Schlussbericht Büro BASS - FMH
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3 Definition, Aufgaben, Nutzen und Grenzen medizinischer Register<br />
Dreyer vorgelegten «Good Practice Strategien», lässt sich zusammenfassen, dass ein Nutzen von Registern<br />
nur dann erzielt werden kann, wenn die Datenerhebung einheitlich, möglichst umfassend (flächende-<br />
ckend) und über eine längere Zeitdauer erfolgt. Damit zeigt sich, dass eine wesentliche Grenze von Regis-<br />
tern auch deren eigene Qualität darstellt, welche wiederum wesentlich von den Ressourcen abhängt, die<br />
zur Verfügung gestellt werden (können). Tabelle 1 fasst die verschiedenen Aspekte zusammen. Dabei ist<br />
zu beachten, dass diese je nach Ziel und Anwendungsgebiet und Ausgestaltung unterschiedlich zutreffen<br />
bzw. nicht relevant sind:<br />
Tabelle 1: Aufgaben, Nutzen und Grenzen von medizinischen Registern<br />
Aufgaben<br />
■ Informationsgewinnung<br />
■ Schaffung von Transparenz<br />
■ Beitrag zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung in der Gesundheitsversorgung<br />
■ Evaluation der Eignung eines medizinischen Verfahrens im realen Einsatz<br />
Nutzen<br />
■ Strukturierung und Nutzung von laufend anfallenden (elektronischen) Daten im medizinischen Alltag<br />
hinsichtlich spezifischer Fragestellungen<br />
■ Breitere Abdeckung als bei klinischen Studien üblich (höhere externe Validität)<br />
■ Ergänzung des Wissens aus (RCT-) Studien<br />
■ Generierung neuer Erkenntnisse (z.B. Entdeckung seltener Nebenwirkungen; Beschreibung natürli-<br />
cher Krankheitsverläufe und deren Veränderungen)<br />
■ Beurteilung von Versorgungssystemen (Register, die Daten über die gesamte Behandlungskette ent-<br />
halten), Einbezug struktureller, prozessorientierter und ergebnisorientierter Aspekte der medizinischen<br />
Versorgung<br />
■ Bereitstellung von Daten, mit denen die klinische Wirksamkeit (oder Kosteneffizienz) von medizini-<br />
schen Behandlungen unter realen Bedingungen überprüft werden kann; Messung von Behandlungs-<br />
qualität, Methodenvergleiche<br />
Grenzen<br />
■ Ungenügende Flächendeckung bzw. Beteiligung der Leistungserbringer<br />
■ Mangelnde Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Datenerfassung<br />
■ Datenschutzaspekte<br />
■ Eingeschränkte Weitergabe von Daten für versorgungs- und gesundheitspolitische Ansprüche<br />
■ Teilweise komplexe Auswertungsszenarien<br />
■ Für die Beurteilung der Qualität der Evidenz aus Registerergebnissen existiert keine anerkannte Me-<br />
thodik<br />
■ Hoher Aufwand für Aufbau und Unterhalt, Führung der Register (personell, finanziell)<br />
Quellen: Mathis und Wild (2008), Gliklich und Dreyer (2007), BAG (2011). Ergänzungen, Darstellung: <strong>BASS</strong>.<br />
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