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17. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 13 - Ausgabe 37/<strong>2012</strong><br />

es wäre schön wenn es eine nachvollziehbare, belegbare Möglichkeit<br />

der Erfolgskontrolle gäbe.<br />

CDU-Fraktionssprecher Thul lobt die Umstruktuierung. Die Bündelung<br />

sei trotz anfänglicher schwieriger Diskussionen letztendlich<br />

sehr positiv zu werten und habe nur Vorteile gebracht. Erwähnenswert<br />

sei auch die Solidarität anderer Ort, die sich an der Umstruktuierung<br />

beteiligt haben. Es war eine zukunftsträchtige Entscheidung<br />

entsprechend zu verfahren. In Sachen Wassertouristik, z.B. Kanufahrten<br />

könnten noch Möglichkeiten geschaffen werden, die für<br />

Gäste attraktiv sind.<br />

Abschließend bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Thiesen als<br />

auch bei den beiden Damen des Touristbüros Longuich, die ihre Arbeit<br />

sehr gut und fachmännisch ausführen und freut sich auf eine<br />

langjährige Zusammenarbeit.<br />

5. Genehmigung von Dorferneuerungsmaßnahmen in Longuich-<br />

Kirsch: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen<br />

Die Vorsitzende trägt vor, dass die Mittelbewilligung im Rahmen<br />

der Zuschussbeantragungen für Dorferneuerungsmaßnahmen seitens<br />

der ADD eingegangen sei und es nur gilt, die Maßnahmen<br />

möglichst zeitnah umzusetzen. Für den Mehrgenerationenpark werden<br />

Mittel in Höhe von 49.600 €, für den Platz am Zollhäuschen<br />

werden 29.900 € an Zuweisungen gewährt.<br />

Es gilt jedoch die Vorgabe, dass bis zum 1.10.<strong>2012</strong> mit den Ausschreibungen<br />

bzw. Maßnahmen begonnen wurde.<br />

Damit die Umsetzung möglichst rasch erfolgt und keine Zuschussmittel<br />

verloren gehen, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig,<br />

die Inhalte der Ausschreibung in der kommenden Ausschusssitzung<br />

des Wege- und Bauausschusses sowie des Ausschusses für Familie,<br />

Soziales und Freizeit vorzuberaten und anschließend beschränkt<br />

auszuschreiben, damit der Maßnahmenbeginn noch vor dem<br />

1.10.<strong>2012</strong> liegt.<br />

6. Beratung und Beschluss über den Antrag des TuS Longuich-<br />

Kirsch auf Sonnenschutz in der Turnhalle Longuich<br />

Der Vorsitzende des TUS Longuich erläutert dem Ortsgemeinderat,<br />

dass bedingt durch das einfallende Sonnenlicht in den Nachmittagsstunden<br />

Sichtprobleme beim Training der Tischtennisspieler bringt.<br />

Eine Abhilfe könne hier ein Sonnenschutz an den nach Süden gelegenen<br />

Oberlichtern schaffen.<br />

Diesbezüglich liegt ein Antrag des TUS zur Anschaffung eines Sonnenschutzes<br />

in der Turnhalle Longuich vor. Das Angebot der Fa.<br />

GEWETEC aus Longuich zeigt drei Angebote für die 18 Fensterbeschriftungen<br />

verschiedener Arten auf.<br />

Art der Ausführung Betrag incl. MwSt.<br />

Sonnenschutzfolie (Außenverklebung,<br />

Sicht durchlässig abgetönt 2.545,41<br />

Weiße Hochleistungsfolie<br />

(Außenverklebung, keine Sicht nach außen) 1.724,31<br />

Glasdekorfolie<br />

(Innenverklebung, keine Sicht nach außen) 2.355,01<br />

Da der Ortsgemeinderat das Material der Schutzfolien sichten will,<br />

sollen Informationen oder Probestücke angefordert werden. Des<br />

Weiteren soll die Problematik auch mit der Leitung der Grundschule<br />

besprochen werden. Sollte die Schule hier ebenfalls Handlungsbedarf<br />

sehen, könnte man letztendlich nach Klärung der Kostenträgerschaft<br />

(VG/Gemeinde) eine Auftragsvergabe durchführen.<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Antrag<br />

bis zur Klärung dieser Punkte zurückzustellen.<br />

7. Beratung und Beschluss über die Änderung der Hauptsatzung<br />

der Ortsgemeinde Longuich, Aufnahme eines weiteren Ehrenamtes<br />

zur Pflege der Internetseite der Ortsgemeinde<br />

Der Ortsgemeinderat Longuich hat in seiner Sitzung am 24.02.2011<br />

die erste Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Mit dieser Änderung<br />

