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„Ressourcenplan Boden“ (Hepperle und

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33<br />

06<br />

> Umwelt-Wissen<br />

> Ressourcenplan Boden<br />

Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen Umgang<br />

mit Bodenqualität<br />

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> Boden / Recht / Raumplanung<br />

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Umwelt-Wissen > Boden / Recht / Raumplanung<br />

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Ressourcenplan Boden<br />

Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen Umgang<br />

mit Bodenqualität<br />

Herausgegeben vom B<strong>und</strong>esamt für Umwelt BAFU<br />

Bern, 2006


Herausgeber<br />

B<strong>und</strong>esamt für Umwelt (BAFU)<br />

Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für<br />

Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation (UVEK).<br />

Autoren<br />

Erwin <strong>Hepperle</strong>, Institut für terrestrische Ökosysteme, ETH Zürich,<br />

CH-8092 Zürich, hepperle@env.ethz.ch<br />

Thomas Stoll, Institut für terrestrische Ökosysteme, ETH Zürich,<br />

CH-8092 Zürich, stoll@alumni.ethz.ch<br />

Begleitung BAFU<br />

Jürg Zihler, Abt. Stoffe, Boden, Biotechnologie<br />

Christoph Zäch, Abt. Recht<br />

Zitiervorschlag<br />

<strong>Hepperle</strong> E., Stoll T. 2006: Ressourcenplan Boden. Ein Konzept zum<br />

planerisch-nachhaltigen Umgang mit Bodenqualität. Umwelt-Wissen<br />

Nr. 0633. B<strong>und</strong>esamt für Umwelt. Bern. 298 S.<br />

Titelbild<br />

© BAFU<br />

Download PDF<br />

www.umwelt-schweiz.ch/uw-0633-d<br />

(eine gedruckte Fassung ist nicht erhältlich)<br />

Code: UW-0633-D<br />

© BAFU 2006


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................... 3<br />

Abstracts..................................................................................................................................................... 9<br />

Vorwort .................................................................................................................................................... 11<br />

Überblick.................................................................................................................................................. 13<br />

Kurzfassung ............................................................................................................................................. 15<br />

Teil 1:<br />

Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zur Einführung........................................................................................................................................ 37<br />

Auftrag <strong>und</strong> Ziel der Untersuchung ...................................................................................................... 37<br />

I. Ausgangspunkt................................................................................................................................... 39<br />

1. Räumliche Problematik des Bodenschutzes in der Schweiz............................................................ 39<br />

1.1. Ausmass der Bodenbeeinträchtigungen ................................................................................... 39<br />

1.2. Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden im System des Rechts....................................................................... 40<br />

2. Raumbezogene Bodenschutzanliegen in den einzelnen Aufgabenbereichen................................... 42<br />

2.1. Raumbezug im Aufgabenbereich des Bodenschutzes.............................................................. 42<br />

2.2. Raumbezogener Bodenschutz in weiteren Teilbereichen des Umweltschutzes....................... 46<br />

2.3. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Raumplanung.............................................................. 48<br />

2.4. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Gewässerschutzes ....................................................... 50<br />

2.5. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzes......................................... 52<br />

2.6. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Landwirtschaft ............................................................ 53<br />

2.7. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Waldwirtschaft............................................................ 53<br />

2.8. Bodenschutz in weiteren Aufgabenbereichen................................................................... 54<br />

II. Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz ........................................... 57<br />

1. B<strong>und</strong>esebene.................................................................................................................................... 57<br />

1.1. Allgemeines ............................................................................................................................. 57<br />

1.2. Sachplan Fruchtfolgeflächen.................................................................................................... 57<br />

1.3. Anforderungen an die Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung................................................................ 58<br />

1.4. Vollzugshilfen <strong>und</strong> -konzepte .................................................................................................. 60<br />

1.5. Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz ............................................................. 61<br />

1.6. Projekt Landschaft 2020 .......................................................................................................... 62<br />

1.7. Alpenkonvention...................................................................................................................... 62<br />

2. Kantonale Ebene.............................................................................................................................. 63<br />

2.1. Kanton Basel-Landschaft: Studie, LEK <strong>und</strong> Richtplan............................................................ 63<br />

2.2. Kanton Luzern: Richtplan........................................................................................................ 63<br />

2.3. Kanton Freiburg: Richtplan / Bodenschutzverordnung............................................................ 64<br />

2.4. Kanton Graubünden: Richtplan ............................................................................................... 65<br />

2.5. Kanton Solothurn: Richtplan ................................................................................................... 65<br />

2.6. Kanton Uri: Richtplan.............................................................................................................. 66<br />

2.7. Kanton Zug: Richtplan............................................................................................................. 66<br />

2.8. Bodeninformationen / Verzeichnisse über belastete Böden..................................................... 66<br />

2.9. Bodenbörse .............................................................................................................................. 67<br />

3. Länderübergreifende Ebene............................................................................................................. 67<br />

4. Fazit ................................................................................................................................................. 68<br />

III. Ansätze für die weitere Entwicklung .......................................................................................... 71<br />

1. Indikatorensystem für nachhaltige Landwirtschaft (FAL/BLW)..................................................... 71<br />

2. Strategie physikalischer Bodenschutz (BGS) .................................................................................. 72<br />

3. Bodeninformation Schweiz (BI-CH) ............................................................................................... 72<br />

3<br />

3


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

4<br />

4. Jüngere Entwicklungen in Deutschland........................................................................................... 73<br />

4.1. Rechtliche Ausgangslage ......................................................................................................... 73<br />

4.2. Konzepte, Studien <strong>und</strong> Arbeitshilfen (ausgewählte Beispiele) ................................................ 73<br />

5. Bodenschutzstrategie der EU........................................................................................................... 76<br />

6. Integrated Soil and Water Protection (SOWA)................................................................................ 77<br />

7. Europäische Bodencharta................................................................................................................. 78<br />

8. Schlussfolgerungen.......................................................................................................................... 78<br />

Teil 2:<br />

Ressourcenplan Boden:<br />

Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

IV. Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts ...................................................... 83<br />

1. Natürliche Beschaffenheit <strong>und</strong> naturräumliche Funktionen des Bodens als Ausgangspunkt .......... 83<br />

1.1. Räumliche Struktur von Bodenbeschaffenheit <strong>und</strong> Bodenfunktionen ..................................... 83<br />

1.2. Bodenfunktionen <strong>und</strong> Rechtsstruktur....................................................................................... 84<br />

1.3. Planerische Koordination der Massnahmen zum Schutz des Bodens ...................................... 86<br />

2. Grenzen der bisherigen Bodenschutzkonzepte ................................................................................ 87<br />

2.1. Beschaffung von Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen............................................................................. 87<br />

2.2. Raum- <strong>und</strong> fachübergreifende Ressourcenbewirtschaftung ..................................................... 87<br />

3. Planerischer Schutz des Bodens im «Ressourcenplan Boden» ........................................................ 88<br />

V. Bodenschutz als Ressourcenschutz.............................................................................................. 91<br />

1. Rolle der Böden im Stoffkreislauf ................................................................................................... 91<br />

2. Beschreibung der Regelungspotenziale von Böden ......................................................................... 92<br />

2.1. Begriff des Regelungspotenzials.............................................................................................. 92<br />

2.2. Zusammenhang zwischen Regelungspotenzialen, Bodenprozessen <strong>und</strong> Bodenparametern .... 92<br />

2.3. Bodenpotenzial: Das ökologische Potenzial der Böden........................................................... 95<br />

3. Spezifische Empfindlichkeiten von Böden ...................................................................................... 96<br />

4. Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten als Gradmesser für den Umgang mit der Ressource<br />

Boden............................................................................................................................................... 98<br />

5. Beziehung zwischen Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Schutzzielen............................................................... 99<br />

5.1. Bodenfruchtbarkeit................................................................................................................... 99<br />

5.2. Schutz von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen im Rahmen des Bodenschutzrechts.................. 100<br />

5.3. Schutzziele des Raumplanungsrechts..................................................................................... 101<br />

5.4. Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen ............................................................ 102<br />

5.5. Nachhaltige Landwirtschaft ................................................................................................... 102<br />

5.6. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ......................................................................................... 103<br />

6. Ableitung von Lebensraumpotenzialen von Böden ....................................................................... 104<br />

VI. Beanspruchung von Bodenpotenzialen..................................................................................... 107<br />

1. Einfluss von Nutzungen auf die Entwicklung der Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden.................................. 107<br />

2. Datengr<strong>und</strong>lagen............................................................................................................................ 109<br />

2.1. Bodendaten............................................................................................................................. 110<br />

2.2. Weitere Datenquellen zur Bewertung von Bodenpotenzialen................................................ 113<br />

2.3. Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertung von Nutzungseinflüssen........................................................ 114<br />

3. Veränderungen der Böden in quantitativer Hinsicht...................................................................... 116<br />

4. Veränderungen der Böden in qualitativer Hinsicht........................................................................ 116<br />

5. Bisherige Ansätze zur räumlich-kartografischen Erfassung nutzungsbedingter Einwirkungen<br />

auf Böden....................................................................................................................................... 117<br />

6. Problemschwerpunkte.................................................................................................................... 118<br />

VII. Zusammenführen der ressourcenorientierten Rechtsbereiche im Ressourcenplan<br />

Boden ............................................................................................................................................. 121<br />

1. Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als Querschnittaufgabe ............................................. 121<br />

1.1. Problematik der rechtlichen Lokalisierung des Ressourcenschutzes ..................................... 121<br />

1.2. Ausfüllen von Beurteilungs- <strong>und</strong> Ermessensspielräumen...................................................... 121<br />

1.3. Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten.................... 122<br />

4


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> Ressourcenschutz ................................................................................... 124<br />

2.1. Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten Anwendung sektoraler Regelungen ... 124<br />

2.2. Abstimmungsbedarf von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung .................................................... 124<br />

3. Planungsauftrag ............................................................................................................................. 126<br />

3.1. Planungspflicht ...................................................................................................................... 126<br />

3.2. Bodenschutz als Auftrag in den Planungszielen <strong>und</strong> -gr<strong>und</strong>sätzen........................................ 127<br />

3.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung .................................................................................. 128<br />

3.4. Ressourcennutzung <strong>und</strong> Nutzungsplan .................................................................................. 130<br />

4. Exkurs: Zum Verhältnis von raumplanungsrechtlichen <strong>und</strong> umweltschutzrechtlichen<br />

Vorschriften................................................................................................................................... 132<br />

5. Ressourcenangepasste Steuerung der Raumentwicklung .............................................................. 134<br />

Teil 3:<br />

Konkretisierung<br />

VIII. Ausgewählte Beispiele...................................................................................................... 139<br />

1. Ressourcenschutz durch Sachbereichsplanung: Das Beispiel Fruchtfolgeflächen ........................ 139<br />

1.1. Mit der Sicherung ausreichender Fruchtfolgeflächen verfolgte Ziele.................................... 139<br />

1.2. B<strong>und</strong>esgerichtliche Rechtsprechung ...................................................................................... 140<br />

1.3. Nachholbedarf im Ressourcenschutz ..................................................................................... 143<br />

1.4. Sachplan FFF als Teil des Ressourcenplans .......................................................................... 144<br />

1.5. Relevante Aufgabenbereiche des Ressourcenplans ............................................................... 146<br />

2. Koordination im Rahmen eines Grossprojekts: Das Beispiel Melioration Boswil ........................ 147<br />

2.1. Ziel <strong>und</strong> Zweck von Meliorationen nach heutigem Verständnis............................................ 147<br />

2.2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> UVP-Pflicht.................................................................................... 148<br />

2.3. Behandlung der Bodenschutzanliegen im Projekt „Moderne Melioration Boswil“............... 149<br />

2.4. Ansatzpunkte für den frühzeitigen Einbezug des Ressourcenschutzes.................................. 151<br />

2.5. Erweiterung von Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen (Beispiel Melioration Boswil)............................. 152<br />

2.6. Fazit: ...................................................................................................................................... 156<br />

3. Nutzung von unversiegelten Stadtböden: Das Beispiel Familiengärten ........................................ 157<br />

3.1. Bedeutung der Familiengärten im städtischen Grünraum...................................................... 158<br />

3.2. Belastungssituation (Stadt Zürich).........................................................................................158<br />

3.3. Massgebliche Nutzungseinflüsse ........................................................................................... 159<br />

3.4. Familiengärten in der Ressourcenplanung ............................................................................. 161<br />

IX. Abschätzen der Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale........................................... 165<br />

1. Zum Vorgehen............................................................................................................................... 165<br />

2. Ableitung der Bodenpotenziale aus der räumlichen Darstellung von Bodenparametern............... 166<br />

2.1. Derzeit gebräuchliche Ableitungsmethoden .......................................................................... 166<br />

2.2. Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Ableitungsmethoden.......................................................... 172<br />

2.3. Bisherige Anwendungen........................................................................................................ 173<br />

3. Einfluss von Nutzungen auf die Bodenpotenziale: Beurteilung <strong>und</strong> Steuerung ............................ 175<br />

3.1. Nutzungsbedingte Veränderung von Bodenparametern......................................................... 175<br />

3.2. Massnahmen zur Begrenzung der Eingriffsintensität ............................................................ 177<br />

3.3. Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenpotenziale............................................................... 179<br />

X. Diskussion <strong>und</strong> Veranschaulichung an einem fiktiven Beispiel ............................................... 185<br />

1. Bewertung der Bodenpotenziale – Veranschaulichung an einem fiktiven Raumausschnitt .......... 185<br />

1.1. Ausgangslage......................................................................................................................... 185<br />

1.2. Ableitung von Bodenpotenzialen........................................................................................... 186<br />

1.3. Aggregieren der Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial................................................... 189<br />

2. Veränderung der Bodenpotenziale durch raumwirksame Tätigkeiten........................................... 192<br />

2.1. Nutzungsentwicklung ............................................................................................................ 193<br />

2.2. Nutzungseinflüsse.................................................................................................................. 193<br />

2.3. Neubewertung der Bodenpotenziale ...................................................................................... 194<br />

2.4. Erläuterung der Potenzialveränderungen ............................................................................... 194<br />

3. Konsequenzen für die Planung ...................................................................................................... 201<br />

5<br />

5


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

XI. Schlussfolgerungen...................................................................................................................... 203<br />

6<br />

1. Eckpunkte des Ressourcenschutzes ............................................................................................... 203<br />

1.1. Unterstützung der Bestrebungen zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden mit<br />

Massnahmen der Raumplanung ............................................................................................. 203<br />

1.2. Sicherstellen <strong>und</strong> Vertiefen der frühzeitigen Koordination.................................................... 204<br />

1.3. Beurteilung von Entwicklungen <strong>und</strong> Erkennen von Trends................................................... 205<br />

1.4. Aufbau eines Managementsystems ........................................................................................ 205<br />

2. Stufengerechte Integration des Ressourcenschutzes in die Raumplanung..................................... 207<br />

2.1. Wahrnehmungsdefizite der Raumplanung ............................................................................. 207<br />

2.2. Ressourcenschutz als Fachplanung im Bereich Bodenschutz ................................................ 208<br />

2.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung................................................................................... 208<br />

2.4. Ressourcenschutz im Aufgabenkreis des B<strong>und</strong>es .................................................................. 209<br />

2.5. Ressourcenschutz in der Rahmennutzungsplanung (Zonenplanung) ..................................... 210<br />

2.6. Ressourcenschutz in anderen Fachplanungen ........................................................................ 211<br />

2.7. Ressourcenschutz in der Projektplanung................................................................................ 212<br />

3. Ingangsetzung der Ressourcenplanung..........................................................................................212<br />

4. Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen Strategien............................................................. 213<br />

4.1. Evaluation von Szenarien....................................................................................................... 213<br />

4.2. Aussagen zur Nachhaltigkeit von Entwicklungen.................................................................. 213<br />

4.3. Benötigte Datengr<strong>und</strong>lage...................................................................................................... 214<br />

4.4. Weiterentwicklung der Ableitungsmethoden......................................................................... 215<br />

Schlusswort......................................................................................................................................... 215<br />

Literatur .................................................................................................................................................. 217<br />

Anhang<br />

Anhang 1:<br />

Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden........................................................... 241<br />

Ableitungen für Regelungspotenziale................................................................................................. 241<br />

Wasser............................................................................................................................................ 241<br />

Schwermetalle................................................................................................................................ 242<br />

Organika ........................................................................................................................................ 243<br />

Wasserlösliche Stoffe / Nährstoffe ................................................................................................ 244<br />

Luft ............................................................................................................................................... 245<br />

Ableitungen für Lebensraumpotenzial................................................................................................ 246<br />

Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> Bodenorganismen .......................................................................................... 246<br />

Standort für natürliche Vegetation................................................................................................. 246<br />

Bodenorganismen .......................................................................................................................... 246<br />

Standort für Kulturpflanzen ........................................................................................................... 247<br />

Ableitungen für Empfindlichkeiten..................................................................................................... 247<br />

Versauerungsempfindlichkeit ........................................................................................................ 247<br />

Verdichtungsempfindlichkeit......................................................................................................... 248<br />

Erosionsempfindlichkeit ................................................................................................................ 249<br />

Anhang 1a:<br />

Im Beispiel „Moderne Melioration Boswil“ ergänzend verwendete Ableitungsmethoden .. 251<br />

Biotop-Entwicklungspotenzial............................................................................................................ 251<br />

Verdichtungsempfindlichkeit.............................................................................................................. 253<br />

Erosionsempfindlichkeit ..................................................................................................................... 254<br />

Anhang 2:<br />

Beschreibung einzelner Nutzungen <strong>und</strong> deren Einflüsse auf Boden <strong>und</strong><br />

Bodenpotenziale............................................................................................................................... 255<br />

1. Besiedlung (bauliche Nutzung, Nutzung von Grünflächen) ........................................................... 255<br />

2. Bodendeposition ............................................................................................................................. 261<br />

3. Familien- <strong>und</strong> Hausgärten............................................................................................................... 267<br />

4. Infrastruktur: Strassen..................................................................................................................... 272<br />

6


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

5. Landwirtschaft ................................................................................................................................ 278<br />

6. Freizeit, Erholung ........................................................................................................................... 283<br />

Anhang 3a:<br />

Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />

Aktuelle Nutzungen – künftige Nutzungsmöglichkeiten ........................................................... 289<br />

Anhang 3b:<br />

Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />

Mobilisierung / Verlagerung von Schadstoffen........................................................................... 291<br />

Anhang 4:<br />

Zusammenstellung der Daten des fiktiven Beispiels.................................................................. 293<br />

Anhang 5:<br />

Das Konzept <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong><br />

aus der Sicht von kantonalen Bodenschutz-Fachstellen............................................................. 297<br />

7<br />

7


Abstracts<br />

The issue of the present report is the integration of soil protection into spatial<br />

planning processes. We show why this is necessary, which approaches already<br />

exist and how one could develop soil protection practices in a way that<br />

considers soil as a natural resource. Connecting factor is the central role of soil<br />

for essential ecosystem functions and services. In line with the constitution,<br />

numerous fields of administration depend on an intact ecological functioning<br />

of soils. The legal backgro<strong>und</strong> for a sufficient concept of soil protection<br />

extends far beyond the environmental protection law. Starting out from the<br />

spatial variability of soils and land uses, we call attention to how information<br />

about state and development of the ecological potentials of soils can be derived<br />

from available soil-data. If adequately processed, this information can provide<br />

a valuable basis for a coordinated approach to spatial planning of all kinds. We<br />

discuss these issues not only in relation to specific sites but also with respect to<br />

the development of a landscape as a whole. We also deal with the suitability of<br />

using potentials and their development as indicators of sustainability. Finally<br />

the report lines out, how the benchmarks of such a resource protection concept<br />

could be implemented in spatial planning on adequate levels.<br />

Dieser Bericht befasst sich mit der Integration des Bodenschutzes in räumliche<br />

Planungsprozesse. Es wird ausgeführt, wieso dies notwendig ist, welche Ansätze<br />

hierfür bereits bestehen <strong>und</strong> wie diese konsequent zum Schutz der Ressource<br />

Boden weiter ausgebaut werden könnten. Zentraler Anknüpfungspunkt<br />

ist die ökologische Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt. Zahlreiche<br />

Verfassungsaufträge sind auf eine intakte ökologische Leistungsfähigkeit der<br />

Böden angewiesen. Es zeigt sich, dass die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für den Aufbau<br />

eines hinreichenden Bodenschutzkonzepts weit über das Umweltschutzrecht im<br />

engeren Sinne hinaus weisen. Ausgehend von der räumlichen Variabilität von<br />

Böden <strong>und</strong> Nutzungen wird dokumentiert, wie aus Bodendaten Aussagen über<br />

den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der ökologischen Potenziale der Böden gewonnen<br />

werden können. Wird der bodenk<strong>und</strong>liche Bef<strong>und</strong> für die ämterübergreifende<br />

Koordination zweckmässig aufgearbeitet, dann eignet er sich als<br />

Bewertungsgr<strong>und</strong>lage für räumliche Planungen aller Art. Dies wird sowohl<br />

standortbezogen wie auch in gesamträumlicher Hinsicht diskutiert. Es wird<br />

auch auf die Eignung von Potenzialentwicklungsbilanzen als Nachhaltigkeitsindikatoren<br />

eingegangen. Schliesslich wird skizziert, wie die Eckpunkte eines<br />

solchen Ressourcenschutzes stufen- <strong>und</strong> sachgerecht in die Entscheidungsprozesse<br />

der Raumplanung einfliessen könnten.<br />

Abstracts<br />

Keywords:<br />

soil protection,<br />

soil functions,<br />

spatial planning,<br />

environmental law<br />

territorial development<br />

co-ordination<br />

Stichwörter:<br />

Bodenschutz,<br />

Bodenfunktionen,<br />

Raumplanung,<br />

Umweltrecht<br />

räumliche Entwicklung,<br />

Koordination<br />

9<br />

9


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Ce rapport étudie l’intégration de la protection qualitative des sols au processus<br />

de planification de l’aménagement du territoire. Il explique pourquoi cela est<br />

nécessaire, quels pas ont déjà été réalisés dans cette direction et comment ils<br />

pourraient être poursuivis de manière conséquente pour protéger la ressource<br />

sol. Le point d’ancrage central de l’argumentaire développé réside dans<br />

l’importance du sol dans l’équilibre naturel en général. Nombre de tâches<br />

constitutionnelles dépendent du maintien des prestations écologiques fournies<br />

par le sol. Il apparaît que les bases légales nécessaire à la mise en œuvre d’une<br />

stratégie intégrale de protection du sol dépassent largement le cadre de la<br />

législation environnementale. En partant de l’hétérogénéité des sols et de la<br />

diversité de leurs utilisations, il est expliqué comment on peut, à l’aide de<br />

données pédologiques, établir l’état d’un sol et le développement de son<br />

potentiel écologique. Si les informations écologiques sont préparées d’une<br />

manière adéquate pour permettre une coordination au niveau de toutes les<br />

instances administratives concernées, elles sont alors utilisables à tous les<br />

niveaux de la planification administrative du territoire. Ce point est discuté<br />

aussi bien au niveau local, qu’au niveau global. La question de l’utilité des<br />

« bilans du potentiel de développement » en tant qu’indicateurs de la durabilité<br />

est soulevée. Et pour terminer, les conditions cadre pour introduire la<br />

protection de la ressource sol dans le processus de décision de l’aménagement<br />

du territoire, en tenant compte du niveau de décision concerné et des objectifs<br />

visés, sont esquissées.<br />

Il presente rapporto verte sull’integrazione della protezione del suolo nei<br />

processi di pianificazione del territorio. In particolare, spiega perché tale integrazione<br />

è importante, quali approcci sono già stati elaborati in merito e come<br />

questi ultimi potrebbero essere ulteriormente ampliati in modo coerente per<br />

proteggere la risorsa suolo. Il punto di partenza in tale ambito è l’importanza<br />

dei suoli per l’equilibrio naturale. Numerosi mandati costituzionali dipendono<br />

dal mantenimento delle funzioni ecologiche svolte dal suolo. Ed è dimostrato<br />

che le basi giuridiche per l’elaborazione di una strategia integrale di protezione<br />

del suolo vanno ben oltre il diritto ambientale in senso stretto. Partendo dalla<br />

variabilità spaziale dei suoli e delle utilizzazioni, il rapporto mostra in che<br />

modo è possibile dedurre lo stato e l’evoluzione dei potenziali ecologici dei<br />

suoli stessi in base a dati pedologici. Se le informazioni così ottenute sono<br />

preparate in maniera adeguata per favorire il coordinamento tra i diversi uffici<br />

coinvolti, potranno essere impiegate come base di valutazione per qualsiasi<br />

tipo di pianificazione del territorio. Tale punto viene discusso sia in riferimento<br />

alla situazione locale che a livello generale. Si solleva inoltre la questione<br />

dell’utilità dei bilanci del potenziale di sviluppo come indicatori di sostenibilità.<br />

Il rapporto illustra infine a grandi linee come far confluire i punti salienti<br />

di una tale strategia di protezione delle risorse nei processi decisionali della<br />

pianificazione del territorio, tenendo conto sia della fase di pianificazione interessata<br />

sia degli obiettivi perseguiti.<br />

10<br />

10<br />

Mots-clés:<br />

protection qualitative du sol,<br />

fonctions du sol,<br />

aménagement du territoire,<br />

droit environnemental,<br />

développement territorial,<br />

coordination<br />

Parole chiave:<br />

protezione del suolo,<br />

funzioni del suolo,<br />

pianificazione del territorio,<br />

diritto ambientale,<br />

sviluppo territoriale,<br />

coordinamento


Vorwort<br />

Artikel 73 der B<strong>und</strong>esverfassung verlangt einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen,<br />

damit diese auch den späteren Generationen in ausreichender Menge <strong>und</strong> guter Qualität<br />

zur Verfügung stehen. Eine der wichtigsten dieser Naturschätze ist der Boden. Er speichert<br />

Wasser – <strong>und</strong> Nährstoffe, baut Abfälle <strong>und</strong> Gifte ab, bietet Pflanzen Halt, ist Lebensraum für<br />

Billionen von Lebewesen <strong>und</strong> schützt Zeugen unserer Geschichte. Auf ihm arbeiten, bauen <strong>und</strong><br />

spielen wir, ihm entnehmen wir Rohstoffe.<br />

Erst seit kurzem sind wir uns der Bedeutung dieser unverzichtbaren Lebensgr<strong>und</strong>lage bewusst,<br />

die wir Menschen so oft rücksichtslos <strong>und</strong> unüberlegt misshandeln. Wir haben zaghaft begonnen,<br />

sie vor schädlichen Eingriffen zu schützen. Wir begrenzen die Verschmutzung des Bodens<br />

durch Luftschadstoffe, Abfälle <strong>und</strong> Abwassergifte <strong>und</strong> schützen ihn vor Erosion <strong>und</strong> Verdichtung<br />

durch schwere Maschinen.<br />

Doch ein Instrument, das einen zentralen Beitrag zum Bodenschutz leisten könnte, ist bisher zu<br />

wenig zum Zuge gekommen: die Raumplanung. Sie legt fest, welche Nutzung des Bodens<br />

wo geschieht, wo angebaut, wo gebaut oder nicht gebaut werden darf. Nur wenn sie dabei die<br />

Potenziale der verschiedenen Bodenarten beachtet, kann sie ihren Bodenschutzauftrag erfüllen.<br />

Es gibt nämlich tief- <strong>und</strong> flachgründige Böden, moorige, sandige <strong>und</strong> steinige, nährstoffreiche<br />

<strong>und</strong> nährstoffarme, feuchte <strong>und</strong> trockene etc, die alle sehr unterschiedlich auf menschliche Eingriffe<br />

reagieren. Und darauf muss die räumliche Planung unbedingt Rücksicht nehmen, will sie<br />

ihren Beitrag zum Verfassungsauftrag leisten.<br />

Der von einem Bodenk<strong>und</strong>ler <strong>und</strong> einem Juristen verfasste <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong> skizziert<br />

nun Möglichkeiten, wie diese Zusammenarbeit von qualitativem Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung<br />

aussehen könnte, welche Instrumente dafür bereits zur Verfügung stehen <strong>und</strong> wer was tun<br />

sollte.<br />

Den beiden Autoren <strong>und</strong> allen, die zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben, sei für diese<br />

gründliche Auslegeordnung <strong>und</strong> Handlungsanleitung gedankt. Mögen viele der Vorschläge in<br />

die Planungen von Gemeinden, Kantone <strong>und</strong> B<strong>und</strong> einfliessen, auf dass unsere Böden auch in<br />

500 Jahren ihre Funktionen noch wahrnehmen können.<br />

Gérard Poffet,<br />

Vizedirektor B<strong>und</strong>esamt für Umwelt (BAFU)<br />

Vorwort<br />

11<br />

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Überblick<br />

Überblick<br />

Böden <strong>und</strong> die darin ablaufenden Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse nehmen im Gesamtstoffwechsel<br />

der Natur eine zentrale Stellung ein. Sie bilden eine lebensnotwendige Ressource, die<br />

gesichert werden muss. Das längerfristige Ziel des Ressourcenschutzes ist es, ein Fliessgleichgewicht<br />

zwischen der Inanspruchnahme von Böden <strong>und</strong> ihrem ökologischen Leistungsvermögen<br />

anzusteuern. Wie beim Gewässerschutz, bei der Luftreinhaltung <strong>und</strong> beim Landschaftsschutz<br />

müssen auch beim Bodenschutz Qualitätsmerkmale in die räumlichen Planungen eingebracht<br />

werden. Wie <strong>und</strong> mit welcher Rechtsverbindlichkeit das in die Wege geleitet wird, ist<br />

noch offen. Dem ungeachtet ist es unentbehrlich, in Zukunft adäquate Zielsetzungen <strong>und</strong> Konzepte<br />

für den Umgang mit der Ressource Boden zu formulieren.<br />

Zu diesem Zweck schlagen die Autoren den Aufbau eines Ressourcenplans Boden vor. Ausgangspunkt<br />

sind jene zahleichen Verfassungsaufträge, die eine entsprechende Funktionsfähigkeit<br />

der Böden voraussetzen. Gegenstand des Ressourcenplans sind die nutzungsbedingten<br />

anthropogenen Einflüsse auf die verschiedenen Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumpotenziale der Böden,<br />

insbesondere deren Erfassung, Abstimmung <strong>und</strong> Begrenzung im Hinblick auf das Koordinationsgebot<br />

<strong>und</strong> die Pflicht zum nachhaltigen Umgang mir natürlichen Ressourcen.<br />

Wegen der gr<strong>und</strong>legenden Bedeutung der Bodenfunktionen für das Ökosystem ist Bodenschutz<br />

eine ausgeprägte Querschnittsaufgabe. Die rechtlichen Bestimmungen, die sich mit den ökologischen<br />

Funktionen von Böden befassen, sind in der Rechtsordnung weit verstreut. Zugleich<br />

führt die Unterschiedlichkeit der Böden dazu, dass ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzungsweise sich je nach<br />

Boden anders auf seine künftige Leistungsfähigkeit auswirkt. Besondere Beachtung erhalten<br />

deshalb Bewertungsmethoden, die es erlauben, aus den massgeblichen Bodeninformationen die<br />

Potenziale oder die spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Böden abzuleiten.<br />

Die für eine solche Ressourcenplanung vorhandenen Gr<strong>und</strong>lagen sind reichlich inhomogen. Die<br />

Vielschichtigkeit der Bodenschutzproblematik verlangt ausserdem eine administrative Bearbeitung<br />

durch mehrere Fachstellen. Insgesamt ergibt sich ein hoher Koordinationsbedarf. Teilweise<br />

bestehen noch wesentliche Wissenslücken. Die Zusammenarbeit unter den Behörden kann nur<br />

gelingen, wenn Daten <strong>und</strong> Informationen durchgehend ausgetauscht <strong>und</strong> die Angaben in geeigneter<br />

Form zusammengeführt werden. Wir sind jedoch überzeugt, dass sich mit Hilfe einer planungsbezogenen<br />

(z.B. GIS-basierten) Koordinationsplattform ein Ressourcenplan Boden allen<br />

Schwierigkeiten zum Trotz allmählich aufbauen lässt.<br />

Zur Konkretisierung wird am Beispiel einer fiktiven Modelllandschaft veranschaulicht, was das<br />

vorgeschlagene Vorgehen zu leisten imstande ist, vorausgesetzt die entsprechenden Informationen<br />

sind vorhanden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Gegenüberstellung der Ergebnisse aus<br />

Bodenbeobachtungen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten. Es wird aufgezeigt, wie nicht nur die<br />

Nutzungseinflüsse auf die Leistungsfähigkeit der Böden, sondern auch die sich daraus ergebenden<br />

Trends in einer für die Raumentwicklungsplanung adäquaten Form dargestellt werden können.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit sich dabei die verschiedenen Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial<br />

aggregieren lassen wird ebenfalls anhand von Beispielen erörtert. Besonders beleuchtet werden<br />

die Problematik der Gewichtung <strong>und</strong> die bilanzierende Gegenüberstellung der Potenziale zu<br />

zwei verschiedenen Zeitpunkten. Daraus lässt sich ein „Potenzialentwicklungsindex“ gewinnen,<br />

der Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit erlaubt.<br />

In den Schlussfolgerungen werden die Eckpunkte eines solchen Ressourcenschutzes beschrieben<br />

<strong>und</strong> es wird skizziert, wie die Ressourcenplanung in Gang gesetzt werden <strong>und</strong> wie der Ressourcenschutz<br />

stufengerecht in die Raumplanung integriert werden könnte. Dabei zeigt sich<br />

auch, was das von uns vorgeschlagene Vorgehen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen<br />

Strategien zu leisten imstande ist.<br />

Im Frühsommer 2005 wurden die kantonalen Fachstellen für Bodenschutz zur Meinungsäusserung<br />

zu diesem Bericht eingeladen. Das Ergebnis ist in einem Anhang zusammengefasst.<br />

13<br />

13


Kurzfassung<br />

Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ansätze für die Integration der Bedürfnisse<br />

des Bodenschutzes in die gesamträumlichen Zusammenhänge zu erarbeiten. Dazu sind<br />

einerseits die Leistungsfähigkeit der Böden <strong>und</strong> andererseits die Nutzungseinflüsse auf die Böden<br />

zu beurteilen, <strong>und</strong> zwar je aus raumstruktureller, aus naturwissenschaftlicher <strong>und</strong> aus juristischer<br />

Sicht.<br />

1. TEIL: STAND UND ENTWICKLUNGSTENDENZEN IM RÄUMLICHEN BODENSCHUTZ<br />

Ausgangspunkt<br />

Unsere Böden sind durch natürliche Prozesse entstanden, die über Jahrtausende<br />

auf die Erdoberfläche einwirkten. Heute sind fast alle dieser Böden<br />

zusätzlichen anthropogenen Einflüssen ausgesetzt, durch welche sie teils<br />

tief greifend verändert werden. Am wichtigsten sind:<br />

− Zerstörung von Böden durch Überbauung, Versiegelung<br />

− Eintrag von Stoffen in Böden<br />

− Physikalische Veränderungen (Verdichtung, Erosion, Bodenverschiebungen<br />

<strong>und</strong> Umwälzungen).<br />

Wegen der natur- <strong>und</strong> nutzungsbedingt stark unterschiedlichen Voraussetzungen<br />

sind die Böden heute örtlich sehr heterogen zusammengesetzt <strong>und</strong><br />

aufgebaut.<br />

Der Umgang mit dem Boden ist im schweizerischen Recht nicht in einem<br />

umfassenden Bodenschutzgesetz geregelt. Verbreitet ist die Vorstellung,<br />

dass sich das Raumplanungsrecht mit den quantitativen Aspekten befasst,<br />

das Umweltschutzrecht dagegen mit dem Schutz der unversiegelten Flächen<br />

vor stofflichen, physikalischen <strong>und</strong> biologischen Beeinträchtigungen.<br />

Zieht man jedoch die Stellung des Bodens im Ökosystem in Betracht, so<br />

sind die rechtlichen Zusammenhänge sehr viel komplizierter.<br />

Im Umweltschutzrecht finden sich neben dem Kapitel über Belastungen<br />

des Bodens (Art. 33 – 35 des Umweltschutzgesetzes) auch Schutzbestimmungen<br />

in den Teilbereichen Abfall, Luftreinhaltung, umweltgefährdende<br />

Stoffe <strong>und</strong> Störfallvorsorge sowie im Gentechnik- <strong>und</strong> im Gewässerschutzrecht.<br />

Zum Schutz des Bodens als natürliche Ressource <strong>und</strong> Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

stellen ergänzend auch das Raumplanungsrecht, das Waldrecht,<br />

das Landwirtschaftsrecht, das Naturschutzrecht <strong>und</strong> die Gesetzgebungen<br />

über Jagd <strong>und</strong> Fischerei Gr<strong>und</strong>lagen bereit.<br />

Die neue B<strong>und</strong>esverfassung verpflichtet unter dem Titel „Nachhaltigkeit“<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone dazu, auf Dauer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Inanspruchnahme<br />

durch den Menschen andererseits anzustreben (Art. 73 BV).<br />

Damit spricht das Prinzip direkt den Ressourcenschutz an. Ihm kommt für<br />

Planungen, für die Konkretisierung von offenen Normen <strong>und</strong> für die Abstimmung<br />

von raumwirksamen Aufgaben die Rolle einer Auslegungshilfe<br />

<strong>und</strong> Richtschnur zu.<br />

Wir gehen davon aus, dass zwischen der Bodennutzung, den bodenökologischen<br />

Gegebenheiten <strong>und</strong> Veränderungen <strong>und</strong> den umweltrechtlichen<br />

Anforderungen an den Ressourcenschutz sehr enge Beziehungen bestehen.<br />

Die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen erfordert ein hohes Mass<br />

an Abstimmung. Das Raumplanungsrecht verpflichtet die Behörden dazu,<br />

räumliche<br />

Heterogenität<br />

Kurzfassung<br />

betroffene<br />

Rechtsbereiche<br />

Nachhaltigkeit<br />

Koordinationsbedarf<br />

15<br />

15


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

alle ihre raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren. Diese Pflicht erfasst<br />

auch den qualitativen Bodenschutz. Veränderungen der ökologischen<br />

Leistungsfähigkeit der Böden sind Teil der räumlichen Entwicklung; Abwägungen,<br />

wo wie viel Boden mit welcher Intensität beansprucht werden<br />

soll, sind für die nachhaltige Bodennutzung entscheidend.<br />

Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

Unter den Sachplänen des B<strong>und</strong>es ist der Sachplan Fruchtfolgeflächen für<br />

die Integration von Bodenschutzanliegen am wichtigsten. Neben dem<br />

quantitativen Aspekt (im Sinne des Schutzes der für die Landesversorgung<br />

wertvollsten Böden) galten von Anfang an auch die generelle Notwendigkeit,<br />

geeignetes Landwirtschaftsland zu erhalten, sowie das Regenerationspotenzial<br />

der Landschaft als Schutzziele. Neuerdings wird zusätzlich<br />

der Wert des Bodens für das Ökosystem, namentlich im Hinblick auf die<br />

Regelungsfunktionen des Bodens <strong>und</strong> auf seine Bedeutung zur Erhaltung<br />

der Artenvielfalt hervorgehoben. Dies aber bedeutet, dass nicht nur mengenmässige,<br />

sondern auch qualitative Verluste zu kompensieren sind.<br />

Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne prüfen die B<strong>und</strong>esbehörden,<br />

ob die Bodenschutzanliegen in geeigneter Form aufgenommen<br />

wurden. Die Prüfungsberichte jüngerer Richtpläne zeigen, dass Bodenschutzanliegen<br />

im Rahmen der Richt- <strong>und</strong> damit indirekt auch der<br />

Nutzungsplanung heute zwingend zu berücksichtigen sind. Für die faktische<br />

Beachtung der Bodenschutzanliegen in der Planung konzentriert man<br />

sich aber zurzeit noch auf die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften.<br />

Eine Steuerung der Raumentwicklung, die darüber hinaus in<br />

Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden geht,<br />

wird von den B<strong>und</strong>esbehörden zwar als Anliegen eingebracht, sie wird in<br />

der Genehmigung der Richtpläne aber (noch) kaum eingefordert.<br />

In verschiedenen Vollzugshilfen zum Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz wird<br />

ein Raumbezug deutlich. Beispiele sind die „Wegleitung zur Verwertung<br />

von ausgehobenem <strong>Boden“</strong>, der „Leitfaden Bodenschutz beim Bauen“<br />

sowie das „Konzept zur Verminderung der Nitratbelastungen“. Obschon<br />

eher punktueller Natur, so lassen die darin enthaltenen Hinweise auf die<br />

räumliche Bedeutung des Bodenschutzes doch einen erheblichen Planungsbedarf<br />

erahnen. Raumplanerisch am weitesten fortgeschritten erscheint<br />

die Verknüpfung zwischen Bodennutzung <strong>und</strong> regionalen Gewässerschutzbedürfnissen.<br />

Bodenschutzanliegen finden auf nationaler Ebene auch in weiteren raumbezogenen<br />

Konzepten <strong>und</strong> Planungen Beachtung:<br />

− Gestützt auf Expertenwissen werden im Bodenkonzept für die Landwirtschaft<br />

Einflüsse der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Boden<br />

bewertet. Dabei wird auch auf die Regenerationsfähigkeit der Böden<br />

abgestellt.<br />

− Nach dem Projekt Landschaft 2020 (Leitbild des BUWAL für eine<br />

nachhaltige Landschaftsentwicklung) sollen mittels geeigneter Kriterien<br />

<strong>und</strong> Indikatoren der Zustand <strong>und</strong> die wünschbare Entwicklung unter<br />

anderem auch der Ressource Boden ermittelt werden.<br />

− Im Rahmen der Alpenkonvention steht das Bodenschutzprotokoll zur<br />

Ratifikation an. Diesem liegt die Einsicht zu Gr<strong>und</strong>e, dass die langfristige<br />

Erhaltung des Bodens im Alpenraum eine standortangepasste Nutzung<br />

bedingt <strong>und</strong> die verschiedenen Nutzungsarten stets auch auf einen<br />

intakten Boden angewiesen sind.<br />

16<br />

16<br />

B<strong>und</strong>esebene<br />

▪ Fruchtfolgeflächen<br />

▪ Anforderungen an<br />

kantonale<br />

Raumpläne<br />

▪ Vollzugshilfen<br />

▪ Weitere<br />

Aufgabenkreise


Die Kantone haben unterschiedlich auf die räumlichen Herausforderungen<br />

der neuen Bodenschutzartikel reagiert. Es konnte keine umfassende Analyse<br />

der kantonalen Aktivitäten vorgenommen werden, generell aber zeigen<br />

sich grosse Unterschiede. Im Bericht werden kantonale Bestrebungen<br />

beschrieben, die im Zusammenhang mit räumlichen Fragestellungen von<br />

besonderem Interesse sind. Ein Schwerpunkt betrifft die Berücksichtigung<br />

des Bodenschutzes in der Richtplanung.<br />

Für die Beurteilung von räumlichen Fragestellungen des Bodenschutzes<br />

liegen den Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden oftmals Bodenkarten vor. Sie sind<br />

selten flächendeckend vorhanden <strong>und</strong> haben je nach Kanton einen unterschiedlichen<br />

Detaillierungsgrad. Sie wurden von den Kantonen teilweise<br />

im Hinblick auf bestimmte Themenkreise ausgewertet, z.B. in Bezug auf<br />

Nährstoffverlagerung oder Erosionsempfindlichkeit. In einigen Kantonen<br />

gibt es kartographische Gr<strong>und</strong>lagen, die Flächen mit Verdacht auf Schadstoffbelastungen<br />

ausweisen.<br />

Im Rahmen des Programms INTERREG II, einer EU-Gemeinschaftsinitiative<br />

zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, wurde das<br />

Projekt „Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal“<br />

durchgeführt. Es basiert auf einer bodenk<strong>und</strong>lichen Kartierung land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Gr<strong>und</strong>lagendaten wurden mit<br />

Blick auf das Regelungsvermögen von Böden bei Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträgen<br />

ausgewertet. So gelangte man zu räumlichen Aussagen über die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung.<br />

Das INTERREG IIIB - Projekt TUSEC-IP befasst sich mit Böden von<br />

Stadt-Regionen im Alpenraum. Ein Hauptziel dieses bis Herbst 2006 laufenden<br />

Projektes ist die Entwicklung von Bodenbewertungsverfahren, die<br />

in kommunale <strong>und</strong> regionale Planungsprozesse integriert werden können.<br />

Die Raumplanung wurde in der Vergangenheit weitgehend auf den quantitativen<br />

Flächenschutz ausgerichtet. In der neuen Generation der Richtpläne<br />

wirkt nun der B<strong>und</strong> darauf hin, dass die raumplanerische Bedeutung<br />

räumlich variierender Bodeneigenschaften zumindest auf der Gr<strong>und</strong>lagenebene<br />

diskutiert wird. Auf kantonaler Ebene gibt es Bestrebungen, die<br />

Bodeneigenschaften verfeinert zu berücksichtigen.<br />

Die Stellung des Bodens im Ökosystem macht den Bodenschutz zur ausgeprägten<br />

Querschnittsaufgabe. Die betroffenen Verwaltungszweige müssen<br />

eng kooperieren. Wo (wenn überhaupt) in den räumlichen Planungen<br />

die Heterogenität des Bodens berücksichtigt wird, scheint man sich aber<br />

darauf zu konzentrieren, einzelne Böden aufgr<strong>und</strong> von bestimmten, besonders<br />

wertvollen Eigenschaften als schützenswert auszuweisen. Darüber<br />

hinaus werden auch jene Böden näher gekennzeichnet, mit denen spezifische<br />

Gefährdungen verb<strong>und</strong>en sind. Das ist aus Sicht des Ressourcenschutzes<br />

ungenügend. Konzentriert man sich in der Folge bei der Diskussion<br />

räumlicher Massnahmen im Dienste des Bodenschutzes einzig noch<br />

auf diese Flächen, so verschwinden die Qualitäten <strong>und</strong> Leistungen der<br />

übrigen Bodenflächen aus dem Blickfeld. Zustand <strong>und</strong> Veränderung der<br />

Ressource können so nicht erfasst werden.<br />

Die bestehenden Konzepte sind deshalb sachlich auf den ganzen Raum<br />

auszudehnen. Sie sind zudem so flexibel auszugestalten, dass auch neue<br />

Erkenntnisse <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen eingebaut werden können. Dies ist<br />

umso wichtiger, als Bodenbelastungen oft irreversible Auswirkungen haben.<br />

Planerische Massnahmen bedürfen auch in dieser Hinsicht einer Erfolgskontrolle.<br />

Langfristig erfordert die ressourcenorientierte Sicht eine<br />

grossräumige, idealerweise eine gesamträumliche Betrachtung.<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Kantonale Ebene<br />

Länderübergreifende<br />

Aktionsfelder<br />

Bef<strong>und</strong><br />

17<br />

17


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

In jüngster Zeit mehren sich die Ansätze, welche den Ressourcenschutz<br />

im Bereich Boden aus einer breiteren Sicht angehen. Die Integration in ein<br />

umfassendes räumliches Bodenschutzkonzept steht allerdings noch aus.<br />

Im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Landwirtschaft hat die Forschungsanstalt<br />

Agroscope Reckenholz-Tänikon ART die Machbarkeit einer Langzeitbeobachtung<br />

zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft<br />

untersucht. Hierzu wurde eine Liste von relevanten Beobachtungsparametern<br />

ausgeschieden. Der Themenbereich Boden wird im engeren<br />

Sinn durch die Indikatoren Bodenbedeckung, Erosionsrisiko, mikrobielle<br />

Biomasse <strong>und</strong> Schwermetallgehalt erfasst. Weitere Indikatoren mit Bezug<br />

zur Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumfunktion des Bodens sind in den Themenbereichen<br />

Stickstoff, Phosphor, Wasser <strong>und</strong> Biodiversität enthalten. Die<br />

Zahl der Indikatoren musste aus praktischen Gründen tief <strong>und</strong> der Aufwand<br />

zu ihrer Erhebung gering gehalten werden. So bleibt beispielsweise<br />

die Problematik der Bodenverdichtung ausgeklammert. Für die Frage, ob<br />

<strong>und</strong> wie repräsentativ das Indikatorensystem die wichtigsten Veränderungskräfte<br />

tatsächlich erfasst, wird eine Erfolgskontrolle unumgänglich<br />

sein.<br />

Für den Vollzug im physikalischen Bodenschutz hat die Plattform Bodenschutz<br />

der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) 2004 ein<br />

Positionspapier veröffentlicht. Es enthält Vorschläge für Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte<br />

zur Beurteilung schädlicher Bodenverdichtungen. Zur Erhebung der<br />

Parameter werden jeweils Labor- <strong>und</strong>/oder Feldmethoden empfohlen.<br />

Das von der BGS initiierte <strong>und</strong> vom BUWAL unterstützte Projekt „Bodeninformation<br />

Schweiz (BI-CH)“ will die vorhandenen bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

Daten der Schweiz in einem Informationssystem aufarbeiten <strong>und</strong> so vergleichbar<br />

<strong>und</strong> leichter verfügbar machen. Ein erster Schritt ist auf die<br />

Punktinformationen (Bodenprofildaten) fokussiert, eine Ausweitung auf<br />

Flächendaten ist in Bearbeitung. Weitere Themenbereiche sind Metadaten,<br />

Qualitätsanforderungen, Datenaufarbeitung für verschiedene Fachbereiche,<br />

Koordination. Es sollen auch Möglichkeiten zur Veredelung der Daten<br />

mit Hilfe kartographischer <strong>und</strong> thematischer Auswertungen geprüft<br />

<strong>und</strong> allenfalls entsprechende Werkzeuge erarbeitet werden.<br />

Das deutsche B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bezweckt, die Bodenfunktionen<br />

nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Beeinträchtigungen<br />

der natürlichen Funktionen des Bodens sollen bei Einwirkungen<br />

soweit wie möglich vermieden werden. Auch die Funktion als Archiv der<br />

Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte soll von Beeinträchtigungen verschont werden.<br />

Die Regelung des Bezugs zur räumlichen Planung bleibt den Ländern<br />

überlassen. B<strong>und</strong>esweit wird jedoch der Aufbau eines Bodeninformationssystems<br />

sowie von länderübergreifenden Boden-Datenbanken angestrebt.<br />

Diese Ausgangslage hat in den letzen Jahren zu zahlreichen Arbeiten im<br />

Themenbereich Bodenschutz <strong>und</strong> räumliche Planung geführt. Das Spektrum<br />

erstreckt sich von konzeptionellen Studien bis hin zu anwendungsorientierten<br />

Arbeitshilfen. Sie sind für räumliche Planungen unterschiedlicher<br />

Stufen gedacht. Die Bewertung von Bodenfunktionen nimmt darin<br />

eine wichtige Stellung ein. Teilweise werden auch Empfindlichkeiten,<br />

Vorbelastungen <strong>und</strong> nutzungsspezifische Beeinträchtigungen einbezogen.<br />

Für die nächsten Jahre kann mit einer bedeutenden Weiterentwicklung<br />

solcher Anstrengungen gerechnet werden.<br />

18<br />

18<br />

Schweiz<br />

▪ nachhaltige<br />

Landwirtschaft:<br />

Indikatorensystem<br />

▪ Strategie Bodenverdichtungen<br />

▪ BI-CH<br />

Deutschland


Der Zielkatalog des sechsten Umweltaktionsprogramms der EU enthält<br />

auch den Schutz der Böden vor Erosion <strong>und</strong> Verunreinigungen. Es soll<br />

eine gemeinschaftliche Bodenschutzstrategie entwickelt werden. Der Weg<br />

dazu wurde von der EU-Kommission in einer Mitteilung skizziert. Die<br />

Bodenschutzstrategie steht in engem Zusammenhang mit der neuen thematischen<br />

Strategie der EU für die nachhaltige Nutzung der natürlichen<br />

Ressourcen.<br />

Es soll insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:<br />

− Beendigung der Anreicherung von umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden<br />

Stoffen im Boden;<br />

− Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung <strong>und</strong> Versiegelung,<br />

Beseitigung <strong>und</strong> Verunreinigung von Böden;<br />

− Schutz der Böden in ihrer Rolle bei der Speicherung von CO2, Sicherung<br />

der Wasserressourcen <strong>und</strong> Erhaltung der Artenvielfalt;<br />

− Schutz der Böden für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln<br />

<strong>und</strong> nachwachsenden Rohstoffen.<br />

Als begleitende Massnahme des 5. Rahmenprogramms der EU im Bereich<br />

Forschung wurde das Projekt SOWA (Integrated Soil and Water Protection)<br />

lanciert. Unter schweizerischer Beteiligung wurden Forschungsstand<br />

<strong>und</strong> -bedarf bezüglich der grossräumigen diffusen Schadstoffbelastung<br />

<strong>und</strong> der Strategien für einen integrierten Schutz der Umweltsysteme Boden<br />

<strong>und</strong> Wasser analysiert.<br />

Die 2003 vom Europarat verabschiedete europäische Bodencharta enthält<br />

ein generelles Bodenschutzkonzept, das vom Boden als Lebensbereich<br />

ausgeht, der ökologische <strong>und</strong> nutzungsbezogene Funktionen hat. Die<br />

Charta orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit. Sie umfasst auch<br />

Empfehlungen <strong>und</strong> Instrumente. Verlangt wird eine europaweit zu koordinierende<br />

<strong>und</strong> zu harmonisierende Bestandesaufnahme der Bodenressourcen<br />

sowie deren Beobachtung <strong>und</strong> Überwachung. Die unterschiedlichen<br />

Einflussfaktoren sollen untersucht werden. Rechtlich ist die Charta für die<br />

Mitgliedsländer nicht bindend.<br />

Der Boden wird europaweit zunehmend als schützenswerte <strong>und</strong> schutzbedürftige<br />

Ressource wahrgenommen. Dabei steht die Vorsorge im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Eine besondere Herausforderung liegt darin, die verschiedenen Erkenntnisse<br />

mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der<br />

Ressource zusammenzuführen <strong>und</strong> die Problemkomplexität inhaltlich so<br />

weit zu reduzieren, dass wissenschaftlich abgestützte konkrete Handlungsempfehlungen<br />

abgegeben werden können.<br />

In rechtlicher Hinsicht weisen die Konzepte weit über das Umweltschutzrecht<br />

hinaus. Künftige Rechtsinstrumente sollen in der Lage sein, den spezifischen<br />

Eigenschaften des Bodens sowie seinen Funktionen im Naturhaushalt<br />

<strong>und</strong> seinen Beziehungen zu anderen Umweltkompartimenten<br />

Rechnung zu tragen. Auch im europäischen Kontext wird auf die zentrale<br />

Funktion der Planung verwiesen, <strong>und</strong> zwar in einem doppelten Zusammenhang:<br />

Es geht sowohl um räumliche Planung als auch um eine ganzheitliche<br />

Massnahmenplanung.<br />

2. TEIL: RESSOURCENPLAN BODEN<br />

Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Europäische Ebene<br />

▪ Bodenschutzstrategie<br />

der EU<br />

▪ SOWA<br />

▪ Europarat:<br />

Bodencharta<br />

Fazit<br />

Im konkreten Raum sieht sich der Bodenschutz neben der räumlichen Koordinationsgebot<br />

Heterogenität auch mit einer rechtlichen Komplexität konfrontiert. Die<br />

19<br />

19


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

Behörden müssen notwendigerweise alle massgeblichen Erlasse in die<br />

Entscheidung einbeziehen. Das Koordinationsgebot wird vom B<strong>und</strong>esgericht<br />

für umweltrechtliche Fragestellungen als zwingendes verfassungsrechtliches<br />

Prinzip angesehen.<br />

Ökologisch kann unter der Leistungsfähigkeit der Böden deren Fähigkeit<br />

gesehen werden, naturräumliche Funktionen wahrzunehmen. Diese begründen<br />

aus ökologischer Sicht einen Sachzusammenhang mit Bezug zum<br />

Koordinationsgebot. Konzepte zum Schutz der Böden setzen daher mit<br />

Vorteil bei den naturräumlichen Funktionen der Böden an. Dazu gehören<br />

die Regulierung des Wasserhaushalts, das Rückhalte- <strong>und</strong> Abbauvermögen<br />

gegenüber Schadstoffen, die Bedeutung im Nährstoffhaushalt usw.<br />

Aussagen zur Qualität der räumlich heterogen verteilten Eigenschaften<br />

von Böden können immer nur in Bezug auf die Fähigkeit gemacht werden,<br />

bestimmten Zwecken zu genügen. Der Einfluss der räumlich ebenfalls<br />

heterogen verteilten Bodennutzungen hängt deshalb auch davon ab, welche<br />

Bodenfunktionen betrachtet werden. Werden Massnahmen ergriffen<br />

oder Mittel zugesprochen, so geschieht auch dies mit Blick auf bestimmte<br />

Bodenfunktionen. Es muss also nicht nur nach Kriterien gesucht werden,<br />

wie die räumliche Heterogenität der Böden nach ihrer Beschaffenheit aufzuschlüsseln<br />

ist. Die Böden sind auch nach ihrer Funktion zu beurteilen.<br />

Die Qualität eines Bodens kann je nach der Verteilung, Interaktion <strong>und</strong><br />

Entwicklung von Raumnutzungen auch durch ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzung<br />

unterschiedlich stark verändert werden kann.<br />

Die Vielfalt von ökologischen Bodenfunktionen spiegelt sich auch im<br />

Recht. Eine Zusammenstellung bodenfunktionsbezogener Zielsetzungen<br />

<strong>und</strong> Ansatzpunkte aus verschiedenen Rechtsbereichen zeigt die Sektoralisierung,<br />

die in Bezug auf den Schutz der Böden vorherrscht. Sie ist als<br />

Folge der vielfältigen Funktionen, die dem Schutzgut Boden im ökologischen<br />

Gesamtzusammenhang zukommt zu sehen.<br />

Die Sektoralisierung führt zu einer Vielzahl von Massnahmen <strong>und</strong> zu einer<br />

Zersplitterung der Zuständigkeiten. Im Naturraum sind sie allerdings<br />

über dasselbe Medium, den Boden, gegenseitig miteinander verknüpft.<br />

Aus tatsächlichen Gründen können sie nicht getrennt voneinander behandelt<br />

werden. Es entsteht Abstimmungsbedarf. Werden im Vollzug die verschiedenen<br />

Schutzziele miteinander in Beziehung gesetzt, so muss das Ergebnis<br />

die Interaktion widerspiegeln.<br />

Betrachtet man die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit, so müssen neben<br />

einzelnen Böden auch ganze Räume beurteilt werden. Dazu sind die Behörden<br />

auf eine systematische Wahrnehmung <strong>und</strong> Bilanzierung der Einflüsse<br />

angewiesen. Man weiss heute schon einiges darüber, wie sich Nutzungen<br />

auf die ökologische Leistungsfähigkeit der Böden auswirken. Es<br />

geht darum, daraus objektive, allgemeingültige <strong>und</strong> zukunftstaugliche Beurteilungskriterien<br />

zu gewinnen, mit denen sich die Massnahmen koordinieren<br />

<strong>und</strong> planmässig aufeinander abstimmen lassen. Damit wird auch<br />

Rechtssicherheit gewonnen. Massnahmen, welche die Bodenfunktionen<br />

raumbezogen schützen wollen, können so selbst zum Gegenstand der Planung<br />

werden. Raumplanung <strong>und</strong> Umweltplanung können nicht isoliert<br />

voneinander gesehen werden.<br />

Massnahmen zum Schutz der Böden werden von den Behörden bis anhin<br />

weitgehend in den Grenzen der eigenen administrativen Zuständigkeit geplant.<br />

Die Koordination erfolgt üblicherweise erst in Bezug auf ein konkretes<br />

Projekt. Damit wird die Optik notgedrungen auf die projektrele-<br />

20<br />

20<br />

Fokus<br />

naturräumliche<br />

Bodenfunktionen<br />

Bodenfunktionen<br />

<strong>und</strong> Raumstruktur<br />

Rechtliche<br />

Sektoralisierung<br />

Abstimmungsbedarf<br />

Planerische<br />

Koordination<br />

Grenzen bisheriger<br />

Konzepte


vanten Einzelaspekte eingeengt <strong>und</strong> künftige Optionen werden unnötig<br />

verbaut. Das steht nicht im Einklang mit dem Gr<strong>und</strong>satz der haushälterischen<br />

Bodennutzung.<br />

Für eine zweckmässige Ressourcenbewirtschaftung sollen raumbezogene<br />

Daten mit naturwissenschaftlichen Kenntnissen über die natürlichen Prozesse<br />

<strong>und</strong> die Anforderungen von Lebensgemeinschaften verarbeitet werden.<br />

Um den Harmonisierungs- <strong>und</strong> Koordinationsbedarf zu befriedigen,<br />

braucht es ein geeignetes Instrumentarium, das den Bezug zur räumlichen<br />

Planung herstellt. Die bestehenden Instrumente sind dazu wenig geeignet.<br />

Ein eigentliches bodenbezogenes Konzept, das die langfristige Steuerung<br />

des Umgangs mit der Ressource Boden als eigenen, dynamischen, gesamträumlichen<br />

Planungsauftrag begreift, fehlt auf praktisch-politischer Ebene.<br />

Ressourcenplan Boden<br />

Raumorientierte Bodenschutzkonzepte sollen die verschiedenen bodenschutzrechtlichen<br />

Zielsetzungen bereits auf einer übergeordneten, strategisch-planerischen<br />

Ebene mit den raumplanerischen Anliegen verknüpfen.<br />

Der Ressourcenplan Boden, so wie wir ihn verstehen, hat die Funktion,<br />

zukunftsbezogene Aussagen zur Ressource Boden zusammenzufassen.<br />

Mit Blick auf das künftige Handeln soll er alle von der Ressource Boden<br />

abhängigen Fachbereiche einbeziehen. Das erst erlaubt es, eine kohärente<br />

<strong>und</strong> der Nachhaltigkeit verpflichtete Ressourcenpolitik zu verfolgen.<br />

Diese wiederum beeinflusst auch die weiteren nutzungsbezogenen Planungen.<br />

Durch Koordination werden die für eine konkrete Situation notwendigen<br />

<strong>und</strong> geeigneten Massnahmen ermittelt. Die Abstimmung der Massnahmen<br />

soll, dem Nachhaltigkeitsprinzip gehorchend, die gesamträumliche Entwicklung<br />

in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden<br />

lenken. Dafür müssen die betroffenen Böden auf ihre Potenziale <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeiten hin untersucht <strong>und</strong> mit Blick auf die geplanten raumrelevanten<br />

Tätigkeiten einzeln <strong>und</strong> gesamthaft bewertet werden.<br />

Die Abstimmung mit den weiteren räumlichen Konzepten erfolgt im<br />

schweizerischen Recht im Rahmen der Richtplanung. Der Ressourcenplan<br />

Boden kann hier die Veränderungen der Ressource Boden aufzeigen, die<br />

durch geplante raumwirksame Tätigkeiten zu erwarten sind. Das erlaubt<br />

eine räumliche Optimierung <strong>und</strong> Feinabstimmung. Der Ressourcenplan<br />

wirkt damit auch auf andere Konzepte ein, muss doch die Nutzungs- <strong>und</strong><br />

Landschaftsentwicklung mit den im Ressourcenplan vorgezeichneten<br />

Entwicklungsvorstellungen <strong>und</strong> Schutzbedürfnissen abgestimmt werden.<br />

Umgekehrt zwingt der Abstimmungsbedarf dazu, die verschiedenen Ansprüche<br />

an die Raumnutzung in den Ressourcenplan einzuarbeiten <strong>und</strong> die<br />

Massnahmen entsprechend anzupassen. Die gegenseitige Annäherung der<br />

Konzepte ermöglicht den Einbezug der Bodenschutzanliegen schon auf<br />

strategischer Ebene. In rechtlicher Hinsicht können über einen solchen<br />

Planungsprozess prinzipielle Aspekte einfliessen. Dazu gehören Rechtssicherheit,<br />

Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit <strong>und</strong> insbesondere gerechte<br />

Lastenverteilung.<br />

Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Der Boden steht mit den anderen Umweltkompartimenten (Atmosphäre,<br />

Biosphäre, Hydrosphäre, Lithosphäre) über eine Vielzahl von Wechselwirkungen<br />

stofflicher <strong>und</strong> energetischer Art in Verbindung. Sein Zustand<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Funktion des<br />

Ressourcenplans<br />

Abstimmung der<br />

Massnahmen im<br />

Ressourcenplan<br />

Abstimmung mit<br />

anderen räumlichen<br />

Konzepten<br />

Regelungsfunktionen<br />

21<br />

21


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

ist von zentraler Bedeutung für die chemischen, biologischen <strong>und</strong> physikalischen<br />

Prozesse, welche die Stoffkreisläufe steuern. Man spricht von<br />

Regelungsfunktionen der Böden. Sie erfüllen wichtige, überlebensnotwendige<br />

Aufgaben.<br />

Eine weitere wichtige Bedeutung kommt dem Boden als Lebensraum für<br />

die meisten Pflanzen <strong>und</strong> für eine grosse Anzahl von Tieren <strong>und</strong> Organismen<br />

zu. Wir sprechen hier von der Lebensraumfunktion der Böden. Diese<br />

kann sowohl aus einem systemökologischen als auch aus einem kulturlandschaftsorientierten<br />

(land- oder forstwirtschaftlichen) Blickwinkel betrachtet<br />

werden.<br />

Das Mass, mit welchem ein bestimmter Boden die genannten Funktionen<br />

erfüllen kann, wird mit dem entsprechenden Potenzial, also seinem Regelungs-<br />

bzw. Lebensraumpotenzial beschrieben. Gleiche Raumnutzungen<br />

können je nach Boden unterschiedlich stark auf die Potenziale einwirken.<br />

Dabei spielen die spezifischen Empfindlichkeiten des Bodens eine wichtige<br />

Rolle, in erster Linie die Verdichtungs-, die Versauerungs- <strong>und</strong> die<br />

Erosionsempfindlichkeit.<br />

Unsere Beschreibung der Ressource Boden basiert auf solchen Potenzialen<br />

<strong>und</strong> Empfindlichkeiten. Wir beschränken uns auf die wesentlichsten;<br />

eine Erweiterung der Auswahl ist denkbar. Diese Form der Ressourcenbeschreibung<br />

schafft eine Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage im Hinblick auf den anzustrebenden<br />

nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden. Im Idealfall<br />

ermöglicht sie eine gesamträumliche Beurteilung von Zustand <strong>und</strong> Inanspruchnahme<br />

der Ressource.<br />

Zwischen den rechtlichen Schutzzielen, den Bodenpotenzialen <strong>und</strong> den<br />

Empfindlichkeiten besteht ein Zusammenhang:<br />

− Die Kriterien von Art. 2 VBBo zur Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit<br />

sind auf die qualitative Sicherung der im Boden ablaufenden <strong>und</strong> für<br />

den biologischen Stoffkreislauf wesentlichen ökologischen Prozesse<br />

ausgerichtet. Damit verlangen die Schutzziele des Bodenschutzrechts<br />

nichts anderes, als dass der Schutz den Bodenpotenzialen an ihnen zu<br />

messen ist. Schutzbedürftig sind sowohl stoffspezifische Regelungspotenziale<br />

wie auch empfindliche Böden.<br />

− Abschätzungen der Gefährdung durch Schadstoffe konzentrieren sich<br />

auf den Wirkungspfad einzelner Stoffe oder Stoffgruppen. Solche Stoffflussbetrachtungen<br />

befassen sich direkt mit den Regelungspotenzialen.<br />

− Das Raumplanungsrecht verpflichtet die mit Planungen befassten Behörden<br />

dazu, die Bestrebungen zum Schutz des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

mit den Mitteln der Raumplanung zu unterstützen. Der umweltrechtliche<br />

Schutz soll da, wo es nötig ist, mit planungsrechtlichen<br />

Massnahmen ergänzt werden. Hierfür muss die räumliche Bedeutung<br />

der Bodenpotenziale in die Planung einbezogen werden.<br />

− Der Umgang mit Wasser ist ebenfalls auf das Nachhaltigkeitsprinzip<br />

auszurichten. Aus gewässerschutzrechtlicher Sicht hat man sich dann<br />

mit Tätigkeiten zu befassen, die sich auf Bodenprozesse <strong>und</strong> Stoffflüsse<br />

auswirken, wenn dies Folgen für die Gewässer hat. Die Kenntnis der<br />

Bodenpotenziale wird bei Zielkonflikten zur wichtigen Entscheidungshilfe.<br />

Das gilt sowohl für den quantitativen wie für den qualitativen<br />

Gewässerschutz.<br />

− Auch die Ziele der Land- <strong>und</strong> der Forstwirtschaft orientieren sich an der<br />

Nachhaltigkeit. Das steht in enger Verbindung zur Erhaltung ausreichender<br />

Flächen mit entsprechender Ertragsfähigkeit. Damit ist auch<br />

hier die Erhaltung entsprechender Bodenpotenziale erforderlich.<br />

22<br />

22<br />

Lebensraumfunktionen<br />

Bodenpotenziale<br />

<strong>und</strong><br />

Empfindlichkeiten<br />

Zusammenhang<br />

zwischen<br />

Bodenpotenzialen<br />

<strong>und</strong> Schutzzielen


Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Die Potenziale eines Bodens werden aus Bodenparametern abgeleitet. Die<br />

räumliche Verteilung der Bodenpotenziale ergibt sich dabei aus der räumlichen<br />

Verteilung jener Parameter, die für die Bestimmung des Potenzials<br />

notwendig sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich benötigt der Ressourcenplan Boden Angaben über die<br />

räumliche Ausprägung jener Bodeneigenschaften, mit deren Hilfe die<br />

zentralen Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten beschrieben werden<br />

sollen. Besonders wichtig sind diejenigen Parameter, die durch nutzungsbedingte<br />

Einwirkungen massgeblich verändert werden können. Bezüglich<br />

der Datenlage bestehen grosse kantonale Unterschiede.<br />

Räumlich lokalisierbare Bodendaten können gr<strong>und</strong>sätzlich als Punktinformationen<br />

(vor allem Bodenprofildaten) oder als Flächendaten (vor allem<br />

Bodenkarten <strong>und</strong> Bodenprognosekarten) vorliegen. Sie dürfen nicht<br />

unbesehen verwendet werden. Bodeneigenschaften können sich im Lauf<br />

der Zeit verändern <strong>und</strong> je nach erforderlichem Detaillierungsgrad wird<br />

eine entsprechend grössere Datenbasis benötigt. Planungen, welche die<br />

Eigentumsverhältnisse oder die Überbauungsmöglichkeiten direkt tangieren,<br />

stellen in der Regel hohe Ansprüche an den Detaillierungsgrad.<br />

Bodenprofilaufnahmen im Feld gelten generell als gut verlässlich, obschon<br />

auch da gewisse Abgrenzungsprobleme auftreten können. Die Flächendaten<br />

werden vorwiegend in Form von Bodenkarten erarbeitet. Diese<br />

bilden die wichtigste Gr<strong>und</strong>lage für die Ressourcenplanung. Allerdings<br />

stehen meist nur wenige Punktinformationen zur Verfügung. Sie werden<br />

in die Fläche interpoliert. Ergänzend werden Sek<strong>und</strong>ärdaten herangezogen.<br />

Die Hauptschwierigkeit liegt darin, dass die Flächen durch scharfe<br />

Linien voneinander abgegrenzt werden müssen, die Bodeneigenschaften<br />

sich aber meist kontinuierlich <strong>und</strong> oft auch kleinräumig ändern. In das Ergebnis<br />

der Kartierungen fliesst deshalb neben Feldbeobachtungen auch die<br />

Erfahrung <strong>und</strong> die Beurteilung durch die Kartierenden ein.<br />

Für das Erstellen modellierter Bodenprognosekarten werden Regeln entworfen,<br />

mit denen versucht wird, die Einflüsse von Faktoren wie Topographie,<br />

Geologie, Klima, usw. auf die Bodenbildung einzufangen. Ihre<br />

Verwendbarkeit für die Ressourcenplanung hängt stark vom jeweiligen<br />

Planungsziel ab. Eine zunehmende Bedeutung kommt jenen Verfahren zu,<br />

die mit Hilfe von Plausibilitätsüberlegungen kleinräumige, durch Nutzungen<br />

hervorgerufene Veränderungen von Bodeneigenschaften zu ermitteln<br />

suchen, meist in Bezug auf die Belastung mit Schadstoffen (Bsp.<br />

Prüfperimeter Bodenverschiebungen). Andere Ansätze beruhen auf der<br />

Auswertung von Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten. Die Qualität modellierter Bodenprognosekarten<br />

hängt in erster Linie von der Genauigkeit der verwendeten<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen sowie der Zuverlässigkeit der Interpretationsalgorithmen<br />

ab. Bei reinen Massstabsvergrösserungen ist grosse Vorsicht geboten, sie<br />

brauchen in aller Regel eine dichtere Datenabstützung.<br />

Für die Bewertung von Bodenpotenzialen sind je nach Ableitungsmethode<br />

noch weitere Daten erforderlich. Im Bericht sind entsprechende Datenquellen<br />

angeführt. Generell besteht ein relativ hoher Bedarf an Bodendaten<br />

seitens unterschiedlichster Akteurgruppen. Vielfach sind thematische<br />

<strong>und</strong>/oder detaillierte Flächendaten erwünscht, welche Aussagen auf Parzellenebene<br />

erlauben. Die Behörden benötigen Informationen, mit denen<br />

sie Nutzungseinflüsse in Bezug auf das darin enthaltene Konfliktpotenzial<br />

<strong>und</strong> den zugehörigen Planungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf abschätzen<br />

Notwendige<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Art <strong>und</strong> Qualität der<br />

Datenbestände<br />

▪ Bodendaten<br />

▪ Modellierte<br />

Bodenkarten<br />

Weiterer<br />

Datenbedarf<br />

23<br />

23


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

können. Wenn <strong>und</strong> soweit entsprechende Gr<strong>und</strong>lagen vorhanden sind,<br />

können die zuständigen Behörden aktiv werden. Zu ihnen zählen unter<br />

anderem auch wissenschaftliche Untersuchungen. Der Bericht zählt auch<br />

hierfür einige Beispiele auf.<br />

Quantitative Bodenveränderungen werden durch physikalische Einwirkungen<br />

verursacht. Sie betreffen die Fläche offenen Bodens oder die Bodenmächtigkeit.<br />

Quantitative Veränderungen stören den natürlichen Bodenaufbau<br />

<strong>und</strong> beeinflussen damit die Leistungsfähigkeit der betroffenen<br />

Böden. Wird im Zuge der Versiegelung Boden abgetragen, so muss dieser<br />

andernorts wieder aufgebracht werden <strong>und</strong> verändert dort die Bodenverhältnisse.<br />

Im Landwirtschaftsgebiet birgt die Erosion ein grosses Verlustpotenzial.<br />

Qualitative Bodenveränderungen haben vielfältigste Ursachen: Eintrag<br />

von organischen oder anorganischen Substanzen, teils gewollt, teils nicht<br />

gewollt (Schadstoffe, Dünger, landwirtschaftliche Hilfsstoffe); Austrag<br />

von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (Pflanzen, Versickerung, Erosion); Bodenverdichtungen,<br />

-verschlämmungen, -umwälzungen, -auflockerungen (maschinelle<br />

Eingriffe, Niederschlag); Bewässerung <strong>und</strong> Drainage; Änderungen<br />

des Mikro- oder Makroklimas, Änderungen der Bodenbiologie <strong>und</strong><br />

-aktivität (zahlreiche Ursachen).<br />

Kennt man die in einem gegebenen Raum zu erwartenden Nutzungseinflüsse,<br />

so können sie mit Angaben über die Charakteristik der betroffenen<br />

Böden verarbeitet werden. Auf der Basis der bestehenden Gr<strong>und</strong>lagen<br />

kann die Beanspruchung von Bodenpotenzialen allerdings noch nicht flächendeckend<br />

beschrieben werden. Man kann aber bedürfnisgerecht Problemschwerpunkte<br />

setzen. Flächen mit verschiedenen Einwirkungsarten,<br />

-graden <strong>und</strong> -wahrscheinlichkeiten werden hierfür je zusammen mit den<br />

betroffenen Bodenpotenzialen dargestellt. So kann z.B. den irreversiblen<br />

Veränderungen vorrangig Beachtung geschenkt werden oder es kann das<br />

Hauptgewicht auf die Belastungsintensität gelegt werden.<br />

Man kann auch von Schwerpunkten der Raumentwicklung ausgehen <strong>und</strong><br />

die davon betroffenen Flächenanteile ins Auge fassen. So lassen sich z.B.<br />

Karten ausarbeiten, welche die Eignung von Böden für solche Nutzungen<br />

ausweisen. Solche Ansätze werden in jüngster Zeit vermehrt angestrebt.<br />

Die auf lange Sicht anzustrebende Gesamtbetrachtung über den Zustand<br />

<strong>und</strong> die Entwicklung des natürlichen Systems Boden gewinnt so allmählich<br />

Konturen. Sie darf nicht aus den Augen gelassen werden<br />

Zahlreiche Rechtsbereiche befassen sich mit Sachverhalten, die mitteloder<br />

unmittelbar Auswirkungen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der<br />

Ressource Boden haben. Für diese Tätigkeiten muss nicht nur im Sinne<br />

von Art. 2 RPG aufgezeigt werden, wie sie aufeinander abgestimmt wer-<br />

24<br />

Zusammenhang von<br />

Nutzung <strong>und</strong> Bodenveränderung<br />

Prioritäten setzen<br />

Zusammenführen der ressourcenorientierten Rechtsbereiche im Ressourcenplan Boden<br />

Der Nachhaltigkeitsartikel der B<strong>und</strong>esverfassung (Art. 73 BV) wurde bewusst<br />

in den Kontext der Kompetenzregelungen von Umwelt <strong>und</strong> Raumplanung<br />

gestellt. Er verpflichtet die zuständigen Behörden dazu, Nachhaltigkeit<br />

im Sinne des Ressourcenschutzes anzustreben. Das gilt nicht nur<br />

für den Gesetzgeber selbst. Wo die Rechtsordnung auch den Behörden einen<br />

Spielraum eröffnet, ist er von ihnen ebenso pflichtgemäss auszufüllen.<br />

Das ist insbesondere überall da der Fall, wo Generalklauseln, unbestimmte<br />

Rechtsbegriffe oder Ermessensbefugnisse zur Anwendung kommen: Auch<br />

sie können <strong>und</strong> sollen im Sinne der Nachhaltigkeit ausgefüllt werden.<br />

24<br />

Nachhaltigkeit als<br />

Querschnittsaufgabe


den, sondern auch, dass man sich im Rahmen der Abstimmung an der<br />

Nachhaltigkeit orientiert.<br />

Je nach Tragweite der Realtitätsveränderungen sind Planungen nicht nur<br />

von Gesetzes wegen vorgeschrieben, sondern auch de facto unumgänglich,<br />

will man Konflikten rechtzeitig begegnen. Dabei ist eine rechtsgebietsübergreifende<br />

Gesamtbetrachtung der erforderlichen Massnahmen<br />

durchzuführen. Sind Bereiche involviert, die organisatorisch nicht zusammengehören,<br />

so müssen die verschiedenen Staatsebenen <strong>und</strong> Ämter<br />

zwangsläufig zusammenarbeiten. Beurteilungen im Einzelfall vermögen<br />

eine solche vorbeugende Situationsbeurteilung nicht zu ersetzen, wohl<br />

aber zu ergänzen.<br />

Mit der vom B<strong>und</strong>esrat 1997 verabschiedeten Strategie "Nachhaltige Entwicklung<br />

in der Schweiz" <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esratsbeschluss „Strategie Nachhaltige<br />

Entwicklung 2002“ wird ein entsprechend umfassender Ansatz<br />

verfolgt. Er bezweckt eine flächendeckende Integration der Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der nachhaltigen Entwicklung in jedem Politikfeld. „Raum- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung“<br />

sind ebenso wie „Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen“<br />

typische Handlungsfelder zur Steuerung der nachhaltigen Entwicklung.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten Anwendung der<br />

Rechtsordnung gilt namentlich auch für die Politik der nachhaltigen Nutzung<br />

von Ressourcen. Alle entscheidrelevanten Regelungen sollen möglichst<br />

gleichzeitig <strong>und</strong> vollumfänglich zum Zuge kommen. Man strebt ein<br />

gesamthaft sinnvolles Ergebnis an. Hierfür ist eine den Umständen entsprechende<br />

umfassende Sachverhaltsanalyse notwendig. Aus wissenschaftlicher<br />

Optik ist eine Klärung des Zusammenhangs zwischen Bodennutzung<br />

<strong>und</strong> Bodenpotenzialveränderungen unerlässlich. Dabei deckt sich<br />

der umweltschutzrechtliche Gr<strong>und</strong>satz, dass drohende Schädigungen frühzeitig<br />

erkannt <strong>und</strong> erfasst werden sollen, zeitlich mit dem planerischen<br />

Gebot, die verschiedenen raumrelevanten Anliegen möglichst frühzeitig<br />

zu erkennen.<br />

Die Verflechtung der Problemfelder <strong>und</strong> deren räumliche Bedeutung erzeugen<br />

beim Bodenschutz einen hohen Koordinationsbedarf. Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

geboten, die enge Zusammenarbeit der fachkompetenten Behörden<br />

soweit möglich schon ausserhalb des Richtplans vorzubereiten. Eine<br />

solche Fachplanung, wie sie dem von uns vorgeschlagenen Ressourcenplan<br />

Boden zu Gr<strong>und</strong>e liegt, ist dabei vom Stand der Gr<strong>und</strong>lagenbearbeitung<br />

abhängig. Wo grossräumig Informationen zur Verfügung stehen ist<br />

ein eigentliches Raummanagement denkbar; wo jedoch nur punktuelle<br />

Hinweise vorhanden sind, müssen die Gr<strong>und</strong>lagen für die Koordination<br />

bzw. die Interessenabwägung problemorientiert aufgearbeitet werden.<br />

Ob für die räumliche Ordnung von bodenschutzrelevanten Nutzungen <strong>und</strong><br />

Nutzungsänderungen eine eigentliche Pflicht zur Planung besteht, ist aufgr<strong>und</strong><br />

der gesamträumlichen Auswirkungen zu entscheiden. Massgeblich<br />

sind<br />

− das Schädigungspotenzial einer Anlage<br />

− deren räumliche Ausdehnung<br />

− die unerwünschte kumulative Wirkung von „Durchschnittsfällen“.<br />

Wichtig ist dabei, welchen Beitrag die Planung zum frühzeitigen Erkennen<br />

von Konflikten leisten kann <strong>und</strong> ob die Einwirkungsintensität bzw.<br />

das Konfliktpotenzial gross genug sind, dass sich die Anwendung des<br />

qualifizierten Verfahrens einer räumlichen Planung rechtfertigt. Der behördliche<br />

Freiraum ist dabei im Sinne einer raumbezogen optimierten<br />

Balance unter den vielfältigen Rauminanspruchnahmen auszufüllen. Das<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Nachhaltigkeit bei<br />

raumwirksamen<br />

Tätigkeiten<br />

fachliche<br />

Zusammenarbeit<br />

Planungsauftrag<br />

25<br />

25


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

kann eine nur fallspezifisch vorgenommene Interessenabwägung nicht<br />

gewährleisten.<br />

Der Schutz des Bodens ist ein wesentliches Ziel des Raumplanungsrechts.<br />

Der raumplanerisch geforderte schonende, haushälterische Umgang mit<br />

dem Boden lässt sich nicht länger allein auf den Bodenverbrauch reduzieren.<br />

Unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenschutzes verdienen alle Nutzungsansprüche<br />

eine erhöhte Aufmerksamkeit, die Einwirkungen auf Böden<br />

mit sich bringen. Raumplanungsrechtlich entsteht ein entsprechender<br />

Planungsbedarf überall da, wo es um die Standortqualität von wichtigen<br />

Landschaftselementen geht, wie Wälder, Kulturland, naturnahe Landschaften,<br />

Erholungsräume <strong>und</strong> innerörtliche Grünflächen. In unseren engen,<br />

von Nutzungskonflikten geprägten räumlichen Verhältnissen erfüllen<br />

nahezu alle offenen Böden in diesem Sinne landschaftliche Funktionen.<br />

Die Richtplanungsaufgaben müssen vollständig erfasst <strong>und</strong> in Übereinstimmung<br />

mit den formellen <strong>und</strong> materiellen Planungsgr<strong>und</strong>sätzen bearbeitet<br />

werden. Es gehört zum Mindestinhalt der Richtpläne, aufzuzeigen,<br />

wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende<br />

Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Die Bodenpotenziale sind<br />

damit wie folgt angesprochen:<br />

− Ganz allgemein ist von Verfassung wegen ein nachhaltiger Umgang mit<br />

der Ressource Boden anzustreben.<br />

− Im Besonderen haben sich die Kantone zur Eignung der Gebiete für die<br />

Landwirtschaft, zur Bedeutung der einzelnen Gebiete für Erholung <strong>und</strong><br />

als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> zur Bedrohung durch Naturgefahren<br />

zu äussern. Diesen Teilinhalten lassen sich Aspekte des Ressourcenschutzes<br />

zuordnen.<br />

Die Strategie zum Schutz der Ressource Boden ist auf Stufe Kanton<br />

Richtplaninhalt <strong>und</strong> sollte deshalb in allgemeiner Form auf kantonaler<br />

Ebene skizziert werden. Zu diesem Zweck sind über die räumliche Lokalisierung<br />

von besonders schutzwürdigen Böden hinaus auch die Koordinationstatbestände<br />

zu bestimmen. Während gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken bereits<br />

auf Stufe Richtplan Rechnung zu tragen ist, kann die verfeinerte Massnahmenkoordination<br />

im Rahmen von objektbezogenen Projektplanungen<br />

(z.B. Golfplätzen) auf die verschiedenen Realisierungsschritte abgestuft<br />

werden.<br />

Die Nutzungsplanung befasst sich mit der örtlichen Lokalisierung von<br />

Nutzungsmöglichkeiten. Das ist für das Ressourcenmanagement von besonderer<br />

Wichtigkeit, weil hier die Vorgaben konkretisiert werden, innerhalb<br />

derer die Eigentumsrechte an einer bestimmten Parzelle ausgeübt<br />

werden dürfen. Die Konkretisierung ist an die verfassungsrechtlichen <strong>und</strong><br />

gesetzlichen Schranken geb<strong>und</strong>en. Deshalb trifft das Koordinationsgebot<br />

auch die Nutzungsplanung. Diese darf im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes<br />

nicht unabhängig von ihrem Einfluss auf die Bodenpotenziale<br />

beurteilt werden.<br />

Will man die Beanspruchung einer Ressource am Nachhaltigkeitserfordernis<br />

messen, dann setzt dies voraus, dass die Inanspruchnahme gesamthaft<br />

erfasst <strong>und</strong> in ihrer Summe bilanziert wird. Das geht nicht ohne eine<br />

gesamträumliche Betrachtung. Nicht nachhaltige Veränderungen müssen<br />

entsprechend der Sachlage erkannt, Trendkorrekturen planerisch erfasst<br />

<strong>und</strong> eingeleitet werden. Dafür sind die nötigen Unterlagen zu beschaffen<br />

<strong>und</strong> in eine planungsbezogene Form zu bringen. Eine als Fachplanung<br />

ausgestaltete Ressourcenplanung kann deshalb sowohl den Planungspro-<br />

26<br />

26<br />

Ressourcenplanung<br />

<strong>und</strong> Richtplanung<br />

Ressourcenplanung<br />

<strong>und</strong><br />

Nutzungsplanung<br />

Ressourcenplanung<br />

als Fachplanung


zess der Richtplanung als auch jenen der Nutzungsplanung erheblich entlasten.<br />

Werden Massnahmen aufgr<strong>und</strong> von verschiedenen Gesetzgebungen ergriffen,<br />

so sollen sie sich in sachlicher Hinsicht vernünftig ergänzen. Soweit<br />

sich kantonalrechtliche Vorschriften über den Umweltschutz inhaltlich mit<br />

dem B<strong>und</strong>esrecht decken oder weniger weit gehen als dieses, hat das<br />

kantonale Recht keine selbständige Bedeutung. Das USG <strong>und</strong> die zugehörigen<br />

Ausführungsverordnungen legen den b<strong>und</strong>esrechtlichen Mindeststandard<br />

fest, an den auch die raumplanerischen Massnahmen geb<strong>und</strong>en<br />

sind. Unter gewissen umweltschutzrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen<br />

kann das kantonale Raumplanungsrecht diese b<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen<br />

jedoch ergänzen oder verschärfen, wenn planungsrechtliche<br />

Gründe dafür sprechen.<br />

Die Einflüsse menschlicher Tätigkeiten auf die ökologischen Funktionen<br />

der Böden werden über Anreize im Bereich der Bodennutzung oder durch<br />

die nähere Ausgestaltung von Nutzungsbefugnissen gesteuert. Die massgeblichen<br />

Korrelationen zwischen den menschlichen Tätigkeiten einerseits<br />

<strong>und</strong> der Veränderung von Bodenpotenzialen andererseits sind für die jeweiligen<br />

Zwecke greifbar <strong>und</strong> rational nachvollziehbar zu machen.<br />

− Das Ausmass der Gefährdung der Ressource Boden soll bezogen auf<br />

die einzelnen Teilpotenziale festgestellt bzw. prognostiziert werden.<br />

Unterstützt wird dies durch den Aufbau einer Potenzialbuchhaltung.<br />

− Im Dienste der Rechtsgleichheit sind allgemein gültige Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

zu schaffen.<br />

− Vorrangig zu schützende Flächen werden in erster Linie durch Massnahmen<br />

gegen kritische Nutzungen abgesichert.<br />

− Veränderungen auf bislang noch wenig belasteten Böden ist besondere<br />

Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

− Auf den einzelnen Planungsebenen (bzw. für die einzelnen Planungsetappen)<br />

müssen die Planungsträger über alle notwendigen Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

verfügen, die sich auf jene Festlegungen auswirken,<br />

die in den nachfolgenden Verfahren <strong>und</strong> Verfahrensschritten nicht mehr<br />

angefochten werden können.<br />

3. TEIL: KONKRETISIERUNG<br />

Ausgewählte Beispiele<br />

Anhand von drei Beispielen wird aufgezeigt, wie die nachhaltige Planung<br />

des Umgangs mit der Ressource Boden in die raumwirksamen Tätigkeiten<br />

eingefügt werden könnte. Die verschiedenen Ebenen repräsentieren dabei<br />

auch verschiedene räumliche Skalen mit unterschiedlichen Konkretisierungsgraden.<br />

Als Beispiel für die übergeordnete strategische Planung auf B<strong>und</strong>esebene<br />

dient der Sachplan Fruchtfolgeflächen. Die regionale Ebene wird durch<br />

eine grossflächige Melioration repräsentiert, wo Aspekte des Landwirtschaftsrechts<br />

<strong>und</strong> des Naturschutzes mit den Aufgaben des Bodenschutzes<br />

koordiniert werden müssen. Für die lokale Ebene steht stellvertretend der<br />

Umgang mit belasteten Familiengärten, denen im städtischen Umfeld<br />

wichtige soziale <strong>und</strong> stadtökologische Funktionen zukommen. Der Vollzug<br />

des Bodenschutzrechts steht hier vor besonderen Herausforderungen<br />

was die räumliche Heterogenität der Belastungssituation betrifft.<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Verhältnis zu<br />

umweltschutzrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

Notwendige<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Charakterisierung<br />

der Beispiele<br />

27<br />

27


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

Eine Analyse der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass die Bedeutung<br />

der FFF im Kontext der räumlichen Interessen durchaus als relativ<br />

hoch anerkannt wird. Dabei gilt der Schutz der FFF als Ausdruck<br />

landwirtschaftlicher Interessen, die um Aspekte des allgemeinen Schutzes<br />

der Kulturlandschaft ergänzt werden. Die Zeiträume, in denen gedacht<br />

wird, sind raumplanungsrechtliche Zeiträume (10 bis 20 Jahre). Eine längerfristige<br />

Sichtweise, wie sie der Nachhaltigkeit zugr<strong>und</strong>e liegt, ist nicht<br />

erkenntlich. Insbesondere wird auch kein Zusammenhang mit den ökologischen<br />

oder lebensräumlichen Funktionen der Böden hergestellt.<br />

Die Gerichtspraxis lässt eine breitere Sicht auf die Funktion der Fruchtfolgeflächen<br />

vermissen. Das hat auch mit den beschränkten Überprüfungsmöglichkeiten<br />

des B<strong>und</strong>esgerichts zu tun. Hier kann der Ressourcenplan<br />

korrigierend eingreifen. Es trifft sich mit seinen Anliegen, wenn in Übereinstimmung<br />

mit anderen Bestrebungen der Raumentwicklung die Begründung<br />

für die Fruchtfolgeflächen in Richtung Nachhaltigkeit ausgedehnt<br />

wird. Dabei wird auch die Qualität der betroffenen Flächen eine<br />

Rolle spielen.<br />

Die Umsetzung des qualitativen Schutzes der FFF muss auch von den<br />

Plangenehmigungs- <strong>und</strong> den Aufsichtsbehörden eingefordert werden können.<br />

Es wäre zu begrüssen, wenn die Anliegen der Landwirtschaft schon<br />

auf Ebene Sachplan mit jenen des nachhaltigen Ressourcenschutzes verknüpft<br />

werden. Der B<strong>und</strong>esrat ist Träger des Sachplans <strong>und</strong> zugleich Plangenehmigungsinstanz<br />

für die Richtpläne. Er kann darauf hinwirken, dass<br />

die Kantone im Richtplan aufzeigen, wie die Sicherung der FFF nicht nur<br />

in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht im kantonalen<br />

Planungsprozess garantiert wird.<br />

Die nachhaltigkeitsorientierte Fruchtfolgeflächenplanung ist jedenfalls<br />

Teil der kantonalen Ressourcenplanung. Es ergeben sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

zwei relevante Aufgabenbereiche. Zum einen sind die Fruchtfolgeflächen<br />

auszuscheiden <strong>und</strong> zu klassieren, zum anderen aber sind auch Veränderungen<br />

innerhalb von ausgeschiedenen Furchtfolgeflächen zu verfolgen<br />

<strong>und</strong> zu beurteilen.<br />

Im Zuge eines Meliorationsprojektes wird ein breites Spektrum von Massnahmen<br />

geplant <strong>und</strong> umgesetzt. Die Neugestaltung von Eigentums- <strong>und</strong><br />

Nutzungsverhältnissen entscheidet zugleich über die Lokalisierung von<br />

langfristigen nutzungsbedingten Einflüssen auf den Boden. Es ist unbestritten,<br />

dass deswegen auch die Anliegen des Bodenschutzes in die<br />

Meliorationsprojekte einzubeziehen sind. In der Praxis lässt die Integration<br />

jedoch zu wünschen übrig. Meliorationen sind von allem Anfang auf<br />

an eine intensive Zusammenarbeit aller an der Nutzung des ländlichen<br />

Raumes interessierten Kreise angewiesen. Dafür sind Sicherungen in die<br />

Verfahren einzubauen.<br />

Am Beispiel der Modernen Melioration Boswil wird gezeigt, wie der Bodenschutz<br />

über eine problembezogene Auswertung von vorhandenen Bodendaten<br />

besser in die Meliorationsplanung integriert werden könnte. Es<br />

handelt sich dabei um dieselbe Art von Ableitungsmethoden, wie sie nach<br />

unseren Vorstellungen auch zum Aufbau eines Ressourcenplans verwendet<br />

werden. Damit können die Zielsetzungen eines nachhaltigen Ressourcenschutzes<br />

schon in der Planungsphase vertreten werden. Der stufengerechte<br />

Einbezug der nötigen sachverhaltlichen Gr<strong>und</strong>lagen wird durch den<br />

Aufbau einer geeigneten Koordinationsplattform unterstützt. Die verwaltungsinternen<br />

Verfahrensabläufe können in dieser Hinsicht verbessert <strong>und</strong><br />

die massgebenden Pflichtenhefte entsprechend ergänzt werden. Werden<br />

28<br />

28<br />

Sachplan<br />

Fruchtfolgeflächen<br />

Meliorationsprojekt


die diversen Anliegen zum Schutz der Böden in einem Ressourcenplan<br />

zusammengeführt, so lassen sich die wichtigsten Aspekte leichter zielorientiert<br />

aufeinander abstimmen.<br />

Die Anliegen des Ressourcenschutzes betreffen auch das Siedlungsgebiet.<br />

Auch in den Städten ist der Anteil an unversiegelten Flächen beachtlich.<br />

Das städtische Umfeld stellt die Vollzugsbehörden allerdings vor besondere<br />

Probleme. Hier wird die Heterogenität der Böden von einer noch<br />

grösseren Heterogenität der Nutzungseinflüsse überlagert. Das wirkt sich<br />

auf die Belastungssituation aus. Die in aller Regel anthropogen überprägten<br />

städtischen Böden sind in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit ausserordentlich<br />

klein- bis kleinsträumig strukturiert.<br />

Am Beispiel von Familiengärten in der Stadt Zürich wird der Zusammenhang<br />

von Belastungssituation <strong>und</strong> massgeblichen Nutzungseinflüssen beschrieben.<br />

Die Vielfalt möglicher Belastungsursachen <strong>und</strong> die faktische<br />

Unmöglichkeit einer flächendeckenden Beprobung zwingen dazu, Raummuster<br />

zu suchen, aufgr<strong>und</strong> derer einzelne Flächen verdächtiger erscheinen<br />

als andere. Wo es an spezifischen Hinweisen mangelt, kann die Auswertung<br />

eines Sets von plausiblen Kriterien wie Erschliessungsjahr, Vornutzung,<br />

Umgebung, visueller Eindruck <strong>und</strong> Bewirtschaftungsart den<br />

Vollzugsbehörden zum Setzen von Prioritäten dienen. Für den Ressourcenplan<br />

ist entscheidend, dass solche Methoden auf einem räumlichen<br />

Nutzungsbezug basieren. Dann können sie zur Beurteilung von Nutzungseinflüssen<br />

herangezogen werden.<br />

Familiengärten erfüllen, zahlreiche Funktionen, die auch im öffentlichen<br />

Interesse liegen. Eine nachhaltige Familiengartenplanung sollte deshalb<br />

auch in Leitbildern, welche im Zusammenhang mit der „Lokalen Agenda<br />

21“ entworfen wurden, ein Thema sein.<br />

Methodik zum Abschätzen von Nutzungseinflüssen auf Bodenpotenziale<br />

Im Ressourcenplan Boden stellen Bodenpotenziale die gemeinsame Ebene<br />

dar, auf der sich die Effekte unterschiedlicher Nutzungen in einer einheitlichen<br />

Form beschreiben lassen. Die einzelnen Teilpotenziale werden unter<br />

der Verwendung geeigneter Methoden aus Bodendaten abgeleitet. Ableitungsmethoden<br />

wurden auffallend oft im deutschsprachigen Raum entwickelt.<br />

Sie beruhen vorwiegend auf empirischen Zusammenhängen <strong>und</strong><br />

bilden die im Boden ablaufenden Prozesse zum Teil stark vereinfachend<br />

ab. Als Endgrössen werden deshalb meist nur relative Einstufungen oder<br />

grobe Abschätzungen gewonnen. Als Basis für die Ableitungen dienen<br />

zumeist Bodenkarten, die nach der deutschen Kartieranleitung oder der in<br />

der Schweiz häufig verwendeten ART-Methode erhoben wurden.<br />

Es wurden die wichtigsten derzeit verwendeten <strong>und</strong> auch publizierten<br />

Methoden zusammengestellt. Verschiedene Ableitungsmethoden finden<br />

heute schon Anwendung. Sie decken eine beachtliche Variationsbreite ab,<br />

sowohl was die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten Parameter anbetrifft, als<br />

auch in Bezug auf die Komplexität <strong>und</strong> die erzielbaren Ergebnisse.<br />

Relativ breit ist die Methodenpalette<br />

− zur Ableitung von Regelungspotenzialen für Wasser, Schwermetalle,<br />

Organika oder Nährstoffe,<br />

− zur Ableitung von Lebensraumpotenzialen für natürliche Vegetation sowie<br />

für Kulturpflanzen <strong>und</strong> auch<br />

− zur Ableitung von Empfindlichkeiten gegenüber Versauerung, Verdichtung<br />

<strong>und</strong> Erosion.<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Familiengärten<br />

Ableitung von<br />

Bodenpotenzialen<br />

Beschreibung der<br />

Methoden<br />

29<br />

29


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

Methoden zur Ableitung des Lebensraumpotenzials für Tiere <strong>und</strong> Organismen<br />

oder zur Ableitung eines Regelungspotenzials für die Bodenatmung<br />

sind demgegenüber nur sehr beschränkt bis nicht vorhanden.<br />

Für die Evaluation <strong>und</strong> Validierung einer auf schweizerische Verhältnisse<br />

zugeschnittenen Methodenpalette ist realistischerweise noch mit einem<br />

erheblichen Arbeitsaufwand zu rechnen. Das gilt erst recht für ihre gesamträumliche<br />

Anwendung. Die Betrachtung muss deshalb sowohl in<br />

thematischer als auch in räumlicher Hinsicht zunächst eingeengt werden.<br />

Im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit den Böden werden damit<br />

auch die Möglichkeiten für eine Gesamtbilanzierung eingeschränkt. Immerhin<br />

konnten einzelne Methoden bei den bisher erfolgten Anwendungen<br />

in der Schweiz erfolgreich umgesetzt werden.<br />

Werden nutzungsspezifische Kenntnisse auf die Verteilung von entsprechenden<br />

Nutzungen projiziert, so lassen sich auch daraus Bodenveränderungen<br />

räumlich beurteilen. Dieser verdachtsorientierte Ansatz enthält ein<br />

erhebliches Mass an Unschärfe. Für den wissenschaftlichen Umgang mit<br />

dieser Art von Informationen bietet sich ein Ansatz an, der auf Fuzzy Logic<br />

basiert.<br />

Veranschaulichung <strong>und</strong> Diskussion<br />

Das Vorgehen wurde exemplarisch an einem fiktiven Raumausschnitt veranschaulicht.<br />

Das ermöglicht eine wenn auch fiktive, so doch räumlich anschauliche<br />

Konkretisierung des Verfahrens zur Potenzialbewertung. Es<br />

wurden Veränderungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Möglichkeiten zur<br />

Aggregierung <strong>und</strong> Bilanzierung dargestellt. Betrachtungsraum <strong>und</strong> -skala<br />

können in verschiedener Auflösung abgebildet werden<br />

Für einige Arbeitsschritte werden differenzierte Vorgehensweisen skizziert.<br />

Es kann dabei auf verbal-argumentative oder auf rechnerische Ansatzpunkte<br />

zurückgegriffen werden. Beim Aggregieren zum Zweck einer<br />

Gesamtbewertung kommt der Gewichtung der Einzelbewertungen grosse<br />

Bedeutung zu. Wir plädieren für eine dem Informationsbedarf angepasste,<br />

bewusste Gewichtung, die der Begründung bedarf. Dies vorausgesetzt lassen<br />

sich Veränderungen durchaus gesamthaft bilanzieren. Das Ergebnis<br />

kann in einem Potenzialveränderungsindex zusammengefasst werden.<br />

Es wird deutlich, dass durch Analysen <strong>und</strong> Szenariendarstellungen mit<br />

Hilfe eines Geografischen Informationssystems (GIS) im Rahmen eines<br />

Ressourcenplanes Boden wichtige Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen geschaffen<br />

werden können. Der Ressourcenplan Boden wird damit zu einem geeigneten<br />

administrativen Hilfsinstrument um der Planungswillkür vorzubeugen<br />

<strong>und</strong> Entscheidungen auf eine rationale Basis zu stellen.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Massnahmen gegen die Überbeanspruchung des Systems können nicht<br />

allein auf die Regelung einer „guten Praxis“ der verschiedenen Nutzungen<br />

begrenzt werden. Es ist ergänzend eine Raumordnungspolitik nötig, die<br />

sich der örtlich unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden bewusst ist.<br />

Werden durch raumwirksame Massnahmen Bodenpotenzialverluste ausgelöst,<br />

so bedarf dies einer ausreichenden, raumbezogenen <strong>und</strong> nicht stereotypen<br />

Begründung. Das längerfristige Ziel des planerischen Bodenschutzes<br />

darf dabei nicht aus den Augen verloren werden. Planungspro-<br />

30<br />

30<br />

Anpassung an<br />

schweizerische<br />

Verhältnisse<br />

Darstellung anhand<br />

eines fiktiven<br />

Raumausschnitts<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />

der einzelnen<br />

Vorgehensweisen<br />

Bedeutung für die<br />

Planung<br />

Handlungsbedarf


zesse sind so zu steuern, dass die Inanspruchnahme der Ressource Boden<br />

auf einem noch zu definierenden Niveau stabilisiert wird.<br />

Das Ausmass der zu erwartenden Potenzialveränderungen lässt sich heute<br />

hinreichend genau prognostizieren, um die verschiedenen möglichen Entwicklungen<br />

auf ihre Vor- <strong>und</strong> Nachteile hin beurteilen zu können. Für einen<br />

Erfolg versprechenden Ressourcenschutz müssen ebenfalls die bestehenden<br />

Bodenkonzepte <strong>und</strong> Bodeninformationssysteme ausgebaut werden.<br />

Sie sind klar ergänzungsbedürftig. Die charakteristische Schwäche<br />

des Bodenschutzes, der Mangel an Bodeninformation, soll systematisch<br />

<strong>und</strong> zielgerichtet verbessert werden.<br />

Für das weitere Vorgehen sind das Vorsorge- <strong>und</strong> das Nachhaltigkeitsprinzip<br />

von zentraler Bedeutung. Es ergeben sich folgende Eckpunkte des<br />

Ressourcenschutzes:<br />

− Die Bestrebungen zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen sind<br />

mit Massnahmen der Raumplanung zu unterstützen.<br />

− Die frühzeitige Koordination ist sicherzustellen <strong>und</strong> zu vertiefen. Das<br />

bedingt eine entsprechende Ablauforganisation.<br />

− Die Bodenqualität ist als Kriterium stufengerecht in Entscheidungen zur<br />

Raumentwicklung einzubeziehen. Neben besonders erhaltenswerten<br />

Böden <strong>und</strong> sprunghaften Potenzialbeeinträchtigungen müssen auch<br />

schleichende Veränderungen beachtet werden. Böden erbringen flächendeckend<br />

Systemleistungen, im Gr<strong>und</strong>satz sind Böden deshalb<br />

überall erhaltenswert.<br />

− Die Umsetzung wird durch den Aufbau eines raumentwicklungsbezogenen<br />

Managementsystems konkretisiert. Es dient dazu, die Potenzialverluste<br />

einzeln <strong>und</strong> gesamthaft so gering wie möglich zu halten. Besondere<br />

Entwicklungspotenziale von Böden können gezielt ausgenützt<br />

oder gefördert werden.<br />

Die raumspezifische Bedeutung der Bodenpotenziale lässt sich in Entscheidungen<br />

der verschiedensten Planungsstufen einbeziehen.<br />

− Nicht wenige Fachbereiche der öffentlichen Verwaltungen sind für ihre<br />

Aufgabenerfüllung darauf angewiesen, dass die Böden die von ihnen<br />

erwarteten ökologischen Leistungen auch erbringen. Entsprechende<br />

Bodeninformationen werden vermehrt nachgefragt (Hochwasserschutz,<br />

Landwirtschaft, Raumplanung, Sachplan Fruchtfolgeflächen, Waldwirtschaft,<br />

Naturschutz usw.).<br />

Die planerische Abwägung soll alle Belange umfassen, die für die Planung<br />

erheblich sind. Entsprechende Daten benötigen deshalb im Gr<strong>und</strong>satz<br />

alle Bereiche, wo Bodennutzungen in ihrer Art oder ihrer Intensität<br />

verändert werden. Das gilt auch da, wo Subventionen gesprochen werden,<br />

die bodenwirksam sind. Der Ressourcenschutz ist dabei auf jeweils<br />

jener Entscheidungsstufe zu behandeln, auf der über Vorgänge bef<strong>und</strong>en<br />

wird, die für spätere Bodenveränderungen vorentscheidend sind.<br />

− Das raumplanerische Wahrnehmungsdefizit bezüglich der Unverzichtbarkeit<br />

der Böden kann verwaltungsintern nur über jene Fachstellen abgebaut<br />

werden, die über das nötige Wissen verfügen. Sie müssen die<br />

Integration des Bodenschutzes in die räumlichen Planungen vorbereiten.<br />

Es wird nachdrücklich empfohlen, im Sinne einer fachbezogenen<br />

Planung ein Bodenschutzkonzept auszuarbeiten bzw. das bestehende<br />

den Erfordernissen einer umfassenden Ressourcenplanung anzupassen.<br />

Für die Problemerfassung müssen Prioritäten gesetzt <strong>und</strong> Schwachpunkte<br />

aufgedeckt werden. Die bodenk<strong>und</strong>liche Fachplanung stellt sich<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

Eckpunkte des<br />

Ressourcenschutzes<br />

Ressourcenschutz in<br />

Planungen <strong>und</strong> anderenraumwirksamen<br />

Tätigkeiten von<br />

B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong><br />

Gemeinden<br />

Schutzkonzept als<br />

bodenk<strong>und</strong>liche<br />

Fachplanung<br />

31<br />

31


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Kurzfassung<br />

damit in den Dienst zahlreicher Verfassungsaufgaben <strong>und</strong> internationaler<br />

Verpflichtungen.<br />

− In die Richtplanung sollen gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen zum Umgang<br />

mit dem natürlichen System Boden <strong>und</strong> zu seiner Strapazierfähigkeit<br />

einfliessen. Die Gr<strong>und</strong>lagen der Richtplanung müssen jene gesamträumlichen<br />

Übersichten enthalten, die ressortübergreifenden Charakter<br />

aufweisen, was beim Schutz der Ressource Boden die Regel ist. Das<br />

kann auch ohne vollständige Datenbasis oder umfassendes Verständnis<br />

der im Boden ablaufenden Prozesse initiiert werden. In den Richtplantext<br />

sind jene Angaben aufzunehmen, die zeigen, wie Raumnutzungen<br />

auf die Ziele des Ressourcenschutzes abgestimmt werden sollen. Nebst<br />

Anweisungen zum weiteren Vorgehen sind auch Aussagen zur zeitlichen<br />

Abfolge <strong>und</strong> zu den planerischen <strong>und</strong> finanziellen Mitteln erwartet.<br />

− Auch ohne richtplanerische Vorgaben sind im Rahmen der Nutzungsplanung<br />

Eingriffe in den Naturhaushalt durch eine geeignete Standortwahl<br />

möglichst gering zu halten. Allenfalls sind auch Vorrangflächen<br />

<strong>und</strong> Flächen mit Entwicklungspotenzialen auszuscheiden. All dies geht<br />

nicht ohne Bewertung der Bodenqualität. Den Gemeinden sollen hierfür<br />

Bewertungsanleitungen zur Verfügung gestellt werden. Als Orientierungshilfen<br />

können auch Planungszahlen gute Dienste leisten, insbesondere<br />

überall da, wo es mittelfristig darum geht, Raumangebote im<br />

Sinne der Nachhaltigkeit einzudämmen, zu plafonieren oder auszubauen.<br />

− Der Ressourcenschutz kann in der Projektplanung bereits kurzfristig gestärkt<br />

werden. Die dazu bereits vorhandenen Merkblätter sollen nach<br />

Bedarf durch weitere ergänzt werden. Für die Standortplanung ebenso<br />

wie für die Evaluation von Varianten oder für die Sondernutzungsplanung<br />

kann der Ressourcenplan wertvolle Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen liefern,<br />

z.B. indem er auf kritische Nutzungen aufmerksam macht <strong>und</strong> auf<br />

hot spots <strong>und</strong> Problemflächen hinweist.<br />

− Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte für den Umgang mit der Ressource Boden sind<br />

unentbehrlich. Sie konkretisieren das Ziel der nachhaltigen Ressourcennutzung.<br />

Die verschiedenen Amtsstellen sollen sich darin als Planungspartner<br />

erkennen können.<br />

Für all das wie auch für die Erfolgskontrolle ist man auf entsprechende<br />

Raumbeobachtungen angewiesen. Daten <strong>und</strong> Informationen müssen<br />

durchgehend ausgetauscht <strong>und</strong> die Angaben in geeigneter Form zusammengeführt<br />

werden können. Erhebung <strong>und</strong> Auswertung sollen daher einem<br />

planungsbezogenen System folgen. Wird ein GIS als Koordinationsplattform<br />

verwendet, so können beträchtlich mehr <strong>und</strong> präzisere Informationen<br />

gewonnen <strong>und</strong> verwertet werden, als dies über ein generalisierendes<br />

Indikatorensystem möglich wäre.<br />

Wie <strong>und</strong> mit welcher Rechtsverbindlichkeit die Kantone die Ressourcenplanung<br />

in die Wege leiten, liegt gr<strong>und</strong>sätzlich in deren eigener Verantwortung.<br />

Wir empfehlen, dabei das Augenmerk insbesondere auf folgende<br />

Punkte zu richten:<br />

− Für die Verbesserung der benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen ist es nahe liegend,<br />

die Anliegen der Ressourcenplanung mit dem Projekt Bodeninformation<br />

Schweiz (BI-CH) abzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt es<br />

sich, insbesondere Problemflächen regelmässig zu überwachen. Längerfristig<br />

ist zusätzlich eine Grobbilanzierung über die gesamte Fläche anzustreben.<br />

32<br />

32<br />

Ressourcenschutz in<br />

der Richtplanung<br />

Ressourcenschutz<br />

in der Nutzungsplanung<br />

Ressourcenschutz in<br />

der Projektplanung<br />

Anforderungen an<br />

Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte<br />

Raumbeobachtung<br />

In Gang setzen der<br />

Ressourcenplanung<br />

▪ Verbesserung der<br />

Datenbasis


− Für die Beurteilung von Entwicklungen kann die Szenarienbildung eine<br />

wichtige Entscheidungshilfe sein. Die im Bericht angesprochenen Methoden<br />

zur Bilanzierung von Entwicklungen eignen sich dazu, Konfliktherde<br />

<strong>und</strong> mögliche Auswege daraus aufzuzeigen <strong>und</strong> ganz allgemein<br />

das Zusammenwirken der verschiedenen Anliegen besser zu verstehen.<br />

Dieses Vorgehen lässt sich auch z.B. in einer strategischen<br />

Umweltprüfung einsetzen.<br />

− Die verschiedenen Skalen der räumlichen Planung benötigen unterschiedliche<br />

Datensets. Zur Überbrückung von Informationslücken müssen<br />

geeignete Strategien für den Umgang mit Unsicherheiten entwickelt<br />

werden, gerade auch für die Zeit während des Aufbaus einer Datenbank.<br />

Ausserdem sind viele der dargestellten Ableitungsmethoden noch<br />

relativ wenig erprobt. Sie müssen den Bedürfnissen, den auftretenden<br />

Schwierigkeiten oder der Datenlage entsprechend ergänzt bzw. weiterentwickelt<br />

werden. Insgesamt ist auf Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit<br />

des Bewertungssystems zu achten. Pilotprojekte könnten aufzeigen,<br />

wie mit einer unvollständigen Datenlage <strong>und</strong> unscharfen Informationen<br />

umgegangen werden kann <strong>und</strong> in welchen Bereichen der Datenbedarf<br />

<strong>und</strong> auch der Datenaustausch am vordringlichsten sind. Es dürfte in diesem<br />

Zusammenhang auch interessant sein, die Möglichkeiten, Grenzen<br />

<strong>und</strong> Konsequenzen des Einsatzes von Fuzzy Logic im Rahmen des Ressourcenplans<br />

Boden genauer zu analysieren.<br />

− Potenzialbewertungen haben sich stets auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung<br />

der Ressource zu beziehen. Die Potenzialbewertung kann <strong>und</strong><br />

darf die politisch-planerische Beurteilung nicht ersetzen oder vorwegnehmen.<br />

Sie kann aber für die Früherkennung von Problemen <strong>und</strong> als<br />

Mass für den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Ressource Boden in den<br />

bestehenden Indikatorensystemen zur Messung der Nachhaltigkeit eine<br />

zentrale Lücke füllen. Ziel ist es, die Anliegen der Ressource Boden so<br />

zu einem gleichwertigen <strong>und</strong> gleichgewichtigen Element in der<br />

planerischen Abwägung zu machen.<br />

Kurzfassung<br />

Kurzfassung<br />

▪ Szenarienbildung<br />

▪ Umgang mit<br />

Informations- <strong>und</strong><br />

Wissenslücken<br />

▪ Funktion der<br />

Bewertung von<br />

Potenzialen<br />

33<br />

33


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

Teil 1<br />

Räumlicher Bodenschutz:<br />

Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

35<br />

35


Zur Einführung<br />

Boden ist eine Lebensgr<strong>und</strong>lage. Das wurde schon häufig gesagt; die Tatsache als solche ist allgemein<br />

bekannt. Berechtigte Zweifel allerdings sind angebracht, ob man sich für gewöhnlich<br />

auch der Tragweite dieser Aussage bewusst ist. Die Qualifikation als „Lebensgr<strong>und</strong>lage“ bedeutet<br />

im Gr<strong>und</strong>e nichts anderes, als dass Eingriffe sich auf die künftigen Lebensvoraussetzungen<br />

auswirken oder auswirken können.<br />

Böden <strong>und</strong> die darin ablaufenden Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse nehmen im Gesamtstoffwechsel<br />

der Natur eine zentrale Stellung ein. Störungen der Bodenprozesse, seien sie physikalischer,<br />

chemischer oder biologischer Art, wirken sich je nachdem auf die Vegetation, die Gewässer,<br />

die Luft <strong>und</strong> über die Nahrungskette oder die direkte Aufnahme von Boden auch auf die<br />

Ges<strong>und</strong>heit von Mensch <strong>und</strong> Tier aus. Es ist dieses gesamtökologische Potenzial, das die Böden<br />

zur essentiellen Lebensgr<strong>und</strong>lage macht, deren Qualität gesichert werden muss. Überlagert wird<br />

die Problematik von der baulichen Nutzung, die in einem quantitativen Sinne zu einem Ressourcenverlust<br />

führt.<br />

Wenn unser Zeitalter als Zeitalter der Risikogesellschaft bezeichnet wird 1 , so müssen wir mit<br />

Bezug auf den Boden feststellen, dass die Art <strong>und</strong> Weise, wie wir mit ihm umgehen, besonders<br />

grosse Risiken in Bezug auf langfristige Veränderungen birgt 2 . Zugleich ist der Umgang mit<br />

dem Boden im Wesentlichen in die Hände der Bewirtschafter <strong>und</strong> Eigentümer gelegt. Die eigentumsrechtliche<br />

Sicht der Dinge orientiert sich im Allgemeinen nicht am langfristigen Geschehen;<br />

sie ist auf menschliche Planungshorizonte zugeschnitten. Diese sind wesentlich kürzer<br />

als die für Umweltsysteme massgeblichen Zeiträume. Letztere aber prägen die Zukunftsperspektiven<br />

einer Gesellschaft. Der Umgang mit den Böden steht daher in einem besonderen<br />

Spannungsverhältnis zwischen Nachhaltigkeit, Eigentumsansprüchen <strong>und</strong> Erschöpfbarkeit.<br />

Versucht man, den für die Naturkreisläufe wichtigen Eigenschaften der verschiedenen Böden<br />

Rechnung zu tragen, so stellt sich zentral das Problem der rechtzeitigen Wahrnehmung von zivilisatorischen<br />

Einflüssen. Dabei wird der Umstand wichtig, dass die Eigenschaften <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

von offenen Böden höchst unterschiedlich sind. Das hat zum Teil natürliche Ursachen,<br />

zum Teil aber sind die Böden auch stark durch ihre Nutzungsgeschichte geprägt, wodurch<br />

sich ihre charakteristischen Eigenschaften verändert haben. Es wird also ein Aktionsfeld<br />

abgesteckt, in dem die Langzeitverträglichkeit der Nutzung der Böden sowohl aus naturwissenschaftlicher<br />

als auch aus räumlicher Sicht beurteilt werden muss, mit dem Ziel, der weiteren<br />

Degradation von Böden zuvorzukommen.<br />

Auftrag <strong>und</strong> Ziel der Untersuchung<br />

Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

Die vorliegende Untersuchung ist Teil eines Forschungsansatzes, der darauf abzielt,<br />

1. den Zustand <strong>und</strong> die ökologische Leistungsfähigkeit der Böden in ihrem räumlichen Umfeld<br />

darzustellen,<br />

2. einen Überblick über den Einfluss der Bodennutzungen auf die Funktionsfähigkeit der Böden<br />

zu gewinnen,<br />

1<br />

Die Begriffsschöpfung wird Ulrich Beck zugeschrieben (Urich Beck [1986]: Risikogesellschaft. Auf<br />

dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt a.M.).<br />

2<br />

Siehe z.B. H.-P. Blume [1992], Handbuch des Bodenschutzes; vgl. auch BUWAL / FAC [1991], Wegleitung<br />

Bodenfruchtbarkeit, S. 3-5.<br />

37<br />

37


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Zur Einführung<br />

3. das Ausmass von zu erwartenden Auswirkungen auf den Standort selbst, auf Menschen, Tiere<br />

<strong>und</strong> Pflanzen sowie auf andere Umweltkompartimente abzuleiten,<br />

4. daraus auf die Veränderung der naturräumlichen Funktionen einer Region zu schliessen,<br />

5. die vom Recht her gegebenen Möglichkeiten, auf einen nachhaltigen Umgang mit der Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

Boden hinzuwirken, zu koordinieren <strong>und</strong><br />

6. Ansätze zu entwickeln, wie die naturräumlichen Funktionen der Böden durch die Rechtsordnung<br />

besser geschützt werden können.<br />

Insgesamt geht es darum, Transparenz für eine raum- <strong>und</strong> umweltgerechte Berücksichtigung des<br />

Vorsorge- <strong>und</strong> des Nachhaltigkeitsprinzips im Bereich des Bodenschutzes zu schaffen. Entsprechend<br />

der Leistungsvereinbarung zwischen dem BUWAL <strong>und</strong> dem Institut für Terrestrische<br />

Ökologie (ItÖ) der ETH Zürich wurde im Sinne der dargelegten allgemeinen Zielsetzung das<br />

ItÖ damit beauftragt, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ansätze für die Integration der Bedürfnisse des Bodenschutzes<br />

in die gesamträumlichen Zusammenhänge zu erarbeiten. Gegenstand der Untersuchung<br />

soll die Koordination von umweltsystemwissenschaftlichen <strong>und</strong> raumstrukturellen Anforderungen<br />

sein, sowie deren mögliche rechtliche Umsetzung.<br />

Um die Notwendigkeit der Integration der Bodenschutzanliegen in die gesamträumlichen Zusammenhänge<br />

zu betonen, wurde das Vorhaben zugleich als Teilprojekt in das WSL–Programm<br />

«Landschaft im Ballungsraum» aufgenommen.<br />

38<br />

38


I. Ausgangspunkt<br />

1. Räumliche Problematik des Bodenschutzes in der Schweiz<br />

1.1. Ausmass der Bodenbeeinträchtigungen<br />

a) Bodenverbrauch<br />

Das Raumplanungsrecht schreibt seit 1980 den haushälterischen Umgang mit dem Boden vor.<br />

Die raumplanerischen Anstrengungen zur Eindämmung des Bodenverbrauchs waren allerdings<br />

bislang nur wenig erfolgreich <strong>und</strong> die Zersiedelung ist trotz allem weiter voran geschritten. Der<br />

Vergleich der Arealstatistik von 1979/85 mit jener von 1992/97 zeigt, dass in diesen 12 Jahren<br />

die landwirtschaftliche Nutzfläche pro Jahr um r<strong>und</strong> 40 Quadratkilometer zurückgegangen ist.<br />

Davon ist gut ein Drittel auf Einwaldungen zurückzuführen, knapp zwei Drittel aber gingen an<br />

die Siedlungsfläche verloren. Zugleich sind 40% der ausgeschiedenen Bauzonen nicht überbaut<br />

oder unternutzt. Bei gleich bleibendem jährlichem Kulturlandverlust gäbe es nach 380 Jahren<br />

keine landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr in der Schweiz 3 .<br />

b) Qualitative Veränderungen<br />

So dramatisch sich die Zahlen zum Bodenverbrauch ausnehmen, so dürfen sie doch nicht von<br />

einer anderen Problematik ablenken, die sich nicht minder dramatisch ausnimmt. Sie betrifft<br />

den Umfang der qualitativen Bodenbeeinträchtigungen. Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der frei bleibenden<br />

Böden werden umso bedeutsamer, je grösser der Kulturlandverlust ist. Die seit dem Jahr<br />

2000 in Kraft stehende neue B<strong>und</strong>esverfassung verpflichtet unter dem Titel „Nachhaltigkeit“<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone dazu, zwischen der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer<br />

Beanspruchung durch den Menschen anderseits ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis anzustreben<br />

(Art. 73 BV). Damit ist auch die Bedeutung der Böden im Naturkreislauf angesprochen.<br />

Die Veränderung der chemischen <strong>und</strong> der physikalischen Leistungsfähigkeit der Böden ist dabei<br />

eng an biologische Prozesse gekoppelt. Entscheidend ist das Ausmass der Beeinträchtigung,<br />

aber auch die Fähigkeit der Böden, verlorene naturräumliche Funktionen zu regenerieren.<br />

c) Stoffliche Bodenbelastungen<br />

Stand <strong>und</strong> Entwicklung der chemischen Belastung der Böden werden in der Schweiz seit 1985<br />

auf nationaler Ebene beobachtet (Nationales Boden-Beobachtungsnetz NABO). Die bisherigen<br />

Beobachtungen 4 lassen den Schluss zu, dass es heute in der Schweiz keine absolut unbelasteten<br />

Böden mehr gibt. Auch in abgelegenen Gebieten sind Schadstoffanreicherungen zu beobachten.<br />

