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FOKUS INTERVIEW<br />
RAUMPLANUNG<br />
DER STABILI<br />
SIERUNGS<br />
MECHANISMUS<br />
IST EIN FEIGEN<br />
BLATT.<br />
überprüfen, um sie gegebenenfalls nicht anzuwenden.<br />
Heute sind sie durch Art. 190 BV unbesehen<br />
der Verfassungsmässigkeit zur Anwendung verpflichtet.<br />
Vorstösse in dieser Richtung gibt es immer<br />
wieder. Sie sind bisher aber gescheitert.<br />
Mit Blick auf die gesamte Revision ergeben<br />
sich verschiedene Problemkreise. So greift<br />
unter anderem die angestrebte Innenverdichtung<br />
nicht. Was sind die Ursachen?<br />
Die Stossrichtung ist grundsätzlich richtig, aber es<br />
ist ein Irrglaube anzunehmen, dass ein Planungsziel<br />
allein ausreicht, Bewegung in die Sache zu<br />
bringen. Diesbezüglich sind die Erwartungen an<br />
schnelle Erfolge viel zu hoch. Vielmehr handelt es<br />
sich um ein Generationenprojekt, das die Partizipation<br />
aller Betroffenen erfordert. Die Zustimmung<br />
des Stimmvolks zu RPG1 war zwar 2013 mit 62%<br />
beachtlich. Niemand wollte aber wahrhaben, dass<br />
es ihn und sie auch persönlich betreffen könnte.<br />
Ist die Mehrwertabschöpfung bei der Innenverdichtung<br />
nicht ein zusätzliches Hindernis?<br />
Es ist schwer zu sagen, ob die Mehrwertabschöpfung<br />
ein bremsender oder fördernder Faktor ist.<br />
Die Kantone waren bereits seit 1980 verpflichtet,<br />
eine sinnvolle Mehrwertabschöpfung einzuführen.<br />
Bis auf zwei Kantone haben dies aber alle ignoriert.<br />
Mit RPG1 wurden die übrigen nun dazu gezwungen.<br />
Jetzt befinden sich Gesetzgeber, Kantone<br />
und Bundesgericht in einem Abnützungskampf<br />
um Detailfragen. Es existieren exorbitant komplizierte<br />
Ausführungsregeln wie beispielsweise im<br />
Kanton Zürich, die zu bürokratischen Exzessen<br />
führen. Tatsache ist, dass kaum Geld im Topf aus<br />
Mehrwertabschöpfungen liegt, das beispielsweise<br />
für Rückzonungsentschädigungen genutzt werden<br />
könnte.<br />
Ein zweiter Themenkreis sind die erwähnten<br />
Rückzonungen oder sogenannte Nichteinzonungen.<br />
Sie haben diese mehrfach als<br />
Konstruktionsfehler bezeichnet. Warum?<br />
Es ist unbestritten, dass in den letzten Jahrzehnten<br />
vielerorts wider besseres Wissen und in Verletzung<br />
des RPG masslos eingezont wurde. Aber man<br />
kann dieses Bauland den Eigentümern jetzt nicht<br />
einfach entschädigungslos wegnehmen. Das ist aus<br />
meiner Sicht nicht mit geltendem Recht vereinbar<br />
und führt zu stossenden Situationen.<br />
Zuweilen sind die Begründungen für die<br />
Nichtentschädigung sehr akrobatisch …<br />
Der Weg über entschädigungslose Nichteinzonungen,<br />
wie er vom Bundesgericht gegangen wird, war<br />
nie für flächendeckende Rückzonungen, sondern<br />
nur für besondere Einzelfälle gedacht. Das Gericht<br />
will mit der seltsamen Begründung, RPG-widrig<br />
eingezonte Bauzonen seien eigentlich gar nicht<br />
Baugebiet geworden, die Gemeinden und Kantone<br />
vor horrenden Entschädigungen schützen. Dies<br />
führt zu einer Einspracheflut wie aktuell in den<br />
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IMMOBILIA / Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong>