht besonders träge reagieren, ist ein frühzeitiges Handeln unumgänglich. Damit rücken<br />
vorsorgliche Massnahmen auf Stufe Richtplan ins Zentrum. Greift man erst ein, wenn Schädigungen<br />
augenfällig werden, so kann dem kaum mehr <strong>und</strong> wenn, dann nur mit grossem finanziellem<br />
<strong>und</strong> zeitlichem Aufwand begegnet werden.<br />
Zu unterscheiden sind<br />
− Entwicklungen die gegen zwingendes Recht verstossen. Hier besteht eine verbindliche Pflicht,<br />
Korrekturen einzuleiten, welche die Rechtmässigkeit wieder herstellen.<br />
− Entwicklungen, die von B<strong>und</strong>esrechts wegen klar unerwünscht sind. Hier wird der kantonale<br />
Spielraum durch die Kompetenzordnung deutlich eingeschränkt <strong>und</strong> die Kantone sind im<br />
Rahmen ihres Auftrags angehalten, Massnahmen zu ergreifen.<br />
− Entwicklungen, die gegen die Interessen eines umfassend verstandenen Bodenschutzes<br />
verstossen. Sie machen eine stufengerechte Interessenabwägung notwendig. Diese schliesst<br />
auch die Bedeutung des Bodens für den Gewässerschutz, den Artenschutz, den Schutz der<br />
Kulturlandschaft, den ökologischen Leistungsnachweis in der Landwirtschaft, den Schutz der<br />
Waldböden, den Schutz vor Naturgefahren <strong>und</strong> allgemein die Erhaltung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
mit ein.<br />
1.4. Aufbau eines Managementsystems<br />
Strategien zum nachhaltigen Umgang mit Bodenressourcen können sich nicht auf das Studium<br />
der ökologischen Prozesse beschränken <strong>und</strong> daraus Nutzungsanordnungen ableiten. Es müssen<br />
auch jene gesellschaftlichen Kräfte, die einen entsprechenden Druck auf die Ressource Boden<br />
ausüben, in die Überlegungen mit einbezogen werden (driving forces). Das macht ein raumentwicklungsbezogenes<br />
Managementsystem notwendig. Darin kommt den Instrumenten der<br />
Raumplanung eine erhebliche Bedeutung zu. Insbesondere ist folgendes zu beachten:<br />
− Steuerung der Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Bekämpfung des Bodenverbrauchs durch Versiegelung<br />
sind nicht nur die zentralen Anliegen der Raumplanung sondern auch das wichtigste<br />
Anliegen des Ressourcenschutzes. Versiegelte Böden verlieren ihre bodenökologischen<br />
Funktionen. Für die weitere Inanspruchnahme – sie sollte gr<strong>und</strong>sätzlich das Bevölkerungs-<br />
205<br />
205
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
206<br />
wachstum nicht überschreiten 327 – sind auch die Systemleistungen des Bodens als raumrelevantes<br />
Element einzubeziehen 328 . Das Ausmass der Potenzialveränderungen, die mit einer<br />
geplanten Nutzungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung verb<strong>und</strong>en sind, lässt sich hinreichend genau<br />
prognostizieren, um die verschiedenen möglichen Entwicklungen auf ihre Vor- <strong>und</strong><br />
Nachteile hin prüfen zu können.<br />
− Wichtige Regulations- <strong>und</strong> Lebensraumpotenziale der Böden müssen gesichert werden. Zu<br />
diesem Zweck sind von den interessierten Verwaltungsstellen geeignete Schutzkonzepte auszuarbeiten.<br />
Bei den Böden, die in diesem Sinne besonderen Schutz verdienen, handelt es sich<br />
• um solche mit besonders hohen spezifischen Teilpotenzialen (Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />
Natur oder Landschaft oder Böden mit hoher Wasserspeicherkapazität),<br />
• um solche, die unabhängig von der Höhe ihrer Teilpotenziale aus besonderen Gründen einen<br />
weitgehenden Schutz verdienen (z.B. seltene Böden, Waldböden) <strong>und</strong><br />
• um solche, deren Potenziale gerade wegen der bereits geschwächten Funktionsleistung<br />
umso dringender erhalten <strong>und</strong> nach Möglichkeit verbessert werden müssen, beispielsweise<br />
um Gefährdungen zu verhindern (so bei schadstoffbelasteten Böden oder bei vorverdichteten<br />
Böden in erosionsgefährdeten Gebieten).<br />
− Bodendegradation ist ein gesamträumliches Phänomen mit örtlich unterschiedlicher Ausprägung.<br />
Das ruft nach einer gesamträumlichen Analyse <strong>und</strong> zugleich nach lokal differenzierten<br />
Massnahmen. Bodenschutz ist damit auch Teil der Raumordnungspolitik. Wo hoch auflösende<br />
Prognosen für die Raumentwicklung gemacht werden ist ein entsprechend differenzierter<br />
Einbezug der Bodenschutzanliegen möglich.<br />
• Böden erbringen flächendeckend Systemleistungen. Erfahrungen mit der Sanierung schwermetallbelasteter<br />
Böden, mit der Behebung von Verdichtungen des Unterbodens <strong>und</strong> solche<br />
aus dem Schutz vor Naturgefahren haben gezeigt, dass der Ausfall von Ökosystemleistungen<br />
nur bedingt mit technischen Massnahmen kompensiert werden kann. Überdies sind entsprechende<br />
Eingriffe teuer <strong>und</strong> eignen sich jedenfalls nicht für den grossflächigen Einsatz.<br />
Im Gr<strong>und</strong>satz sind Böden deshalb überall erhaltenswert. Problemverlagerungen sind in jedem<br />
Fall zu vermeiden. Das betrifft z.B. Bodenverschiebungen als Folge der Bautätigkeit.<br />
• Wegen der lokal unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden haben Eingriffe nicht überall<br />
die gleichen Folgen für die Funktionsfähigkeit der Böden. Die räumliche Entwicklung kann<br />
aus Sicht der Ressource erwünschte, tolerable oder unerwünschte Formen annehmen. Auch<br />
aus diesem Gr<strong>und</strong> ist Bodenschutz offenk<strong>und</strong>ig ein Thema, das von der Richtplanung nicht<br />
ausgeblendet werden darf. Mit Hilfe von Bodeninformationssystemen können im Sinne der<br />
optimierten Raumbewirtschaftung Entwicklungsszenarien durchgespielt werden.<br />
• Bodenschutzanliegen sind bei allen grösseren Bauvorhaben bereits in der Konzeptions- <strong>und</strong><br />
Planungsphase einzubeziehen. Wo grossflächig Boden in Anspruch genommen wird <strong>und</strong><br />
deswegen ein Planverfahren unumgänglich ist, sollte idealerweise schon im Rahmen einer<br />
vorbeugenden räumlichen Standortsuche das Konfliktpotenzial minimiert werden. Das ist<br />
erst recht der Fall, wenn vom Projekt regionale Entwicklungsschübe mit Auswirkungen auf<br />
Verkehr <strong>und</strong> Siedlungstätigkeit zu erwarten sind. 329<br />
327 Schweizerischer B<strong>und</strong>esrat [2002], Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002, S. 27 Massnahme 13.<br />
328 Anleitungen zur Beurteilung von Stadtböden werden im INTERREG IIIB - Projekt TUSEC-IP ausgearbeitet.<br />
Die Fachstelle des Kantons Zürich testet zurzeit das von B. Vrščaj et al. [2005], Soil evaluation<br />
system, entwickelte Manual zur einfachen Erfassung der einschlägigen Parameter. Die endgültige Fassung<br />
des Manuals dürfte im Laufe des Jahres verfügbar sein.<br />
329 Die Faktenblätter zum Raumentwicklungsbericht 2005 auf der Homepage des B<strong>und</strong>esamtes für Raumentwicklung<br />
(ARE), http://www.are.admin.ch/are/de/raum/reb/index.html enthalten Lösungsvorschläge, wie<br />
eine vorbeugende Standortsuche auch kantonsübergreifend begünstigt werden könnte. Die Empfehlungen<br />
können mutatis mutandis auf Anliegen des Ressourcenschutzes übertragen werden.<br />
206
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
− Besondere Entwicklungspotenziale von Böden können im Zuge von Entwicklungs- <strong>und</strong> Massnahmenplanungen<br />
gezielt ausgenützt oder gefördert werden. Dies gilt nicht allein für Biotopentwicklungspotenziale,<br />
die für den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz von besonderer Bedeutung<br />
sind, sondern beispielsweise auch für das Management des Wasserabflusses in stark versiegelten<br />
Gebieten, für die Anreicherung von Kohlenstoff in Böden als Beitrag zum Klimaschutz<br />
<strong>und</strong> generell für die Qualitätsförderung im Rahmen der Bodenbearbeitung.<br />
2. Stufengerechte Integration des Ressourcenschutzes in die<br />
Raumplanung<br />
2.1. Wahrnehmungsdefizite der Raumplanung<br />
In der Raumplanung ist zurzeit eine auffallende Unsicherheit betreffend den Umgang mit dem<br />
Nichtsiedlungsgebiet auszumachen. Das veränderte wirtschaftliche <strong>und</strong> internationale Umfeld<br />
hat die im Allgemeinen ohnehin schon starke Gewichtung der wirtschaftlichen Anliegen zusätzlich<br />
verstärkt. In der Folge werden Räume heute schwergewichtig unter dem Gesichtspunkt<br />
der Standortattraktivität, der Eignung für <strong>und</strong> der Nutzung durch die einzelnen Wirtschaftszweige<br />
gesehen. Diese Tendenz wird in ländlichen Räumen durch den grossen strukturellen<br />
Anpassungsdruck auf die Landwirtschaft <strong>und</strong> die prekäre ökonomische Situation der Waldwirtschaft<br />
zusätzlich gesteigert. Gleichzeitig verliert in der Landwirtschaftspolitik das Argument der<br />
Versorgungssicherheit an Bedeutung (C. Lüscher et al. [2003]). Im ökologischen Bereich stehen<br />
jene Probleme im Vordergr<strong>und</strong>, die von der Mobilität verursacht werden. Dagegen scheint die<br />
Praxis noch weit davon entfernt zu sein, die raumspezifische Bedeutung der Bodenpotenziale<br />
bereits in die Entscheidungen auf Planungsstufe einzubeziehen.<br />
Wirtschaftspolitische Zielsetzungen dominieren auch im Raumentwicklungsbericht 2005<br />
(ARE / UVEK [2005]). Der Begriff „Bodenpolitik“ wird als Synonym für Bodenmarktpolitik<br />
verwendet. Unter dem Stichwort „natürliche Ressourcen“ wird zwar festgehalten, die Raumplanung<br />
helfe in erster Linie mit, den Boden durch eine haushälterische Nutzung zu schützen. Zur<br />
Konkretisierung wird dann allerdings einzig auf die Erhaltung des Kulturlandes, namentlich des<br />
bestgeeigneten, ackerfähigen Landwirtschaftslandes, sowie auf Landschaften <strong>und</strong> auf die biologische<br />
Vielfalt hingewiesen. Als eigenes Ökosystem (Pedosphäre) kommt der Boden nicht vor,<br />
wie auch seine Bedeutung für die Regelung der Wasser-, Nähr <strong>und</strong> Schadstoffkreisläufe nicht<br />
behandelt wird. Folgerichtig wird – trotz der ökonomischen Hauptstossrichtung – auch nicht auf<br />
die wirtschaftliche Bedeutung der natürlichen Leistungen von Böden eingegangen. Alles in allem<br />
ist in der raumplanerischen Praxis ein erhebliches Wahrnehmungsdefizit bezüglich der Unverzichtbarkeit<br />
der Böden für die Erfüllung zahlreicher Verfassungsaufgaben auszumachen.<br />
Hinweise aus den Kantonen bestärken diesen Eindruck (vgl. Anhang 5).<br />
Obschon das eidgenössische Raumplanungsrecht seit nunmehr 25 Jahren die Abstimmung der<br />
entsprechenden Aktivitäten fordert, besteht in Bezug auf die Berücksichtigung von Bodenschutzanliegen<br />
noch immer klar ein Nachholbedarf. Ziel muss es sein, das Systemverhalten des<br />
Bodens ebenso in räumliche Planungen einbringen zu können, wie dies heute schon für die<br />
Umweltkompartimente Gewässer <strong>und</strong> Luft der Fall ist.<br />
Die thematische Strategie der EU zum Schutz der Böden vermittelt ein deutlich anderes Bild.<br />
Hier wurde die Bedeutung der Raumplanung für den Schutz der Böden erkannt <strong>und</strong> angesprochen<br />
(L. Van-Camp et al. [2004]).<br />
207<br />
207
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
2.2. Ressourcenschutz als Fachplanung im Bereich Bodenschutz<br />
Unter Fachplanungen im Bereich Bodenschutz verstehen wir Leitlinien, Konzepte <strong>und</strong> Massnahmenpläne<br />
jener administrativen Einheiten, die mit der Umsetzung <strong>und</strong> Überwachung der<br />
zentralen fachlichen Ziele <strong>und</strong> der materiellen Schutzinhalte des Bodenschutzes beauftragt sind.<br />
Räumliche Planungen, welche die Ressource Boden betreffen, müssen von den entsprechenden<br />
Fachstellen vorbereitet werden.<br />
In dieser Arbeit wurde eine mögliche Vorgehensweise vorgestellt. Was vorne anhand eines fiktiven<br />
Beispiels illustriert wurde, benötigt in realen Planungsverfahren konkrete Angaben über<br />
Zustand <strong>und</strong> Veränderung der Ressource Boden. Die entsprechenden Daten sind jedoch noch<br />
bei weitem nicht vollständig <strong>und</strong> flächendeckend vorhanden. Der Mangel an Bodeninformation<br />
ist eine charakteristische Schwierigkeit des Bodenschutzes. Rechtlich entbindet der Umstand<br />
fehlender Detailkenntnis allerdings nicht von der Pflicht zu einem nachhaltigen Umgang mit der<br />
Ressource Boden. Deshalb sollen Informationslücken systematisch geschlossen werden.<br />
Für die Problemerfassung müssen Prioritäten gesetzt werden <strong>und</strong> Schwachpunkte sollen aufgedeckt<br />
werden. Die anzustrebende Gesamtbetrachtung darf dabei nicht aus den Augen verloren<br />
werden. Wo wichtige Bodeninformationen fehlen, ist gr<strong>und</strong>sätzlich Vorsicht angebracht.<br />
Wegen der zahlreichen Schnittstellen zu anderen Verwaltungszweigen, die ihrerseits angepasste,<br />
d.h. bedürfnis- <strong>und</strong> schutzzielkonforme Information oder Intervention erforderlich machen,<br />
ist nachdrücklich zu empfehlen, im Sinne einer fachbezogenen Planung ein entsprechendes<br />
Bodenschutzkonzept auszuarbeiten bzw. das bestehende den Erfordernissen einer umfassenden<br />
Ressourcenplanung anzupassen. Bodenschutzkonzepte dienen dazu, das geforderte zielgerichtete<br />
systematische Vorgehen sowie das richtige Setzen von Prioritäten sicherzustellen <strong>und</strong><br />
kritische Punkte zu benennen. Dabei geht es um Fragen der Lokalisierung <strong>und</strong> der konkreten<br />
Ausgestaltung von Massnahmen zum Schutz von Bodenqualität, aber auch um die Konsequenzen<br />
des Flächen- <strong>und</strong> Qualitätsverlusts für die Erfüllung von Gesetzesaufträgen <strong>und</strong> internationalen<br />
Verpflichtungen.<br />
2.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung<br />
Auf Ebene des Richtplans wird der strategische Rahmen für die künftige Ausgestaltung der<br />
Rauminanspruchnahme entworfen. Der Richtplan gibt Auskunft über die erwünschte bzw. angestrebte<br />
Raumentwicklung <strong>und</strong> er sagt auch, wie die raumwirksamen Tätigkeiten auf die angestrebte<br />
Entwicklung ausgerichtet werden (Art. 6 Abs. 1, Art. 8 Bst. a RPG). Zur raumordnungspolitischen<br />
Perspektive gehört, dass die auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung ausgerichteten<br />
Eckpunkte genannt werden 330 . Deshalb sollten hier auch gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen zum<br />
Umgang mit dem natürlichen System Boden <strong>und</strong> zu seiner Strapazierfähigkeit einfliessen.<br />
Verwaltungen sind arbeitsteilige Organisationen. Sie sind gezwungen, ihre Handlungen, Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Vorgehensweisen aufeinander abzustimmen <strong>und</strong> durch entsprechende Kommunikation<br />
sicherzustellen. Indem die Ressourcenplanung als typische Querschnittaufgabe zahlreiche Fachbereiche<br />
tangiert, ist sie sowohl formell als auch inhaltlich auf entsprechende Koordination angewiesen<br />
<strong>und</strong> ausgerichtet.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen der Richtplanung müssen jene gesamträumlichen Übersichten enthalten, die<br />
ressortübergreifenden Charakter aufweisen 331 . Dies ist im Ressourcenschutz Boden die Regel.<br />
330<br />
Zum erforderlichen Konkretisierungsgrad der Aussagen vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG<br />
N 22 zu Art. 6.<br />
331<br />
P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 14, 26 zu Art. 6.<br />
208<br />
208
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
In ihrer Vollfassung richten sich die Gr<strong>und</strong>lagen an die Planungsbehörden. Sie dienen diesen<br />
als Planungsinstrument, das ununterbrochen bewirtschaftet wird 332 . Sie sind dementsprechend<br />
aufzuarbeiten. Aufbau <strong>und</strong> Weiterentwicklung des Ressourcenplans können so laufend in die<br />
Richtplanung eingebracht werden.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagenübersicht hat demgegenüber die Funktion, die Richtplangeschäfte auch der<br />
breiten Öffentlichkeit zu vermitteln 333 . Hierfür müssen die Bodenschutzanliegen in eine entsprechend<br />
allgemeinverständliche Kurzform gebracht werden.<br />
Die Raumplanung darf an die Gr<strong>und</strong>lagen für die Ressourcenplanung nicht höhere Ansprüche<br />
stellen, als sie dies an die Gr<strong>und</strong>lagen für andere räumliche Planungen tut. Ihre Integration kann<br />
auch ohne vollständige Datenbasis oder umfassendes Verständnis der im Boden ablaufenden<br />
Prozesse eingeleitet werden. Es muss allerdings angestrebt werden, das vorhandene <strong>und</strong> auch<br />
nicht zu unterschätzende Wissen über den Boden ungeteilt in die Planungsverfahren einfliessen<br />
zu lassen.<br />
Aus Sicht der Ressourcenplanung sind jene Angaben in den Richtplantext aufzunehmen, die<br />
zeigen, wie Raumnutzungen auf die Ziele des Ressourcenschutzes abgestimmt werden sollen<br />
(Art. 8 Bst. a RPG). Das beinhaltet<br />
− behördenverbindliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen sowie<br />
− programmatische Aussagen zur zeitlichen Abfolge <strong>und</strong> zu den planerischen <strong>und</strong> finanziellen<br />
Mitteln, die der Ressourcenplanung für die Lokalisierung ihrer Anliegen bereitgestellt werden<br />
(Art. 8 Bst. b RPG, Art. 6 Abs. 3 RPV) 334 , auf dass<br />
− Konflikte zwischen der Ressourcenplanung <strong>und</strong> anderen Planungen <strong>und</strong> Projekten von B<strong>und</strong>,<br />
Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden ihrer jeweiligen räumlichen Bedeutung entsprechend vorsorglich<br />
<strong>und</strong> frühzeitig angegangen werden können.<br />
− Die Ausgangslage (Art. 6 Abs. 4 RPV) ist den Erfordernissen der ressortübergreifenden Planabstimmung<br />
entsprechend ebenfalls in den Richtplantext <strong>und</strong> die Richtplankarte aufzunehmen.<br />
2.4. Ressourcenschutz im Aufgabenkreis des B<strong>und</strong>es<br />
Der B<strong>und</strong> ist in seinem eigenen Aufgabenkreis der gleichen allgemeinen Planungspflicht unterworfen<br />
wie die Kantone (Art. 2 <strong>und</strong> 13 RPG). Als Orientierungsrahmen wurden für eine Reihe<br />
von Politikbereichen raumordnungspolitische Leitvorstellungen <strong>und</strong> zugehörige Strategien entwickelt.<br />
Zusammengefasst werden sie in den Gr<strong>und</strong>zügen der Raumordnung Schweiz <strong>und</strong> in der<br />
die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002. Das B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung (ARE) versteht<br />
sich dabei als Koordinationsplattform für diese Politik der nachhaltigen Entwicklung. Im<br />
Rahmen seiner Aktivitäten ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, den Schutz der Ressource<br />
Boden voranzutreiben. Insbesondere sollen Vorhaben <strong>und</strong> Geschäfte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
nachhaltigen Entwicklung der Ressource Boden optimiert werden.<br />
An die raumwirksamen Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es sind aus Sicht des Ressourcenschutzes gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
dieselben Anforderungen zu stellen, wie an jene der Kantone <strong>und</strong> Gemeinden. Die von<br />
B<strong>und</strong>esstellen erarbeiteten bodenschutzrelevanten Aktivitäten umfassen weit mehr als den<br />
Sachplan Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> die Genehmigung der kantonalen Richtpläne. Angesprochen<br />
sind alle Bereiche, wo Bodennutzungen in Art oder Intensität verändert werden, wo grossflächig<br />
in den Boden eingegriffen wird oder wo über Förderprogramme auf derartige Aktivitäten hin-<br />
332 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 13 zu Art. 6 mit weiteren Hinweisen.<br />
333<br />
P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N13 zu Art. 6<br />
334<br />
Näheres bei P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 39 ff. zu Art. 8 (mit Hinweisen).<br />
209<br />
209
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
gewirkt wird. Wenn durch solche Tätigkeiten die Ressource Boden direkt oder indirekt beeinträchtigt<br />
wird, so bedarf dies wegen deren Unvermehrbarkeit stets der Rechtfertigung. Der Ressourcenschutz<br />
ist auf jener Planungsstufe zu behandeln, auf der Entscheidungen getroffen werden,<br />
die für spätere Bodenveränderungen vorentscheidend sind.<br />
Auch da, wo das Übergewicht eines bestimmten Anliegens offensichtlich ist, sind meist mehrere<br />
Varianten denkbar. Der Ressourcenschutz darf hier nicht vorschnell als untergeordnet betrachtet<br />
werden, denn es geht immer um Eingriffe in künftige Lebensgr<strong>und</strong>lagen. Diese müssen<br />
unter Langfristwirkungen betrachtet werden. Weil kommende Generationen sich heute nicht zu<br />
Wort melden können, müssen ihre Anliegen von Verfassung wegen stellvertretend gewahrt<br />
werden.<br />
Das Ziel einer nachhaltigen Ressourcenplanung benötigt überdies eine Erfolgskontrolle. Die<br />
Raumbeobachtung ist entsprechend auf alle Aspekte der Ressourcenbeeinträchtigung auszudehnen.<br />
Wo der B<strong>und</strong> sich hierfür nicht für zuständig erklärt hat, kann er dies gestützt auf die jeweils<br />
massgebliche Gesetzgebung von den Kantonen einfordern (vgl. Art. 44 USG, Art. 48 Abs.<br />
3 GSchG). Solche Erhebungen sind unter anderem notwendig, um die Wirksamkeit von bestehenden<br />
oder die Notwendigkeit von neuen Massnahmen zu bestimmen <strong>und</strong> im Vollzug Prioritäten<br />
zu setzen 335 . Es darf nicht vergessen werden, dass auch in den traditionellen Bereichen des<br />
Bodenschutzes konkret vor Ort über die Erhaltung oder den Verlust von Ressourcen entschieden<br />
wird: Beim Management von zahlreichen kleinen/lokalen Veränderungen, beim Treffen von<br />
Entscheidungen über Sanierungen aller Art, bei Aktivitäten im Hinblick auf die Ausbildung einer<br />
„guten fachlichen Praxis“, beim Einsatz von bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitern usw. In der<br />
Summe bilden diese Einzelentscheidungen eine Praxis, welche die Bestrebungen der Ressourcenplanung<br />
unterstützen soll. Sie ist im Sinne einer Erfolgskontrolle daraufhin zu überprüfen.<br />
2.5. Ressourcenschutz in der Rahmennutzungsplanung<br />
(Zonenplanung)<br />
Nutzungspläne regeln in für jedermann verbindlicher Weise das zulässige Ausmass der Bodennutzung.<br />
Es ist die Uraufgabe der Raumplanung, die Pläne so zu gestalten, dass der Umgang mit<br />
der Ressource Boden im Ergebnis insgesamt als haushälterisch qualifiziert werden kann. Gesetzgebungen<br />
nicht raumplanerischer Art können zwar fordern, dass die Rechtskonformität in<br />
Bezug auf ihre Anliegen noch im Rahmen der späteren Baubewilligung zu prüfen ist (was im<br />
Extremfall zur Ablehnung eines Bauvorhabens führen kann), dies entbindet jedoch die Behörden<br />
nicht von der Pflicht, schon im Zuge der Ausscheidung von Nutzungszonen die Anliegen<br />
zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu unterstützen (Art. 2 RPG).<br />
Dies geschieht einmal dadurch, dass die Vorgaben der Richtplanung hier gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlich<br />
umgesetzt werden. Zum andern sollen im Zuge der Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />
(<strong>und</strong> damit der Bodenversiegelung) auch ohne richtplanerische Vorgaben Eingriffe in den<br />
Naturhaushalt durch eine geeignete Standortwahl möglichst gering gehalten werden. Hierzu ist<br />
aus Sicht des Ressourcenschutzes eine Bewertung der Bodenqualität erforderlich. Auf der Basis<br />
flächendeckend vorhandener Bodendaten können für die verschiedenen Nutzungen in generalisierender<br />
Form jene Bereiche definiert werden, die sich für diese Nutzung besonders gut eignen,<br />
sowie jene, deren Potenziale durch dieselbe Nutzung besonders schwerwiegend beeinträchtigt<br />
würden. Im Allgemeinen ist es wünschbar, die weitere Ausdehnung der Siedlungen auf Flächen<br />
vorzunehmen, die bereits degradiert sind 336 .<br />
335 U. Brunner [1999], Kommentar USG N 2 zu Art. 44.<br />
336 C. Lüscher [1999], Belastete Böden in der Raumplanung. Für Ausnahmen von dieser Regel vgl. immerhin<br />
vorne Abschnitt 1d der Schlussfolgerungen.<br />
210<br />
210
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
Daneben ist auch die Ausscheidung von Vorrangflächen für den Bodenschutz zu erwägen. Sie<br />
können (passiv) als Schutzgebiete bzw. Gebiete mit besonderer Empfindlichkeit ausgeschieden<br />
werden, aber auch – in der Schweiz bislang nicht üblich, aber dennoch denkbar - aktiv als Flächen,<br />
deren Potenzial nach Möglichkeit aufgewertet werden soll, z.B. durch Entsiegelung. Diesem<br />
Aspekt ist längerfristig erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, wenn es darum geht, zwischen<br />
der Inanspruchnahme der Böden <strong>und</strong> ihrer Regeneration ein Gleichgewicht zu finden.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn den Gemeinden für ihre Planungen geeignete Gr<strong>und</strong>lagen zur<br />
Verfügung gestellt würden. Zu denken ist an Bewertungsanleitungen, an das Entwickeln von<br />
Planungszahlen als Orientierungshilfen usw. Entsprechende Manuals befinden sich im nahen<br />
Ausland bereits verschiedentlich in Ausarbeitung 337 .<br />
2.6. Ressourcenschutz in anderen Fachplanungen<br />
Nutzungen, die Bodenparameter verändern, beeinflussen die Bodenpotenziale ganz unabhängig<br />
davon, ob es sich um beschäftigungspolitisch, landschaftsökologisch, wasserbaulich, landwirtschaftlich,<br />
städtebaulich, touristisch oder anderswie motivierte Eingriffe handelt. Aus Sicht des<br />
Ressourcenschutzes besteht bei allen grossräumigen Bestrebungen zur Gestaltung einer Landschaft<br />
ein erhöhtes Abstimmungsbedürfnis. Im Bereich der bodenbezogenen Koordination von<br />
verschiedenen Fachplanungen erscheint diesbezüglich der Handlungsbedarf erheblich.<br />
Viele Fachstellen sind in der Aufgabenbewältigung an personelle Grenzen gestossen. Die Bereitschaft,<br />
neue Anliegen wie jenes des Ressourcenschutzes in die eigene Planung aufzunehmen,<br />
dürfte entsprechend gering sein. Zu generellen Abwehrreflexen gegenüber neuen Aufgaben<br />
kommt möglicherweise auch die Furcht vor Eingriffen in den eigenen Entscheidungsspielraum.<br />
Beides ist jedoch nicht am Platz:<br />
− Die aus dem Ressourcenplan gewonnenen Informationen über Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der<br />
Boden-Teilpotenziale dürfen nicht nur als potenzielle Restriktionen verstanden werden. Es<br />
kann auf die Beispiele „Sachplan Fruchtfolgeflächen“ <strong>und</strong> „Moderne Melioration Boswil“<br />
verwiesen werden. Nicht wenige Fachgebiete können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn die<br />
betreffenden Böden die von ihnen erwartete ökologische Leistung auch tatsächlich erbringen.<br />
Entsprechende Bodeninformationen werden z.B. vom raumplanerischen Hochwasserschutz,<br />
der Landwirtschaft <strong>und</strong> der Waldbewirtschaftung vermehrt nachgefragt. Günstig erscheint<br />
auch der Umstand, dass der Einsatz von geografischen Informationssystemen immer selbstverständlicher<br />
wird. Damit scheinen die Schwierigkeiten vorab politischer <strong>und</strong> finanzieller<br />
Natur zu sein. Dies kann auch der Beurteilung des vorliegenden Berichts durch kantonale<br />
Bodenschutzfachstellen entnommen werden (vgl. Anhang 5).<br />
− Die planerische Abwägung hat schon nach geltendem Recht alle Belange zu umfassen, die<br />
nach Lage der Dinge für die Planung erheblich sind. Es ist wichtig, dass sich die einzelnen<br />
Ressorts bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten nicht nur an ihren jeweils eigenen Bedürfnissen<br />
orientieren, denn diese bleiben kaum ohne Wechselwirkungen mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen.<br />
Fakten müssen ihrer objektiven Wichtigkeit entsprechend gewürdigt werden.<br />
Wird als Koordinationsplattform ein GIS verwendet, so können in diesem Sinne, in Abhängigkeit<br />
der verwendeten Datengr<strong>und</strong>lagen, beträchtlich mehr <strong>und</strong> präzisere Informationen<br />
gewonnen <strong>und</strong> raumbezogen verwertet werden, als dies über ein generalisierendes Indikatorensystem<br />
möglich wäre. Konflikte werden transparenter <strong>und</strong> Konsequenzen leichter nachvollziehbar.<br />
Dieser Vorteil ist gerade für ein Medium, das wie der Boden eine ganze Palette<br />
von Leistungen erbringt, wichtig.<br />
Zur Frage, ob die Ressource Boden ausreichend geschützt wird gesellt sich demnach die Frage,<br />
wer aus den erhobenen Daten bzw. deren Bewertung Nutzen ziehen könnte. Soweit für die ein-<br />
337 Vgl. z.B. B. Vrščaj et al. [2005], Soil evaluation system.<br />
211<br />
211
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
zelnen raumwirksamen Tätigkeiten Planungen <strong>und</strong> Konzepte erarbeitet werden, sind die unter<br />
ihnen sich ergebenden Nahtstellen ein Thema, das im Rahmen der Richtplanung zu bearbeiten<br />
ist. Hier sind die entsprechenden Abläufe darzustellen, insbesondere, wie die unterschiedlichen<br />
Vorgaben <strong>und</strong> Nachweise, die sich aus den jeweiligen Fachplanungen ergeben, im Lichte der<br />
erwünschten künftigen räumlichen Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Das Risiko<br />
der Potenzialverminderung kann auch mit Hilfe der strategischen Umweltprüfung präventiv<br />
lenkend herabgesetzt werden. Mittelfristig wird man allerdings nicht darum herum kommen,<br />
auch Überlegungen dazu anzustellen, welche Raumangebote zu plafonieren sind. Boden ist nun<br />
einmal nicht unbeschränkt vorhanden. Wo dies nicht beachtet wird, wird der Handlungsbedarf<br />
bloss räumlich oder zeitlich verlagert.<br />
2.7. Ressourcenschutz in der Projektplanung<br />
Das Koordinationsgebot ist auf den verschiedenen Staatsebenen unterschiedlich ausgestaltet. In<br />
der Projektplanung kann die Forderung, der Ressourcenschutz sei stärker zu beachten, bereits<br />
kurzfristig erfüllt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden gegen Ende des letzten<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts durch zahlreiche gesetzgeberische Anpassungen im Bereich Koordination bereits<br />
weitgehend geschaffen. Angesprochen sind alle Projekte, die einen erheblichen Einfluss auf die<br />
Ausgestaltung der Bodennutzung haben. Sie sind im Hinblick auf den Ressourcenschutz vielfach<br />
verbesserungsfähig. Das gilt sowohl für die Standortplanung wie auch für die Variantenevaluation<br />
oder für Sondernutzungsplanungen. Dazu gibt es bereits eine ganze Reihe von Merkblättern.<br />
Weitere Gr<strong>und</strong>lagen sollten nach Bedarf zügig an die Hand genommen werden. Indem<br />
der Ressourcenplan auf die vordringlich zu beachtenden Nutzungen aufmerksam macht <strong>und</strong> auf<br />
hot spots <strong>und</strong> Problemflächen hinweist, schafft er hierfür wichtige Voraussetzungen.<br />
3. Ingangsetzung der Ressourcenplanung<br />
Wenn der qualitative Bodenschutz heute kaum je als wesentliches Planungselement wahrgenommen<br />
wird, dann offenbar weil dies nicht a priori als notwendig erscheint. Das Anliegen<br />
muss erst in geeigneter Weise in den Planungsprozess eingebracht werden. Wie <strong>und</strong> mit welcher<br />
Rechtsverbindlichkeit die Kantone den Ressourcenschutz in die Wege leiten wollen, liegt<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich in deren eigener Verantwortung. Vorstellbar ist z.B. die Form eines Leitbilds, es<br />
sind aber auch stärker eingreifende Planungsformen denkbar. Die Verfassung verlangt einzig,<br />
aber immerhin, dass Schritte unternommen werden, welche die planmässige Integration des<br />
Ressourcenschutzes in die Raumentwicklung erlauben.<br />
Zunächst muss das Ziel der nachhaltigen Ressourcennutzung fassbar gemacht werden. Dazu<br />
sind Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte für den Umgang mit der Ressource Boden unentbehrlich. Sie veranschaulichen<br />
den Eigenwert <strong>und</strong> die Leistungen des Systems Boden so weit, dass sich die einzelnen<br />
Amtsstellen als betroffene Planungspartner erkennen können. Bereits die daran anschliessende<br />
planungsgerechte Aufbereitung des bodenschutzrelevanten Sachverhalts erfordert<br />
auf Seiten der Verwaltung die Bearbeitung durch mehrere Fachstellen.<br />
Die erste praktische Phase, das Sammeln <strong>und</strong> Auswerten von Daten, ist seit geraumer Zeit im<br />
Gange, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Neue Informationen fallen auch im Zuge von<br />
entscheidungsnotwendigen Untersuchungen an. Stehen im konkreten Anwendungsfall ausreichend<br />
Informationen zur Verfügung oder können solche mit vernünftigem Aufwand nacherhoben<br />
werden, dann werden Auswirkungen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen. prognostizierbar.<br />
Werden Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der Ressource Boden in diesem Sinne konkret fassbar,<br />
dann kann nicht mehr daran vorbei gesehen werden, ausser man wolle sich dem Vorwurf<br />
planerischer Willkür aussetzen.<br />
212<br />
212
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
Auf dieser Basis kann bereits heute auf raumplanerische Entscheidungen Einfluss genommen<br />
werden. Ressourcenplanung erfordert allerdings mehr. Notwendig sind eine adäquate Organisationsstruktur<br />
<strong>und</strong> ein inhaltliches Programm, das ein systematisches Vorgehen erlaubt.<br />
Aus der Sichtung der vorhandenen Daten gesichtet können Hinweise gewonnen werden, die für<br />
den systematischen <strong>und</strong> gesamträumlichen Ressourcenschutz von Bedeutung sind. Nach dem<br />
Konzept des Ressourcenplans sollen Datenerhebung <strong>und</strong> -auswertung in einer Richtung vorangetrieben<br />
werden, die es erlaubt, die Resultate <strong>und</strong> Erkenntnisse auf ein planungsbezogenes<br />
System abzubilden. Das geschieht in einem nächsten Schritt durch ein Abschätzen der künftigen<br />
Entwicklung <strong>und</strong> durch das Aufzeigen von denkbaren alternativen Entwicklungen. Dadurch<br />
werden Handlungsbedarf <strong>und</strong> Wahlmöglichkeiten aufgedeckt. Zugleich zeigt sich, welche<br />
Fachstellen in die weitere Planung einbezogen werden müssen. Dem notwendigen internen Daten-<br />
<strong>und</strong> Informationsaustausch dient der Auf- <strong>und</strong> Ausbau einer zweckmässigen <strong>und</strong> weiterentwicklungsfähigen<br />
Plattform. Das B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung kann im Rahmen Umsetzung der<br />
Strategie nachhaltige Entwicklung, aber auch mit entsprechenden Anforderungen an den Inhalt<br />
der Richtpläne darauf hinwirken, dass die Kantone aufzeigen, wie sie diesen Bedürfnissen<br />
nachzukommen gedenken.<br />
Sind diese Schritte erst einmal umgesetzt, so ergibt sich der weitere Verlauf der Ressourcenplanung<br />
aus dem erarbeiteten Bef<strong>und</strong>. Stets aber bleibt zu beachten, dass Ressourcenschutz sowohl<br />
(als Folge der Heterogenität der Böden) Gegenstand der lokalen örtlichen Planung wie auch (als<br />
Folge des Problemausmasses) Gegenstand der regionalen, kantonalen oder nationalen gesamträumlichen<br />
Planung sein muss. Auf all diesen Ebenen müssen die mit Planungsaufgaben<br />
betrauten Personen für diese Aufgabe sensibilisiert <strong>und</strong> wo nötig auch ausgebildet werden.<br />
4. Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen Strategien<br />
4.1. Evaluation von Szenarien<br />
Ressourcenschutz wird nicht um seiner selbst willen betrieben. Weil er sich bereits im bestehenden<br />
Recht auf zahlreiche Rechtsgr<strong>und</strong>lagen abstützen lässt, ist es vielfach weniger eine<br />
Frage, wie entsprechende Normen geschaffen werden können als vielmehr eine solche des<br />
rechtzeitigen Einbezugs von bestehendem Recht <strong>und</strong> seiner verfassungskonformen Auslegung.<br />
Um die relevanten Bedürfnisse in geeigneter Form zusammenzuführen, können als wichtige<br />
Entscheidungshilfe Szenarien gebildet werden. Auf ihrer Gr<strong>und</strong>lage lässt sich das Verständnis<br />
vom Zusammenwirken der verschiedenen Anliegen zum Schutz der Böden besser verstehen.<br />
Konfliktherde <strong>und</strong> mögliche Auswege sollen aufgedeckt werden. Szenarien können in diesem<br />
Sinne sowohl für die gesamträumliche Planung wie auch für die Projektplanung von Interesse<br />
sein.<br />
Die Evaluation unter möglichen Entwicklungsszenarien lässt sich auch auf die im Bericht angesprochenen<br />
Methoden zur Bilanzierung von Entwicklungen stützen. Ihr Vorteil ist, dass sie die<br />
Folgen räumlicher Entwicklungsvarianten auf eine einheitliche Gr<strong>und</strong>lage stellen. Konkret können<br />
unterschiedliche Nutzungsoptionen durchspielt <strong>und</strong> auch Möglichkeiten aufgezeigt werden,<br />
ob, wo <strong>und</strong> inwieweit zur Kompensation Bodenpotenziale aufgewertet werden können. Die<br />
Veränderungen können dabei sowohl verbal beschrieben wie auch grafisch dargestellt werden.<br />
4.2. Aussagen zur Nachhaltigkeit von Entwicklungen<br />
Die Nachhaltigkeit einer Entwicklung wird oft mit Hilfe so genannter Indikatorensysteme beurteilt.<br />
Damit ein solches System handhabbar bleibt, muss die Zahl der Indikatoren beschränkt<br />
werden. Damit geht notwendigerweise ein Informationsverlust einher. Für die Qualität der Be-<br />
213<br />
213
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
urteilung ist es deshalb entscheidend, ob die Auswahl der Indikatoren die wesentlichen Einflüsse<br />
auf das System in repräsentativer Form widerspiegelt.<br />
Für die Evaluation der Einflussfaktoren eignet sich das von der Europäischen Umweltagentur<br />
EUA entwickelte prozessorientierte DPSIR-Modell (DPSIR steht für Driver - Pressure - State -<br />
Impact - Response). Die Arbeiten im Projekt Netzwerk Umweltdaten Schweiz (NUD-CH) zeigen<br />
den Bedarf an entsprechenden Bodeninformationen auf 338 .<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Statistik hat in Zusammenarbeit mit dem BAFU <strong>und</strong> dem ARE das Indikatorensystem<br />
„monet“ entwickelt. Es befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Die noch geltende<br />
Liste enthält 118 Indikatoren, davon sind lediglich 2 dem Thema Boden gewidmet („Schwermetallbelastung<br />
des Bodens“ <strong>und</strong> „ackerfähige Böden“). Unter den Schlüsselindikatoren wird<br />
Bodenqualität nicht mehr erwähnt, dies obschon es beim Verlust von Bodenqualität, gemessen<br />
an menschlichen Zeiträumen, um irreversible Prozesse geht. Man kann also auch hier das schon<br />
erwähnte Wahrnehmungsdefizit feststellen. Die Veränderung der Teilpotenziale von Böden<br />
könnte eine entsprechende Indikatorenfunktion übernehmen. Die Dokumentation der Veränderung<br />
von Bodenpotenzialen würde sowohl für die Früherkennung von Problemen als auch als<br />
Mass für den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Ressource Boden eine zentrale Lücke füllen.<br />
4.3. Benötigte Datengr<strong>und</strong>lage<br />
Mit dem Projekt Bodeninformation Schweiz (BI-CH) wurde der Gr<strong>und</strong>stein für eine standardisierte<br />
<strong>und</strong> damit vergleichbare Nutzung der vorhandenen Daten gelegt. Damit wird die Problematik,<br />
die sich aus der uneinheitlichen Datenbasis ergibt, für die Zukunft entschärft.<br />
Es wäre folgerichtig, diese Bestrebungen mit den Anliegen der Ressourcenplanung abzustimmen.<br />
Dies kann z.B. die systematische Interpretation von Bodendaten betreffen. Darüber hinaus<br />
empfiehlt es sich, insbesondere die Problemflächen regelmässig räumlich zu überwachen. Dies<br />
dient nicht nur der Erfolgskontrolle von Massnahmen. Auf der Basis solcher Erhebungen kann<br />
auch festgelegt werden, ob <strong>und</strong> wo ein erhöhter Überwachungsbedarf angesagt ist oder gar Interventionen<br />
notwendig werden. Längerfristig ist zusätzlich zumindest eine Grobbilanzierung<br />
über die gesamte Fläche anzustreben. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />
− Die Abgrenzung des betrachteten Raumausschnitts beeinflusst nicht nur den nötigen Auflösungsmassstab<br />
von Bodendaten, sondern auch deren strategische Verwendbarkeit. Wo es um<br />
parzellenscharfe Festlegungen geht, sind die Gr<strong>und</strong>eigentümer bzw. Bewirtschafter von den<br />
Ergebnissen der Planungen direkt betroffen. Auf lokaler Ebene, wo die konkreten Nutzungsentscheidungen<br />
getroffen werden, spielt zugleich die Heterogenität der Böden eine ungleich<br />
grössere Rolle als auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene. Entscheidungen, die<br />
hier im Detail getroffen werden, können eine Praxis begründen <strong>und</strong> damit präjudizierend<br />
wirken. Über die Fläche kann sich das, was im Einzelfall als tolerabel gelten mag, verheerend<br />
auswirken.<br />
− Abhängig von der Problemstellung wird der Wunsch nach erheblich mehr Daten bzw. Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
aufkommen. Eingehende Untersuchungen verursachen jedoch hohe<br />
Kosten. Auch wenn sich die Datenlage in den meisten Fällen kostenoptimiert verbessern<br />
lässt, wird es noch lange dauern, bis die fehlenden Daten flächendeckend vorliegen. Angesichts<br />
solcher Informationslücken geht es darum, geeignete Strategien für den Umgang mit<br />
Unsicherheiten zu entwickeln. Ausserdem sind auch für die Zeit während des Aufbaus einer<br />
Datenbasis zweckdienliche Schritte einzuleiten.<br />
− Wichtige Weichen lassen sich bereits auf der Basis des vorhandenen Wissens stellen. Der<br />
Prüfperimeter Bodenverschiebungen ist hierfür ein eindrucksvolles Beispiel. Es wäre vorteilhaft,<br />
anhand eines oder mehrerer Planungsverfahren aufzuzeigen, wie mit einer unvollständi-<br />
338 BUWAL [2005], NUD-CH Schlussbericht Soll-Phase, S. 11, 21, 24, 26-27.<br />
214<br />
214
Teil 3 Konkretisierung<br />
XI - Schlussfolgerungen<br />
gen Datenlage umgegangen werden kann <strong>und</strong> in welchen Bereichen der Datenbedarf <strong>und</strong><br />
auch der Datenaustausch am vordringlichsten sind. Jedenfalls sollte man sich die Chance<br />
nicht entgehen lassen, den weiteren Ausbau der schweizerischen Datenbanken auf die Bedürfnisse<br />
der dezentralen Planungsprozesse abzustimmen.<br />
4.4. Weiterentwicklung der Ableitungsmethoden<br />
Die Literaturanalyse hat gezeigt, dass schon heute zahlreiche verschiedene Methoden zur Ableitung<br />
von Bodenpotenzialen existieren. Sie decken in Bezug auf die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten<br />
Parameter eine mehr oder weniger grosse Variationsbreite ab. Die meisten dieser Ableitungsmethoden<br />
sind aber noch relativ wenig erprobt. Sie müssen den Bedürfnissen, den auftretenden<br />
Schwierigkeiten oder der Datenlage entsprechend ergänzt bzw. weiterentwickelt werden.<br />
Insgesamt ist auf Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit des Bewertungssystems zu achten. Für<br />
die Validierung kann beispielsweise an die Methodenbewertungen in Ad-hoc-AG Boden [2003]<br />
angeknüpft werden.<br />
Methodisch erscheint es als interessant, im Rahmen des Ressourcenplans Boden die Möglichkeiten,<br />
Grenzen <strong>und</strong> Konsequenzen des Einsatzes von Fuzzy Logic genauer zu analysieren. Entscheidungssysteme,<br />
die auf Fuzzy Logic basieren, sind auf unscharfe Rahmenbedingungen zugeschnitten<br />
<strong>und</strong> zur Bearbeitung von mehrschichtigen Problemen bei unsicherer <strong>und</strong> uneindeutiger<br />
Datenlage geeignet. In Bezug auf den Ressourcenplan Boden können sie an sich über den<br />
gesamten Bewertungsablauf zur Anwendung kommen. Was die Beschreibung von Nutzungseinflüssen<br />
auf Bodenparameter betrifft, so darf davon ausgegangen werden, dass sich die Variabilität<br />
einzelner Nutzungen auf der Basis von Fuzzy Logic besser handhaben lässt. Das gilt entsprechend<br />
auch für die Unsicherheit, welche Einflüsse von Nutzungen auf Böden <strong>und</strong> deren<br />
Potenziale konkret zu erwarten sind, können doch Nutzungseinflüsse auch aufgr<strong>und</strong> der Erfahrung<br />
beurteilt werden. Dieses Expertenwissen ist zu sammeln <strong>und</strong> zu verarbeiten.<br />
Schlusswort<br />
Wie auch immer der Weg zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden aussieht: Stets<br />
ist besonders darauf zu achten, dass sich die Aussagen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung des<br />
ökologischen Systems beziehen. Auch für eine allfällige nutzungsorientierte Bewertung (z.B.<br />
die Frage nach der Eignung für eine Fruchtfolgefläche) kann sich die Ressourcenbeurteilung<br />
einzig auf die Bodeneigenschaften beziehen. Der Abgleich mit den ökonomischen <strong>und</strong> den sozialen<br />
Komponenten der Nachhaltigkeit erfolgt erst in der anschliessenden Phase der planerischen<br />
Umsetzung. Die Potenzialbewertung kann <strong>und</strong> darf diese politisch-planerische Entscheidung<br />
weder ersetzen noch vorwegnehmen. Die Planungsorgane sollen hierfür den ihnen zukommenden<br />
planerischen Spielraum nutzen, aber eben „pflichtgemäss“, d.h. im Rahmen ihres verfassungsmässigen<br />
<strong>und</strong> gesetzlichen Auftrags. Un der verlangt eine sachgerechte Auseinandersetzung<br />
mit den räumlichen Gegebenheiten.<br />
Bewertung (als objektive Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage) <strong>und</strong> Empfehlung (im Hinblick auf die auf<br />
dem Spiel stehenden Interessen) müssen stets klar auseinander gehalten werden. Die Gefahr<br />
einer Vermischung besteht überall, wo es um Nutzungsinteressen geht. Und meist ist diese Vermischung<br />
nicht zum Vorteil der Umweltanliegen. Ressourcenschutz ist langfristig von hohem,<br />
übergeordnetem Interesse <strong>und</strong> betrifft die räumliche Planung unmittelbar. Deshalb ist bei allen<br />
Entscheidungen auf allen Stufen transparent zu machen, welches die Konsequenzen für unsere<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lagen sind <strong>und</strong> was dies für die künftige Entwicklung bedeutet. Dazu aber braucht<br />
es nationale <strong>und</strong> kantonale Strategien. Allein lokale Interessenabwägungen können dies nicht<br />
gewährleisten.<br />
215<br />
215
Literatur<br />
Botschaften, Berichte <strong>und</strong> Beschlüsse des Schweizerischen B<strong>und</strong>esrats:<br />
