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Nr. 41 März 2007 6,50 € H 14450 Nr. 41 März 2007 6,50 € H ... - VPLT

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Dieter Gorny in den<br />

Vorstand berufen<br />

Phonoverband kritisiert Deckelung der<br />

Abmahngebühren bei Raubkopien<br />

Die deutschen<br />

Phonoverbände stellen<br />

sich neu auf und bauen<br />

ihr politisches Engagement<br />

aus. Der<br />

Bundesverband der PhonographischenWirtschaft<br />

e.V. und die deutsche<br />

Landesgruppe des<br />

internationalen Verbandes<br />

der Tontrgerhersteller<br />

(ifpi) sollen bis zum<br />

Frühjahr <strong>2007</strong> unter einem<br />

Dach zusammengeführt<br />

werden. Das beschlossen<br />

die jeweiligen<br />

Mitgliederversammlungen.<br />

„Mit der Zusammenführung<br />

beider<br />

Verbände schaffen wir<br />

eine transparente und<br />

noch effizientere Interessenvertretung<br />

sowie<br />

ein einheitliches Sprachrohr<br />

für die deutsche<br />

Musikwirtschaft“, sagte<br />

Michael Haentjes, Vorsitzender<br />

der deutschen<br />

Phonoverbände. Arbeitsplätze<br />

sind von dem Zusammenschluss nicht betroffen, da die Verbände bereits aus einer<br />

gemeinsamen Geschäftsstelle geführt werden.<br />

Professor Dieter Gorny (53) wurde als stellvertretender Vorsitzender in den Vorstand<br />

berufen. Ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurden Edgar Berger (40), CEO Sony<br />

BMG Music Entertainment (Germany) und – als erstes weibliches Vorstandsmitglied –<br />

Birgit Adels (40), President EMI Music Germany & Austria.<br />

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Dieter Gorny eine Persönlichkeit für die Verbandsarbeit<br />

gewinnen konnten, die nicht nur ber 30 Jahre Erfahrung im Musikgeschäft sondern<br />

auch über hervorragendes politisches Gespür und sehr gute Kontakte verfügt“, betonte<br />

Haentjes. „Wir mssen dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen wie kulturellen Interessen<br />

der Musikwirtschaft in der politischen Meinungsbildung mehr Gehör finden. Ohne<br />

die Schaffung fairer Rahmenbedingungen laufen die Anstrengungen der Musikindustrie,<br />

mit neuen Konzepten auf technologische Veränderungen und geändertes Nutzerverhalten<br />

zu reagieren, ins Leere“, so Haentjes weiter. Als Beispiele nannte er die Forderung<br />

der Einschränkung der Privatkopie oder die angekündigte Deckelung der Abmahngebühren<br />

bei der Verfolgung von Raupkopierern.<br />

Neu: Pflichtangaben im<br />

geschäftlichen Emailverkehr<br />

Mit in Kraft treten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und<br />

Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ist es rechtlich erforderlich das<br />

Unternehmen bestimmte Angaben wie in den Geschäftsbriefen auch im Emailverkehr<br />

verwenden. So müssen z.B. bei juristischen Unternehmen zusätzlich zum Sitz, die Geschäftsführer<br />

und Handelsregisterinformationen in der Email mit aufgenommen werden.<br />

Alle Pflichtangaben sind unter www.heise.de/resale/artikel/84557 ausführlich dargestellt.<br />

Bei Unterlassen der Aufnahme der Pflichtangaben kann das Registergericht<br />

Zwangsgelder verhängen. Eventuell kann auch durch einen Wettbewerber abgemahnt<br />

werden. Ob eine Abmahnung rechtlich zulässig ist, ist jedoch noch umstritten, insofern<br />

sollte sich der Abgemahnte einen Rechtsanwalt zur Erstberatung aufsuchen.

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