17. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 13 - Ausgabe 37/<strong>2012</strong><br />
es wäre schön wenn es eine nachvollziehbare, belegbare Möglichkeit<br />
der Erfolgskontrolle gäbe.<br />
CDU-Fraktionssprecher Thul lobt die Umstruktuierung. Die Bündelung<br />
sei trotz anfänglicher schwieriger Diskussionen letztendlich<br />
sehr positiv zu werten und habe nur Vorteile gebracht. Erwähnenswert<br />
sei auch die Solidarität anderer Ort, die sich an der Umstruktuierung<br />
beteiligt haben. Es war eine zukunftsträchtige Entscheidung<br />
entsprechend zu verfahren. In Sachen Wassertouristik, z.B. Kanufahrten<br />
könnten noch Möglichkeiten geschaffen werden, die für<br />
Gäste attraktiv sind.<br />
Abschließend bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Thiesen als<br />
auch bei den beiden Damen des Touristbüros Longuich, die ihre Arbeit<br />
sehr gut und fachmännisch ausführen und freut sich auf eine<br />
langjährige Zusammenarbeit.<br />
5. Genehmigung von Dorferneuerungsmaßnahmen in Longuich-<br />
Kirsch: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen<br />
Die Vorsitzende trägt vor, dass die Mittelbewilligung im Rahmen<br />
der Zuschussbeantragungen für Dorferneuerungsmaßnahmen seitens<br />
der ADD eingegangen sei und es nur gilt, die Maßnahmen<br />
möglichst zeitnah umzusetzen. Für den Mehrgenerationenpark werden<br />
Mittel in Höhe von 49.600 €, für den Platz am Zollhäuschen<br />
werden 29.900 € an Zuweisungen gewährt.<br />
Es gilt jedoch die Vorgabe, dass bis zum 1.10.<strong>2012</strong> mit den Ausschreibungen<br />
bzw. Maßnahmen begonnen wurde.<br />
Damit die Umsetzung möglichst rasch erfolgt und keine Zuschussmittel<br />
verloren gehen, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig,<br />
die Inhalte der Ausschreibung in der kommenden Ausschusssitzung<br />
des Wege- und Bauausschusses sowie des Ausschusses für Familie,<br />
Soziales und Freizeit vorzuberaten und anschließend beschränkt<br />
auszuschreiben, damit der Maßnahmenbeginn noch vor dem<br />
1.10.<strong>2012</strong> liegt.<br />
6. Beratung und Beschluss über den Antrag des TuS Longuich-<br />
Kirsch auf Sonnenschutz in der Turnhalle Longuich<br />
Der Vorsitzende des TUS Longuich erläutert dem Ortsgemeinderat,<br />
dass bedingt durch das einfallende Sonnenlicht in den Nachmittagsstunden<br />
Sichtprobleme beim Training der Tischtennisspieler bringt.<br />
Eine Abhilfe könne hier ein Sonnenschutz an den nach Süden gelegenen<br />
Oberlichtern schaffen.<br />
Diesbezüglich liegt ein Antrag des TUS zur Anschaffung eines Sonnenschutzes<br />
in der Turnhalle Longuich vor. Das Angebot der Fa.<br />
GEWETEC aus Longuich zeigt drei Angebote für die 18 Fensterbeschriftungen<br />
verschiedener Arten auf.<br />
Art der Ausführung Betrag incl. MwSt.<br />
Sonnenschutzfolie (Außenverklebung,<br />
Sicht durchlässig abgetönt 2.545,41<br />
Weiße Hochleistungsfolie<br />
(Außenverklebung, keine Sicht nach außen) 1.724,31<br />
Glasdekorfolie<br />
(Innenverklebung, keine Sicht nach außen) 2.355,01<br />
Da der Ortsgemeinderat das Material der Schutzfolien sichten will,<br />
sollen Informationen oder Probestücke angefordert werden. Des<br />
Weiteren soll die Problematik auch mit der Leitung der Grundschule<br />
besprochen werden. Sollte die Schule hier ebenfalls Handlungsbedarf<br />
sehen, könnte man letztendlich nach Klärung der Kostenträgerschaft<br />
(VG/Gemeinde) eine Auftragsvergabe durchführen.<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Antrag<br />
bis zur Klärung dieser Punkte zurückzustellen.<br />
7. Beratung und Beschluss über die Änderung der Hauptsatzung<br />
der Ortsgemeinde Longuich, Aufnahme eines weiteren Ehrenamtes<br />
zur Pflege der Internetseite der Ortsgemeinde<br />
Der Ortsgemeinderat Longuich hat in seiner Sitzung am 24.02.2011<br />
die erste Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Mit dieser Änderung<br />
wurde § 9 - Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter<br />
- eingefügt. Im Einzelnen wurde die Aufwandsentschädigung für<br />
den/die Beauftragte für<br />
- das Dorfgemeinschaftshaus,<br />
- die Grillhütte,<br />
- die Römische Villa<br />
sowie<br />
- den/die Seniorenbeauftragte/n<br />
- den/die Umwelt- und Feldhüter/in<br />
mit 10,00 € je volle Stunde festgesetzt.<br />
Mit dem Entwurf der nachstehenden 2. Änderung wird § 9 Abs. 1<br />
um den/die Beauftragte/n für die Betreuung der Homepage/Internetseite<br />
der Ortsgemeinde Longuich ergänzt.<br />
Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung lautet im Entwurf wie folgt:<br />
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Longuich<br />
vom 16. August <strong>2012</strong><br />