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(zit. Koordination der Entscheidverfahren).<br />
238
Ressourcenplan Boden:<br />
Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen<br />
Umgang mit Bodenqualität<br />
Anhang<br />
239<br />
Anhang<br />
239
Anhang 1:<br />
Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden<br />
ABLEITUNGEN FÜR REGELUNGSPOTENZIALE<br />
Bewertetes<br />
Bodenpotenzial<br />
WASSER<br />
Jährliche<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
GW Neubildung<br />
(GLADIS)<br />
Mittl. jährliche Sickerwasserrate<br />
aus dem<br />
Boden (SWRi)<br />
Ausgleichskörper im<br />
Wasserkreislauf<br />
Sickerwasserrate<br />
(=Gr<strong>und</strong>wasserneubildung)<br />
Sickerwasserrate<br />
(TUB_BGR-Verfahren)<br />
Autor<br />
In:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
(ergänzt)<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
Eingangsparameter<br />
fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />
kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />
Bodenparameter weitere Parameter<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- U. Müller [2004] Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Staunässestufe<br />
- Rohdichte od. eff. Lagerungsdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- ev. Verfestigungsgrad<br />
- Rohdichte<br />
- kf geschätzt<br />
- nFK (nach KA3)<br />
- Luftkapazität (nach KA3)<br />
- kf (Wasserleitfähigkeit bei Sättigung):<br />
Mittelwert aus Einzelschichtwerten<br />
- Bodenklasse (KA3)<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Humusgehalt<br />
- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />
- Bodenart<br />
- Grobboden<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />
- Bodentyp<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Festgestein / -zersatz<br />
- ev. Rohdichte<br />
- ev. Tongehalt<br />
- ev. Verfestigungsgrad<br />
- Nutzung<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
- Niederschläge (Jahresn., Sommer,<br />
Winter)<br />
- jährliche pot. Evapotranspiration<br />
(ev. abgeleitet)<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
- Nutzung, Kulturart<br />
- Niederschläge (Tages-)<br />
- akt. Dampfdruck<br />
- Hangneigung<br />
- Höhe über NN<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstandsdaten<br />
- Nutzungsart<br />
- mittl. Niederschlag (Sommer,<br />
Gesamtjahr)<br />
- mittl. Evapotranspiration oder<br />
detaillierte Klimadaten<br />
- Lage bez. GW-Leiter, Flurabstand<br />
- Hangneigung<br />
- Nutzung<br />
- Hangposition, -exposition<br />
- Hangneigungsstufe<br />
- Niederschläge (Jahresn.,<br />
Hauptvegetation, Winter)<br />
- akt. Dampfdruck,<br />
Sättigungsdampfdruck (ev.<br />
abgeleitet)<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
- Monat<br />
- ev. Temperatur<br />
- ev. rel. Feuchte<br />
241<br />
Anhang<br />
Bemerkungen<br />
Anhang<br />
Endgrössen<br />
mm/a<br />
Bemerkungen<br />
nach: M. Renger / O. Strebel [1980] oder M.<br />
Renger / G. Wessolek [1990] <strong>und</strong> M. Renger et<br />
al. [1990]<br />
Endgrössen<br />
mm<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
H.P. Schrey [1993] Elhaus, 1993 DIN [1997; D.<br />
Elhaus [1993]<br />
Endgrössen<br />
mm/a<br />
Bemerkungen<br />
Fallunterscheidung bezüglich Nutzung <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wassereinfluss<br />
nach: G. Wessolek / S. Trinks [2002]; G.<br />
Wessolek et al. [2004]<br />
nach dem ‚TUB_BGR-.Verfahren’<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen bezügl. Aufnahme Niederschlagswasser<br />
<strong>und</strong> Abflussverzögerung<br />
Endgrössen<br />
mm/a<br />
Bemerkungen<br />
nach: M. Renger / O. Strebel [1980]; M. Renger<br />
/ G. Wessolek [1990]; G. Wessolek [1997]<br />
siehe: V. Hennings [2000] - Bemerkungen<br />
identisch mit Methode „Mittl. jährliche Sickerwasserrate<br />
aus dem Boden (SWRi)“ in: V.<br />
Hennings [2000]<br />
241
Anhang<br />
Ermittlung der<br />
Zusickerung zum<br />
Gr<strong>und</strong>wasser nach<br />
GROWA<br />
Bestandteil<br />
Wasserkreislauf<br />
(Fähigkeit des Oberbodens<br />
zur Wasseraufnahme)<br />
242<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
- pflanzenverfügbares Bodenwasser,<br />
abgeleite aus:<br />
- nFKWe (abgeleitet))<br />
- mittl. kapillarer Aufstieg<br />
(abgeleitet)<br />
- Bodenhorizonte<br />
- Ausgangsgestein<br />
- Festbodenanteil<br />
- Staunässestufe<br />
- Nutzungsart<br />
- Niederschläge (Jahresn., Sommer,<br />
Winter, Hauptvegetation)<br />
- pot. Grasrefernzverdunstung nach<br />
Wendling oder pot. Verdunstung<br />
- Versiegelungsgrad od. –stufe<br />
- Hangneigung, -position<br />
- Exposition<br />
- ev. Sättigungs- <strong>und</strong> aktueller<br />
Dampfdruck<br />
- ev. Monat<br />
- A/Au-Verhältnis (abgeleitet)<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstufe<br />
- hydrogeologische Gesteineinheiten<br />
(Basisabfluss im Festgestein),<br />
(abgeleitet)<br />
- Nutzung<br />
- Biotoptyp<br />
Bemerkungen: nicht berücksichtigte (ev. wichtige?) Parameter:<br />
- Drainagen<br />
- limitierende Faktoren (z.B. Stauschicht)<br />
- Gründigkeit<br />
- Porosität (-en) ?<br />
- Reliefstruktur (z.B. Retention in Geländemulden); durch Geländeauffüllungen oder –modellierungen beeinflusst<br />
SCHWERMETALLE<br />
Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />
Schadstoffe:<br />
Anorganika<br />
Filtereigenschaften<br />
gegenüber Schwermetallen:<br />
- relative Bindungsstärke<br />
des Oberbodens<br />
- Gefährdung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Relative Bindungsstärke<br />
für Schwermetalle<br />
im Oberboden<br />
(FSMo) bzw. bis 1 m<br />
Profiltiefe (FSMp)<br />
Relative Bindungsstärke<br />
für Schwermetalle<br />
im gr<strong>und</strong>wasserfreien<br />
Raum (FSMt)<br />
Pot. Gefährdung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers durch<br />
Schwermetallaustrag<br />
(FSMw)<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
242<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
- Humusgehalt, -form<br />
- pH-Wert<br />
- Rohdichte<br />
- Horizontmächtigkeiten<br />
- Skelettanteil<br />
- Bodenart (→ Tongehalt)<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Bodenklasse (nach KA3)<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt od. –stufe<br />
- Bodenart<br />
- Grobboden<br />
- Auflagehorizont<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- eff. Lagerungsdiche / Rohdichte<br />
- Bodenart<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
Endgrössen<br />
mm<br />
Bemerkungen<br />
nach: R. Kunkel / F. Wendland [1998]; F.<br />
Wendland / R. Kunkel [1999]<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Bewertung mittels Bodenparameter wurde<br />
wegen fehlen geeigneter Methode gestrichen.<br />
Mit der Wasseraufnahme ist das Infiltrationsvermögen,<br />
nicht das Speichervermögen des<br />
Bodens gemeint.<br />
- Drainage Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Zwischengrössen<br />
- Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />
Bewertung bez. organischer Schadstoffe<br />
sowie Säuren<br />
Bemerkungen<br />
- Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />
(unveröffentlicht)<br />
- Humus- <strong>und</strong> Tonmenge: pro m2<br />
- in abgeänderter Form im Projekt INTERREG II<br />
verwendet<br />
- Nutzung<br />
- Festgestein<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- Temperatur<br />
- akt. Dampfdruck (ev. abgeleitet)<br />
- Sättigungsdampfdruck (ev. abgel.)<br />
- Niederschlag<br />
- Monat<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
Bemerkungen<br />
nach: DVWK [1980]; DVWK [1982];<br />
DVWK [1988]<br />
- ev. Nutzung (bei fehlendem pH) Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
Bemerkungen<br />
nach: DVWK [1988]; H.-P. Blume / G. Brümmer<br />
[1991]<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- ev. Nutzung<br />
- Niederschlag (Jahr)<br />
- jährl. Evapotranspiration<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
Bemerkungen<br />
nach: DVWK [1988];<br />
H.-P. Blume / G. Brümmer [1991]<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
DVWK [1988]<br />
H.-P. Blume / G. Brümmer [1991]
Beurteilung der<br />
Fähigkeit des Bodens<br />
Schwermetalle zu<br />
immobilisieren<br />
Filtervermögen für<br />
Schwermetalle <strong>und</strong><br />
Bewertung der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />
Ausgleichsmedium für<br />
stoffliche Einwirkungen<br />
auf Gr<strong>und</strong> der Filter-<br />
<strong>und</strong> Puffereigenschaften<br />
für Schwermetalle<br />
Relative Bindungsstärken<br />
für Schwermetalle<br />
DVWK [1988] - pH-Wert<br />
- Humusgehalt, -stufe<br />
- Bodenart, Tongehalt<br />
- Unterbodeneigenschaften<br />
(Humusgehalt, Bodenart)<br />
- Vorbelastung mit Schwermetall<br />
- Eisenoxidgehalt<br />
- Redox-Verhältnisse (Sulfide)<br />
- Wasserhaushalt (Vernässung)<br />
- Auftreten von Schrumpfungsrissen<br />
R. Marks et al.<br />
[1989]<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
T. Keller / A.<br />
Desaules<br />
[2001]<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Eisengehalt (nach Farbe)<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt oder –stufe<br />
- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- Tongehalt<br />
Bemerkungen: meist nicht berücksichtigte Parameter:<br />
Schwermetallgehalt, Redox-Verhältnisse, Salzgehalt (Beschreibung: DVWK [1988])<br />
ORGANIKA<br />
Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />
Schadstoffe:<br />
Organika<br />
Eintragswahrscheinlichkeit<br />
von Organika<br />
ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />
(Stoffspezifische<br />
standörtliche<br />
Empfindlichkeit)<br />
Wahrscheinlichkeit<br />
der Anreicherung von<br />
Organika im<br />
Oberboden<br />
(Stoffspezifische<br />
standörtliche<br />
Empfindlichkeit)<br />
Umsetzungsvermögen<br />
für organische Stoffe<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
- Rohdichte<br />
- Humusgehalt, -form<br />
- Horizontmächtigkeiten<br />
- Skelettanteil<br />
- Bodenart (→ Tongehalt)<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Bodenklasse (nach KA3)<br />
N. Litz [1998] - pH-Wert<br />
- Humusgehalt, -form,<br />
Zersetzungsgrad<br />
- Bodenart (Tongehalt)<br />
- Wasser-, Lufthaushalt<br />
- Bodentyp (→ biol. Aktivität)<br />
N. Litz [1998] - Humusgehalt, -form,<br />
Zersetzungsgrad<br />
- pH-Wert<br />
- Bodenart (Tongehalt)<br />
- Wasser-, Luft-, Nährstoffhaushalt<br />
- Bodentyp (→ biol. Aktivität)<br />
R. Marks et al.<br />
[1989]<br />
- Bodenartengruppe<br />
- Durchlüftungstiefe<br />
- Klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
- Klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />
6 Bewertungsstufen (0 bis 5)<br />
(elementspezifisch)<br />
243<br />
Anhang<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Anlehnung an die Methode nach Hennings,<br />
1994, keine gr<strong>und</strong>legend neuen Ansätze<br />
Reduktion auf die Bewertung bezüglich Cd<br />
- Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />
- Drainage Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Zwischengrössen<br />
Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />
Bewertung bez. anorganischer Schadstoffe<br />
sowie Säuren<br />
Bemerkungen<br />
Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />
(unveröffentlicht)<br />
Humus- <strong>und</strong> Tonmenge pro m2<br />
- Durchschnittstemperatur<br />
- KWB (klimatische Wasserbilanz)<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserabstand<br />
- Stoffspezifische Eigenschaften<br />
(Bindung an Ton resp. Humus,<br />
pH-Einfluss, Abbaustufe, etc.)<br />
- Durchschnittstemperatur<br />
- Stoffspezifische Eigenschaften<br />
(Bindung an Ton resp. Humus,<br />
pH-Einfluss, Abbaustufe, etc.)<br />
- klimatischer<br />
Wasserbilanzüberschuss/Jahr<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (stoffspezifisch)<br />
Zwischengrössen<br />
- Bindungsstufe<br />
- Eliminierungsstufe<br />
- pot. KAK<br />
- Verflüchtigung,<br />
- Mobilitätsstufe,<br />
- Nährstoffhaushalt<br />
Bemerkungen<br />
- Nutzungsempfehlungen für versch. Bewertungen<br />
- Bewertung, Verwendung von Recycling- bzw.<br />
Aushubböden<br />
- Gesetzliche Erörterungen, Verwendung<br />
Klärschlamm, Einträge über Luft<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (stoffspezifisch)<br />
Zwischengrössen<br />
- Bindungsstufe<br />
- Eliminierungsstufe<br />
- pot. KAK<br />
- Verflüchtigung,<br />
- Mobilitätsstufe,<br />
- Nährstoffhaushalt<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Anhang<br />
243
Anhang<br />
Verhalten von<br />
Organika:<br />
- Bindung<br />
- Eliminierung<br />
- Anreicherung<br />
- Verfügbarkeit<br />
- Auswaschung<br />
Abbaumedium für<br />
stoffliche Einwirkungen<br />
auf Gr<strong>und</strong> von<br />
Stoffumwandlungseigenschaften<br />
für<br />
organische Stoffe<br />
Ausgleichsmedium für<br />
stoffliche Einwirkungen<br />
auf Gr<strong>und</strong> der Filter-<br />
<strong>und</strong> Pufferwirkung für<br />
organische Stoffe<br />
244<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt o. –stufe<br />
- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />
- Bodenart<br />
- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Bodentyp<br />
- Auflagehorizont<br />
- Grobboden<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Festgestein<br />
- Gr<strong>und</strong>-, Staunässestufe<br />
- Bodenklasse<br />
- pH-Wert<br />
- Humusform, -gehalt<br />
- Skelett<br />
- Bodenart<br />
- Substrat<br />
- Gefüge<br />
- Bodentyp<br />
- Horizontsymbol<br />
- Farbe<br />
- Humusgehaltsklasse<br />
- Bodenart<br />
- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Skelettgehalt<br />
Bemerkungen: nicht berücksichtigte (ev. wichtige) Parameter:<br />
Schadstoffgehalte<br />
WASSERLÖSLICHE STOFFE / NÄHRSTOFFE<br />
Auswaschrisiko für<br />
gelöste <strong>und</strong> suspendierte<br />
Stoffe<br />
Bestandteil des<br />
Nährstoffkreislaufs<br />
Ausgleichsmedium für<br />
stoffliche Einwirkungen<br />
zum Schutz des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers<br />
→<br />
Rückhaltevermögen<br />
des ungesättigten<br />
Bodenraumes für<br />
Sickerwasser<br />
Bewertung oberflächlicherP-Abschwemmung<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
244<br />
AGBA AG<br />
[1998]<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
A. Gröngröft et<br />
al. [1999]<br />
F. Denoth et<br />
al. [1998]<br />
- Lagerungsdichte<br />
- Luftkapazität resp.<br />
Grobporenvolumen<br />
- Wasserdurchlässigkeit (kf)<br />
- KAK<br />
- Wasserhaushaltsstufe<br />
- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />
- nFK<br />
- Tongehalt im Unterboden<br />
- Aufbau (lateral wasserführende<br />
Horizonte)<br />
- Humusgehalt<br />
- Lagerungsdichte<br />
- Bodenart<br />
- Skelettanteil<br />
- physiolog. Gründigkeit<br />
- kritische Flussdichte (q krit.)<br />
- Fremd-, Stau-, Gr<strong>und</strong>-, Hangnässegrad<br />
- Wasserhaushaltsgruppe<br />
- Hangposition, -exposition<br />
- Hangneigung<br />
- Klimabereich<br />
- Niederschläge (Jahresn.,<br />
Hauptvegetation, Winter)<br />
- Monats-, Jahresmitteltemperatur<br />
- akt. Dampfdruck,<br />
Sättigungsdampfdruck (ev.<br />
abgeleitet)<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
- Monat<br />
- Organika<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
DVWK [1997]<br />
- Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Abschätzung der mikrobiellen Biomasse<br />
- Endgrössen<br />
- 5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
- Nach Methode Müller, 1997; leicht abgeändert<br />
- Drainagen<br />
- Grenzflurabstand<br />
- Deckungsgrad<br />
- Nutzung<br />
- Aufbau ungesättigter geologischer<br />
Schichten<br />
- Nutzungsart, -intensität<br />
- Bodenbedeckung, Vegetation<br />
- Klimazonen<br />
- Oberflälchenform (aus DGM)<br />
Endgrössen<br />
4 Bewertungsstufen<br />
Bemerkung<br />
Gr<strong>und</strong>lagen sind häufig Einschätzungen nach<br />
deutscher Kartieranleitung KA 3 od. KA 4<br />
Gr<strong>und</strong>lage: Bodenkartierung nach FAL/BGS,<br />
1997, 1:5’000, keine kleineren Massstäbe<br />
empfohlen<br />
leicht modifizierte Anwendung im Rahmen des<br />
INTERREG II-Projektes auf land- <strong>und</strong> forstwirtsch.<br />
genutzten Flächen (Lagerungsdichte,<br />
Grenzflurabstand <strong>und</strong> Drainagen wurden nicht<br />
berücksichtigt)<br />
Zusammenfassende Darstellung in Egli et al.,<br />
1998<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Zwischengrössen<br />
- nFK als Zwischenprodukt<br />
- nach AG-Boden, 1994 <strong>und</strong> bayrischem geol.<br />
Landesamt, 1995<br />
Bemerkung<br />
Rückhaltevermögen im ungesättigten Bereich,<br />
während Retentionszeit könnte ev. Abbau<br />
erfolgen<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen (0 – 4) aus Addition resp.<br />
Multiplikation von Zwischenbewertungen<br />
Zwischengrössen<br />
jeweils 5 Bewertungsstufen (0 bis 4)<br />
z.B. Verdichtungsgefährdung <strong>und</strong> –grad
Pot.<br />
Nitratauswaschungsgefährdung<br />
(NAG)<br />
Pot.<br />
Nitratauswaschungsgefährdung<br />
(MAF)<br />
(aufgr<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung)<br />
Pot.<br />
Nitratauswaschungsgefährdung<br />
(APB)<br />
(aufgr<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
GLADIS)<br />
Nitratauswaschungsgefährdung<br />
(Austauschhäufigkeit)<br />
Risiko für Sicker- <strong>und</strong><br />
Abschwemmverluste<br />
von Pflanzennährstoffen<br />
Risiko für Sicker- <strong>und</strong><br />
Abschwemmverluste<br />
von Pflanzennährstoffen<br />
(zu: Bodenkarte Kt. ZH)<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
J. Brunner et<br />
al. [1997]<br />
F. Jäggi et al.<br />
[1998]<br />
Nitratrückhaltung R. Marks et al.<br />
[1989]<br />
Auswaschungsgefährdung<br />
für:Abschätzung von P-<br />
<strong>und</strong> N-Einträge in<br />
Gewässer des Kt. ZH<br />
Abschwemmungsgefährdung<br />
für:Abschätzung von P-<br />
<strong>und</strong> N-Einträge in<br />
Gewässer des Kt. ZH<br />
LUFT<br />
B. Schmied et<br />
al. [2000]<br />
B. Schmied et<br />
al. [2000]<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Staunässestufe<br />
- Humusgehalt<br />
- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />
- Bodenart<br />
- Grobboden<br />
- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- eff. Durchwurzelungstiefe<br />
- pflanzenverfügbares Bodenwasser<br />
- Festgestein, -zersatz<br />
- Bodentyp<br />
- Feldkapazität<br />
- Sickerwasserrate<br />
- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />
- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />
- Bodenart (Tongehalt in A-, B-, BC- +<br />
C-Horizont, Schluffgehalt in A-<br />
Horizont)<br />
- Humusgehalt im Oberboden<br />
- Verdichtung im Oberboden<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Gründigkeit<br />
- Körnungsverhältnisse in A-, B-, BC- +<br />
C-Horizont<br />
- Verdichtung im ‚Obergr<strong>und</strong>’<br />
(Verwendung unklar)<br />
- Bodentyp (Mineralische-organische<br />
Böden); Untertyp<br />
- Nutzung<br />
- Niederschlag (Winter)<br />
- Evapotranspiration (Winter)<br />
- Nutzung / Kulturart<br />
- Niederschlag (Winter)<br />
- akt. Dampfdruck<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- Niederschlag (Tages-)<br />
- Nutzung, Kulturart<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
- Niederschläge (Tages-)<br />
- akt. Dampfdruck<br />
- Hangneigung<br />
- Nutzung<br />
- Hangposition, -exposition,<br />
-neigungsstufe<br />
- Niederschlag<br />
(Hauptvegetationsperiode,<br />
Winterhalbjahr, Jahr)<br />
- aktueller Dampfdruck<br />
- Sättigungsdampfdruck<br />
- potentielle Verdunstung<br />
- Monat<br />
Endgrössen<br />
metrisch skaliert, dimensionslos<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
M. Renger et al. [1990]<br />
245<br />
Anhang<br />
Endgrössen<br />
metrisch skaliert, dimensionslos<br />
Bemerkungen<br />
nach: W. Weinzierl [1990]; W. Weinzierl [1992]<br />
Endgrössen<br />
metrisch skaliert, dimensionslos<br />
Bemerkungen<br />
nach: D. Elhaus et al. [1989], DIN [1997].<br />
Auf nicht sorbierbare Stoffe anwendbar<br />
Endgrössen<br />
Austauschhäufigkeit (%/a), in 5<br />
Bewertungsstufen eingeteilt<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
AG Bodennutzung [1992] J. Bouma / P.J.M. De<br />
Laat [1981].<br />
Mögliche Denitrifikation nicht berücksichtigt<br />
- Hangneigung Endgrössen<br />
4 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen:<br />
Bewertung von drei Teilaspekten, Zuteilung der<br />
höchsten ermittelten Risikostufen<br />
Teil der Kartierungsanleitung für<br />
Landwirtschaftsböden<br />
- Hangneigung Endgrössen<br />
4 Bewertungsstufen;<br />
zusätzliche Angabe des limitierenden Faktors<br />
als Index (Fremd-, Gr<strong>und</strong>-, Hangwasser, Gründigkeit,<br />
Hangneigung, Durchlässigkeit Untergr<strong>und</strong>)<br />
- Klasse der Feldkapazität - klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />
3 Bewertungsstufen (2 bis 4)<br />
- Lagerungsdichte<br />
- Körnung Oberboden<br />
- Skelettgehalt<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Bodentyp<br />
- Körnung Unterboden <strong>und</strong> Oberboden<br />
- Bodentyp<br />
- Gründigkeit / Wasserhaushalt (nach<br />
ART)<br />
- Drainageflächen<br />
- weitere<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
- Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
N/N 2O-Regulierung - - - -<br />
CO 2-Regulierung - - - -<br />
Bemerkungen: Es sind bisher keine mit den übrigen Methoden vergleichbaren Ableitungen bekannt.<br />
Anhang<br />
245
Anhang<br />
ABLEITUNGEN FÜR LEBENSRAUMPOTENZIAL<br />
Bewertetes<br />
Bodenpotenzial<br />
246<br />
Autor<br />
PFLANZEN, TIERE UND BODENORGANISMEN<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />
Lebensraum für Tiere,<br />
Pflanzen <strong>und</strong> Bodenorganismen<br />
B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
STANDORT FÜR NATÜRLICHE VEGETATION<br />
Standort für nat.<br />
Vegetation<br />
Biotopentwicklungspotenzial<br />
Potenzielle natürliche<br />
Vegetation<br />
Biotopentwicklungspotenzial <br />
Biotopentwicklungspotenzial<br />
Besondere Standorteigenschaften<br />
für<br />
Biotopentwicklung<br />
BODENORGANISMEN<br />
Lebensräume für<br />
Bodenorganismen-<br />
Gesellschaften<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
246<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
A. Heinze<br />
[2000]<br />
M. Brahms et<br />
al. [1989]<br />
T. Mosimann<br />
[1999]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
Eingangsparameter<br />
fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />
kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />
Bodenparameter weitere Parameter<br />
- pH-Wert (Oberboden)<br />
- KAKpot.<br />
- Substratabfolge<br />
- Horizontabfolge<br />
- besondere Merkmale<br />
- Bodentyp<br />
- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />
- Nährstoffangebot<br />
- Hemerobie<br />
- Seltenheit<br />
- nFK<br />
- pH-Wert<br />
- Humusgehalt<br />
- KAK pot.<br />
- Lagerungsdichte<br />
- Bodenart<br />
