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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2006<br />

XVII. Löhne und Gehälter<br />

Die Laufende Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe<br />

wird repräsentativ jeweils <strong>für</strong> die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt.<br />

Die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste stellen daraus abgeleitete Monatsdurchschnittswerte<br />

dar. Die wirtschaftliche Zuordnung erfolgt anhand der „Klassifikation der Wirtschaftszweige,<br />

Ausgabe 2003“ (WZ 2003).<br />

Der Auskunftspflichtigenkreis wurde infolge der Handels- und Gaststättenzählung 1993 sowie<br />

auf der Grundlage der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993“ (WZ 93) ab 1995<br />

neu bestimmt. Dies führte zu nachträglichen Korrekturen bereits früher veröffentlichter<br />

zusammengefasster Ergebnisse <strong>für</strong> das Jahr 1995. Analoge Korrekturen <strong>für</strong> die Jahre 1994 und<br />

1993 sowie in wirtschaftszweiglicher Gliederung konnten nicht vorgenommen werden.<br />

Darüber hinaus wurde der Auskunftspflichtigenkreis <strong>für</strong> das Produzierende Gewerbe im Oktober<br />

1999 und <strong>für</strong> den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe im Oktober 2001 neu<br />

festgelegt. Die Ergebnisse der Laufenden Verdiensterhebung basieren, beginnend ab Erhebungsjahr<br />

2000 bzw. 2002, auf diesen neuen Stichproben. Sie sind mit den Ergebnissen der entsprechenden<br />

Vorjahre nicht vergleichbar.<br />

Der in die Erhebung einbezogene Personenkreis setzt sich aus vollzeitbeschäftigten Arbeitern<br />

und Angestellten zusammen, die im Erhebungsmonat vollen Lohn bzw. volles Gehalt bezogen<br />

haben.<br />

Die Laufende Verdiensterhebung im Handwerk wird repräsentativ <strong>für</strong> ausgewählte Gewerbezweige<br />

jährlich <strong>für</strong> den Monat Mai durchgeführt. Nach Abschluss der Handwerkszählung 1995<br />

wurde eine neue Stichprobe <strong>für</strong> die Laufende Verdiensterhebung im Handwerk gezogen. Mit<br />

Beginn der neuen Erhebung traten methodische Veränderungen in Kraft. So werden jetzt neben<br />

den männlichen auch die weiblichen Arbeiter und Gesellen einbezogen. Weiterhin wurde die<br />

Definition <strong>für</strong> die Arbeitergruppen verändert. Aus diesen Gründen ist ein Vergleich mit den Ergebnissen<br />

vor 1997 nicht möglich. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, umfassen die Begriffe<br />

Arbeiter, Gesellen usw. stets beide Geschlechter.<br />

Die Arbeitskostenerhebung wird durch EU-Gesetze alle vier Jahre angeordnet, um <strong>für</strong> alle Mitgliedstaaten<br />

vergleichbare Angaben über das Niveau und die Struktur der Arbeitskosten sowie<br />

deren Entwicklung zu ermitteln. Die EU-Arbeitskostenerhebung ist eine Repräsentativstatistik,<br />

die in allen Branchen der Wirtschaft – außer Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei – durchgeführt<br />

wird. Damit wird sie in Deutschland zur umfassendsten und zuverlässigsten Quelle <strong>für</strong><br />

Informationen über Höhe und Zusammensetzung der Löhne und Gehälter sowie der Personalkosten.<br />

Darüber hinaus treffen die Ergebnisse der EU-Arbeitskostenerhebung u.a. Aussagen zur<br />

Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Überstunden, zu Urlaubs- und Feiertagen. In<br />

Deutschland werden die Ergebnisse von der Bundesregierung, den Länderregierungen, den Arbeitgeber-<br />

und Arbeitnehmerorganisationen, den regionalen Vertretern der gewerblichen Wirtschaft,<br />

der Wirtschaftsforschung und nicht zuletzt von den Unternehmen selbst genutzt. Wichtigste<br />

supranationale Nutzer der Ergebnisse der EU-Arbeitskostenerhebung sind u.a. die Kommissionen<br />

der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und die OECD. Die im Tabellenteil<br />

ausgewiesenen Angaben zur EU-Arbeitskostenerhebung 2004 basieren auf dem Unternehmenskonzept.<br />

515<br />

XVII

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