wurde § 9 - Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter<br />

- eingefügt. Im Einzelnen wurde die Aufwandsentschädigung für<br />

den/die Beauftragte für<br />

- das Dorfgemeinschaftshaus,<br />

- die Grillhütte,<br />

- die Römische Villa<br />

sowie<br />

- den/die Seniorenbeauftragte/n<br />

- den/die Umwelt- und Feldhüter/in<br />

mit 10,00 € je volle Stunde festgesetzt.<br />

Mit dem Entwurf der nachstehenden 2. Änderung wird § 9 Abs. 1<br />

um den/die Beauftragte/n für die Betreuung der Homepage/Internetseite<br />

der Ortsgemeinde Longuich ergänzt.<br />

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung lautet im Entwurf wie folgt:<br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Longuich<br />

vom 16. August <strong>2012</strong><br />

Der Ortsgemeinderat Longuich hat auf Grund der §§ 24 und 25<br />

Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung<br />

zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der<br />

Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler<br />

Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 2. Änderungssatzung zur<br />

Hauptsatzung vom 06.10.2009 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird.<br />

§ 1<br />

1. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

§ 9<br />

Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter<br />

(1) Der/die Beauftragte für<br />

- das Dorfgemeinschaftshaus,<br />

- die Grillhütte,<br />

- die Römische Villa<br />

- die Betreuung der Homepage/Internetseite der Ortsgemeinde<br />

sowie<br />

- der/die Seniorenbeauftragte,<br />

- der/die Umwelt- und Feldhüter/in<br />

erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nach Stundensätzen bemessen<br />

wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum<br />

Tätigkeitsort und zurück werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Entschädigung beträgt 10,00 € je volle Stunde.<br />

§ 2<br />

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am _________ <strong>2012</strong><br />

in Kraft.<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />

die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wie vorgetragen.<br />

8. Wahl einer Person zur Ausübung des Ehrenamtes Pflege der Internetseite<br />

der Ortsgemeinde<br />

Auf die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 7 - Änderung der<br />

Hauptsatzung wird verwiesen.<br />

Da die Tätigkeit des ehrenamtlichen Beauftragten nicht nur vorübergehend,<br />

sondern längere ausgeübt werden soll, ist ein Ehrenamt<br />

in Sinne des § 18 Abs. 1 GemO gegeben. Zu einem Ehrenamt werden<br />

die Bürger vom Ortsgemeinderat gewählt (§ 18 Abs. 3 GemO).<br />

Die Berufung in das Ehrenamt erfolgt auf Widerruf. Ein Beginndatum<br />

sollte für die Entgeltabrechnung durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

bestimmt werden.<br />

Die Durchführung von Wahlen ist in § 40 GemO geregelt.<br />

Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen,<br />

sofern der Ortsgemeinderat nicht etwas anderes beschließt (§<br />

40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO).<br />

Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin als nicht gewähltes Ratsmitglied<br />

ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO).<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Abstimmung<br />

öffentlich vorzunehmen.<br />

Die Vorsitzende schlägt alsdann vor, Herrn Jürgen Berg als ehrenamtlichen<br />

Beauftragten für die Betreuung der Homepage/Internetseite<br />

der Ortsgemeinde zu wählen.<br />

Dem Vorschlag der Vorsitzenden stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig<br />

zu.<br />

9. Beratung und Beschluss zur Widmung einer Zufahrt als öffentliche<br />

Verkehrsfläche<br />

Das Grundstück Flur 3 Nr. 322/2 (Hinterliegergrundstück zu Birkenweg<br />

4) soll bebaut werden. Die Kreisverwaltung, Bauen und<br />

Umwelt, hat dazu mitgeteilt, dass keine Zuwegung nach § 6 Landesbauordnung<br />

vorliegt und somit die Genehmigung nicht erteilt<br />

werden kann.<br />

Danach dürfen Gebäude u.a. nur errichtet werden, wenn bis zum<br />

Beginn ihrer Benutzung das Grundstück in angemessener Breite<br />

an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine<br />

öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen<br />

Verkehrsfläche hat.<br />

Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre eine Genehmigung möglich,<br />

wenn das Grundstück eine Zufahrt über die Parzelle Flur 3<br />

Nr. 321 erhält, die dann dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden<br />

muss, damit den Erfordernissen der LBauO Rechnung getragen<br />

wird. Zur Schaffung einer Zufahrt über diese Parzelle sind die<br />

Grundstückseigentümer bereit. Über die Modalitäten wie Herstellung,<br />

spätere Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht etc. sollte jedoch<br />

ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.<br />

Eine Widmung von Privatgrundstücken für den öffentlichen Verkehr<br />

ist mit Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich.<br />

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die für die Zufahrt<br />

erforderliche Teilfläche der Parz. Nr. 321 nach Abschluss des städtebaulichen<br />

Vertrages dem öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt sodann einstimmig, die für die Zuwegung<br />

zum Neubau erforderliche Teilfläche des Grundstücks Flur<br />

3, Parz.Nr. 321 nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages für<br />

den öffentlichen Verkehr zu widmen.<br />

Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages wurde in nichtöffentli-

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