Planungsunterlage Wärme ist unser Element - Buderus
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9 Aufstellraum<br />
9.1 Allgemeine Anforderungen an den Aufstellraum<br />
9.1.1 Verbrennungsluftversorgung<br />
Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung<br />
von Gasgeräten sind nach den jeweiligen Landesbauordnungen<br />
und Feuerungsverordnungen der einzelnen<br />
Bundesländer vorzunehmen.<br />
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamt-<br />
Nennwärmele<strong>ist</strong>ung über 50 kW gilt die Verbrennungsluftversorgung<br />
als gewährle<strong>ist</strong>et, wenn eine ins<br />
Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt<br />
von mindestens 150 cm 2 (zuzüglich 2 cm 2 für jedes<br />
über 50 kW Nennwärmele<strong>ist</strong>ung hinausgehende Kilowatt)<br />
vorhanden <strong>ist</strong>. Der erforderliche Querschnitt darf<br />
auf maximal zwei Leitungen aufgeteilt werden und<br />
muss strömungstechnisch äquivalent bemessen sein.<br />
9.1.2 Aufstellen von Feuerstätten<br />
Gas-Feuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmele<strong>ist</strong>ung<br />
über 50 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt<br />
werden,<br />
● Die nicht anderweitig genutzt werden<br />
● Die gegenüber anderen Räumen keine Öffnung,<br />
ausgenommen Öffnungen für Türen, haben<br />
● Deren Türen dicht und selbstschließend sind<br />
● Die gelüftet werden können<br />
Brenner und Brennstoff-Fördereinrichtungen der<br />
Feuerstätten müssen durch einen außerhalb des<br />
Aufstellraums angeordneten Schalter (Notschalter)<br />
jederzeit abschaltbar sein. Neben dem Notschalter<br />
muss ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHALTER–<br />
FEUERUNG“ vorhanden sein.<br />
Abweichend von diesen Maßgaben dürfen Feuerstätten<br />
auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn<br />
● Die Nutzung dieser Räume dies erfordert und die<br />
Feuerstätten sicher betrieben werden können<br />
● Die Räume in fre<strong>ist</strong>ehenden Gebäuden liegen, die<br />
nur dem Betrieb der Feuerstätten sowie der Brennstofflagerung<br />
dienen<br />
Grundsätzliche Anforderungen<br />
<strong>Planungsunterlage</strong> Stahlheizkessel Logano SK425, SK635 und SK735 – 09/2007<br />
Aufstellraum 9<br />
● Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen<br />
nicht verschlossen oder zugestellt werden, sofern<br />
nicht mittels entsprechender Sicherheitseinrichtungen<br />
gewährle<strong>ist</strong>et <strong>ist</strong>, dass die Feuerstätte nur bei<br />
freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden<br />
kann.<br />
● Der erforderliche Querschnitt darf durch einen Verschluss<br />
oder durch Gitter nicht verengt sein.<br />
● Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.<br />
● Für Flüssiggas-Feuerstätten sind besondere Anforderungen<br />
zu beachten.<br />
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt<br />
werden<br />
● In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit<br />
maximal zwei Wohnungen<br />
● In allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege<br />
dienen<br />
● In Garagen<br />
Räume mit luftabsaugenden Anlagen<br />
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen<br />
mit luftabsaugenden Anlagen nur dann aufgestellt<br />
werden, wenn<br />
● Ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der<br />
luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen<br />
verhindert wird<br />
● Die Abgasführung durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen<br />
überwacht wird<br />
● Die Abgase über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt<br />
werden oder sichergestellt <strong>ist</strong>, dass durch diese<br />
Anlagen kein gefährlicher Unterdruck entstehen<br />
kann<br />
Gas-Absperrvorrichtung<br />
Unmittelbar vor den Gas-Feuerstätten muss eine thermisch<br />
auslösende Gas-Absperrvorrichtung (TAE) installiert<br />
sein.<br />
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