Der VBB-Tarif
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Lösen Geschwister gleichzeitig für denselben Zeitraum Wertabschnitte für ein Schülerticket und<br />
Geschwisterkarten, so ist für eine berechtigte Person der Preis des Schülertickets, für jede weitere<br />
berechtigte Person jeweils der Preis der Geschwisterkarte für Schüler zu entrichten.<br />
Werden Wertabschnitte für Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler nicht gleichzeitig<br />
erworben, so ist zum Kauf eines Wertabschnittes für eine Geschwisterkarte die Vorlage des bereits<br />
gekauften, gültigen Schülertickets (<strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schüler mit dazugehörigem Wertabschnitt)<br />
erforderlich.<br />
Für die Ausgabe der Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler im Abonnement gelten die<br />
Bestimmungen der Anlage 5.<br />
5.2.5.2.2 Ermäßigte Schülertickets für Schüler in Berlin<br />
Ermäßigte Schülertickets werden für nachstehend genannten Berechtigungskreis ausgegeben:<br />
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften von<br />
– Empfängern von Arbeitslosengeld II (SGB II),<br />
– Empfängern von Sozialhilfe (SGB XII),<br />
– Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />
– Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld,<br />
die zur Nutzung von Schülertickets oder Geschwisterkarten für Schüler in Berlin gemäß Punkt<br />
5.2.5.2.1 berechtigt sind und deren Wohnort mehr als 3 km von der Schule entfernt ist.<br />
Voraussetzung für die Nutzung eines ermäßigten Schülertickets ist der Besitz eines gültigen<br />
„berlinpass“ mit Lichtbild und Hologrammaufkleber zum Nachweis, dass die Entfernung zwischen<br />
Wohnort und Schule mehr als 3 km beträgt.<br />
Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ erfolgt durch die jeweiligen<br />
Leistungsstellen.<br />
Das ermäßigte Schülerticket besteht aus einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schüler bzw. für Geschwister<br />
sowie dem gültigen „berlinpass“ mit Hologrammaufkleber und dem monatlichen Wertabschnitt. Es<br />
ist nur gültig, wenn die Nummer der <strong>VBB</strong>-Kundenkarte in das vorgesehene Feld des Wertabschnitts<br />
eingetragen wurde.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 5.2.5.2.1.<br />
Für die Ausgabe des ermäßigten Schülertickets im Abonnement gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />
5.2.5.3 Schülertickets Potsdam<br />
Schülertickets Potsdam werden an Schüler, die eine Schule in Potsdam besuchen (Grundschulen, Gesamtschulen,<br />
Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen) ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich<br />
im Abonnement mit monatlicher oder einmaliger Abbuchung und nur für die Teilbereiche AB des<br />
<strong>Tarif</strong>bereichs Potsdam. Es gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />
Schülertickets Potsdam bestehen aus einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte mit dazugehörigem Wertabschnitt. Für<br />
diese <strong>VBB</strong>-Kundenkarten ist ein Lichtbild erforderlich.<br />
<strong>Der</strong> Nachweis der Berechtigung zur Ausstellung einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte für Schülertickets Potsdam<br />
ist durch Vorlage des Schülerausweises oder einer entsprechenden Bestätigung der jeweiligen Schule<br />
zu erbringen. Die <strong>VBB</strong>-Kundenkarte wird bei Neuausstellung für maximal 4 Jahre, längstens bis zur<br />
Vollendung des 16. Lebensjahres des Inhabers befristet. Nach diesem Zeitraum wird die Befristung<br />
entsprechend der Gültigkeit des Schülerausweises bzw. der entsprechenden Bestätigung der jeweiligen<br />
Schule verlängert.<br />
Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />
5.2.5.4 Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg<br />
Schüler-Fahrausweise werden gemäß Teil B, Punkt 5.2.5 ausgegeben.<br />
Schüler-Fahrausweise werden an Auszubildende / Schüler, die im Land Brandenburg wohnen, für<br />
Flächen zonenkombinationen gemäß Fahrpreisübersicht (Anlage 4) ausgegeben.<br />
Für Schüler-Fahrausweise gelten die Regelungen, die in den Satzungen der einzelnen Landkreise für<br />
die Schülerbeförderung festgeschrieben wurden.<br />
Auf den Schüler-Fahrausweisen sind der Beginn und das Ende der Gültigkeit dargestellt. Sie gelten<br />
vom ersten Gültigkeitstag 00:00 Uhr bis zum letzten Gültigkeitstag 24:00 Uhr. Gelten Schüler-Fahrausweise<br />
in einem Monat nur in einzelnen Wochen, so trifft diese Regelung analog zu.<br />
Schüler-Fahrausweise sind <strong>VBB</strong>-Kundenkarte und Fahrausweis in einem Dokument.<br />
Für die Ausgabe der Schüler-Fahrausweise im Abonnement gelten die Bestimmungen der Anlage 5.<br />
Für die Ausgabe als Jahreskarten gelten die Bestimmungen der Anlage 6.<br />
Abweichend davon erfolgt für Schüler-Fahrausweise als Jahreskarten bei <strong>Tarif</strong>anpassungen eine anteilige<br />
Anpassung des Gesamtpreises für den Zeitraum des Inkrafttretens der <strong>Tarif</strong>anpassung bis zum<br />
Gültigkeitsende der Jahreskarte. <strong>Der</strong> Differenzbetrag wird im Lastschriftverfahren verrechnet.<br />
Zum Erwerb eines Schüler-Fahrausweises als Jahreskarte ist das Vorliegen der Kundendaten sowie<br />
eine Einwilligung zur Nacherhebung des Differenzbetrages erforderlich.<br />
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Teil B