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IM BLICK 2024

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den konnte, dürfte der Gesetzgeber<br />

nur unzureichend überblicken kann.<br />

Resümierend: Nach über zwei<br />

offensichtlich davon ausgegangen<br />

Man kann annehmen, dass ein en­<br />

Jahren EO-Novelle: Wo sollte nach-<br />

sein, dass die anderen betreibenden<br />

Gläubiger, wenn sie durch die<br />

gagierter Verwalter dazu beitragen<br />

kann, ein besseres Ergebnis, dh eine<br />

geschärft oder verbessert werden,<br />

was sind Ihre Empfehlungen und Ihr<br />

9<br />

Ediktsdatei von der offenkundigen<br />

Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten<br />

Kenntnis bekommen, von<br />

einer Fortsetzung des Exekutionsverfahrens<br />

wegen voraussichtlicher<br />

Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung<br />

Abstand nehmen werden.<br />

höhere Befriedigung des betreibenden<br />

Gläubigers zu erzielen. Dies<br />

setzt natürlich die Verfügbarkeit<br />

geeigneter Personen voraus, die zur<br />

Ausübung der Verwaltertätigkeit<br />

bereit sind. Inwieweit das der Fall<br />

ist, erscheint mir zweifelhaft, auch<br />

im Hinblick auf die Mindestentloh­<br />

Gesamteindruck?<br />

Garber: In der GREx wurde eine<br />

Vielzahl unterschiedlicher Reformschritte<br />

gebündelt, die Rechtsanwender*innen<br />

vor neue Herausforderungen<br />

stellt. Die GREx bewirkte<br />

insbesondere eine gewisse Annähe­<br />

Zivilverfahrensrecht<br />

Der Einsatz von Exekutionsver-<br />

nung von nur 500 Euro. Es haben<br />

rung des Exekutionsrechts an das<br />

waltern wird generell positiv gese-<br />

sich bisher auch nur 161 Personen in<br />

Gesamtvollstreckungssystem<br />

des<br />

hen. Gibt es für Sie auch Herausfor-<br />

die Verwalterliste eintragen lassen.<br />

Insolvenzrechts. Das ist ein durch­<br />

derungen aus dieser Neuerung?<br />

aus sinnvoller Ansatz. Es verbleibt<br />

Zu welchen Bestimmungen er-<br />

jedoch an mehreren Stellen ein<br />

Garber: Die Einführung des Verwal­<br />

warten Sie in Zukunft eine einschnei-<br />

enormes Maß an Rechtsunsicherheit<br />

ters in Exekutionssachen kann zur<br />

dende bzw wegweisende Judi katur?<br />

– etwa im Kontext der Feststellung<br />

Verfahrensvereinfachung beitragen<br />

der offenkundigen Zahlungsunfähig­<br />

und ist grundsätzlich begrüßens­<br />

Simotta: Ich glaube nicht, dass<br />

keit gem § 49a EO. Wünschenswert<br />

wert. Der Verwalter kann flexibler<br />

man das an einer konkreten Be­<br />

wäre daher eine präzise und schritt­<br />

als ein Gerichtsvollzieher vorgehen<br />

stimmung festmachen kann. Zu er­<br />

weise Problembehebung durch den<br />

und er kann bei sorgfältiger Aus­<br />

warten ist wohl insbesondere die<br />

Gesetzgeber im Rahmen des „neu­<br />

übung seiner umfangreichen Befug­<br />

Klärung von Detailfragen, wie bspw<br />

en“ Vollstreckungssystems. Dies<br />

nisse den betreibenden Gläubiger<br />

durch das LG Linz betreffend den<br />

scheint derzeit angedacht zu sein.<br />

wirksam entlasten, weil dieser – wie<br />

Kostenersatz bei der Feststellung<br />

Es wurde ein Arbeitskreis beim BMJ<br />

bereits erwähnt – die Vermögens­<br />

der offenkundigen Zahlungsunfä­<br />

eingerichtet, der sich mit den Kritik­<br />

situation des Verpflichteten vielfach<br />

higkeit.<br />

punkten beschäftigt.<br />

Die Herausgeber*innen<br />

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber ist Vorstand des Instituts für<br />

Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Garber<br />

habilitierte sich an der Universität Graz und absolvierte an der Humboldt-Universität<br />

zu Berlin und am Max Planck Institute Luxembourg<br />

for International, European and Regulatory Procedural Law einen<br />

Forschungsaufenthalt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen<br />

insbesondere das europäische und internationale Zivilverfahrensrecht,<br />

das Familienverfahrensrecht und das Provisorialverfahren.<br />

ISBN 978-3-7046-9129-3<br />

€ 519,00 (eBook € 467,10)<br />

em. Univ.-Prof. in MMag. a Dr. in Daphne-Ariane Simotta war von 1992<br />

bis zu ihrer Emeritierung 2015 ordentliche Professorin für Zivilgerichtliches<br />

Verfahren an der Universität Graz. Simotta studierte<br />

Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Wien<br />

Sie habilitierte sich für das Fach „Zivilgerichtliches Verfahren“. Ihr<br />

Werk erstreckt sich auf alle Teile des Zivilprozessrechts und die<br />

diesbezüglichen EU-Verordnungen: So hat sie unter anderem die<br />

EuGVVO und die EuEheVO mitkommentiert.

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