01.01.2013 Aufrufe

Der VBB-Tarif

Der VBB-Tarif

Der VBB-Tarif

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />

Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil „Zeitlich begrenzte Sonderangebote der Regionen“.<br />

3.3 Kooperation BahnCard<br />

alle im <strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen<br />

Alle in <strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen beteiligen sich an einer tarifl ichen Kooperation<br />

mit der DB Fernverkehr AG. Die DB verkauft BahnCards zu den tarifl ichen Bestimmungen<br />

ihrer „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Teil<br />

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.<br />

An Inhaber von BahnCards 25 und BahnCards 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 First bzw.<br />

BahnCard 50 First – werden Einzelfahrausweise und Tageskarten des Ermäßigungstarifes gemäß<br />

<strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 5.3.1 und 5.3.3 ausgegeben.<br />

Ausgenommen hiervon sind Fahrausweise<br />

– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC des <strong>Tarif</strong>bereichs Berlin,<br />

– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC der <strong>Tarif</strong>bereiche der kreisfreien Städte und<br />

– für die Orte mit Stadtlinienverkehr.<br />

Die gültige BahnCard 25 bzw. BahnCard 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 First bzw. Bahn-<br />

Card 50 First – ist als Nachweis der Berechtigung zur Benutzung von Einzelfahrscheinen bzw. Tageskarten<br />

des Ermäßigungstarifes während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.<br />

Die Nutzung des auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweises unterliegt den Beförderungsbedingungen<br />

und <strong>Tarif</strong>bestimmungen des <strong>VBB</strong>-<strong>Tarif</strong>s.<br />

Die BahnCard 100, BahnCard 100 First und Jugend BahnCard 25 berechtigen nicht zum Erwerb vom<br />

Fahrausweisen des Ermäßigungstarifes.<br />

Beabsichtigen Inhaber einer BahnCard 25 oder einer BahnCard 50 oder einer als BahnCard 25 First<br />

oder BahnCard 50 First ausgegebenen BahnCard die 1. Wagenklasse in Zügen der DB AG zu benutzen,<br />

so ist hierzu außerdem vor Fahrtantritt ein Übergangsfahrschein gemäß <strong>Tarif</strong>teil D zu lösen.<br />

Umwegkarten werden für Inhaber einer BahnCard zu den im <strong>Tarif</strong>teil D, Punkt 2.2 genannten Preisen<br />

ausgegeben.<br />

Hinsichtlich der unentgeltlichen Mitnahme von Personen und Sachen sowie des Beförderungsentgelts<br />

für Fahrräder und Hunde gelten für die auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweise die Bestimmungen<br />

des <strong>Tarif</strong>teils B, Punkt 5.1 und 5.4 in vollem Umfang.<br />

Kann der Fahrgast bei der Fahrausweisprüfung keine gültige BahnCard vorlegen, so ist er zur Zahlung<br />

von erhöhtem Beförderungsentgelt gemäß <strong>Tarif</strong>teil A, § 9 verpfl ichtet.<br />

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />

Bahn AG (BB Personenverkehrt), Teil Tfv 600 / C „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung<br />

von BahnCards (BahnCard)“.<br />

3.4 City-Ticket Berlin<br />

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)<br />

Deutsche Bahn AG (DB)<br />

S-Bahn Berlin GmbH<br />

DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin+City“ in Verbindung mit der BahnCard 25 und der BahnCard<br />

50, sowie die BahnCard 100 berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel im Teilbereich A des <strong>Tarif</strong>bereiches<br />

Berlin. Sie gelten auch bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg.<br />

DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin+City“ gelten im Teilbereich A des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin für<br />

eine Fahrt in Richtung endgültiges Fahrtziel. Sie gelten auf der Hinfahrt am Ankunftstag, d. h. am<br />

aufgedruckten Hinfahrtsdatum bzw. bei Fahrtunterbrechung auf der Hinfahrt am Datum des letzten<br />

Zangenabdrucks auf der Fahrkarte. Bei der Rückfahrt gelten sie zusätzlich am aufgedruckten Rückfahrtsdatum<br />

für eine Fahrt in Richtung Bahnhof.<br />

Die BahnCard 100 gilt für beliebig viele Fahrten im oben genannten Geltungsbereich.<br />

Wünscht der Fahrgast seine Fahrt in den Teilbereich B des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin fortzusetzen oder dort<br />

zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis für den Teilbereich AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin bzw.<br />

einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />

Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg hinaus.<br />

Wünscht der Fahrgast seine Fahrt über den Teilbereich B des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin hinaus in den Teilbereich<br />

C des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin fortzusetzen bzw. dort zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis<br />

für den Teilbereich BC des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken<br />

zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />

Für die Mitnahme eines Fahrrades gilt Teil B, Punkt 5.4.<br />

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />

68 69<br />

Teil C

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!