Stck. ab 25,- €/Stck. - Gemeinde Zeithain
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Seite 2 Gohrisch-Heide 31. Mai 2006<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Bekanntmachung<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses<br />
findet am 06.06.2006 um 19:00 Uhr im Gerätehaus <strong>Zeithain</strong>,<br />
01619 <strong>Zeithain</strong>, Teichstraße, statt.<br />
Bekanntmachung<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister<br />
Die nächste öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung findet am<br />
26.06.2006 um 19:00 Uhr in der AWO Röderau-Bobersen, Lessaer<br />
Straße 8a, 01619 <strong>Zeithain</strong> OT Röderau-Bobersen, statt.<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates am 22.05.2006<br />
Beschluss-Nr. 28/2006<br />
Beschlussfassung zur Einräumung eines Wegerechtes für das<br />
Flurstück 88 der Gemarkung Gohlis und zum Verkauf einer<br />
unvermessenen Teilfläche vom Flurstück 88 der Gemarkung<br />
Gohlis<br />
Beschluss-Nr. 29/2006<br />
Beschlussfassung zum Wirtschafts- und Finanzplan 2006 der<br />
EVGZ<br />
Beschluss-Nr. 30/2006<br />
Beschlussfassung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrages mit dem Landratsamt Riesa-Großenhain über die<br />
Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach<br />
§ 104 SächsGemO durch das Rechnungsprüfungsamt<br />
Beschluss-Nr. 31/2006<br />
Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2005<br />
Beschluss-Nr. 32/2006<br />
Beschlussfassung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausg<strong>ab</strong>e<br />
für die Zahlung von Zinsen für vorfristige in Anspruch<br />
genommene Finanzhilfen<br />
Beschluss-Nr. 33/2006<br />
Beschlussfassung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausg<strong>ab</strong>e<br />
für Aufwendungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeithain</strong> für ABM und<br />
1-EURO-Jobs zur Beseitigung der Schäden des Frühjahrshochwassers<br />
2006<br />
Beschluss-Nr. 34/2006<br />
Beschlussfassung zum Verkauf der im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />
stehenden Flurstücke von Röderau-Süd<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Zeithain</strong><br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeithain</strong> Hannes Berger<br />
Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Udo Geißler<br />
Satz/Druck: polyprint Riesa GmbH, Goethestraße 59<br />
Auflage: 3500 Stück, monatlich an alle <strong>Zeithain</strong>er Haushalte kostenlos<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausg<strong>ab</strong>e ist der 15.06.2006<br />
Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />
im Landkreis Riesa-Großenhain<br />
Bodenrichtwerte - Stand 31.12.2005<br />
Großenhain, 11. April 2006<br />
- Ang<strong>ab</strong>en in EUR/m 2 ; bei Bodenrichtwerten mit * (z.B.: [56]*)<br />
handelt es sich um Werte zum Stand 31. 12.2004<br />
- für unbebaute Flächen<br />
- Mischbaufläche<br />
1. Spalte für Dreiseithofgrundstücke 2.000 m 2 ,<br />
offene Bauweise, GFZ 0,7<br />
2. Spalte für Grundstück 840 m 2 ,<br />
offene Bauweise, GFZ 0,6<br />
- Wohnbaufläche<br />
- Grundstück 650 m 2 , offene Bauweise, GFZ 0,15 für Neubau;<br />
GFZ 0,4 für Bestand<br />
- Doppelhaushälfte 550 m 2 , einseitig offene Bauweise, GFZ<br />
0,3<br />
- Reihenhausgrundstück <strong>25</strong>0 m 2 , geschlossene Bauweise,<br />
GFZ 1,0<br />
- Eigenschaften der Richtwertgrundstücke<br />
- Richtwerte ohne Klammern sind beitrags- und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enpflichtig,<br />
d. h. es wurden noch keine Erschließungsbeiträge,<br />
sonstige Beiträge oder Abg<strong>ab</strong>en erhoben<br />
- Richtwerte in runde Klammern gesetzt, sind teilweise beitrags-<br />
und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enpflichtig, die Beitrags- und Abg<strong>ab</strong>enpflicht<br />
besteht hier vorrangig für Entsorgungseinrichtungen<br />
und Verkehrsanlagen<br />
- Richtwerte in eckige Klammern gesetzt, sind beitrags- und<br />
<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enfrei<br />
Weitere Bodenrichtwerte (zutreffend für alle Gemarkungen)<br />
- Öd- und Unland<br />
0,10 EUR/m 2 (0,05 - 0,13 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />
- Wasserfläche<br />
0,10 EUR/m 2 (0,05 - 0,15 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />
- Erholungsgrundstücke (nicht Kleingartenanlagen)<br />
8,15 EUR/m 2 (3,50 - 12,80 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />
- Grundstücke mit grundeigenen Bodenschätzen<br />
2,61 EUR/m 2 (0,10 - 5,11 EUR/m 2 )<br />
- Grundstücke mit bergfreien Bodenschätzen<br />
1,97 EUR/m 2 (0,10 - 3,83 EUR/m 2 )<br />
- Grünland mit Felsuntergrund (ehem. Arbeitsebene der Steinbrüche<br />
- Mutterboden bis 0,20 m stark) 0,38 EUR/m 2<br />
- Bauland für landwirtschaftliche Nutzung ohne gesicherte Erschließung<br />
gemäß § 127 Abs. 4 BauGB (im Außenbereich gelegen)<br />
5,00 EUR/m 2 (2,50 - 10,00 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />
- Weinbauland<br />
1,53 EUR/m 2 (1,00 - 2,00 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />
- Waldboden<br />
30 - 40 % des Wertes vom Ackerland im Territorium, Baumbestand<br />
ist gesondert zu bewerten; Kaufpreisauskünfte erteilt<br />
die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
- Straßenbauland ist nach dem für das jeweilige Grundstück zutreffenden<br />
Verkehrswert des Grund und Bodens im Sinne der<br />
§§ 93 ff. BauGB zu entschädigen, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung<br />
erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
Grundstücke die nach den Entwicklungszuständen einzustufen<br />
wären (nur für den Landkreis Riesa-Großenhain zutreffend;<br />
als Wert für die Wohnbauflächen wurde der Ø Bodenrichtwert<br />
von 45,00 EUR/m 2 unbebaut, beitrags- und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enfrei<br />
angenommen)