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Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Reichelsdorf/Röthenbach - März 2024

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AZUBIS <strong>2024</strong><br />

Erste Adresse bei allen Fragen rund um die Ausbildung:<br />

die neun IHK-Bildungsberaterinnen und -berater<br />

Zwischen rund 200 IHK-Ausbildungsberufen können Ausbildungsbetriebe<br />

und Jugendliche in Mittelfranken wählen – da fällt<br />

der Überblick manchmal schwer. Darüber hinaus gibt es beim<br />

Abschluss von Ausbildungsverträgen und während der Ausbildung<br />

für Betriebe und Azubis einiges zu beachten. Für Orientierung<br />

rund um die berufliche Ausbildung sorgen die neun Bildungsberaterinnen<br />

und -berater der IHK <strong>Nürnberg</strong> für Mittelfranken. Sie<br />

stehen Unternehmen und Auszubildenden für alle Ausbildungsfragen<br />

zur Verfügung und informieren, beraten und unterstützen<br />

bei der Lösung von Problemen. Sieben der IHK-Bildungsberater<br />

konzentrieren sich auf die kaufmännischen IHK-Berufe und zwei auf<br />

die gewerblich-technischen Berufe. Eine regionale Zuständigkeit<br />

ermöglicht es, dass insgesamt jährlich bis zu 2 000 Betriebsbesuche<br />

durchgeführt werden.<br />

Neu zum Team der Bildungsberater ist Stefanie Riedel hinzugestoßen:<br />

Sie war bis vor Kurzem als Filialleiterin im Einzelhandel<br />

tätig und betreut jetzt speziell die mittelfränkischen Ausbildungsbetriebe<br />

der Lebensmittelfilialisten. Ihre Motivation beschreibt sie<br />

folgendermaßen: „Wir möchten möglichst viele Unternehmen und<br />

künftige Auszubildende von der dualen Ausbildung begeistern. Und<br />

außerdem wollen wir, dass sich beide Seiten bei der beruflichen<br />

Ausbildung bestens betreut fühlen und sich dabei auf das Wichtigste<br />

konzentrieren können: Motivierte Fachkräfte für die Zukunft<br />

auszubilden.“ Das unterstreicht auch Manuel Korn, der seit einem<br />

halben Jahr als kaufmännischer Bildungsberater in Schwabach<br />

sowie in den Landkreisen <strong>Nürnberg</strong>er Land und Roth aktiv ist:<br />

„Wir sehen uns als Partner in der Ausbildung und Dienstleister für<br />

Betriebe und Auszubildende.“<br />

Für die Ausbildung geeignet?<br />

Neben diesem Selbstverständnis als Dienstleister hat die IHK<br />

als zuständige Stelle zudem den klaren gesetzlichen Auftrag, die<br />

Berufsausbildung in den IHK-Berufen zu organisieren und auch zu<br />

überwachen. Die wesentliche Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG). Es regelt u. a., welche Inhalte in einen Ausbildungsvertrag<br />

gehören und welche Rechte und Pflichten sich hieraus<br />

für beide Parteien ergeben. Um erstmalig ausbilden zu dürfen, ist<br />

laut BBiG eine sogenannte Eignungsfeststellung durch die Berater<br />

erforderlich, die in einem persönlichen Gespräch im Betrieb die<br />

grundlegenden Voraussetzungen prüfen. So muss beispielsweise<br />

neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Ausbilders<br />

geklärt werden, ob auch alle erforderlichen Inhalte vermittelt<br />

werden können, die sich aus der jeweiligen Ausbildungsverordnung<br />

ergeben. In einem veganen Restaurant ist es beispielsweise schwer,<br />

alle erforderlichen Inhalte der Kochausbildung zu vermitteln. Das<br />

muss allerdings kein Hindernis für eine Ausbildung sein, denn das<br />

Restaurant kann mit einem anderen Gastronomiebetrieb zusammenarbeiten,<br />

der die fehlenden Komponenten abdeckt. Wenn alle<br />

Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Betrieb von der IHK die<br />

offizielle Erlaubnis, im jeweiligen Beruf ausbilden zu dürfen.<br />

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AZUBI MÄRZ <strong>2024</strong>

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