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21 betroffenen Gemeinden im Kanton Luzern.<br />
Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Grundstück<br />
zu Baulandpreisen erworben und wären nun<br />
«über Nacht» Eigentümer eines Stücks Landwirtschaftslandes<br />
zu 5 Franken pro Quadratmeter.<br />
Auch in Luzern haben die Betroffenen jedoch<br />
kaum Aussichten, eine Entschädigung zu erhalten.<br />
Das ist ein sicherer Weg, aus Grundeigentümern<br />
Wutbürger zu machen, die sich vom Staat<br />
abwenden.<br />
Ist die ungewisse Entschädigungsfrage<br />
ein Grund dafür, dass Rückzonungen so<br />
langsam vorankommen?<br />
Ja. Es war naiv zu glauben, dass die Redimensionierung<br />
der Bauzonen einfach vonstattengehen<br />
würde. Das Risiko von Kollateralschäden auf allen<br />
Seiten ist enorm und wird dazu führen, dass<br />
am Schluss nichts Nennenswertes zu den Raumplanungszielen<br />
beigetragen wird. Aber immerhin<br />
wird landauf landab die Botschaft verstanden, dass<br />
masslose Einzonungen passé sind. Die Fehler der<br />
Vergangenheit auszumerzen, ist aber eine ganz andere<br />
Geschichte.<br />
Für rote Köpfe sorgt auch das Thema<br />
Baulandmobilisierung. Ist das ein Rezept für<br />
Innenverdichtung?<br />
Dass gut erschlossene Parzellen an zentraler Lage<br />
auch wirklich bebaut und nicht gehortet werden, ist<br />
ein wichtiges Anliegen. Die Wirkung ist aber minimal<br />
und entsprechende Verfahren kompliziert.<br />
Einzelne Kantone gehen mit der Brechstange dahinter,<br />
erreichen damit aber nichts. Vielleicht war<br />
auch hier der grösste Erfolg, dass sich in den Köpfen<br />
mental etwas verändert hat.<br />
Im Herbst hat das Parlament RPG2<br />
verabschiedet. Lässt sich die Wirkung auf<br />
das Bauen ausserhalb der Bauzonen<br />
bereits abschätzen?<br />
Ja, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen wird<br />
aufgrund dieser Revision nochmals zunehmen.<br />
Man kann auch klar voraussagen, dass der sogenannte<br />
Stabilisierungsmechanismus ausser viel<br />
bürokratischem Aufwand kaum etwas bewirken<br />
wird. Was RPG2 im Einzelfall bedeutet, lässt sich<br />
aufgrund der hochgradigen Diffusität und Unbestimmtheit<br />
nicht voraussagen. Je unklarer die Regelung,<br />
desto mehr zwingt man Betroffene und<br />
Umweltverbände, den rechtlichen Sachverhalt gerichtlich<br />
klären zu lassen. Ein Fachkollege hat es<br />
so zusammengefasst: «Als Lehrbeauftragtem graut<br />
mir vor diesem Gesetz, als Anwalt freue ich mich<br />
darauf.» Das sagt alles.<br />
Die Umweltverbände waren mit Volksinitiativen<br />
Auslöser der jüngsten Reform.<br />
Stehen sie nun als Verlierer da?<br />
Ein überaus ungeschicktes Taktieren mit ihren<br />
beiden parallelen Volksinitiativen und das Ergebnis<br />
des parlamentarischen Prozesses legen diesen<br />
Schluss nahe. Die Verbände werden ihre Interessen<br />
nun in Gerichtsverfahren durchzusetzen versuchen<br />
müssen. Das bringt sie als Verhinderer in<br />
Verruf und Misskredit. Man muss kein Prophet<br />
sein: Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts<br />
wird wieder aufs Tapet kommen.<br />
*IVO CATHOMEN<br />
Dr. oec. HSG, ist<br />
Verleger der<br />
Zeitschrift Immobilia.<br />
IMMOBILIA / Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong> 9