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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2006<br />

I. Bevölkerung und Privathaushalte<br />

Haushaltsnettoeinkommen<br />

Unter diesem Begriff werden die Nettoeinkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen<br />

zusammengefasst. Zum Nettoeinkommen zählen neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />

auch Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen,<br />

Zinsen, eingenommene Mieten und Pachten, Sozialhilfe sowie weitere Unterstützungen.<br />

Erhoben werden diese Einkommensangaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten in<br />

vorgegebene Einkommensklassen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein<br />

Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. Bei allen Berechnungen wird innerhalb der vorgegebenen<br />

Einkommensklassen von einer Gleichverteilung ausgegangen.<br />

Familien<br />

Zu den Familien gehören Ehepaare mit Kindern, nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern,<br />

gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehende.<br />

Ehepaare ohne Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder, gleichgeschlechtliche<br />

Lebensgemeinschaften ohne Kinder und Alleinstehende zählen als sonstige Lebensformen.<br />

Haushalt, Haushaltsgröße *<br />

Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen Personen, die<br />

sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen über<br />

ein oder mehrere Einkommen verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem<br />

Einkommen, die <strong>für</strong> sich alleine wirtschaftet. Im Gegensatz zum Mikrozensus gehören Personen,<br />

die im Haushalt oder im Betrieb des Haushaltsvorstandes beschäftigt sind, nicht zum Haushalt,<br />

wenn sie keinen Einfluss auf die Verwendung des Einkommensfonds des Haushaltes haben. Dagegen<br />

zählen zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen mit Wohnrecht im Haushalt, die<br />

mit dem Haushalt über Einkommensteile gemeinsam verfügen und auf Teilgebieten gemeinsam<br />

wirtschaften, zum Haushalt, wenn sie entweder überwiegend aus Mitteln des Haushalts unterhalten<br />

werden oder wenn sie mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt des Haushalts überwiegend<br />

finanzieren.<br />

Haupteinkommensbezieher<br />

Durch die Festlegung des Haupteinkommensbeziehers wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte<br />

nach unterschiedlichen Merkmalen zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher gilt grundsätzlich<br />

die Person, die den größten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet und die von den befragten<br />

Haushalten als solche benannt wird.<br />

Soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers *<br />

Die soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers richtet sich nach dem Bereich, aus dem der<br />

überwiegende Teil der Einkünfte fließt. Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen<br />

Stellung gilt bei der EVS, dass die genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen<br />

beitragen. Der Haupteinkommensbezieher kann sein: Landwirt, Gewerbetreibender/freiberuflich<br />

Tätiger, Beamter, Angestellter, Arbeiter, Arbeitsloser, Nichterwerbstätiger.<br />

Arbeitnehmer *<br />

Als Arbeitnehmer gelten Beamte, Angestellte und Arbeiter.<br />

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