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Ärzteblatt Mai 2008 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Stunden Gruppenselbsterfahrung“ werden gestrichen<br />

und durch die Worte „100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung.<br />

Die Selbsterfahrung muß im gleichen<br />

Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung<br />

stattfindet.“ ersetzt.<br />

c) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird die<br />

Theoretische Weiterbildung wie folgt geändert:<br />

aa) Die Zahl 100 wird gestrichen und durch die Zahl<br />

„120“ ersetzt.<br />

bb) Die Zahl 10 wird gestrichen und durch die Zahl<br />

„16“ ersetzt.<br />

cc) Die Angaben „Entspannungsverfahren („ sowie<br />

„, Jacobson-Training)“ werden gestrichen und durch<br />

die Worte „oder progressive Muskelentspannung<br />

oder Hypnose“ ersetzt.<br />

dd) Nach dem dritten Stabstrich wird folgender Stabstrich<br />

angefügt:<br />

„– 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder<br />

patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“.<br />

d) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird nach<br />

der Theoretischen Weiterbildung eine neue Zwischenüberschrift<br />

„Diagnostik“ eingefügt mit der Angabe<br />

„– 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen“.<br />

e) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird nach<br />

„Behandlung“ eingefügt:<br />

„– 15 Doppelstunden Fallseminar“.<br />

f) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird die<br />

Selbsterfahrung wie folgt geändert:<br />

aa) Die Zahl 50 wird gestrichen und durch die Zahl<br />

„100“ ersetzt.<br />

bb) Nach dem Wort „Gruppenselbsterfahrung“ wird<br />

folgender Satz angefügt:<br />

„Die Selbsterfahrung muß im gleichen Verfahren<br />

erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.“<br />

9. Im Abschnitt C – Zusatzweiterbildungen wird vor der Zusatzbezeichnung<br />

Akupunktur folgende Zusatzbezeichnung<br />

eingefügt:<br />

Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Definition:<br />

Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

umfaßt die Grundlagen für eine kontinuierliche Ver besserung<br />

von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der<br />

medi zinischen Versorgung.<br />

Weiterbildungsziel:<br />

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen<br />

Kompetenz in Ärztliches Qualitätsmanagement nach<br />

Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und<br />

Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.<br />

AUSGABE 5/<strong>2008</strong> 18. JAHRGANG<br />

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />

Weiterbildungszeit:<br />

200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in<br />

Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Weiterbildungsinhalt:<br />

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

– der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen<br />

– der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte<br />

einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen<br />

– der Darlegung und Anwendung von Qualiltätsmanagement-Modellen<br />

– den Grundlagen der Evidence-based Medicine<br />

– der Moderation von Qualitätsprozessen<br />

– der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren<br />

– der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung<br />

von ärztlichen Leitlinien<br />

10. Im Abschnitt D – Fachkunden werden nach der Fachkunde<br />

Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung folgende<br />

Fachkunden eingefügt:<br />

a) „Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie“<br />

b) „Fachkunde Sigmoido-Koloskopie“<br />

c) „Fachkunde Echokardiographie“.<br />

11. In den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B<br />

und C wird nach dem Stabstrich<br />

„– der Durchführung von Impfungen“ eingefügt:<br />

„2. Die Prävention durch Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen<br />

der Ständigen Impfkommission gehört zum Inhalt<br />

aller Fachgebiete. Bei Facharztbezeichnungen, die nach den<br />

bisher gültigen Weiterbildungsordnungen der <strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> erworben worden sind, gehört<br />

die Prävention durch die von der Stän di gen Impfkommission<br />

empfohlenen Schutzimpfungen zum Fachgebietsinhalt.“<br />

Die bisherigen Nummern 2., 3. und 4. werden zu 3., 4. und 5.<br />

Artikel II<br />

Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tage<br />

nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />

Rostock, den 25. März <strong>2008</strong><br />

SATZUNGEN UND ORDNUNGEN<br />

gez. Dr. med. A. Crusius<br />

Präsident der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

genehmigt: Schwerin, 31. März <strong>2008</strong><br />

gez. Christian Sievers<br />

Sozialministerium <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

ausgefertigt: Rostock, den 08.04.<strong>2008</strong><br />

gez. Dr. med. A. Crusius<br />

Präsident der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Seite 161

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