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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2006<br />

IX. Außenhandel<br />

Gegenstand der Außenhandelsstatistik in <strong>Thüringen</strong> ist der grenzüberschreitende Warenverkehr<br />

des Erhebungsgebietes mit dem Ausland.<br />

Ausland im Sinne der Außenhandelsstatistik ist das Gebiet außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3.10.1990. Die Außenhandelsstatistik wird zentral<br />

im Statistischen Bundesamt durchgeführt. Den Statistischen Landesämtern werden die Länderangaben<br />

<strong>für</strong> detaillierte Auswertungen und Darstellungen auf Länderebene zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Ausfuhr<br />

Die Ausfuhr wird als Spezialhandel dargestellt und enthält im Wesentlichen Waren, die aus der<br />

Erzeugung, der Bearbeitung und Verarbeitung des Erhebungsgebietes stammen und ausgeführt<br />

worden sind.<br />

In der Ausfuhr wird als Verbrauchsland (Bestimmungsland) das Land nachgewiesen, in dem die<br />

Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist das Verbrauchsland<br />

nicht bekannt, so gilt das letzte Land, in das die Waren verbracht werden sollen, als<br />

Verbrauchsland.<br />

Einfuhr<br />

Die Einfuhr der Bundesrepublik Deutschland lässt sich aus erhebungstechnischen Gründen in der<br />

Aufgliederung nach Bundesländern nur als Generalhandel nachweisen und enthält alle in das<br />

Erhebungsgebiet eingehenden Waren mit Ausnahme der Waren der Durchfuhr und des Zwischenauslandsverkehrs.<br />

In der Einfuhr wird als Herstellungsland (Ursprungsland) das Land nachgewiesen, in dem die<br />

Waren vollständig gewonnen oder hergestellt werden oder ihre wesentliche und wirtschaftlich<br />

gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Ist das Herstellungsland nicht bekannt, so<br />

tritt an dessen Stelle das Versendungsland.<br />

Der wesentliche Unterschied zwischen Spezialhandel und Generalhandel besteht in der Nachweisung<br />

des Lagerverkehrs: Denn während im Generalhandel alle Einfuhren auf Lager zum<br />

Zeitpunkt ihrer Einlagerung nachgewiesen werden, erfolgt dies im Spezialhandel nur <strong>für</strong><br />

diejenigen Einfuhren auf Lager, die <strong>für</strong> den inländischen Wirtschaftsverkehr bestimmt sind.<br />

Damit enthält die Einfuhr zusätzlich zu den Waren, die zum Gebrauch, zum Verbrauch, zur<br />

Bearbeitung und zur Verarbeitung in <strong>Thüringen</strong> bestimmt sind, auch auf Lager genommene<br />

Waren, die durch Spediteure und Händler über <strong>Thüringen</strong> als Zielland eingeführt und danach in<br />

andere Bundesländer weitergeleitet werden.<br />

Die Intrahandelsstatistik<br />

Die statistische Erfassung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

erfolgt über das INTRASTAT-System. Als permanentes statistisches Erhebungssystem gelten<br />

hier<strong>für</strong> im Sinne einer einheitlichen Anwendung der Begriffe und Methoden die auf Gemeinschaftsebene<br />

erlassenen Rechtsvorschriften, die die statistische Erfassung der Warenverkehre regeln.<br />

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IX

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