IM BLICK 2024
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den konnte, dürfte der Gesetzgeber<br />
nur unzureichend überblicken kann.<br />
Resümierend: Nach über zwei<br />
offensichtlich davon ausgegangen<br />
Man kann annehmen, dass ein en<br />
Jahren EO-Novelle: Wo sollte nach-<br />
sein, dass die anderen betreibenden<br />
Gläubiger, wenn sie durch die<br />
gagierter Verwalter dazu beitragen<br />
kann, ein besseres Ergebnis, dh eine<br />
geschärft oder verbessert werden,<br />
was sind Ihre Empfehlungen und Ihr<br />
9<br />
Ediktsdatei von der offenkundigen<br />
Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten<br />
Kenntnis bekommen, von<br />
einer Fortsetzung des Exekutionsverfahrens<br />
wegen voraussichtlicher<br />
Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung<br />
Abstand nehmen werden.<br />
höhere Befriedigung des betreibenden<br />
Gläubigers zu erzielen. Dies<br />
setzt natürlich die Verfügbarkeit<br />
geeigneter Personen voraus, die zur<br />
Ausübung der Verwaltertätigkeit<br />
bereit sind. Inwieweit das der Fall<br />
ist, erscheint mir zweifelhaft, auch<br />
im Hinblick auf die Mindestentloh<br />
Gesamteindruck?<br />
Garber: In der GREx wurde eine<br />
Vielzahl unterschiedlicher Reformschritte<br />
gebündelt, die Rechtsanwender*innen<br />
vor neue Herausforderungen<br />
stellt. Die GREx bewirkte<br />
insbesondere eine gewisse Annähe<br />
Zivilverfahrensrecht<br />
Der Einsatz von Exekutionsver-<br />
nung von nur 500 Euro. Es haben<br />
rung des Exekutionsrechts an das<br />
waltern wird generell positiv gese-<br />
sich bisher auch nur 161 Personen in<br />
Gesamtvollstreckungssystem<br />
des<br />
hen. Gibt es für Sie auch Herausfor-<br />
die Verwalterliste eintragen lassen.<br />
Insolvenzrechts. Das ist ein durch<br />
derungen aus dieser Neuerung?<br />
aus sinnvoller Ansatz. Es verbleibt<br />
Zu welchen Bestimmungen er-<br />
jedoch an mehreren Stellen ein<br />
Garber: Die Einführung des Verwal<br />
warten Sie in Zukunft eine einschnei-<br />
enormes Maß an Rechtsunsicherheit<br />
ters in Exekutionssachen kann zur<br />
dende bzw wegweisende Judi katur?<br />
– etwa im Kontext der Feststellung<br />
Verfahrensvereinfachung beitragen<br />
der offenkundigen Zahlungsunfähig<br />
und ist grundsätzlich begrüßens<br />
Simotta: Ich glaube nicht, dass<br />
keit gem § 49a EO. Wünschenswert<br />
wert. Der Verwalter kann flexibler<br />
man das an einer konkreten Be<br />
wäre daher eine präzise und schritt<br />
als ein Gerichtsvollzieher vorgehen<br />
stimmung festmachen kann. Zu er<br />
weise Problembehebung durch den<br />
und er kann bei sorgfältiger Aus<br />
warten ist wohl insbesondere die<br />
Gesetzgeber im Rahmen des „neu<br />
übung seiner umfangreichen Befug<br />
Klärung von Detailfragen, wie bspw<br />
en“ Vollstreckungssystems. Dies<br />
nisse den betreibenden Gläubiger<br />
durch das LG Linz betreffend den<br />
scheint derzeit angedacht zu sein.<br />
wirksam entlasten, weil dieser – wie<br />
Kostenersatz bei der Feststellung<br />
Es wurde ein Arbeitskreis beim BMJ<br />
bereits erwähnt – die Vermögens<br />
der offenkundigen Zahlungsunfä<br />
eingerichtet, der sich mit den Kritik<br />
situation des Verpflichteten vielfach<br />
higkeit.<br />
punkten beschäftigt.<br />
Die Herausgeber*innen<br />
Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber ist Vorstand des Instituts für<br />
Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Garber<br />
habilitierte sich an der Universität Graz und absolvierte an der Humboldt-Universität<br />
zu Berlin und am Max Planck Institute Luxembourg<br />
for International, European and Regulatory Procedural Law einen<br />
Forschungsaufenthalt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen<br />
insbesondere das europäische und internationale Zivilverfahrensrecht,<br />
das Familienverfahrensrecht und das Provisorialverfahren.<br />
ISBN 978-3-7046-9129-3<br />
€ 519,00 (eBook € 467,10)<br />
em. Univ.-Prof. in MMag. a Dr. in Daphne-Ariane Simotta war von 1992<br />
bis zu ihrer Emeritierung 2015 ordentliche Professorin für Zivilgerichtliches<br />
Verfahren an der Universität Graz. Simotta studierte<br />
Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Wien<br />
Sie habilitierte sich für das Fach „Zivilgerichtliches Verfahren“. Ihr<br />
Werk erstreckt sich auf alle Teile des Zivilprozessrechts und die<br />
diesbezüglichen EU-Verordnungen: So hat sie unter anderem die<br />
EuGVVO und die EuEheVO mitkommentiert.