IHR WAHLAMT INFORMIERT ZUR EUROPAWAHL - 2 In der Bundesrepublik Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni <strong>2024</strong> in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Alle Wahlberechtigten werden zum Stichtag 28. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Dieses amtliche Anschreiben sollte allen Wahlberechtigten in der Zeit vom 2. Mai bis zum 19. Mai zugestellt werden. Diesem offiziellen Informationsschreiben kann entnommen werden, dass an der Wahl teilgenommen werden darf und informiert, wie und wo die Stimme abgegeben werden kann. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich im eigenen Interesse beim Wahlamt melden. Briefwahl und Briefwahlfristen Sofern am Wahltag das Wahllokal nicht persönlich aufgesucht werden kann, besteht bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können anhand der Wahlbenachrichtigung mittels QR-Code, per schriftlichem Antrag, per E-Mail an wahlen@brueggen.de oder über das Webformular auf der Internetseite beim Wahlamt beantragt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen per Post rechtzeitig, spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Burggemeinde im Rathaus <strong>Brüggen</strong> eingehen. Im Rathaus <strong>Brüggen</strong> besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten alternativ auch die Möglichkeit, „per Briefwahl“ direkt vor Ort zu wählen. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung ist Öffnungszeiten Direktverkauf: Mittwoch: 9–18.30 Uhr Donnerstag: 9–18.30 Uhr Freitag: 9–18.30 Uhr Samstag: 9–14 Uhr od. nach tel. Vorbestellung www.bauerfunken.de H. Funken GmbH & Co. KG | Industriering Ost 91 | 47906 Kempen | 0 21 52- 914 99-0 Briefwahl bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beim Wahlamt möglich. Für Rückfragen stehen die Kolleginnen des Wahlamtes gerne unter +49 (0)2163 5701-666 zur Verfügung. Ausübung des Wahlrechts bei Wohnsitzveränderungen Sie sind nach <strong>Brüggen</strong> gezogen oder innerhalb der Burggemeinde <strong>Brüggen</strong> umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise: Wenn Sie als Deutsche bzw. Deutscher aus einer anderen Gemeinde/Stadt innerhalb Deutschlands zugezogen sind und sich erst nach dem 28. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugskommune eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem früheren Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Wollen Sie dagegen schon in <strong>Brüggen</strong> wählen, müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai <strong>2024</strong> zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. Die dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in <strong>Brüggen</strong> liegende Nebenwohnung nach dem 28. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> als Hauptwohnung anmelden! Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie bis zum 19. Mai <strong>2024</strong> Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis. Wenn Sie innerhalb unserer Burggemeinde <strong>Brüggen</strong> umgezogen sind und sich nach dem 28. <strong>April</strong> <strong>2024</strong> ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis Mai Oh Mai, jetzt wird’s lecker! Mit frischen und fertigen Salaten, deftigen Eintöpfen und vielem mehr aus unserem Direktverkauf. Wir wünschen einen schönen Mai! © PANKARZ auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen. Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie – wie bei einem Umzug im Inland – bis zum 19. Mai <strong>2024</strong> zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis <strong>Das</strong> Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai <strong>2024</strong> während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus <strong>Brüggen</strong>, kleiner Sitzungssaal für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. <strong>Das</strong> Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. <strong>Das</strong> Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dieser Zeit, spätestens am 24. Mai <strong>2024</strong> bis 12.30 Uhr, beim Bürgermeister der Burggemeinde <strong>Brüggen</strong>, Klosterstraße 38, 41379 <strong>Brüggen</strong> Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Ihr Wahlamt ist unter 02163/5701-666 sowie per Mail unter wahlen@brueggen.de erreichbar. 6 <strong>Das</strong> <strong>Stadtjournal</strong>
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