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Planungsunterlage Wärme ist unser Element - Buderus

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9 Aufstellraum<br />

9.1 Allgemeine Anforderungen an den Aufstellraum<br />

9.1.1 Verbrennungsluftversorgung<br />

Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung<br />

von Gasgeräten sind nach den jeweiligen Landesbauordnungen<br />

und Feuerungsverordnungen der einzelnen<br />

Bundesländer vorzunehmen.<br />

Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamt-<br />

Nennwärmele<strong>ist</strong>ung über 50 kW gilt die Verbrennungsluftversorgung<br />

als gewährle<strong>ist</strong>et, wenn eine ins<br />

Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt<br />

von mindestens 150 cm 2 (zuzüglich 2 cm 2 für jedes<br />

über 50 kW Nennwärmele<strong>ist</strong>ung hinausgehende Kilowatt)<br />

vorhanden <strong>ist</strong>. Der erforderliche Querschnitt darf<br />

auf maximal zwei Leitungen aufgeteilt werden und<br />

muss strömungstechnisch äquivalent bemessen sein.<br />

9.1.2 Aufstellen von Feuerstätten<br />

Gas-Feuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmele<strong>ist</strong>ung<br />

über 50 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt<br />

werden,<br />

● Die nicht anderweitig genutzt werden<br />

● Die gegenüber anderen Räumen keine Öffnung,<br />

ausgenommen Öffnungen für Türen, haben<br />

● Deren Türen dicht und selbstschließend sind<br />

● Die gelüftet werden können<br />

Brenner und Brennstoff-Fördereinrichtungen der<br />

Feuerstätten müssen durch einen außerhalb des<br />

Aufstellraums angeordneten Schalter (Notschalter)<br />

jederzeit abschaltbar sein. Neben dem Notschalter<br />

muss ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHALTER–<br />

FEUERUNG“ vorhanden sein.<br />

Abweichend von diesen Maßgaben dürfen Feuerstätten<br />

auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn<br />

● Die Nutzung dieser Räume dies erfordert und die<br />

Feuerstätten sicher betrieben werden können<br />

● Die Räume in fre<strong>ist</strong>ehenden Gebäuden liegen, die<br />

nur dem Betrieb der Feuerstätten sowie der Brennstofflagerung<br />

dienen<br />

Grundsätzliche Anforderungen<br />

<strong>Planungsunterlage</strong> Stahlheizkessel Logano SK425, SK635 und SK735 – 09/2007<br />

Aufstellraum 9<br />

● Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen<br />

nicht verschlossen oder zugestellt werden, sofern<br />

nicht mittels entsprechender Sicherheitseinrichtungen<br />

gewährle<strong>ist</strong>et <strong>ist</strong>, dass die Feuerstätte nur bei<br />

freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden<br />

kann.<br />

● Der erforderliche Querschnitt darf durch einen Verschluss<br />

oder durch Gitter nicht verengt sein.<br />

● Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />

kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.<br />

● Für Flüssiggas-Feuerstätten sind besondere Anforderungen<br />

zu beachten.<br />

Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt<br />

werden<br />

● In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit<br />

maximal zwei Wohnungen<br />

● In allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege<br />

dienen<br />

● In Garagen<br />

Räume mit luftabsaugenden Anlagen<br />

Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen<br />

mit luftabsaugenden Anlagen nur dann aufgestellt<br />

werden, wenn<br />

● Ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der<br />

luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen<br />

verhindert wird<br />

● Die Abgasführung durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen<br />

überwacht wird<br />

● Die Abgase über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt<br />

werden oder sichergestellt <strong>ist</strong>, dass durch diese<br />

Anlagen kein gefährlicher Unterdruck entstehen<br />

kann<br />

Gas-Absperrvorrichtung<br />

Unmittelbar vor den Gas-Feuerstätten muss eine thermisch<br />

auslösende Gas-Absperrvorrichtung (TAE) installiert<br />

sein.<br />

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