Ärzteblatt Mai 2008 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Stunden Gruppenselbsterfahrung“ werden gestrichen<br />
und durch die Worte „100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung.<br />
Die Selbsterfahrung muß im gleichen<br />
Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung<br />
stattfindet.“ ersetzt.<br />
c) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird die<br />
Theoretische Weiterbildung wie folgt geändert:<br />
aa) Die Zahl 100 wird gestrichen und durch die Zahl<br />
„120“ ersetzt.<br />
bb) Die Zahl 10 wird gestrichen und durch die Zahl<br />
„16“ ersetzt.<br />
cc) Die Angaben „Entspannungsverfahren („ sowie<br />
„, Jacobson-Training)“ werden gestrichen und durch<br />
die Worte „oder progressive Muskelentspannung<br />
oder Hypnose“ ersetzt.<br />
dd) Nach dem dritten Stabstrich wird folgender Stabstrich<br />
angefügt:<br />
„– 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder<br />
patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“.<br />
d) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird nach<br />
der Theoretischen Weiterbildung eine neue Zwischenüberschrift<br />
„Diagnostik“ eingefügt mit der Angabe<br />
„– 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen“.<br />
e) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird nach<br />
„Behandlung“ eingefügt:<br />
„– 15 Doppelstunden Fallseminar“.<br />
f) Unter Grundorientierung Verhaltenstherapie wird die<br />
Selbsterfahrung wie folgt geändert:<br />
aa) Die Zahl 50 wird gestrichen und durch die Zahl<br />
„100“ ersetzt.<br />
bb) Nach dem Wort „Gruppenselbsterfahrung“ wird<br />
folgender Satz angefügt:<br />
„Die Selbsterfahrung muß im gleichen Verfahren<br />
erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.“<br />
9. Im Abschnitt C – Zusatzweiterbildungen wird vor der Zusatzbezeichnung<br />
Akupunktur folgende Zusatzbezeichnung<br />
eingefügt:<br />
Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Definition:<br />
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
umfaßt die Grundlagen für eine kontinuierliche Ver besserung<br />
von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der<br />
medi zinischen Versorgung.<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen<br />
Kompetenz in Ärztliches Qualitätsmanagement nach<br />
Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und<br />
Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.<br />
AUSGABE 5/<strong>2008</strong> 18. JAHRGANG<br />
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />
Weiterbildungszeit:<br />
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in<br />
Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
– der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen<br />
– der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte<br />
einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen<br />
– der Darlegung und Anwendung von Qualiltätsmanagement-Modellen<br />
– den Grundlagen der Evidence-based Medicine<br />
– der Moderation von Qualitätsprozessen<br />
– der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren<br />
– der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung<br />
von ärztlichen Leitlinien<br />
10. Im Abschnitt D – Fachkunden werden nach der Fachkunde<br />
Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung folgende<br />
Fachkunden eingefügt:<br />
a) „Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie“<br />
b) „Fachkunde Sigmoido-Koloskopie“<br />
c) „Fachkunde Echokardiographie“.<br />
11. In den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B<br />
und C wird nach dem Stabstrich<br />
„– der Durchführung von Impfungen“ eingefügt:<br />
„2. Die Prävention durch Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen<br />
der Ständigen Impfkommission gehört zum Inhalt<br />
aller Fachgebiete. Bei Facharztbezeichnungen, die nach den<br />
bisher gültigen Weiterbildungsordnungen der <strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> erworben worden sind, gehört<br />
die Prävention durch die von der Stän di gen Impfkommission<br />
empfohlenen Schutzimpfungen zum Fachgebietsinhalt.“<br />
Die bisherigen Nummern 2., 3. und 4. werden zu 3., 4. und 5.<br />
Artikel II<br />
Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tage<br />
nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />
Rostock, den 25. März <strong>2008</strong><br />
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN<br />
gez. Dr. med. A. Crusius<br />
Präsident der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
genehmigt: Schwerin, 31. März <strong>2008</strong><br />
gez. Christian Sievers<br />
Sozialministerium <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
ausgefertigt: Rostock, den 08.04.<strong>2008</strong><br />
gez. Dr. med. A. Crusius<br />
Präsident der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
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