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Der VBB-Tarif

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Lösen Geschwister gleichzeitig für denselben Zeitraum Wertabschnitte für ein Schülerticket und<br />

Geschwisterkarten, so ist für eine berechtigte Person der Preis des Schülertickets, für jede weitere<br />

berechtigte Person jeweils der Preis der Geschwisterkarte für Schüler zu entrichten.<br />

Werden Wertabschnitte für Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler nicht gleichzeitig<br />

erworben, so ist zum Kauf eines Wertabschnittes für eine Geschwisterkarte die Vorlage des bereits<br />

gekauften, gültigen Schülertickets (<strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schüler mit dazugehörigem Wertabschnitt)<br />

erforderlich.<br />

Für die Ausgabe der Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler im Abonnement gelten die<br />

Bestimmungen der Anlage 5.<br />

5.2.5.2.2 Ermäßigte Schülertickets für Schüler in Berlin<br />

Ermäßigte Schülertickets werden für nachstehend genannten Berechtigungskreis ausgegeben:<br />

Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften von<br />

– Empfängern von Arbeitslosengeld II (SGB II),<br />

– Empfängern von Sozialhilfe (SGB XII),<br />

– Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />

– Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld,<br />

die zur Nutzung von Schülertickets oder Geschwisterkarten für Schüler in Berlin gemäß Punkt<br />

5.2.5.2.1 berechtigt sind und deren Wohnort mehr als 3 km von der Schule entfernt ist.<br />

Voraussetzung für die Nutzung eines ermäßigten Schülertickets ist der Besitz eines gültigen<br />

„berlinpass“ mit Lichtbild und Hologrammaufkleber zum Nachweis, dass die Entfernung zwischen<br />

Wohnort und Schule mehr als 3 km beträgt.<br />

Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ erfolgt durch die jeweiligen<br />

Leistungsstellen.<br />

Das ermäßigte Schülerticket besteht aus einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schüler bzw. für Geschwister<br />

sowie dem gültigen „berlinpass“ mit Hologrammaufkleber und dem monatlichen Wertabschnitt. Es<br />

ist nur gültig, wenn die Nummer der <strong>VBB</strong>-Kundenkarte in das vorgesehene Feld des Wertabschnitts<br />

eingetragen wurde.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 5.2.5.2.1.<br />

Für die Ausgabe des ermäßigten Schülertickets im Abonnement gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />

5.2.5.3 Schülertickets Potsdam<br />

Schülertickets Potsdam werden an Schüler, die eine Schule in Potsdam besuchen (Grundschulen, Gesamtschulen,<br />

Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen) ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich<br />

im Abonnement mit monatlicher oder einmaliger Abbuchung und nur für die Teilbereiche AB des<br />

<strong>Tarif</strong>bereichs Potsdam. Es gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />

Schülertickets Potsdam bestehen aus einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte mit dazugehörigem Wertabschnitt. Für<br />

diese <strong>VBB</strong>-Kundenkarten ist ein Lichtbild erforderlich.<br />

<strong>Der</strong> Nachweis der Berechtigung zur Ausstellung einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schülertickets Potsdam<br />

ist durch Vorlage des Schülerausweises oder einer entsprechenden Bestätigung der jeweiligen Schule<br />

zu erbringen. Die <strong>VBB</strong>-Kundenkarte wird bei Neuausstellung für maximal 4 Jahre, längstens bis zur<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres des Inhabers befristet. Nach diesem Zeitraum wird die Befristung<br />

entsprechend der Gültigkeit des Schülerausweises bzw. der entsprechenden Bestätigung der jeweiligen<br />

Schule verlängert.<br />

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />

5.2.5.4 Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg<br />

Schüler-Fahrausweise werden gemäß Teil B, Punkt 5.2.5 ausgegeben.<br />

Schüler-Fahrausweise werden an Auszubildende / Schüler, die im Land Brandenburg wohnen, für<br />

Flächen zonenkombinationen gemäß Fahrpreisübersicht (Anlage 4) ausgegeben.<br />

Für Schüler-Fahrausweise gelten die Regelungen, die in den Satzungen der einzelnen Landkreise für<br />

die Schülerbeförderung festgeschrieben wurden.<br />

Auf den Schüler-Fahrausweisen sind der Beginn und das Ende der Gültigkeit dargestellt. Sie gelten<br />

vom ersten Gültigkeitstag 00:00 Uhr bis zum letzten Gültigkeitstag 24:00 Uhr. Gelten Schüler-Fahrausweise<br />

in einem Monat nur in einzelnen Wochen, so trifft diese Regelung analog zu.<br />

Schüler-Fahrausweise sind <strong>VBB</strong>-Kundenkarte und Fahrausweis in einem Dokument.<br />

Für die Ausgabe der Schüler-Fahrausweise im Abonnement gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />

Für die Ausgabe als Jahreskarten gelten die Bestimmungen der Anlage 6.<br />

Abweichend davon erfolgt für Schüler-Fahrausweise als Jahreskarten bei <strong>Tarif</strong>anpassungen eine anteilige<br />

Anpassung des Gesamtpreises für den Zeitraum des Inkrafttretens der <strong>Tarif</strong>anpassung bis zum<br />

Gültigkeitsende der Jahreskarte. <strong>Der</strong> Differenzbetrag wird im Lastschriftverfahren verrechnet.<br />

Zum Erwerb eines Schüler-Fahrausweises als Jahreskarte ist das Vorliegen der Kundendaten sowie<br />

eine Einwilligung zur Nacherhebung des Differenzbetrages erforderlich.<br />

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Teil B

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