Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Reichelsdorf/Röthenbach - März 2024
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AZUBIS <strong>2024</strong><br />
Erste Adresse bei allen Fragen rund um die Ausbildung:<br />
die neun IHK-Bildungsberaterinnen und -berater<br />
Zwischen rund 200 IHK-Ausbildungsberufen können Ausbildungsbetriebe<br />
und Jugendliche in Mittelfranken wählen – da fällt<br />
der Überblick manchmal schwer. Darüber hinaus gibt es beim<br />
Abschluss von Ausbildungsverträgen und während der Ausbildung<br />
für Betriebe und Azubis einiges zu beachten. Für Orientierung<br />
rund um die berufliche Ausbildung sorgen die neun Bildungsberaterinnen<br />
und -berater der IHK <strong>Nürnberg</strong> für Mittelfranken. Sie<br />
stehen Unternehmen und Auszubildenden für alle Ausbildungsfragen<br />
zur Verfügung und informieren, beraten und unterstützen<br />
bei der Lösung von Problemen. Sieben der IHK-Bildungsberater<br />
konzentrieren sich auf die kaufmännischen IHK-Berufe und zwei auf<br />
die gewerblich-technischen Berufe. Eine regionale Zuständigkeit<br />
ermöglicht es, dass insgesamt jährlich bis zu 2 000 Betriebsbesuche<br />
durchgeführt werden.<br />
Neu zum Team der Bildungsberater ist Stefanie Riedel hinzugestoßen:<br />
Sie war bis vor Kurzem als Filialleiterin im Einzelhandel<br />
tätig und betreut jetzt speziell die mittelfränkischen Ausbildungsbetriebe<br />
der Lebensmittelfilialisten. Ihre Motivation beschreibt sie<br />
folgendermaßen: „Wir möchten möglichst viele Unternehmen und<br />
künftige Auszubildende von der dualen Ausbildung begeistern. Und<br />
außerdem wollen wir, dass sich beide Seiten bei der beruflichen<br />
Ausbildung bestens betreut fühlen und sich dabei auf das Wichtigste<br />
konzentrieren können: Motivierte Fachkräfte für die Zukunft<br />
auszubilden.“ Das unterstreicht auch Manuel Korn, der seit einem<br />
halben Jahr als kaufmännischer Bildungsberater in Schwabach<br />
sowie in den Landkreisen <strong>Nürnberg</strong>er Land und Roth aktiv ist:<br />
„Wir sehen uns als Partner in der Ausbildung und Dienstleister für<br />
Betriebe und Auszubildende.“<br />
Für die Ausbildung geeignet?<br />
Neben diesem Selbstverständnis als Dienstleister hat die IHK<br />
als zuständige Stelle zudem den klaren gesetzlichen Auftrag, die<br />
Berufsausbildung in den IHK-Berufen zu organisieren und auch zu<br />
überwachen. Die wesentliche Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG). Es regelt u. a., welche Inhalte in einen Ausbildungsvertrag<br />
gehören und welche Rechte und Pflichten sich hieraus<br />
für beide Parteien ergeben. Um erstmalig ausbilden zu dürfen, ist<br />
laut BBiG eine sogenannte Eignungsfeststellung durch die Berater<br />
erforderlich, die in einem persönlichen Gespräch im Betrieb die<br />
grundlegenden Voraussetzungen prüfen. So muss beispielsweise<br />
neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Ausbilders<br />
geklärt werden, ob auch alle erforderlichen Inhalte vermittelt<br />
werden können, die sich aus der jeweiligen Ausbildungsverordnung<br />
ergeben. In einem veganen Restaurant ist es beispielsweise schwer,<br />
alle erforderlichen Inhalte der Kochausbildung zu vermitteln. Das<br />
muss allerdings kein Hindernis für eine Ausbildung sein, denn das<br />
Restaurant kann mit einem anderen Gastronomiebetrieb zusammenarbeiten,<br />
der die fehlenden Komponenten abdeckt. Wenn alle<br />
Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Betrieb von der IHK die<br />
offizielle Erlaubnis, im jeweiligen Beruf ausbilden zu dürfen.<br />
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AZUBI MÄRZ <strong>2024</strong>