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Der VBB-Tarif

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22 Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS)<br />

Sozialticket<br />

Sozialtickets werden für nachstehend genannten Berechtigungskreis aus dem Landkreis Dahme-<br />

Spreewald ausgegeben:<br />

– Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, einschließlich Sozialgeld,<br />

– Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII, damit auch Empfänger der Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung)<br />

– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG),<br />

Das Sozialticket wird als<br />

– Einzelfahrausweis<br />

– Tageskarte<br />

– 7-Tage-Karte<br />

ausgegeben. <strong>Der</strong> Fahrpreis entspricht 50 Prozent des regulären <strong>VBB</strong>-<strong>Tarif</strong>es.<br />

Das Sozialticket ist ein persönlicher Fahrausweis und besteht aus einer <strong>VBB</strong>-Kundenkarte mit Lichtbild<br />

und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung<br />

sowie die Ausstellung der <strong>VBB</strong>-Kundenkarte für das Sozialticket erfolgt durch die jeweilige Leistungsstelle<br />

im Landkreis Dahme-Spreewald.<br />

Wertabschnitte können nur von Inhabern des Sozialtickets nach erfolgter Bestätigung der Berechtigung<br />

auf der <strong>VBB</strong>-Kundenkarte in allen Bussen der RVS erworben werden. Die Wertabschnitte sind nur gültig,<br />

wenn die Nummer der <strong>VBB</strong>-Kundenkarte in das vorgesehene Feld des Wertabschnittes eingetragen wurde.<br />

Das Sozialticket gilt, je nach angegebenem Geltungsbereich, für eine beliebige Anzahl von Fahrten in<br />

den Verkehrsmitteln der RVS sowie in der Buslinie 263 der BVG. Das Sozialticket ist nicht übertragbar.<br />

Das Sozialticket berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. Für die Mitnahme<br />

eines Fahrrades gilt Teil B, Punkt 5.4.<br />

Das Sozialticket wird nicht im Abonnement oder als Jahreskarte ausgegeben.<br />

Für die Mitnahme eines Hundes gilt Teil B, Punkt 5.1.2.<br />

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.<br />

23 Deutsche Bahn AG (DB)<br />

NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB)<br />

ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)<br />

Prignitzer Eisenbahn GmbH (PEG)<br />

S-Bahn Berlin GmbH<br />

Mitnahme von Tandems<br />

Für die Mitnahme eines Tandems von Blinden mit Begleitperson in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs<br />

ist ein Einzelfahrausweis Fahrrad der zutreffenden <strong>Tarif</strong>stufe zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />

Anstelle mehrerer Einzelfahrausweise Fahrrad kann auch eine Tageskarte Fahrrad der zutreffenden<br />

<strong>Tarif</strong>stufe gelöst werden; diese ist ggf. zu entwerten. Bei der S-Bahn Berlin GmbH kann<br />

darüber hinaus ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken gelöst werden.<br />

Des Weiteren können Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen „Bl“ und Beiblatt<br />

mit gültiger Wertmarke eine Monatskarte Fahrrad der zutreffenden <strong>Tarif</strong>stufe lösen.<br />

Die oben genannten Einzelfahrausweise Fahrrad und Tageskarten Fahrrad sowie Monatskarten Fahrrad<br />

sind gemäß Fahrpreisübersicht (Anlage 4, Tabelle 3) zu lösen.<br />

24 Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH (VGP)<br />

Komfortzuschlag Rufbus<br />

Für Fahrten mit dem Rufbus im Landkreis Prignitz wird zuzüglich zum <strong>VBB</strong>-<strong>Tarif</strong> ein Komfortzuschlag<br />

erhoben. <strong>Der</strong> Komfortzuschlag wird nur in den Rufbussen verkauft.<br />

Preis pro Person und Fahrt: 1,00 EUR<br />

25 Deutsche Bahn AG (DB)<br />

ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)<br />

Prignitzer Eisenbahn GmbH (PEG)<br />

Übergangskarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse<br />

Für die Benutzung der 1. Wagenklasse ist zusätzlich zum <strong>VBB</strong>-Fahrausweis für jede Person eine Übergangskarte<br />

zur Benutzung der 1. Wagenklasse zu lösen.<br />

Es werden ausgegeben:<br />

– Übergangskarten für eine einfache Fahrt<br />

– Übergangskarten Tageskarten<br />

– Übergangskarten für 7 Tage<br />

96 97<br />

Teil D

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