Problematisch sind insbesondere die zivilisationsbedingten Belastungen durch Einträge von<br />

Blei, Kupfer, Cadmium <strong>und</strong> Zink. Sie sind sehr heterogen über die Landschaft verteilt. Dies ist<br />

teils auf räumliche Faktoren zurückzuführen, wie Hindernisse bei der Ausbreitung von Schadstoffen<br />

durch die Luft (Topographie, Waldränder, Gebäude), aber auch auf unterschiedliche<br />

Bodenbewirtschaftung, Verschleppen <strong>und</strong> Durchwühlen des Bodens im Rahmen von Bautätigkeiten<br />

usw. 5 Die Erfassung der Belastung ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe.<br />

Nach einer groben Schätzung weisen r<strong>und</strong> 10% der landesweiten Bodenfläche Richtwertüberschreitungen<br />

auf. Besonders betroffen sind Standorte für Intensivkulturen wie Rebbau (r<strong>und</strong><br />

60% der beprobten Flächen weisen Richtwertüberschreitungen für Kupfer auf) <strong>und</strong> Siedlungs-<br />

3 BFS [ab 1992], Arealstatistik 1992/97.<br />

4 A. Desaules / R. Dahinden [2000], NABO - Veränderungen.<br />

5 R. Schulin [1994], Schwermetallbelastete Böden in der Schweiz.<br />

Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

39<br />

39


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

freiflächen (übermässige Blei- <strong>und</strong> Kupferbelastungen auf r<strong>und</strong> der Hälfte der untersuchten Böden)<br />

6 .<br />

d) Physikalische Bodenbelastungen<br />

Physikalische Bodenbeeinträchtigungen bestehen in Bodenabtrag bzw. -umlagerung (Erosion,<br />

Bodenverschiebungen) <strong>und</strong> in der Verdichtung des Ober- <strong>und</strong> namentlich auch des Unterbodens<br />

als Folge zu hoher Druckbelastungen. Bodenverdichtungen führen zu Staunässe, zunehmender<br />

Verschlämmungs- <strong>und</strong> Erosionsanfälligkeit <strong>und</strong> bedingen einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung,<br />

Düngung <strong>und</strong> beim Hilfsstoffeinsatz. Vor allem im Oberboden führt die Verkleinerung<br />

der Hohlräume zu einer geringeren Bodenaktivität, da die Lebensräume für Bodenlebewesen<br />

vermindert werden. Während sich Oberböden wieder erholen können, ist eine Verdichtung<br />

des Unterbodens weitgehend irreversibel. Insgesamt wird die natürliche Leistungsfähigkeit der<br />

betroffenen Böden in teils erheblichem Umfang verringert.<br />

Nicht alle Böden sind dem gleichen Belastungsrisiko ausgesetzt. Aufgr<strong>und</strong> von Topografie <strong>und</strong><br />

Bewuchs besteht bei schätzungsweise mehr als einem Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

ein erhöhtes Risiko. Im Kanton Basel-Land werden aufgr<strong>und</strong> von Daten aus der Bodenkartierung<br />

knapp 30% der Böden als empfindlich gegenüber Verdichtungen eingestuft, 3% gelten<br />

als stark empfindlich <strong>und</strong> weitere 10% sind extrem empfindlich, d.h. sie dürfen mechanisch<br />

kaum belastet werden 7 .<br />

Über das landesweite Ausmass von bereits erfolgten Bodenschädigungen fehlen zuverlässige<br />

Angaben. Nach den Resultaten des Bodenbeobachtungsprogramms KaBo des Kantons Bern<br />

weisen die ackerbaulich genutzten Oberböden 10% weniger Gesamtporenvolumen auf als Naturwiesen.<br />

Man geht davon aus, dass die Bodenfruchtbarkeit solcher Böden um 25% verringert<br />

ist 8 . In den besonders problematischen Unterböden ist ebenfalls eine Differenz auszumachen,<br />

sie ist allerdings wesentlich weniger deutlich ausgeprägt.<br />

e) Biologische Bodenbelastungen<br />

Zum landesweiten Ausmass biologischer Bodenbelastungen (etwa durch gentechnisch veränderte<br />

oder pathogene Organismen), welche die Bodenflora oder die Bodenfauna schädigen<br />

könnten, liegen keine Daten vor. Bei einem weiten Verständnis der in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung<br />

über Belastungen des Bodens (VBBo) gegebenen Bodenfruchtbarkeitsdefinition könnte<br />

man unter Bst. d allenfalls auf die Benennung endemischer Gebiete für das Vorkommen von<br />

Krankheitserregern hinweisen.<br />

1.2. Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden im System des Rechts<br />

Das schweizerische Recht kennt kein umfassendes Bodenschutzgesetz. Nach verbreiteter Umschreibung<br />

regelt die Raumplanung den quantitativen Bodenschutz (Schutz vor Versiegelung).<br />

Sie wird darin durch die Waldgesetzgebung ergänzt. Der qualitative Schutz des Bodens (Schutz<br />

vor Veränderung der natürlichen Beschaffenheit der unversiegelten Böden) soll dagegen vorwiegend<br />

die Aufgabe des Bodenschutzrechts im Umweltschutzgesetz sein. Ergänzt wird es<br />

durch das Gewässerschutz- <strong>und</strong> das Landwirtschaftsrecht 9 .<br />

6<br />

Für weitere Details siehe A. Desaules / R. Dahinden [2000], NABO - Veränderungen; BFS [2002], Umwelt<br />

Schweiz 2002, Kapitel 2.1: Boden.<br />

7 J. Presler / R. Meuli [1998], Verdichtungsempfindlichkeit Kt. BL, S. 27 f.<br />

8 Koordinationsstelle für Umweltschutz [1998], Umweltbericht 1998, S. 58.<br />

9 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 2 <strong>und</strong> 3 zu Art. 33 USG; U. Brunner [1998], Kommentar<br />

USG, Glossar, Stichwort Bodenfruchtbarkeit.<br />

40<br />

40


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

Die Systemzusammenhänge bewirken nun aber, dass diese Vorstellung immer wieder korrigiert<br />

werden muss 10 . Zudem kennen die einzelnen Rechtsgebiete jeweils in sich schon Querverweise<br />

zu anderen Rechtsbereichen. Die rechtlichen Verflechtungen gestalten sich dementsprechend<br />

häufig wesentlich komplizierter als anfänglich vermutet: Für den Schutz der Ressource Boden<br />

ist ein weit verzweigtes Normensystem zu beachten.<br />

Als Teil des Ökosystems wird der Boden von jenen Rechtsbereichen angesprochen, die sich mit<br />

dem Schutz des ökologischen Gleichgewichts beschäftigen. Dazu gehören zentral der Umweltschutz<br />

(SR 814.01) <strong>und</strong> insbesondere seine Teilbereiche Bodenschutz (SR 814.12), Abfälle (SR<br />

814.6), Luftreinhaltung (SR 814.31), umweltgefährdende Stoffe (SR 814.013), Umgang mit Organismen<br />

in der Umwelt (SR 814.91) <strong>und</strong> Störfallvorsorge (SR 814.012). Weiterhin gehört dazu<br />

auch der Gewässerschutz (SR 814.20). Folgt man allein der Systematik des B<strong>und</strong>esrechts, so<br />

wären damit die relevanten Bereiche der Gesetzgebung aufgezählt. Aufgr<strong>und</strong> der kausalen Verknüpfung<br />

der Lebensvorgänge kann es aber nicht dabei bleiben. Der Lebensraum ist, wie das<br />

B<strong>und</strong>esgericht zu Recht ausführt, eine Einheit, weshalb auch die ihn betreffenden Regelungen<br />

koordiniert anzuwenden sind (BGE 117 Ib 28 E. 2 S. 30; 125 II 29 E. 3d S. 38, E. 5 S. 44 ff. je<br />

mit Hinweisen).<br />

Boden hat sich über Jahrtausende aus dem Ausgangsgestein unter dem Einfluss von Klima,<br />

Geländeform, Wasser, Pflanzen, Tieren <strong>und</strong> Menschen entwickelt. Jeder Boden hat seine eigene<br />

Entstehungsgeschichte <strong>und</strong> eigene charakteristische Merkmale <strong>und</strong> Fähigkeiten. Wird der Lebensraum<br />

als Einheit betrachtet, so muss man sich bewusst sein, dass die darin angesprochene<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden nicht überall dieselben Eigenschaften aufweist. Wir haben es mit verschiedenen<br />

Böden zu tun, die ein ungleichmässiges, räumlich höchst differenziertes Muster bilden.<br />

Daran knüpft das vorliegende Untersuchungskonzept an. Wie beim quantitativen Bodenschutz<br />

so geht es auch beim qualitativen Bodenschutz nicht an, die Auswirkungen von Eingriffen einzig<br />

lokal auf den einzelnen Boden zu beziehen. Sie sind im Sinne des Ressourcenschutzes in<br />

den räumlichen Zusammenhang zu stellen. Die Untersuchung versteht sich deshalb als Beitrag<br />

an die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips. Dieses Verfassungsprinzip richtet sich in Art. 73<br />

BV an B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone, mit dem Auftrag, im gewünschten Sinne tätig zu werden 11 <strong>und</strong> es<br />

wird darüber hinaus in Art. 2 BV zum Staatsziel erhoben. Damit richtet sich das Nachhaltigkeitsprinzip<br />

zwar in erster Linie an den Gesetzgeber, aber nicht nur: Es soll auch als Auslegungshilfe<br />

<strong>und</strong> Richtschnur bei der Planung <strong>und</strong> der Konkretisierung offener Normen zum Zuge<br />

kommen 12 . Insbesondere ist es auch für die Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen von Güterabwägungen in die Überlegungen einzubeziehen.<br />

In diesem Sinne stellen sich auch die folgenden Rechtsbereiche in den Schutz der natürlichen<br />

Ressource Boden:<br />

Das Raumplanungsrecht (SR 700): Es verpflichtet B<strong>und</strong>, Kantone <strong>und</strong> Gemeinden, die Bestrebungen<br />

zum Schutz des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage mit den Massnahmen der<br />

Raumplanung zu unterstützen (Art. 1 Abs. 2 Bst. a RPG).<br />

Das Waldrecht (SR 921) schützt den Wald als Lebensgemeinschaft in seinem Bestand. Das setzt<br />

nicht nur flächenmässige Anforderungen; als Lebensgr<strong>und</strong>lage für die darauf wachsende Pflan-<br />

10 Unter allen konkurrierenden Verfassungsaufgaben soll das Verhältnis von Raumplanung <strong>und</strong> Umweltschutz<br />

das „unter den Gesichtspunkten der Komplexität, der Problemvielfalt, der regulatorischen Interaktion<br />

<strong>und</strong> der Literaturquantitäten“ dominierende Thema sein: A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar<br />

RPG, Einleitung, N 57.<br />

11 Vgl. Abschnitt 1.1.a.<br />

12 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien, Rz. 36.<br />

41<br />

41


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

zengesellschaft ist auch die Erhaltung der lebensnotwendigen Bodeneigenschaften sicherzustellen.<br />

Die Neuausrichtung des Landwirtschaftsrechts (SR 910) betont die ökologische Bedeutung der<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> verpflichtet sie zur nachhaltigen Produktionsweise, was auch einen nachhaltigen<br />

Umgang mit der Ressource Boden bedingt.<br />

Der im Naturschutzrecht (SR 451) verankerte Artenschutz stellt spezifische, teils sehr selektive<br />

Ansprüche an die Beschaffenheit der Böden, weil diese als Standortfaktor sowie als Selektionskriterium<br />

für den Konkurrenzvorteil einzelner Arten grosse Bedeutung haben. Ein besonderer<br />

Schutz kommt den Mooren zu. Aus dem Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht lässt sich auch der<br />

Schutz besonders seltener oder kulturgeschichtlich besonders charakteristischer Böden ableiten.<br />

Auch aus den Gesetzgebungen über die Jagd (SR 922) <strong>und</strong> die Fischerei (SR 923) ergeben sich<br />

indirekt Anforderungen an den Schutz der Böden, soweit deren Beschaffenheit für die Lebensräume<br />

der einheimischen <strong>und</strong> ziehenden wildlebenden Säugetiere <strong>und</strong> Vögel bzw. der einheimischen<br />

Fische, Krebse <strong>und</strong> deren Nährtiere von besonderer Bedeutung ist.<br />

2. Raumbezogene Bodenschutzanliegen in den einzelnen<br />

Aufgabenbereichen<br />

Die vorliegende Untersuchung geht davon aus, dass zwischen der Bodennutzung, dem Umweltrecht<br />

<strong>und</strong> den räumlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> Veränderungen sehr enge Beziehungen bestehen,<br />

die ein hohes Mass an Abstimmung erfordern. Die folgende Zusammenstellung zeigt auf, dass<br />

das Anliegen Bodenschutz vom Recht her weit über den engeren umweltschutzrechtlichen Aufgabenbereich<br />

hinaus Beachtung findet oder finden sollte.<br />

2.1. Raumbezug im Aufgabenbereich des Bodenschutzes<br />

a) Schutzziel Bodenfruchtbarkeit<br />

Das Umweltschutzgesetz gibt dem Schutz des Bodens in seinem Zweckartikel eine bestimmte<br />

Zielrichtung: Geschützt ist nicht der Boden an sich, sondern seine Fruchtbarkeit (Art. 1 Abs. 1<br />

USG). Mit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit soll erreicht werden, dass der Boden seine<br />

Funktion als Lebensgr<strong>und</strong>lage von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen langfristig aufrechterhalten<br />

kann 13 . Dem Schutz der Böden vor Belastungen ist ein eigenes Kapitel gewidmet (Art. 33-35<br />

USG). Diese Bestimmungen beziehen sich allerdings, dem Schutzziel entsprechend, explizit nur<br />

auf jenen obersten Teil des unversiegelten Bodens, in dem Pflanzen wachsen können (Art 7<br />

Abs. 4bis USG). Die Bedeutung der Böden für die regionalen Stoffflüsse oder den Schutz der<br />

Gewässer sind nicht Gegenstand der Bodenschutzartikel.<br />

Die in Art. 2 Abs. 1 VBBo vorgegebene Definition der Bodenfruchtbarkeit versteht diese in einem<br />

naturwissenschaftlichen Sinne als einen dynamischen Gleichgewichtszustand von Aufbau-<br />

<strong>und</strong> Abbauvorgängen 14 . Den Pflanzen sollen die standorttypisch notwendigen Nährstoffe verfügbar<br />

gemacht werden, sie sollen gut gedeihen können <strong>und</strong> Menschen <strong>und</strong> Tiere sollen weder<br />

über die Nahrungskette noch durch direkte Aufnahme von Boden gefährdet werden. Die Bodenfruchtbarkeit<br />

wird dabei anhand von Indikatoren umschrieben. Sie betreffen die Bodenbeschaffenheit<br />

als solche: Bodenbiologie, Bodenstruktur <strong>und</strong> Abbaufähigkeit (Art. 2 Abs. 1 Bst. a), die<br />

13 Botschaft USG, 1979 III 749 ff. S. 779, P. Tschannen [2003], Kommentar USG N 20 zu Art. 1 USG.<br />

14 P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 17 zu Art. 33 USG.<br />

42<br />

42


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

Standortqualität für Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften (Bst. b), die Qualität der pflanzlichen<br />

Erzeugnisse (Bst. c) <strong>und</strong> die mögliche Gefährdung von Mensch <strong>und</strong> Tier (Bst. c <strong>und</strong> d).<br />

Man sucht das Ziel der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dadurch zu erreichen, dass langfristig<br />

wichtige Voraussetzungen für die standorttypische natürliche Regenerationsfähigkeit der Böden<br />

sichergestellt werden (vgl. Art. 33 Abs. 1 USG). Wie TSCHANNEN zu Recht ausführt, läuft<br />

dies auf das Postulat hinaus, Bodenbelastungen seien nach Möglichkeit überhaupt zu vermeiden<br />

15 . Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dieser Anspruch nicht überall erfüllt<br />

werden kann.<br />

b) Allgemeine vorsorgliche Massnahmen<br />

Gemäss Art. 33 Abs. 1 USG soll der Schutz der Bodenfruchtbarkeit gegen chemische <strong>und</strong> biologische<br />

Bodenbelastungen in einem ersten Schritt über Massnahmen angestrebt werden, wie<br />

sie in den Ausführungsverordnungen zu anderen Bereichen des Umweltschutzes verankert sind<br />

(Gewässerschutz, Störfallrecht, Luftreinhaltung, Umgang mit Stoffen, Organismen <strong>und</strong> Abfällen<br />

sowie Lenkungsabgaben). Damit wird bereits eine erste Vernetzung der Rechtsgebiete angestrebt:<br />

All diese Rechtsbereiche werden neben ihrer Kernaufgabe gleichzeitig mit der Wahrnehmung<br />

von Bodenschutzanliegen beauftragt. Durch den Verzicht auf ein eigenes System von<br />

Massnahmen können Abstimmungsprobleme vermindert werden 16 . Zugleich wird den Anforderungen<br />

von Art. 8 USG entsprochen, wonach die Einwirkungen jeweils nicht nur getrennt für<br />

sich allein, sondern auch gesamthaft nach ihrem Zusammenwirken zu beurteilen sind. Gelegentlich<br />

wird aufgr<strong>und</strong> des jeweils angesprochenen Sachgebiets ein besonderer Raumbezug geschaffen<br />

(dazu hinten Ziff. 3.2.).<br />

Die Massnahmen des stofflichen Bodenschutzes sollen mit Rücksicht auf die Multifunktionalität<br />

der Böden bei allen Boden- <strong>und</strong> Nutzungsarten gleichermassen zur Anwendung kommen, es<br />

gibt in diesem Sinne keine besseren oder schlechteren Böden. Allerdings lässt sich bereits heute<br />

absehen, dass die bisher aufgr<strong>und</strong> der bodenschutzrechtlichen Anforderungen getroffenen Anordnungen<br />

nicht ausreichen, um die Bodenfruchtbarkeit überall auch auf lange Sicht zu gewährleisten.<br />

Bei allen Unsicherheiten kann dies aus regionalen Stoffflussbilanzierungen als<br />

Trendaussage abgeleitet werden 17 . Offensichtlich ist, dass dabei keineswegs nur der Eintrag von<br />

aussen durch industrielle, gewerbliche oder verkehrsmässige Nutzung eine Rolle spielt, sondern<br />

auch die Art <strong>und</strong> Weise der Landnutzung selbst, namentlich die Tierdichte (insbes. bei<br />

Schweine- <strong>und</strong> Geflügelhaltung). Aus solchen Hinweisen lassen sich nutzungsbezogene Risikoflächen<br />

der Schwermetallakkumulation definieren 18 .<br />

Die allgemeinen Massnahmen des physikalischen Bodenschutzes bestehen in der Abwehr von<br />

übermässigen mechanischen Einwirkungen, der Verwendung von erosionshemmenden Bau-<br />

oder Anbautechniken, sowie in Massnahmen der Fruchtfolge <strong>und</strong> der Flurgestaltung (vgl. Art. 6<br />

VBBo). Diese Aktionen sind, anders als beim stofflichen Bodenschutz, stets der Belastbarkeit<br />

des jeweiligen Bodens anzupassen. Die Böden dürfen (ausgenommen für bauliche Nutzungen)<br />

nur so weit belastet werden, dass ihre Fruchtbarkeit nicht nachhaltig beeinträchtigt wird (Art. 33<br />

Abs. 2 USG). Die Massnahmen sind deshalb situationsgerecht auf die aus den konkreten Um-<br />

15<br />

P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 19 f. zu Art. 33 USG.<br />

16<br />

Vgl. C. Zäch [1996], Bodenschutzrecht, S. 504.<br />

17<br />

In den letzten Jahren wurden in der Schadstoffbilanzierung grosse Fortschritte erzielt. Die Abschätzung<br />

aufgr<strong>und</strong> von Schadstoffbilanzen ist jedoch nach wie vor mit vielfältigen Unsicherheiten belastet. Zum<br />

gegenwärtigen Stand der Diskussion vgl. Kommission VII DBG / BGS [2003], Workshop Schadstoffbilanzierung.<br />

Zu den methodischen Schwierigkeiten der Erfassung <strong>und</strong> Überwachung vgl. zudem A.<br />

Keller et al. [2002], Regional Heavy-Metal Accumulation.<br />

18<br />

Dazu A. Keller [2000], Heavy Metal Balances; A. Keller et al. [1999], Integration der sanften Bodensanierung.<br />

43<br />

43


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

ständen fliessenden Anforderungen abzustimmen. Das gilt auch für das Wiederausbringen ausgehobenen<br />

Bodens bei Rekultivierungen <strong>und</strong> Terrainveränderungen (Art. 7 VBBo). Das<br />

BUWAL hat zu beiden Problembereichen Vollzugshilfen herausgegeben 19 . Damit sind die<br />

Massnahmen des physikalischen Bodenschutzes im Sinne einer örtlich differenzierten Handhabung<br />

tatsächlich raumspezifisch ausgestaltet. Betroffen sind insbesondere die Intensität <strong>und</strong> die<br />

nähere Ausgestaltung der Nutzungsweise.<br />

c) Massnahmen bei Überschreitung der Richtwerte<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat im Sinne von Art. 35 Abs. 1 USG eine Reihe von Richtwerten für die Bestimmung<br />

von Bodenbelastungen erlassen. Die Richtwerte geben jene Belastung an, bei deren<br />

Überschreitung die Fruchtbarkeit des Bodens nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung<br />

langfristig nicht mehr gewährleistet ist (Art. 35 Abs. 2 USG). Richtwerte dienen den Kantonen<br />

dazu, die Gebiete, in denen nähere Abklärungen getroffen werden müssen, von jenen zu<br />

trennen, wo dies nicht nötig ist.<br />

Oberhalb der Richtwerte schwenkt das Bodenschutzrecht auf eine nach Nutzungen differenzierte<br />

Betrachtungsweise ein. Auch hier geht es aber primär um die Begrenzung der Einwirkungen.<br />

Das Spektrum der möglichen Massnahmen wurde vom B<strong>und</strong>esgesetzgeber im stofflichen<br />

Bodenschutz noch zusätzlich eingeengt. Man konzentriert sich auf die typischen Pfade, wie<br />

Stoffe in den Boden gelangen können. Angesprochen werden die Regelungsbereiche Abwasserversickerungen,<br />

Emissionen von Anlagen <strong>und</strong> Einsatz von Stoffen oder Organismen. Physikalische<br />

Bodenbelastungen werden demgegenüber ganz allgemein erwähnt (Art. 34 Abs. 1 USG).<br />

Die Beobachtung der Schadstoffbelastung des Bodens stösst auf Schwierigkeiten. Richtwerte<br />

existieren erst für eine limitierte Auswahl von Schadstoffen <strong>und</strong> die Untersuchung von Proben<br />

ist relativ teuer. An eine flächendeckende Beprobung ist nicht zu denken. Wo allerdings die Resultate<br />

des nationalen Bodenbeobachtungsnetzes NABO eindeutig sind, schlagen sie sich auch<br />

in der Gesetzgebung nieder. Das hat es erlaubt, den Untersuchungsaufwand der Kantone insofern<br />

zu reduzieren, als aufgr<strong>und</strong> der beobachteten geringen Belastung durch die Elemente Kobalt<br />

<strong>und</strong> Thallium die entsprechenden Richtwerte aus der Gesetzgebung herausgenommen wurden.<br />

Gleiches gilt für die löslichen Gehalte von Blei. Auf der anderen Seite scheitert die Festlegung<br />

von Richtwerten für zusätzliche Stoffe, die bereits als problematisch identifiziert wurden 20<br />

vorläufig noch an der Unsicherheit, wo die Schwelle einer Einschränkung der Bodenfruchtbarkeit<br />

festzulegen ist. Beispiele dafür sind hormonaktive Substanzen oder in höheren Konzentrationen<br />

für Tiere toxische Schwermetalle wie Zinn (Zinn ist wie Kupfer ein essentielles Spurenelement).<br />

Dazu kommen noch Probleme der Analytik.<br />

Da nicht überall beprobt werden kann, wird man sich, soll der Aufwand gering gehalten werden,<br />

beim Ermitteln belasteter Gebiete an Indikatoren orientieren müssen, die indirekt auf Richtwertüberschreitungen<br />

hindeuten. Hierzu sind Erfahrungen über die Auswirkungen von bestimmten<br />

Nutzungsarten <strong>und</strong> –formen auf die Schadstoffeinträge notwendig. Sie werden ergänzt<br />

durch Kenntnisse über das Akkumulationsverhalten solcher Stoffe in unterschiedlichen Böden.<br />

Die Anwendung des Bodenschutzrechts bedarf damit einschlägiger Raumdaten (vgl. Abbildung<br />

1). Sind die Richtwerte überschritten oder sind Überschreitungen zu befürchten, so wirkt die<br />

Verschärfung der allgemeinen Massnahmen wiederum auf die Gr<strong>und</strong>nutzungen zurück, woraus<br />

sich ein räumlicher Abstimmungsbedarf ergeben kann.<br />

Für die flächenmässig besonders ins Gewicht fallenden physikalischen Bodenbelastungen existieren<br />

Richtwerte zurzeit erst für die Erosion auf Ackerflächen. Die Bodenk<strong>und</strong>liche Gesell-<br />

19 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen; BUWAL [2001a], Wegleitung Bodenaushub; BUWAL<br />

[1999], Erosionsschutz im Landwirtschaftsbetrieb.<br />

20 Vgl. dazu U. Herter / D. Külling [2001], Risikoanalyse Abfalldüngerverwertung Teil 1.<br />

44<br />

44


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

schaft wurde vom BUWAL damit beauftragt, Richtwerte für die Vermeidung von Schadverdichtungen<br />

auszuarbeiten. Sie stellen einen direkten Zusammenhang zwischen dem aktuellen<br />

Zustand der Böden <strong>und</strong> der Zulässigkeit von gewichtsmässigen Bodenbelastungen durch Nutzfahrzeuge<br />

her.<br />

d) Massnahmen gegen konkrete Gefährdungen von Menschen, Tieren<br />

<strong>und</strong> Pflanzen<br />

Ob sich aus einer bestehenden Bodenbelastung eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren<br />

oder Pflanzen ergibt, hängt davon ab, ob ohne Gegenmassnahmen ein hinreichend grosses<br />

Risiko besteht, dass die Schadstoffe auch tatsächlich aufgenommen werden. Können die Wirkungspfade<br />

unterbrochen werden, so kann mit dieser Massnahme dem Schutzziel Genüge getan<br />

werden. Das Bodenschutzrecht verpflichtet die Kantone in solchen Fällen, die kritische Nutzung<br />

im erforderlichen Mass einzuschränken (Art 34 Abs. 2 USG). Eine Wegleitung für die Vollzugsbehörden<br />

zur Gefährdungsabschätzung bei schadstoffbelasteten Böden ist in Ausarbeitung.<br />

Dabei geben die Prüfwerte nach Art. 2 Abs. 5 VBBo die untere Grenze <strong>und</strong> die Sanierungswerte<br />

nach Art. 35 Abs. 3 USG die oberen Grenze jenes Bereiches an, wo die effektive Gefährdungssituation<br />

näher abgeklärt werden muss (Art. 9/10 VBBo).<br />

Bei Belastungen über den Sanierungswerten ist von Gesetzes wegen davon auszugehen, dass<br />

eine entsprechende Nutzung ohne Gefährdung gar nicht mehr möglich ist (vgl. Art. 35 Abs. 3<br />

USG). Die zu treffenden Massnahmen hängen von nutzungsplanerischen Festlegungen ab: Für<br />

gartenbauliche-, land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen ist eine Teilsanierung anzuordnen,<br />

welche die beabsichtigte standortübliche Bewirtschaftung ermöglichen soll (Art. 34 Abs. 3<br />

USG, Art. 10 Abs. 2 VBBo). In den anderen Gebieten ist die betroffene Nutzung zu verbieten.<br />

Bei der Frage, wo gegebenenfalls welche Nutzungseinschränkungen oder gar -verbote zu treffen<br />

sind, treten Konflikte mit raumplanerischen Anliegen auf. Art. 34 Abs. 3 USG regelt die Koordination<br />

nur für bestimmte Spezialfälle, nämlich da, wo ein Nutzungsverbot die raumplanerische<br />

Nutzungszuweisung ganz aus den Angeln heben würde. Raumplanerisch bleibt es unbenommen,<br />

eine Umzonung vorzunehmen, wenn sich dies aus räumlicher Sicht als sinnvoll erweist.<br />

In den übrigen Gebieten nimmt das Umweltschutzrecht zwar unzweifelhaft Einfluss auf<br />

die Organisation der Raumnutzung – Nutzungsverbote tangieren zwangsläufig die raumplanerische<br />

Auseinandersetzung –, es setzt sich aber mit der planungsrechtlichen Situation nicht eigentlich<br />

auseinander. Das räumliche Neben- <strong>und</strong> Miteinander von Nutzungen bleibt Kernaufgabe<br />

der Raumplanung. Das Bodenschutzrecht kann den Planungsprozess nicht ersetzen. Das<br />

Umweltrecht wirkt damit aus der Sicht der Raumplanung als (unumstössliche) Rahmenbedingung,<br />

innerhalb derer sie agieren muss. Die bodenschutzrechtlich motivierte Einschränkung von<br />

Beobachtungsauftrag<br />

Gesamter Raum<br />

Aufwandreduktion:<br />

Beurteilung aufgr<strong>und</strong> von Indikatoren<br />

Abbildung 1: Abschätzung von Schadstoffbelastungen aufgr<strong>und</strong> von Indikatoren<br />

Problematik:<br />

- dürftige Datenlage<br />

- hohe Beprobungskosten<br />

- Analytik<br />

Wissensbasis:<br />

- Auswirkungen der einzelnen Nutzungen<br />

auf die Schadstoffeinträge<br />

- Akkumulationsverhalten der Stoffe<br />

in verschiedenen Böden<br />

Benötigte Raumdaten:<br />

- räumliche Struktur der Nutzungen<br />

- Verteilung der Bodentypen mit<br />

unterschiedlichen Eigenschaften<br />

45<br />

45


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

gung, innerhalb derer sie agieren muss. Die bodenschutzrechtlich motivierte Einschränkung von<br />

Nutzungsbefugnissen engt dabei ihren Spielraum teils erheblich ein.<br />

2.2. Raumbezogener Bodenschutz in weiteren Teilbereichen des<br />

Umweltschutzes<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat in den Ausführungsvorschriften zum übrigen Umweltschutzrecht der Aufforderung<br />

von Art. 33 Abs. 1 USG entsprochen <strong>und</strong> die Bodenfruchtbarkeit als Schutzziel in die<br />

einzelnen Sachbereiche aufgenommen. Ausdrücklich erwähnt wird der Boden als Schutzgut in<br />

der Luftreinhalteverordnung (Art. 1 Abs. 1), der Technischen Verordnung für Abfälle (Art. 1<br />

Bst. a TVA), der Einschliessungsverordnung (Art. 1 ESV), der Freisetzungsverordnung (Art. 1<br />

FrSV), der Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit<br />

(Art. 1 Abs. 2 Bst. c) sowie als Teil des Schutzes vor Umweltgefährdungen in verschiedenen<br />

Bestimmungen der Chemikalienverordnung (ChemV) <strong>und</strong> der Chemikalien-Risikoreduktions-<br />

Verordnung (ChemRRV).<br />

a) Luftreinhaltung<br />

Im Rahmen der Luftreinhaltung gelten Immissionen unter anderem dann als übermässig, wenn<br />

sie die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation oder die Gewässer beeinträchtigen (Art. 2 Abs.<br />

5 Bst. d LRV). Die Massnahmenpläne Luftreinhaltung haben sich bisher auf jene Gebiete konzentriert,<br />

wo die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 7 der Luftreinhalteverordnung überschritten<br />

wurden. Ausdrücklich ist ein Massnahmenplan Luftreinhaltung aber nicht allein bei<br />

Gefährdungen von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen, sondern auch bei Beeinträchtigungen der<br />

Bodenfruchtbarkeit angesagt, wenn diese von Emissionen aus Verkehrsanlagen oder mehreren<br />

stationären Anlagen stammt 21 (Art. 2 Abs. 5 LRV in Kombination mit Art. 44a <strong>und</strong> Art. 31<br />

LRV). Namentlich im Nahbereich von Verkehrsanlagen, aber auch sonst überall dort, wo die<br />

Richtwerte beinahe erreicht oder schon überschritten sind, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.<br />

b) Umgang mit Düngern<br />

Die Regeln der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung über den Umgang mit Düngern<br />

betreffen den Bodenschutz auf raumspezifische Art. Nach Anhang 2.6 Ziff. 3.1 ChemRRV<br />

muss, wer Dünger verwendet, die im Boden vorhandenen Nährstoffe <strong>und</strong> den Nährstoffbedarf<br />

der Pflanzen gemäss den Düngungsempfehlungen ebenso berücksichtigen wie Pflanzenbestand,<br />

Topografie <strong>und</strong> Bodenverhältnisse des Standorts, Witterung sowie Beschränkungen, die nach<br />

der Gewässerschutz-, Natur- <strong>und</strong> Heimatschutz oder Umweltschutzgesetzgebung angeordnet<br />

oder vereinbart worden sind. Auch die einschränkenden Bestimmungen über die Verwendung<br />

stickstoffhaltiger <strong>und</strong> flüssiger Dünger sowie jene von Kompost, Gärgut <strong>und</strong> Presswasser enthalten<br />

einen direkten Bezug zu den Eigenschaften des konkret zu düngenden Bodens (Anhang<br />

2.6 Ziff. 3.2 <strong>und</strong> 4 Abs. 2). Düngerverbote nach Anhang 2.6 Ziff. 3.3 knüpfen sodann an planerische<br />

Ausscheidungen an (Naturschutzgebiete, Gewässerschutzzonen). Klärschlamm darf nicht<br />

mehr zu Düngezwecken abgegeben oder als Dünger verwendet werden (ChemRRV Anhang 2.6<br />

Ziffer 2.1 Abs. 2 <strong>und</strong> Ziff. 3.3.1 Abs. 4). Während der Übergangsfrist bis zum vollständigen in<br />

Kraft treten des Verbots 22 ist es unzulässig, ihn auf Futter- <strong>und</strong> Gemüseflächen, in Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen<br />

<strong>und</strong> für das Einfüllen in Güllengruben zu verwenden (Anhang 2.6 Ziffer 5.2 der<br />

ChemRRV).<br />

21<br />

Zu den Emissionsbegrenzungen als weitergehende Massnahmen des Bodenschutzes vgl. C. Zäch<br />

[1990], Belastete Böden, S. 193.<br />

22<br />

30. September 2006 mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal 2 Jahre, vgl. ChemRRV Anhang 2.6<br />

Ziff. 5.1, 5.2 <strong>und</strong> 5.3 je Abs. 1.<br />

46<br />

46


c) Abfallrecht<br />

Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

Besonders nahe ist die Beziehung zwischen Bodenschutz <strong>und</strong> der Pflicht zur Sanierung von mit<br />

Abfällen belasteten Standorten (Art. 32c USG), die schon von der Begriffsdefinition her eine<br />

räumlich begrenzte Ausdehnung haben. Hier sind die räumlichen Auswirkungen geradezu<br />

problembestimmend 23 . Das Altlastenrecht befasst sich mit den Auswirkungen auf alle<br />

Umweltbereiche. In der Sache verweist Art. 12 AltlV für den Schutz vor Bodenbelastungen auf<br />

die Artikel 34 <strong>und</strong> 35 USG, mithin auf die Regelung des Bodenschutzrechts. Für die gewässerschutzrechtlichen<br />

Aspekte werden demgegenüber eigene Anforderungen festgelegt, welche die<br />

Überwachungs- <strong>und</strong> die Sanierungsbedürftigkeit der Standorte definieren (Art. 9/10 AltlV). Es<br />

muss ein Sanierungsprojekt für die zu treffenden Massnahmen ausgearbeitet werden, bei dessen<br />

Prüfung die Behörde auch die Auswirkungen der Massnahmen auf die Umwelt zu prüfen hat.<br />

Das BUWAL bezeichnet die Altlastensanierung als „typische «Querschnittsdisziplin», die sich<br />

im wesentlichen in die schutzgutbezogenen Umweltbereiche Gewässerschutz, Bodenschutz <strong>und</strong><br />

Luftreinhaltung <strong>und</strong> insbesondere in das Abfallrecht einpassen muss. In einzelnen Fällen werden<br />

auch die Vorschriften über Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz zu berücksichtigen sein.“ Für Sanierungen,<br />

die mit Bauvorhaben gekoppelt sind, wird überdies auf die kantonalen <strong>und</strong> kommunalen<br />

Planungs- <strong>und</strong> Bauvorschriften verwiesen 24 .<br />

Bezugnahmen zur räumlichen Planung kann man sich allerdings auch ausserhalb von Bauvorhaben<br />

vorstellen. Im selben Mass, wie sich aus den einzelnen altlastenrechtlich bedeutsamen<br />

Umweltbereichen ein räumlicher Abstimmungsbedarf ergibt, bezieht er auch den Umgang mit<br />

Altlasten mit ein. Dann kann es sinnvoll sein, die Frage der Art <strong>und</strong> Weise der Sanierung in ein<br />

räumliches Entwicklungskonzept zu integrieren (namentlich da, wo die Flächen dem Gemeinwesen<br />

gehören, wie z.B. Familiengartenareale) <strong>und</strong> die Entscheidung, ob Nutzungsverbote ausgesprochen<br />

werden oder ob an ihre Stelle Dekontaminationen oder Nutzungsänderungen ins<br />

Auge zu fassen sind, von raumplanerischen Überlegungen abhängig zu machen.<br />

Ebenfalls sehr enge Querbezüge zu Raumplanung <strong>und</strong> Ressourcenschutz bestehen im Deponierecht.<br />

Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden (Art. 30e USG). Deren Standort<br />

ist im Rahmen der kantonalen Abfallplanung (Art. 31 USG) in den Richtplänen auszuweisen<br />

<strong>und</strong> in entsprechenden Nutzungszonen auszuscheiden (Art. 17 TVA); das B<strong>und</strong>esgericht hat bereits<br />

sehr früh erkannt, dass Deponien einer Planungspflicht unterliegen 25 . Nach dem Abschluss<br />

von Deponien sind das Gr<strong>und</strong>wasser, das Abwasser <strong>und</strong> die Deponiegase so lange zu kontrollieren,<br />

bis schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich erscheinen.<br />

Überdies sorgt die Behörde dafür, dass die Bodenfruchtbarkeit der rekultivierten Deckschicht<br />

überwacht wird (Art. 28 TVA).<br />

Es sei noch auf eine Sonderbestimmung zur Verwertung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen<br />

für Siedlungsabfälle hingewiesen: Gemäss Art. 13 TVA darf deren Schlacke unter bestimmten<br />

Voraussetzungen beim Bau von Strassen, Plätzen <strong>und</strong> Dämmen verwertet werden (nur<br />

ausserhalb von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutzarealen). Nach Abs. 4 der Bestimmung<br />

schränkt die Behörde diese Form der Verwertung aber ein, wenn dies aufgr<strong>und</strong> besonderer<br />

örtlicher Verhältnisse zum Schutze der Gewässer oder zur Erhaltung der Fruchtbarkeit<br />

des Bodens notwendig ist.<br />

23 Zu den Systemgrenzen von belasteten Standorten vgl. C. Wenger / et al. [2001], Kataster belastete<br />

Standorte, S. 10 ff.<br />

24 B. Hammer et al. [2001], Erstellung von Sanierungsprojekten, S. 9 f.<br />

25 BGE 116 Ib 50 ff. E. 3b S. 54.<br />

47<br />

47


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

d) Störfallrecht<br />

Das Störfallrecht verpflichtet die BetreiberInnen von Anlagen, die bei ausserordentlichen Ereignissen<br />

den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen können, die notwendigen<br />

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung <strong>und</strong> der Umwelt zu treffen (Art. 10 Abs. 1 USG).<br />

Die Fruchtbarkeit des Bodens ist als Schutzgut mit erfasst (Art. 10 Abs. 1 in Verbindung mit<br />

Art. 1 USG) 26 . Nach der einschlägigen Richtlinie liegt dann eine schwere Schädigung der<br />

Bodenfruchtbarkeit vor, wenn die betroffene Fläche multipliziert mit der Anzahl Jahre der Beeinträchtigung<br />

den Wert von 0,02 km 2 ·Jahre erreicht (z.B. Ausfall der Ernte von 1 ha während<br />

zweier Jahre) 27 . Anhang 2 zur Störfallverordnung [StFV] nennt die Gr<strong>und</strong>sätze, die es beim<br />

Treffen von Sicherheitsmassnahmen zu befolgen gilt. Neben technischen, betrieblichen <strong>und</strong> organisatorischen<br />

Massnahmen sind insbesondere auch geeignete Standorte zu wählen <strong>und</strong> es sind<br />

die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten (Art. 10 Abs. 1 USG). Dem ist in der Richt-<br />

<strong>und</strong> Nutzungsplanung Rechnung zu tragen 28 .<br />

e) Gentechnik im Ausserhumanbereich<br />

Die dauerhafte Erhaltung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong> der Fruchtbarkeit des Bodens gehört<br />

zum ausdrücklichen Schutzauftrag auch des Gentechnikgesetzes (Art. 1 Abs. 2 Bst. b GTG).<br />

Gentechnisch veränderte Organismen, die bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden<br />

sollen, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn auf Gr<strong>und</strong> von Versuchen im geschlossenen<br />

System <strong>und</strong> von Freisetzungsversuchen belegt ist, dass sie unter anderem den<br />

Stoffhaushalt der Umwelt nicht schwerwiegend oder dauerhaft beeinträchtigen <strong>und</strong> keine wichtigen<br />

Funktionen des betroffenen Ökosystems, insbesondere die Fruchtbarkeit des Bodens,<br />

schwerwiegend oder dauerhaft beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 Bst. c <strong>und</strong> d GTG).<br />

In ähnlicher Weise bindet Art. 8 Abs. 1 der Freisetzungsverordnung (FrSV) schon die Bewilligung<br />

von Freisetzungsversuchen an die Voraussetzung, dass diese den Stoffhaushalt in der<br />

Umwelt nicht stark oder dauerhaft stören können <strong>und</strong> wichtige Funktionen des betroffenen<br />

Ökosystems, insbesondere die Fruchtbarkeit des Bodens, nicht stark oder dauerhaft beeinträchtigen<br />

können. Einen direkten Raumbezug zu bestimmten Gebieten schafft Art. 8 Abs. 2 FrSV,<br />

indem Freisetzungsversuche in besonders empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen 29<br />

nur dann zulässig sind, wenn der Umgang mit den betroffenen Organismen in der Umwelt zur<br />

Vermeidung oder Behebung schädlicher oder lästiger Einwirkungen auf Menschen, Tiere,<br />

Pflanzen oder die Umwelt dient.<br />

2.3. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Raumplanung<br />

Der Raumplanung wird gemeinhin die Aufgabe zugewiesen, für den quantitativen Bodenschutz<br />

zu sorgen, d.h. für die langfristige Erhaltung offener Bodenflächen 30 . Raumplanung hat aber einen<br />

weiter gehenden Auftrag: Sie setzt sich in einem umfassenden Sinn mit den anstehenden<br />

<strong>und</strong> aufkommenden räumlichen Problemen auseinander <strong>und</strong> sie will die massgeblichen raum-<br />

26<br />

H. Seiler [2002], Kommentar USG, N 27 zu Art. 10.<br />

27<br />

BUWAL [1996a], Beurteilungskriterien I zur Störfallverordnung, S. 6.<br />

28<br />

In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Bst. c RPG <strong>und</strong> Art. 47 Abs. 1 RPV. Dazu H. Seiler [2002], Kommentar<br />

USG, N 73 zu Art. 10 sowie R. Simoni [1995], Störfallrisiken.<br />

29<br />

Als solche Gebiete gelten gemäss Abs. 3 der Bestimmung Naturschutzgebiete, oberirdische Gewässer<br />

<strong>und</strong> ein 3 m breiter Streifen entlang solchen Gewässern, unterirdische Gewässer <strong>und</strong> der Fassungsbereich<br />

S1 von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen sowie Wald.<br />

30<br />

Vgl. R. Muggli [2002], Teilrevision RPG, S. 601, 614; A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar RPG,<br />

Einleitung N 60; A. Brunner [2002], Bodenschutz, Stoffe <strong>und</strong> Gewässerschutz, S. 526; P. Tschannen<br />

[1999a], Kommentar RPG N 15 zu Art. 1.<br />

48<br />

48


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

wirksamen Handlungsbeiträge über längere Zeit koordinieren <strong>und</strong> steuern 31 . Rechtlich ist dieser<br />

Auftrag insbesondere in der Pflicht der Kantone enthalten, einen Richtplan zu erstellen. Nach<br />

Art. 8 RPG müssen in seinem Rahmen die raumwirksamen Tätigkeiten 32 aller Aufgabenträger 33<br />

koordiniert werden, wo auch immer sie in der Gesetzgebung ihre Rechtsgr<strong>und</strong>lage haben <strong>und</strong><br />

sofern sie von so qualifizierter räumlicher Bedeutung sind, dass sie zum Richtplangeschäft werden<br />

34 . Raumwirksam sind nach Art. 1 Abs. 1 RPV jene Tätigkeiten, welche die Nutzung des<br />

Bodens oder die Siedlung des Landes verändern oder die dazu bestimmt sind, die jeweilige Nutzung<br />

des Bodens oder die jeweilige Besiedlung des Landes zu erhalten.<br />

Hier nun wird die Verbindung zum Nachhaltigkeitsprinzip gemäss Art. 73 BV wesentlich. Als<br />

Zielnorm richtet sich Art. 73 BV an die Gemeinwesen aller Stufen. Er verlangt von ihnen ein<br />

Programm, <strong>und</strong> zwar ein Programm mit vorgegebenem Inhalt: Zwischen der Natur <strong>und</strong> ihrer<br />

Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits<br />

muss ein dauerhaftes ausgewogenes Verhältnis angestrebt werden. Auch Raumplanung ist eine<br />

Form von Programmfestlegung, gerade in Bezug auf die Bodennutzung. Als Verfassungsprinzip<br />

ist das Nachhaltigkeitsprinzip deshalb ganz wesentlich auch Richtschnur für die Planungen, sei<br />

es im Rahmen der Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten, sei es im Rahmen von Güterabwägungen.<br />

Gibt es mehrere sinnvolle Lösungen, so ist jene vorzuziehen, die dem Erfordernis der<br />

Nachhaltigkeit am nächsten kommt <strong>und</strong> in ihrer Summe dürfen die zahlreichen Einzelfallentscheidungen<br />

die Ressource Boden nicht über ein gewisses Mass hinaus beanspruchen.<br />

Die Funktion der Böden als erneuerbare Ressource im Stoffwechsel der Natur wird damit für<br />

die Abwägung, wo wie viel Boden mit welcher Intensität beansprucht werden soll, wichtig.<br />

Veränderungen der ökologischen Leistungsfähigkeit der Böden sind Teil der räumlichen Entwicklung;<br />

Bodenschutzprobleme sind allein schon vom Gegenstand her räumliche Probleme.<br />

Nichts anderes sagt Art. 1 Abs. 2 RPG, der B<strong>und</strong>, Kantone <strong>und</strong> Gemeinden dazu anhält, mit den<br />

Massnahmen der Raumplanung unter anderem insbesondere die Bestrebungen zu unterstützen,<br />

welche die natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden schützen. Soweit die Raumplanung die betreffenden<br />

Handlungsbeiträge nicht nur koordiniert, sondern ihre Instrumente auch zur Steuerung<br />

einsetzt, steht sie nicht nur im Dienst des quantitativen, sondern auch in jenem des längerfristig<br />

vorsorgenden qualitativen Bodenschutzes.<br />

Speziell greift die Raumplanungsverordnung die Problematik der Erhaltung ausreichender<br />

Fruchtfolgeflächen auf <strong>und</strong> widmet ihr ein eigenes Kapitel (Art. 26 ff. RPV). Ein entsprechender<br />

Sachplan (Art. 29 RPV) wurde mit B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom 8. April 1992 35 verabschiedet.<br />

Die damit bezweckte langfristige Sicherung eines Mindestumfangs von ackerfähigen Flächen<br />

impliziert auch deren Erhaltung in qualitativer Hinsicht. Damit schafft der Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

einen direkter Bezug zwischen der raumplanerischen Flächenausscheidung <strong>und</strong> dem<br />

Schutz der Bodenfruchtbarkeit. Die seit Erlass des Sachplans erfolgte Stärkung der Anliegen<br />

des qualitativen Bodenschutzes, insbesondere der Einbezug auch der physikalischen <strong>und</strong> biologischen<br />

Belastungen, muss sich in entsprechenden qualitativen Anforderungen an die auszuscheidenden<br />

Flächen niederschlagen. Hier besteht noch grosser Nachholbedarf 36 . Indem der<br />

31<br />

Vgl. M. Huser et al. [1996], Begriffe zur Raumplanung, S. 112 <strong>und</strong> 124.<br />

32<br />

Im Sinne der Legaldefinition von Art. 1 RPV.<br />

33<br />

Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 19 zu Art. 1.<br />

34<br />

Dazu P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 8 zu Art. 6. Der Richtplan selbst zeigt nur die Ergebnisse<br />

der Richtplanung auf (Art. 5 Abs. 1 RPV, vgl. B. Rudin [1992], Richtplan, S. 93 f.; P. Tschannen<br />

[1999a], Kommentar RPG N 7 ff. zu Art. 8).<br />

35<br />

BBl 1992 II 1649, vgl. dazu die Begründung <strong>und</strong> die Kantonsdossiers in: EJPD (BRP) / EVD (BLW)<br />

[1992], Sachplan Fruchtfolgeflächen.<br />

36<br />

Vgl. C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, insbes. S. 15 ff.<br />

49<br />

49


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

Sachplan zugleich quantitative wie auch qualitative Ansprüche an die Raumplanung stellt,<br />

kommt ihm im Rahmen der Ressourcenerhaltung eine instrumentelle Bedeutung zu, die weit<br />

über die Ernährungsplanung hinausgeht.<br />

2.4. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Gewässerschutzes<br />

Boden wird vom Gewässerschutzrecht als Teil des Gewässers verstanden: Nach Art. 4 GSchG<br />

gehören Sohle <strong>und</strong> Böschung gewässerschutzrechtlich ebenso zu den oberirdischen Gewässern,<br />

wie die Deckschicht zum unterirdischen Gewässer zu zählen ist. Die Frage, wie weit sich die<br />

Deckschicht ausdehnt, wird allerdings uneinheitlich beantwortet 37 . Verstehen die einen unter der<br />

Deckschicht die gesamte Schicht, die sich über dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter befindet, bis hin zur Bodenoberfläche<br />

38 , so will neuerdings die Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz nur den „nicht wassergesättigten<br />

Untergr<strong>und</strong> über dem Gr<strong>und</strong>wasserspiegel mit Ausnahme des Bodens“ als vom Gewässerschutzrecht<br />

erfasst wissen, wobei unter Boden, in Anlehnung an die Regelung des Umweltschutzrechts,<br />

der durchwurzelbare Bereich verstanden wird. 39 . Der Gr<strong>und</strong> dafür liegt allerdings<br />

wohl eher im Bestreben, den Geltungs- <strong>und</strong> damit den verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeitsbereich<br />

gegenüber dem Bodenschutzrecht abzugrenzen 40 , als dass die Abgrenzung<br />

sachlich gerechtfertigt wäre 41 . Boden im Sinne des Bodenschutzrechts kann jedenfalls auch<br />

nach dieser Wegleitung gewässerschutzrechtlich von Bedeutung sein 42 .<br />

Die Gewässerschutzverordnung nimmt denn auch an zahlreichen Stellen die Verbindung zum<br />

Bodenschutz auf. Insgesamt ist eine enge Verbindung der beiden Rechtsgebiete auszumachen,<br />

die aus den Funktionen des Bodens für das Gewässer resultiert.<br />

So wird für die Zulässigkeit von Versickerungen auf das Reinigungs- bzw. Abbauvermögen des<br />

konkret betroffenen Bodens abgestellt:<br />

37 Im Recht selbst wird der Begriff der Deckschicht nicht näher umschrieben (J.R. Bose [1996], Schutz<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers, S. 4). Man greift auf den hydrogeologischen Begriff zurück (J.R. Bose [1996], Schutz<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers, S. 93), der allerdings nicht einheitlich ist (B. Hölting [1996], Hydrogeologie, S. 95).<br />

38 So der Kanton St. Gallen (http://umwelt.sg.ch/content/umwelt/glossar_umwelt.html; Stand: 1.3.05) wo Deckschicht<br />

als „Boden <strong>und</strong> nicht wassergesättigter Untergr<strong>und</strong>, die das Gr<strong>und</strong>wasser überdecken“ definiert<br />

wird.<br />

39 BUWAL [2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 12 <strong>und</strong> 124.<br />

40 BUWAL [2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 12: Abweichungen vom hydrogeologischen Begriff<br />

werden damit begründet, dass eine einheitliche Begriffswahl bei der praktischen Umsetzung des<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzes von entscheidender Bedeutung sei <strong>und</strong> vor Missverständnissen bewahre.<br />

41 Es liegt z.B. im Bestreben des Gewässerschutzrechts, auch alle Verunreinigungen des Oberbodens zu<br />

verhindern, die zu Gr<strong>und</strong>wasserbeeinträchtigungen führen könnten. Vgl. dazu GSchG Art. 6 (Abs. 1:<br />

Verbot, Stoffe mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen,<br />

Abs. 2: Verbot des Ablagerns von Stoffen ausserhalb eines Gewässers, sofern die konkrete Gefahr einer<br />

Verunreinigung des Wassers entsteht), Art. 9 Abs. 2 (Kompetenz des B<strong>und</strong>esrats, hierüber Vorschriften<br />

zu erlassen).<br />

42 Hervorgehoben werden die Bedeutung des Bodens im Bezug auf Reinigungsprozesse (BUWAL<br />

[2004b], Wegleitung Gr<strong>und</strong>wasserschutz, S. 19) <strong>und</strong> der negative Einfluss von Bodenversiegelung <strong>und</strong><br />

-verdichtung auf die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (S. 25). Bodenk<strong>und</strong>liche Gegebenheiten können besondere<br />

Anforderungen an Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen bedingen (S. 39), werden im Allgemeinen aber bei der Ausscheidung<br />

von Schutzzonen nicht berücksichtigt. Hingegen können Ausnahmeregelungen für die Verwendung<br />

von flüssigen Hofdüngern entscheidend von den Bodeneigenschaften abhängen (S. 60). In den<br />

Zuströmbereichen sind – im Hinblick auf die zulässige Bewirtschaftung – pedologische Gr<strong>und</strong>lagen in<br />

Form von Bodenkarten zu erheben (S. 90).<br />

50<br />

50


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

GSchV Art. 3 Abs. 1 <strong>und</strong> 2:<br />

Die Behörde beurteilt, ob Abwasser bei der Versickerung als verschmutzt oder nicht verschmutzt gilt, auf<br />

Gr<strong>und</strong>:<br />

− der Art, der Menge, der Eigenschaften <strong>und</strong> des zeitlichen Anfalls der Stoffe, die im Abwasser enthalten<br />

sind <strong>und</strong> Gewässer verunreinigen können;<br />

− des Umstands, ob das Abwasser wegen der bestehenden Belastung des Bodens oder des nicht<br />

wassergesättigten Untergr<strong>und</strong>es verunreinigt werden kann;<br />

Sie berücksichtigt ausserdem, ob<br />

− das Abwasser im Boden oder im nicht wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> ausreichend gereinigt werden<br />

kann;<br />

− die Richtwerte der VBBo langfristig eingehalten werden können, ausgenommen bei der Versickerung<br />

in einer dafür bestimmten Anlage oder an Verkehrswegen im Bereich der Böschungen <strong>und</strong> der Grünstreifen.<br />

GSchV Art. 3 Abs. 3:<br />

Von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser gilt in der Regel als nicht verschmutztes<br />

Abwasser, wenn es<br />

...bei der Versickerung im Boden oder im nicht wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> ausreichend gereinigt wird;<br />

...von Gleisanlagen stammt, bei denen langfristig sichergestellt ist, dass … Pflanzenschutzmittel bei der<br />

Versickerung durch eine mikrobiell aktive Bodenschicht ausreichend zurückgehalten <strong>und</strong> abgebaut werden.<br />

GSchV Art. 8 Abs. 2 Bst. b:<br />

Die Behörde kann das Versickernlassen von kommunalem Abwasser oder von anderem verschmutztem<br />

Abwasser vergleichbarer Zusammensetzung bewilligen, wenn beim betroffenen Gr<strong>und</strong>wasser die Anforderungen<br />

an die Wasserqualität nach Anhang 2 nach der Versickerung des Abwassers eingehalten werden.<br />

GSchV Art. 8 Abs. 2 Bst. c:<br />

Die Behörde kann das Versickernlassen von kommunalem Abwasser oder von anderem verschmutztem<br />

Abwasser vergleichbarer Zusammensetzung bewilligen, wenn ... die Richtwerte der VBBo auch langfristig<br />

nicht überschritten werden oder wenn beim Fehlen von Richtwerten die Bodenfruchtbarkeit auch langfristig<br />

gewährleistet ist.<br />

All diese Anforderungen erfordern eine ausreichende Kenntnis des Reinigungs- <strong>und</strong> Rückhaltevermögens<br />

der Böden. Nach Anhang 1 der Gewässerschutzverordnung sollen diese Deckschichten<br />

naturnahen Verhältnissen entsprechen <strong>und</strong> insbesondere die Selbstreinigungsprozesse<br />

<strong>und</strong> die Wechselwirkungen zwischen Wasser <strong>und</strong> Umgebung uneingeschränkt gewährleisten<br />

(Ziff. 2 Abs. 2) 43 .<br />

Das Gewässerschutzrecht schafft aber nicht nur einen Boden-, sondern auch einen Raumbezug<br />

<strong>und</strong> es verknüpft sogar beides miteinander. Dem planerischen Schutz der Gewässer ist im Gewässerschutzrecht<br />

ein eigener Abschnitt gewidmet (Art. 19 ff. GSchG); er mündet aus in die<br />

Ausscheidung von<br />

− Gewässerschutzbereichen (unterschieden in Gewässerschutzbereiche Au <strong>und</strong> Ao sowie Zuströmbereiche<br />

Zu <strong>und</strong> Zo; für deren Definition vgl. Anhang 4 GSchV),<br />

− Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen (umfassend Fassungsbereich S1, engere Schutzzone S2 <strong>und</strong> weitere<br />

Schutzzone S3, vgl. Anhang 4 GSchV)<br />

− Gr<strong>und</strong>wasserschutzarealen (für die künftige Nutzung <strong>und</strong> Anreicherung von Gr<strong>und</strong>wasservorkommen)<br />

Die Kantone erstellen Gewässerschutzkarten, in denen diese Gebiete ausgewiesen werden. Die<br />

Massnahmen zum Schutz umfassen Nutzungsrestriktionen <strong>und</strong> betreffen teilweise direkt auch<br />

43 Vgl. auch Anhang 2 GSchV Ziff. 21 Abs. 5, wonach die schützende Deckschicht durch Versickerungsanlagen,<br />

Wasserentnahmen <strong>und</strong> andere bauliche Eingriffe möglichst nicht verletzt werden <strong>und</strong> die Hydrodynamik<br />

nicht derart verändert werden darf, dass sich nachteilige Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />

ergeben.<br />

51<br />

51


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

den Umgang mit dem Boden (Anhang 4 der Gewässerschutzverordnung, vgl. Ziff. 211 Abs. 3<br />

Bst. c 44 , Ziff. 212 45 <strong>und</strong> Ziff. 221 Abs. 1 Bst. c 46 ).<br />

2.5. Bodenschutz im Aufgabenbereich des Natur- <strong>und</strong><br />

Heimatschutzes<br />

Im Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht kommt der unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden in<br />

zweifacher Hinsicht Bedeutung zu:<br />

1. Seltene <strong>und</strong> regionstypische Böden können als solche im Sinne des klassischen Objektschutzes<br />

schützenswert sein. Ausschlaggebend für deren Schutzwürdigkeit sind ihre Eignung als<br />

Zeitzeugen der Verwitterungsgeschichte, der Bodenbildung <strong>und</strong> der Kulturgeschichte sowie<br />

standörtliche Besonderheiten. Der Schutz von solchen Böden kann als Teil des Geotopschutzes<br />

verstanden werden. 47<br />

2. Böden sind aber auch die Lebensgr<strong>und</strong>lage für die darauf wachsende Pflanzendecke <strong>und</strong> die<br />

sich darin aufhaltende Fauna. Sie haben in diesem Sinne Teil am Schutz der einheimischen<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt wie auch an jenem der Kulturlandschaft. Die Heterogenität der Böden<br />

kommt dabei manchen Zielen des ökologischen Ausgleichs entgegen (Art. 18b Abs. 2 NHG,<br />

Art. 15 NHV): Die natürlich gewachsenen Unterschiede begünstigen ein breiteres Artenspektrum<br />

<strong>und</strong> sie haben einen prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild.<br />

Das Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrecht hat sich seit je planerischer Mittel zur Durchsetzung seiner<br />

Anliegen bedient. Dass dabei auch den Bodeneigenschaften die nötige Beachtung geschenkt<br />

werden müsste, wurde in der Vergangenheit kaum beachtet. Die heutigen Bestrebungen zur<br />

ökologischen Vernetzung der Landschaftselemente erhöhen den Abstimmungsbedarf allerdings<br />

erheblich. Wenn Biotope untereinander vernetzt werden sollen <strong>und</strong> hierzu neue Ausgleichsflächen<br />

geschaffen werden, so fruchtet dies nichts, wenn sich die Flächen von ihren Bodeneigenschaften<br />

her dazu wenig eignen. Man wird dann versuchen, die erwünschten Standortbedingungen<br />

künstlich herzustellen. Im Ergebnis kann das zu erheblichen Konflikten mit dem Bodenschutz<br />

führen.<br />

44 Bei der Ausbeutung von Kies, Sand <strong>und</strong> anderem Material im Gewässerschutzbereich Au muss der Boden<br />

nach der Ausbeutung wieder so hergestellt werden, dass seine Schutzwirkung der ursprünglichen<br />

entspricht.<br />

45 Wenn bei der Bodenbewirtschaftung in den Zuströmbereichen Zu <strong>und</strong> Zo wegen der Abschwemmung<br />

<strong>und</strong> Auswaschung von Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Düngern Gewässer verunreinigt werden,<br />

legen die Kantone die zum Schutz des Wassers erforderlichen Massnahmen fest. Als solche gelten beispielsweise:<br />

a. Verwendungseinschränkungen für Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> für Dünger, welche die Kantone nach den<br />

Anhängen 2.5 Ziffer 1.1 Absatz 4 <strong>und</strong> 2.6 Ziffer 3.3.1 Absatz 3 ChemRRV festlegen;<br />

b. Einschränkung der acker- <strong>und</strong> gemüsebaulichen Produktionsflächen;<br />

c. Einschränkung bei der Kulturwahl, bei der Fruchtfolge <strong>und</strong> bei Anbauverfahren;<br />

d. Verzicht auf Wiesenumbruch im Herbst;<br />

e. Verzicht auf Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland;<br />

f. Verpflichtung zu dauernder Bodenbedeckung;<br />

g. Verpflichtung zur Verwendung besonders geeigneter technischer Hilfsmittel, Verfahren, Einrichtungen<br />

oder Betriebsmethoden.<br />

46 In der Zone S3 ist die Versickerung von Abwasser nicht zulässig, ausgenommen ist die Versickerung<br />

von nicht verschmutztem Abwasser von Dachflächen (Art. 3 Abs. 3 Bst. a) über eine bewachsene Bodenschicht<br />

(für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gilt Artikel 9 Absatz 3 VWF).<br />

47 Vgl. T. Mosimann [1999], Bodenschutz in Raumplanung, S. 4<br />

52<br />

52


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

2.6. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Landwirtschaft<br />

Das Landwirtschaftsrecht hat mit dem per 1.1.1999 erfolgten Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes<br />

eine tief greifende Neuausrichtung erfahren. Erhaltung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> Pflege der Kulturlandschaft gehören zu den Zielen, für deren Erreichen der<br />

B<strong>und</strong> mit seinen Massnahmen zu sorgen hat. Die Art <strong>und</strong> Weise der Produktion soll dabei nicht<br />

nur auf den Markt ausgerichtet, sondern zugleich auch nachhaltig sein (Art. 104 BV, Art. 1<br />

LWG). Der B<strong>und</strong> ist von Verfassung wegen explizit dazu verpflichtet, die Umwelt vor Beeinträchtigungen<br />

durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien <strong>und</strong> anderen Hilfsstoffen<br />

zu schützen (Art. 104 Abs. 3 Bst. d BV 48 ).<br />

Der Bodenschutz gewinnt im Rahmen dieser Neuausrichtung zunehmend an Bedeutung, zumal<br />

nur die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe gefördert werden sollen (Art. 104 Abs. 2<br />

BV). Die Erhaltung der Regenerationsfähigkeit der Umweltressourcen <strong>und</strong> der sorgsame Umgang<br />

damit wird zu einer wesentlichen Anforderung 49 . Ein vom B<strong>und</strong>esamt für Landwirtschaft<br />

in Zusammenarbeit mit den Forschungsanstalten <strong>und</strong> interessierten Kreisen erarbeitetes Bodenkonzept<br />

zeigt auf, welche Massnahmen notwendig sind, um die Ertragsfähigkeit des Bodens<br />

langfristig sicherzustellen 50 . Eine ausgeglichene Düngerbilanz 51 <strong>und</strong> ein geeigneter Bodenschutz<br />

52 sind Kriterien des ökologischen Leistungsnachweises <strong>und</strong> damit Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />

für die Ausrichtung von Direktzahlungen.<br />

Indem der B<strong>und</strong> die für den Vollzug <strong>und</strong> zur Wirkungskontrolle nötigen Datengr<strong>und</strong>lagen zu<br />

erheben hat (Art. 185 LWG) dürfte sich längerfristig auch die Datengr<strong>und</strong>lage betreffend den<br />

Zustand <strong>und</strong> die Veränderung der landwirtschaftlichen Böden verbessern. Die Landwirtschaftspolitik<br />

lässt sich dann auch besser beurteilen. In diesem Sinne hat der B<strong>und</strong>esrat eine „Verordnung<br />

über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ erlassen 53 . Diese Verordnung<br />

regelt die Beurteilung der Agrarpolitik <strong>und</strong> der Leistungen der Landwirtschaft unter dem<br />

Gesichtspunkt ihrer wirtschaftlichen, ökologischen <strong>und</strong> sozialen Auswirkungen. Die Beurteilung<br />

ist periodisch vorzunehmen.<br />

2.7. Bodenschutz im Aufgabenbereich der Waldwirtschaft<br />

Der Wald erfüllt wichtige Aufgaben im Bereich des Ressourcenschutzes (unter anderem Regulierung<br />

des Wasserangebots, Schutz vor Erosion <strong>und</strong> Degradierung, Kohlenstoffspeicher <strong>und</strong><br />

Reinigung von Luftschadstoffen). Er wird durch die Waldgesetzgebung geschützt, auf welche<br />

das Raumplanungsgesetz vollumfänglich verweist (Art. 18 Abs. 3 RPG); Wald ist keine Nutzungszone<br />

im raumplanerischen Sinne. Nach Art. 20 Abs. 1 WaG ist der Wald so zu bewirtschaften,<br />

dass er seine Funktionen dauernd <strong>und</strong> uneingeschränkt erfüllen kann. Die Befolgung<br />

dieses Gr<strong>und</strong>satzes wird vom Gesetz als Nachhaltigkeit bezeichnet. Das Waldrecht gilt denn<br />

48<br />

Vgl. dazu z.B. die Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung<br />

EVD, DüBV), SR 916.171.1<br />

49<br />

Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 4772.<br />

50<br />

T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft.<br />

51<br />

Art. 6 <strong>und</strong> Anhang Ziff. 2 der Direktzahlungsverordnung DZV sowie die besonderen Anforderungen an<br />

die biologische Landwirtschaft in Art. 12 der Bio-Verordnung.<br />

52<br />

Art. 9 <strong>und</strong> Anhang Ziff. 5 DZV. Für die biologische Landwirtschaft kennt Art. 10 Bio-Verordnung<br />

Massnahmen, welche die Fruchtbarkeit des Bodens nicht nur zu erhalten, sondern wenn möglich auch zu<br />

steigern versuchen.<br />

53 SR 919.118.<br />

53<br />

53


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

I - Ausgangspunkt<br />

auch als bestes Beispiel für eine gelungene Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Gesetzgebung<br />

54 .<br />

Die Kantone erlassen im Rahmen der forstlichen Planung Vorschriften zur Bewirtschaftung des<br />

Waldes (Art. 20 Abs. 2 WaG, Art. 18 WaV). Diese kantonalen Ausführungsbestimmungen bedürfen<br />

zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des B<strong>und</strong>es (Art. 52 WaG). In den Planungsdokumenten<br />

sind mindestens die Standortverhältnisse sowie die Waldfunktionen mit ihrer Gewichtung<br />

festzuhalten (Art. 18 Abs. 2 WaV). Für die Koordination der unterschiedlichen Nutzungsansprüche<br />

kommt dem regionalen Waldplan, auch Waldentwicklungsplan (WEP) genannt, besondere<br />

Bedeutung zu. Es handelt sich um ein richtplanähnliches Instrument mit einem Planungshorizont<br />

von etwa 20 Jahren, das behördenverbindlich ausgestaltet ist <strong>und</strong> gemäss Art. 18<br />

Abs. 3 WaV der Bevölkerung Informations- <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte sichert 55 . Für Rodungen ist<br />

eine Interessenabwägung erforderlich (Art. 4 ff. WaG).<br />

Der Schutz von Waldböden, Bäumen <strong>und</strong> Trinkwasser ist eines der fünf prioritären Ziele des<br />

Waldprogramms Schweiz (WAP-CH). Das mittelfristig angestrebte Ziel erscheint in dieser Beziehung<br />

als ehrgeizig: „Waldböden, Bäume <strong>und</strong> Trinkwasser sind durch Stoffeinträge, unsachgemässe<br />

Bewirtschaftung <strong>und</strong> entsprechende physikalische Einwirkungen nicht gefährdet.“ Um<br />

dies zu gewährleisten, sollen sensitive <strong>und</strong> belastete Standorte sowie die Bodenverdichtung erfasst<br />

werden. Es sollen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Zielvereinbarungen zur ihrer speziellen Bewirtschaftung<br />

geschaffen <strong>und</strong> falls notwendig Massnahmen zur Verbesserung verdichteter Böden ergriffen<br />

werden 56 .<br />

2.8. Bodenschutz in weiteren Aufgabenbereichen<br />

Auch in weiteren Aufgabenbereichen stehen einzelne Schutzbestimmungen <strong>und</strong> Vorsichtsmassnahmen<br />

in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Bodenschutzanliegen. Wegen ihrer Bedeutung<br />

werden im Folgenden zwei Bereiche besonders hervorgehoben: Die bodenk<strong>und</strong>liche<br />

Baubegleitung <strong>und</strong> der fischereirechtliche Schutz der Lebensräume von Fischen, Krebsen <strong>und</strong><br />

Fischnährtieren.<br />

a) Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung<br />

Bodenschutzmassnahmen beim Bauen <strong>und</strong> bei der Vornahme von Terrainveränderungen sind<br />

ein wichtiges Anliegen des physikalischen Bodenschutzes (Art. 6 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sowie Art. 7<br />

Abs. 2 VBBo). Sind mit Bauvorhaben grössere Erdbewegungen verb<strong>und</strong>en, so werden zunehmend<br />

spezifisch ausgebildete Personen als BaubegleiterInnen eingesetzt. Ihre Aufgaben <strong>und</strong><br />

Pflichten werden projektbezogen in einem Pflichtenheft verankert. Dieses Pflichtenheft bildet je<br />

nach anwendbarem Verfahren Bestandteil der Baubewilligung, der Plangenehmigungsverfügung<br />

oder der Baukonzession 57 . Die Aufgaben <strong>und</strong> Kompetenzen der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung<br />

sind auch ein häufiges Thema in Submissionsverfahren <strong>und</strong> in den Pflichtenheften einer<br />

UVP.<br />

54 B. Marquardt [2003], Nachhaltigkeitsprinzip, S. 221.<br />

55 BUWAL [1996b], Handbuch forstliche Planung.<br />

56 BUWAL [2004a], Waldprogramm Schweiz, S. 30, 33 <strong>und</strong> 44.<br />

57 Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleiter können auch bei Bauvorhaben innerhalb der Bauzone zum Einsatz gelangen;<br />

vgl. z.B. Kt. FR, Verordnung über den Bodenschutz vom 20. August 2002, Art. 5 Abs. 2: Es [das<br />

Amt für Umweltschutz] sorgt für die Anwendung der VBBo bei Bodenveränderungen auf Baustellen in<br />

einer Bauzone. Zu diesem Zweck kann es vom Bauherrn eine bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung durch eine<br />

Fachstelle verlangen.<br />

54<br />

54


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

I - Ausgangspunkt<br />

Für die konkrete Ausgestaltung der Pflichten wurden auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> auf kantonaler Ebene in<br />

Zusammenarbeit mit privaten Organisationen behördliche Richtlinien <strong>und</strong> Verbandsnormen<br />

ausgearbeitet. Auf B<strong>und</strong>esebene sehen die Bodenschutzrichtlinien beim Bau von Gasleitungen<br />

explizit eine bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung bei den Projektierungs-, Bau- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten<br />

vor 58 . Die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) hat eigene Verbandsnormen<br />

erlassen, denen faktisch Verbindlichkeit zukommt, weil sie den Behörden als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für <strong>und</strong> Bestandteil von Bewilligungen dienen 59 . Analoges gilt für die Richtlinien des<br />

Schweizerischen Fachverbandes für Sand <strong>und</strong> Kies, Kulturland <strong>und</strong> Kiesabbau (FSK) 60 . Es wird<br />

angestrebt, künftig bei allen Vorhaben, die mit grösseren Erdbewegungen verb<strong>und</strong>en sind, fachk<strong>und</strong>ige<br />

BaubegleiterInnen einzusetzen 61 .<br />

b) Fischerei<br />

Fischereirechtliche Interventionen dienen unter anderem der Erhaltung, Verbesserung oder<br />

Wiederherstellung der Lebensbedingungen von Fischen, Krebsen <strong>und</strong> Fischnährtieren (Art. 1<br />

Bst. a BGF). Die Kantone sorgen dafür, dass Bachläufe, Uferpartien <strong>und</strong> Wasservegetationen,<br />

die dem Laichen <strong>und</strong> dem Aufwachsen der Fische dienen, erhalten bleiben <strong>und</strong> sie ergreifen<br />

nach Möglichkeit Massnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Wassertiere sowie<br />

zur lokalen Wiederherstellung zerstörter Lebensräume (Art. 7 BGF). Eingriffe in die Gewässer,<br />

ihren Wasserhaushalt oder ihren Verlauf sowie Eingriffe in die Ufer <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong> von<br />

Gewässern unterliegen einer Bewilligungspflicht (Art. 8 BGF).<br />

Gewässer mit Stauhaltungen tendieren zum Verlanden, was wiederum die Lebensräume der fischereirechtlich<br />

geschützten Tiere verschlechtern kann. Die Sedimentdepots in Stauhaltungen<br />

müssen in der Regel alle 20 bis 30 Jahre entfernt <strong>und</strong> entsorgt werden. Der Kanton Zürich hat<br />

einen Gr<strong>und</strong>lagenbericht ausarbeiten lassen, der sich diesem Thema insbesondere auch mit<br />

Blick auf den Bodenschutz annimmt 62 . Probleme werfen insbesondere die Sedimentsbelastungen<br />

mit Schad- <strong>und</strong> Nährstoffen auf. Zu ihrer Reduktion muss der Eintragspfad verfolgt werden<br />

(Punktquellen, Landwirtschaft, Verkehr). Das Ziel, die Belastung der Sedimente zu verringern,<br />

wird auch vom Übereinkommen vom 12.4.1999 zum Schutz des Rheins verfolgt (Art. 3 Ziff.<br />

1) 63 .<br />

58 BEW [1997], Bodenschutzrichtlinien Rohrleitungsbau.<br />

59 Schweizer Norm (SN) 640 581a, Gr<strong>und</strong>lagen Erdbau, Boden, Vereinigung Schweizerischer<br />

Strassenfachleute (VSS), Zürich, 1998; SN 640 582, Erdbau, Boden; Erfassung des Ausgangszustandes,<br />

Triage des Bodenaushubes, VSS, Zürich, 1999; SN 640 583, Erdbau, Boden; Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung,<br />

Schutzmassnahmen, Wiederherstellung <strong>und</strong> Abnahme, VSS, Zürich, 2000.<br />

60 FSK [2001], FSK-Rekultivierungsrichtlinie.<br />

61 Vgl. z.B. Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003], Merkblatt Bodenschutz<br />

bei Golfanlagen; FaBo Kanton Zürich [2003c], Richtlinien für Bodenrekultivierungen (gilt für alle<br />

Arten von Rekultivierungen).<br />

62 AWEL / Baudirektion des Kantons Zürich [2003], Entsorgung von Sedimenten.<br />

63 Dieses Ziel ist bis heute noch nicht erreicht, vgl. R. Tschanz [2002], Gewässerschutz am Rhein.<br />

55<br />

55


II. Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong><br />

Bodenschutz in der Schweiz<br />

1. B<strong>und</strong>esebene<br />

1.1. Allgemeines<br />

Der B<strong>und</strong> ist ebenso wie die Kantone <strong>und</strong> die Gemeinden dazu aufgefordert, die für seine<br />

raumwirksamen Tätigkeiten nötigen Planungen zu erarbeiten (Art. 2 RPG). Art. 13 RPG sieht<br />

vor, dass dies über Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne geschieht. Man hat bei Erlass des Raumplanungsgesetzes<br />

aber gleichzeitig grosses Gewicht darauf gelegt, dass diese Pläne das Resultat einer<br />

partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kantonen sein sollen 64 .<br />

Die Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne haben insbesondere die Funktion, das Ermessen im Rahmen von<br />

Bewilligungen, Konzessionen <strong>und</strong> Subventionen zu lenken 65 . Die Zahl der bisher vom B<strong>und</strong><br />

verabschiedeten Sachpläne ist eher gering. Für den Bodenschutz am bedeutsamsten ist der<br />

Sachplan Fruchtfolgeflächen 66 . Geht es jedoch darum, verschiedene Sachbereiche zusammenzuführen,<br />

wie dies für den Schutz von natürlichen Bodenfunktionen notwendigerweise der Fall ist,<br />

dann kann von Seiten des B<strong>und</strong>es nicht an eine eigene Sachplanung gedacht werden: Die Kompetenzaufteilungen<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen ist in den betroffenen Bereichen jeweils unterschiedlich<br />

geregelt. Es können aber auf strategischer Ebene Anforderungen gestellt werden.<br />

Sie betreffen die in die kantonalen Planwerke aufzunehmenden Inhalte im Allgemeinen <strong>und</strong> die<br />

Umsetzung b<strong>und</strong>esrechtlicher Vorgaben <strong>und</strong> deren Koordination im Speziellen.<br />

Vom Raumplanungsrecht wird jedenfalls verlangt, dass für alle raumwirksamen Tätigkeiten<br />

entsprechende Gr<strong>und</strong>lagen erarbeitet werden 67 . Zu den dabei zu berücksichtigenden Gr<strong>und</strong>lagen<br />

zählen insbesondere auch die Ergebnisse der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO). Im Folgenden<br />

werden Beispiele angeführt, die sich unter anderem auch auf den Schutz der Böden beziehen<br />

<strong>und</strong> diese zum Gegenstand räumlicher Planungen bzw. zum Element der Standortwahl<br />

erheben.<br />

1.2. Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen wurde im Jahre 1992 erlassen. Neben der Sicherung der Ernährungsbasis<br />

wurde schon damals hervorgehoben, dass damit zugleich ausgewählte raumordnungspolitische<br />

<strong>und</strong> staatspolitische Ziele unterstützt werden sollen. Explizit erwähnt wurden<br />

unter anderem der quantitative Bodenschutz, die langfristige Erhaltung von geeignetem Landwirtschaftsboden<br />

<strong>und</strong> das Regenerationspotenzial der Landschaft. Der Sachplan sei auch mit<br />

weiteren Zielen abzustimmen, wie z.B. mit der Erhaltung von natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen,<br />

ökologischen Ausgleichsflächen <strong>und</strong> naturnahen Landschaften sowie mit dem Schutz vor Naturgefahren.<br />

Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Sachplans Fruchtfolgeflächen wurde unter allen<br />

Kantonen eine umfangreiche Befragung zur Umsetzung des Sachplans durchgeführt. Die Befra-<br />

64<br />

L. Bühlmann [1999], Kommentar RPG, N 1 zu Art. 13 mit Hinweisen.<br />

65<br />

L. Bühlmann [1999], Kommentar RPG, N 4 zu Art. 13<br />

66<br />

B<strong>und</strong>esratsbeschluss Sachplan Fruchtfolgeflächen, BBl 1992 II 1649 ff.<br />

67<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung informiert periodisch über diese raumwirksamen Tätigkeiten,<br />

vgl. dazu: ARE / UVEK [2004], Raumwirksame Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es.<br />

57<br />

57


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

gung wurde von C. Lüscher et al. [2003] ausgewertet 68 . Die Autoren geben Empfehlungen für<br />

die künftige Bewirtschaftung des Sachplanes durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone ab. Die Zielsetzungen<br />

sollen danach den veränderten internationalen Rahmenbedingungen angepasst <strong>und</strong> breiter in den<br />

verschiedenen Politikbereichen abgestützt werden. Es wird insbesondere auf den engen Zusammenhang<br />

zwischen der Forderung nach nachhaltiger Entwicklung <strong>und</strong> dem Sachplan<br />

Fruchtfolgeflächen aufmerksam gemacht. Die Notwendigkeit des Kulturlandschutzes ergebe<br />

sich aus dem vielfältigen Nutzen <strong>und</strong> dem Wert des natürlichen Bodens für das Ökosystem.<br />

Hervorgehoben werden speziell die Regelungsfunktionen des Bodens im Rahmen der Stoffkreisläufe<br />

<strong>und</strong> seine Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt. Hinzu kommen ökonomische<br />

<strong>und</strong> ideelle Gesichtspunkte.<br />

Bef<strong>und</strong>:<br />

Die Fruchtfolgeflächen sind verstärkt als ein wichtiges Element für die Erhaltung der Multifunktionalität<br />

der Landwirtschaft zu sehen, nicht nur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit,<br />

sondern auch im Zusammenhang mit der Kulturlandpflege. Für beides muss die Bodenfruchtbarkeit<br />

langfristig gesichert werden, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die Orientierung<br />

am Wert der natürlichen Böden für das Ökosystem, an der Wichtigkeit der Regelungsfunktionen<br />

der Böden <strong>und</strong> die Einbindung der Fruchtfolgeflächen in die nachhaltige Entwicklung<br />

verdient von da her uneingeschränkte Unterstützung. Das bedeutet aber auch, dass nicht<br />

nur mengenmässige, sondern auch qualitative Verluste der Fruchtfolgeflächen zu kompensieren<br />

sind.<br />

1.3. Anforderungen an die Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung<br />

Die konkrete Art <strong>und</strong> Weise, wie der Bodenschutz in den einzelnen Richtplänen berücksichtigt<br />

wird, ist im Abschnitt „Kantonale Ebene“ Gegenstand der Erläuterungen. Hier soll auf die Frage<br />

eingegangen werden, inwieweit der B<strong>und</strong> auf die Ausgestaltung der Richtpläne Einfluss nimmt.<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung (heute: B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung) liess im Anschluss<br />

an die Revision der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen 1999 einen Bericht zum Thema<br />

«Belastete Standorte <strong>und</strong> belastete Böden in der Raumplanung» ausarbeiten (C. Lüscher<br />

[1999]). Der Autor kommt zum Schluss, dass die beschränkten Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen<br />

technischer Sanierungen ein koordiniertes Vorgehen von Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung bedingen<br />

69 . Der Bericht nimmt in den Empfehlungen die Anforderungen des Umweltschutzrechts<br />

auf <strong>und</strong> fordert im Wesentlichen überall da zwingend eine Anpassung der Pläne oder eine<br />

Sanierung, wo das USG dies verlangt. Bodenbelastungen, belastete Standorte <strong>und</strong> Altlasten<br />

sollen aber auch darüber hinaus generell als Gr<strong>und</strong>lagen in der Richtplanung berücksichtigt<br />

werden. Bauzonen sind gr<strong>und</strong>sätzlich als belastet anzusehen <strong>und</strong> auf mögliche Gefährdungen<br />

hin zu überprüfen. Es werden einige Anregungen gemacht, welche das Setzen von Prioritäten<br />

bei der Untersuchung <strong>und</strong> Sanierung von mutmasslichen Belastungsgebieten betreffen. Weitere<br />

Erwägungen beziehen sich auf die Eignung belasteter Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung,<br />

die Notwendigkeit von Umzonungen <strong>und</strong> die Ausscheidung von neuen Nutzungsgebieten.<br />

Im Rahmen der Genehmigung der kantonalen Richtpläne werden diese daraufhin geprüft, ob sie<br />

die Bodenschutzanliegen in geeigneter Form aufnehmen. Verschiedentlich musste festgestellt<br />

werden, dass die Fruchtfolgeflächen noch nicht im erforderlichen Mass sichergestellt sind. Es<br />

wird aber kein Zweifel gelassen, dass eine Reduktion des vom B<strong>und</strong>esrat festgelegten Mindestumfangs<br />

nicht zur Diskussion steht. Darüber hinaus stellt der B<strong>und</strong> nunmehr auch inhaltliche<br />

Anforderungen, die den qualitativen Bodenschutz betreffen. Es wird verlangt, dass Gr<strong>und</strong>sätze<br />

zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit <strong>und</strong> zur Nutzung <strong>und</strong> Sanierung belasteter Böden aufge-<br />

68<br />

C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen.<br />

69<br />

C. Lüscher [1999], Belastete Böden in der Raumplanung, S. 30.<br />

58<br />

58


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

nommen werden. In den seit Mitte 1997 (d.h. nach in Kraft treten der neuen Bodenschutzartikel)<br />

verfassten Berichten zur Prüfung der zweiten Generation von Richtplänen wurden deren Aussagen<br />

zum Thema Bodenschutz teilweise als ergänzungsbedürftig angesehen. Im Einzelnen finden<br />

sich in den Prüfungsberichten folgende Anmerkungen (chronologische Anordnung):<br />

Richtplan Kanton Thurgau (Prüfungsbericht vom 29. September 1997)<br />

Der Kanton Thurgau hat eine Flächenausgleichsverpflichtung bei der Inanspruchnahme von<br />

Landwirtschaftsflächen für Siedlungszwecke geschaffen. Der Prüfungsbericht weist in diesem<br />

Zusammenhang bezüglich der Ziele zur Raumordnungspolitik darauf hin, dass zur Erhaltung<br />

der natürlichen Böden nebst der Erhaltung der Bodensubstanz <strong>und</strong> des horizontmässigen Aufbaus<br />

des Bodens auch die Erhaltung der Bodenstruktur für die langfristige Sicherstellung der<br />

Eigenversorgung unabdingbar ist.<br />

Richtplan Kanton Aargau (Prüfungsbericht vom 28. November 1997)<br />

Umstritten war die Erweiterung eines Kiesabbaugebiets im Raum Bremgarten. Die zuständige<br />

B<strong>und</strong>esbehörde hat ausgeschlossen, dass für das in Frage stehende Abbauvorhaben eine Rodungsbewilligung<br />

erteilt werden könne. Dem Natur- <strong>und</strong> Heimatschutz werde durch das Vorhaben<br />

nicht hinreichend Rechnung getragen. Der betroffene Wald habe mit der gut erhaltenen<br />

Buchenwaldgesellschaft <strong>und</strong> den stattlichen Eichen sowie dank seines Alters, seiner Naturnähe<br />

<strong>und</strong> seines natürlich gewachsenen Waldbodens einen hohen ökologischen Wert. Massnahmen,<br />

die für die spätere Wiederherstellung der Qualität des Waldes <strong>und</strong> des Bodens geeignet wären,<br />

seien nicht ersichtlich.<br />

Der Prüfungsbericht hält fest, dass es im vorliegenden Konflikt zumindest teilweise um planerische<br />

Fragen gehe, deren Beantwortung Spielräume offen lässt. Im anschliessenden Bereinigungsverfahren<br />

wurde die Festsetzung des fraglichen Abbaustandorts genehmigt <strong>und</strong> der Kanton<br />

Aargau wurde verpflichtet, die in der „Verständigungsvariante“ vom 19. Januar 1999 vorgeschlagenen<br />

Ersatz-, Kompensations- <strong>und</strong> Aufwertungsmassnahmen umzusetzen bzw. für deren<br />

Umsetzung besorgt zu sein <strong>und</strong> anlässlich der periodischen Berichterstattung nach Art. 9 Abs. 1<br />

RPV über den Stand der Umsetzung zu orientieren.<br />

Richtplan Kanton Schaffhausen (Prüfungsbericht vom 3. August 2001)<br />

Nach Erstellung des Altlastenkatasters wird eine Ergänzung des Richtplans nötig. Der Prüfungsbericht<br />

fordert den Kanton auf, bei dieser Gelegenheit zu prüfen, ob in den Richtplan nicht<br />

auch Handlungsanweisungen zum Bodenschutz in der Nutzungsplanung aufzunehmen sind. Im<br />

Weiteren sind die bestehenden Bewilligungsauflagen zur Rekultivierung von Abbaugebieten auf<br />

ihre Übereinstimmung mit der Technischen Verordnung für Abfälle zu überprüfen.<br />

Richtplan Kanton St. Gallen (Prüfungsbericht vom 3. Dezember 2002)<br />

Im Kanton St. Gallen wird zurzeit eine Karte "Prüfgebiete Bodenverschiebungen" erarbeitet,<br />

mit deren Hilfe eine Verlagerung von schadstoffbelasteten Böden in unbelastete Gebiete verhindert<br />

werden soll. Im Prüfungsbericht wird festgestellt, nach Abschluss dieser Arbeiten sei zu<br />

prüfen, ob dies nach einer Ergänzung oder Anpassung des Richtplans verlange.<br />

Richtplan Kanton Bern (Prüfungsbericht vom 19. Mai 2003)<br />

Der bernische Richtplan fordert von der Landwirtschaft eine Wirtschaftsweise, welche die natürliche<br />

Regenerationsfähigkeit der Böden nicht gefährdet <strong>und</strong> auf die Lebensgr<strong>und</strong>lagen Rücksicht<br />

nimmt. Nach dem Prüfungsbericht reicht diese allgemeine Formulierung nicht aus. Im<br />

Rahmen der periodischen Richtplananpassungen sollen deshalb die Anforderungen entsprechend<br />

der Verordnung über Belastungen des Bodens weiter konkretisiert werden. Auch im Bereich<br />

der belasteten Standorte genügt der blosse Verweis auf den Altlasten- <strong>und</strong> Verdachtsflächenkataster<br />

nicht. Die Problematik muss weiter vertieft werden. Zum Einwand des Kantons,<br />

der Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong> der Bodenschutz seien wirkungsvoller auf einer unteren Planungsebene<br />

zu bearbeiten, wird festgestellt, dass die Einladung zur Berichterstattung nicht zwingend<br />

mit einer Anpassung des Richtplans verb<strong>und</strong>en sei. Die Kantone würden nicht daran gehindert,<br />

den Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong> den Bodenschutz auf der aus ihrer Sicht zweckmässigen Planungs-<br />

59<br />

59


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

ebene anzugehen. Die beiden Bereiche seien aber bedeutsam genug, dass als Minimalforderung<br />

mit der nächsten Orientierung über den Stand der Richtplanung (Art. 9 RPV) über die Konkretisierung<br />

des Bodenschutzes Bericht zu erstatten sei.<br />

Richtplan Kanton Graubünden (Prüfungsbericht vom 16. Juli 2003)<br />

Der kantonale Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen stellt fest, dass Nutzungen,<br />

die „einfach reversibel“ sind, auf Fruchtfolgeflächen (FFF) als überlagerte Nutzungen realisiert<br />

werden können. Dazu sollen auch Golfplätze zählen. Der Prüfungsbericht hält in diesem<br />

Zusammenhang fest: „Wieweit Golfplatzflächen «einfach als FFF reversible Flächen» verbleiben,<br />

ist im Einzelfall zu bestimmen. Die Erfahrungen im Golfplatzbau der letzten Jahre zeigen,<br />

dass Böden in weiten Teilen – oft sogar flächendeckend – mit schweren Baumaschinen bearbeitet<br />

<strong>und</strong> der natürliche Bodenaufbau auf unabsehbare Zeit irreversibel zerstört wurde. Zu Golfplätzen<br />

gehörende Flächen können daher nur soweit als FFF anerkannt werden, als nachgewiesen<br />

wird, dass die benötigten Flächen auch nach der tatsächlichen Umnutzung qualitativ die Anforderungen<br />

von gutem Ackerland erfüllen; diese Anforderung wird erfüllt soweit die bestehende<br />

Bodenstruktur erhalten bleibt, d.h. kein Abtrag der Humusschicht erfolgt. Im Rahmen der<br />

regionalen Planungen wird bei der Genehmigung von Golfplätzen der Umfang der verbleibenden<br />

FFF <strong>und</strong> die erforderliche Eignungsgewährleistung geprüft werden müssen. Zudem muss<br />

die Rückführung zu FFF rechtlich <strong>und</strong> finanziell sichergestellt sein.“<br />

Bef<strong>und</strong>:<br />

Es zeigt sich, dass Bodenschutzanliegen im Rahmen der Richt- <strong>und</strong> damit auch der Nutzungsplanung<br />

heute zwingend zu berücksichtigen sind. Die generellen Schutzklauseln sind verstärkt<br />

zu konkretisieren. Die administrativen Erfahrungen dazu sind zwar noch wenig fortgeschritten,<br />

doch lässt sich eine zunehmende Sensibilisierung feststellen. Allerdings zeigt der Fall Aargau,<br />

dass die Erhaltung von natürlich gewachsenen Böden sich gegenüber standortgeb<strong>und</strong>enen Wirtschaftsinteressen<br />

kaum durchzusetzen vermag, <strong>und</strong> im Fall Graubünden offenbart sich seitens<br />

der kantonalen Planungsbehörden ein noch wenig ausgeprägtes Bewusstsein um die Implikationen<br />

von Terrainveränderungen für die Bodenfruchtbarkeit.<br />

Für die faktische Beachtung der Bodenschutzanliegen in der Planung konzentriert man sich zurzeit<br />

noch auf die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften. Eine darüber hinaus gehende<br />

Steuerung der Raumentwicklung in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource<br />

Boden 70 wird von den B<strong>und</strong>esbehörden zwar als Anliegen in den Planungsprozess eingebracht,<br />

sie wird in der Genehmigung aber (noch) kaum eingefordert.<br />

1.4. Vollzugshilfen <strong>und</strong> -konzepte<br />

Die Neuordnung des Bodenschutzes hat eine erhebliche Nachfrage nach neuen <strong>und</strong> aktualisierten<br />

Vollzugshilfen geweckt. Der räumliche Bezug des bodenschutzrelevanten Umweltrechts<br />

wird darin an verschiedenen Stellen deutlich.<br />

Wegleitung zur Verwertung von ausgehobenem Boden<br />

Eine Untersuchung der Schadstoffbelastung ist stets dann unerlässlich, wenn aufgr<strong>und</strong> der früheren<br />

oder heutigen lokalen Emissions- <strong>und</strong> Immissionslage zu erwarten ist, dass die Belastungswerte<br />

im auszuhebenden Boden überschritten sind.<br />

Überschüssiges Bodenmaterial schwach belasteter Böden kann sodann nur auf solche Böden<br />

aufgebracht werden, die nachweislich bereits gleich oder höher vorbelastet sind. Dabei gilt der<br />

Gr<strong>und</strong>satz "Gleiches zu Gleichem", d.h. belasteter Bodenaushub soll möglichst auf gleichartig<br />

vorbelasteten Boden aufgebracht werden (z.B. Blei zu Blei).<br />

70 Z.B. Stellenwert der Bodenqualität <strong>und</strong> Schutz besonders wertvoller Böden ausserhalb der FFF, Vermeidung<br />

von Schadverdichtungen (z.B. durch Festlegung der Art der Nutzung empfindlicher Böden),<br />

Umgang mit anhaltenden Schadstoffbelastungen, Rückbau von Anlagen.<br />

60<br />

60


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

Leitfaden Bodenschutz beim Bauen<br />

Zum Schutz der nicht direkt vom Eingriff betroffenen Flächen sind bei der Planung der Linienführung<br />

„schwierige Böden zu meiden <strong>und</strong> verbleibende kritische Abschnitte mit geeigneten<br />

Hilfsmitteln … vor unzulässiger Verpressung zu schützen“ 71 . Bei Tiefbauarbeiten, die grössere<br />

Kulturland- <strong>und</strong> Waldflächen temporär beanspruchen, sollen die Möglichkeiten des mechanischen<br />

Bodenschutzes aufgezeigt werden, damit sie im Rahmen der Planung <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Arbeiten optimal berücksichtigt werden 72 .<br />

Die bisherige Vollzugshilfe "Wegleitung vom Juli 1994 für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft"<br />

(BLW/BUWAL) <strong>und</strong> weitere B<strong>und</strong>esempfehlungen zum Thema Hofdünger (Betriebe<br />

mit Nutztierhaltung) sollen überarbeitet werden 73 .<br />

Konzept zur Verminderung der Nitratbelastungen aus der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung<br />

(BLW/BUWAL) 74 .<br />

Die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen für Subventionsgesuche an den B<strong>und</strong> sind von den Kantonen im<br />

Rahmen eines Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsprozesses zu erarbeiten. Dazu haben sie die Nitratproblemgebiete<br />

<strong>und</strong> in diesen die für die Auswaschung von Stoffen besonders gefährdeten<br />

Standorte (empfindliche Gebiete) zu bestimmen. Innerhalb jedes Gebietes erstellen sie einen<br />

problemorientierten Massnahmenkatalog. Zusätzlich zum Zuströmbereich müssen für Nutzungsbeschränkungen<br />

die standortspezifischen bodenk<strong>und</strong>lichen Voraussetzungen, das Niederschlagsgeschehen<br />

<strong>und</strong> die betriebsstrukturellen Gegebenheiten des Einzugsgebietes berücksichtigt<br />

werden.<br />

Bef<strong>und</strong>:<br />

Obschon die Hinweise auf die räumliche Bedeutung des Bodenschutzes eher punktueller Art<br />

sind, so lassen sie doch einen erheblichen Planungsbedarf erahnen. Wo die Unterlagen einen<br />

engen Bezug zum Bauwesen aufweisen, resultiert die Nähe zur Raumplanung aus der räumlichen<br />

Veränderung, welche mit der Bautätigkeit verb<strong>und</strong>en ist. Für sich allein genommen können<br />

die baubezogenen Vollzugshilfen nicht gewährleisten, dass die Bodenschutzanliegen auch<br />

bereits in der Planung (<strong>und</strong> nicht erst anlässlich der Bauausführung) zur Sprache kommen. Der<br />

räumlich-planerische Aspekt kann demgegenüber da stärker hervortreten, wo die Dokumente<br />

Ämter übergreifend entwickelt werden. Am weitesten fortgeschritten erscheint aus raumplanerischer<br />

Sicht die Beziehung zwischen Bodeninanspruchnahme <strong>und</strong> regionalen Gewässerschutzbedürfnissen.<br />

1.5. Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Landwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den eidgenössischen Forschungsanstalten<br />

Agroscope Reckenholz-Tänikon ART <strong>und</strong> der Forschungsanstalt Agroscope<br />

Changins-Wädenswil ACW ein Bodenkonzept entworfen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit<br />

landwirtschaftlich genutzter Böden langfristig zu erhalten 75 . Auf seiner Gr<strong>und</strong>lage sollen die<br />

Wirkungen der Agrarpolitik <strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf den Boden untersucht<br />

<strong>und</strong> geeignete Massnahmen veranlasst werden.<br />

71 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen, S. 28.<br />

72 BUWAL [2001b], Bodenschutz beim Bauen, S. 37.<br />

73 BUWAL [2003], Umweltrisiken von Düngern <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln.<br />

74 BLW / BUWAL [2001], Verminderung der Nitratbelastung.<br />

75 Siehe T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft. In der Botschaft zur Weiterentwicklung<br />

der Agrarpolitik wird die langfristige Sicherstellung der Ertragsfähigkeit des Bodens als Handlungsfeld<br />

bezeichnet, wo die Anstrengungen zu verstärken sind (Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 4773).<br />

61<br />

61


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Einschätzungen durch Experten wurde danach gefragt, ob <strong>und</strong> inwieweit infolge<br />

der Veränderung von Bodeneigenschaften möglicherweise Bodenfunktionen langfristig beeinträchtigt<br />

werden. Das langfristige Schädigungspotenzial soll aus der Differenz zwischen der<br />

potentiellen Schädigung durch landwirtschaftliche Tätigkeiten <strong>und</strong> der Regenerationsfähigkeit<br />

abgeleitet werden. Hierzu wurden insgesamt 17 Bodenfunktionen definiert sowie 11 durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung veränderbare Bodeneigenschaften beschrieben <strong>und</strong> miteinander in<br />

Beziehung gesetzt. Anschliessend wurde beurteilt, wie sich die landwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

auf die Bodenqualität auswirken. In einem weiteren Schritt wurden sodann die Regenerationsmöglichkeiten<br />

bewertet.<br />

Die Studie kommt zum Schluss, dass unter Einhaltung gesetzlicher Anforderungen beim heutigen<br />

Stand der Technik praktisch alle Bodeneigenschaften Schädigungen ausgesetzt sein können.<br />

Als am schlechtesten regenerierbare Schädigungen werden Erosion, Verdichtung des Unterbodens<br />

sowie Belastung mit persistenten Stoffen identifiziert. Sie werden als dringendste Probleme<br />

definiert. Es wird darauf hingewiesen, dass zwar standortbezogen teilweise detaillierte<br />

Kenntnisse über Schädigungen bestehen, für eine gesamträumliche Beurteilung jedoch entsprechende<br />

Gr<strong>und</strong>lagen weitgehend fehlen.<br />

Bef<strong>und</strong>:<br />

Das Bodenkonzept stellt insgesamt eine wertvolle Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung des Zustandes<br />

<strong>und</strong> der Entwicklung der Böden dar, ist allerdings stark auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft<br />

fokussiert.<br />

1.6. Projekt Landschaft 2020<br />

Mit dem Projekt ‚Landschaft 2020’ konkretisiert das BUWAL Bestrebungen für eine nachhaltige<br />

Landschaftsentwicklung. Es dient als Leitbild des B<strong>und</strong>esamtes im Bereich Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft <strong>und</strong> legt die Natur- <strong>und</strong> Landschaftspolitik des BUWAL für die kommenden Jahre<br />

fest. Es baut auf dem ‚Landschaftskonzept Schweiz’ auf, das 1997 vom B<strong>und</strong>esrat verabschiedet<br />

wurde. Ende 2003 sind die drei Berichte ‚Analysen <strong>und</strong> Trends’, ‚Leitbild’ sowie ‚Erläuterungen<br />

zum Leitbild’ erschienen.<br />

Unter den Kriterien <strong>und</strong> Indikatoren, welche konkrete Aussagen über den Zustand <strong>und</strong> die<br />

wünschbare nachhaltige Entwicklung der Landschaften in der Schweiz ermöglichen sollen, ist<br />

die Ressource Boden direkt durch die Kriterien Bodenverbrauch <strong>und</strong> Bodennutzung berücksichtigt.<br />

Diese werden anhand folgender Indikatoren bewertet: Versiegelungsgrad, Bodenverbrauch,<br />

Verlust fruchtbarer Böden durch Bautätigkeit, Bauten ausserhalb der Bauzone,<br />

Schadstoffbelastung der Böden, ökologische Ausgleichsflächen, Umweltqualität der landwirtschaftlichen<br />

Produktion, Waldnutzung, reproduktive Arbeit in Natur <strong>und</strong> Landschaft. Es werden<br />

also sowohl quantitative wie auch qualitative Aspekte des Bodenschutzes berücksichtigt. Dabei<br />

wird „ges<strong>und</strong>er <strong>Boden“</strong> als eine zentrale Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Voraussetzung für eine nachhaltige<br />

Entwicklung beschrieben. In qualitativer Hinsicht werden insbesondere Verdichtung, Erosion,<br />

Schadstoffeintrag sowie der Rückgang der Standortvielfalt erwähnt.<br />

Bef<strong>und</strong>:<br />

Das Projekt Landschaft 2020 gibt eine umfassende Problemsicht aus dem Blickwinkel der Bodennutzung.<br />

Es fehlt allerdings an genauen Angaben, wie die Indikatoren erhoben <strong>und</strong> bewertet<br />

werden sollen.<br />

1.7. Alpenkonvention<br />

Die Schweiz hat die Alpenkonvention am 28. Januar 1999 ratifiziert. Zur Konkretisierung wurden<br />

Durchführungsprotokolle erstellt, von denen eines auch den Bodenschutz betrifft. Art. 7<br />

62<br />

62


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

dieses Protokolls stellt einen Querbezug zum Protokoll «Raumplanung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung»<br />

her. Für diese Durchführungsprotokolle steht die Ratifizierung noch aus.<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat in seiner Botschaft zu Recht festgehalten, dass nutzbarer Boden im Alpenraum<br />

Mangelware ist, namentlich was die ertragreichen Talböden betrifft. Der Nutzungsdruck<br />

auf diese Flächen sei deshalb sehr stark. Alpine Böden würden äusserst empfindlich auf<br />

menschliche Eingriffe reagieren <strong>und</strong> destabilisierte Böden stellten für das Leben im Gebirgsraum<br />

ein grosses Risiko dar. Dem Bodenschutzprotokoll liege die Einsicht zu Gr<strong>und</strong>e, dass die<br />

langfristige Erhaltung des Bodens im Alpenraum eine standortangepasste Nutzung bedinge, die<br />

verschiedenen Nutzungsarten aber stets auch auf einen intakten Boden angewiesen seien.<br />

Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat am 15. Juni 2004 der Ratifizierung der drei Protokolle<br />

«Raumplanung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung», «Bodenschutz» <strong>und</strong> «Verkehr» zugestimmt.<br />

Beide Räte haben zudem eine Motion angenommen, welche den B<strong>und</strong>esrat beauftragt<br />

aufzuzeigen, inwiefern das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes<br />

sicherstellt. Die Beratung <strong>und</strong> weitere Gesetzesänderungen wurden durch die nationalrätliche<br />

Kommission bis zur Erfüllung dieser Motion ausgesetzt.<br />

2. Kantonale Ebene<br />

Die Kantone haben unterschiedlich auf die räumlichen Herausforderungen der neuen Bodenschutzgesetzgebung<br />

reagiert. Es kann hier keine umfassende Analyse der kantonalen Aktivitäten<br />

vorgenommen werden. Generell sind grosse Unterschiede auszumachen. Wir beschränken uns<br />

hier auf die Beschreibung von einzelnen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit räumlichen<br />

Fragestellungen von besonderem Interesse sind. Ein Schwerpunkt wurde auf Ansätze zur Berücksichtigung<br />

des Bodenschutzes in der Richtplanung gelegt.<br />

2.1. Kanton Basel-Landschaft: Studie, LEK <strong>und</strong> Richtplan<br />

Der Kanton Basel-Landschaft hat eine eingehende Studie veranlasst, die sich mit der Verknüpfung<br />

von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung befasst (T. Mosimann [1999]). Es wird hier im Wesentlichen<br />

vorgeschlagen, Bodenflächen mit ausgeprägten Eignungen (als Biotope, für unterschiedliche<br />

landwirtschaftliche Nutzungen usw.) oder mit aussergewöhnlichen Empfindlichkeiten<br />

(bezüglich Erosion <strong>und</strong> Verdichtung) als solche auszuweisen <strong>und</strong> bestmöglich zu schützen.<br />

Eine Arbeitsanleitung gibt an, wie die schutzwürdigen Flächen bestimmt werden können.<br />

Das Konzept wurde daraufhin in das kantonale Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) integriert.<br />

Darin werden zum einen landwirtschaftlich vielseitig nutzbare Böden als schützenswert<br />

anerkannt, zum anderen werden seltene Böden <strong>und</strong> solche mit einem besonderen Biotopentwicklungspotenzial<br />

als Teil des Auftrags zur Erhaltung von Arten <strong>und</strong> Biotopen angesehen <strong>und</strong><br />

als solche ausgeschieden. Der zurzeit in öffentlicher Vernehmlassung befindliche Entwurf des<br />

kantonalen Richtplans enthält in den Objektblättern Hinweise auf voraussichtliche Auswirkungen<br />

auf Bodenfunktionen. Dagegen wurde nach derzeitigem Stand die ursprünglich vorgesehene<br />

Aufnahme von Vorranggebieten Boden in den Richtplan wieder verworfen.<br />

2.2. Kanton Luzern: Richtplan<br />

Die Gesamtüberarbeitung des luzernischen Richtplans wurde 1998 verabschiedet. Darin wird<br />

der Boden als natürliche <strong>und</strong> beschränkte Ressource mit wichtiger Bedeutung für die Stoffkreisläufe<br />

<strong>und</strong> für die Bewahrung der Landschaftsformen beschrieben. Zugleich wird auf seine<br />

Rolle als Lebensraum <strong>und</strong> Produktionsgr<strong>und</strong>lage hingewiesen. Der Bodenschutz erhält ein eige-<br />

63<br />

63


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

nes Kapitel, womit ihm der Status eines wesentlichen Richtplanthemas eingeräumt wird. Hauptaufgabe<br />

soll die Förderung der standortgerechten Bodennutzung bzw. -bewirtschaftung sein.<br />

Dem Kanton kommt die Aufgabe zu, die Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen zu erarbeiten. Zuhanden der<br />

Entscheidungsträger sollen zu den folgenden Aspekten geeignete Gr<strong>und</strong>lagen entwickelt werden:<br />

− Aussagen zur Bodenversiegelung<br />

− kartographische Unterlagen zu bekannten oder vermuteten chemischen Bodenbelastungen<br />

− kartographische Unterlagen zu Bodeneigenschaften (Bodentypen, Eignung zur Schaffung von<br />

Biotopen, Empfindlichkeit gegenüber Ab- <strong>und</strong> Ausschwemmung von Nährstoffen, Empfindlichkeit<br />

gegenüber Verdichtung <strong>und</strong> Erosion).<br />

Die Einträge werden entscheidungsrelevant, wenn die Nutzungseignung von Standorten zu beurteilen<br />

ist. Sie dienen als Basis für Bewirtschaftungshinweise, Direktzahlungen <strong>und</strong> Öko-Beiträge<br />

in der Landwirtschaft. Aus ihnen leitet sich auch die Notwendigkeit von Nutzungsauflagen,<br />

Sanierungen usw. ab. Die Gr<strong>und</strong>lagen stehen allen betroffenen Dienststellen <strong>und</strong> insbesondere<br />

auch den Gemeinden zur Verfügung. Diese werden bei der Ausarbeitung von geeigneten<br />

Bodenschutzmassnahmen zudem fachlich unterstützt. Hingegen werden für den Bereich Bodenschutz<br />

noch keine Kontrollindikatoren angegeben, wie sie in anderen Themenbereichen beispielsweise<br />

in der Form von statistischen Auswertungen oder von periodisch nachzuführenden<br />

Inventaren vorgesehen sind.<br />

2.3. Kanton Freiburg: Richtplan / Bodenschutzverordnung<br />

Der im Jahr 2002 erstellte <strong>und</strong> 2004 vom B<strong>und</strong>esrat genehmigte Richtplan sowie dessen Erläuterungsbericht<br />

enthalten im Teil Umwelt verhältnismässig umfangreiche eigenständige Kapitel<br />

zum Thema Bodenschutz. Darin wird auf die Problematik quantitativer <strong>und</strong> sehr eingehend auch<br />

auf jene qualitativer Bodenbeeinträchtigungen aufmerksam gemacht, nicht nur was die raumplanerischen<br />

Aspekte angeht, sondern im Hinblick auf die gesamte Raumordnungspolitik.<br />

Ziel der kantonalen Politik soll es sein, die Bodenfruchtbarkeit für eine nachhaltige, vielfältige<br />

<strong>und</strong> umweltgerechte Landwirtschaft langfristig zu erhalten. Zwar soll ein ausreichender qualitativer<br />

Bodenschutz vorwiegend mit den Instrumenten der Umweltschutzgesetzgebung gewährleistet<br />

werden, ergänzend aber auch unter Zuhilfenahme der Raumplanung. Das soll über Massnahmen<br />

geschehen, mit denen die guten Ackerbauflächen, Naturräume <strong>und</strong> Wälder erhalten<br />

werden, sowie durch die Anwendung der Kriterien für die Bemessung der Bauzonengrösse.<br />

Hierfür sind die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen zu erstellen <strong>und</strong> es soll eine Umsetzungsmethodologie<br />

für den qualitativen Bodenschutz entwickelt werden. Neben dem Ausbau des Bodenbeobachtungsnetzes<br />

auf alle Bodennutzungstypen (das bestehende FRIBO-Netz ist auf Ackerbauflächen<br />

beschränkt) ist unter anderem eine Bodenkartierung vorgesehen, die für die Raumplanung<br />

<strong>und</strong> weitere relevante Sachbereiche nutzbar gemacht werden kann.<br />

Von den vom Kanton erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Projekten wird erwartet, dass die vorhandenen<br />

Bodenschutzdaten berücksichtigt werden. Koordinationsbedarf besteht zwischen Bodenschutz<br />

<strong>und</strong> dem Inhalt des Katasters der belasteten Standorte, der Luftreinhaltung sowie dem<br />

Inventar der landwirtschaftlichen Flächen (zwecks Erhaltung guter Ackerbauflächen). Es soll<br />

nach möglichen Massnahmen gesucht werden, wie Bodenerosion <strong>und</strong> Bodenverdichtung im<br />

Rahmen der Bodenverbesserungsprojekte bekämpft werden können. Insgesamt bezweckt die<br />

Bodenschutzstrategie nicht nur die Durchführung von Massnahmen, die sich direkt auf den Boden<br />

beziehen, sondern auch im vorbeugenden Sinne die Einschränkung der Schadstoffe <strong>und</strong> die<br />

Vermeidung physikalischer Belastungen.<br />

Organisatorisch wird der Bodenschutz im Kanton Freiburg auf zahlreiche Stellen aufgeteilt. Die<br />

Zuständigkeiten werden in der kantonalen Verordnung vom 20. August 2002 über den Boden-<br />

64<br />

64


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

schutz geregelt. Die „Koordinationsgruppe für den <strong>Boden“</strong>, bestehend aus Vertretern des Amts<br />

für Umwelt, des Landwirtschaftlichen Instituts des Kantons Freiburg, des Amts für Landwirtschaft,<br />

des Bau- <strong>und</strong> Raumplanungsamts, des Amts für Wald, Wild <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Meliorationsamtes,<br />

erarbeitet das kantonale Bodenschutzkonzept nach den Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des kantonalen Richtplans <strong>und</strong> nach den Ergebnissen des Bodenbeobachtungsnetzes. Die allgemeine<br />

Koordination wird von einem dem Amt für Umwelt angegliederten „Koordinator für den<br />

<strong>Boden“</strong> wahrgenommen. Dem Bau- <strong>und</strong> Raumplanungsamt ist es auferlegt, in Zusammenarbeit<br />

mit den betroffenen Dienststellen auf die Berücksichtigung der im kantonalen Richtplan genannten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zu achten, insbesondere zur Dimensionierung der Bauzonen <strong>und</strong> zur Erhaltung<br />

der guten Ackerböden <strong>und</strong> Waldflächen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat mit Beschluss vom 24. September 2004 die Gesamtüberarbeitung des Richtplans<br />

genehmigt. Zugleich wurde der Kanton aufgefordert, bis Ende 2007 eine Bilanz über die<br />

genehmigten Bauzonen zu erstellen. Dabei hätten die kantonalen Behörden zu prüfen, welche<br />

Konsequenzen sich daraus im Lichte der b<strong>und</strong>esrechtlichen Forderungen betreffend Bauzonendimensionierung<br />

(Art. 15 RPG) <strong>und</strong> dauerhafte Sicherung des kantonalen Mindestanteils an den<br />

gesamthaft zu sichernden Fruchtfolgeflächen (Art. 30 RPV) für die kantonale Raumplanung ergeben.<br />

76<br />

2.4. Kanton Graubünden: Richtplan<br />

Der neue Richtplan des Kantons Graubünden wurde im Jahre 2003 vom B<strong>und</strong>esrat genehmigt.<br />

Der Boden wird darin über seine unterschiedlichen Funktionen im Bezug auf Lebensgemeinschaften,<br />

die Regelung von Stoffkreisläufen, die Nutzung als Produktionsgr<strong>und</strong>lage, Energie-<br />

<strong>und</strong> Rohstoffquelle sowie als kultur- <strong>und</strong> erdgeschichtliches Archiv definiert. Die Variabilität<br />

von Bodeneigenschaften sowie nachteilige physikalische <strong>und</strong> chemische Einflüsse mit deren<br />

möglichen Folgen werden ebenfalls kurz umrissen. In diesem Zusammenhang wird auch das<br />

Naturgefahrenpotenzial infolge instabil werdender Böden erwähnt.<br />

Ziel ist es, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowie stabile Lebensgemeinschaften sicherzustellen.<br />

Das geschieht durch die Erhaltung von Quantität <strong>und</strong> Qualität der Böden. Ansatzpunkte<br />

hierfür sind die standortgerechte Bodennutzung, die Steuerung des Schadstoffausstosses, die<br />

Verbesserung belasteter Standorte, die Überwachung der Bodenqualität in allen Raumtypen sowie<br />

der Schutz seltener Böden.<br />

Auf welche Weise Nutzungsmöglichkeiten bzw. -eignungen von Böden beurteilt werden <strong>und</strong><br />

wie die Bodenqualitätsüberwachung Angaben zu den beschriebenen Bodenfunktionen liefern<br />

kann wird im Richtplan nicht konkretisiert.<br />

2.5. Kanton Solothurn: Richtplan<br />

Zu den Zielen des Richtplans aus dem Jahr 2000 zählen die Erhaltung der integralen Bodenfruchtbarkeit<br />

<strong>und</strong> die Reduktion bzw. Sanierung von Bodenbelastungen. Neben den nutzungsrelevanten<br />

umweltschutzrechtlichen Massnahmen für bereits geschädigte / belastete Böden<br />

(Nutzungseinschränkungen oder Sanierungsanweisungen) erhält der Kanton den Auftrag,<br />

zwecks Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit Bodenkarten zu erstellen, die über die Bodenbelastung<br />

Auskunft geben. Die bereits vorhandene Belastung wird in Bodenbelastungs- <strong>und</strong> Risikokarten<br />

ausgewiesen. Die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich nutzbaren Böden sind hinsichtlich ihrer<br />

Nutzungseignung (Erosionsgefährdung, Verdichtungspotenzial usw.) zu beurteilen <strong>und</strong> die<br />

Wirksamkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmassnahmen im Bereich von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen<br />

ist zu überprüfen.<br />

76 BBl 2004 S. 6678 f.<br />

65<br />

65


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

Im Siedlungsgebiet müssen die Bodenbelastungskataster für Planungsentscheide <strong>und</strong> für Nutzungsbestimmungen<br />

von Flächen herangezogen werden. Für Belastungsgebiete sind Handlungsanweisungen<br />

zu erarbeiten <strong>und</strong> es ist die Möglichkeit von Nachnutzungen in den belasteten Bereichen<br />

von Schiessanlagen zu prüfen. Auch entlang von Verkehrsachsen sind Massnahmen zu<br />

prüfen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf das Industrieflächen-Recycling gelegt.<br />

2.6. Kanton Uri: Richtplan<br />

Der 1999 erstellte <strong>und</strong> 2001 vom B<strong>und</strong>esrat unter Ausklammerung der Linienführung der<br />

NEAT genehmigte Richtplan sieht die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes vor. Gemäss diesem<br />

ist für die kommenden Jahre der Einbezug des qualitativen Bodenschutzes in die Richt- <strong>und</strong><br />

Nutzungsplanung geplant. Der Kanton Uri ist besonders auf eine enge Zusammenarbeit von<br />

Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz angewiesen, weil sich hier die Schadstoffquellen auf engem<br />

Raum konzentrieren <strong>und</strong> der Kanton zugleich vom Transitverkehr <strong>und</strong> den Grossbaustellen besonders<br />

betroffen wird.<br />

2.7. Kanton Zug: Richtplan<br />

Im aktuellen Richtplan des Kantons Zug, der im Mai 2005 vom B<strong>und</strong> genehmigt wurde, wird<br />

Boden als beschränkt verfügbar <strong>und</strong> als nur eingeschränkt erneuerbare Ressource beschrieben.<br />

Es werden insbesondere die Funktionen als Produktionsgr<strong>und</strong>lage, als Lebensraum, als Filter<br />

<strong>und</strong> Speicher im Stoffkreislauf sowie als Bestandteil der Landschaft hervorgehoben. Als Belastungsquellen<br />

werden Luftschadstoffe <strong>und</strong> stoffliche Einträge der Landwirtschaft hervorgehoben,<br />

wobei anerkannt wird, dass die davon herrührende Belastung rückläufig ist. Darüber hinaus<br />

wird auf die Auswirkungen von Versiegelung <strong>und</strong> Terrainveränderungen hingewiesen. Neben<br />

der fortdauernden Überwachung der Bodenqualität soll die Sicherung besonders fruchtbarer <strong>und</strong><br />

chemisch schwach belasteter Böden für die Landwirtschaft im Zentrum stehen. Weiter wird angestrebt,<br />

die Verlagerung belasteten Bodenmaterials in schwach belastete oder empfindliche<br />

Gebiete zu verhindern <strong>und</strong> bei Terrainveränderungen soll eine umfassende Interessenabwägung<br />

sowie eine fachliche Begleitung sichergestellt werden. Im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung<br />

oder der Nutzung von Industriebrachen wird an verschiedenen Stellen auf die<br />

Notwendigkeit eines haushälterischen Umgangs mit Boden hingewiesen.<br />

2.8. Bodeninformationen / Verzeichnisse über belastete Böden<br />

Kantone <strong>und</strong> Gemeinden besitzen Bodenkarten in unterschiedlichen Detaillierungsgraden.<br />

Meistens umfasst das kartierte Gebiet nur landwirtschaftlich genutzte Flächen ausserhalb des<br />

Siedlungsgebiets. Nur wenige Kantone verfügen über einen flächendeckenden Datensatz (Basel-Land,<br />

Basel-Stadt, Zug <strong>und</strong> Zürich für das ganze Landwirtschaftsgebiet, im Kanton Waadt<br />

für den grössten Teil der Gebiete ausserhalb der Bergregionen). 77 Mit der Realisierung eines<br />

schweizweiten Bodeninformationssystems sollen die bei verschiedenen B<strong>und</strong>esinstitutionen <strong>und</strong><br />

Kantonen vorhandenen Daten im Bereich Bodenkarten gesamthaft gesichert, gesichtet <strong>und</strong><br />

nutzbar gemacht werden (vgl. hinten Kap. III, Abschnitt3) 78 .<br />

77 Eine Übersicht über die in der Schweiz erhältlichen Bodenkarten findet sich auf der Webseite von<br />

Agroscope Reckenholz-Tänikon ART (http://www.art.admin.ch/dokumentation).<br />

78 Stand des Projekts <strong>und</strong> erschienene Berichte: http://www.soil.ch/bgs/3.Ebene/BICH.html. Bisher (Stand<br />

Dezember 2004) sind verfügbar: M. Knecht [2004], BICH-Schlussbericht 2003; A. Pazeller et al. [2004],<br />

BI-CH Archivierung von Daten; C. Eisenhut [2004], Datenmodell BI-CH 03; C. Lüscher [2004],<br />

Leitfaden Bodenkartierung.<br />

66<br />

66


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

Gemäss einer Umfrage des BUWAL im Frühling 2001 79 wurden bis dahin in den Kantonen<br />

Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn <strong>und</strong> Zürich die Bodenkarten auf die Kriterien Nähr-<br />

bzw. Schadstoffverlagerung, Erosions- oder Verdichtungsgefährdung hin ausgewertet. In den<br />

Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau <strong>und</strong> Zürich sollen bodenspezifisch für unterschiedliche<br />

Belastungen die Flächen vermuteter Bodenbelastungen (Verdachtsflächen) zusammengestellt<br />

werden (im Kanton Zürich „Prüfperimeter Bodenverschiebungen“ genannt). In der Zwischenzeit<br />

haben die meisten Kantone die Absicht bek<strong>und</strong>et oder bereits damit begonnen, ebenfalls<br />

ein solches Vollzugsinstrument zu schaffen. Etliche Kantone planen den Aus- oder Aufbau<br />

eines Bodeninformationssystems auf GIS-Basis (2001: AG, BL, LU, SO, ZH).<br />

2.9. Bodenbörse<br />

Boden ist nur beschränkt vorhanden <strong>und</strong> nicht erneuerbar. Boden, der beim Bauen abgetragen<br />

wird, muss daher möglichst erhalten <strong>und</strong> wieder verwendet werden. Bei vielen Bauprojekten<br />

fällt überschüssiger Ober- <strong>und</strong> Unterboden an. Die Weiterverwendung dieser Bodenmaterialien<br />

muss frühzeitig geplant werden. Bei anderen Bau- oder Bodenverbesserungsprojekten hingegen<br />

wird qualitativ guter Boden gesucht, oft verb<strong>und</strong>en mit grossem Aufwand. Die Bodenbörse der<br />

