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immobilia 2024/02 - SVIT

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21 betroffenen Gemeinden im Kanton Luzern.<br />

Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Grundstück<br />

zu Baulandpreisen erworben und wären nun<br />

«über Nacht» Eigentümer eines Stücks Landwirtschaftslandes<br />

zu 5 Franken pro Quadratmeter.<br />

Auch in Luzern haben die Betroffenen jedoch<br />

kaum Aussichten, eine Entschädigung zu erhalten.<br />

Das ist ein sicherer Weg, aus Grundeigentümern<br />

Wutbürger zu machen, die sich vom Staat<br />

abwenden.<br />

Ist die ungewisse Entschädigungsfrage<br />

ein Grund dafür, dass Rückzonungen so<br />

langsam vorankommen?<br />

Ja. Es war naiv zu glauben, dass die Redimensionierung<br />

der Bauzonen einfach vonstattengehen<br />

würde. Das Risiko von Kollateralschäden auf allen<br />

Seiten ist enorm und wird dazu führen, dass<br />

am Schluss nichts Nennenswertes zu den Raumplanungszielen<br />

beigetragen wird. Aber immerhin<br />

wird landauf landab die Botschaft verstanden, dass<br />

masslose Einzonungen passé sind. Die Fehler der<br />

Vergangenheit auszumerzen, ist aber eine ganz andere<br />

Geschichte.<br />

Für rote Köpfe sorgt auch das Thema<br />

Baulandmobilisierung. Ist das ein Rezept für<br />

Innenverdichtung?<br />

Dass gut erschlossene Parzellen an zentraler Lage<br />

auch wirklich bebaut und nicht gehortet werden, ist<br />

ein wichtiges Anliegen. Die Wirkung ist aber minimal<br />

und entsprechende Verfahren kompliziert.<br />

Einzelne Kantone gehen mit der Brechstange dahinter,<br />

erreichen damit aber nichts. Vielleicht war<br />

auch hier der grösste Erfolg, dass sich in den Köpfen<br />

mental etwas verändert hat.<br />

Im Herbst hat das Parlament RPG2<br />

verabschiedet. Lässt sich die Wirkung auf<br />

das Bauen ausserhalb der Bauzonen<br />

bereits abschätzen?<br />

Ja, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen wird<br />

aufgrund dieser Revision nochmals zunehmen.<br />

Man kann auch klar voraussagen, dass der sogenannte<br />

Stabilisierungsmechanismus ausser viel<br />

bürokratischem Aufwand kaum etwas bewirken<br />

wird. Was RPG2 im Einzelfall bedeutet, lässt sich<br />

aufgrund der hochgradigen Diffusität und Unbestimmtheit<br />

nicht voraussagen. Je unklarer die Regelung,<br />

desto mehr zwingt man Betroffene und<br />

Umweltverbände, den rechtlichen Sachverhalt gerichtlich<br />

klären zu lassen. Ein Fachkollege hat es<br />

so zusammengefasst: «Als Lehrbeauftragtem graut<br />

mir vor diesem Gesetz, als Anwalt freue ich mich<br />

darauf.» Das sagt alles.<br />

Die Umweltverbände waren mit Volksinitiativen<br />

Auslöser der jüngsten Reform.<br />

Stehen sie nun als Verlierer da?<br />

Ein überaus ungeschicktes Taktieren mit ihren<br />

beiden parallelen Volksinitiativen und das Ergebnis<br />

des parlamentarischen Prozesses legen diesen<br />

Schluss nahe. Die Verbände werden ihre Interessen<br />

nun in Gerichtsverfahren durchzusetzen versuchen<br />

müssen. Das bringt sie als Verhinderer in<br />

Verruf und Misskredit. Man muss kein Prophet<br />

sein: Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts<br />

wird wieder aufs Tapet kommen.<br />

*IVO CATHOMEN<br />

Dr. oec. HSG, ist<br />

Verleger der<br />

Zeitschrift Immobilia.<br />

IMMOBILIA / Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong> 9

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