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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XIV<br />

388<br />

XIV. Gesundheitswesen<br />

Belegärzte<br />

Belegärzte sind niedergelassene und andere nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die<br />

berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der<br />

hier<strong>für</strong> bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln,<br />

ohne hier<strong>für</strong> eine Vergütung vom Krankenhaus zu erhalten.<br />

Pflegetage<br />

Als Pflegetage zählen der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Aufenthaltes in den<br />

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Entlassungs- und Verlegungstage werden nicht<br />

mitgezählt.<br />

Berechnungs- und Belegungstage<br />

Berechnungstage sind Tage, <strong>für</strong> die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz<br />

oder teilstationäre Pflegesätze) in Rechnung gestellt (berechnet) werden. Die Belegung<br />

im Bereich der Fallpauschalen wird durch den Begriff Belegungstag dargestellt.<br />

Nutzungsgrad der Betten<br />

Hiermit wird prozentual zum Ausdruck gebracht, an wie vielen Tagen des Jahres ein Krankenhausbett<br />

bestimmungsgemäß genutzt wird.<br />

Durchschnittliche Verweildauer<br />

Anzahl der Tage, die ein Patient im Durchschnitt zur stationären Behandlung in der Einrichtung<br />

bzw. in einer Fachabteilung verbringt.<br />

Todesursache<br />

Der Begriff Todesursache umfasst alle Krankheiten, krankhaften Zustände oder Verletzungen,<br />

die direkt oder indirekt zum Tode führten, sowie die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung,<br />

die solche Verletzungen hervorriefen.<br />

Sterbeziffer<br />

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Sterbefälle je 100 000 der Bevölkerung.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2006

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