Kantone SO, LU, AG <strong>und</strong> BE vermittelt in diesen Fällen zwischen Bodenanbietern <strong>und</strong> Bodensuchenden.<br />

Das Instrument wird von der Praxis allerdings zurzeit noch als wenig erfolgreich<br />

beurteilt.<br />

3. Länderübergreifende Ebene<br />

Seit Anfang der 90er Jahre fördert die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG Gebiete an den<br />

Innen- <strong>und</strong> Aussengrenzen der EU. Stand in der ersten Phase (INTERREG I) die Förderung der<br />

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vordergr<strong>und</strong>, so kamen in der zweiten Phase<br />

(INTERREG II) zusätzlich die Förderung transnationaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der<br />

Raumordnung <strong>und</strong> die Förderung transnationaler Energienetze hinzu. Die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit hat sich im Zuge dieser Förderungsprogramme zunehmend stärker etabliert. In<br />

INTERREG II ging die Tendenz zu konkreten Umsetzungsprojekten hin. Den Verwaltungen<br />

kommt dabei eine auffallend wichtige Rolle zu. Unter dem Titel INTERREG III wurde die Gemeinschaftsinitiative<br />

um weitere sechs Jahre verlängert. Die Projekte konzentrieren sich<br />

schweizerischerseits auf die Grenzregion ‘Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein’<br />

INTERREG II-Projekt „Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal“<br />

Ziel dieses 2001 abgeschlossenen Projekts war es, Basisinformationen zu Eigenschaften <strong>und</strong> zur<br />

Nutzung von Böden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser zusammenzustellen, im Hinblick auf Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen,<br />

wie sie z.B. für die Bewertung von Planungen, für das Schadenfall-Management<br />

oder für das Verständnis von Systemzusammenhängen gebraucht werden. Die Daten wurden in<br />

ein Geographisches Informationssystem integriert <strong>und</strong> für verschiedene Fragestellungen auch<br />

ausgewertet.<br />

Was den Bereich Boden angeht, so wurden über die Kartierung land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen bodenk<strong>und</strong>liche Gr<strong>und</strong>lagendaten erhoben. Diese wurden anschliessend mit<br />

Blick auf das Regelungsvermögen von Böden bei Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträgen ausgewertet.<br />

Um räumliche Aussagen über die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung zu machen, wurde zusätzlich auch<br />

auf Auswertungen von Satellitendaten sowie auf meteorologische Daten zurückgegriffen. Die<br />

erhaltenen Informationen können in Verbindung mit Angaben über die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse,<br />

über Bodenbelastungen (im Projekt nur punktuell für einige Schwermetalle angegeben)<br />

79 Die Ergebnisse wurden im Juni 2001 vom BUWAL unter dem Titel „Bodenuntersuchungen der Kantone,<br />

des WSL <strong>und</strong> landwirtschaftlicher Forschungsanstalten“ zusammengetragen <strong>und</strong> interessierten Kreisen<br />

zugänglich gemacht.<br />

67<br />

67


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

<strong>und</strong> weiteren Rauminformationen wichtige Gr<strong>und</strong>lagen für raumplanerische Entscheide darstellen.<br />

Dies wird jedoch nicht weiter konkretisiert.<br />

INTERREG IIIB-Projekt TUSEC-IP (Technique of Urban Soil Evaluation in City Regions – Implementation<br />

in Planning Procedures)<br />

Das Projekt befasst sich mit Böden von Stadt-Regionen im Alpenraum. Ein Hauptziel dieses bis<br />

2006 laufenden Projektes ist die Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens, welches in<br />

kommunale <strong>und</strong> regionale Planungsprozesse integriert werden kann. Eine exemplarische Erprobung<br />

des entwickelten Verfahrens ist geplant.<br />

4. Fazit<br />

Was den Bereich der Raumplanung angeht, so wurde sie in der Vergangenheit weitgehend auf<br />

den quantitativen Flächenschutz ausgerichtet (Konzentration des Siedlungsgebiets, Sicherung<br />

der Fruchtfolgeflächen). In der neuen Generation der Richtpläne wirkt nun der B<strong>und</strong> darauf hin,<br />

dass die raumplanerische Bedeutung räumlich variierender Bodeneigenschaften zumindest auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lagenebene diskutiert wird. Damit rücken neue Punkte ins Blickfeld. Auf kantonaler<br />

Ebene gibt es jedenfalls Bestrebungen, die Bodeneigenschaften verfeinert zu berücksichtigen.<br />

Sie sind zwar überwiegend wieder auf Einzelaspekte ausgerichtet, denen allerdings räumlich<br />

teils erhebliche Bedeutung zukommt (Bsp. Umlagerung von Belastungsflächen). Insgesamt<br />

herrscht der Eindruck vor, die verschiedenen Böden würden aufgr<strong>und</strong> von bestimmten besonders<br />

wertvollen Eigenschaften oder besonderen von ihnen ausgehenden Gefährdungen räumlich<br />

separiert (Klassifikation von „guten“ <strong>und</strong> „schlechten“ Böden nach Einzelkriterien wie z.B.<br />

Schadstoffgehalten).<br />

Der Nachteil eines solchen Vorgehens liegt darin, dass der raumplanerische Bodenschutz nur<br />

für die ausgeschiedenen Bereiche definiert wird. Das hat zur Folge, dass der Bodenschutz in den<br />

nicht erfassten Bereichen raumplanerisch nicht weiter von Belang ist. Die Bedeutung der Ressource<br />

Boden aber beschränkt sich nicht allein auf die bezeichneten Flächen, sie erbringt vielmehr<br />

auch in den übrigen Gebieten beträchtliche Leistungen (z.B. im Stoffhaushalt). Damit ist<br />

der nachhaltige Umgang mit der Ressource Boden insgesamt nicht gewährleistet. Hierzu bedürfte<br />

es einer gesamträumlichen, zumindest einer möglichst grossräumigen Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Ein wichtiger Bestandteil dazu könnten z.B. Risikokarten sein (Vgl. Kantone Luzern<br />

<strong>und</strong> Solothurn).<br />

Der umweltschutzrechtlich motivierte Bodenschutz betont die Heterogenität der Böden wesentlich<br />

stärker. Allein aus dem Umweltschutzrecht heraus muss dagegen auf eine Berücksichtigung<br />

der übrigen räumlichen Strukturen (<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Veränderungskräfte) weitgehend<br />

verzichtet werden. Das gilt mit wenigen Ausnahmen auch für den Bereich der Landwirtschaft.<br />

Viel versprechend sind hier jene Ansätze, die sich mit der Überprüfung der Nachhaltigkeit<br />

landwirtschaftlicher Tätigkeit insgesamt befassen (nähere Erläuterungen dazu finden sich<br />

im nächsten Kapitel). Der Beweggr<strong>und</strong> ist zwar auch hier auf das Sachgebiet bezogen <strong>und</strong> auf<br />

dieses beschränkt; weil aber die Problematik im wahrsten Sinne des Wortes die Gr<strong>und</strong>lage der<br />

bodenbewirtschaftenden Landwirtschaft betrifft, kommt sie dennoch in ganzer Breite zur Sprache.<br />

Der Bef<strong>und</strong> ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Aufgabenteilung nicht verw<strong>und</strong>erlich. Die Synthese<br />

kann nur erfolgreich verlaufen, wenn die Verwaltungszweige auf dem Gebiet des Bodenschutzes<br />

eng kooperieren: Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, weil dem natürlichen System<br />

Boden im Naturhaushalt eine wichtige Querschnittsfunktion zukommt. Die entlastende Wirkung<br />

von Massnahmen in den Bereichen Agrarpolitik, Luftreinhaltung, Abfallverwertung, Umgang<br />

68<br />

68


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

II - Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong> Bodenschutz in der Schweiz<br />

mit Stoffen, Gewässerschutz, Bildungs- <strong>und</strong> Informationspolitik 80 dürfen nicht unter-, aber auch<br />

nicht überschätzt werden. Die Zusammenarbeit der Bereiche ist vielmehr zu institutionalisieren.<br />

Von da her verdient das Konzept des Kantons Freiburg Anerkennung. Bei der dezentralen Berücksichtigung<br />

des Bodenschutzes stellt sich jedoch das Problem der Sicherung ausreichender<br />

Fachkompetenz (<strong>und</strong> der dazu gehörenden personellen Mittel).<br />

Die bisherigen Bodenschutzkonzepte sind jedenfalls überall da auszuweiten, wo sie die Heterogenität<br />

des Bodens unzureichend berücksichtigen. In jenen Kantonen, die sich der räumlichen<br />

Problematik des Bodenschutzes bereits angenommen haben, befindet sich notgedrungen vieles<br />

noch im Stadium der Absichtsk<strong>und</strong>gebungen. Damit sich diese Strategien auch tatsächlich in<br />

einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden niederschlagen, bedarf es geeigneter<br />

planerischer Massnahmen <strong>und</strong> einer entsprechenden Erfolgskontrolle. Dies ist umso wichtiger,<br />

als Bodenbelastungen oft irreversible Auswirkungen haben. Dafür sind geeignete Indikatoren<br />

<strong>und</strong> Kriterien auszuarbeiten. Sie müssen sich entsprechend den Bodenfunktionen auf alle bedeutsamen<br />

Bereiche der Bodendegradation erstrecken. Insgesamt zeigt sich die Notwendigkeit<br />

eines umfassenden räumlichen Bodenschutzkonzepts, welches ausreichend flexibel ausgestaltet<br />

sein soll, damit die laufend neu erarbeiteten Erkenntnisse <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen integriert werden<br />

können.<br />

80 Vgl. Schweizerische B<strong>und</strong>eskanzlei, Herausforderungen 2003-2007, S. 73<br />

69<br />

69


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

III. Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

1. Indikatorensystem für nachhaltige Landwirtschaft<br />

(FAL/BLW)<br />

Unter dem Titel ‚Agrar-Umweltindikatoren’ wurde in den Jahren 2002/03 im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes<br />

für Landwirtschaft (BLW) durch die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-<br />

Tänikon ART eine Machbarkeitsstudie für die Langzeitbeobachtung zur Beurteilung der Nachhaltigkeit<br />

der Landwirtschaft erarbeitet 81 .<br />

Der Schwerpunkt der Studie liegt bei der Zusammenstellung möglicher Indikatoren zu den<br />

Themenbereichen Stickstoff, Phosphor, Energie/Klima, Wasser, Boden <strong>und</strong> Biodiversität/Landschaft.<br />

Das Indikatorensystem soll es erlauben, die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit<br />

in den verschiedenen Umweltbereichen zu beobachten. Es werden drei Arten von Indikatoren<br />

unterschieden:<br />

− Indikatoren zur landwirtschaftlichen Praxis. Diese werden direkt von den Landwirtinnen <strong>und</strong><br />

Landwirten beeinflusst.<br />

− Indikatoren zu landwirtschaftlichen Prozessen. Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen<br />

Praxis auf die Umwelt werden hier anhand von Modellen analysiert.<br />

− Indikatoren zum Zustand der von der Landwirtschaft beeinflussten Umwelt. Sie geben den<br />

effektiven Zustand der Umwelt wieder <strong>und</strong> ergeben sich aus konkreten Beobachtungen <strong>und</strong><br />

Messungen.<br />

Die einzelnen Indikatoren werden definiert <strong>und</strong> detailliert bezüglich politischer Relevanz, Methodik<br />

<strong>und</strong> Umsetzung beschrieben. Der Themenbereich Boden wird durch die Indikatoren Bodenbedeckung<br />

(als Indikator für die landwirtschaftliche Praxis), Erosionsrisiko (als Indikator für<br />

Prozesse) <strong>und</strong> Mikrobielle Biomasse sowie Schwermetallgehalte (als Indikatoren für den Umweltzustand)<br />

repräsentiert. Klarerweise werden Aspekte der Regelungsfunktionen des Bodens<br />

aber auch von anderen Themenbereichen mit erfasst: „Stickstoff“ (repräsentiert durch die Indikatoren<br />

Stickstoffbilanz, potenzielle Stickstoffemissionen, Nitratbelastung des Gr<strong>und</strong>wassers),<br />

„Phosphor“ (Phosphorbilanz, Phosphorgehalt der Böden, Phosphorbelastung der Seen aus der<br />

Landwirtschaft), „Wasser“ (Gebrauch von Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Tierarzneimitteln, Risiko aquatischer<br />

Ökotoxizität, Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Tierarzneimittel im Wasser). Mit Blick auf die Lebensraumfunktion<br />

der Böden ist auch der Themenbereich „Biodiversität <strong>und</strong> Landwirtschaft“<br />

von Interesse.<br />

Die Umsetzung der Ergebnisse der Studie dürfte aus finanziellen Gründen längere Zeit in Anspruch<br />

nehmen. Es ist damit umso wichtiger, dass man sich bewusst ist, dass die Erhebungen<br />

nur einen Teilausschnitt aus der Problematik der Bodendegradation beleuchten. Das Bestreben,<br />

das Indikatorensystem überschaubar zu halten, hat zur Selektion gezwungen. Auch hat sich die<br />

Auswahl nicht nur an wissenschaftlichen Kriterien orientiert, sondern ebenso an der Frage der<br />

leichten Erhebbarkeit der Indikatoren. Damit fallen notwendigerweise ebenfalls wichtige andere<br />

Aspekte weg. Das gilt insbesondere für die Überprüfung der Strategien zum physikalischen Bodenschutz:<br />

Der flächendeckend leicht zu erhebende Indikator „Erosionsrisiko“ hat nicht für die<br />

gesamte Agrarfläche Bedeutung. Er wird durch die Topographie dominiert. Auf der anderen<br />

Seite wird das für die physikalischen Prozesse ebenfalls sehr wichtige (aber nicht gleichermassen<br />

elementar nachweisbare) Bodenverdichtungs-Risiko nicht erfasst. Die gute landwirtschaftliche<br />

Praxis wird im Bereich physikalischer Bodenschutz durch die Bodenbedeckung gleichfalls<br />

nur unvollständig wiedergegeben. Ein repräsentativeres Bild könnte gezeichnet werden, wenn<br />

81 G. Gaillard et al. [2003], Machbarkeitsstudie Agrar-Umweltindikatoren.<br />

71<br />

71


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

zusätzlich die Teilindikatoren Bearbeitung, Mechanisierungsgrad <strong>und</strong> Bewirtschaftungsintensität<br />

erhoben würden. Bei den Zustandsindikatoren schliesslich fehlt der physikalische Aspekt<br />

gänzlich. Hier wäre an die Faktoren Aggregatstruktur, Durchlässigkeit <strong>und</strong> Humusgehalt zu<br />

denken.<br />

Die Frage, wie repräsentativ das Indikatorensystem die landwirtschaftlichen Veränderungskräfte<br />

tatsächlich erfasst, wird über eine Erfolgskontrolle beantwortet werden müssen. Für sie ist insbesondere<br />

auf die Anforderungen des Umweltschutz- <strong>und</strong> Gewässerschutzrechts abzustellen.<br />

Diese Rechtsgebiete fassen den vorsorglichen Schutz von Böden <strong>und</strong> Gewässern deutlich weiter,<br />

als dies das gewählte Indikatorensystem tut.<br />

2. Strategie physikalischer Bodenschutz (BGS)<br />

Zur Beurteilung schädlicher Bodenverdichtungen fehlen bis anhin verbindliche Bewertungskriterien.<br />

Die „Plattform Bodenschutz“ der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz (BGS)<br />

wurde im Jahr 2002 beauftragt, diesbezüglich das aktuelle Wissen zusammenzutragen <strong>und</strong> daraus<br />

konkrete Empfehlungen zu erarbeiten. Es sollen praxistaugliche Parameter, Messmethoden<br />

<strong>und</strong> Normwerte benannt werden.<br />

Die Ergebnisse sind im 2004 erschienenen Positionspapier der BGS-Plattform Bodenschutz<br />

„Definition <strong>und</strong> Erfassung von Bodenschadverdichtungen“ 82 enthalten. Im Zentrum stand die<br />

Beurteilung von land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Böden. Es werden die zur Erhebung der relevanten<br />

Parameter bekannten Labor- <strong>und</strong> Feldmethoden beschrieben, kommentiert <strong>und</strong> daraus<br />

Empfehlungen abgeleitet. Für insgesamt vier Parameter werden Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte vorgeschlagen.<br />

Es handelt sich um die gesättigte Wasserleitfähigkeit, die effektive Lagerungsdichte,<br />

das Grobporenvolumen <strong>und</strong> den Eindringwiderstand. Die Werte sollen alternativ <strong>und</strong> nicht kumulativ<br />

gelten, d.h. es reicht aus, dass einer der Grenzwerte überschritten ist, um die mit Richt-<br />

<strong>und</strong> Prüfwerten verb<strong>und</strong>enen Rechtsfolgen eintreten zu lassen. Damit ist der Weg frei, um die<br />

Vollzugstauglichkeit solcher Richt- <strong>und</strong> Prüfwerte in der Praxis zu erproben.<br />

3. Bodeninformation Schweiz (BI-CH)<br />

Das Projekt „Bodeninformation Schweiz (BI-CH)“ wurde von der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft<br />

der Schweiz (BGS) initiiert <strong>und</strong> wird vom BUWAL unterstützt. In einem ersten Schritt<br />

sollen die analog vorhandenen Bodenprofildaten durch eine einheitliche elektronische Erfassung<br />

gesichert <strong>und</strong> verfügbar gemacht werden. Hierfür wurde ein Datenmodell entwickelt 83 . Ein entsprechendes<br />

Vorgehen ist auch für Bodenkarten in Bearbeitung. Zur Ablage, Verwaltung <strong>und</strong><br />

Nutzung der vorhandenen <strong>und</strong> der neu dazukommenden Bodendaten wurde <strong>und</strong> wird eine Reihe<br />

von Konzepten, Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Werkzeugen erarbeitet. Es sind dies:<br />

− organisatorische <strong>und</strong> technische Standards zur Sicherung der Daten (Metadatenbank, die auf<br />

einem definierten Bodendatenset <strong>und</strong> zugehörigen obligatorischen Metadaten aufbaut),<br />

− ein Datenmodell mit Qualitätsanforderungen <strong>und</strong> standardisierten Arbeitsabläufen,<br />

− die Definition von Boden-Datensets für die Nutzung in anderen Fachdisziplinen <strong>und</strong><br />

− die Schaffung einer Bodeninformations- <strong>und</strong> Koordinationsstelle (BIKS)<br />

Zugleich sollen auch Möglichkeiten geprüft werden, inwieweit die Daten mithilfe kartographischer<br />

<strong>und</strong> thematischer Auswertungen veredelt werden können <strong>und</strong> es sollen allenfalls entspre-<br />

82 B. Buchter et al. [2004], Bodenschadverdichtungen.<br />

83 C. Eisenhut [2004], Datenmodell BI-CH 03; A. Pazeller et al. [2004], BI-CH Archivierung von Daten.<br />

72<br />

72


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

chende Werkzeuge erarbeitet werden. Eine Umfrage 84 hat gezeigt, dass der Bedarf nach Bodendaten<br />

nicht auf die bodenk<strong>und</strong>lichen Disziplinen beschränkt bleibt, sondern auch von teilweise<br />

weit entfernten Fachgebieten <strong>und</strong> Fachstellen eine entsprechende Nachfrage ausgeht. Der<br />

Wunsch besteht hier insbesondere nach interpretierten bzw. interpretierbaren Gr<strong>und</strong>lagen. Daraus<br />

können zusätzliche Anforderungen an die Methoden zur Erhebung von Bodendaten abgeleitet<br />

werden.<br />

4. Jüngere Entwicklungen in Deutschland<br />

4.1. Rechtliche Ausgangslage<br />

Zweck des deutschen B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 85 ist es,<br />

nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Nach §5 des Gesetzes sind<br />

die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer verpflichtet „bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen, deren<br />

Überbauung oder Versiegelung im Widerspruch zu planungsrechtlichen Festsetzungen steht,<br />

den Boden in seiner Leistungsfähigkeit im Sinne von §1 soweit wie möglich <strong>und</strong> zumutbar zu<br />

erhalten oder wiederherzustellen.“ Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen<br />

seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte<br />

soweit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG). Dieses Minimierungsgebot 86 steht in<br />

einem gewissen Spannungsverhältnis zur Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die<br />

nicht nur die natürlichen <strong>und</strong> archivarischen, sondern auch die Nutzungsfunktionen zu den Bodenfunktionen<br />

im Sinne des Gesetzes zählt.<br />

Das B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz schweigt sich darüber aus, wie sich seine Bestimmungen auf<br />

die inhaltliche Ausgestaltung von Planungs- <strong>und</strong> Zulassungsverfahren auswirken sollen. Es<br />

muss auf die flächenbezogenen Regelungen in anderen Bereichen ausgewichen werden. Sie finden<br />

sich insbesondere im Raumordnungs-, im Bauplanungs- <strong>und</strong> im Naturschutzrecht. Das Bedürfnis<br />

nach Rechtssicherheit hat die Länder dazu veranlasst, die Beziehung zur räumlichen<br />

Planung in den eigenen Landes-Bodenschutzgesetzen näher zu regeln. Unterstützung bei der<br />

Lösung ihrer Aufgabe erhalten die Planungsträger durch den b<strong>und</strong>esweiten Aufbau eines Bodeninformationssystems<br />

nach § 19 BBodSchG <strong>und</strong> die Entwicklung von länderübergreifenden<br />

Boden-Datenbanken. Es sollen auch Kriterien der schonenden Bodenbewirtschaftung auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen entsprechend der "Guten fachlichen Praxis" nach § 17 BBodSchG <strong>und</strong><br />

zur Bemessung ökologischer Leistungen in der Landwirtschaft entwickelt werden. Dazu sind<br />

hoch aggregierte Bodenzustandsdaten <strong>und</strong> -indikatoren zu erarbeiten 87 .<br />

4.2. Konzepte, Studien <strong>und</strong> Arbeitshilfen (ausgewählte Beispiele)<br />

Eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die Integration des Bodenschutzes in den Freiraumschutz <strong>und</strong> in<br />

eine nachhaltige, ökologisch orientierte Raumordnungspolitik bildet die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Schutzwürdigkeit von Böden. In einer Vielzahl von Forschungsprojekten des<br />

B<strong>und</strong>es, der Länder, Kommunen <strong>und</strong> Verbände werden zurzeit die Möglichkeiten der Bodenbewertung<br />

erprobt. In neun B<strong>und</strong>esländern wurden Bodenbewertungsverfahren für die Planung<br />

eingeführt (Stand Mitte 2002). Mittelfristig sollen allgemeingültige Standards erarbeitet werden,<br />

84 C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />

85 B<strong>und</strong>esgesetzblatt I 1998, 502<br />

86 J. Sanden / S. Schoeneck [1998], Kurzkommentar BBodSchG, N 28 zu § 2.<br />

87 Vgl. dazu die Fachinformation des Umweltb<strong>und</strong>esamtes zum Thema Bodeninformationssystem (Stand<br />

Dezember 2004): http://www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de/fwbs/themen/bbis/bbis.htm.<br />

73<br />

73


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

um planungsrelevante Aussagen zur Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Schutzwürdigkeit von Böden zu<br />

gewinnen 88 .<br />

In den letzen Jahren sind zahlreiche Arbeiten zu den Themenbereichen Bodenschutz <strong>und</strong> räumliche<br />

Planung erschienen. Das Spektrum erstreckt sich von konzeptionellen Studien bis hin zu<br />

anwendungsorientierten Arbeitshilfen für räumliche Planungen auf unterschiedlichen Ebenen.<br />

Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Bewertung von Bodenfunktionen. Teilweise werden auch<br />

Empfindlichkeiten, Vorbelastungen <strong>und</strong> nutzungsspezifische Beeinträchtigungen beurteilt <strong>und</strong><br />

in die Betrachtungen mit einbezogen. Es ist in den nächsten Jahren noch mit einer bedeutenden<br />

Weiterentwicklung zu rechnen.<br />

a) Baden-Württemberg<br />

Das 2001 lancierte Programm „Flächenressourcen-Management“ des Landesamtes für Umweltschutz<br />

von Baden-Württemberg stellt ein umfassendes Konzept dar, mit dem Ziel, den Flächenverbrauch<br />

zu minimieren <strong>und</strong> den Umgang mit der Ressource Boden auf kommunaler Ebene zu<br />

steuern. Qualitative wie auch quantitative Aspekte des Bodenschutzes werden sowohl innerhalb<br />

wie auch ausserhalb des Siedlungsbereichs berücksichtigt. Es werden konkrete Methoden <strong>und</strong><br />

Arbeitshilfen zur Unterstützung kommunaler Planungsverfahren zur Verfügung gestellt. Eine<br />

Bewertung der Funktion der Böden im Natur- <strong>und</strong> Stoffhaushalt soll dazu dienen, Nutzungen<br />

räumlich zu optimieren <strong>und</strong> unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst auf minderwertige<br />

Böden zu lenken.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertungen wurden bereits 1995 erarbeitet (M. Lehle et al. [1995]). Die<br />

Arbeit von K. Stahr et al. [2003] „Entwicklung von Bewertungssystemen für Bodenressourcen<br />

in Ballungsräumen“ geht in eine vergleichbare Richtung. Die Autoren stützen sich hier auf ein<br />

vorhandenes Bewertungsverfahren ab, schlagen aber unter anderem eine gebietsspezifische<br />

Indexierung der Bewertung vor.<br />

b) Niedersachsen<br />

Das niedersächsische Landesamt für Bodenforschung betreibt seit 1985 das Bodeninformationssystem<br />

NIBIS. Darin integriert sind eine grosse Anzahl Auswertungsmethoden für Bodenkarten,<br />

welche laufend erweitert, angepasst <strong>und</strong> umfassend dokumentiert werden (U. Müller [2004]).<br />

Die Methoden sind in ein Methoden-Management-System integriert <strong>und</strong> können so verwaltungsintern<br />

zur GIS-gestützten Auswertung von Bodendaten verwendet werden. Die Auswertungsmethoden<br />

werden teilweise auch von anderen B<strong>und</strong>esländern weiterverwendet.<br />

c) Bayern:<br />

Das Geologische Landesamt (GLA) hat einen Leitfaden zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen<br />

im Hinblick auf die Integration des Schutzgutes Boden in die räumliche Planung erarbeitet.<br />

Basierend auf dem Leitfaden werden aus den bestehenden Bodenkarten Bodenbewertungskarten<br />

im Massstab 1:25'000 abgeleitet. Sie beziehen sich auf einzelne im BBodSchG beschriebene<br />

Teilfunktionen. Man stützt sich dabei weitgehend auf bestehende Bewertungsverfahren<br />

ab, wie beispielsweise auf jene, welche in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Die Bewertungen<br />

schliessen häufig neben den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen auch<br />

Siedlungsgebiete mit ein. Sie sind noch nicht flächendeckend für das ganze B<strong>und</strong>esland erarbeitet.<br />

Eine Kurzfassung des Leitfadens <strong>und</strong> Beispiele von Bewertungskarten sind auf der Homepage<br />

des geologischen Landesamtes einsehbar.<br />

88 B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit [2002], Bodenschutzbericht der<br />

B<strong>und</strong>esregierung, S. 30.<br />

74<br />

74


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

Unter dem Titel „Das Schutzgut Boden in der Planung“ 89 wurde vom Bayerischen Landesamt<br />

für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit Bayerische Geologische Landesamt eine Arbeitshilfe<br />

geschaffen, welche die bessere Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten auf unterschiedlichen<br />

Planungsebenen zum Ziel hat. Zentrales Hilfsmittel dabei ist die flächenhafte Bewertung<br />

von Bodendaten im Bezug auf die natürliche Bodenfunktionen, die Standortfunktionen für<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft sowie die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte.<br />

Neben gr<strong>und</strong>sätzlichen Überlegungen werden konkrete Anwendungsbeispiele präsentiert<br />

sowie die notwendigen Auswertungsmethoden detailliert beschrieben.<br />

d) Hamburg:<br />

Unter dem Titel „Funktionale Bewertung von Böden bei grossmassstäbigen Planungsprozessen“<br />

(A. Gröngröft et al. [1999]) wurden erstmals jene Bewertungsverfahren zusammengestellt, die<br />

bei lokalen Planungsvorhaben zur Anwendung kommen sollten. Die Methoden wurden von B.<br />

Hochfeld et al. [2003] überarbeitet <strong>und</strong> ausführlich begründet. Hier finden sich auch Vorschläge<br />

zur Aggregierung von Teilbewertungen <strong>und</strong> zur Prognose von Veränderungen.<br />

e) Weitere handlungsorientierte Beiträge (Hinweise)<br />

Ad-hoc-AG Boden [2003] des B<strong>und</strong>/Länder-Ausschusses Bodenforschung: „Methodenkatalog<br />

zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen, der Archivfunktion des Bodens, der Gefahr der<br />

Entstehung schädlicher Bodenveränderungen sowie der Nutzungsfunktion ‚Rohstofflagerstätte’<br />

nach BBodSchG“<br />

Der Bericht stellt alle derzeit in Deutschland verfügbaren <strong>und</strong> bedeutsamen Methoden zur Bewertung<br />

von Bodenfunktionen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten zusammen. Deren Datenbedarf, Aussagequalität<br />

<strong>und</strong> Anwendbarkeit wird vergleichend bewertet. Für die Methodenbewertung war<br />

massgeblich, inwieweit die jeweilige Methode die Bodeneigenschaften als Inputdaten berücksichtigt,<br />

soweit diese zur Abbildung des Prozessgeschehens erforderlich sind. Eine Gesamtbewertung<br />

mittels Sensitivitätsanalysen oder eine Validierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Messergebnissen<br />

wird als Ziel zukünftiger Forschungsaktivitäten formuliert. Der Bericht benennt darüber<br />

hinaus Defizite insbesondere bezüglich der Verfügbarkeit von Bodendaten, der Vergleichbarkeit<br />

<strong>und</strong> der Aussageschärfe der verschiedenen Methoden.<br />

Themenschwerpunkt "Empfehlungen zur Klassifikation von Böden für räumliche Planungen"<br />

des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser <strong>und</strong> Boden": „Zusammenfassung <strong>und</strong> Strukturierung<br />

von relevanten Methoden <strong>und</strong> Verfahren zur Klassifikation <strong>und</strong> Bewertung von Bodenfunktionen<br />

für Planungs- <strong>und</strong> Zulassungsverfahren mit dem Ziel der Vergleichbarkeit“ (H.<br />

Lambrecht et al. [2003]):.<br />

Der Bericht enthält eine b<strong>und</strong>esweite Erhebung über die Verfügbarkeit von bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen sowie über die Anwendbarkeit von Bodenbewertungsmethoden. Basierend auf<br />

rechtlichen, methodischen, naturwissenschaftlichen sowie planerischen Überlegungen erfolgte<br />

eine Prüfung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Planungsverfahren <strong>und</strong> –<br />

ebenen. Insbesondere wurde auch der Methodenkatalog der Ad-hoc-AG Boden herbeigezogen.<br />

V. Jessen-Hesse [2002]: "Vorsorgeorientierter Bodenschutz in der Raum- <strong>und</strong> Landschaftsplanung.<br />

Leitbilder <strong>und</strong> methodische Anforderungen, konkretisiert am Beispiel der Region Berlin-<br />

Brandenburg."<br />

Es werden die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen von Bodenschutz <strong>und</strong> räumlicher Planung in Deutschland<br />

beschrieben sowie Bewertungsmethoden für Bodenfunktionen vergleichend zusammengestellt.<br />

Dabei werden auch Vorbelastungen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten einbezogen. Am Beispiel der Region<br />

Berlin-Brandenburg werden die Situation <strong>und</strong> die Möglichkeiten für den planerischen Bodenschutz<br />

analysiert <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen abgeleitet.<br />

89 LfU Bayern [2004], Schutzgut Boden in der Planung.<br />

75<br />

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Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

B<strong>und</strong>esverband Boden e.V. (Deutschland) [2001]: „Bodenschutz in der Bauleitplanung“<br />

Es handelt sich um einen Leitfaden für die Integration des Bodenschutzes in den Abwägungsprozess<br />

der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene. Auch hier werden Bewertungsmethoden für<br />

Bodendaten zusammengestellt <strong>und</strong> rechtliche Aspekte beleuchtet. Hauptziel ist es, einerseits besonders<br />

schützenswerte Böden <strong>und</strong> andererseits Vorrangflächen für die bauliche Nutzung zu<br />

ermitteln. Die übrigen Bodenflächen werden bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit geordnet.<br />

Landesumweltamt Brandenburg (LUA) [2003]: "Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs-<br />

<strong>und</strong> Zulassungsverfahren im Land Brandenburg, Handlungsanleitung,".<br />

Die ergänzte <strong>und</strong> aktualisierte zweite Auflage der Handlungsanleitung soll bei allen Genehmigungs-,<br />

Erlaubnis- <strong>und</strong> sonstigen Zulassungsverfahren Anwendung finden. Auch hier werden<br />

der Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von Bodenfunktionen wichtige Rechtsbezüge vorangestellt.<br />

Mögliche Massnahmen zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität <strong>und</strong> zur Regeneration von<br />

Böden werden Bodenbeeinträchtigungen zugeordnet.<br />

B. Mohs [1998]: „Ansätze zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Boden <strong>und</strong> Beispiele für<br />

ihre Integration in Planungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen“:<br />

Diese Konzeption für die Integration von Bodenbewertungen in Planungsprozesse stellt am Beispiel<br />

„Bauliche Eingriffe“ einen Weg vor, wie die Inanspruchnahme von Böden bewertet werden<br />

kann.<br />

5. Bodenschutzstrategie der EU<br />

Das sechste Umweltaktionsprogramm der EU hat den Schutz der Böden vor Erosion <strong>und</strong> Verunreinigungen<br />

in den Zielkatalog aufgenommen. Die EU plant danach eine gemeinschaftliche Bodenschutzstrategie<br />

zu entwickeln. Die EU-Kommission hat den Weg für die Entwicklung einer<br />

solchen Bodenschutzstrategie in der Mitteilung „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“<br />

skizziert 90 . Die Mitteilung wurde durch das Europäische Parlament am 19. November 2003<br />

in einer Entschliessung angenommen 91 . Das Parlament fordert darin die Kommission auf, eine<br />

spezifische Bodenschutzstrategie vorzulegen, die sich auf die Stärkung der derzeitigen Politiken<br />

stützt, in einem integrierten Ansatz die Probleme benennt <strong>und</strong> die qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />

Ziele sowie die zielführenden Massnahmen festlegt. Sie hat sich dabei auf die folgenden Punkte<br />

auszurichten:<br />

− Beendigung der Anreicherung von umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Stoffen im Boden;<br />

− Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung <strong>und</strong> Versiegelung, Beseitigung<br />

<strong>und</strong> Verunreinigung von Böden;<br />

− Schutz der Böden in ihrer Rolle bei der Speicherung von CO2, Sicherung der Wasserressourcen<br />

<strong>und</strong> Erhaltung der Artenvielfalt;<br />

− Schutz der Böden für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln <strong>und</strong> nachwachsenden<br />

Rohstoffen.<br />

Nach der Entschliessung soll bis zum Jahr 2007 ein wissenschaftlicher Bodenkatalog ausgearbeitet<br />

werden, enthaltend: Art des Bodens, seine Biografie, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Anfälligkeit, Erosionsprozesse<br />

<strong>und</strong> Verschlechterung der Bodenqualität. Dabei sei darauf zu achten, dass der<br />

Bodenschutz im Zusammenhang mit der Bodennutzung gesehen wird, weshalb gleichzeitig Mechanismen<br />

für eine ständige Überwachung der Bodennutzung einzuführen sind. Das Parlament<br />

fordert die Kommission auf, die Einführung eines Systems spezifischer Bodenindikatoren zu<br />

prüfen. Auch wird die Initiative der Kommission, ein System der Bodenbeobachtung <strong>und</strong> -<br />

überwachung <strong>und</strong> der möglichen Verdichtungen auszuarbeiten, unterstützt. Das Parlament hält<br />

90 Kommission der Europäischen Gemeinschaften [2002], KOM (2002) 179.<br />

91 Europäisches Parlament [2003], Bulletin EU 11-2003, Umwelt (8/18), Ziff. 1.4.58.<br />

76<br />

76


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

es sodann für notwendig, den Bodenschutz besser in die Gemeinschaftspolitik zu integrieren. Es<br />

verlangt insbesondere die Berücksichtigung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik <strong>und</strong><br />

macht dazu Anregungen. Weiter fordert es die Kommission mit Nachdruck auf, die Richtlinie<br />

über die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu revidieren <strong>und</strong> eine Richtlinie<br />

über Kompost auszuarbeiten. Abfallbewirtschaftung, Bodenschutz <strong>und</strong> Anreicherung von Boden<br />

seien miteinander in Einklang zu bringen. Der Bodenschutz ist daneben auch in die Raumplanungsstrategien<br />

einzubeziehen. Es seien Rechtsvorschriften einzuführen, die eine Anpassung<br />

der Bodennutzung an die Bodenmerkmale unter Berücksichtigung der sozialen Werte vorsehen<br />

<strong>und</strong> der willkürlichen Bodenversiegelung ein Ende setzen. Das Parlament hält es für notwendig,<br />

die Kenntnisse über die Funktionen der im Boden lebenden Arten, den Nährstoffzyklus <strong>und</strong> den<br />

Wasserzyklus zu vertiefen <strong>und</strong> verweist auf die bedeutende Rolle der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

bei der Revitalisierung der Böden.<br />

Die zu entwerfende Bodenschutzstrategie steht mit der ebenfalls von der Kommission initiierten<br />

neuen thematischen Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen 92 in engem<br />

Zusammenhang. Mit einer solchen Ressourcenstrategie betritt die EU Neuland. Sie ist als<br />

Ergänzung für jene Umweltpolitiken gedacht, deren Gegenstand der Zustand von Umweltmedien<br />

ist. In diesem Sinne soll sie die Basis für eine Pyramide von Umweltpolitiken bilden. Es ist<br />

beabsichtigt, den Lebensweg von Ressourcen durch die Wirtschaft zu verfolgen <strong>und</strong> jene Umweltauswirkungen<br />

der Ressourcennutzung zu ermitteln, die am schwersten wiegen. Daraus sollen<br />

Lösungen entwickelt werden, die an die anderen Strategien <strong>und</strong> Politiken (wie insbesondere<br />

auch die Bodenschutzstrategie) anknüpfen.<br />

6. Integrated Soil and Water Protection (SOWA)<br />

Als begleitende Massnahme des 5. Rahmenprogramms der EU im Bereich Forschung wurde<br />

Anfang 2003 das zweijährige SOWA-Projekt lanciert. Darin werden die Systeme Boden <strong>und</strong><br />

Wasser gemeinsam in ihrem Zusammenwirken betrachtet. Im Brennpunkt stehen die Effekte<br />

grossräumiger, diffuser Belastungen des Bodens <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Gefahr von Gr<strong>und</strong>wasserverunreinigungen.<br />

SOWA bildet ein multidisziplinäres Forum, das den Forschungsstand<br />

<strong>und</strong> -bedarf sowie die Strategien für einen integrierten Schutz der Umweltsysteme Boden <strong>und</strong><br />

Wasser analysieren soll. Die einzelnen Arbeitsgruppen befassen sich mit<br />

− den massgeblichen Verbindungen <strong>und</strong> Trends<br />

− den Werkzeugen zur Abschätzung <strong>und</strong> Überwachung der Belastung<br />

− den chemischen <strong>und</strong> physikalischen Prozessen<br />

− der Heterogenität <strong>und</strong> den Problemen des Massstabs<br />

− den Optionen für das Management von diffusen Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserbelastungen.<br />

Für die letztgenannte Arbeitsgruppe lag die Federführung beim Institut für terrestrische Ökologie<br />

der ETH Zürich. Der Schlussbericht liegt vor. In Bezug auf die Strategien <strong>und</strong> Prinzipien<br />

zur kurz- <strong>und</strong> langfristigen Reduktion, Sanierung <strong>und</strong> Überwachung von Boden- <strong>und</strong> Wasserverunreinigungen<br />

enthält der Bericht unter anderem eine Tabelle, die umfassen Auskunft über<br />

die zurzeit denkbaren Massnahmen (Behandlungs- <strong>und</strong> Steuerungsmöglichkeiten) gibt 93 .<br />

92 Kommission der Europäischen Gemeinschaften [2003], KOM (2003) 572.<br />

93 D. Halm / P. Grathwohl [2005], SOWA - Risks from Diffuse Pollution, S. 35 ff.<br />

77<br />

77


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

7. Europäische Bodencharta<br />

Am 29. Januar 2003 hat der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der<br />

biologischen <strong>und</strong> landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) in Genf die revidierte Bodencharta 94 des<br />

Europarates verabschiedet. 95 Sie enthält im einleitenden Teil einen Überblick über die bisherigen<br />

<strong>und</strong> die aktuellen Entwicklungen im Bereich Bodenschutz auf europäischer Ebene. Die<br />

Charta gesteht dem Boden als Lebensbereich in sich selbst einen Eigenwert zu. Daneben unterscheidet<br />

sie ökologische <strong>und</strong> nutzungsbezogene Bodenfunktionen. Es werden unterschiedliche<br />

Typen von Bodendegradation beschrieben <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Zielsetzungen <strong>und</strong> Prinzipien<br />

ausformuliert, welche sich im Wesentlichen am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren. Mit Bezug<br />

auf einzelne Nutzungsbereiche (Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Entwicklung des Siedlungsgebiets,<br />

Grossbaustellen, Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> belastete Standorte) werden Empfehlungen für<br />

ein nachhaltiges Bodenmanagement abgegeben <strong>und</strong> es werden die dafür notwendigen Instrumente<br />

genannt. Unter anderem zählt dazu die europaweit zu koordinierende <strong>und</strong> zu harmonisierende<br />

Bestandesaufnahme der Bodenressourcen, deren Beobachtung <strong>und</strong> Überwachung. Es erscheint<br />

als notwendig, spezifische Massnahmenpläne gegen die Verschlechterung der Böden<br />

auszuarbeiten. Es wird empfohlen, auf interdisziplinärer wissenschaftlicher Ebene die unterschiedlichen<br />

Einflussfaktoren zu untersuchen, mit dem Ziel, den Schutz <strong>und</strong> den nachhaltigen<br />

Umgang mit den Böden zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere die Ursachen für Bodendegradationen,<br />

die Bodenbiologie <strong>und</strong> ihrer Bedeutung für die Funktionen der Böden, die<br />

Wechselwirkung von Schadstoffen <strong>und</strong> Bodenprozessen, Simulationsmodelle für ein integriertes<br />

Bodenmanagement, die gesellschaftlichen Einflüsse auf die Bodennutzung sowie das Wissen<br />

<strong>und</strong> die Erfahrung der BodenbewirtschafterInnen.<br />

Bereits im Jahre 1972 wurde vom Europarat eine erste weitsichtige Bodencharta verabschiedet.<br />

Sie hatte in der Folge allerdings kaum Einfluss auf die Umweltpolitik. Die Beschlüsse des Ministerkomitees<br />

des Europarates haben rechtlich für die Mitgliedsländer nicht bindenden Charakter.<br />

Auch die jetzt vorliegende Revision der Fassung von 1989 konnte nur in der Form einer<br />

Empfehlung verabschiedet werden (Art. 15 Bst. b der Satzung des Europarats).<br />

8. Schlussfolgerungen<br />

Die neuen Ansätze versuchen den Ressourcenschutz aus einer breiteren Sicht anzugehen, als<br />

dies bislang üblich war. Auch ausserhalb der Schweiz wird der Boden in wachsendem Masse als<br />

schützenswerte bzw. schutzbedürftige Ressource wahrgenommen, deren Sicherung ebenso<br />

wichtig ist, wie der Schutz der Luft <strong>und</strong> der Gewässer. Der Bodenschutz soll deswegen auf<br />

breiter Basis in seiner Stellung gestärkt werden. Dabei steht die Vorsorge im Vordergr<strong>und</strong>. Insbesondere<br />

wird der Tatsache, dass die Auswirkungen von Nutzungen nicht nur von deren Intensität,<br />

sondern auch von der Bodenbeschaffenheit abhängen, vermehrt Rechnung getragen. Das<br />

Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren ist allerdings hochkomplex <strong>und</strong> wird noch nicht<br />

in allen Teilen verstanden.<br />

In wissenschaftlicher Hinsicht besteht die besondere Herausforderung darin, die verschiedenen<br />

Erkenntnisse mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource zusammenzuführen<br />

<strong>und</strong> die Komplexität so weit zu reduzieren, dass wissenschaftlich abgestützte konkrete<br />

Handlungsempfehlungen abgegeben werden können. Hierzu müssen verschiedenste Fachdisziplinen<br />

einbezogen werden. Das allein reicht aber nicht aus, es sind auch entsprechende Bodendaten<br />

erforderlich <strong>und</strong> es sind die aus Sicht des Bodenschutzes vorrangigen Wissensdefizite<br />

94<br />

CO-DBP [2003b], CO-DBP(2003)10.<br />

95<br />

CO-DBP [2003a], CM(2003)66, Anhang 28.<br />

78<br />

78


Teil 1 Räumlicher Bodenschutz: Stand <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen<br />

III - Ansätze für die weitere Entwicklung<br />

auszumachen. Es wird wiederholt auf die zentrale Bedeutung der Beobachtung der Entwicklung<br />

der Ressource hingewiesen, wozu Bodeninformationssysteme auf kommunaler, regionaler, nationaler<br />

<strong>und</strong> europäischer Ebene voranzutreiben sind. Parallel dazu ist das Bodenbewusstsein der<br />

Handlungsträger zu stärken.<br />

In rechtlicher Hinsicht weisen solche Konzepte weit über das Umweltschutzrecht hinaus. Die<br />

Ansätze in den verschiedenen Rechtsgebieten sind weiter zu entwickeln <strong>und</strong> miteinander zu<br />

vernetzen, mit dem Ziel, langfristig eine umfassende Strategie zur Lösung der Bodenschutzproblematik<br />

zu finden. Künftige Rechtsinstrumente sollen in der Lage sein, den spezifischen<br />

Eigenschaften des Bodens sowie seinen Funktionen im Naturhaushalt <strong>und</strong> seinen Beziehungen<br />

zu anderen Umweltkompartimenten Rechnung zu tragen. Es ist deshalb vordringlich, die geeigneten<br />

rechtlichen Anknüpfungspunkte für eine breite fachliche Abstützung zu suchen <strong>und</strong> zu<br />

finden. Auch im europäischen Kontext wird hierzu auf die zentrale Funktion der Planung verwiesen,<br />

<strong>und</strong> zwar in einem doppelten Zusammenhang: Es geht sowohl um räumliche Planung<br />

als auch um eine ganzheitliche Massnahmenplanung.<br />

Erschwert wird die Umsetzung durch die enormen Kosten, die eingehende wissenschaftliche<br />

Bodenuntersuchungen verursachen, wobei angesichts der Heterogenität der Böden trotzdem<br />

stets Lücken offen bleiben müssen. Es muss daher nach Strategien Ausschau gehalten werden,<br />

wie dieser Schwierigkeit begegnet werden kann. Man wird sich jedenfalls zur Optimierung der<br />

Datenlage auf einen lange andauernden Prozess einstellen müssen. Das bedeutet, dass auch<br />

Überlegungen dazu angestellt werden müssen, wie übergangszeitlich dem Bodenschutz verantwortungsvoll<br />

Nachachtung verschafft werden kann, zumal eine Vielzahl von Akteuren aus den<br />

jeweils unterschiedlichsten Beweggründen den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Böden beeinflussen.<br />

79<br />

79


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

Teil 2<br />

Ressourcenplan Boden:<br />

Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen<br />

Gesamtzusammenhang<br />

81<br />

81


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

IV. Gegenstand eines raumorientierten<br />

Bodenschutzkonzepts<br />

Im konkreten Raum sieht sich der Bodenschutz neben der räumlichen Heterogenität auch mit<br />

einer rechtlichen Komplexität konfrontiert. Die Behörden müssen notwendigerweise alle massgeblichen<br />

Erlasse in die Entscheidung einbeziehen. Ein Spezialgesetz kann nach der b<strong>und</strong>esgerichtlichen<br />

Rechtsprechung dann <strong>und</strong> nur dann die Anwendung eines anderen Erlasses ausschliessen,<br />

wenn es das Problem sowohl inhaltlich als auch verfahrensmässig abschliessend regelt<br />

<strong>und</strong> dabei eine umfassende Abwägung aller erheblichen Anliegen (insbesondere aller<br />

räumlich erheblichen) ermöglicht 96 . Bei umweltrechtlich relevanten Bauvorhaben muss deshalb<br />

bereits von Verfassung wegen koordiniert vorgegangen werden 97 .<br />

1. Natürliche Beschaffenheit <strong>und</strong> naturräumliche Funktionen<br />

des Bodens als Ausgangspunkt<br />

Das Bedürfnis zum Schutz der Böden ergibt sich zu einem wesentlichen Teil aus ihrer Funktion<br />

im naturräumlichen Zusammenhang. Die charakteristischen Eigenschaften der Böden sind von<br />

Ort zu Ort verschieden <strong>und</strong> sie limitieren auf raumspezifische Weise die Erwartungen, die an<br />

ihre Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> ihre Belastbarkeit durch Nutzungen gestellt werden können. Aufgr<strong>und</strong><br />

der rechtlichen Ausgangslage <strong>und</strong> der ökologischen Bedeutung der Böden setzen Konzepte<br />

zum Schutz der Böden mit Vorteil bei den naturräumlichen Funktionen der Böden an.<br />

Im Rahmen von Bodenschutzkonzepten wird deshalb die Leistungsfähigkeit der Böden unter<br />

ökologischen Gesichtspunkten betrachtet. Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit<br />

der Böden, naturräumliche Funktionen wahrzunehmen. Zu nennen sind etwa die Regulierung<br />

des Wasserhaushalts, das Rückhalte- <strong>und</strong> Abbauvermögen gegenüber Schadstoffen, die Bedeutung<br />

im Nährstoffhaushalt usw.<br />

Die nachhaltige Nutzbarkeit offener Böden ergibt sich aus deren Potenzial, solche Leistungen<br />

zu erbringen, aber nicht nur: Massgeblich ist auch ihre Sensibilität gegenüber Belastungen, die<br />

mit der Nutzung verb<strong>und</strong>en sind. Im Ergebnis können die einen Böden durch zu intensive Beanspruchung<br />

in ihrem Potenzial geschwächt werden, während andere dieselbe Beanspruchung<br />

problemlos verkraften.<br />

1.1. Räumliche Struktur von Bodenbeschaffenheit <strong>und</strong><br />

Bodenfunktionen<br />

Die Bodeneigenschaften (z. B. pH, hydraulische Eigenschaften, Horizontmächtigkeit, Textur,<br />

Struktur usw.) sind schon in natürlich gewachsenen Böden räumlich höchst heterogen verteilt.<br />

Das gilt meist in noch grösserem Masse für Böden, die anthropogenen Einflüssen ausgesetzt<br />

wurden. Eingriffe in den Wasser- <strong>und</strong> Stoffhaushalt, Ablagerungen, klein <strong>und</strong> grossräumige<br />

Bodenumlagerungen im Rahmen von Bauarbeiten <strong>und</strong> Landschaftsgestaltung, Schadverdich-<br />

96<br />

BGE 122 I 70 E. 3a, 119 Ib 222 E. 2a, 114 Ib 224 ff., 112 Ib 120, 256 ff., 107 Ia 244 f., 104 Ia 181 ff.,<br />

103 Ia 334 ff., 102 Ia 358 ff.<br />

97<br />

Gr<strong>und</strong>legend BGE 116 Ib 57 ff. <strong>und</strong> 118 Ib 326 (Deponien); heute ist die Koordinationspflicht zumeist<br />

explizit auf Normen im Gesetzesrecht (wie z.B. Art. 25a RPG) abgestützt, vgl. z.B. BGE 123 II 88 E. 2.<br />

Zur Vorbereitung dieser Rechtsprechung vgl. A. Kuttler [1988], Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung, S. 244<br />

ff.; R. Matter [1987], Forstwesen <strong>und</strong> Raumplanung. Vgl. auch A. Kölz / H. Keller [1990], Koordination<br />

Bewilligungsverfahren, S. 403 ff.<br />

83<br />

83


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

tungen, chemische Bodenbelastungen <strong>und</strong> andere Tätigkeiten führen auch kleinräumig zu teils<br />

massiven Unterschieden in der Beschaffenheit der Böden. Welche Veränderungen von künftigen<br />

Nutzungen ausgehen, kann deshalb meist nicht pauschal beantwortet werden. Sie sind oft<br />

von den massgeblichen Bodenparametern abhängig <strong>und</strong> damit von Ort zu Ort verschieden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass je nach Verteilung, Interaktion <strong>und</strong> Entwicklung der Raumnutzungen<br />

die Böden durch ein <strong>und</strong> dieselbe Nutzung unterschiedlich stark verändert werden. Lässt<br />

sich beispielsweise der Eintrag von Schwermetallen oder von persistenten Schadstoffen im Umkreis<br />

von bestimmten Tätigkeiten nicht gänzlich vermeiden, dann ist zu beurteilen, wo solche<br />

Einträge am ehesten in Kauf genommen werden können bzw. wo ein erhöhter Bedarf an Überwachungsmassnahmen<br />

besteht.<br />

Aussagen zur Bodenqualität können immer nur in Bezug auf die Fähigkeit gemacht werden, bestimmten<br />

Zwecken zu genügen. Deshalb hängt die Antwort auf die Frage, welche Einflüsse eine<br />

Nutzung auf die Qualität eines Bodens hat, auch davon ab, welche Bodenfunktionen betrachtet<br />

werden. Werden Massnahmen ergriffen oder Mittel zugesprochen, so geschieht dies ebenfalls<br />

mit Blick auf bestimmte Bodenfunktionen. Es muss deshalb nicht nur nach Kriterien gesucht<br />

werden, wie die räumliche Heterogenität der Böden nach ihrer Beschaffenheit aufzuschlüsseln<br />

ist (z.B. Struktur, Naturbelassenheit, bodenchemische Eigenschaften, Empfindlichkeit). Die<br />

Böden sind auch nach ihrer Funktion (ökologische Leistungsfähigkeit, standorttypische Lebensraumfunktion<br />

usw.) zu beurteilen. In aller Regel kommen ein <strong>und</strong> demselben Boden im Raum<br />

mehrere ökologisch wesentliche Funktionen zu.<br />

Wenn diese Zusammenhänge sichtbar werden, können die Wirkungen von Nutzungen auf die<br />

Ressource Boden genauer beurteilt werden. Dies erlaubt es, die Bodeninanspruchnahmen auf<br />

Ressourcen schonende Art <strong>und</strong> Weise zu steuern. Besonders wichtig ist die Frage der räumlichen<br />

Lokalisierung da, wo die bestimmungsgemässe Nutzung unumgänglich mit Eingriffen in<br />

den Boden verb<strong>und</strong>en ist (z.B. Bauarbeiten, Bodenbewegungen) oder da, wo besondere Sorgfalt<br />

angebracht ist, damit die Leistungsfähigkeit der Böden nicht beeinträchtigt wird (wie bei besonderer<br />

Erosions- oder Verdichtungsanfälligkeit oder bei der Gefahr der Verunreinigung von<br />

Trinkwasservorkommen).<br />

1.2. Bodenfunktionen <strong>und</strong> Rechtsstruktur<br />

Die Vielfalt von ökologischen Bodenfunktionen spiegelt sich auch im Recht. Der Boden wird<br />

durch zahlreiche Regelungen geschützt, die über die verschiedensten Aufgabenbereiche verstreut<br />

in die Rechtsordnung aufgenommen wurden (vorn Kap. I, Abschnitt 2). Die einzelnen<br />

Massnahmen zielen jeweils darauf ab, jene Eigenschaften <strong>und</strong> Funktionen der Böden zu schützen,<br />

die für den betreffenden Regelungsbereich von Wichtigkeit sind. Diese Betrachtungsweise<br />

ergibt sich aus dem Zweck, den die jeweiligen Erlasse verfolgen.<br />

Die Zusammenstellung in Tabelle 1 zeigt bodenfunktionsbezogene Zielsetzungen <strong>und</strong> Ansatzpunkte<br />

aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die Spalte „massgeblicher Wirkungspfad“ gibt nicht<br />

etwa die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge wieder, sondern nur jenen Wirkungspfad,<br />

der explizit Eingang in die Gesetzgebung gef<strong>und</strong>en hat. Zum Beispiel soll die Deckschicht gemäss<br />

den ökologischen Zielen des Gewässerschutzrechts naturnahe Verhältnisse aufweisen <strong>und</strong><br />

die Selbstreinigungsprozesse wie auch die Wechselwirkungen zwischen Wasser <strong>und</strong> Umgebung<br />

uneingeschränkt gewährleisten (Anhang 1 GSchV), doch wird aus der Sicht des Gewässerschutzrechts<br />

in der Deckschicht das Anreichern von Schadstoffen an sich nicht bekämpft (anders<br />

als beispielsweise bei den Sedimenten von Fliessgewässern). Das heisst aber nicht, dass<br />

Schadstoffakkumulationen in der Deckschicht gewässerschutzrechtlich nicht von Bedeutung<br />

wären. Sie sind es insoweit, als es gilt, nachteilige Einwirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser zu verhindern.<br />

Damit spielen z.B. die Mächtigkeit <strong>und</strong> die Durchlässigkeit der Deckschicht eine Rolle.<br />

84<br />

84


Rechtsgebiet Schutzobjekt<br />

Umweltschutzrecht<br />

Bodenfruchtbarkeit (Art. 2<br />

VBBo); nur durchwurzelbarer<br />

Bereich<br />

Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

massgebliche Bodeneigenschaften<br />

<strong>und</strong> Bodenfunktionen<br />

● Schutzgut Boden Standorttypische Bodenbeschaffenheit<br />

(Bodenbiologie, Bodenstruktur, Abbaufähigkeit):<br />

natürliche Bodenfunktionen<br />

● Schutzgut Pflanzen Lebensgr<strong>und</strong>lage für Pflanzen <strong>und</strong><br />

Pflanzengesellschaften:<br />

Standorteigenschaften, Funktion im<br />

Wasser-, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffhaushalt<br />

● Schutzgut Menschen <strong>und</strong><br />

Tiere (Bodenbiologie wird<br />

über das Schutzgut Boden<br />

erfasst)<br />

Gewässerschutzrecht Schutz der Gewässer vor nachteiligen<br />

Einwirkungen durch<br />

Schutz<br />

● aller auswaschbaren<br />

Schichten<br />

● der Gewässersohle<br />

● der Deckschicht<br />

● der Umgebung der Fliessgewässer<br />

vor Belastungen.<br />

Sicherung der Anforderungen<br />

an die Wasserqualität.<br />

Raumplanungsrecht Boden als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

(durch die Unterstützung anderer<br />

Bestrebungen zum Schutz<br />

der Umwelt <strong>und</strong> der Landschaft)<br />

Bsp.:<br />

Schutz ausreichender Fruchtfolgeflächen<br />

dient auch dem<br />

Schutz der Kulturlandschaft.<br />

Naturschutzrecht Standorte, die eine ausgleichende<br />

Funktion im Naturhaushalt<br />

erfüllen oder besonders<br />

günstige Voraussetzungen für<br />

Lebensgemeinschaften aufweisen.<br />

Landwirtschaftsrecht Nachhaltig betriebene Landwirtschaft,<br />

welche beiträgt<br />

● zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

● zur Pflege der Kulturlandschaft<br />

● zur sicheren Versorgung der<br />

Bevölkerung<br />

Waldrecht Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft<br />

Fläche <strong>und</strong> Verteilung des<br />

Waldes<br />

Waldfunktionen, insbes. Schutz-,<br />

Wohlfahrts- <strong>und</strong> Nutzfunktion<br />

Produktionsgr<strong>und</strong>lage für qualitativ gute,<br />

ungefährliche Erzeugnisse: Funktion im<br />

Wasser-, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffhaushalt<br />

Bodenaufnahme: Funktion im Schadstoffhaushalt<br />

regulierende Funktion im Schadstoffhaushalt<br />

(Transport, Filter, Speicher, Puffer).<br />

natürliche Bodeneigenschaften, Böden<br />

als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

Leistungsfähigkeit / Empfindlichkeit in<br />

Bezug auf den Wasser-, Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffhaushalt<br />

Bodeneigenschaften <strong>und</strong> Bodenfunktionen,<br />

denen mit Blick auf die zu schützenden<br />

Standorteigenschaften (z.B. in<br />

Bezug auf spezifische Lebensgemeinschaften)<br />

eine besondere Bedeutung<br />

zukommt<br />

Nutzungsspezifische Standortfunktionen<br />

für eine nachhaltige, multifunktionale <strong>und</strong><br />

bodenbewirtschaftende Landwirtschaft<br />

mit ökologischem Leistungsauftrag:<br />

Natürliche regulierende Funktion der<br />

Böden im Nährstoff-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Wasserhaushalt<br />

Standort- <strong>und</strong> Lebensraumfunktion des<br />

Bodens für die nachhaltige Erfüllung der<br />

Waldfunktionen<br />

Tabelle 1: Bodenfunktionsbezogene Ziele in den einzelnen Rechtsbereichen<br />

Massgeblicher<br />

Wirkungspfad<br />

Veränderung der Bodeneigenschaften<br />

durch biologische, chemische<br />

oder physikalische Einwirkungen<br />

Gestörtes Pflanzenwachstum, Veränderung<br />

charakteristischer Eigenschaften<br />

der Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften<br />

Nahrungsaufnahme über Nutz- <strong>und</strong><br />

Futterpflanzen<br />

Gefährdung durch direkt Aufnahme<br />

von Boden<br />

● Anreicherung von Schadstoffen<br />

in Mikroorganismen, Pflanzen,<br />

Tieren, Schwebstoffen, Sedimenten<br />

● Nachteilige Einwirkung auf Gewässer,<br />

Gewässernutzung, Lebensgemeinschaften,<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong> Mikroorganismen<br />

● Beeinträchtigung biologischer<br />

Prozesse zur Deckung der physiologischen<br />

Gr<strong>und</strong>bedürfnisse<br />

von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren<br />

● Aufnahme von Stoffen über das<br />

Trinkwasser<br />

Massgeblich sind die Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

(Art. 3 RPG):<br />

● Schonung der Landschaft<br />

● Siedlungsgebiet:<br />

Bedürfnisse der Bevölkerung,<br />

Ausdehnung von Siedlungen<br />

● Öffentliche oder im öffentlichen<br />

Interesse stehende Bauten <strong>und</strong><br />

Anlagen <strong>und</strong> deren Standorte:<br />

Auswirkungen auf die natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

Verlust von Kulturland<br />

Beeinträchtigung / Zerstörung von<br />

wichtigen Standorteigenschaften<br />

● Pflanzenschutz<br />

● Verwendung von Hilfsstoffen<br />

Beitragsvoraussetzung:<br />

● ökologische Leistungen<br />

● Schliessen der Nährstoffkreisläufe.<br />

Massnahmen gegen:<br />

● Zweckentfremdung von Waldboden<br />

● Gefährdung der Waldfunktionen<br />

Pflicht zur nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

<strong>und</strong> zur forstlichen Planung<br />

85<br />

85


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

Was im Einzelnen unter den verwendeten Begriffen zu verstehen ist, wird teilweise in den einschlägigen<br />

Erlassen näher ausgeführt. Entsprechende Begriffsbestimmungen haben den Charakter<br />

einer – für die Rechtsanwendung massgeblichen – gesetzlichen Definition. So versteht<br />

das Gewässerschutzgesetz unter dem Begriff der „nachteiligen Einwirkung“ Verunreinigungen<br />

<strong>und</strong> andere Eingriffe, welche die Gestalt oder die Funktion eines Gewässers (z.B. für die Lebensgemeinschaften)<br />

beeinträchtigen (Art. 4 Bst. c GSchG).<br />

Die Sektoralisierung, die in Bezug auf den Schutz der Böden festgestellt wird, ist eine Folge der<br />

vielfältigen Funktionen, die dem Schutzgut Boden im ökologischen Gesamtzusammenhang zukommt.<br />

Die Sektoralisierung führt zu einer Vielzahl von Massnahmen <strong>und</strong> zu einer Zersplitterung<br />

der Zuständigkeiten. Da es sich aber um naturräumliche Funktionen handelt, sind sie über<br />

dasselbe Medium, den Boden, gegenseitig miteinander verknüpft. Sie können aus tatsächlichen<br />

Gründen in der Rechtsanwendung nicht getrennt voneinander behandelt werden. Es entsteht<br />

Abstimmungsbedarf. Werden die verschiedenen Schutzziele im Vollzug miteinander in Bezug<br />

gesetzt, so muss das Ergebnis die gegenseitige Beeinflussung widerspiegeln.<br />

1.3. Planerische Koordination der Massnahmen zum Schutz des<br />

Bodens<br />

Die lebensräumlichen Zusammenhänge zwingen dazu, die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit zu<br />

betrachten. Bekannte Wechselbeziehungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Dies ist eine Absage<br />

an ad hoc Entscheidungen, die in der Summe zu sachlich unausgewogenen Resultaten führen<br />

würden. Das Gesamtinteresse beschränkt die Nutzbarkeit der Böden. Nehmen ökologische<br />

Ressourcen ab <strong>und</strong> stehen zugleich Massnahmen zur Verfügung, mit denen dem Prozess entgegengewirkt<br />

werden kann, so sind B<strong>und</strong>, Kanton <strong>und</strong> Gemeinden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />

in die Pflicht genommen. Die Diagnose des gegenwärtigen Zustandes <strong>und</strong> die Aussagen<br />

über die mutmassliche Entwicklung sind damit keineswegs nur rechtspolitisch relevant,<br />

sie sind auch zur richtigen Durchsetzung des geltenden Rechts von herausragender Bedeutung<br />

(näheres dazu vgl. hinten Kap. VII).<br />

Soweit nicht nur einzelne Böden, sondern ganze Räume beurteilt werden müssen, sind die Behörden<br />

auf eine systematische Wahrnehmung <strong>und</strong> Bilanzierung der Einflüsse angewiesen. Dies<br />

ist umso dringlicher, je knapper die nicht erneuerbare Ressource natürlich gewachsener Böden<br />

wird. In solchen Fällen ist, abgestimmt auf die räumlichen Gegebenheiten, die Bodennutzung<br />

den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend soweit zu stabilisieren, dass die Regenerationsfähigkeit<br />

der Böden nicht überschritten wird. So besehen würden die zahlreichen noch bestehenden<br />

Unsicherheiten verlangen, dass stets ein angemessener Sicherheitsbereich eingeplant<br />

werden muss. Er soll einerseits die unvorhersehbare Zerstörung von Ressourcen auffangen <strong>und</strong><br />

andererseits für die Zukunft noch Entwicklungsmöglichkeiten offen halten. Allenfalls muss ein<br />

Stopp der Neu-Inanspruchnahme von Böden <strong>und</strong> vereinzelt sogar das Anheben der ökologischen<br />

Leistungsfähigkeit gewisser beeinträchtigter Böden ins Auge gefasst werden.<br />

Die Sektoralisierung erschwert diese Bestrebungen nicht nur in verfahrensmässiger Hinsicht.<br />

Sie bringt auch eine Zersplitterung der Fachkompetenzen mit sich. Es kann immerhin festgestellt<br />

werden, dass das Wissen darum, wie sich Nutzungen auf die ökologische Leistungsfähigkeit<br />

der Böden auswirken, in jüngerer Zeit deutlich zugenommen hat. Je mehr darüber bekannt<br />

ist, desto besser lassen sich die Massnahmen aufgr<strong>und</strong> objektiver, allgemeingültiger <strong>und</strong> zukunftstauglicher<br />

Beurteilungskriterien koordinieren <strong>und</strong> planmässig aufeinander abstimmen.<br />

Damit wird nicht zuletzt auch Rechtssicherheit gewonnen. Die Rauminformationen eignen sich<br />

zugleich auch für die Kontrolle des Wirkungserfolgs von Massnahmen. So kann das Bündel von<br />

Massnahmen, mit welchen Bodenfunktionen raumbezogen geschützt werden, selbst zum Gegenstand<br />

der Planung werden. Raumplanung <strong>und</strong> Umweltplanung können in diesem Sinne nicht<br />

isoliert voneinander gesehen werden.<br />

86<br />

86


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

2. Grenzen der bisherigen Bodenschutzkonzepte<br />

2.1. Beschaffung von Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Planung der Massnahmen zum Schutz der Böden folgt bis anhin weitgehend der administrativen<br />

Zuständigkeit zur Abwehr von Einwirkungen auf Böden. Erfolgt die Koordination, wie<br />

im Bodenschutz üblich, erst in Bezug auf ein konkretes Projekt, so wird die Optik notgedrungen<br />

auf die projektrelevanten Einzelaspekte eingeengt. Die Massnahmenplanung selbst aber findet<br />

nur zögerlich <strong>und</strong> wenn, dann auch nur in Teilaspekten Eingang in die Raumplanung. Der fachübergreifenden<br />

Sichtweise entstehen damit neue, sozusagen hausgemachte Schwierigkeiten. Es<br />

lassen sich zwar im Einzelfall immer noch sinnvolle Anordnungen treffen; die schleichend, jedoch<br />

kontinuierlich vor sich gehende Degradation der Böden lässt sich dagegen nicht verhindern:<br />

Zudem werden künftige Optionen unnötig verbaut, was nicht im Einklang mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz der haushälterischen Bodennutzung steht. In der Summe sind die Folgen dieses Vorgehens<br />

gravierend 98 . Die sich ergebende Raumentwicklung kann gar nicht nachhaltig sein. Man<br />

ist entsprechend auch weit davon entfernt, die Ressourcenerhaltung wirksam zu lenken.<br />

Im Einzelfall werden die Massnahmen fallspezifisch einer räumlich lokalen Interessenabwägung<br />

unterworfen. Das führt auch zu einer projektbezogenen Informationsbeschaffung. Die<br />

Relevanz von Bodenbeeinträchtigungen für mögliche Folgenutzungen wird also (wenn überhaupt)<br />

lediglich von Fall zu Fall <strong>und</strong> nicht systematisch (gesamträumlich) bedacht, was in der<br />

Vergangenheit verschiedentlich zu schlechten Erfahrungen geführt hat (z.B. Golfanlagen, temporär<br />

für Grossanlässe beanspruchte Böden usw.). Je nach Fragestellung werden die so gewonnenen<br />

Daten die problemrelevanten Aspekte nicht ausreichend beleuchten können, selbst dann<br />

nicht, wenn die massgeblichen Prozesse an sich bekannt sind 99 . Schon gar nicht kann auf dieser<br />

Stufe eine ganzheitliche Massnahmenplanung nachgeholt werden. Insgesamt werden die Auswirkungen<br />

von geplanten Bodenveränderungen aus gesamtökologischer Sicht nicht adäquat erfasst.<br />

Das heisst nicht, dass man nicht auf dem Bestehenden aufbauen könnte. Die notwendigen Daten<br />

sind aber in einer Form zu erfassen, die sie über den Einzelfall hinaus anwendbar machen. Sind<br />

keine flächendeckenden Daten vorhanden, so ist es für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips<br />

wesentlich, wie <strong>und</strong> mit welcher Messtechnik aus den vorhandenen <strong>und</strong> noch zu erfassenden<br />

speziellen Informationen generelle Aufschlüsse gewonnen werden können.<br />

2.2. Raum- <strong>und</strong> fachübergreifende Ressourcenbewirtschaftung<br />

Für eine zweckmässige Ressourcenbewirtschaftung sollen die vorhandenen raumbezogenen<br />

Daten mit den Kenntnissen über die natürlichen Abbau- <strong>und</strong> Umwandlungsprozesse, dem Verständnis<br />

der Stoffflüsse <strong>und</strong> den Anforderungen von Lebensgemeinschaften in <strong>und</strong> auf Böden<br />

verarbeitet werden. Als Gr<strong>und</strong>lage dienen wissenschaftliche Erkenntnisse oder empirische Annahmen.<br />

Die Ergebnisse müssen in geeignet aufgearbeiteter Form in den Planungsprozess<br />

eingebracht werden können. Der Harmonisierungs- <strong>und</strong> Koordinationsbedarf ruft demnach auch<br />

nach einem geeigneten Instrumentarium, das den Bezug zur räumlichen Planung herstellt.<br />

Ansätze zur Aufnahme des qualitativen Bodenschutzes in die Raumplanung sind auch in der<br />

Schweiz durchaus vorhanden. Die bestehenden Instrumente sind allerdings wenig dazu geeignet,<br />

den Boden als multifunktionales ökologisches System systematisch in die raumplanerischen<br />

98 Vgl. Kap. I, Abschnitt 1.1.a.<br />

99 Zum umweltschutzrechtlichen Erhebungsauftrag <strong>und</strong> der entsprechenden Aufgabenteilung vgl. U.<br />

Brunner [1999], Kommentar USG N 10 ff. zu Art. 44.<br />

87<br />

87


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

Überlegungen einzubauen. Die heterogene räumliche Struktur der Ressource Boden <strong>und</strong> die<br />

Frage, was dies für ihren Schutz bedeutet, wird, wenn überhaupt, dann vorab als Planungsthema<br />

besonderer Aufgabenbereiche eingebracht (z.B. Schutz von Feuchtgebieten, Fruchtfolgeflächen<br />

usw.). Ein eigentliches bodenbezogenes Konzept, das die langfristige Steuerung des Umgangs<br />

mit der Ressource Boden als eigenen, dynamischen, gesamträumlichen Planungsauftrag begreift,<br />

fehlt jedenfalls auf praktisch-politischer Ebene.<br />

3. Planerischer Schutz des Bodens im<br />

«Ressourcenplan Boden»<br />

Unter „raumorientierten Bodenschutzkonzepten“ verstehen wir Konzepte, welche die verschiedenen<br />

in der Rechtsordnung verfolgten bodenschutzrechtlichen Zielsetzungen bereits auf einer<br />

übergeordneten, strategisch-planerischen Ebene mit raumplanerischen Anliegen zu verknüpfen<br />

suchen. Dabei sind zwei Felder zu unterscheiden: Die Koordination der ergriffenen <strong>und</strong> noch zu<br />

ergreifenden Massnahmen <strong>und</strong> die Abstimmung der Massnahmen auf die erwünschte räumliche<br />

Entwicklung.<br />

Das raumorientierte Bodenschutzkonzept dient auf der Massnahmenebene dazu, die auf den<br />

Schutz des Bodens ausgerichteten Rechtsvorschriften auf ihre Kohärenz im realen Raum hin zu<br />

prüfen. Die ressourcenbezogenen Massnahmen müssen dazu miteinander in Beziehung gesetzt<br />

werden. Die Massnahmenkoordination bezweckt, aus den zur Verfügung stehenden Massnahmen<br />

jene notwendigen <strong>und</strong> geeigneten zu ermitteln, die für die konkrete Situation zur Steuerung<br />

der Ressourcenentwicklung von Bedeutung sind <strong>und</strong> sie so gesamthaft zum Tragen zu bringen.<br />

Mit der Massnahmenplanung versucht man das Gesamtpaket so anzulegen, dass die Entwicklung<br />

in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden gelenkt wird. Für beides<br />

müssen die betroffenen Böden auf ihre Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten hin untersucht<br />

<strong>und</strong> mit Blick auf die geplanten raumrelevanten Tätigkeiten einzeln <strong>und</strong> gesamthaft bewertet<br />

werden. Die inhaltliche Abstimmung der Massnahmen erfolgt demnach sowohl untereinander<br />

als auch im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsprinzip. Wenn nötig, müssen sie durch neu zu<br />

schaffende Massnahmen ergänzt werden.<br />

Zahlreiche Massnahmen der B<strong>und</strong>esgesetzgebung erfordern vorgängig eine Planung, die vielfach<br />

auch gesetzlich vorgeschrieben wird. Unter den daraus hervorgehenden Sachbereichsplänen<br />

befinden sich auch solche, welche qualitative Voraussetzungen an die Leistungsfähigkeit<br />

der Böden bzw. an die Stoffflüsse richten. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen ist der bekannteste,<br />

er ist aber lange nicht der einzige. In der Praxis stösst man auf zahlreiche weitere Konzepte der<br />

Raumbeanspruchung, die einen anderen Fokus haben. Der Ressourcenplan Boden, so wie wir<br />

ihn verstehen, hat die Funktion, die zukunftsbezogenen Aussagen zur Ressource Boden zusammenzufassen<br />

<strong>und</strong> mit Blick auf das künftige Handeln alle von der Ressource Boden abhängigen<br />

Planungen einzubeziehen. Das erst erlaubt es, eine kohärente <strong>und</strong> der Nachhaltigkeit verpflichtete<br />

Ressourcenpolitik zu verfolgen. Und diese wiederum beeinflusst auch die weiteren nutzungsbezogenen<br />

Planungen.<br />

Die Abstimmung unter räumlichen Konzepten erfolgt im schweizerischen Recht im Rahmen der<br />

Richtplanung. Hier werden Rückkoppelungseffekte erzeugt. Der Ressourcenplan Boden kann<br />

die durch die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten veranlassten Veränderungen der Ressource<br />

Boden aufzeigen <strong>und</strong> so auf andere Konzepte zurückwirken. Gleichzeitig sieht man sich<br />

dazu gezwungen, die anderen Anliegen in den Ressourcenplan einzuarbeiten <strong>und</strong> die Massnahmenplanung<br />

entsprechend anzupassen (vgl. Abbildung 2). Insgesamt erlaubt dies eine räumliche<br />

Optimierung <strong>und</strong> Feinabstimmung im Bereich der Bodenschutzanforderungen. Auf der sachverhaltlichen<br />

Ebene fliesst eine von der beabsichtigten Nutzungs- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung<br />

ausgehende Dynamik in die Bodenbewertungssysteme ein, was eine Berücksichtigung der<br />

Anliegen des Ressourcenschutzes schon auf strategischer planerischer Ebene ermöglicht. Auf<br />

88<br />

88


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

IV - Gegenstand eines raumorientierten Bodenschutzkonzepts<br />

der rechtlichen Ebene können über den Planungsprozess zusätzlich Gerechtigkeitsaspekte einfliessen.<br />

Dazu gehören Rechtssicherheit, Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit <strong>und</strong> insbesondere<br />

gerechte Lastenverteilung.<br />

Datengr<strong>und</strong>lage:<br />

Bodekartierung<br />

Bodenkartierung<br />

Raumnutzungen<br />

RESSOURCENPLAN BODEN<br />

Umweltschutz:<br />

Abfallplanung<br />

Sanierungsplan bei Altlasten<br />

BODEN: Bodenschutz beim Bauen,<br />

Verwertung von ausgehobenem Boden,<br />

Verschärfung der Vorschriften über<br />

Abwasserversickerungen, Emissionsbegrenzungen,<br />

Verwendung von Stoffen.<br />

Nutzungseinschränkung / Verbot gewisser<br />

Nutzungsarten / Teildekontamination.<br />

Raumpläne:<br />

Nutzungsplan,<br />

Erschliessungsplanung,<br />

Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

BV: Nachhaltigkeit<br />

RICHTPLAN<br />

USG<br />

GschG<br />

RPG<br />

WaG<br />

NHG<br />

weitere<br />

Verkehr Siedlungsentwicklung Tourismus Naturschutz Landwirtschaft Entsorgung usw.<br />

Abbildung 2: Der Ressourcenplan Boden bildet als kombinierter Ressourcenentwicklungs- <strong>und</strong> Massnahmenplan<br />

eine Gr<strong>und</strong>lage für die Richtplanung. Hervorgehoben sind hier die in den verschiedenen Sachgebieten<br />

bestehenden Spielräume für planerisches Ermessen.<br />

RPG: Planungspflicht,<br />

Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

(Koordinationsgebot)<br />

Gewässerschutz:<br />

Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen,<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen <strong>und</strong> –areale,<br />

Düngerbilanz,<br />

Finanzbeiträge zur Verhinderung der Abschwemmung<br />

<strong>und</strong> Auswaschung von Stoffen.<br />

Entwässerungsplanung.<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz:<br />

Planerischer Schutz von Biotopen<br />

Landschaftsentwicklungsplanungen<br />

Wald:<br />

Bewirtschaftungspläne<br />

Interessenabwägung<br />

bei Rodungen<br />

weitere z.B. Landwirtschaft<br />

Abstimmung mit anderen raumwirksamen<br />

Sachplänen / Konzepten / Fachplanungen<br />

89<br />

89


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V. Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

1. Rolle der Böden im Stoffkreislauf<br />

Das System Boden (die Pedosphäre) ist der Bereich der Umwelt, in dem sich Atmosphäre, Biosphäre,<br />

Hydrosphäre <strong>und</strong> Lithosphäre überschneiden. Der Boden steht mit diesen anderen Umweltkompartimenten<br />

über eine Vielzahl von Wechselwirkungen stofflicher <strong>und</strong> energetischer<br />

Art in Verbindung. In diesem Zusammenhang erfüllt der Boden wichtige, überlebensnotwendige<br />

Aufgaben. Sie ergeben sich aus seiner zentralen Bedeutung für die chemischen, biologischen<br />

<strong>und</strong> physikalischen Prozesse, welche die Stoffkreisläufe steuern (Wasser- <strong>und</strong> Lufthaushalt,<br />

Aufbereitung von Nährstoffen, Abbau bzw. Umwandlung schädlicher Substanzen, Sorption<br />

von persistenten Stoffen <strong>und</strong> Metallen). Das diesbezügliche Leistungsvermögen der Böden<br />

bestimmt, ob sie selber Senken oder Quellen von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen darstellen <strong>und</strong> welche<br />

Pflanzen auf ihnen gedeihen können. Die Funktion der Böden in der Regelung von Stoffkreisläufen<br />

(Regelungsfunktion) über die in ihnen stattfindenden Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbauvorgänge<br />

kann kaum überschätzt werden 100 .<br />

Das ökologische Leistungsvermögen der Böden ist Veränderungsprozessen ausgesetzt. Diese<br />

können natürlichen oder anthropogenen Ursprung haben. Eingriffe in die Funktionsfähigkeit der<br />

Böden werden problematisch, wenn dadurch ihr Potenzial, Leistungen zu erbringen, irreversibel<br />

abnimmt. Das kann das Rückhaltevermögen für persistente Schadstoffe betreffen, oder eine<br />

bleibende Veränderung des Wasseraufnahmevermögens, was z.B. zu vermehrter Erosion, zu<br />

Pestizidauswaschungen <strong>und</strong> zur Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung führen kann. Ändern<br />

sich die Standortvoraussetzungen für Pflanzengesellschaften, so hat das Auswirkungen auf die<br />

Biodiversität oder auf die standortübliche Nutzbarkeit durch die Landwirtschaft. Auch Belastungen,<br />

die das Potenzial der Böden an sich nicht schädigen, es aber vorübergehend überstrapazieren,<br />

können zu Problemen im Naturhaushalt führen. Das gilt z.B. für die Überdüngung, wenn<br />

sie Gewässerbelastungen durch Austrag von Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor mit sich bringt.<br />

Art <strong>und</strong> Intensität der Nutzung wirken sich auf die Fähigkeit der Böden aus, gesamtökologische<br />

Leistungen zu erbringen, sei es im Naturhaushalt, sei es im Rahmen der langfristigen Inanspruchnahme<br />

für bodenabhängige Nutzungen. Das Potenzial der Böden, solche Leistungen zu<br />

erbringen, zeichnet ihre Qualität aus. Allerdings: Werden Böden von gleicher Qualität auf gleiche<br />

Art <strong>und</strong> mit gleicher Intensität genutzt, so kann ihr Potenzial unterschiedlich stark beeinträchtigt<br />

werden. Anders gesagt: Ihre Selbsterneuerungskraft gegenüber Inanspruchnahmen ist<br />

unterschiedlich ausgeprägt. Dieser Umstand wird als Empfindlichkeit gegenüber spezifischen<br />

Beanspruchungen umschrieben. Die Potenziale zeichnen erst im Zusammenhang mit den spezifischen<br />

Empfindlichkeiten ein Bild des Bodens als natürliche Ressource. Dies steht im Zentrum<br />

unserer Untersuchungen.<br />

Wir konzentrieren uns dabei auf die Fähigkeit von Böden, die Stoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalte von<br />

Standorten zu regulieren (Regelungspotenzial), <strong>und</strong> auf die Eignung der Böden was die Standortanforderungen<br />

von bodenabhängigen Kulturformen <strong>und</strong> naturnahen Lebensgemeinschaften<br />

betrifft (Lebensraumpotenzial). Das schliesst nicht aus, dass später noch andere Potenziale, wie<br />

beispielsweise das Energiehaushalt- oder das Archivpotenzial (Funktion der Böden als Archiv<br />

von Umweltdaten <strong>und</strong> als Beispiel für pedologische Diversität) einbezogen werden. Zur Bestimmung<br />

des konkreten Standortpotenzials müssten zusätzlich die klimatischen Bedingungen<br />

einbezogen werden 101 . Dies würde aber den Rahmen der Arbeit sprengen.<br />

100<br />

Vgl. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen [2000], Umweltgutachten 2000.<br />

101<br />

In Anlehnung an H. Sticher [2000], Was ist zu schützen?, S. 25.<br />

91<br />

91


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

2. Beschreibung der Regelungspotenziale von Böden<br />

2.1. Begriff des Regelungspotenzials<br />

In der Literatur werden die verschiedensten Bodenfunktionen unterschieden <strong>und</strong> es wird auch<br />

nicht immer unter demselben Begriff dasselbe verstanden 102 . Potenziale sollen die Fähigkeit eines<br />

Bodens umschreiben, die betrachteten Bodenfunktionen zu erfüllen 103 , weshalb es auch hier<br />

ein je nach Untersuchungsgegenstand unterschiedliches Begriffsverständnis gibt. Die vorliegende<br />

Untersuchung knüpft an die ökologische Funktion der Böden im Rahmen der Stoffkreisläufe<br />

an. Das begründet sich wie folgt:<br />

Die verschiedenen Stoffe verhalten sich im Ökosystem höchst unterschiedlich. Probleme mit<br />

stofflichen Belastungen weisen denn auch sehr spezifische Besonderheiten für die verschiedenen<br />

Stoffe bzw. Stoffklassen auf. Das gilt für Schadstoffe ebenso wie für Nährstoffe. Belastungen<br />

der Bodenfruchtbarkeit <strong>und</strong> die vom Boden ausgehenden Gefährdungen müssen für die einzelnen<br />

Stoffe <strong>und</strong>/oder Stoffgruppen getrennt ermittelt werden. Eine spezielle Betrachtung erfordert<br />

darüber hinaus der Bodenwasserhaushalt. Sehr oft lassen sich schädigende Belastungen<br />

stoffspezifisch auf eine abgrenzbare Gruppe von Emittenten oder auf bestimmte Handlungsweisen<br />

zurückführen. Massnahmen können dann daran anknüpfen. Beim Bodenwasser spielt die<br />

Quantität eine Rolle, sei es in Bezug auf das Erosionsrisiko, den Stoffaustrag, das Verschlämmungs-<br />

<strong>und</strong> Hochwasserrisiko, sei es in Bezug auf die Fähigkeit, Trinkwasservorkommen im<br />

Gr<strong>und</strong>wasser anzureichern.<br />

Im Boden werden die Stoffflüsse <strong>und</strong> -kreisläufe durch Prozesse reguliert. Dazu gehören das<br />

mechanische Zurückhalten <strong>und</strong> Filtern von Partikeln wie auch der (bio-)chemische Um-, Ab-<br />

<strong>und</strong> Aufbau von Stoffen, die physikalisch-chemische Sorption gelöster <strong>und</strong> gasförmiger Stoffe<br />

oder der Transport <strong>und</strong> die Speicherung von Wasser (<strong>und</strong> der in ihm gelösten Stoffe). Manche<br />

Abhandlungen knüpfen bei der Umschreibung der Regelungspotenziale an diese Kreislauffunktionen<br />

an. Man stellt die massgeblichen Prozesse in den Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> unterscheidet z.B. das<br />

Filter-, das Puffer-, das Speicher- <strong>und</strong> das Transformatorpotenzial. Die vorliegende Untersuchung<br />

folgt allerdings nicht diesem Muster. Sie richtet den Fokus auf die Probleme der Raumnutzung.<br />

Seitens der Nutzung interessieren in erster Linie Stoffeintrag <strong>und</strong> Stoffflüsse. Ziel ist es, die<br />

daraus resultierende Gefährdung von Lebewesen <strong>und</strong> Naturhaushalt zu erk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wo nötig<br />

zu reduzieren. Es ist deshalb ein stoff- bzw. stoffgruppenspezifischer Ansatz zu wählen. Die<br />

Böden werden dabei auf ihr Potenzial hin untersucht, das sie für die Regelung der Kreisläufe<br />

mit Blick auf bestimmte Stoffe bzw. Stoffgruppen aufweisen. Man spricht dann vom Regelungspotenzial<br />

im Wasserhaushalt, vom Regelungspotenzial für Schwermetallflüsse etc.<br />

2.2. Zusammenhang zwischen Regelungspotenzialen,<br />

Bodenprozessen <strong>und</strong> Bodenparametern<br />

Die Regelungspotenziale der Böden werden durch die im Boden ablaufenden Prozesse determiniert.<br />

Dabei steuern die einzelnen Prozesse je für sich einen spezifischen Vorgang im Stoffhaushalt.<br />

Das Regelungspotenzial ergibt sich aus dem Zusammenwirken der Prozesse.<br />

102<br />

Für eine Übersicht vgl. H. Sticher [2000], Was ist zu schützen?, S. 27; A. Heinze [2000], Verfahren<br />

zur Bodenbewertung, S. 147 ff.<br />

103<br />

A. Heinze [2000], Verfahren zur Bodenbewertung, S. 151.<br />

92<br />

92


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Schadstoffe können in Oberflächen- <strong>und</strong> in Gr<strong>und</strong>gewässer gelangen <strong>und</strong> diese belasten, sie<br />

geraten in die Biosphäre (Flora, Fauna, Menschen), in benachbarte Böden <strong>und</strong> (bei flüchtigen<br />

Stoffen) auch in die Luft. Die Bodenprozesse sind massgeblich dafür verantwortlich, wo welche<br />

Stoffe in den Boden gelangen können <strong>und</strong> ob sie dort abgelagert, sorbiert oder verlagert werden.<br />

Sie bestimmen damit auch darüber, ob bestimmte Stoffe von Pflanzen <strong>und</strong> Bodenlebewesen<br />

aufgenommen werden können. Wachstum <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Vegetation sind von ihnen abhängig.<br />

Bodenprozesse sind auch für Bodenverluste in Form von Erosion verantwortlich. Staunässe<br />

erschwert das Gedeihen von Pflanzen, verstärkt den Abfluss von Oberflächenwasser erhöht<br />

das Risiko für Überschwemmungen. Murgänge <strong>und</strong> die Verlagerung von (möglicherweise<br />

belasteten) Erdmassen können die Folge sein. Evaporation wiederum beeinflusst das Mikroklima<br />

der Umgebung usw.<br />

Welche Prozesse in einem konkreten Boden ablaufen, hängt von seinen spezifischen Eigenschaften<br />

ab. Die für den Ablauf der Prozesse massgeblichen Bodenparameter müssen durch ein<br />

Set von mess- <strong>und</strong>/oder beschreibbaren Parametern charakterisiert werden können. Man versucht,<br />

massgebende Parameter aufgr<strong>und</strong> von Erfahrung, naturwissenschaftlicher Erkenntnis <strong>und</strong><br />

anhand von Computermodellierungen zu identifizieren <strong>und</strong> mit ihrer Hilfe auf die zu erwartenden<br />

Entwicklungen zu schliessen.<br />

Beispiel 1 (Abbildung 3):<br />

Regelungspotenzial Schwermetallflüsse: Prozesse <strong>und</strong> massgebliche Parameter 104 :<br />

Abbildung 3: Schematische Darstellung von Regelungsprozessen im Nähr- bzw. Schadstoffhaushalt<br />

• Die Aufnahme von Schwermetallen durch Pflanzen <strong>und</strong> Bodenorganismen wird wesentlich<br />

durch ihre Löslichkeit <strong>und</strong> Mobilität im Bodenwasser begrenzt. Das gilt auch für das Auswaschen<br />

von Schwermetallen ins Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

• Löslichkeit <strong>und</strong> Mobilität werden am stärksten durch den pH-Wert beeinflusst: Generell<br />

nimmt die Mobilität mit sinkenden pH-Werten zu, allerdings in einer für jedes Schwermetall<br />

unterschiedlichen Weise. Während bei Zink <strong>und</strong> Cadmium die Mobilisierung bereits ab pH 7<br />

stattfindet, braucht es dafür beispielsweise bei Blei wesentlich tiefere Werte (pH 4 bis 5). Die<br />

Kapazität der Böden, den pH-Wert zu regeln <strong>und</strong> zu puffern, ist in Bezug auf die von einem<br />

konkreten belasteten Boden ausgehende Gefährdung eine entscheidende Grösse.<br />

104 Vgl. zum Ganzen G. Geiger / R. Schulin [1995], Risikoanalyse Dornach, S. 5 f.<br />

93<br />

93


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

• Blei- <strong>und</strong> Kupferkationen bilden mit den im Oberboden vorkommenden Humin- <strong>und</strong> Fulvosäuren<br />

schwer lösliche Komplexe, die sich im Oberboden anreichern. Die Affinität von Cadmium<br />

<strong>und</strong> Zink zu diesen Komplexbildnern ist deutlich geringer. Diese Elemente werden<br />

deshalb leichter ausgewaschen. Bei höheren pH-Werten ist die Mobilisierung durch lösliche<br />

organische Komplexbildner von Bedeutung. Tonmineralien wiederum adsorbieren Schwermetalle<br />

primär unspezifisch durch Ionenaustausch. Neben dem pH sind Humusgehalt <strong>und</strong><br />

Tongehalt für das Schadstoffrückhaltevermögen wesentliche Bodenparameter. Auch die Redoxverhältnisse<br />

beeinflussen die Schwermetallverfügbarkeit 105 .<br />

• Lassen sich die Schwermetallgehalte im Boden nicht wesentlich verringern, so können Massnahmen,<br />

die deren Löslichkeit bzw. Pflanzenverfügbarkeit beeinflussen, einen Beitrag zur<br />

Problembewältigung leisten. Kennt man zudem den Einfluss der verschiedenen Nutzungen<br />

auf die massgeblichen Parameter, so lassen sich im konkreten Fall ungünstige Nutzungsarten<br />

vorsorglich vermeiden <strong>und</strong> geeignetere bevorzugen.<br />

− Beispiel 2 (Abbildung 4):<br />

Regelungspotenzial Wasserhaushalt: Prozesse <strong>und</strong> massgebliche Parameter:<br />

Abbildung 4: Schematische Darstellung von Regelungsprozessen im Wasserhaushalt<br />

• In den Böden ist das Wasser das zentrale Transportmedium für Stoffe. Wasserbindung <strong>und</strong><br />

Wasserleitung im Boden sind abhängig vom Hohlraumvolumen <strong>und</strong> von der Porengrössenverteilung.<br />

Das Grobporenvolumen stellt einen wichtigen Parameter für die Wasser- <strong>und</strong><br />

Luftleitfähigkeit dar. Die Arbeitsgruppe Richtwerte der BGS-Plattform Bodenschutz geht von<br />

insgesamt vier Parametern aus, die jeder für sich einen massgeblichen Hinweis auf eine bestehende<br />

Bodenverdichtung <strong>und</strong> damit auf eine reduzierte Leitfähigkeit geben kann. Es sind dies<br />

die gesättigte Wasserleitfähigkeit (in gesättigtem Zustand gemessene hydraulische Leitfähigkeit),<br />

die effektive Lagerungsdichte (Dichte des Bodens, die um einen Faktor korrigiert wird,<br />

der den Tongehalt berücksichtigt), das Grobporenvolumen <strong>und</strong> der Eindringwiderstand (Widerstand<br />

gegen mechanische Durchbohrung).<br />

• Die Wasserleitfähigkeit ist ebenfalls massgeblich für Wasseraufnahmevermögen bei Niederschlägen<br />

<strong>und</strong> die Abflussverzögerung oder -verminderung. Hierfür sind aber Hangneigung,<br />

Nutzung <strong>und</strong> Vegetationstyp ebenfalls mitverantwortlich. In der Literatur werden noch weitere<br />

Parameter genannt 106 .<br />

105 Eingehend zum Ganzen H.-P. Harres [1999], Schwermetallgehalte in Böden Südsardiniens, S. 16 ff.<br />

106<br />

Zu den Auswirkungen von mechanischen Bodenverdichtungen auf die Infiltrationseigenschaften von<br />

Böden vgl. B. Kulli et al. [2000], Subsoil compaction.<br />

94<br />

94


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

• Ob es zu einer Gr<strong>und</strong>wasserneubildung kommt (was in räumlicher Hinsicht gewässerschutzrechtlich<br />

von Bedeutung ist), hängt nicht allein von den hydraulischen Eigenschaften des Bodens<br />

ab, sondern auch von Niederschlag, Abfluss <strong>und</strong> Evapotranspiration.<br />

• Für das Gedeihen der Pflanzen muss der Wasserhaushalt auch in Kombination mit dem Lufthaushalt<br />

gesehen werden. Vernässte Bodenpartien führen zu Sauerstoffmangel, was das<br />

Wachstum der Wurzeln einschränkt.<br />

Anhang 1 enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten Literatur zur Bewertung von Böden<br />

unter anderem was ihr Regelungspotenzial im Wasserhaushalt betrifft <strong>und</strong> was die Bodenparameter,<br />

die zur Bestimmung des Potenzials verwendet werden, angeht. Das Verzeichnis gibt auch<br />

über Bewertungsmethoden für Lebensraumpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten Auskunft.<br />

Die Evaluation geeigneter Indikatoren ist Gegenstand etwelcher in- <strong>und</strong> ausländischer Untersuchungen<br />

107 . Zudem werden verschiedene physikalische, biologische <strong>und</strong> chemische<br />

Bodenprozesse zurzeit intensiv im Hinblick auf eine nachhaltige Wiederherstellung der ökologischen<br />

Funktionsfähigkeit belasteter Böden erforscht. Dazu gehören z.B. Studien zu den Mechanismen<br />

der Komplexbildung <strong>und</strong> anderen Sorptionsvorgängen, von denen man sich Hinweise<br />

darüber erhofft, inwieweit Aussicht besteht, Schwermetalle langfristig im Boden immobilisieren<br />

zu können oder darüber, wie die Bioverfügbarkeit gezielt erhöht werden könnte, um<br />

Schwermetalle mit hierfür geeigneter Pflanzen aus dem Boden extrahieren zu können (sogenannte<br />

Phytosanierungen).<br />

2.3. Bodenpotenzial: Das ökologische Potenzial der Böden<br />

Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff des Bodenpotenzials, wenn überhaupt, dann mit<br />

unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Allen Bedeutungen ist gemeinsam, dass es um eine<br />

Bewertung der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit von Böden im Naturhaushalt als ökologische<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Raumordnung geht. Unterschiedlich sind jedoch die jeweils betrachteten Aspekte.<br />

In Baden-Württemberg existieren beispielsweise für den Raum Stuttgart Karten, die das „Bodenpotenzial<br />

als Standort für natürliche Vegetation“ bzw. das „Bodenpotenzial als Puffer <strong>und</strong><br />

Filter für Schwermetalle“ wiedergeben 108 . Im Landschaftsplan von Gross-Umstadt (Hessen) ist<br />

das Bodenpotenzial das kartografisch zusammengefasste Ergebnis der Bewertung der Böden im<br />

Planungsraum hinsichtlich ihrer Regelungsfunktion, Lebensraumfunktion (im Sinne der Biotopentwicklung),<br />

Produktionsfunktion (Standorteignung für die landwirtschaftliche Nutzung),<br />

Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> hinsichtlich vorhandener<br />

Bodenbelastungen (Altlasten, Versiegelung) 109 .<br />

In unserer Untersuchung gehen wir von einem ökologisch fokussierten Sammelbegriff aus. Die<br />

einzelnen Bodenpotenziale bezeichnen in diesem Sinne jeweils das Gesamtpotenzial eines Bodens<br />

in Bezug auf eine bestimmte ökologische Leistung. Mit dieser Begriffsdefinition bezwecken<br />

wir eine Darstellung der Systemfunktion der Böden als Teil der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit.<br />

Wir erachten es zugleich als unzweckmässig, wenn Empfindlichkeiten ebenfalls<br />

dem Potenzialbegriff zugeordnet bzw. in die Potenziale eingerechnet werden. Dies aus folgenden<br />

Überlegungen:<br />

107<br />

Vgl. Kap. III.<br />

108<br />

Regierungspräsidium Stuttgart / Stadtmessungsamt Stutttgart (Stand Juli 2004):<br />

http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/karten-einf/einf-2.4.1.html.<br />

109<br />

Gross-Umstadt, Stadt-Entwicklung, Landschaftsplan 2001 (Stand Juli 2004):<br />

http://www.gross-umstadt.de/entwicklung.<br />

95<br />

95


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Die Regelungspotenziale eines konkreten Bodens beschreiben in ihrer Summe seine spezifische<br />

Leistungsfähigkeit in den Stoffkreisläufen. Die Leistungsfähigkeit eines empfindlichen Bodens<br />

ist nicht geringer, als die eines unempfindlichen derselben Qualität. Weil aber die ökologischen<br />

Leistungen an dynamische Gleichgewichtszustände gekoppelt sind, beziehen die Regelungspotenziale<br />

notwendigerweise auch anthropogene Einflüsse mit ein. Damit lassen sich aus ihnen<br />

Hinweise auf die Folgen anthropogener Einflüsse (z.B. Stoffeintrag) auf das Wachstum von<br />

Pflanzen, die Zusammensetzung der Vegetationsschicht oder die Qualität des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

gewinnen.<br />

Werden die ökologischen Leistungen im Hinblick auf menschliche Nutzungen definiert – z.B.<br />

die Eignung eines Bodens als Fruchtfolgefläche oder als ökologische Ausgleichsfläche – so<br />

werden die Empfindlichkeiten relevant. Sie geben an, mit welchen Leistungseinbussen man bei<br />

einer nicht angepassten Nutzung rechnen muss. Ein Boden kann beispielsweise ein hohes Anbaupotenzial<br />

für die landwirtschaftliche Produktion haben, das aber beim Befahren mit schweren<br />

landwirtschaftlichen Maschinen sehr leicht zerstört würde. Das ökologische Potenzial ist im<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt hoch, es kann aber nachträglich extrem stark verringert werden. Die<br />

Empfindlichkeit ist damit eine Eigenschaft der Böden, die für die Formulierung von gebietsbezogenen<br />

Nutzungsanleitungen wichtig ist.<br />

Schliesst man die Empfindlichkeiten aus dem Begriff des Bodenpotenzials aus, dann gibt das<br />

Bodenpotenzial Auskunft über die Kapazität eines Bodens, erwünschte Leistungen zu erbringen,<br />

es sagt aber nichts darüber aus, wie labil das innere Gleichgewicht im Boden gegenüber<br />

Beanspruchungen ist. Es beantwortet also für sich allein noch nicht die Frage, wie die Leistungsfähigkeit<br />

eines Bodens unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten genutzt werden kann. Hierfür<br />

sind Angaben über die Regenerationsfähigkeit <strong>und</strong> -geschwindigkeit der Böden notwendig.<br />

3. Spezifische Empfindlichkeiten von Böden<br />

Die stoff- bzw. stoffgruppenspezifische Betrachtungsweise der Regelungspotenziale dispensiert<br />

nach dem Gesagten nicht davon, die unterschiedliche Reaktion der Böden auf Nutzungen <strong>und</strong><br />

Nutzungsintensitäten in die räumliche Betrachtung einzubeziehen. Die Regelungspotenziale sagen<br />

noch nichts darüber aus, ob ein Boden mit hohem Potenzial besonders empfindlich oder<br />

doch eher tolerant auf seine Inanspruchnahme reagiert. Wenn man in diesem Zusammenhang<br />

von Empfindlichkeit spricht, so heisst das: Einzelne in Hinsicht auf ein bestimmtes Bodenpotenzial<br />

wichtige Parameter verändern sich bei Beanspruchungen überproportional. Hochempfindliche<br />

Böden können leicht Belastungen ausgesetzt werden, von denen sie sich nicht mehr<br />

oder nicht mehr vollständig erholen. Das betroffene Regelungspotenzial wird irreversibel geschädigt.<br />

Die Kenntnis der spezifischen Empfindlichkeit von Böden ist wichtig zur Beurteilung der Eignung<br />

der Böden für bestimmte Nutzungsarten <strong>und</strong> die Form, wie diese ausgeübt werden. Sie<br />

gibt auch Auskunft darüber, wann gewisse Bewirtschaftungsmassnahmen unterbleiben sollen.<br />

Verdichtungsempfindlichkeit 110 :<br />

Die Anfälligkeit von Böden gegenüber Verdichtungen durch Befahren <strong>und</strong> maschinelle Bearbeitung<br />

ist höchst unterschiedlich. Ihre Empfindlichkeit ist zudem bei ein <strong>und</strong> demselben Boden<br />

stark von dessen Feuchtigkeit abhängig 111 .<br />

110 M. Berli [2001], Compaction of Agricultural Subsoils, M. Gysi [2000], Soil compaction.<br />

111 Vgl. dazu S. Tobias [2001], Vorsicht beim Befahren.<br />

96<br />

96


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Schadverdichtungen des Unterbodens wirken sich auf das Infiltrations- <strong>und</strong> Speichervermögen<br />

von Wasser <strong>und</strong> damit auf das Regelungspotenzial Wasserhaushalt aus. Überdies schränken sie<br />

den Wurzelraum der Pflanzen ein, beeinträchtigen die Bodenaktivität, erhöhen das Erosionsrisiko<br />

<strong>und</strong> reduzieren die Filterleistung der Böden.<br />

Man versucht mit verschiedenen Modellen die Verdichtungsempfindlichkeit von Böden aus<br />

Bodenart, Lagerungsdichte, dem Humusgehalt, dem Carbonatgehalt <strong>und</strong> dem Grobbodenanteil<br />

abzuschätzen 112 . Als Messgrösse für die Verdichtungsempfindlichkeit fand in jüngster Zeit die<br />

mechanische Vorbelastung besondere Beachtung. Sie wird aus Senkungsmessungen bei zunehmender<br />

Kompression bestimmt <strong>und</strong> stellt einen Kennwert dar, der jeweils nur für einen bestimmten<br />

Feuchtigkeitsgehalt gilt.<br />

Versauerungsempfindlichkeit:<br />

Für die Versauerung von Böden gibt es durchaus natürliche Gründe (vgl. Waldböden). Versauerung<br />

ist aber auch eine verbreitete anthropogene Bodenbelastung. Es handelt sich um einen dynamischen<br />

Prozess, der aus der Bilanz von Säureproduktion, Säurepufferung <strong>und</strong> Auswaschung<br />

von Kationen resultiert. Geschwindigkeit <strong>und</strong> Ausmass der Versauerung hängen vom Puffervermögen<br />

<strong>und</strong> von der Durchlässigkeit der Böden ab, aber auch von Vegetation <strong>und</strong> klimatischen<br />

Bedingungen. Versauerung beeinflusst die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Aktivität der Bodenlebewesen.<br />

Die biologischen Umsetzungsprozesse beim Abbau von organischer Bodensubstanz<br />

werden gehemmt <strong>und</strong> die Freisetzung von Nährstoffen verlangsamt sich. Der Substanzabbau<br />

erfolgt nur noch unvollständig, <strong>und</strong> es reichern sich organische Säuren an.<br />

Versauerung kann in belasteten Böden zur Mobilisierung von Schwermetallen führen, wodurch<br />

das Regelungspotenzial des Bodens für Schwermetallflüsse reduziert wird. Besonders versauerungsempfindlich<br />

sind stark durchlässige Böden mit wenig wirksamen Puffersystemen. Das gilt<br />

z.B. für Böden auf kalkfreiem Sand oder Sandstein; man muss aber auch in den Wäldern verbreitet<br />

von einer Überbeanspruchung der natürlichen Pufferraten ausgehen 113 .<br />

Für die Elastizität der Böden gegenüber Versauerungsschüben sind Kationenaustauschkapazität,<br />

Kalkgehalt <strong>und</strong> organische Substanz wichtige Parameter. Für die Bestimmung der Elastizität<br />

wird die Basensättigung herangezogen, sie gibt den Anteil der Neutralkationen Ca, Mg, K, Na<br />

an der effektiven Kationenaustauschkapazität wieder.<br />

Erosionsempfindlichkeit:<br />

Böden setzen der Einwirkung von Wasser (Prall- <strong>und</strong> Planschwirkung der Regentropfen,<br />

Schwemmkraft abfliessenden Wassers) <strong>und</strong> Wind nur einen begrenzten Widerstand entgegen.<br />

Für die Schweiz ist die Wassererosion der ungleich wichtigere Faktor.<br />

Die Anfälligkeit von Böden gegenüber Witterungseinflüssen ist von der Grösse <strong>und</strong> dem Gewicht<br />

der Oberbodenpartikel sowie den sie verbindenden Kohäsionskräften abhängig. Schluff-<br />

<strong>und</strong> feinsandhaltige Böden sind gegenüber flächenhafter Wassererosion wesentlich empfindlicher<br />

als tonreiche oder sandige Böden. Tonige <strong>und</strong> steinige Böden sind generell am unempfindlichsten<br />

114 . Neben der Grösse der Aggregate, ihrem Gefüge <strong>und</strong> dessen Stabilität ist die Erosionsempfindlichkeit<br />

auch von der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden <strong>und</strong> dem Humusgehalt<br />

112<br />

Vgl. dazu Anhang 1. Siehe auch F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e, S. 427.<br />

113<br />

Dazu <strong>und</strong> generell zur Problematik der Versauerung vgl. L. Walthert et al. [2003], LWF-Kernprojekt<br />

Bodenmatrix, S. 51 ff..<br />

114<br />

F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e.<br />

97<br />

97


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

abhängig. Zu diesen Bodenfaktoren kommen Hangneigung, -länge <strong>und</strong> –form als topografische<br />

Elemente sowie die Dichte der Pflanzendecke. 115<br />

Weitere spezifische Empfindlichkeiten:<br />

Neben den hier erläuterten Empfindlichkeiten können je nach den Umständen noch weitere relevant<br />

werden. Zum Beispiel reagieren Böden, die eine reduzierte Wasserspeicherfähigkeit aufweisen,<br />

empfindlich auf temporäre Änderungen des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels. Besonders augenfällig<br />

sind solche Effekte in Moorgebieten: Die Böden beginnen sich unmittelbar nach der Entwässerung<br />

zu setzen <strong>und</strong> mit dem Luftzutritt kann Torf durch mikrobiellen Abbau mineralisiert<br />

werden.<br />

4. Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten als Gradmesser für<br />

den Umgang mit der Ressource Boden<br />

Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten geben Auskunft darüber, was zu unterlassen ist, wenn<br />

man die Leistungsfähigkeit eines Bodens aufrechterhalten will. Veränderungen der Bodenpotenziale<br />

weisen darauf hin, wo Kapazitäten überbeansprucht wurden oder noch werden. Das<br />

Spektrum allfälliger Massnahmen, welche dies verhindern sollen, ist weit gefasst. Will man z.B.<br />

die Austragspfade von Schadstoffen beeinflussen, so reichen sie von bodenangepasster landwirtschaftlicher<br />

Bewirtschaftung bis hin zum Einbau von Abdichtungsmaterial im Rahmen von<br />

Altlastensanierungen.<br />

Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten geben nicht nur Hinweise auf Gefährdungen, sie können<br />

je nach den Umständen auch aufzeigen, ob <strong>und</strong> wie Regeneration möglich ist – sei es auf<br />

natürlichem Weg, sei es als Folge von Massnahmen. Für den Handlungsbedarf lässt sich in beiden<br />

Fällen an den verfassungsrechtlichen Begriff der Nachhaltigkeit anknüpfen (Art. 73 BV).<br />

Nachhaltigkeit im Sinne dieser Bestimmung zielt darauf ab, die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

den künftigen Generationen zu erhalten, in der Erkenntnis, dass die natürlichen Ressourcen begrenzt<br />

sind 116 . Art. 73 BV stellt das Verhältnis zwischen den natürlichen Bodenfunktionen <strong>und</strong><br />

ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits<br />

ins Zentrum: Dieses Verhältnis soll auf Dauer ausgewogen ausgestaltet werden. Was unter<br />

„Ausgewogenheit“ – dem anzustrebenden Gleichgewichtszustand – zu verstehen ist, muss im<br />

Detail ausdiskutiert <strong>und</strong> konkretisiert werden. Es handelt sich dabei um die Verwirklichung eines<br />

Relationsgr<strong>und</strong>satzes, „vergleichbar etwa dem Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismässigkeit“ 117 .<br />

Merkmal des Gleichgewichtes bleibt jedenfalls die Orientierung an der Erneuerungsfähigkeit 118 ,<br />

d.h. erneuerbare Ressourcen sollen übers Ganze gesehen nur in dem Mass beansprucht werden,<br />

in welchem sie sich erneuern können 119 . Das so verstandene Nachhaltigkeitsprinzip wurde im<br />

geltenden B<strong>und</strong>esrecht bereits auf die eine oder andere Weise konkretisiert.<br />

Gezielt umsetzen lässt sich Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Boden nur, wenn abgeschätzt<br />

werden kann, wie es um die ökologische Leistungsfähigkeit jener Böden einer Region steht, die<br />

beansprucht werden sollen, <strong>und</strong> wie diese auf ihre Inanspruchnahme reagieren. Bodenpotenziale<br />

können dabei unterschiedlichen Zwecken dienen.<br />

115<br />

Zum Ganzen R. Marks et al. [1989], Leistungsvermögen Landschaftshaushalt.<br />

116<br />

A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 13, vgl. auch den sog. Br<strong>und</strong>tland-Bericht: Bericht 1987 "Our<br />

Common Future" der World Commission on Environment and Development.<br />

117<br />

K.A. Vallender / R. Morell [2002], Kommentar BV N 27 zu Art. 73.<br />

118 K.A. Vallender / R. Morell [2002], Kommentar BV N 17 zu Art. 73.<br />

119 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 14.<br />

98<br />

98


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

• Sind sie flächendeckend bekannt, so lassen sie sich über eine bestimmte Gegend bilanzieren.<br />

Damit lässt sich überprüfen, inwieweit die ergriffenen Massnahmen ausreichen, um dem Ziel<br />

Nachhaltigkeit näher zu kommen. Aus einer Bilanzierung sollte sich auch ableiten lassen, ob,<br />

wo <strong>und</strong> wie allfällige Überbeanspruchungen regional kompensiert werden können.<br />

• Die Entwicklung der Potenziale von Böden, die auf eine bestimmte Art <strong>und</strong> Weise genutzt<br />

oder belastet werden, lässt sich über die Zeit verfolgen. So lassen sich Erkenntnisse gewinnen,<br />

welche die zulässige Intensität der Nutzung unter langfristigen Gesichtspunkten betreffen. Es<br />

lässt sich auch feststellen, wie einzelne bodenabhängige Nutzungen in die Gesamtbilanz einfliessen.<br />

• Bei Einzelprojekten können die zu erwartenden potenzialverändernden Auswirkungen in Bezug<br />

auf ihre räumliche Komponente besser abgeschätzt werden. Das erlaubt eine passendere<br />

Integration des Vorhabens in den räumlichen Gesamtzusammenhang mit Einschluss der Auswirkungen<br />

auf die Raumplanung.<br />

• Ganz allgemein erhöht die Kenntnis von Bodenpotenzialen die Rationalität im Umgang mit<br />

dem Boden. Die Trägheit des Mediums Boden verpflichtet zur Vorsorge. Belastungen führen<br />

oft zu irreversiblen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> wo eine Regeneration möglich ist, ist sie mit erheblichem<br />

finanziellem Aufwand <strong>und</strong>/oder mit langfristigen Nutzungseinbussen verb<strong>und</strong>en.<br />

Die Kenntnis von Bodenpotenzialen erlaubt einen planvollen Umgang mit den verbleibenden<br />

Ressourcen.<br />

5. Beziehung zwischen Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Schutzzielen<br />

Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Boden knüpft nach dem dargelegten Verständnis an die<br />

Bodenpotenziale an. Aber auch da, wo nicht der Boden selbst im Vordergr<strong>und</strong> steht, die Schutzziele<br />

aber von funktionsfähigen natürlichen Stoffkreisläufen abhängen, verlangt dies mittelbar<br />

einen entsprechenden Schutz der Bodenpotenziale. Anders gesagt: Ohne Rücksichtnahme auf<br />

die Bodenpotenziale können die Ziele nicht erfüllt werden. Die Beziehung zwischen den Bodenpotenzialen<br />

<strong>und</strong> den einzelnen Schutzzielen soll im Folgenden näher beleuchtet werden.<br />

5.1. Bodenfruchtbarkeit<br />

Als Bodenbelastungen gelten nach Art. 4bis USG physikalische, chemische <strong>und</strong> biologische<br />

Veränderungen der natürlichen Beschaffenheit des Bodens. Sie sind nicht per se gesetzwidrig,<br />

sonst wäre ja beispielsweise jede landwirtschaftliche Bodenbearbeitung schon als solche unzulässig.<br />

Die Massnahmen des Umweltschutzrechts gegen Bodenbelastungen sind vielmehr am<br />

Schutzziel zu messen. Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wird als Schutzgut besonders hervorgehoben,<br />

<strong>und</strong> zwar ausdrücklich im Sinne der Nachhaltigkeit: Die Bodenfruchtbarkeit soll<br />

langfristig erhalten werden (Massnahmen gegen chemische <strong>und</strong> biologische Bodenbelastungen,<br />

Art. 33 Abs. 1 USG) bzw. sie darf nicht nachhaltig beeinträchtigt werden (Schutz vor physikalischen<br />

Beeinträchtigungen, Art. 33 Abs. 2 USG). Schädigungen dürfen deshalb nur vorübergehender<br />

Natur sein, sie müssen alsbald durch natürliche Selbsterneuerung des Bodens wieder<br />

ausgeglichen werden 120 .<br />

War es bis weit in die zweite Hälfte des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts noch üblich, mit dem Ausdruck<br />

Fruchtbarkeit die Ertragserwartung zu umschreiben, so hat die VBBo (wie zuvor schon jene der<br />

Verordnung über Schadstoffe im Boden VSBo), von dieser Vorstellung Abschied genommen.<br />

Die Kriterien von Art. 2 VBBo, nach denen die Bodenfruchtbarkeit beurteilt werden soll, sind<br />

120<br />

C. Zäch [1996], Bodenschutzrecht, S. 505; P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 40 zu Art. 33;<br />

A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 43<br />

99<br />

99


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

auf die qualitative Sicherung der im Boden ablaufenden <strong>und</strong> für den biologischen Stoffkreislauf<br />

wesentlichen ökologischen Prozesse ausgerichtet. Damit verlangen die Schutzziele des Bodenschutzrechts<br />

nichts anderes, als dass der Schutz den Bodenpotenzialen anzumessen ist. Schutzbedürftig<br />

sind sowohl stoffspezifische Regelungspotenziale wie auch empfindliche Böden.<br />

Solange die Richtwerte nicht überschritten sind, kann man aus bodenschutzrechtlicher Sicht davon<br />

ausgehen, dass die Bodenfruchtbarkeit noch gewährleistet ist. Es ist allerdings relativ aufwändig,<br />

konkret aufzuschlüsseln, wo dies nicht mehr der Fall ist. Die Böden sind an sich schon<br />

stark heterogen, darüber hinaus haben sie auch noch eine je spezifische Nutzungsgeschichte.<br />

Überdies reicht es nicht aus, allein die gegenwärtigen Werte anzusehen, für einen langfristigen<br />

Schutz bedarf es gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Vorhersage der künftigen Entwicklung. Die VBBo<br />

nimmt diesen Gedanken auf: Nicht nur das Überschreiten der Richtwerte, auch das deutliche<br />

Ansteigen der Bodenbelastung weckt einen Handlungsbedarf. In beiden Fällen sind die Ursachen<br />

zu ermitteln <strong>und</strong> es ist die allfällige Notwendigkeit weitergehender Massnahmen abzuklären.<br />

Zu ergänzen wäre: Auch bei langsamem aber verbreitetem Ansteigen der Belastungen droht<br />

langfristige eine schwerwiegende Verschlechterung der Bodenpotenziale.<br />

Wo die Schutzbestimmungen des Umweltschutzrechts unzureichend sind, muss ein räumlich<br />

differenzierter Schutz einsetzen, der jene ergänzt. Es darf erwartet werden, dass sich die Problemfelder<br />

leichter abstecken lassen, wenn man hierfür vorhandene Bodenkarten zu Hilfe nimmt.<br />

Die Bodendaten lassen sich im Hinblick auf die Lokalisierung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

interpretieren <strong>und</strong> das Ergebnis kann der räumlichen Verteilung von Nutzungen<br />

<strong>und</strong> Nutzungsabsichten gegenübergestellt werden. Aus diesen Gr<strong>und</strong>daten lässt sich ableiten,<br />

wo mit grösseren <strong>und</strong> wo mit geringfügigeren nutzungsbedingten Einflüssen zu rechnen ist, anders<br />

gesagt: Wo Potenzialveränderungen wahrscheinlicher sind <strong>und</strong> wo sie weniger zu vermuten<br />

sind. Dies ist auch wichtig, um die Wirkung von allfälligen Massnahmen abzuschätzen. Ist die<br />

Bodenfruchtbarkeit langfristig nicht mehr gewährleistet, so sind die Verschärfungen nach Art.<br />

34 Abs. 1 USG von Gesetzes wegen auf die davon betroffenen Gebiete <strong>und</strong> auf das hierfür erforderliche<br />

Mass zu beschränken. Es spricht aber auch nichts dagegen, die allgemeinen Massnahmen<br />

nach Art. 33 USG im Rahmen einer Ressourcenplanung räumlich differenziert auf die<br />

Erfordernisse der Ressource Boden abzustimmen. Für den physikalischen Bodenschutz ist dies<br />

heute schon der Fall (vgl. Art. 6 VBBo); gleiches gilt für gewisse bodenschutzrechtlichen<br />

Massnahmen des Abfallrechts, z.B. den Umgang mit ausgehobenem Boden 121 .<br />

5.2. Schutz von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen im Rahmen des<br />

Bodenschutzrechts<br />

Bei bereits beeinträchtigter Bodenfruchtbarkeit – mithin bei reduzierten Regelungspotenzialen –<br />

soll nach Art. 34 Abs. 2 zumindest eine Gefährdung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Pflanzen vermieden<br />

werden. Dabei sind zwischen Prüfwert <strong>und</strong> Sanierungswert Gefährdungsabschätzungen<br />

vorzunehmen. Eine diesbezügliche Wegleitung ist zurzeit in Ausarbeitung.<br />

Gefährdungsabschätzungen sollen schadstoffspezifisch die bei der bestehenden oder geplanten<br />

Nutzung zu erwartende Belastung von Menschen, Tieren oder Pflanzen feststellen. Dies ist im<br />

Zusammenhang mit der gesetzlich vorgesehenen Massnahme (Einschränkung der Nutzung) zu<br />

sehen. Die Untersuchung konzentriert sich auf den Wirkungspfad; wegen der unterschiedlichen<br />

Toxizität der Stoffe muss sie jeweils für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen getrennt vorgenommen<br />

werden. Solche Stoffflussbetrachtungen befassen sich direkt mit Regelungspotenzialen;<br />

Bodenpotenzial <strong>und</strong> Schutzziel stehen in einer direkten Beziehung. Das jeweils betrachtete Regelungspotenzial<br />

ist dabei in einem doppelten Sinn spezifisch: Zum einen bezogen auf den<br />

Schadstoff, zum anderen aber auch bezogen auf die Nutzung. Als Massnahme gegen Gefähr-<br />

121 Vgl. BUWAL [2001a], Wegleitung Bodenaushub.<br />

100<br />

100


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

dungen sollen die Stoffkreisläufe durch eine Änderung der Nutzung durchbrochen bzw. umgelenkt<br />

werden. Aus Kostengründen setzt man gewissermassen auf eine „End of pipe – Lösung“.<br />

Massnahmen sind nun allerdings auf alle involvierten Ziele abzustimmen <strong>und</strong> können sich aus<br />

verschiedenen Rechtsbereichen aufdrängen. Im räumlichen Kontext sind neben den Schutzzielen<br />

des USG auch die weiteren relevanten gesetzgeberischen Ziele, z.B. jene des Gewässerschutzrechts,<br />

einzubeziehen. Damit rücken weitere Regelungspotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

ins Blickfeld. Es kann sein, dass aufgr<strong>und</strong> anderer gesetzgeberischen Anforderungen, aber auch<br />

infolge von berechtigten Nutzungserwartungen, Massnahmen gesucht werden müssen, die nicht<br />

bei der biotischen Aufnahme von Schadstoffen ansetzen, sondern die Stoffflüsse bereits im Boden<br />

unterbrechen wollen. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Anforderungen des Altlastenrechts,<br />

die in wichtigen Punkten gewässerschutzrechtlich geprägt sind. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung<br />

sind aber auch andere, vielschichtigere Formen des Zusammenwirkens einzubeziehen.<br />

Darauf ist noch zurückzukommen.<br />

5.3. Schutzziele des Raumplanungsrechts<br />

Die Revision der B<strong>und</strong>esverfassung hat im Bereich Raumplanung einige Neuerungen gebracht,<br />

die in unserem Zusammenhang von Interesse sind:<br />

• Die Verfassungsbestimmung zur Raumplanung wurde aus dem früheren Zusammenhang mit<br />

der Eigentumsgarantie <strong>und</strong> den öffentlichen Werken herausgelöst <strong>und</strong> dem Abschnitt „Umwelt<br />

<strong>und</strong> Raumplanung" zugewiesen. Damit einher geht die Wahrnehmung einer gewissen<br />

Akzentverschiebung in der Aufgabe der räumlichen Planung. Dies führt weg von der starken<br />