- Grobbodenanteil<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Bodentyp<br />
- Legendeneinheiten der Boden-<br />
Übersichtskarte 1:50’000<br />
- pH-Wert<br />
- Ertragsfähigkeit<br />
- Wasserhaushalt<br />
- pH-Wert<br />
- Nährstoffangebot<br />
- ökologische Feuchtestufe<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Gründigkeit<br />
- Skelettgehalt<br />
- Bodenart<br />
- pH-Wert (abgeleitet)<br />
- Lagerungsdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Grobboden<br />
- Substanzvolumen<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Staunässestufe<br />
- Festgestein<br />
- Bodentyp, Haupt-, Nebenbodentyp<br />
- Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />
Bemerkungen<br />
- Nutzung Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Gesamtbewertung aus Aggregierung der<br />
Bewertungen für Seltenheit <strong>und</strong> Naturnähe<br />
- Klimabereich<br />
- Hangneigung<br />
- Exposition<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (bei<br />
Mooren)<br />
- Klimadaten<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstufe /<br />
Staunässestufe<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Endgrössen<br />
ordinal skaliert<br />
Bemerkungen<br />
Bewertungsmatrix für Endbewertung nicht<br />
ausgefüllt.<br />
nach: AG Bodennutzung [1992]; AG<br />
Bodennutzung [1992; NLfB [1993]<br />
- Endgrössen<br />
keine Klassierung; Zuweisung natürlicher<br />
Vegetationslandschaften, vorwiegend<br />
Waldgemeinschaften<br />
Bemerkungen<br />
nach: T. Kaiser / D. Zacharias [2003]<br />
-<br />
- Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
- Hangneigung<br />
- Relief<br />
- Exposition<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- Nutzung<br />
- Klimabereich<br />
Endgrössen<br />
je 2 Bewertungsstufen (ja, nein) bezüglich<br />
Feucht- <strong>und</strong> Trockenstandorten<br />
Endgrössen<br />
Zuweisung typischer Bodenorganismen-<br />
Gemeinschaften<br />
4 Bewertungsstufen für Biomassenproduktion<br />
bei Acker- <strong>und</strong> Grünlandstandorten<br />
Bemerkungen<br />
nach: H. Höper [2002]; H. Höper / A. Ruf [2003]<br />
erweitert um Beurteilung der Biomassenproduktion<br />
sowie Einbezug der Mikroarthropoden
Lebensraum von<br />
Bodenorganismen<br />
H. Höper / A.<br />
Ruf [2003]<br />
STANDORT FÜR KULTURPFLANZEN<br />
Landwirtschaftliche<br />
Nutzungseignung<br />
Bewertung<br />
landwirtschaftlich<br />
genutzter Böden<br />
Standort für<br />
Kulturpflanzen<br />
Ackerbauliches<br />
Ertragspotenzial<br />
Natürliche Eignung für<br />
Acker- resp. Futterbau<br />
J. Brunner et<br />
al. [1997]<br />
J. Brunner et<br />
al. [1997]<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
T. Mosimann<br />
[1999]<br />
- pH-Wert<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Bodenart<br />
- Bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />
- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />
- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />
- Bodenart (bis 25 cm Tiefe)<br />
- Skelettgehalt (bis 25 cm Tiefe)<br />
- Humusgehalt (bis 25 cm Tiefe)<br />
- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />
- Gründigkeit<br />
- Bodenart (bis 20 cm Tiefe)<br />
- Skelettgehalt<br />
- Gefüge<br />
- pH-Wert (Säuregrad, bis 20 cm Tiefe)<br />
- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />
- Bodenklasse (nach KA3)<br />
- Steingehalt Oberboden<br />
- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />
- gewichteter Tonanteil im eff.<br />
Wurzelraum<br />
- eff. Durchwurzelungstiefe<br />
- Einstufung bez. landw. Eignungskarte<br />
- Wasserhaushalt<br />
- Gründigkeit<br />
- Bodenart<br />
247<br />
Anhang<br />
- Bodennutzung Bemerkungen<br />
Beschreibende, nicht bewertende Darstellung<br />
von potentiellen Bodenorganismen-Gemeinschaften<br />
- Klima<br />
- Geländeform<br />
- Hangneigung<br />
- Oberflächengestalt<br />
- Klimazone<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (bei<br />
Mooren)<br />
- Jahresdurchschnittstemperatur<br />
- Hangneigung<br />
Endgrössen<br />
10 Bewertungsstufen (=Eignungsklassen)<br />
Bemerkungen:<br />
Teil der Kartierungsanleitung für Landwirtschaftsböden<br />
Endgrössen<br />
100 Bewertungsstufen (= Bodenpunkte),<br />
unterteilt in 7 Fruchtbarkeitsstufen<br />
Bemerkungen:<br />
Teil der Kartierungsanleitung für<br />
Landwirtschaftsböden.<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
- Endgrössen<br />
7 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach: U. Richter [1988; U. Richter / W.<br />
Eckelmann [1993]<br />
- geographische Lage<br />
- Betriebsfläche<br />
- Hangneigung<br />
- Lage von Emittenten<br />
Endgrössen<br />
2 Bewertungsstufen (ja, nein)<br />
Bemerkungen<br />
Setzt Vorhandensein landwirtschaftlicher<br />
Eignungskarte voraus<br />
Bemerkung: Zur Bewertung von Böden bezüglich deren Eignung für Kulturpflanzen, d.h. für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung bestehen eine grosse Anzahl nationaler sowie<br />
internationaler Methoden. Hierzu eine umfassende Zusammenstellung zu erarbeiten ist im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht möglich. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden lediglich<br />
Methoden, welche im Zusammenhang mit anderen erwähnten Methoden stehen aufgeführt.<br />
ABLEITUNGEN FÜR EMPFINDLICHKEITEN<br />
Bewertetes<br />
Bodenpotenzial<br />
Autor<br />
VERSAUERUNGSEMPFINDLICHKEIT<br />
Potentielle<br />
Versauerungsgefährdung<br />
von Waldböden<br />
Versauerungsgefährdung<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
Eingangsparameter<br />
fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />
kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />
Bodenparameter weitere Parameter<br />
- Humusgehalt<br />
- pH-Wert<br />
- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Ton-, Schluffgehalt<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Bodentyp (→ Podsole: Verfestigung)<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- geologisches Ausgangsgestein<br />
- Humusgehalt o. -stufe<br />
- pH-Wert<br />
- eff. Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />
- pot. KAK<br />
- Ton-, Schluffgehalt<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Bodentyp<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- geologisches Ausgangsgestein<br />
- Waldbestandsart<br />
- Exposition<br />
- Zahl der Nebeltage<br />
- Waldbestandsart<br />
- Exposition<br />
- Zahl der Nebeltage<br />
Bemerkungen<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
R. Lenz [1991]<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
R. Lenz [1991]<br />
Anhang<br />
247
Anhang<br />
Pufferung von Säuren B. Hochfeld et<br />
al. [2003]<br />
Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />
Schadstoffe:<br />
Säuren<br />
248<br />
M. Lehle et al.<br />
[1995]<br />
VERDICHTUNGSEMPFINDLICHKEIT<br />
potenzielle Verdichtungsempfindlichkeit<br />
Potenzielle<br />
Verdichtungsempfindlichkeit<br />
aus<br />
der Vorbelastung<br />
bei pF 1.8<br />
Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />
in 35 cm Bezugstiefe<br />
Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />
nach<br />
Vorbelastung<br />
bei pF 1.8 <strong>und</strong> 2.5 (I)<br />
Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />
nach<br />
Vorbelastung<br />
bei pF 1.8 <strong>und</strong> 2.5 (II)<br />
Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />
nach<br />
der Vorbelastung<br />
bei pF 1.8 (III)<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
248<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
(Ergänzung)<br />
- Trockenrohdichte<br />
- Humusgehalt<br />
- pH-Wert<br />
- Skelettgehalt<br />
- Tongehalt<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />
- Rohdichte<br />
- Humusgehalt,( -form)<br />
- pH-Wert<br />
- Skelettanteil<br />
- Bodenart (→ Tongehalt)<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Horizontmächtigkeiten<br />
- Bodenklasse (nach KA3)<br />
- Humusgehalt<br />
- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />
- Bodenart<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Grobboden<br />
- Verfestigungsgrad<br />
- Torfart<br />
- Zersetzungsstufe<br />
- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />
- Festgestein, -zersatz<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
- Stau- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />
- Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
- Drainage Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Zwischengrössen<br />
Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />
Bewertung bez. anorganischer Schadstoffe<br />
sowie Säuren<br />
Bemerkungen<br />
Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />
(unveröffentlicht)<br />
Humus- <strong>und</strong> Tonmenge pro m2<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
- Klimabereich<br />
Endgrössen<br />
7 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
P. Strobel [1989]<br />
Bezugstiefe 35 cm<br />
- siehe unten (V. Hennings [2000]) Bemerkungen<br />
identisch mit der Methode „Pot.<br />
Verdichtungsempfindlichkeit nach der<br />
Vorbelastung bei pF 1.8 (III)“ aus V. Hennings<br />
[2000]<br />
- Humusgehalt<br />
- ev. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />
- Bodenart<br />
- Karbonatgehalt<br />
- Skelettanteil<br />
- Stau- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />
- Verfestigungsgrad (bei Podsolen)<br />
- Horizontbezeichnung<br />
- Bodentyp<br />
- Humusgehalt<br />
- Rohdichte (trocken)<br />
- Bodenart<br />
- gesättigte Wasserleitfähigkeit<br />
- Gefügeform<br />
- Humusgehalt<br />
- Rohdichte (trocken)<br />
- Bodenart<br />
- gesättigte Wasserleitfähigkeit<br />
- Gefügeform<br />
- ev. Skelettgehalt<br />
- Humusgehalt<br />
- Rohdichte (trocken)<br />
- Bodenart<br />
- Gefügeform<br />
- ev. Skelettgehalt<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserstände (Gleye)<br />
- Niederschlag, Sommer (Gleye,<br />
Pseudogleye)<br />
- pot. Evapotranspiration<br />
Endgrössen<br />
7 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
R. Horn [1981]<br />
P. Strobel [1989]<br />
Bezugstiefe 35 cm<br />
ähnlich Ableitung: U. Müller [2004]<br />
Endgrössen<br />
metrisch skaliert (kPa)<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
R. Horn et al. [1991]<br />
Endgrössen<br />
metrisch skaliert (kPa)<br />
Bemerkungen<br />
nach:<br />
R. Horn et al. [1991]<br />
DVWK [1997]<br />
- Endgrössen<br />
metrisch skaliert (kPa)<br />
Bemerkungen<br />
nach: R. Horn et al. [1991]; DVWK [1997] B.<br />
Niessen et al. [1996]; DVWK [1997];<br />
DIN [1998]<br />
Ergänzung im Internet publiziert
Rel. Verdichtungsgefährdung<br />
Methode Verdichtungsempfindlichkei<br />
Basel-Landschaft<br />
Gefügestabilität<br />
ackerbaulich<br />
genutzter<br />
Mineralböden<br />
Verdichtungsempfindlichkeit<br />
(für Rohrleitungsbau)<br />
EROSIONSEMPFINDLICHKEIT<br />
Potentielle<br />
Erosionsgefährdung<br />
der Mineralböden<br />
durch Wasser<br />
Potenzielle Erosionsgefährdung<br />
von<br />
Böden durch Wasser<br />
(mittl. jährlicher<br />
Bodenabtrag)<br />
Aktuelle Erosionsgefährdung<br />
von<br />
Böden durch Wasser<br />
(mittl. jährlicher<br />
Bodenabtrag)<br />
M. Egli / D.<br />
Peter [1997]<br />
J. Presler / R.<br />
Meuli [1998]<br />
- Bodenregion (gem.<br />
Bodeneignungskarte 1:200'000)<br />
- Skelettgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Fremdwassereinfluss<br />
- Skelettanteil<br />
- Bodenart<br />
- Bodentyp (Anteil organisches<br />
Material)<br />
- Wasserhaushalt<br />
DVWK [1995] - effektive Lagerungsdichte<br />
- Rohdichte<br />
- Vorbelastung<br />
- Bodenart<br />
- gesättigte Wasserleitfähigkeit (kf)<br />
- organische Substanz<br />
- Gefügeform<br />
- LK, nFK, Totwasser<br />
- Kohäsion, Winkel der inneren<br />
Reibung<br />
BEW [1997] - Humusgehalt<br />
- Lagerungsdichte (→ Vorbelastung)<br />
- Skelettgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Bodenaufbau, Horizontmächtigkeiten<br />
- aktuelle Saugspannung<br />
- Vorbelastung<br />
- Wasserhaushalt<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
in:<br />
U. Müller<br />
[2004]<br />
Erosionsgefährdung B. Schmied et<br />
al. [2000]<br />
Widerstand gegen<br />
Wassererosion<br />
Pot. Erosionsgefährdung<br />
durch<br />
Wasser, Erodierbarkeit<br />
(Eb)<br />
R. Marks et al.<br />
[1989]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
- landw. Nutzung<br />
- Klima (?)<br />
- Nutzungsart<br />
- Längs- <strong>und</strong> Querneigung<br />
- spezielle Verhältnisse<br />
Bemerkungen<br />
GIS-gestützte Auswertung von<br />
Bodeneignungskarte 1:200'000, dig.<br />
Höhenmodell, Bewirtschaftungs-,<br />
Grudwasserdaten u.a.<br />
Auf grössere Massstäbe anwendbar?<br />
249<br />
Anhang<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
(kaum empfindlich bis extrem empfindlich)<br />
Bemerkung<br />
Anlehnung an Methode B<strong>und</strong>esamt für Energie,<br />
1997<br />
Bemerkung<br />
Zusammenstellung gem. Bericht: J. Presler / R.<br />
Meuli [1998]<br />
negative Beurteilung der Methode bezügl. der<br />
en Anwendbarkeit auf CH-Verhältnisse (zu<br />
grosse Unsicherheiten bei der Abgleichung<br />
unterschiedlich erhobener Daten z.B. Bodenart,<br />
nFK, etc.)<br />
Endgrössen<br />
4 Bewertungsstufen<br />
(unempfindlich bis extrem empfindlich)<br />
wenig empfindlich: Unterteilung nach<br />
Einstufungsursache (Skelett oder<br />
Vorverdichtung)<br />
Bemerkung<br />
Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen<br />
mit unterschiedlicher Bodenpressung<br />
- Bodenart - Hangneigung Endgrössen<br />
6 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach: Arbeitsgruppe Boden der geologischen<br />
Landesämter [1994]; A. Capelle / R. Lüders<br />
[1985]; NLfB [1986]<br />
entspricht Methode Hennings, 2000 (Ebm)<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Humusgehalt<br />
- Rohdichte / trocken oder eff.<br />
Lagerungsdichte<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Aggregierung (Klassen nach U.<br />
Schwertmann et al. [1990]) oder:<br />
Gefügeform mit<br />
Aggregatgrössenklassen<br />
- Körnung Oberboden<br />
- Skelettgehalt Oberboden<br />
- Gefüge, Zustand<br />
- Humusgehalt<br />
- Bodenart<br />
- Skelettanteil<br />
- Gründigkeit<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Hangneigung<br />
- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />
- erosive Hanglänge<br />
- Fruchtfolge<br />
- Erosionsschutzmassnahmen<br />
- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />
- Hangneigung<br />
- Fruchtfolge<br />
- Nutzung<br />
- Hangform, -neigung<br />
- Sommerniederschlag<br />
Endgrössen<br />
t/ha/a bzw. 6 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach: K. Auerswald et al. [1988]; U.<br />
Schwertmann et al. [1990]<br />
Endgrössen<br />
metrisch (t/ha/a) bzw. 4 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Methode wie Methode ‚MBA’ inV. Hennings<br />
[2000], ergänzt mit Bewertungsstufen<br />
vereinfacht nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />
In Originalmethode von Schwertmann<br />
detailliertere Angaben zu Kornverteilung (Feinev.<br />
Mittelsand, Schluff) nötig<br />
Endgrössen<br />
5 Bewertungsstufen<br />
Endgrössen<br />
6 Bewertungsstufen<br />
Anhang<br />
Endgrössen<br />
metrisch (dimensionslos)<br />
Bemerkungen<br />
nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />
249
Anhang<br />
Pot. Erosionsgefährdung<br />
durch<br />
Wasser, nach<br />
bodenk<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong><br />
morphologischen<br />
Bedingungen (Ebm)<br />
Pot. Erosionsgefährdung<br />
durch<br />
Wasser (EfW)<br />
Aktuelle Erosionsgefährdung<br />
durch<br />
Wasser, mittl. jährl.<br />
Bodenabtrag (MBA)<br />
Feststoffeintrag <strong>und</strong><br />
Feststoffaustrag je<br />
Hangsegment / Einzugsgebiet<br />
<strong>und</strong> Zeitintervall<br />
eines Einzelereignisses<br />
der<br />
Bodenerosion durch<br />
Wasser<br />
Erosions-<br />
empfindlichkeit<br />
Erosionsgefährdung<br />
durch Wasser<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
250<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
in:<br />
V. Hennings<br />
[2000]<br />
(Ergänzung)<br />
T. Mosimann<br />
[1999]<br />
M. Gunreben<br />
[2003]<br />
Erosionsgefährdung M. Rüttimann<br />
et al. [2005]<br />
250<br />
- Bodenart - Hangneigung Endgrössen<br />
6 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
nach: A. Capelle / R. Lüders [1985]<br />
entspricht Methode Müller, 1997<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Humusgehalt<br />
- Rohdichte / trocken oder eff.<br />
Lagerungsdichte<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Aggregierung (Klassen nach U.<br />
Schwertmann et al. [1990]) oder:<br />
Gefügeform mit<br />
Aggregatgrössenklassen<br />
- Rohdichte trocken (25cm)<br />
- Infiltrationsrate<br />
- Gehalt org. C (bis 25cm)<br />
- Bodenart (bis 25cm)<br />
- Anfangsbodenfeuchte (25cm)<br />
- Korngrössenverteilung (bis 25cm)<br />
- Aggregatgrössenverteilung (bis25cm)<br />
- Schwerwiderstand der Bodenoberfläche<br />
bei Wassersättigung<br />
- Bodenart<br />
- Skelettgehalt<br />
- Humus<br />
- Bodenart<br />
- Skelettanteil Oberboden<br />
- Humusgehalt<br />
- Permeabilität<br />
- Bodenart<br />
- Aggregatgrösse<br />
- Steinbedeckung<br />
- Gründigkeit<br />
- Hangneigung<br />
- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />
- erosive Hanglänge<br />
- Fruchtfolge<br />
- Erosionsschutzmassnahmen<br />
- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />
- Hangneigung<br />
- Fruchtfolge<br />
- Bearbeitungszustand (25cm)<br />
- Pflanzenbedeckungsgrad<br />
- Nutzungs- resp. Fruchtart<br />
- Niederschlagsdauer des<br />
Gesamtereignisses<br />
- Niederschlagsintensität je<br />
Zeitintervall<br />
- Hanglänge<br />
- Hanggeometrie<br />
- Monat<br />
- Hangneigung<br />
- Relief<br />
- mittl. Jahresniederschlagssumme<br />
- Digitales Höhenmodell<br />
- Amtl. Agrarstatistik auf<br />
Gemeindeebene (Fruchtfolge)<br />
- Landw. Zonengrenzen<br />
- kantonale Anbaustatistik,<br />
Anbaudaten<br />
- Vektordaten Strassen, Bahnlinien,<br />
Gebäude, Oberflächengewässer,<br />
Waldränder<br />
- Jahresniederschlag<br />
- Digitales Terrainmodell<br />
Hangneigung, Fliessstrecke)<br />
Endgrössen<br />
metrisch (t/ha/a)<br />
Bemerkungen<br />
nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />
Endgrössen<br />
metrisch (t/ha/a)<br />
Bemerkungen<br />
vereinfacht nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />
In Originalmethode von Schwertmann<br />
detailliertere Angaben zu Kornverteilung (Feinev.<br />
Mittelsand, Schluff) nötig<br />
Endgrössen<br />
Punktbezogen:<br />
kumulativer Abfluss, absolute Feststoffmenge,<br />
Feststoffkonz. des Abflusses, Ton- <strong>und</strong><br />
Schluffanteil des Abflusses<br />
Flächenbezogen:<br />
Feststoffein- <strong>und</strong> -austrag je Hangsegment <strong>und</strong><br />
Zelleneinzugsgebiet, Nettoaustrag als Differenz<br />
Bemerkungen<br />
Ergebnis des Prozessorientierten<br />
Simulationsmodells EROSION 2D/3D<br />
Für verschiedene Eingangsparameter bestehen<br />
Alternativen. Es werden somit nicht Daten zu<br />
sämtlichen Parametern benötigt.<br />
Ergänzung im Internet publiziert<br />
Endgrössen<br />
2 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Methode zur Ausscheidung von Flächen mit<br />
hoher Erosionsempfindlichkeit<br />
Endgrössen<br />
4 Bewertungsstufen<br />
Bemerkungen<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendung im Massstab<br />
1:50’000<br />
Annahme für Hanglänge: 120m<br />
Endgrössen<br />
Wahrscheinlichkeit für mittelfristige bis akute<br />
Gefährdung, 5 Risikostufen<br />
Bemerkungen<br />
GIS-Analyse basierend auf der Allgemeinen<br />
Bodenabtragsgleichung (AGBA) im Kt.<br />
Solothurn<br />
wichtige Gr<strong>und</strong>lagen.:<br />
W.H. Wischmeier / D.D. Smith [1978]<br />
U. Schwertmann et al. [1990]<br />
T. Mosimann / M. Rüttimann [1995]
Anhang<br />
Anhang 1a:<br />
Im Beispiel „Moderne Melioration Boswil“<br />
ergänzend verwendete Ableitungsmethoden<br />
Biotop-Entwicklungspotenzial (Abbildung 9)<br />
nach T. Mosimann [1999] (modifiziert)<br />
Übersicht:<br />
Resultat:<br />
Auswahl geeigneter Böden für Feucht- resp. Trockenstandorte<br />
Methode für Feuchtstandorte:<br />
Topographie<br />
Hanglage<br />
(>5%)<br />
Mulden,<br />
Talböden<br />
Bodenparameter: Ableitungsmethode: Bodenpotenzial:<br />
Wasserhaushalt,<br />
Gründigkeit<br />
Geländeform,<br />
Neigung<br />
Bodentyp<br />
Skelettgehalt<br />
Exposition<br />
Bodenart<br />
Wasserhaushalt<br />
Abk. 339 Abk. Wasser-<br />
b, f, i, k, n, o, r,<br />
s, v, w, y<br />
a, d, e, h, m, q,<br />
u<br />
haushalt<br />
� = potenzielle Feuchtstandorte<br />
Stauwassergeprägte Böden Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
hangwassergeprägte Böden<br />
bis zur Oberfläche gesättigt bis zur Oberfläche gesättigt<br />
selten häufig selten häufig meist dauernd<br />
o, p q, r s, t, n r, w x, y z<br />
� � � � �<br />
� � �<br />
339 Abk.: sämtliche nachfolgenden Abkürzung gemäss FAL-Kartieranleitung, 1997<br />
BioF<br />
BioT<br />
Potenzial für<br />
Feuchtbiotope<br />
Potenzial für<br />
Trockenbiotope<br />
Anhang<br />
BioF<br />
251<br />
251
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
sowie<br />
� für Bodentypen M <strong>und</strong> N (sämtlichen Flächen mit den Bodentypen Moor oder<br />
Halbmoor wird in Ergänzung zu Mosimann, 1999 ein Biotopentwicklungspotenzial zugewiesen.<br />
Methode für Trockenstandorte:<br />
Vorbedingungen:<br />
1.<br />
252<br />
Bedingung: entspricht Kategorie:<br />
Gründigkeit > 50 cm<br />
UND<br />
Wasserhaushalt/Gründigkeit: d, e, h, i, m, n<br />
2. Skelettgehalt > 30% Skelettgehalt: skr<br />
ODER<br />
Skelettgehalt 5 – 30% Skelettgehalt: sskh, skh, stskh<br />
<strong>und</strong> Neigung > 20% Geländeform: k, n, o, r, s, v, w, y<br />
oder:<br />
Ausscheidung aufgr<strong>und</strong> eines digitalen Geländemodelles<br />
<strong>und</strong> Exposition SE bis SW Exposition: SE, S, SW<br />
Bewertung:<br />
Gründigkeit<br />
ziemlich<br />
flachgründig<br />
Bodenart<br />
Abk. Bodenart:<br />
Abk. lT, T tL L, lU, tU, U sL lS, S<br />
d, h, m<br />
flachgründig e, i, n<br />
Sehr<br />
flachgründig<br />
-<br />
█ = potenzielle Trockenstandorte<br />
252<br />
█<br />
█<br />
█<br />
█<br />
█<br />
█<br />
█<br />
█<br />
BioT
Verdichtungsempfindlichkeit (Abbildungen 10 <strong>und</strong> 12)<br />
nach J. Presler / R. Meuli [1998]<br />
Übersicht:<br />
Bodenparameter:<br />
Bodentyp<br />
Ableitungsmethode: Bodenpotenzial,<br />
-empfindlichkeit:<br />
Wasserhaushalt<br />
Skelettgehalt<br />
Bodenart<br />
Resultat:<br />
5 stufige Bewertung (1 = kaum empfindlich, 2 = schwach empfindlich, 3 = empfindlich,<br />
4 = stark empfindlich, 5 = extrem empfindlich)<br />
Methode:<br />
Wasserhaushalt<br />
Bodenart<br />
Anhang<br />
Beschreibung ‚Schluff’ ‚tonreich’ übrige<br />
Abk. Bodenart<br />
Abk. Wasserhaushalt, Gründigkeit<br />
sU, U L, tL, lT, T<br />
S, uS, lS,<br />
lrS, sL,<br />
lU, tU<br />
normal durchlässiger Boden a, b, c, d, e 3 2 2<br />
stau-, hang- oder<br />
gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusster Boden<br />