Der Ortsgemeinderat Longuich hat auf Grund der §§ 24 und 25<br />
Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung<br />
zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der<br />
Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler<br />
Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 2. Änderungssatzung zur<br />
Hauptsatzung vom 06.10.2009 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird.<br />
§ 1<br />
1. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
§ 9<br />
Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter<br />
(1) Der/die Beauftragte für<br />
- das Dorfgemeinschaftshaus,<br />
- die Grillhütte,<br />
- die Römische Villa<br />
- die Betreuung der Homepage/Internetseite der Ortsgemeinde<br />
sowie<br />
- der/die Seniorenbeauftragte,<br />
- der/die Umwelt- und Feldhüter/in<br />
erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nach Stundensätzen bemessen<br />
wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum<br />
Tätigkeitsort und zurück werden nicht berücksichtigt.<br />
Die Entschädigung beträgt 10,00 € je volle Stunde.<br />
§ 2<br />
Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am _________ <strong>2012</strong><br />
in Kraft.<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />
die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wie vorgetragen.<br />
8. Wahl einer Person zur Ausübung des Ehrenamtes Pflege der Internetseite<br />
der Ortsgemeinde<br />
Auf die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 7 - Änderung der<br />
Hauptsatzung wird verwiesen.<br />
Da die Tätigkeit des ehrenamtlichen Beauftragten nicht nur vorübergehend,<br />
sondern längere ausgeübt werden soll, ist ein Ehrenamt<br />
in Sinne des § 18 Abs. 1 GemO gegeben. Zu einem Ehrenamt werden<br />
die Bürger vom Ortsgemeinderat gewählt (§ 18 Abs. 3 GemO).<br />
Die Berufung in das Ehrenamt erfolgt auf Widerruf. Ein Beginndatum<br />
sollte für die Entgeltabrechnung durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
bestimmt werden.<br />
Die Durchführung von Wahlen ist in § 40 GemO geregelt.<br />
Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen,<br />
sofern der Ortsgemeinderat nicht etwas anderes beschließt (§<br />
40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO).<br />
Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin als nicht gewähltes Ratsmitglied<br />
ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO).<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Abstimmung<br />
öffentlich vorzunehmen.<br />
Die Vorsitzende schlägt alsdann vor, Herrn Jürgen Berg als ehrenamtlichen<br />
Beauftragten für die Betreuung der Homepage/Internetseite<br />
der Ortsgemeinde zu wählen.<br />
Dem Vorschlag der Vorsitzenden stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />
zu.<br />
9. Beratung und Beschluss zur Widmung einer Zufahrt als öffentliche<br />
Verkehrsfläche<br />
Das Grundstück Flur 3 Nr. 322/2 (Hinterliegergrundstück zu Birkenweg<br />
4) soll bebaut werden. Die Kreisverwaltung, Bauen und<br />
Umwelt, hat dazu mitgeteilt, dass keine Zuwegung nach § 6 Landesbauordnung<br />
vorliegt und somit die Genehmigung nicht erteilt<br />
werden kann.<br />
Danach dürfen Gebäude u.a. nur errichtet werden, wenn bis zum<br />
Beginn ihrer Benutzung das Grundstück in angemessener Breite<br />
an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine<br />
öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen<br />
Verkehrsfläche hat.<br />
Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre eine Genehmigung möglich,<br />
wenn das Grundstück eine Zufahrt über die Parzelle Flur 3<br />
Nr. 321 erhält, die dann dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden<br />
muss, damit den Erfordernissen der LBauO Rechnung getragen<br />
wird. Zur Schaffung einer Zufahrt über diese Parzelle sind die<br />
Grundstückseigentümer bereit. Über die Modalitäten wie Herstellung,<br />
spätere Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht etc. sollte jedoch<br />
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.<br />
Eine Widmung von Privatgrundstücken für den öffentlichen Verkehr<br />
ist mit Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich.<br />
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die für die Zufahrt<br />
erforderliche Teilfläche der Parz. Nr. 321 nach Abschluss des städtebaulichen<br />
Vertrages dem öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt sodann einstimmig, die für die Zuwegung<br />
zum Neubau erforderliche Teilfläche des Grundstücks Flur<br />
3, Parz.Nr. 321 nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages für<br />
den öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages wurde in nichtöffentli-