Fokussierung auf die Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> hin zum nachhaltigeren Einbezug des Bodens<br />

als natürliche Ressource. Bodennutzungsplanung war zwar schon immer nur eine Teilaufgabe<br />

der Raumplanung. Diese umfasst darüber hinaus auch Sachbereichsplanungen <strong>und</strong> koordinative<br />

Querschnittsplanung. Mit der systematischen Neueinreihung wurde nun aber das Nachhaltigkeitsprinzip<br />

mit seiner bewusst ökologisch ausgerichteten Formulierung zur Vorgabe<br />

auch für die Umsetzung des raumplanerischen Auftrags.<br />

• Neben der zweckmässigen Nutzung des Bodens <strong>und</strong> der geordneten Besiedlung des Landes<br />

wird nun auch – wie zuvor schon auf Gesetzesebene – die haushälterische Nutzung des Bodens<br />

als raumplanerisches Ziel genannt. Zumeist wird die Vorschrift in einem quantitativen<br />

Sinne verstanden (langfristige Erhaltung offener Bodenflächen); es spricht aber nichts dagegen,<br />

dem Begriff „haushälterisch“ auch eine qualitative Bedeutung zu geben, so weit raumplanerische<br />

Verfahren zum Schutz der Bodenqualität geeignet sind. Die systematische Einordnung<br />

in den engeren Zusammenhang von Nachhaltigkeit, Umwelt, Wasser, Wald, Natur-<br />

<strong>und</strong> Heimatschutz, Fischerei, Jagd <strong>und</strong> Tierschutz verlangt, dass die Aufgabe der Raumplanung<br />

in den Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen einzubetten ist. Zusammen genommen<br />

wollen diese Rechtsgebiete dem Boden als Lebensgr<strong>und</strong>lage nicht nur einen quantitativen,<br />

sondern auch einen qualitativen Schutz zukommen lassen.<br />

• Art. 75 Abs. 3 BV verpflichtet neben dem B<strong>und</strong> auch die Kantone von Verfassung wegen<br />

dazu, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung zu berücksichtigen.<br />

Das verlangt nach dem vorangehend Gesagten auch den Schutz der Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

Boden.<br />

Art. 1 Abs. 2 Bst. a des Raumplanungsgesetzes hebt hervor, dass die mit Planungen befassten<br />

Behörden die Mittel der Raumplanung insbesondere auch zur Unterstützung der Bestrebungen<br />

zum Schutz des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage einzusetzen haben. Dadurch wird der Bezug zum<br />

Umweltschutz hergestellt 122 . Das Umweltrecht bildet damit für die Raumplanung einen Rohstoff,<br />

aus dem sie weitergehende, auf eigenen Planungszielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen basierende<br />

122 Vgl P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 27 zu Art. 1 RPG<br />

101<br />

101


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Schlüsse zu ziehen hat. Für den Schutzbedarf des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage kann<br />

z.B. im Zusammenhang mit der Bodenfruchtbarkeit auf die entsprechende Definition der VBBo<br />

verwiesen werden. Art. 1 Abs. 2 RPG kann dann so verstanden werden, dass, wo nötig, der bestehende<br />

umweltrechtliche Schutz mit planungsrechtlichen Massnahmen ergänzt werden soll.<br />

Ein solches Unterfangen kann aber nur gelingen, wenn die räumliche Bedeutung der Bodenpotenziale<br />

in die Planung eingeschlossen werden kann.<br />

5.4. Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen<br />

Art. 76 BV stipuliert sowohl einen quantitativen, wie auch einen qualitativen Gewässerschutz.<br />

Zum quantitativen Gewässerschutz zählt die Pflicht zur Erhaltung, Anreicherung <strong>und</strong> Erschliessung<br />

von Wasservorkommen (Art. 76 Abs. 2 BV, Art. 43 GSchG): Die Kantone haben dafür zu<br />

sorgen, dass einem Gr<strong>und</strong>wasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird,<br />

als ihm zufliesst. Ist ein Gr<strong>und</strong>wasservorkommen durch übermässige Entnahme oder durch eine<br />

verringerte Speisung beeinträchtigt, so sorgt der Kanton für eine möglichst weitgehende Verbesserung<br />

des Zustands, sei es durch Verminderung der Entnahme, durch künstliche Anreicherung<br />

oder durch Untergr<strong>und</strong>speicherung von Trinkwasser. Für Fliessgewässer mit ständiger<br />

Wasserführung gelten die Restwasserregeln nach Art. 31 ff. GSchG.<br />

Der qualitative Gewässerschutz gebietet, dass Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu<br />

schützen sind. Das Ziel wird verfolgt durch eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Art. 3 GSchG) <strong>und</strong><br />

das gr<strong>und</strong>sätzliche Verbot von Art. 6 GSchG, wonach es untersagt ist, Stoffe, die Wasser verunreinigen<br />

können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen, sie versickern zu lassen<br />

oder auch nur ausserhalb von Gewässern abzulagern oder auszubringen. Diese Gr<strong>und</strong>sätze<br />

werden ergänzt durch Bestimmungen über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten<br />

(Art. 22 ff. GSchG), solche über die Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Limitierung von Düngern in<br />

Betrieben mit Nutztierhaltung (Art. 14 GSchG) <strong>und</strong> die „Verhinderung anderer nachteiliger<br />

Einwirkungen auf Gewässer“ (Überschrift GSchG 3.Kapitel). Zu letzteren gehören z.B. Regelungen<br />

über die Verbauung von Fliessgewässern (Art. 37 GSchG) oder die Ausbeutung von<br />

Kies <strong>und</strong> Sand (Art. 44 GSchG). Kurz: Der qualitative Gewässerschutz erfasst alle Arten von<br />

physikalischer, chemischer oder biologischer Beeinträchtigung 123 .<br />

Insgesamt hat sich auch der Umgang mit Wasser auf das Nachhaltigkeitsprinzip auszurichten.<br />

Ausdrücklich erwähnt ist der Gr<strong>und</strong>satz in Art. 1 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes ebenso<br />

wie im selben Artikel der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Im INTERREG II – Projekt<br />

„Erk<strong>und</strong>ung der Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> der Böden im Hochrheintal zwischen Schaffhausen <strong>und</strong><br />

Basel“ wurde aufgezeigt, dass Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Bodenschutzmassnahmen nicht voneinander<br />

isoliert betrachtet werden können 124 . Eingriffe in den Wasserhaushalt lösen in dicht genutzten<br />

Gebieten fast unweigerlich Reaktionen aus, die sich auf andere Schutzbereiche oder Nutzungen<br />

auswirken. Die Kenntnis der Bodenpotenziale wird bei Zielkonflikten zur wichtigen Entscheidungshilfe.<br />

Das Augenmerk ist nach dem Gesagten auf alle Tätigkeiten auszurichten, die sich<br />

auf die Bodenprozesse <strong>und</strong> Stoffflüsse auswirken, sofern sie Folgen für die Gewässer haben.<br />

Das gilt gleichermassen für den quantitativen wie für den qualitativen Gewässerschutz.<br />

5.5. Nachhaltige Landwirtschaft<br />

Die Landwirtschaft hat durch eine nachhaltige <strong>und</strong> auf den Markt ausgerichtete Produktion einen<br />

wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen, zur Pflege der Kulturlandschaft <strong>und</strong> zur dezentralen Besiedlung des<br />

123 Vgl. R. Jagmetti [1987], Kommentar aBV, N 48 zu Art. 24bis.<br />

124 Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal, S. 28 ff.<br />

102<br />

102


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

Landes zu leisten (Art. 104 Abs. 1 BV, Art. 1 LwG). Nach Art. 7 Abs. 1 LwG sind die Rahmenbedingungen<br />

für die Produktion <strong>und</strong> den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom<br />

B<strong>und</strong> so festzulegen, dass die Landwirtschaft nachhaltig <strong>und</strong> kostengünstig produzieren kann.<br />

Dazu erklärt der B<strong>und</strong>esrat, dass die nachhaltige Bewirtschaftung dazu beiträgt, die landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche <strong>und</strong> die Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten während zugleich Belastungen<br />

die natürliche Regenerationsrate nicht übersteigen dürfen 125 . Gesteuert wird dies dadurch,<br />

dass Direktzahlungen von einem ökologischen Leistungsnachweis abhängig gemacht<br />

werden (Art. 70 ff. LwG, vgl. dazu Einleitung Ziff. 3.6).<br />

Das Risiko einer Gefährdung von Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser seitens der Landwirtschaft besteht<br />

hauptsächlich durch diffuse Einträge von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen aus Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln<br />

<strong>und</strong> durch direkte physikalische Eingriffe in die Landschaft. Die „gute fachliche<br />

Praxis“ der landwirtschaftlichen Bodennutzung hat in diesen Bereichen eine weittragende Bedeutung.<br />

Als direkt den Boden bewirtschaftende Nutzungsart, ist hier ein integrierter Boden-<br />

<strong>und</strong> Gewässerschutz von hervorragender Bedeutung.<br />

Die Rücksichtnahme auf die Regenerationsrate der Böden erfordert eine differenzierte Betrachtung<br />

ihrer Leistungsfähigkeit bzw. ihrer Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten. Von T. Candinas et<br />

al. [2002] wurde ein Bodenkonzept für die Landwirtschaft in der Schweiz ausgearbeitet, mit<br />

dem Ziel, Gr<strong>und</strong>lagen für die Beurteilung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />

bereitzustellen. Aufgr<strong>und</strong> einer Beurteilung der landwirtschaftlichen Einflüsse auf die Bodenqualität<br />

gehen die Autoren davon aus, dass auch bei Erfüllung der heute geltenden Anbaurichtlinien<br />

bei allen betrachteten Bodeneigenschaften ausser der Körnung erhebliche Beeinträchtigungen<br />

auftreten können. Bodenabtrag durch Erosion, Verdichtung des Unterbodens <strong>und</strong><br />

Schadstoffeintrag müssen dabei als irreversible Schädigungen betrachtet werden. Bei anderen<br />

Beeinträchtigungen sind hingegen auch grosse Regenerationsmöglichkeiten gegeben, sofern die<br />

Bewirtschaftung den standörtlichen Gegebenheiten angepasst wird 126 .<br />

5.6. Nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

Weil Pflanzenwachstum <strong>und</strong> -selektion massgeblich von den Bodenpotenzialen abhängig sind,<br />

spielen anthropogene Veränderungen der Potenziale für den Schutz des Waldes als naturnahe<br />

Lebensgemeinschaft (Art. 1 Abs. 1 Bst. b WaG) eine grosse Rolle. Das gilt auch für die Waldbewirtschaftung.<br />

Art. 20 WaG verpflichtet die Bewirtschafter auf den Gr<strong>und</strong>satz der Nachhaltigkeit,<br />

hier dahingehend konkretisiert, dass der Wald seine Funktionen – namentlich die<br />

Schutz-, Wohlfahrts- <strong>und</strong> Nutzfunktion – dauernd <strong>und</strong> uneingeschränkt soll erfüllen können<br />

(Art. 20 in Verb. mit Art. 1 Abs. 1 Bst. c WaG). Er darf „im wesentlichen“ (BGE 114 Ib 224 E.<br />

10 de S. 237) nur so weit genutzt werden, als es die Selbsterneuerungskraft erlaubt. Z.B. kann<br />

das Befahren von Waldböden mit schweren Maschinen die standorttypischen Bodenfunktionen<br />

zum Teil nachhaltig beeinträchtigen. Art. 28 Bst. d der Waldverordnung, eine Ausführungsbestimmung<br />

zu den Artikeln 26 <strong>und</strong> 27 Abs. 1 des Waldgesetzes (Verhütung von Waldschäden),<br />

verlangt von den Kantonen, dass sie insbesondere Massnahmen zur Verminderung physikalischer<br />

Belastungen des Bodens zu ergreifen haben.<br />

Der Einfluss von Schadstoffeinträgen ist in Waldböden besonders gross, da diese schon von<br />

Natur aus versauern. Schnelle zusätzliche Veränderungen lösen Stressreaktionen aus, welche<br />

z.B. die Krankheitsanfälligkeit der Waldbäume erhöhen. Die Bewirtschaftung durch dem<br />

Standort angepasste Baumarten kann dem Wald grössere Stabilität <strong>und</strong> Abwehrkraft gegenüber<br />

natürlichen <strong>und</strong> anthropogenen Umwelteinflüssen verleihen 127 . Versauerungsprozesse erhöhen<br />

125<br />

Botschaft Agrarpolitik 2007, BBl 2002 S. 17; Botschaft Agrarpolitik 2002, BBl 1996 IV S. 16 f.<br />

126<br />

T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft, Abschnitte 3.1 <strong>und</strong> 4.1.<br />

127<br />

L. Walthert et al. [2003], LWF-Kernprojekt Bodenmatrix, S. 73, 76 ff.<br />

103<br />

103


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

in belasteten Böden überdies die Mobilisierung von Schwermetallen. Ein an der Eidgenössischen<br />

Forschungsanstalt für Wald, Schnee <strong>und</strong> Landschaft WSL in Durchführung befindliches<br />

Grossexperiment soll dazu beitragen, die Vorgänge besser zu verstehen 128 . Die Ergebnisse sind<br />

für die forstliche Planung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Phytosanierung von Wäldern<br />

von Bedeutung.<br />

6. Ableitung von Lebensraumpotenzialen von Böden<br />

Boden ist Teil des Lebensraums der meisten Pflanzen <strong>und</strong> einer grossen Anzahl von Tieren <strong>und</strong><br />

Organismen. In der obersten Schicht eines Quadratmeters Boden leben ungefähr 200 Regenwürmer,<br />

1 Milliarde Pilze <strong>und</strong> 60 Billionen. Bakterien. Dazu kommen noch verschiedene andere<br />

Kleinlebewesen, wie Springschwänze, Milben <strong>und</strong> Tausendfüssler. Gemeinschaftlich bauen sie<br />

die Überreste von Pflanzen <strong>und</strong> anderen abgestorbenen Lebewesen zu Humus <strong>und</strong> zu Nährsalzen<br />

für die Pflanzen ab. Damit dieser Prozess, der sich vorwiegend in den obersten dreissig<br />

Zentimetern des Erdbodens abspielt, reibungslos vonstatten geht, müssen unter anderem Luft<br />

<strong>und</strong> Wasser in geeignetem Verhältnis zur Verfügung stehen. 129<br />

Die Ausprägung solcher Lebensgemeinschaften wird vom Menschen stark beeinflusst. Zugleich<br />

aber spiegelt sich in den anzutreffenden Pflanzen- <strong>und</strong> Tiergesellschaften in ausgeprägtem<br />

Masse auch die Varianz der Bodeneigenschaften wieder. Bodenspezifische Faktoren wie das<br />

Nährstoff- oder das Wasserangebot, der Aufbau <strong>und</strong> die Porosität des Bodens sowie die Belastung<br />

mit Schadstoffen spielen eine wichtige Rolle. Zwischen dem Lebensraumpotenzial <strong>und</strong> den<br />

Regelungspotenzialen eines Bodens besteht eine enge Beziehung.<br />

Wie die Regelungspotenziale können auch die Lebensraumpotenziale von Böden einer Bewertung<br />

unterzogen werden. Für die Lebensraumpotenziale sind allerdings zahlreiche weitere Einflussgrössen<br />

wichtig, wie z.B. die Niederschlagsverteilung, die räumliche Vernetzung mit anderen<br />

Lebensräumen, der Grad der anthropogenen Überprägung usw. Eine eingehende Betrachtung<br />

der Lebensraumpotenziale würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Einige Hinweise auf<br />

die massgeblichen Zusammenhänge müssen genügen:<br />

Lebensraumpotenziale können zunächst einmal aus systemökologischem Blickwinkel betrachtet<br />

werden. Hier spielen Merkmale wie die Art <strong>und</strong> die Vielfalt von Lebensgemeinschaften oder die<br />

Seltenheit bestimmter Arten eine zentrale Rolle. Aus einem auf die land- oder forstwirtschaftliche<br />

Nutzung bezogenen Blickwinkel gewinnen demgegenüber Faktoren wie die Ertragsfähigkeit<br />

oder die an den Standort angepasste Pflanzen- <strong>und</strong> Sortenwahl an Wichtigkeit. Schlüssige<br />

Aussagen zu Lebensraumpotenzialen können deshalb nicht allgemeiner Natur sein, sie werden<br />

im Hinblick auf eine bestimmte Standortfunktion verfasst <strong>und</strong> sie sind auch auf diese beschränkt.<br />

Damit erhält die Beurteilung des Lebensraumpotenzials eines Standorts eine besondere<br />

Bedeutung im Rahmen der Begründung von Nutzungszuweisungen.<br />

Die im Anhang 1 befindliche Zusammenstellung von Bewertungsmethoden erstreckt sich auch<br />

auf solche zur Bewertung von Lebensraumpotenzialen. Der systemökologische Blickwinkel ist<br />

darin einerseits durch die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bodens als Lebensraum für<br />

Bodenorganismen vertreten. Er orientiert sich am Artenspektrum von Bodenorganismen im Boden<br />

(Erhaltung der natürlichen Vielfalt), an der Seltenheit oder Häufigkeit von Lebensräumen<br />

für unterschiedliche Biozönosen <strong>und</strong> an der Ursprünglichkeit der Lebensräume. Beim Potenzial<br />

128 Im Grossprojekt "Zelle-Baum" wurde zur Untersuchung des Einflusses von Schwermetallen ein Wald-<br />

Modellökosystem errichtet. (Informationen dazu auf http://www.ito.ethz.ch/SoilProt/ZB/ZBhome.html sowie<br />

auf http://www.wsl.ch/forest/wus/bioindic/zb/fzb-de.htm [Stand Dezember 2004]).<br />

129 BUWAL [2002], Umwelt Schweiz 2002, S. 50 f.<br />

104<br />

104


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

V - Bodenschutz als Ressourcenschutz<br />

als Lebensraum für naturnahe Pflanzengesellschaften ist die Bewertung des Biotopentwicklungspotenzials<br />

von zentraler Bedeutung. Je nach Bewertungsmodell fliessen neben Daten zu<br />

Bodeneigenschaften <strong>und</strong> klimatischen Verhältnissen auch Daten zur Nutzung oder zur anthropogenen<br />

Überprägung eines Standorts mit ein. Dem nutzungsbezogenen Blickwinkel entsprechen<br />

demgegenüber Potenziale für Kulturpflanzen. In diesem Bereich besteht eine grosse Vielfalt<br />

an Methoden zur Bewertung des Ertragspotenzials oder der pflanzenspezifischen Standorteignung,<br />

deren Umfang nicht vollständig wiedergegeben werden kann <strong>und</strong> soll.<br />

Obwohl vom sachlichen her starke Bezüge zwischen Regelungs- <strong>und</strong> Lebensraumpotenzialen<br />

bestehen, stellen die aufgeführten Methoden zur Bewertung von Lebensräumen eigenständige<br />

Verfahren dar, d.h. sie setzen keine Aussagen bezüglich der Regelungspotenziale von Böden<br />

voraus. Ein Bezug kann deshalb nur über den Vergleich der Ergebnisse aus den unterschiedlichen<br />

Verfahren hergestellt werden.<br />

Das Lebensraumpotenzial steht in enger Verbindung mit den Schutzgütern des Bodenschutzrechts<br />

(Schutz der Bodenfruchtbarkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 VBBo), des Raumplanungsrechts,<br />

des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzrechts, des Landwirtschaftsrechts <strong>und</strong> des Waldrechts 130 .<br />

Die Ableitung von Eignungspotenzialen für die Biotopentwicklung beispielsweise erlaubt eine<br />

sinnvolle Verknüpfung der Anliegen des Bodenschutzes mit den Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzes.<br />

130 Vgl. die Zusammenstellung in Tabelle 1, Kap. IV., Abschnitt 1.2.<br />

105<br />

105


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI. Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Soll, wie es den Anforderungen des Nachhaltigkeitsprinzips entspricht, das Verhältnis zwischen<br />

der Natur <strong>und</strong> ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits <strong>und</strong> ihrer Beanspruchung durch den Menschen<br />

andererseits ausgewogen gestaltet werden, so gehört es zu einer willkürfreien Abklärung<br />

des Sachverhalts, dass Zusammenhänge, soweit sie bekannt sind oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

vermutet werden können, nicht ignoriert werden. Können die Wirkungszusammenhänge<br />

darüber hinaus auch noch in ihrer Dimension eingeschätzt werden, so erlaubt dies,<br />

die Frage der Ausgewogenheit wissensbasiert rational anzugehen.<br />

Dazu müssen in einem ersten Schritt die Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten auf den<br />

Zustand <strong>und</strong> die Regenerationsfähigkeit der Böden erfasst werden. Sie können zumeist nicht direkt<br />

gemessen werden, sondern müssen aus dem aktuellen Verständnis der im Boden stattfindenden<br />

Prozesse abgeleitet werden. Dieser Teil der Problemstellung ist vorwiegend räumlichnaturwissenschaftlicher<br />

Art.<br />

1. Einfluss von Nutzungen auf die Entwicklung der<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden<br />

Nutzungsbedingte Bodenveränderungen variieren stark in Intensität <strong>und</strong> räumlicher Ausbreitung.<br />

Das kann verschiedenste Ursachen haben. Für eine adäquate Beschreibung der Zusammenhänge<br />

ist das massgebliche Wirkungsgefüge für jede einzelne Nutzung gesondert herauszuarbeiten.<br />

Abbildung 5:<br />

Strukturelle Darstellung der Verknüpfungen zwischen Nutzungen, Bodenparametern <strong>und</strong> Bodenpotenzial<br />

107<br />

107


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Dabei ist aufzuzeigen<br />

− wo Einflüsse auftreten können,<br />

− welche Intensität allfällige Einwirkungen erreichen können <strong>und</strong><br />

− welche die Bodenqualität kennzeichnenden Grössen sich als Folge davon wie stark ändern<br />

könnten.<br />

Um den Einfluss der Nutzungen auf die Bodeneigenschaften beurteilen zu können, sind wir auf<br />

die Kenntnis von räumlichen Bodendaten angewiesen. Abbildung 5 zeigt, wie sich die Zusammenhänge<br />

von ihrer Struktur her darstellen lassen. Es wird zunächst lediglich zwischen wahrscheinlichen<br />

<strong>und</strong> möglichen Verknüpfungen unterschieden.<br />

Der Einfluss kann am besten anhand von Bodenparametern <strong>und</strong> ihren Veränderungen abgeschätzt<br />

werden. Diese lassen sich gr<strong>und</strong>sätzlich erheben <strong>und</strong> damit datenmässig registrieren,<br />

wenn auch teilweise mit erheblichem Aufwand. Richtung <strong>und</strong> Geschwindigkeit der Veränderung<br />

steht in Relation zur Anfälligkeit bzw. Elastizität der jeweiligen Böden gegenüber Beanspruchungen.<br />

Daraus kann auf den Einfluss von Nutzungen geschlossen werden. Die Bodenpa-<br />

Abbildung 6: Spektrum der Einflüsse von Raumnutzungen auf das System Boden<br />

108<br />

108


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

rameter treten daher in der Ableitung als Schnittstelle zwischen den Einwirkungen auf den Boden<br />

einerseits <strong>und</strong> den Bodenpotenzialen andererseits auf.<br />

Lassen sich solche Bodendaten im Raum darstellen, so erhält die Heterogenität der Böden bezüglich<br />

ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Verletzbarkeit eine gebietsbezogene Struktur.<br />

Die wesentlichen Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten der Böden können mit der gegenwärtigen<br />

bzw. künftigen räumlichen Struktur der Nutzungen in Bezug gebracht werden. Das ist wichtig,<br />

wenn dargelegt werden soll, wie sich in einer Region die Leistungsfähigkeit der natürlichen<br />

Ressource Boden entwickelt.<br />

Die Regelungsfunktionen eines Bodens können durch Nutzungen beeinträchtigt werden, sie<br />

können aber auch unbeeinflusst bleiben oder sogar verbessert werden. Das Ausmass der Einwirkung<br />

liegt dabei häufig in den Händen der Nutzenden. Dieser Umstand ist in Abbildung 6<br />

dargestellt. Dem worst-case-Szenario entspricht in diesem Sinne eine schlechte, dem best-case-<br />

Szenario eine gute fachliche Praxis.<br />

Beispiele zur Erläuterung:<br />

− Hochbauten / Abtrag, Entsorgung (best case)<br />

Werden Hochbauten auf Industriebrachen erstellt, so muss der anfallende Aushub fachgerecht<br />

entsorgt werden. Dies kann den positiven Effekt haben, dass die Altlastensituation entschärft<br />

wird.<br />

− Wald / Säurebildner<br />

Im Wald ist der Versauerungsprozess durch den diffusen Eintrag anthropogener Säurebildner<br />

über die Luft, zugleich aber auch als natürlicher Vorgang im Zuge des Abbaus von organischem<br />

Material, bestimmt („Standort Wald“: worst <strong>und</strong> best case sind negativ). Durch Kalkung<br />

kann die Versauerung reduziert werden („Bewirtschaftung“: best case positiv). Das<br />

Verfahren wird in Baden-Württemberg seit Anfang der 80er Jahre eingesetzt 131 .<br />

Die wichtigsten Nutzungen <strong>und</strong> ihre möglichen Auswirkungen werden im Anhang 2 detailliert<br />

beschrieben.<br />

Die einzelnen Bodennutzungen dürfen allerdings räumlich <strong>und</strong> zeitlich nicht isoliert betrachtet<br />

werden. Raumwirksame Tätigkeiten auf einem Gelände können nicht nur die Eigenschaften des<br />

genutzten Bodens selbst, sondern auch die Beschaffenheit von weiteren Gr<strong>und</strong>stücken in der<br />

näheren oder weiteren Umgebung beeinflussen. Wenn eine Nutzung gewisse Teilregelungsfunktionen<br />

eines Bodens verändert, dann muss für die Folgenutzung von modifizierten Zustandsgrössen<br />

(Bodenparametern) ausgegangen werden. Das wirkt sich auf die künftig noch bestehenden<br />

Nutzungsoptionen aus. Im Anhang 3 befinden sich deshalb auch Übersichten zu<br />

− den Auswirkungen von Primärnutzungen auf künftige Nutzungsmöglichkeiten (Anhang 3a)<br />

− den Eventualitäten einer nutzungsbedingten Mobilisierung oder Verlagerung von Schadstoffen<br />

(Anhang 3b).<br />

2. Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen, die für die Beschreibung <strong>und</strong> Beurteilung der Auswirkungen von Nutzungen<br />

herangezogen werden können, sind äusserst divergent. Sie reichen von teilweise sehr detaillierten<br />

<strong>und</strong> standortspezifischen Untersuchungen bis hin zu groben Schätzungen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Beurteilungen. Insbesondere was die räumliche <strong>und</strong> die zeitliche Dimension von Bodenveränderungen<br />

betrifft (Reversibilität, schleichende Belastung) bestehen noch erhebliche Wissenslücken.<br />

131 Vgl. S. Meining et al. [2002], Waldzustandsbericht 2002, S. 12 <strong>und</strong> 27.<br />

109<br />

109


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Zur Ermittlung der konkreten Auswirkungen von Nutzungen in einem konkreten Raum empfiehlt<br />

es sich, Nutzungen <strong>und</strong> Bodeneigenschaften kartografisch darzustellen. So können auch<br />

Interaktionen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsmöglichkeiten in räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Hinsicht<br />

erfasst werden (Überlagerung <strong>und</strong> zeitliche Abfolge von Nutzungen). Die Dimension des anstehenden<br />

Problems – kleinräumig, kommunal, regional-kantonal, national – <strong>und</strong> der entsprechende<br />

Planungsbedarf bestimmen dabei die räumliche Skala auf der dies geschieht.<br />

2.1. Bodendaten<br />

Bodendaten vermitteln Kenntnisse über den Boden <strong>und</strong> seine Eigenschaften. Sie bilden eine<br />

zentrale Gr<strong>und</strong>lage für den Ressourcenplan Boden. Räumlich lokalisierbare Bodendaten können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich als Punktinformationen (vor allem Bodenprofildaten) oder als Flächendaten (vor<br />

allem Bodenkarten <strong>und</strong> Bodenprognosekarten) vorliegen. Insbesondere ältere Datensätze dürfen<br />

nicht unbesehen verwendet werden: Bodeneigenschaften können sich im Lauf der Zeit durch die<br />

menschlichen Einflüsse deutlich verändern.<br />

a) Bodenprofildaten<br />

Der Hauptanteil der bodenk<strong>und</strong>lichen Punktinformationen stammt aus Bodenprofilaufnahmen<br />

im Feld. Die Qualität der Bodenproben <strong>und</strong> somit der beschreibbaren Informationen variiert in<br />

Abhängigkeit von der verwendeten Grabungs- oder Bohrtechnik. Für die Beschreibung stützt<br />

man sich in der Regel auf eine vorgegebene Systematik. In der Schweiz wurden dazu mehrere<br />

Klassifikationssysteme angewendet, welche im Verlauf der Zeit auch weiterentwickelt wurden<br />

132 . Die aktuell meist verwendete Referenz ist die „Klassifikation der Böden der Schweiz“ 133<br />

aus dem Jahr 2002. Die chemische oder physikalische Analyse von Bodenproben kann die Profilaufnahmen<br />

in wichtigen Punkten ergänzen. Analysen liegen auch als eigenständige Datensätze<br />

vor.<br />

Punktuelle Beobachtungen (Punktdaten) aus Bodenprofilen gelten generell als gut verlässlich.<br />

Weil sich die zu interpretierenden Merkmale oftmals über mehrere Klassen von Bodenuntertyp<br />

oder Bodenform erstrecken, können dennoch Abgrenzungsprobleme auftreten. Dies kann z.B.<br />

bei der Beurteilung von Lagerung, physiologischer Gründigkeit oder Wasserspeicherungsvermögen<br />

der Fall sein. Im Feld werden solche Phänomene unter den an der Kartierung Beteiligten<br />

ausdiskutiert. Auch die Vertrauenswürdigkeit von Labordaten gibt immer wieder Anlass zu<br />

Diskussionen, insbesondere wenn Analysen durch verschiedene Labors im Quervergleich (in so<br />

genannten Ringversuchen) eine erhebliche Streubreite zeigen 134 .<br />

b) Bodenkartierungen<br />

Flächendaten werden bisher vorwiegend in Form von Bodenkarten erarbeitet. Die Kartierarbeit<br />

orientiert sich meist an einer vorgegebenen Systematik zur Klassifikation, verb<strong>und</strong>en mit einer<br />

Kartieranleitung. Sie liefert klar abgegrenzte Polygonflächen mit entsprechenden Einstufungen.<br />

Für die Kartierung stützt man sich zum einen Teil auf Feldbeobachtungen, zum andern werden<br />

auch Sek<strong>und</strong>ärdaten herangezogen (z.B. Topographie, Geologie, Klimatologie). Bei den Feldbeobachtungen<br />

steht wiederum die Beschreibung punktueller Aufnahmen im Zentrum; die<br />

132 Nach A. Pazeller et al. [2004], BI-CH Archivierung von Daten S. 14, wurden in der Schweiz schätzungsweise<br />

58% der vorhandenen Daten zur Beschreibung von Bodenprofilen nach der aktuellen Methode<br />

FAL 97 oder deren Vorläuferinnen FAP 85 <strong>und</strong> FAP 78 erhoben. Weitere 26% basieren auf älteren<br />

FAP-Methoden (v.a. FAP 70, FAP 63). Die verbleibenden 16% teilen sich wie folgt auf: System WSL 10<br />

% (vorwiegend Waldbodenprofile), CPCS <strong>und</strong> Référentiel pédologique zusammen 3% (verbreitete Verwendung<br />

in der französischsprachigen Schweiz), deutsche Kartieranleitung 3%.<br />

133 FAL [2002], Klassifikation der Böden.<br />

134 Vgl. dazu: C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung, S. 13.<br />

110<br />

110


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Punktaufnahmen werden anschliessend in die Fläche interpoliert. Je nach Kartierungsprojekt<br />

<strong>und</strong> Kartierungsmassstab kann sich der Stellenwert der Komponenten Sek<strong>und</strong>ärdaten <strong>und</strong> Feldbeobachtungen<br />

verschieben. Wichtigste Referenz für Feldkartierungen stellt heute die Anleitung<br />

„Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden“ 135 von 1997 dar.<br />

Die Schwierigkeit von Feldkartierungen liegt darin, dass die Flächen durch scharfe Linien voneinander<br />

abgegrenzt werden müssen, obschon sich die Bodeneigenschaften meist kontinuierlich<br />

<strong>und</strong> teilweise kleinräumig ändern. Meist stehen dafür nur wenige Punktinformationen zur Verfügung.<br />

Für die Abgrenzung der Bodenkörper ergibt sich daraus ein Entscheidungsspielraum,<br />

der im Rahmen der Kartierung möglichst optimal ausgefüllt werden muss. Die Kartieranleitung<br />

für Landwirtschaftsböden 136 bringt dies wie folgt auf den Punkt: „Bodengrenzen sucht man<br />

nicht, man legt sie fest“. Im Zusammenhang mit der Bodenkartierung des Kantons Baselland<br />

(Massstab 1:5'000) habenU. Hoins / J. Presler [1997] 137 abgeschätzt, inwieweit sich zwei verschiedenen<br />

Kartierungen für ein <strong>und</strong> denselben Raumausschnitt decken würden: Würde die<br />

Kartierung von zwei verschiedenen Kartierern durchgeführt, so wäre nach dieser Studie die<br />

Übereinstimmung ca. 75-80%. Auf 90% Deckungsgrad käme man, wenn man die Kartierung<br />

durch dieselbe Person wiederholen liesse 138 .<br />

c) Modellierte Bodenprognosekarten<br />

Modellierte Bodenprognosekarten werden verwendet, wenn Bodeneigenschaften in einem bisher<br />

nicht kartierten Bereich oder in einer gegenüber der Kartierung verbesserten räumlichen<br />

Auflösung prognostiziert werden sollen. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze. Es werden<br />

Regeln entworfen, mit denen beispielsweise versucht wird, die Einflüsse bodenbildender Faktoren<br />

(Topographie, Geologie, Klima, etc.) einzufangen <strong>und</strong> aus deren Kombination Bodenassoziationen<br />

abzuleiten 139 . Andere Ansätze beruhen auf der Auswertung von Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten<br />

(Satellitendaten, Laserscan-Daten usw.).<br />

Die Qualität modellierter Bodenprognosekarten hängt in erster Linie von der Genauigkeit der<br />

verwendeten Datengr<strong>und</strong>lagen sowie der Zuverlässigkeit der Interpretationsalgorithmen ab. Dabei<br />

können systembedingte kontinuierliche Übergänge <strong>und</strong> Beurteilungsunschärfen mitberücksichtigt<br />

werden, was als Vorteil zu werten ist. Bei reinen Massstabsvergrösserungen ist dagegen<br />

grosse Vorsicht geboten. Sie brauchen in aller Regel eine dichtere Datenabstützung. Eine gewisse<br />

Bedeutung könnte in Zukunft jenen Verfahren zukommen, die aus Sek<strong>und</strong>ärdaten mit<br />

Hilfe von Plausibilitätsüberlegungen Hinweise auf kleinräumige, oft durch Nutzungen veränderte<br />

Bodeneigenschaften gewinnen. Die Rede ist hier von Verdachtshinweiskarten.<br />

d) In der Schweiz verfügbare Bodendaten<br />

Bodendaten werden in der Schweiz für unterschiedliche Bedürfnisse erhoben, liegen in unterschiedlicher<br />

Form <strong>und</strong> Dichte vor <strong>und</strong> werden an unterschiedlichen Orten archiviert. Die „Umfrage<br />

Bodenkartierung“ der BGS aus dem Jahr 2000 140 zeigt folgendes Bild:<br />

135<br />

J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden.<br />

136<br />

J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden.<br />

137<br />

Vgl. dort Anhang 2.2: Informationsgehalt der Polygondaten mit Schätzung der Datenschärfe.<br />

138<br />

Vgl. zu diesem Problem auch: C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />

139<br />

Eine Übersicht zum Thema liefert A.B. McBrathney et al. [2003], On digital soil mapping;<br />

Beispiele für Anwendungen: M. Möller [2005], GIS-gestützte Bewertung von Bodenfunktionen Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> Lösungsansätze; T. Behrens et al. [2005], Digital soil mapping; M. Egli et al. [2004],<br />

Modellierung von Bodenkarten.<br />

140 BGS-Arbeitsgruppe Bodenkartierung [2000], Umfrage Bodenkartierung.<br />

111<br />

111


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

− Bis 1996 wurden durch die ART 13 Kartenblätter 1:25'000 aufgenommen.<br />

− Kartierungen durch Private existieren in Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Waadt <strong>und</strong> Zug.<br />

− Im ART-Archiv befinden sich 313 Karten 1:1000 bis 1:25'000. Gesamthaft wurden ca. 4'600<br />

km 2 kartiert, davon ca. 2'200 km 2 auf 1:25'000, 500 km 2 auf 1:10'000 <strong>und</strong> 1'900 km 2 auf<br />

5'000.<br />

− In digitaler Form existiert eine Bodeneignungskarte 1:200'000 für die ganze Schweiz.<br />

− Zürich <strong>und</strong> Basel-Landschaft haben die landwirtschaftliche Nutzfläche flächendeckend in digitalisierter<br />

Form aufgenommen<br />

− In St. Gallen liegt auf Papier eine Kartierung der Landwirtschaftsflächen vor, mit Einschluss<br />

ihrer Bewertung bezüglich der landwirtschaftlichen Eignung <strong>und</strong> der Belastbarkeit mit Gülle<br />

(Massstab 1:5'000 oder 1:10'000).<br />

− Luzern hat r<strong>und</strong> einen Drittel der Kantonsfläche über Feldkartierungen im Massstab 1:25'000<br />

aufgenommen, der Rest wurde über digitale Konvertierung aus der Bodeneignungskarte<br />

1:200'000 gewonnen.<br />

− Die BGS-Datenbank enthält r<strong>und</strong> 300 Einträge zu Kartierungen, die in der zweiten Hälfte des<br />

letzten Jahrh<strong>und</strong>erts vorgenommen wurden. Der grösste Teil davon betrifft Gebiete zwischen<br />

einigen 10 bis zu einigen 100 ha im Massstab 1:5'000. 24 Einträge existieren für Gebiete von<br />

einigen 100 bis zu 1000 ha im Massstab 1:10'000 <strong>und</strong> 21 Einträge betreffen Kartierungen im<br />

Massstab 1:25'000.<br />

Die Liste kann wie folgt aktualisiert werden:<br />

− Der Kanton Thurgau verfügt über eine Bodenübersichtskarte 1:50'000, welche grösstenteils<br />

aus bestehenden Unterlagen – in erster Linie der geologischen Übersichtskarte 1:50'000 –<br />

hergeleitet wurde. Sie erstreckt sich über land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

− Im Kanton Solothurn ist die bodenk<strong>und</strong>liche Kartierung etlicher Gemeinden bereits abgeschlossen<br />

<strong>und</strong> in digitaler Form vorhanden<br />

− Der Kanton Zug verfügt über eine flächendeckende digitale Bodenkartierung der Landwirtschaftsflächen<br />

im Massstab 1:5'000.<br />

− Im Kanton Luzern wurde auf der Gr<strong>und</strong>lage der Bodeneignungskarte sowie weiterer Datensätze<br />

eine detailliertere Bodenprognosekarte modelliert 141 .<br />

− Gemäss der mündlichen Umfrage von A. Pazeller et al. [2004] liegen schweizweit ca. 19'200<br />

Aufnahmen von Bodenprofilen vor.<br />

− Es bestehen lokal Zusammenstellungen erhobener Bodenparameter als Datenbanken (z.B.<br />

Archiv ART)<br />

Die Zusammenstellung zeigt, dass Bodendaten in der Schweiz am häufigsten für landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, in untergeordnetem Mass auch für Waldflächen, erhoben wurden.<br />

Innerhalb von Siedlungsgebieten liegen nur relativ wenige Untersuchen vor. Bezüglich der Datenlage<br />

bestehen grosse kantonale Unterschiede. Das Projekt BI-CH strebt schweizweit eine<br />

Überführung relevanter Bodendaten in ein einheitliches Datenbanksystem an (vgl. Kap. III, Abschnitt<br />

3).<br />

e) Bodendaten als Gr<strong>und</strong>lage für den Ressourcenplan Boden<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich benötigt der Ressourcenplan Boden Angaben über die räumliche Ausprägung jener<br />

Bodeneigenschaften, mit deren Hilfe die zentralen Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

beschrieben werden sollen. Mit Blick auf die Bodennutzungen nehmen dabei jene Parameter<br />

eine besonders wichtige Stellung ein, die durch nutzungsbedingte Einwirkungen massgeblich<br />

verändert werden können (vgl. dazu Kap. VI, Abschnitt 1 [insbes. Abbildung 5]). Werden gesamträumliche<br />

Bilanzierungen von Bodenpotenzialbeanspruchungen angestrebt, so setzt dies<br />

entsprechende gesamträumliche Gr<strong>und</strong>lagedaten voraus. Hier dürften noch erhebliche Lücken<br />

auszumachen sein, die längerfristig aber geschlossen werden sollten.<br />

141 Vgl.: M. Egli et al. [2004], Modellierung von Bodenkarten.<br />

112<br />

112


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

Die Verbindung des Ressourcenplans Boden mit den verschiedenen Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsverfahren<br />

benötigt auch bodenbezogene Aussagen mit thematischer Ausrichtung. Der<br />

notwendige Detaillierungsgrad wirkt sich wiederum auf die jeweils erforderliche Datenbasis<br />

aus. So können beispielsweise für grossräumige Variantenstudien von Infrastrukturbauten wenig<br />

detaillierte Übersichtskarten genügen. Hingegen stellen Planungen, welche die Eigentumsverhältnisse<br />

direkt tangieren, weit höhere Ansprüche an den Detaillierungsgrad <strong>und</strong> die Qualität<br />

der Datengr<strong>und</strong>lagen.<br />

Die wichtigste Gr<strong>und</strong>lage für einen Ressourcenplan Boden stellen zurzeit sicherlich die herkömmlichen<br />

Bodenkarten dar. Sie beruhen auf direkten Feldbeobachtungen. Noch zu prüfen ist,<br />

ob die zurzeit gebräuchliche Bodenklassifikation <strong>und</strong> Kartierpraxis den Anforderungen genügt,<br />

welche vom Ressourcenplan Boden gestellt werden. Ob <strong>und</strong> inwieweit im Rahmen des Ressourcenplans<br />

Boden auch Einsatzmöglichkeiten für modellierte Bodenprognosekarten bestehen,<br />

bleibt ebenfalls zu prüfen. Ihr potenzieller Anwendungsbereich hängt stark vom jeweiligen Planungsziel<br />

ab. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen grossräumige Beurteilungen in frühen Planungsphasen.<br />

Bodenkarten sind Datensätze, die von Spezialisten erstellt werden <strong>und</strong> die für einen breiten<br />

Anwenderkreis nutzbar gemacht werden sollen. In diesem Zusammenhang kommt der Beschreibung<br />

der Daten <strong>und</strong> der Datenerhebung, also den Metadaten ein besonderer Stellenwert<br />

zu. Wichtig sind Angaben zu Unter- <strong>und</strong> Obergrenze zulässiger Darstellungsmassstäbe sowie<br />

die Einschätzung der Genauigkeit <strong>und</strong> der zu erwartenden Varianz von klassierten Eigenschaften.<br />

Im Rahmen des Projektes BI-CH wurde die Nachfrage nach Bodendaten seitens unterschiedlicher<br />

Akteurgruppen abgeklärt 142 . Die Umfrage hat ergeben, dass ein relativ breiter Bedarf an<br />

Bodendaten besteht, welcher sich auch auf thematisch von der Bodenk<strong>und</strong>e entfernte Fachbereiche<br />

erstreckt. Vielfach sind detaillierte Flächendaten erwünscht, welche Aussagen auf Parzellenebene<br />

erlauben. Das Bedürfnis nach einer anwendergerechten oder fachspezifischen Interpretation<br />

der Bodendaten ist nicht von der Hand zu weisen. Die Studie verdeutlicht, wie verschiedene<br />

Fachplanungen ihre Beziehungen zum Boden verstehen <strong>und</strong> welche bodenspezifischen<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lagen sie sich wünschen. Dies ist für den Aufbau eines Ressourcenplans<br />

von grosser Wichtigkeit.<br />

2.2. Weitere Datenquellen zur Bewertung von Bodenpotenzialen<br />

a) Übersicht<br />

Zur Bewertung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten werden teilweise auch bodenfremde<br />

Einflussgrössen herangezogen. Beispielsweise spielen klimatische Daten oder Daten zur<br />

Nutzungsverteilung bei der Beurteilung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung eine wesentliche Rolle. Für<br />

die Beurteilung der Erosionsempfindlichkeit sind Daten zur Geländemorphologie wichtig usw.<br />

(vgl. Anhang 1).<br />

Wichtige Quellen für Informationen, die einen entsprechenden Raumbezug herstellen, sind:<br />

− Geografische, historische oder thematische Karten aller Art 143 .<br />

− Kataster <strong>und</strong> Archive verschiedenster Art 144 (Hinweise auf Auffüllungen, Betriebe, Leitungen<br />

usw.)<br />

− Pläne 145 (Projekte, Raumpläne, insbes. Nutzungspläne)<br />

142<br />

C. Lüscher [2004], Leitfaden Bodenkartierung.<br />

143<br />

Mögliche Bezugsquellen: B<strong>und</strong>esamt für Landestopographie (swisstopo), wissenschaftliche Bibliotheken,<br />

kantonale Ämter.<br />

144<br />

Mögl. Bezugsquellen: vorwiegend kantonale Ämter, ev. nationale Archive.<br />

113<br />

113


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

− Klimatische Daten 146 (Niederschläge, Verdunstung, Temperaturverläufe, Abflussmessungen,<br />

etc.)<br />

− Arealstatistik 147 (periodische Erfassung der Bodennutzung der Schweiz)<br />

− Fernerk<strong>und</strong>ungsdaten 148 (Luftaufnahmen, Satellitendaten)<br />

− Digitale Geländemodelle 149<br />

b) Bedeutung für den Ressourcenplan Boden<br />

Es handelt sich bei den genannten Quellen oft um sehr umfangreiche Datensammlungen. Über<br />

Ursprung <strong>und</strong> Qualität der verwendeten Daten sollte Rechenschaft abgelegt werden <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

der Verwendung der Resultate nötigenfalls Empfehlungen oder Einschränkungen formuliert<br />

werden. Unter dieser Voraussetzung können die nicht selten flächendeckend <strong>und</strong> in hoher<br />

Qualität vorliegenden Daten von nicht zu unterschätzendem Wert sein. Dies gilt sowohl für<br />

die räumliche Lokalisierung von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wie auch für die<br />

Wahrnehmung von deren Bedrohung. Zum Beispiel steht seit kurzem für Gebiete bis 2000 m<br />

ü.M. ein schweizweit fast flächendeckend vorhandenes sehr genaues digitales Höhenmodell<br />

(Relief) zur Verfügung. Es hat eine Auflösung von 1 bis 2 m <strong>und</strong> einer Genauigkeit von wenigen<br />

Dezimetern. Dieses Höhenmodell kann nicht nur im Rahmen von Potenzialableitungen<br />

verwendet werden, es ist auch für klassische Bodenkartierungen oder modellierte Bodenprognosekarten<br />

von Nutzen.<br />

In diesem Sinne wurden auch für die jüngst im Kt. SO erarbeitete Hinweiskarte der erosionsbedingten<br />

Bodengefährdung 150 neben Bodendaten eine erhebliche Anzahl weiterer Datensätze unterschiedlicher<br />

Herkunft verwendet, wie:<br />

− Landwirtschaftliche Zonengrenzen (B<strong>und</strong>esamt f. Statistik),<br />

− kantonale Anbaustatistik,<br />

− Jahresniederschlagsdaten (Hydrologischer Atlas d. Schweiz),<br />

− digitale geographische Karten/Daten (Strassen-, Bahnnetz, Gebäude, Gewässer, Einzelbäume,<br />

Waldgrenzen),<br />

− digitales Geländemodell (10m-Raster, kantonaler Datensatz).<br />

2.3. Gr<strong>und</strong>lagen für die Bewertung von Nutzungseinflüssen<br />

a) Übersicht<br />

Im Hinsicht auf die Ressourcenplanung ist es wichtig, Nutzungen daraufhin zu bewerten, in wie<br />

weit die Gefahr besteht, dass sie bestehende Bodenpotenziale herabsetzen könnten. Ebenso<br />

wichtig ist es, die Möglichkeiten abzuschätzen, die bestehen, um bereits beeinträchtigte Bodenpotenziale<br />

zu verbessern. Dazu können wissenschaftliche Untersuchungen wichtige Hinweise<br />

geben. Es handelt sich insbesondere um:<br />

145 dito.<br />

146 Mögl. Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Meteorologie <strong>und</strong> Klimatologie (Meteo Schweiz), ev. kantonale<br />

Ämter.<br />

147 Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Statistik .<br />

148 Mögl. Bezugsquelle: B<strong>und</strong>esamt für Landestopographie (swisstopo).<br />

149 dito.<br />

150 M. Rüttimann et al. [2005], Hinweiskarte erosionsbedingter Bodengefährdung, Kt. SO.<br />

114<br />

114


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

− Standortuntersuchungen mit Nutzungsbezug, z.B.:<br />

Untersuchung von Belastungsstandorten (Industriestandorte, Familiengärten 151 usw.),<br />

Qualitätsbeurteilung von Rekultivierungen (betreffend Bodeneigenschaften)<br />

− Untersuchungen spezifischer Einwirkungen (z.B. Unterbodenverdichtung durch Baumaschinen)<br />

− Schadstoffspezifische Untersuchungen (Toxizität, Mobilität, Persistenz, Aufnahme durch<br />

Pflanzen usw.)<br />

− Stoffflussbilanzen <strong>und</strong> -modellierungen<br />

− Monitoringprogramme (NABO)<br />

b) Abschätzung von Nutzungseinflüssen als Gr<strong>und</strong>lage für den<br />

Ressourcenplan Boden<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen sind so aufzuarbeiten, dass die Behörden das Konfliktpotenzial <strong>und</strong> den zugehörigen<br />

Planungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf identifizieren können. Dies erst erlaubt es ihnen,<br />

adäquate Massnahmen zu ergreifen <strong>und</strong> ein Entwicklungskonzept für den Umgang mit der Ressource<br />

Boden zu errichten. Wenn <strong>und</strong> soweit jedoch die sachlichen Gr<strong>und</strong>lagen vorhanden sind,<br />

können die zuständigen Behörden auch planerisch aktiv werden. Die verwendeten Daten müssen<br />

dazu allerdings vorgängig einer Eignungsprüfung <strong>und</strong> Bewertung unterzogen werden. Dies<br />

geschieht aufgr<strong>und</strong> von Fachliteratur <strong>und</strong> Expertenwissen. Gerade die anwendungsorientierten<br />

Bereiche der Umweltplanung <strong>und</strong> des Ökosystemschutzes müssen sich bei der Nutzung von<br />

Umweltdaten auf gesicherte Kenntnisse über die Belastung <strong>und</strong> Belastbarkeit der Ökosphäre<br />

stützen können 152 .<br />

Beispiele:<br />

− Untersuchungen von bestehenden Geländeauffüllungen 153 geben Hinweise auf zu erwartende<br />

Bodeneigenschaften an Auffüllstandorten <strong>und</strong> damit auf entsprechende Veränderungen der<br />

Bodenpotenziale.<br />

− Die vom B<strong>und</strong>esamt für Energiewirtschaft (heute B<strong>und</strong>esamt für Energie) erlassenen Richtlinien<br />

zum Schutze des Bodens beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen (BEW [1997])<br />

sehen vor, dass über die Erk<strong>und</strong>ung der Bodeneigenschaften <strong>und</strong> die Beobachtung des zeitlichen<br />

Verlaufs des Bodenzustands (insb. der Wassersättigung) für die beanspruchten Bereiche<br />

die jeweilige Verdichtungsempfindlichkeit beurteilt wird. Gestützt darauf sollen die zum<br />

Schutz des Bodens geeigneten Massnahmen getroffen werden. Damit sollen Bodenschäden<br />

weitgehend vermieden werden.<br />

− Regionale Stoffflussbilanzen lassen sich für die Beurteilung von Schwermetalleinträgen auf<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen einsetzen 154 .<br />

− Angesichts der Kosten von in-situ-Erhebungen verspricht man sich einiges von der verdachtsorientierten<br />

Beurteilung von Bodenveränderungen. Sie gründet teilweise auf Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> Plausibilitätsüberlegungen, die den Einfluss von früheren Nutzungen betreffen. Exemplarisch<br />

hierfür ist der Perimeter für Bodenbelastungen, der heute in manchen Kantonen<br />

als kartografischer Hinweis auf mögliche Schwermetall-Prüfwertüberschreitungen genutzt<br />

wird 155 . Das Vorgehen erlaubt es, Gelder, die für Untersuchungen zur Verfügung stehen, gezielter<br />

einzusetzen oder Rechtsunterworfene zu verpflichten, entsprechende Abklärungen<br />

vorzunehmen.<br />

151<br />

Z.B.: D. Schönbächler / AfU SG [1996], Garten- <strong>und</strong> Landwirschaftsböden; H. Lenz et al. [1997],<br />

PAK in Kleingartenböden.<br />

152 Vgl. dazu <strong>und</strong> zu den Problemen des damit verb<strong>und</strong>enen interdisziplinären Diskurses z. B. W. Schröder<br />

/ A. Daschkeit [2002], Ökologische, ökonomische <strong>und</strong> rechtliche Umweltbewertung.<br />

153 Z.B.: FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />

154 Vgl. z.B.: A. Keller [2000], Heavy Metal Balances.<br />

155 Vgl. FaBo Kanton Zürich [2004a], Bodenverschiebungen bei Bauvorhaben.<br />

115<br />

115


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

3. Veränderungen der Böden in quantitativer Hinsicht<br />

Quantitative Veränderungen werden durch physikalische Einwirkungen verursacht, die in horizontaler<br />

Richtung eine Änderung der Fläche offenen Bodens, in vertikaler Richtung eine Änderung<br />

der Bodenmächtigkeit bzw. insgesamt des Bodenvolumens zur Folge haben. Es ist zu beachten,<br />

dass nicht nur die Verringerung, sondern auch die Zunahme der Bodenmächtigkeit den<br />

natürlichen Bodenaufbau stört.<br />

Verursacht werden quantitative Veränderungen im Wesentlichen durch<br />

− Bodenversiegelung<br />

− Erosion (Verlagerung von Bodenmaterial durch abfliessendes Wasser).<br />

− maschinellen Bodenabtrag <strong>und</strong>/oder Bodenauftrag bzw. -überschüttung<br />

Bodenversiegelung wird als der wichtigste quantitative Einfluss auf den Boden angesehen. Ursachen<br />

sind vorwiegend Wohn-, Gewerbe- oder Strassenbauten. Der Versiegelung geht in den<br />

allermeisten Fällen ein Abtrag eines Teils oder des gesamten Bodens voraus. Dieser Boden<br />

muss andernorts wieder aufgebracht werden <strong>und</strong> führt damit auch dort zu Veränderungen der<br />

bestehenden Bodenverhältnisse. Werden Versiegelungen rückgängig gemacht, so geht auch dies<br />

meist mit der Schüttung eines neuen Bodens einher. Als Spezialfall kann die Untersiegelung<br />

durch das Erstellen unterirdischer Bauwerke, wie z.B. Tiefgaragen angesehen werden. Mindestens<br />

ein Teil der Bodenfunktionen kann hierbei erhalten bleiben.<br />

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung wird der Erosion ein grosses Verlustpotenzial<br />

zugeschrieben. Je nach Region sind 10 bis 40 Prozent der Ackerflächen des schweizerischen<br />

Mittellands erosionsgefährdet 156 .<br />

4. Veränderungen der Böden in qualitativer Hinsicht<br />

Von qualitativen Veränderungen spricht man, wenn die Veränderung nicht die Fläche bzw. das<br />

Volumen der Böden betrifft, sondern ihre chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften.<br />

Solche Eingriffe können zur Aufrechterhaltung der Bodenpotenziale notwendig sein<br />

(z.B. Zufuhr von Nährstoffen im landwirtschaftlichen Anbau). Vielfach aber führen sie zu einer<br />

Beeinträchtigung, seltener zur Verbesserung der Bodenpotenziale. Als wichtigste Mechanismen<br />

sind zu nennen:<br />

− Eintrag von organischen oder anorganischen Substanzen als Hilfs- oder Abfallstoffe. Die verschiedensten<br />

Produkte gelangen auf diese Weise teils gewollt, teils nicht gewollt in die Böden:<br />

Nährstoffe, Kalk, Substanzen mit toxischer Wirkung, Säurebildner, Salz aus Strassenunterhalt<br />

usw. Die Art <strong>und</strong> Weise des Umgangs mit Stoffen, Düngern <strong>und</strong> landwirtschaftlichen<br />

Hilfsmitteln ist für die Qualität der betreffenden Böden von grossem Einfluss. Wo allerdings<br />

Verfrachtungen für den Eintrag verantwortlich sind, geht die Beanspruchung der Bodenpotenziale<br />

von anderen, räumlich weiter entfernten Nutzungen aus.<br />

− Austrag von Nährstoffen durch land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung sowie Austrag über<br />

das Sickerwasser (lateral: Auswaschen in andere Böden oder in Oberflächengewässer, vertikal:<br />

Auswaschen <strong>und</strong> Abfluss ins Gr<strong>und</strong>wasser). Finden auf schadstoffbelasteten Böden Erosionsereignisse<br />

statt, so können die an die Matrix geb<strong>und</strong>enen Schadstoffe mit den Böden<br />

verlagert werden.<br />

− Änderung von Bodenstruktur: Bodenverdichtungen durch Befahren des Bodens mit schweren<br />

Maschinen (Landwirtschafts- <strong>und</strong> Baumaschinen); Verschlämmung von Böden, deren Bo-<br />

156 T. Mosimann / et al. [1990], Bodenerosion.<br />

116<br />

116


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

denporen mit Feinpartikeln verstopft sind (Folge von Niederschlag bei mangelhaft bedeckten<br />

oder humusarmen Böden, Ablagerung von Feinsediment z.B. durch Oberflächenabfluss auf<br />

unbewachsenen Äckern oder über Meteorwasserversickerung)<br />

− Zerwühlen, Auflockern: Änderung des Bodenaufbaus <strong>und</strong> ev. des Porenvolumens bzw. der<br />

Porenstruktur durch maschinelle Bearbeitung (z.B. Pflügen) oder durch temporäre Entfernung<br />

von Boden (z.B. beim Leitungsbau)<br />

− Änderung des Wasserhaushaltes durch Bewässerung oder Drainage oder als Folge geänderter<br />

hydrologischer Rahmenbedingungen (z.B. Gr<strong>und</strong>wasserspiegelabsenkung oder -erhöhung)<br />

− Eingriffe in den Humushaushalt, z.B. durch Anbau von Humus zehrenden oder bildenden<br />

Pflanzen oder durch Humuszufuhr (Kompost).<br />

− Wärmeentzug zur Energiegewinnung sowie Veränderungen des Mikro- oder Makroklimas<br />

(verschiedenste Ursachen) beeinflussen die thermischen Verhältnisse in den Böden <strong>und</strong> damit<br />

die Kinetik der Bodenprozesse.<br />

− Veränderungen der biotischen, insbesondere der mikrobiellen Gemeinschaft im Boden. Sie<br />

sind auf eine Vielzahl von Ursachen zurückzuführen (z.B. Pflanzenwachstum, Einsatz von<br />

Kulturmassnahmen wie Fruchtfolge, organische Düngung, Bodenbearbeitung, aber auch<br />

Schadstoffbelastung oder biotechnologische Reinigung von Böden).<br />

5. Bisherige Ansätze zur räumlich-kartografischen Erfassung<br />

nutzungsbedingter Einwirkungen auf Böden<br />

In jüngster Zeit werden besonders in Deutschland, gelegentlich auch in der Schweiz, Karten<br />

ausgearbeitet, welche die Eignung von Böden für bestimmte Nutzungen wiedergeben. Ein Beispiel<br />

hierfür ist die Karte der besonders schutzwürdigen Bodenflächen des Kantons Basel-Landschaft.<br />

In ihr werden Bodenflächen ausgewiesen, die<br />

− besondere Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung,<br />

− eine hohe natürlicher Eignung für den Ackerbau oder<br />

− eine hohe natürliche Eignung für den Futterbau aufweisen, sodann<br />

− Bodenflächen mit nachgewiesenen oder vermuteten Vorkommen seltener Böden,<br />

− Bodenflächen mit besonderer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Quellwasserschutzfunktion,<br />

− Bodenflächen mit hoher Verdichtungsempfindlichkeit <strong>und</strong><br />

− Bodenflächen mit hoher Erosionsempfindlichkeit.<br />

Digitale Bodenbelastungskarten werden in Deutschland verbreitet zur flächenhaften Darstellung<br />

von Bodenbelastungen eingesetzt. Es geht um die Darstellung von lokalen, regionalen <strong>und</strong> geogenen<br />

Hintergr<strong>und</strong>gehalten für Schwermetalle, PAK <strong>und</strong> PCB, ergänzt durch Hinweise auf besonders<br />

kontaminierte Standorte. Mit Bezug auf letzteres erfüllt der Verdachtsflächen-Kataster<br />

(Kt. ZH) eine ähnliche Funktion.<br />

Sind entsprechende Daten vorhanden, so können solche Karten für die verschiedensten Gefährdungen<br />

errichtet werden. Ein Beispiel dazu ist Ausweisung von Flächen mit hohem Potenzial an<br />

Nitrat-Auswaschung 157 . Die räumliche Darstellung solcher Bef<strong>und</strong>e hat eine nicht zu unterschätzende<br />

Bedeutung für die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Anliegen: „Erst durch die Verwendung<br />

von räumlich hoch differenzierten Planungskarten, die mit vertretbarem Aufwand<br />

durch GIS-Einsatz flexibel in den Planungsprozess eingepasst werden können, wird überhaupt<br />

eine sachgerechte Diskussion innerhalb der Gemeinden angestoßen. Eine bislang in Land-<br />

157 Beispiele: Kt. Zürich: Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht eine Risikokarte für Sicker- <strong>und</strong><br />

Abschwemmverluste von Nährstoffen welche aufgr<strong>und</strong> der Bodenkarte 1:5'000 hergeleitet wurde.<br />

Kt. Luzern: Risikokarte Auswaschung aufgr<strong>und</strong> der Bodenkartierung Blatt Hitzkirch<br />

117<br />

117


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

schaftsplänen oft vorzufindende, wenig differenzierte Zielaussage, dass etwa die Landbewirtschaftung<br />

allgemein extensiver durchzuführen sei, wird dagegen wenig beachtet.“ 158 .<br />

In diesem Sinne lassen sich auch bei nicht flächendeckend vorhandenen Bodendaten Konfliktzonen<br />

erkennen <strong>und</strong> besondere raumbezogene Informationen gewinnen. Hierfür müssen die<br />

vorn in Abschnitt 2 beschriebenen Datengr<strong>und</strong>lagen der räumlichen Nutzungsverteilung mit<br />

nutzungsspezifischen Untersuchungen kombiniert werden. Solche Karten sind ein wichtiges<br />

Hilfsmittel, wenn es darum geht, Verdachtsflächenpläne zu entwerfen. Beispiele sind Kupferbelastungen<br />

in Rebbaugebieten (z.B. Kt. TG), Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Belastungen entlang<br />

von Strassen 159 oder die Eigenschaften anthropogener Bodenschüttungen 160 . Für die<br />

Entscheidfindung ist es aber wichtig, dass auch solche Daten systematisch erfasst, aktualisiert,<br />

verarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt werden 161 .<br />

Allgemein kann man sagen: Sind die nutzungsbedingten Veränderungen der relevanten Bodenparameter<br />

bekannt, dann können sie mit Angaben über die Charakteristik der betroffenen Böden<br />

verarbeitet werden. Werden Flächen mit unterschiedlichen Einwirkungsarten, -graden <strong>und</strong><br />

-wahrscheinlichkeiten systematisch ausgewiesen, dann können die Behörden bei der Massnahmenplanung<br />

den Mitteleinsatz auf die massgeblichen Flächen konzentrieren. Angaben zur<br />

räumlichen Verteilung von Problemzonen können ausserdem dazu dienen, die für die Bodenschutzplanung<br />

relevanten Flächen nach Prioritäten in eine Rangfolge zu bringen (dazu sogleich<br />

Näheres).<br />

6. Problemschwerpunkte<br />

Die Problematik der nutzungsbedingten Einwirkungen auf Böden kann nach verschiedenen Gesichtspunkten<br />

gewichtet werden. Ein geografisches Informationssystem kann diese Gesichtspunkte<br />

aufnehmen. Es ist deshalb auch zum Setzen von Schwerpunkten nutzbar.<br />

Schaut man z.B. auf das Ausmass der betroffenen Fläche, so ergibt sich für die Schweiz die<br />

Reihenfolge Versauerung, Besiedlung <strong>und</strong> Beanspruchung durch den Strassenverkehr 162 . Allerdings<br />

ist starke Versauerung auch das Resultat eines natürlichen Prozesses (z.B. subalpine <strong>und</strong><br />

alpine Böden, Hochmoore, Waldböden) <strong>und</strong> stellt für sich allein genommen nicht notwendigerweise<br />

ein Problem dar. Die naturnahe Vegetation hat sich durch jahrh<strong>und</strong>ertelange Selektion<br />

hervorragend an das saure Milieu angepasst 163 . Wichtig ist hier, ob die Versauerung mit anderen,<br />

kleinflächigeren Aspekten zusammentrifft – beispielsweise einer lokal erhöhten Schwermetallbelastung,<br />

verursacht durch die nahe gelegene Schiessanlage. Es zeigt sich: Das Setzen<br />

von Schwerpunkten kann nicht flächendeckend stattfinden. Zu empfehlen ist stattdessen eine<br />

schutzgutorientierte <strong>und</strong> standortangepasste Vorgehensweise. Auch dafür lässt sich ein GIS einsetzen.<br />

Betrachtet man z.B. nur das Landwirtschaftsland <strong>und</strong> hier die Frage nach der Irreversibilität von<br />

Belastungen, so steht an erster Stelle des Problemrasters die Erosion, gefolgt von Stoffeintrag<br />

<strong>und</strong> Verdichtung 164 . Möglich sind je nach den Bedürfnissen der Anwender auch andere Priori-<br />

158<br />

C. Herzog / R. Zölitz-Möller [1999], Nachhaltigkeitsaspekte in der Landschaftsplanung.<br />

159<br />

Vgl. T. Wegelin / R. Gsponer [1997], ZUP 11/1997.<br />

160<br />

Vgl. zum Ganzen R. Gsponer [1996], Verdachtsorientierte Erk<strong>und</strong>ung von Schwermetallbelastungen.<br />

161<br />

Vgl. R. Bill [1999], Gr<strong>und</strong>lagen Geo-Informationssysteme.<br />

162<br />

Pusch / BGS [2000a], Betrifft Boden, S. 11.<br />

163<br />

Amt der Tiroler Landesregierung [1989], Zustand der Tiroler Böden.<br />

164<br />

T. Candinas et al. [2002], Bodenkonzept Landwirtschaft.<br />

118<br />

118


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VI - Beanspruchung von Bodenpotenzialen<br />

sierungen wie etwa die Orientierung an der Belastungsintensität oder an der räumlichen Struktur<br />

der Belastung, z.B. im Zusammenhang mit Vollzugsaspekten. Zur Illustration: Familiengärten<br />

<strong>und</strong> Hausgärten unterscheiden sich bezüglich der mit einer Schadstoffbelastung verb<strong>und</strong>enen<br />

Problematik nicht. Die räumliche Struktur (Einzelgärten oder ganze Gartenareale) hat jedoch<br />

Auswirkungen betreffend die Handhabbarkeit <strong>und</strong> den nötigen Aufwand für ein gewähltes Vorgehen.<br />

Selbst eine Hierarchie nach Schutzzielen ist denkbar, soweit sich dies rechtlich rechtfertigen<br />

lässt, z.B. zur Bestimmung der Dringlichkeit von Massnahmen.<br />

Für die Behörden bedeutet Nachhaltigkeit gemäss Art. 73 BV Steuerung der Inanspruchnahme<br />

einer Ressource unter systemökologischer Perspektive. Werden entsprechende Problemschwerpunkte<br />

gebildet, so können sie für den Einstieg in die Entwicklung eines Ressourcenplans genutzt<br />

werden. Dieser hat zum Ziel, die Schwerpunkte zu einer Gesamtbetrachtung über den Zustand<br />

<strong>und</strong> die Entwicklung des natürlichen Systems Boden zusammenzuführen. Man kann deshalb<br />

nicht bei der problemorientierten Sichtweise stehen bleiben: Sie darf den Blick auf die<br />

Fortentwicklung der Ressource als Ganze nicht verstellen. Massgeblich für einen nachhaltigen<br />

Umgang mit einer Ressource sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> der Regenerierbarkeit<br />

des Systems. Ergänzend zur klassischen Raumplanung, welche die verschiedenen Nutzungsinteressen<br />

gegeneinander abwägt, sind Aufwertung <strong>und</strong> Abwertung von Böden unter diesem Gesichtspunkt<br />

nicht nutzungsorientiert, sondern systemfunktional gegeneinander aufzurechnen.<br />

Wir kommen darauf zurück (Kapitel XI).<br />

119<br />

119


VII. Zusammenführen der ressourcenorientierten<br />

Rechtsbereiche im Ressourcenplan Boden<br />

1. Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als<br />

Querschnittaufgabe<br />

1.1. Problematik der rechtlichen Lokalisierung des<br />

Ressourcenschutzes<br />

Unter systematischen Gesichtspunkten ist es nicht einfach, den Ressourcenschutz im Rechtssystem<br />

einzuordnen. Wie gezeigt wurde, befassen sich zahlreiche Gesetzgebungen mit Sachverhalten,<br />

die mittel- oder unmittelbar Auswirkungen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der<br />

Ressource Boden haben. Die einzelnen Bestimmungen der verschiedenen Gesetzgebungen<br />

knüpfen, bezogen auf diese Sachverhalte, jeweils an unterschiedliche Merkmale an. Ihre Anwendung<br />

aber wirkt sich auf das Ganze aus <strong>und</strong> damit auch auf Sachverhaltselemente, deren<br />

Regelung andere Rechtsbereiche für sich in Anspruch nehmen.<br />

Will man Konflikte vermeiden, so ist eine rechtsgebietsübergreifende Gesamtbetrachtung der<br />

erforderlichen Massnahmen (wie sie z.B. Art. 8 USG anstrebt) durchzuführen, <strong>und</strong> zwar auch<br />

dann, wenn hierfür nicht explizit ein Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Rechtsinstrumente,<br />

die den Vollzug betreffen, stehen ihrerseits ja auch wieder in einem gesetzlichen Zusammenhang<br />

<strong>und</strong> können nur in diesem rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen 165 . Die verschiedenen<br />

Gesetzgebungen sollen sich ergänzen, nicht aber sich substituieren. Das bringt auch Abgrenzungsprobleme<br />

mit sich: Welche Massnahmen dürfen mit welcher Tragweite unter welchem<br />

Titel (Umweltschutz, Raumplanung, Naturschutz usw.) ergriffen werden?<br />

1.2. Ausfüllen von Beurteilungs- <strong>und</strong> Ermessensspielräumen<br />

Angesichts der zunehmenden Komplexität <strong>und</strong> Veränderlichkeit der Sachverhalte ist es gebräuchlich<br />

geworden, Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe <strong>und</strong> Ermessensbefugnisse<br />

in die Rechtsordnung einzubauen 166 . Dies trifft in besonderem Masse auf die Regelung von<br />

Raumnutzungen zu. Begründet wird die Einführung von elastischen, den jeweiligen Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> Gegebenheiten anpassbaren Regelungen mit dem Interesse, rasch <strong>und</strong> flexibel auf<br />

den sozialen Wandel, die technische Entwicklung <strong>und</strong> – insbesondere im Umweltbereich 167 –<br />

den Zuwachs der Kenntnisse über die Zusammenhänge reagieren zu können 168 . Bezogen auf die<br />

Thematik Ressourcenschutz sind es Schnittstellen, wo die kombinierte Verfolgung des Ziels der<br />

Nachhaltigkeit einsetzen kann <strong>und</strong> soll 169 . Selbst da, wo Eingriffe im Hinblick auf die damit ver-<br />

165 Vgl. für das Beispiel des Massnahmenplans Luftreinhaltung: T. Loretan [1998], Kommentar USG, N<br />

26 f. <strong>und</strong> 52 ff. zu Art. 44a.<br />

166 Zur Entwicklung dieser Praxis <strong>und</strong> ihrer Begründung vgl. Thomas Cottier, Die Verfassung <strong>und</strong> das<br />

Erfordernis der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage, Diss. Bern 1983, 2. erg. Aufl., Chur 1991, S. 173 ff., Michele<br />

Albertini, Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren des modernen<br />

Staates, Diss. Bern 1999, S. 11; P. Moor [2001], Verfassungsrecht der Schweiz § 16, N 26 ff.<br />

167 Anschaulich dazu die Begründung in BGE 113 Ib 60 E. 3c.<br />

168 R. Hotz [1983], Methodische Rechtsetzung, S. 177; G. Müller [1979], Inhalt <strong>und</strong> Formen der Rechtssetzung,<br />

S. 86, P. Noll [1973], Gesetzgebungslehre, S. 281.<br />

169 Vgl. auch A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 36.<br />

Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

121<br />

121


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

b<strong>und</strong>ene Gr<strong>und</strong>rechtsbeeinträchtigung 170 eine hohe Bestimmtheit verlangen würden, ist es oft<br />

gar nicht möglich, die verschiedenen kollidierenden Interessen <strong>und</strong> ihr Gewicht richtig vorauszusehen.<br />

Hier soll der Interessenausgleich durch die Vollzugsorgane hergestellt werden.<br />

Im Bereich der Bodennutzung ist meistens ein ganzes Bündel von rechtlich geschützten Werten<br />

von einer Entscheidung betroffen. Es fragt sich, welchen Gebrauch die Behörden in solchen<br />

Fällen vom Spielraum, den die Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen vorsehen, machen dürfen. Das Ausfüllen<br />

von Spielräumen ist ein klassisches Beispiel für die Anwendung von im Volksm<strong>und</strong> so<br />

genannten „Gummiparagrafen“, ist doch das Ergebnis der Prüfung gerichtlich nur begrenzt<br />

überprüfbar 171 . Die Entscheidfindung enthält zwangsläufig eine politische Komponente,<br />

andererseits darf sich die Rechtsanwendung beim Ausfüllen von Spielräumen nicht von subjektiven<br />

Meinungen oder von Sonderinteressen leiten lassen; auch Ermessen muss „pflichtgemäss“<br />

ausgeübt werden 172 . Um dem Verlust an Rechtssicherheit zu begegnen, werden materiellrechtliche<br />

<strong>und</strong> verfahrensrechtliche Sicherungen eingebaut.<br />

Im Besonderen haben die Entscheidungsorgane ihr Handeln auf objektive, ganzheitliche Kriterien<br />

auszurichten, namentlich auf die das betreffende Gebiet beherrschenden Rechtsgr<strong>und</strong>sätze<br />

173 . Gegebenenfalls sind spezielle Anforderungen an die Begründung zu stellen. Werden<br />

Bereiche berührt, die organisatorisch nicht zusammengehören, so müssen die verschiedenen<br />

Staatsebenen <strong>und</strong> Ämter, d.h. vertikal oder horizontal aufgegliederte <strong>und</strong> mit unterschiedlichen<br />

Kompetenzen ausgestattete Verwaltungseinheiten, zwangsläufig zusammenarbeiten 174 . Damit<br />

versucht man die Singularität des Einzelfalls in die umfassende Thematik einzubetten. Dabei<br />

zeigt sich sehr bald, dass Beurteilungen im Einzelfall die vorbeugende Situationsbeurteilung<br />

nicht zu ersetzen vermögen, <strong>und</strong> werden sie noch so sorgfältig vorgenommen. Je nach Tragweite<br />

der Realtitätsveränderungen sind Planungen nicht nur von Gesetzes wegen vorgeschrieben<br />

(Art. 1 <strong>und</strong> 2 RPG), sondern auch de facto unumgänglich, will man Konflikten rechtzeitig<br />

begegnen.<br />

1.3. Nachhaltigkeit als Kriterium bei der Abstimmung<br />

raumwirksamer Tätigkeiten<br />

Beim Entwickeln von Strategien sind die Behörden ebenfalls an die Rechtsgr<strong>und</strong>sätze geb<strong>und</strong>en.<br />

Insbesondere müssen sie am Kriterium der Nachhaltigkeit gemessen werden. Der Nachhal-<br />

170<br />

Betroffen ist im Zusammenhang mit der Bodennutzung vor allem die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).<br />

171<br />

Zum Verhältnis von unbestimmtem Gesetzesbegriff <strong>und</strong> Ermessen vgl. P. Tschannen / U. Zimmerli<br />

[2005], Allgemeines Verwaltungsrecht § 26 Rz. 31 ff. Selbst da, wo es um Rechtsfragen geht, auferlegt<br />

sich das B<strong>und</strong>esgericht Zurückhaltung, wenn sich auch technische Fragen stellen <strong>und</strong> die Bewilligungsbehörde<br />

Berichte von Fachinstanzen einholt. In diesen Fällen beschränkt sich die Prüfung auf den Umstand,<br />

ob die berührten Interessen ermittelt <strong>und</strong> beurteilt sowie ob die möglichen Auswirkungen des Projekts<br />

bei der Entscheidung berücksichtigt wurden (vgl. BGE 126 II 43 E. 4c; 121 II 378 E. 1e/bb mit<br />

Hinweisen). Voraussetzung ist allerdings, dass es keine Anhaltspunkte für eine unrichtige oder unvollständige<br />

Feststellung des Sachverhaltes gibt <strong>und</strong> davon ausgegangen werden kann, dass die Vorinstanz<br />

die für den Entscheid wesentlichen Gesichtspunkte geprüft <strong>und</strong> die erforderlichen Abklärungen sorgfältig<br />

<strong>und</strong> umfassend vorgenommen hat (BGE 117 Ib 285 E. 4 mit Hinweisen). Der Prüfungspflicht wiederum<br />

sind mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip Grenzen gesetzt (vgl. BGE 126 II 43 E. 4c; 115 Ib<br />

446 E. 3b).<br />

172 P. Tschannen / U. Zimmerli [2005], Allgemeines Verwaltungsrecht § 26 Rz. 11; U. Häfelin / G. Müller<br />

[1998], Gr<strong>und</strong>riss des Allgemeinen Verwaltungsrechts Rz. 357 ff.; BGE 121 I 117 E. 4c; 115 Ia E.<br />

3b/cc. Vgl. auch T. Loretan [1998], Kommentar USG, N 17 zu Art. 44a; Tobias Jaag: Die Gemeindeaufsicht<br />

im Kanton Zürich, ZBl 1993 S. 529 ff., 537 f.<br />

173 BGE 93 I 3 mit Hinweisen.<br />

174 Zu den verschiedenen Vorgehensweisen aus rechtlicher Sicht vgl. R. Kägi-Diener, AJP 1995 S. 691 ff.<br />

122<br />

122


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

tigkeitsartikel wurde auf Veranlassung der Verfassungskommission des Ständerats (<strong>und</strong> gegen<br />

den Willen des B<strong>und</strong>esrats) bewusst in den Kontext der Kompetenzregelungen von Umwelt <strong>und</strong><br />

Raumplanung gestellt. Er ist als allgemeine Handlungsmaxime für alle in diesen Bereichen tätigen<br />

Behörden zu verstehen 175 . Art. 73 BV verpflichtet sie unmittelbar dazu, Nachhaltigkeit im<br />

Sinne des Ressourcenschutzes anzustreben 176 . Gleichzeitig aber wurde an der „relativ komplexen“<br />

Zuständigkeitsordnung nichts geändert 177 , weshalb sich für die Umsetzung ein die relevanten<br />

Rechtsgebiete ganzheitlich umfassendes Konzept geradezu exemplarisch anbietet.<br />

Der B<strong>und</strong>esrat hat 1997 die Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" verabschiedet,<br />

in der er Massnahmen zur Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung vorlegte 178 .<br />

Aufbauend auf einem breiten Verständnis der Prozesse, die zur Entwicklung beitragen, wurde<br />

anschliessend der eingeschlagene Weg weiter ausgebaut. Mit dem B<strong>und</strong>esratsbeschluss «Strategie<br />

Nachhaltige Entwicklung 2002» wird nunmehr ein umfassender Ansatz verfolgt. Er bezweckt<br />

eine flächendeckende Integration der Gr<strong>und</strong>sätze der nachhaltigen Entwicklung in jedem<br />

Politikfeld. Zur besseren Verankerung dieses ganzheitlichen Ansatzes soll in sämtlichen Gesetzen,<br />

Programmen, Konzepten <strong>und</strong> Projekten auf die nachhaltige Entwicklung Bezug genommen<br />

werden. 179<br />

Diese Vorgehensweise stimmt mit den neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen überein.<br />

Art. 73 BV hat einen ausgeprägten Programmcharakter 180 , <strong>und</strong> räumliche Planungen sind nichts<br />

anderes als Programme zur Raumentwicklung <strong>und</strong> deren Umsetzung. „Raum- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung“<br />

sind richtigerweise ebenso wie „Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen“ typische<br />

(<strong>und</strong> im Strategiebericht als solche erwähnte) Handlungsfelder zur Steuerung der nachhaltigen<br />

Entwicklung.<br />

Mit der Verpflichtung auf die Nachhaltigkeit erhalten all jene Politikbereiche, die sich auf die<br />

natürlichen Ressourcen beziehen, einen gemeinsamen materiellen Ansatzpunkt. Nachhaltige<br />

Raumentwicklung verlangt zwingend (<strong>und</strong> von Verfassung wegen), dass die Koordination der<br />

Sektoralpolitiken sich in Bezug auf den Umgang mit natürlichen Ressourcen auf Kriterien der<br />

Nachhaltigkeit ausrichtet 181 . Das hat zur Folge, dass für die raumwirksamen Tätigkeiten von<br />

B<strong>und</strong>, Kanton <strong>und</strong> Gemeinden nicht nur aufgezeigt werden muss, wie die verschiedenen raumwirksamen<br />

Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden, sondern insbesondere auch, dass sich<br />

diese Abstimmung an der Nachhaltigkeit orientiert.<br />

175 B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 37 mit Hinweisen auf die parlamentarische Beratung. Nach<br />

H. Rausch [2001], Verfassungsrecht der Schweiz § 58, N 6 f. müssen auch die weiteren umweltrelevanten<br />

Bereiche wie die Verkehrs- <strong>und</strong> die Energiepolitik einbezogen werden.<br />

176 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 13. Die Bestimmung geht über eine reine Deklaration hinaus<br />

<strong>und</strong> ist als eigentliche Rechtspflicht formuliert, vgl. B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 39. Vgl.<br />

auch L. Mader [2000], Umwelt in neuer Verfassung?, S. 119.<br />

177 B<strong>und</strong>esamt für Justiz [2000], VPB 65.2 S. 38.<br />

178 Die Strategie wollte bewusst keinen umfassenden Massnahmenkatalog präsentieren, sie konzentrierte<br />

sich auf wenige umsetzbare Massnahmen, vgl. Strategie Nachhaltige Entwicklung 1997, BBl 1997 III S.<br />

1046.<br />

179 Schweizerischer B<strong>und</strong>esrat [2002], Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002.<br />

180 A. Griffel [2001], Gr<strong>und</strong>prinzipien Rz. 37; H. Rausch et al. [2004], Umweltrecht, Rz. 30.<br />

181 Vgl. vorn Kap. IV <strong>und</strong> V.<br />

123<br />

123


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> Ressourcenschutz<br />

Das Koordinationsgebot ist aus rechtlicher Sicht die Folge der vielfältigen Ansprüche, die an<br />

den Umgang mit ein <strong>und</strong> derselben Sache (den Boden) gestellt werden. Das B<strong>und</strong>esgericht hat<br />

zu diesem Thema eine lange <strong>und</strong> eingehende Rechtsprechung entwickelt. Es verlangt Lösungen,<br />

bei denen alle entscheidrelevanten Regelungen möglichst gleichzeitig <strong>und</strong> vollumfänglich zum<br />

Zuge kommen. Das Ergebnis soll gesamthaft sinnvoll sein. Man kann auch sagen: Der Einheit<br />

des lebensräumlichen Sachverhaltes auf der einen Seite steht die Fiktion der Einheit der Rechtsordnung<br />

auf der anderen Seite gegenüber <strong>und</strong> beide sollen aufeinander abgebildet werden 182 .<br />

2.1. Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten<br />

Anwendung sektoraler Regelungen<br />

In Literatur <strong>und</strong> Rechtsprechung wurde hierzu den Gr<strong>und</strong>satz der widerspruchsfreien <strong>und</strong> koordinierten<br />

Anwendung der Rechtsordnung ausgearbeitet 183 . Er gilt auch für die Politik der<br />

nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Der Gr<strong>und</strong>satz kann allerdings nur dann zielgerecht in<br />

Massnahmen umgesetzt werden, wenn die Behörden die relevanten Sachzusammenhänge ausreichend<br />

erkennen können. Gerade im Bereich des umweltrelevanten Rechts sah sich das B<strong>und</strong>esgericht<br />

genötigt, immer wieder auf die Notwendigkeit einer den Umständen entsprechend<br />

umfassenden Sachverhaltsanalyse hinzuweisen 184 .<br />

In der Folge sind alle einschlägigen Bestimmungen koordiniert auf den Sachverhalt anzuwenden,<br />

<strong>und</strong> zwar derart, dass Widersprüche aufgelöst werden. Es muss nötigenfalls nach alternativen<br />

zweck- <strong>und</strong> verhältnismässigen Lösungen gesucht werden 185 . Wo eine Interessenabwägung<br />

unumgänglich ist, hat sie als solche umfassend zu sein 186 . Für den engeren Bereich des Umweltschutzgesetzes<br />

ist die ganzheitliche Betrachtung der Einwirkungen in Art. 8 USG explizit gefordert<br />

<strong>und</strong> bei raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinwesen ergibt sich eine entsprechende<br />

Pflicht auch aus den Artikeln 1-3 <strong>und</strong> 25a RPG.<br />

2.2. Abstimmungsbedarf von Bodenschutz <strong>und</strong> Raumplanung<br />

Im Zusammenhang mit Nutzungszuweisungen werden Massnahmen zum Bodenschutz vielfach<br />

erst im Rahmen der Projektierung <strong>und</strong> baulichen Ausführung von Vorhaben diskutiert. Das hat<br />

sicherlich damit zu tun, dass die relevanten Prozesse vielfach ausgesprochen langsam ablaufen<br />

<strong>und</strong> deswegen nicht augenfällig sind. Dennoch oder gerade wegen der Trägheit der Reaktion<br />

des natürlichen Systems Boden sind die Vorgänge faktisch oft irreversibel. In jüngster Zeit allerdings<br />

rückt die raumplanerische Bedeutung der umweltschutzrechtlichen Bestimmungen zum<br />

Schutz des Bodens zunehmend auch ins Blickfeld der Planungsträger. Bezieht man auch die<br />

längerfristige Veränderung der räumlichen Gegebenheiten in die Betrachtung mit ein (bei Umweltprozessen<br />

eine Notwendigkeit), so kann die Einzelfallbetrachtung nicht mehr ausreichen.<br />

182 Vgl. auch vorn Kap. I, Abschnitt 1.2.<br />

183<br />

BGE 123 II 499 E. 3a/cc; 126 III 223 E. 3c. Vgl. auch A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 39 zu Art.<br />

25a.<br />

184 Dazu H. Aemisegger [1992], Rechtsmittel, S. 122 f.<br />

185 BGE 125 II 29 E. 3d/aa.<br />

186 BGE 125 II 591 E. 8; 123 II 88 E. 2d; 121 II 8 E. 3 b <strong>und</strong> 6; 120 Ib 233 E. 7 c; 119 Ib 397 E. 6; 117 Ib<br />

325 E. 2a; 117 Ib 178 E. 3c <strong>und</strong> 6; 116 Ia E. 3b/aa. Dazu U. Zimmerli et al. [1993], Koordination der Entscheidverfahren,<br />

S. 28 ff. Vgl. auch schon Georg Müller, Interessenabwägung im Verwaltungsrecht, ZBl<br />

73 (1972) S. 337 ff., S. 345.<br />

124<br />

124


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

Aus wissenschaftlicher Optik ist eine Klärung des Zusammenhangs zwischen Bodennutzung<br />

<strong>und</strong> Bodenpotenzialveränderungen unerlässlich.<br />

Querbezüge <strong>und</strong> Abhängigkeiten können allerdings nur im konkreten Raum aufgr<strong>und</strong> konkreter<br />

Nutzungen aufgezeigt werden. Aus der Sicht der Vollzugsbehörden interessiert, in welchen<br />

„Durchschnittsfällen“ die Koordination im Rahmen der normalen Rechtsanwendung noch ausreicht<br />

<strong>und</strong> welche Situationen <strong>und</strong> Situationsveränderungen demgegenüber eine tiefer greifende<br />

Abstimmung erfordern. Hierfür ist das Planungsrecht zu konsultieren. Der umweltschutzrechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>satz, dass drohende Schädigungen frühzeitig erkannt <strong>und</strong> erfasst werden sollen (Art. 1<br />

Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 9 Abs. 1 USG) 187 , deckt sich mit dem planerischen Gebot, die verschiedenen,<br />

unter Umständen gegensätzlichen raumrelevanten Anliegen möglichst frühzeitig zu erkennen 188 .<br />

Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass die Ressource durch eine unerwünschte Kumulation<br />

von Durchschnittsfällen übernutzt wird. Muss dies befürchtet werden, so ruft auch dieser Umstand<br />

nach Massnahmen, welche der Inanspruchnahme der lebensnotwendigen aber nicht erneuerbaren<br />

Ressource Boden Grenzen setzen. Die Koordination von Art <strong>und</strong> Intensität der Bodennutzung<br />

steht also nicht nur bei Anlagen mit besonders hohem Schädigungspotenzial zur Debatte.<br />

Es entsteht ein Abstimmungsbedarf zu allgemeinen (nicht raum- bzw. bodenartspezifischen)<br />

Massnahmen.<br />

Auf Seiten der Verwaltung verlangt die Vielschichtigkeit der Problematik eine Bearbeitung<br />

durch mehrere Fachstellen, die jeweils über das entsprechende Wissen verfügen, nötigenfalls<br />

unter Beizug von Spezialisten. Das Ergebnis der Koordination muss jedenfalls sachlich ausreichend<br />

begründet werden. Für die Erfassung des Abstimmungsbedarfs stellt der Richtplan in<br />

vielen Fällen ein geeignetes Instrument dar 189 . Wo aber wie hier sowohl die Verflechtung der<br />

Problemfelder als auch deren räumliche Bedeutung einen hohen Koordinationsbedarf wecken,<br />

ist es gr<strong>und</strong>sätzlich geboten, die enge Zusammenarbeit der fachkompetenten 190 Behörden soweit<br />

möglich schon ausserhalb des Richtplans vorzubereiten, wie dies beispielsweise auch beim<br />

Massnahmenplan Luftreinhaltung, bei der Ausarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten<br />

oder bei der Finanzplanung der Fall ist. Die einzuschlagende Strategie ist nämlich auch vom<br />

vorhandenen Wissen über den Zustand <strong>und</strong> die Eigenschaften der Böden <strong>und</strong> von den gegenseitigen<br />

Einflüssen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsabsichten abhängig. Die zuständigen Behörden<br />

müssen sich über den Zustand, die Bedrohung <strong>und</strong> die erkennbare Entwicklung der Ressource<br />

Boden Rechenschaft geben, wenn Forderungen an die Raumplanung gestellt werden. Dafür sind<br />

− die notwendigen Gr<strong>und</strong>lagen zu beschaffen,<br />

− die relevanten raumwirksamen Aufgaben zu ermitteln,<br />

− Stand bzw. Ergebnis der Abstimmung dieser Aufgaben bezüglich der Einhaltung des Kriteriums<br />

der Nachhaltigkeit zu hinterfragen<br />

− die verbleibende Gefährdung der Ressource Boden auszumachen <strong>und</strong><br />

− es ist festzustellen, ob die eingeleiteten Massnahmen die Nachhaltigkeit im Umgang mit der<br />

Ressource Boden gewährleisten können.<br />

Auf der Basis solcher Untersuchungen soll der Handlungsbedarf zur Steuerung des Umgangs<br />

mit der Ressource Boden in Richtung Nachhaltigkeit ermittelt <strong>und</strong> als Anliegen des Ressourcenschutzes<br />

in die Richtplanung eingebracht werden. Das ruft nach einer besonderen Art von<br />

187 Vgl. dazu P. Tschannen [2003], Kommentar USG, N 36 zu Art. 1, P. Tschannen [1999b], Kommentar<br />

USG, N 15 zu Art. 35, U. Brunner / P. Tschannen [2000], Kommentar USG, N 20 zu Vorbemerkungen zu<br />

Art. 30-32e.<br />

188 BGE 118 Ib 485 E. 3c, P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 30 zu Art. 1, L. Bühlmann [1999],<br />

Kommentar RPG, N 15 <strong>und</strong> 50 zu Art. 13, A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 25 zu Art. 25a.<br />

189 BGE 122 II 81 E. 6d/ee/aaa S. 92; 118 Ib 485 E. 3c S. 490.<br />

190<br />

Vgl. A. Marti [1999], Kommentar RPG, N 5 <strong>und</strong> 25 zu Art. 25a, L. Bühlmann [1999], Kommentar<br />

RPG, N 50 zu Art. 13.<br />

125<br />

125


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

Fachplanung, wie sie dem von uns vorgeschlagenen Ressourcenplan Boden zu Gr<strong>und</strong>e liegt.<br />

Die Strategie ist dabei vom Stand der Gr<strong>und</strong>lagenbearbeitung abhängig: Wo grossräumig Informationen<br />

zur Verfügung stehen ist ein eigentliches Raummanagement denkbar; wo nur<br />

punktuell Hinweise vorhanden sind, müssen die Gr<strong>und</strong>lagen für die Koordination bzw. die Interessenabwägung<br />

problemorientiert aufgearbeitet werden.<br />

3. Planungsauftrag<br />

Ob für die räumliche Ordnung von bodenschutzrelevanten Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen<br />

nicht nur ein Bedarf, sondern eine eigentliche Pflicht zur Planung besteht, ist letztlich aufgr<strong>und</strong><br />

der gesamträumlichen Auswirkungen zu entscheiden. Massgebend können sein: Die Häufigkeit<br />

einer Tätigkeit (die Planungsnotwendigkeit fliesst aus der Anhäufung der Einwirkungen, die in<br />

ihrer Summe zu erheblichen Nachteilen führen können), der Raumbedarf eines einzelnen Vorhabens<br />

bzw. die räumliche Intensität seiner Auswirkungen sowie die Frage der Reversibilität<br />

einer Handlung.<br />

3.1. Planungspflicht<br />

Die bisherige Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichts zum in Art. 2 RPG enthaltenen Planungsgebot<br />

bezieht sich auf den Bau <strong>und</strong> den Betrieb von Anlagen. Ob auch zu Schutzzwecken eine<br />

Planungspflicht besteht, musste noch nicht entschieden werden. Im Zusammenhang mit der aus<br />

dem NHG fliessenden Pflicht, Schutzgebiete von regionaler Bedeutung auszuscheiden, stellt das<br />

B<strong>und</strong>esgericht immerhin fest: „Eine sachgerechte Lösung der aufgezeigten Interessenkonflikte<br />

setzt voraus, dass die verschiedenen, unter Umständen gegensätzlichen raumrelevanten Anliegen<br />

möglichst frühzeitig erkannt werden. Der Koordination dienen vor allem die von den Kantonen<br />

zu erstellenden Richtpläne. Der b<strong>und</strong>esrechtliche Auftrag zum Schutz der Biotope ist<br />

demnach innerhalb des vom RPG vorgezeichneten Planungsprozesses zu erfüllen.“ 191<br />

Jedenfalls gilt auch für Schutzaufgaben der Gr<strong>und</strong>satz, dass da, wo es um die Änderung oder<br />

Sicherung von Nutzungen <strong>und</strong> um die Bereinigung von Nutzungskonflikten geht, stets auch die<br />

Regeln des Raumplanungsrechts zu befolgen sind (vgl. Art. 1 <strong>und</strong> 2 RPV). Wenn das Raumplanungsrecht<br />

auf eine detaillierte Regelung der Planungspflicht verzichtet, sondern in genereller<br />

Form von den „nötigen“ Planungen spricht (Art. 2 Abs. 1 RPG), so liegt der Gr<strong>und</strong> dafür in der<br />

Vielfalt der ineinander greifenden, sich ergänzenden oder sich widersprechenden Zielsetzungen<br />

<strong>und</strong> in der Verschiedenheit der räumlichen Gegebenheiten. Ob eine Planung „nötig“ ist, ergibt<br />

sich in diesem Sinne aus dem Raumplanungsauftrag, <strong>und</strong> dieser schlägt sich in Inhalt <strong>und</strong><br />

Struktur des Raumplanungsrechts nieder. Die einzelnen Flächen sollen ihrer fallspezifischen Eigenheit<br />

entsprechend behandelt werden können, <strong>und</strong> dafür soll der notwendige Spielraum geschaffen<br />

werden 192 .<br />

Ob für die Beurteilung <strong>und</strong> Lenkung von Nutzungen (bzw. deren Auswirkungen) eine Planungspflicht<br />

nach RPG besteht, ergibt sich dementsprechend aus dem Sinn <strong>und</strong> Zweck der Planung<br />

<strong>und</strong> der Planungsinstrumente. Wichtig ist, welchen Beitrag die Planung zum frühzeitigen<br />

Erkennen von Konflikten leisten kann <strong>und</strong> ob die Intensität der Beanspruchung bzw. das Konfliktpotenzial<br />

gross genug sind, dass sich die Anwendung des qualifizierten Verfahrens einer<br />

räumlichen Planung rechtfertigt. Folgerichtig hat das B<strong>und</strong>esgericht konsequent an seiner<br />

Rechtsprechung festgehalten, wonach ein nicht zonenkonformes Vorhaben, das durch seine<br />

191 BGE 118 Ib 485 E. 3c. Vgl. auch BGE 126 II 522 E. 51 im Zusammenhang mit der Bereinigung der<br />

durch den Ausbau <strong>und</strong> die Sanierung des Flughafens Kloten entstehenden Nutzungskonflikte.<br />

192<br />

A. Ruch / P. Moor [1999], Kommentar RPG, Einleitung, N 99; P. Tschannen [1999a], Kommentar<br />

RPG, N 23 zu Art. 2<br />

126<br />

126


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

Ausmasse oder wegen seiner Natur bedeutende Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsordnung<br />

nach sich zieht, erst nach einer entsprechenden Änderung des Zonenplans bewilligt<br />

werden darf. Der Umstand, dass für eine bestimmte Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) vorgeschrieben ist, wird als gewichtiges Indiz dafür gewertet, dass das Vorhaben nur<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Nutzungsplanung bewilligt werden kann 193 . Generell gilt: Ob ein nicht<br />

zonenkonformes Vorhaben so gewichtig ist, dass es der Planungspflicht nach Art. 2 RPG untersteht,<br />

ergibt sich aus den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> -zielen (Art. 1 <strong>und</strong> 3 RPG), dem kantonalen<br />

Richtplan <strong>und</strong> der Bedeutung des Projekts im Lichte der im Raumplanungsgesetz <strong>und</strong> im kantonalen<br />

Recht festgelegten Verfahrensordnung (Art. 4 <strong>und</strong> 33 f. RPG) 194 . Wird diese Pflicht zur<br />

Planung nicht oder schlecht wahrgenommen, so stellt dies eine Rechtsverletzung dar, die als<br />

solche überprüft <strong>und</strong> geahndet werden kann 195 .<br />

Man kann auch sagen: Der den Behörden zugestandene Freiraum ist im Sinne einer optimierten<br />

Balance unter den vielfältigen Rauminanspruchnahmen auszufüllen 196 . Das kann eine nur<br />

fallspezifisch vorgenommene Interessenabwägung nicht gewährleisten. Es ist abzuklären, welche<br />

Tätigkeiten aufgr<strong>und</strong> ihrer Auswirkungen ihrer Natur nach nur in einem Planungsverfahren<br />

angemessen erfasst werden können 197 . In diesem Sinne lässt sich die zitierte Rechtsprechung<br />

zwanglos auf den Ressourcenschutz ausweiten. Massgeblich ist, welche Aussagen die Planungsziele<br />

<strong>und</strong> -gr<strong>und</strong>sätze in Bezug auf den Schutz der Ressource Boden enthalten <strong>und</strong> ob dem<br />

Richtplan darin eine besondere Rolle zukommt. Man wird sich auch fragen müssen, ob der Ressourcenschutz<br />

Auswirkungen auf die örtliche Planung hat <strong>und</strong> ob die Koordination <strong>und</strong> die Abklärung<br />

aller involvierten Interessen ohne Planung überhaupt ausreichend gewährleistet werden<br />

könnte.<br />

3.2. Bodenschutz als Auftrag in den Planungszielen <strong>und</strong> den<br />

Planungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

In beiden Absätzen von Art. 1 RPG wird zum Ausdruck gebracht, dass der Schutz des Bodens<br />

ein wesentliches Ziel des Raumplanungsrechts ist:<br />

− Nach Abs. 1 ist es das zentrale 198 Gr<strong>und</strong>anliegen der Planung, den Boden haushälterisch zu<br />

nutzen. Solches lässt sich auch schon direkt aus der Verfassung ableiten, die von einer<br />

zweckmässigen Nutzung des Bodens spricht 199 . Haushälterisch verlangt nicht nur die<br />

Eindämmung oder Vermeidung weiteren Flächenverbrauchs, sondern auch eine optimale<br />

räumliche Zuordnung der verschiedenen Nutzungen, auch in Bezug auf die funktionalen Zusammenhänge<br />

<strong>und</strong> mögliche Wechselwirkungen zwischen den Nutzungen. Insgesamt gilt es,<br />

die Multifunktionalität des Bodens auf lange Sicht zu erhalten 200 .<br />

193 BGE 124 II 252 E. 3; 120 Ib 436 E. 2d; 119 Ib 439 E. 4b.<br />

194 BGE 124 II 252; 120 Ib 207 E. 5 mit zahlreichen Hinweisen<br />

195 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 3 zu Art. 2.<br />

196 Auch wenn die richtige Handhabung des Ermessens nicht absolut beantwortet werden kann, sondern<br />

eine Wertungsfrage darstellt (U. Häfelin / G. Müller [1998], Gr<strong>und</strong>riss des Allgemeinen Verwaltungsrechts<br />

Rz. 375), so ändert dies nichts an der Obliegenheit, das Ermessen pflichtgemäss auszuüben, d.h.<br />

mit besonderem Augenmerk auf Sinn <strong>und</strong> Zweck der gesetzlichen Ordnung <strong>und</strong> die dort angelegten öffentlichen<br />

Interessen (P. Tschannen / U. Zimmerli [2005], Allgemeines Verwaltungsrecht, §26 Rz. 11).<br />

197 Die gr<strong>und</strong>legende Rechtsprechung in BGE 116 Ib 50 E. 3a lässt sich sinngemäss auch auf die Summe<br />

von Einwirkungen aus zahlreichen immer gleichen Inanspruchnahmen übertragen.<br />

198<br />

P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 1 mit zahlreichen Verweisen auf die Rechtsprechung.<br />

199 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 13 zu Art. 1.<br />

200<br />

P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 1; Raumplanungsbericht 1987, BBl 1988 I S.<br />

958 ff., 982 f.<br />

127<br />

127


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

− Art. 1 Abs. 2 Bst. a RPG nennt den Boden darüber hinaus als eine zu schützende natürliche<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage. Diese Betrachtungsweise fällt begrifflich mit jener des Umweltschutzrechts<br />

zusammen (vgl. Art. 1 Abs. 1 USG). Es kann in diesem Zusammenhang auf den Begriff<br />

der Bodenfruchtbarkeit verwiesen werden (Art. 2 Abs. 1 VBBo).<br />

Die Zielsetzungen werden durch die Formulierung von Planungsgr<strong>und</strong>sätzen unterstützt. Sie<br />

bringen die Planungsanliegen des Raumplanungsgesetzes zum Ausdruck. In der Literatur werden<br />

sie als Wertungsgesichtspunkte oder Entscheidungskriterien bezeichnet, die mithelfen, die<br />

rechtlichen Anforderungen zu konkretisieren 201 . Wie gross die Handlungsspielräume sind, die<br />

mit Hilfe der Planungsgr<strong>und</strong>sätze ausgefüllt werden dürfen, wird von dem in der Sache anwendbaren<br />

Recht bestimmt 202 . In diesem Sinne unterstützen die folgenden Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

das Anliegen eines ressourcenbezogenen Bodenschutzes:<br />

− Nach Art. 3 Abs. 4 Bst. c RPG sind für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende<br />

Bauten <strong>und</strong> Anlagen die Standorte so zu wählen, dass (unter anderem) nachteilige Auswirkungen<br />

auf die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen vermieden oder gesamthaft gering gehalten<br />

werden<br />

− Nach Art. 3 Abs. 2 RPG gehört es zum Gr<strong>und</strong>satz, die Landschaft zu schonen, dass naturnahe<br />

Landschaften <strong>und</strong> Erholungsräume (Bst. d) sowie genügend Flächen geeigneten Kulturlands<br />

(Bst. a) erhalten bleiben. Ebenso sollen die Wälder ihre Funktionen erfüllen können (Bst. e).<br />

Dies alles ist nicht möglich ohne einen entsprechenden Ressourcenschutz, werden doch die<br />

spezifischen naturräumlichen Eigenschaften der betroffenen Böden vorausgesetzt. Auch die<br />

Frage, welche Tätigkeiten im Sinne von Art. 16a RPG <strong>und</strong> Art. 34 ff. RPV mit dem Zweck<br />

der Landwirtschaftszone noch vereinbar sind 203 , ist in diesem Lichte zu sehen.<br />

− Innerhalb des Baugebietes sollen, einem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend, die<br />

Siedlungen mit vielen Grünflächen durchsetzt sein (Art. 3 Abs. 3 Bst. e RPG). Damit können<br />

die verschiedensten Nutzungsarten verb<strong>und</strong>en sein (Parks, Spiel- <strong>und</strong> Sportanlagen, Haus-<br />

<strong>und</strong> Familiengärten, landwirtschaftliche Nutzung usw.). Die Nutzung der Böden für solche<br />

Zwecke darf keine Bedenken wecken, z.B. im Hinblick auf mögliche Gefährdungen aus<br />

Schadstoffbelastungen.<br />

Der raumplanerisch geforderte schonende, haushälterische Umgang mit dem Boden lässt sich<br />

im Lichte dieser Bestimmungen nicht länger auf den Bodenverbrauch reduzieren. Vielmehr<br />

verdienen alle Nutzungsansprüche eine erhöhte Aufmerksamkeit, die Einwirkungen auf Böden<br />

mit sich bringen. Ein Planungsbedarf entsteht überall da, wo die Standortqualität für wichtige<br />

Landschaftselemente wie Wälder, Kulturland, naturnahe Landschaften, Erholungsräume <strong>und</strong> innerörtliche<br />

Grünflächen in Frage steht. In unseren engen, von Nutzungskonflikten geprägten<br />

räumlichen Verhältnissen erfüllen nahezu alle offenen Böden eine oder mehrere dieser landschaftlichen<br />

Funktionen.<br />

3.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung<br />

a) Ressourcenschutz als Teil des Mindestinhalts<br />

Nach Art. 8 Bst. a RPG gehört es zum Mindestinhalt der Richtpläne, aufzuzeigen, wie die raumwirksamen<br />

Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt<br />

werden. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welchem Rechtsgebiet sich der Auftrag zum Tätigwerden<br />

ableitet. Der Richtplan gilt als das Instrument zur behördenverbindlichen Abstimmung<br />

<strong>und</strong> Koordination der raumwirksamen Tätigkeit aller mit Planungsaufgaben beauftragten<br />

201 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 9f. zu Art. 3.<br />

202 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 14 zu Art. 3.<br />

203 Vgl. BGE 1A.154/2002; 1A.130/2000; S.H. Scheidegger [2000], Neue Spielregeln.<br />

128<br />

128


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

Hoheitsträger 204 . Er sorgt dafür, dass die raumwirksamen Tätigkeiten von B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong><br />

Gemeinden auf die anzustrebende räumliche Entwicklung ausgerichtet werden. Die Richtplanung<br />

ist damit das zentrale Instrument, mit dem orts- <strong>und</strong> fachübergreifende Planungsaufgaben<br />

unter raumplanerischen Gesichtspunkten angegangen werden 205 . Nach Art. 11 Abs. 1 RPG dürfen<br />

Richtpläne vom B<strong>und</strong>esrat nur genehmigt werden, "wenn sie diesem Gesetz entsprechen".<br />

Die Richtplanungsaufgaben müssen vollständig erfasst <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit den formellen<br />

<strong>und</strong> materiellen Planungsgr<strong>und</strong>sätzen bearbeitet werden 206 . Dazu gehört auch der<br />

nutzungsbezogene Umgang mit der Ressource Boden.<br />

Wird ein Ressourcenplan Boden in der Form eines kantonalen Konzepts oder Fachplans ausgearbeitet,<br />

so hat er, weil Richtplanungsaufgabe, auch noch den Koordinationsprozess der Richtplanung<br />

zu durchlaufen 207 . Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nutzungen kann jedoch<br />

massgeblich von den in der Sache wichtigen anderen Gesetzgebungen vorstrukturiert sein,<br />

was den planerischen Spielraum einschränkt. Will man die Beanspruchung einer Ressource am<br />

Nachhaltigkeitserfordernis messen, so setzt dies voraus, dass die Inanspruchnahme gesamthaft<br />

erfasst <strong>und</strong> in ihrer Summe bilanziert wird. Dies wiederum setzt eine gesamträumliche Betrachtung<br />

voraus. Nicht nachhaltige Veränderungen müssen als solche erkannt werden <strong>und</strong> Trendkorrekturen<br />

planerisch erfasst <strong>und</strong> eingeleitet werden. Dafür sind die Gr<strong>und</strong>lagen zu beschaffen.<br />

b) Festsetzung der Gr<strong>und</strong>züge der räumlichen Entwicklung<br />

Die Richtpläne werden im genannten Sinne gestützt auf Gr<strong>und</strong>lagen erlassen, in denen die<br />

Kantone die Gr<strong>und</strong>züge skizzieren, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll (Art. 6 Abs. 1<br />

RPG). Sie bestehen aus Planungen über die einzelnen Sachbereiche <strong>und</strong> aus Gr<strong>und</strong>zügen der<br />

anzustrebenden räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> sie befassen sich insbesondere mit der Trennung<br />

des Siedlungsgebiets vom Nichtsiedlungsgebiet (Art. 4 Abs. 1 RPV). Aufzuzeigen sind die tatsächlichen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> die absehbaren Nutzungskonflikte. Die möglichen<br />

Entwicklungen sind aus gesamtheitlicher Sicht zu beurteilen. (Art. 4 Abs. 2 RPV). Die<br />

Kantone haben sich insbesondere zur Eignung der Gebiete für die Landwirtschaft, zu ihrer Bedeutsamkeit<br />

für Erholung <strong>und</strong> als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> zur Bedrohung durch Naturgefahren<br />

zu äussern (Art. 6 Abs. 2 RPG). Damit sind klarerweise auch die Bodenpotenziale angesprochen.<br />

Diese Gr<strong>und</strong>lagen sind laufend zu aktualisieren <strong>und</strong> auf ihre richtplanerische Bedeutung<br />

hin zu überprüfen 208 .<br />

Den einzelnen in Art. 6 Abs. 2 aufgezählten Teilinhalten lassen sich zwanglos Aspekte des Ressourcenschutzes<br />

zuordnen. Die folgende Auflistung erhebt nicht Anspruch auf Vollständigkeit:<br />

− Eignung der Gebiete für die Landwirtschaft: Das Kriterium erfasst nicht nur, aber insbesondere<br />

die Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> deren Qualität.<br />

− Besonders wertvolle Gebiete: Bei Böden ist deren Wert als kulturhistorisches oder<br />

naturk<strong>und</strong>liches Archiv angesprochen.<br />

− Bedeutsamkeit des Bodens als natürliche Lebensgr<strong>und</strong>lage: Angesprochen sind sowohl die<br />

Regelungs- <strong>und</strong> Regenerationspotenziale wie auch die Lebensraumpotenziale der Böden.<br />

− Erhebliche Bedrohung von Gebieten durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkung:<br />

o Naturgefahren sind auch unter dem Aspekt des Erosionsrisikos zu sehen.<br />

204 BGE 124 II 293 E. 31 a unter Berufung auf Alfred Kuttler, B<strong>und</strong>essachplanung <strong>und</strong> kantonale<br />

Richtplanung, Rechtsgutachten zum Verhältnis dieser Planungsinstrumente, erörtert am Beispiel des<br />

Sachplans AlpTransit <strong>und</strong> des Richtplans des Kantons Uri, B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung, Bern 1998.<br />

205 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 26 zu Art. 2.<br />

206 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 15 zu Art. 2.<br />

207 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 35 zu Art. 2.<br />

208 Vgl. B. Rudin [1992], Richtplan, S. 77.<br />

129<br />

129


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

130<br />

o Die Bautätigkeit löst in erheblichem Umfang Bodenverschiebungen aus. Das hat nicht<br />

nur Bodenverluste durch Versiegelung zur Folge, sondern auch Veränderungen der Eigenschaften<br />

jener Flächen, auf die der Boden ausgebracht wird (oftmals Rekultivierungen<br />

<strong>und</strong> Geländeauffüllungen) 209 .<br />

o Die Belastung der Böden hat vielerorts ein so grosses Ausmass angenommen, dass sie<br />

zum Richtplanthema gemacht werden muss 210 .<br />

o Zu den Gebieten mit erheblicher Bedrohung zählen auch die gegenüber Einwirkungen<br />

besonders empfindlichen Böden.<br />

c) Aufarbeitung der Gr<strong>und</strong>lagen in einer ressortübergreifenden Planung<br />

Im Unterschied zu den gängigen Sachbereichsplanungen lässt sich der nachhaltige Umgang mit<br />

der Ressource Boden in den gegenwärtigen Organisationsstrukturen nicht einem einzelnen Ressort<br />

zuordnen. Inhaltlich handelt es sich um ein gesamträumliches Anliegen, was gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für die Zuständigkeit der Raumplanungsämter spricht. Fachlich kann die Hauptverantwortung<br />

allerdings nicht bei der Raumplanung liegen, die Sachkompetenz befindet sich vielmehr bei den<br />

Bodenschutzfachstellen. Die Umsetzung aber wird sich häufig auf Rechtsgr<strong>und</strong>lagen abstützen<br />

müssen, deren Vollzug weder in den Händen der Raumplanung noch in jenen der Umweltschutzämter<br />

liegt (vgl. die Zusammenstellung der relevanten Rechtsgebiete in Kapitel I). Und<br />

dennoch handelt es sich um eine spezifische Sachaufgabe – es geht um die ökologische Qualität<br />

einer Ressource <strong>und</strong> die Frage, wie sie gewährleistet werden kann. Beides ist Bestandteil der<br />

Gr<strong>und</strong>züge der anzustrebenden räumlichen Entwicklung. Faktisch ist eine ressortübergreifende<br />

Planung also schon im Vorfeld der Richtplanung unumgänglich, <strong>und</strong> zwar im Sinne eine Aufzeigens<br />

der sachlichen <strong>und</strong> der rechtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> der Vorstellungen über die anzustrebende<br />

räumliche Entwicklung <strong>und</strong> der absehbaren Nutzungskonflikte <strong>und</strong> der Beurteilung<br />

von möglichen Entwicklungen aus ganzheitlicher Sicht (vgl. Art. 4 RPV).<br />

Unter anderem dürfte das Fehlen eines formellen sachkompetenten Planungsträgers ein wesentlicher<br />

Gr<strong>und</strong> dafür sein, dass dem Schutz des Bodens als Ressource nach wie vor in der Planung<br />

zu wenig Gewicht zukommt. Teile – aber eben nur Teile – der Problematik werden in Art. 6<br />

Abs. 2 <strong>und</strong> 3 aufgegriffen. Aufgr<strong>und</strong> unserer staatspolitischen Struktur können die Konzepte<br />

<strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es ebenfalls nur Teilbereiche abdecken, jene nämlich, für die dem B<strong>und</strong><br />

die Aufgabenerfüllung übertragen ist. Hier kommt dem Sachplan Fruchtfolgeflächen eine gewisse<br />

Ersatzfunktion zu 211 , die in Zukunft (insbesondere im Hinblick auf den Bodenschutz) verstärkt<br />

wahrgenommen werden sollte 212 . Das ändert allerdings nichts daran, dass es beim<br />

nachhaltigen Ressourcenschutz um eine Aufgabe geht, die sich auch auf andere Bereiche als<br />

den Schutz der ackerfähigen landwirtschaftlichen Böden erstreckt.<br />

3.4. Ressourcennutzung <strong>und</strong> Nutzungsplan<br />

Der Schutz von Bodenpotenzialen als Ausdruck der haushälterischen Bodennutzung muss<br />

zwangsläufig Auswirkungen auch auf die Nutzungsplanung haben. Deren Aufgabe ist es, die<br />

209 Das Ausmass solcher Umlagerungen ist beträchtlich: Im Kanton Zürich fallen jährlich ca. 400 000 m3<br />

Ober- <strong>und</strong> 600 000 m3 Unterboden an. Das Bodenmaterial weist teilweise Belastungen auf, die über dem<br />

Richtwert eines der in der VBBo genannten Schadstoffe liegen. Man rechnet damit, dass bisher allein<br />

durch diesen Vorgang im Kanton Zürich jährlich r<strong>und</strong> 30ha Boden neu mit Schadstoffen belastet wurden.<br />

Vgl. T. Wegelin [1998], ZUP 16/1998.<br />

210 Im Kanton Zürich wird je nach Region <strong>und</strong> aktueller Nutzung in etwa 10–50 % der Fälle mindestens<br />

einer der Richtwerte für Schwermetalle im Oberboden überschritten; kantonsweit weisen ca. 15 % aller<br />

Proben eine Überschreitung der Belastungsrichtwerte auf (Baudirektion Kanton Zürich [2001], Umweltbericht<br />

2000).<br />

211 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 27 ff.<br />

212 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 15 f., 19.<br />

130


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

zulässige Nutzung des Bodens hinsichtlich ihrer Art, der betroffenen Fläche <strong>und</strong> der Intensität<br />

der Nutzung festzulegen 213 . Das Recht, das sich mit der Nutzung des Bodens befasst, geht freilich<br />

weit über die von der Nutzungsplanung erfassten Aspekte hinaus. Massgeblich sind neben<br />

der Eigentumsgarantie alle Bestimmungen, die sich auf die eine oder andere Art mit Raumnutzungen<br />

befassen. Dennoch ist der Nutzungsplan für den Ressourcenplan Boden insofern von besonderer<br />

Wichtigkeit, als er sich mit der örtlichen Lokalisierung von Nutzungsmöglichkeiten<br />

befasst. Er konkretisiert verfassungsrechtliche <strong>und</strong> gesetzliche Vorgaben, innerhalb derer die<br />

Eigentumsrechte an einer bestimmten Parzelle ausgeübt werden dürfen 214 . Deshalb trifft das<br />

Koordinationsgebot auch die Nutzungsplanung 215 .<br />

Nutzungspläne haben sich an den Vorstellungen über die anzustrebende Entwicklung zu orientieren.<br />

Darunter ist auch die Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit zu verstehen: Auch sie ist gemäss<br />

Verfassungsnorm „anzustreben“ (Art. 73 BV). Die Nutzungsplanung darf also im Sinne<br />

eines nachhaltigen Ressourcenschutzes nicht unabhängig von ihrem Einfluss auf die Bodenpotenziale<br />

beurteilt werden. Wenn <strong>und</strong> soweit sich der Richtplan zu Fragen der nachhaltigen Ressourcennutzung<br />

ausschweigt, muss geprüft werden, ob sich die Integration solcher Anliegen in<br />

der Nutzungsplanung direkt verwirklichen lassen. Vorbehalten sind einzig Vorhaben, die wegen<br />

ihrer Tragweite eine Richtplanänderung im Sinne von Art. 9 RPG verlangen würden 216 <strong>und</strong> die<br />

damit die künftige Richtplanung in wichtigen Punkten präjudizieren.<br />

Ressourcenschutz kann demnach auch für die örtliche Planung ein Thema sein. Dies gilt selbstverständlich<br />

für den quantitativen Ressourcenschutz. Es trifft aber auch überall da zu, wo aus<br />

qualitativen Überlegungen heraus Nutzungsrestriktionen zu gewärtigen sind (Bsp. bodenschutzrechtliche<br />

Nutzungsverbote) oder wo solche begrüsst werden (Bsp. Schutz empfindlicher Böden<br />

im LEK). Soweit sich die Rechtsgr<strong>und</strong>lage für raumwirksame Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es, der<br />

Kantone oder Gemeinden nicht direkt aus dem RPG ableitet, sondern aus anderen Erlassen, ist<br />

auf die Rolle der Planung im Rahmen der Koordination <strong>und</strong> Abklärung der involvierten Interessen<br />

abzustellen.<br />

Ein Ressourcenplan kann den Planungsprozess sowohl der Richtplanung als auch jenen der<br />

Nutzungsplanung entlasten. Es ist z.B. nicht ausgeschlossen, innerhalb des Siedlungsgebiets<br />

kleinere Nichtbauzonen zu bezeichnen, wenn dies einer vertretbaren planerischen Absicht entspricht<br />

217 . Insbesondere erstrecken sich die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an den<br />

Schutz <strong>und</strong> die Nutzung von offenen Bodenflächen auch auf das Siedlungsgebiet (man denke<br />

z.B. an Haus- <strong>und</strong> Familiengärten, Parks <strong>und</strong> Kinderspielplätze). Das kantonale Planungsrecht<br />

kann dazu aus seinem Auftrag, die Nachhaltigkeit im Allgemeinen (Art. 73 BV) <strong>und</strong> die Ziele<br />

des Umweltschutzes im Besonderen (Art. 1 Abs. 2 RPG) zu unterstützen schöpfen <strong>und</strong> die zonengerechte<br />

Nutzung <strong>und</strong> Nutzungseignung präzisieren.<br />

Eine besondere Nähe zur Nutzungsplanung weisen projektbezogene Planungen auf. Sie stellen<br />

eine (ev. UVP-pflichtige) Nutzung ins Zentrum, bei deren Verwirklichung es möglicherweise<br />

213 Dazu P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 1 ff. zu Art. 14; W. Haller / P. Karlen [1999], Raumplanungs-,<br />

Bau- <strong>und</strong> Umweltrecht N. 224, P. Hänni [2002], Planungs-, Bau- <strong>und</strong> besonderes Umweltschutzrecht,<br />

S. 143 ff <strong>und</strong> im Besonderen für die Landwirtschaftszone S. 167 ff.<br />

214 P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 33 zu Art. 14.<br />

215 Vgl. P. Moor [1999], Kommentar RPG, N 35.<br />

216 Das B<strong>und</strong>esgericht spricht von Vorhaben „die sich verantwortlich in den Raum nur dadurch einfügen<br />

lassen, dass sie die Richtplanung durchlaufen“ (BGE 119 IA 362 E. 4a) Zur Frage, welche Vorhaben eine<br />

Richtplanung notwendig machen vgl. auch P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 31 zu Art. 2 <strong>und</strong><br />

N 34 zu Art. 9.<br />

217 Vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N 17 zu Art. 1 mit Hinweis auf die B<strong>und</strong>esgerichtspraxis<br />

zu Bauernhauszonen, Trennstreifen <strong>und</strong> Freihalteflächen.<br />

131<br />

131


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

zum Konflikt mit den Anliegen des Ressourcenschutzes kommt. Die Frage ist, inwieweit eine<br />

solche Planung den Schutz der Ressource Boden überhaupt gewährleisten kann <strong>und</strong> ob eine allfällige<br />

Überbeanspruchung der Ressource Boden andernorts kompensiert werden könnte. Versteht<br />

man im Sinne der Nachhaltigkeit das Verhältnis von Nutzung <strong>und</strong> Zustand der Ressource<br />

Boden als dynamisch aufrecht zu erhaltendes Gleichgewicht, dann mündet die übermässige<br />

Beanspruchung des Bodens durch ein einzelnes Vorhaben in eine Kontingentierung von anderen<br />

Ressourcen beanspruchenden Tätigkeiten. Ressourcenbelastende Einzelvorhaben wirken sich<br />

im Sinne des „Windh<strong>und</strong>prinzips“ begrenzend auf künftige andere Vorhaben aus.<br />

4. Exkurs: Zum Verhältnis von raumplanungsrechtlichen <strong>und</strong><br />

umweltschutzrechtlichen Vorschriften<br />

Werden Massnahmen aufgr<strong>und</strong> von verschiedenen Gesetzgebungen ergriffen, so sollen sie sich<br />

in sachlicher Hinsicht vernünftig ergänzen. Die beteiligten Rechtsbereiche beanspruchen dabei<br />

einen je eigenen Anwendungsbereich <strong>und</strong> sie unterscheiden sich unter Umständen bezüglich der<br />

verfassungsrechtlichen Zuständigkeit. Beides ist zu beachten, was zu Konflikten führen kann.<br />

Das B<strong>und</strong>esgericht musste sich wiederholt mit der Frage befassen, inwieweit kantonale Planungsvorschriften<br />