VerdE<br />
gr<strong>und</strong>- oder hangwassergeprägter Boden,<br />
selten bis Oberfläche gesättigt<br />
gr<strong>und</strong>- oder hangwassergeprägter, häufig<br />
bis Oberfläche gesättigter Boden sowie<br />
stauwassergeprägter Boden<br />
f, g, h, i,<br />
k, l, m, n<br />
4 3 3<br />
s, t, u 5 5 4<br />
o, p, q, r, v, w, x,<br />
y, z<br />
Verdichtungsempfindlichkeit<br />
Anhang<br />
VerdE<br />
5 5 5<br />
253<br />
253
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Spezialfälle:<br />
254<br />
Anforderung: Bodenparameter: Abk. Einstufung:<br />
1. org. Material > 30% Bodentyp N, M 5<br />
2. Skelettanteil > 50% Skelettgehalt eskr 1<br />
3. normal durchlässiger Boden<br />
Wasserhaushalt,<br />
Gründigkeit<br />
a, b, c, d, e<br />
<strong>und</strong> hoher Skelettanteil (> 30%) Skelettgehalt skr<br />
<strong>und</strong> Code Bodenart < 2 Bodenart S, lS<br />
Erosionsempfindlichkeit (Abbildung 11)<br />
nach V. Hennings [2000] (Ebm); ergänzt nach B. Schmied et al. [2000]<br />
Übersicht:<br />
Resultat:<br />
5 stufige Bewertung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser nach bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
<strong>und</strong> morphologischen Bedingungen (0 = gering, 5 = sehr hoch)<br />
Methode:<br />
Bodenart<br />
Bodenparameter: Ableitungsmethode: Bodenpotenzial,<br />
-empfindlichkeit:<br />
Bodenart<br />
Hangneigung<br />
Hangneigungsstufe<br />
ErosE<br />
36%
Anhang<br />
Anhang 2:<br />
Beschreibung einzelner Nutzungen<br />
<strong>und</strong> deren Einflüsse auf Boden <strong>und</strong> Bodenpotenziale<br />
Bemerkungen zu Anhang 2:<br />
Im nachfolgenden Anhang werden:<br />
- die wichtigsten Fakten zu einzelnen Nutzungen in einer einheitlichen Form zusammengestellt.<br />
Dies im speziellen mit Bezug zum vorgestellten Konzept des<br />
Ressourcenplans Boden.<br />
- die wichtigste aktuelle Literatur, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum,<br />
im Bezug auf bodenrelevante Einflüsse der betrachteten Nutzung zusammengestellt.<br />
- in einer Übersichtsdarstellung die Zusammenhänge von Nutzungseinflüssen<br />
<strong>und</strong> Bodenpotenzialen veranschaulicht.<br />
In Anbetracht der möglichen Variationsbreite von Nutzungseinflüssen beruhen die Angaben<br />
teilweise auf der Annahme von typischen Nutzungen sowie, infolge oft fehlender<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen, auf subjektiven Beurteilungen.<br />
1. Besiedlung (bauliche Nutzung, Nutzung von Grünflächen)<br />
Beschreibung<br />
Erstellung <strong>und</strong> Nutzung von Bauten sowie Gestaltung <strong>und</strong> Nutzung der näheren Umgebung<br />
(Ausnahme: Nutzung als Garten in separater Beschreibung).<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
- Bodenabtrag mit anschliessender Deponierung oder Zwischenlagerung<br />
- Maschineneinsatz<br />
- Umgebungsgestaltung<br />
- Rekultivierungen<br />
- Ev. Meteorwasserversickerung<br />
- Schadstoffemission infolge Nutzung (v.a. Heizung; Emission durch Produktionsprozesse werden<br />
separat Beschrieben)<br />
mögliche Effekte (ohne Immission durch industrielle/gewerbliche Produktionsprozesse)<br />
negativ:<br />
für überbaute Bereiche:<br />
- Bodenabtrag mit anschliessender Zwischenlagerung, Deponierung resp. Entsorgung<br />
- Bodenversiegelung (teilweise bis vollständig) bzw. Untersiegelung (z.B. Tiefgaragen)<br />
für Umgebungsbereiche:<br />
- Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />
- Bodenverdichtung durch Baumaschinen<br />
Anhang<br />
255<br />
255
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
- Kontamination durch diffuse Schadstoffeinträge<br />
- Zufuhr von belastetem Material<br />
- lokale Bodenkontamination (z.B. durch Bauabfälle, Meteorwasserversickerung, Gartenbewirtschaftung,<br />
an Strassen- <strong>und</strong> Platzrändern)<br />
positiv:<br />
- mögliche Sanierung belasteter Flächen<br />
- mögliche Versiegelung belasteter Flächen<br />
wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
Legende:<br />
x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Empfindlichkeiten:<br />
- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung neuer Böden hohe Empfindlichkeit<br />
→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />
- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich, jedoch eher unwahrscheinlich<br />
Regelungspotenziale:<br />
Zerstörung sämtlicher Potenziale auf versiegelten Flächen<br />
Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, vorwiegend Regelung<br />
Wasserhaushalt <strong>und</strong> Schadstoffe von Bedeutung<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
- Jährlich werden über 3000 ha offener Boden überbaut (BUWAL [2002])<br />
- Siedlungsgebiete + Verkehrsflächen: 2710 km2 (7% der CH-Gesamtfläche), davon 53% überwiegend<br />
versiegelt (BUWAL [2002])<br />
- Zunahme Flächenverbrauch pro Kopf bezüglich Wohnen (heute 39 m2) <strong>und</strong> Arbeiten (heute<br />
82 m2) (BFS [2002])<br />
- Räumliche Struktur der Belastung:<br />
weitere Ausdehnung der Siedlungsgebiete<br />
Gewerbe-/Einkaufszentren <strong>und</strong> Industrieanlagen ausserhalb von Siedlungsgebieten an ver-<br />
256<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
x x ~ ~ ~ x x x x ~ x x ~ x / ~ x x ~ /<br />
256<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge
kehrstechnisch günstigen Lagen<br />
Ausbau im Bereich landwirtschaftlicher Siedlungen<br />
Anhang<br />
- Nach Unterlagen zum ‚Prüfperimeter Bodenverschiebungen’ der FaBo, Kanton Zürich muss<br />
für Siedlungsgebiete mit >10'000 Einwohner in Altbaubereichen sowie generell für Siedlungen<br />
mit >50'000 Einwohner mit Schadstoffbelastungen über den Richtwerten der VBBO gerechnet<br />
werden.<br />
Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />
- Bodendeposition<br />
- Hausgärten<br />
- Verkehrs-, Infrastrukturbauten<br />
- Emissionen durch gewerbliche oder industrielle Nutzung<br />
- Landwirtschaftsbauten<br />
- Freizeitbauten<br />
mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />
- Verwertung abgetragenen Bodens: → Rekultivierung, Aufschüttung, Deponierung mit möglichen<br />
Einflüssen auf Hydro- <strong>und</strong> Biosphäre<br />
- Hydrosphäre:<br />
ev. Schadstoffaustrag von belastetem Material ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Wasserhaushalt (Verminderung Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, stärkerer <strong>und</strong> schnellerer Oberflächenabfluss)<br />
räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />
- Sehr heterogene <strong>und</strong> kleinräumig stark wechselnde Bodenverhältnisse infolge intensiver anthropogener<br />
Umgestaltungen<br />
- Siedlungsbereiche räumlich gut abgrenzbar, teilweise differenzierte <strong>und</strong> genaue Angaben zu<br />
Nutzungen unterschiedlicher Teilflächen<br />
- Dokumentationsgr<strong>und</strong>lagen zur Beschreibung der räumlichen Entwicklung gut. Entwicklungsgeschichte<br />
<strong>und</strong> -trends national aufgr<strong>und</strong> der Arealstatistik, lokal aufgr<strong>und</strong> historischer Dokumente<br />
sowie ausgeschiedener Bau- <strong>und</strong> Reservezonen abschätzbar.<br />
- Zeitliche Variation von Einflüssen bezüglich dem Stand der Technik, geltender Regelungen,<br />
verwendeter Hilfsmittel, etc. In älteren Siedlungsbereichen muss z.B. mit höheren Schadstoffbelastungen<br />
gerechnet werden.<br />
Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />
- Rohstoffgewinnung (vorwiegend Kies, Sand, Ton)<br />
- Infrastrukturbauten<br />
- Generell starke Einschränkung möglicher Folgenutzung. Durch Rekultivierung, allenfalls mit<br />
vorgängiger Sanierung ist das Wiederherstellen breiter Nutzungsmöglichkeiten denkbar.<br />
Wissen<br />
Anhang<br />
- Untersuchungen bezüglich Schadstoffbelastungen in Siedlungsgebieten<br />
- Klassifikation, Kartierung <strong>und</strong> Untersuchung von Siedlungsböden in Deutschland<br />
- Schadstoffakkumulation in Versickerungsanlagen für Meteorwasser<br />
- Möglichkeit zur verdachtsorientierten Beurteilung von Schadstoffbelastungen aufgr<strong>und</strong> der<br />
Nutzungsgeschichte<br />
257<br />
257
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Unklarheiten, Nichtwissen<br />
- Kartierungen <strong>und</strong> Untersuchung von Böden in Siedlungsgebieten der Schweiz<br />
- Stoffhaushalt von Böden in Siedlungsgebieten<br />
- Priorisierung neu zu überbauender Flächen aus Sicht des Bodenschutzes<br />
- Wirksame Instrumente zur Steuerung <strong>und</strong> Minimierung der Neuüberbauung <strong>und</strong> Versiegelung<br />
Literatur, Zusammenstellung <strong>und</strong> Kurzbeschreibung<br />
H.-J. Bernath et al. [1991]: NFP 22-Bericht; Aufzeigen von Möglichkeiten zur sparsamen Bodennutzung<br />
bei Überbauungen → Verdichtetes Bauen<br />
BUWAL [2002]: Bericht Umwelt 2002, Teil Boden (im Internet verfügbar)<br />
BFS [2002]: B<strong>und</strong>esamt für Statistik; Bericht Umwelt 2002, Statistiken <strong>und</strong> Analysen<br />
FaBo Kanton Zürich [2003c]: Richtlinien für Bodenrekultivierungen des Kantons Zürich. Erläuterung<br />
der Problematik. Formulierung von Anforderungen an Projektierung <strong>und</strong> Durchführung<br />
von Rekultivierungen.<br />
FaBo Kanton Zürich [2004a]: Broschüre zum Umgang mit Bodenverschiebungen bei Bauvorhaben.<br />
Schwerpunkt auf mögliche Schadstoffbelastungen <strong>und</strong> Anwendung des ‚Prüfperimeter<br />
für Bodenverschiebungen’<br />
FaBo Kanton Zürich [2004b]: Kurze Zusammenstellung der Kriterien für den Eintrag von Flächen<br />
in den kantonalen ‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />
U.G. Gasser / M. Schenk [1996]: Schadstoffbelastung in Siedlugsrandgebieten in St. Gallen,<br />
Untersuchung von SM, PAK <strong>und</strong> PCB in 30 Proben; Vergleich mit siedlungsfernen Gehalten<br />
<strong>und</strong> geogenen Hintergr<strong>und</strong>werten → erhöhte Gehalte in Siedlungsnähe<br />
D. Grünhoff [1995]: Beschreibung von Bodenbeeinflussenden Faktoren der Überbauung<br />
(Versiegelung, Schadstoffeintrag, Umlagerung<br />
R. Gsponer [1996]: Untersuchung <strong>und</strong> statistische Auswertung von Schwermetallbelastungen in<br />
Siedlungsräumen <strong>und</strong> angrenzenden Reservezonen<br />
H. Kamieth [1995]: technogene Bodentypenbeschreibung in urbanen Räumen, Beschreibung<br />
von Muster-Typen (für Böden mit vergleichbarem Nutzungswandel), Beschreibung von<br />
Substratströmen, Funktionen von urbanen Böden, Formulierung von Qualitätszielen, Bewirtschaftung<br />
<strong>und</strong> Steuerung von Substratströmen<br />
P. Knoepfel et al. [1996]: Untersuchung der Folgen <strong>und</strong> umgesetzten Massnahmen des NFP<br />
22. Umfassende Beschreibung bodenschutzrelevanter Probleme <strong>und</strong> der diesbezüglichen<br />
gesetzlichen Entwicklungen bis 1995 (neues USG <strong>und</strong> VBBO noch nicht in Kraft); Schwerpunkte:<br />
Raumplanung/-ordnung, stofflich-physikalische Belastungen, Landwirtschaft; Formulierung<br />
von Gr<strong>und</strong>sätzen für nachhaltige Bodenpolitik (Ressourcenmanagement, Schutz<strong>und</strong><br />
Ausgleichsmassnahmen) <strong>und</strong> Aktionsprogramm (Begrenzung der Siedlungsfläche,<br />
Nutzungsbeschränkungen, Kompensationsmechanismen, ökologische Leistungsverträge)<br />
B. Mohs / H.-G. Meiners [1995]: Untersuchung von Ver- <strong>und</strong> Entsiegelungsmassnahmen, differenzierte<br />
Standort- bzw. Eingriffsbewertung, Bewertung Infiltration vorher-nachher unter Berücksichtigung<br />
der Infiltration seitlich abfliessenden Wassers; Bewertung Schutz: Schadstoffemissionspotenzial<br />
vs. GW-Anreicherungspotenzial;<br />
T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersicht über Grössenordnung, Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> Trends der Überbauung in der Schweiz<br />
J. Nievergelt et al. [1999]: Kurze Projektzusammenfassung, Auswertung von Bodenkartierung<br />
→ überdurchschnittlich häufige Beanspruchung von hochwertigem Landwirtschaftsland<br />
durch Siedlungen <strong>und</strong> Autobahn (Beispielregion Uster), Schluss: Historisch bedingte Entwicklung<br />
Pusch / BGS [2000c]: Merkblatt zum schonenden Umgang mit Boden beim Bauen<br />
C. Salm et al. [1999]: Empfehlungen zum Umgang mit Boden im Tiefbau<br />
258<br />
258
Anhang<br />
Anhang<br />
M. Schatzmann / J. Stampanoni [1995]: Einfluss der Urbanisierung auf Gebietsabfluss der Kleinen<br />
Aa → Versiegelung durch Überbauung/Strassenbau am stärksten Hochwasser fördernd,<br />
landwirtschaftlichen Einflüsse von untergeordneter Relevanz<br />
R. Wolf / Bosch & Partner GmbH [2000]: Beschreibung u.a. der „Wirkfaktoren“ Versiegelung,<br />
Bodenabbau, -überdeckung, -umlagerung, Verdichtung<br />
259<br />
259
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
260<br />
260
2. Bodendeposition<br />
Beschreibung<br />
Anhang<br />
Schüttung andernorts abgetragenen Bodenmaterials zu Zwecken der Rekultivierung, Meliorierung<br />
oder Entsorgung<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
- ev. Abtrag <strong>und</strong> Zwischenlagerung von Oberbodenmaterial an Ablagerungsstandort<br />
Bsp.:<br />
ISO-Norm 15176 zur Verwendung ausgehobenem Bodenmaterials empfiehlt bei Schüttungsmächtigkeit<br />
>20 cm den vorgängigen Abtrag des bestehenden Oberbodens<br />
(ebenso: R. Kohl et al. [1994]);<br />
Rekultivierungsrichtlinie des Kantons Zürich geht von vorgängigem Oberbodenabtrag aus<br />
- Zufuhr, Ablagerung standortfremden Materials auf gewachsenen Boden (auf Unterboden oder<br />
direkt auf Oberboden)<br />
- Maschineneinsatz<br />
mögliche Effekte<br />
negativ:<br />
- Allgemein: Eintrag von standortfremdem Material. Dessen chemische, physikalische <strong>und</strong> biologische<br />
Eigenschaften können stark von jenen am Ablagerungsstandort abweichen.<br />
Tendenziell eher Verlagerung von Material aus Gebieten mit höherer Schadstoffexposition<br />
(Siedlungs-, Industriegebiet), d.h. mit höheren Schadstoffgehalten, in Gebiete mit kleinerer<br />
Exposition (Stadt → Land). Umgekehrter Fall ist jedoch auch möglich.<br />
Gefahr der Schadstoffdispersion als Folge von Bauten auf belasteten Böden (z.B. in ehemaligen<br />
Rebbaugebieten oder im Einzugsgebiet emittierender Betriebe)<br />
für gewachsenen Boden am Ablagerungsstandort:<br />
- bei Abtrag von Oberboden:<br />
Verdichtung von gewachsenem Unterboden,<br />
Schädigung Oberbodenmaterial durch Umlagerung, Zwischenlagerung<br />
Vermischung von Oberboden mit Unterbodenmaterial<br />
Anhang<br />
- Falls Oberboden am Standort stark überschüttet wird (ein bis mehrere Meter):<br />
Abbau organischer Substanz des überschütteten Bodens (Änderung chemischer, physikalischer<br />
<strong>und</strong> biologischer Parameter, ev. Mobilisierung von Schadstoffen, Freisetzung von<br />
Schadgasen (z.B. Schwefelwasserstoff) bei anaeroben Verhältnissen.<br />
Ausbildung von schlecht durchlässiger Schichten möglich.<br />
- bei Kontamination mit Schadstoffen: Verhinderung oder Erschwerung einer ev. notwendigen<br />
Sanierung des überschütteten Bodens<br />
- Zerstörung oder temporärer oder teilweiser Entzug der Funktionen des überschütteten Bodens<br />
für aufgeschütteten Boden:<br />
- Schädigung des Materials durch unsachgemässen Abbau <strong>und</strong> Lagerung. Änderung chemischer,<br />
physikalischer <strong>und</strong> biologischer Parameter. (z.B. Abbau organischer Substanz bei anaeroben<br />
Bedingungen)<br />
- Folgewirkungen unsachgemässer Schüttung:<br />
Verdichtung, Vermischung, Überlockerung → z.B. Änderung des Wasserhaushalts<br />
- Schadstoffausträge infolge Kontamination des deponierten Boden- resp. beigemischten<br />
Fremdmaterials. Grenzen im Vollzug bezüglich allfälliger Kontrollen.<br />
- Mechanische Schädigung durch unsachgemässe Folgebewirtschaftung. Schonende Bewirtschaftung<br />
während erster Jahre (je nach Richtlinie ca. 3 bis 6 Jahre) ist notwendig.<br />
261<br />
261
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
positiv:<br />
- Aufwertung schlecht oder ungenügend nutzbarer Böden<br />
- Ersatz sanierungsbedürftiger Böden (Bodenaustausch)<br />
- Erwünschte Rekultivierungen (z.B. bei Entsiegelung)<br />
wichtigste beeinflusste, bzw. steuernde Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
262<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
beeinflusste<br />
Bodenparameter:<br />
Legende:<br />
x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
steuernde Bodenparameter:<br />
- Wassergehalt bei Schüttung<br />
- Kornverteilung<br />
- Humusgehalt<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Empfindlichkeiten:<br />
- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung hohe Empfindlichkeit<br />
→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />
- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich<br />
- Erosion: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich; Begrünung von Zwischenlager<br />
resp. Schüttung wichtig<br />
Regelungspotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich, insbesondere für Wasser infolge Änderung<br />
von Bodenaufbau <strong>und</strong> -struktur von Bedeutung<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
- FaBo Kanton Zürich [2003a]: Es muss mit einer mehr oder weniger starken negativen Beeinträchtigung<br />
sämtlicher Ablagerungsstandorte gerechnet werden. Dies vor allem bezüglich Bodenaufbau<br />
<strong>und</strong> physikalischer Eigenschaften.<br />
- FaBo Kanton Zürich (Artikel ‚Tagesanzeiger’, 29.7.02):<br />
Kt. Zürich mit jährlich 1.5 mio.m3 Bodenabtrag, davon 27% Oberboden.<br />
20% des Oberbodenmaterials weist Schadstoffkonzentrationen über zulässigen Richtwerten,<br />
262<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge
Anhang<br />
5% über doppelten Richtwertkonzentrationen auf. Von Unterbodenmaterial dürfte ca. 5% belastet<br />
sein. Eine Qualitätskontrolle erfolgt bei
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Unklarheiten, Nichtwissen<br />
- Veränderungen in überschüttetem Boden (Abbauprozesse in ehem. Oberboden <strong>und</strong> Unterboden,<br />
ev. erhöhtes Freisetzungspotenzial von allfälligen Schadstoffen)<br />
- langfristiges Verhalten künstlich geschütteter Böden,<br />
Zeitbedarf bis zum Erreichen eines stabilen Gleichgewichtes<br />
chemische, physikalische <strong>und</strong> biologische Veränderungsmöglichkeiten <strong>und</strong> daraus resultierende<br />
Gefahren<br />
- Mögliche Schadstofffreisetzung durch veränderte Exposition des Schüttungsmaterials (Mikroklima,<br />
Gr<strong>und</strong>wasser, Erosion, Schadstoffinput, weitere anthropogene Beeinflussungen etc.)<br />
am Ablagerungsstandort<br />
- Folgen von Inhomogenitäten im Schüttkörper<br />
- Anforderungen bez. Korngrössenverteilung, Bodenart<br />
- Bewilligungs- <strong>und</strong> Überwachungspraxis im Verlauf der Zeit<br />
Bestehende Regelungen CH<br />
- Qualitätsanforderungen an Ablagerungsmaterial<br />
- Verdünnungs- <strong>und</strong> Verschlechterungsverbot<br />
- Vorschläge bez. Anforderungen für technische Ausführung (Schüttung, Aufbau) <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />
Literaturbeschreibung<br />
BUWAL [2001a]: Wegleitung Bodenaushub. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Aufzählung von Verdachtsstandorten<br />
für notwendige Untersuchungen, Richt- <strong>und</strong> Belastungswerttabellen zur Bodenbewertung;<br />
Verwertbarkeit von Aushub bez. Bewertung: unter Richt- <strong>und</strong> U-Wert<br />
(=unbelastet) → uneingeschränkte Verwertung; schwach belastet → eingeschränkte Verwertung,<br />
v.a. vor Ort; stark belastet → Entsorgung;<br />
Keine konkreten Anforderungen an Ablagerungsstandort <strong>und</strong> Ablagerung (Ausser bei Entsorgung<br />
stark belasteten Materials)<br />
G. Dumbeck [2000]: Beschreibung von Rekultivierungen vorwiegend grosser Tagbaugebiete;<br />
Folgenutzung bei Landwirtschaft: erste 7 Jahre Boden schonende Zwischenbewirtschaftung,<br />
davon erste 3 Jahre Anbau von Luzerne; Aufforstung wesentlich einfacher als landwirtschaftliche<br />
Folgenutzung.<br />
FaBo Kanton Zürich [2003a]: Differenzierte Feld- <strong>und</strong> Laboruntersuchungen unterschiedlicher<br />
Bodenparameter an zehn Geländeauffüllungen <strong>und</strong> Bewertung der Änderungen durch Vergleich<br />
mit Referenzstandorten anhand von 29 Bodenparametern. Keiner der Standorte<br />
weist Bodenverbesserung auf. Effekte auch z.T. bis 7 Jahre nach Eingriff feststellbar. Wichtigste<br />
Mängel betreffen Bodenaufbau, Verdichtung (Ober- <strong>und</strong> Unterböden) sowie Fremdmaterialanteil.<br />
In wenigen Fällen wurden auch Schadstoffbelastungen festgestellt. In meisten<br />
Fällen wurden an Bewilligung geknüpfte Auflagen missachtet. Ein Teil der Ergebnisse<br />
wird parallel mittels fuzzy logic Expertensystem <strong>und</strong> ähnlichem Resultat beurteilt. Empfehlungen<br />
für künftige Beurteilung <strong>und</strong> Durchführung von Geländeauffüllungen formuliert.<br />
FaBo Kanton Zürich [2003c]: Richtlinien für Bodenrekultivierungen des Kantons Zürich. Erläuterung<br />
der Problematik. Formulierung von Anforderungen an Projektierung <strong>und</strong> Durchführung<br />
von Rekultivierungen.<br />
FaBo Kanton Zürich [2003b]: Erläuterungen zu den Richtlinien für Bodenrekultivierungen<br />
FaBo Kanton Zürich [2004a]: Formulierung von Anforderungen an zu deponierenden Boden im<br />
Bezug zu möglichen Schadstoffbelastungen. Erläuterungen zum Einbezug des kantonalen<br />
‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />
FaBo Kanton Zürich [2004b]: Kurze Zusammenstellung der Kriterien für den Eintrag von Flächen<br />
in den kantonalen ‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />
FSK [2001]: Rekultivierungsrichtlinie<br />
264<br />
264
Anhang<br />
Anhang<br />
U. Hoins [2000] <strong>und</strong>P. Schreiber [1997]: Bodenphysikalische Untersuchung von 10 Geländeauffüllungen<br />
im Kt. Zürich; Resultate meist unbefriedigend → ungenügender Schichtaufbau,<br />
zu geringe Porosität, Verdichtung<br />
International Organization for Standardization [2002]: Norm 15176. Gr<strong>und</strong>lagen zur Charakterisierung<br />
von ausgehobenen Böden im Hinblick auf Wiederverwendung (Schwerpunkt chemische<br />
Charakterisierung)<br />
Vorschlag zu Beurteilung von Eignung <strong>und</strong> mögl. Beeinflussung<br />
Vorschläge für ‚gute Praxis’, technische Hinweise<br />
Hinweise auf Problematische Standorte,<br />
B. Juris et al. [2000]: Erhebungsuntersuchungen zur Qualität von Geländeauffüllungen, Bewertung<br />
von Auftragsböden nach ihrer Leistungsfähigkeit<br />
R. Kohl et al. [1994]: Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg: Anforderungen an<br />
Bodenbeschaffenheit, -qualität <strong>und</strong> technische Anforderungen für Ausführungsarbeiten;<br />
Empfehlung zu Schüttung von < 20 cm, bei Aufschüttungen über 20 cm Abtrag von Oberboden<br />
notwendig<br />
R. Kohl et al. [1997]: Beschreibung rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen Deutschlands; Formulierung allg.<br />
Anforderungen; Untersuchungskonzepte bez. Eignung für Standort <strong>und</strong> Schüttungsmaterial,<br />
Vorschläge für technische Durchführung<br />
