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immobilia 2024/02 - SVIT

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FOKUS INTERVIEW<br />

RAUMPLANUNG<br />

DER STABILI­<br />

SIERUNGS­<br />

MECHANISMUS<br />

IST EIN FEIGEN­<br />

BLATT.<br />

überprüfen, um sie gegebenenfalls nicht anzuwenden.<br />

Heute sind sie durch Art. 190 BV unbesehen<br />

der Verfassungsmässigkeit zur Anwendung verpflichtet.<br />

Vorstösse in dieser Richtung gibt es immer<br />

wieder. Sie sind bisher aber gescheitert.<br />

Mit Blick auf die gesamte Revision ergeben<br />

sich verschiedene Problemkreise. So greift<br />

unter anderem die angestrebte Innenverdichtung<br />

nicht. Was sind die Ursachen?<br />

Die Stossrichtung ist grundsätzlich richtig, aber es<br />

ist ein Irrglaube anzunehmen, dass ein Planungsziel<br />

allein ausreicht, Bewegung in die Sache zu<br />

bringen. Diesbezüglich sind die Erwartungen an<br />

schnelle Erfolge viel zu hoch. Vielmehr handelt es<br />

sich um ein Generationenprojekt, das die Partizipation<br />

aller Betroffenen erfordert. Die Zustimmung<br />

des Stimmvolks zu RPG1 war zwar 2013 mit 62%<br />

beachtlich. Niemand wollte aber wahrhaben, dass<br />

es ihn und sie auch persönlich betreffen könnte.<br />

Ist die Mehrwertabschöpfung bei der Innenverdichtung<br />

nicht ein zusätzliches Hindernis?<br />

Es ist schwer zu sagen, ob die Mehrwertabschöpfung<br />

ein bremsender oder fördernder Faktor ist.<br />

Die Kantone waren bereits seit 1980 verpflichtet,<br />

eine sinnvolle Mehrwertabschöpfung einzuführen.<br />

Bis auf zwei Kantone haben dies aber alle ignoriert.<br />

Mit RPG1 wurden die übrigen nun dazu gezwungen.<br />

Jetzt befinden sich Gesetzgeber, Kantone<br />

und Bundesgericht in einem Abnützungskampf<br />

um Detailfragen. Es existieren exorbitant komplizierte<br />

Ausführungsregeln wie beispielsweise im<br />

Kanton Zürich, die zu bürokratischen Exzessen<br />

führen. Tatsache ist, dass kaum Geld im Topf aus<br />

Mehrwertabschöpfungen liegt, das beispielsweise<br />

für Rückzonungsentschädigungen genutzt werden<br />

könnte.<br />

Ein zweiter Themenkreis sind die erwähnten<br />

Rückzonungen oder sogenannte Nichteinzonungen.<br />

Sie haben diese mehrfach als<br />

Konstruktionsfehler bezeichnet. Warum?<br />

Es ist unbestritten, dass in den letzten Jahrzehnten<br />

vielerorts wider besseres Wissen und in Verletzung<br />

des RPG masslos eingezont wurde. Aber man<br />

kann dieses Bauland den Eigentümern jetzt nicht<br />

einfach entschädigungslos wegnehmen. Das ist aus<br />

meiner Sicht nicht mit geltendem Recht vereinbar<br />

und führt zu stossenden Situationen.<br />

Zuweilen sind die Begründungen für die<br />

Nichtentschädigung sehr akrobatisch …<br />

Der Weg über entschädigungslose Nichteinzonungen,<br />

wie er vom Bundesgericht gegangen wird, war<br />

nie für flächendeckende Rückzonungen, sondern<br />

nur für besondere Einzelfälle gedacht. Das Gericht<br />

will mit der seltsamen Begründung, RPG-widrig<br />

eingezonte Bauzonen seien eigentlich gar nicht<br />

Baugebiet geworden, die Gemeinden und Kantone<br />

vor horrenden Entschädigungen schützen. Dies<br />

führt zu einer Einspracheflut wie aktuell in den<br />

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IMMOBILIA / Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong>

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