überhaupt zulässig sind, wenn sich deren Regelungsgehalt auch auf Aspekte<br />

des Umweltschutzes erstreckt.<br />

Soweit sich kantonalrechtliche Vorschriften über den Umweltschutz inhaltlich mit dem B<strong>und</strong>esrecht<br />

decken oder weniger weit gehen als dieses, hat das kantonale Recht keine selbständige<br />

Bedeutung 218 . Weil auch das Raumplanungsrecht Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen<br />

oder lästigen Einwirkungen enthält stellt sich die Frage nach deren Tragweite. In BGE 121 II 72<br />

E. 1c (S. 76) präzisiert das B<strong>und</strong>esgericht: Auch Massnahmen, die ihre Rechtsgr<strong>und</strong>lage in den<br />

Planungsgr<strong>und</strong>sätzen des RPG haben (Art. 1 Abs. 2 Bst. a, Art. 3 Abs. 3 Bst. b <strong>und</strong> Abs. 4 Bst. c<br />

RPG), müssen auf die Gesichtspunkte des Umweltschutzrechts Rücksicht nehmen. Das USG<br />

<strong>und</strong> die zugehörigen Ausführungsverordnungen legen einen b<strong>und</strong>esrechtlichen Mindeststandard<br />

fest, an den die raumplanerischen Massnahmen geb<strong>und</strong>en sind. Eine Planung, die diesen Mindeststandard<br />

nicht einhält, ist immer b<strong>und</strong>esrechtswidrig.<br />

Das Raumplanungsrecht kann jedoch die b<strong>und</strong>esrechtlichen Bestimmungen ergänzen oder verschärfen,<br />

allerdings nur unter gewissen umweltschutzrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen<br />

219 :<br />

− Gänzlich ausgeschlossen ist nach Art. 65 Abs. 2 USG der Erlass von eigenen kantonalen<br />

quantitativen Belastungswerten, von Konformitätsbewertungen serienmässig hergestellter<br />

Anlagen oder von Anforderungen an den Umgang mit Stoffen oder Organismen 220 . Dass die<br />

Bestimmung in ihrem Wortlaut die Richt- <strong>und</strong> Sanierungswerte des Bodenschutzrechts nicht<br />

erwähnt, ändert nichts an der Unzulässigkeit diesbezüglicher kantonalrechtlicher Vorschriften<br />

221 . Immerhin sind im Rahmen von Art. 34 USG Abs. 1 Abweichungen Verschärfungen<br />

218<br />

BGE 115 Ib 347 E. 2c unter Hinweis auf BGE 114 Ib 220 E. 4a, 113 Ib 399, ihrerseits je mit Hinweisen.<br />

219<br />

BGE 115 Ib 347 E. 2c unter Hinweis auf BGE 114 Ib 220 E. 4a, 113 Ib 399, ihrerseits je mit Hinweisen;<br />

P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG, N. 10 zu Art. 3.<br />

220<br />

BGE 117 Ib 125 E. 3b; 116 Ib 175 E. 1b/bb mit Hinweisen<br />

221<br />

P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 23 zu Art. 35 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte.<br />

P.M. Keller [2002], Kommentar USG, N 18 zu Art. 65. Näheres dazu bei C. Zäch [1990], Belastete<br />

Böden, S. 191; P. Tschannen [1999b], Kommentar USG, N 19 zu Art. 34.<br />

132<br />

132


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

von Bestimmungen über die Verwendung von Stoffen oder Organismen nicht nur möglich,<br />

sondern, wo nötig, sogar erforderlich 222 .<br />

− Nach Art. 65 Abs. 1 USG ist es zudem den Kantonen überall da verwehrt, eigene Vorschriften<br />

zu erlassen, wo der B<strong>und</strong>esrat von seiner Verordnungskompetenz ausdrücklich Gebrauch<br />

gemacht hat. Das Verbot erstreckt sich aber einzig auf das Verordnungsrecht zum Umweltschutzrecht.<br />

Andere Gesetzgebungen, die es den Kantonen ermöglichen, eigene Vorschriften<br />

zu erlassen, sind davon nicht tangiert.<br />

Es gibt zahlreiche Bereiche der Gesetzgebung, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen, <strong>und</strong><br />

die nebst anderem auch der Begrenzung der Umweltbelastung dienen, ohne dass das entsprechende<br />

kantonale Recht deswegen als blosses unselbständiges Ausführungsrecht zum Umweltschutzgesetz<br />

zu betrachten wäre 223 . So dürfen auch auf Gr<strong>und</strong> raumplanerischer Kompetenzen<br />

Massnahmen ergriffen werden, die im Interesse des Umweltschutzes liegen, wie zum Beispiel<br />

zum Schutz der Wohnlichkeit vor negativen Auswirkungen (Art. 1 Abs. 2 Bst. b, Art. 3 Abs. 3<br />

Bst. b <strong>und</strong> Art. 6 Abs. 2 Bst. c RPG) 224 . Die aus der Rechtsprechung bekannten Beispiele knüpfen<br />

dabei in der Regel an die Unverträglichkeit des Betriebs einer Anlage mit der angestrebten<br />

zonenkonformen Nutzung an:<br />

− Wenn ein Betrieb ein grosses Verkehrsaufkommen mit sich bringt stellen sich auch Fragen der Gefährdung<br />

von Fussgängern <strong>und</strong> des Parkierens. Bezüglich solcher Auswirkungen kann kantonales bzw.<br />

kommunales Recht selbständige Bedeutung haben 225 .<br />

− Zonenvorschriften, die den Charakter einer Quartierbebauung bestimmen, gehören zu den originären<br />

kantonalen bzw. kommunalen Rechtsetzungskompetenzen auf dem Gebiet der Ortsplanung. Sie erstrecken<br />

sich auf Nutzungsart <strong>und</strong> -intensität <strong>und</strong> können die Zulässigkeit von "störenden Betrieben" aus<br />

städtebaulichen Gründen untersagen 226 .<br />

− Die Planungsgr<strong>und</strong>sätze nach Art. 3 Abs. 3 Bst. a <strong>und</strong> b RPG wollen Immissionspotenziale<br />

vorausschauend vermeiden. Dieser Auftrag ist dem Umweltrecht vorgelagert. Es ist das Ziel, Nutzungskonflikte,<br />

die Gegenstand von umweltrechtlichen Massnahmen werden könnten, schon gar nicht<br />

aufkommen zu lassen. Z.B. ist es eine Aufgabe der Raumplanung, Bauzonen für immissionsträchtige<br />

Anlagen an geeigneten Orten so auszuscheiden, dass lärmempfindliche Zonen möglichst wenig belastet<br />

werden 227 .<br />

− Zum Schutz der Nachtruhe können polizeiliche Massnahmen gegen störende Benutzer einer Anlage<br />

ergriffen werden 228 . Es können auch nächtliche Schliessungszeiten verfügt werden 229 . Möglich ist aber<br />

auch ein raumplanerisches Verbot von Betrieben wie z.B. Dancings, wenn sie abends <strong>und</strong> nachts zu<br />

Ruhestörungen führen die mit der in einer Zone angestrebten Wohnnutzung unverträglich erscheinen<br />

230 . Die Unzulässigkeit darf aber nicht einzig mit der konkreten Lärmbelästigung begründet werden.<br />

Es müssen planungsrechtliche Gründe dafür sprechen 231 .<br />

− Besondere Bestimmungen zum Schutz der Wohnzone vor störenden Betrieben können z.B. so ausgestaltet<br />

werden, dass nur solche zugelassen sind, die ihrem Wesen nach in ein Wohnquartier passen <strong>und</strong><br />

das ruhige <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Wohnen in keiner Weise beeinträchtigen. Man kann darin eine funktionale<br />

222 Art. 65 Abs. 2 untersagt es jedoch, neue Anforderungen an die Beschaffenheit der Stoffe <strong>und</strong> Organismen<br />

zu stellen: P. Tschannen [1999b], Kommentar USG N 19 zu Art. 34.<br />

223 BGer 1A.132/1999 <strong>und</strong> 1P.358/1999; BGE 125 I 182 E. 2d/ff.; 121 I 334 E. 7; 119 Ia 378 E. 9bT. Loretan<br />

[1998], Kommentar USG, N. 27 zu Art. 44a.<br />

224 BGE 123 I 175 E. 3b/ee <strong>und</strong> E. 3f; A. Schrade / T. Loretan [1998], Kommentar USG, N. 10 zu Art. 12.<br />

225 BGE 117 Ib 147 E. 2/d/cc; 114 Ib 223 E. 5.<br />

226 BGE 118 Ia 112 E. 1b; 114 Ib 222 f. E. 5, 114 Ib 352, 117 Ib 147 E. 2/d/cc.<br />

227 BGE 127 I 103 E. 7c.<br />

228 BGE 123 II 74 E. 5c.<br />

229 BGE 119 Ia 378 E. 9b.<br />

230 BGE 118 Ia 112 E. 1b S. 115; 116 Ia 491 E. 1a S. 493.<br />

231 BGE 127 I 103 E. 7c. Vgl. auch R. Wolf [2000], Kommentar USG, N. 12 zu Art. 25.<br />

133<br />

133


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

134<br />

Bindung der Zulässigkeit einer Nutzung an die Bedürfnisse der Wohnzone sehen. Die Zonenkonformität<br />

ist dann unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. So umfasst das Wohnen beispielsweise auch<br />

das Ausüben einer Freizeitbeschäftigung, selbst wenn dies mit geringfügigen Immissionen verb<strong>und</strong>en<br />

ist 232<br />

Prinzipiell gilt: Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG kann als Verdeutlichung der allgemeinen umweltpolitischen<br />

Verpflichtung der Raumplanung für die besonders immissionsempfindlichen Wohngebiete<br />

angesehen werden. Der Gr<strong>und</strong>satz verlangt, dass die Siedlungen nach den Bedürfnissen<br />

der Bevölkerung gestaltet werden <strong>und</strong> insbesondere die Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen<br />

Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm <strong>und</strong> Erschütterungen möglichst verschont<br />

werden sollen. Raumplanerische Massnahmen präzisieren dabei die Bedürfnisse einer solchen<br />

Zone.<br />

Zum einen sind lärmige <strong>und</strong> luftverunreinigende Nutzungen von Wohngebieten fernzuhalten<br />

oder gegen sie abzuschirmen 233 . Es versteht sich von selbst, dass dieser Schutz sich auch auf den<br />

Schutz vor Bodenbelastungen erstreckt. Zum anderen aber sind die Zonenvorschriften auch auf<br />

die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Diese hat bestimmte Vorstellungen darüber,<br />

welche Funktionen mit einer Zonenart verb<strong>und</strong>en sind.<br />

So gehört es beispielsweise zum Charakter einer Wohnzone, dass Kinder im Freien spielen<br />

können. Aus der Sicht des Bodenschutzes kann dies zu Problemen führen, dann nämlich, wenn<br />

so hohe Bodenbelastungen vorliegen, dass nach Art. 34 Abs. 2 USG <strong>und</strong> Art. 10 Abs. 1 VBBo<br />

Kinderspielplätze <strong>und</strong> Hausgärten verboten werden müssten. Wenn nun z.B. raumplanungs-<br />

bzw. baurechtlich verlangt wird, dass Überbauungen über einen genügenden Kinderspielplatz<br />

oder andere Aufenthaltsbereiche <strong>und</strong> Spielflächen für Kinder verfügen (eine durchaus übliche<br />

Vorschrift), so muss die entsprechende Nutzung zugelassen werden, auch wenn dies umweltschutzrechtlich<br />

nicht vorgesehenen ist. An die Stelle eines Nutzungsverbots treten dann Sicherungsmassnahmen<br />

oder Sanierungen.<br />

5. Ressourcenangepasste Steuerung der Raumentwicklung<br />

Die Koordination der Anforderungen an einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen knüpft am<br />

lebensräumlichen Sachzusammenhang an. Relevant sind die Einflüsse menschlicher Tätigkeiten<br />

auf die ökologischen Funktionen der Böden <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf die konkreten Bodenpotenziale.<br />

Die Steuerung geschieht über die nähere Ausgestaltung von Nutzungsbefugnissen <strong>und</strong><br />

über das Setzen von Anreizen im Bereich Bodennutzung.<br />

Hierfür müssen die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Böden beurteilt werden.<br />

Die massgeblichen Korrelationen sind für die jeweiligen Zwecke greifbar <strong>und</strong> rational nachvollziehbar<br />

zu machen. Soll im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Ressource Boden steuernd<br />

in die Raumentwicklung eingegriffen werden, so ist im Besonderen auf die folgenden<br />

Punkte zu achten:<br />

1. Der Ressourcenplan dient dazu, das Ausmass der Gefährdung der Ressource Boden<br />

festzustellen <strong>und</strong> raumbezogene Gegenstrategien aufzubauen. Bodenpotenziale geben nach<br />

unserer Definition die Fähigkeit der Böden wieder, ökologische Funktionen wahrnehmen zu<br />

können. Die Datengr<strong>und</strong>lagen für den Ressourcenplan haben entsprechend Auskunft darüber<br />

zu geben, ob <strong>und</strong> in welchem Ausmass für die einzelnen Teilpotenziale im Laufe der<br />

Zeit Einbussen festzustellen oder zu erwarten sind. Das Nachhaltigkeitserfordernis verlangt<br />

ausserdem eine kontinuierliche Nachführung der Potenzialbuchhaltung.<br />

232 BGer 1P.570/2001 betreffend hobbymässige Pferdehaltung.<br />

233 BGE 127 I 103 E. 7c.<br />

134


Teil 2 Bodenschutz im rechtlichen <strong>und</strong> räumlichen Gesamtzusammenhang<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

2. Werden Anforderungen an die Raumnutzungen von Bodenqualitätsmerkmalen abhängig gemacht<br />

(z.B. um Gefährdungen zu vermeiden), so sind allgemeingültige Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

zu schaffen. Damit sollen Rechtsungleichheiten vermieden werden. Soweit es um das<br />

Ermitteln von Schwellenwerten <strong>und</strong> die dafür verwendeten analytischen Standards geht,<br />

sind die Regelungen als Ausführungsrecht zum Umweltschutz anzusehen <strong>und</strong> dementsprechend<br />

b<strong>und</strong>esrechtlich zu regeln. Für die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben wie z.B.<br />

Aufschüttungen sind jedoch neben den umweltschutzrechtlichen Vorgaben (im Beispiel:<br />

Verwendung von ausgehobenem Boden, Art. 7 Abs. 2 VBBo) auch raumplanerische denkbar<br />

(z.B. Restriktionen für Aufschüttungen auf Fruchtfolgeflächen um deren Qualität nicht<br />

zu beeinträchtigen).<br />

3. Für die Frage der Gefährdung von bestimmten, vorrangig zu schützenden Flächen ist in erster<br />

Linie auf jene Nutzungen Acht zu geben, die mit Blick auf die zu schützenden Bodeneigenschaften<br />

als kritisch einzustufen sind. Teilweise sind die in diesem Sinne schutzwürdigen<br />

Flächen bereits heute ausgeschieden (z.B. Gewässerschutzbereiche, Feuchtgebiete, Geotope,<br />

Fruchtfolgeflächen usw.).<br />

4. Böden, die bislang noch wenig belastet sind, sei dies mit Schadstoffen, sei dies mit Schadverdichtungen,<br />

verdienen die besondere Aufmerksamkeit des Ressourcenschutzes. Sie weisen<br />

die vergleichsweise höchsten natürlichen Teilpotenziale auf. Nutzungsänderungen sind<br />

auf solchen Böden aufmerksam zu verfolgen <strong>und</strong> nötigenfalls zu beeinflussen. Allerdings<br />

müssen hierfür diese Böden erst als solche bekannt sein. Wo keine gesamträumlichen Daten<br />

vorhanden sind, müssen unter Umständen zusätzliche Bodenkartierungen oder andere<br />

Raumbeobachtungen angestellt werden. Für eine grobe Erstbeurteilung kann auch auf<br />

Kenntnisse aus der Nutzungsgeschichte <strong>und</strong> auf die Erfahrung abgestellt werden. Massnahmenseitig<br />

ist zu prüfen, auf welcher rechtlichen Basis <strong>und</strong> mit welchen Mitteln auf solchen<br />

Flächen ein Ansteigen der Bodenbelastung vorbeugend verhindert werden kann.<br />

5. Allein mit dem Schutz jener Flächen, die ein besonders hohes Potenzial aufweisen, ist<br />

Nachhaltigkeit allerdings nicht gewährleistet. Die räumliche Festlegung von Bodeninanspruchnahmen<br />

auf Gr<strong>und</strong> der jeweiligen standörtlichen Gegebenheiten stellt ganz generell<br />

einen wichtigen Lenkungsbereich dar. In diesem Prozess kommt jeder Planungsebene<br />

eine besondere Funktion zu 234 . Die Einflüsse von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsabsichten auf die<br />

Regelungsfunktionen der Böden müssen von den jeweiligen Planungsträgern insoweit abgeschätzt<br />

werden können, als dies ihren Aufgabenbereich <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Entscheidungsfreiraum<br />

tangiert. Auf den einzelnen Ebenen (bzw. für die einzelnen Planungsetappen)<br />

müssen die Planungsträger insoweit über die notwendigen Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

verfügen, als ihre Festlegungen in den nachfolgenden Verfahren nicht mehr angefochten<br />

werden können, sich aber auf diese auswirken.<br />

Im Sinne dieser Bemerkungen ist gesamtschweizerischen Trends mit Vorteil auf der Ebene der<br />

Ausführungsgesetzgebung zu den verschiedenen b<strong>und</strong>esrechtlichen Regelungsbereichen zu begegnen.<br />

Im Zentrum steht hier die Frage nach dem Umgang mit der Ressource als solcher. Dauerbeobachtungen,<br />

welche die anthropogene Backgro<strong>und</strong>belastung <strong>und</strong> deren Entwicklung zu<br />

bestimmen versuchen (wie z.B. die Arealstatistik oder das NABO), geben Hinweise darauf,<br />

welche Einflüsse von der Summe der raumwirksamen Tätigkeiten grossräumig zu erwarten<br />

sind.<br />

Die Strategie zum Schutz der Ressource Boden ist auf Stufe Kanton Richtplaninhalt <strong>und</strong> sollte<br />

deshalb in allgemeiner Form auf kantonaler Ebene skizziert werden. Das beinhaltet nicht nur die<br />

räumliche Lokalisierung von besonders schutzwürdigen Böden, sondern insbesondere auch die<br />

Bestimmung der Koordinationstatbestände. Im Rahmen von Projektplanungen (z.B. Golfplät-<br />

234 Vgl. BGE 119 Ia 362 E. 4a.<br />

135<br />

135


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VII - Zusammenführen der Rechtsbereiche<br />

zen) kann dann die verfeinerte Massnahmenkoordination abgestuft auf die verschiedenen Realisierungsschritte<br />

erfolgen 235 . Es handelt sich hierbei um objektbezogene Anordnungen, die auf<br />

die besonderen räumlichen Gegebenheiten abzustimmen sind. Wo aber gr<strong>und</strong>sätzliche Bedenken<br />

gegenüber dem Vorhaben angemeldet werden müssen, sind diese nach Möglichkeit bereits<br />

auf Stufe Richtplan einzubringen.<br />

In der Schweiz haben zahlreiche Gemeinden damit begonnen, für die nachhaltige Entwicklung<br />

auf kommunaler Ebene im Sinne der „Agenda 21“ ein Leitbild für deren Umsetzung zu erarbeiten<br />

bzw. ein solches umzusetzen. Das Leitbild dient namentlich als Gr<strong>und</strong>lage für alle künftigen<br />

Planungen. Es erscheint als folgerichtig, auch Belange des Ressourcenschutzes in dieses<br />

Leitbild aufzunehmen, soweit kommunale Spielräume betroffen sind. Solche sind insbesondere<br />

in der Nutzungsplanung gegeben.<br />

235 Vgl. dazu Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003], Merkblatt Boden-<br />

schutz bei Golfanlagen.<br />

136<br />

136


Teil 3<br />

Konkretisierung<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

137<br />

137


VIII. Ausgewählte Beispiele<br />

Es werden im Folgenden drei Beispiele aufgegriffen, die veranschaulichen sollen, wie eine<br />

nachhaltige Planung des Umgangs mit der Ressource Boden konkretisiert bzw. erleichtert werden<br />

könnte. Als Beispiel für die übergeordnete strategische Planung auf B<strong>und</strong>esebene dient der<br />

Sachplan Fruchtfolgeflächen. Die regionale Ebene wird durch eine grossflächige Melioration<br />

repräsentiert, wo Aspekte des Landwirtschaftsrechts <strong>und</strong> des Naturschutzes mit den Aufgaben<br />

des Bodenschutzes koordiniert werden müssen. Die lokale Ebene wird durch den Umgang mit<br />

belasteten Familiengärten repräsentiert, denen im städtischen Umfeld wichtige soziale <strong>und</strong><br />

stadtökologische Funktionen zukommen.<br />

1. Ressourcenschutz durch Sachbereichsplanung:<br />

Das Beispiel Fruchtfolgeflächen<br />

1.1. Mit der Sicherung ausreichender Fruchtfolgeflächen verfolgte<br />

Ziele<br />

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen hat von Anfang an neben der Versorgungssicherheit auch den<br />

qualitativen Bodenschutz, die langfristige Erhaltung von geeignetem Landwirtschaftsboden, die<br />

Erhaltung von Grünflächen zwischen den Siedlungen, das Regenerationspotenzial der Landschaft<br />

<strong>und</strong> die Gesamtverteidigung als mit dem Sachplan zu unterstützende Ziele erklärt. Mit<br />

einer Reihe von anderen raumordnerischen Zielen sei er abzustimmen 236 .<br />

Seit Erlass der Sachplans haben sich die politischen Rahmenbedingungen stark verändert 237 . Die<br />

argumentative Basis der Zielsetzung musste neu überdacht werden. Lüscher 238 empfiehlt generell<br />

eine Anpassung der Zielsetzungen an die veränderten internationalen Rahmenbedingungen<br />

<strong>und</strong> eine breitere Abstützung in den verschiedenen Politikbereichen. Der Autor betont insbesondere<br />

die Irreversibilität der meisten Einflüsse, die mit einer ungenügenden Schliessung bzw.<br />

Berücksichtigung von Wasser-, Stickstoff- <strong>und</strong> Kohlenstoffkreisläufen einhergehen. Generell<br />

macht er auf den engen Zusammenhang zwischen der Nachhaltigkeit <strong>und</strong> dem Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

aufmerksam 239 . In diesem Lichte erscheint auch das ursprüngliche Ziel des Sachplans,<br />

die Ernährungssicherheit, alles andere als obsolet, ist doch die Schmälerung der Ernährungsbasis<br />

bei zunehmender Weltbevölkerung gr<strong>und</strong>sätzlich als riskant einzustufen 240 . Die langfristige<br />

Sicherung bzw. Erhaltung einer Mindestfläche an besten Böden, sei dies für Ackerbau<br />

oder Futterbauzwecke, ist aus dieser Sicht nach wie vor unabdingbar.<br />

Die Absicht, den Sachplan breiter abzustützen, ist zu begrüssen <strong>und</strong> aus planerischer Sicht wegen<br />

der Verflechtung der Politikbereiche geradezu unvermeidlich. Der B<strong>und</strong> hat seine raumwirksamen<br />

Tätigkeiten, zu denen der Sachplan FFF gehört, auf die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des<br />

RPG auszurichten. Als klarerweise auf langfristige Sicherung ausreichender Flächen angelegtes<br />

Instrument erhält der Sachplan eine zentrale Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes insgesamt. Er stellt das strategisch wichtigste b<strong>und</strong>espolitische Instrument<br />

zur Sicherung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden dar.<br />

236 EJPD (BRP) / EVD (BLW) [1992], Sachplan Fruchtfolgeflächen, S. 3.<br />

237 Für einen umfassenden Überblick vgl. C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolgeflächen, S. 46 ff..<br />

238 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen.<br />

239 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 27.<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

240<br />

C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 28 f.; C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolgeflächen,<br />

S. 102 f.<br />

139<br />

139


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Synergien sind dementsprechend zu nutzen. Sieht man beispielsweise die Sicherung der FFF als<br />

Teil der von Verfassung wegen ebenfalls auf Nachhaltigkeit auszurichtenden Landwirtschaftspolitik,<br />

dann wird der Sachplan zu einem wichtigen Element zur Erhaltung der Multifunktionalität<br />

der Landwirtschaft 241 . Dass nicht zuletzt auch aus diesem Gr<strong>und</strong> insbesondere ein<br />

Nachholbedarf in der Berücksichtigung der Anliegen des qualitativen Bodenschutzes besteht,<br />

wurde schon weiter vorne angemerkt 242 .<br />

Für die Planung sind aus rechtlicher Sicht allerdings noch weitere, in sich teilweise widersprüchliche<br />

Zielsetzungen massgeblich. Es stellt sich damit die Frage nach dem Stellenwert der<br />

Erhaltung von landwirtschaftlich wertvollen Böden, wenn diese Forderung im Widerspruch zu<br />

anderen planungsrechtlich relevanten Interessen steht.<br />

1.2. B<strong>und</strong>esgerichtliche Rechtsprechung<br />

Die Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichts zum planungsrechtlichen Umgang mit Fruchtfolgeflächen<br />

ist relativ reich. Dabei misst es nach eigenen Worten dem Gesichtspunkt des Kulturlandschutzes<br />

<strong>und</strong> damit auch der Fruchtfolgeflächensicherung in seiner Praxis „gr<strong>und</strong>sätzlich sehr<br />

grosses Gewicht“ zu 243 . Eine Gesamtschau der bisherigen Rechtsprechung ergibt ein etwas<br />

differenzierteres Bild.<br />

a) Ausscheidung von Bauzonen<br />

− In BGE 113 Ia 32 3b/ee spricht das B<strong>und</strong>esgericht von einem Gr<strong>und</strong>satz, man solle eher<br />

Hanglagen überbauen <strong>und</strong> ebene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung überlassen.<br />

− In BGE 114 Ia 371 E. 5d hat das B<strong>und</strong>esgericht unter Hinweis auf eine Anzahl unveröffentlichter<br />

Entscheide festgestellt, die „sich aufdrängende“ Frage, ob die Gr<strong>und</strong>stücke als Fruchtfolgefläche<br />

zu sichern seien, müsse geprüft werden, <strong>und</strong> dies obschon der Sachplan FFF damals<br />

noch gar nicht in Kraft war.<br />

− In BGE 115 Ia 350 E. 3f hat sich am Augenschein aufgr<strong>und</strong> von Bodenproben ergeben, „dass<br />

es sich im betroffenen Gebiet um sehr durchlässigen Boden handelt, der wenig tiefgründig<br />

<strong>und</strong> ab 30 cm Tiefe bereits sehr kieshaltig ist. Er wird von Fachleuten landwirtschaftlich als<br />

nicht sehr günstig bezeichnet, da er schnell austrockne. Immerhin wächst Mais <strong>und</strong> z. B. auch<br />

Winterweizen gut darauf. Als Schlussfolgerung ergab sich am Augenschein, dass dieser Boden<br />

zwar nicht von sehr guter landwirtschaftlicher Qualität ist, dass er aber klar ackerfähig<br />

<strong>und</strong> damit gr<strong>und</strong>sätzlich als Fruchtfolgefläche geeignet ist.“ Das B<strong>und</strong>esgericht hat bef<strong>und</strong>en,<br />

dem Anliegen, genügende Fruchtfolgeflächen zu sichern, dürfe im Rahmen der gesamthaften<br />

Abwägung trotz der geringen Bodenqualität ein erhebliches Gewicht beigemessen werden.<br />

Im konkreten Fall war dies allerdings nicht ausschlaggebend. Von der Lage her stiessen die<br />

Gr<strong>und</strong>stücke an bereits gewerblich genutztes Land an <strong>und</strong> waren erheblichen Verkehrsimmissionen<br />

ausgesetzt. Weil die Vorgeschichte völlig auf eine Einzonung des Gebietes ausgerichtet<br />

war <strong>und</strong> bei allen Beteiligten entsprechende Erwartungen entstehen liess, insbesondere<br />

die Erschliessungsplanung für das fragliche Gebiet schon weit fortgeschritten <strong>und</strong> die Gemeinde<br />

bereits Eigentümerin der vorgesehenen Strassenflächen war, waren die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

einzuzonen.<br />

− In BGE 115 Ia 361 E. 3f/bb wurde das Begehren um Einzonung abgelehnt. Hier hat sich am<br />

Augenschein ergeben, „dass es sich bei der streitigen Parzelle um Land von guter Bodenqua-<br />

241 Zu den Nachhaltigkeitsaspekten der Multifunktionalität vgl. C. Zeindler [2001], Sachplan Fruchtfolge-<br />

flächen, S. 96 f., Tabelle 14-3.<br />

242 Siehe Kap. I, Abschnitt 2.3; Kap. II, Abschnitt 1.2.<br />

243 BGE 115 Ia 358 E. 3f/bb; 115 Ia 350 E. 3f/bb; 114 Ia 371 E. 5d mit Hinweisen.<br />

140<br />

140


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

lität handelt, das für die Landwirtschaft im allgemeinen <strong>und</strong> als Fruchtfolgefläche im speziellen<br />

gut geeignet ist.“ Dazu kam, dass das Gebiet landschaftlich relativ exponiert war <strong>und</strong><br />

die Parzelle am Rande eines Naherholungsgebietes lag. Zwar wurde auch hier im Vorfeld auf<br />

eine Einzonung hingearbeitet, die Bemühungen <strong>und</strong> Planungen erstreckten sich aber auf eine<br />

wesentlich kürzere Zeitspanne als im vorangehenden Entscheid <strong>und</strong> es gab betreffend Strassennetzplan<br />

<strong>und</strong> generellem Kanalisationsprojekt Vorbehalte. Den Ausschlag gaben hier die<br />

für den Landschaftsschutz <strong>und</strong> die Sicherung hinreichender Fruchtfolgeflächen sprechenden<br />

Gründe.<br />

− Nach einem in LGVE-1991 II 1 S. 129 zitierten Entscheid hat das B<strong>und</strong>esgericht in einem<br />

nicht publizierten Urteil vom 12. Februar 1991 die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes<br />

zu den übergeordneten, vom Kanton zu sichernden Interessen gezählt, bei denen die<br />

Überprüfung der Ortsplanung durch die kantonale Beschwerdeinstanz entsprechend weit auszugreifen<br />

habe (Erw. 3a).<br />

− Auch in BGE 118 Ia 151 E. 7b sprach sich das B<strong>und</strong>esgericht für den Vorrang der öffentlichen<br />

Interessen an der Freihaltung des Areals als Erholungs- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiet<br />

sowie als landwirtschaftlich ausgezeichnet nutzbares Land aus. Auch dieses Gebiet lag in einem<br />

ehemaligen Baulandumlegungsperimeter.<br />

Fazit:<br />

Im Rahmen der Neuausscheidung von Bauzonen bekommt die Aufgabe des Kulturlandschutzes<br />

<strong>und</strong> hier insbesondere die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen einen relativ hohen Stellenwert.<br />

Dabei kann die Qualität der betroffenen Böden in beschränktem Umfang eine Rolle<br />

spielen.<br />

b) Notwendigkeit einer landwirtschaftlichen Betriebsführung?<br />

Nach Art. 30 RPV haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die FFF den Landwirtschaftszonen<br />

zugeteilt werden. Hin <strong>und</strong> wieder taucht die Frage auf, inwieweit Fruchtfolgeflächen auch tatsächlich<br />

landwirtschaftlich bewirtschaftet werden sollen.<br />

− In BGE 116 Ib 131 musste sich das B<strong>und</strong>esgericht damit befassen, wie der Grad der<br />

Bodenabhängigkeit eines Gartenbaubetriebs zu bestimmen sei. Eine Regel, die auf das Verhältnis<br />

der unter Glas bewirtschafteten Flächen zu den Freilandflächen abstellt, bringe grosse<br />

Nachteile mit sich. Ein solches „Prozentkriterium“ sei durch Landzukäufe weithin beeinflussbar.<br />

Unter anderem werde damit der Landwirtschaft unnötig wertvolles Kulturland entzogen,<br />

nicht selten Land mit Fruchtfolgeflächenqualität (E. 3c/bb). Dieses Land werde vielfach<br />

nur einer extensiven Nutzung zugeführt (was offenbar als Nachteil gewertet wurde).<br />

− In BGE 117 Ib 270 4b hält das B<strong>und</strong>esgericht fest, die Sicherung der Existenzfähigkeit<br />

kleinerer Landwirtschaftsbetriebe diene auch den Zielen des Raumplanungsrechts. Wenn sich<br />

aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Aufstockung aufdrängt, weil sonst die landwirtschaftliche<br />

Existenzgr<strong>und</strong>lage nicht gesichert wäre, so kann der Umstand, dass Teile des vom<br />

Betriebsinhaber genutzten Ackerlandes zu den geschützten Fruchtfolgeflächen gehören, das<br />

Interesse an einer massvollen Aufstockung offenbar unterstützen (hier: bodenunabhängige<br />

Trutenmast),<br />

− Die Zuweisung von r<strong>und</strong> 11 ha Land am Stadtrand von Bern zur Landwirtschaftszone stand<br />

in ZBl 1994 139 E. 6b zur Debatte. Die Böden haben zum grössten Teil Fruchtfolgeflächenqualität.<br />

Das Gut reicht nach einem Gutachten zur Sicherung einer landwirtschaftlichen<br />

Existenz nur knapp aus. Nach Meinung des B<strong>und</strong>esgerichts ist dies allerdings unmassgeblich,<br />

wie es auch nicht auf den baulichen Zustand der zugehörigen Gebäude ankommen kann. Die<br />

Landwirtschaftszone habe über die rein agrarpolitische hinaus weitere, bodenmarkt-, siedlungs-<br />

<strong>und</strong> umweltpolitische Zielsetzungen. Sie hat auch landwirtschaftlich nur bedingt geeignete<br />

Landschaften freizuhalten.<br />

141<br />

141


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Fazit:<br />

Die Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzung einer FFF ist zwar nicht erforderlich,<br />

wohl aber zu begrüssen. Ausschlaggebende Bedeutung kommt dem Kriterium allerdings nicht<br />

zu.<br />

c) Verhältnis zur Waldnutzung<br />

In BGE 112 Ib 564 E. 6d musste das B<strong>und</strong>esgericht entscheiden, ob für ein Sportzentrum<br />

Landwirtschaftsland oder allenfalls gar Wald in Anspruch genommen werden darf. Es wurde<br />

zwar festgehalten, in der Regel seien die allgemeinen landwirtschaftlichen Interessen weniger<br />

hoch zu gewichten als der vom Gesetzgeber angeordnete strenge Schutz der Wälder. Hier aber<br />

sei das in Frage stehende Land Teil der Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> nach einhelliger Meinung sowohl<br />

für den Anbau von Gemüse <strong>und</strong> Obst, wie auch für den Feldanbau <strong>und</strong> die Getreideproduktion<br />

sehr gut geeignet. Es handle sich um tiefgründiges, flaches <strong>und</strong> fruchtbares Land, das<br />

auch dank des Klimas, welches schnelles Wachstum <strong>und</strong> hohe Erträge begünstigt, zu den besten<br />

Terrains des Tessins, ja der Schweiz. Damit gehe der Schutz des Agrarlandes dem Walderhaltungsgebot<br />

vor, es sei zulässig, für die Sportanlage eine Rodungsbewilligung zu erteilen.<br />

Fazit:<br />

Das Interesse an der Sicherung ausreichender FFF erreicht in der Interessenabwägung im Allgemeinen<br />

nicht das Gewicht des Walderhaltungsgebots. Die Qualität der in Anspruch genommenen<br />

Flächen bleibt aber beachtlich <strong>und</strong> kann in Einzelfällen zu Gunsten der Erhaltung von<br />

FFF entscheiden, insbesondere dann, wenn der Kanton ohnehin knapp an solchen Flächen ist.<br />

d) Natur der Fruchtfolgeflächenplanung<br />

− Nach BGE 121 II 72 E. 3 handelt es sich beim gesetzlich geregelten Schutz von Fruchtfolgeflächen<br />

um ein „mehr raumplanungsrechtlich gefärbtes Vorbringen“. Der umweltrechtliche<br />

Bezug sei „weniger deutlich". Bei der Überprüfung von Sondernutzungsplänen sei es aber<br />

nötig, raumplanerische <strong>und</strong> in einem weiten Sinn verstandene umweltrechtliche Aspekte gemeinsam<br />

zu prüfen <strong>und</strong> widerstreitende Interessen umfassend gegeneinander abzuwägen.<br />

− BGE 120 Ia 56 hält sodann fest, dass es sich beim Genfer Plan zur Sicherung von<br />

Fruchtfolgeflächen nicht um einen Nutzungsplan handle. Die Gr<strong>und</strong>eigentümer, die sich gegen<br />

die Aufnahme ihrer Gr<strong>und</strong>stücke in den Fruchtfolgeflächenplan wehrten, waren deshalb<br />

in ihren Nutzungsinteressen nicht tangiert (die Eigentümer begründeten ihre Beschwerde damit,<br />

die auf einer ehemaligen Kiesgrube befindlichen Gr<strong>und</strong>stücke seien landwirtschaftlich<br />

nicht nutzbar). Der vom Regierungsrat angenommene Plan sei lediglich eine Aufstellung der<br />

Fruchtfolgeflächen, allerhöchstens ein Inventar der von den Gemeinden erstellten Übersichten<br />

<strong>und</strong> ihrer kartographischen Umsetzung <strong>und</strong> tangiere die Nutzungszuweisung nicht.<br />

Fazit:<br />

FFF sind keine Schutzzonen. Ob die kantonale Umsetzung des Sachplans gesamträumlich der<br />

erforderlichen Bodenqualität tatsächlich Rechnung trägt kann vom B<strong>und</strong>esgericht nicht überprüft<br />

werden. Eine Prüfung ist höchstens akzessorisch im Rahmen einer Nutzungsplanänderung<br />

denkbar; sie ist dann auf das konkret in Frage stehende Gr<strong>und</strong>stück beschränkt.<br />

e) Raumgreifende Projekte von öffentlichem Interesse<br />

Im Bereich von räumlich ausgedehnten Projekten wird der Frage, ob FFF betroffen seien, in der<br />

b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung bislang eher wenig Beachtung geschenkt.<br />

− In BGE 113 Ib 340 E.4b ging es um die Abwägung des Interesses an einer Revitalisierung<br />

(Überflutung) eines BLN-Gebietes gegenüber dem Interesse an einer hinreichenden Wasserversorgung.<br />

Die Tatsache, dass von der Überflutung auch Land betroffen wäre, das der Kan-<br />

142<br />

142


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

ton Bern zur Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen benötigt, wurde lediglich beiläufig erwähnt.<br />

− BGE 124 II 146 E. 6d/cc befasste sich mit der Eisenbahn-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist.<br />

Hier wurde gar festgestellt, dass „die Interessen der Landwirtschaft bei einem Verzicht auf<br />

den Ösch-Önz-Tunnel trotz unumgänglichen Verlusten an Kulturland bzw. Fruchtfolgeflächen<br />

hinreichend gewahrt werden. Im eingeleiteten Landumlegungsverfahren ist der Anspruch<br />

auf wertgleichen Realersatz verfassungsrechtlich garantiert.“ Durch eine optimale Arrondierung<br />

der landwirtschaftlich genutzten Parzellen könne weiterhin eine effiziente Bewirtschaftung<br />

ermöglicht werden.<br />

Fazit:<br />

Innerhalb der öffentlichen Interessen gilt der Schutz der FFF als Ausdruck allgemeiner landwirtschaftlicher<br />

Interessen, die nötigenfalls anderen standortbezogenen öffentlichen Interessen<br />

weichen müssen. Die raumspezifische Bedeutung der FFF für die Bodenpotenziale wird nicht<br />

erwähnt.<br />

1.3. Nachholbedarf im Ressourcenschutz<br />

Die vorstehende Analyse der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass die Bedeutung der<br />

FFF im Kontext der räumlichen Interessen durchaus als relativ hoch anerkannt wird. Die Zeiträume,<br />

in denen gedacht wird, sind allerdings raumplanungsrechtliche Zeiträume (10 bis 20<br />

Jahre). Eine längerfristige Sichtweise, wie sie der Nachhaltigkeit zugr<strong>und</strong>e liegt, ist nicht erkenntlich.<br />

Was die Qualifikation der Fruchtfolgeflächen angeht, so wird in der Literatur die<br />

Meinung geäussert, es handle sich nicht um ein direktes b<strong>und</strong>esrechtliches Verbot der Inanspruchnahme.<br />

Die Schonung von Fruchtfolgeflächen stelle einen „blossen, wenn auch zentralen<br />

Planungsgr<strong>und</strong>satz“ dar, der es zulässt, solche Flächen ausnahmsweise für andere Zwecke zu<br />

beanspruchen 244 . Darauf ist zurückzukommen.<br />

Zunächst lässt die Reduktion des Anliegens der Fruchtfolgeflächensicherung auf einen blossen<br />

Planungsgr<strong>und</strong>satz es erst recht als schmerzlich empfinden, dass deren Bedeutung in der allgemeinen<br />

Wahrnehmung auf den quantitativen Aspekt reduziert bleibt. Werden planerische<br />

Abwägungen zugelassen, so müsste die Qualität der betroffenen Flächen eine umso grössere<br />

Rolle spielen. Die b<strong>und</strong>esgerichtliche Praxis hat immerhin Ansätze in diese Richtung aufgezeigt.<br />

Man kann aber von den Gerichten nicht erwarten, dass sie alle Versäumnisse der Planungsbehörden<br />

nachholen. Dies hat auch damit zu tun, dass in Planungsfragen die Zuständigkeit<br />

bzw. der Autonomiebereich der Planungsträger auf den verschiedenen Staatsstufen (B<strong>und</strong>,<br />

Kanton, Gemeinde) verteilt ist <strong>und</strong> entsprechend zu respektieren ist. Insbesondere<br />

− ist das B<strong>und</strong>esgericht „weder Oberplanungsbehörde noch Aufsichtsinstanz“ 245 . Es kann schon<br />

auf Gr<strong>und</strong> der Gewaltenteilung nur bezogen auf den konkreten Fall urteilen <strong>und</strong> ist bei seiner<br />

Urteilsfindung auf den Streitgegenstand beschränkt. Seine Überprüfungsbefugnis reicht nicht<br />

weiter als das, was im angefochtenen Entscheid alles Teil der materiellen Koordination war<br />

oder hätte sein müssen.<br />

− kann eine Partei nur insoweit eine Verletzung des Koordinationsgebotes geltend machen, als<br />

sie für sich ein besonderes Interesse daraus ableiten kann.<br />

− Darüber hinaus auferlegt sich das B<strong>und</strong>esgericht bei der Prüfung von Rechtsfragen überall da<br />

eine „gewisse Zurückhaltung“, wo es zur Überzeugung gelangt, dass die Vorinstanz zur um-<br />

244 R. Muggli [2002], Teilrevision RPG, S. 614 unter Hinweis auf B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung, Ausscheidung<br />

von Zonen nach Art. 16a Abs. 3 RPG in Verbindung mit Art. 38 RPV, Leitgerüst Interessenabwägung,<br />

Bern 2001.<br />

245 BGE 129 II 331 E. 3.2.; BGE 124 II 146 E. 3c; BGE 118 Ib 206 E. 10.<br />

143<br />

143


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

144<br />

fassenden Beurteilung des Falles besser geeignet ist. Dies ist regelmässig bei der Würdigung<br />

besonderer örtlicher, technischer oder persönlicher Verhältnisse der Fall 246 .<br />

Die ohnehin schon schwierige Überprüfung der Einhaltung von Zielnormen <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

247 wird durch solche Rahmenbedingungen zusätzlich eingeengt. Unter solchen Voraussetzungen<br />

ist es beispielsweise nicht weiter verw<strong>und</strong>erlich (aber dennoch unzutreffend), dass<br />

die FFF mehr oder weniger ausschliesslich als landwirtschaftliches Anliegen gesehen werden,<br />

fallweise ergänzt um die damit verb<strong>und</strong>ene landschaftsschützende Wirkung.<br />

Lässt somit die Praxis die in Abschnitt 1.1 geforderte breitere Sicht der Funktion von Fruchtfolgeflächen<br />

vermissen, so sollte dies durch eine entsprechende Ausgestaltung des Planungsverfahrens<br />

korrigiert werden. Das Bewusstsein um die Störungsanfälligkeit von Stoffkreisläufen <strong>und</strong><br />

um die Empfindlichkeit von Böden gegenüber zu intensiver Nutzung hat grössere Chancen,<br />

verwaltungsintern auch ausserhalb der Umweltschutzfachstellen beachtet zu werden, wenn die<br />

Rücksichtnahme institutionalisiert wird. Die Umsetzung auch des qualitativen Schutzes der FFF<br />

muss entsprechend stufengerecht gewährleistet werden <strong>und</strong> die korrekte Erfüllung dieser Pflicht<br />

von den Plangenehmigungs- <strong>und</strong> den Aufsichtsbehörden auch eingefordert werden 248 . Klarere<br />

Zielvorgaben durch den B<strong>und</strong>, die den Sachplan FFF als Teil einer der Nachhaltigkeit verpflichteten<br />

B<strong>und</strong>esplanung ausweisen, könnten hier gute Vollzugshilfe leisten.<br />

1.4. Sachplan FFF als Teil des Ressourcenplans<br />

Den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen kommt für sich alleine keine absolute Bedeutung zu. Sie stellen vielmehr<br />

Zielvorstellungen, Wertungshilfen <strong>und</strong> Entscheidungskriterien dar, die bei den raumwirksamen<br />

Tätigkeiten von B<strong>und</strong>, Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden, wie z.B. bei der Schaffung <strong>und</strong> Revision<br />

von Nutzungsplänen, zu beachten sind. Sie verlangen eine umfassende Berücksichtigung<br />

<strong>und</strong> Abwägung 249 . Auch wenn die Praxis weiterhin die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen<br />

als „blosse“ Konkretisierung eines Planungsgr<strong>und</strong>satzes ansieht, so kann sie doch nicht umhin,<br />

die Beweggründe für die Sicherung der FFF in die Überlegungen einzubeziehen. Insbesondere<br />

aber müssen sich die zuständigen Behörden bewusst sein, dass die Ausweisung der minimalen<br />

kantonalen Flächenanteile nicht verhandelbar ist. Ein Unterschreiten der Quote setzt eine Änderung<br />

des Sachplans voraus.<br />

Unter Einbezug der Endlichkeit des Raumes kann dies längerfristig nur bedeuten, dass die planerischen<br />

Zielvorgaben faktisch Interventionsschwellen gleichzusetzen sind: Die Inanspruchnahme<br />

von Fruchtfolgeflächen muss andernorts kompensiert werden 250 . Da ist es beunruhigend,<br />

wenn C. Lüscher im Synthesebericht zur Befragung der Kantone über die Umsetzung des Sachplans<br />

zum Schluss kommt, die Raumplanungsämter wüssten über den Zustand der Bodenfruchtbarkeit<br />

der Böden nicht Bescheid. Eine engere Zusammenarbeit der Bodenschutzfach-<br />

246<br />

Vgl. vorn Fussnote 171 mit Hinweisen. Zum Ganzen vgl. M. Wirthlin [2001], Legalitätsprinzip im<br />

Planungs- <strong>und</strong> Baurecht.<br />

247 Ausführlich dazu T. Nüssle [2005], Demokratie in der Nutzungsplanung, S. 86 ff.<br />

248 Zudem verlangt Art. 33 RPG Abs. 3 Bst. b vom kantonalen Recht, dass es die volle Überprüfung<br />

durch wenigstens eine Beschwerdebehörde gewährleistet. Das impliziert auch die Kontrolle der Ermessensausübung<br />

auf Unangemessenheit (Zweckmässigkeit). Dabei hat die Beschwerdeinstanz so weit auszugreifen,<br />

dass die übergeordneten, vom Kanton zu sichernden Interessen einen angemessenen Platz erhalten<br />

(BGE 127 II 238 E. 3 b/aa).<br />

249 BGE 115 Ia 350 E. 3d; 114 Ia 364 E. 4 mit weiteren Hinweisen.<br />

250<br />

C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 9 ff: Der Spielraum der Kantone ist enger geworden.<br />

144


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

stellen mit den Raumplanungs- <strong>und</strong> Landwirtschaftsämtern sei deshalb dringend 251 . Aus der<br />

Sicht des Ressourcenschutzes stimmt es besonders bedenklich, dass 252<br />

− es Kantone gibt, die heute nicht genau über den Stand der Ausdehnung bzw. den laufenden<br />

Verbrauch an FFF Bescheid wissen<br />

− die Reserve an FFF, die über die kantonal zu reservierende Mindestfläche hinaus geht, in fast<br />

allen Kantonen rückläufig oder schon gar nicht mehr vorhanden ist<br />

− Verluste gelegentlich mit Böden geringerer Qualität ausgeglichen wurden.<br />

Tatsächlich sehen sich einige Kantone schon jetzt mit dem Problem konfrontiert, bereits heute<br />

oder auf absehbare Zeit hinaus nicht mehr über qualitativ ausreichende Flächen zu verfügen.<br />

Vorstösse, die darauf abzielten, unter den Kantonen entsprechende Flächen „abzutauschen“<br />

fanden in der Vernehmlassung allerdings keine Resonanz.<br />

Wird die Begründung für die Fruchtfolgeflächen in Richtung Nachhaltigkeit ausgedehnt, so<br />

trifft sich das mit dem Anliegen des Ressourcenplans. In dieselbe Richtung geht der Vorschlag<br />

von Lüscher, die (informelle) interdepartementale Arbeitsgruppe FFF aufzuwerten <strong>und</strong> zumindest<br />

um den Aspekt Bodenschutz/Landschaft, d.h. um eine Vertretung aus dem B<strong>und</strong>esamt für<br />

Umwelt, Wald <strong>und</strong> Landschaft, BUWAL, zu ergänzen <strong>und</strong> allenfalls auch Kantonsvertreter (als<br />

Vertreter des Vollzugs) beizuziehen. Auf diese Art können die Anliegen schon auf Ebene Sachplan<br />

miteinander verknüpft werden, was ein ganzheitliches Bild der Nachhaltigkeitswirkungen<br />

der Fruchtfolgeflächen erlaubt. Als solches wird es Teil des Ressourcenplans.<br />

In dieselbe Richtung geht auch die Forderung an den B<strong>und</strong>, er solle klar festlegen, wie die<br />

Kantone spezielle Nutzungen innerhalb der FFF zu behandeln haben. Gemeint sind hier Nutzungen<br />

wie Intensivlandwirtschaftszonen, Abbauzonen, Wege, Rekultivierungen, Golfplätze,<br />

Hochstamm- <strong>und</strong> Intensivobstanlagen, Reben. Hier herrsche grosse Unsicherheit unter den<br />

Kantonen. Der breite Bezug zu den verschiedenen Nutzungskategorien greift die Problematik<br />

des Einflusses von Nutzungen auf Bodenpotenziale auf <strong>und</strong> sollte sich dementsprechend – aus<br />

Gründen des sachverhaltlichen Zusammenhangs – seinerseits nicht wieder auf einzelne Aspekte<br />

beschränken, sondern in die Gesamtbetrachtung der nachhaltigen Sicherung von Bodenpotenzialen<br />

eingebettet sein.<br />

Aus all dem wird ersichtlich, dass die Fluchtfolgeflächen mehr sind als ein Planungsgr<strong>und</strong>satz.<br />

Sie sind die Konkretisierung einer Sachaufgabe, mithin selbst ein Planungsergebnis, das es umzusetzen<br />

gilt. Insbesondere Bodenkarten <strong>und</strong> daraus abgeleitete Boden-Teilpotenziale eignen<br />

sich dazu, den Umgang mit Fruchtfolgeflächen auch in jenen Bereichen zu versachlichen <strong>und</strong> zu<br />

objektivieren, die normalerweise nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sind. Das<br />

gilt z.B. für die flächendeckende Stimmigkeit einer Planung. Und das gilt insbesondere für den<br />

kantonalen Fruchtfolgeflächenplan selbst.<br />

Die angestrebte breitere Begründung des Sachplans FFF hat in diesem Lichte direkte Auswirkungen.<br />

Beispielsweise erlaubt sie es dem B<strong>und</strong>esrat als Träger des Sachplans <strong>und</strong> zugleich<br />

Plangenehmigungsinstanz für die Richtpläne von den Kantonen zu verlangen, sie sollen im<br />

Richtplan aufzeigen, wie die Sicherung der FFF nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer<br />

Hinsicht im kantonalen Planungsprozess verfahrensmässig garantiert wird.<br />

251 C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 15 f.<br />

252 Zum folgenden C. Lüscher et al. [2003], 10 Jahre Fruchtfolgeflächen, S. 11 f.<br />

145<br />

145


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

1.5. Relevante Aufgabenbereiche des Ressourcenplans<br />

Im Zusammenhang mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen ergeben sich gr<strong>und</strong>sätzlich zwei relevante<br />

Aufgabenbereiche des Ressourcenplans. Zum einen ist es das Ausscheiden <strong>und</strong> Klassieren<br />

von Fruchtfolgeflächen, zum anderen sind Veränderungen innerhalb ausgeschiedener Furchtfolgeflächen<br />

zu beurteilen. Diese Aufgaben sind zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen aufgeteilt.<br />

Die Raumplanungsverordnung sieht ein Ausscheiden von Fruchtfolgeflächen mit Blick auf die<br />

klimatischen Verhältnisse, auf die Beschaffenheit des Bodens sowie auf die Geländeform vor<br />

(Art. 26). Die Beschaffenheit des Bodens wird dabei mit dessen Bearbeitbarkeit sowie dessen<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt umschrieben. Eine ausgearbeitete Methode zur Ausscheidung<br />

<strong>und</strong> Klassierung von FFF aufgr<strong>und</strong> von Bodenkartierungen liegt in J. Brunner et al. [1997] vor.<br />

Sowohl aus der Raumplanungsverordnung (RPV) als auch mit der erwähnten Ausscheidungsmethode<br />

ergeben sich direkte Anknüpfungspunkte zum Ressourcenplan Boden. Die Ausscheidungs-<br />

<strong>und</strong> Klassierungsmethode nach Brunner et al. sieht unter anderem eine Beurteilung der<br />

Regelungspotenziale der Böden für Nährstoffe <strong>und</strong> Wasser vor. Sie bezieht sich damit direkt auf<br />

die Anforderungen der RPV. Zugleich kann sie dem Ressourcenplan Boden im Hinblick auf die<br />

Bewertung des Lebensraumpotenzials von Böden für Standorte von Kulturpflanzen dienen (Anhang<br />

1).<br />

Zur Methode des Ausscheidens von FFF bemerkt Lüscher, dass vielerorts noch auf die Einschätzung<br />

von Fachpersonen ohne das Vorhandensein genügender Gr<strong>und</strong>lagen in Form von Bodenkarten<br />

abgestellt wird. Es wird deshalb empfohlen, zur Ausscheidung <strong>und</strong> Sicherung der<br />

FFF die notwendigen Datengr<strong>und</strong>lagen zu schaffen. Diese Forderung ist aus Sicht des Ressourcenplanes<br />

Boden zu unterstützen.<br />

Häufig entstehen Nutzungskonflikte aus der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen für Bauten<br />

<strong>und</strong> Anlagen (Golfplätze, Intensivlandwirtschaft <strong>und</strong> andere landwirtschaftliche Bauten).<br />

Die vorgesehenen Änderungen sind zu bewerten. Das vom B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung 1995<br />

veröffentlichte Merkblatt zum Vollzug des Sachplanes Fruchtfolgeflächen 253 sieht eine dreistufige<br />

Klassierung veränderter FFF im Hinblick auf deren Rückführbarkeit vor. Darin werden FFF<br />

dann als rückführbar betrachtet, wenn eine vollwertige ackerbauliche Nutzung innerhalb von<br />

maximal 2 Jahren wieder ermöglicht werden kann. Beispielsweise können Teile von Golfanlagen<br />

in diese Kategorie fallen. Auf bedingt rückführbaren Flächen muss eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung als FFF nach maximal 10 Jahren wieder ermöglicht werden. Als Beispiel dienen hier<br />

rekultivierte Materialabbaustellen. Rückführbare sowie bedingt rückführbare Flächen können<br />

am kantonalen Mindestumfang von FFF angerechnet werden. Als dritte Kategorie werden nicht<br />

rückführbare Flächen, also beispielsweise überbaute Bereiche, bezeichnet.<br />

Bei der Beurteilung, welche Einflüsse auf FFF zugelassen werden können, bestehen teilweise<br />

kantonale Unterschiede. So ist die Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen, insbesondere<br />

solche mit Gewächshäusern, innerhalb von FFF in einigen Kantone möglich, in anderen<br />

nicht. Solche Schwierigkeiten der Beurteilung von Eingriffen haben zweierlei Wurzeln: Zum<br />

einen sind es Unklarheiten bei der Anforderungen, welche an FFF gestellt werden, zum anderen<br />

aber sind es auch Unsicherheiten in Bezug auf die Beurteilung von Eingriffen. Um ihnen zu begegne,<br />

kann das hier empfohlene Vorgehen, nämlich die Einflüsse der verschiedenen Nutzungen<br />

auf den Boden aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Potenzialveränderungen zu beurteilen (Kapitel<br />

VI <strong>und</strong> hinten Kapitel IX <strong>und</strong> X Abschnitt 2), von Vorteil sein: Es macht den Einfluss auf die<br />

Teilpotenziale sichtbar. Zu diesen Teilpotenzialen zählt auch das Lebensraumpotenzial von Böden<br />

im Bezug auf deren Eignung als Standort für Kulturpflanzen (vgl. Anhang 1).<br />

253 EJPD (BRP) [1995], Merkblatt Fruchtfolgeflächen.<br />

146<br />

146


2. Koordination im Rahmen eines Grossprojekts:<br />

Das Beispiel Melioration Boswil<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

2.1. Ziel <strong>und</strong> Zweck von Meliorationen nach heutigem Verständnis<br />

Meliorationsprojekte dienten lange Zeit vorwiegend der Verbesserung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzbarkeit des Bodens. Durch den verstärkten Einbezug umweltpolitischer Gesichtspunkte in<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Raumplanung drängte sich auch eine Neuformulierung der Zielsetzungen<br />

moderner Meliorationsprojekte auf. Diese wurden 1993 im Leitbild „Moderne Melioration“ 254<br />

entworfen. Danach soll eine moderne Melioration optimale Strukturen zur Gestaltung <strong>und</strong> Förderung<br />

des ländlichen Raumes schaffen, <strong>und</strong> zwar betreffend<br />

− die Landwirtschaft,<br />

− die Schutzbereiche (Umwelt-, Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschaft- <strong>und</strong> Tierschutz) sowie<br />

− weitere Bereiche der Raumnutzung.<br />

Besondere Bedeutung kommt bei Meliorationsprojekten dem Umstand zu, dass die Berücksichtigung<br />

sowohl des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes als auch des Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutzes<br />

nicht nur je aus eigenem Recht, sondern auch im Hinblick auf die Zielsetzungen der nachhaltigen<br />

Landwirtschaft gefordert sind. In der Broschüre zum Leitbild 255 wird in diesem Zusammenhang<br />

direkt auf die unverzichtbaren Aufgaben des Bodens für das pflanzliche, tierische <strong>und</strong><br />

menschliche Leben hingewiesen. Bezug genommen wird namentlich auf die Lebensraum-, die<br />

Produktions- <strong>und</strong> die Regelungsfunktion des Bodens. Es wird zudem auf mögliche Gefährdungen<br />

durch Verschmutzung, Erosion oder Verdichtung hingewiesen <strong>und</strong> verlangt, dass Gesamtprojekte<br />

immer auch die Ziele des Bodenschutzes berücksichtigen sollen.<br />

In der 1998 erschienenen Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ 256<br />

wurden die im Leitbild formulierten Gr<strong>und</strong>sätze konkretisiert <strong>und</strong> es wurden Vorschläge betreffend<br />

Umfang <strong>und</strong> Realisierung zeitgemässer Meliorationsprojekte ausgearbeitet. Diese Wegleitung<br />

enthält ebenfalls Hinweise auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Bodenschutzanliegen.<br />

Empfohlen wird eine möglichst optimale Ausnutzung von Synergien zwischen Natur-,<br />

Landschafts-, Gewässer- <strong>und</strong> Bodenschutz. Als Ansatzpunkt für eine Konkretisierung dieser<br />

Forderungen kann die Befürwortung des Einbezugs ökologischer Aspekte in die Bodenbewertung<br />

(Bonitierung) gesehen werden 257 . Vorbelastungen, Nutzungseignungen oder<br />

Erosionsanfälligkeit könnten in diesem Zusammenhang durchaus stärker gewichtet werden.<br />

Schon das Leitbild hält fest, dass die bisherigen Bewertungsansätze deshalb überarbeitungsbedürftig<br />

seien, weil sie allein auf landwirtschaftlichen Gesichtspunkten beruhen.<br />

Im Zuge eines Meliorationsprojektes wird ein breites Spektrum von Massnahmen geplant <strong>und</strong><br />

umgesetzt. Diese erstrecken sich von der Güterzusammenlegung über die Renaturierung von<br />

Gewässern, das Vernetzen von Landschaftselementen, den Wegebau, die Be- oder Entwässerungsmassnahmen,<br />

das Erstellen oder die Sanierung von Infrastrukturanlagen bis hin zu landwirtschaftlichen<br />

Hochbauvorhaben. Viele dieser Handlungen können durch Beiträge des B<strong>und</strong>es<br />

unterstützt werden. Direkte Auswirkungen auf den Boden können sich insbesondere aus den<br />

Bauprojekten ergeben (z.B. Wegebau, Renaturierung von Gewässern). Aber auch durch die<br />

Neugestaltung von Eigentums- <strong>und</strong> Nutzungsverhältnissen werden nutzungsbedingte Einflüsse<br />

auf den Boden langfristig in bedeutendem Mass mitbestimmt.<br />

254<br />

Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen,<br />

S. 3 ff., 18 ff.<br />

255<br />

Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et al. [1994], Melioration als Chance.<br />

256 SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

257 Dazu M. Calörtscher [1996], Bodenbewertung <strong>und</strong> Ertragswertschätzung.<br />

147<br />

147


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Aspekte des Bodenschutzes sind dementsprechend nicht nur bei der Ausführung von Meliorationsprojekten<br />

(im Sinne einer Minimierung negativer Einflüsse), sondern auch schon bei deren<br />

Planung (im Hinblick auf eine räumliche Optimierung von Nutzungen) zu berücksichtigen. Insgesamt<br />

wird die Ressource Boden durch Meliorationen stark betroffen. Dem entspricht es, wenn<br />

eine vom Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich (IAW) durchgeführte Nutzwertanalyse<br />

von Meliorationsprojekten betreffend Bodennutzung <strong>und</strong> Bodenschutz folgende Ziele als Teilziele<br />

einer Melioration erkennt 258 :<br />

− Landwirtschaftliche Nutzung der geeigneten Böden erhalten (insbesondere Fruchtfolgeflächen)<br />

− Bewirtschaftungsstrukturen schaffen damit zukünftige Bodenschädigungen vermieden werden<br />

können<br />

− Durchführung von notwendigen Maßnahmen gegen die vorhandene Bodenverdichtung<br />

(Lockerung, Stabilisierung)<br />

− Durchführung von notwendigen Maßnahmen gegen die vorhandene Bodenerosion<br />

− Erhalten von Lebensräumen für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />

2.2. Koordinationsgebot <strong>und</strong> UVP-Pflicht<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Bezug auf Ziele <strong>und</strong> Zwecke zeitgemässer<br />

Meliorationsprojekte die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten erkannt<br />

<strong>und</strong> an verschiedenen Orten formuliert wurde. Bodenschutz wird als wichtiger Teilzielgedanke<br />

einer modernen Melioration angesehen. Eine andere Frage ist es, wie der Bodenschutz<br />

entsprechend frühzeitig <strong>und</strong> wirkungsvoll in Meliorationsverfahren einbezogen werden könnte.<br />

Die Durchführung einer Gesamtmelioration ist ein vielschichtiger Prozess in dessen Verlauf<br />

eine Reihe von Bewilligungen eingeholt werden müssen. Neben b<strong>und</strong>es-, kantonal- <strong>und</strong> kommunalrechtlichen<br />

Baubewilligungen sind häufig auch gewässerschutzrechtliche, fischereirechtliche,<br />

naturschutzrechtliche, waldrechtliche, bodenschutzrechtliche, landwirtschaftsrechtliche<br />

<strong>und</strong> ev. auch jagdrechtliche Bewilligungen erforderlich 259 . Überschreitet das Projekt in seiner<br />

Ausdehnung ein bestimmtes Mass, so unterliegt es einer Umweltverträglichkeitsprüfung (dies<br />

trifft zu auf Güterzusammenlegungen von mehr als 400 ha, kulturtechnische Massnahmen wie<br />

Bewässerungen <strong>und</strong> Entwässerungen, die eine Fläche von mehr als 20 ha betreffen oder Terrainveränderungen<br />

von über 5 ha) 260 . Auch unabhängig davon sind kantonale Mitberichtsverfahren<br />

durchzuführen, sei es gestützt auf ausdrückliche gesetzliche Anordnung, aus Gründen der<br />

verwaltungsinternen Aufgabenteilung oder aufgr<strong>und</strong> des engen sachlichen Zusammenhangs der<br />

Bewilligungen, was nach der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung auch die Pflicht zur materiellen<br />

(inhaltlichen) <strong>und</strong> soweit möglich auch verfahrensmässigen Koordination nach sich<br />

zieht 261 .<br />

Wegen des für Meliorationen typischen etappierten Vorgehens 262 ist es im Hinblick auf das b<strong>und</strong>esrechtliche<br />

Koordinationsgebot wichtig, auf jeder Stufe jeweils alle jene Aspekte zu behandeln,<br />

die später nicht mehr in Frage gestellt werden dürfen 263 . Sollen darüber hinaus, wie es die<br />

258 Die Studie wird zusammenfassend in BLW [2002], Agrarbericht 2002, Kap. Gr<strong>und</strong>lagenverbesserung<br />

dargestellt.<br />

259 Näheres vgl. H. Maurer [1995], Naturschutz in der Landwirtschaft, S. 159 ff.<br />

260 Anhang zur UVPV Ziff. 80.1.<br />

261 Statt vieler vgl. BGE 126 II 26 E. 5d (S. 40), 125 II 18 E. 4b (S. 22 ff.), 122 II 81 E. 6d (S. 87) sowie<br />

in Bezug auf Meliorationen 118 Ib 385 E. 4 (S. 398 ff.). Vgl. auch H. Maurer [1995], Naturschutz in der<br />

Landwirtschaft, S. 172 ff.<br />

262 Dazu B. Berset [2000], Législation sur les améliorations foncières.<br />

263 Vgl. BGE 126 II 26 E. 5d (S. 39) mit weiteren Hinweisen.<br />

148<br />

148


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

erwähnte Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ empfiehlt, Synergien<br />

zwischen den verschiedenen Schutzbedürfnissen ausgenützt werden, so sind insbesondere<br />

jene Massnahmen, die den Natur-, den Landschafts- <strong>und</strong> den Gewässerschutz betreffen, rechtzeitig<br />

mit den Bodenschutzanliegen zu verknüpfen. Wie diese Integration verbessert werden<br />

könnte, soll im Folgenden am Beispiel der modernen Melioration Boswil aufgezeigt werden.<br />

2.3. Behandlung der Bodenschutzanliegen im Projekt „Moderne<br />

Melioration Boswil“<br />

Seit 1997 sind in Boswil (Kanton Aargau) die Arbeiten für eine im genannten Sinne „moderne“<br />

Melioration im Gang. 1998 wurde die Vorplanung, 2003 das Generelle Projekt abgeschlossen.<br />

Zurzeit werden unter Federführung der Abteilung Raumentwicklung die Detailprojekte im<br />

Rahmen von Baubewilligungsverfahren bearbeitet. Aufgr<strong>und</strong> seiner flächenmässigen Ausdehnung<br />

erforderte das Meliorationsvorhaben unter anderem die Ausarbeitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP).<br />

Im Bericht zur Vorplanung wurden als generelle Zielsetzungen der Melioration genannt:<br />

− Sichern <strong>und</strong> erhalten von überlebensfähigen, leistungsfähigen <strong>und</strong> flexiblen Landwirtschaftsbetrieben,<br />

− umweltschonende, den natürlichen Gegebenheiten angepasste Bodennutzung,<br />

− wirksame Integration der Bestrebungen für Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

− Förderung des gegenseitigen Verständnisses der involvierten Landwirte <strong>und</strong> der Bevölkerung<br />

zur Begünstigung von einvernehmlichen Lösungen <strong>und</strong><br />

− Förderung eines günstigen Umfeldes für die künftige Entwicklung<br />

Was die Anforderungen an eine umfassende Betrachtungsweise betrifft, so erfüllt das Vorhaben,<br />

so wie es heute realisiert wird, im Ganzen genommen die Anforderungen, die an moderne Meliorationen<br />

gestellt werden. Eingebettet in ein Entwicklungskonzept wird den Aspekten der Erhaltung,<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Förderung des ländlichen Raumes in ausgewogener Art <strong>und</strong> Weise<br />

Rechnung getragen. Das Projekt wurde auch abschliessend als umweltverträglich beurteilt – allerdings<br />

mit Ausnahme eines räumlich begrenzten bodenschutzrechtlichen Problembereichs. Es<br />

handelt sich dabei um naturschutzbedingte Abträge von Oberbodenmaterial im Rahmen eines<br />

Detailprojekts zur Renaturierung eines Feuchtstandortes. Die Kontroverse, die sich an diesem<br />

Streitpunkt entzündet hat, wie auch allgemein der Ablauf des Verfahrens, haben im Nachhinein<br />

einige generelle Schwachstellen transparent gemacht, deren Tragweite zu Beginn den Beteiligten<br />

nicht bewusst war.<br />

Die Thematik Boden <strong>und</strong> Bodenschutz wurde im Wesentlichen in folgenden Berichten bearbeitet<br />

bzw. kommentiert:<br />

− Bericht zur Bodenkartierung <strong>und</strong> -bewertung (Auftraggeber: Abteilung Landwirtschaft)<br />

− Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)<br />

− Technischer Bericht zum Generellen Projekt.<br />

Bodenkartierung <strong>und</strong> -bewertung erfolgten dabei durch eine spezialisierte, über bodenk<strong>und</strong>liches<br />

Know-how verfügende Beratungsfirma 264 ; die übrigen Berichte wurden durch zwei<br />

verschiedene Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüros ausgearbeitet.<br />

In Bezug auf die Ressource Boden enthält der Umweltverträglichkeitsbericht im Wesentlichen<br />

eine Bilanzierung der Versiegelung, der Humusumlagerung sowie des Verbrauchs an Fruchtfolgeflächen.<br />

Es wird auch auf eine generelle Verringerung der Belastungen auf neu ausgeschiedenen<br />

Flächen mit extensiver Nutzung hingewiesen. Weiteren Angaben zum Teilziel der „umweltschonenden,<br />

an natürliche Gegebenheiten angepassten Bodennutzung“ sind im Bericht<br />

264 envico AG, Zürich.<br />

149<br />

149


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

nicht enthalten. Die Auswirkungen im Umweltbereich Boden werden „überwiegend als kleiner<br />

Eingriff bewertet“. Einzig beim fraglichen Oberbodenabtrag handelt es sich gemäss Umweltverträglichkeitsbericht<br />

um einen „mittelschweren“ Konflikt zwischen Naturschutz <strong>und</strong> Bodenschutz.<br />

De facto stand der erwünschten Aufwertung eines Feuchtstandorts der Schutz von vorhandenen<br />

Bodenpotenzialen gegenüber. Die Lösung dieses Konflikts musste in der Folge auf<br />

das nachfolgende Baubewilligungsverfahren verschoben werden.<br />

Von der Bodenschutzfachstelle wurden in der Folge der Verfahrensablauf <strong>und</strong> teilweise die<br />

Qualität der Bearbeitung des Themenbereichs Boden bemängelt. Trotz der zentralen Bedeutung<br />

der Ressource Boden für die Meliorationsplanung konnten die Anliegen des Bodenschutzes im<br />

vorliegenden Fall nicht frühzeitig in die Vorbereitung des Vorhabens eingebracht werden. Diesem<br />

Aspekt soll in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden. Diese Schlussfolgerung findet<br />

eine Stütze in der b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung zum Einbezug von Umweltschutzanliegen<br />

in raumwirksame Vorhaben, wo verschiedentlich auf die Wichtigkeit eines frühen Einbezugs<br />

aller entscheidrelevanten Faktoren aufmerksam gemacht wurde 265 .<br />

Im konkreten Fall haben sich als hauptsächlichste Reibungsflächen ergeben:<br />

− Weder bei der Auswahl der Standorte zur Schaffung von neuen Feuchtbiotopen, noch bei der<br />

Bestimmung des Standorts zur Ablagerung von abgeschürftem Bodenmaterial wurde besondere<br />

Rücksicht auf die Bodeneigenschaften genommen. In Ergänzung der Hauptuntersuchung<br />

soll nun noch vor Eingabe des Baugesuchs eine Optimierung in Zusammenarbeit mit der<br />

kantonalen Bodenschutz-Fachstelle <strong>und</strong> dem BUWAL erfolgen. Das wirft Fragen der verwaltungsinternen<br />

wie auch solche der verwaltungsexternen Kommunikation auf.<br />

− Der verwaltungsinterne ämterübergreifende Informationsfluss erfolgte im Rahmen der<br />

ordentlichen monatlichen Konferenzen. Dieses Vorgehen eröffnet wenig Spielraum für eine<br />

aktive Zusammenarbeit der involvierten Verwatungsstellen. Den Ämtern sollte in allen wesentlichen<br />

Verfahrensabschnitten Gelegenheit gegeben werden Anträge zu stellen, soweit sie<br />

für den betreffenden Schritt von Relevanz sind. Das bedingt aber über die blosse Information<br />

hinaus auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Tatsachenfeststellung (wie z.B. Profilbesichtigung<br />

usw.).<br />

− Obschon die vom Projekt betroffenen Böden im Hinblick auf die Bonitierung neu <strong>und</strong> detailliert<br />

kartiert wurden, sind die Ergebnisse der Bodenkartierung kaum in die Projektausgestaltung<br />

eingeflossen.<br />

− Bezüglich des Zeitpunkts, zu welchem die Frage der UVP-Pflicht aufgeworfen werden sollte,<br />

waren Unsicherheiten festzustellen. Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass der Bodenschutz<br />

in der Voruntersuchung nur sehr allgemein erwähnt wurde. Zur Erfüllung der Richtlinien<br />

zur Voruntersuchung (Art. 8 Abs. 1 UVPV) hätte aus Sicht der Bodenschutzfachstelle<br />

eine umfangreichere Bearbeitung des Themenbereiches Boden zumindest in Absprache mit<br />

einer spezialisierten Fachperson erfolgen müssen. Damit hätten spätere Projektbehinderungen<br />

vermieden werden können. So aber konnte das Thema Bodenschutz im Rahmen der UVP<br />

nicht abschliessend beurteilt werden.<br />

− Mit der Verschiebung der Problemlösung auf das nachfolgende Baubewilligungsverfahren<br />

wurde im Endeffekt eine suboptimale Lösung getroffen. Das nun zu erwartende Ergebnis<br />

verhindert letztlich eine Aufwertung der Feuchtbiotope im ursprünglich vorgesehenen Umfang.<br />

Wäre der Konflikt bereits auf der Stufe Planung/Projektierung beigelegt worden, so<br />

hätten sich Ausweichmöglichkeiten ergeben, bei denen die Bodenschutzanliegen <strong>und</strong> die<br />

Naturschutzanliegen gleichermassen hätten befriedigt werden können. Für solche Massnahmen<br />

bleibt nun der Weg verbaut.<br />

265 Vgl. vorn Kap. VII, Abschnitte 2 <strong>und</strong> 3.1.<br />

150<br />

150


2.4. Ansatzpunkte für den frühzeitigen Einbezug des<br />

Ressourcenschutzes<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Ein Problem bei den Verfahrensabläufen liegt im Umstand, dass die Beteiligten unter einer je<br />

eigenen Optik an ein konkretes Vorhaben herantreten. Ohne frühzeitigen Gedankenaustausch<br />

werden die Vorhaben fachbezogen unter Umständen schon so weit vorangetrieben, dass eine<br />

Neuorientierung aussichtslos erscheint. Es gilt also Sicherungen einzubauen, die verhindern,<br />

dass gewisse konkurrierende Anliegen allzu lange ausgeblendet werden. Im Gr<strong>und</strong>e muss verlangt<br />

werden, dass die nötigen sachverhaltlichen Gr<strong>und</strong>lagen stufengerecht einbezogen werden.<br />

Dass im Besonderen Meliorationen von allem Anfang auf an eine intensive Zusammenarbeit<br />

aller an der Nutzung des ländlichen Raumes interessierten Kreise angewiesen sind, wurde bereits<br />

in der Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ erkannt. Schon<br />

damals wurde betont, wie wichtig es sei, eine geeignete Organisation der Prozessabläufe <strong>und</strong><br />

Verfahren aufzubauen. Insbesondere müssten neben den privaten Interessen der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

<strong>und</strong> der Bewirtschafter auch alle öffentlichen Interessen frühzeitig in den Entscheidungsprozess<br />

einbezogen werden. Nicht selten würden ökologische Anliegen in Meliorationsprojekten<br />

daran scheitern, dass sie zu spät oder auf ungeeigneten Wegen ins Projekt eingebracht werden.<br />

Dies gelte ganz besonders für die Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes 266 . Zur<br />

nachhaltigen Nutzung gehöre aber auch, dass kein Verlust an Bodenqualität <strong>und</strong> -quantität entstehe<br />

267 . Nach den Erfahrungen im Projekt Boswil sind diese Aussagen zu generalisieren: Landschaftsgestalterische<br />

Eingriffe, wie sie einer Melioration eigen sind, berühren die Anliegen des<br />

Ressourcenschutzes so zentral, dass dessen Einbezug gar nicht früh genug erfolgen kann. Über<br />

das Gebot einer frühzeitigen Berücksichtigung dürfte letztlich auch das Bedürfnis nach einer<br />

umfassenderen Ressourcenplanung steigen.<br />

In diesem Sinne ist die heutige Praxis der Integration von Anliegen des Bodenschutzes in das<br />

Planungs- <strong>und</strong> Projektierungsverfahren von Meliorationen ebenso kritisch zu hinterfragen wie<br />

die Integration des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes. Ähnliches kann zum Stellenwert des Bodenschutzes<br />

in Umweltverträglichkeitsprüfungen gesagt werden. Augenscheinlich genügen die<br />

heutigen offenen Formulierungen nicht, um dem Ressourcenschutz eine angemessene Berücksichtigung<br />

zu sichern. Notwendigkeit <strong>und</strong> Umfang der Berücksichtigung des Bodenschutzes bedürfen<br />

offenbar einer ausdrücklichen rechtskonformen Regelung. Es ist in diesem Zusammenhang<br />

eine Optimierung des verwaltungsinternen Verfahrensablaufs sowie die Ergänzung der<br />

hierfür massgebenden Pflichtenhefte notwendig. Die Gr<strong>und</strong>sätze, auf der Meliorationen heute<br />

aufbauen sollen, sind über die in der Wegleitung genannten Aspekte hinaus integral auf einen<br />

bewussten, schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen auszuweiten. Es wäre zu prüfen,<br />

inwieweit die bestehenden Umsetzungshilfen in dieser Richtung der Ergänzung bedürfen.<br />

Im Besonderen ist das in der Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“<br />

als wünschenswert charakterisierte „kommunale Gesamtprojekt“ der geeignete Ort, wo<br />

räumliche Probleme aufeinander abgestimmt werden 268 . Die Wegleitung weist auf die Wichtigkeit<br />

dieses Instruments hin. Damit könne dem zunehmenden Koordinationsbedarf Rechnung<br />

getragen werden. „Das kommunale Gesamtprojekt ist eine konzeptionelle, räumlich umfassende<br />

<strong>und</strong> interdisziplinäre Betrachtungsweise, die alle aktuellen, übergeordneten Projekte, Planungen<br />

<strong>und</strong> Konzepte einbezieht.“ Als solche finden folgende Instrumente explizit Erwähnung:<br />

− Ortsplanung <strong>und</strong> Baugebietsabgrenzung<br />

266<br />

SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 19 ff.<br />

267<br />

SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 16.<br />

268<br />

Zum kommunalen Gesamtprojekt vgl. auch Konferenz der Amtsstellen für das Meliorationswesen et<br />

al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen, S. 32 ff.<br />

151<br />

151


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

− kantonale, regionale <strong>und</strong> kommunale Richtpläne<br />

(Erschliessung, Ver- <strong>und</strong> Entsorgung, Natur <strong>und</strong> Landschaft usw.)<br />

− B<strong>und</strong>esinventare wie diejenigen der Landschaften <strong>und</strong> Naturdenkmäler von nationaler<br />

Bedeutung (BLN), der Flachmoore von nationaler Bedeutung <strong>und</strong> der schützenswerten Ortsbilder<br />

der Schweiz (ISOS) sowie das Inventar historischer Verkehrswege (IVS)<br />

− ausgeschiedene Reservate, Schutzgebiete, Naturobjekte <strong>und</strong> Inventare von regionalen<br />

Umweltorganisationen (z.B. naturnahe Lebensräume, Flora <strong>und</strong> Fauna usw.)<br />

− ein Landschaftsentwicklungskonzept<br />

− eine ökologische Begleitplanung<br />

− Planungen für Bahnen <strong>und</strong> Strassen wie auch andere planerische Vorgaben für ein bestimmtes<br />

Gebiet (Reservate, Inventare, Schutzgebiete usw.).“<br />

Wird diesem Vorschlag nachgelebt, so kann unseres Erachtens der bewusste, sorgfältige Umgang<br />

mit den Ressourcen deutlich verbessert werden. Wo kein kommunales Gesamtprojekt errichtet<br />

wird liegt ein allgemeiner Ansatzpunkt in der kantonalen <strong>und</strong> (soweit vorhanden) kommunalen<br />

Gesamtplanung. Richtpläne können im Sinne von Art. 6 <strong>und</strong> 8 RPG nur dann als<br />

rechtsgenüglich bezeichnet werden, wenn sie darauf hinweisen, wie im Rahmen der angestrebten<br />

räumlichen Entwicklung der Ressourcenschutz kantonsweit bzw. auf dem Gemeindegebiet<br />

gewährleistet werden soll. Das beinhaltet auch Darlegungen zum Verfahrensablauf. Die Kantone<br />

haben ausserdem dafür zu sorgen, dass auch die Gemeinden ihren Spielraum nicht in einer<br />

Art <strong>und</strong> Weise ausnützen, die das Ziel des nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen<br />

gefährdet. Gelegenheit dazu haben sie beispielsweise anlässlich der Genehmigung von<br />

kommunalen Planungen. Dabei ist zu beachten: Das Ziel kann auf regionaler Ebene nicht nur<br />

durch einzelne Grossprojekte in Frage gestellt sein, auch das Zusammenwirken vieler für sich<br />

genommen geringfügiger Einzelentscheidungen kann zu einer Falle werden 269 . Allzu leicht<br />

könnte sich eine Praxis entwickeln, aus der Gesuchsteller einen Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung<br />

abzuleiten versuchen. Die Integration des Ressourcenschutzes in kommunale Leitbilder,<br />

wie z.B. die lokale Agenda, oder in Landschaftsentwicklungskonzepte könnte ebenfalls<br />

dazu beitragen, das Bewusstsein um den Wert der Ressource Boden zu stärken.<br />

Der von uns verfolgte Ansatzpunkt, der Aufbau eines eigentlichen Ressourcenplans Boden,<br />

kann darüber hinaus noch erheblich mehr leisten. Er kann Planungshilfen zur Verfügung stellen,<br />

die nicht nur den Abstimmungsbedarf aufzeigen, sondern – im Sinne einer Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage<br />

– auch eine Bewertung der Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten betroffener Flächen<br />

vornehmen. Dies ist gerade auch im Rahmen von Meliorationsprojekten ein klarer Vorteil. Der<br />

mögliche Zugewinn an Information wird im Folgenden auszugsweise für die Melioration Boswil<br />

aufgezeigt.<br />

2.5. Erweiterung von Beurteilungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

(Beispiel Melioration Boswil)<br />

In einem ersten Teil (unten Abschnitt a) wird jenes Detailprojekt, mit dem ein Feuchtbiotop geschaffen<br />

werden soll, neu beleuchtet. Hierfür werden bisher nicht berücksichtigten Unterlagen<br />

herangezogen. Ein zweiter Teil (Abschnitt b) zeigt für das gesamte Projektgebiet, wie bisherige<br />

Einstufungen durch den Einbezug neuer bodenschutzspezifischer Unterlagen relativiert werden<br />

können. Die Anwendung ausgewählter Auswertungsmethoden gibt einen Eindruck davon, wie<br />

die Ausprägung der einzelnen relevanten Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten raumbezogen<br />

sichtbar gemacht werden kann. Das Vorgehen wird im Detail weiter hinten in den Kapiteln IX<br />

<strong>und</strong> X näher erläutert. Gr<strong>und</strong>lage für die Auswertungen bildeten die im Rahmen der Melioration<br />

neu erhobenen Bodendaten sowie (zur Bewertung der Erosionsempfindlichkeit) das digitale<br />

269 Vgl. auch vorn Kap. I, Abschnitt 2.3. <strong>und</strong> für das Umweltschutzrecht im engeren Sinne Art. 8 USG.<br />

152<br />

152


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Geländemodell DHM25. Anhang 1a enthält eine kurze Dokumentation zu den hier zur Ergänzung<br />

der Projektunterlagen verwendeten Methoden.<br />

a) Detailprojekt Feuchtbiotop<br />

Im Rahmen der Melioration ist vorgesehen, innerhalb eines räumlich festgelegten Perimeters<br />

ein Feuchtbiotop zu erstellen (vgl. Abbildung 7, Perimeter „Abtrag“). Auf der ausgeschiedenen<br />

Fläche soll eine bessere Vernässung des Bodens erreicht werden. Dadurch werden die Voraussetzungen<br />

zur Entwicklung des Biotops verbessert. Zu diesem Zweck soll die oberste Bodenschicht<br />

stellenweise bis in eine Tiefe von 30 – 40 cm abgeschürft werden. Das ausgehobene<br />

Bodenmaterial sollte nach dem ursprünglichen Projekt innerhalb eines zweiten Perimeters wieder<br />

abgelagert werden (Abbildung 7, Perimeter „Ablagerung“). Hauptsächlichster Beweggr<strong>und</strong><br />

für die Wahl des Ablagerungsstandorts war eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit<br />

des betreffenden Bodens durch die erzielte Geländenivellierung.<br />

In den folgenden Abbildungen wird zunächst die Auswertung der Bodenkartierung im Hinblick<br />

auf Nutzungseignung <strong>und</strong> Fruchtbarkeitseinstufung wiedergegeben (Abbildungen 7 <strong>und</strong> 8). Die<br />

Auswertungen bilden eine Gr<strong>und</strong>lage für die Bonitierung <strong>und</strong> wurden als solche bereits im<br />

Rahmen des Meliorationsverfahrens vorgenommen.<br />

Abbildung 7: Bewertung der Nutzungseignung (im Rahmen des Meliorationsverfahrens durchgeführt)<br />

Abbildung 8: Bewertung der Fruchtbarkeit (im Rahmen des Meliorationsverfahrens durchgeführt)<br />

Diese Auswertungen werden nun noch durch eigene bodenspezifische Bewertungen ergänzt. Sie<br />

betreffen das Biotop-Entwicklungspotenzial <strong>und</strong> die Verdichtungsempfindlichkeit (Abbildungen<br />

9 <strong>und</strong> 10, verwendete Methoden vgl. Anhang 1a).<br />

153<br />

153


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Abbildung 9: Bewertung des Biotop-Entwicklungspotenzials<br />

Abbildung 10: Bewertung der Verdichtungsempfindlichkeit<br />

Mit Hilfe dieser Darstellungen kann das Detailprojekt „Feuchtbiotop“ im Hinblick auf den<br />

nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden wie folgt kommentiert werden:<br />

− Die Detail-Projektperimeter orientieren sich im Wesentlichen an der bestehenden Infrastruktur<br />

oder an administrativen Grenzen. Der Grenzverlauf der Bodeneigenschaften ist damit<br />

nicht deckungsgleich. Aus der Sicht des Bodenschutzes wäre eine bessere Übereinstimmung<br />

mit letzterem anzustreben.<br />

− Der Perimeter des vorgesehenen Feuchtbiotops ist nur teilweise durch ein entsprechendes<br />

Biotopentwicklungspotenzial abgedeckt. Auf anderen Teilflächen sind vorwiegend Bodentypen<br />

wie Braunerde, Fluvisol oder Braunerde-Gley vertreten, die sich nur begrenzt für die<br />

Entwicklung eines Feuchtbiotops eignen.<br />

− Es liegen in der näheren Umgebung grössere zusammenhängende Bereiche vor, die ein<br />

natürliches Eignungspotenzial aufweisen, das dem angestrebten Feuchtstandort entspricht.<br />

Aus dem Blickwinkel des Ressourcenschutzes weisen diese Flächen für das Projekt einen<br />

Standortvorteil auf <strong>und</strong> wären dem ausgewählten Perimeter klar vorzuziehen.<br />

− Biotop-Perimeter (mit Bodenabtrag) <strong>und</strong> Ablagerungsperimeter liegen beide in Bereichen mit<br />

vorwiegend stark bis extrem stark verdichtungsempfindlichen Böden. Stark verdichtungsempfindliche<br />

Böden sind nur beschränkt mechanisch belastbar <strong>und</strong> bei extrem verdichtungsgefährdeten<br />

Böden können schon geringe Auflasten die Bodenstruktur irreversibel schädigen.<br />

Im Hinblick auf die vorgesehenen Bauarbeiten sowie die landwirtschaftliche Folgenutzung<br />

muss beim vorgesehenen Projekt von einer potenziellen Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit<br />

ausgegangen werden. Treten Minderungen der Bodenqualität ein, so sind sie höchstwahr-<br />

154<br />

154


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

scheinlich irreparabel. Es müssen daher vorsorglich Massnahmen getroffen werden, die solche<br />

Auswirkungen verhindern.<br />

− Der Grossteil des Ablagerungsbereiches weist ein Biotopentwicklungs-Potenzial auf. Es ist<br />

anzunehmen, dass dieses durch die vorgesehene Ablagerung zerstört würde. Durch die Umlagerung<br />

werden demnach sowohl das Potenzial an Fruchtfolgeflächen wie auch das Biotopentwicklungspotenzial<br />

abnehmen.<br />

− In der näheren Umgebung sind Bodenflächen vorhanden, die teilweise anthropogen bereits<br />

verändert wurden <strong>und</strong> die eine geringe Verdichtungsempfindlichkeit, ein beschränktes landwirtschaftliches<br />

Eignungspotenzial <strong>und</strong> geringe Fruchtbarkeit aufweisen. Auf dem weiteren<br />

Gemeindegebiet befinden sich ausserdem offene Kiesabbaustellen. Aus Sicht des Bodenschutzes<br />

wären für die Ablagerung abgetragenen Bodenmaterials diese Bereiche prioritär zu<br />

prüfen <strong>und</strong> jedenfalls dem bestehenden Vorschlag vorzuziehen.<br />

b) Verfeinerte Bewertung des Gesamtperimeters<br />

Die Daten der Bodenkartierung wurden im Rahmen des Meliorationsprojektes im Hinblick auf<br />

die landwirtschaftliche Eignung der Böden ausgewertet (vgl. vorn Abbildung 7). Stellt man allein<br />

auf die Zuteilung zu den Eignungskategorien „uneingeschränkte Fruchtfolge“ oder „getreidebetonte<br />

Fruchtfolge“ ab, so können auch Nutzungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden,<br />

die bei unsachgemässer Bewirtschaftung auf einzelnen Böden zu Erosions- oder Verdichtungsschäden<br />

führen. Werden die Bodendaten zusätzlich auf Erosions- <strong>und</strong> Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hin ausgewertet, so können solche Divergenzen zwischen Eignungszuteilung <strong>und</strong><br />

bestehenden Empfindlichkeiten sichtbar gemacht werden.<br />

Die Abbildungen 11 <strong>und</strong> 12 zeigen in diesem Sinne die Ausprägung von Empfindlichkeiten in<br />

Fruchtfolgeflächen mit guten bis sehr guten Eigenschaften (uneingeschränkte Fruchtfolge erster<br />

<strong>und</strong> zweiter Güte sowie getreidebetonte Fruchtfolge erster Güte).<br />

Abbildung 11: Bewertung des Erosionsrisikos<br />

auf Fruchtfolgeflächen guter bis bester Eignung<br />

Abbildung 12: Bewertung des Verdichtungsrisikos<br />

auf Fruchtfolgeflächen guter bis bester Eignung<br />

Bezüglich des Erosionsrisikos zeigt sich:<br />

Innerhalb der betrachteten Fruchtfolgeflächen gibt es lediglich kleine Bereiche mit hoher Erosionsgefährdung.<br />

Dagegen ist für beachtliche Flächenanteile ein mittleres Risiko ausgewiesen. Es<br />

155<br />

155


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

muss entschieden werden, inwieweit mögliche Folgen dieses Risikos akzeptiert werden können<br />

bzw. ob <strong>und</strong> welche Massnahmen zur Minimierung möglicher Erosionsschäden zu treffen sind.<br />

In Bezug auf das Verdichtungsrisiko ergibt sich:<br />

Nur geringe Flächenanteile weisen eine starke bis extrem starke Verdichtungsempfindlichkeit<br />

auf. Es handelt sich dabei vorwiegend um Moorböden. Hingegen ist der Anteil der Böden mit<br />

erhöhter Empfindlichkeit relativ gewichtig. Gemäss der Methodenbeschreibung (J. Presler / R.<br />

Meuli [1998]) ist auf diesen Flächen eine grössere Sorgfalt beim Befahren <strong>und</strong> bei den Feldarbeiten<br />

notwendig. Die Böden sind während längerer Nassperioden sowie ausserhalb der Vegetationszeit<br />

nur eingeschränkt belastbar. Die übrigen schwach empfindlichen Böden werden als<br />

„im Allgemeinen gut mechanisch belastbar, nach entsprechender Abtrocknung“ bezeichnet. Sie<br />

erfordern beim Befahren <strong>und</strong> Bearbeiten die übliche Sorgfalt.<br />

Durch den frühzeitigen Einbezug solcher Gr<strong>und</strong>lagen lassen sich Meliorationsplanungen sachlich<br />

besser abstützen. Sie geben zudem Aufschluss darüber, wo nach der Projektierung noch<br />

Konflikte zwischen Nutzungsabsicht <strong>und</strong> Bodenschutz verbleiben, damit diesen die notwendige<br />

Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Verfügt eine Behörde über ein Informationssystem,<br />

aus dem sich die Bodenpotenziale (<strong>und</strong> die diesbezüglich zu erwartenden Veränderungen) ablesen<br />

lassen, so kann sie sich viel einfacher über die gr<strong>und</strong>sätzliche Eignung von Böden ein Bild<br />

machen, als mit Hilfe einer Bodenkarte, deren Interpretation bodenk<strong>und</strong>liche Detailkenntnisse<br />

braucht.<br />

2.6. Fazit:<br />

Im Verlauf von Meliorationsprojekten werden Weichen für die langfristige Nutzung grosser<br />

Bodenflächen gestellt. Es ist unbestritten, dass dabei auch die Anliegen des Bodenschutzes in<br />

die Meliorationsprojekte einzubeziehen sind 270 . Doch muss befürchtet werden, dass ihnen in der<br />

Praxis nur untergeordnete Bedeutung zukommt. Zum Beispiel wird in der Wegleitung „Meliorationen<br />

im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“ der Ablauf des Meliorationsprojekts Greifensee<br />

eingehend vorgestellt <strong>und</strong> als „mustergültig“ beurteilt. Hinweise, wie dabei der Bodenschutz<br />

Berücksichtigung finden soll, sucht man jedoch vergebens 271 . Weiter geht die Fachstelle<br />

Melioration des Kantons Basel-Landschaft, die ein Merkblatt mit Checkliste zum Bodenschutz<br />

bei Meliorationsprojekten herausgegeben hat 272 . Es wird darin auf mögliche Schadquellen bei<br />

der Verwirklichung von Meliorationsprojekten hingewiesen: Verdichtung beim Befahren <strong>und</strong><br />

Bearbeiten von Boden, Vermischungen beim Abtrag, bei der Zwischenlagerung <strong>und</strong> beim Einbau<br />

von Boden, Verschmutzung durch Ölverluste bei Maschinenschäden, Zufuhr von verschmutztem<br />

Bodenmaterial <strong>und</strong> Bauabfälle sowie Verfrachtung durch Abführen <strong>und</strong> Zuführen<br />

von Boden, durch Abschwemmungen <strong>und</strong> durch Rutschungen. Bodenschutz wird demnach auch<br />

hier als Aufgabe angesehen, die bei der Projektverwirklichung wahrzunehmen ist. Die Möglichkeit<br />

eines vorbeugenden Ressourcenschutzes bereits in der Vorbereitungsphase bleibt unerwähnt.<br />

Im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden ist dies unbefriedigend.<br />

Es muss vorab eine verbesserte Integration des Bodenschutzes schon im Stadium der<br />

Projektplanung angestrebt werden.<br />

Ein Gr<strong>und</strong> für die bisherige Unterbewertung der Bodenschutzanliegen dürfte in der schwachen<br />

Stellung zu suchen sein, die dem Bodenschutz innerhalb des Umweltschutzrechts bis zum Inkrafttreten<br />

der Neuregelung des Bodenschutzrechts zukam. Massnahmen gegen physikalische<br />

270<br />

KAM et al. [1993], Leitbild Moderne Meliorationen, S.24 Abschnitt B.<br />

271<br />

SIA-FKV et al. [1998], Meliorationen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft, S. 10, 22, 30 ff., vgl.<br />

auch O. Hiestand / F. Zollinger [1995], Melioration – traditionsreicher Begriff mit neuem Inhalt S. 37 ff.,<br />

S. 39 f.<br />

272<br />

Fachstelle Melioration Kanton Basel-Landschaft [2003], Bodenschutz bei Meliorationsprojekten.<br />

156<br />

156


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Bodenbeeinträchtigungen sind erst seit diesem Datum (1. Juni 1997) vorgesehen. Ein weiterer<br />

Gr<strong>und</strong> dürfte aber auch das Fehlen geeigneter Instrumente sein, mit denen die Zielsetzungen eines<br />

nachhaltigen Ressourcenschutzes adäquat schon in der Planungsphase vertreten werden<br />

können. Das Zusammenführen der diversen Anliegen zum Schutz der Böden in einem Ressourcenplan,<br />

der die wichtigsten Aspekte vereint <strong>und</strong> aufeinander abstimmt, könnte hierfür ausserordentlich<br />

hilfreich sein. Der Ressourcenplan gewährleistet bei der Suche nach optimalen Lösungen,<br />

dass in Bezug auf den Boden vorhandenes, von den verschiedenen Fachstellen benötigtes<br />

Wissen vereinigt wird. Damit können in Bezug auf das Projekt Konfliktherde aber auch<br />

mögliche Auswege aufgedeckt werden. Anders ausgedrückt: Es lässt sich sagen, was positiv ist<br />

<strong>und</strong> was negativ. Das wiederum lässt eine räumliche Bewertung zu. Dadurch wird die Standortsuche<br />

vereinfacht.<br />

Projekte mit erheblichem Einfluss auf die Ausgestaltung der Bodenordnung können aus der<br />

Sicht des Ressourcenschutzes nur in Kenntnis von möglichen Folgen für die verschiedenen Bodenpotenziale<br />

sachgerecht beurteilt werden. Von einem UVP-pflichtigen Projekt kann verlangt<br />

werden, dass die zu erwartenden Auswirkungen auf rechtlich geschützte Funktionen der Ressource<br />

Boden im Umweltverträglichkeitsbericht aufgezeigt werden sowie die Massnahmen, mit<br />

denen diese Auswirkungen vermindert werden könnten (Art. 9 Abs. 2 USG). Soweit die UVP<br />

mit einer Sondernutzungsplanung verknüpft wird, kann in diesem Verfahrensschritt die Nutzungsplanung<br />

verfeinert werden. Steht ausserdem ein Ressourcenplan Boden zur Verfügung, so<br />

können sich die Behörden für die Beurteilung des Vorhabens daran orientieren.<br />

Es ist also zweckmässig, den richtigen Umgang mit der Ressource Boden auf der Ebene einer<br />

gesamträumlichen Planung zu reflektieren, <strong>und</strong> zwar nicht allein in Form von Leitbildern sondern<br />

durchaus auch räumlich konkret – eben in Form eines Ressourcenplans. Im Sinne einer<br />

rollenden Planung fliessen auch die im Rahmen von Projektierungen <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

neu gewonnenen Erkenntnisse in den Ressourcenplan Boden ein. Durch die<br />

systematische Integration von neu gewonnenen ressourcenrelevanten räumlichen Daten erlangt<br />

man allmählich eine immer bessere Sicht auf Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der Böden eines Kantons.<br />

3. Nutzung von unversiegelten Stadtböden:<br />

Das Beispiel Familiengärten<br />

Die Anliegen des Ressourcenschutzes betreffen nicht nur die offene Landschaft sondern auch<br />

das Siedlungsgebiet. Auch in den Städten ist der Anteil an unversiegelten Flächen beachtlich.<br />

Das städtische Umfeld stellt die Vollzugsbehörden vor besondere Probleme. Hier wird die Heterogenität<br />

der Böden von einer noch grösseren Heterogenität der Nutzungseinflüsse überlagert.<br />

Das wirkt sich auf die Belastungssituation aus. Die in aller Regel anthropogen überprägten<br />

städtischen Böden sind in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit ausserordentlich klein- bis<br />

kleinsträumig strukturiert.<br />

Für die Ressourcenplanung stellt dies insbesondere dann ein Problem dar, wenn der Boden<br />

selbst zum Ausgangspunkt einer Gefährdung wird. Neben der Gefährdung von Gewässern<br />

durch Altlasten sind in jüngerer Zeit die aus der Belastung von Familiengärten hervorgehenden<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken zum Diskussionspunkt geworden. Die dauerhafte Verpachtung solcher<br />

Flächen zum Anbau von Gemüse <strong>und</strong> Obst sowie zur Erholung stellt Ansprüche an die Beschaffenheit<br />

des Bodens. Insbesondere im Hinblick auf die Schadstoffbelastung scheinen diese nicht<br />

immer erfüllt zu sein. Zur konkreten Abschätzung der Gefährdung sind allerdings detaillierte<br />

Kenntnisse erforderlich.<br />

157<br />

157


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

3.1. Bedeutung der Familiengärten im städtischen Grünraum<br />

Familiengärten machen einen erheblichen Anteil der von der Stadt Zürich verwalteten Grünflächen<br />

aus. Die von der Stadt Zürich an den Verein für Familiengärten Zürich [VFGZ] verpachteten<br />

Areale bedecken eine Fläche von 149 ha. Dies entspricht dem Flächenbedarf für Sportanlagen<br />

ohne Badanstalten (148 ha). Parks (122 ha) <strong>und</strong> Friedhöfe (125 ha) beanspruchen weniger<br />

Land. Zu den an den VFGZ verpachteten Flächen kommen noch 104 ha direkt, d.h. nicht über<br />

den Verein als Freizeitgärten vergebene Einzelflächen, die teilweise auch als Familiengärten<br />

genutzt werden.<br />

Zürich ist damit keine Ausnahme. In anderen schweizerischen Städten ist der Flächenanteil vergleichbar,<br />

im Ausland ist er zum Teil noch grösser. Familiengärten entsprechen offensichtlich<br />

dem klaren Bedürfnis eines Teils der Bevölkerung. Die Nachfrage schwankt über die Jahre<br />

hinweg; Ein Nachfragerückgang wird jeweils umgehend wieder von länger werdenden Wartelisten<br />

abgelöst. Es ist aber nicht nur diese Massierung zahlreicher individueller Bedürfnisse, die<br />

für die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung von Familiengärten als einen Teil einer wohnlichen Stadt<br />

spricht; es sind ebenso sehr die damit verb<strong>und</strong>enen sozialen, erzieherischen, ökologischen,<br />

stadtstrukturierenden <strong>und</strong> -gestaltenden Funktionen 273 . Die meisten dieser Areale sind<br />

raumplanerisch in der Stadt Zürich einer spezifischen Familiengartenzone (als Unterart der Erholungszonen)<br />

zugewiesen.<br />

Damit stellen sich im Zusammenhang mit Bodenbelastungen neben den im Vordergr<strong>und</strong> stehenden<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Fragen auch solche nach dem planungsrechtlichen Umgang mit diesen<br />

Flächen, nach deren Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> nach der Bedarfssicherung.<br />

3.2. Belastungssituation (Stadt Zürich)<br />

Im Gebiet Zürich Nord wurden 1992 Böden um die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz<br />

beprobt. Betroffen waren auch drei Familiengartenareale, zwei davon in der Stadt Zürich. Es<br />

wurde eine im Vergleich zum Gebietsdurchschnitt erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt. Als<br />

Ursache wurde der Einsatz von schadstoffbelasteten Hilfsstoffen vermutet 274 . Eine 1994<br />

durchgeführte Studie mit Stichproben aus Parzellen auf insgesamt fünf Arealen auf dem Gemeindegebiet<br />

von Zürich zeigte eine nach Arealen differenzierte Belastung 275 . Als massgebliche<br />

Hauptschadstoffe wurden neben Schwermetallen, insbesondere Blei, auch organische Schadstoffe<br />

wie polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) <strong>und</strong> Organochlorpestizide wie DDD-<br />

DDE-DDT eruiert. Eine 1995 auf dem Familiengartenareal Zürich Juchhof angestellte Nachuntersuchung<br />

ergab, dass auch direkt benachbarte Parzellen unterschiedlich stark kontaminiert sein<br />

können.<br />

1998 wurde die Verordnung über Belastungen des Bodens erlassen. Sie verlangt von den Behörden<br />

nähere Untersuchungen <strong>und</strong> allenfalls Massnahmen, wenn einer der darin festgelegten<br />

Prüfwerte überschritten wird. Besonders schwierig zu beurteilen ist die Bewertung von gemischten<br />

Belastungen, so genannten „Schadstoff-Cocktails“. Ist darüber hinaus auch ein Sanierungswert<br />

überschritten, so muss von Gesetzes wegen ein Verbot der Nutzung als Familiengarten<br />

ausgesprochen werden oder es muss die Parzelle saniert werden (Art. 35 USG, Art. 10<br />

VBBo). Auf einigen wenigen der bislang untersuchten städtischen Parzellen wurde der Sanie-<br />

273<br />

Vgl. z.B. N. Gerhards et al. [1998], Bedeutung des Kleingartenwesens.<br />

274<br />

B. Jenka et al. [1992], Bodenuntersuchungen Zürich-Nord.<br />

275<br />

B. Jenka et al. [1994], Boden- <strong>und</strong> Pflanzenuntersuchungen in Familiengärten.<br />

158<br />

158


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

rungswert erreicht. Eine Nachuntersuchung der betroffenen Areale ergab indes abweichende<br />

Werte 276 .<br />

Die Stadt Zürich verpachtet über 7000 Familien- <strong>und</strong> Freizeitgartenparzellen. Davon werden<br />

r<strong>und</strong> 6'100 über den Verein für Familiengärten Zürich vermittelt. Sie sind auf 80 Areale verteilt.<br />

Jährlich finden etwa 400 Pächterwechsel statt. An eine durchgehende Beprobung dieser Flächen<br />

ist nicht zu denken: Die durchschnittlichen Kosten für eine minimale Untersuchung mittels<br />

Mischproben liegen für jede einzelne Parzelle bei mehreren h<strong>und</strong>ert Franken. Dabei handelt es<br />

sich um ein Minimalprogramm, dessen Aussagegenauigkeit, wie sich zeigte, angesichts der<br />

auch innerhalb der einzelnen Parzellen vorherrschenden ungleichen Schadstoffverteilung begrenzt<br />

ist 277 . Bei dieser Sachlage stehen die Behörden vor einem erheblichen Vollzugsproblem.<br />

Die mit der Problematik befasste Verwaltungseinheit der Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich, hat in<br />

Zusammenarbeit mit dem Kanton, mit Hochschulen, Forschungsanstalten <strong>und</strong> dem Verein für<br />

Familiengärten ein Projekt gestartet, mit dem Ziel, eine kosteneffiziente <strong>und</strong> dennoch verlässliche<br />

Übersicht über den Zustand der Böden zu erhalten. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden<br />

verschiedene Methoden zur Bestimmung oder näherungsweisen Beurteilung der Schadstoffgehalte<br />

angewendet <strong>und</strong> die Resultate miteinander verglichen 278 . Auch diese Untersuchungen<br />

mussten notgedrungen auf eine kleine Auswahl von Parzellen begrenzt bleiben. Im Wintersemester<br />

2003/04 haben sodann 41 Studierende der Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich<br />

eine „grosse Fallstudie“ durchgeführt, die sich dem Thema Schwermetalbelastung auf Familiengärten<br />

widmete 279 . In deren Rahmen wurden unter anderem auch Nutzungseinflüsse <strong>und</strong><br />

die Aussagekraft von nichtanalytischen Methoden zu näherungsweisen Abschätzung der Belastung<br />

getestet.<br />

Insgesamt ergibt sich eine erstaunliche Bandbreite der Belastungen. Sie ist auf allen verschiedenen<br />

räumlichen Skalen sichtbar, sowohl innerhalb einer Parzelle als auch innerhalb eines Areals<br />

<strong>und</strong> im Vergleich unterschiedlicher Areale. Abbildung 13 zeigt drei zürcherische Familiengartenareale<br />

im Vergleich. Die Areale unterscheiden sich bezüglich Vorgeschichte <strong>und</strong> Umgebung<br />

(vgl. Erläuterung zur Abbildung).<br />

Neben Schwermetall- <strong>und</strong> Organika-Einträgen kann selbstverständlich auch eine übermässige<br />

Düngung mit Nährstoffen bodenpotenzialrelevant werden, insbesondere da, wo sich die Areale<br />

in Gewässerschutzbereichen befinden. Darauf soll hier aber nicht weiter eingegangen werden.<br />

3.3. Massgebliche Nutzungseinflüsse<br />

Die ungleichen Belastungsmuster der Gartenareale zeigen, dass nicht allein die Bewirtschaftung<br />

durch die Pächter <strong>und</strong> deren Freizeitaktivitäten für die Belastung verantwortlich gemacht werden<br />

kann. Als Ursache für die überraschend grossen Unterschiede zwischen den Arealen müssen<br />

Faktoren vermutet werden, die von der direkten Bewirtschaftung der Parzellen unabhängig<br />

sind. Hier wird die Vorgeschichte wichtig. Böden in flussnahen Gebieten beispielsweise waren<br />

früher meist Feuchtgebiete. Sie wurden später häufig mit Material unbekannter Zusammensetzung<br />

aufgeschüttet. Von den bisher untersuchten Arealen befinden sich jene mit der höchsten<br />

Durchschnittsbelastung über solchen Aufschüttungen. Es ist aber nicht zwingend, dass Aufschüttungen<br />

zu hohen Belastungen führten (Bsp. „In der Au“, ein Areal, das zu den schwach<br />

276<br />

BABU GmbH [2000], Nachuntersuchung.<br />

277<br />

Ruben Kretzschmar / Rainer Schulin in: Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten<br />

2003/2004, Einleitung S. 3.<br />

278<br />

Zusammengestellt bei P. Braun [2004], Bodenbelastungen Schwermetalle.<br />

279<br />

Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004.<br />

159<br />

159


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Cd [mg/kg] Pb [mg/kg]<br />

ΣPAK [mg/kg]<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

S<br />

1000<br />

500<br />

Abbildung 13: Belastung mit Schwermetallen <strong>und</strong> Organika für drei verschiedene Areale in Zürich. Resultate aus<br />

mehreren Untersuchungen am Institut für terrestrische Ökologie, ETH Zürich.<br />

Auf dem Areal „Herrenbergli“ befanden sich um 1900 Reben. Später wurde das Gebiet teilweise für Freizeitgärten<br />

genutzt. 1980/81 wurde es zum Familiengartenareal. Das Areal „Vulkan“ liegt auf einer Aufschüttung. Es wurde<br />

früher für Freizeitgärten <strong>und</strong> kleine Gärtnereien genutzt. Es kam kurz nach dem 2. Weltkrieg zum<br />

Familiengartenverein, das Areal wurde später etappenweise vergrössert. In der Nähe befinden sich Industrie <strong>und</strong><br />

Eisenbahn mit Depotanlage. Ein ehemaliges Pulverhaus wurde als Materialhütte genutzt. Das Areal „Pfingstweid“<br />

wurde zwischen 1921 <strong>und</strong> 1932 für Familiengärten eingerichtet. Hierfür mussten auf dem ehemaligen Feuchtgebiet<br />

Aufschüttungen gemacht werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich Industrie, ein Gleisbogen der Eisenbahn (früher<br />

vom Areal durch den „Schlackenweg“ abgetrennt) <strong>und</strong> schon seit 1904 eine Kehrichtverbrennungsanlage. Dünger<br />

kam aus dem Schlachthof <strong>und</strong> einer Kübelwaschanlage (Fallstudie 2003/2004 S. 20, 21 <strong>und</strong> 24).<br />

belasteten zählt). Hohe Schwermetallbelastungen wurden sodann auf einem Areal gef<strong>und</strong>en,<br />

dessen dichte Böden vor der Übergabe an den Familiengartenverein mit grossen Mengen von<br />

Zusatzstoffen aufgelockert wurden. Andernorts kann die (ev. nur einzelne Parzellen betreffende)<br />

Zufuhr von Erdreich unbekannter Qualität eine Rolle gespielt haben.<br />

Was die Unterschiede zwischen den einzelnen Parzellen ein <strong>und</strong> desselben Areals betrifft, so<br />

kommen seitens der Gartennutzung vielfältige Belastungsursachen in Frage. Mengenmässig am<br />

bedeutendsten ist der Einsatz von schwermetallbelasteten Düngemitteln (Klärschlamm, Kompost,<br />

Küchenabfälle, Kunstdünger, Aschen, Mist usw.). Weitere Ursachen liegen in der Verwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln <strong>und</strong> metall- oder PAK-haltigen Baumaterialien (Kupferdachrinnen,<br />

verzinkte Pfosten, imprägnierte Hölzer wie Eisenbahnschwellen usw.). Es ist sodann<br />

damit zu rechnen, dass auch aus den übrigen Freizeittätigkeiten Abfälle in den Boden gelangten<br />

<strong>und</strong> noch gelangen: Überreste vom Grillieren; Abnützung, Verlust <strong>und</strong> Oberflächenkorrosion<br />

von Nägeln, Schrauben <strong>und</strong> Werkzeugteilen; Schleifstaub; Farben, Lacke <strong>und</strong> Lösungsmittel<br />

usw. Die Vielfalt der möglichen Quellen <strong>und</strong> der oft sehr punktuelle Eintrag führt dazu,<br />

160<br />

P1<br />

P2<br />

R<br />

0<br />

4.0<br />

3.5<br />

3.0<br />

2.5<br />

P2<br />

2.0<br />

1.5<br />

1.0<br />

R<br />

0.5<br />

0.0<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

160<br />

P2<br />

P1<br />

R<br />

0<br />

Areal Herrenbergli<br />

Totalgehalt gem. VBBo<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

S<br />

1000<br />

500<br />

P1<br />

P2<br />

R<br />

0<br />

4.0<br />

3.5<br />

3.0<br />

2.5<br />

P2<br />

2.0<br />

1.5<br />

1.0<br />

R<br />

0.5<br />

0.0<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

P2<br />

P1<br />

R<br />

0<br />

Areal Vulkan<br />

Totalgehalt gem. VBBo<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

S<br />

1000<br />

500<br />

P1<br />

P2<br />

R<br />

0<br />

4.0<br />

3.5<br />

3.0<br />

2.5<br />

P2<br />

2.0<br />

1.5<br />

1.0<br />

R<br />

0.5<br />

0.0<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

P2<br />

P1<br />

R<br />

0<br />

Areal Pfingsweid<br />

Totalgehalt gem. VBBo<br />

Legende: R = Richtwert; P1 = Prüfwert für direkte Bodenaufnahme; P2 = Prüfwert für Nahrungspflanzenanbau; S = Sanierungswert


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

dass die Schadstoffbelastung auch innerhalb einer einzelnen Parzelle stark unterschiedlich ist;<br />

insbesondere muss mit eigentlichen „hot spots“ gerechnet werden, während der Rest des Areals<br />

deutlich geringer belastet ist.<br />

Heute dürfte die laufende Neubelastung der Gärten durch die Tätigkeiten der PächterInnen eher<br />

gering sein, kann aber angesichts der vielen möglichen Belastungspfade nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden. Den PächterInnen wird bei Pachtantritt eine Broschüre mit dem Titel «Naturnahe<br />

Pflege von Pachtland <strong>und</strong> Familiengärten» abgegeben. Sie enthält Richtlinien, Tipps <strong>und</strong><br />

eine Hilfsstoffliste. Unklar ist, inwieweit die darin enthaltene Information auch die fremdsprachigen<br />

Empfänger erreicht. Dem Verein Familiengärten kommt hier eine wichtige Transferfunktion<br />

zu, die er auch mit grossem Engagement wahrnimmt. Die Broschüre erscheint nicht als<br />

Reglement, sondern als Ratgeber, der die Umsetzung der Selbstverantwortung der Pächter<br />

überlässt. Eine über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehende vertragliche Pflicht zum biologischen<br />

Anbau ist damit im Allgemeinen nicht verb<strong>und</strong>en. Lediglich sechs der insgesamt<br />

achtzig Areale werden heute ausschliesslich biologisch bewirtschaftet (für ein Areal gilt dies<br />

seit seiner Eröffnung, für fünf weitere wurde dies erst vor einigen Jahren aus Gewässerschutzgründen<br />

angeordnet). Für die anderen Areale sind die Richtlinien immerhin insoweit zwingend,<br />

als sie den geltenden Umweltvorschriften Ausdruck verleihen (z.B. Verbot des Düngens mit<br />

Klärschlamm oder des Verbrennens von Abfällen).<br />

Sucht man nach weiteren Ursachen für die unterschiedliche Belastung der Parzellen ein <strong>und</strong><br />

desselben Areals, so kann man in zeitlich gestaffelt erschlossenen Arealteilen hin <strong>und</strong> wieder<br />

einen (wenn auch nicht sehr deutlichen) Trend wahrnehmen, der mit dem Zeitpunkt der Erschliessung<br />

der verschiedenen Arealteile als Familiengarten zusammenhängt. Das leuchtet ein:<br />

Angebot <strong>und</strong> Zusammensetzung der Hilfsstoffe haben sich im Laufe der Zeit stark verändert.<br />

Bis in die 1960er Jahren wurden verbreitet – auch auf amtliche Empfehlung hin 280 – teils hochproblematische<br />

Pflanzenschutzmittel verwendet. Klärschlamm war früher ein in Familiengärten<br />

beliebtes Düngemittel 281 , vor allem in der Zeit bevor der Schwermetallgehalt zwischen 1975<br />

<strong>und</strong> 1999 stark reduziert werden konnte 282 .<br />

3.4. Familiengärten in der Ressourcenplanung<br />

a) Setzen von Prioritäten für den Vollzug<br />

Weil an eine durchgehende Beprobung der Parzellen nicht zu denken ist, die Gefährdung insbesondere<br />

über die Aufnahme von Erdreich stellenweise aber real gegeben ist, muss nach Methoden<br />

gesucht werden, die es erlauben, den Untersuchungsaufwand zu reduzieren. Im Speziellen<br />

kann man versuchen räumliche Muster auszumachen, aufgr<strong>und</strong> derer einzelne Flächen verdächtiger<br />

erscheinen als andere. Dies wurde in der erwähnten Fallstudie von einer Gruppe von Studierenden<br />

ausgetestet. Sie haben hierfür eine Reihe von Kriterien ausgeschieden <strong>und</strong> anschliessend<br />

gewichtet 283 . Massgebend für deren Auswahl waren die vermutete Belastungsrelevanz eines<br />

Eintragspfades sowie die Verfügbarkeit von Daten. Die Gewichtung wurde über numerische<br />

Optimierung verbessert, bis sich eine gute Übereinstimmung mit den Beprobungsresultaten von<br />

neun Testarealen ergab.<br />

280 Illustrativ dazu Johann Isidor Kunz (Hrsg.), "Der erfolgreiche Pflanzer - Wir Schweizer als Selbstversorger",<br />

Olten 1942 bezüglich der Verwendung von Bleiarsenid oder DDT zur Bekämpfung der Kartoffelkäfer.<br />

281 Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004, S. 18.<br />

282 Vgl. U. Herter / D. Külling [2001], Risikoanalyse Abfalldüngerverwertung Teil 1, S. 68.<br />

283<br />

Studierende Dep. UWIS ETH Zürich [2004], Fallstudie Familiengärten 2003/2004, S. 44 f. sowie Anhang<br />

Erfassung <strong>und</strong> Monitoring S. 5<br />

(http://www.ito.ethz.ch/fallstudie/produkte/Anhang_Kap3_Erfassung_<strong>und</strong>_Monitoring.pdf)<br />

161<br />

161


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Die verwendeten Kriterien erscheinen gr<strong>und</strong>sätzlich plausibel. Sie gliedern sich in die Gruppen<br />

Erschliessungsjahr, Vornutzung (Rebberg, Freizeitgarten, Aufschüttung), Umgebung (Verkehrswege,<br />

emissionsträchtige Industien, Altlastenverdachtsflächenkataster, Nähe zu einer<br />

Kläranlage, Nähe zu einer Kompostieranlage), visueller Eindruck (Schlacke, Fremdmaterial in<br />

Beeten) <strong>und</strong> biologische Bewirtschaftung. Die Areale wurden im Hinblick auf diese Kriterien<br />

klassiert <strong>und</strong> gewichtet. Mit dieser Methode wurden sämtliche Familiengartenareale der Stadt<br />

Zürich bewertet. Es ergab sich, dass 62 % der Areale als potenziell gering, 26% als potenziell<br />

mässig <strong>und</strong> 12 % als potenziell stark belastet gelten können. Die Überprüfung der Ergebnisse an<br />

einzelnen Neubeprobungen zeigte bisher gute Resultate.<br />

Schätzmethoden, die sich an hypothetischen Zusammenhängen orientieren, können im Vollzug<br />

einen Beitrag zur effektiveren Umsetzung der rechtlichen Vorgaben leisten. Sachlich entspricht<br />

diese Vorgehensweise der Forderung von Art. 8 VBBo, wonach die Kantone verpflichtet sind,<br />

bei Richtwertüberschreitungen die Ursachen der Belastung zu ermitteln. Sie stellen ein Hilfsmittel<br />

dar, das es den Behörden erlaubt, bei fehlender oder heterogener Datenlage Prioritäten für<br />

die weiteren Untersuchungen nach Art. 9 VBBo (Prüfwertüberschreitungen) festzulegen. Damit<br />

ist auch gesagt, dass die Schätzmethode nicht davon entbindet, auf entsprechenden Anzeichen<br />

hin auch andere Wege zu verfolgen.<br />

Für den Ressourcenplan ist entscheidend, dass die Methode auf einem räumlichen Nutzungsbezug<br />

basiert. Erfahrungen können hinzugenommen <strong>und</strong> das System laufend verfeinert werden.<br />

Die eigentlichen gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlichen Massnahmen selbst aber bedürfen stets einer<br />

parzellenbezogen ausreichenden Begründung. Das Vorgehen entspricht im Gr<strong>und</strong>satz jenem<br />

beim Prüfperimeter Bodenbelastungen <strong>und</strong> jenem des altrechtlichen Altlasten-Verdachtsflächenkatasters.<br />

b) Nachhaltige Familiengartenplanung<br />

Familiengärten erfüllen, es wurde erwähnt, zahlreiche Funktionen, die auch im öffentlichen Interesse<br />

liegen. Viele Gemeinden haben deswegen die Familiengartenplanung als eigenständigen<br />

Bereich in die Entwicklungskonzepte der städtischen Grünraumplanung einbezogen. In deren<br />

Rahmen müssen auch Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung <strong>und</strong> die Befriedigung<br />

neuer Bedürfnisse geschaffen werden. Soweit die Gemeinden eine eigene „Lokale Agenda 21“<br />

mit Leitbild entwerfen oder schon entworfen haben, sind Familiengärten wegen deren sozialen,<br />

ökonomischen <strong>und</strong> ökologischen Funktion als ein wesentliches Thema darin zu integrieren.<br />

Damit stellt sich insbesondere die Frage,<br />

1. welchen Beitrag die FamiliengärtnerInnen zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der Bodenpotenziale<br />

leisten können,<br />

2. welche Möglichkeiten es gibt, im Zuge von Bauarbeiten kompensatorisch belastete Familiengärten<br />

zu sanieren oder zu ersetzen, <strong>und</strong> worauf dabei zu achten ist,<br />

Zu 1.<br />

Familiengärten haben auf jenen Teilflächen ein bedeutendes ökologisches Lebensraumpotenzial,<br />

die nicht als Gemüsegarten, sondern als Grünfläche mit Blumenrasen <strong>und</strong> –wiesen, ergänzt<br />

durch standorttypische Bepflanzung, genutzt werden 284 . Solche Nutzungsmöglichkeiten werden<br />

heute bewusst in die Gartenreglemente integriert. Es gibt auch noch weitere Mittel zur bewussten<br />

Unterstützung der Artenvielfalt (z.B. Nisthilfen für Wildbienen). Im Bereich der Gartenbeete<br />

kann die Bewirtschaftung ebenfalls zur Verbesserung der Bodenpotenziale beitragen 285 .<br />

284<br />

Näheres bei Eigenmann Rey Rietmann Raumplaner FSU et al. [2003], Handbuch Siedlungsökologie,<br />

S. 90 f.<br />

285 Für Details vgl. H. Hörler [1995], Gs<strong>und</strong>i Gärte - Gs<strong>und</strong>i Umwält.<br />

162<br />

162


Teil 3 Konkretisierung<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Zu 2:<br />

Beispiel Autobahndach Entlisberg<br />

Sanierungs- bzw. Ersatzmassnahmen zugunsten von Familiengärten wurden beispielsweise im<br />

Rahmen des Nationalstrassen-Teilstücks „Westumfahrung Zürich“ für den Raum des Verkehrsdreiecks<br />

Zürich-Süd angeordnet 286 . Hier werden die Nationalstrassen A1, A3 <strong>und</strong> A4 miteinander<br />

verb<strong>und</strong>en. Im Gebiet „Entlisberg“ wird auf einer Länge von 550 Metern der vor 30 Jahren<br />

durch den Bau der A3 realisierte Autobahneinschnitt überdeckt. Die Überdeckung ist das Resultat<br />

eines jahrelangen Kampfes der ortsansässigen Bevölkerung zur Rückgewinnung ihres<br />

Naherholungsgebiets 287 . Die Oberflächengestaltung der Überdeckung wurde mit den Ämtern<br />

der Stadt Zürich abgesprochen. Das Konzept sieht Ersatzflächen für Magerwiesen <strong>und</strong> Sukzessionsflächen<br />

für Wald vor. Im südlichen Teil der Überdeckung werden zwei bisher durch die<br />

Autobahn getrennte Familiengartenareale durch neu geschaffene Familiengärten zusammengeführt.<br />

Hier werden auch Parkplätze angelegt. Insgesamt werden durch die Überdeckung 5,2 ha<br />

Naherholungsgebiet neu geschaffen, davon 1 ha für Kleingärten (inkl. Parkplätze <strong>und</strong> Wege).<br />

Im Zuge der Bautätigkeiten musste auch die Belastung der vom Projekt erfassten Böden ermittelt<br />

werden. Die Gärten wiesen die bekanntermassen unterschiedlichen Schadstoffbelastungen<br />

auf. Unbelastetes oder nur schwach belastetes Material wird wieder als Gartenerde eingesetzt.<br />

Stärker belastetes Bodenmaterial soll in einem Streifen entlang der Autobahn eingebaut werden.<br />

Familiengärten auf einem Autobahndach findet man ansonsten auch in Horw LU (A 2/6).<br />

Kompensationsmassnahmen aus rechtlicher Sicht<br />

Weil es sich beim Bau von Strassen um eine öffentliche Aufgabe handelt, kann schon die Projektierung<br />

nach politischen Kriterien definierte Kompensationsmassnahmen enthalten. Die<br />

Massnahmen bilden dann Teil des Projektes selbst. In unserem Beispiel wurde die Durchführung<br />

<strong>und</strong> Ausgestaltung der Autobahnüberdachung in das Nationalstrassenprojekt integriert, um<br />

andernorts unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />

Ob Familiengärten, die einem Bauwerk von überwiegendem öffentlichem Interesse weichen<br />

müssen, ersetzt werden sollen, ist im Übrigen eine raumplanerische Frage. Etwas anderes ist es,<br />

ob Ersatzmassnahmen wie die eben beschriebenen von einem Gesuchsteller überhaupt verlangt<br />

werden können, wenn dieser die Massnahmen nicht von sich aus in das Projekt integriert. Jedenfalls<br />

hat er im Bericht zur Umweltverträglichkeit Massnahmen, die eine weitere Verminderung<br />

der Umweltbelastung ermöglichen, aufzuzeigen, sowie die Kosten dafür (Art. 9 Abs. 2 Bst.<br />

b USG). Es handelt sich um Massnahmen welche die Umweltauswirkungen weiter mindern<br />

können, die aber zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht im Vorhaben enthalten sind.<br />

Man kann dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch an die Sanierung von Familiengärten denken. Die Tragweite<br />

von USG Art. 9 Abs. 2d war ein Thema des gemeinsam von den Kantonen Bern <strong>und</strong> Solothurn<br />

durchgeführten UVP-Workshops 2002 288 . Danach sind solche so genannt weitergehende Massnahmen<br />

dann in das Vorhaben zu integrieren <strong>und</strong> zu realisieren, wenn sie verhältnismässig sind.<br />

Für die Zulässigkeit der Massnahme stützt man sich direkt auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 1<br />

Abs. 2 USG. Immerhin sollen die Massnahmen anlagespezifisch sein, sich primär auf die<br />

Hauptwirkungen des Vorhabens auf die Umwelt fokussieren <strong>und</strong> einen möglichst engen räumlichen<br />

Bezug zum Vorhaben aufweisen. Massnahmen, die nicht in den Einflussbereich des Gesuchstellers<br />

fallen, gelten jedoch nicht mehr als weitergehende Massnahmen, da sie von den<br />

Behörden nicht im Rahmen des Vorhabens selber verfügt werden können.<br />

286 Vgl. zum Folgenden Baudirektion Kt. ZH - Tiefbauamt [2003], Westumfahrung Zürich.<br />

287 Neue Zürcher Zeitung vom 11.11.1998 S. 53.<br />

288 Koordinationsstelle für Umweltschutz BE / AfU SO [2003], UVP-Workshop 2002.<br />

163<br />

163


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

VIII - Ausgewählte Beispiele<br />

Dieser letztgenannte Punkt dürfte der kritischste sein, wenn von öffentlichen oder konzessionierten<br />

privaten Anlagen Kompensationen für negative Auswirkungen auf Familiengärten verlangt<br />

werden. Immerhin fliessen Abklärungen, die im Rahmen der Raumplanung durchgeführt<br />

wurden <strong>und</strong> den Schutz der Umwelt betreffen, auch in den Umweltverträglichkeitsbericht ein.<br />

Sie sind im Rahmen der Begründung (Art. 9 Abs. 4 UVPV) zu berücksichtigen.<br />

164<br />

164


IX. Abschätzen der Einflüsse von Nutzungen auf<br />

Bodenpotenziale<br />

1. Zum Vorgehen<br />

Rechtliche Regelungen zum Schutz der Ressource Boden knüpfen an den Nutzungen an. Geeignete<br />

Massnahmen können aber nur ergriffen werden, wenn die Einflüsse der (unterschiedlichen)<br />

Nutzungen auf die Ressourceneigenschaften der (ebenfalls unterschiedlichen) betroffenen Böden<br />

zumindest in groben Zügen bekannt sind. Diese Abschätzung erfolgt in zwei Schritten (vgl.<br />

Abbildung 14).<br />

In einem ersten Schritt muss die Kapazität der Böden, spezifische Leistungen in Stoffkreisläufen<br />

zu erbringen, zweckmässig erfasst werden. Dasselbe gilt für die Empfindlichkeit dieser Böden<br />

gegenüber Beanspruchungen. Das Ziel dieses Schrittes ist es, die Ressource Boden durch<br />

die Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten der Böden zu charakterisieren, so wie dies in Kapitel V<br />

umrissen wurde. Als Gr<strong>und</strong>lage dient das vorhandene Wissen über die räumliche Verteilung<br />

von Bodenparametern. Solche Daten sind z.B. in Bodenkarten enthalten. Aus diesen Bodenparametern<br />

können Aussagen über die räumliche Verteilung von Bodenpotenzialen gewonnen<br />

BODENKARTIERUN<br />

G<br />

Bsp.<br />

REGELUNGSPOTENZIA<br />

L<br />

WASSER<br />

Bsp.<br />

REGELUNGSPOTENZI<br />

AL<br />

Bsp.<br />

VERDICHTUNGS<br />

-<br />

… weitere<br />

POTENZIALE<br />

<strong>und</strong><br />

EMPFINDLICHKEITEN<br />

RAUMNUTZUNGEN<br />

Bsp. beeinflusste<br />

REGELUNGSPOTENZIA<br />

L<br />

WASSER<br />

Bsp. beeinflusste<br />

REGELUNGSPOTENZI<br />

AL<br />

Bsp. beeinflusste<br />

VERDICHTUNGS<br />

-<br />

…<br />

beeinfl. weitere POTENZIALE<br />

<strong>und</strong><br />

EMPFINDLICHKEITEN<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

Raumnutzungen können von ihrer Art, Intensität,<br />

räumlichen Ausdehnung <strong>und</strong> zeitlichen Varianz her<br />

beschrieben werden. (vgl. Kap. VI)<br />

Gr<strong>und</strong>lage zur Beschreibung der Ressource Boden<br />

bildet die räumliche Erhebung von Bodenparametern<br />

Durch Interpretation von Bodenparametern können<br />

Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten abgeleitet<br />

werden<br />

Raumnutzungen beeinflussen Bodenparameter <strong>und</strong><br />

somit auch Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten.<br />

Nachbarschaftsbeziehungen <strong>und</strong> Nutzungsgeschichte<br />

können dabei von Bedeutung sein.<br />

Damit können die räumliche Struktur <strong>und</strong> die zeitliche<br />

Dynamik von Veränderungen der Ressource<br />

Boden beschrieben werden.<br />

Über eine räumliche Optimierung der Inanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> der Nutzungsintensität soll auf einen<br />

nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden<br />

hingewirkt werden.<br />

Abbildung 14:<br />

Beschreibung von Zustand <strong>und</strong> Veränderung der Ressource Boden durch Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

165<br />

165


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

werden. In der Literatur wird eine ansehnliche Zahl von so genannten „Ableitungsmethoden“ in<br />

vielfältigen Variationen vorgestellt, die sich unter anderem auch dafür eignen, die hier im Zentrum<br />

stehenden ökologischen Bodenpotenziale zu beurteilen.<br />

Die verschiedenen Nutzungsformen sind mit höchst unterschiedlichen Einwirkungen auf Böden<br />

verb<strong>und</strong>en. Ein direkter Vergleich ist nur sehr bedingt möglich. In Bezug auf die davon ausgehende<br />

Veränderung der Ressource Boden sind indessen die Auswirkungen auf die Bodenpotenziale<br />

massgeblich. Sie bieten sich als gemeinsame Ebene an, auf der sich die Effekte der verschiedensten<br />

Nutzungen in einer einheitlichen Form beschreiben lassen. In einem zweiten Beurteilungsschritt<br />

sollen deshalb die Einflüsse der unterschiedlichen Raumnutzungen auf die Bodenpotenziale<br />

beschrieben werden. Die Gr<strong>und</strong>lagen, auf die man sich dabei stützen kann, wurden<br />

in Kapitel VI erörtert.<br />

2. Ableitung der Bodenpotenziale aus der räumlichen<br />

Darstellung von Bodenparametern<br />

Aus der Kenntnis der Bodenparameter lassen sich mit Hilfe der erwähnten Ableitungsmethoden<br />

Bodenpotenziale ableiten, welche die Ressource Boden beschreiben.<br />

2.1. Derzeit gebräuchliche Ableitungsmethoden<br />

a) Allgemeines<br />

Ableitungsmethoden wurden vorwiegend im deutschsprachigen Raum entwickelt <strong>und</strong> auch angewendet.<br />

Sie basieren in der Regel auf Bodendaten aus Bodenkarten. Bodendaten werden in<br />

der Schweiz hauptsächlich nach der so genannten ART-Methode 289 , in Deutschland nach deutscher<br />

Kartieranleitung erhoben. Ein Teil der Ableitungsmethoden benötigt zusätzlich weitere<br />

Parameter wie Klima, Topografie, Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse usw. Die Bewertung der Potenziale<br />

erfolgt oft über verschiedene Zwischenschritte, in denen Grössen ermittelt werden, die auch anderweitig<br />

verwendet werden können. Ein Beispiel hierfür ist die nutzbare Feldkapazität (nFK),<br />

ein Wert, welcher das theoretisch pflanzenverfügbare Wasser bei gesättigtem Boden widerspiegelt<br />

<strong>und</strong> dessen Ableitung Kenntnisse über Bodenparameter wie Bodenart, Skelettgehalt, Lagerungsdichte,<br />

Humusgehalt, etc. voraussetzt 290 .<br />

Die gebräuchlichen Ableitungsmethoden beruhen vorwiegend auf empirischen Zusammenhängen<br />

<strong>und</strong> bilden die im Boden ablaufenden Prozesse zum Teil stark vereinfachend ab. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> können als Endgrössen meist nur relative Einstufungen oder grobe Abschätzungen<br />

gewonnen werden. Es werden in den meisten Fällen Bewertungsstufen verwendet. Häufig sind<br />

es deren 5, die Spannweite reicht aber von 2- bis 7-stufigen Skalen. Metrisch skalierte Endgrössen<br />

(d.h. Angaben mit Masseinheiten) sind seltener. Beispiele hierfür wären Angaben zur<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (mm/Jahr) <strong>und</strong> zur Erosionsempfindlichkeit (t/ha/Jahr).<br />

b) Zur Zusammenstellung von Ableitungsmethoden: Vorbemerkungen<br />

Anhang 1 enthält in Tabellenform eine Übersicht über die Vielfalt der verwendeten <strong>und</strong> auch<br />

publizierten Ableitungsmethoden. Sie wurden entsprechend den Anforderungen des Ressourcenplanes<br />

Boden geordnet. Es wurden nur jene Methoden erfasst <strong>und</strong> in Gruppen zusammengestellt,<br />

mit welchen sich<br />

289<br />

Vgl. J. Brunner et al. [1997], Kartieren <strong>und</strong> Beurteilen von Landwirtschaftsböden, A. Pazeller et al.<br />

[2004], BI-CH Archivierung von Daten.<br />

290<br />

Vgl. beispielsweise: U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS.<br />

166<br />

166


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

− das Regelungspotenzial bezüglich einzelner Stoffe <strong>und</strong> Stoffgruppen beschreiben lässt (gruppiert<br />

nach Wasser, Schwermetalle, Organika sowie wasserlösliche Stoffe/Nährstoffe),<br />

− das Lebensraumpotenzial abschätzen lässt (gruppiert nach Bodenorganismen, natürliche<br />

Vegetation <strong>und</strong> Kulturpflanzen) oder<br />

− Empfindlichkeiten angegeben werden können (Anfälligkeit gegenüber Versauerung, Verdichtung<br />

<strong>und</strong> Erosion).<br />

Besonders hervorgehoben wurden die jeweils verwendeten Parameter sowie die Art des Ableitungsergebnisses.<br />

Die Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die wichtigsten zurzeit verwendeten<br />

Methoden, ist aber keineswegs abschliessend. Für eine vollständige Beschreibung der<br />

einzelnen Methoden muss auf die angegebene Literatur verwiesen werden.<br />

Die Literaturanalyse hat gezeigt, dass schon heute zahlreiche verschiedene Methoden Anwendung<br />

finden. Sie decken in Bezug auf die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten Parameter eine mehr<br />

oder weniger grosse Variationsbreite ab. Sie unterscheiden sich sowohl betreffend Komplexität<br />

als auch in Bezug auf die erzielbaren Ergebnisse. Einige Methoden weisen grosse Ähnlichkeiten<br />

zueinander auf; sie wurden teilweise auseinander abgeleitet bzw. nur geringfügig modifiziert. Es<br />

gibt aber auch grosse Unterschiede, insbesondere was die Anzahl <strong>und</strong> die Art der verwendeten<br />

Bodenparameter betrifft.<br />

Für die Bedürfnisse des Ressourcenplans ist entscheidend, welche Bodenparameter durch Nutzungen<br />

beeinflussbar sind. Zu diesem Zweck wurden die von den einzelnen Ableitungsmethoden<br />

verwendeten Parameter im Hinblick auf ihre mögliche Beeinflussung durch Nutzungen<br />

grob in 3 Stufen klassiert. Das nachstehende Beispiel zeigt dies für eine vom niedersächsischen<br />

Landesamt für Bodenforschung in das Bodeninformationssystem NIBIS integrierte Methode zur<br />

Charakterisierung der Filtereigenschaften von Böden gegenüber Schwermetallen 291 .<br />

Bewertetes<br />

Bodenpotenzial<br />

Filtereigenschaften<br />

gegenüber<br />

Schwermetallen:<br />

- relative<br />

Bindungsstärke<br />

des Oberbodens<br />

- Gefährdung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Autor<br />

Müller,<br />

2004<br />

(Niedersachsen)<br />

Eingangsparameter<br />

Fett: anthropogen beeinflussbar;<br />

normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />

kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />

Bodenparameter Weitere Parameter<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt od. -stufe<br />

- Bodenart<br />

- Grobboden<br />

- Auflagehorizont<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Nutzung<br />

- Festgestein<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- Temperatur<br />

- akt. Dampfdruck (ev.<br />

abgeleitet)<br />

- Sättigungsdampfdruck<br />

(ev. abgel.)<br />

- Niederschlag<br />

- Monat<br />

Bemerkungen<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

(schwermetallspezifisch)<br />

Tabelle 2:<br />

Auszug aus Anhang 1 (Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden): Übersicht über die in Niedersachsen<br />

verwendete Methode zur Charakterisierung der Filtereigenschaften von Böden gegenüber Schwermetallen.<br />

Im Anhang 1 sind gebräuchliche Ableitungsmethoden zusammengestellt, die zur Ermittlung von<br />

Potenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten dienen können (vgl. Tabelle 2). Das Methodenspektrum<br />

wird im Folgenden zusammenfassend beschrieben <strong>und</strong> kurz diskutiert.<br />

Insbesondere in Deutschland ist bezüglich Überarbeitung, Zusammenstellung, Bewertung <strong>und</strong><br />

Anwendung von Methoden eine grosse Dynamik zu beobachten. Tendenziell kann deshalb mit<br />

einer Vergrösserung der Methodenauswahl gerechnet werden. Dies zeigt sich auch in einer neu-<br />

291 Vgl. Kap. III, Abschnitt 4.2.<br />

167<br />

167


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

eren umfassenden Zusammenstellung von in Deutschland verwendeten Bodenfunktionsbewertungsmethoden<br />

(Ad-hoc-AG Boden [2003], vgl. Kap. III, Abschnitt 4) welche unter anderem<br />

auch nicht publizierte Methoden aufführt. Diese konnten in der vorliegenden Arbeit jedoch<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

c) Regelungspotenziale<br />

Regelungspotenzial Wasser:<br />

Von den acht erwähnten Methoden bewerten deren sechs das Potenzial zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung.<br />

Dementsprechend weisen sie den allgemein gut durchlässigen Böden ein hohes Potenzial<br />

zu. Die von Lehle et al. verwendete Methode bewertet demgegenüber die Wasseraufnahme- <strong>und</strong><br />

die Speicherfähigkeit des Bodens. Neben Bodenparametern werden in all diesen Methoden auch<br />

weitere Parameter (z.B. zu klimatischen Bedingungen, zu topografischen Verhältnissen oder zur<br />

Nutzungsart) berücksichtigt. Für unsere Zwecke ist hingegen die von Hochfeld et al. beschriebenen<br />

Methode nur am Rande nutzbar. Hier wird in einem groben Raster das Infiltrationsvermögen<br />

bewertet, so weit es aus Nutzungen (inkl. Versiegelungen) <strong>und</strong> aus dem Vegetationstyp<br />

ersichtlich ist. Weil der Vergleich mit Direktmessungen des Infiltrationsvermögens keine Korrelation<br />

zeigte, wurde hier auf die Berücksichtigung von Bodenparametern bewusst gänzlich<br />

verzichtet.<br />

Die Bewertungsaussagen zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung <strong>und</strong> zum Infiltrationsvermögen weisen<br />

nicht in die gleiche Richtung wie die Aussage zum Aufnahme- <strong>und</strong> Speichervermögen von Böden.<br />

Es ist im konkreten Fall abzuwägen, ob <strong>und</strong> in welchem Mass eine der möglichen Aussagen<br />

relevant ist <strong>und</strong> wie stark sie gewichtet werden sollte. So sind im Hinblick auf die Vermeidung<br />

von Oberflächenabfluss (etwa zum Schutz vor Wassererosion <strong>und</strong> Hochwassergefahren)<br />

<strong>und</strong> auf den nachhaltigen Umgang mit den Gr<strong>und</strong>wasservorräten Aussagen zur Infiltration <strong>und</strong><br />

zur Gr<strong>und</strong>wasserneubildung wichtig, im Hinblick auf Standortbedingungen für Pflanzen <strong>und</strong><br />

Tiere (z.B. im Zusammenhang mit dem Artenschutz oder der Ertragsfähigkeit von Böden) sind<br />

dagegen eher Aussagen zum Speichervermögen von Bedeutung.<br />

Regelungspotenzial Schwermetalle:<br />

Die Methoden sind sich zum grossen Teil sehr ähnlich, Teilweise beziehen sie sich direkt aufeinander.<br />

Im Zentrum steht die Beurteilung der Bindungsstärke von Schwermetallen im Boden.<br />

Mit drei Methoden wird zudem eine Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers durch Auswaschung von<br />

Schwermetallen bewertet. Hierzu werden neben Bodenparametern auch klimatische <strong>und</strong> hydrogeologische<br />

Parameter miteinbezogen. Mit Ausnahme von der Methode nach Lehle et al. sind<br />

die Bewertungen jeweils elementspezifisch.<br />

Der Schwermetallgehalt von Böden dürfte insbesondere bei hohen Belastungen sowohl zur Bewertung<br />

der Bindungsstärke als auch zur Bewertung der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung von Bedeutung<br />

sein. Die aufgelisteten Methoden berücksichtigen diesen Umstand aber in aller Regel nicht.<br />

Einzig die Methode DVWK zur Beurteilung der Immobilisierungswirkung nimmt am Rand darauf<br />

Bezug. Gr<strong>und</strong> dafür dürfte das Fehlen auswertbarer Daten sein beziehungsweise der grosse<br />

Aufwand zur deren flächendeckenden Erhebung. Eine räumliche Darstellung des Regelungspotenzials<br />

für Schwermetalle könnte Bereiche aufzeigen, wo diese Datenerhebungen im Hinblick<br />

auf mögliche Gefährdungen am vordringlichsten vorzunehmen wären. Die Ableitung(en)<br />

müssten sodann angepasst werden um die Integration dieser Daten zu ermöglichen. Denkbar<br />

wäre auch eine Kombination mit bestehenden Verdachtsflächenplänen, wenn diese auf<br />

Schwermetallbelastungen hinweisen.<br />

Regelungspotenzial Organika:<br />

In Analogie zu den Methoden zur Bewertung des Regelungspotenzials für Schwermetalle bewerten<br />

die aufgeführten Methoden die Mobilität von organischen Stoffen <strong>und</strong> Stoffgruppen in<br />

Böden bzw. die diesbezügliche spezifische Bindungsstärke der Böden. Die Methoden bewerten<br />

zusätzlich aber auch das Vermögen des Bodens zum Abbau <strong>und</strong> zur Umwandlung organischer<br />

168<br />

168


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Verbindungen. Teilweise wird aus der Kombination beider Aussagen auf die Wahrscheinlichkeit<br />

einer Anreicherung im Boden oder einer Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers geschlossen (letzteres<br />

unter Einbezug klimatischer, topographischer <strong>und</strong> hydrogeologischer Parameter). Die im<br />

Anhang 1 zitierten sieben Methoden zeigen im Wesentlichen fünf unterschiedliche Ansätze zur<br />

Bewertung auf (die Methode Litz wird in zwei Varietäten erwähnt <strong>und</strong> eine der Methoden von<br />

Hochfeld et al. wurde aus der Methode Müller abgeleitet).<br />

Die Methoden zur Beurteilung des Regelungspotenzials für organische Schadstoffe nehmen<br />

ebenfalls keinen Bezug auf aktuelle Schadstoffbelastungen. Das Problem stellt sich in analoger<br />

Weise wie beim Regelungspotenzial Schwermetalle. Es kann auf die dort vorgebrachten Bemerkungen<br />

verwiesen werden.<br />

Regelungspotenzial für wasserlösliche Stoffe <strong>und</strong> Nährstoffe:<br />

Der Bezugspunkt der aufgelisteten Methoden ist meist die Gefährdung von Gr<strong>und</strong>- oder Oberflächenwasser<br />

durch Nitrat, in geringerem Mass auch jene durch Phosphor. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

steht beim Nitrat der Transport in gelöster Form (Auswaschung), beim Phosphor ist es der partikelgeb<strong>und</strong>ene<br />

Transport in Suspension (Abschwemmung). Zur Bewertung dieser Prozesse<br />

werden häufig klimatologische <strong>und</strong> topografische sowie nutzungsbeschreibende Parameter miteinbezogen.<br />

Wasserlösliche Stoffe <strong>und</strong> Nährstoffe wurden in Anhang 1 deshalb zusammengezogen,<br />

weil in den Methoden vom Nitrattransport auf den Transport anderer wasserlöslicher<br />

Stoffe geschlossen wird.<br />

Thematisch besteht ein enger Zusammenhang mit dem Regelungspotenzial für Wasser. Anders<br />

als dort wird hier jedoch eine geringe Wasserzirkulation hoch bewertet, weil sich damit der<br />

Transport von Stoffen in die Gewässer verzögert, was tiefere Schadstofffrachten zur Folge hat.<br />

Es zeigt sich, dass an sich gleiche Bodeneigenschaften im Hinblick auf unterschiedliche Problemschwerpunkte<br />

unterschiedlich bewertet werden können. Sollen einzelne Potenziale zu einer<br />

Gesamtbeurteilung aggregiert werden, so ist dem Rechnung zu tragen. Dies gibt Raum für eine<br />

problemspezifische bzw. raumbezogene Gewichtung der Potenzialbewertungen.<br />

Regelungspotenzial Luft:<br />

Für das Regelungspotenzial Luft sind keine mit den anderen Methoden vergleichbaren Bewertungsmethoden<br />

bekannt. Trotzdem soll es hier erwähnt werden, denn den Bodeneigenschaften<br />

<strong>und</strong> der Bodenbewirtschaftung kommt im Zusammenhang mit der globalen Klimaerwärmung<br />

eine besondere Bedeutung zu. Bindung oder Freisetzung von Treibhausgasen können in grossem<br />

Umfang beeinflusst werden. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen Lachgas (N20), Methan (CH4) <strong>und</strong><br />

Kohlendioxid (CO2).<br />

Lachgasemissionen aus dem Boden entstehen in erster Linie im Zusammenhang mit Nitrifikations-<br />

<strong>und</strong> Denitrifikationsprozessen. Wichtige bodenspezifische Faktoren sind die Zusammensetzung<br />

<strong>und</strong> die Aktivität von Organismengesellschaften im Boden, daneben aber auch der Bodenluft-<br />

<strong>und</strong> der Bodenwasserhaushalt sowie die Stickstoffkonzentration <strong>und</strong> die Temperatur im<br />

Boden. Zur Simulation von Lachgasemissionen bestehen Modelle, deren Vorhersagen bisher<br />

jedoch noch nicht die erwünschte Zuverlässigkeit erreicht haben 292 .<br />

Böden spielen im globalen Kohlenstoffkreislauf eine wichtige Rolle; sie speichern ungefähr<br />

70% des terrestrischen Kohlenstoffs (in Form von organischer Substanz). Die verschiedenen<br />

Böden liefern dazu einen unterschiedlich grossen Beitrag. Das diesbezügliche Regelungspotenzial<br />

ist unter anderem abhängig von den Bodeneigenschaften (z.B. der Textur, der Gründigkeit<br />

<strong>und</strong> dem Wasserhaushalt), von der Nutzung sowie von den klimatischen Rahmenbedingungen.<br />

Es ist allerdings zu beachten, dass eine nutzungsbedingte Aufstockung der C-Speicherung auf<br />

der anderen Seite erhöhte N20-Emissionen zur Folge haben kann. Ausserdem sind C-Senken in<br />

292 Zum ganzen Abschnitt: M. Schmid et al. [2000], Lachgasemissionen.<br />

169<br />

169


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Böden gr<strong>und</strong>sätzlich reversibel: Böden können durch Nutzungsänderung ihrerseits zu Quellen,<br />

d.h. zu C-Emittenten werden. 293<br />

d) Lebensraumpotenziale<br />

Lebensraumpotenzial für Tier, Pflanze <strong>und</strong> Bodenorganismen<br />

B. Hochfeld et al. [2003] gehen von einer standorttypischen Lebensgemeinschaft aus, welche<br />

über lange Zeiträume gewachsen sein <strong>und</strong> durch Eingriffe irreversibel zerstört werden kann. Sie<br />

betrachten das Lebensraumpotenzial als Ganzes <strong>und</strong> verzichten für die Bewertung auf eine<br />

weitere Unterteilung. Naturbelassene, für den Standort typische sowie seltene Böden werden<br />

dabei hoch bewertet.<br />

Potenzial als Standort für natürliche Vegetation<br />

Im Zentrum steht hier das bodenspezifische Biotopentwicklungspotenzial. Die Methoden dienen<br />

im Wesentlichen dazu, Extremstandorte in Bezug auf Wasser- oder Nährstoffhaushalt auszuweisen.<br />

Daneben spielen teilweise auch Faktoren wie die Hemerobie, d.h. der Grad der anthropogenen<br />

Überprägung, oder die Seltenheit des Bodentypus eine wesentliche Rolle 294 .<br />

Einen anderen Ansatz verfolgt die von U. Müller [2004] angeführte Methode „Potenzielle natürliche<br />

Vegetation“. Hier werden ausschliesslich die Klassierungen in Bodenkarten als Ausgangsgrössen<br />

verwendet, den Legendeneinheiten einer Bodenkarte werden geeignete natürliche Vegetationseinheiten<br />

zugeordnet.<br />

Lebensraumpotenzial für Bodenorganismen<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen für eine Bewertung der Böden als Lebensraum für Bodenorganismen sind noch<br />

dürftig <strong>und</strong> es ist noch mit erheblicher Entwicklungsarbeit zu rechnen 295 . Einzig H. Höper / A.<br />

Ruf [2003] beziehen sich explizit auf Bodenorganismen. Die Autoren schliessen aufgr<strong>und</strong> von<br />

Boden- <strong>und</strong> Nutzungsparametern auf potenzielle Organismengemeinschaften <strong>und</strong> bringen dies<br />

in eine räumliche Darstellung. Die Methode beschränkt sich jedoch auf eine beschreibende,<br />

nicht bewertende räumliche Darstellung, was sie stark von bisher betrachteten Methoden unterscheidet.<br />

Der Ansatz wird auch von U. Müller [2004] aufgenommen <strong>und</strong> leicht erweitert. Ob<br />

<strong>und</strong> inwieweit diese Methoden im Rahmen eines Ressourcenplans Boden eine Bedeutung zukommen<br />

könnte lässt sich zurzeit nicht abschätzen.<br />

Potenzial als Standort für Kulturpflanzen<br />

National <strong>und</strong> International gibt es eine grosse Zahl von Methoden zur Bewertung von Böden<br />

bezüglich ihrer Eignung für die land- <strong>und</strong> die forstwirtschaftliche Nutzung. Hierzu eine umfassende<br />

Zusammenstellung zu erarbeiten ist im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht möglich.<br />

Stellvertretend sind einzig die in der Schweiz gebräuchlichen Methoden von Brunner et al. aufgeführt,<br />

ergänzt durch einige weitere, die im Zusammenhang mit anderen erwähnten Methoden<br />

stehen.<br />

Neben Aussagen zu Wasserhaushalt, Bodenaufbau <strong>und</strong> -mächtigkeit sowie zur Textur werden<br />

oft auch klimatische, topographische sowie hydrogeologische Verhältnisse in die Bewertung<br />

einbezogen. Auch Faktoren wie Schadstoffimmissionen <strong>und</strong> Betriebsgrösse können eine Rolle<br />

spielen.<br />

293 Zum ganzen Abschnitt: J. Leifeld et al. [2003], Carbon in agricultural soils.<br />

294 Vgl. M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />

295 Vgl. M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden; Ad-hoc-AG Boden [2003], Methodenkatalog Bo-<br />

denbewertung.<br />

170<br />

170


e) Empfindlichkeiten<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Versauerungsempfindlichkeiten<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung der Versauerungsempfindlichkeit bildet die Bewertung des Basenspeichers<br />

im Boden, durch welchen eingetragene Säuren neutralisiert werden können. Von<br />

den drei aufgeführten Methoden sind deren zwei sehr ähnlich 296 . Sie erfassen ausschliesslich<br />

Waldstandorte, beziehen hier jedoch mit der Berücksichtigung klimatischer <strong>und</strong> topografischer<br />

Parameter eine potenzielle anthropogene Belastungssituation mit ein. Die dritte Methode 297<br />

behandelt Säuren in der gleichen Weise wie anorganische bzw. organische Schadstoffe, sie ist<br />

nicht nutzungsspezifisch <strong>und</strong> stützt sich im Wesentlichen auf Bodenparameter ab.<br />

Verdichtungsempfindlichkeit<br />

Beurteilt wird gr<strong>und</strong>sätzlich das Vermögen des Bodens, mechanischen Belastungen stand zu<br />

halten, ohne dass nichtelastische Verformungen auftreten, die eine nachhaltige Verdichtung des<br />

Bodens zur Folge hätten. Die Empfindlichkeit gegenüber Belastungen kann in Abhängigkeit<br />

von der Bodenfeuchte stark variieren. Ein Grossteil der Methoden berücksichtigt diese Schwankungen<br />

nicht, man geht stattdessen von festgelegten Bedingungen aus.<br />

Es wurden im Wesentlichen sieben Ableitungsmethoden aufgelistet, eine davon in drei ähnlichen<br />

Varietäten (V. Hennings [2000] I bis III). Letztere liefern detaillierte Bewertungen mit<br />

metrisch skalierten Endgrössen. Sie erfordern entsprechend detaillierte bodenk<strong>und</strong>liche Eingangsdaten.<br />

Die anderen Methoden ordnen die Verdichtungsempfindlichkeit der Böden auf einer<br />

Skala mit vier bis sieben Stufen ein. Starke Ähnlichkeiten bestehen einerseits zwischen den<br />

auf eine Bezugstiefe von 35 cm ausgerichteten Methoden 298 <strong>und</strong> andererseits zwischen der Methode<br />

J. Presler / R. Meuli [1998] <strong>und</strong> jener, die den Richtlinien des BEW [1997] zugr<strong>und</strong>e<br />

liegt. Der zeitliche Verlauf der Saugspannung wird allerdings einzig in der letztgenannten Methode<br />

berücksichtigt.<br />

Neben Bodenparametern werden nur selten Angaben zu Nutzung, Topografie, Klima oder Hydrogeologie<br />

benötigt. Von den verwendeten Gr<strong>und</strong>lagendaten her bildet die Methode M. Egli / D.<br />

Peter [1997] insofern eine Ausnahme, als sie sich in grossem Mass auf die Interpretation der<br />

kleinmassstäblichen Boden- <strong>und</strong> Klimaeignungskarte (1:200'000) abstützt.<br />

Erosionsempfindlichkeit<br />

Es werden lediglich Methoden betrachtet, die sich für die Beurteilung der Empfindlichkeit gegenüber<br />

Wassererosion eignen. Die Erosion durch Wind wird bei schweizerischen Verhältnissen<br />

als vernachlässigbar eingeschätzt. Von den Bodenparametern steht bei den meisten Methoden<br />

die Kornverteilung im Mittelpunkt (Bodenart, Skelettgehalt), daneben werden meist Angaben<br />

zur Topografie sowie teilweise klimatische Daten <strong>und</strong> Angaben zur Nutzung miteinbezogen.<br />

In V. Hennings [2000] sind fünf unterschiedliche Methoden aufgeführt, welche das Spektrum<br />

bestehender Modelle bezüglich deren Datenanforderungen <strong>und</strong> Bewertungsmöglichkeiten<br />

gut wiedergeben. Als Endgrössen erscheinen zum einen relative Zuordnungen zu Bewertungsstufen,<br />

zum anderen aber auch konkrete Abschätzungen des Bodenabtrags in mm/ha/Jahr.<br />

296 Es handelt sich um die Methoden V. Hennings (Koord.) [2000], Methodendokumentation Bodenk<strong>und</strong>e,<br />

<strong>und</strong> U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS.<br />

297 M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />

298<br />

U. Müller [2004], Auswertungsmethoden NIBIS, bzw. V. Hennings (Koord.) [2000], Methodendokumentation<br />

Bodenk<strong>und</strong>e, 35 cm.<br />

171<br />

171


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

2.2. Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Ableitungsmethoden<br />

Die Akzeptanz von Beurteilungsverfahren hängt unter anderem davon ab, inwieweit ihre Aussagen<br />

die realen Verhältnisse wiedergeben können. Obschon die Komplexität ökologischer Zusammenhänge<br />

mit den Bewertungsverfahren nur unvollständig erfasst <strong>und</strong> abgebildet werden<br />

kann, dürfte die Genauigkeit der zu erwartenden Aussagen für die ökologische Entscheidungsfindung<br />

in den meisten Fällen doch ausreichen 299 .<br />

Ob eine Ableitungsmethode die an sie gestellten Anforderungen erfüllt, beurteilt sich aufgr<strong>und</strong><br />

folgender Punkte:<br />

− Vollständigkeit bzw. plausible Auswahl der berücksichtigten Bodenparameter (es besteht hier<br />

ein grosser Interpretationsspielraum)<br />

− Validierung von Methode <strong>und</strong> erzielten Aussagen, z.B. über einen Vergleich mit Direktmessungen,<br />

mit Daten aus Massenbilanzen oder mit Sensitivitätsanalysen<br />

− Anwendbarkeit<br />

− Angaben zur Aussagegenauigkeit bzw. Unschärfe<br />

In der bereits erwähnten Zusammenstellung der in Deutschland verwendeten Ableitungsmethoden<br />

(Ad-hoc-AG Boden [2003]) erfolgte erstmals eine umfangreiche Bewertung von Methoden.<br />

Als massgebliches Kriterium galt der Umstand ob <strong>und</strong> in welchem Masse die betreffende Methode<br />

die zur Abbildung des Prozessgeschehens erforderlichen bodenphysikalischen oder bodenchemischen<br />

Parameter als Inputdaten berücksichtigt. Diese Auswahl ist sicherlich bis zu<br />

einem gewissen Grad subjektiv geprägt. Es wird festgehalten, dass eine Gesamtbewertung mit<br />

höherem wissenschaftlichen Anspruch zusätzlich die Ergebnisse von Sensitivitätsanalysen nutzen<br />

<strong>und</strong> – soweit möglich – eine echte Validierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Messergebnissen<br />

vornehmen müsste 300 . Tiefgehende Untersuchungen dieser Art haben jedoch noch ausgesprochenen<br />

Seltenheitswert.<br />

B. Hochfeld [2004] hat in zwei Testgebieten die Anwendung von 62 der in Deutschland gebräuchlichen<br />

Ableitungsmethoden miteinander verglichen. Bei direkter Gegenüberstellung weichen<br />

die Auswertungen oft deutlich voneinander ab. Verantwortlich dafür sind unter anderem<br />

die teils grossen Unterschiede betreffend die berücksichtigten Parameter, die angewandten Verknüpfungsregeln<br />

<strong>und</strong> die Abgrenzung der Wertestufen. Für die Anwendung zeigt sich, dass<br />

sowohl die Auswahl der Methode wie auch die Resultate sorgfältig hinterfragt werden müssen.<br />

Insbesondere können Methoden, welche für spezifische Bodenverhältnisse oder Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

entworfen wurden nicht ohne weiteres unter anderen Bedingungen verwendet werden.<br />

Bereits die Qualität der Gr<strong>und</strong>lagedaten kann wesentlich zur Unschärfe der Aussagen beitragen.<br />

Beispielsweise beruhen Bodenkarten vorwiegend auf der Extrapolation von Punktdaten <strong>und</strong> auf<br />

Interpretationen der Geländemorphologie. Bei der Abgrenzung <strong>und</strong> Zuordnung von Flächen<br />

treten damit zwangsläufig Ungenauigkeiten auf 301 . Hochfeld 302 hat untersucht, inwieweit auf der<br />

Basis von Bodenkarten im Massstab 1:25'000 ins Detail gehende Beurteilungen vorgenommen<br />

werden können <strong>und</strong> diese zu diesem Zweck mit Kontrollerhebungen verglichen. Neben Übereinstimmungen<br />

ergaben sich teilweise auch hohe Abweichungen. Der Autor führt sie teils auf<br />

zwischenzeitlich erfolgte anthropogene Veränderungen im Bodenaufbau zurück, zur Hauptsache<br />

aber auf die massstabsbedingte Generalisierung. Er empfiehlt für kommunale Planungsebenen<br />

eine detaillierte Datenerhebung im Massstab 1:10'000 oder 1:5'000. Es bleibt zu prüfen, inwieweit<br />

diese Folgerungen auf schweizerische Verhältnisse übertragbar sind, wo nach anderer<br />

299 F. Scheffer et al. [2002], Lehrbuch der Bodenk<strong>und</strong>e, S. 559.<br />

300 Ad-hoc-AG Boden [2003], Methodenkatalog Bodenbewertung.<br />

301 Vgl. dazu Kap. VI, Abschnitt 2.1.<br />

302 B. Hochfeld [2004], Bodenfunktionsbewertung Hamburg.<br />

172<br />

172


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Methodik <strong>und</strong> mit anderen Qualitätsstandards erhoben wird. Der notwendige Massstab kann<br />

auch nicht losgelöst vom Zweck festgelegt werden, der mit den Ergebnissen verfolgt wird.<br />

Die Unschärfe der Gr<strong>und</strong>lagedaten bleibt durch das Beurteilungsverfahren hindurch erhalten<br />

<strong>und</strong> häuft sich mit weiteren Unsicherheiten, z.B. solchen, die von der Aussagegenauigkeit der<br />

verwendeten Ableitungsmethode herrühren oder solchen, die sich aus den Annahmen über nutzungsbedingte<br />

Einflüsse ergeben. Für jede verwendete Ableitungsmethode sollte die Genauigkeit<br />

bzw. die Ungewissheit der erzielten Aussage bestmöglich abgeschätzt oder beschrieben<br />

werden.<br />

Die einzelnen Methoden wurden oft auf die vorhandenen Datenbestände hin zugeschnitten. Es<br />

stellt sich deshalb gerade auch im Rahmen des Ressourcenplans Boden die Frage nach deren<br />

Verwendbarkeit im Zusammenhang mit einer anderen Datenbasis. Will man eine bestehende<br />

Methode auf einen neuen Datenbestand abstimmen, so sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Wege denkbar:<br />

Entweder man passt die Auswertungsmethode der Datenbasis an oder man ergänzt bzw. transformiert<br />

die bestehenden Bodendaten. Solche Methoden- oder Bodendatentransformationen<br />

wurden bereits vereinzelt realisiert oder zumindest versucht 303 .<br />

Für eine auf die schweizerischen Verhältnisse zugeschnittene umfassende Evaluation der geeigneten<br />

Methodenpalette müsste mit einem erheblichen Arbeitsaufwand gerechnet werden. Das<br />

betrifft insbesondere die Methodenanpassungen <strong>und</strong> die Datentransformation, aber auch deren<br />

Validierung. Richtet man die Evaluation dagegen gezielt auf die Bedürfnisse des Ressourcenplans<br />

aus, so ist zusätzlich die Optimierung der Datengr<strong>und</strong>lage im Auge zu behalten. Es könnten<br />

sich Anforderungen an die Erhebung neuer Daten ergeben. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen die<br />

Beschreibungs- <strong>und</strong> Messparameter an Referenzprofilen, die Erhebungsdichte von Punktdaten,<br />

aber auch die systematische Nacherfassung ausgewählter Bodendaten, möglicherweise mit<br />

nachfolgender geostatistischer Auswertung. Theoretisch steht als weitere mögliche Variante<br />

auch eine allmähliche Neuerhebung von Bodenkarten nach der deutschen Kartieranleitung im<br />

Raum.<br />

Die meisten Ableitungsmethoden sind noch relativ jung <strong>und</strong> wenig erprobt. Es ist mit weiteren<br />

Verfeinerungen <strong>und</strong> auch mit Neuentwicklungen zu rechnen. Das betrifft sowohl die Methoden<br />

als auch die Erhebung der benötigten Parameter. Zur Reduktion der Kosten ist auch an die Verwertung<br />

von Daten zu denken, welche mit Proxy- oder Remote-Sensing-Methoden erhoben<br />

werden. Zur Beurteilung des Wasserhaushalts oder des Gehalts an Schadstoffen sind solche Ansätze<br />

schon im Gespräch 304 . Es wird empfohlen, im Rahmen der Integration von Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />

<strong>und</strong> Bewertungssystemen in die Ressourcenplanung der Vielfalt von Optionen in dem<br />

Sinne Rechnung zu tragen, als auf eine grosse Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit des Systems<br />

geachtet wird.<br />

2.3. Bisherige Anwendungen<br />

In der Schweiz werden die vorhandenen Daten eher spärliche genutzt. Relativ häufig findet man<br />

Bodenbewertungskarten zur Beurteilung des Risikos der Gewässerbelastung durch Nährstoffe<br />

im Zusammenhang mit dem Ausbringen von Gülle- <strong>und</strong> Klärschlamm. Sie werden meist nur für<br />

kleinere Regionen ausgearbeitet. In Einzelfällen wurden aber auch grössere Gebiete auf diese<br />

303<br />

AGBA AG [1998], Beurteilungsmethode Auswaschrisiko; Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />

<strong>und</strong> Böden im Hochrheintal; J. Presler / R. Meuli [1998], Verdichtungsempfindlichkeit Kt. BL.<br />

304<br />

Ein Beispiel dazu liefert Jörg Helmschrot, An integrated approach to model wetland dynamics in a<br />

changing landscape: A case study from South Africa, in: Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG - Senatskommission<br />

für Wasserforschung (Hrsg.), Workshop on Integrated Water Research and Water Management,<br />

June 28th – 29th 2004, Altmorschen (D).<br />

173<br />

173


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Weise untersucht. Im Kanton Zürich zum Beispiel liegt für das Landwirtschaftsgebiet eine flächendeckende<br />

Risikokarte im Massstab 1:5'000 vor. Auswertungskarten dieser Art sind für den<br />

Themenbereich „Regelungspotenzial Nährstoffe“ im Ressourcenplan Boden verwertbar.<br />

Kanton/Region Kartentyp Bewertetes Bodenpotenzial<br />

Luzern Risikokarten Abschwemmung <strong>und</strong> Auswaschung<br />

174<br />

Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lagen mit GIS<br />

Solothurn Bindungskapazität für Schwermetalle<br />

Nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum<br />

Nutzungseignung<br />

Hinweiskarte Erosionsgefährdung 305<br />

Einzelne Kartenblätter;<br />

Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lage<br />

Basel Land Eignungsflächen für landwirtschaftliche Produktion<br />

Eignungsflächen für natürliche Vegetation<br />

Verdichtungs- <strong>und</strong> Erosionsempfindlichkeit<br />

Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />

Zürich Risikokarte für Sicker- <strong>und</strong> Abschwemmverluste von<br />

Nährstoffen<br />

Interpretation von analogen Bodenkarten 1:5’000<br />

Kt. St. Gallen Belastbarkeitskarte für Gülle<br />

sowie zahlreiche<br />

Oft Verarbeitung analoger Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />

weitere Gebiete<br />

Schweiz Übersicht schwermetallspezifischer<br />

Bindungsstärken 306<br />

Grenzüberschreitend <br />

Grenzüberschreitend<br />

Interpretation digitaler Kartengr<strong>und</strong>lage (Bodeneignungskarte<br />

1:200'000)<br />

Projekt INTERREG II<br />

Auswertung sowohl deutscher wie auch schweizerischer<br />

digitaler Bodendaten mit modifizierten Ableitungsmethode<br />

des Landes Baden – Württemberg 307<br />

<strong>und</strong> des Kantons Luzern 308<br />

INTERREG IIIB-Projekt TUSEC-IP<br />

(laufendes Projekt)<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung von Bodenbewertungsverfahren<br />

in Stadt-Regionen<br />

Regelungspotenzial<br />

Nährstoffe.<br />

Regelungspot. Schwermetalle<br />

Regelungspotenzial Wasser<br />

Standortpot. Kulturpflanzen<br />

Wahrscheinlichkeit für<br />

Erosionsgefährdung<br />

Standortpot. Kulturpflanzen<br />

Standortpotenzial natürliche<br />

Vegetation<br />

Empfindlichkeiten<br />

Regelungspotenzial Nährstoffe<br />

Regelungspotenzial Nährstoffe<br />

Regelungspotenzial<br />

- Schwermetalle<br />

- Organika<br />

- Säurebildner<br />

- wasserlösliche Stoffe<br />

Tabelle 3: Beispiele für bisherige Anwendungen von Bodenpotenzial- <strong>und</strong> Empfindlichkeitsbewertungen<br />

In Tabelle 3 sind einige wichtige Projekte zusammengestellt, bei denen Bodenpotenzial- <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeitsbewertungen – wenn auch allenfalls unter anderem Namen – verwendet wur-<br />

305 M. Rüttimann et al. [2005], Hinweiskarte erosionsbedingter Bodengefährdung, Kt. SO.<br />

306 A. Desaules / R. Dahinden [1997], NABO: Schadstoffgehalte <strong>und</strong> Bindungsstärken.<br />

307 M. Lehle et al. [1995], Bewertung von Böden.<br />

308 AGBA AG [1998], Beurteilungsmethode Auswaschrisiko.<br />

174


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

den. Ein wesentlicher Teil davon wurde bereits in vorangehenden Kapiteln erwähnt <strong>und</strong> kurz<br />

beschrieben.<br />

Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Meliorationsverfahren werden vielfach Karten erstellt,<br />

welche die Bonität <strong>und</strong> die landwirtschaftliche Eignung des Bodens beschreiben (vgl. das<br />

Beispiel Melioration Boswil, Kap. VIII, Abschnitt 2.5). Im Rahmen des Ressourcenplanes können<br />

solche thematischen Karten als Ableitungen des Lebensraumpotenzials für Kulturpflanzen<br />

verwendet werden.<br />

Bezüglich der computergestützten Bearbeitung schweizerischer Bodendaten kann auf das in<br />

Kap. II, Abschnitt 3 vorgestellte INTERREG II-Projekt 309 verwiesen werden, in welchem unter<br />

anderem digitale Bodendaten der Kantone Aargau, Basel Land <strong>und</strong> Basel Stadt sowie Zürich<br />

verwendet wurden. Auch wurden in einzelnen Kantonen (z.B. Basel-Land, Luzern, Solothurn)<br />

für verschiedene Bedürfnisse grossflächige Auswertungen digitaler Bodenkarten vorgenommen,<br />

wobei unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen.<br />

Anders als in der Schweiz werden in Deutschland computergestützt mittels geographischer Informationssysteme<br />

(GIS) generierte Bewertungskarten für Bodenfunktionen verbreitet sowohl<br />

für wissenschaftliche 310 als auch für landesplanerische Zwecke eingesetzt. So sind zum Beispiel<br />

die in Niedersachen verwendeten Methoden über ein Methodenmagementsystem (MeMaS) fest<br />

in das vorhandene Bodeninformationssystem NIBIS integriert <strong>und</strong> werden hier zur Erstellung<br />

von Planungsgr<strong>und</strong>lagen verwendet. Ein aktueller Bericht der deutschen Länder-Arbeitsgemeinschaft<br />

Boden (H. Lambrecht et al. [2003]) beschreibt die Anwendbarkeit der in Deutschland<br />

verwendeten Methoden im Bezug auf verschiedene Massstabsebenen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Planungsprozesse. Er kommt zum Schluss, dass in den meisten B<strong>und</strong>esländern aufgr<strong>und</strong> der<br />

Datenlage auf allen Planungsebenen mindestens einige bis einige Dutzend der heute vorhandenen<br />

Methoden anwendbar sind.<br />

3. Einfluss von Nutzungen auf die Bodenpotenziale:<br />

Beurteilung <strong>und</strong> Steuerung<br />

3.1. Nutzungsbedingte Veränderung von Bodenparametern<br />

Wie in Kap. VI, Abschnitt 1 <strong>und</strong> im Anhang 2 aufgezeigt wird, ist der Bezug von Raumnutzungen<br />

zu Bodenbeeinflussungen nicht eindeutig. Es gibt meist eine grosse Varianzbreite. Dafür<br />

sind zwei voneinander unabhängige Umstände verantwortlich: Zum einen sind es die Nutzungsart<br />

<strong>und</strong> -intensität, zum andern die Eigenschaften der in Anspruch genommenen Böden. Steuernde<br />

Eingriffe, welche die Art <strong>und</strong> Weise der Nutzung betreffen, sollen diese Unabhängigkeit<br />

aufheben <strong>und</strong> durch eine rechtliche Abhängigkeit ersetzen.<br />

a) Erfassung<br />

Um den Einfluss von Nutzungen auf Bodenparameter beurteilen <strong>und</strong> räumlich differenziert darstellen<br />

zu können, sollte man sich im Idealfall auf konkrete Untersuchungen stützen können.<br />

Die messtechnische Erfassung stellt allerdings oftmals für sich schon ein grosses Problem<br />

309 Landratsamt Waldshut [2001], Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>und</strong> Böden im Hochrheintal.<br />

310 C. Höhler [2000], GIS-gestützte Bodenbewertung; M. Gschwinder [1997], GIS-gestützte Bodenbewer-<br />

tung.<br />

175<br />

175


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

dar 311 . Ausserdem ist der Untersuchungsaufwand mitunter beträchtlich. Aber auch Expertenwissen<br />

kann hierfür von grosser Bedeutung sein. Dieses ist meist standortbezogen, es kann aber auf<br />

Flächen mit vergleichbarer Nutzung oder Nutzungsgeschichte extrapoliert werden. Beispiele<br />

sind die Schadstoffbelastung in Gärten, die Qualität von Bodendepositionen oder die Verdichtung<br />

durch Einsatz schwerer Erntemaschinen. Das Prinzip des Verdachtsflächenplanes basiert<br />

auf solchen Extrapolationen.<br />

Bis anhin wurden in solchen Plänen vorwiegend Flächen mit potenziellen Schadstoffbelastungen<br />

erfasst, z.B. im Hinblick auf Massnahmen bei der Verwertung von Bodenaushub aus Verdachtsflächen.<br />

Die im Kanton Zürich gewählte Bezeichnung „Prüfperimeter Bodenverschiebungen“<br />

gibt dies anschaulich zum Ausdruck 312 . Es ist aber durchaus denkbar, dieses Vorgehen auf<br />

die gesamte Palette relevanter Beeinflussungen auszudehnen.<br />

Es kann gewiss nicht erwartet werden, dass auf dieser Gr<strong>und</strong>lage genaue Prognosen darüber<br />

gemacht werden können, wie sich die Bodenparameter durch bestimmte Nutzungen verändern.<br />

Man kann aber versuchen, die Nutzungen (auf der Gr<strong>und</strong>lage des aktuellen Wissens) in Bewertungsstufen<br />

einzureihen. Hierzu werden analog der Beschreibung von Bodenpotenzialen Klassen<br />

gebildet; in unserem Fall handelt es sich um Klassen von Beeinflussungswahrscheinlichkeiten<br />

<strong>und</strong> -intensitäten (im Sinne einer Klassierung von sehr schwach bis sehr stark). Zur Abschätzung<br />

der Einwirkungen kann in erster Annäherung mit durchschnittlich zu erwartenden<br />

Werten gerechnet werden. Für genauere Betrachtungen müsste man jedoch die jeweils möglichen<br />

Wirkungsspannbreiten einbeziehen.<br />

b) Auswertung von unscharfen <strong>und</strong> lückenhaften Informationen<br />

Bei der Beurteilung nutzungsbedingter Einflüsse auf die Böden haben wir es meistens mit unscharfen<br />

Informationen zu tun. Verbale Einstufungen, Aussagen zur Variabilität von Effekten<br />

oder uneinheitliche Experteneinschätzungen sind Beispiele dafür. Für den wissenschaftlichen<br />

Umgang mit unscharfen Informationen, von denen insbesondere sprachliche Beschreibungen<br />

häufig Gebrauch machen (sehr gross, mässig, selten usw.), wurde die „Fuzzy Set Theorie“<br />

(„Fuzzy Logic“) entwickelt 313 . Dabei werden Lösungsstrategien eingesetzt, die es erlauben,<br />

auch aufgr<strong>und</strong> von vagen, vieldeutigen, ungenauen, widersprüchlichen oder fehlenden Eingangsinformationen<br />

plausible Schlüsse zu ziehen. Dank Fortschritten in der Computertechnologie<br />

im fanden sie im vergangenen Jahrzehnt zunehmend auch für umweltnaturwissenschaftliche<br />

Fragestellungen Anwendung. Typische Anwendungsgebiete sind Umwelt-Risikoanalysen oder<br />

der Aufbau von Systemen zur Unterstützung von Entscheidungen.<br />

Auf dem Gebiet der Bodenk<strong>und</strong>e sind unter anderem Arbeiten zur Bodenklassifikation, zur Beschreibung<br />

des Bezugs Landschaft <strong>und</strong> Boden, zur Beschreibung bodenphysikalischer Prozesse<br />

oder zur standortbezogenen sowie räumlichen Beschreibung von Bodeneigenschaften bekannt<br />

314 . C. Friedrich [2001] hat aufgr<strong>und</strong> von unscharfen qualitativen Angaben aus Bodenkarten<br />

auf die räumliche Verteilung von quantitativen Bodeneigenschaften geschlossen <strong>und</strong> Angaben<br />

zu deren Verlässlichkeit abgeleitet. Untersucht wurden die nutzbare Feldkapazität des<br />

durchwurzelbaren Bodenraums, die Mächtigkeit von Auflagehorizonten <strong>und</strong> das C/N-Verhältnis<br />

311 Als Beispiel hierfür kann auf die in B. Buchter et al. [2004], Bodenschadverdichtungen, enthaltene Zusammenstellung<br />

bekannter Messmethoden zur Erfassung von Bodenverdichtungen <strong>und</strong> Verdichtungsempfindlichkeit<br />

verwiesen werden. Hier werden nicht weniger als 33 verschiedene Methoden zitiert.<br />

312 Vgl. dazu FaBo Kanton Zürich [2004b], Erläuterungen Prüfperimeter Bodenverschiebungen.<br />

313<br />

Die Fuzzy Set Theorie basiert auf Gr<strong>und</strong>sätzen, die von L.A. Zadeh bereits 1965 entwickelt wurden<br />

(L.A. Zadeh [1965], Fuzzy Logic).<br />

314 Für eine Einführung ins Thema <strong>und</strong> eine Zusammenstellung bisheriger Anwendungen vgl. A.B.<br />

McBrathney / I.O.A. Odeh [1997], Fuzzy sets in soil science oder C. Friedrich [2001], Regionalisierung<br />

<strong>und</strong> Quantifizierung unscharfer Bodeninformationen, S. 25ff<br />

176<br />

176


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

des Oberbodens. Im Rahmen der 2003 von der FaBo Zürich durchgeführten umfangreichen<br />

Untersuchungen an 10 Auffüllstandorten 315 hat M. Kaufmann die Qualität von Bodenauffüllungen<br />

gestützt auf Fuzzy Logic bewertet 316 . Ausgewertet wurden die (nicht deckungsgleichen)<br />

Aussagen von 20 Experten über den Zusammenhang von vier ausgewählten Bodenparametern<br />

zum Pflanzenwachstum. Die Resultate der Auswertung zeigten – bezogen auf dasselbe Parameterset<br />

– eine gute Übereinstimmung mit den Resultaten einer herkömmlichen Bewertungsmethode.<br />

Der Vorteil im Fuzzy-Logic-Ansatz liegt darin, dass er auch die Unsicherheiten aus<br />

widersprüchlichen Parameterkombinationen aufzeigt, <strong>und</strong> damit die Spannweite von möglichen<br />

Schlussfolgerungen widerspiegelt.<br />

c) Zeitlicher Verlauf der Einwirkungen<br />

Bodenpotenzialveränderungen, die auf Nutzungseinflüsse zurückzuführen sind, können auch in<br />

zeitlicher Hinsicht charakterisiert werden. Der zeitliche Verlauf der Veränderung von Bodenparametern<br />

lässt sich wie folgt typisieren:<br />

− Über die Zeit kontinuierliche, progressive Veränderung (z.B. diffuse Schadstoffeinträge)<br />

− Wiederkehrende, episodische Veränderungen (z.B. Schadverdichtung durch den Einsatz von<br />

landwirtschaftlichen Maschinen, Erosion)<br />

− Einmalige Ereignisse (z.B. Strukturveränderung durch Schüttung, Umlagerung von Boden)<br />

Über längere Zeiträume müssen auch Änderungen von Bodenparametern durch Regenerations-<br />

<strong>und</strong> Bodenbildungsprozesse berücksichtigt werden. Sie überlagern die anthropogenen Veränderungen.<br />

Auch hier muss von grossen Unterschieden im Bezug auf die Dynamik der ablaufenden<br />

Prozesse ausgegangen werden. So kann beispielsweise bei entsprechender Bewirtschaftung<br />

mittelfristig mit einer natürlichen Regulierung zu hoher Nährstoffeinträge gerechnet werden,<br />

von einer natürlichen Regeneration schwermetallbelasteter Böden auf der anderen Seite kann<br />

auch bei langfristigen Perspektiven nicht ausgegangen werden. Entsprechendes ist auch bei<br />

Verdichtungen im Oberboden bzw. im Unterboden anzunehmen.<br />

Das Wissen um kontinuierliche Bodenveränderungen anthropogenen oder natürlichen Ursprungs<br />

ist zum heutigen Zeitpunkt in vielen Bereichen noch gering, so dass diesbezügliche<br />

Aussagen oft erst sehr vage formuliert werden können.<br />

3.2. Massnahmen zur Begrenzung der Eingriffsintensität<br />

Auf der Basis des geltenden Rechts können die Vollzugsbehörden schon rein vorsorglich (d.h.<br />

unabhängig von der konkreten Umweltsituation) Massnahmen zur Begrenzung von Eingriffen<br />

ergreifen. Beispiele hierfür bilden neben den vorsorglichen Massnahmen nach Art. 33 USG<br />

auch die bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung oder die Verpflichtung zur Einhaltung der guten fachlichen<br />

Praxis. Es bleibt aber zu überprüfen, inwieweit die dazu etablierte Vollzugspraxis in der<br />

Lage ist, die Auswirkungen von Nutzungen auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Nötigenfalls<br />

sind die ergriffenen Massnahmen einer Erfolgskontrolle zu unterziehen <strong>und</strong> gestützt darauf<br />

zu überarbeiten. Dabei bietet sich auch die Gelegenheit, die Massnahmenplanung verwaltungsintern<br />

unter den verschiedenen Ressorts abzugleichen.<br />

Die Tragweite vorsorglicher Massnahmen ist, auch wenn sie raumbezogen ergriffen werden,<br />

notwendigerweise limitiert. Ist zu erwarten, dass solche Massnahmen allein nicht zum Ziel füh-<br />

315 Appendix zu FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />

316 M. Kaufmann [2003], Bodenphysikalische Qualitätsbeurteilung.<br />

177<br />

177


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

ren oder dass sie einen Abstimmungsbedarf auslösen, der den Rahmen eines verwaltungsinternen<br />

Verfahrens sprengt, so wäre zu prüfen, ob nicht im Sinne eines strategischen Entscheides<br />

das Vorgehen ganz allgemein angepasst werden soll.<br />

Möglicherweise reicht es aus, die vorhandene Datenbasis zu erweitern, um die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass den Behörden relevante Sachverhalte entgehen, zu verringern. Hierfür bieten sich die<br />

oben beschriebenen Verfahren zur Extrapolation von Expertenwissen an, wie dies z.B. der Prüfperimeter<br />

für Bodenbelastungen bereits tut. Bei allem muss aber eine Umsetzung der Anliegen<br />

angestrebt werden, die für die Beteiligten einfach zu handhaben ist.<br />

178<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurde beispielsweise die durch die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über<br />

die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) eingeführte Regelung<br />

über die minimale Bodenbedeckung bereits fünf Jahre später wieder abgeändert. Die neue Regelung<br />

ist im Vergleich zur bisherigen wesentlich einfacher. Bisher verlangte man im Winter einen minimalen<br />

Bodenschutzindex im Acker- <strong>und</strong> Gemüsebau. Die Berechnung des bodenkulturabhängigen,<br />

flächengewichteten Mischindexes war für Landwirte <strong>und</strong> Kontrolleure gleichermassen aufwändig.<br />

Ausserdem brachte die Regelung betriebliche Einschränkungen mit sich, die teilweise fachlich nicht<br />

begründbar waren; teilweise waren sogar ökologisch negative Auswirkungen zu beobachten. An die<br />

Stelle des detaillierten Indexes tritt nun eine generelle Regel, die verlangt, dass auf offenen Ackerflächen,<br />

die vor dem 31. August geerntet werden, eine minimale Bodenbedeckung folgt. Die wenig<br />

differenzierten Anforderung an die Folgebedeckung (Kategorien Winterkultur, Zwischenfutter oder<br />

Gründüngung) sind leicht zu kontrollieren.<br />

Die ressortbezogene Beurteilung reicht dort nicht mehr aus, wo bestimmte Böden ganz allgemein<br />

gegen nur schwer wieder rückgängig zu machende anthropogene Veränderungen geschützt<br />

werden sollen, wo grössere räumliche Zusammenhänge zu beurteilen sind oder wo es<br />

um Massnahmen geht, die in mehrere verschiedene Sachbereiche eingreifen <strong>und</strong> deren Tragweite<br />

nur in einem Planungsverfahren sachgerecht Rechnung getragen werden kann. In solchen<br />

Fällen muss das Thema auf die Traktandenliste einer übergeordneten Planungsebene gebracht<br />

werden (Richtplan, Sachplan oder Konzept des B<strong>und</strong>es, Fachplanungen der Kantone).<br />

Der Kanton Baselland hat in seinem Landschaftsentwicklungskonzept 317 insbesondere kantonale<br />

Vorranggebiete ausgeschieden. Zu diesen zählen unter anderem Vorranggebiete zur Erhaltung<br />

landwirtschaftlich vielseitig nutzbarer Böden (sie dürfen nicht in einer Gr<strong>und</strong>wasserschutzzone oder<br />

einem Gr<strong>und</strong>wasserschutzareal liegen), Vorranggebiete für die Erhaltung von Arten <strong>und</strong> Biotopen<br />

(unter Einschluss von Böden mit besonderen Eigenschaften für die Biotopentwicklung sowie seltene<br />

Böden) <strong>und</strong> Vorranggebiete zur Aufwertung von Lebensräumen (zu deren Entwicklungsziel die Erhaltung<br />

besonderer <strong>und</strong> empfindlicher Bodensubstanz gehört). Hierfür wurden für verschiedene<br />

Kategorien Funktionsräume ausgeschieden. Als Gr<strong>und</strong>lage für die Kategorie Boden diente die Karte<br />

der besonders schutzwürdigen Bodenflächen 318 , aus der die Teilkategorien „Bodenflächen mit<br />

besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung, „Bereich mit nachgewiesenen oder<br />

vermuteten Vorkommen seltener Böden“, „Bodenflächen mit besonderer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Quellwasserschutzfunktion“,<br />

„Bodenflächen mit hoher Verdichtungsempfindlichkeit“ <strong>und</strong> „Bodenflächen mit<br />

hoher Erosionsempfindlichkeit“ übernommen wurden. Diese Kartengr<strong>und</strong>lage wurde von der Bodenschutzfachstele<br />

ausgearbeitet. Das LEK selbst wurde vom Amt für Raumplanung zusammen mit<br />

den Partnerämtern erstellt, um den raumplanerischen Tätigkeiten im Raum ausserhalb der Siedlungen<br />

eine zukunftsgerichtete Basis zu geben. Auf ihm baute das Konzept der räumlichen Entwicklung<br />

auf. Erst hier werden sämtliche Nutzungsinteressen einbezogen (Verkehr, Entsorgung <strong>und</strong> Versorgung,<br />

Siedlung, Erholung usw.). Das Konzept dient als politisch gewertete Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Richtplanung. Der daraus erarbeitete Richtplanentwurf steht vor der Vernehmlassung 319 . Die im<br />

LEK ausgearbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen haben nicht vollständig Eingang in den Richtplanentwurf gefun-<br />

317 Amt für Raumplanung [2000], LEK BL.<br />

318<br />

Kanton Basel-Landschaft / Amt für Umweltschutz <strong>und</strong> Energie [1999], Karte schutzwürdige Bodenflächen.<br />

319 Zum Ganzen B. Mühlethaler et al. [2004], Fruchtbarste Standorte.<br />

178


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

den. Auch die nicht aufgenommenen Teile sind aber nach wie vor wichtige Gr<strong>und</strong>lagen, die als solche<br />

bei Standortentscheiden Eingang in die Interessenabwägung finden können.<br />

Im Rahmen einer konkreten raumspezifischen bzw. projektspezifischen Planung sollen die nutzungsbedingten<br />

Einflüsse auch nach Massgabe der Bedrohung von Bodenpotenzialen zum Gegenstand<br />

der Planung gemacht werden.<br />

Das von den Kantonen AG, AI, BE, BL, BS, FR, GR, JU, LU, SG, SO, TG, VD, ZG, ZH <strong>und</strong> dem<br />

Fürstentums Liechtenstein gemeinsam herausgegebene Merkblatt „Bodenschutz beim Bau von<br />

Golfanlagen“ ist als Vollzugshilfe für den Bau aller Arten von Golfanlagen inklusive deren Erneuerungen<br />

<strong>und</strong> Erweiterungen verfasst. Darin wird verlangt, dass bereits in der Phase der strategischen<br />

Planung <strong>und</strong> der Vorstudien im Rahmen der gr<strong>und</strong>sätzlichen Überlegungen das Projekt so in die<br />

Landschaft integriert werden soll, dass möglichst geringe Erdverschiebungen notwendig werden.<br />

Bei der Projektgestaltung ist auf die jeweiligen Bodeneigenschaften eines Standortes Rücksicht zu<br />

nehmen; Bautätigkeiten in Bereichen mit grossem Schadenpotenzial sind möglichst zu vermeiden.<br />

In diesem Zusammenhang werden strukturschwache <strong>und</strong> verdichtungsempfindliche, aber auch seltene<br />

<strong>und</strong> besonders schützenswerte Böden explizit erwähnt. Der Einbezug einer ausgewiesenen bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

Baubegleitung wird bereits in diesem Stadium der Projektierung verlangt. Die für<br />

Golfanlagen mit neun <strong>und</strong> mehr Löchern erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV Anhang<br />

6 Nr. 60.7) ist in der anschliessenden nutzungsplanerischen Umsetzung durchzuführen. Aus<br />

bodenschützerischer Sicht gelten die potentielle Schadstoffbelastung, die Rückführbarkeit von<br />

Fruchtfolgeflächen bzw. die technische Wiederherstellbarkeit des Bodens sowie deren materielle<br />

Sicherstellung als wesentliche Rahmenbedingung.<br />

Es wird empfohlen, diese gut eingeführte Vorgehensweise beizubehalten <strong>und</strong> konsequent weiter<br />

zu verfolgen. Sie kann unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit aber nicht genügen. Nachhaltigkeit<br />

impliziert, dass die Veränderungen über einen konkreten Raum bilanziert werden, <strong>und</strong> dass, wo<br />

nötig, entsprechende Korrekturen im Bereich der Bodennutzungen eingeleitet werden. Um die<br />

geforderte Ausgewogenheit zwischen der Inanspruchnahme von Böden einerseits <strong>und</strong> dem Zustand<br />

<strong>und</strong> der Entwicklung des natürlichen Systems Boden andererseits zu finden, reicht es<br />

nicht aus, die Veränderung der Bodenparameter durch Nutzungen zu prognostizieren <strong>und</strong> möglichst<br />

klein zu halten. Die Veränderung von gewissen Parametern kann ja mitunter erwünscht<br />

sein, wie zum Beispiel im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung die Neubildung von Humus.<br />

Wichtig ist nicht die Parameterveränderung an sich, sondern die damit verb<strong>und</strong>ene Veränderung<br />

der Bodenpotenziale, <strong>und</strong> zwar je für sich allein genommen wie auch gesamthaft.<br />

3.3. Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Mindestens ein Teil jener Bodenparameter, die zur Ableitung von Bodenpotenzialen herangezogen<br />

werden, kann anthropogen beeinflusst werden. In Tabelle 4 werden jene Bodenparameter<br />

zusammengestellt, die für die verschiedenen in Anhang 1 vorgestellten Ableitungsmethoden<br />

verwendet werden. Sie sind hier grob in ihre nutzungsbedingte Veränderbarkeit unterteilt.<br />

Der Einfluss von Nutzungen auf Bodenpotenziale kann aufgr<strong>und</strong> eines Vergleichs der Potenziale<br />

innerhalb eines Perimeters zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschrieben werden, also z.B.<br />

vor <strong>und</strong> nach einer Änderung der Nutzungsstruktur. Die Beurteilung der nutzungsbedingten<br />

Einflüsse auf die Potenziale lässt sich aber nicht direkt messen. Man muss sich stattdessen auf<br />

Aussagen zu Veränderungen von Bodenparametern stützen. Unterschiede in den Empfindlichkeiten<br />

müssen ebenfalls einbezogen werden. Aus der Beeinflussung der Bodenparameter kann<br />

so auf die Veränderung der Bodenpotenziale geschlossen werden. In Anhang 2 wird dieses Vorgehen<br />

für verschiedene Nutzungen beschrieben <strong>und</strong> die Zusammenhänge werden in entsprechenden<br />

Grafiken veranschaulicht. Das Ergebnis dieser Abschätzungen ist in Tabelle 5 zusammengestellt.<br />

179<br />

179


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

mögliche Veränderung durch oberflächliche Nutzung:<br />

- Rohdichte, Lagerungsdichte, effektive<br />

Lagerungsdichte<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt, -form, organische Substanz<br />

- Horizontmächtigkeit (Oberboden)<br />

180<br />

- Gefüge (Oberboden)<br />

- Karbonatgehalt (Oberboden)<br />

- Kationenaustauschkapazität [KAK]<br />

(Oberboden)<br />

- Hemerobie (Grad der anthropogenen<br />

Überprägung)<br />

- Stoffgehalte<br />

mögliche Veränderung durch in die Tiefe greifende Eingriffe (z.B. Umlagerung, Überschüttung,<br />

Melioration):<br />

zusätzlich zu oben genannten:<br />

- Bodenart, Schluff-, Tongehalt<br />

- Grobboden, Skelett<br />

- Horizontmächtigkeiten, Bodenaufbau,<br />

Auflagehorizont, Substratabfolge,<br />

Durchwurzelungstiefe<br />

- Gründigkeit, pflanzennutzbare Gründigkeit,<br />

Substanzvolumen<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Wasserhaushalt, Wasserleitfähigkeit,<br />

Staunässestufe, bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe,<br />

nutzbare Feldkapazität, Saugspannung<br />

vollständige Neuschüttung, Rekultivierung:<br />

- Bodentyp, Horizontbezeichnungen<br />

- Bodenklasse<br />

Bodentyp<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

- Lufthaushalt, Luftkapazität,<br />

Durchlüftungstiefe Grobporenvolumen<br />

- Gefüge<br />

- Torfart, -zersetzungsstufe<br />

- KAK<br />

- Vorbelastung<br />

- Kohäsion<br />

- Ertragsfähigkeit<br />

- Seltenheit<br />

- Farbe, Eisenoxidgehalt, Redoxverhältnisse<br />

- Ausgangsgestein, Festgesteinszersatz<br />

Tabelle 4: Anthropogen veränderbare <strong>und</strong> in Ableitungsmethoden berücksichtigte Bodeneigenschaften<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

Legende: x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Vorbelastung<br />

Besiedlung x x ~ ~ ~ x x x x ~ x x ~ x / ~ x x ~ /<br />

Bodendeposition x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />

Garten ~ ~ ~ ~ x ~ x ~ ~ ~ ~ ~ / ~ ~ x x ~ ~ /<br />

Strassen ~ x ~ ~ ~ x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ ~ ~ /<br />

Landwirtschaft ~ x ~ ~ x x x x x x x x ~ / ~ ~ x ~ ~ x<br />

Freizeit: Golf ~ x ~ ~ x x x x x ~ / ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />

Tabelle 5: Einfluss von Raumnutzungen auf Bodenparameter (Auswahl)<br />

180<br />

pH-Wert<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Um die verschiedenen Zustände der Ressource Boden beschreiben zu können werden also Aussagen<br />

über die Änderung jener Parameter, welche zur Ableitung der Potenziale relevant sind,<br />

benötigt. Dies kann als Prognose aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten oder durch gezielte Erhebung<br />

vor Ort erfolgen.<br />

Aus der Literatur sind bezüglich der Prognose von Bodenpotenzialänderungen nur wenige Ansätze<br />

bekannt:<br />

B. Mohs [1998] schlägt vor, Bodennutzungsklassen zu schaffen, denen Beeinträchtigungsfaktoren<br />

zugeordnet werden. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Herleitung der Faktoren bleiben dabei allerdings unklar. Die<br />

Beeinträchtigungsfaktoren schlagen sich in gleichem Masse auf sämtliche Bodenfunktionen nieder,<br />

was aus fachlicher Sicht hinterfragt werden muss. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen können relativ<br />

einfach qualitative <strong>und</strong> quantitative Änderungen bilanziert werden.<br />

B. Hochfeld et al. [2003] empfehlen eine Prognose von veränderten Bodenparametern auf der Basis<br />

plausibler Annahmen, ohne aber genauer darauf einzugehen. Aus den neuen Bodenparametern sollen<br />

die veränderten Wertestufen abgeleitet werden, was eine Bilanzierung der Änderungen erlaubt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Prognose von Veränderungen auch der Zeithorizont berücksichtigt<br />

werden müsste, um so den unterschiedlichen Stadien von Bodenbeeinflussung <strong>und</strong> ihren<br />

Regenerationsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird jedoch auch auf die mangelhafte<br />

Kenntnis der Entwicklung von Böden hingewiesen, was die zeitliche Betrachtung erschwert.<br />

Insgesamt muss der Aufwand zur Beurteilung sämtlicher Empfindlichkeiten <strong>und</strong> aller möglichen<br />

Potenzialänderungen durch fortdauernde oder neue Raumnutzungen als beträchtlich bezeichnet<br />

werden. Für die Anwendung muss der Betrachtungshorizont in thematischer <strong>und</strong><br />

räumlicher Hinsicht eingeengt werden. Es stellen sich damit die Fragen,<br />

1. in welchen Nutzungs- bzw. Naturräumen welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wie<br />

stark von Bedeutung sind, oder umgekehrt:<br />

2. welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wo wie stark von Bedeutung sind.<br />

Zu Punkt 1: Ausgangspunkt ist hier die räumliche Verteilung von Nutzungen. Die Beantwortung<br />

dieser Frage macht sichtbar, ob <strong>und</strong> mit welcher Wirkungsstärke eine bestimmte raumwirksame<br />

Tätigkeit im konkreten Raum, auf den sie sich auswirkt, die Ressourcenplanung betrifft.<br />

Im Folgenden einige Erläuterungen dazu:<br />

Siedlungsgebiete sind bezüglich der verursachten Bodenveränderungen durch baubedingte Eingriffe<br />

<strong>und</strong> nutzungsbedingte Stoffeinträge geprägt 320 . Vorrangig von Bedeutung sind hier deshalb<br />

Regelungspotenziale, welche den Schadstoff- <strong>und</strong> den Wasserhaushalt beschreiben. Im Zusammenhang<br />

mit der Schadstoffregelung ist sicher auch die Versauerungsempfindlichkeit von<br />

Bedeutung. Die Regelung des Wasserhaushalts ist insbesondere im Bezug zur oft gehemmten<br />

oder verhinderten Meteorwasserinfiltration in Siedlungsgebieten wichtig. Hierfür ist auch die<br />

Verdichtungsempfindlichkeit von Bedeutung. Weniger wichtig ist dagegen beispielsweise das<br />

Regelungspotenzial für Nährstoffe oder die Erosionsempfindlichkeit.<br />

Im Einflussbereich schadstoffemittierender Betriebe ist das Regelungspotenzial für Schadstoffe<br />

vorrangig. Die Potenzialbestimmung kann auf einzelne betriebsspezifische Stoffe oder Stoffgruppen<br />

beschränkt werden. Daneben sind wiederum Informationen zur Versauerungsempfindlichkeit<br />

wichtig. Die übrigen Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten sind in diesem Zusammenhang<br />

in der Regel nicht oder nur von untergeordneter Bedeutung.<br />

Bei der landwirtschaftliche Nutzung können sämtliche Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Potenziale bedeutsam<br />

sein. Einschränkungen können hier aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Nutzung getroffen werden.<br />

320 Vgl. hierzu Anhang 2 Teil 1.<br />

181<br />

181


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Neben Nutzungsräumen, wie sie oben beschrieben sind, können auch Naturräume betrachtet<br />

werden. Darunter sind Gebiete zu verstehen, welche vorwiegend aufgr<strong>und</strong> von natürlichen Gegebenheiten<br />

abgegrenzt werden. Beispiel hierfür sind Bereiche mit Gr<strong>und</strong>wasservorkommen,<br />

Gebiete mit Überschwemmungsgefährdung sowie Biotopstandorte.<br />

Innerhalb der näheren Gr<strong>und</strong>wassereinzugsgebiete sind im Hinblick auf den quantitativen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutz das Regelungspotenzial für Wasser, insbesondere mit Bezug auf die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, sowie die Verdichtungsempfindlichkeit von vorrangiger Bedeutung.<br />

Was den qualitativen Gr<strong>und</strong>wasserschutz betrifft, so sind auch sämtliche weiteren Regelungspotenziale<br />

von Bedeutung. Es sollten hier im Sinne einer umfassenden Betrachtung keine Regelungspotenziale<br />

vernachlässigt werden.<br />

Überschwemmungsgefährdete Gebiete <strong>und</strong> deren Einzugsbereiche können als weiteres Beispiel<br />

für einen Naturraum gelten. Im Vordergr<strong>und</strong> steht hier der Wasserhaushalt, insbesondere jene<br />

Prozesse, die den Oberflächenabfluss regeln. Hinzu kommen mögliche Erosions- <strong>und</strong> Ablagerungsprozesse<br />

mit daraus folgenden Schadstoffumlagerungen. Bedeutsam sind deshalb die Potenziale<br />

zur Regelung des Wasserhaushalts, allenfalls die Potenziale zur Regelung von Schadstoffflüssen.<br />

In den Einzugsbereichen kann auch die Erosionsempfindlichkeit eine wichtige<br />

Rolle spielen.<br />

Zu Punkt 2: Für die Frage, welche Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten wo wie stark von Bedeutung<br />

sind, ist der Ausgangspunkt ein thematischer. Die Beantwortung dieser Frage macht sichtbar,<br />

für welche Nutzungsbereiche in einem konkreten Raum ein Abstimmungs- bzw. Korrekturbedarf<br />

besteht, wenn bestimmte ökologische Funktionen des Bodens gesichert werden sollen.<br />

Diese Information ist insbesondere für die Fachplanungen von Wichtigkeit.<br />

Bezieht man sich auf die Infiltration <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, so ist das Regelungspotenzial<br />

für Wasser vorwiegend in gr<strong>und</strong>wassernahen Einzugsgebieten von vorrangiger Bedeutung<br />

(quantitativer Gr<strong>und</strong>wasserschutz). Dasselbe gilt in Siedlungsgebieten, wo aus Sicht der Siedlungsentwässerung<br />

eine Versickerung von Meteorwasser angestrebt wird. Mit Blick auf den<br />

Oberflächenabfluss ist das Regelungspotenzial Wasser vorwiegend in Einzugsgebieten <strong>und</strong> Abflussbereichen<br />

mit erhöhter Überschwemmungsgefährdung von Wichtigkeit. Hier ergibt sich<br />

beispielsweise ein planerischer Abstimmungsbedarf mit Gefahrenkarten. Daneben spielt der<br />

Oberflächenabfluss natürlich auch in erosionsempfindlichen Gebieten eine wichtige Rolle. Untergeordnet<br />

ist aber dieses Regelungspotenzial auch in jenen Nutzungsräumen von Bedeutung,<br />

wo generell mit einer starken nutzungsbedingten Beeinträchtigung gerechnet werden muss.<br />

Das Regelungspotenzial für Schwermetalle ist natürlich in erster Annäherung in jenen Gebieten<br />

wichtig, welche durch entsprechende Immissionen belastet werden. Voraussetzung zur Abgrenzung<br />

entsprechender Gebiete ist die Kenntnis der Immissionssituation. Die näheren Einzugsgebiete<br />

von Gewässern stellen weitere Bereiche dar, in welchen dieses Potenzial auch bei geringeren<br />

Immissionen langfristig von Bedeutung ist. Innerhalb der erwähnten Bereiche können im<br />

Speziellen Zonen mit starker Infiltration <strong>und</strong> möglicherweise hoher Versauerungsempfindlichkeit<br />

besondere Wichtigkeit im Hinblick auf eine mögliche Schadstoffauswaschung mit daraus<br />

folgender Gewässerbelastung haben. Damit wird zum einen ein Querbezug zum Regelungspotenzial<br />

für Wasser, zum anderen ein Abstimmungsbedarf mit der Gewässerschutzplanung geschaffen.<br />

Natürlich ist das erwähnte Potenzial auch in Bereichen mit ‚sensiblen’ Nutzungen,<br />

also beispielsweise bei Kinderspielplätzen oder auf Gartenarealen von Bedeutung.<br />

Die verschiedenen Nutzungs- <strong>und</strong> Naturräume können sich auch überlagern. So kann beispielsweise<br />

ein Siedlungsgebiet auch im Einflussbereich eines Schadstoff emittierenden Betriebes<br />

sowie innerhalb eines Gr<strong>und</strong>wassergebietes liegen. Die Anforderungen der verschiedenen Bereiche<br />

an die Kenntnis der Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten müssen in diesen Fällen<br />

kumuliert werden.<br />

182<br />

182


Teil 3 Konkretisierung<br />

IX - Einflüsse von Nutzungen auf Bodenpotenziale<br />

Tabelle 6 gibt eine Übersicht über die Relevanz verschiedener Bodenpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

für unterschiedliche Räume. Die Relevanzen könnten, bei entsprechender Datenlage,<br />

räumlich dargestellt werden. Sie dienen als Gr<strong>und</strong>lage für gezielte Potenzialerhebungen <strong>und</strong> für<br />

die Erhebung der dazu notwendigen Daten.<br />

Nutzungsräume:<br />

Siedlungsgebiet:<br />

Grünflächen<br />

Potenziale <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeiten:<br />

Einflussbereich schadstoffemitierender<br />

Betriebe<br />

von Bau betroffene Bereiche<br />

Infrastruktur von Betrieb betroffene<br />

Bereiche<br />

Landwirtschaft<br />

Militär<br />

Freizeit, Erholung (z.B. Golf, Wintersport)<br />

Wald<br />

Rohstoffgewinnung<br />

(Kies, Sand, etc.; Wasser)<br />

Ablagerungs- & Entsorgungsraum<br />

für Abfall, Boden<br />

Naturräume:<br />

Einzugsgebiete Gewässer;<br />

(→ Abstimmung mit Gewässerschutzkarte)<br />

Gebiete mit Überschwemmungsgefahr;<br />

(→ Abstimmung mit Gefahrenkarte)<br />

Legende<br />

Regelung Wasserhaushalt<br />

Regelung<br />

Schwermetalle<br />

Regelung<br />

Organika<br />

Regelung wasserlösliche<br />

Stoffe<br />

Tabelle 6: Räumliche Relevanz von Bodenpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten<br />

Regelung<br />

Nährstoffe<br />

Versauerungsempfindlichkeit<br />

in der Regel vorrangig zu berücksichtigen<br />

Verdichtungsempfindlichkeit <br />

Erosionsempfindlichkeit<br />

je nach Art <strong>und</strong> Intensität gegebenenfalls zu berücksichtigen<br />

untergeordnet oder nicht zu berücksichtigen<br />

183<br />

183


X. Diskussion <strong>und</strong> Veranschaulichung an einem<br />

fiktiven Beispiel<br />

1. Bewertung der Bodenpotenziale – Veranschaulichung an<br />

einem fiktiven Raumausschnitt<br />

1.1. Ausgangslage<br />

Im Folgenden soll in einem fiktiven Raum exemplarisch eine Konkretisierung von Potenzialbewertungen<br />

<strong>und</strong> deren Veränderung dargestellt werden. Dazu wurde eine möglichst vielseitige<br />

Landschaft mit einem vielseitigen Nutzungsspektrum entworfen (vgl. Abbildung 15).<br />

Abbildung 15: Fiktive Landschaft, Zustand zum Zeitpunkt 1 (Situation 1)<br />

Es geht uns dabei in erster Linie darum, vom grafischen Gesichtspunkt her die Sachverhalte in<br />

kompakter Form zu verdeutlichen. Der Modelllandschaft wurden beispielhafte räumliche<br />

Konstellationen zugr<strong>und</strong>e gelegt. Es wurde bewusst ein detaillierter Betrachtungsmassstab gewählt.<br />

Das erlaubt es auch, das gr<strong>und</strong>sätzliche Leistungsvermögen des vorgeschlagenen Wegs<br />

in Bezug auf den Ressourcenplan Boden aufzuzeigen sowie allfällige Schwachstellen darzustellen.<br />

Die notwendigen Daten werden dabei ebenso als bekannt vorausgesetzt wie auch deren<br />

Auswertung <strong>und</strong> Interpretation.<br />

Die Autoren sind sich bewusst, dass diese Voraussetzungen in der Realität für grosse Massstäbe<br />

vielfach nicht gegeben sind. Das heisst aber nicht, dass man dann konsequenterweise auch auf<br />

ein Vorgehen, wie es hier dargelegt wird, verzichten muss. Hingegen sind die Aussagegenauigkeit<br />

<strong>und</strong>/oder die Bandbreite der Fragestellungen, die mit den real vorhandenen Gr<strong>und</strong>lagen beantwortet<br />

werden können, entsprechend reduziert.<br />

Ausgangspunkt unserer Betrachtung ist die in Abbildung 16 dargestellte Nutzungsverteilung des<br />

fiktiven Raumausschnittes. Er zeigt eine zum grössten Teil landwirtschaftlich geprägte Landschaft.<br />

Abbildung 16: Nutzungsverteilung, Situation 1<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

Wald<br />

Futterbau<br />

Siedlung<br />

Ackerbau<br />

Aufschüttung<br />

Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />

Wiesland<br />

versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschaftsbaute, Strasse)<br />

Gewässer<br />

185<br />

185


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Bodeneigenschaften sind heterogen im Raum verteilt. Die unterschiedlichen Nutzungen treffen<br />

somit nicht überall auf gleiche Verhältnisse. Um Unvollständigkeiten zu vermeiden gehen wir<br />

wie gesagt von einer flächendeckenden <strong>und</strong> detaillierten Kenntnis der notwendigen Bodendaten<br />

aus. Für unser fiktives Beispiel unterstellen wir, dass die relevanten Daten in Form einer Bodenkarte<br />

bekannt sind (Abbildung 17).<br />

186<br />

Die Bodenkarte zeigt Flächen unterschiedlicher Bodeneigenschaften.<br />

Der Grenzverlauf kann in bestimmten Fällen durch<br />

Nutzungen hervorgerufen sein. In unserem Beispiel sehen wir<br />

dies im Bereich der Siedlungen (4), der Strasse (6 <strong>und</strong> 7) oder<br />

der Bodenablagerung (8). Ferner werden kleinräumige Phänomene<br />

häufig schon aufgr<strong>und</strong> der massstabsbedingten Generalisierung<br />

bei Kartierungen nicht verzeichnet. Beispiele dafür<br />

sind kleinere Bodenablagerungen oder anthropogen stark veränderte,<br />

ev. geschüttete Böden entlang von Strassen.<br />

Abbildung 17: fiktive Bodenkarte<br />

In den meisten Fällen liegen in der Schweiz, falls überhaupt,<br />

so nur von landwirtschaftlich <strong>und</strong> teilweise von forstwirtschaftlich genutzten Gebieten Daten<br />

vor. Aus grösseren deutschen Städten wie Berlin oder Stuttgart sind demgegenüber auch für das<br />

Siedlungsgebiet flächendeckende Bodendaten bekannt. Wie weit Bodendaten für einen Ressourcenplan<br />

tatsächlich flächendeckend bekannt sein müssen, welchen Detaillierungsgrad die<br />

erhobenen Daten haben sollen <strong>und</strong> nach welcher Methode die Erfassung erfolgt, soll aber an<br />

dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden, ist doch die Antwort davon abhängig, welche Ziele<br />

mit einer Planung verfolgt werden.<br />

1.2. Ableitung von Bodenpotenzialen<br />

Ist die räumliche Ausprägung der massgebenden Bodenparameter bekannt, so kann mit Hilfe<br />

geeigneter Ableitungsmethoden die Verteilung von Teilpotenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten dargestellt<br />

werden. Um welche Ableitungsmethoden es sich dabei handelt, muss vorgängig im<br />

Rahmen eines Auswahlverfahrens entschieden werden. Dabei sind Überlegungen bezüglich<br />

Qualität <strong>und</strong> Anwendbarkeit der Methoden wichtig (vgl. Kap. IX, Abschnitt 2.2.). Art, Umfang<br />

<strong>und</strong> Qualität der vorhandenen Daten können ebenfalls einen Einfluss auf die Wahl der Ableitungsmethoden<br />

haben.<br />

a) Erarbeitung kartografischer Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Angewendet auf unsere Modelllandschaft kann das kartografische Resultat für ausgewählte Regelungspotenziale<br />

wie in Abbildung 18 dargestellt aussehen. Die Darstellung verwendet ein<br />

fünfstufiges Bewertungsschema, wie es häufig durch Ableitungsmethoden erzeugt wird. Hohe<br />

Werte entsprechen dabei einem hohen Regelungspotenzial. Sie sind hier dunkel eingefärbt.<br />

Situation 1<br />

Regelungspotenzial für:<br />

Wasser (z.B. Speicherung) Nährstoffe (z.B. Stickstoff) Schwermetall (z.B. Cd)<br />

Abbildung 18: Darstellung der räumlichen Ausprägung ausgewählter Potenziale in der Modelllandschaft (fiktiv)<br />

186


Tabelle 7: Flächenanteile unterschiedlicher Potenzialstufen<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Eine analoge Darstellung lässt sich für die Empfindlichkeiten der Böden gegenüber Nutzungseinflüssen<br />

erzeugen (Abbildung 19):<br />

Situation 1<br />

Empfindlichkeit bezüglich:<br />

Versauerung Verdichtung Erosion<br />

Abbildung 19: Darstellung der räumlichen Ausprägung ausgewählter Empfindlichkeiten in der Modelllandschaft (fiktiv)<br />

Aus solchen Darstellungen können erste Aussagen hinsichtlich der Verteilung <strong>und</strong> der Varianz<br />

von Potenzialen <strong>und</strong> Empfindlichkeiten gewonnen werden. Die räumliche Verteilung ergibt sich<br />

aus dem Kartenbild. In Prozentanteilen an der Gesamtfläche kann, ausgehend von der in Abbildung<br />

18 dargestellten Situation, die in Tabelle 7 wiedergegebene Potenzialstufen-Verteilung errechnet<br />

werden.<br />

Potenzial-<br />

stufe<br />

Situation 1<br />

Regelungspotenzial für:<br />

Schwermetalle<br />

Nährstoffe Wasser<br />

1 4.6% 4.6% 17.3%<br />

2 29.4% 33.8% 17.4%<br />

3 25.2% 48.8% 22.8%<br />

4 31.8% 10.8% 14.4%<br />

5 9.1% 2.0% 28.1%<br />

Abbildung 20: Abgrenzung verschiedener Naturräume<br />

Die extremen Potenzialstufen (sehr hoch<br />

bzw. sehr schwach) treten im Beispiel<br />

bei den Schwermetallen <strong>und</strong> den Nährstoffen<br />

nur in geringem Mass auf. Anders<br />

das Regelungspotenzial Wasser:<br />

Hier haben wir eine relativ ausgeglichene<br />

Verteilung über alle Potenzialstufen hinweg.<br />

Vor allem zur Beschreibung komplexer<br />

grösserer Betrachtungsräume können<br />

tiefer gehende statistische Analysen<br />

von Bedeutung sein.<br />

Denkbar ist auch die spezifische Beurteilung<br />

ausgewählter Teilbereiche, wie das<br />

folgende Beispiel zeigt. Es fokussiert auf<br />

die mögliche Beeinträchtigung der Oberflächen-<br />

oder der Gr<strong>und</strong>wasserqualität.<br />

Vorausgesetzt wird die Kenntnis der entsprechenden<br />

Naturräume (vgl. Kap. IX,<br />

Abschnitt 3.3.). Entsprechende Kartengr<strong>und</strong>lagen<br />

sind in den Kantonen zumindest<br />

teilweise bereits vorhanden.<br />

Abbildung 20 zeigt die für unser Beispiel angenommene Verteilung ausgewählter Naturräume.<br />

Die Legende wurde bewusst einfach gehalten. Die Aufgliederung kann den Bedürfnissen entsprechend<br />

auch feiner gegliedert <strong>und</strong>/oder thematisch erweitert werden. Naturräume können<br />

sich auch überlagern.<br />

b) Beispiele für die raum- <strong>und</strong> handlungsbezogene Auswertung der<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

In Kombination mit den oben dargestellten Potenzial- <strong>und</strong> Empfindlichkeitsverteilungen eröffnet<br />

sich bereits ein weites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für die Bearbeitung räumlicher<br />

187<br />

187


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Fragestellungen. Sie sind auch im Rahmen von Planungsprozessen von Bedeutung. Zur Veranschaulichung<br />

hier einige Anwendungsmöglichkeiten:<br />

188<br />

• Die Unterlagen können als Datengr<strong>und</strong>lage für die Beschreibung des Ist-Zustandes der<br />

Ressource Boden dienen (Verteilung <strong>und</strong> Varianz einzelner Teilpotenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten;<br />

Flächenbilanzierungen; Auswahl, Charakterisierung <strong>und</strong> Vergleich unterschiedlicher<br />

Raumausschnitte). Beispiele hierfür sind:<br />

- Aussagen, welche die räumliche Ausprägung der Verdichtungsempfindlichkeit der Böden<br />

betreffen. Damit können relevante Einwirkungen raumbezogen beurteilt werden<br />

(z.B. Bautätigkeit, Landwirtschaft).<br />

- Herstellung einer Beziehung zwischen der räumlichen Verteilung von Böden mit hohem<br />

Wasser-Regelungspotenzial (z.B. bezüglich der Infiltration <strong>und</strong> Speicherung von Niederschlagswasser)<br />

<strong>und</strong> dem Einzugsgebiet unter- <strong>und</strong> oberirdischer Gewässer:<br />

Im Gewässerschutz <strong>und</strong> im Wasserbau spielen Informationen über Böden, die in Bezug auf den<br />

Wasserabfluss eine stark verzögernde Wirkung haben, eine wichtige Rolle. Sie helfen beispielsweise<br />

bei der Beurteilung von Oberflächenabflüssen bei Hochwasserereignissen <strong>und</strong> bei<br />

der Abschätzung des erosionsbedingten Eintrags von stofflich belastetem Bodenmaterial in<br />

Oberflächengewässer. Sie sind auch im Zusammenhang mit Fragen des qualitativen Gr<strong>und</strong>wasserschutzes<br />

von Bedeutung. Solche Prozesse sind insbesondere innerhalb der näheren Gewässereinzugsgebiete<br />

von Bedeutung.<br />

Abbildung 21 demonstriert die<br />

Eignung von kartografischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für solche thematischen<br />

<strong>und</strong> räumlichen Fokussierungen.<br />

Sie zeigt, welche Flächen<br />

unter den genannten Gesichtspunkten<br />

besonderen Schutz verdienen.<br />

Abbildung 21: Beispiel für Kombination von Wasserregelungspotenzial mit Naturraum „Gewässer“ (Flächen der Potenzialstufen<br />

4 <strong>und</strong> 5 im näheren Einzugsgebiet ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer)<br />

188<br />

• Es können Aussagen zu Gefährdungssituationen gemacht werden. Damit erhält man eine<br />

Basis für die Anordnung notwendiger Massnahmen. Auch dazu einige Beispiele:<br />

- Aus der Erosionsempfindlichkeitskarte gehen die Gebiete mit hohem Erosionsrisiko<br />

hervor. Daraus lässt sich direkt ableiten, ob ein Handlungsbedarf im Sinne von Art. 6<br />

VBBo besteht.<br />

- Wenn Landwirtschaftsflächen, auf denen verstärkt organische Hilfsstoffe eingesetzt<br />

werden, in Bereichen liegen, die ein geringes Potenzial zur Regelung von Organikaeinträgen<br />

aufweisen, so können die Landwirte darauf hingewiesen <strong>und</strong> entsprechend<br />

beraten werden. Allenfalls ist zu prüfen ob vorbeugende Massnahmen ergriffen werden<br />

müssen.<br />

- Die Potenzialdaten geben Hinweise darauf, wo aus Sicht des Ressourcenschutzes keinesfalls<br />

Intensivlandwirtschaftszonen ausgeschieden werden sollen Es geht hier neben<br />

der Vermeindung von Gefährdungen auch um den Schutz hochwertiger Böden vor Beeinträchtigungen.<br />

- Liegen Gebiete, die erhöhten Schwermetallbelastungen ausgesetzt sind, in Bereichen<br />

mit geringem Regelungspotenzial (z.B. bezüglich Cadmium), zugleich hoher Versaue-


Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

rungsempfindlichkeit <strong>und</strong> ausserdem im Einzugsbereich von Gewässern, so kann dies<br />

als potenzieller Gefährdungsbereich für die Wasserqualität dargestellt werden. Daraus<br />

ergibt sich ein Untersuchungsbedarf, allenfalls müssen Überwachungen, verschärfte<br />

Emissionsbegrenzungen, Kalkungen oder Bodensanierungen erwogen werden.<br />

• Basierend auf der räumlichen Verteilung der Potenziale <strong>und</strong> Empfindlichkeiten können die<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Ausscheidung von besonders schutzwürdigern Flächen ergänzt werden.<br />

Zum Beispiel:<br />

- Ausscheidung von qualitativ hochwertigen Fruchtfolgeflächen (vgl. dazu Kap. VIII,<br />

Abschnitt 1)<br />

- Ausscheidung von Bereichen mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

• Es sind Aussagen zur Nutzungseignung möglich. Unterschiedliche Nutzungen stellen unterschiedliche<br />

Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Böden. Es muss für die Nutzung<br />

ein Anforderungsprofil erstellt werden. Ein solches kann nach optimalen, wünschbaren<br />

<strong>und</strong> minimalen Potenzialanforderungen abgestuft werden. Das allein beantwortet allerdings<br />

noch nicht die Frage der Eignung, denn diese hängt auch von den möglichen nutzungsbedingten<br />

Beeinträchtigungen der Potenziale ab. Bei der Evaluation von Standorten<br />

<strong>und</strong> der Verteilung von Nutzungen ist auf beides zu achten. Das Anforderungsprofil ist<br />

deshalb mit dem „Gefährdungsprofil“ der Nutzung zu kombinieren. Zusammengenommen<br />

ergibt sich ein Raummuster der Eignung, das in etwa den Abstufungen „bestmöglich“ -<br />

„tolerierbar“ - „eingeschränkt tolerierbar“ - „nachteilig“ - „schlecht“ folgt. Sinnvoll wären<br />

solche Kategorisierungen z.B.<br />

- beim Design <strong>und</strong> der Standortplanung von Erholungsanlagen wie Golfplätzen, Skipisten<br />

usw.<br />

- bei Projekten zur systemangepassten ökologischen Aufwertung einer Kulturlandschaft<br />

(vgl. dazu das Beispiel Melioration Boswil in Kap. VIII Abschnitt 2)<br />

- bei der Beurteilung von Bauzonenausscheidungen aus der Sicht des Ressourcenschutzes.<br />

Potenzialverluste sind generell möglichst gering zu halten. Daneben sind aber auch<br />

die Anforderungen des Zonenzwecks zu berücksichtigen. Z.B. stellen Gebiete mit möglicher<br />

Gartennutzung wie Wohnzonen <strong>und</strong> Familiengartenareale besondere Ansprüche<br />

in Bezug auf den Schadstoffgehalt der Böden.<br />

1.3. Aggregieren der Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial<br />

Teilpotenziale sind für die Bearbeitung spezifischer Fragestellungen geeignet. Soll jedoch für<br />

ein ausgewähltes Gebiet die Nachhaltigkeit im Umgang mit der Ressource Boden insgesamt beurteilt<br />

werden, dann wird es nötig, die Teilbewertungen zu bündeln.<br />

Es gibt g<strong>und</strong>sätzlich zwei Möglichkeiten wie man zu einer solchen Gesamtbewertung kommen<br />

kann. Zum einen kann auf rein verbal-argumentativem Weg die Situation dargelegt <strong>und</strong><br />

bewertet werden, zum andern können die einzelnen Teilpotenzialbewertungen aufgr<strong>und</strong> von<br />

vorgängig festgelegten Regeln rechnerisch zu einer Gesamtpotenzialbewertung aggregiert<br />

werden.<br />

Verbal-argumentative Bewertungsverfahren lassen den Bewertenden jeweils einen relativ<br />

grossen Interpretationsspielraum offen. Das hat auch Vorteile: Die Bewertung lässt sich leichter<br />

an die jeweilige Situation <strong>und</strong> das mit der Bewertung verfolgte Ziel anpassen. Andererseits ist<br />

das Ergebnis mehr oder weniger stark von subjektiven Einschätzungen des Bewertenden<br />

geprägt. Auch dies kann positiv sein, dann nämlich, wenn der Bewertende über eine grosse<br />

Erfahrung als Experte verfügt <strong>und</strong> diese einbringt. Es kann aber auch bedeuten, dass<br />

Nutzungspräferenzen der Auftraggeber in die Bewertung einfliessen. Deshalb ist es notwendig,<br />

eindeutige Leitlinien für diese Art der Bewertung zu formulieren. Sonst besteht die Gefahr, dass<br />

189<br />

189


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

sich sachfremde Umstände (z.B. solche ökonomischer oder politischer Art) bewusst oder<br />

unbewusst auf die subjektive Beurteilung auswirken oder diese sogar leiten (Parteigutachten).<br />

Das ist nicht zulässig. Die Potenzialbewertung soll sich auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung<br />

der Ressource beziehen, sie kann <strong>und</strong> darf die politisch-planerische Beurteilung nicht ersetzen<br />

oder vorwegnehmen.<br />

Der rechnerischen Aggregation von Teilbewertungen werden Regeln für die Aggregation<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie müssen sachlich begründet werden, liegt doch im Festlegen der Regeln<br />

zugleich der hauptsächlichste Interpretationsspielraum dieser Methode. Es muss deshalb bei<br />

diesem Schritt offen gelegt werden, nach welchen sachlichen Gesichtspunkten <strong>und</strong> zu welchem<br />

Zweck eine Aggregation erfolgen soll. Nachdem die Form der Aggregierung einmal festgelegt<br />

ist ergeben sich im Zuge der weiteren Verarbeitung nur noch geringe Variationen.<br />

Bei diesem Verfahren liegen die positiven Aspekte in der Einheitlichkeit der Beurteilung, <strong>und</strong><br />

damit in der Möglichkeit, verschiedene, nach den gleichen Regeln bearbeitete Gebiete direkt zu<br />

vergleichen, sowie in der Eindeutigkeit der erzeugten neuen Information. Zugleich aber geht im<br />

Zuge der Aggregierung zwangsläufig ein Teil der Ausgangsinformation verloren. Dieser Verlust<br />

kann bei der verbal-argumentativen Bewertung im Hinblick auf den Zweck einer<br />

zusammenfassenden Betrachtung besser <strong>und</strong> transparenter nachvollziehbar gemacht werden.<br />

Für die Weiterverwendung der Resultate einer rechnerischen Aggregierung muss deren<br />

reduzierter Aussage- <strong>und</strong> Anwendungsbereich dementsprechend klar kommuniziert werden.<br />

Auch hier darf die politische Beurteilung nicht vorweggenommen werden. Das aggregierte<br />

Resultat zeigt die Folgen eines bestimmten Handelns unter zuvor festgelegten, fixen Vorgaben.<br />

Es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass wichtige Umstände nicht in unzulässiger Weise<br />

ausgeblendet werden. Zusammen mit den Resultaten sollten deshalb stets auch die<br />

Ausgangsdaten sowie die Aggregationsregeln verfügbar sein.<br />

Der Literatur können bisher erst wenige Hinweise zu Methoden entnommen werden, wie die<br />

Gesamtbeurteilung hergeleitet werden kann. Hier je ein Beispiel für die beiden diskutierten Ansätze:<br />

• In B. Hochfeld et al. [2003] wird ein festes Aggregationsschema vorgestellt. Ziel der Aggregation<br />

ist hier das Herleiten von Nutzungseignungen auf Gr<strong>und</strong> sämtlicher Potenzialbewertungen.<br />

Vorgeschlagen wird, in Anlehnung an Vorgaben des deutschen B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetzes,<br />

ein differenziertes Aggregieren von 11 bewerteten Teilfunktionen zu 5 Hauptfunktionen<br />

<strong>und</strong> anschliessend deren Neugruppierung zu 5 Funktionsgruppen. Im Wesentlichen geschieht<br />

dies durch die Berücksichtigung hoher Potentialwerte in einer festgelegten hierarchischen<br />

Reihenfolge:<br />

1. Lebensraum- & Archivfunktion<br />

2. Boden als Teil des Naturhaushalts<br />

3. Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbaufunktion<br />

4. Landwirtschaftliche Produktionsfunktion.<br />

Die Flächen der jeweiligen Funktionsgruppen sollen wiederum auf einer dreistelligen Skala<br />

bewertet <strong>und</strong> einer entsprechenden Nutzungseignung – z.B. für Überbauung, für Schadstoffemittierende<br />

Nutzung oder für ökologische Landwirtschaft – zugeordnet werden. Die Informationen<br />

bezüglich besonderer Empfindlichkeiten sollen dabei für alle Flächen als Hinweis<br />

beibehalten werden.<br />

Die vorgegebene Hierarchie ist Ausdruck eines Vorentscheides. Begründet wird die Reihenfolge<br />

unter den ökologischen Bodenpotenzialen mit der unterschiedlichen Reversibilität ihrer<br />

Beeinträchtigung. Das vermag für die Ressourcenplanung im Sinne der Nachhaltigkeit einzuleuchten.<br />

Das Vorgehen stösst jedoch rechtlich auf die Schwierigkeit, dass in der Priorisierung<br />

gewisser Funktionen vor anderen eine schematisierende politisch-planerische Wertung enthalten<br />

ist. Vor der Verfassung sind Naturschutz, Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Landwirtschaft<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einander gleichgestellt. Die Gewichtung innerhalb der einzelnen Inte-<br />

190<br />

190


Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

ressen muss den Anforderungen an eine Güterabwägung standhalten können, bedarf also jeweils<br />

einer auf den konkreten Sachverhalt Bezug nehmenden Begründung. Ausserdem kann<br />

es in einer konkreten Landschaft sein, dass ein gewisses Teilpotenzial generell so schwach<br />

ausgebildet ist, so dass seine Erhaltung von vorrangiger Bedeutung wird. Ein starres Schema<br />

kann diesem Umstand nicht Rechnung tragen.<br />

• Der deutsche B<strong>und</strong>esverband Boden 321 empfiehlt im Rahmen der Bauleitplanung für die Gesamtbeurteilung<br />

generell ein verbal-argumentatives Vorgehen, das problem- <strong>und</strong> raumspezifisch<br />

erfolgt. Daraus sollen Nutzungsempfehlungen <strong>und</strong> Handlungsanweisungen abgeleitet<br />

werden. In der Begründung verweist er für die Bevorzugung dieser Methode auf die Komplexität<br />

der Zusammenhänge <strong>und</strong> moniert, dass bei der Verwendung fixer Verknüpfungsalgorithmen<br />

Information verloren geht. Ziel der Gesamtbewertung ist im Wesentlichen die Beurteilung<br />

der Schutzwürdigkeit bzw. -bedürftigkeit, die Nutzungszuweisung sowie das Abschätzen<br />

von Kompensationsmassnahmen als Folge von Eingriffen.<br />

Diese Art <strong>und</strong> Weise der Problembetrachtung folgt bewährten Spuren <strong>und</strong> ist rechtskompatibel.<br />

Aber auch sie hat Nachteile: Eine vom konkreten Problem losgelöste Betrachtung der<br />

räumlichen Entwicklung ist nicht möglich, das Vorgehen verzichtet gänzlich auf den Zugewinn<br />

an Informationen, der aus einer rechnerischen Aggregierung fliessen kann: Diese könnte<br />

gesamträumliche Entwicklungen problemunabhängig sichtbar machen.<br />

Vielfach dürfte die beste Lösung in einer sinnvollen Verbindung der beiden Vorgehensweisen<br />

liegen. Oft möchte man die Entwicklung des Gesamtpotenzials der Böden im Hinblick auf eine<br />

spezifische Fragestellung abschätzen. In solchen Fällen kann es folgerichtig sein, bei der Aggregierung<br />

die einzelnen Teilpotenziale jeweils unterschiedlich zu gewichten. Das muss natürlich<br />

verbal-argumentativ begründet werden. Z.B. kann vorgegeben werden, dass Ablagerungen<br />

primär auf Böden mit geringem Standortpotenzial für Kulturpflanzen erfolgen sollten, nicht<br />

aber auf Böden mit hohem Lebensraumpotenzial für seltene Arten oder auf solchen mit Archivfunktion.<br />

Die weiteren Teilpotenziale werden erst in zweiter Linie in Betracht gezogen. Weil<br />

sich die Potenziale im Wesentlichen aus Bodenparametern ableiten, wird mit der Vorentschei-<br />

Regelungspotenzial für :<br />

Wasser Nährstoffe Schwermetalle<br />

1x<br />

Gesamtpotenzial 1.1<br />

Abbildung 22:<br />

Rechnerische Herleitung eines Gesamtpotenzials, Variante 1<br />

1x<br />

1x<br />

dung, welche Potenziale die massgeblichen<br />

sind, zugleich auch festgelegt,<br />

welche Bodenparameter für die Problembehandlung<br />

ausschlaggebend sind.<br />

Im angeführten Beispiel wären Informationen<br />

zur Seltenheit oder zur<br />

Hemerobie (Grad der anthropogenen<br />

Überprägung) eines Bodens notwendig.<br />

Kurz: Die Wahl der Ableitungsmethoden<br />

<strong>und</strong> die Gewichtung der Teilpotenziale<br />

bestimmen den Einfluss der betrachteten<br />

Bodenparameter auf die Bewertung.<br />

Das zeigt, wie wichtig es ist,<br />

die Aggregierungsmethoden auf sachlich<br />

<strong>und</strong> fachlich korrekte Gr<strong>und</strong>lagen<br />

zu stützen <strong>und</strong> diese offen zu legen.<br />

Abbildung 22 illustriert die kartografische<br />

Umsetzung einer einfachen Gesamtpotenzialbewertung<br />

auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage des ger<strong>und</strong>eten Mittelwertes<br />

aus drei ausgewählten Regelungspotenzialen.<br />

321 B<strong>und</strong>esverband Boden e.V. (Deutschland) [2001], Bodenschutz in der Bauleitplanung, S.75 ff<br />

191<br />

191


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Bei durchgehend einfacher Gewichtung zeigt sich z.B. im Siedlungsbereich (oben links) wie aus<br />

den ursprünglichen Qualitätsstufen des Potenzials für Wasser (2), Nährstoffe (2) <strong>und</strong> Schwermetalle<br />

(4) eine Gesamtpotenzialbewertung von 3 resultiert. Insgesamt wird in der Abbildung<br />

eine Generalisierung <strong>und</strong> Nivellierung der Aussage sichtbar; es sind lediglich noch drei der<br />

möglichen fünf Beurteilungsstufen vertreten.<br />

Verwendet man eine differenziertere Aggregationsregel so zeigt sich ein anderes Bild. Im folgenden<br />

Beispiel wird die Gesamtpotenzialbewertung zur Evaluation des Standorts einer Altholzverbrennungsanlage<br />

genutzt (Abbildung 23). Man ist insbesondere an der Leistungsfähigkeit<br />

der Böden gegenüber Schadstoffeinträgen interessiert. Damit wird das (bisher nicht betrachtete)<br />

Teilpotenzial „organische Schadstoffe“ wichtig. Dagegen wird das Nährstoffpotenzial<br />

nicht berücksichtigt. Den Potenzialen wurde im Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffzusammensetzung<br />

folgende Gewichtung gegeben: Organika: 4, Schwermetalle: 2, Wasser: 1.<br />

Regelungspotenzial für :<br />

Wasser Schwermetalle Organika<br />

192<br />

1x<br />

Gesamtpotenzial 1.2<br />

Abbildung 23:<br />

Rechnerische Herleitung eines Gesamtpotenzials, Variante 2<br />

2x<br />

4x<br />

Aus dem Resultat geht hervor, dass<br />

bei dieser Aggregation auch Böden<br />

mit relativ hohem Nährstoffpotenzial<br />

als Standort empfohlen werden.<br />

Will man vermeiden, dass die Anlage<br />

auf gutes landwirtschaftliches<br />

Land zu liegen kommt, muss man<br />

konsequenterweise auch das Teilpotenzial<br />

Nährstoffe in die Aggregationsrechnung<br />

einfliessen lassen,<br />

<strong>und</strong> zwar mit einer negativen Gewichtung.<br />

Daraus könnte sich wieder<br />

eine Nivellierung des Gesamtpotenzials<br />

ergeben. Das Beispiel<br />

zeigt die Sensibilität der Aggregation<br />

gegenüber der Auswahl <strong>und</strong><br />

Gewichtung der Ausgangsgrössen.<br />

Gerade deshalb eignet sich das Instrument<br />

aber auch zur Überprüfung<br />

der Konsistenz einer Interessenabwägung.<br />

2. Veränderung der Bodenpotenziale durch raumwirksame<br />

Tätigkeiten<br />

Die Dynamik von nutzungsbedingten Veränderungen der Leistungsfähigkeit von Böden (vorn<br />

Kap. IX, Abschnitt 3) kann mit dem Bisherigen allein noch nicht veranschaulicht werden. Es ist<br />

aber davon auszugehen, dass die Bodenparameter, die zur Ableitung der Bodenpotenziale verwendet<br />

werden, über anthropogene Einflüsse teilweise verändert werden. Diese Parameter sollen<br />

identifiziert <strong>und</strong> der Verlauf ihrer Veränderung vorhergesagt werden. Daraus kann abgeleitet<br />

werden, was das für die Bodenpotenziale bedeutet.<br />

Auf diesem Weg sollte es möglich sein, die nutzungsbedingte Veränderung der Ressource Boden<br />

darzustellen. Die unterschiedlichen Einflüsse werden auf einer gemeinsamen Betrachtungsebene<br />

beurteilt <strong>und</strong> miteinander in Beziehung gebracht. Das ermöglicht es, die als relevant erkannten<br />

Einflüsse systematisch wahrzunehmen <strong>und</strong> zu bilanzieren.<br />

192


2.1. Nutzungsentwicklung<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Um das Vorgehen zu illustrieren, nehmen wir an, unsere Modelllandschaft werde relativ starken<br />

Nutzungsänderungen unterworfen (Abbildung 24). Damit soll ein breites Spektrum möglicher<br />

Veränderungen aufgezeigt werden. Im Beispiel findet die Nutzungsentwicklung vorwiegend auf<br />

vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen statt.<br />

Nutzungen, Situation 1<br />

1<br />

Nutzung, Situation 2<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1<br />

3<br />

Die Gegenüberstellung zeigt folgende Nutzungsänderungen:<br />

- Ausweitung des Siedlungsgebietes durch industrielle Nutzung<br />

- Ausscheidung eines Familiengartenareals<br />

- Erstellung eines Golfplatzes<br />

- Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf einer Teilfläche (Wechsel von Wiese zu<br />

Intensivlandwirtschaft<br />

Die übrigen Nutzungen werden als konstant angenommen.<br />

2.2. Nutzungseinflüsse<br />

Wald<br />

Futterbau<br />

Siedlung<br />

Ackerbau<br />

Aufschüttung<br />

Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />

Wiesland<br />

versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschaftsbaute; Strasse)<br />

Gewässer<br />

Wald<br />

Futterbau<br />

Siedlung<br />

Aufschüttung<br />

Golf<br />

Strasse inkl. randlich beeinflusster Bereiche<br />

Intensivlandwirtschaft<br />

Familiengärten<br />

versiegelte Fläche (1: Wohnhaus, 2: Landwirtschafts-, 3: Industriebaute; Strasse)<br />

Gewässer<br />

Abbildung 24: Entwicklung der Rauminanspruchnahme: Gegenüberstellung von Ausgangszustand (Situation 1) <strong>und</strong><br />

neuer Nutzungsverteilung (Situation 2)<br />

Die neuen sowie die fortdauernden Nutzungen wirken unterschiedlich stark auf den Boden ein.<br />

Es wird folgendes unterstellt:<br />

- Neues Siedlungsgebiet: Im Zuge starker baulicher Veränderungen wird Boden stellenweise<br />

versiegelt, aber auch abgetragen, umgewälzt <strong>und</strong> verdichtet. Es wird auch neues Material zugeführt.<br />

- Bestehendes Siedlungsgebiet: Die Versiegelung schreitet fort. Eine anhaltende diffuse<br />

Schadstoffbelastung lässt sich nicht vermeiden.<br />

- Neues Familiengartenareal: Über Düngung <strong>und</strong> Kompost wurden Schadstoffe eingetragen.<br />

Die Bewirtschaftung erhöht die Porosität der Böden.<br />

193<br />

193


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

- Bodenablagerung (Fortdauer der Nutzung): Die seinerzeitige unsachgemässe Ausführung äussert<br />

sich in einer schlechteren Bodenstruktur <strong>und</strong> in Schadverdichtungen.<br />

- Golfplatz: Im Bereich des Golfplatzes kam es zu umfangreichen Bodenumlagerungen.<br />

- Intensivlandwirtschaft: Geländeanpassungen <strong>und</strong> Hydromelioration ermöglichen eine intensivere<br />

Bewirtschaftung <strong>und</strong> den verstärkten Einsatz von Maschinen. Es werden auch vermehrt<br />

Hilfsstoffe eingesetzt.<br />

- Futterbau (fortdauernde Nutzung): Hier beobachten wir eine zunehmend bodenschonende Bewirtschaftung.<br />

- Wald (fortdauernde Nutzung): Die unveränderte Nutzung verursacht keine bedeutenden Einwirkungen.<br />

- Strasse <strong>und</strong> Strassenrand (Fortdauer der Nutzung): Es muss mit fortdauernden Schadstoffeinträgen<br />

gerechnet werden.<br />

2.3. Neubewertung der Bodenpotenziale<br />

Werden die Nutzungsverteilung <strong>und</strong> die Potenzialsituation miteinander überlagert, so entstehen<br />

neue Teilflächen. Die Auswirkungen von Nutzungen auf die Bodenpotenziale sind dabei auch<br />

von der spezifischen Empfindlichkeit der Böden abhängig. Auch für diese Teilflächen können<br />

die Potenzialeinstufungen (wie oben unter Abschnitt 1.2. beschrieben) mit Hilfe geeigneter Ableitungsmethoden<br />

<strong>und</strong> allenfalls neu erhobenen Bodendaten ermittelt werden. Will man künftige<br />

Veränderungen prognostizieren, so muss abgeschätzt werden, inwieweit die für die Ableitung<br />

wichtigen Bodenparameter Veränderungen erfahren. Dies geschieht aufgr<strong>und</strong> von Plausibilitätsüberlegungen.<br />

Auf dieser Basis können auch die veränderten Potenziale neu abgeleitet werden.<br />

Für unser Beispiel wird angenommen, daraus habe sich die in Abbildung 25 dargestellte<br />

neue Situation ergeben.<br />

Situation 2<br />

Regelungspotenzial für:<br />

Wasser Nährstoffe Schwermetall<br />

Abbildung 25: Neue Potenzialsituation aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsentwicklung<br />

Die Potenzialveränderungen ergeben sich aus der Gegenüberstellung von ursprünglicher <strong>und</strong><br />

veränderter Potenzialsituation (Abbildung 26).<br />

2.4. Erläuterung der Potenzialveränderungen<br />

In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, dass es durchaus glaubhafte Gründe für die angenommene<br />

Potenzialentwicklung gibt. Zu beachten bleibt, dass in analoger Weise nicht nur Neunutzungen<br />

oder Nutzungsänderungen sondern auch andauernde Nutzungen den Boden verändern können,<br />

beispielsweise durch diffuse Stoffeinträge oder durch zunehmende Verdichtung bei wiederkehrenden<br />

Befahrungen. Sie können <strong>und</strong> sollen ebenfalls in die Abschätzung <strong>und</strong> Bilanzierung einbezogen<br />

werden.<br />

194<br />

194


Situation 1<br />

Situation 2<br />

Veränderungen<br />

in Potenzialstufen<br />

Nutzung<br />

Regelungspotenziale für:<br />

Wasser<br />

Nährstoffe<br />

a) Ursachen der Potenzialentwicklung<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Den in Abschnitt 2.2. geschilderten Nutzungseinflüssen wurden in unserem fiktiven Beispiel einige<br />

sehr generelle Annahmen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, wie sie in der Vergangenheit häufig beobachtet<br />

werden konnten. Etliche dieser angenommenen nutzungsbedingten Belastungen hätten durch<br />

bewussten Umgang mit dem Boden reduziert oder vermieden werden können, wie auch aus den<br />

folgenden Anmerkungen hervorgeht:<br />

- Neues Siedlungsgebiet: Aufgr<strong>und</strong> starker Eingriffe innerhalb des neu ausgeschiedenen Siedlungsgebietes<br />

wird hier durchgehend eine deutliche Abnahme der Potenziale angenommen.<br />

Das ist nicht immer zwingend. Im Anwendungsfall hängt die Höhe der Potenzialveränderung<br />

vorwiegend von den Ausgangspotenzialen sowie von der Art <strong>und</strong> der Intensität der Umgestaltung<br />

ab. Es muss auf die konkreten Umstände abgestellt werden.<br />

- Bestehendes Siedlungsgebiet: Für das Regelungspotenzial Wasser wird als Folge der fortschreitenden<br />