N. Litz [1998]: Kapitel in Paper über organische Schadstoffe. Beschreibung allg. Problematik,<br />
Eintragspfade; Richtlinien, Anforderungen bez. Wiederverwertung in Deutschland (LABO<br />
1994, LAGA 1994, DIN 19731); Kombination Standort – Material: Gr<strong>und</strong>prinzip Gleiches zu<br />
Gleichem; Technische Hinweise für Schüttung, Bewertungslisten für org. Substanzen<br />
T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung der schweizerischen<br />
Dimensionen, Trends<br />
Pusch / BGS [2000c]: Darstellung der allgemeinen Problematik Bauen - Boden, Literaturverweise<br />
C. Salm et al. [1999]: Beschreibung Gefährdungen <strong>und</strong> optimiertes Vorgehen bei Tiefbauvorhaben,<br />
(Verdichtung, Zwischenlager, Verwertbarkeit Aushubmaterial, Rekultivierung, Richtlinien,<br />
bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung)<br />
Praxis- <strong>und</strong> anwendungsorientiert<br />
nur generelle Richtlinien für Bodendeposition<br />
Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS)]:<br />
SN 640 581a: Erdbau, Boden, Gr<strong>und</strong>lagen, 1998<br />
SN 640 582: Erdbau, Boden, Erfassung des Ausgangszustandes, Triage des Bodenaushubes,<br />
1999<br />
SN 640 583: Erdbau, Boden, Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung, Schutzmassnahmen,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Abnahme, 2000<br />
265<br />
265
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
266<br />
266
3. Familien- <strong>und</strong> Hausgärten<br />
Beschreibung<br />
Anhang<br />
Gartenbewirtschaftung in speziell dafür ausgeschiedenen, oft ausserhalb des Siedlungsgebiets<br />
liegenden Arealen (→ Familiengärten) oder auf Wohngebäude zugehörigen Arealen (→ Hausgärten)<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
- anthropogene Gestaltung, Überprägung des Areals vor Nutzung (z.B. Bodenaufschüttungen)<br />
- Verwendung andernorts abgeschälten Bodenmaterials<br />
- Düngung (Kompost, Abfalldünger, Kunstdünger)<br />
- Einsatz von Hilfsstoffen (Pestizid- <strong>und</strong> Herbizideintrag<br />
- manuelle, kleinmaschinelle Bodenbearbeitung<br />
- kleinere bauliche Eingriffe (Gemeinschaftsanlagen, Unterkellerungen Schreberhäuschen, kleinere<br />
Flächenversiegelungen<br />
- allgemein grosse Variationsbreite möglicher Bewirtschaftungsmethoden<br />
mögliche Effekte<br />
negativ:<br />
Im Rahmen der Nutzbarmachung:<br />
- physikalische Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />
- Zufuhr von belastetem Material<br />
Beim Betrieb:<br />
- Überdüngung (vgl.: Blanc 1997: Familiengärten in Genf; zit. in BFS, 2002)<br />
- pH-Beeinflussung: häufig alkalisch, somit hohe Kapazität bez. Schwermetallbindung. Gefahr<br />
deren Mobilisierung bei pH-Senkung durch z.B. sauren Regen oder organische Prozesse(vgl.<br />
dazu: FaBo Kanton Zürich [1994])<br />
- Eintrag von Schadstoffen durch Hilfsstoff-, Abfallstoff- <strong>und</strong> Düngereinsatz<br />
- Beeinflussung der Bodenzusammensetzung <strong>und</strong> Bodenstruktur durch Bearbeitung <strong>und</strong> Zufuhr<br />
standortfremder Substrate wie Torf, Recycling-Erden, Kompost<br />
- Erosion an Hanglagen<br />
- Verminderung der Biodiversität <strong>und</strong> der biologischen Aktivität in <strong>und</strong> auf Boden<br />
positiv:<br />
Anhang<br />
- Möglichkeit zum Einbezug sanfter Sanierungsmassnahmen (Phytoremediation)<br />
- Steigerung der Biodiversität <strong>und</strong> der biologischen Aktivität in <strong>und</strong> auf Boden<br />
- allgemein vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten für unterschiedliche Bodeneigenschaften bei<br />
angepasster Bewirtschaftung.<br />
267<br />
267
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
Legende:<br />
x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Empfindlichkeiten:<br />
- Verdichtungsempfindlichkeit kann bei Neuanlage von Familiengärten eine Rolle spielen<br />
- Erosionsempfindlichkeit ist bei Familiengärten an Hanglagen ein möglicher Einflussfaktor<br />
Regelungspotenziale:<br />
Insbesondere die Regelungspotenziale für Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe werden bei bisheriger Praxis<br />
stark beeinflusst.<br />
Die Beeinflussung des Regelungspotenzials für Wasser dürfte von untergeordneter Bedeutung<br />
sein.<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Die Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale ist wahrscheinlich.<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
- H. Hörler [1992]: Einsatz des Dreifachen der benötigten Phospor- resp. des Doppelten der benötigten<br />
Kaliummengen. Vorwiegend werden Kompost <strong>und</strong> Hofdünger verwendet. 85% aller<br />
befragten Familien- <strong>und</strong> 98% der befragten Hausgartenbesitzer wenden chemische Pflanzenschutzmittel<br />
an. Dabei wurden in den 217 untersuchten Parzellen 84 verschiedene Produkte<br />
mit 53 unterschiedlichen Wirkstoffen angewendet. Die Streubreite der eingesetzten Wirkstoffmengen<br />
ist sehr gross.<br />
- FaBo Kanton Zürich [1994]:Bei Untersuchung der Schwermetallgehalte in Familiengärten der<br />
Stadt ZH weisen 93% mind. 1 Richtwertüberschreitung (bezüglich VSBo) für Totalgehalte auf,<br />
die löslichen Gehalte liegen jedoch unter den Richtwerten.<br />
Hohe Belastungen weisen 10% der Parzellen auf. Als Ursachen werden angenommen: Überdosierung<br />
von Kompost, Einsatz von Cu-Fungiziden, Klärschlamm, Kehrichtkompost <strong>und</strong> -<br />
schlacke sowie Cheminéeasche.<br />
Bei 8% der Parzellen dürfte Aushubmaterial nicht mehr auf einer Inertstoffdeponie entsorgt<br />
werden.<br />
Der Schadstoffaustrag über das Gemüse stellt (noch) kein Problem dar.<br />
13% der Gärten sind wegen Gefährdung bei direkter Bodenaufnahme infolge Pb-Belastung<br />
nicht für Aufenthalt von Kindern geeignet.<br />
Kompost, untergeordnet Mist sind die bedeutendsten Schwermetallquelle, das Reduktionspotenzial<br />
liegt bei ca. 1/3 bis 1/2.<br />
268<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
~ ~ ~ ~ x ~ x ~ ~ ~ ~ ~ / ~ ~ x x ~ ~ /<br />
268<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge
Anhang<br />
- D. Schönbächler / AfU SG [1996]: Die Untersuchung an Familiengärten der Stadt St. Gallen<br />
ergaben ein ähnliches Bild wie in Zürich. Die Richtwertüberschreitungen lagen für Blei bei ca.<br />
70%, für Zink bei ca. 55%, für Kupfer bei ca. 40% <strong>und</strong> für Cadmium bei ca.10%.<br />
- R. Affolter [1998]): Untersuchung von Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Gehalten in 79 Hausgärten von<br />
Olten ergeben für Blei bei 94% der Fälle Richtwert-, bei 41% Prüfwert- <strong>und</strong> bei 5% Sanierungswertüberschreitungen<br />
gemäss der VBBo. Dabei Korrelieret das alter der Gärten mit den<br />
gemessenen Schadstoffgehalten.<br />
Bei Cadmium liegen knapp die Hälfte, bei Kupfer deutlich mehr als die Hälfte, bei Zink ca. 80%<br />
<strong>und</strong> bei PAK alle der gemessenen Flächen über dem jeweiligen Richtwert. Zu Beachten ist,<br />
dass sich die Angaben auf provisorische Richtwerte vor Inkrafttreten der VBBo beziehen. Die<br />
heute gültigen Richtwerte liegen oft leicht tiefer als die in der Studie verwendeten, die genannten<br />
Anteile liegen also tendenziell eher noch höher.<br />
- BFS [2002]: Untersuchungen von Nährstoffgehalten in 200 Familiengärten im Kanton Genf<br />
(Blanc, 1997) ergaben vorwiegend für Phosphor starke Nährstoffüberschüsse (6- bis 36-mal<br />
höher als notwendig). Ebenfalls für Kalium <strong>und</strong> Magnesium wurden bei 72 resp. 65 % der<br />
Gärten hohe bis sehr hohe Gehalte festgestellt.<br />
Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />
- Diffuse Stoffeinträge<br />
- ev. Bodendeposition<br />
- Besiedlung<br />
mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />
- Hydrosphäre: Schadstoffauswaschung ins Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> möglicherweise in Oberflächengewässer.<br />
Erosiver Austrag in Oberflächengewässer denkbar.<br />
- Anthroposphäre: orale Aufnahme von Boden (Kinder) oder Aufnahme über Abbauprodukte.<br />
- Pedosphäre bei Sanierungsfall: Inanspruchnahme von Deponieraum<br />
räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />
- Die Schweiz weist ca. 50'000 ha Gartenfläche, d.h. ca. 1% der Gesamtfläche oder ca. 3% der<br />
Landwirtschaftsfläche auf. Dies entspricht ca. 3000 Landwirtschaftsbetrieben zu 17 ha. Davon<br />
wird bei Hausgärten ca. 22%, bei Familiengärten ca. 71% zur Nahrungsmittelproduktion verwendet.<br />
Anzahl Hausgärten: ca. 810'000, Gesamtfläche ca. 48'000 ha (ca. 95% der gesamten Gartenflächen),<br />
für Nahrungsmittelproduktion verwendet: ca. 10'000 ha<br />
Anzahl Familiengärten: ca. 90'000, Gesamtfläche ca. 1’600 ha (ca. 5% der gesamten Gartenfläche),<br />
für Nahrungsmittelproduktion verwendet: ca. 1'100 ha<br />
(H. Hörler [1995])<br />
- räumlich sind Beeinflussungszonen klar abgrenzbar, es sind oft Kleinstparzellen von einigen<br />
10 m3<br />
- Räumliche Struktur (FaBo Kanton Zürich [1994]):<br />
Unterschiede bez. Bewirtschaftungsdauer<br />
Oft grosse Unterschiede, kleinräumige Schwankungen innerhalb eines Familiengarten-Areals,<br />
geringe Variabilität innerhalb einer Bewirtschaftungsparzelle. D.h. der Einfluss der jeweiligen<br />
Bewirtschaftungsart von Parzellen ist gross.<br />
- Oft kann ein Bezug der Belastung zum Nutzungsalter <strong>und</strong> zur Nutzungsgeschichte hergestellt<br />
werden. (z.B. R. Affolter [1998])<br />
Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />
Anhang<br />
- Wegen der oft vorhandenen Schadstoffbelastung generell starke Einschränkung möglicher<br />
Folgenutzung. Dies insbesondere bezüglich Nahrungsmittelproduktion, aber auch im Bezug<br />
auf Meteorwasserversickerung, Trinkwassergewinnung oder Bodendeposition.<br />
269<br />
269
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
- Bei Erstellung von Bauten ist mit Auflagen für die Entsorgung von Aushubmaterial, insbesondere<br />
auf älteren Familiengartenarealen zu rechnen.<br />
Wissen<br />
- Zu erwartende Schadstoffbelastung in Boden <strong>und</strong> in angebauten Produkten, insbesondere im<br />
Bezug auf Schwermetalle bekannt<br />
- Ursachen, Herkunft der Belastungen<br />
- Alter <strong>und</strong> Nutzungsgeschichte der Areale oft eruierbar.<br />
Unklarheiten, Nichtwissen<br />
- mögliche negative Wirkungen von bisher nicht untersuchten Einzelstoffen oder von Stoffkombinationen<br />
- Extrapolation der Schadstoffeinträge bis zum Erreichen kritischer Werte. Langzeit-Gefährdungsabschätzung.<br />
Literatur, Zusammenstellung <strong>und</strong> Kurzbeschreibung<br />
R. Affolter [1998]: Untersuchung von Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Gehalten in 79 Hausgärtender<br />
Stadt Olten sowie in 20 angrenzenden Grünflächen, an 3 Referenzstandorten sowie an<br />
Kompost <strong>und</strong> Gemüseproben. Vergleich mit anderen kantonalen Untersuchungen. Aufzeigen<br />
von Ursachen, Gefährdungen <strong>und</strong> Konsequenzen.<br />
BFS [2002]: Generelle Problemübersicht<br />
FaBo Kanton Zürich [1994]:Untersuchung von 120 Parzellen in vier stadtzürcherischen Familiengarten-Arealen,<br />
sowie deren Erzeugnisse (87 Proben) auf Schwermetalle (Pb, Cd, Cu,<br />
Hg, Zn). Beschreibung der Ergebnisse / Ursachen, Vergleich mit anderen Untersuchungen,<br />
Risikobewertung, Empfehlungen.<br />
R. Gsponer [1996]: Problembeschreibung, Auswertung 30 Probenanalysen, Nutzungsgeschichte,<br />
Untersuchungsregion: Furttal ZH; Statistische Auswertung <strong>und</strong> Vergleich mit weiteren<br />
schweizerischen Untersuchungen; Berechnung regionaler Flächenanteile;<br />
Versuch der Herleitung von minimaler Bewirtschaftungsdauer zur Einstufung als Verdachtsfläche<br />
(Datenlage gering, zeitliche <strong>und</strong> individuelle Schwankungen) → 5 resp. 10 jährige<br />
Bewirtschaftung führen zu Überschreitung von VSBo-Richtwerten resp. Kat. II-Werten.<br />
H. Hörler [1992]: Hilfsstoffeinsatz in Haus- <strong>und</strong> Familiengärten; Erhebung aufgr<strong>und</strong> einer Umfrage<br />
bei Besitzern von 157 Familien- <strong>und</strong> 60 Hausgärten.<br />
H. Hörler [1995]: Generelle, nationale Zusammenstellung zu Grössenordnungen <strong>und</strong> Auswirkungen;<br />
Ausarbeitung von Vorschlägen für Verbesserungen; Auswertung der Wirkung von<br />
Aktionsprogrammen<br />
H. Lenz et al. [1997]:PAK in Kleingärten Bremens, Belastung v.a durch Ausbringen von Verbrennungsrückständen<br />
aus Kohleheizungen <strong>und</strong> Trümmerschutt aus 2. Weltkrieg (technogene<br />
Beimengungen) → schlecht mit CH-Verhältnissen vergleichbar<br />
D. Schönbächler / AfU SG [1996]: Schwermetallbelastungen von Garten- <strong>und</strong> Landwirtschaftsböden<br />
Untersuchungen auf 18 Gartenparzellen in Familiengärten (sowie 7 Landwirtschaftsstandorten)<br />
auf pH <strong>und</strong> Schwermetall-Gehalte, häufige VSBo-Richtwertüberschreitungen bei Totalgehalten<br />
(bis 70% der Standorte); lösliche Gehalte in der Regel unter Richtwert; ø pH:<br />
6.8; Beschreibung Standorte, Vergleich mit anderen Kant. Untersuchungen (AG, BE, ZH) →<br />
ähnliche Resultate; Beschreibung möglicher Ursachen.<br />
270<br />
270
Anhang<br />
Anhang<br />
271<br />
271
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
4. Infrastruktur: Strassen<br />
Beschreibung<br />
Auswirkungen von Bau <strong>und</strong> Betrieb von Strassen auf Böden<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
Strassenbau:<br />
- Bodenabtrag, z.T. bis in unterliegendes Gestein (Geländeeinschnitte), Bodenlagerung <strong>und</strong> Bodendeposition<br />
- Schüttung von Lockergesteinskörpern (maschinell verdichtet, ev. armiert)<br />
- Bearbeiten, Befahren von Bau- <strong>und</strong> Baunebenflächen mit Baumaschinen<br />
- Versiegelung, ev. randliche Drainage<br />
- teilweise Umgestaltung <strong>und</strong> Rekultivierung strassennaher Bereiche<br />
Verkehr:<br />
- Emission von Schadstoffen durch Abgase sowie Abrieb/Korrosion von Fahrzeugteilen resp.<br />
Fahrbahn.<br />
- Ausbreitung über Luft oder infolge Oberflächenabfluss<br />
- Unfallgefahr (Transport von Schadstoffen)<br />
Unterhalt, Betrieb:<br />
- Winterdienst: Schneeräumung (→ ev. konzentrierte Ablagerung), Salzung<br />
- Entsorgung von Schlämme Strassenentwässerung, Wischgut<br />
- Entsorgung von Abschälmaterial von Bankett<br />
- Unterhalt korrodierender Zäune, Leitplanken<br />
mögliche Effekte<br />
negativ:<br />
Strassenbau:<br />
für überbaute Bereiche:<br />
- Bodenabtrag mit anschliessender Zwischenlagerung, Deponierung resp. Entsorgung<br />
- Bodenversiegelung (teilweise bis vollständig);. Untersiegelung möglich<br />
für Umgebungsbereiche:<br />
- Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />
- Bodenverdichtung durch Baumaschinen<br />
- Zufuhr von belastetem Material<br />
- lokale Bodenkontamination (z.B. durch Bauabfälle, Meteorwasserversickerung)<br />
- Anfall von kontaminiertem Bodenmaterial bei Linienführung durch belastete Bereiche oder bei<br />
Strassenerweiterungen<br />
Verkehr:<br />
- Schadstoffeintrag über Luft <strong>und</strong> Oberflächenabfluss (staubförmig, gelöst): Stoffliche <strong>und</strong> Prozess<br />
bezogene Aufgliederung<br />
- Gefährdung möglicher Umfallemissionen auf Boden, stoffspezifische Toxizität für terrestrisches<br />
System<br />
272<br />
272
Anhang<br />
Unterhalt, Betrieb:<br />
- Konzentration von Schadstoffen bei Schneeentsorgungsplätzen<br />
- Eintrag von Hilfsstoffen wie Streusalz, ev. Pestizide<br />
- Anfall von kontaminiertem Material (Schlämme, Wischgut, Bankettschälgut)<br />
- Eintrag von Schwermetallen infolge Korrosion <strong>und</strong> Erneuerung des Korrosionsschutzes an<br />
Zäunen, Leitplanken (vgl. J. Holenstein [1996])<br />
positiv:<br />
- Strassenbau: mögliche Sanierung oder Versiegelung belasteter Flächen<br />
- Verkehr: keine<br />
wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
Aufbau, Zusammensetzung, phys.<br />
Eigenschaften<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Legende:<br />
x: wahrscheinlich betroffen; ~: möglicherweise betroffen; /: wahrscheinlich nicht betroffen<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Empfindlichkeiten:<br />
- Verdichtung: Bei Rekultivierung von Baunebenflächen oder entlang der Strassen hohe Empfindlichkeit<br />
→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />
- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich, jedoch eher unwahrscheinlich<br />
Regelungspotenziale:<br />
Zerstörung sämtlicher Regelungspotenziale auf versiegelten Flächen<br />
Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, vorwiegend Regelung<br />
von Schadstoffen von Bedeutung<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Zerstörung eines Grossteils der Lebensraumpotenziale auf versiegelten Flächen<br />
Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
chem. Eigenschaften<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
- Schweiz weist ca. 60'000 ha stärker belasteter Streifen entlang Strassen auf; ca. 45'000 ha<br />
wurden ausserhalb der Siedlungen durch Strassen versiegelt (T. Mosimann / B. Mosimann-<br />
Baumgartner [1996]).<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
~ x ~ ~ ~ x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ ~ ~ /<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge<br />
Anhang<br />
273<br />
273
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
- Gesamte Verkehrsflächen, inkl. jener innerhalb der Siedlungen: 89'381 ha. Zunahme der<br />
Länge des Nationalstrassennetzes 1970 bis 2000 von 651 auf 1638 km (BFS [2002])<br />
- Breite der Schadstoffbelastung entlang Strassen:<br />
Bei starkem Verkehr (>20'000 Fahrzeuge/Tag) Belastungsbreite bezüglich zu erwartender<br />
Richtwertüberschreitung für Schwermetalle ca. 10 - 15 m, mögliche Zunahme bei Beschleunigungsstrecken<br />
bis ca. 30 m (R. Gsponer [1996])<br />
Pb- <strong>und</strong> PAK-Belastung bei geringer Verkehrsfrequenz bis 5 m bei hoher Frequenz bis 100 m<br />
feststellbar. Bei höchster Belastung (bezüglich Verkehrsfrequenz <strong>und</strong> Strassensteigung) ist<br />
Richtwertüberschreitung (für PAK) mit >50% Wahrscheinlichkeit bis in 25 m, mit >10% Wahrscheinlichkeit<br />
bis in 100 m Abstand von Strasse zu erwarten. (J. Holenstein [2000])<br />
Empfehlung für Mindestabstand bei Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittelanbau je nach Verkehrsfrequenz<br />
zwischen 2.5 <strong>und</strong> 10 m; für empfindliche Nutzungen wird ein Mindestabstand von 100<br />
m resp. eine Überwachung empfohlen (H.-J. Unger / D. Prinz [1997])<br />
Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen / Effekten<br />
- Überbauung<br />
- Deponierung von wahrscheinlich belastetem Bodenabtrag. Anfall z.B. bei Strassenerweiterungen,<br />
Bau von Kreiseln oder ev. als Bankettschälgut.<br />
- Beitrag zu diffusen Stoffbelastung zusammen mit weiteren Emittenten (Industrie, Gewerbe,<br />
Siedlungen)<br />
- Effekte der Nutzung strassennaher Bereiche (z.B. physikalische <strong>und</strong> chemische Beeinflussung<br />
durch Landwirtschaft, Versauerungstendenz von Waldstandorten)<br />
- übriger Infrastrukturbau (z.B. Koordinationsmöglichkeiten mit Leitungsbau)<br />
mögliche Auswirkungen auf weitere Umweltkompartimente<br />
- Gr<strong>und</strong>wasser: Linienführung häufig in Talebenen, wo sich auch häufig die grösseren Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />
befinden.<br />
- Atmosphäre: Ausstoss von Luftschadstoffen <strong>und</strong> Feinpartikeln, Rückwirkung auf Boden durch<br />
grossflächige diffuse Stoffeinträge<br />
räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />
- im Nahbereich räumlich relativ gut abgrenzbare Belastungszonen. Belastungsabschätzung<br />
aus Verkehrsdauer & -intensität möglich. Charakteristische streifenförmige Beeinflussung<br />
- starke räumliche Variabilität der durch Kontamination betroffenen Böden infolge möglicher<br />
baubedingter Beeinflussung im Nahbereich der Strassen (H.-J. Unger / D. Prinz [1997], S.48)<br />
oder durch die natürliche pedologische Heterogenität.<br />
- Mitverursacher grossräumiger diffuser Belastungen<br />
- Zeitliche Entwicklung verwendeter Treib- <strong>und</strong> Baustoffe sowie Hilfsmittel lassen auf Emissionsentwicklung<br />
schliessen.<br />
Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />
- Überbauung (bei Erstellung von Bauten ist teilweise mit Auflagen für die Entsorgung von Aushubmaterial<br />
zu rechnen)<br />
- Rohstoffgewinnung (vorwiegend Kies, Sand, Ton)<br />
- Ablagerung-, Entsorgung<br />
Wissen<br />
Strassenbau:<br />
- Statistische Angaben zu überbauten Flächen<br />
- Richtlinien zum Umgang mit Bodenmaterial im Tiefbau (C. Salm et al. [1999])<br />
274<br />
274
Anhang<br />
Emission<br />
- Umfangreiche Untersuchungen über allg. Luftschadstoffbelastung (v.a. N- <strong>und</strong> S-Verbindungen)<br />
- Untersuchungen bez. Schwermetall-, PAK-, PCB- (+ weitere Organika) Verteilung neben<br />
Strassen(→ Gsponer 1996, Unger <strong>und</strong> Prinz 1997, Untersuchung verschiedener Kantone)<br />
→ Zusammenhang mit Verkehrsart <strong>und</strong> -intensität.<br />
Unklarheiten, Nichtwissen<br />
- räumliche Heterogenität der strassennahen Böden oft infolge anthropogener Beeinflussung<br />
(z.B. künstliche Schüttungen, Geländeeinschnitte) <strong>und</strong> daraus folgend Heterogenität deren<br />
Regelungsvermögen bezüglich Schadstoffen.<br />
→ ev. Notwendigkeit für räumliche Identifikation von möglichen ‚Hot Spots’<br />
- Belastung mit resp. Wirkung von bisher nicht oder wenig untersuchten Stoffen (z.B. Platingruppenelemente,<br />
versch. Organika wie Antiklopfmittelersatz MTBE) aus Treibstoff oder Abrieb<br />
von Reifen <strong>und</strong> Belag. Unklarheiten über Beteiligung von Verkehrsemissionen an Vorkommen<br />
‚neuer’ problematischer Einzelsubstanzen (Bsp. TCA →Bachmann, 2000)<br />
- Beurteilung der bodenspezifischen Ökotoxizität von möglichen Unfallstoffen bisher wenig betrachtet<br />
(z.B. Möglichkeit der Erhöhung der Toxizität durch Abbauprozesse, Metabolismus)<br />
Literaturkurzbeschreibung<br />
Anhang<br />
L. Abart-Heriszt [1995]: Anteil NOx-Belastung der Luft, Extrapolation<br />
G. Bachmann / Wissenschaftlicher Beirat Bodenschutz beim BMU [2000]: Problemübersicht;<br />
Emissionsentwicklungen: C-Emission gesunken, N-Emission gestiegen; von Bedeutung:<br />
flüchtige Kohlenstoffe (VOC), Platingruppen-Elemente (Platin, Palladium), andere Treibstoffinhaltsstoffe,<br />
Abrieb von Reifen <strong>und</strong> Belag; Belastung im Nahbereich; Belastetes Material aus<br />
Unterhalt Bankett, Unfallgefahr: fehlende Boden- <strong>und</strong> Stoff-spezifische Beurteilung der Ökotoxizität;<br />
Herkunft TCA (Trichloressigsäure) in Gr<strong>und</strong>wasser ev. durch Ausstoss von Verkehr;<br />
sehr untergeordnete Berücksichtigung des Aspektes Bodenschutz bei der Planung<br />
K. Bühler / A. Desaules [1992]: Literaturzusammenstellung, Beschreibung Wissen, vorhandene<br />
Daten <strong>und</strong> Forschungslücken (→Untersuchung Cu, Mn, Ni, V, Cr, Co, Br, Ce, Sm <strong>und</strong> organische<br />
Stoffe notwendig)<br />
