Sicherheit zuerSt - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Sicherheit zuerSt - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Sicherheit zuerSt - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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inhaLt<br />
Juli l 12<br />
auSGebrannt<br />
Burnout beschreibt als Oberbegriff ein<br />
Phänomen unserer Tage. Das Wort<br />
benennt recht plastisch das regelrechte<br />
„Ausbrennen“ von Menschen –<br />
zunehmend auch in der Land- und<br />
Forstwirtschaft und im Gartenbau. 04<br />
ein VoLLer erfoLG<br />
„Wir möchten uns jetzt schon mal für die<br />
neue Pflege-Auszeit anmelden“ ist die<br />
Aussage zufriedener Teilnehmer/innen<br />
der Pflege-Auszeit in der Klinik<br />
Solequelle in Bad Westernkotten. 07<br />
anGebot für SportLich aktiVe<br />
Das große Interesse und die Zufriedenheit<br />
der Teilnehmer war Grund dafür, dass im<br />
Winterhalbjahr 2011/2012 die LSV-Präventionsreise<br />
als besondere Gesundheitsmaßnahme<br />
der Landwirtschaftli chen <strong>Sozialversicherung</strong><br />
Nordrhein-Westfalen in<br />
drei Einrichtungen angeboten wurde. 12<br />
pz.LSV – <strong>Sicherheit</strong> <strong>zuerSt</strong><br />
<strong>Sicherheit</strong>sexperten für Land-, Forst-,<br />
Brennholz- und Garten bautechnik<br />
prüfen zum Nutzen der Versicherten. 15<br />
Mit Sauberen händen<br />
Wenn es um Hygiene in Stall anlagen geht,<br />
ist der konse quen te Blick durch die schwarz-<br />
weiße Brille unverzicht bar: <strong>Die</strong> Trennung<br />
von Arbeits- und Wohnbereich und<br />
persönliche Hygienemaßnahmen<br />
reduzieren Risiken erfolgreich. 16<br />
zum titelbild: Landwirt Dirk Stahlmann<br />
aus holtensen lässt sich beim Maschinenvertrieb<br />
Wittenburg von inhaber Arno<br />
Wittenburg einen holzspalter vorführen.<br />
Das kürzlich von der Prüfstelle des<br />
LSVSpitzenverbandes für diese Maschine<br />
erteilte GSzeichen liefert Käufer und<br />
händler <strong>Sicherheit</strong>sargumente im Verkaufsgespräch.<br />
❘❘❘■ Renten<br />
Anpassung zum 1. Juli<br />
Zum 1. Juli 2012 wurden wieder die Renten aus der landwirtschaftlichen<br />
Alterssicherung und Unfallversicherung angepasst. In den alten Bundesländern<br />
stiegen sie um 2,18 Prozent, in den neuen Bundesländern<br />
um 2,26 Prozent. Allen Rentenempfängern wurde Ende Juni die Erhöhung<br />
schriftlich mitgeteilt. Wegen der komplizierten Berechnung kann<br />
es sein, dass der neue Zahlbetrag geringfügig vom selbst errechneten<br />
Ergebnis (Monatsrente x Prozentsatz) abweicht. Renten, die erstmalig<br />
nach dem Monat März 2004 gezahlt wurden, werden jeweils am Monatsende<br />
ausgezahlt. Entsprechend wird sich bei diesen Renten die Erhöhung<br />
erst am Ende des Monats Juli auf dem Konto auswirken.<br />
❘❘❘■ ZusatZveRsoRgung füR aRbeitnehmeR<br />
Anträge bis 30. September stellen<br />
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft<br />
tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen.<br />
Um die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen<br />
zu erfüllen, müssen die Antragsteller auch eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr<br />
vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn<br />
eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten<br />
(15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.<br />
Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen nach dem 31. Dezember<br />
1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch<br />
ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche<br />
Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag<br />
auf Ausgleichsleistung stellen. <strong>Die</strong> maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit<br />
monatlich 80 Euro für verheiratete und 48 Euro für ledige Berechtigte.<br />
Anträge auf Gewährung einer Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September<br />
2012 zu stellen. Das ist aber nur maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche<br />
Rente vor dem 1. Juli 2012 bezogen wurde. Wird der Antrag später<br />
gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2012 verloren.<br />
Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse<br />
für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft unter<br />
Telefon 0561 93279-0 Fax 0561 93279-70<br />
E-Mail info@zla.de Internet www.zla.de<br />
LSV-iMpreSSuM<br />
LSV kompakt – Magazin für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit<br />
herausgeber: <strong>Landwirtschaftliche</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> Nordrhein-Westfalen, Hoher<br />
Heckenweg 76-80, 48147 Münster, Telefon 02 51 23 20 - 0, Fax 02 51 23 20 - 5 55 –<br />
Spitzenverband der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong>, Weißensteinstraße<br />
70 - 72, 34131 Kassel, Telefon 05 61 93 59 - 2 41, Fax 05 61 93 59-2 44<br />
redaktion: Direktor Heinz-Josef Voß, www.nrw.lsv.de, E-Mail: mailbox@nrw.lsv.de –<br />
Dr. Erich Koch, www.lsv.de, E-Mail: presse1@spv.lsv.de<br />
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