168. Mai 2024
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Stadtleben<br />
dem Vereinigten Königreich. Mit Inkrafttreten<br />
des Austritts Großbritanniens<br />
aus der Europäischen Union endete<br />
auch das Mandat der britischen<br />
Abgeordneten. Doch das Parlament<br />
tagte nicht mit den verbleibenden 678<br />
Abgeordneten weiter, sondern korrigierte<br />
die durch die Lücke entstandene<br />
Gewichtsverschiebung, indem aus<br />
14 anderen Mitgliedstaaten insgesamt<br />
27 neue Abgeordnete nachrückten.<br />
Deutsche befanden sich nicht darunter,<br />
denn mit 96 Abgeordneten hatte<br />
Deutschland – als einziges Land<br />
– die Höchstzahl der einem Mitgliedstaat<br />
zustehenden Mandate bereits<br />
erreicht. Im Vergleich dazu liegt die<br />
Untergrenze bei sechs Mandaten, die<br />
derzeit von Abgeordneten aus Luxemburg,<br />
Zypern und Malta wahrgenommen<br />
werden.<br />
Wie ihr die Briefwahl für die Europawahl<br />
<strong>2024</strong> beantragt:<br />
Der erste Schritt ist, bei der Gemeinde<br />
ihres Hauptwohnsitzes einen Wahlschein<br />
zu beantragen. Den Wahlschein<br />
kann man bei der Gemeinde persönlich<br />
oder schriftlich (Brief, Fax und E-<br />
<strong>Mai</strong>l) beantragen. In vielen Gemeinden<br />
kann der Wahlschein auch online<br />
beantragt werden, eine telefonische<br />
Bestellung des Scheins ist dagegen<br />
nicht möglich. Mit dem Versand des<br />
Wahlscheins werden automatisch<br />
Briefwahlunterlagen mitgeschickt. Zudem<br />
berechtigt der Wahlschein, dass<br />
man in jedem beliebig anderen Wahlbezirk<br />
des Kreises oder der kreisfreien<br />
Stadt wählen kann.<br />
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung<br />
befindet sich ein Vordruck, den<br />
ihr ausgefüllt an die Gemeinde zurück<br />
schicken könnt.<br />
18 Bild: © Rawf8 - stock.adobe.com<br />
05/<strong>2024</strong>