Der VBB-Tarif
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Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />
Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil „Zeitlich begrenzte Sonderangebote der Regionen“.<br />
3.3 Kooperation BahnCard<br />
alle im <strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen<br />
Alle in <strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 1 genannten Verkehrsunternehmen beteiligen sich an einer tarifl ichen Kooperation<br />
mit der DB Fernverkehr AG. Die DB verkauft BahnCards zu den tarifl ichen Bestimmungen<br />
ihrer „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Teil<br />
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.<br />
An Inhaber von BahnCards 25 und BahnCards 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 First bzw.<br />
BahnCard 50 First – werden Einzelfahrausweise und Tageskarten des Ermäßigungstarifes gemäß<br />
<strong>Tarif</strong>teil B, Punkt 5.3.1 und 5.3.3 ausgegeben.<br />
Ausgenommen hiervon sind Fahrausweise<br />
– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC des <strong>Tarif</strong>bereichs Berlin,<br />
– für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC der <strong>Tarif</strong>bereiche der kreisfreien Städte und<br />
– für die Orte mit Stadtlinienverkehr.<br />
Die gültige BahnCard 25 bzw. BahnCard 50 – auch in der Ausgabeform BahnCard 25 First bzw. Bahn-<br />
Card 50 First – ist als Nachweis der Berechtigung zur Benutzung von Einzelfahrscheinen bzw. Tageskarten<br />
des Ermäßigungstarifes während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.<br />
Die Nutzung des auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweises unterliegt den Beförderungsbedingungen<br />
und <strong>Tarif</strong>bestimmungen des <strong>VBB</strong>-<strong>Tarif</strong>s.<br />
Die BahnCard 100, BahnCard 100 First und Jugend BahnCard 25 berechtigen nicht zum Erwerb vom<br />
Fahrausweisen des Ermäßigungstarifes.<br />
Beabsichtigen Inhaber einer BahnCard 25 oder einer BahnCard 50 oder einer als BahnCard 25 First<br />
oder BahnCard 50 First ausgegebenen BahnCard die 1. Wagenklasse in Zügen der DB AG zu benutzen,<br />
so ist hierzu außerdem vor Fahrtantritt ein Übergangsfahrschein gemäß <strong>Tarif</strong>teil D zu lösen.<br />
Umwegkarten werden für Inhaber einer BahnCard zu den im <strong>Tarif</strong>teil D, Punkt 2.2 genannten Preisen<br />
ausgegeben.<br />
Hinsichtlich der unentgeltlichen Mitnahme von Personen und Sachen sowie des Beförderungsentgelts<br />
für Fahrräder und Hunde gelten für die auf BahnCard ausgegebenen Fahrausweise die Bestimmungen<br />
des <strong>Tarif</strong>teils B, Punkt 5.1 und 5.4 in vollem Umfang.<br />
Kann der Fahrgast bei der Fahrausweisprüfung keine gültige BahnCard vorlegen, so ist er zur Zahlung<br />
von erhöhtem Beförderungsentgelt gemäß <strong>Tarif</strong>teil A, § 9 verpfl ichtet.<br />
Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />
Bahn AG (BB Personenverkehrt), Teil Tfv 600 / C „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung<br />
von BahnCards (BahnCard)“.<br />
3.4 City-Ticket Berlin<br />
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)<br />
Deutsche Bahn AG (DB)<br />
S-Bahn Berlin GmbH<br />
DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin+City“ in Verbindung mit der BahnCard 25 und der BahnCard<br />
50, sowie die BahnCard 100 berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel im Teilbereich A des <strong>Tarif</strong>bereiches<br />
Berlin. Sie gelten auch bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg.<br />
DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin+City“ gelten im Teilbereich A des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin für<br />
eine Fahrt in Richtung endgültiges Fahrtziel. Sie gelten auf der Hinfahrt am Ankunftstag, d. h. am<br />
aufgedruckten Hinfahrtsdatum bzw. bei Fahrtunterbrechung auf der Hinfahrt am Datum des letzten<br />
Zangenabdrucks auf der Fahrkarte. Bei der Rückfahrt gelten sie zusätzlich am aufgedruckten Rückfahrtsdatum<br />
für eine Fahrt in Richtung Bahnhof.<br />
Die BahnCard 100 gilt für beliebig viele Fahrten im oben genannten Geltungsbereich.<br />
Wünscht der Fahrgast seine Fahrt in den Teilbereich B des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin fortzusetzen oder dort<br />
zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis für den Teilbereich AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin bzw.<br />
einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />
Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg hinaus.<br />
Wünscht der Fahrgast seine Fahrt über den Teilbereich B des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin hinaus in den Teilbereich<br />
C des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin fortzusetzen bzw. dort zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis<br />
für den Teilbereich BC des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken<br />
zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />
Für die Mitnahme eines Fahrrades gilt Teil B, Punkt 5.4.<br />
Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />
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Teil C