Versiegelung eine leichte Potenzialabnahme angenommen. Bei den Schwermetallen<br />

wird von einer fortdauernden diffusen Belastung ausgegangen. Dies wird sich auch in<br />

Zukunft bis zu einem gewissen Grad kaum vermeiden lassen.<br />

- Neues Familiengartenareal: Im Bereich des Familiengartenareals wurde von einer Reduktion<br />

der Regelungspotenziale Nährstoffe <strong>und</strong> Schwermetalle ausgegangen, wie dies insbesondere in<br />

der Vergangenheit durch Überdüngung, Einträge von Klärschlamm schlechter Qualität, schadstoffbelastetem<br />

Kompost usw. verursacht wurde (vgl. vorn Kap. VIII, Abschnitt 3.). Reduktionen<br />

dieses Ausmasses sollten heute bei neu angelegten Familiengärten nicht mehr auftreten.<br />

Das Regelungspotenzial für Wasser zeigt, dass auch eine positive Beeinflussung durch Nutzungen<br />

möglich ist. Es wird unterstellt, dass in unserem Beispiel aufgr<strong>und</strong> der bewirtschaftungsbedingten<br />

Erhöhung der Porosität ein positiver Effekt erwartet werden kann.<br />

- Bodenablagerung (Fortdauer der Nutzung): In Anlehnung an die Ergebnisse von Qualitätsuntersuchungen<br />

bei Geländeauffüllungen im Kanton Zürich 322 wurde als Folge der häufig<br />

322 FaBo Kanton Zürich [2003a], Qualität von Geländeauffüllungen.<br />

Schwermetalle<br />

Gesamtpotenzial<br />

(ger<strong>und</strong>et)<br />

(Berechnung auf der Basis<br />

von unger<strong>und</strong>eten Werten)<br />

Abbildung 26: Gegenüberstellung der beiden Situationen. Darstellung von drei Teilpotenzialen <strong>und</strong> des ungewichtet<br />

aus diesen drei Teilpotenzialen zusammengesetzten Gesamtpotenzials. In der untersten Zeile werden jeweils die<br />

Potenziale zu den beiden Zeitpunkten miteinander verglichen.<br />

195<br />

195


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

anzutreffenden Schadverdichtungen eine Reduktion des Regelungspotenzials Wasser angenommen.<br />

Die anderen Potenziale bleiben unverändert. Das Risiko der Verdichtung kann über<br />

einen Bodenaufbau mit fachk<strong>und</strong>iger Bodenschichtung <strong>und</strong> daran anschliessend langjähriger<br />

behutsamer Bewirtschaftung deutlich reduziert werden.<br />

- Golfplatz: Beim Golfplatzbau wurde von einem Beispiel ausgegangen, wo grossräumig „Land<br />

Art“ betrieben wurde, mit dem Effekt, dass ein grosser Teil der Fläche von Bodenumlagerungen<br />

betroffen ist. Wir sind davon ausgegangen, dass sich die Bodenpotenziale dadurch tendenziell<br />

ausnivellieren. Kleinräumige Effekte wie Bunker <strong>und</strong> künstliche Seen wurden ausgeklammert.<br />

Betroffen ist insbesondere das Regelungspotenzial für Wasser, die Veränderungen dürften<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine Erniedrigung zur Folge haben. Das Potenzial der Böden für den Nährstoffkreislauf<br />

verbleibt in etwa auf gleichem Niveau oder erniedrigt sich leicht. Für Schwermetalle<br />

sind wir breitflächig von einem Trend hin zur Verschlechterung ausgegangen (Import von Bodenmaterial<br />

mit erhöhtem Fremdmaterialanteil, das mit dem bestehenden Material vermischt<br />

wurde; erhöhter Eintrag im Unterhalt durch Dünger <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel). Vormals bestehende<br />

Grenzen der Bodenparameterverteilung bleiben teilweise in der veränderten Situation<br />

noch sichtbar, die Nivellierungstendenz hat aber auf den einzelnen Flächen eine unterschiedlich<br />

starke Veränderung der verschiedenen Potenziale zur Folge.<br />

Je nach Ausgestaltung des Projektes wäre natürlich auch eine heterogenere Verteilung der<br />

Eingriffe <strong>und</strong> somit eine kleinräumig wechselhaftere Charakteristik der Beeinflussung möglich.<br />

Dies würde den heutigen Anforderungen an Golfplatzprojekte besser entsprechen. Generell<br />

aber sind bei Sportanlagen grossflächige Bodenveränderungen nach wie vor denkbar, beispielsweise<br />

beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Skipisten.<br />

- Intensivlandwirtschaft: Bei der landwirtschaftlichen Nutzungsänderung von Wiesland zu Intensivlandwirtschaft<br />

wird in unserem fiktiven Beispiel ebenfalls eine mehr oder weniger deutliche<br />

Überprägung der vormaligen Potenzialverteilungen gezeigt. Betroffen sind vorwiegend<br />

die Regelungspotenziale Wasser <strong>und</strong> Nährstoffe. Generell wird eine Verminderung der Potenziale<br />

angenommen. Als weitere wichtige Einflussgrössen wurden hier auch die Erosions- <strong>und</strong><br />

die Verdichtungsempfindlichkeiten einbezogen.<br />

- Futterbau (fortdauernde Nutzung): Durch entsprechende Anpassung der landwirtschaftlichen<br />

Praxis konnte bei einzelnen Potenzialen eine Erhöhung erreicht werden. Dies wird für verschiedene<br />

Potenziale <strong>und</strong> räumliche Bereiche dargestellt.<br />

- Wald (fortdauernde Nutzung): Dieser Nutzungsbereich wird als Beispiel für konstante Potenzialverhältnisse<br />

aufgeführt. Je nach Art der Waldnutzung <strong>und</strong> äusseren Einflüssen (z.B. diffuse<br />

stoffliche Belastung) sind natürlich auch bei dieser Nutzung Potenzialänderungen möglich.<br />

- Strasse <strong>und</strong> Strassenrand (Fortdauer der Nutzung): Unter der Annahme andauernder<br />

Schadstoffeinträge wird in diesem Bereich eine Verminderung der Regelungspotenziale für<br />

Schwermetalle verzeichnet. Das Regelungspotenzial für Wasser <strong>und</strong> Nährstoffe wird als konstant<br />

angenommen.<br />

b) Skaleneffekte<br />

Die Art <strong>und</strong> Weise des Umgangs mit Boden kann zu kleinräumig sehr unterschiedlichen Strukturen<br />

führen. Das wird hier am Beispiel des Familiengartenareals gezeigt (Abbildung 27). Familiengärten<br />

werden von den verschiedenen Pächtern sehr unterschiedlich bewirtschaftet. Die Verhältnisse<br />

können dabei nicht nur von einer Gartenparzelle zur anderen, sondern, was in der Abbildung<br />

nicht sichtbar wird, auch innerhalb der einzelnen Parzellen erheblichen Schwankungen<br />

unterworfen sein. Messungen von Schadstoffbelastungen haben diese Heterogenität klar dokumentiert<br />

323 .<br />

323 Vgl. vorn Kap. VIII, Abschnitt 3.2<br />

196<br />

196


Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

In welcher Auflösung <strong>und</strong> wie detailliert die Bodenpotenziale <strong>und</strong> ihre Veränderungen dargestellt<br />

werden sollen, hängt zum einen von der vorhandenen Datenlage <strong>und</strong> den Möglichkeiten zu<br />

ihrer Interpretation ab, zum anderen aber auch von der Fragestellung, die der Potenzialerhebung<br />

zugr<strong>und</strong>e liegt. Die Probleme, die sich dabei stellen, sind mit jenen vergleichbar, die wir beim<br />

Generieren von Bodenkarten aus Punktdaten angetroffen haben 324 .<br />

Nutzung, Situation 2 Parzellenweise Darstellung der Potenzialverhältnisse<br />

im Bereich der Familiengärten<br />

Abbildung 27: Die räumlich sehr heterogene Nutzung des Familiengartenareals äussert sich bei detaillierter Betrachtung<br />

in einem ebenso heterogenen Muster der Potenzialverhältnisse. Beim Verkleinern des Massstabs verschwindet<br />

dieses Muster <strong>und</strong> mündet aus in einer generellen gemittelten Aussage.<br />

c) Bilanzierung von Veränderungen<br />

Für die Planung sind solche Visualisierungen von einiger Relevanz. Voraussetzung ist, dass sie<br />

die Entwicklung nicht reaktiv, sondern vorhersagend für den betrachteten Raumausschnitt zu<br />

beschreiben vermögen. Dabei ist auch auf die Voraussetzungen <strong>und</strong> die Möglichkeiten zur Beeinflussung<br />

der Entwicklung einzugehen Die Beschreibung kann sich thematisch sowohl auf<br />

einzelne Teilpotenziale wie auch auf das aggregierte Gesamtpotenzial beziehen. Räumlich lassen<br />

sich ausgewählte Bereiche oder der gesamte abgegrenzte Raum abbilden. Methodisch kann<br />

man sich mit einer sprachlichen Beschreibung <strong>und</strong> Bilanzierung der Veränderungen begnügen.<br />

Es lassen sich aber auch zusätzliche Analysen auf rechnerischer Basis durchführen.<br />

Auffällig – <strong>und</strong> mit Blick auf die Ressource Boden besonders bedenklich – ist in unserem Beispiel<br />

die generelle Verminderung der Bodenpotenziale. Sie wird in der bildlichen Darstellung<br />

deutlich zum Ausdruck gebracht.<br />

Bei der Quantifizierung von solchen Veränderungen stösst die sprachliche Beschreibung an<br />

Grenzen, insbesondere da, wo grössere, komplexe Planungen beurteilt werden müssen. Rechnerische<br />

Auswertungen können hier weiter führen. Dabei sollen Veränderungen ermittelt <strong>und</strong> miteinander<br />

sowie mit der betroffenen Fläche in Beziehung gebracht werden. Dies wird im Folgenden<br />

mit Hilfe einer einfachen quantitativen Bilanzierung für drei mögliche Aufgabenstellungen<br />

gezeigt 325 .<br />

Summe der Flächen mit gleichem Potenzial <strong>und</strong> Bilanzierung der Verschiebungen<br />

Will man sich eine Übersicht über die Grössenordnung der Potenzialverschiebungen verschaffen,<br />

so eignen sich dazu die aufsummierte Veränderung des Anteils von Flächen mit gleichem<br />

Potenzial <strong>und</strong> die aufsummierte Bilanzierung dieser Veränderungen. Die entsprechenden Daten<br />

326 sind für unser Beispiel in einem Säulendiagramm dargestellt (Abbildung 28). Die Poten-<br />

324<br />

Vorn Kap. VI, Abschnitt 2.1.b<br />

325<br />

Die vorausgesetzten <strong>und</strong> errechneten Gr<strong>und</strong>lagedaten können dem Anhang 4 (Zusammenstellung der<br />

Daten des fiktiven Beispiels) entnommen werden.<br />

326<br />

Vgl. Anhang 4<br />

197<br />

197


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

zialverschiebungen sind deutlich erkennbar, im Unterschied zur kartografischen Darstellung<br />

jedoch aus einem generalisierten Blickwinkel.<br />

Index für die gesamträumliche Potenzialentwicklung<br />

Bei zusammenfassenden Aussagen zu gesamträumlichen Veränderungen stellt sich die Frage,<br />

inwieweit es überhaupt zulässig ist, die Potenzialentwicklung in einem Raum auf einen einzelnen<br />

Wert, der als Index für die gesamträumliche Potenzialentwicklung dienen soll, zu reduzieren.<br />

Es kann hierfür auf die Erörterungen in Abschnitt 1.3. dieses Kapitels (Aggregieren der<br />

Teilpotenziale zu einem Gesamtpotenzial) verwiesen werden.<br />

Gesamtbewertungen können eine wertvolle Zusatzinformation darstellen, müssen aber stets im<br />

Zusammenhang mit den Gr<strong>und</strong>lagen gesehen werden, die zu ihrer Ermittlung verwendet wurden.<br />

Es muss transparent sein, auf welchem Weg die Bewertung entstanden ist. So ist auch gewährleistet,<br />

dass bei Bedarf auf die detaillierten Gr<strong>und</strong>lagedaten zurückgegriffen werden kann.<br />

Werden Gesamtbewertungen nur für sich alleine betrachtet, so besteht immer die Gefahr unzulässiger<br />

Interpretationen.<br />

Ein einfacher rechnerischer Ansatz zur Beschreibung gesamträumlicher Veränderungen ist beispielsweise<br />

die Gewichtung der Potenzialbewertungen mit dem betreffenden Flächenanteil. Die<br />

Summe der auf diese Weise gewichteten Potenzialbewertungen liefert eine entsprechende Potenzialbewertung<br />

des Gesamtraumes. Als auf diese Weise ermitteltes Gesamtpotenzial ergibt<br />

sich für unser Beispiel (Tabelle 8):<br />

Potenzialbewertung<br />

über den ganzen<br />

Durchschnittliches Regelungspotenziale für:<br />

Betrachtungsraum gemittelt Schwermetalle Nährstoffe Wasser<br />

198<br />

Potenzial<br />

gross<br />

kl i<br />

Situation 1 Situation 2 Änderungen<br />

SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges<br />

Änderung<br />

positiv<br />

ti<br />

Abbildung 28: Grafische Darstellung der prozentualen Flächenanteile an der Gesamtfläche<br />

(SM: Regelungspotenzial für Schwermetalle; Nähr: Regelungspotenzial für Nährstoffe; Wa: Regelungspotenzial für<br />

Wasser; Ges: Gesamtpotenzial). Die Berechnungen <strong>und</strong> Daten, welche der Darstellung zugr<strong>und</strong>e liegen, sind in<br />

Anhang 4 enthalten<br />

Aggregiertes<br />

Gesamtpotenzial<br />

Situation 1 3.11 2.72 3.19 3.01<br />

Situation 2 2.55 2.43 2.48 2.49<br />

Veränderung<br />

= "Potenzialentwicklungsindex"<br />

-0.57 -0.29 -0.70 -0.52<br />

Tabelle 8: Zusammenstellung von Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der durchschnittlichen Potenziale im gesamten Betrachtungsraum;<br />

über die Fläche gewichtet (Die verwendeten Gr<strong>und</strong>lagedaten sind in Anhang 4 enthalten)<br />

198


Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Die Tabelle zeigt: Die Potenziale haben sich in der Situation 2 für die verschiedenen Teilpotenziale<br />

auf einem insgesamt vergleichbaren Niveau eingependelt. Gesamthaft ist von einer Verschiebung<br />

von „mittel“ nach „mässig schwach“ auszugehen. Das ist an sich schon bedenklich.<br />

Die nähere Betrachtung zeigt darüber hinaus, dass sich insbesondere das Teilpotenzial Wasser<br />

deutlich stärker verändert hat als das Teilpotenzial Nährstoffe. Das bedeutet, dass diesem Teilpotenzial<br />

in Zukunft besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausserdem muss die<br />

längerfristige Bedeutung eines solchen Potenzialverlusts analysiert werden. Es fragt sich, ob im<br />

Hinblick auf rechtliche Anforderungen überhaupt weitere Verluste in Kauf genommen werden<br />

können. In Bezug auf die hauptsächlich dafür verantwortlichen Nutzungen (Golfplatzbau <strong>und</strong><br />

Intensivlandwirtschaft, vgl. Abschnitt 2.3.) fragt sich, ob, <strong>und</strong> wenn ja unter welchen Auflagen,<br />

im betrachteten Raum überhaupt noch mehr vergleichbare Nutzungsänderungen zulässig sein<br />

können. Zudem offenbart sich das Bedürfnis, nach Wegen zu suchen, wie solche Potenzialveränderungen<br />

längerfristig wieder kompensiert werden können.<br />

d) Betrachtung ausgewählter Raumbereiche<br />

Bilanzierungsansätze, wie sie unter c) vorgestellt wurden, können zur Bearbeitung spezifischer<br />

Fragestellungen auch auf ausgewählte Raumbereiche reduziert angewendet werden. Anders<br />

gesagt: Es soll die Potenzialentwicklung innerhalb definierter Natur- oder Nutzungsräume bilanziert<br />

werden, also zum Beispiel innerhalb von Gewässereinzugsgebieten oder betreffend die<br />

ackerbaulich genutzte Flächen.<br />

Potenzialveränderungen im näheren Einzugsgebiet von Gewässern:<br />

Zur Veranschaulichung wird im Folgenden (Abbildungen 29 <strong>und</strong> 30) der bereits vorgestellte<br />

Bereich der näheren Einzugsgebiete ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer ausgewertet (vgl. vorn,<br />

Abschnitt 1.2.). Für die Datengr<strong>und</strong>lage wird wiederum auf Anhang 4 verwiesen.<br />

Kartografische Darstellung der Potenzialveränderungen im näheren Gewässereinzugsgebiet:<br />

Änderung der Regelungspotenziale für:<br />

Schwermetall Nährstoffe<br />

Wasser<br />

Gesamtpotenzial<br />

Abbildung 29: Räumliche Darstellung der Potenzialveränderungen im näheren Einzugsgebiet von Gewässern<br />

Bilanzierung der Potenzialveränderungen im näheren Gewässereinzugsgebiet:<br />

Situation 1 Situation 2 Änderungen<br />

Potenzial<br />

gross klein<br />

SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges SM Nähr Wa Ges<br />

Abbildung 30: Diagramm der Potenzialsituationen <strong>und</strong> –veränderungen innerhalb des näheren Einzugsgebietes von<br />

Gewässern<br />

199<br />

Änderung<br />

positiv negativ<br />

199


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

Potenzialveränderungen über den Bereich des näheren Gewässereinzugsgebiets gemittelt:<br />

Gesamträumliche<br />

200<br />

Regelungspotenziale für:<br />

Bewertung Schwermetalle Nährstoffe Wasser<br />

Gesamt-<br />

Situation 1 3.29 2.71 3.36 3.12<br />

Situation 2 2.55 2.45 2.58 2.53<br />

potenzial<br />

Veränderung -0.75 -0.27 -0.78 -0.60<br />

Tabelle 9: Zusammenstellung von Zustand <strong>und</strong> Veränderung der durchschnittlichen Potenziale im betrachteten<br />

Raumausschnitt; über die Fläche gewichtet<br />

Im Vergleich zum Gesamtgebiet ist der negative Trend im ausgewählten Bereich tendenziell<br />

stärker. Besonders betroffen sind die Regelungspotenziale Schwermetall <strong>und</strong> Wasser sowie das<br />

Gesamtpotenzial. Diese Kombination kann z.B. im Zusammenhang mit Abschwemmung oder<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung zum Problem werden, befinden wir uns doch im näheren Einzugsbereich<br />

ober- <strong>und</strong> unterirdischer Gewässer.<br />

Flächen positiver Potenzialentwicklung sind im ausgewählten Gebiet schwächer vertreten als im<br />

Gesamtgebiet. Zieht man das Kartenbild hinzu, so erweist sich die räumliche Verteilung der<br />

Potenzialveränderungen im Hinblick auf Massnahmen, mit denen einer allfälligen Gefährdung<br />

begegnet werden soll, dennoch als stark heterogen. Die Darstellung <strong>und</strong> Bilanzierung von Zustand<br />

<strong>und</strong> Veränderung von Bodenpotenzialen kann deshalb auch dazu dienen, innerhalb des<br />

abgegrenzten Raumes besondere Problemflächen zu identifizieren.<br />

e) Identifikation von Problemflächen: Beispiel Schwermetalle<br />

Um die Eignung von GIS-basierten Analysen zur Identifikation von Problemflächen zu illustrieren,<br />

wird im Folgenden der Fokus auf die Problematik der Schwermetalle gerichtet. Es wird die<br />

Frage danach gestellt, ob im Hinblick auf den Eintrag <strong>und</strong> die Verlagerung von Schwermetallen<br />

räumlich besonders problematische Bereiche zu erkennen sind.<br />

Wichtige Prozesse sind in diesem Zusammenhang einerseits der Eintrag von Schwermetallen<br />

<strong>und</strong> andererseits die Verminderung des Regelungspotenzials für Schwermetalle. Ursache dafür<br />

sind verschiedene Nutzungen. Ein besonderes Augenmerk gilt der räumlichen Überlagerung<br />

von Nutzungseinflüssen.<br />

Nutzung, Situation 2<br />

1<br />

2<br />

1<br />

3<br />

Reg.Pot. Schwermetall 2<br />

Abbildung 31:<br />

Zusammentreffen schwermetallemittierender Nutzungen<br />

200<br />

Ein möglicher Bereich für das räumliche<br />

Zusammentreffen von schwermetallemittierenden<br />

Nutzungen sowie<br />

Nutzungen, welche das betrachtete<br />

Regelungspotenzial tendenziell<br />

erniedrigen, ist in Abbildung 31 eingekreist.<br />

Als Ursache für Schwermetalleinträge<br />

bzw. bereits vorhandene<br />

Schwermetallbelastungen werden<br />

einerseits die industrielle Nutzung<br />

<strong>und</strong> andererseits der Einfluss<br />

der Strasse angenommen. Die Wirkungsbereiche<br />

der beiden Nutzungs-


Teil 3 Konkretisierung<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

arten können sich überschneiden. Niedrige Regelungspotenziale für Schwermetalle sind in den<br />

Bereichen Familiengarten <strong>und</strong> Strassenrand, sowie für einen Teil des Golfplatzes ausgewiesen.<br />

Bereiche mit geringem Regelungspotenzial, welche innerhalb des Einflussbereiches der kritischen<br />

Nutzungen liegen, können dann als Problemflächen bezeichnet werden, wenn ein Schutzgut<br />

von negativen Auswirkungen besonders betroffen ist. Allfällige Massnahmen sollten im<br />

Sinne einer Prioritätenfindung in einem ersten Schritt auf die so bezeichneten Problemflächen<br />

konzentriert werden.<br />

Im Bereich Strassensaum <strong>und</strong> Golfplatz können langfristig Beeinträchtigungen von Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Schwermetalle auf lange Sicht im<br />

Boden immobilisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gefahr einer Verlagerung von<br />

Metallen in die Tiefe stark schwermetall- <strong>und</strong> bodenspezifisch ist. Dasselbe gilt für die Aufnahme<br />

von Schwermetallen durch Pflanzen <strong>und</strong> für deren toxikologische Wirkung in Menschen,<br />

Tieren <strong>und</strong> Pflanzen. Das Schutzgut Mensch ist im Fall des Familiengartenareals über die Nahrungsmittelkette<br />

bzw. über die mögliche direkte Bodenaufnahmen (spielende Kleinkinder, ungewaschenes<br />

Wurzelgemüse) betroffen.<br />

3. Konsequenzen für die Planung<br />

Das hier skizzierte fiktive Beispiel zeigt mit aller Deutlichkeit die Gefahr einer Nivellierung der<br />

Bodenpotenziale nach unten. Für die Problemanalyse verschafft die GIS-basierte Prognose der<br />

Auswirkungen von Nutzungsänderungen <strong>und</strong> Nutzungsentwicklungen klare Vorteile. Sie erlaubt<br />

es, die Ansprüche an den Boden <strong>und</strong> deren rechtliche Beurteilung in der Form einer Matrix<br />

miteinander zu verknüpfen. Das lässt die Berücksichtigung von Rückkopplungseffekten zu.<br />

Diese Chance ist unbedingt zu nutzen, will man verhindern, dass die Entwicklung in eine grossräumig<br />

<strong>und</strong>ifferenzierte Schwächung der Bodenpotenziale ausmündet. Konkret heisst das:<br />

− Es muss entschieden werden welche Flächen wegen ihrer naturräumlichen Bedeutung auf jeden<br />

Fall zu sichern sind<br />

− Zugleich ist es anzumerken, dass die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der Planung nicht auf eine Endzustandsplanung<br />

im Sinne einer absoluten, endgültigen, definitiven Ordnung ausgerichtet sind.<br />

Das wäre völlig lebensfremd. Ohne planerische Intervention droht aber ironischerweise genau<br />

das: Im selben Ausmass, wie die multifunktionale Nutzbarkeit des Raumes nach dem Zufallsprinzip<br />

oder flächendeckend abnimmt, werden Nutzungsoptionen verbaut <strong>und</strong> es verbleiben<br />

den einzelnen Flächen nur die noch möglichen, nicht aber die gesamträumlich wünschbaren<br />

Nutzungen.<br />

− Angesichts der Dynamik des Lebens <strong>und</strong> der Wahrung der Bestimmungsfreiheit künftiger<br />

Generationen kann eine solche Entwicklung nicht das mit der Raumplanung anzustrebende<br />

Ziel sein. Die Planung des Umgangs mit dem Boden kann sich nur dann haushälterisch nennen,<br />

wenn sie im Sinne der Nachhaltigkeit auf ein anzustrebendes Fliess-Gleichgewicht hinsteuern.<br />

Sie ist insoweit Chancen- <strong>und</strong> Verzichtsplanung in einem.<br />

− Im Gleichgewichtszustand erfolgen Beeinträchtigungen nur in dem Ausmass, als andernorts<br />

Regenerationen <strong>und</strong> Renaturierungen ermöglicht werden. In den Richtplänen sollten Aussagen<br />

dazu gemacht werden, wo sich dieser Gleichgewichtszustand im Sinne der anzustrebenden<br />

Entwicklung befindet (in der Sprache der Verfassung: Wann kann in Bezug auf die Bodenpotenziale<br />

von einem auf Dauer ausgewogenen Verhältnis im Sinne von Art. 73 BV gesprochen<br />

werden?). Darüber hinaus sollte auch ersichtlich sein, was die Kantone vorzukehren<br />

gedenken, um das Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.<br />

201<br />

201


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

X - Veranschaulichung am fiktiven Beispiel<br />

− Es sind sodann Verfahren festzulegen, wie dem so verstandenen Ressourcenschutz im Rahmen<br />

der laufenden Planungen Nachachtung verschafft werden kann. Dabei ist auf einen Ausgleich<br />

unter den räumlichen Gegebenheiten, den beteiligten Interessen <strong>und</strong> den rechtlichen<br />

Anforderungen zu achten. Ein GIS-basiertes Bewertungsmodell erlaubt es, hierfür Szenarien<br />

zu bilden. Für die Zukunft kann der Entscheidungsfreiraum allenfalls durch die Entwicklung<br />

effizienter <strong>und</strong> kostengünstiger Techniken zur Unterstützung der Regenerationskräfte der<br />

Böden vergrössert werden.<br />

− In Bezug auf die einzelnen Tätigkeitsfelder wie Landwirtschaft, Bauten <strong>und</strong> Anlagen (für<br />

Siedlung, Sport <strong>und</strong> Erholung), Naturschutz, Waldbewirtschaftung usw. ist zu prüfen, inwiefern<br />

der Grad des Betätigungs- <strong>und</strong> Ermessensspielraums durch verfassungsrechtliche Anforderungen<br />

eingeschränkt wird. Zu nennen sind die richtige Sachverhaltsermittlung, die Koordination,<br />

die Güterabwägung <strong>und</strong> die Verhinderung einer systematischen Hintanstellung des<br />

Ressourcenschutzes Negative räumliche Entwicklungen führen unweigerlich dazu, dass der<br />

Verteilkampf noch härter wird. Der Ressourcenplan Boden ist ein geeignetes administratives<br />

Hilfsinstrument um hier der Planungswillkür vorzubeugen <strong>und</strong> die Entscheidung auf eine rationale<br />

Basis zu stellen. Damit soll auf eine rechtsgleiche – <strong>und</strong> in Bezug auf die Einhaltung<br />

der Erfordernisse der Nachhaltigkeit lastengleiche – Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten<br />

hingewirkt werden.<br />

202<br />

202


XI. Schlussfolgerungen<br />

In diesem Bericht konnte nachgewiesen werden, dass eine b<strong>und</strong>esrechtliche Pflicht zur Planung<br />

des Umgangs mit der Ressource Boden besteht <strong>und</strong> es konnte aufgezeigt werden, welche<br />

Rechtsgebiete in eine solche Planung involviert sind. Für die Planung sind zwei Leitprinzipien<br />

zentral: Das Vorsorge- <strong>und</strong> das Nachhaltigkeitsprinzip. Sie nehmen beide auf die räumliche<br />

Ausprägung des natürlichen Systems Bezug. Die beiden Prinzipien müssen für die Umsetzung<br />

konkretisiert werden, d.h. die Bedürfnisse des Ressourcenschutzes sollen in eine gesamträumliche<br />

Sicht integriert werden. Damit wird eine breitere Wahrnehmung der Belange des Ökosystems<br />

Boden verlangt, als dies bislang üblich war:<br />

• Vorsorge bedingt zweierlei: Erstens eine Prognose über die möglichen Einwirkungen auf die<br />

Umwelt <strong>und</strong> zweitens frühzeitige Massnahmen zu deren Beschränkung. Es ist für die Vorsorge<br />

entscheidend, inwieweit die Heterogenität der Bodeneigenschaften <strong>und</strong> die zu erwartende<br />

Reaktion der Böden bei Planungen <strong>und</strong> Standortentscheiden sowie bei der weiteren<br />

Ausdifferenzierung von Nutzungen eine Rolle spielen. Die Komplexität der Wechselwirkungen<br />

gestattet nicht, dass ausschliesslich situationsbezogen vorgegangen wird.<br />

• Bodenbeeinträchtigungen sind oft irreversibel oder nur mit grossem Aufwand zu beheben. Im<br />

Sinne der Nachhaltigkeit hat sich die Bodenschutzpolitik auf das Ziel auszurichten, die Ressource<br />

Boden längerfristig nicht über deren Regenerationsfähigkeit hinaus zu beanspruchen.<br />

Der Ressourcenplan eignet sich dazu, Nachhaltigkeit in diesem Sinne zu konkretisieren. Das<br />

Ziel muss permanent gegenüber kurzfristigen Ansprüchen verteidigt werden.<br />

Für das weitere Vorgehen ergibt sich daraus folgendes:<br />

1. Eckpunkte des Ressourcenschutzes<br />

Teil 3 Konkretisierung<br />

Auszugehen ist von der Verfassung. Diese fächert die Bodenschutzbelange in zahlreiche<br />

Rechtsgebiete auf. Zusammengenommen bilden die damit verfolgten Anliegen ein normatives<br />

Zielsystem. Es muss für den Ressourcenschutz mit den ökologischen Bodenfunktionen in einen<br />

Gesamtzusammenhang gebracht werden. Im Mittelpunkt stehen die Naturkreisläufe. Es sind einerseits<br />

die Stoffkreisläufe <strong>und</strong> andererseits die Gesamtleistung des Bodens als Lebensraum, im<br />

Sinne der Fruchtbarkeitsdefinition von Art. 2 VBBo. Massgebend sind die natürlichen Leistungen<br />

des Systems Boden; die Erhaltung der natürlichen Leistungsfähigkeit bzw. der Schutz vor<br />

dem Ausfall von solchen Leistungen ist für das Gesamtsystem unentbehrlich. Nachhaltigkeit<br />

schliesst die Nutzung durch den Menschen nicht aus, erfordert aber Massnahmen gegen die<br />

Überbeanspruchung des Systems.<br />

1.1. Unterstützung der Bestrebungen zum Schutz der natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage Boden mit Massnahmen der Raumplanung<br />

Dieses im Raumplanungsgesetz (Art. 1 Abs. 2) explizit vorgegebene Ziel verpflichtet die mit<br />

der Raumplanung befassten Behörden zu einem Tun. Das ist überall da beachtlich, wo<br />

− andere Rechtsgebiete, die dem Bodenschutz verpflichtet sind, auf Probleme räumlicher Natur<br />

stossen, die sie mit eigenen Mitteln nicht oder nur unzureichend lösen können, oder wo<br />

− die in Frage stehenden räumlichen Planungen selbst Probleme verursachen, die den Ressourcenschutz<br />

betreffen.<br />

Bodenschutzanliegen müssen entsprechend der Natur der jeweiligen Planungsstufe frühzeitig<br />

<strong>und</strong> stufengerecht in die Planung eingebracht werden <strong>und</strong> werden können. Die hier erarbeiteten<br />

Unterlagen dienen gerade auch dazu, die verschiedenen Politikbereiche, die sich mit dem<br />

Bodenschutz befassen, problemadäquat in die Raumplanung einzubauen.<br />

203<br />

203


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

Die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Böden erfolgt über eine Raumordnungspolitik,<br />

die sich an der örtlich unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden orientiert <strong>und</strong> durch<br />

eine „gute Praxis“ der Bodennutzung, welche nachteilige Einwirkungen so weit wie möglich<br />

vermeidet. Beides bedingt,<br />

− dass der Einfluss von Nutzungen auf Bodenpotenziale eingeschätzt werden kann. Zu schützen<br />

sind die Lebensraumpotenziale der Böden im Sinne der Definition der Bodenfruchtbarkeit<br />

(Art. 2 VBBo) <strong>und</strong> die Potenziale der Böden zur Regelung der Stoffkreisläufe (Wasser, Nährstoffe,<br />

Schadstoffe).<br />

− dass die räumliche Verteilung der Bodenbeschaffenheit mindestens soweit bekannt ist, als<br />

dies für die Nutzungsverteilung von Relevanz ist.<br />

Die Ressourcenbewirtschaftung wird sich hierfür an raumbezogenen Daten orientieren müssen.<br />

Sie sind mit dem vorhandenen bodenk<strong>und</strong>lichen Wissen zu verarbeiten. Eine gute Hilfe bieten<br />

geostatistische Methoden <strong>und</strong> geografische Informationssysteme, wie sie heute schon verbreitet<br />

zur Anwendung kommen. Ziel ist es, qualitative Veränderungen zu lokalisieren bzw. zu prognostizieren<br />

<strong>und</strong> geeignete Massnahmen einzuleiten, um substantiellen Qualitätsverlusten frühzeitig<br />

zu begegnen.<br />

Es wurde festgestellt, dass die vorhandene Datenbasis schmal ist, wenn man sie mit der hohen<br />

Heterogenität der Böden vergleicht. Aufgr<strong>und</strong> von klein- <strong>und</strong> kleinsträumig erhobenen Daten<br />

kann zudem nur sehr bedingt auf den Gesamtstoffhaushalt <strong>und</strong> die Lebensraumpotenziale eines<br />

grösseren Gebiets geschlossen werden. Bedenkt man zudem, dass sich Nutzungseinflüsse nicht<br />

immer leicht abschätzen lassen, so werden die bestehenden Bodeninformationssysteme den Anforderungen<br />

einer Erfolg versprechenden Ressourcenplanung nur in den wenigsten Fällen genügen<br />

können. Sie sind klar ergänzungsbedürftig.<br />

1.2. Sicherstellen <strong>und</strong> Vertiefen der frühzeitigen Koordination<br />

Die raum- <strong>und</strong> ressourcenkompatible Steuerung von raumwirksamen Tätigkeiten ist Ziel <strong>und</strong><br />

Zweck der Raumplanung. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich zahlreiche Nutzungen<br />

verändernd auf die Eigenschaften der Böden auswirken. Aufgr<strong>und</strong> der Systemzusammenhänge<br />

muss längerfristig mit Rückwirkungen auf den Pflanzenbewuchs, den Wasserhaushalt <strong>und</strong> die<br />

Ges<strong>und</strong>heit von Mensch, Tier <strong>und</strong> Pflanzen gerechnet werden. Erörterungen zu den Auswirkungen<br />

von raumwirksamen Tätigkeiten auf die ökologischen Leistungen der Böden dürfen von der<br />

Raumplanung nicht ausgeblendet werden. Sie sind zum festen Bestandteil von Verfahren zur Erstellung<br />

von Plänen <strong>und</strong> Programmen zu machen.<br />

Es ist allerdings mit Schwierigkeiten zu rechnen:<br />

− Die massgeblichen Überlegungen haben stufengerecht einzufliessen. In der Schweiz ist dies<br />

bislang nicht systematisch der Fall. Zu oft wird erst auf Projektstufe eingegriffen. Die stufengerechte<br />

Integration der Ressourcenschutzanliegen muss durch eine entsprechende Ablauforganisation<br />

sichergestellt werden.<br />

− Daten zur räumlichen Entwicklung der Bodenqualität müssen in geeignet aufgearbeiteter<br />

Form den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Es reicht nicht aus, von den<br />

zuständigen Stellen eine bessere Zusammenarbeit zu fordern. Sie müssen auch Zugang zu<br />

den nötigen Gr<strong>und</strong>lagen haben. Man darf nicht erwarten, dass die Entscheidungsträger selbst<br />

über das nötige Fachwissen verfügen, Zusammenhänge aber müssen als solche wahrgenommen<br />

werden können. Deshalb müssen die für sie notwendigen Informationen in einer Art <strong>und</strong><br />

Weise aufbereitet werden, die eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen.<br />

− Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Koordination ist die Sensibilisierung für<br />

einen entsprechenden Handlungsbedarf. Die Beteiligten müssen sich ein klares Bild über die<br />

Folgen von Eingriffen in die Böden machen können. Hier besteht ein grosser Nachholbedarf.<br />

204<br />

204


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

Das Bodenbewusstsein in den verschiedenen Verwaltungszweigen ist entsprechend zu stärken.<br />

− Konkreter Anknüpfungspunkt des Ressourcenschutzes sind die zu erwartenden nutzungsbedingten<br />

Bodenveränderungen. Der Ressourcenplan bringt vorhandenes Wissen um die<br />

Gefährdung von Bodenpotenzialen in den Planungsprozess ein, in Abhängigkeit vom Zustand<br />

<strong>und</strong> der charakteristischen Empfindlichkeit der potenziell betroffenen Böden. Werden in<br />

Kenntnis der Folgen Bodenpotenzialverluste bewusst in Kauf genommen, so bedarf dies nicht<br />

nur einer ausreichenden raumbezogenen (d.h. nicht stereotypen) Begründung, es können <strong>und</strong><br />

sollen auch Massnahmen eingeleitet werden, mit dem Ziel, die Auswirkungen zu verringern<br />

oder zu kompensieren. Der Ressourcenplan bildet damit nicht nur für die rationale Entscheidfindung,<br />

sondern auch für die Massnahmenplanung eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage.<br />

1.3. Beurteilung von Entwicklungen <strong>und</strong> Erkennen von Trends<br />

Für einen nachhaltigen Bodenschutz reicht es nicht aus, einzelfallbezogen entsprechende Abwägungen<br />

anzustellen. Einzelne, je für sich tolerierbar erscheinende Veränderungen können<br />

sich durch ihre Kumulation gesamträumlich als bedenklich erweisen. Neben sprunghaften Potenzialbeeinträchtigungen<br />

müssen deshalb auch schleichende Veränderungen verfolgt werden.<br />

Um entsprechende Trends rechtzeitig zu erkennen, ist man auf die vergleichende Dokumentation<br />

von Böden <strong>und</strong> ihren Veränderungen angewiesen. Entwicklungen, die klar auf einen Qualitätsminderung<br />

hinweisen, dürfen nicht einfach hingenommen werden. Weil Böden in vielerlei<br />

Hinsicht besonders träge reagieren, ist ein frühzeitiges Handeln unumgänglich. Damit rücken<br />

vorsorgliche Massnahmen auf Stufe Richtplan ins Zentrum. Greift man erst ein, wenn Schädigungen<br />

augenfällig werden, so kann dem kaum mehr <strong>und</strong> wenn, dann nur mit grossem finanziellem<br />

<strong>und</strong> zeitlichem Aufwand begegnet werden.<br />

Zu unterscheiden sind<br />

− Entwicklungen die gegen zwingendes Recht verstossen. Hier besteht eine verbindliche Pflicht,<br />

Korrekturen einzuleiten, welche die Rechtmässigkeit wieder herstellen.<br />

− Entwicklungen, die von B<strong>und</strong>esrechts wegen klar unerwünscht sind. Hier wird der kantonale<br />

Spielraum durch die Kompetenzordnung deutlich eingeschränkt <strong>und</strong> die Kantone sind im<br />

Rahmen ihres Auftrags angehalten, Massnahmen zu ergreifen.<br />

− Entwicklungen, die gegen die Interessen eines umfassend verstandenen Bodenschutzes<br />

verstossen. Sie machen eine stufengerechte Interessenabwägung notwendig. Diese schliesst<br />

auch die Bedeutung des Bodens für den Gewässerschutz, den Artenschutz, den Schutz der<br />

Kulturlandschaft, den ökologischen Leistungsnachweis in der Landwirtschaft, den Schutz der<br />

Waldböden, den Schutz vor Naturgefahren <strong>und</strong> allgemein die Erhaltung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

mit ein.<br />

1.4. Aufbau eines Managementsystems<br />

Strategien zum nachhaltigen Umgang mit Bodenressourcen können sich nicht auf das Studium<br />

der ökologischen Prozesse beschränken <strong>und</strong> daraus Nutzungsanordnungen ableiten. Es müssen<br />

auch jene gesellschaftlichen Kräfte, die einen entsprechenden Druck auf die Ressource Boden<br />

ausüben, in die Überlegungen mit einbezogen werden (driving forces). Das macht ein raumentwicklungsbezogenes<br />

Managementsystem notwendig. Darin kommt den Instrumenten der<br />

Raumplanung eine erhebliche Bedeutung zu. Insbesondere ist folgendes zu beachten:<br />

− Steuerung der Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Bekämpfung des Bodenverbrauchs durch Versiegelung<br />

sind nicht nur die zentralen Anliegen der Raumplanung sondern auch das wichtigste<br />

Anliegen des Ressourcenschutzes. Versiegelte Böden verlieren ihre bodenökologischen<br />

Funktionen. Für die weitere Inanspruchnahme – sie sollte gr<strong>und</strong>sätzlich das Bevölkerungs-<br />

205<br />

205


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

206<br />

wachstum nicht überschreiten 327 – sind auch die Systemleistungen des Bodens als raumrelevantes<br />

Element einzubeziehen 328 . Das Ausmass der Potenzialveränderungen, die mit einer<br />

geplanten Nutzungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung verb<strong>und</strong>en sind, lässt sich hinreichend genau<br />

prognostizieren, um die verschiedenen möglichen Entwicklungen auf ihre Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile hin prüfen zu können.<br />

− Wichtige Regulations- <strong>und</strong> Lebensraumpotenziale der Böden müssen gesichert werden. Zu<br />

diesem Zweck sind von den interessierten Verwaltungsstellen geeignete Schutzkonzepte auszuarbeiten.<br />

Bei den Böden, die in diesem Sinne besonderen Schutz verdienen, handelt es sich<br />

• um solche mit besonders hohen spezifischen Teilpotenzialen (Vorranggebiete Landwirtschaft,<br />

Natur oder Landschaft oder Böden mit hoher Wasserspeicherkapazität),<br />

• um solche, die unabhängig von der Höhe ihrer Teilpotenziale aus besonderen Gründen einen<br />

weitgehenden Schutz verdienen (z.B. seltene Böden, Waldböden) <strong>und</strong><br />

• um solche, deren Potenziale gerade wegen der bereits geschwächten Funktionsleistung<br />

umso dringender erhalten <strong>und</strong> nach Möglichkeit verbessert werden müssen, beispielsweise<br />

um Gefährdungen zu verhindern (so bei schadstoffbelasteten Böden oder bei vorverdichteten<br />

Böden in erosionsgefährdeten Gebieten).<br />

− Bodendegradation ist ein gesamträumliches Phänomen mit örtlich unterschiedlicher Ausprägung.<br />

Das ruft nach einer gesamträumlichen Analyse <strong>und</strong> zugleich nach lokal differenzierten<br />

Massnahmen. Bodenschutz ist damit auch Teil der Raumordnungspolitik. Wo hoch auflösende<br />

Prognosen für die Raumentwicklung gemacht werden ist ein entsprechend differenzierter<br />

Einbezug der Bodenschutzanliegen möglich.<br />

• Böden erbringen flächendeckend Systemleistungen. Erfahrungen mit der Sanierung schwermetallbelasteter<br />

Böden, mit der Behebung von Verdichtungen des Unterbodens <strong>und</strong> solche<br />

aus dem Schutz vor Naturgefahren haben gezeigt, dass der Ausfall von Ökosystemleistungen<br />

nur bedingt mit technischen Massnahmen kompensiert werden kann. Überdies sind entsprechende<br />

Eingriffe teuer <strong>und</strong> eignen sich jedenfalls nicht für den grossflächigen Einsatz.<br />

Im Gr<strong>und</strong>satz sind Böden deshalb überall erhaltenswert. Problemverlagerungen sind in jedem<br />

Fall zu vermeiden. Das betrifft z.B. Bodenverschiebungen als Folge der Bautätigkeit.<br />

• Wegen der lokal unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden haben Eingriffe nicht überall<br />

die gleichen Folgen für die Funktionsfähigkeit der Böden. Die räumliche Entwicklung kann<br />

aus Sicht der Ressource erwünschte, tolerable oder unerwünschte Formen annehmen. Auch<br />

aus diesem Gr<strong>und</strong> ist Bodenschutz offenk<strong>und</strong>ig ein Thema, das von der Richtplanung nicht<br />

ausgeblendet werden darf. Mit Hilfe von Bodeninformationssystemen können im Sinne der<br />

optimierten Raumbewirtschaftung Entwicklungsszenarien durchgespielt werden.<br />

• Bodenschutzanliegen sind bei allen grösseren Bauvorhaben bereits in der Konzeptions- <strong>und</strong><br />

Planungsphase einzubeziehen. Wo grossflächig Boden in Anspruch genommen wird <strong>und</strong><br />

deswegen ein Planverfahren unumgänglich ist, sollte idealerweise schon im Rahmen einer<br />

vorbeugenden räumlichen Standortsuche das Konfliktpotenzial minimiert werden. Das ist<br />

erst recht der Fall, wenn vom Projekt regionale Entwicklungsschübe mit Auswirkungen auf<br />

Verkehr <strong>und</strong> Siedlungstätigkeit zu erwarten sind. 329<br />

327 Schweizerischer B<strong>und</strong>esrat [2002], Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002, S. 27 Massnahme 13.<br />

328 Anleitungen zur Beurteilung von Stadtböden werden im INTERREG IIIB - Projekt TUSEC-IP ausgearbeitet.<br />

Die Fachstelle des Kantons Zürich testet zurzeit das von B. Vrščaj et al. [2005], Soil evaluation<br />

system, entwickelte Manual zur einfachen Erfassung der einschlägigen Parameter. Die endgültige Fassung<br />

des Manuals dürfte im Laufe des Jahres verfügbar sein.<br />

329 Die Faktenblätter zum Raumentwicklungsbericht 2005 auf der Homepage des B<strong>und</strong>esamtes für Raumentwicklung<br />

(ARE), http://www.are.admin.ch/are/de/raum/reb/index.html enthalten Lösungsvorschläge, wie<br />

eine vorbeugende Standortsuche auch kantonsübergreifend begünstigt werden könnte. Die Empfehlungen<br />

können mutatis mutandis auf Anliegen des Ressourcenschutzes übertragen werden.<br />

206


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

− Besondere Entwicklungspotenziale von Böden können im Zuge von Entwicklungs- <strong>und</strong> Massnahmenplanungen<br />

gezielt ausgenützt oder gefördert werden. Dies gilt nicht allein für Biotopentwicklungspotenziale,<br />

die für den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz von besonderer Bedeutung<br />

sind, sondern beispielsweise auch für das Management des Wasserabflusses in stark versiegelten<br />

Gebieten, für die Anreicherung von Kohlenstoff in Böden als Beitrag zum Klimaschutz<br />

<strong>und</strong> generell für die Qualitätsförderung im Rahmen der Bodenbearbeitung.<br />

2. Stufengerechte Integration des Ressourcenschutzes in die<br />

Raumplanung<br />

2.1. Wahrnehmungsdefizite der Raumplanung<br />

In der Raumplanung ist zurzeit eine auffallende Unsicherheit betreffend den Umgang mit dem<br />

Nichtsiedlungsgebiet auszumachen. Das veränderte wirtschaftliche <strong>und</strong> internationale Umfeld<br />

hat die im Allgemeinen ohnehin schon starke Gewichtung der wirtschaftlichen Anliegen zusätzlich<br />

verstärkt. In der Folge werden Räume heute schwergewichtig unter dem Gesichtspunkt<br />

der Standortattraktivität, der Eignung für <strong>und</strong> der Nutzung durch die einzelnen Wirtschaftszweige<br />

gesehen. Diese Tendenz wird in ländlichen Räumen durch den grossen strukturellen<br />

Anpassungsdruck auf die Landwirtschaft <strong>und</strong> die prekäre ökonomische Situation der Waldwirtschaft<br />

zusätzlich gesteigert. Gleichzeitig verliert in der Landwirtschaftspolitik das Argument der<br />

Versorgungssicherheit an Bedeutung (C. Lüscher et al. [2003]). Im ökologischen Bereich stehen<br />

jene Probleme im Vordergr<strong>und</strong>, die von der Mobilität verursacht werden. Dagegen scheint die<br />

Praxis noch weit davon entfernt zu sein, die raumspezifische Bedeutung der Bodenpotenziale<br />

bereits in die Entscheidungen auf Planungsstufe einzubeziehen.<br />

Wirtschaftspolitische Zielsetzungen dominieren auch im Raumentwicklungsbericht 2005<br />

(ARE / UVEK [2005]). Der Begriff „Bodenpolitik“ wird als Synonym für Bodenmarktpolitik<br />

verwendet. Unter dem Stichwort „natürliche Ressourcen“ wird zwar festgehalten, die Raumplanung<br />

helfe in erster Linie mit, den Boden durch eine haushälterische Nutzung zu schützen. Zur<br />

Konkretisierung wird dann allerdings einzig auf die Erhaltung des Kulturlandes, namentlich des<br />

bestgeeigneten, ackerfähigen Landwirtschaftslandes, sowie auf Landschaften <strong>und</strong> auf die biologische<br />

Vielfalt hingewiesen. Als eigenes Ökosystem (Pedosphäre) kommt der Boden nicht vor,<br />

wie auch seine Bedeutung für die Regelung der Wasser-, Nähr <strong>und</strong> Schadstoffkreisläufe nicht<br />

behandelt wird. Folgerichtig wird – trotz der ökonomischen Hauptstossrichtung – auch nicht auf<br />

die wirtschaftliche Bedeutung der natürlichen Leistungen von Böden eingegangen. Alles in allem<br />

ist in der raumplanerischen Praxis ein erhebliches Wahrnehmungsdefizit bezüglich der Unverzichtbarkeit<br />

der Böden für die Erfüllung zahlreicher Verfassungsaufgaben auszumachen.<br />

Hinweise aus den Kantonen bestärken diesen Eindruck (vgl. Anhang 5).<br />

Obschon das eidgenössische Raumplanungsrecht seit nunmehr 25 Jahren die Abstimmung der<br />

entsprechenden Aktivitäten fordert, besteht in Bezug auf die Berücksichtigung von Bodenschutzanliegen<br />

noch immer klar ein Nachholbedarf. Ziel muss es sein, das Systemverhalten des<br />

Bodens ebenso in räumliche Planungen einbringen zu können, wie dies heute schon für die<br />

Umweltkompartimente Gewässer <strong>und</strong> Luft der Fall ist.<br />

Die thematische Strategie der EU zum Schutz der Böden vermittelt ein deutlich anderes Bild.<br />

Hier wurde die Bedeutung der Raumplanung für den Schutz der Böden erkannt <strong>und</strong> angesprochen<br />

(L. Van-Camp et al. [2004]).<br />

207<br />

207


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

2.2. Ressourcenschutz als Fachplanung im Bereich Bodenschutz<br />

Unter Fachplanungen im Bereich Bodenschutz verstehen wir Leitlinien, Konzepte <strong>und</strong> Massnahmenpläne<br />

jener administrativen Einheiten, die mit der Umsetzung <strong>und</strong> Überwachung der<br />

zentralen fachlichen Ziele <strong>und</strong> der materiellen Schutzinhalte des Bodenschutzes beauftragt sind.<br />

Räumliche Planungen, welche die Ressource Boden betreffen, müssen von den entsprechenden<br />

Fachstellen vorbereitet werden.<br />

In dieser Arbeit wurde eine mögliche Vorgehensweise vorgestellt. Was vorne anhand eines fiktiven<br />

Beispiels illustriert wurde, benötigt in realen Planungsverfahren konkrete Angaben über<br />

Zustand <strong>und</strong> Veränderung der Ressource Boden. Die entsprechenden Daten sind jedoch noch<br />

bei weitem nicht vollständig <strong>und</strong> flächendeckend vorhanden. Der Mangel an Bodeninformation<br />

ist eine charakteristische Schwierigkeit des Bodenschutzes. Rechtlich entbindet der Umstand<br />

fehlender Detailkenntnis allerdings nicht von der Pflicht zu einem nachhaltigen Umgang mit der<br />

Ressource Boden. Deshalb sollen Informationslücken systematisch geschlossen werden.<br />

Für die Problemerfassung müssen Prioritäten gesetzt werden <strong>und</strong> Schwachpunkte sollen aufgedeckt<br />

werden. Die anzustrebende Gesamtbetrachtung darf dabei nicht aus den Augen verloren<br />

werden. Wo wichtige Bodeninformationen fehlen, ist gr<strong>und</strong>sätzlich Vorsicht angebracht.<br />

Wegen der zahlreichen Schnittstellen zu anderen Verwaltungszweigen, die ihrerseits angepasste,<br />

d.h. bedürfnis- <strong>und</strong> schutzzielkonforme Information oder Intervention erforderlich machen,<br />

ist nachdrücklich zu empfehlen, im Sinne einer fachbezogenen Planung ein entsprechendes<br />

Bodenschutzkonzept auszuarbeiten bzw. das bestehende den Erfordernissen einer umfassenden<br />

Ressourcenplanung anzupassen. Bodenschutzkonzepte dienen dazu, das geforderte zielgerichtete<br />

systematische Vorgehen sowie das richtige Setzen von Prioritäten sicherzustellen <strong>und</strong><br />

kritische Punkte zu benennen. Dabei geht es um Fragen der Lokalisierung <strong>und</strong> der konkreten<br />

Ausgestaltung von Massnahmen zum Schutz von Bodenqualität, aber auch um die Konsequenzen<br />

des Flächen- <strong>und</strong> Qualitätsverlusts für die Erfüllung von Gesetzesaufträgen <strong>und</strong> internationalen<br />

Verpflichtungen.<br />

2.3. Ressourcenschutz in der Richtplanung<br />

Auf Ebene des Richtplans wird der strategische Rahmen für die künftige Ausgestaltung der<br />

Rauminanspruchnahme entworfen. Der Richtplan gibt Auskunft über die erwünschte bzw. angestrebte<br />

Raumentwicklung <strong>und</strong> er sagt auch, wie die raumwirksamen Tätigkeiten auf die angestrebte<br />

Entwicklung ausgerichtet werden (Art. 6 Abs. 1, Art. 8 Bst. a RPG). Zur raumordnungspolitischen<br />

Perspektive gehört, dass die auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung ausgerichteten<br />

Eckpunkte genannt werden 330 . Deshalb sollten hier auch gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen zum<br />

Umgang mit dem natürlichen System Boden <strong>und</strong> zu seiner Strapazierfähigkeit einfliessen.<br />

Verwaltungen sind arbeitsteilige Organisationen. Sie sind gezwungen, ihre Handlungen, Aufgaben<br />

<strong>und</strong> Vorgehensweisen aufeinander abzustimmen <strong>und</strong> durch entsprechende Kommunikation<br />

sicherzustellen. Indem die Ressourcenplanung als typische Querschnittaufgabe zahlreiche Fachbereiche<br />

tangiert, ist sie sowohl formell als auch inhaltlich auf entsprechende Koordination angewiesen<br />

<strong>und</strong> ausgerichtet.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen der Richtplanung müssen jene gesamträumlichen Übersichten enthalten, die<br />

ressortübergreifenden Charakter aufweisen 331 . Dies ist im Ressourcenschutz Boden die Regel.<br />

330<br />

Zum erforderlichen Konkretisierungsgrad der Aussagen vgl. P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG<br />

N 22 zu Art. 6.<br />

331<br />

P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 14, 26 zu Art. 6.<br />

208<br />

208


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

In ihrer Vollfassung richten sich die Gr<strong>und</strong>lagen an die Planungsbehörden. Sie dienen diesen<br />

als Planungsinstrument, das ununterbrochen bewirtschaftet wird 332 . Sie sind dementsprechend<br />

aufzuarbeiten. Aufbau <strong>und</strong> Weiterentwicklung des Ressourcenplans können so laufend in die<br />

Richtplanung eingebracht werden.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagenübersicht hat demgegenüber die Funktion, die Richtplangeschäfte auch der<br />

breiten Öffentlichkeit zu vermitteln 333 . Hierfür müssen die Bodenschutzanliegen in eine entsprechend<br />

allgemeinverständliche Kurzform gebracht werden.<br />

Die Raumplanung darf an die Gr<strong>und</strong>lagen für die Ressourcenplanung nicht höhere Ansprüche<br />

stellen, als sie dies an die Gr<strong>und</strong>lagen für andere räumliche Planungen tut. Ihre Integration kann<br />

auch ohne vollständige Datenbasis oder umfassendes Verständnis der im Boden ablaufenden<br />

Prozesse eingeleitet werden. Es muss allerdings angestrebt werden, das vorhandene <strong>und</strong> auch<br />

nicht zu unterschätzende Wissen über den Boden ungeteilt in die Planungsverfahren einfliessen<br />

zu lassen.<br />

Aus Sicht der Ressourcenplanung sind jene Angaben in den Richtplantext aufzunehmen, die<br />

zeigen, wie Raumnutzungen auf die Ziele des Ressourcenschutzes abgestimmt werden sollen<br />

(Art. 8 Bst. a RPG). Das beinhaltet<br />

− behördenverbindliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen sowie<br />

− programmatische Aussagen zur zeitlichen Abfolge <strong>und</strong> zu den planerischen <strong>und</strong> finanziellen<br />

Mitteln, die der Ressourcenplanung für die Lokalisierung ihrer Anliegen bereitgestellt werden<br />

(Art. 8 Bst. b RPG, Art. 6 Abs. 3 RPV) 334 , auf dass<br />

− Konflikte zwischen der Ressourcenplanung <strong>und</strong> anderen Planungen <strong>und</strong> Projekten von B<strong>und</strong>,<br />

Kantonen <strong>und</strong> Gemeinden ihrer jeweiligen räumlichen Bedeutung entsprechend vorsorglich<br />

<strong>und</strong> frühzeitig angegangen werden können.<br />

− Die Ausgangslage (Art. 6 Abs. 4 RPV) ist den Erfordernissen der ressortübergreifenden Planabstimmung<br />

entsprechend ebenfalls in den Richtplantext <strong>und</strong> die Richtplankarte aufzunehmen.<br />

2.4. Ressourcenschutz im Aufgabenkreis des B<strong>und</strong>es<br />

Der B<strong>und</strong> ist in seinem eigenen Aufgabenkreis der gleichen allgemeinen Planungspflicht unterworfen<br />

wie die Kantone (Art. 2 <strong>und</strong> 13 RPG). Als Orientierungsrahmen wurden für eine Reihe<br />

von Politikbereichen raumordnungspolitische Leitvorstellungen <strong>und</strong> zugehörige Strategien entwickelt.<br />

Zusammengefasst werden sie in den Gr<strong>und</strong>zügen der Raumordnung Schweiz <strong>und</strong> in der<br />

die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002. Das B<strong>und</strong>esamt für Raumentwicklung (ARE) versteht<br />

sich dabei als Koordinationsplattform für diese Politik der nachhaltigen Entwicklung. Im<br />

Rahmen seiner Aktivitäten ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, den Schutz der Ressource<br />

Boden voranzutreiben. Insbesondere sollen Vorhaben <strong>und</strong> Geschäfte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

nachhaltigen Entwicklung der Ressource Boden optimiert werden.<br />

An die raumwirksamen Tätigkeiten des B<strong>und</strong>es sind aus Sicht des Ressourcenschutzes gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

dieselben Anforderungen zu stellen, wie an jene der Kantone <strong>und</strong> Gemeinden. Die von<br />

B<strong>und</strong>esstellen erarbeiteten bodenschutzrelevanten Aktivitäten umfassen weit mehr als den<br />

Sachplan Fruchtfolgeflächen <strong>und</strong> die Genehmigung der kantonalen Richtpläne. Angesprochen<br />

sind alle Bereiche, wo Bodennutzungen in Art oder Intensität verändert werden, wo grossflächig<br />

in den Boden eingegriffen wird oder wo über Förderprogramme auf derartige Aktivitäten hin-<br />

332 P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 13 zu Art. 6 mit weiteren Hinweisen.<br />

333<br />

P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N13 zu Art. 6<br />

334<br />

Näheres bei P. Tschannen [1999a], Kommentar RPG N 39 ff. zu Art. 8 (mit Hinweisen).<br />

209<br />

209


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

gewirkt wird. Wenn durch solche Tätigkeiten die Ressource Boden direkt oder indirekt beeinträchtigt<br />

wird, so bedarf dies wegen deren Unvermehrbarkeit stets der Rechtfertigung. Der Ressourcenschutz<br />

ist auf jener Planungsstufe zu behandeln, auf der Entscheidungen getroffen werden,<br />

die für spätere Bodenveränderungen vorentscheidend sind.<br />

Auch da, wo das Übergewicht eines bestimmten Anliegens offensichtlich ist, sind meist mehrere<br />

Varianten denkbar. Der Ressourcenschutz darf hier nicht vorschnell als untergeordnet betrachtet<br />

werden, denn es geht immer um Eingriffe in künftige Lebensgr<strong>und</strong>lagen. Diese müssen<br />

unter Langfristwirkungen betrachtet werden. Weil kommende Generationen sich heute nicht zu<br />

Wort melden können, müssen ihre Anliegen von Verfassung wegen stellvertretend gewahrt<br />

werden.<br />

Das Ziel einer nachhaltigen Ressourcenplanung benötigt überdies eine Erfolgskontrolle. Die<br />

Raumbeobachtung ist entsprechend auf alle Aspekte der Ressourcenbeeinträchtigung auszudehnen.<br />

Wo der B<strong>und</strong> sich hierfür nicht für zuständig erklärt hat, kann er dies gestützt auf die jeweils<br />

massgebliche Gesetzgebung von den Kantonen einfordern (vgl. Art. 44 USG, Art. 48 Abs.<br />

3 GSchG). Solche Erhebungen sind unter anderem notwendig, um die Wirksamkeit von bestehenden<br />

oder die Notwendigkeit von neuen Massnahmen zu bestimmen <strong>und</strong> im Vollzug Prioritäten<br />

zu setzen 335 . Es darf nicht vergessen werden, dass auch in den traditionellen Bereichen des<br />

Bodenschutzes konkret vor Ort über die Erhaltung oder den Verlust von Ressourcen entschieden<br />

wird: Beim Management von zahlreichen kleinen/lokalen Veränderungen, beim Treffen von<br />

Entscheidungen über Sanierungen aller Art, bei Aktivitäten im Hinblick auf die Ausbildung einer<br />

„guten fachlichen Praxis“, beim Einsatz von bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitern usw. In der<br />

Summe bilden diese Einzelentscheidungen eine Praxis, welche die Bestrebungen der Ressourcenplanung<br />

unterstützen soll. Sie ist im Sinne einer Erfolgskontrolle daraufhin zu überprüfen.<br />

2.5. Ressourcenschutz in der Rahmennutzungsplanung<br />

(Zonenplanung)<br />

Nutzungspläne regeln in für jedermann verbindlicher Weise das zulässige Ausmass der Bodennutzung.<br />

Es ist die Uraufgabe der Raumplanung, die Pläne so zu gestalten, dass der Umgang mit<br />

der Ressource Boden im Ergebnis insgesamt als haushälterisch qualifiziert werden kann. Gesetzgebungen<br />

nicht raumplanerischer Art können zwar fordern, dass die Rechtskonformität in<br />

Bezug auf ihre Anliegen noch im Rahmen der späteren Baubewilligung zu prüfen ist (was im<br />

Extremfall zur Ablehnung eines Bauvorhabens führen kann), dies entbindet jedoch die Behörden<br />

nicht von der Pflicht, schon im Zuge der Ausscheidung von Nutzungszonen die Anliegen<br />

zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu unterstützen (Art. 2 RPG).<br />

Dies geschieht einmal dadurch, dass die Vorgaben der Richtplanung hier gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlich<br />

umgesetzt werden. Zum andern sollen im Zuge der Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />

(<strong>und</strong> damit der Bodenversiegelung) auch ohne richtplanerische Vorgaben Eingriffe in den<br />

Naturhaushalt durch eine geeignete Standortwahl möglichst gering gehalten werden. Hierzu ist<br />

aus Sicht des Ressourcenschutzes eine Bewertung der Bodenqualität erforderlich. Auf der Basis<br />

flächendeckend vorhandener Bodendaten können für die verschiedenen Nutzungen in generalisierender<br />

Form jene Bereiche definiert werden, die sich für diese Nutzung besonders gut eignen,<br />

sowie jene, deren Potenziale durch dieselbe Nutzung besonders schwerwiegend beeinträchtigt<br />

würden. Im Allgemeinen ist es wünschbar, die weitere Ausdehnung der Siedlungen auf Flächen<br />

vorzunehmen, die bereits degradiert sind 336 .<br />

335 U. Brunner [1999], Kommentar USG N 2 zu Art. 44.<br />

336 C. Lüscher [1999], Belastete Böden in der Raumplanung. Für Ausnahmen von dieser Regel vgl. immerhin<br />

vorne Abschnitt 1d der Schlussfolgerungen.<br />

210<br />

210


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

Daneben ist auch die Ausscheidung von Vorrangflächen für den Bodenschutz zu erwägen. Sie<br />

können (passiv) als Schutzgebiete bzw. Gebiete mit besonderer Empfindlichkeit ausgeschieden<br />

werden, aber auch – in der Schweiz bislang nicht üblich, aber dennoch denkbar - aktiv als Flächen,<br />

deren Potenzial nach Möglichkeit aufgewertet werden soll, z.B. durch Entsiegelung. Diesem<br />

Aspekt ist längerfristig erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, wenn es darum geht, zwischen<br />

der Inanspruchnahme der Böden <strong>und</strong> ihrer Regeneration ein Gleichgewicht zu finden.<br />

Es wäre wünschenswert, wenn den Gemeinden für ihre Planungen geeignete Gr<strong>und</strong>lagen zur<br />

Verfügung gestellt würden. Zu denken ist an Bewertungsanleitungen, an das Entwickeln von<br />

Planungszahlen als Orientierungshilfen usw. Entsprechende Manuals befinden sich im nahen<br />

Ausland bereits verschiedentlich in Ausarbeitung 337 .<br />

2.6. Ressourcenschutz in anderen Fachplanungen<br />

Nutzungen, die Bodenparameter verändern, beeinflussen die Bodenpotenziale ganz unabhängig<br />

davon, ob es sich um beschäftigungspolitisch, landschaftsökologisch, wasserbaulich, landwirtschaftlich,<br />

städtebaulich, touristisch oder anderswie motivierte Eingriffe handelt. Aus Sicht des<br />

Ressourcenschutzes besteht bei allen grossräumigen Bestrebungen zur Gestaltung einer Landschaft<br />

ein erhöhtes Abstimmungsbedürfnis. Im Bereich der bodenbezogenen Koordination von<br />

verschiedenen Fachplanungen erscheint diesbezüglich der Handlungsbedarf erheblich.<br />

Viele Fachstellen sind in der Aufgabenbewältigung an personelle Grenzen gestossen. Die Bereitschaft,<br />

neue Anliegen wie jenes des Ressourcenschutzes in die eigene Planung aufzunehmen,<br />

dürfte entsprechend gering sein. Zu generellen Abwehrreflexen gegenüber neuen Aufgaben<br />

kommt möglicherweise auch die Furcht vor Eingriffen in den eigenen Entscheidungsspielraum.<br />

Beides ist jedoch nicht am Platz:<br />

− Die aus dem Ressourcenplan gewonnenen Informationen über Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der<br />

Boden-Teilpotenziale dürfen nicht nur als potenzielle Restriktionen verstanden werden. Es<br />

kann auf die Beispiele „Sachplan Fruchtfolgeflächen“ <strong>und</strong> „Moderne Melioration Boswil“<br />

verwiesen werden. Nicht wenige Fachgebiete können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn die<br />

betreffenden Böden die von ihnen erwartete ökologische Leistung auch tatsächlich erbringen.<br />

Entsprechende Bodeninformationen werden z.B. vom raumplanerischen Hochwasserschutz,<br />

der Landwirtschaft <strong>und</strong> der Waldbewirtschaftung vermehrt nachgefragt. Günstig erscheint<br />

auch der Umstand, dass der Einsatz von geografischen Informationssystemen immer selbstverständlicher<br />

wird. Damit scheinen die Schwierigkeiten vorab politischer <strong>und</strong> finanzieller<br />

Natur zu sein. Dies kann auch der Beurteilung des vorliegenden Berichts durch kantonale<br />

Bodenschutzfachstellen entnommen werden (vgl. Anhang 5).<br />

− Die planerische Abwägung hat schon nach geltendem Recht alle Belange zu umfassen, die<br />

nach Lage der Dinge für die Planung erheblich sind. Es ist wichtig, dass sich die einzelnen<br />

Ressorts bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten nicht nur an ihren jeweils eigenen Bedürfnissen<br />

orientieren, denn diese bleiben kaum ohne Wechselwirkungen mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen.<br />

Fakten müssen ihrer objektiven Wichtigkeit entsprechend gewürdigt werden.<br />

Wird als Koordinationsplattform ein GIS verwendet, so können in diesem Sinne, in Abhängigkeit<br />

der verwendeten Datengr<strong>und</strong>lagen, beträchtlich mehr <strong>und</strong> präzisere Informationen<br />

gewonnen <strong>und</strong> raumbezogen verwertet werden, als dies über ein generalisierendes Indikatorensystem<br />

möglich wäre. Konflikte werden transparenter <strong>und</strong> Konsequenzen leichter nachvollziehbar.<br />

Dieser Vorteil ist gerade für ein Medium, das wie der Boden eine ganze Palette<br />

von Leistungen erbringt, wichtig.<br />

Zur Frage, ob die Ressource Boden ausreichend geschützt wird gesellt sich demnach die Frage,<br />

wer aus den erhobenen Daten bzw. deren Bewertung Nutzen ziehen könnte. Soweit für die ein-<br />

337 Vgl. z.B. B. Vrščaj et al. [2005], Soil evaluation system.<br />

211<br />

211


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

zelnen raumwirksamen Tätigkeiten Planungen <strong>und</strong> Konzepte erarbeitet werden, sind die unter<br />

ihnen sich ergebenden Nahtstellen ein Thema, das im Rahmen der Richtplanung zu bearbeiten<br />

ist. Hier sind die entsprechenden Abläufe darzustellen, insbesondere, wie die unterschiedlichen<br />

Vorgaben <strong>und</strong> Nachweise, die sich aus den jeweiligen Fachplanungen ergeben, im Lichte der<br />

erwünschten künftigen räumlichen Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Das Risiko<br />

der Potenzialverminderung kann auch mit Hilfe der strategischen Umweltprüfung präventiv<br />

lenkend herabgesetzt werden. Mittelfristig wird man allerdings nicht darum herum kommen,<br />

auch Überlegungen dazu anzustellen, welche Raumangebote zu plafonieren sind. Boden ist nun<br />

einmal nicht unbeschränkt vorhanden. Wo dies nicht beachtet wird, wird der Handlungsbedarf<br />

bloss räumlich oder zeitlich verlagert.<br />

2.7. Ressourcenschutz in der Projektplanung<br />

Das Koordinationsgebot ist auf den verschiedenen Staatsebenen unterschiedlich ausgestaltet. In<br />

der Projektplanung kann die Forderung, der Ressourcenschutz sei stärker zu beachten, bereits<br />

kurzfristig erfüllt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden gegen Ende des letzten<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts durch zahlreiche gesetzgeberische Anpassungen im Bereich Koordination bereits<br />

weitgehend geschaffen. Angesprochen sind alle Projekte, die einen erheblichen Einfluss auf die<br />

Ausgestaltung der Bodennutzung haben. Sie sind im Hinblick auf den Ressourcenschutz vielfach<br />

verbesserungsfähig. Das gilt sowohl für die Standortplanung wie auch für die Variantenevaluation<br />

oder für Sondernutzungsplanungen. Dazu gibt es bereits eine ganze Reihe von Merkblättern.<br />

Weitere Gr<strong>und</strong>lagen sollten nach Bedarf zügig an die Hand genommen werden. Indem<br />

der Ressourcenplan auf die vordringlich zu beachtenden Nutzungen aufmerksam macht <strong>und</strong> auf<br />

hot spots <strong>und</strong> Problemflächen hinweist, schafft er hierfür wichtige Voraussetzungen.<br />

3. Ingangsetzung der Ressourcenplanung<br />

Wenn der qualitative Bodenschutz heute kaum je als wesentliches Planungselement wahrgenommen<br />

wird, dann offenbar weil dies nicht a priori als notwendig erscheint. Das Anliegen<br />

muss erst in geeigneter Weise in den Planungsprozess eingebracht werden. Wie <strong>und</strong> mit welcher<br />

Rechtsverbindlichkeit die Kantone den Ressourcenschutz in die Wege leiten wollen, liegt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in deren eigener Verantwortung. Vorstellbar ist z.B. die Form eines Leitbilds, es<br />

sind aber auch stärker eingreifende Planungsformen denkbar. Die Verfassung verlangt einzig,<br />

aber immerhin, dass Schritte unternommen werden, welche die planmässige Integration des<br />

Ressourcenschutzes in die Raumentwicklung erlauben.<br />

Zunächst muss das Ziel der nachhaltigen Ressourcennutzung fassbar gemacht werden. Dazu<br />

sind Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte für den Umgang mit der Ressource Boden unentbehrlich. Sie veranschaulichen<br />

den Eigenwert <strong>und</strong> die Leistungen des Systems Boden so weit, dass sich die einzelnen<br />

Amtsstellen als betroffene Planungspartner erkennen können. Bereits die daran anschliessende<br />

planungsgerechte Aufbereitung des bodenschutzrelevanten Sachverhalts erfordert<br />

auf Seiten der Verwaltung die Bearbeitung durch mehrere Fachstellen.<br />

Die erste praktische Phase, das Sammeln <strong>und</strong> Auswerten von Daten, ist seit geraumer Zeit im<br />

Gange, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Neue Informationen fallen auch im Zuge von<br />

entscheidungsnotwendigen Untersuchungen an. Stehen im konkreten Anwendungsfall ausreichend<br />

Informationen zur Verfügung oder können solche mit vernünftigem Aufwand nacherhoben<br />

werden, dann werden Auswirkungen von Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen. prognostizierbar.<br />

Werden Zustand <strong>und</strong> Entwicklung der Ressource Boden in diesem Sinne konkret fassbar,<br />

dann kann nicht mehr daran vorbei gesehen werden, ausser man wolle sich dem Vorwurf<br />

planerischer Willkür aussetzen.<br />

212<br />

212


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

Auf dieser Basis kann bereits heute auf raumplanerische Entscheidungen Einfluss genommen<br />

werden. Ressourcenplanung erfordert allerdings mehr. Notwendig sind eine adäquate Organisationsstruktur<br />

<strong>und</strong> ein inhaltliches Programm, das ein systematisches Vorgehen erlaubt.<br />

Aus der Sichtung der vorhandenen Daten gesichtet können Hinweise gewonnen werden, die für<br />

den systematischen <strong>und</strong> gesamträumlichen Ressourcenschutz von Bedeutung sind. Nach dem<br />

Konzept des Ressourcenplans sollen Datenerhebung <strong>und</strong> -auswertung in einer Richtung vorangetrieben<br />

werden, die es erlaubt, die Resultate <strong>und</strong> Erkenntnisse auf ein planungsbezogenes<br />

System abzubilden. Das geschieht in einem nächsten Schritt durch ein Abschätzen der künftigen<br />

Entwicklung <strong>und</strong> durch das Aufzeigen von denkbaren alternativen Entwicklungen. Dadurch<br />

werden Handlungsbedarf <strong>und</strong> Wahlmöglichkeiten aufgedeckt. Zugleich zeigt sich, welche<br />

Fachstellen in die weitere Planung einbezogen werden müssen. Dem notwendigen internen Daten-<br />

<strong>und</strong> Informationsaustausch dient der Auf- <strong>und</strong> Ausbau einer zweckmässigen <strong>und</strong> weiterentwicklungsfähigen<br />

Plattform. Das B<strong>und</strong>esamt für Raumplanung kann im Rahmen Umsetzung der<br />

Strategie nachhaltige Entwicklung, aber auch mit entsprechenden Anforderungen an den Inhalt<br />

der Richtpläne darauf hinwirken, dass die Kantone aufzeigen, wie sie diesen Bedürfnissen<br />

nachzukommen gedenken.<br />

Sind diese Schritte erst einmal umgesetzt, so ergibt sich der weitere Verlauf der Ressourcenplanung<br />

aus dem erarbeiteten Bef<strong>und</strong>. Stets aber bleibt zu beachten, dass Ressourcenschutz sowohl<br />

(als Folge der Heterogenität der Böden) Gegenstand der lokalen örtlichen Planung wie auch (als<br />

Folge des Problemausmasses) Gegenstand der regionalen, kantonalen oder nationalen gesamträumlichen<br />

Planung sein muss. Auf all diesen Ebenen müssen die mit Planungsaufgaben<br />

betrauten Personen für diese Aufgabe sensibilisiert <strong>und</strong> wo nötig auch ausgebildet werden.<br />

4. Bewertung der Nachhaltigkeit von räumlichen Strategien<br />

4.1. Evaluation von Szenarien<br />

Ressourcenschutz wird nicht um seiner selbst willen betrieben. Weil er sich bereits im bestehenden<br />

Recht auf zahlreiche Rechtsgr<strong>und</strong>lagen abstützen lässt, ist es vielfach weniger eine<br />

Frage, wie entsprechende Normen geschaffen werden können als vielmehr eine solche des<br />

rechtzeitigen Einbezugs von bestehendem Recht <strong>und</strong> seiner verfassungskonformen Auslegung.<br />

Um die relevanten Bedürfnisse in geeigneter Form zusammenzuführen, können als wichtige<br />

Entscheidungshilfe Szenarien gebildet werden. Auf ihrer Gr<strong>und</strong>lage lässt sich das Verständnis<br />

vom Zusammenwirken der verschiedenen Anliegen zum Schutz der Böden besser verstehen.<br />

Konfliktherde <strong>und</strong> mögliche Auswege sollen aufgedeckt werden. Szenarien können in diesem<br />

Sinne sowohl für die gesamträumliche Planung wie auch für die Projektplanung von Interesse<br />

sein.<br />

Die Evaluation unter möglichen Entwicklungsszenarien lässt sich auch auf die im Bericht angesprochenen<br />

Methoden zur Bilanzierung von Entwicklungen stützen. Ihr Vorteil ist, dass sie die<br />

Folgen räumlicher Entwicklungsvarianten auf eine einheitliche Gr<strong>und</strong>lage stellen. Konkret können<br />

unterschiedliche Nutzungsoptionen durchspielt <strong>und</strong> auch Möglichkeiten aufgezeigt werden,<br />

ob, wo <strong>und</strong> inwieweit zur Kompensation Bodenpotenziale aufgewertet werden können. Die<br />

Veränderungen können dabei sowohl verbal beschrieben wie auch grafisch dargestellt werden.<br />

4.2. Aussagen zur Nachhaltigkeit von Entwicklungen<br />

Die Nachhaltigkeit einer Entwicklung wird oft mit Hilfe so genannter Indikatorensysteme beurteilt.<br />

Damit ein solches System handhabbar bleibt, muss die Zahl der Indikatoren beschränkt<br />

werden. Damit geht notwendigerweise ein Informationsverlust einher. Für die Qualität der Be-<br />

213<br />

213


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

urteilung ist es deshalb entscheidend, ob die Auswahl der Indikatoren die wesentlichen Einflüsse<br />

auf das System in repräsentativer Form widerspiegelt.<br />

Für die Evaluation der Einflussfaktoren eignet sich das von der Europäischen Umweltagentur<br />

EUA entwickelte prozessorientierte DPSIR-Modell (DPSIR steht für Driver - Pressure - State -<br />

Impact - Response). Die Arbeiten im Projekt Netzwerk Umweltdaten Schweiz (NUD-CH) zeigen<br />

den Bedarf an entsprechenden Bodeninformationen auf 338 .<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Statistik hat in Zusammenarbeit mit dem BAFU <strong>und</strong> dem ARE das Indikatorensystem<br />

„monet“ entwickelt. Es befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Die noch geltende<br />

Liste enthält 118 Indikatoren, davon sind lediglich 2 dem Thema Boden gewidmet („Schwermetallbelastung<br />

des Bodens“ <strong>und</strong> „ackerfähige Böden“). Unter den Schlüsselindikatoren wird<br />

Bodenqualität nicht mehr erwähnt, dies obschon es beim Verlust von Bodenqualität, gemessen<br />

an menschlichen Zeiträumen, um irreversible Prozesse geht. Man kann also auch hier das schon<br />

erwähnte Wahrnehmungsdefizit feststellen. Die Veränderung der Teilpotenziale von Böden<br />

könnte eine entsprechende Indikatorenfunktion übernehmen. Die Dokumentation der Veränderung<br />

von Bodenpotenzialen würde sowohl für die Früherkennung von Problemen als auch als<br />

Mass für den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung der Ressource Boden eine zentrale Lücke füllen.<br />

4.3. Benötigte Datengr<strong>und</strong>lage<br />

Mit dem Projekt Bodeninformation Schweiz (BI-CH) wurde der Gr<strong>und</strong>stein für eine standardisierte<br />

<strong>und</strong> damit vergleichbare Nutzung der vorhandenen Daten gelegt. Damit wird die Problematik,<br />

die sich aus der uneinheitlichen Datenbasis ergibt, für die Zukunft entschärft.<br />

Es wäre folgerichtig, diese Bestrebungen mit den Anliegen der Ressourcenplanung abzustimmen.<br />

Dies kann z.B. die systematische Interpretation von Bodendaten betreffen. Darüber hinaus<br />

empfiehlt es sich, insbesondere die Problemflächen regelmässig räumlich zu überwachen. Dies<br />

dient nicht nur der Erfolgskontrolle von Massnahmen. Auf der Basis solcher Erhebungen kann<br />

auch festgelegt werden, ob <strong>und</strong> wo ein erhöhter Überwachungsbedarf angesagt ist oder gar Interventionen<br />

notwendig werden. Längerfristig ist zusätzlich zumindest eine Grobbilanzierung<br />

über die gesamte Fläche anzustreben. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

− Die Abgrenzung des betrachteten Raumausschnitts beeinflusst nicht nur den nötigen Auflösungsmassstab<br />

von Bodendaten, sondern auch deren strategische Verwendbarkeit. Wo es um<br />

parzellenscharfe Festlegungen geht, sind die Gr<strong>und</strong>eigentümer bzw. Bewirtschafter von den<br />

Ergebnissen der Planungen direkt betroffen. Auf lokaler Ebene, wo die konkreten Nutzungsentscheidungen<br />

getroffen werden, spielt zugleich die Heterogenität der Böden eine ungleich<br />

grössere Rolle als auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene. Entscheidungen, die<br />

hier im Detail getroffen werden, können eine Praxis begründen <strong>und</strong> damit präjudizierend<br />

wirken. Über die Fläche kann sich das, was im Einzelfall als tolerabel gelten mag, verheerend<br />

auswirken.<br />

− Abhängig von der Problemstellung wird der Wunsch nach erheblich mehr Daten bzw. Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

aufkommen. Eingehende Untersuchungen verursachen jedoch hohe<br />

Kosten. Auch wenn sich die Datenlage in den meisten Fällen kostenoptimiert verbessern<br />

lässt, wird es noch lange dauern, bis die fehlenden Daten flächendeckend vorliegen. Angesichts<br />

solcher Informationslücken geht es darum, geeignete Strategien für den Umgang mit<br />

Unsicherheiten zu entwickeln. Ausserdem sind auch für die Zeit während des Aufbaus einer<br />

Datenbasis zweckdienliche Schritte einzuleiten.<br />

− Wichtige Weichen lassen sich bereits auf der Basis des vorhandenen Wissens stellen. Der<br />

Prüfperimeter Bodenverschiebungen ist hierfür ein eindrucksvolles Beispiel. Es wäre vorteilhaft,<br />

anhand eines oder mehrerer Planungsverfahren aufzuzeigen, wie mit einer unvollständi-<br />

338 BUWAL [2005], NUD-CH Schlussbericht Soll-Phase, S. 11, 21, 24, 26-27.<br />

214<br />

214


Teil 3 Konkretisierung<br />

XI - Schlussfolgerungen<br />

gen Datenlage umgegangen werden kann <strong>und</strong> in welchen Bereichen der Datenbedarf <strong>und</strong><br />

auch der Datenaustausch am vordringlichsten sind. Jedenfalls sollte man sich die Chance<br />

nicht entgehen lassen, den weiteren Ausbau der schweizerischen Datenbanken auf die Bedürfnisse<br />

der dezentralen Planungsprozesse abzustimmen.<br />

4.4. Weiterentwicklung der Ableitungsmethoden<br />

Die Literaturanalyse hat gezeigt, dass schon heute zahlreiche verschiedene Methoden zur Ableitung<br />

von Bodenpotenzialen existieren. Sie decken in Bezug auf die Art <strong>und</strong> Zahl der verwendeten<br />

Parameter eine mehr oder weniger grosse Variationsbreite ab. Die meisten dieser Ableitungsmethoden<br />

sind aber noch relativ wenig erprobt. Sie müssen den Bedürfnissen, den auftretenden<br />

Schwierigkeiten oder der Datenlage entsprechend ergänzt bzw. weiterentwickelt werden.<br />

Insgesamt ist auf Flexibilität <strong>und</strong> Anpassungsfähigkeit des Bewertungssystems zu achten. Für<br />

die Validierung kann beispielsweise an die Methodenbewertungen in Ad-hoc-AG Boden [2003]<br />

angeknüpft werden.<br />

Methodisch erscheint es als interessant, im Rahmen des Ressourcenplans Boden die Möglichkeiten,<br />

Grenzen <strong>und</strong> Konsequenzen des Einsatzes von Fuzzy Logic genauer zu analysieren. Entscheidungssysteme,<br />

die auf Fuzzy Logic basieren, sind auf unscharfe Rahmenbedingungen zugeschnitten<br />

<strong>und</strong> zur Bearbeitung von mehrschichtigen Problemen bei unsicherer <strong>und</strong> uneindeutiger<br />

Datenlage geeignet. In Bezug auf den Ressourcenplan Boden können sie an sich über den<br />

gesamten Bewertungsablauf zur Anwendung kommen. Was die Beschreibung von Nutzungseinflüssen<br />

auf Bodenparameter betrifft, so darf davon ausgegangen werden, dass sich die Variabilität<br />

einzelner Nutzungen auf der Basis von Fuzzy Logic besser handhaben lässt. Das gilt entsprechend<br />

auch für die Unsicherheit, welche Einflüsse von Nutzungen auf Böden <strong>und</strong> deren<br />

Potenziale konkret zu erwarten sind, können doch Nutzungseinflüsse auch aufgr<strong>und</strong> der Erfahrung<br />

beurteilt werden. Dieses Expertenwissen ist zu sammeln <strong>und</strong> zu verarbeiten.<br />

Schlusswort<br />

Wie auch immer der Weg zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden aussieht: Stets<br />

ist besonders darauf zu achten, dass sich die Aussagen auf den Zustand <strong>und</strong> die Entwicklung des<br />

ökologischen Systems beziehen. Auch für eine allfällige nutzungsorientierte Bewertung (z.B.<br />

die Frage nach der Eignung für eine Fruchtfolgefläche) kann sich die Ressourcenbeurteilung<br />

einzig auf die Bodeneigenschaften beziehen. Der Abgleich mit den ökonomischen <strong>und</strong> den sozialen<br />

Komponenten der Nachhaltigkeit erfolgt erst in der anschliessenden Phase der planerischen<br />

Umsetzung. Die Potenzialbewertung kann <strong>und</strong> darf diese politisch-planerische Entscheidung<br />

weder ersetzen noch vorwegnehmen. Die Planungsorgane sollen hierfür den ihnen zukommenden<br />

planerischen Spielraum nutzen, aber eben „pflichtgemäss“, d.h. im Rahmen ihres verfassungsmässigen<br />

<strong>und</strong> gesetzlichen Auftrags. Un der verlangt eine sachgerechte Auseinandersetzung<br />

mit den räumlichen Gegebenheiten.<br />

Bewertung (als objektive Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage) <strong>und</strong> Empfehlung (im Hinblick auf die auf<br />

dem Spiel stehenden Interessen) müssen stets klar auseinander gehalten werden. Die Gefahr<br />

einer Vermischung besteht überall, wo es um Nutzungsinteressen geht. Und meist ist diese Vermischung<br />

nicht zum Vorteil der Umweltanliegen. Ressourcenschutz ist langfristig von hohem,<br />

übergeordnetem Interesse <strong>und</strong> betrifft die räumliche Planung unmittelbar. Deshalb ist bei allen<br />

Entscheidungen auf allen Stufen transparent zu machen, welches die Konsequenzen für unsere<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen sind <strong>und</strong> was dies für die künftige Entwicklung bedeutet. Dazu aber braucht<br />

es nationale <strong>und</strong> kantonale Strategien. Allein lokale Interessenabwägungen können dies nicht<br />

gewährleisten.<br />

215<br />

215


Literatur<br />

Botschaften, Berichte <strong>und</strong> Beschlüsse des Schweizerischen B<strong>und</strong>esrats:<br />

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237


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

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(zit. Koordination der Entscheidverfahren).<br />

238


Ressourcenplan Boden:<br />

Ein Konzept zum planerisch-nachhaltigen<br />

Umgang mit Bodenqualität<br />

Anhang<br />

239<br />

Anhang<br />

239


Anhang 1:<br />

Zusammenstellung gebräuchlicher Ableitungsmethoden<br />

ABLEITUNGEN FÜR REGELUNGSPOTENZIALE<br />

Bewertetes<br />

Bodenpotenzial<br />

WASSER<br />

Jährliche<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

GW Neubildung<br />

(GLADIS)<br />

Mittl. jährliche Sickerwasserrate<br />

aus dem<br />

Boden (SWRi)<br />

Ausgleichskörper im<br />

Wasserkreislauf<br />

Sickerwasserrate<br />

(=Gr<strong>und</strong>wasserneubildung)<br />

Sickerwasserrate<br />

(TUB_BGR-Verfahren)<br />

Autor<br />

In:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

(ergänzt)<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

Eingangsparameter<br />

fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />

kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />

Bodenparameter weitere Parameter<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- U. Müller [2004] Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Staunässestufe<br />

- Rohdichte od. eff. Lagerungsdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- ev. Verfestigungsgrad<br />

- Rohdichte<br />

- kf geschätzt<br />

- nFK (nach KA3)<br />

- Luftkapazität (nach KA3)<br />

- kf (Wasserleitfähigkeit bei Sättigung):<br />

Mittelwert aus Einzelschichtwerten<br />

- Bodenklasse (KA3)<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Humusgehalt<br />

- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />

- Bodenart<br />

- Grobboden<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />

- Bodentyp<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Festgestein / -zersatz<br />

- ev. Rohdichte<br />

- ev. Tongehalt<br />

- ev. Verfestigungsgrad<br />

- Nutzung<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

- Niederschläge (Jahresn., Sommer,<br />

Winter)<br />

- jährliche pot. Evapotranspiration<br />

(ev. abgeleitet)<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

- Nutzung, Kulturart<br />

- Niederschläge (Tages-)<br />

- akt. Dampfdruck<br />

- Hangneigung<br />

- Höhe über NN<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstandsdaten<br />

- Nutzungsart<br />

- mittl. Niederschlag (Sommer,<br />

Gesamtjahr)<br />

- mittl. Evapotranspiration oder<br />

detaillierte Klimadaten<br />

- Lage bez. GW-Leiter, Flurabstand<br />

- Hangneigung<br />

- Nutzung<br />

- Hangposition, -exposition<br />

- Hangneigungsstufe<br />

- Niederschläge (Jahresn.,<br />

Hauptvegetation, Winter)<br />

- akt. Dampfdruck,<br />

Sättigungsdampfdruck (ev.<br />

abgeleitet)<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

- Monat<br />

- ev. Temperatur<br />

- ev. rel. Feuchte<br />

241<br />

Anhang<br />

Bemerkungen<br />

Anhang<br />

Endgrössen<br />

mm/a<br />

Bemerkungen<br />

nach: M. Renger / O. Strebel [1980] oder M.<br />

Renger / G. Wessolek [1990] <strong>und</strong> M. Renger et<br />

al. [1990]<br />

Endgrössen<br />

mm<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

H.P. Schrey [1993] Elhaus, 1993 DIN [1997; D.<br />

Elhaus [1993]<br />

Endgrössen<br />

mm/a<br />

Bemerkungen<br />

Fallunterscheidung bezüglich Nutzung <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassereinfluss<br />

nach: G. Wessolek / S. Trinks [2002]; G.<br />

Wessolek et al. [2004]<br />

nach dem ‚TUB_BGR-.Verfahren’<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen bezügl. Aufnahme Niederschlagswasser<br />

<strong>und</strong> Abflussverzögerung<br />

Endgrössen<br />

mm/a<br />

Bemerkungen<br />

nach: M. Renger / O. Strebel [1980]; M. Renger<br />

/ G. Wessolek [1990]; G. Wessolek [1997]<br />

siehe: V. Hennings [2000] - Bemerkungen<br />

identisch mit Methode „Mittl. jährliche Sickerwasserrate<br />

aus dem Boden (SWRi)“ in: V.<br />

Hennings [2000]<br />

241


Anhang<br />

Ermittlung der<br />

Zusickerung zum<br />

Gr<strong>und</strong>wasser nach<br />

GROWA<br />

Bestandteil<br />

Wasserkreislauf<br />

(Fähigkeit des Oberbodens<br />

zur Wasseraufnahme)<br />

242<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

- pflanzenverfügbares Bodenwasser,<br />

abgeleite aus:<br />

- nFKWe (abgeleitet))<br />

- mittl. kapillarer Aufstieg<br />

(abgeleitet)<br />

- Bodenhorizonte<br />

- Ausgangsgestein<br />

- Festbodenanteil<br />

- Staunässestufe<br />

- Nutzungsart<br />

- Niederschläge (Jahresn., Sommer,<br />

Winter, Hauptvegetation)<br />

- pot. Grasrefernzverdunstung nach<br />

Wendling oder pot. Verdunstung<br />

- Versiegelungsgrad od. –stufe<br />

- Hangneigung, -position<br />

- Exposition<br />

- ev. Sättigungs- <strong>und</strong> aktueller<br />

Dampfdruck<br />

- ev. Monat<br />

- A/Au-Verhältnis (abgeleitet)<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstufe<br />

- hydrogeologische Gesteineinheiten<br />

(Basisabfluss im Festgestein),<br />

(abgeleitet)<br />

- Nutzung<br />

- Biotoptyp<br />

Bemerkungen: nicht berücksichtigte (ev. wichtige?) Parameter:<br />

- Drainagen<br />

- limitierende Faktoren (z.B. Stauschicht)<br />

- Gründigkeit<br />

- Porosität (-en) ?<br />

- Reliefstruktur (z.B. Retention in Geländemulden); durch Geländeauffüllungen oder –modellierungen beeinflusst<br />

SCHWERMETALLE<br />

Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />

Schadstoffe:<br />

Anorganika<br />

Filtereigenschaften<br />

gegenüber Schwermetallen:<br />

- relative Bindungsstärke<br />

des Oberbodens<br />

- Gefährdung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Relative Bindungsstärke<br />

für Schwermetalle<br />

im Oberboden<br />

(FSMo) bzw. bis 1 m<br />

Profiltiefe (FSMp)<br />

Relative Bindungsstärke<br />

für Schwermetalle<br />

im gr<strong>und</strong>wasserfreien<br />

Raum (FSMt)<br />

Pot. Gefährdung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers durch<br />

Schwermetallaustrag<br />

(FSMw)<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

242<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

- Humusgehalt, -form<br />

- pH-Wert<br />

- Rohdichte<br />

- Horizontmächtigkeiten<br />

- Skelettanteil<br />

- Bodenart (→ Tongehalt)<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Bodenklasse (nach KA3)<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt od. –stufe<br />

- Bodenart<br />

- Grobboden<br />

- Auflagehorizont<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- eff. Lagerungsdiche / Rohdichte<br />

- Bodenart<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

Endgrössen<br />

mm<br />

Bemerkungen<br />

nach: R. Kunkel / F. Wendland [1998]; F.<br />

Wendland / R. Kunkel [1999]<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Bewertung mittels Bodenparameter wurde<br />

wegen fehlen geeigneter Methode gestrichen.<br />

Mit der Wasseraufnahme ist das Infiltrationsvermögen,<br />

nicht das Speichervermögen des<br />

Bodens gemeint.<br />

- Drainage Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Zwischengrössen<br />

- Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />

Bewertung bez. organischer Schadstoffe<br />

sowie Säuren<br />

Bemerkungen<br />

- Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />

(unveröffentlicht)<br />

- Humus- <strong>und</strong> Tonmenge: pro m2<br />

- in abgeänderter Form im Projekt INTERREG II<br />

verwendet<br />

- Nutzung<br />

- Festgestein<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- Temperatur<br />

- akt. Dampfdruck (ev. abgeleitet)<br />

- Sättigungsdampfdruck (ev. abgel.)<br />

- Niederschlag<br />

- Monat<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

Bemerkungen<br />

nach: DVWK [1980]; DVWK [1982];<br />

DVWK [1988]<br />

- ev. Nutzung (bei fehlendem pH) Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

Bemerkungen<br />

nach: DVWK [1988]; H.-P. Blume / G. Brümmer<br />

[1991]<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- ev. Nutzung<br />

- Niederschlag (Jahr)<br />

- jährl. Evapotranspiration<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

Bemerkungen<br />

nach: DVWK [1988];<br />

H.-P. Blume / G. Brümmer [1991]<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

DVWK [1988]<br />

H.-P. Blume / G. Brümmer [1991]


Beurteilung der<br />

Fähigkeit des Bodens<br />

Schwermetalle zu<br />

immobilisieren<br />

Filtervermögen für<br />

Schwermetalle <strong>und</strong><br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />

Ausgleichsmedium für<br />

stoffliche Einwirkungen<br />

auf Gr<strong>und</strong> der Filter-<br />

<strong>und</strong> Puffereigenschaften<br />

für Schwermetalle<br />

Relative Bindungsstärken<br />

für Schwermetalle<br />

DVWK [1988] - pH-Wert<br />

- Humusgehalt, -stufe<br />

- Bodenart, Tongehalt<br />

- Unterbodeneigenschaften<br />

(Humusgehalt, Bodenart)<br />

- Vorbelastung mit Schwermetall<br />

- Eisenoxidgehalt<br />

- Redox-Verhältnisse (Sulfide)<br />

- Wasserhaushalt (Vernässung)<br />

- Auftreten von Schrumpfungsrissen<br />

R. Marks et al.<br />

[1989]<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

T. Keller / A.<br />

Desaules<br />

[2001]<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Eisengehalt (nach Farbe)<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt oder –stufe<br />

- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- Tongehalt<br />

Bemerkungen: meist nicht berücksichtigte Parameter:<br />

Schwermetallgehalt, Redox-Verhältnisse, Salzgehalt (Beschreibung: DVWK [1988])<br />

ORGANIKA<br />

Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />

Schadstoffe:<br />

Organika<br />

Eintragswahrscheinlichkeit<br />

von Organika<br />

ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />

(Stoffspezifische<br />

standörtliche<br />

Empfindlichkeit)<br />

Wahrscheinlichkeit<br />

der Anreicherung von<br />

Organika im<br />

Oberboden<br />

(Stoffspezifische<br />

standörtliche<br />

Empfindlichkeit)<br />

Umsetzungsvermögen<br />

für organische Stoffe<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

- Rohdichte<br />

- Humusgehalt, -form<br />

- Horizontmächtigkeiten<br />

- Skelettanteil<br />

- Bodenart (→ Tongehalt)<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Bodenklasse (nach KA3)<br />

N. Litz [1998] - pH-Wert<br />

- Humusgehalt, -form,<br />

Zersetzungsgrad<br />

- Bodenart (Tongehalt)<br />

- Wasser-, Lufthaushalt<br />

- Bodentyp (→ biol. Aktivität)<br />

N. Litz [1998] - Humusgehalt, -form,<br />

Zersetzungsgrad<br />

- pH-Wert<br />

- Bodenart (Tongehalt)<br />

- Wasser-, Luft-, Nährstoffhaushalt<br />

- Bodentyp (→ biol. Aktivität)<br />

R. Marks et al.<br />

[1989]<br />

- Bodenartengruppe<br />

- Durchlüftungstiefe<br />

- Klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

- Klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />

6 Bewertungsstufen (0 bis 5)<br />

(elementspezifisch)<br />

243<br />

Anhang<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Anlehnung an die Methode nach Hennings,<br />

1994, keine gr<strong>und</strong>legend neuen Ansätze<br />

Reduktion auf die Bewertung bezüglich Cd<br />

- Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (elementspezifisch)<br />

- Drainage Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Zwischengrössen<br />

Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />

Bewertung bez. anorganischer Schadstoffe<br />

sowie Säuren<br />

Bemerkungen<br />

Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />

(unveröffentlicht)<br />

Humus- <strong>und</strong> Tonmenge pro m2<br />

- Durchschnittstemperatur<br />

- KWB (klimatische Wasserbilanz)<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserabstand<br />

- Stoffspezifische Eigenschaften<br />

(Bindung an Ton resp. Humus,<br />

pH-Einfluss, Abbaustufe, etc.)<br />

- Durchschnittstemperatur<br />

- Stoffspezifische Eigenschaften<br />

(Bindung an Ton resp. Humus,<br />

pH-Einfluss, Abbaustufe, etc.)<br />

- klimatischer<br />

Wasserbilanzüberschuss/Jahr<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (stoffspezifisch)<br />

Zwischengrössen<br />

- Bindungsstufe<br />

- Eliminierungsstufe<br />

- pot. KAK<br />

- Verflüchtigung,<br />

- Mobilitätsstufe,<br />

- Nährstoffhaushalt<br />

Bemerkungen<br />

- Nutzungsempfehlungen für versch. Bewertungen<br />

- Bewertung, Verwendung von Recycling- bzw.<br />

Aushubböden<br />

- Gesetzliche Erörterungen, Verwendung<br />

Klärschlamm, Einträge über Luft<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (stoffspezifisch)<br />

Zwischengrössen<br />

- Bindungsstufe<br />

- Eliminierungsstufe<br />

- pot. KAK<br />

- Verflüchtigung,<br />

- Mobilitätsstufe,<br />

- Nährstoffhaushalt<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Anhang<br />

243


Anhang<br />

Verhalten von<br />

Organika:<br />

- Bindung<br />

- Eliminierung<br />

- Anreicherung<br />

- Verfügbarkeit<br />

- Auswaschung<br />

Abbaumedium für<br />

stoffliche Einwirkungen<br />

auf Gr<strong>und</strong> von<br />

Stoffumwandlungseigenschaften<br />

für<br />

organische Stoffe<br />

Ausgleichsmedium für<br />

stoffliche Einwirkungen<br />

auf Gr<strong>und</strong> der Filter-<br />

<strong>und</strong> Pufferwirkung für<br />

organische Stoffe<br />

244<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt o. –stufe<br />

- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />

- Bodenart<br />

- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Bodentyp<br />

- Auflagehorizont<br />

- Grobboden<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Festgestein<br />

- Gr<strong>und</strong>-, Staunässestufe<br />

- Bodenklasse<br />

- pH-Wert<br />

- Humusform, -gehalt<br />

- Skelett<br />

- Bodenart<br />

- Substrat<br />

- Gefüge<br />

- Bodentyp<br />

- Horizontsymbol<br />

- Farbe<br />

- Humusgehaltsklasse<br />

- Bodenart<br />

- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Skelettgehalt<br />

Bemerkungen: nicht berücksichtigte (ev. wichtige) Parameter:<br />

Schadstoffgehalte<br />

WASSERLÖSLICHE STOFFE / NÄHRSTOFFE<br />

Auswaschrisiko für<br />

gelöste <strong>und</strong> suspendierte<br />

Stoffe<br />

Bestandteil des<br />

Nährstoffkreislaufs<br />

Ausgleichsmedium für<br />

stoffliche Einwirkungen<br />

zum Schutz des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers<br />

→<br />

Rückhaltevermögen<br />

des ungesättigten<br />

Bodenraumes für<br />

Sickerwasser<br />

Bewertung oberflächlicherP-Abschwemmung<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

244<br />

AGBA AG<br />

[1998]<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

A. Gröngröft et<br />

al. [1999]<br />

F. Denoth et<br />

al. [1998]<br />

- Lagerungsdichte<br />

- Luftkapazität resp.<br />

Grobporenvolumen<br />

- Wasserdurchlässigkeit (kf)<br />

- KAK<br />

- Wasserhaushaltsstufe<br />

- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />

- nFK<br />

- Tongehalt im Unterboden<br />

- Aufbau (lateral wasserführende<br />

Horizonte)<br />

- Humusgehalt<br />

- Lagerungsdichte<br />

- Bodenart<br />

- Skelettanteil<br />

- physiolog. Gründigkeit<br />

- kritische Flussdichte (q krit.)<br />

- Fremd-, Stau-, Gr<strong>und</strong>-, Hangnässegrad<br />

- Wasserhaushaltsgruppe<br />

- Hangposition, -exposition<br />

- Hangneigung<br />

- Klimabereich<br />

- Niederschläge (Jahresn.,<br />

Hauptvegetation, Winter)<br />

- Monats-, Jahresmitteltemperatur<br />

- akt. Dampfdruck,<br />

Sättigungsdampfdruck (ev.<br />

abgeleitet)<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

- Monat<br />

- Organika<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

DVWK [1997]<br />

- Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Abschätzung der mikrobiellen Biomasse<br />

- Endgrössen<br />

- 5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

- Nach Methode Müller, 1997; leicht abgeändert<br />

- Drainagen<br />

- Grenzflurabstand<br />

- Deckungsgrad<br />

- Nutzung<br />

- Aufbau ungesättigter geologischer<br />

Schichten<br />

- Nutzungsart, -intensität<br />

- Bodenbedeckung, Vegetation<br />

- Klimazonen<br />

- Oberflälchenform (aus DGM)<br />

Endgrössen<br />

4 Bewertungsstufen<br />

Bemerkung<br />

Gr<strong>und</strong>lagen sind häufig Einschätzungen nach<br />

deutscher Kartieranleitung KA 3 od. KA 4<br />

Gr<strong>und</strong>lage: Bodenkartierung nach FAL/BGS,<br />

1997, 1:5’000, keine kleineren Massstäbe<br />

empfohlen<br />

leicht modifizierte Anwendung im Rahmen des<br />

INTERREG II-Projektes auf land- <strong>und</strong> forstwirtsch.<br />

genutzten Flächen (Lagerungsdichte,<br />

Grenzflurabstand <strong>und</strong> Drainagen wurden nicht<br />

berücksichtigt)<br />

Zusammenfassende Darstellung in Egli et al.,<br />

1998<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Zwischengrössen<br />

- nFK als Zwischenprodukt<br />

- nach AG-Boden, 1994 <strong>und</strong> bayrischem geol.<br />

Landesamt, 1995<br />

Bemerkung<br />

Rückhaltevermögen im ungesättigten Bereich,<br />

während Retentionszeit könnte ev. Abbau<br />

erfolgen<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen (0 – 4) aus Addition resp.<br />

Multiplikation von Zwischenbewertungen<br />

Zwischengrössen<br />

jeweils 5 Bewertungsstufen (0 bis 4)<br />

z.B. Verdichtungsgefährdung <strong>und</strong> –grad


Pot.<br />

Nitratauswaschungsgefährdung<br />

(NAG)<br />

Pot.<br />

Nitratauswaschungsgefährdung<br />

(MAF)<br />

(aufgr<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung)<br />

Pot.<br />

Nitratauswaschungsgefährdung<br />

(APB)<br />

(aufgr<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

GLADIS)<br />

Nitratauswaschungsgefährdung<br />

(Austauschhäufigkeit)<br />

Risiko für Sicker- <strong>und</strong><br />

Abschwemmverluste<br />

von Pflanzennährstoffen<br />

Risiko für Sicker- <strong>und</strong><br />

Abschwemmverluste<br />

von Pflanzennährstoffen<br />

(zu: Bodenkarte Kt. ZH)<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

J. Brunner et<br />

al. [1997]<br />

F. Jäggi et al.<br />

[1998]<br />

Nitratrückhaltung R. Marks et al.<br />

[1989]<br />

Auswaschungsgefährdung<br />

für:Abschätzung von P-<br />

<strong>und</strong> N-Einträge in<br />

Gewässer des Kt. ZH<br />

Abschwemmungsgefährdung<br />

für:Abschätzung von P-<br />

<strong>und</strong> N-Einträge in<br />

Gewässer des Kt. ZH<br />

LUFT<br />

B. Schmied et<br />

al. [2000]<br />

B. Schmied et<br />

al. [2000]<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Staunässestufe<br />

- Humusgehalt<br />

- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />

- Bodenart<br />

- Grobboden<br />

- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- eff. Durchwurzelungstiefe<br />

- pflanzenverfügbares Bodenwasser<br />

- Festgestein, -zersatz<br />

- Bodentyp<br />

- Feldkapazität<br />

- Sickerwasserrate<br />

- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />

- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />

- Bodenart (Tongehalt in A-, B-, BC- +<br />

C-Horizont, Schluffgehalt in A-<br />

Horizont)<br />

- Humusgehalt im Oberboden<br />

- Verdichtung im Oberboden<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Gründigkeit<br />

- Körnungsverhältnisse in A-, B-, BC- +<br />

C-Horizont<br />

- Verdichtung im ‚Obergr<strong>und</strong>’<br />

(Verwendung unklar)<br />

- Bodentyp (Mineralische-organische<br />

Böden); Untertyp<br />

- Nutzung<br />

- Niederschlag (Winter)<br />

- Evapotranspiration (Winter)<br />

- Nutzung / Kulturart<br />

- Niederschlag (Winter)<br />

- akt. Dampfdruck<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- Niederschlag (Tages-)<br />

- Nutzung, Kulturart<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

- Niederschläge (Tages-)<br />

- akt. Dampfdruck<br />

- Hangneigung<br />

- Nutzung<br />

- Hangposition, -exposition,<br />

-neigungsstufe<br />

- Niederschlag<br />

(Hauptvegetationsperiode,<br />

Winterhalbjahr, Jahr)<br />

- aktueller Dampfdruck<br />

- Sättigungsdampfdruck<br />

- potentielle Verdunstung<br />

- Monat<br />

Endgrössen<br />

metrisch skaliert, dimensionslos<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

M. Renger et al. [1990]<br />

245<br />

Anhang<br />

Endgrössen<br />

metrisch skaliert, dimensionslos<br />

Bemerkungen<br />

nach: W. Weinzierl [1990]; W. Weinzierl [1992]<br />

Endgrössen<br />

metrisch skaliert, dimensionslos<br />

Bemerkungen<br />

nach: D. Elhaus et al. [1989], DIN [1997].<br />

Auf nicht sorbierbare Stoffe anwendbar<br />

Endgrössen<br />

Austauschhäufigkeit (%/a), in 5<br />

Bewertungsstufen eingeteilt<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

AG Bodennutzung [1992] J. Bouma / P.J.M. De<br />

Laat [1981].<br />

Mögliche Denitrifikation nicht berücksichtigt<br />

- Hangneigung Endgrössen<br />

4 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen:<br />

Bewertung von drei Teilaspekten, Zuteilung der<br />

höchsten ermittelten Risikostufen<br />

Teil der Kartierungsanleitung für<br />

Landwirtschaftsböden<br />

- Hangneigung Endgrössen<br />

4 Bewertungsstufen;<br />

zusätzliche Angabe des limitierenden Faktors<br />

als Index (Fremd-, Gr<strong>und</strong>-, Hangwasser, Gründigkeit,<br />

Hangneigung, Durchlässigkeit Untergr<strong>und</strong>)<br />

- Klasse der Feldkapazität - klimatische Wasserbilanz Endgrössen<br />

3 Bewertungsstufen (2 bis 4)<br />

- Lagerungsdichte<br />

- Körnung Oberboden<br />

- Skelettgehalt<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Bodentyp<br />

- Körnung Unterboden <strong>und</strong> Oberboden<br />

- Bodentyp<br />

- Gründigkeit / Wasserhaushalt (nach<br />

ART)<br />

- Drainageflächen<br />

- weitere<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

- Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

N/N 2O-Regulierung - - - -<br />

CO 2-Regulierung - - - -<br />

Bemerkungen: Es sind bisher keine mit den übrigen Methoden vergleichbaren Ableitungen bekannt.<br />

Anhang<br />

245


Anhang<br />

ABLEITUNGEN FÜR LEBENSRAUMPOTENZIAL<br />

Bewertetes<br />

Bodenpotenzial<br />

246<br />

Autor<br />

PFLANZEN, TIERE UND BODENORGANISMEN<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />

Lebensraum für Tiere,<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Bodenorganismen<br />

B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

STANDORT FÜR NATÜRLICHE VEGETATION<br />

Standort für nat.<br />

Vegetation<br />

Biotopentwicklungspotenzial<br />

Potenzielle natürliche<br />

Vegetation<br />

Biotopentwicklungspotenzial <br />

Biotopentwicklungspotenzial<br />

Besondere Standorteigenschaften<br />

für<br />

Biotopentwicklung<br />

BODENORGANISMEN<br />

Lebensräume für<br />

Bodenorganismen-<br />

Gesellschaften<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

246<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

A. Heinze<br />

[2000]<br />

M. Brahms et<br />

al. [1989]<br />

T. Mosimann<br />

[1999]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

Eingangsparameter<br />

fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />

kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />

Bodenparameter weitere Parameter<br />

- pH-Wert (Oberboden)<br />

- KAKpot.<br />

- Substratabfolge<br />

- Horizontabfolge<br />

- besondere Merkmale<br />

- Bodentyp<br />

- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />

- Nährstoffangebot<br />

- Hemerobie<br />

- Seltenheit<br />

- nFK<br />

- pH-Wert<br />

- Humusgehalt<br />

- KAK pot.<br />

- Lagerungsdichte<br />

- Bodenart<br />

- Grobbodenanteil<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Bodentyp<br />

- Legendeneinheiten der Boden-<br />

Übersichtskarte 1:50’000<br />

- pH-Wert<br />

- Ertragsfähigkeit<br />

- Wasserhaushalt<br />

- pH-Wert<br />

- Nährstoffangebot<br />

- ökologische Feuchtestufe<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Gründigkeit<br />

- Skelettgehalt<br />

- Bodenart<br />

- pH-Wert (abgeleitet)<br />

- Lagerungsdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Grobboden<br />

- Substanzvolumen<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Staunässestufe<br />

- Festgestein<br />

- Bodentyp, Haupt-, Nebenbodentyp<br />

- Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />

Bemerkungen<br />

- Nutzung Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Gesamtbewertung aus Aggregierung der<br />

Bewertungen für Seltenheit <strong>und</strong> Naturnähe<br />

- Klimabereich<br />

- Hangneigung<br />

- Exposition<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (bei<br />

Mooren)<br />

- Klimadaten<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstufe /<br />

Staunässestufe<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Endgrössen<br />

ordinal skaliert<br />

Bemerkungen<br />

Bewertungsmatrix für Endbewertung nicht<br />

ausgefüllt.<br />

nach: AG Bodennutzung [1992]; AG<br />

Bodennutzung [1992; NLfB [1993]<br />

- Endgrössen<br />

keine Klassierung; Zuweisung natürlicher<br />

Vegetationslandschaften, vorwiegend<br />

Waldgemeinschaften<br />

Bemerkungen<br />

nach: T. Kaiser / D. Zacharias [2003]<br />

-<br />

- Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

- Hangneigung<br />

- Relief<br />

- Exposition<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- Nutzung<br />

- Klimabereich<br />

Endgrössen<br />

je 2 Bewertungsstufen (ja, nein) bezüglich<br />

Feucht- <strong>und</strong> Trockenstandorten<br />

Endgrössen<br />

Zuweisung typischer Bodenorganismen-<br />

Gemeinschaften<br />

4 Bewertungsstufen für Biomassenproduktion<br />

bei Acker- <strong>und</strong> Grünlandstandorten<br />

Bemerkungen<br />

nach: H. Höper [2002]; H. Höper / A. Ruf [2003]<br />

erweitert um Beurteilung der Biomassenproduktion<br />

sowie Einbezug der Mikroarthropoden


Lebensraum von<br />

Bodenorganismen<br />

H. Höper / A.<br />

Ruf [2003]<br />

STANDORT FÜR KULTURPFLANZEN<br />

Landwirtschaftliche<br />

Nutzungseignung<br />

Bewertung<br />

landwirtschaftlich<br />

genutzter Böden<br />

Standort für<br />

Kulturpflanzen<br />

Ackerbauliches<br />

Ertragspotenzial<br />

Natürliche Eignung für<br />

Acker- resp. Futterbau<br />

J. Brunner et<br />

al. [1997]<br />

J. Brunner et<br />

al. [1997]<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

T. Mosimann<br />

[1999]<br />

- pH-Wert<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Bodenart<br />

- Bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />

- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />

- pflanzennutzbare Gründigkeit<br />

- Bodenart (bis 25 cm Tiefe)<br />

- Skelettgehalt (bis 25 cm Tiefe)<br />

- Humusgehalt (bis 25 cm Tiefe)<br />

- Wasserhaushalt (Boden-Untertyp)<br />

- Gründigkeit<br />

- Bodenart (bis 20 cm Tiefe)<br />

- Skelettgehalt<br />

- Gefüge<br />

- pH-Wert (Säuregrad, bis 20 cm Tiefe)<br />

- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />

- Bodenklasse (nach KA3)<br />

- Steingehalt Oberboden<br />

- bodenk<strong>und</strong>liche Feuchtestufe<br />

- gewichteter Tonanteil im eff.<br />

Wurzelraum<br />

- eff. Durchwurzelungstiefe<br />

- Einstufung bez. landw. Eignungskarte<br />

- Wasserhaushalt<br />

- Gründigkeit<br />

- Bodenart<br />

247<br />

Anhang<br />

- Bodennutzung Bemerkungen<br />

Beschreibende, nicht bewertende Darstellung<br />

von potentiellen Bodenorganismen-Gemeinschaften<br />

- Klima<br />

- Geländeform<br />

- Hangneigung<br />

- Oberflächengestalt<br />

- Klimazone<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (bei<br />

Mooren)<br />

- Jahresdurchschnittstemperatur<br />

- Hangneigung<br />

Endgrössen<br />

10 Bewertungsstufen (=Eignungsklassen)<br />

Bemerkungen:<br />

Teil der Kartierungsanleitung für Landwirtschaftsböden<br />

Endgrössen<br />

100 Bewertungsstufen (= Bodenpunkte),<br />

unterteilt in 7 Fruchtbarkeitsstufen<br />

Bemerkungen:<br />

Teil der Kartierungsanleitung für<br />

Landwirtschaftsböden.<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

- Endgrössen<br />

7 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach: U. Richter [1988; U. Richter / W.<br />

Eckelmann [1993]<br />

- geographische Lage<br />

- Betriebsfläche<br />

- Hangneigung<br />

- Lage von Emittenten<br />

Endgrössen<br />

2 Bewertungsstufen (ja, nein)<br />

Bemerkungen<br />

Setzt Vorhandensein landwirtschaftlicher<br />

Eignungskarte voraus<br />

Bemerkung: Zur Bewertung von Böden bezüglich deren Eignung für Kulturpflanzen, d.h. für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung bestehen eine grosse Anzahl nationaler sowie<br />

internationaler Methoden. Hierzu eine umfassende Zusammenstellung zu erarbeiten ist im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht möglich. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden lediglich<br />

Methoden, welche im Zusammenhang mit anderen erwähnten Methoden stehen aufgeführt.<br />

ABLEITUNGEN FÜR EMPFINDLICHKEITEN<br />

Bewertetes<br />

Bodenpotenzial<br />

Autor<br />

VERSAUERUNGSEMPFINDLICHKEIT<br />

Potentielle<br />

Versauerungsgefährdung<br />

von Waldböden<br />

Versauerungsgefährdung<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

Eingangsparameter<br />

fett: anthropogen beeinflussbar; normal: bei baulichen Eingriffen möglicherweise beeinflusst<br />

kursiv: stärkere Beeinflussung unwahrscheinlich<br />

Bodenparameter weitere Parameter<br />

- Humusgehalt<br />

- pH-Wert<br />

- eff. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Ton-, Schluffgehalt<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Bodentyp (→ Podsole: Verfestigung)<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- geologisches Ausgangsgestein<br />

- Humusgehalt o. -stufe<br />

- pH-Wert<br />

- eff. Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />

- pot. KAK<br />

- Ton-, Schluffgehalt<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Bodentyp<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- geologisches Ausgangsgestein<br />

- Waldbestandsart<br />

- Exposition<br />

- Zahl der Nebeltage<br />

- Waldbestandsart<br />

- Exposition<br />

- Zahl der Nebeltage<br />

Bemerkungen<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

R. Lenz [1991]<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

R. Lenz [1991]<br />

Anhang<br />

247


Anhang<br />

Pufferung von Säuren B. Hochfeld et<br />

al. [2003]<br />

Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />

Schadstoffe:<br />

Säuren<br />

248<br />

M. Lehle et al.<br />

[1995]<br />

VERDICHTUNGSEMPFINDLICHKEIT<br />

potenzielle Verdichtungsempfindlichkeit<br />

Potenzielle<br />

Verdichtungsempfindlichkeit<br />

aus<br />

der Vorbelastung<br />

bei pF 1.8<br />

Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />

in 35 cm Bezugstiefe<br />

Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />

nach<br />

Vorbelastung<br />

bei pF 1.8 <strong>und</strong> 2.5 (I)<br />

Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />

nach<br />

Vorbelastung<br />

bei pF 1.8 <strong>und</strong> 2.5 (II)<br />

Pot. Verdichtungsempfindlichkeit<br />

nach<br />

der Vorbelastung<br />

bei pF 1.8 (III)<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

248<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

(Ergänzung)<br />

- Trockenrohdichte<br />

- Humusgehalt<br />

- pH-Wert<br />

- Skelettgehalt<br />

- Tongehalt<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Horizontsymbol, -lage, -mächtigkeit<br />

- Rohdichte<br />

- Humusgehalt,( -form)<br />

- pH-Wert<br />

- Skelettanteil<br />

- Bodenart (→ Tongehalt)<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Horizontmächtigkeiten<br />

- Bodenklasse (nach KA3)<br />

- Humusgehalt<br />

- Lagerungsdichte (ev. abgeleitet)<br />

- Bodenart<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Grobboden<br />

- Verfestigungsgrad<br />

- Torfart<br />

- Zersetzungsstufe<br />

- Substanzvolumen (ev. abgeleitet)<br />

- Festgestein, -zersatz<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

- Stau- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />

- Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

- Drainage Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Zwischengrössen<br />

Möglichkeit zur Aggregierung zusammen mit<br />

Bewertung bez. anorganischer Schadstoffe<br />

sowie Säuren<br />

Bemerkungen<br />

Ableitung nach Hufnagel <strong>und</strong> Sommer, 1994<br />

(unveröffentlicht)<br />

Humus- <strong>und</strong> Tonmenge pro m2<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

- Klimabereich<br />

Endgrössen<br />

7 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

P. Strobel [1989]<br />

Bezugstiefe 35 cm<br />

- siehe unten (V. Hennings [2000]) Bemerkungen<br />

identisch mit der Methode „Pot.<br />

Verdichtungsempfindlichkeit nach der<br />

Vorbelastung bei pF 1.8 (III)“ aus V. Hennings<br />

[2000]<br />

- Humusgehalt<br />

- ev. Lagerungsdichte / Rohdichte<br />

- Bodenart<br />

- Karbonatgehalt<br />

- Skelettanteil<br />

- Stau- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>nässestufe<br />

- Verfestigungsgrad (bei Podsolen)<br />

- Horizontbezeichnung<br />

- Bodentyp<br />

- Humusgehalt<br />

- Rohdichte (trocken)<br />

- Bodenart<br />

- gesättigte Wasserleitfähigkeit<br />

- Gefügeform<br />

- Humusgehalt<br />

- Rohdichte (trocken)<br />

- Bodenart<br />

- gesättigte Wasserleitfähigkeit<br />

- Gefügeform<br />

- ev. Skelettgehalt<br />

- Humusgehalt<br />

- Rohdichte (trocken)<br />

- Bodenart<br />

- Gefügeform<br />

- ev. Skelettgehalt<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserstände (Gleye)<br />