B. Gallenkemper et al. [1993]: Beschreibung Emissionen, Immissionen, Schadstoffwirkungen,<br />
Aufbereitungstechniken<br />
Schadstoffgehalte von Produkten aus Strassenunterhalt (Bankettschäl- <strong>und</strong> Kehr- <strong>und</strong> Grüngut),<br />
Keine klare Klassifizierung nach Einflussgrössen möglich.<br />
Empfehlung: Grüngut kompostieren <strong>und</strong> im Strassenrandbereich wieder aufbringen;<br />
Kehrgut ev. aufbereiten, in entsprechenden Deponien ablagern;<br />
Bankettschälgut: Verwendung je nach Kontamination in Landwirtschaft (nur in Einzelfällen),<br />
im Strassenrandbereich bzw. bei Strassenbauten(ausserhalb Wasserschutzgebieten, bei<br />
Autobahnen Schadstoffwerte überprüfen) oder Deponien (nicht anzustreben)<br />
R. Gsponer [1996]: Allg.: nur Berücksichtigung anorganischer Stoffe; Literatur- <strong>und</strong> Datenzusammenstellung,<br />
Historische Entwicklung (Pb-Gehalte Benzin: bis 1965: 600mg, 1982-1985:<br />
140 mg, ab1985: bis 1 mg), Verkehrs- <strong>und</strong> Ausstossentwicklung Furttal, Belastungen Unterhalt,<br />
Belastung Grüngut;<br />
Beprobung bezüglich versch. Strassentypen <strong>und</strong> SM-Analytik, Auswertung v.a. aufgr<strong>und</strong> der<br />
Pb-Werte; Beschreibung der Konzentrationsabnahmen mit Entfernung; Erarbeitung von Kriterien<br />
zur Abgrenzung von Verdachtsflächen im Bezug zur Befahrungsdichte<br />
J. Holenstein [2000]: Untersuchung von PAK- <strong>und</strong> Blei-Belastungen entlang Zürcher Strassen.<br />
Statistische Auswertung der Resultate. Vorschlag für Verdachtsklassierung aufgr<strong>und</strong> Verkehrsfrequenz<br />
<strong>und</strong> Strassensteigung. Belastung bei geringer Verkehrsfrequenz bis 5 m bei<br />
hoher Frequenz bis 100 m feststellbar. Bei höchster Belastung (bezüglich Verkehrsfrequenz<br />
<strong>und</strong> Strassensteigung) ist Richtwertüberschreitung für PAK mit >50% Wahrscheinlichkeit bis<br />
in 25 m, mit >10% Wahrscheinlichkeit bis in 100 m Abstand von Strasse zu erwarten.<br />
275<br />
275
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
T. Kaiser / Umweltb<strong>und</strong>esamt Deutschland [1998]: Platingehalte in Strassenstäuben bedenklich,<br />
Tendenz steigend, Erhöhte Pt-Gehalte in Strassennähe (bis ca. 20m), Pt nicht pflanzenverfügbar,<br />
weitgehend immobilisiert, ev. Katalysatorwirkung für schädliche Prozesse im Boden<br />
R. Lehmann [1996]: Untersuchung von Schwermetallbelastungen (Pb, Zn, Cd, Cu) entlang<br />
Thurgauer Strassen. Richtwertüberschreitungen für Blei bis 4 m Fahrbahnabstand angetroffen.<br />
T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung der schweizerischen<br />
Dimensionen<br />
H. Puchelt et al. [1995]: Untersuchungen von Gehalten an Platingruppenelementen in Böden<br />
entlang Strassen<br />
C. Salm et al. [1999]: Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen für dem Umgang mit Boden bei Planung<br />
<strong>und</strong> Durchführung von Tiefbauten. Im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Strassen erstellt.<br />
H.-J. Unger / D. Prinz [1997]: Detaillierte Beschreibung möglicher Emissionen<br />
Beschreibung von Belastung durch SM (Pb, Cd, u.a.), <strong>und</strong> Organika (PAK (PaP, FA), PCB,<br />
PCDD/F (Dibenzo-Dioxine/Furane), u.a.)<br />
→ vorw. Belastung mit Pb <strong>und</strong> Cd relevant, PAK ohne Schwellenwertüberschreitung, PCB,<br />
PCDD/F nur an stark befahrenen Strassen kritisch,<br />
Zusammenhang mit Verkehrsaufkommen<br />
276<br />
276
Anhang<br />
Anhang<br />
277<br />
277
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
5. Landwirtschaft<br />
Vorbemerkung<br />
Die Beschreibung der Einflüsse landwirtschaftlicher Tätigkeit auf den Boden ist ein breites Forschungsfeld.<br />
Es kann in der folgenden kurzen Zusammenstellung nur rudimentär wiedergegeben<br />
werden.<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
- Melioration:<br />
Gefügemelioration (Pflügen etc.)<br />
Wasserhaushalt (Hydromelioration): Be-, Entwässerung<br />
Geländeanpassung (Bodenschüttung)<br />
- Maschineneinsatz zur Bodenbearbeitung, Pflege <strong>und</strong> Ernte:<br />
○ Traktoren<br />
○ Bodenbearbeitungsgeräte (Arbeitstiefen von 10 – über 90 cm möglich)<br />
○ Saatbeetbearbeitungsgeräte<br />
○ Geräte zur Aussaat, Pflege<br />
○ Erntemaschinen, -geräte<br />
○ Transportfahrzeuge<br />
- Hilfsstoffeinsatz (Dünger, Pflanzenschutzmittel, Bodenverbesserung):<br />
Art <strong>und</strong> Zeitliche Abfolge<br />
- Grosse Bandbreite möglicher Einzelnutzungen, Produktionsformen <strong>und</strong> Produktionsabfolgen<br />
mit spezifischen Einflüssen auf den Boden<br />
mögliche Effekte<br />
negativ:<br />
- Änderung im Wasser- <strong>und</strong> Lufthaushalt durch Änderung der Durchlässigkeit z.B. infolge Verdichtungen<br />
resp. durch Be- oder Entwässerung<br />
- Bodenumlagerung (Überschüttung, Profilverkürzung, ev. Stoffeintrag)<br />
- Bodengefügeveränderung in Ober- <strong>und</strong> Unterboden:<br />
Verdichtung, Verknetung, Lockerung (→ Porosität, Porengrössenverteilung)<br />
Durchmischung, Neustrukturierung<br />
- Erosion, Verschlämmung<br />
- Stoffeinträge mit Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Rest- <strong>und</strong> Abfallstoffen<br />
- Stoffausträge (Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffe; in Oberflächengewässer, in Gr<strong>und</strong>wasser, mit Produkten)<br />
- Beeinflussung der Lebensräume: Artenvielfalt resp. Vielfalt der Lebensgemeinschaften im <strong>und</strong><br />
auf dem Boden<br />
- Boden- <strong>und</strong> Humusabbau (durch Wahl der Kultur, Austrag mit Ernte, Torfsackung, )<br />
Einschätzung der wichtigsten negativen Effekte auf den Boden unter Einbezug der Reversibilität<br />
(nachT. Candinas et al. [2002]):<br />
1. Erosion<br />
2. Unterbodenverdichtung<br />
3. Schadstoffeinträge.<br />
Einschätzung der wichtigsten negativen Effekte auf die gesamte Umwelt (nach: Rat von<br />
Sachverständigen für Umweltfragen (Deutschland B<strong>und</strong>esrepublik) [1985], S. 296f):<br />
1. Verkleinerung, Zerstückelung <strong>und</strong> Zerstörung von Biotopen <strong>und</strong> Landschaftsbestandteilen<br />
2. Gr<strong>und</strong>wassergefährdung durch Nitrat <strong>und</strong> Pestizide<br />
3. Bodengefügeschädigung infolge Ackerbau <strong>und</strong> stoffliche Belastung<br />
4. Emission in Oberflächengewässer<br />
278<br />
278
positiv:<br />
- Austrag von Schadstoffen (Phytoremediation, -melioration)<br />
- Regenerierung beeinträchtigter oder geschädigter Böden im Bezug auf:<br />
Humushaushalt<br />
Aktivität, Diversität des Bodenlebens<br />
Gefügeaufbau Oberboden<br />
Versauerung<br />
Übermässige Nährstoffgehalte<br />
wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Legende:<br />
x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Anhang<br />
Empfindlichkeiten:<br />
Bewirtschaftung sollte den Empfindlichkeiten Rechnung tragen.<br />
Sämtliche Empfindlichkeiten können durch Bodenschüttungen infolge Geländeanpassungen<br />
verändert werden. (→ vgl. Bodendeposition)<br />
Regelungspotenziale:<br />
Wasser: Veränderung durch Verdichtung <strong>und</strong> Verschlämmung sowie durch Drainage möglich<br />
Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe: Veränderung durch Veränderung von z.B. Stoffeinträge, Humushaushalt,<br />
Wasserhaushalt wahrscheinlich<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Salze<br />
- Knapp 40% der Böden werden landwirtschaftlich genutzt (BUWAL [2002])<br />
- 26% dieser Flächen sind erosionsgefährdet (BLW [2002]), schätzungsweise 70'000 ha, d.h.<br />
r<strong>und</strong> 5% dürften verdichtungsgefährdet sein (T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner<br />
[1996]). K. Nowack et al. [1996] schätzen den Anteil bereits verdichteter Ackerböden auf ca.<br />
15 – 20 %.<br />
- Ein Vergleich über 10 Jahre (1992 – 2002) im Kanton Basel Land zeigt tendenziell Fruchtfolgebedingt<br />
je nach Region eine konstant bleibende bis abnehmende Fläche mit Erosionsgefährdung<br />
sowie eine stark zunehmende mechanische Belastung durch höhere Achslasten <strong>und</strong><br />
damit der Verdichtungsgefährdung. (T. Mosimann [2003])<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
~ x ~ ~ x x x x x x x x ~ / ~ ~ x ~ ~ x<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge<br />
Anhang<br />
279<br />
279
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
- Innerhalb von 12 Jahren hat die landwirtschaftliche Nutzfläche nahezu 482 Quadratkilometer<br />
oder 3,1% ihrer Nutzfläche eingebüsst. Ungefähr zwei Drittel davon sind neuen Siedlungsflächen<br />
gewichen. Dabei handelt es sich zur Hauptsache um fruchtbares Wies- <strong>und</strong> Ackerland<br />
sowie Hochstamm-Obstgärten an flachen – <strong>und</strong> damit zur Bewirtschaftung besonders geeigneten<br />
- Standorten im Talgebiet. (BFS [2001])<br />
- Insgesamt weisen ca. 10% der Schweizer Böden Richtwertüberschreitungen gemäss VBBO<br />
auf. Bei landwirtschaftlichen Intensivkulturen sind es bis zu ca. 60% welche vorwiegend Überschreitungen<br />
des Cu-Richtwertes aufweisen.( BUWAL [2002]; BLW [2002])<br />
- Pro Jahr werden ca. 1600 t Pflanzenschutzmittel eingesetzt; zwei Drittel davon gelangen direkt<br />
auf den Boden (BUWAL [2002])<br />
- Auf ackerbaulich genutzten Böden kann in Abhängigkeit unterschiedlicher Faktoren wie Betriebstyp,<br />
Bewirtschaftung, Hofdüngeranfall beispielsweise Netto-Schwermetallakkumulationen<br />
von 0.6 - 17.8 g ha-1 yr-1 Cadmium oder 17.9 - 3360 g ha-1 yr-1 Zink erwartet werden.( A.<br />
Keller [2000])<br />
- Die Torfsackung infolge der bisherigen 50 bis 100 jährigen landwirtschaftlichen Nutzung kann<br />
im Kanton Zürich mit ca. 50 – 100 cm angenommen werden. Folgen davon sind häufig Vernässungen.<br />
(U. Hoins / Zürich (Kanton) Amt für Gewässerschutz <strong>und</strong> Wasserbau Fachstelle<br />
Bodenschutz [1996])<br />
Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />
- Bodendeposition<br />
- Verkehrs-, Infrastrukturbauten<br />
- Emissionen aus Feuerungen, Verkehr <strong>und</strong> Industrie (Bsp.: Tendenziell erhöhte Schadstoffbelastungen<br />
auf siedlungsnahen Landwirtschaftsflächen. Vgl. dazu: U.G. Gasser / M. Schenk<br />
[1996]<br />
- Landwirtschaftsbauten<br />
- Freizeitbauten (z.B. Golfanlagen)<br />
- Biotop- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />
- Hydrosphäre: Stoffeinträge <strong>und</strong> Veränderung des Wasserhaushaltes von Oberflächengewässern<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />
- Anthroposphäre: Schadstoffeinträge über Nahrungsmittelkette; mögliche Beeinträchtigung der<br />
Infrastruktur durch Erosionsprodukte oder Überschwemmung<br />
- Biosphäre: Diversität, Schadstoffeinträge<br />
räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />
- Grossflächige Trends können aufgr<strong>und</strong> der historischen Entwicklung der verwendeten Techniken<br />
<strong>und</strong> Hilfsstoffe abgeleitet werden (Bsp.: Verwendung von Kupfer im Weinbau)<br />
- Verhältnisse auf einzelnen Parzellen können räumlich <strong>und</strong> zeitlich stark variieren aufgr<strong>und</strong> sich<br />
ändernder Bewirtschaftungsformen. (Bsp.: Art der Bewirtschaftung erosionsgefährdeter Flächen;<br />
Art der verwendeten Maschinen <strong>und</strong> Zeitpunkt deren Einsatz im Hinblick auf Verdichtungen,<br />
etc.)<br />
Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />
- Im besten Fall keine Nutzungseinschränkung<br />
- Insbesondere bei stofflicher Belastung können je nach deren Grad Folgenutzung als Siedlungsgebiet,<br />
für landwirtschaftliche Produktion, für die Bodenablagerung oder zur Trinkwassergewinnung<br />
nicht ohne Einschränkungen resp. vorgängige Massnahmen erfolgen.<br />
280<br />
280
Wissen (Auswahl)<br />
Anhang<br />
- Notwendigkeiten bei der Bewirtschaftung erosionsgefährdeter Böden<br />
- Effekte von Nährstoffauswaschung resp. -abschwemmung auf Oberflächengewässer <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
- Mögliche physikalische Bodenveränderungen durch einzelne Bewirtschaftungsschritte (Bsp.:<br />
Bildung von Pflugsohle)<br />
- Abschätzung <strong>und</strong> räumliche Differenzierung zu erwartender Stoffflüsse <strong>und</strong> Stoffgehalte im<br />
Boden im Bezug auf einzelne Bewirtschaftungsschritte (Bsp.: Verhaltne der Makronährstoffe<br />
Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor, Eintrag von Schwermetallen durch Gülle, Schadstoffbelastung einzelner<br />
Nutzungen)<br />
Unklarheiten, Nichtwissen (Auswahl)<br />
- Regenerationsfähigkeit durch Landwirtschaft veränderter Böden<br />
- Entstehung <strong>und</strong> Ausmass von Verdichtungsschäden <strong>und</strong> deren Wirkung auf Stoffflüsse <strong>und</strong><br />
Lebensgemeinschaften<br />
- Stoffflüsse <strong>und</strong> Stoffgehalte sowie Verhalten von Stoffen in der Umwelt nur teilweise bekannt<br />
(Bsp.: Schadstoffverhältnisse im Gemüsebau, Verhalten von durch Gülle eingetragenen Tierarzneimitteln)<br />
Literatur<br />
Anhang<br />
BLW [2002]: Agrarbericht 2002<br />
BFS [2001]: Bodennutzung im Wandel, Arealstatistik Schweiz<br />
BFS [2002]: Bericht Umwelt 2002, Statistiken <strong>und</strong> Analysen<br />
BUWAL [2002]: Bericht Umwelt 2002, Teil Boden (im Internet verfügbar)<br />
Arbeitsgruppe Landwirtschaftlicher Bodenschutz Nordwestschweiz <strong>und</strong> LU [2005]: "Bodenverdichtung<br />
– der Unterboden macht dicht": Merkblatt der Kantone AG, BE, BL, LU <strong>und</strong> SO.<br />
A. Desaules / R. Dahinden [2000]: Nationales Boden-Beobachtungsnetz NABO: Veränderungen<br />
von Schadstoffgehalten nach 5 <strong>und</strong> 10 Jahren. Messperioden 1985-1991 <strong>und</strong> 1992-1997;<br />
Schriftenreihe Umwelt, SRU-320<br />
A. Keller [2000]: Assessment of uncertainty in modeling heavy metal balances of regional agro<br />
ecosystems<br />
U.G. Gasser / M. Schenk [1996]: Schadstoffbelastung in Siedlungsrandgebieten in St. Gallen,<br />
Untersuchung von SM, PAK <strong>und</strong> PCB in 30 Proben; Vergleich mit siedlungsfernen Gehalten<br />
<strong>und</strong> geogenen Hintergr<strong>und</strong>werten → erhöhte Gehalte in Siedlungsnähe<br />
R. Gsponer [1996]: Untersuchung <strong>und</strong> statistische Auswertung von Schwermetallbelastungen<br />
auf unterschiedlich landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
U. Hoins / Zürich (Kanton) Amt für Gewässerschutz <strong>und</strong> Wasserbau Fachstelle Bodenschutz<br />
[1996]: Untersuchung zu Nutzung organischer Böden (Moore) im Kt. Zürich<br />
T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersicht über Grössenordnung, Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> Trends der Überbauung in der Schweiz<br />
T. Mosimann [2003]: Erosionsgefährdung <strong>und</strong> Schutz der Böden durch die Bewirtschaftung,<br />
Monitoring 1992 – 2002<br />
K. Nowack et al. [1996]: Welche Landbewirtschaftung ist bodenverträglich?, WWF Schweiz, Zürich<br />
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Deutschland B<strong>und</strong>esrepublik) [1985]: Umweltprobleme<br />
der Landwirtschaft<br />
281<br />
281
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
282<br />
282
6. Freizeit, Erholung<br />
Anhang<br />
Beschreibung<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb grossflächiger Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen. Im speziellen werden Golf- <strong>und</strong><br />
Wintersportanlagen betrachtet. Weitere Nutzungsarten wie z.B. Sportplätze, Motocrossbahnen<br />
oder temporäre Nutzungen wie z.B. Open-Air-Veranstaltungen, Messen oder Zirkusinstallationsplätze<br />
werden nicht genauer erläutert.<br />
Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />
Golf:<br />
- Geländegestaltung: Bodenumlagerungen, ev. Zufuhr standortfremden Materials, Maschineneinsatz<br />
- Bewässerung <strong>und</strong>/oder Drainage, Erstellung der dazu notwendigen Leitungssysteme<br />
- spezifische Bepflanzung (Rasen) <strong>und</strong> Pflege<br />
- Einsatz von Hilfsstoffen (Düngung, ev. Pflanzenschutz)<br />
- ev. Erstellung von Biotopen<br />
Wintersport:<br />
- Bodenabtrag <strong>und</strong> Umlagerung infolge Planierung von Skipisten. Ev. Zufuhr standortfremden<br />
Materials.<br />
- ev. Rodungen<br />
- Kunstschneeerzeugung<br />
mögliche Effekte<br />
negativ:<br />
Golf:<br />
- Bodenprofilkürzung, Überschüttung, ev. lokal vollständiger Abtrag<br />
- Änderungen im Wasserhaushalt<br />
- Verdichtung<br />
- Stoffeinträge durch Rasenpflege (Düngung, Pflanzenschutzmittel) oder durch Zufuhr standortfremden<br />
Bodenmaterials<br />
- Einschränkung der Biodiversität (Primär Vegetation, Auswirkungen auf Edaphon)<br />
Wintersport:<br />
- Bodenprofilkürzung, Überschüttung, vollständiger Abtrag<br />
- Schädigung durch Betrieb bei schlechten Schneeverhältnissen<br />
- Erosion bei beeinträchtigter Pflanzendecke<br />
- ev. Fremdstoffeinträge bei Kunstschneeerzeugung<br />
- geringe Möglichkeiten für Regeneration aus klimatischen Gründen<br />
positiv:<br />
Golf:<br />
- Potenzial für Bodenverbesserung oder Bodensanierung<br />
- Biotopgestaltung<br />
Anhang<br />
283<br />
283
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />
Bodentyp<br />
284<br />
Horizontmächtigkeiten<br />
Bodenart<br />
Skelett<br />
Humusgehalt<br />
Porenvolumen, -struktur<br />
Wasserhaushalt<br />
Dichte<br />
Golf:<br />
Legende:<br />
x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />
Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />
Empfindlichkeiten:<br />
- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung von Bodenmaterial hohe Empfindlichkeit<br />
→ Anforderungen an Ausführung notwendig<br />
- Erosion (insbes. Wintersport): Bei Schädigung der Pflanzendecke an steilen Lagen<br />
Regelungspotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, insbesondere bei quantitativen Bodenveränderungen.<br />
Lebensraumpotenziale:<br />
Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />
Vorbelastung<br />
pH-Wert<br />
~ x ~ ~ x x x x x ~ / ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />
Schwermetalle<br />
Organika<br />
Quantifizierung der Effekte<br />
Gemäss der Arealstatistik 1992/97 werden in der Schweiz r<strong>und</strong> 16'000 ha als Erholungs- <strong>und</strong><br />
Grünanlagen genutzt, neben Golfplätzen sind auch eine Vielzahl anderer Nutzungen wie<br />
Schrebergärten, Sportanlagen, Parks etc. mit eingeschlossen. Skigebiete hingegen sind nicht<br />
einbezogen.<br />
Golf:<br />
- Benötigte Fläche für 18-Loch Anlage durchschnittlich ca. 60 – 80 ha. Davon wird ca. 1/2 bis<br />
1/3 intensiv genutzt (Rasen, Bunker, Gebäude, Strassen) (BUWAL [1995]).<br />
- Beispiel Golfplatzbau „Wylihof“, Kt. Solothurn (R. Affolter / B. Feier [1994]):<br />
Gesamtfläche des Areals: 58 ha, davon als ökologische Ausgleichsflächen ausgestaltet: 20<br />
ha; als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden: 40 ha, (D.h. die intensiv genutzten Golfflächen<br />
wurden fast vollumfänglich als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen)<br />
Für das Projekt verschobenes Erdmaterial: 130'000 m3 , der überwiegende Teil der Geländemodellierung<br />
erfolgte durch Verlagerung von Oberbodenmaterial.<br />
- Beim Golfplatz „Waldkirch“ werden von gesamthaft 82 ha ca. 1/3 intensiv für den Golfbetrieb<br />
genutzt (M. Candrian / B. Friedli [2000])<br />
Wintersport:<br />
- ca. 8'000 ha für Pistenplanierung in der Schweiz umgestaltet (T. Mosimann / B. Mosimann-<br />
Baumgartner [1996])<br />
284<br />
Aufbau, Zusammensetzung,<br />
physikalische Eigenschaften<br />
chemische u. biologische<br />
Eigenschaften<br />
Salze<br />
Säurebildner<br />
Karbonatgehalt<br />
KAK<br />
biologische Aktivität<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Nicht-<br />
Bodenparameter<br />
Drainagen<br />
erosive Hanglänge
Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />
Anhang<br />
- Landwirtschaft (Golf: Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen, Wintersport: parallele landwirtschaftliche<br />
Nutzung wegen saisonaler Nutzung möglich)<br />
- Infrastrukturbau<br />
- Rekultivierung<br />
-<br />
mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />
- Hydrosphäre: ev. Verminderung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate, ev. Erhöhung des Oberflächenabfluss<br />
, ev. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffaustrag über Sickerwasser via Drainagen oder durch<br />
Oberflächenabfluss<br />
-<br />
räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />
- räumlich klar abgrenzbare Zonen unterschiedlicher Nutzung<br />
- Konkrete Beanspruchungen einzelner Flächen bei Erstellung der Anlage ev. aus Projektdokumentation<br />
rekonstruierbar<br />
- zeitliche Variabilität beanspruchter Flächen z.T. durch Nachfrage, Modetrends bestimmt<br />
- ev. qualitative Koppelung zur zeitlichen Änderung der jeweils geltenden Regelungen, Gebräuchlichkeiten,<br />
dem jeweiligem Stand der Technik<br />
-<br />
Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />
Golf:<br />
- Intensiv genutzte Fläche ist je nach Intensität der Eingriffe nur eingeschränkt wieder landwirtschaftlich<br />
nutzbar.<br />
- Fruchtfolgeflächen sollen nur in Ausnahmefällen innerhalb von Golfanlagen ausgeschieden<br />
werden <strong>und</strong> müssen den an sie gestellten Anforderung genügen (BUWAL [1995]).<br />
- Bauliche Folgenutzung möglich<br />
-<br />
Wissen<br />
- Art <strong>und</strong> Umfang der Eingriffe sowie Massnahmen zur möglichst bodenschonenden Umsetzung<br />
Unklarheiten, Nichtwissen<br />
- Pedologische Beschreibung von Zustand <strong>und</strong> Entwicklung umgestalteter Flächen<br />
- Umfang der beeinträchtigten Fläche (CH, Kantone, Trends)<br />
- Eignung zur landwirtschaftlichen Umnutzung, Aufwand für allenfalls dafür notwendige Massnahmen<br />
(Problemkreis Fruchtfolgeflächen auf Golfplätzen)<br />
- Auswirkungen der Rasenbepflanzung auf Lebensgemeinschaften im Boden<br />
- Regenerationsfähigkeit veränderter Flächen (insbesondere bei Wintersport, in höheren Lagen)<br />
Literatur<br />
Anhang<br />
R. Affolter / B. Feier [1994]: Bodenschutz beim Golfplatzbau, Amt für Umweltschutz, Kanton Solothurn,<br />
Abt. Bodenschutz.<br />
285<br />
285
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003]: Bodenschutz beim<br />
Bau von Golfanlagen, Merkblatt zu Problematik <strong>und</strong> guter fachlicher Praxis bei Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />
von Golfanlagen<br />
BUWAL [1995]: Golf; Raumplanung-Landschaft-Umwelt, B<strong>und</strong>esamt für Umwelt Wald <strong>und</strong><br />
Landschaft (BUWAL), Bern.<br />
M. Candrian / B. Friedli [2000]: Golfplatz Waldkirch: UVP-Vorhaben mit breiter Akzeptanz. Umweltschutz<br />
St. Gallen 1.2000<br />
P. Knecht [2000]: Golfplätze im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Umweltpraxis 25,<br />
45-50.<br />
T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung des Einflussfaktors<br />
Wintersport<br />
U. Pröbstl / B. Förster [1996]: Ökologische Überprüfung <strong>und</strong> Bewertung von Skigebieten mit<br />
Hilfe geographischer Informationssysteme.<br />
Pusch / BGS [2000b]: Generelle Beschreibung der Problempunkte; Vorschläge für Vermeidung,<br />
Minderung von Schäden<br />
