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Sicherheit zuerSt - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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inhaLt<br />

Juli l 12<br />

auSGebrannt<br />

Burnout beschreibt als Oberbegriff ein<br />

Phänomen unserer Tage. Das Wort<br />

benennt recht plastisch das regelrechte<br />

„Ausbrennen“ von Menschen –<br />

zunehmend auch in der Land- und<br />

Forstwirtschaft und im Gartenbau. 04<br />

ein VoLLer erfoLG<br />

„Wir möchten uns jetzt schon mal für die<br />

neue Pflege-Auszeit anmelden“ ist die<br />

Aussage zufriedener Teilnehmer/innen<br />

der Pflege-Auszeit in der Klinik<br />

Solequelle in Bad Westernkotten. 07<br />

anGebot für SportLich aktiVe<br />

Das große Interesse und die Zufriedenheit<br />

der Teilnehmer war Grund dafür, dass im<br />

Winterhalbjahr 2011/2012 die LSV-Präventionsreise<br />

als besondere Gesundheitsmaßnahme<br />

der Landwirtschaftli chen <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Nordrhein-Westfalen in<br />

drei Einrichtungen angeboten wurde. 12<br />

pz.LSV – <strong>Sicherheit</strong> <strong>zuerSt</strong><br />

<strong>Sicherheit</strong>sexperten für Land-, Forst-,<br />

Brennholz- und Garten bautechnik<br />

prüfen zum Nutzen der Versicherten. 15<br />

Mit Sauberen händen<br />

Wenn es um Hygiene in Stall anlagen geht,<br />

ist der konse quen te Blick durch die schwarz-<br />

weiße Brille unverzicht bar: <strong>Die</strong> Trennung<br />

von Arbeits- und Wohnbereich und<br />

persönliche Hygienemaßnahmen<br />

reduzieren Risiken erfolgreich. 16<br />

zum titelbild: Landwirt Dirk Stahlmann<br />

aus holtensen lässt sich beim Maschinenvertrieb<br />

Wittenburg von inhaber Arno<br />

Wittenburg einen holzspalter vorführen.<br />

Das kürzlich von der Prüfstelle des<br />

LSV­Spitzenverbandes für diese Maschine<br />

erteilte GS­zeichen liefert Käufer und<br />

händler <strong>Sicherheit</strong>sargumente im Verkaufsgespräch.<br />

❘❘❘■ Renten<br />

Anpassung zum 1. Juli<br />

Zum 1. Juli 2012 wurden wieder die Renten aus der landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung und Unfallversicherung angepasst. In den alten Bundesländern<br />

stiegen sie um 2,18 Prozent, in den neuen Bundesländern<br />

um 2,26 Prozent. Allen Rentenempfängern wurde Ende Juni die Erhöhung<br />

schriftlich mitgeteilt. Wegen der komplizierten Berechnung kann<br />

es sein, dass der neue Zahlbetrag geringfügig vom selbst errechneten<br />

Ergebnis (Monatsrente x Prozentsatz) abweicht. Renten, die erstmalig<br />

nach dem Monat März 2004 gezahlt wurden, werden jeweils am Monatsende<br />

ausgezahlt. Entsprechend wird sich bei diesen Renten die Erhöhung<br />

erst am Ende des Monats Juli auf dem Konto auswirken.<br />

❘❘❘■ ZusatZveRsoRgung füR aRbeitnehmeR<br />

Anträge bis 30. September stellen<br />

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft<br />

tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen.<br />

Um die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen<br />

zu erfüllen, müssen die Antragsteller auch eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr<br />

vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn<br />

eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten<br />

(15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.<br />

Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen nach dem 31. Dezember<br />

1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch<br />

ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche<br />

Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag<br />

auf Ausgleichsleistung stellen. <strong>Die</strong> maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit<br />

monatlich 80 Euro für verheiratete und 48 Euro für ledige Berechtigte.<br />

Anträge auf Gewährung einer Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September<br />

2012 zu stellen. Das ist aber nur maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche<br />

Rente vor dem 1. Juli 2012 bezogen wurde. Wird der Antrag später<br />

gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2012 verloren.<br />

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse<br />

für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft unter<br />

Telefon 0561 93279-0 Fax 0561 93279-70<br />

E-Mail info@zla.de Internet www.zla.de<br />

LSV-iMpreSSuM<br />

LSV kompakt – Magazin für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit<br />

herausgeber: <strong>Landwirtschaftliche</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> Nordrhein-Westfalen, Hoher<br />

Heckenweg 76-80, 48147 Münster, Telefon 02 51 23 20 - 0, Fax 02 51 23 20 - 5 55 –<br />

Spitzenverband der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong>, Weißensteinstraße<br />

70 - 72, 34131 Kassel, Telefon 05 61 93 59 - 2 41, Fax 05 61 93 59-2 44<br />

redaktion: Direktor Heinz-Josef Voß, www.nrw.lsv.de, E-Mail: mailbox@nrw.lsv.de –<br />

Dr. Erich Koch, www.lsv.de, E-Mail: presse1@spv.lsv.de<br />

Erscheint vier Mal pro Jahr. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />

Keine Gewähr für unverlangte Manuskripte.<br />

Nachdruck ist nach Rücksprache mit der Redaktion<br />

möglich.<br />

druck: <strong>Die</strong>richs Druck + Media GmbH & Co. KG,<br />

Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel. Bei den<br />

Adressangaben werden die Bestimmungen des<br />

Datenschutzes beachtet.<br />

PEFC zertifiziert<br />

<strong>Die</strong>ses Produkt stammt<br />

aus nachhaltig bewirtschafteten<br />

Wäldern und<br />

kontrollierten Quellen.<br />

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