- Niederschlag, Sommer (Gleye,<br />

Pseudogleye)<br />

- pot. Evapotranspiration<br />

Endgrössen<br />

7 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

R. Horn [1981]<br />

P. Strobel [1989]<br />

Bezugstiefe 35 cm<br />

ähnlich Ableitung: U. Müller [2004]<br />

Endgrössen<br />

metrisch skaliert (kPa)<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

R. Horn et al. [1991]<br />

Endgrössen<br />

metrisch skaliert (kPa)<br />

Bemerkungen<br />

nach:<br />

R. Horn et al. [1991]<br />

DVWK [1997]<br />

- Endgrössen<br />

metrisch skaliert (kPa)<br />

Bemerkungen<br />

nach: R. Horn et al. [1991]; DVWK [1997] B.<br />

Niessen et al. [1996]; DVWK [1997];<br />

DIN [1998]<br />

Ergänzung im Internet publiziert


Rel. Verdichtungsgefährdung<br />

Methode Verdichtungsempfindlichkei<br />

Basel-Landschaft<br />

Gefügestabilität<br />

ackerbaulich<br />

genutzter<br />

Mineralböden<br />

Verdichtungsempfindlichkeit<br />

(für Rohrleitungsbau)<br />

EROSIONSEMPFINDLICHKEIT<br />

Potentielle<br />

Erosionsgefährdung<br />

der Mineralböden<br />

durch Wasser<br />

Potenzielle Erosionsgefährdung<br />

von<br />

Böden durch Wasser<br />

(mittl. jährlicher<br />

Bodenabtrag)<br />

Aktuelle Erosionsgefährdung<br />

von<br />

Böden durch Wasser<br />

(mittl. jährlicher<br />

Bodenabtrag)<br />

M. Egli / D.<br />

Peter [1997]<br />

J. Presler / R.<br />

Meuli [1998]<br />

- Bodenregion (gem.<br />

Bodeneignungskarte 1:200'000)<br />

- Skelettgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Fremdwassereinfluss<br />

- Skelettanteil<br />

- Bodenart<br />

- Bodentyp (Anteil organisches<br />

Material)<br />

- Wasserhaushalt<br />

DVWK [1995] - effektive Lagerungsdichte<br />

- Rohdichte<br />

- Vorbelastung<br />

- Bodenart<br />

- gesättigte Wasserleitfähigkeit (kf)<br />

- organische Substanz<br />

- Gefügeform<br />

- LK, nFK, Totwasser<br />

- Kohäsion, Winkel der inneren<br />

Reibung<br />

BEW [1997] - Humusgehalt<br />

- Lagerungsdichte (→ Vorbelastung)<br />

- Skelettgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Bodenaufbau, Horizontmächtigkeiten<br />

- aktuelle Saugspannung<br />

- Vorbelastung<br />

- Wasserhaushalt<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

in:<br />

U. Müller<br />

[2004]<br />

Erosionsgefährdung B. Schmied et<br />

al. [2000]<br />

Widerstand gegen<br />

Wassererosion<br />

Pot. Erosionsgefährdung<br />

durch<br />

Wasser, Erodierbarkeit<br />

(Eb)<br />

R. Marks et al.<br />

[1989]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

- landw. Nutzung<br />

- Klima (?)<br />

- Nutzungsart<br />

- Längs- <strong>und</strong> Querneigung<br />

- spezielle Verhältnisse<br />

Bemerkungen<br />

GIS-gestützte Auswertung von<br />

Bodeneignungskarte 1:200'000, dig.<br />

Höhenmodell, Bewirtschaftungs-,<br />

Grudwasserdaten u.a.<br />

Auf grössere Massstäbe anwendbar?<br />

249<br />

Anhang<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

(kaum empfindlich bis extrem empfindlich)<br />

Bemerkung<br />

Anlehnung an Methode B<strong>und</strong>esamt für Energie,<br />

1997<br />

Bemerkung<br />

Zusammenstellung gem. Bericht: J. Presler / R.<br />

Meuli [1998]<br />

negative Beurteilung der Methode bezügl. der<br />

en Anwendbarkeit auf CH-Verhältnisse (zu<br />

grosse Unsicherheiten bei der Abgleichung<br />

unterschiedlich erhobener Daten z.B. Bodenart,<br />

nFK, etc.)<br />

Endgrössen<br />

4 Bewertungsstufen<br />

(unempfindlich bis extrem empfindlich)<br />

wenig empfindlich: Unterteilung nach<br />

Einstufungsursache (Skelett oder<br />

Vorverdichtung)<br />

Bemerkung<br />

Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen<br />

mit unterschiedlicher Bodenpressung<br />

- Bodenart - Hangneigung Endgrössen<br />

6 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach: Arbeitsgruppe Boden der geologischen<br />

Landesämter [1994]; A. Capelle / R. Lüders<br />

[1985]; NLfB [1986]<br />

entspricht Methode Hennings, 2000 (Ebm)<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Humusgehalt<br />

- Rohdichte / trocken oder eff.<br />

Lagerungsdichte<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Aggregierung (Klassen nach U.<br />

Schwertmann et al. [1990]) oder:<br />

Gefügeform mit<br />

Aggregatgrössenklassen<br />

- Körnung Oberboden<br />

- Skelettgehalt Oberboden<br />

- Gefüge, Zustand<br />

- Humusgehalt<br />

- Bodenart<br />

- Skelettanteil<br />

- Gründigkeit<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Hangneigung<br />

- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />

- erosive Hanglänge<br />

- Fruchtfolge<br />

- Erosionsschutzmassnahmen<br />

- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />

- Hangneigung<br />

- Fruchtfolge<br />

- Nutzung<br />

- Hangform, -neigung<br />

- Sommerniederschlag<br />

Endgrössen<br />

t/ha/a bzw. 6 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach: K. Auerswald et al. [1988]; U.<br />

Schwertmann et al. [1990]<br />

Endgrössen<br />

metrisch (t/ha/a) bzw. 4 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Methode wie Methode ‚MBA’ inV. Hennings<br />

[2000], ergänzt mit Bewertungsstufen<br />

vereinfacht nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />

In Originalmethode von Schwertmann<br />

detailliertere Angaben zu Kornverteilung (Feinev.<br />

Mittelsand, Schluff) nötig<br />

Endgrössen<br />

5 Bewertungsstufen<br />

Endgrössen<br />

6 Bewertungsstufen<br />

Anhang<br />

Endgrössen<br />

metrisch (dimensionslos)<br />

Bemerkungen<br />

nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />

249


Anhang<br />

Pot. Erosionsgefährdung<br />

durch<br />

Wasser, nach<br />

bodenk<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong><br />

morphologischen<br />

Bedingungen (Ebm)<br />

Pot. Erosionsgefährdung<br />

durch<br />

Wasser (EfW)<br />

Aktuelle Erosionsgefährdung<br />

durch<br />

Wasser, mittl. jährl.<br />

Bodenabtrag (MBA)<br />

Feststoffeintrag <strong>und</strong><br />

Feststoffaustrag je<br />

Hangsegment / Einzugsgebiet<br />

<strong>und</strong> Zeitintervall<br />

eines Einzelereignisses<br />

der<br />

Bodenerosion durch<br />

Wasser<br />

Erosions-<br />

empfindlichkeit<br />

Erosionsgefährdung<br />

durch Wasser<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

250<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

in:<br />

V. Hennings<br />

[2000]<br />

(Ergänzung)<br />

T. Mosimann<br />

[1999]<br />

M. Gunreben<br />

[2003]<br />

Erosionsgefährdung M. Rüttimann<br />

et al. [2005]<br />

250<br />

- Bodenart - Hangneigung Endgrössen<br />

6 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

nach: A. Capelle / R. Lüders [1985]<br />

entspricht Methode Müller, 1997<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Humusgehalt<br />

- Rohdichte / trocken oder eff.<br />

Lagerungsdichte<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Aggregierung (Klassen nach U.<br />

Schwertmann et al. [1990]) oder:<br />

Gefügeform mit<br />

Aggregatgrössenklassen<br />

- Rohdichte trocken (25cm)<br />

- Infiltrationsrate<br />

- Gehalt org. C (bis 25cm)<br />

- Bodenart (bis 25cm)<br />

- Anfangsbodenfeuchte (25cm)<br />

- Korngrössenverteilung (bis 25cm)<br />

- Aggregatgrössenverteilung (bis25cm)<br />

- Schwerwiderstand der Bodenoberfläche<br />

bei Wassersättigung<br />

- Bodenart<br />

- Skelettgehalt<br />

- Humus<br />

- Bodenart<br />

- Skelettanteil Oberboden<br />

- Humusgehalt<br />

- Permeabilität<br />

- Bodenart<br />

- Aggregatgrösse<br />

- Steinbedeckung<br />

- Gründigkeit<br />

- Hangneigung<br />

- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />

- erosive Hanglänge<br />

- Fruchtfolge<br />

- Erosionsschutzmassnahmen<br />

- Niederschlag (Jahr oder Sommer)<br />

- Hangneigung<br />

- Fruchtfolge<br />

- Bearbeitungszustand (25cm)<br />

- Pflanzenbedeckungsgrad<br />

- Nutzungs- resp. Fruchtart<br />

- Niederschlagsdauer des<br />

Gesamtereignisses<br />

- Niederschlagsintensität je<br />

Zeitintervall<br />

- Hanglänge<br />

- Hanggeometrie<br />

- Monat<br />

- Hangneigung<br />

- Relief<br />

- mittl. Jahresniederschlagssumme<br />

- Digitales Höhenmodell<br />

- Amtl. Agrarstatistik auf<br />

Gemeindeebene (Fruchtfolge)<br />

- Landw. Zonengrenzen<br />

- kantonale Anbaustatistik,<br />

Anbaudaten<br />

- Vektordaten Strassen, Bahnlinien,<br />

Gebäude, Oberflächengewässer,<br />

Waldränder<br />

- Jahresniederschlag<br />

- Digitales Terrainmodell<br />

Hangneigung, Fliessstrecke)<br />

Endgrössen<br />

metrisch (t/ha/a)<br />

Bemerkungen<br />

nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />

Endgrössen<br />

metrisch (t/ha/a)<br />

Bemerkungen<br />

vereinfacht nach: U. Schwertmann et al. [1990]<br />

In Originalmethode von Schwertmann<br />

detailliertere Angaben zu Kornverteilung (Feinev.<br />

Mittelsand, Schluff) nötig<br />

Endgrössen<br />

Punktbezogen:<br />

kumulativer Abfluss, absolute Feststoffmenge,<br />

Feststoffkonz. des Abflusses, Ton- <strong>und</strong><br />

Schluffanteil des Abflusses<br />

Flächenbezogen:<br />

Feststoffein- <strong>und</strong> -austrag je Hangsegment <strong>und</strong><br />

Zelleneinzugsgebiet, Nettoaustrag als Differenz<br />

Bemerkungen<br />

Ergebnis des Prozessorientierten<br />

Simulationsmodells EROSION 2D/3D<br />

Für verschiedene Eingangsparameter bestehen<br />

Alternativen. Es werden somit nicht Daten zu<br />

sämtlichen Parametern benötigt.<br />

Ergänzung im Internet publiziert<br />

Endgrössen<br />

2 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Methode zur Ausscheidung von Flächen mit<br />

hoher Erosionsempfindlichkeit<br />

Endgrössen<br />

4 Bewertungsstufen<br />

Bemerkungen<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendung im Massstab<br />

1:50’000<br />

Annahme für Hanglänge: 120m<br />

Endgrössen<br />

Wahrscheinlichkeit für mittelfristige bis akute<br />

Gefährdung, 5 Risikostufen<br />

Bemerkungen<br />

GIS-Analyse basierend auf der Allgemeinen<br />

Bodenabtragsgleichung (AGBA) im Kt.<br />

Solothurn<br />

wichtige Gr<strong>und</strong>lagen.:<br />

W.H. Wischmeier / D.D. Smith [1978]<br />

U. Schwertmann et al. [1990]<br />

T. Mosimann / M. Rüttimann [1995]


Anhang<br />

Anhang 1a:<br />

Im Beispiel „Moderne Melioration Boswil“<br />

ergänzend verwendete Ableitungsmethoden<br />

Biotop-Entwicklungspotenzial (Abbildung 9)<br />

nach T. Mosimann [1999] (modifiziert)<br />

Übersicht:<br />

Resultat:<br />

Auswahl geeigneter Böden für Feucht- resp. Trockenstandorte<br />

Methode für Feuchtstandorte:<br />

Topographie<br />

Hanglage<br />

(>5%)<br />

Mulden,<br />

Talböden<br />

Bodenparameter: Ableitungsmethode: Bodenpotenzial:<br />

Wasserhaushalt,<br />

Gründigkeit<br />

Geländeform,<br />

Neigung<br />

Bodentyp<br />

Skelettgehalt<br />

Exposition<br />

Bodenart<br />

Wasserhaushalt<br />

Abk. 339 Abk. Wasser-<br />

b, f, i, k, n, o, r,<br />

s, v, w, y<br />

a, d, e, h, m, q,<br />

u<br />

haushalt<br />

� = potenzielle Feuchtstandorte<br />

Stauwassergeprägte Böden Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

hangwassergeprägte Böden<br />

bis zur Oberfläche gesättigt bis zur Oberfläche gesättigt<br />

selten häufig selten häufig meist dauernd<br />

o, p q, r s, t, n r, w x, y z<br />

� � � � �<br />

� � �<br />

339 Abk.: sämtliche nachfolgenden Abkürzung gemäss FAL-Kartieranleitung, 1997<br />

BioF<br />

BioT<br />

Potenzial für<br />

Feuchtbiotope<br />

Potenzial für<br />

Trockenbiotope<br />

Anhang<br />

BioF<br />

251<br />

251


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

sowie<br />

� für Bodentypen M <strong>und</strong> N (sämtlichen Flächen mit den Bodentypen Moor oder<br />

Halbmoor wird in Ergänzung zu Mosimann, 1999 ein Biotopentwicklungspotenzial zugewiesen.<br />

Methode für Trockenstandorte:<br />

Vorbedingungen:<br />

1.<br />

252<br />

Bedingung: entspricht Kategorie:<br />

Gründigkeit > 50 cm<br />

UND<br />

Wasserhaushalt/Gründigkeit: d, e, h, i, m, n<br />

2. Skelettgehalt > 30% Skelettgehalt: skr<br />

ODER<br />

Skelettgehalt 5 – 30% Skelettgehalt: sskh, skh, stskh<br />

<strong>und</strong> Neigung > 20% Geländeform: k, n, o, r, s, v, w, y<br />

oder:<br />

Ausscheidung aufgr<strong>und</strong> eines digitalen Geländemodelles<br />

<strong>und</strong> Exposition SE bis SW Exposition: SE, S, SW<br />

Bewertung:<br />

Gründigkeit<br />

ziemlich<br />

flachgründig<br />

Bodenart<br />

Abk. Bodenart:<br />

Abk. lT, T tL L, lU, tU, U sL lS, S<br />

d, h, m<br />

flachgründig e, i, n<br />

Sehr<br />

flachgründig<br />

-<br />

█ = potenzielle Trockenstandorte<br />

252<br />

█<br />

█<br />

█<br />

█<br />

█<br />

█<br />

█<br />

█<br />

BioT


Verdichtungsempfindlichkeit (Abbildungen 10 <strong>und</strong> 12)<br />

nach J. Presler / R. Meuli [1998]<br />

Übersicht:<br />

Bodenparameter:<br />

Bodentyp<br />

Ableitungsmethode: Bodenpotenzial,<br />

-empfindlichkeit:<br />

Wasserhaushalt<br />

Skelettgehalt<br />

Bodenart<br />

Resultat:<br />

5 stufige Bewertung (1 = kaum empfindlich, 2 = schwach empfindlich, 3 = empfindlich,<br />

4 = stark empfindlich, 5 = extrem empfindlich)<br />

Methode:<br />

Wasserhaushalt<br />

Bodenart<br />

Anhang<br />

Beschreibung ‚Schluff’ ‚tonreich’ übrige<br />

Abk. Bodenart<br />

Abk. Wasserhaushalt, Gründigkeit<br />

sU, U L, tL, lT, T<br />

S, uS, lS,<br />

lrS, sL,<br />

lU, tU<br />

normal durchlässiger Boden a, b, c, d, e 3 2 2<br />

stau-, hang- oder<br />

gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusster Boden<br />

VerdE<br />

gr<strong>und</strong>- oder hangwassergeprägter Boden,<br />

selten bis Oberfläche gesättigt<br />

gr<strong>und</strong>- oder hangwassergeprägter, häufig<br />

bis Oberfläche gesättigter Boden sowie<br />

stauwassergeprägter Boden<br />

f, g, h, i,<br />

k, l, m, n<br />

4 3 3<br />

s, t, u 5 5 4<br />

o, p, q, r, v, w, x,<br />

y, z<br />

Verdichtungsempfindlichkeit<br />

Anhang<br />

VerdE<br />

5 5 5<br />

253<br />

253


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Spezialfälle:<br />

254<br />

Anforderung: Bodenparameter: Abk. Einstufung:<br />

1. org. Material > 30% Bodentyp N, M 5<br />

2. Skelettanteil > 50% Skelettgehalt eskr 1<br />

3. normal durchlässiger Boden<br />

Wasserhaushalt,<br />

Gründigkeit<br />

a, b, c, d, e<br />

<strong>und</strong> hoher Skelettanteil (> 30%) Skelettgehalt skr<br />

<strong>und</strong> Code Bodenart < 2 Bodenart S, lS<br />

Erosionsempfindlichkeit (Abbildung 11)<br />

nach V. Hennings [2000] (Ebm); ergänzt nach B. Schmied et al. [2000]<br />

Übersicht:<br />

Resultat:<br />

5 stufige Bewertung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser nach bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

<strong>und</strong> morphologischen Bedingungen (0 = gering, 5 = sehr hoch)<br />

Methode:<br />

Bodenart<br />

Bodenparameter: Ableitungsmethode: Bodenpotenzial,<br />

-empfindlichkeit:<br />

Bodenart<br />

Hangneigung<br />

Hangneigungsstufe<br />

ErosE<br />

36%


Anhang<br />

Anhang 2:<br />

Beschreibung einzelner Nutzungen<br />

<strong>und</strong> deren Einflüsse auf Boden <strong>und</strong> Bodenpotenziale<br />

Bemerkungen zu Anhang 2:<br />

Im nachfolgenden Anhang werden:<br />

- die wichtigsten Fakten zu einzelnen Nutzungen in einer einheitlichen Form zusammengestellt.<br />

Dies im speziellen mit Bezug zum vorgestellten Konzept des<br />

Ressourcenplans Boden.<br />

- die wichtigste aktuelle Literatur, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum,<br />

im Bezug auf bodenrelevante Einflüsse der betrachteten Nutzung zusammengestellt.<br />

- in einer Übersichtsdarstellung die Zusammenhänge von Nutzungseinflüssen<br />

<strong>und</strong> Bodenpotenzialen veranschaulicht.<br />

In Anbetracht der möglichen Variationsbreite von Nutzungseinflüssen beruhen die Angaben<br />

teilweise auf der Annahme von typischen Nutzungen sowie, infolge oft fehlender<br />

Datengr<strong>und</strong>lagen, auf subjektiven Beurteilungen.<br />

1. Besiedlung (bauliche Nutzung, Nutzung von Grünflächen)<br />

Beschreibung<br />

Erstellung <strong>und</strong> Nutzung von Bauten sowie Gestaltung <strong>und</strong> Nutzung der näheren Umgebung<br />

(Ausnahme: Nutzung als Garten in separater Beschreibung).<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

- Bodenabtrag mit anschliessender Deponierung oder Zwischenlagerung<br />

- Maschineneinsatz<br />

- Umgebungsgestaltung<br />

- Rekultivierungen<br />

- Ev. Meteorwasserversickerung<br />

- Schadstoffemission infolge Nutzung (v.a. Heizung; Emission durch Produktionsprozesse werden<br />

separat Beschrieben)<br />

mögliche Effekte (ohne Immission durch industrielle/gewerbliche Produktionsprozesse)<br />

negativ:<br />

für überbaute Bereiche:<br />

- Bodenabtrag mit anschliessender Zwischenlagerung, Deponierung resp. Entsorgung<br />

- Bodenversiegelung (teilweise bis vollständig) bzw. Untersiegelung (z.B. Tiefgaragen)<br />

für Umgebungsbereiche:<br />

- Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />

- Bodenverdichtung durch Baumaschinen<br />

Anhang<br />

255<br />

255


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

- Kontamination durch diffuse Schadstoffeinträge<br />

- Zufuhr von belastetem Material<br />

- lokale Bodenkontamination (z.B. durch Bauabfälle, Meteorwasserversickerung, Gartenbewirtschaftung,<br />

an Strassen- <strong>und</strong> Platzrändern)<br />

positiv:<br />

- mögliche Sanierung belasteter Flächen<br />

- mögliche Versiegelung belasteter Flächen<br />

wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

Legende:<br />

x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Empfindlichkeiten:<br />

- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung neuer Böden hohe Empfindlichkeit<br />

→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />

- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich, jedoch eher unwahrscheinlich<br />

Regelungspotenziale:<br />

Zerstörung sämtlicher Potenziale auf versiegelten Flächen<br />

Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, vorwiegend Regelung<br />

Wasserhaushalt <strong>und</strong> Schadstoffe von Bedeutung<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

- Jährlich werden über 3000 ha offener Boden überbaut (BUWAL [2002])<br />

- Siedlungsgebiete + Verkehrsflächen: 2710 km2 (7% der CH-Gesamtfläche), davon 53% überwiegend<br />

versiegelt (BUWAL [2002])<br />

- Zunahme Flächenverbrauch pro Kopf bezüglich Wohnen (heute 39 m2) <strong>und</strong> Arbeiten (heute<br />

82 m2) (BFS [2002])<br />

- Räumliche Struktur der Belastung:<br />

weitere Ausdehnung der Siedlungsgebiete<br />

Gewerbe-/Einkaufszentren <strong>und</strong> Industrieanlagen ausserhalb von Siedlungsgebieten an ver-<br />

256<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

x x ~ ~ ~ x x x x ~ x x ~ x / ~ x x ~ /<br />

256<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge


kehrstechnisch günstigen Lagen<br />

Ausbau im Bereich landwirtschaftlicher Siedlungen<br />

Anhang<br />

- Nach Unterlagen zum ‚Prüfperimeter Bodenverschiebungen’ der FaBo, Kanton Zürich muss<br />

für Siedlungsgebiete mit >10'000 Einwohner in Altbaubereichen sowie generell für Siedlungen<br />

mit >50'000 Einwohner mit Schadstoffbelastungen über den Richtwerten der VBBO gerechnet<br />

werden.<br />

Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />

- Bodendeposition<br />

- Hausgärten<br />

- Verkehrs-, Infrastrukturbauten<br />

- Emissionen durch gewerbliche oder industrielle Nutzung<br />

- Landwirtschaftsbauten<br />

- Freizeitbauten<br />

mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />

- Verwertung abgetragenen Bodens: → Rekultivierung, Aufschüttung, Deponierung mit möglichen<br />

Einflüssen auf Hydro- <strong>und</strong> Biosphäre<br />

- Hydrosphäre:<br />

ev. Schadstoffaustrag von belastetem Material ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Wasserhaushalt (Verminderung Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, stärkerer <strong>und</strong> schnellerer Oberflächenabfluss)<br />

räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />

- Sehr heterogene <strong>und</strong> kleinräumig stark wechselnde Bodenverhältnisse infolge intensiver anthropogener<br />

Umgestaltungen<br />

- Siedlungsbereiche räumlich gut abgrenzbar, teilweise differenzierte <strong>und</strong> genaue Angaben zu<br />

Nutzungen unterschiedlicher Teilflächen<br />

- Dokumentationsgr<strong>und</strong>lagen zur Beschreibung der räumlichen Entwicklung gut. Entwicklungsgeschichte<br />

<strong>und</strong> -trends national aufgr<strong>und</strong> der Arealstatistik, lokal aufgr<strong>und</strong> historischer Dokumente<br />

sowie ausgeschiedener Bau- <strong>und</strong> Reservezonen abschätzbar.<br />

- Zeitliche Variation von Einflüssen bezüglich dem Stand der Technik, geltender Regelungen,<br />

verwendeter Hilfsmittel, etc. In älteren Siedlungsbereichen muss z.B. mit höheren Schadstoffbelastungen<br />

gerechnet werden.<br />

Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />

- Rohstoffgewinnung (vorwiegend Kies, Sand, Ton)<br />

- Infrastrukturbauten<br />

- Generell starke Einschränkung möglicher Folgenutzung. Durch Rekultivierung, allenfalls mit<br />

vorgängiger Sanierung ist das Wiederherstellen breiter Nutzungsmöglichkeiten denkbar.<br />

Wissen<br />

Anhang<br />

- Untersuchungen bezüglich Schadstoffbelastungen in Siedlungsgebieten<br />

- Klassifikation, Kartierung <strong>und</strong> Untersuchung von Siedlungsböden in Deutschland<br />

- Schadstoffakkumulation in Versickerungsanlagen für Meteorwasser<br />

- Möglichkeit zur verdachtsorientierten Beurteilung von Schadstoffbelastungen aufgr<strong>und</strong> der<br />

Nutzungsgeschichte<br />

257<br />

257


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Unklarheiten, Nichtwissen<br />

- Kartierungen <strong>und</strong> Untersuchung von Böden in Siedlungsgebieten der Schweiz<br />

- Stoffhaushalt von Böden in Siedlungsgebieten<br />

- Priorisierung neu zu überbauender Flächen aus Sicht des Bodenschutzes<br />

- Wirksame Instrumente zur Steuerung <strong>und</strong> Minimierung der Neuüberbauung <strong>und</strong> Versiegelung<br />

Literatur, Zusammenstellung <strong>und</strong> Kurzbeschreibung<br />

H.-J. Bernath et al. [1991]: NFP 22-Bericht; Aufzeigen von Möglichkeiten zur sparsamen Bodennutzung<br />

bei Überbauungen → Verdichtetes Bauen<br />

BUWAL [2002]: Bericht Umwelt 2002, Teil Boden (im Internet verfügbar)<br />

BFS [2002]: B<strong>und</strong>esamt für Statistik; Bericht Umwelt 2002, Statistiken <strong>und</strong> Analysen<br />

FaBo Kanton Zürich [2003c]: Richtlinien für Bodenrekultivierungen des Kantons Zürich. Erläuterung<br />

der Problematik. Formulierung von Anforderungen an Projektierung <strong>und</strong> Durchführung<br />

von Rekultivierungen.<br />

FaBo Kanton Zürich [2004a]: Broschüre zum Umgang mit Bodenverschiebungen bei Bauvorhaben.<br />

Schwerpunkt auf mögliche Schadstoffbelastungen <strong>und</strong> Anwendung des ‚Prüfperimeter<br />

für Bodenverschiebungen’<br />

FaBo Kanton Zürich [2004b]: Kurze Zusammenstellung der Kriterien für den Eintrag von Flächen<br />

in den kantonalen ‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />

U.G. Gasser / M. Schenk [1996]: Schadstoffbelastung in Siedlugsrandgebieten in St. Gallen,<br />

Untersuchung von SM, PAK <strong>und</strong> PCB in 30 Proben; Vergleich mit siedlungsfernen Gehalten<br />

<strong>und</strong> geogenen Hintergr<strong>und</strong>werten → erhöhte Gehalte in Siedlungsnähe<br />

D. Grünhoff [1995]: Beschreibung von Bodenbeeinflussenden Faktoren der Überbauung<br />

(Versiegelung, Schadstoffeintrag, Umlagerung<br />

R. Gsponer [1996]: Untersuchung <strong>und</strong> statistische Auswertung von Schwermetallbelastungen in<br />

Siedlungsräumen <strong>und</strong> angrenzenden Reservezonen<br />

H. Kamieth [1995]: technogene Bodentypenbeschreibung in urbanen Räumen, Beschreibung<br />

von Muster-Typen (für Böden mit vergleichbarem Nutzungswandel), Beschreibung von<br />

Substratströmen, Funktionen von urbanen Böden, Formulierung von Qualitätszielen, Bewirtschaftung<br />

<strong>und</strong> Steuerung von Substratströmen<br />

P. Knoepfel et al. [1996]: Untersuchung der Folgen <strong>und</strong> umgesetzten Massnahmen des NFP<br />

22. Umfassende Beschreibung bodenschutzrelevanter Probleme <strong>und</strong> der diesbezüglichen<br />

gesetzlichen Entwicklungen bis 1995 (neues USG <strong>und</strong> VBBO noch nicht in Kraft); Schwerpunkte:<br />

Raumplanung/-ordnung, stofflich-physikalische Belastungen, Landwirtschaft; Formulierung<br />

von Gr<strong>und</strong>sätzen für nachhaltige Bodenpolitik (Ressourcenmanagement, Schutz<strong>und</strong><br />

Ausgleichsmassnahmen) <strong>und</strong> Aktionsprogramm (Begrenzung der Siedlungsfläche,<br />

Nutzungsbeschränkungen, Kompensationsmechanismen, ökologische Leistungsverträge)<br />

B. Mohs / H.-G. Meiners [1995]: Untersuchung von Ver- <strong>und</strong> Entsiegelungsmassnahmen, differenzierte<br />

Standort- bzw. Eingriffsbewertung, Bewertung Infiltration vorher-nachher unter Berücksichtigung<br />

der Infiltration seitlich abfliessenden Wassers; Bewertung Schutz: Schadstoffemissionspotenzial<br />

vs. GW-Anreicherungspotenzial;<br />

T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersicht über Grössenordnung, Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> Trends der Überbauung in der Schweiz<br />

J. Nievergelt et al. [1999]: Kurze Projektzusammenfassung, Auswertung von Bodenkartierung<br />

→ überdurchschnittlich häufige Beanspruchung von hochwertigem Landwirtschaftsland<br />

durch Siedlungen <strong>und</strong> Autobahn (Beispielregion Uster), Schluss: Historisch bedingte Entwicklung<br />

Pusch / BGS [2000c]: Merkblatt zum schonenden Umgang mit Boden beim Bauen<br />

C. Salm et al. [1999]: Empfehlungen zum Umgang mit Boden im Tiefbau<br />

258<br />

258


Anhang<br />

Anhang<br />

M. Schatzmann / J. Stampanoni [1995]: Einfluss der Urbanisierung auf Gebietsabfluss der Kleinen<br />

Aa → Versiegelung durch Überbauung/Strassenbau am stärksten Hochwasser fördernd,<br />

landwirtschaftlichen Einflüsse von untergeordneter Relevanz<br />

R. Wolf / Bosch & Partner GmbH [2000]: Beschreibung u.a. der „Wirkfaktoren“ Versiegelung,<br />

Bodenabbau, -überdeckung, -umlagerung, Verdichtung<br />

259<br />

259


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

260<br />

260


2. Bodendeposition<br />

Beschreibung<br />

Anhang<br />

Schüttung andernorts abgetragenen Bodenmaterials zu Zwecken der Rekultivierung, Meliorierung<br />

oder Entsorgung<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

- ev. Abtrag <strong>und</strong> Zwischenlagerung von Oberbodenmaterial an Ablagerungsstandort<br />

Bsp.:<br />

ISO-Norm 15176 zur Verwendung ausgehobenem Bodenmaterials empfiehlt bei Schüttungsmächtigkeit<br />

>20 cm den vorgängigen Abtrag des bestehenden Oberbodens<br />

(ebenso: R. Kohl et al. [1994]);<br />

Rekultivierungsrichtlinie des Kantons Zürich geht von vorgängigem Oberbodenabtrag aus<br />

- Zufuhr, Ablagerung standortfremden Materials auf gewachsenen Boden (auf Unterboden oder<br />

direkt auf Oberboden)<br />

- Maschineneinsatz<br />

mögliche Effekte<br />

negativ:<br />

- Allgemein: Eintrag von standortfremdem Material. Dessen chemische, physikalische <strong>und</strong> biologische<br />

Eigenschaften können stark von jenen am Ablagerungsstandort abweichen.<br />

Tendenziell eher Verlagerung von Material aus Gebieten mit höherer Schadstoffexposition<br />

(Siedlungs-, Industriegebiet), d.h. mit höheren Schadstoffgehalten, in Gebiete mit kleinerer<br />

Exposition (Stadt → Land). Umgekehrter Fall ist jedoch auch möglich.<br />

Gefahr der Schadstoffdispersion als Folge von Bauten auf belasteten Böden (z.B. in ehemaligen<br />

Rebbaugebieten oder im Einzugsgebiet emittierender Betriebe)<br />

für gewachsenen Boden am Ablagerungsstandort:<br />

- bei Abtrag von Oberboden:<br />

Verdichtung von gewachsenem Unterboden,<br />

Schädigung Oberbodenmaterial durch Umlagerung, Zwischenlagerung<br />

Vermischung von Oberboden mit Unterbodenmaterial<br />

Anhang<br />

- Falls Oberboden am Standort stark überschüttet wird (ein bis mehrere Meter):<br />

Abbau organischer Substanz des überschütteten Bodens (Änderung chemischer, physikalischer<br />

<strong>und</strong> biologischer Parameter, ev. Mobilisierung von Schadstoffen, Freisetzung von<br />

Schadgasen (z.B. Schwefelwasserstoff) bei anaeroben Verhältnissen.<br />

Ausbildung von schlecht durchlässiger Schichten möglich.<br />

- bei Kontamination mit Schadstoffen: Verhinderung oder Erschwerung einer ev. notwendigen<br />

Sanierung des überschütteten Bodens<br />

- Zerstörung oder temporärer oder teilweiser Entzug der Funktionen des überschütteten Bodens<br />

für aufgeschütteten Boden:<br />

- Schädigung des Materials durch unsachgemässen Abbau <strong>und</strong> Lagerung. Änderung chemischer,<br />

physikalischer <strong>und</strong> biologischer Parameter. (z.B. Abbau organischer Substanz bei anaeroben<br />

Bedingungen)<br />

- Folgewirkungen unsachgemässer Schüttung:<br />

Verdichtung, Vermischung, Überlockerung → z.B. Änderung des Wasserhaushalts<br />

- Schadstoffausträge infolge Kontamination des deponierten Boden- resp. beigemischten<br />

Fremdmaterials. Grenzen im Vollzug bezüglich allfälliger Kontrollen.<br />

- Mechanische Schädigung durch unsachgemässe Folgebewirtschaftung. Schonende Bewirtschaftung<br />

während erster Jahre (je nach Richtlinie ca. 3 bis 6 Jahre) ist notwendig.<br />

261<br />

261


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

positiv:<br />

- Aufwertung schlecht oder ungenügend nutzbarer Böden<br />

- Ersatz sanierungsbedürftiger Böden (Bodenaustausch)<br />

- Erwünschte Rekultivierungen (z.B. bei Entsiegelung)<br />

wichtigste beeinflusste, bzw. steuernde Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

262<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

beeinflusste<br />

Bodenparameter:<br />

Legende:<br />

x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

steuernde Bodenparameter:<br />

- Wassergehalt bei Schüttung<br />

- Kornverteilung<br />

- Humusgehalt<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Empfindlichkeiten:<br />

- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung hohe Empfindlichkeit<br />

→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />

- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich<br />

- Erosion: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich; Begrünung von Zwischenlager<br />

resp. Schüttung wichtig<br />

Regelungspotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich, insbesondere für Wasser infolge Änderung<br />

von Bodenaufbau <strong>und</strong> -struktur von Bedeutung<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

- FaBo Kanton Zürich [2003a]: Es muss mit einer mehr oder weniger starken negativen Beeinträchtigung<br />

sämtlicher Ablagerungsstandorte gerechnet werden. Dies vor allem bezüglich Bodenaufbau<br />

<strong>und</strong> physikalischer Eigenschaften.<br />

- FaBo Kanton Zürich (Artikel ‚Tagesanzeiger’, 29.7.02):<br />

Kt. Zürich mit jährlich 1.5 mio.m3 Bodenabtrag, davon 27% Oberboden.<br />

20% des Oberbodenmaterials weist Schadstoffkonzentrationen über zulässigen Richtwerten,<br />

262<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge


Anhang<br />

5% über doppelten Richtwertkonzentrationen auf. Von Unterbodenmaterial dürfte ca. 5% belastet<br />

sein. Eine Qualitätskontrolle erfolgt bei


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Unklarheiten, Nichtwissen<br />

- Veränderungen in überschüttetem Boden (Abbauprozesse in ehem. Oberboden <strong>und</strong> Unterboden,<br />

ev. erhöhtes Freisetzungspotenzial von allfälligen Schadstoffen)<br />

- langfristiges Verhalten künstlich geschütteter Böden,<br />

Zeitbedarf bis zum Erreichen eines stabilen Gleichgewichtes<br />

chemische, physikalische <strong>und</strong> biologische Veränderungsmöglichkeiten <strong>und</strong> daraus resultierende<br />

Gefahren<br />

- Mögliche Schadstofffreisetzung durch veränderte Exposition des Schüttungsmaterials (Mikroklima,<br />

Gr<strong>und</strong>wasser, Erosion, Schadstoffinput, weitere anthropogene Beeinflussungen etc.)<br />

am Ablagerungsstandort<br />

- Folgen von Inhomogenitäten im Schüttkörper<br />

- Anforderungen bez. Korngrössenverteilung, Bodenart<br />

- Bewilligungs- <strong>und</strong> Überwachungspraxis im Verlauf der Zeit<br />

Bestehende Regelungen CH<br />

- Qualitätsanforderungen an Ablagerungsmaterial<br />

- Verdünnungs- <strong>und</strong> Verschlechterungsverbot<br />

- Vorschläge bez. Anforderungen für technische Ausführung (Schüttung, Aufbau) <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />

Literaturbeschreibung<br />

BUWAL [2001a]: Wegleitung Bodenaushub. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Aufzählung von Verdachtsstandorten<br />

für notwendige Untersuchungen, Richt- <strong>und</strong> Belastungswerttabellen zur Bodenbewertung;<br />

Verwertbarkeit von Aushub bez. Bewertung: unter Richt- <strong>und</strong> U-Wert<br />

(=unbelastet) → uneingeschränkte Verwertung; schwach belastet → eingeschränkte Verwertung,<br />

v.a. vor Ort; stark belastet → Entsorgung;<br />

Keine konkreten Anforderungen an Ablagerungsstandort <strong>und</strong> Ablagerung (Ausser bei Entsorgung<br />

stark belasteten Materials)<br />

G. Dumbeck [2000]: Beschreibung von Rekultivierungen vorwiegend grosser Tagbaugebiete;<br />

Folgenutzung bei Landwirtschaft: erste 7 Jahre Boden schonende Zwischenbewirtschaftung,<br />

davon erste 3 Jahre Anbau von Luzerne; Aufforstung wesentlich einfacher als landwirtschaftliche<br />

Folgenutzung.<br />

FaBo Kanton Zürich [2003a]: Differenzierte Feld- <strong>und</strong> Laboruntersuchungen unterschiedlicher<br />

Bodenparameter an zehn Geländeauffüllungen <strong>und</strong> Bewertung der Änderungen durch Vergleich<br />

mit Referenzstandorten anhand von 29 Bodenparametern. Keiner der Standorte<br />

weist Bodenverbesserung auf. Effekte auch z.T. bis 7 Jahre nach Eingriff feststellbar. Wichtigste<br />

Mängel betreffen Bodenaufbau, Verdichtung (Ober- <strong>und</strong> Unterböden) sowie Fremdmaterialanteil.<br />

In wenigen Fällen wurden auch Schadstoffbelastungen festgestellt. In meisten<br />

Fällen wurden an Bewilligung geknüpfte Auflagen missachtet. Ein Teil der Ergebnisse<br />

wird parallel mittels fuzzy logic Expertensystem <strong>und</strong> ähnlichem Resultat beurteilt. Empfehlungen<br />

für künftige Beurteilung <strong>und</strong> Durchführung von Geländeauffüllungen formuliert.<br />

FaBo Kanton Zürich [2003c]: Richtlinien für Bodenrekultivierungen des Kantons Zürich. Erläuterung<br />

der Problematik. Formulierung von Anforderungen an Projektierung <strong>und</strong> Durchführung<br />

von Rekultivierungen.<br />

FaBo Kanton Zürich [2003b]: Erläuterungen zu den Richtlinien für Bodenrekultivierungen<br />

FaBo Kanton Zürich [2004a]: Formulierung von Anforderungen an zu deponierenden Boden im<br />

Bezug zu möglichen Schadstoffbelastungen. Erläuterungen zum Einbezug des kantonalen<br />

‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />

FaBo Kanton Zürich [2004b]: Kurze Zusammenstellung der Kriterien für den Eintrag von Flächen<br />

in den kantonalen ‚Prüfperimeter für Bodenverschiebungen’<br />

FSK [2001]: Rekultivierungsrichtlinie<br />

264<br />

264


Anhang<br />

Anhang<br />

U. Hoins [2000] <strong>und</strong>P. Schreiber [1997]: Bodenphysikalische Untersuchung von 10 Geländeauffüllungen<br />

im Kt. Zürich; Resultate meist unbefriedigend → ungenügender Schichtaufbau,<br />

zu geringe Porosität, Verdichtung<br />

International Organization for Standardization [2002]: Norm 15176. Gr<strong>und</strong>lagen zur Charakterisierung<br />

von ausgehobenen Böden im Hinblick auf Wiederverwendung (Schwerpunkt chemische<br />

Charakterisierung)<br />

Vorschlag zu Beurteilung von Eignung <strong>und</strong> mögl. Beeinflussung<br />

Vorschläge für ‚gute Praxis’, technische Hinweise<br />

Hinweise auf Problematische Standorte,<br />

B. Juris et al. [2000]: Erhebungsuntersuchungen zur Qualität von Geländeauffüllungen, Bewertung<br />

von Auftragsböden nach ihrer Leistungsfähigkeit<br />

R. Kohl et al. [1994]: Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg: Anforderungen an<br />

Bodenbeschaffenheit, -qualität <strong>und</strong> technische Anforderungen für Ausführungsarbeiten;<br />

Empfehlung zu Schüttung von < 20 cm, bei Aufschüttungen über 20 cm Abtrag von Oberboden<br />

notwendig<br />

R. Kohl et al. [1997]: Beschreibung rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen Deutschlands; Formulierung allg.<br />

Anforderungen; Untersuchungskonzepte bez. Eignung für Standort <strong>und</strong> Schüttungsmaterial,<br />

Vorschläge für technische Durchführung<br />

N. Litz [1998]: Kapitel in Paper über organische Schadstoffe. Beschreibung allg. Problematik,<br />

Eintragspfade; Richtlinien, Anforderungen bez. Wiederverwertung in Deutschland (LABO<br />

1994, LAGA 1994, DIN 19731); Kombination Standort – Material: Gr<strong>und</strong>prinzip Gleiches zu<br />

Gleichem; Technische Hinweise für Schüttung, Bewertungslisten für org. Substanzen<br />

T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung der schweizerischen<br />

Dimensionen, Trends<br />

Pusch / BGS [2000c]: Darstellung der allgemeinen Problematik Bauen - Boden, Literaturverweise<br />

C. Salm et al. [1999]: Beschreibung Gefährdungen <strong>und</strong> optimiertes Vorgehen bei Tiefbauvorhaben,<br />

(Verdichtung, Zwischenlager, Verwertbarkeit Aushubmaterial, Rekultivierung, Richtlinien,<br />

bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung)<br />

Praxis- <strong>und</strong> anwendungsorientiert<br />

nur generelle Richtlinien für Bodendeposition<br />

Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS)]:<br />

SN 640 581a: Erdbau, Boden, Gr<strong>und</strong>lagen, 1998<br />

SN 640 582: Erdbau, Boden, Erfassung des Ausgangszustandes, Triage des Bodenaushubes,<br />

1999<br />

SN 640 583: Erdbau, Boden, Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung, Schutzmassnahmen,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Abnahme, 2000<br />

265<br />

265


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

266<br />

266


3. Familien- <strong>und</strong> Hausgärten<br />

Beschreibung<br />

Anhang<br />

Gartenbewirtschaftung in speziell dafür ausgeschiedenen, oft ausserhalb des Siedlungsgebiets<br />

liegenden Arealen (→ Familiengärten) oder auf Wohngebäude zugehörigen Arealen (→ Hausgärten)<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

- anthropogene Gestaltung, Überprägung des Areals vor Nutzung (z.B. Bodenaufschüttungen)<br />

- Verwendung andernorts abgeschälten Bodenmaterials<br />

- Düngung (Kompost, Abfalldünger, Kunstdünger)<br />

- Einsatz von Hilfsstoffen (Pestizid- <strong>und</strong> Herbizideintrag<br />

- manuelle, kleinmaschinelle Bodenbearbeitung<br />

- kleinere bauliche Eingriffe (Gemeinschaftsanlagen, Unterkellerungen Schreberhäuschen, kleinere<br />

Flächenversiegelungen<br />

- allgemein grosse Variationsbreite möglicher Bewirtschaftungsmethoden<br />

mögliche Effekte<br />

negativ:<br />

Im Rahmen der Nutzbarmachung:<br />

- physikalische Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />

- Zufuhr von belastetem Material<br />

Beim Betrieb:<br />

- Überdüngung (vgl.: Blanc 1997: Familiengärten in Genf; zit. in BFS, 2002)<br />

- pH-Beeinflussung: häufig alkalisch, somit hohe Kapazität bez. Schwermetallbindung. Gefahr<br />

deren Mobilisierung bei pH-Senkung durch z.B. sauren Regen oder organische Prozesse(vgl.<br />

dazu: FaBo Kanton Zürich [1994])<br />

- Eintrag von Schadstoffen durch Hilfsstoff-, Abfallstoff- <strong>und</strong> Düngereinsatz<br />

- Beeinflussung der Bodenzusammensetzung <strong>und</strong> Bodenstruktur durch Bearbeitung <strong>und</strong> Zufuhr<br />

standortfremder Substrate wie Torf, Recycling-Erden, Kompost<br />

- Erosion an Hanglagen<br />

- Verminderung der Biodiversität <strong>und</strong> der biologischen Aktivität in <strong>und</strong> auf Boden<br />

positiv:<br />

Anhang<br />

- Möglichkeit zum Einbezug sanfter Sanierungsmassnahmen (Phytoremediation)<br />

- Steigerung der Biodiversität <strong>und</strong> der biologischen Aktivität in <strong>und</strong> auf Boden<br />

- allgemein vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten für unterschiedliche Bodeneigenschaften bei<br />

angepasster Bewirtschaftung.<br />

267<br />

267


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

Legende:<br />

x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Empfindlichkeiten:<br />

- Verdichtungsempfindlichkeit kann bei Neuanlage von Familiengärten eine Rolle spielen<br />

- Erosionsempfindlichkeit ist bei Familiengärten an Hanglagen ein möglicher Einflussfaktor<br />

Regelungspotenziale:<br />

Insbesondere die Regelungspotenziale für Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe werden bei bisheriger Praxis<br />

stark beeinflusst.<br />

Die Beeinflussung des Regelungspotenzials für Wasser dürfte von untergeordneter Bedeutung<br />

sein.<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Die Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale ist wahrscheinlich.<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

- H. Hörler [1992]: Einsatz des Dreifachen der benötigten Phospor- resp. des Doppelten der benötigten<br />

Kaliummengen. Vorwiegend werden Kompost <strong>und</strong> Hofdünger verwendet. 85% aller<br />

befragten Familien- <strong>und</strong> 98% der befragten Hausgartenbesitzer wenden chemische Pflanzenschutzmittel<br />

an. Dabei wurden in den 217 untersuchten Parzellen 84 verschiedene Produkte<br />

mit 53 unterschiedlichen Wirkstoffen angewendet. Die Streubreite der eingesetzten Wirkstoffmengen<br />

ist sehr gross.<br />

- FaBo Kanton Zürich [1994]:Bei Untersuchung der Schwermetallgehalte in Familiengärten der<br />

Stadt ZH weisen 93% mind. 1 Richtwertüberschreitung (bezüglich VSBo) für Totalgehalte auf,<br />

die löslichen Gehalte liegen jedoch unter den Richtwerten.<br />

Hohe Belastungen weisen 10% der Parzellen auf. Als Ursachen werden angenommen: Überdosierung<br />

von Kompost, Einsatz von Cu-Fungiziden, Klärschlamm, Kehrichtkompost <strong>und</strong> -<br />

schlacke sowie Cheminéeasche.<br />

Bei 8% der Parzellen dürfte Aushubmaterial nicht mehr auf einer Inertstoffdeponie entsorgt<br />

werden.<br />

Der Schadstoffaustrag über das Gemüse stellt (noch) kein Problem dar.<br />

13% der Gärten sind wegen Gefährdung bei direkter Bodenaufnahme infolge Pb-Belastung<br />

nicht für Aufenthalt von Kindern geeignet.<br />

Kompost, untergeordnet Mist sind die bedeutendsten Schwermetallquelle, das Reduktionspotenzial<br />

liegt bei ca. 1/3 bis 1/2.<br />

268<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

~ ~ ~ ~ x ~ x ~ ~ ~ ~ ~ / ~ ~ x x ~ ~ /<br />

268<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge


Anhang<br />

- D. Schönbächler / AfU SG [1996]: Die Untersuchung an Familiengärten der Stadt St. Gallen<br />

ergaben ein ähnliches Bild wie in Zürich. Die Richtwertüberschreitungen lagen für Blei bei ca.<br />

70%, für Zink bei ca. 55%, für Kupfer bei ca. 40% <strong>und</strong> für Cadmium bei ca.10%.<br />

- R. Affolter [1998]): Untersuchung von Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Gehalten in 79 Hausgärten von<br />

Olten ergeben für Blei bei 94% der Fälle Richtwert-, bei 41% Prüfwert- <strong>und</strong> bei 5% Sanierungswertüberschreitungen<br />

gemäss der VBBo. Dabei Korrelieret das alter der Gärten mit den<br />

gemessenen Schadstoffgehalten.<br />

Bei Cadmium liegen knapp die Hälfte, bei Kupfer deutlich mehr als die Hälfte, bei Zink ca. 80%<br />

<strong>und</strong> bei PAK alle der gemessenen Flächen über dem jeweiligen Richtwert. Zu Beachten ist,<br />

dass sich die Angaben auf provisorische Richtwerte vor Inkrafttreten der VBBo beziehen. Die<br />

heute gültigen Richtwerte liegen oft leicht tiefer als die in der Studie verwendeten, die genannten<br />

Anteile liegen also tendenziell eher noch höher.<br />

- BFS [2002]: Untersuchungen von Nährstoffgehalten in 200 Familiengärten im Kanton Genf<br />

(Blanc, 1997) ergaben vorwiegend für Phosphor starke Nährstoffüberschüsse (6- bis 36-mal<br />

höher als notwendig). Ebenfalls für Kalium <strong>und</strong> Magnesium wurden bei 72 resp. 65 % der<br />

Gärten hohe bis sehr hohe Gehalte festgestellt.<br />

Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />

- Diffuse Stoffeinträge<br />

- ev. Bodendeposition<br />

- Besiedlung<br />

mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />

- Hydrosphäre: Schadstoffauswaschung ins Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> möglicherweise in Oberflächengewässer.<br />

Erosiver Austrag in Oberflächengewässer denkbar.<br />

- Anthroposphäre: orale Aufnahme von Boden (Kinder) oder Aufnahme über Abbauprodukte.<br />

- Pedosphäre bei Sanierungsfall: Inanspruchnahme von Deponieraum<br />

räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />

- Die Schweiz weist ca. 50'000 ha Gartenfläche, d.h. ca. 1% der Gesamtfläche oder ca. 3% der<br />

Landwirtschaftsfläche auf. Dies entspricht ca. 3000 Landwirtschaftsbetrieben zu 17 ha. Davon<br />

wird bei Hausgärten ca. 22%, bei Familiengärten ca. 71% zur Nahrungsmittelproduktion verwendet.<br />

Anzahl Hausgärten: ca. 810'000, Gesamtfläche ca. 48'000 ha (ca. 95% der gesamten Gartenflächen),<br />

für Nahrungsmittelproduktion verwendet: ca. 10'000 ha<br />

Anzahl Familiengärten: ca. 90'000, Gesamtfläche ca. 1’600 ha (ca. 5% der gesamten Gartenfläche),<br />

für Nahrungsmittelproduktion verwendet: ca. 1'100 ha<br />

(H. Hörler [1995])<br />

- räumlich sind Beeinflussungszonen klar abgrenzbar, es sind oft Kleinstparzellen von einigen<br />

10 m3<br />

- Räumliche Struktur (FaBo Kanton Zürich [1994]):<br />

Unterschiede bez. Bewirtschaftungsdauer<br />

Oft grosse Unterschiede, kleinräumige Schwankungen innerhalb eines Familiengarten-Areals,<br />

geringe Variabilität innerhalb einer Bewirtschaftungsparzelle. D.h. der Einfluss der jeweiligen<br />

Bewirtschaftungsart von Parzellen ist gross.<br />

- Oft kann ein Bezug der Belastung zum Nutzungsalter <strong>und</strong> zur Nutzungsgeschichte hergestellt<br />

werden. (z.B. R. Affolter [1998])<br />

Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />

Anhang<br />

- Wegen der oft vorhandenen Schadstoffbelastung generell starke Einschränkung möglicher<br />

Folgenutzung. Dies insbesondere bezüglich Nahrungsmittelproduktion, aber auch im Bezug<br />

auf Meteorwasserversickerung, Trinkwassergewinnung oder Bodendeposition.<br />

269<br />

269


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

- Bei Erstellung von Bauten ist mit Auflagen für die Entsorgung von Aushubmaterial, insbesondere<br />

auf älteren Familiengartenarealen zu rechnen.<br />

Wissen<br />

- Zu erwartende Schadstoffbelastung in Boden <strong>und</strong> in angebauten Produkten, insbesondere im<br />

Bezug auf Schwermetalle bekannt<br />

- Ursachen, Herkunft der Belastungen<br />

- Alter <strong>und</strong> Nutzungsgeschichte der Areale oft eruierbar.<br />

Unklarheiten, Nichtwissen<br />

- mögliche negative Wirkungen von bisher nicht untersuchten Einzelstoffen oder von Stoffkombinationen<br />

- Extrapolation der Schadstoffeinträge bis zum Erreichen kritischer Werte. Langzeit-Gefährdungsabschätzung.<br />

Literatur, Zusammenstellung <strong>und</strong> Kurzbeschreibung<br />

R. Affolter [1998]: Untersuchung von Schwermetall- <strong>und</strong> PAK-Gehalten in 79 Hausgärtender<br />

Stadt Olten sowie in 20 angrenzenden Grünflächen, an 3 Referenzstandorten sowie an<br />

Kompost <strong>und</strong> Gemüseproben. Vergleich mit anderen kantonalen Untersuchungen. Aufzeigen<br />

von Ursachen, Gefährdungen <strong>und</strong> Konsequenzen.<br />

BFS [2002]: Generelle Problemübersicht<br />

FaBo Kanton Zürich [1994]:Untersuchung von 120 Parzellen in vier stadtzürcherischen Familiengarten-Arealen,<br />

sowie deren Erzeugnisse (87 Proben) auf Schwermetalle (Pb, Cd, Cu,<br />

Hg, Zn). Beschreibung der Ergebnisse / Ursachen, Vergleich mit anderen Untersuchungen,<br />

Risikobewertung, Empfehlungen.<br />

R. Gsponer [1996]: Problembeschreibung, Auswertung 30 Probenanalysen, Nutzungsgeschichte,<br />

Untersuchungsregion: Furttal ZH; Statistische Auswertung <strong>und</strong> Vergleich mit weiteren<br />

schweizerischen Untersuchungen; Berechnung regionaler Flächenanteile;<br />

Versuch der Herleitung von minimaler Bewirtschaftungsdauer zur Einstufung als Verdachtsfläche<br />

(Datenlage gering, zeitliche <strong>und</strong> individuelle Schwankungen) → 5 resp. 10 jährige<br />

Bewirtschaftung führen zu Überschreitung von VSBo-Richtwerten resp. Kat. II-Werten.<br />

H. Hörler [1992]: Hilfsstoffeinsatz in Haus- <strong>und</strong> Familiengärten; Erhebung aufgr<strong>und</strong> einer Umfrage<br />

bei Besitzern von 157 Familien- <strong>und</strong> 60 Hausgärten.<br />

H. Hörler [1995]: Generelle, nationale Zusammenstellung zu Grössenordnungen <strong>und</strong> Auswirkungen;<br />

Ausarbeitung von Vorschlägen für Verbesserungen; Auswertung der Wirkung von<br />

Aktionsprogrammen<br />

H. Lenz et al. [1997]:PAK in Kleingärten Bremens, Belastung v.a durch Ausbringen von Verbrennungsrückständen<br />

aus Kohleheizungen <strong>und</strong> Trümmerschutt aus 2. Weltkrieg (technogene<br />

Beimengungen) → schlecht mit CH-Verhältnissen vergleichbar<br />

D. Schönbächler / AfU SG [1996]: Schwermetallbelastungen von Garten- <strong>und</strong> Landwirtschaftsböden<br />

Untersuchungen auf 18 Gartenparzellen in Familiengärten (sowie 7 Landwirtschaftsstandorten)<br />

auf pH <strong>und</strong> Schwermetall-Gehalte, häufige VSBo-Richtwertüberschreitungen bei Totalgehalten<br />

(bis 70% der Standorte); lösliche Gehalte in der Regel unter Richtwert; ø pH:<br />

6.8; Beschreibung Standorte, Vergleich mit anderen Kant. Untersuchungen (AG, BE, ZH) →<br />

ähnliche Resultate; Beschreibung möglicher Ursachen.<br />

270<br />

270


Anhang<br />

Anhang<br />

271<br />

271


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

4. Infrastruktur: Strassen<br />

Beschreibung<br />

Auswirkungen von Bau <strong>und</strong> Betrieb von Strassen auf Böden<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

Strassenbau:<br />

- Bodenabtrag, z.T. bis in unterliegendes Gestein (Geländeeinschnitte), Bodenlagerung <strong>und</strong> Bodendeposition<br />

- Schüttung von Lockergesteinskörpern (maschinell verdichtet, ev. armiert)<br />

- Bearbeiten, Befahren von Bau- <strong>und</strong> Baunebenflächen mit Baumaschinen<br />

- Versiegelung, ev. randliche Drainage<br />

- teilweise Umgestaltung <strong>und</strong> Rekultivierung strassennaher Bereiche<br />

Verkehr:<br />

- Emission von Schadstoffen durch Abgase sowie Abrieb/Korrosion von Fahrzeugteilen resp.<br />

Fahrbahn.<br />

- Ausbreitung über Luft oder infolge Oberflächenabfluss<br />

- Unfallgefahr (Transport von Schadstoffen)<br />

Unterhalt, Betrieb:<br />

- Winterdienst: Schneeräumung (→ ev. konzentrierte Ablagerung), Salzung<br />

- Entsorgung von Schlämme Strassenentwässerung, Wischgut<br />

- Entsorgung von Abschälmaterial von Bankett<br />

- Unterhalt korrodierender Zäune, Leitplanken<br />

mögliche Effekte<br />

negativ:<br />

Strassenbau:<br />

für überbaute Bereiche:<br />

- Bodenabtrag mit anschliessender Zwischenlagerung, Deponierung resp. Entsorgung<br />

- Bodenversiegelung (teilweise bis vollständig);. Untersiegelung möglich<br />

für Umgebungsbereiche:<br />

- Schädigung infolge unsachgemässer Bodenschüttung resp. -überschüttung<br />

- Bodenverdichtung durch Baumaschinen<br />

- Zufuhr von belastetem Material<br />

- lokale Bodenkontamination (z.B. durch Bauabfälle, Meteorwasserversickerung)<br />

- Anfall von kontaminiertem Bodenmaterial bei Linienführung durch belastete Bereiche oder bei<br />

Strassenerweiterungen<br />

Verkehr:<br />

- Schadstoffeintrag über Luft <strong>und</strong> Oberflächenabfluss (staubförmig, gelöst): Stoffliche <strong>und</strong> Prozess<br />

bezogene Aufgliederung<br />

- Gefährdung möglicher Umfallemissionen auf Boden, stoffspezifische Toxizität für terrestrisches<br />

System<br />

272<br />

272


Anhang<br />

Unterhalt, Betrieb:<br />

- Konzentration von Schadstoffen bei Schneeentsorgungsplätzen<br />

- Eintrag von Hilfsstoffen wie Streusalz, ev. Pestizide<br />

- Anfall von kontaminiertem Material (Schlämme, Wischgut, Bankettschälgut)<br />

- Eintrag von Schwermetallen infolge Korrosion <strong>und</strong> Erneuerung des Korrosionsschutzes an<br />

Zäunen, Leitplanken (vgl. J. Holenstein [1996])<br />

positiv:<br />

- Strassenbau: mögliche Sanierung oder Versiegelung belasteter Flächen<br />

- Verkehr: keine<br />

wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

Aufbau, Zusammensetzung, phys.<br />

Eigenschaften<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Legende:<br />

x: wahrscheinlich betroffen; ~: möglicherweise betroffen; /: wahrscheinlich nicht betroffen<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Empfindlichkeiten:<br />

- Verdichtung: Bei Rekultivierung von Baunebenflächen oder entlang der Strassen hohe Empfindlichkeit<br />

→ Anforderungen an Ausführung <strong>und</strong> Folgebewirtschaftung<br />

- Versauerung: Schüttung von Material mit anderer Empfindlichkeit möglich, jedoch eher unwahrscheinlich<br />

Regelungspotenziale:<br />

Zerstörung sämtlicher Regelungspotenziale auf versiegelten Flächen<br />

Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, vorwiegend Regelung<br />

von Schadstoffen von Bedeutung<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Zerstörung eines Grossteils der Lebensraumpotenziale auf versiegelten Flächen<br />

Auf übrigen Flächen: Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

chem. Eigenschaften<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

- Schweiz weist ca. 60'000 ha stärker belasteter Streifen entlang Strassen auf; ca. 45'000 ha<br />

wurden ausserhalb der Siedlungen durch Strassen versiegelt (T. Mosimann / B. Mosimann-<br />

Baumgartner [1996]).<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

~ x ~ ~ ~ x x x x ~ x x x x ~ ~ ~ ~ ~ /<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge<br />

Anhang<br />

273<br />

273


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

- Gesamte Verkehrsflächen, inkl. jener innerhalb der Siedlungen: 89'381 ha. Zunahme der<br />

Länge des Nationalstrassennetzes 1970 bis 2000 von 651 auf 1638 km (BFS [2002])<br />

- Breite der Schadstoffbelastung entlang Strassen:<br />

Bei starkem Verkehr (>20'000 Fahrzeuge/Tag) Belastungsbreite bezüglich zu erwartender<br />

Richtwertüberschreitung für Schwermetalle ca. 10 - 15 m, mögliche Zunahme bei Beschleunigungsstrecken<br />

bis ca. 30 m (R. Gsponer [1996])<br />

Pb- <strong>und</strong> PAK-Belastung bei geringer Verkehrsfrequenz bis 5 m bei hoher Frequenz bis 100 m<br />

feststellbar. Bei höchster Belastung (bezüglich Verkehrsfrequenz <strong>und</strong> Strassensteigung) ist<br />

Richtwertüberschreitung (für PAK) mit >50% Wahrscheinlichkeit bis in 25 m, mit >10% Wahrscheinlichkeit<br />

bis in 100 m Abstand von Strasse zu erwarten. (J. Holenstein [2000])<br />

Empfehlung für Mindestabstand bei Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittelanbau je nach Verkehrsfrequenz<br />

zwischen 2.5 <strong>und</strong> 10 m; für empfindliche Nutzungen wird ein Mindestabstand von 100<br />

m resp. eine Überwachung empfohlen (H.-J. Unger / D. Prinz [1997])<br />

Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen / Effekten<br />

- Überbauung<br />

- Deponierung von wahrscheinlich belastetem Bodenabtrag. Anfall z.B. bei Strassenerweiterungen,<br />

Bau von Kreiseln oder ev. als Bankettschälgut.<br />

- Beitrag zu diffusen Stoffbelastung zusammen mit weiteren Emittenten (Industrie, Gewerbe,<br />

Siedlungen)<br />

- Effekte der Nutzung strassennaher Bereiche (z.B. physikalische <strong>und</strong> chemische Beeinflussung<br />

durch Landwirtschaft, Versauerungstendenz von Waldstandorten)<br />

- übriger Infrastrukturbau (z.B. Koordinationsmöglichkeiten mit Leitungsbau)<br />

mögliche Auswirkungen auf weitere Umweltkompartimente<br />

- Gr<strong>und</strong>wasser: Linienführung häufig in Talebenen, wo sich auch häufig die grösseren Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />

befinden.<br />

- Atmosphäre: Ausstoss von Luftschadstoffen <strong>und</strong> Feinpartikeln, Rückwirkung auf Boden durch<br />

grossflächige diffuse Stoffeinträge<br />

räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />

- im Nahbereich räumlich relativ gut abgrenzbare Belastungszonen. Belastungsabschätzung<br />

aus Verkehrsdauer & -intensität möglich. Charakteristische streifenförmige Beeinflussung<br />

- starke räumliche Variabilität der durch Kontamination betroffenen Böden infolge möglicher<br />

baubedingter Beeinflussung im Nahbereich der Strassen (H.-J. Unger / D. Prinz [1997], S.48)<br />

oder durch die natürliche pedologische Heterogenität.<br />

- Mitverursacher grossräumiger diffuser Belastungen<br />

- Zeitliche Entwicklung verwendeter Treib- <strong>und</strong> Baustoffe sowie Hilfsmittel lassen auf Emissionsentwicklung<br />

schliessen.<br />

Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />

- Überbauung (bei Erstellung von Bauten ist teilweise mit Auflagen für die Entsorgung von Aushubmaterial<br />

zu rechnen)<br />

- Rohstoffgewinnung (vorwiegend Kies, Sand, Ton)<br />

- Ablagerung-, Entsorgung<br />

Wissen<br />

Strassenbau:<br />

- Statistische Angaben zu überbauten Flächen<br />

- Richtlinien zum Umgang mit Bodenmaterial im Tiefbau (C. Salm et al. [1999])<br />

274<br />

274


Anhang<br />

Emission<br />

- Umfangreiche Untersuchungen über allg. Luftschadstoffbelastung (v.a. N- <strong>und</strong> S-Verbindungen)<br />

- Untersuchungen bez. Schwermetall-, PAK-, PCB- (+ weitere Organika) Verteilung neben<br />

Strassen(→ Gsponer 1996, Unger <strong>und</strong> Prinz 1997, Untersuchung verschiedener Kantone)<br />

→ Zusammenhang mit Verkehrsart <strong>und</strong> -intensität.<br />

Unklarheiten, Nichtwissen<br />

- räumliche Heterogenität der strassennahen Böden oft infolge anthropogener Beeinflussung<br />

(z.B. künstliche Schüttungen, Geländeeinschnitte) <strong>und</strong> daraus folgend Heterogenität deren<br />

Regelungsvermögen bezüglich Schadstoffen.<br />

→ ev. Notwendigkeit für räumliche Identifikation von möglichen ‚Hot Spots’<br />

- Belastung mit resp. Wirkung von bisher nicht oder wenig untersuchten Stoffen (z.B. Platingruppenelemente,<br />

versch. Organika wie Antiklopfmittelersatz MTBE) aus Treibstoff oder Abrieb<br />

von Reifen <strong>und</strong> Belag. Unklarheiten über Beteiligung von Verkehrsemissionen an Vorkommen<br />

‚neuer’ problematischer Einzelsubstanzen (Bsp. TCA →Bachmann, 2000)<br />

- Beurteilung der bodenspezifischen Ökotoxizität von möglichen Unfallstoffen bisher wenig betrachtet<br />

(z.B. Möglichkeit der Erhöhung der Toxizität durch Abbauprozesse, Metabolismus)<br />

Literaturkurzbeschreibung<br />

Anhang<br />

L. Abart-Heriszt [1995]: Anteil NOx-Belastung der Luft, Extrapolation<br />

G. Bachmann / Wissenschaftlicher Beirat Bodenschutz beim BMU [2000]: Problemübersicht;<br />

Emissionsentwicklungen: C-Emission gesunken, N-Emission gestiegen; von Bedeutung:<br />

flüchtige Kohlenstoffe (VOC), Platingruppen-Elemente (Platin, Palladium), andere Treibstoffinhaltsstoffe,<br />

Abrieb von Reifen <strong>und</strong> Belag; Belastung im Nahbereich; Belastetes Material aus<br />

Unterhalt Bankett, Unfallgefahr: fehlende Boden- <strong>und</strong> Stoff-spezifische Beurteilung der Ökotoxizität;<br />

Herkunft TCA (Trichloressigsäure) in Gr<strong>und</strong>wasser ev. durch Ausstoss von Verkehr;<br />

sehr untergeordnete Berücksichtigung des Aspektes Bodenschutz bei der Planung<br />

K. Bühler / A. Desaules [1992]: Literaturzusammenstellung, Beschreibung Wissen, vorhandene<br />

Daten <strong>und</strong> Forschungslücken (→Untersuchung Cu, Mn, Ni, V, Cr, Co, Br, Ce, Sm <strong>und</strong> organische<br />

Stoffe notwendig)<br />

B. Gallenkemper et al. [1993]: Beschreibung Emissionen, Immissionen, Schadstoffwirkungen,<br />

Aufbereitungstechniken<br />

Schadstoffgehalte von Produkten aus Strassenunterhalt (Bankettschäl- <strong>und</strong> Kehr- <strong>und</strong> Grüngut),<br />

Keine klare Klassifizierung nach Einflussgrössen möglich.<br />

Empfehlung: Grüngut kompostieren <strong>und</strong> im Strassenrandbereich wieder aufbringen;<br />

Kehrgut ev. aufbereiten, in entsprechenden Deponien ablagern;<br />

Bankettschälgut: Verwendung je nach Kontamination in Landwirtschaft (nur in Einzelfällen),<br />

im Strassenrandbereich bzw. bei Strassenbauten(ausserhalb Wasserschutzgebieten, bei<br />

Autobahnen Schadstoffwerte überprüfen) oder Deponien (nicht anzustreben)<br />

R. Gsponer [1996]: Allg.: nur Berücksichtigung anorganischer Stoffe; Literatur- <strong>und</strong> Datenzusammenstellung,<br />

Historische Entwicklung (Pb-Gehalte Benzin: bis 1965: 600mg, 1982-1985:<br />

140 mg, ab1985: bis 1 mg), Verkehrs- <strong>und</strong> Ausstossentwicklung Furttal, Belastungen Unterhalt,<br />

Belastung Grüngut;<br />

Beprobung bezüglich versch. Strassentypen <strong>und</strong> SM-Analytik, Auswertung v.a. aufgr<strong>und</strong> der<br />

Pb-Werte; Beschreibung der Konzentrationsabnahmen mit Entfernung; Erarbeitung von Kriterien<br />

zur Abgrenzung von Verdachtsflächen im Bezug zur Befahrungsdichte<br />

J. Holenstein [2000]: Untersuchung von PAK- <strong>und</strong> Blei-Belastungen entlang Zürcher Strassen.<br />

Statistische Auswertung der Resultate. Vorschlag für Verdachtsklassierung aufgr<strong>und</strong> Verkehrsfrequenz<br />

<strong>und</strong> Strassensteigung. Belastung bei geringer Verkehrsfrequenz bis 5 m bei<br />

hoher Frequenz bis 100 m feststellbar. Bei höchster Belastung (bezüglich Verkehrsfrequenz<br />

<strong>und</strong> Strassensteigung) ist Richtwertüberschreitung für PAK mit >50% Wahrscheinlichkeit bis<br />

in 25 m, mit >10% Wahrscheinlichkeit bis in 100 m Abstand von Strasse zu erwarten.<br />

275<br />

275


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

T. Kaiser / Umweltb<strong>und</strong>esamt Deutschland [1998]: Platingehalte in Strassenstäuben bedenklich,<br />

Tendenz steigend, Erhöhte Pt-Gehalte in Strassennähe (bis ca. 20m), Pt nicht pflanzenverfügbar,<br />

weitgehend immobilisiert, ev. Katalysatorwirkung für schädliche Prozesse im Boden<br />

R. Lehmann [1996]: Untersuchung von Schwermetallbelastungen (Pb, Zn, Cd, Cu) entlang<br />

Thurgauer Strassen. Richtwertüberschreitungen für Blei bis 4 m Fahrbahnabstand angetroffen.<br />

T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung der schweizerischen<br />

Dimensionen<br />

H. Puchelt et al. [1995]: Untersuchungen von Gehalten an Platingruppenelementen in Böden<br />

entlang Strassen<br />

C. Salm et al. [1999]: Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen für dem Umgang mit Boden bei Planung<br />

<strong>und</strong> Durchführung von Tiefbauten. Im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Strassen erstellt.<br />

H.-J. Unger / D. Prinz [1997]: Detaillierte Beschreibung möglicher Emissionen<br />

Beschreibung von Belastung durch SM (Pb, Cd, u.a.), <strong>und</strong> Organika (PAK (PaP, FA), PCB,<br />

PCDD/F (Dibenzo-Dioxine/Furane), u.a.)<br />

→ vorw. Belastung mit Pb <strong>und</strong> Cd relevant, PAK ohne Schwellenwertüberschreitung, PCB,<br />

PCDD/F nur an stark befahrenen Strassen kritisch,<br />

Zusammenhang mit Verkehrsaufkommen<br />

276<br />

276


Anhang<br />

Anhang<br />

277<br />

277


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

5. Landwirtschaft<br />

Vorbemerkung<br />

Die Beschreibung der Einflüsse landwirtschaftlicher Tätigkeit auf den Boden ist ein breites Forschungsfeld.<br />

Es kann in der folgenden kurzen Zusammenstellung nur rudimentär wiedergegeben<br />

werden.<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

- Melioration:<br />

Gefügemelioration (Pflügen etc.)<br />

Wasserhaushalt (Hydromelioration): Be-, Entwässerung<br />

Geländeanpassung (Bodenschüttung)<br />

- Maschineneinsatz zur Bodenbearbeitung, Pflege <strong>und</strong> Ernte:<br />

○ Traktoren<br />

○ Bodenbearbeitungsgeräte (Arbeitstiefen von 10 – über 90 cm möglich)<br />

○ Saatbeetbearbeitungsgeräte<br />

○ Geräte zur Aussaat, Pflege<br />

○ Erntemaschinen, -geräte<br />

○ Transportfahrzeuge<br />

- Hilfsstoffeinsatz (Dünger, Pflanzenschutzmittel, Bodenverbesserung):<br />

Art <strong>und</strong> Zeitliche Abfolge<br />

- Grosse Bandbreite möglicher Einzelnutzungen, Produktionsformen <strong>und</strong> Produktionsabfolgen<br />

mit spezifischen Einflüssen auf den Boden<br />

mögliche Effekte<br />

negativ:<br />

- Änderung im Wasser- <strong>und</strong> Lufthaushalt durch Änderung der Durchlässigkeit z.B. infolge Verdichtungen<br />

resp. durch Be- oder Entwässerung<br />

- Bodenumlagerung (Überschüttung, Profilverkürzung, ev. Stoffeintrag)<br />

- Bodengefügeveränderung in Ober- <strong>und</strong> Unterboden:<br />

Verdichtung, Verknetung, Lockerung (→ Porosität, Porengrössenverteilung)<br />

Durchmischung, Neustrukturierung<br />

- Erosion, Verschlämmung<br />

- Stoffeinträge mit Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Rest- <strong>und</strong> Abfallstoffen<br />

- Stoffausträge (Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffe; in Oberflächengewässer, in Gr<strong>und</strong>wasser, mit Produkten)<br />

- Beeinflussung der Lebensräume: Artenvielfalt resp. Vielfalt der Lebensgemeinschaften im <strong>und</strong><br />

auf dem Boden<br />

- Boden- <strong>und</strong> Humusabbau (durch Wahl der Kultur, Austrag mit Ernte, Torfsackung, )<br />

Einschätzung der wichtigsten negativen Effekte auf den Boden unter Einbezug der Reversibilität<br />

(nachT. Candinas et al. [2002]):<br />

1. Erosion<br />

2. Unterbodenverdichtung<br />

3. Schadstoffeinträge.<br />

Einschätzung der wichtigsten negativen Effekte auf die gesamte Umwelt (nach: Rat von<br />

Sachverständigen für Umweltfragen (Deutschland B<strong>und</strong>esrepublik) [1985], S. 296f):<br />

1. Verkleinerung, Zerstückelung <strong>und</strong> Zerstörung von Biotopen <strong>und</strong> Landschaftsbestandteilen<br />

2. Gr<strong>und</strong>wassergefährdung durch Nitrat <strong>und</strong> Pestizide<br />

3. Bodengefügeschädigung infolge Ackerbau <strong>und</strong> stoffliche Belastung<br />

4. Emission in Oberflächengewässer<br />

278<br />

278


positiv:<br />

- Austrag von Schadstoffen (Phytoremediation, -melioration)<br />

- Regenerierung beeinträchtigter oder geschädigter Böden im Bezug auf:<br />

Humushaushalt<br />

Aktivität, Diversität des Bodenlebens<br />

Gefügeaufbau Oberboden<br />

Versauerung<br />

Übermässige Nährstoffgehalte<br />

wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Legende:<br />

x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Anhang<br />

Empfindlichkeiten:<br />

Bewirtschaftung sollte den Empfindlichkeiten Rechnung tragen.<br />

Sämtliche Empfindlichkeiten können durch Bodenschüttungen infolge Geländeanpassungen<br />

verändert werden. (→ vgl. Bodendeposition)<br />

Regelungspotenziale:<br />

Wasser: Veränderung durch Verdichtung <strong>und</strong> Verschlämmung sowie durch Drainage möglich<br />

Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe: Veränderung durch Veränderung von z.B. Stoffeinträge, Humushaushalt,<br />

Wasserhaushalt wahrscheinlich<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Salze<br />

- Knapp 40% der Böden werden landwirtschaftlich genutzt (BUWAL [2002])<br />

- 26% dieser Flächen sind erosionsgefährdet (BLW [2002]), schätzungsweise 70'000 ha, d.h.<br />

r<strong>und</strong> 5% dürften verdichtungsgefährdet sein (T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner<br />

[1996]). K. Nowack et al. [1996] schätzen den Anteil bereits verdichteter Ackerböden auf ca.<br />

15 – 20 %.<br />

- Ein Vergleich über 10 Jahre (1992 – 2002) im Kanton Basel Land zeigt tendenziell Fruchtfolgebedingt<br />

je nach Region eine konstant bleibende bis abnehmende Fläche mit Erosionsgefährdung<br />

sowie eine stark zunehmende mechanische Belastung durch höhere Achslasten <strong>und</strong><br />

damit der Verdichtungsgefährdung. (T. Mosimann [2003])<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

~ x ~ ~ x x x x x x x x ~ / ~ ~ x ~ ~ x<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge<br />

Anhang<br />

279<br />

279


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

- Innerhalb von 12 Jahren hat die landwirtschaftliche Nutzfläche nahezu 482 Quadratkilometer<br />

oder 3,1% ihrer Nutzfläche eingebüsst. Ungefähr zwei Drittel davon sind neuen Siedlungsflächen<br />

gewichen. Dabei handelt es sich zur Hauptsache um fruchtbares Wies- <strong>und</strong> Ackerland<br />

sowie Hochstamm-Obstgärten an flachen – <strong>und</strong> damit zur Bewirtschaftung besonders geeigneten<br />

- Standorten im Talgebiet. (BFS [2001])<br />

- Insgesamt weisen ca. 10% der Schweizer Böden Richtwertüberschreitungen gemäss VBBO<br />

auf. Bei landwirtschaftlichen Intensivkulturen sind es bis zu ca. 60% welche vorwiegend Überschreitungen<br />

des Cu-Richtwertes aufweisen.( BUWAL [2002]; BLW [2002])<br />

- Pro Jahr werden ca. 1600 t Pflanzenschutzmittel eingesetzt; zwei Drittel davon gelangen direkt<br />

auf den Boden (BUWAL [2002])<br />

- Auf ackerbaulich genutzten Böden kann in Abhängigkeit unterschiedlicher Faktoren wie Betriebstyp,<br />

Bewirtschaftung, Hofdüngeranfall beispielsweise Netto-Schwermetallakkumulationen<br />

von 0.6 - 17.8 g ha-1 yr-1 Cadmium oder 17.9 - 3360 g ha-1 yr-1 Zink erwartet werden.( A.<br />

Keller [2000])<br />

- Die Torfsackung infolge der bisherigen 50 bis 100 jährigen landwirtschaftlichen Nutzung kann<br />

im Kanton Zürich mit ca. 50 – 100 cm angenommen werden. Folgen davon sind häufig Vernässungen.<br />

(U. Hoins / Zürich (Kanton) Amt für Gewässerschutz <strong>und</strong> Wasserbau Fachstelle<br />

Bodenschutz [1996])<br />

Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />

- Bodendeposition<br />

- Verkehrs-, Infrastrukturbauten<br />

- Emissionen aus Feuerungen, Verkehr <strong>und</strong> Industrie (Bsp.: Tendenziell erhöhte Schadstoffbelastungen<br />

auf siedlungsnahen Landwirtschaftsflächen. Vgl. dazu: U.G. Gasser / M. Schenk<br />

[1996]<br />

- Landwirtschaftsbauten<br />

- Freizeitbauten (z.B. Golfanlagen)<br />

- Biotop- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />

- Hydrosphäre: Stoffeinträge <strong>und</strong> Veränderung des Wasserhaushaltes von Oberflächengewässern<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />

- Anthroposphäre: Schadstoffeinträge über Nahrungsmittelkette; mögliche Beeinträchtigung der<br />

Infrastruktur durch Erosionsprodukte oder Überschwemmung<br />

- Biosphäre: Diversität, Schadstoffeinträge<br />

räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />

- Grossflächige Trends können aufgr<strong>und</strong> der historischen Entwicklung der verwendeten Techniken<br />

<strong>und</strong> Hilfsstoffe abgeleitet werden (Bsp.: Verwendung von Kupfer im Weinbau)<br />

- Verhältnisse auf einzelnen Parzellen können räumlich <strong>und</strong> zeitlich stark variieren aufgr<strong>und</strong> sich<br />

ändernder Bewirtschaftungsformen. (Bsp.: Art der Bewirtschaftung erosionsgefährdeter Flächen;<br />

Art der verwendeten Maschinen <strong>und</strong> Zeitpunkt deren Einsatz im Hinblick auf Verdichtungen,<br />

etc.)<br />

Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />

- Im besten Fall keine Nutzungseinschränkung<br />

- Insbesondere bei stofflicher Belastung können je nach deren Grad Folgenutzung als Siedlungsgebiet,<br />

für landwirtschaftliche Produktion, für die Bodenablagerung oder zur Trinkwassergewinnung<br />

nicht ohne Einschränkungen resp. vorgängige Massnahmen erfolgen.<br />

280<br />

280


Wissen (Auswahl)<br />

Anhang<br />

- Notwendigkeiten bei der Bewirtschaftung erosionsgefährdeter Böden<br />

- Effekte von Nährstoffauswaschung resp. -abschwemmung auf Oberflächengewässer <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

- Mögliche physikalische Bodenveränderungen durch einzelne Bewirtschaftungsschritte (Bsp.:<br />

Bildung von Pflugsohle)<br />

- Abschätzung <strong>und</strong> räumliche Differenzierung zu erwartender Stoffflüsse <strong>und</strong> Stoffgehalte im<br />

Boden im Bezug auf einzelne Bewirtschaftungsschritte (Bsp.: Verhaltne der Makronährstoffe<br />

Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor, Eintrag von Schwermetallen durch Gülle, Schadstoffbelastung einzelner<br />

Nutzungen)<br />

Unklarheiten, Nichtwissen (Auswahl)<br />

- Regenerationsfähigkeit durch Landwirtschaft veränderter Böden<br />

- Entstehung <strong>und</strong> Ausmass von Verdichtungsschäden <strong>und</strong> deren Wirkung auf Stoffflüsse <strong>und</strong><br />

Lebensgemeinschaften<br />

- Stoffflüsse <strong>und</strong> Stoffgehalte sowie Verhalten von Stoffen in der Umwelt nur teilweise bekannt<br />

(Bsp.: Schadstoffverhältnisse im Gemüsebau, Verhalten von durch Gülle eingetragenen Tierarzneimitteln)<br />

Literatur<br />

Anhang<br />

BLW [2002]: Agrarbericht 2002<br />

BFS [2001]: Bodennutzung im Wandel, Arealstatistik Schweiz<br />

BFS [2002]: Bericht Umwelt 2002, Statistiken <strong>und</strong> Analysen<br />

BUWAL [2002]: Bericht Umwelt 2002, Teil Boden (im Internet verfügbar)<br />

Arbeitsgruppe Landwirtschaftlicher Bodenschutz Nordwestschweiz <strong>und</strong> LU [2005]: "Bodenverdichtung<br />

– der Unterboden macht dicht": Merkblatt der Kantone AG, BE, BL, LU <strong>und</strong> SO.<br />

A. Desaules / R. Dahinden [2000]: Nationales Boden-Beobachtungsnetz NABO: Veränderungen<br />

von Schadstoffgehalten nach 5 <strong>und</strong> 10 Jahren. Messperioden 1985-1991 <strong>und</strong> 1992-1997;<br />

Schriftenreihe Umwelt, SRU-320<br />

A. Keller [2000]: Assessment of uncertainty in modeling heavy metal balances of regional agro<br />

ecosystems<br />

U.G. Gasser / M. Schenk [1996]: Schadstoffbelastung in Siedlungsrandgebieten in St. Gallen,<br />

Untersuchung von SM, PAK <strong>und</strong> PCB in 30 Proben; Vergleich mit siedlungsfernen Gehalten<br />

<strong>und</strong> geogenen Hintergr<strong>und</strong>werten → erhöhte Gehalte in Siedlungsnähe<br />

R. Gsponer [1996]: Untersuchung <strong>und</strong> statistische Auswertung von Schwermetallbelastungen<br />

auf unterschiedlich landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

U. Hoins / Zürich (Kanton) Amt für Gewässerschutz <strong>und</strong> Wasserbau Fachstelle Bodenschutz<br />

[1996]: Untersuchung zu Nutzung organischer Böden (Moore) im Kt. Zürich<br />

T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersicht über Grössenordnung, Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> Trends der Überbauung in der Schweiz<br />

T. Mosimann [2003]: Erosionsgefährdung <strong>und</strong> Schutz der Böden durch die Bewirtschaftung,<br />

Monitoring 1992 – 2002<br />

K. Nowack et al. [1996]: Welche Landbewirtschaftung ist bodenverträglich?, WWF Schweiz, Zürich<br />

Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Deutschland B<strong>und</strong>esrepublik) [1985]: Umweltprobleme<br />

der Landwirtschaft<br />

281<br />

281


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

282<br />

282


6. Freizeit, Erholung<br />

Anhang<br />

Beschreibung<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb grossflächiger Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen. Im speziellen werden Golf- <strong>und</strong><br />

Wintersportanlagen betrachtet. Weitere Nutzungsarten wie z.B. Sportplätze, Motocrossbahnen<br />

oder temporäre Nutzungen wie z.B. Open-Air-Veranstaltungen, Messen oder Zirkusinstallationsplätze<br />

werden nicht genauer erläutert.<br />

Bodenbeeinflussende Tätigkeiten<br />

Golf:<br />

- Geländegestaltung: Bodenumlagerungen, ev. Zufuhr standortfremden Materials, Maschineneinsatz<br />

- Bewässerung <strong>und</strong>/oder Drainage, Erstellung der dazu notwendigen Leitungssysteme<br />

- spezifische Bepflanzung (Rasen) <strong>und</strong> Pflege<br />

- Einsatz von Hilfsstoffen (Düngung, ev. Pflanzenschutz)<br />

- ev. Erstellung von Biotopen<br />

Wintersport:<br />

- Bodenabtrag <strong>und</strong> Umlagerung infolge Planierung von Skipisten. Ev. Zufuhr standortfremden<br />

Materials.<br />

- ev. Rodungen<br />

- Kunstschneeerzeugung<br />

mögliche Effekte<br />

negativ:<br />

Golf:<br />

- Bodenprofilkürzung, Überschüttung, ev. lokal vollständiger Abtrag<br />

- Änderungen im Wasserhaushalt<br />

- Verdichtung<br />

- Stoffeinträge durch Rasenpflege (Düngung, Pflanzenschutzmittel) oder durch Zufuhr standortfremden<br />

Bodenmaterials<br />

- Einschränkung der Biodiversität (Primär Vegetation, Auswirkungen auf Edaphon)<br />

Wintersport:<br />

- Bodenprofilkürzung, Überschüttung, vollständiger Abtrag<br />

- Schädigung durch Betrieb bei schlechten Schneeverhältnissen<br />

- Erosion bei beeinträchtigter Pflanzendecke<br />

- ev. Fremdstoffeinträge bei Kunstschneeerzeugung<br />

- geringe Möglichkeiten für Regeneration aus klimatischen Gründen<br />

positiv:<br />

Golf:<br />

- Potenzial für Bodenverbesserung oder Bodensanierung<br />

- Biotopgestaltung<br />

Anhang<br />

283<br />

283


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

wichtigste beeinflusste Bodenparameter<br />

Bodentyp<br />

284<br />

Horizontmächtigkeiten<br />

Bodenart<br />

Skelett<br />

Humusgehalt<br />

Porenvolumen, -struktur<br />

Wasserhaushalt<br />

Dichte<br />

Golf:<br />

Legende:<br />

x = wahrscheinlich betroffen; ~ = möglicherweise betroffen; / = in der Regel nicht betroffen<br />

Beeinflussung von Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Bodenpotenzialen<br />

Empfindlichkeiten:<br />

- Verdichtung: Insbesondere während <strong>und</strong> nach Schüttung von Bodenmaterial hohe Empfindlichkeit<br />

→ Anforderungen an Ausführung notwendig<br />

- Erosion (insbes. Wintersport): Bei Schädigung der Pflanzendecke an steilen Lagen<br />

Regelungspotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale möglich, insbesondere bei quantitativen Bodenveränderungen.<br />

Lebensraumpotenziale:<br />

Beeinflussung sämtlicher Teilpotenziale wahrscheinlich<br />

Vorbelastung<br />

pH-Wert<br />

~ x ~ ~ x x x x x ~ / ~ / / ~ ~ x x ~ /<br />

Schwermetalle<br />

Organika<br />

Quantifizierung der Effekte<br />

Gemäss der Arealstatistik 1992/97 werden in der Schweiz r<strong>und</strong> 16'000 ha als Erholungs- <strong>und</strong><br />

Grünanlagen genutzt, neben Golfplätzen sind auch eine Vielzahl anderer Nutzungen wie<br />

Schrebergärten, Sportanlagen, Parks etc. mit eingeschlossen. Skigebiete hingegen sind nicht<br />

einbezogen.<br />

Golf:<br />

- Benötigte Fläche für 18-Loch Anlage durchschnittlich ca. 60 – 80 ha. Davon wird ca. 1/2 bis<br />

1/3 intensiv genutzt (Rasen, Bunker, Gebäude, Strassen) (BUWAL [1995]).<br />

- Beispiel Golfplatzbau „Wylihof“, Kt. Solothurn (R. Affolter / B. Feier [1994]):<br />

Gesamtfläche des Areals: 58 ha, davon als ökologische Ausgleichsflächen ausgestaltet: 20<br />

ha; als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden: 40 ha, (D.h. die intensiv genutzten Golfflächen<br />

wurden fast vollumfänglich als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen)<br />

Für das Projekt verschobenes Erdmaterial: 130'000 m3 , der überwiegende Teil der Geländemodellierung<br />

erfolgte durch Verlagerung von Oberbodenmaterial.<br />

- Beim Golfplatz „Waldkirch“ werden von gesamthaft 82 ha ca. 1/3 intensiv für den Golfbetrieb<br />

genutzt (M. Candrian / B. Friedli [2000])<br />

Wintersport:<br />

- ca. 8'000 ha für Pistenplanierung in der Schweiz umgestaltet (T. Mosimann / B. Mosimann-<br />

Baumgartner [1996])<br />

284<br />

Aufbau, Zusammensetzung,<br />

physikalische Eigenschaften<br />

chemische u. biologische<br />

Eigenschaften<br />

Salze<br />

Säurebildner<br />

Karbonatgehalt<br />

KAK<br />

biologische Aktivität<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Nicht-<br />

Bodenparameter<br />

Drainagen<br />

erosive Hanglänge


Zusammenwirken / Parallelen mit anderen Nutzungen<br />

Anhang<br />

- Landwirtschaft (Golf: Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen, Wintersport: parallele landwirtschaftliche<br />

Nutzung wegen saisonaler Nutzung möglich)<br />

- Infrastrukturbau<br />

- Rekultivierung<br />

-<br />

mögliche Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente<br />

- Hydrosphäre: ev. Verminderung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate, ev. Erhöhung des Oberflächenabfluss<br />

, ev. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffaustrag über Sickerwasser via Drainagen oder durch<br />

Oberflächenabfluss<br />

-<br />

räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Bezug<br />

- räumlich klar abgrenzbare Zonen unterschiedlicher Nutzung<br />

- Konkrete Beanspruchungen einzelner Flächen bei Erstellung der Anlage ev. aus Projektdokumentation<br />

rekonstruierbar<br />

- zeitliche Variabilität beanspruchter Flächen z.T. durch Nachfrage, Modetrends bestimmt<br />

- ev. qualitative Koppelung zur zeitlichen Änderung der jeweils geltenden Regelungen, Gebräuchlichkeiten,<br />

dem jeweiligem Stand der Technik<br />

-<br />

Möglichkeiten für Folgenutzungen<br />

Golf:<br />

- Intensiv genutzte Fläche ist je nach Intensität der Eingriffe nur eingeschränkt wieder landwirtschaftlich<br />

nutzbar.<br />

- Fruchtfolgeflächen sollen nur in Ausnahmefällen innerhalb von Golfanlagen ausgeschieden<br />

werden <strong>und</strong> müssen den an sie gestellten Anforderung genügen (BUWAL [1995]).<br />

- Bauliche Folgenutzung möglich<br />

-<br />

Wissen<br />

- Art <strong>und</strong> Umfang der Eingriffe sowie Massnahmen zur möglichst bodenschonenden Umsetzung<br />

Unklarheiten, Nichtwissen<br />

- Pedologische Beschreibung von Zustand <strong>und</strong> Entwicklung umgestalteter Flächen<br />

- Umfang der beeinträchtigten Fläche (CH, Kantone, Trends)<br />

- Eignung zur landwirtschaftlichen Umnutzung, Aufwand für allenfalls dafür notwendige Massnahmen<br />

(Problemkreis Fruchtfolgeflächen auf Golfplätzen)<br />

- Auswirkungen der Rasenbepflanzung auf Lebensgemeinschaften im Boden<br />

- Regenerationsfähigkeit veränderter Flächen (insbesondere bei Wintersport, in höheren Lagen)<br />

Literatur<br />

Anhang<br />

R. Affolter / B. Feier [1994]: Bodenschutz beim Golfplatzbau, Amt für Umweltschutz, Kanton Solothurn,<br />

Abt. Bodenschutz.<br />

285<br />

285


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Bodenschutzfachstellen der Kantone / Geotechnisches Institut AG [2003]: Bodenschutz beim<br />

Bau von Golfanlagen, Merkblatt zu Problematik <strong>und</strong> guter fachlicher Praxis bei Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Golfanlagen<br />

BUWAL [1995]: Golf; Raumplanung-Landschaft-Umwelt, B<strong>und</strong>esamt für Umwelt Wald <strong>und</strong><br />

Landschaft (BUWAL), Bern.<br />

M. Candrian / B. Friedli [2000]: Golfplatz Waldkirch: UVP-Vorhaben mit breiter Akzeptanz. Umweltschutz<br />

St. Gallen 1.2000<br />

P. Knecht [2000]: Golfplätze im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Umweltpraxis 25,<br />

45-50.<br />

T. Mosimann / B. Mosimann-Baumgartner [1996]: Übersichtsmässige Beschreibung des Einflussfaktors<br />

Wintersport<br />

U. Pröbstl / B. Förster [1996]: Ökologische Überprüfung <strong>und</strong> Bewertung von Skigebieten mit<br />

Hilfe geographischer Informationssysteme.<br />

Pusch / BGS [2000b]: Generelle Beschreibung der Problempunkte; Vorschläge für Vermeidung,<br />

Minderung von Schäden<br />

286<br />

286


Anhang<br />

Anhang<br />

287<br />

287


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

288<br />

288


Aktuelle Raumnutzungen<br />

Anhang<br />

Anhang 3a:<br />

Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />

Aktuelle Nutzungen – künftige Nutzungsmöglichkeiten<br />

Gegenseitige Beeinflussung<br />

verschiedener Raumnutzungen<br />

AUSWIRKUNGEN DER AKTUELLEN NUTZUNG<br />

AUF KÜNFTIGE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

Hochbauten<br />

Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />

Plätze, Zufahrten<br />

Garten<br />

andere Grünflächen<br />

Meteorwasserversickerung<br />

Hochbauten + + - - ~ + + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + + - -<br />

Tiefbauten mit Bodenbedeckung *) + + + + - + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + + ~<br />

Besiedelung<br />

Plätze, Zufahrten<br />

(Wohnungs-, Gewerbe-<br />

& Industriebau) Garten<br />

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~<br />

andere Grünflächen + + + ~ ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + + ~ + ~<br />

Meteorw asserversickerung + + + ~ ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + + + + ~<br />

Industrie, Gewerbe<br />

Produktion<br />

Lagerung, Verladung<br />

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Strassenverkehr + + + - - ~ + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + + - -<br />

Infrastruktur Schienenverkehr + + + - - ~ + + + + - - - + + ~ ~ + - + ~ + + ~ - -<br />

Leitungsbau + + + + + + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + + +<br />

Ackerbau + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Landwirtschaft Grünland, Weide + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Reb-, Obstbau + + + ~ + ~ + + + + + ~ + + + + + + + + ~ + + ~ + +<br />

Militär<br />

Schiessstände<br />

Übungsareale<br />

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~<br />

Sport (Golf, Fussball, ...) + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + ~ + ~ + + + + +<br />

Freizeit, Erholung Naherholung (Grünanlagen, Parcours) + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />

Events + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />

Wald Standort Wald + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Kies, Sand, Ton, …<br />

Trinkw asser<br />

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~<br />

+<br />

Deponiebauw erke *) + + + ~ + - + + + + + ~ ~ ~ + + ~ + + ~ + ~ + + + +<br />

Ablagerungs- &<br />

Entsorgungsraum<br />

Abfall als Hilfsstoff + + + ~ + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + ~ + ~ + +<br />

Bodendeposition, Landschaftsbau + + + + + ~ + + + + + ~ ~ ~ + + + + + + + + + + + +<br />

Ökologische Flächen<br />

Biotope<br />

Ausgleichsflächen<br />

+<br />

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+<br />

*) Folgenutzung bei bestehendem Bauw erk<br />

Besiedelung<br />

(Wohnungs-,<br />

Gewerbe- &<br />

Industriebau)<br />

Produktion<br />

Industrie, Gewerbe<br />

Lagerung, Verladung<br />

Strassenverkehr (Bau)<br />

Infrastruktur<br />

Schienenverkehr<br />

Folgende Raumnutzungen<br />

Leitungsbau<br />

Ackerbau<br />

Landwirtschaft<br />

Grünland, Weide<br />

Reb-, Obstbau<br />

Schiessstände<br />

Militär<br />

Übungsareale<br />

-<br />

~<br />

+<br />

Sport (Golf, Fussball, ...)<br />

Freizeit, Erholung<br />

Naherholung (Grünanlagen, Parcours)<br />

Events<br />

Wald<br />

Standort Wald<br />

Kies, Sand, Ton, …<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Anhang<br />

Trinkwasser<br />

Deponiebauwerke<br />

Ablagerungs- &<br />

Entsorgungsraum<br />

Abfall als Hilfsstoff<br />

289<br />

Bodendeposition, Landschaftsbau<br />

Biotope<br />

Ausgleichsflächen<br />

Folgenutzung:<br />

nicht oder nur mit grösserem<br />

technischen Aufwand möglich<br />

(z.B. durch Rekultivie-rung, ev.<br />

nach vorgängiger Sanierung)<br />

Einschränkung möglich bis<br />

wahrscheinlich<br />

wahrscheinlich gut möglich<br />

289<br />

Ökologische Flächen


1. Raumnutzungen: Schadstoffeintrag<br />

Anhang<br />

Anhang 3b:<br />

Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Raumnutzungen<br />

Mobilisierung / Verlagerung von Schadstoffen<br />

Gegenseitige Beeinflussung<br />

verschiedener Raumnutzungen<br />

MÖGLICHKEITEN DER<br />

NUTZUNGSBEDINGTEN<br />

MOBILISIERUNG / VERLAGERUNG<br />

VON SCHADSTOFFEN<br />

NACH DEREN EINTRAG<br />

Hochbauten<br />

Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />

Besiedelung<br />

(Wohnungs-,<br />

Gewerbe- &<br />

Industriebau)<br />

Plätze, Zufahrten<br />

Garten<br />

andere Grünflächen<br />

Meteorwasserversickerung<br />

Produktion<br />

Industrie, Gewerbe<br />

Lagerung, Verladung<br />

Strassenverkehr (Bau)<br />

Strassenverkehr (Betrieb)<br />

Schienenverkehr (Bau)<br />

2. Nutzung: Mobilisierung / Verlagerung<br />

Schienenverkehr (Betrieb)<br />

Flugverkehr (Betrieb)<br />

Leitungsbau<br />

Grünland, Weide<br />

Reb-, Obstbau<br />

Schiessstände<br />

Übungsareale<br />

Sport (Golf, Fussball, ...)<br />

Naherholung (Grünanlagen,<br />

P )<br />

Events<br />

Standort Wald<br />

Bewirtschaftung<br />

Kies, Sand, Ton, …<br />

Trinkwasser<br />

Deponiebauwerke<br />

Abfall als Hilfsstoff<br />

Bodendeposition, Landschaftsbau<br />

Hochbauten<br />

? ? ? ?<br />

Tiefbauten mit Bodenbedeckung<br />

? ? ? ?<br />

Besiedelung<br />

Plätze, Zufahrten<br />

(Wohnungs-, Gewerbe-<br />

& Industriebau) Garten<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

andere Grünflächen<br />

? ? ? ?<br />

Meteorwasserversickerung ? ? ? ?<br />

Industrie, Gewerbe<br />

Produktion<br />

Lagerung, Verladung<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Strassenverkehr (Bau)<br />

? ? ? ?<br />

Strassenverkehr (Betrieb)<br />

? ? ?<br />

?<br />

Infrastruktur<br />

Schienenverkehr (Bau)<br />

Schienenverkehr (Betrieb)<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

? ?<br />

?<br />

?<br />

Flugverkehr (Betrieb)<br />

Leitungsbau<br />

? ? ?<br />

?<br />

Ackerbau<br />

? ? ? ?<br />

Landwirtschaft Grünland, Weide<br />

? ? ? ?<br />

Reb-, Obstbau ? ? ? ?<br />

Militär<br />

Schiessstände<br />

Übungsareale<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Sport (Golf, Fussball, ...)<br />

? ? ? ?<br />

Freizeit, Erholung Naherholung (Grünanlagen, Parcours)<br />

? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />

Events ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />

Wald<br />

Standort Wald<br />

Bewirtschaftung ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Kies, Sand, Ton, …<br />

Trinkwasser<br />

Ablagerungs- &<br />

Entsorgungsraum<br />

Deponiebauwerke<br />

Abfall als Hilfsstoff<br />

Bodendeposition, Landschaftsbau<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Ökologische Flächen<br />

Biotope<br />

Ausgleichsflächen<br />

Infrastruktur<br />

1. Nutzung: Schadstoffeinträge 2. Nutzung: Mobilisierung / Verlagerung durch:<br />

Ackerbau<br />

Landwirtschaft<br />

291<br />

Biotope<br />

Ausgleichsflächen<br />

Direkteintrag Versauerung<br />

Fernwirkung auf Nachbarschaft erhöhter Wasserfluss (Bewässerung, Versickerung)<br />

Fernwirkung <strong>und</strong> Direkteintrag Umlagerung<br />

Erosion<br />

?<br />

Effekt unsicher<br />

Militär<br />

Freizeit, Erholung<br />

Wald<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Anhang<br />

Ablagerungs- &<br />

Entsorgungsraum<br />

291<br />

Ökologische Flächen


Anhang<br />

Anhang 4:<br />

Zusammenstellung der Daten des fiktiven Beispiels<br />

Raumaufteilung <strong>und</strong> Flächennummerierung:<br />

DATEN GESAMTFLÄCHE<br />

Fläche_Nr.<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

2_Reg_Wa<br />

1 3 4 3 3.3 5 5 3 4.3 2 1 0 1.0 1536.53 4.1%<br />

2 2 2 5 3.0 3 2 5 3.3 1 0 0 0.3 1124.11 3.0%<br />

3 3 3 3 3.0 3 3 4 3.3 0 0 1 0.3 1127.52 3.0%<br />

4 4 2 2 2.7 3 2 1 2.0 -1 0 -1 -0.7 3985.26 10.7%<br />

5.1 2 3 3 2.7 1 2 1 1.3 -1 -1 -2 -1.3 1751.01 4.7%<br />

5.2 2 3 3 2.7 1 2 4 2.3 -1 -1 1 -0.3 1611.18 4.3%<br />

6 1 1 3 1.7 1 1 3 1.7 0 0 0 0.0 1696.53 4.6%<br />

7 2 2 1 1.7 1 2 1 1.3 -1 0 0 -0.3 6416.13 17.3%<br />

8.1 4 4 2 3.3 4 4 1 3.0 0 0 -1 -0.3 700.50 1.9%<br />

8.2 4 4 2 3.3 2 3 2 2.3 -2 -1 0 -1.0 1777.77 4.8%<br />

9 3 3 5 3.7 3 3 3 3.0 0 0 -2 -0.7 2138.51 5.8%<br />

10.1 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1031.39 2.8%<br />

10.2 5 3 5 4.3 4 3 4 3.7 -1 0 -1 -0.7 1124.67 3.0%<br />

10.3 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1205.41 3.2%<br />

11 3 3 5 3.7 3 2 4 3.0 0 -1 -1 -0.7 2793.57 7.5%<br />

12 3 5 3 3.7 3 3 4 3.3 0 -2 1 -0.3 754.77 2.0%<br />

13 3 2 5 3.3 3 2 4 3.0 0 0 -1 -0.3 1018.99 2.7%<br />

14.1 4 3 4 3.7 4 2 3 3.0 0 -1 -1 -0.7 2953.11 8.0%<br />

14.2 4 3 4 3.7 3 3 2 2.7 -1 0 -2 -1.0 2391.79 6.4%<br />

Auswertung nach Flächenanteilen<br />

Kriterium<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

2_Ges_Pot<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Änd_Reg_Wa<br />

Änd_GesPot<br />

Pot_2_Fläche<br />

Flächen-%<br />

Summe: 37138.7 100%<br />

1 4.6% 4.6% 17.3% 0.0% 30.9% 4.6% 34.6% 22.0% 4.1% 0.0% 0.0% 0.0% 2<br />

2 29.4% 33.8% 17.4% 21.8% 4.8% 58.3% 11.2% 24.4% 3.0% 4.1% 9.4% 4.1% 1<br />

3 25.2% 48.8% 22.8% 39.4% 47.3% 31.1% 28.4% 46.4% 35.5% 64.5% 33.8% 38.9% 0<br />

4 31.8% 10.8% 14.4% 38.8% 12.9% 1.9% 22.7% 7.2% 46.5% 29.3% 33.9% 57.0% -1<br />

5 9.1% 2.0% 28.1% 0.0% 4.1% 4.1% 3.0% 0.0% 10.8% 2.0% 22.9% 0.0% -2<br />

Summe: 100% 100% 100% 100% 100% 100.0% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

2_Reg_Wa<br />

2_Ges_Pot<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Änd_Reg_Wa<br />

Änd_GesPot<br />

Anhang<br />

Kriterium<br />

293<br />

293


Anhang<br />

Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Gewichtete Potenziale (Potenzial x Teilfläche/Gesamtfläche)<br />

Fläche_Nr<br />

294<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

1 0.12 0.17 0.12 0.14 0.21 0.21 0.12 0.18 0.08 0.04 0.00 0.04<br />

2 0.06 0.06 0.15 0.09 0.09 0.06 0.15 0.10 0.03 0.00 0.00 0.01<br />

3 0.09 0.09 0.09 0.09 0.09 0.09 0.12 0.10 0.00 0.00 0.03 0.01<br />

4 0.43 0.21 0.21 0.29 0.32 0.21 0.11 0.21 -0.11 0.00 -0.11 -0.07<br />

5.1 0.09 0.14 0.14 0.13 0.05 0.09 0.05 0.06 -0.05 -0.05 -0.09 -0.06<br />

5.2 0.09 0.13 0.13 0.12 0.04 0.09 0.17 0.10 -0.04 -0.04 0.04 -0.01<br />

6 0.05 0.05 0.14 0.08 0.05 0.05 0.14 0.08 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

7 0.35 0.35 0.17 0.29 0.17 0.35 0.17 0.23 -0.17 0.00 0.00 -0.06<br />

8.1 0.08 0.08 0.04 0.06 0.08 0.08 0.02 0.06 0.00 0.00 -0.02 -0.01<br />

8.2 0.19 0.19 0.10 0.16 0.10 0.14 0.10 0.11 -0.10 -0.05 0.00 -0.05<br />

9 0.17 0.17 0.29 0.21 0.17 0.17 0.17 0.17 0.00 0.00 -0.12 -0.04<br />

10.1 0.14 0.08 0.14 0.12 0.08 0.08 0.08 0.08 -0.06 0.00 -0.06 -0.04<br />

10.2 0.15 0.09 0.15 0.13 0.12 0.09 0.12 0.11 -0.03 0.00 -0.03 -0.02<br />

10.3 0.16 0.10 0.16 0.14 0.10 0.10 0.10 0.10 -0.06 0.00 -0.06 -0.04<br />

11 0.23 0.23 0.38 0.28 0.23 0.15 0.30 0.23 0.00 -0.08 -0.08 -0.05<br />

12 0.06 0.10 0.06 0.07 0.06 0.06 0.08 0.07 0.00 -0.04 0.02 -0.01<br />

13 0.08 0.05 0.14 0.09 0.08 0.05 0.11 0.08 0.00 0.00 -0.03 -0.01<br />

14.1 0.32 0.24 0.32 0.29 0.32 0.16 0.24 0.24 0.00 -0.08 -0.08 -0.05<br />

14.2 0.26 0.19 0.26 0.24 0.19 0.19 0.13 0.17 -0.06 0.00 -0.13 -0.06<br />

Summe 3.11 2.72 3.19 3.01 2.55 2.43 2.48 2.49 -0.57 -0.29 -0.70 -0.52<br />

294<br />

2_Reg_Wa<br />

2_Ges_Pot<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Änd_Reg_Wa<br />

Änd_GesPot


DATEN 'NÄHERES EINZUGSGEBIET VON GEWÄSSERN'<br />

Fläche_Nr<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

2_Reg_Wa<br />

Anhang<br />

2 2 2 5 3.0 3 2 5 3.3 1 0 0 0.3 431.42 2.2%<br />

3 3 3 3 3.0 3 3 4 3.3 0 0 1 0.3 1'018.99 5.2%<br />

4 4 2 2 2.7 3 2 1 2.0 -1 0 -1 -0.7 580.63 3.0%<br />

5.2 2 3 3 2.7 1 2 4 2.3 -1 -1 1 -0.3 1'900.46 9.7%<br />

6 1 1 3 1.7 1 1 3 1.7 0 0 0 0.0 762.18 3.9%<br />

7 2 2 1 1.7 1 2 1 1.3 -1 0 0 -0.3 976.48 5.0%<br />

8.1 4 4 2 3.3 4 4 1 3.0 0 0 -1 -0.3 1'205.41 6.2%<br />

8.2 4 4 2 3.3 2 3 2 2.3 -2 -1 0 -1.0 63.61 0.3%<br />

9 3 3 5 3.7 3 3 3 3.0 0 0 -2 -0.7 1'031.39 5.3%<br />

10.1 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 1'826.49 9.4%<br />

10.2 5 3 5 4.3 4 3 4 3.7 -1 0 -1 -0.7 1'770.91 9.1%<br />

10.3 5 3 5 4.3 3 3 3 3.0 -2 0 -2 -1.3 700.50 3.6%<br />

11 3 3 5 3.7 3 2 4 3.0 0 -1 -1 -0.7 863.86 4.4%<br />

12 3 5 3 3.7 3 3 4 3.3 0 -2 1 -0.3 3'100.49 15.9%<br />

13 3 2 5 3.3 3 2 4 3.0 0 0 -1 -0.3 1'720.48 8.8%<br />

14.1 4 3 4 3.7 4 2 3 3.0 0 -1 -1 -0.7 1'509.85 7.7%<br />

14.2 4 3 4 3.7 3 3 2 2.7 -1 0 -2 -1.0 60.59 0.3%<br />

Auswertung nach Flächenanteilen<br />

Kriterium<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

2_Reg_Wa<br />

2_Ges_Pot<br />

2_Ges_Pot<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Änd_Reg_Wa<br />

Änd_GesPot<br />

Fläche_GW<br />

295<br />

Flächen-%<br />

Summe: ####### 100.0%<br />

1 7.7% 7.7% 15.9% 0.0% 23.9% 7.7% 28.3% 15.9% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 2<br />

2 16.5% 30.2% 21.5% 23.6% 9.1% 43.3% 13.0% 25.9% 0.3% 0.0% 6.9% 0.0% 1<br />

3 30.9% 47.2% 14.7% 31.8% 55.4% 45.4% 31.5% 53.2% 45.2% 75.7% 33.0% 39.7% 0<br />

4 28.3% 12.7% 6.9% 44.6% 11.6% 3.6% 26.9% 5.0% 33.9% 22.1% 35.3% 60.3% -1<br />

5 16.5% 2.2% 41.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.3% 0.0% 20.5% 2.2% 24.7% 0.0% -2<br />

Summe 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0%<br />

Gewichtete Potenziale (Potenzial x Teilfläche/Gesamtfläche)<br />

Fläche_Nr<br />

1_Reg_SM<br />

1_Reg_Nähr<br />

1_Reg_Wa<br />

1_Ges_Pot<br />

2_Reg_SM<br />

2_Reg_Nähr<br />

2_Reg_Wa<br />

2_Ges_Pot<br />

Änd_Reg_SM<br />

Änd_Reg_Wa<br />

Änd_Reg_Nähr<br />

Anhang<br />

2 0.01 0.01 0.02 0.01 0.01 0.01 0.02 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

3 0.13 0.13 0.13 0.13 0.13 0.13 0.18 0.15 0.00 0.00 0.04 0.01<br />

4 0.35 0.18 0.18 0.23 0.26 0.18 0.09 0.18 -0.09 0.00 -0.09 -0.06<br />

5.2 0.01 0.01 0.01 0.01 0.00 0.01 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

6 0.08 0.08 0.23 0.13 0.08 0.08 0.23 0.13 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

7 0.32 0.32 0.16 0.26 0.16 0.32 0.16 0.21 -0.16 0.00 0.00 -0.05<br />

8.1 0.14 0.14 0.07 0.12 0.14 0.14 0.04 0.11 0.00 0.00 -0.04 -0.01<br />

8.2 0.36 0.36 0.18 0.30 0.18 0.27 0.18 0.21 -0.18 -0.09 0.00 -0.09<br />

9 0.28 0.28 0.47 0.34 0.28 0.28 0.28 0.28 0.00 0.00 -0.19 -0.06<br />

10.1 0.26 0.16 0.26 0.23 0.16 0.16 0.16 0.16 -0.11 0.00 -0.11 -0.07<br />

10.2 0.25 0.15 0.25 0.22 0.20 0.15 0.20 0.18 -0.05 0.00 -0.05 -0.03<br />

10.3 0.31 0.19 0.31 0.27 0.19 0.19 0.19 0.19 -0.12 0.00 -0.12 -0.08<br />

11 0.29 0.29 0.49 0.36 0.29 0.19 0.39 0.29 0.00 -0.10 -0.10 -0.06<br />

12 0.07 0.11 0.07 0.08 0.07 0.07 0.09 0.07 0.00 -0.04 0.02 -0.01<br />

13 0.16 0.10 0.26 0.17 0.16 0.10 0.21 0.16 0.00 0.00 -0.05 -0.02<br />

14.1 0.12 0.09 0.12 0.11 0.12 0.06 0.09 0.09 0.00 -0.03 -0.03 -0.02<br />

14.2 0.16 0.12 0.16 0.14 0.12 0.12 0.08 0.10 -0.04 0.00 -0.08 -0.04<br />

Summe 3.29 2.71 3.36 3.12 2.55 2.45 2.58 2.53 -0.75 -0.27 -0.78 ####<br />

Änd_GesPot<br />

Änd_Reg_Wa<br />

295<br />

Kriterium<br />

Änd_GesPot


Anhang<br />

Anhang 5:<br />

Das Konzept <strong>„Ressourcenplan</strong> <strong>Boden“</strong><br />

aus der Sicht von kantonalen Bodenschutz-Fachstellen<br />

Im Frühsommer 2005 haben wir einen Entwurf dieses Berichtes zusammen mit einem<br />

kurzen Fragebogen den deutschsprachigen kantonalen Fachstellen zugestellt, mit der<br />

Bitte, uns ihre Ansicht dazu mitzuteilen. Es wurde den Fachstellen überlassen, ob sie<br />

auch die kantonalen Raumplanungsämter einbeziehen wollten. Zwei Kantone haben<br />

davon Gebrauch gemacht.<br />

Vier Kantone haben sehr ausführlich <strong>und</strong> konstruktiv Stellung genommen. Vier weitere<br />

hatten uns eine ebensolche Absicht mitgeteilt, sahen sich zum Schluss aber personell<br />

nicht in der Lage, das Konzept mit der genügenden Tiefe zu prüfen. Sie haben konsequenterweise<br />

auch auf die Beantwortung des Fragebogens verzichtet, unsere Initiative<br />

aber begrüsst, das Thema als sehr wichtig benannt <strong>und</strong> ein entsprechendes Interesse<br />

an der Fertigstellung des Werks bek<strong>und</strong>et. Zwei weitere Kantone haben sich auf die<br />

Beantwortung des Fragebogens beschränkt. Ein Kanton hat uns anstelle einer Stellungnahme<br />

eingeladen, zum Thema einen Vortrag im erweiterten Kreis, mit anschliessender<br />

Diskussion, zu halten.<br />

Die Ergebnisse der Konsultation können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

• Die Notwendigkeit <strong>und</strong> der Nutzen eines räumlich differenzierten Umgangs mit dem<br />

Boden werden von den kantonalen Bodenschutzfachstellen als sehr gross oder<br />

gross eingeschätzt. Wichtig sei insbesondere der frühzeitige Einbezug der Bodenschutzanliegen<br />

in die Planung. Raumorientierte Bodenschutzkonzepte seinen deshalb<br />

dringend notwendig.<br />

• Stark wurde betont, dass die Bodenkartierung immer noch die besseren Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

liefert als jede Modellierung irgendwelcher Art. Ohne genaue Kenntnis<br />

des Bodens könnten auch über die Bodenpotenziale nur ungenügend genauen<br />

Aussagen gewonnen werden. Die Datengr<strong>und</strong>lagen seien deshalb in zahlreichen<br />

Kantonen klar ergänzungsbedürftig. Es wurde auch die Frage gestellt, ob der Einfluss<br />

der Bodennutzung auf das Bodenpotenzial wissenschaftlich genügend abgesichert<br />

sei, um mit Computermodellen arbeiten zu können.<br />

• Je nach Datenlage <strong>und</strong> administrativen Voraussetzungen ist der Horizont für die<br />

Realisierung des Ressourcenplans in den Kantonen unterschiedlich weit zu setzen.<br />

Im Allgemeinen muss mit einer eher langfristigen bis langfristigen Perspektive gerechnet<br />

werden. Die Defizite werden aber nicht als unüberwindbar eingeschätzt.<br />

Einzelne Teile könnten bereits mit den vorhandenen Daten teilweise schon sehr<br />

kurzfristig umgesetzt werden.<br />

• Voraussetzungen <strong>und</strong> Motivation zur praktischen Umsetzung des Konzeptes werden<br />

durchweg als zurzeit eher oder klar ungünstig beurteilt. Massgeblich dafür<br />

seien die derzeitigen politischen Umstände, der Finanzbedarf <strong>und</strong> der ungebrochen<br />

weiter zunehmende Druck auf den Boden. Eine grosse Herausforderung liege in<br />

der grossen Zahl involvierter Amtsstellen. Die Aufgaben müssten klar verteilt werden.<br />

• Die Umsetzung eines Ressourcenplans Boden erfordere wegen der uneinheitlichen<br />

Ausgangslage in den Ämtern einen erhöhten Koordinationsaufwand. Es sei nun<br />

wichtig, die Diskussion über den Ressourcenplan Boden nicht abbrechen zu lassen.<br />

Das Konzept müsse in fachlicher Hinsicht noch praxistauglich gemacht werden.<br />

Es gäbe aber genug Ansätze für eine schrittweise Umsetzung oder zumindest<br />

teilweise Anwendung im Sinne des Ressourcenschutzes.<br />

297<br />

297


Ressourcenplan Boden BAFU 2006<br />

Anhang<br />

298<br />

• Vom Bericht selbst wurde seine Informationsfülle hervorgehoben. Es sei nicht leicht<br />

<strong>und</strong> auch sehr Zeit beanspruchend, sich da durchzuarbeiten. Dennoch wurde dieser<br />

Umstand kaum kritisiert. Verschiedentlich wurde die Ausführlichkeit als eine<br />

Stärke des Berichts empf<strong>und</strong>en. Das verleihe ihm den Charakter eines Nachschlagewerks.<br />

Hingegen hätten sich manche eine knappere Kurzfassung gewünscht.<br />

Eine deutlich anders akzentuierte Stellungnahme hat uns demgegenüber aus einem<br />

kantonalen Planungsamt erreicht. Danach sollen<br />

• die Notwendigkeit <strong>und</strong> der Nutzen eines räumlich differenzierten <strong>und</strong> planerischen<br />

Umgangs mit Boden „klein“ sein. Stattdessen sei eine gesellschaftliche Diskussion<br />

über den Stellenwert des Bodenschutzes innerhalb des Nachhaltigkeitsdreiecks in<br />

Gang zu bringen.<br />

• Das vorliegende Konzept sei auch auf Teilflächen nicht realisierbar <strong>und</strong> die Defizite<br />

an Basiswissen <strong>und</strong> Daten seien auch langfristig nicht zu überwinden. Dementsprechend<br />

können auch nur Teile des Ressourcenplans wenn überhaupt, dann erst<br />

langfristig in die Koordinations- <strong>und</strong> Planungsprozesse integriert werden.<br />

• Das Konzept stelle zu hohe Ansprüche um praktisch relevant zu werden, der personelle<br />

<strong>und</strong> finanzielle Aufwand stehe einer Umsetzung entgegen. Statt eines Ressourcenplans<br />

solle eine einfache Methode vorgeschlagen <strong>und</strong> im Rahmen eines<br />

Pilotprojekts getestet werden, damit man daran den finanziellen <strong>und</strong> personellen<br />

Aufwand aufzeigen könne.<br />

Kommentar:<br />

Die Rückmeldungen haben uns bewogen, den dritten Teil des Berichts sowie den Abschnitt<br />

über die Datengr<strong>und</strong>lagen stärker zu überarbeiten. Die Schlussfolgerungen wurden<br />

in dem Sinne ausgeweitet, als darin nun auch skizziert wird, wie die Integration in<br />

die Planung stufengerecht operationabel gemacht werden könnte. Dem wiederholt geäusserten<br />

Wunsch, die Kurzfassung knapper zu halten, konnte dagegen nicht entsprochen<br />

werden, weil eine inhaltliche Reduktion dem Charakter des Berichts als Gr<strong>und</strong>lagenstudie<br />

widersprochen hätte. Was in der Kurzfassung unerwähnt bleiben sollte,<br />

dürfte von den Amtsstellen unterschiedlich beurteilt werden. Unseres Erachtens ist es<br />

zweckmässiger, allfällige anwendungsorientierte oder für die breite Öffentlichkeit gedachte<br />

Kurzinformationen getrennt von diesem Bericht zu erarbeiten.<br />

Die in der zuletzt zitierten Meinungsäusserung zum Ausdruck kommende unterschiedliche<br />

Wahrnehmung eines Planungsamtes weist auf eine gr<strong>und</strong>sätzliche Schwierigkeit<br />

des planerischen Ressourcenschutzes hin: Obschon als gesetzgeberischer Auftrag im<br />

RPG formuliert <strong>und</strong> in den neueren kantonalen Richtplänen verankert, kann die Integration<br />

der Anliegen des Bodenschutzes in die Planungspraxis nicht als gegeben vorausgesetzt<br />

werden. Auch wer dahin tendiert, die komplexen Systemzusammenhänge<br />

über einen einfachen Leisten zu schlagen, will erst von der Notwendigkeit des qualitativen<br />

Bodenschutzes überzeugt werden. Wie auch einzelne Bodenschutzfachstellen<br />

monierten, fehlt es dem planerisch geschulten Fachpersonal vielfach am Bewusstsein,<br />

welche wichtigen lebenserhaltenden Leistungen Bodenökosysteme erbringen. Das<br />

Verständnis für die langfristig hohe (auch volkswirtschaftlich hohe) Bedeutung eines<br />

Ressourcenverlusts sowie das Erkennen der damit verb<strong>und</strong>enen Risiken muss deshalb<br />

über den engeren Kreis der Fachpersonen hinaus getragen werden. Gerade das aber,<br />

nämlich die allgemeintaugliche, planungsgerechte Aufarbeitung bodenschützerischer<br />

Inhalte, ist Teil der Zielsetzung, die mit dem Ressourcenplan Boden verfolgt wird. In<br />

diesem Sinne fühlen wir uns auch durch diese Stellungnahme bestärkt.<br />

Die Ankündigung des Berichts hat als unmittelbare Reaktion die Bildung einer Arbeitsgruppe<br />

innerhalb der Bodenk<strong>und</strong>lichen Gesellschaft der Schweiz zur Folge gehabt. Sie<br />

nimmt sich dem Thema „Bodeninformation für die Planung – Ressourcenschutz als<br />

Planungsgegenstand“ an.<br />

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