286<br />
286
Anhang<br />
Anhang<br />
287<br />
287
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
288<br />
288
Aktuelle Raumnutzungen<br />
Anhang<br />
Anhang 3a:<br />
Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />
Aktuelle Nutzungen – künftige Nutzungsmöglichkeiten<br />
Gegenseitige Beeinflussung<br />
verschiedener Raumnutzungen<br />
AUSWIRKUNGEN DER AKTUELLEN NUTZUNG<br />
AUF KÜNFTIGE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
Hochbauten<br />
Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />
Plätze, Zufahrten<br />
Garten<br />
andere Grünflächen<br />
Meteorwasserversickerung<br />
Hochbauten + + - - ~ + + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + + - -<br />
Tiefbauten mit Bodenbedeckung *) + + + + - + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + + ~<br />
Besiedelung<br />
Plätze, Zufahrten<br />
(Wohnungs-, Gewerbe-<br />
& Industriebau) Garten<br />
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~<br />
andere Grünflächen + + + ~ ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + + ~ + ~<br />
Meteorw asserversickerung + + + ~ ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + + + + ~<br />
Industrie, Gewerbe<br />
Produktion<br />
Lagerung, Verladung<br />
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Strassenverkehr + + + - - ~ + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + + - -<br />
Infrastruktur Schienenverkehr + + + - - ~ + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + ~ - -<br />
Leitungsbau + + + + + + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + + +<br />
Ackerbau + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />
Landwirtschaft Grünland, Weide + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />
Reb-, Obstbau + + + ~ + ~ + + + + + ~ + + + + + + + + ~ + + ~ + +<br />
Militär<br />
Schiessstände<br />
Übungsareale<br />
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Sport (Golf, Fussball, ...) + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + ~ + ~ + + + + +<br />
Freizeit, Erholung Naherholung (Grünanlagen, Parcours) + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />
Events + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />
Wald Standort Wald + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Kies, Sand, Ton, …<br />
Trinkw asser<br />
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Deponiebauw erke *) + + + ~ + - + + + + + ~ ~ ~ + + ~ + + ~ + ~ + + + +<br />
Ablagerungs- &<br />
Entsorgungsraum<br />
Abfall als Hilfsstoff + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + ~ + +<br />
Bodendeposition, Landschaftsbau + + + + + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />
Ökologische Flächen<br />
Biotope<br />
Ausgleichsflächen<br />
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*) Folgenutzung bei bestehendem Bauw erk<br />
Besiedelung<br />
(Wohnungs-,<br />
Gewerbe- &<br />
Industriebau)<br />
Produktion<br />
Industrie, Gewerbe<br />
Lagerung, Verladung<br />
Strassenverkehr (Bau)<br />
Infrastruktur<br />
Schienenverkehr<br />
Folgende Raumnutzungen<br />
Leitungsbau<br />
Ackerbau<br />
Landwirtschaft<br />
Grünland, Weide<br />
Reb-, Obstbau<br />
Schiessstände<br />
Militär<br />
Übungsareale<br />
-<br />
~<br />
+<br />
Sport (Golf, Fussball, ...)<br />
Freizeit, Erholung<br />
Naherholung (Grünanlagen, Parcours)<br />
Events<br />
Wald<br />
Standort Wald<br />
Kies, Sand, Ton, …<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Anhang<br />
Trinkwasser<br />
Deponiebauwerke<br />
Ablagerungs- &<br />
Entsorgungsraum<br />
Abfall als Hilfsstoff<br />
289<br />
Bodendeposition, Landschaftsbau<br />
Biotope<br />
Ausgleichsflächen<br />
Folgenutzung:<br />
nicht oder nur mit grösserem<br />
technischen Aufwand möglich<br />
(z.B. durch Rekultivie-rung, ev.<br />
nach vorgängiger Sanierung)<br />
Einschränkung möglich bis<br />
wahrscheinlich<br />
wahrscheinlich gut möglich<br />
289<br />
Ökologische Flächen
1. Raumnutzungen: Schadstoffeintrag<br />
Anhang<br />
Anhang 3b:<br />
Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />
Mobilisierung / Verlagerung von Schadstoffen<br />
Gegenseitige Beeinflussung<br />
verschiedener Raumnutzungen<br />
MÖGLICHKEITEN DER<br />
NUTZUNGSBEDINGTEN<br />
MOBILISIERUNG / VERLAGERUNG<br />
VON SCHADSTOFFEN<br />
NACH DEREN EINTRAG<br />
Hochbauten<br />
Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />
Besiedelung<br />
(Wohnungs-,<br />
Gewerbe- &<br />
Industriebau)<br />
Plätze, Zufahrten<br />
Garten<br />
andere Grünflächen<br />
Meteorwasserversickerung<br />
Produktion<br />
Industrie, Gewerbe<br />
Lagerung, Verladung<br />
Strassenverkehr (Bau)<br />
Strassenverkehr (Betrieb)<br />
Schienenverkehr (Bau)<br />
2. Nutzung: Mobilisierung / Verlagerung<br />
Schienenverkehr (Betrieb)<br />
Flugverkehr (Betrieb)<br />
Leitungsbau<br />
Grünland, Weide<br />
Reb-, Obstbau<br />
Schiessstände<br />
Übungsareale<br />
Sport (Golf, Fussball, ...)<br />
Naherholung (Grünanlagen,<br />
P )<br />
Events<br />
Standort Wald<br />
Bewirtschaftung<br />
Kies, Sand, Ton, …<br />
Trinkwasser<br />
Deponiebauwerke<br />
Abfall als Hilfsstoff<br />
Bodendeposition, Landschaftsbau<br />
Hochbauten<br />
? ? ? ?<br />
Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />
? ? ? ?<br />
Besiedelung<br />
Plätze, Zufahrten<br />
(Wohnungs-, Gewerbe-<br />
& Industriebau) Garten<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
andere Grünflächen<br />
? ? ? ?<br />
Meteorwasserversickerung ? ? ? ?<br />
Industrie, Gewerbe<br />
Produktion<br />
Lagerung, Verladung<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
Strassenverkehr (Bau)<br />
? ? ? ?<br />
Strassenverkehr (Betrieb)<br />
? ? ?<br />
?<br />
Infrastruktur<br />
Schienenverkehr (Bau)<br />
Schienenverkehr (Betrieb)<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
? ?<br />
?<br />
?<br />
Flugverkehr (Betrieb)<br />
Leitungsbau<br />
? ? ?<br />
?<br />
Ackerbau<br />
? ? ? ?<br />
Landwirtschaft Grünland, Weide<br />
? ? ? ?<br />
Reb-, Obstbau ? ? ? ?<br />
Militär<br />
Schiessstände<br />
Übungsareale<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
Sport (Golf, Fussball, ...)<br />
? ? ? ?<br />
Freizeit, Erholung Naherholung (Grünanlagen, Parcours)<br />
? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />
Events ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />
Wald<br />
Standort Wald<br />
Bewirtschaftung ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Kies, Sand, Ton, …<br />
Trinkwasser<br />
Ablagerungs- &<br />
Entsorgungsraum<br />
Deponiebauwerke<br />
Abfall als Hilfsstoff<br />
Bodendeposition, Landschaftsbau<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
Ökologische Flächen<br />
Biotope<br />
Ausgleichsflächen<br />
Infrastruktur<br />
1. Nutzung: Schadstoffeinträge 2. Nutzung: Mobilisierung / Verlagerung durch:<br />
Ackerbau<br />
Landwirtschaft<br />
291<br />
Biotope<br />
Ausgleichsflächen<br />
Direkteintrag Versauerung<br />
Fernwirkung auf Nachbarschaft erhöhter Wasserfluss (Bewässerung, Versickerung)<br />
Fernwirkung <strong>und</strong> Direkteintrag Umlagerung<br />
Erosion<br />
?<br />
Effekt unsicher<br />
Militär<br />
Freizeit, Erholung<br />
Wald<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Anhang<br />
Ablagerungs- &<br />
Entsorgungsraum<br />
291<br />
Ökologische Flächen
Anhang<br />
Anhang 4:<br />
Zusammenstellung der Daten des fiktiven Beispiels<br />
Raumaufteilung <strong>und</strong> Flächennummerierung:<br />
DATEN GESAMTFLÄCHE<br />
Fläche_Nr.<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
2_Reg_Wa<br />
1 3 4 3 3.3 5 5 3 4.3 2 1 0 1.0 1536.53 4.1%<br />
2 2 2 5 3.0 3 2 5 3.3 1 0 0 0.3 1124.11 3.0%<br />
3 3 3 3 3.0 3 3 4 3.3 0 0 1 0.3 1127.52 3.0%<br />
4 4 2 2 2.7 3 2 1 2.0 -1 0 -1 -0.7 3985.26 10.7%<br />
5.1 2 3 3 2.7 1 2 1 1.3 -1 -1 -2 -1.3 1751.01 4.7%<br />
5.2 2 3 3 2.7 1 2 4 2.3 -1 -1 1 -0.3 1611.18 4.3%<br />
6 1 1 3 1.7 1 1 3 1.7 0 0 0 0.0 1696.53 4.6%<br />
7 2 2 1 1.7 1 2 1 1.3 -1 0 0 -0.3 6416.13 17.3%<br />
8.1 4 4 2 3.3 4 4 1 3.0 0 0 -1 -0.3 700.50 1.9%<br />
8.2 4 4 2 3.3 2 3 2 2.3 -2 -1 0 -1.0 1777.77 4.8%<br />
9 3 3 5 3.7 3 3 3 3.0 0 0 -2 -0.7 2138.51 5.8%<br />
10.1 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1031.39 2.8%<br />
10.2 5 3 5 4.3 4 3 4 3.7 -1 0 -1 -0.7 1124.67 3.0%<br />
10.3 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1205.41 3.2%<br />
11 3 3 5 3.7 3 2 4 3.0 0 -1 -1 -0.7 2793.57 7.5%<br />
12 3 5 3 3.7 3 3 4 3.3 0 -2 1 -0.3 754.77 2.0%<br />
13 3 2 5 3.3 3 2 4 3.0 0 0 -1 -0.3 1018.99 2.7%<br />
14.1 4 3 4 3.7 4 2 3 3.0 0 -1 -1 -0.7 2953.11 8.0%<br />
14.2 4 3 4 3.7 3 3 2 2.7 -1 0 -2 -1.0 2391.79 6.4%<br />
Auswertung nach Flächenanteilen<br />
Kriterium<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
2_Ges_Pot<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Änd_Reg_Wa<br />
Änd_GesPot<br />
Pot_2_Fläche<br />
Flächen-%<br />
Summe: 37138.7 100%<br />
1 4.6% 4.6% 17.3% 0.0% 30.9% 4.6% 34.6% 22.0% 4.1% 0.0% 0.0% 0.0% 2<br />
2 29.4% 33.8% 17.4% 21.8% 4.8% 58.3% 11.2% 24.4% 3.0% 4.1% 9.4% 4.1% 1<br />
3 25.2% 48.8% 22.8% 39.4% 47.3% 31.1% 28.4% 46.4% 35.5% 64.5% 33.8% 38.9% 0<br />
4 31.8% 10.8% 14.4% 38.8% 12.9% 1.9% 22.7% 7.2% 46.5% 29.3% 33.9% 57.0% -1<br />
5 9.1% 2.0% 28.1% 0.0% 4.1% 4.1% 3.0% 0.0% 10.8% 2.0% 22.9% 0.0% -2<br />
Summe: 100% 100% 100% 100% 100% 100.0% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />
2_Reg_Wa<br />
2_Ges_Pot<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Änd_Reg_Wa<br />
Änd_GesPot<br />
Anhang<br />
Kriterium<br />
293<br />
293
Anhang<br />
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Gewichtete Potenziale (Potenzial x Teilfläche/Gesamtfläche)<br />
Fläche_Nr<br />
294<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
1 0.12 0.17 0.12 0.14 0.21 0.21 0.12 0.18 0.08 0.04 0.00 0.04<br />
2 0.06 0.06 0.15 0.09 0.09 0.06 0.15 0.10 0.03 0.00 0.00 0.01<br />
3 0.09 0.09 0.09 0.09 0.09 0.09 0.12 0.10 0.00 0.00 0.03 0.01<br />
4 0.43 0.21 0.21 0.29 0.32 0.21 0.11 0.21 -0.11 0.00 -0.11 -0.07<br />
5.1 0.09 0.14 0.14 0.13 0.05 0.09 0.05 0.06 -0.05 -0.05 -0.09 -0.06<br />
5.2 0.09 0.13 0.13 0.12 0.04 0.09 0.17 0.10 -0.04 -0.04 0.04 -0.01<br />
6 0.05 0.05 0.14 0.08 0.05 0.05 0.14 0.08 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
7 0.35 0.35 0.17 0.29 0.17 0.35 0.17 0.23 -0.17 0.00 0.00 -0.06<br />
8.1 0.08 0.08 0.04 0.06 0.08 0.08 0.02 0.06 0.00 0.00 -0.02 -0.01<br />
8.2 0.19 0.19 0.10 0.16 0.10 0.14 0.10 0.11 -0.10 -0.05 0.00 -0.05<br />
9 0.17 0.17 0.29 0.21 0.17 0.17 0.17 0.17 0.00 0.00 -0.12 -0.04<br />
10.1 0.14 0.08 0.14 0.12 0.08 0.08 0.08 0.08 -0.06 0.00 -0.06 -0.04<br />
10.2 0.15 0.09 0.15 0.13 0.12 0.09 0.12 0.11 -0.03 0.00 -0.03 -0.02<br />
10.3 0.16 0.10 0.16 0.14 0.10 0.10 0.10 0.10 -0.06 0.00 -0.06 -0.04<br />
11 0.23 0.23 0.38 0.28 0.23 0.15 0.30 0.23 0.00 -0.08 -0.08 -0.05<br />
12 0.06 0.10 0.06 0.07 0.06 0.06 0.08 0.07 0.00 -0.04 0.02 -0.01<br />
13 0.08 0.05 0.14 0.09 0.08 0.05 0.11 0.08 0.00 0.00 -0.03 -0.01<br />
14.1 0.32 0.24 0.32 0.29 0.32 0.16 0.24 0.24 0.00 -0.08 -0.08 -0.05<br />
14.2 0.26 0.19 0.26 0.24 0.19 0.19 0.13 0.17 -0.06 0.00 -0.13 -0.06<br />
Summe 3.11 2.72 3.19 3.01 2.55 2.43 2.48 2.49 -0.57 -0.29 -0.70 -0.52<br />
294<br />
2_Reg_Wa<br />
2_Ges_Pot<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Änd_Reg_Wa<br />
Änd_GesPot
DATEN 'NÄHERES EINZUGSGEBIET VON GEWÄSSERN'<br />
Fläche_Nr<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
2_Reg_Wa<br />
Anhang<br />
2 2 2 5 3.0 3 2 5 3.3 1 0 0 0.3 431.42 2.2%<br />
3 3 3 3 3.0 3 3 4 3.3 0 0 1 0.3 1'018.99 5.2%<br />
4 4 2 2 2.7 3 2 1 2.0 -1 0 -1 -0.7 580.63 3.0%<br />
5.2 2 3 3 2.7 1 2 4 2.3 -1 -1 1 -0.3 1'900.46 9.7%<br />
6 1 1 3 1.7 1 1 3 1.7 0 0 0 0.0 762.18 3.9%<br />
7 2 2 1 1.7 1 2 1 1.3 -1 0 0 -0.3 976.48 5.0%<br />
8.1 4 4 2 3.3 4 4 1 3.0 0 0 -1 -0.3 1'205.41 6.2%<br />
8.2 4 4 2 3.3 2 3 2 2.3 -2 -1 0 -1.0 63.61 0.3%<br />
9 3 3 5 3.7 3 3 3 3.0 0 0 -2 -0.7 1'031.39 5.3%<br />
10.1 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1'826.49 9.4%<br />
10.2 5 3 5 4.3 4 3 4 3.7 -1 0 -1 -0.7 1'770.91 9.1%<br />
10.3 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 700.50 3.6%<br />
11 3 3 5 3.7 3 2 4 3.0 0 -1 -1 -0.7 863.86 4.4%<br />
12 3 5 3 3.7 3 3 4 3.3 0 -2 1 -0.3 3'100.49 15.9%<br />
13 3 2 5 3.3 3 2 4 3.0 0 0 -1 -0.3 1'720.48 8.8%<br />
14.1 4 3 4 3.7 4 2 3 3.0 0 -1 -1 -0.7 1'509.85 7.7%<br />
14.2 4 3 4 3.7 3 3 2 2.7 -1 0 -2 -1.0 60.59 0.3%<br />
Auswertung nach Flächenanteilen<br />
Kriterium<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
2_Reg_Wa<br />
2_Ges_Pot<br />
2_Ges_Pot<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Änd_Reg_Wa<br />
Änd_GesPot<br />
Fläche_GW<br />
295<br />
Flächen-%<br />
Summe: ####### 100.0%<br />
1 7.7% 7.7% 15.9% 0.0% 23.9% 7.7% 28.3% 15.9% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 2<br />
2 16.5% 30.2% 21.5% 23.6% 9.1% 43.3% 13.0% 25.9% 0.3% 0.0% 6.9% 0.0% 1<br />
3 30.9% 47.2% 14.7% 31.8% 55.4% 45.4% 31.5% 53.2% 45.2% 75.7% 33.0% 39.7% 0<br />
4 28.3% 12.7% 6.9% 44.6% 11.6% 3.6% 26.9% 5.0% 33.9% 22.1% 35.3% 60.3% -1<br />
5 16.5% 2.2% 41.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.3% 0.0% 20.5% 2.2% 24.7% 0.0% -2<br />
Summe 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0%<br />
Gewichtete Potenziale (Potenzial x Teilfläche/Gesamtfläche)<br />
Fläche_Nr<br />
1_Reg_SM<br />
1_Reg_Nähr<br />
1_Reg_Wa<br />
1_Ges_Pot<br />
2_Reg_SM<br />
2_Reg_Nähr<br />
2_Reg_Wa<br />
2_Ges_Pot<br />
Änd_Reg_SM<br />
Änd_Reg_Wa<br />
Änd_Reg_Nähr<br />
Anhang<br />
2 0.01 0.01 0.02 0.01 0.01 0.01 0.02 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
3 0.13 0.13 0.13 0.13 0.13 0.13 0.18 0.15 0.00 0.00 0.04 0.01<br />
4 0.35 0.18 0.18 0.23 0.26 0.18 0.09 0.18 -0.09 0.00 -0.09 -0.06<br />
5.2 0.01 0.01 0.01 0.01 0.00 0.01 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
6 0.08 0.08 0.23 0.13 0.08 0.08 0.23 0.13 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
7 0.32 0.32 0.16 0.26 0.16 0.32 0.16 0.21 -0.16 0.00 0.00 -0.05<br />
8.1 0.14 0.14 0.07 0.12 0.14 0.14 0.04 0.11 0.00 0.00 -0.04 -0.01<br />
8.2 0.36 0.36 0.18 0.30 0.18 0.27 0.18 0.21 -0.18 -0.09 0.00 -0.09<br />
9 0.28 0.28 0.47 0.34 0.28 0.28 0.28 0.28 0.00 0.00 -0.19 -0.06<br />
10.1 0.26 0.16 0.26 0.23 0.16 0.16 0.16 0.16 -0.11 0.00 -0.11 -0.07<br />
10.2 0.25 0.15 0.25 0.22 0.20 0.15 0.20 0.18 -0.05 0.00 -0.05 -0.03<br />
10.3 0.31 0.19 0.31 0.27 0.19 0.19 0.19 0.19 -0.12 0.00 -0.12 -0.08<br />
11 0.29 0.29 0.49 0.36 0.29 0.19 0.39 0.29 0.00 -0.10 -0.10 -0.06<br />
12 0.07 0.11 0.07 0.08 0.07 0.07 0.09 0.07 0.00 -0.04 0.02 -0.01<br />
13 0.16 0.10 0.26 0.17 0.16 0.10 0.21 0.16 0.00 0.00 -0.05 -0.02<br />
14.1 0.12 0.09 0.12 0.11 0.12 0.06 0.09 0.09 0.00 -0.03 -0.03 -0.02<br />
14.2 0.16 0.12 0.16 0.14 0.12 0.12 0.08 0.10 -0.04 0.00 -0.08 -0.04<br />
Summe 3.29 2.71 3.36 3.12 2.55 2.45 2.58 2.53 -0.75 -0.27 -0.78 ####<br />
Änd_GesPot<br />
Änd_Reg_Wa<br />
295<br />
Kriterium<br />
Änd_GesPot
Anhang<br />
Anhang 5:<br />
Das Konzept <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong><br />
aus der Sicht von kantonalen Bodenschutz-Fachstellen<br />
Im Frühsommer 2005 haben wir einen Entwurf dieses Berichtes zusammen mit einem<br />
kurzen Fragebogen den deutschsprachigen kantonalen Fachstellen zugestellt, mit der<br />
Bitte, uns ihre Ansicht dazu mitzuteilen. Es wurde den Fachstellen überlassen, ob sie<br />
auch die kantonalen Raumplanungsämter einbeziehen wollten. Zwei Kantone haben<br />
davon Gebrauch gemacht.<br />
Vier Kantone haben sehr ausführlich <strong>und</strong> konstruktiv Stellung genommen. Vier weitere<br />
hatten uns eine ebensolche Absicht mitgeteilt, sahen sich zum Schluss aber personell<br />
nicht in der Lage, das Konzept mit der genügenden Tiefe zu prüfen. Sie haben konsequenterweise<br />
auch auf die Beantwortung des Fragebogens verzichtet, unsere Initiative<br />
aber begrüsst, das Thema als sehr wichtig benannt <strong>und</strong> ein entsprechendes Interesse<br />
an der Fertigstellung des Werks bek<strong>und</strong>et. Zwei weitere Kantone haben sich auf die<br />
Beantwortung des Fragebogens beschränkt. Ein Kanton hat uns anstelle einer Stellungnahme<br />
eingeladen, zum Thema einen Vortrag im erweiterten Kreis, mit anschliessender<br />
Diskussion, zu halten.<br />
Die Ergebnisse der Konsultation können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
• Die Notwendigkeit <strong>und</strong> der Nutzen eines räumlich differenzierten Umgangs mit dem<br />
Boden werden von den kantonalen Bodenschutzfachstellen als sehr gross oder<br />
gross eingeschätzt. Wichtig sei insbesondere der frühzeitige Einbezug der Bodenschutzanliegen<br />
in die Planung. Raumorientierte Bodenschutzkonzepte seinen deshalb<br />
dringend notwendig.<br />
• Stark wurde betont, dass die Bodenkartierung immer noch die besseren Datengr<strong>und</strong>lagen<br />
liefert als jede Modellierung irgendwelcher Art. Ohne genaue Kenntnis<br />
des Bodens könnten auch über die Bodenpotenziale nur ungenügend genauen<br />
Aussagen gewonnen werden. Die Datengr<strong>und</strong>lagen seien deshalb in zahlreichen<br />
Kantonen klar ergänzungsbedürftig. Es wurde auch die Frage gestellt, ob der Einfluss<br />
der Bodennutzung auf das Bodenpotenzial wissenschaftlich genügend abgesichert<br />
sei, um mit Computermodellen arbeiten zu können.<br />
• Je nach Datenlage <strong>und</strong> administrativen Voraussetzungen ist der Horizont für die<br />
Realisierung des Ressourcenplans in den Kantonen unterschiedlich weit zu setzen.<br />
Im Allgemeinen muss mit einer eher langfristigen bis langfristigen Perspektive gerechnet<br />
werden. Die Defizite werden aber nicht als unüberwindbar eingeschätzt.<br />
Einzelne Teile könnten bereits mit den vorhandenen Daten teilweise schon sehr<br />
kurzfristig umgesetzt werden.<br />
• Voraussetzungen <strong>und</strong> Motivation zur praktischen Umsetzung des Konzeptes werden<br />
durchweg als zurzeit eher oder klar ungünstig beurteilt. Massgeblich dafür<br />
seien die derzeitigen politischen Umstände, der Finanzbedarf <strong>und</strong> der ungebrochen<br />
weiter zunehmende Druck auf den Boden. Eine grosse Herausforderung liege in<br />
der grossen Zahl involvierter Amtsstellen. Die Aufgaben müssten klar verteilt werden.<br />
• Die Umsetzung eines Ressourcenplans Boden erfordere wegen der uneinheitlichen<br />
Ausgangslage in den Ämtern einen erhöhten Koordinationsaufwand. Es sei nun<br />
wichtig, die Diskussion über den Ressourcenplan Boden nicht abbrechen zu lassen.<br />
Das Konzept müsse in fachlicher Hinsicht noch praxistauglich gemacht werden.<br />
Es gäbe aber genug Ansätze für eine schrittweise Umsetzung oder zumindest<br />
teilweise Anwendung im Sinne des Ressourcenschutzes.<br />
297<br />
297
Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />
Anhang<br />
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• Vom Bericht selbst wurde seine Informationsfülle hervorgehoben. Es sei nicht leicht<br />
<strong>und</strong> auch sehr Zeit beanspruchend, sich da durchzuarbeiten. Dennoch wurde dieser<br />
Umstand kaum kritisiert. Verschiedentlich wurde die Ausführlichkeit als eine<br />
Stärke des Berichts empf<strong>und</strong>en. Das verleihe ihm den Charakter eines Nachschlagewerks.<br />
Hingegen hätten sich manche eine knappere Kurzfassung gewünscht.<br />
Eine deutlich anders akzentuierte Stellungnahme hat uns demgegenüber aus einem<br />
kantonalen Planungsamt erreicht. Danach sollen<br />
• die Notwendigkeit <strong>und</strong> der Nutzen eines räumlich differenzierten <strong>und</strong> planerischen<br />
Umgangs mit Boden „klein“ sein. Stattdessen sei eine gesellschaftliche Diskussion<br />
über den Stellenwert des Bodenschutzes innerhalb des Nachhaltigkeitsdreiecks in<br />
Gang zu bringen.<br />
• Das vorliegende Konzept sei auch auf Teilflächen nicht realisierbar <strong>und</strong> die Defizite<br />
an Basiswissen <strong>und</strong> Daten seien auch langfristig nicht zu überwinden. Dementsprechend<br />
können auch nur Teile des Ressourcenplans wenn überhaupt, dann erst<br />
langfristig in die Koordinations- <strong>und</strong> Planungsprozesse integriert werden.<br />
• Das Konzept stelle zu hohe Ansprüche um praktisch relevant zu werden, der personelle<br />
<strong>und</strong> finanzielle Aufwand stehe einer Umsetzung entgegen. Statt eines Ressourcenplans<br />
solle eine einfache Methode vorgeschlagen <strong>und</strong> im Rahmen eines<br />
Pilotprojekts getestet werden, damit man daran den finanziellen <strong>und</strong> personellen<br />
Aufwand aufzeigen könne.<br />
Kommentar:<br />
Die Rückmeldungen haben uns bewogen, den dritten Teil des Berichts sowie den Abschnitt<br />
über die Datengr<strong>und</strong>lagen stärker zu überarbeiten. Die Schlussfolgerungen wurden<br />
in dem Sinne ausgeweitet, als darin nun auch skizziert wird, wie die Integration in<br />
die Planung stufengerecht operationabel gemacht werden könnte. Dem wiederholt geäusserten<br />
Wunsch, die Kurzfassung knapper zu halten, konnte dagegen nicht entsprochen<br />
werden, weil eine inhaltliche Reduktion dem Charakter des Berichts als Gr<strong>und</strong>lagenstudie<br />
widersprochen hätte. Was in der Kurzfassung unerwähnt bleiben sollte,<br />
dürfte von den Amtsstellen unterschiedlich beurteilt werden. Unseres Erachtens ist es<br />
zweckmässiger, allfällige anwendungsorientierte oder für die breite Öffentlichkeit gedachte<br />
Kurzinformationen getrennt von diesem Bericht zu erarbeiten.<br />
Die in der zuletzt zitierten Meinungsäusserung zum Ausdruck kommende unterschiedliche<br />
Wahrnehmung eines Planungsamtes weist auf eine gr<strong>und</strong>sätzliche Schwierigkeit<br />
des planerischen Ressourcenschutzes hin: Obschon als gesetzgeberischer Auftrag im<br />
RPG formuliert <strong>und</strong> in den neueren kantonalen Richtplänen verankert, kann die Integration<br />
der Anliegen des Bodenschutzes in die Planungspraxis nicht als gegeben vorausgesetzt<br />
werden. Auch wer dahin tendiert, die komplexen Systemzusammenhänge<br />
über einen einfachen Leisten zu schlagen, will erst von der Notwendigkeit des qualitativen<br />
Bodenschutzes überzeugt werden. Wie auch einzelne Bodenschutzfachstellen<br />
monierten, fehlt es dem planerisch geschulten Fachpersonal vielfach am Bewusstsein,<br />
welche wichtigen lebenserhaltenden Leistungen Bodenökosysteme erbringen. Das<br />
Verständnis für die langfristig hohe (auch volkswirtschaftlich hohe) Bedeutung eines<br />
Ressourcenverlusts sowie das Erkennen der damit verb<strong>und</strong>enen Risiken muss deshalb<br />
über den engeren Kreis der Fachpersonen hinaus getragen werden. Gerade das aber,<br />
nämlich die allgemeintaugliche, planungsgerechte Aufarbeitung bodenschützerischer<br />
Inhalte, ist Teil der Zielsetzung, die mit dem Ressourcenplan Boden verfolgt wird. In<br />
diesem Sinne fühlen wir uns auch durch diese Stellungnahme bestärkt.<br />
Die Ankündigung des Berichts hat als unmittelbare Reaktion die Bildung einer Arbeitsgruppe<br />
innerhalb der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz zur Folge gehabt. Sie<br />
nimmt sich dem Thema „Bodeninformation für die Planung – Ressourcenschutz als<br />
Planungsgegenstand“ an.<br />
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