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Stck. ab 25,- €/Stck. - Gemeinde Zeithain

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Seite 2 Gohrisch-Heide 31. Mai 2006<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Bekanntmachung<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses<br />

findet am 06.06.2006 um 19:00 Uhr im Gerätehaus <strong>Zeithain</strong>,<br />

01619 <strong>Zeithain</strong>, Teichstraße, statt.<br />

Bekanntmachung<br />

H. Berger<br />

Bürgermeister<br />

Die nächste öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung findet am<br />

26.06.2006 um 19:00 Uhr in der AWO Röderau-Bobersen, Lessaer<br />

Straße 8a, 01619 <strong>Zeithain</strong> OT Röderau-Bobersen, statt.<br />

H. Berger<br />

Bürgermeister<br />

Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates am 22.05.2006<br />

Beschluss-Nr. 28/2006<br />

Beschlussfassung zur Einräumung eines Wegerechtes für das<br />

Flurstück 88 der Gemarkung Gohlis und zum Verkauf einer<br />

unvermessenen Teilfläche vom Flurstück 88 der Gemarkung<br />

Gohlis<br />

Beschluss-Nr. 29/2006<br />

Beschlussfassung zum Wirtschafts- und Finanzplan 2006 der<br />

EVGZ<br />

Beschluss-Nr. 30/2006<br />

Beschlussfassung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrages mit dem Landratsamt Riesa-Großenhain über die<br />

Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach<br />

§ 104 SächsGemO durch das Rechnungsprüfungsamt<br />

Beschluss-Nr. 31/2006<br />

Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2005<br />

Beschluss-Nr. 32/2006<br />

Beschlussfassung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausg<strong>ab</strong>e<br />

für die Zahlung von Zinsen für vorfristige in Anspruch<br />

genommene Finanzhilfen<br />

Beschluss-Nr. 33/2006<br />

Beschlussfassung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausg<strong>ab</strong>e<br />

für Aufwendungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeithain</strong> für ABM und<br />

1-EURO-Jobs zur Beseitigung der Schäden des Frühjahrshochwassers<br />

2006<br />

Beschluss-Nr. 34/2006<br />

Beschlussfassung zum Verkauf der im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />

stehenden Flurstücke von Röderau-Süd<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Zeithain</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeithain</strong> Hannes Berger<br />

Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Udo Geißler<br />

Satz/Druck: polyprint Riesa GmbH, Goethestraße 59<br />

Auflage: 3500 Stück, monatlich an alle <strong>Zeithain</strong>er Haushalte kostenlos<br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausg<strong>ab</strong>e ist der 15.06.2006<br />

Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />

im Landkreis Riesa-Großenhain<br />

Bodenrichtwerte - Stand 31.12.2005<br />

Großenhain, 11. April 2006<br />

- Ang<strong>ab</strong>en in EUR/m 2 ; bei Bodenrichtwerten mit * (z.B.: [56]*)<br />

handelt es sich um Werte zum Stand 31. 12.2004<br />

- für unbebaute Flächen<br />

- Mischbaufläche<br />

1. Spalte für Dreiseithofgrundstücke 2.000 m 2 ,<br />

offene Bauweise, GFZ 0,7<br />

2. Spalte für Grundstück 840 m 2 ,<br />

offene Bauweise, GFZ 0,6<br />

- Wohnbaufläche<br />

- Grundstück 650 m 2 , offene Bauweise, GFZ 0,15 für Neubau;<br />

GFZ 0,4 für Bestand<br />

- Doppelhaushälfte 550 m 2 , einseitig offene Bauweise, GFZ<br />

0,3<br />

- Reihenhausgrundstück <strong>25</strong>0 m 2 , geschlossene Bauweise,<br />

GFZ 1,0<br />

- Eigenschaften der Richtwertgrundstücke<br />

- Richtwerte ohne Klammern sind beitrags- und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enpflichtig,<br />

d. h. es wurden noch keine Erschließungsbeiträge,<br />

sonstige Beiträge oder Abg<strong>ab</strong>en erhoben<br />

- Richtwerte in runde Klammern gesetzt, sind teilweise beitrags-<br />

und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enpflichtig, die Beitrags- und Abg<strong>ab</strong>enpflicht<br />

besteht hier vorrangig für Entsorgungseinrichtungen<br />

und Verkehrsanlagen<br />

- Richtwerte in eckige Klammern gesetzt, sind beitrags- und<br />

<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enfrei<br />

Weitere Bodenrichtwerte (zutreffend für alle Gemarkungen)<br />

- Öd- und Unland<br />

0,10 EUR/m 2 (0,05 - 0,13 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />

- Wasserfläche<br />

0,10 EUR/m 2 (0,05 - 0,15 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />

- Erholungsgrundstücke (nicht Kleingartenanlagen)<br />

8,15 EUR/m 2 (3,50 - 12,80 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />

- Grundstücke mit grundeigenen Bodenschätzen<br />

2,61 EUR/m 2 (0,10 - 5,11 EUR/m 2 )<br />

- Grundstücke mit bergfreien Bodenschätzen<br />

1,97 EUR/m 2 (0,10 - 3,83 EUR/m 2 )<br />

- Grünland mit Felsuntergrund (ehem. Arbeitsebene der Steinbrüche<br />

- Mutterboden bis 0,20 m stark) 0,38 EUR/m 2<br />

- Bauland für landwirtschaftliche Nutzung ohne gesicherte Erschließung<br />

gemäß § 127 Abs. 4 BauGB (im Außenbereich gelegen)<br />

5,00 EUR/m 2 (2,50 - 10,00 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />

- Weinbauland<br />

1,53 EUR/m 2 (1,00 - 2,00 EUR/m 2 , je nach Lage)<br />

- Waldboden<br />

30 - 40 % des Wertes vom Ackerland im Territorium, Baumbestand<br />

ist gesondert zu bewerten; Kaufpreisauskünfte erteilt<br />

die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

- Straßenbauland ist nach dem für das jeweilige Grundstück zutreffenden<br />

Verkehrswert des Grund und Bodens im Sinne der<br />

§§ 93 ff. BauGB zu entschädigen, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung<br />

erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

Grundstücke die nach den Entwicklungszuständen einzustufen<br />

wären (nur für den Landkreis Riesa-Großenhain zutreffend;<br />

als Wert für die Wohnbauflächen wurde der Ø Bodenrichtwert<br />

von 45,00 EUR/m 2 unbebaut, beitrags- und <strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enfrei<br />

angenommen)

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