Der VBB-Tarif
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Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in<br />
Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Fahrtunterbrechungen<br />
sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet:<br />
– in Orten mit Stadtlinienverkehr 30 Minuten (in Fürstenwalde, Jüterbog, Luckenwalde, Schwedt /<br />
Oder und Senftenberg 45 Minuten, in Lübbenau 60 Minuten)<br />
– in <strong>Tarif</strong>bereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und<br />
Potsdam 60 Minuten<br />
– im <strong>Tarif</strong>bereich Berlin 120 Minuten.<br />
Danach ist das Fahrzeug bzw. die Bahnanlage unaufgefordert zu verlassen oder ein neuer Fahrausweis<br />
zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />
Mit Einzelfahrausweisen gemäß Buchstaben a) und b) sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen.<br />
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt<br />
benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg führen, also<br />
– zum Ausgangspunkt,<br />
– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder<br />
– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können.<br />
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.<br />
Einzelfahrausweise, die der Entwertung bedürfen, sind vom Fahrgast selbst und sofort bei Fahrtantritt<br />
zu entwerten bzw. entwerten zu lassen. <strong>Der</strong> Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.<br />
Die entwerteten Einzelfahrausweise und die Einzelfahrausweise zum sofortigen Fahrtantritt sind<br />
nach Fahrtantritt nicht übertragbar.<br />
5.3.2 4-Fahrten-Karten, 4-Fahrten-Karten Ermäßigungstarif<br />
4-Fahrten-Karten, 4-Fahrten-Karten Ermäßigungstarif (nachfolgend 4-Fahrten-Karten) werden ausgegeben<br />
für Verbindungen:<br />
– innerhalb der Teilbereiche AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin.<br />
Die 4-Fahrten-Karten werden ausschließlich im Vorverkauf als vier einzelne Wertabschnitten bzw. als<br />
ein Wertabschnitt mit vier Entwertungsfeldern ausgegeben. Diese sind bei Fahrtan tritt zu entwerten<br />
(pro Person und Fahrt je einen Wertabschnitt bzw. ein Entwertungsfeld). <strong>Der</strong> Fahrgast hat sich von<br />
der Entwertung zu überzeugen.<br />
Nach Entwertung berechtigen die 4-Fahrten-Karten zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung<br />
auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Fahrtunterbrechungen<br />
sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet:<br />
– in den Teilbereichen AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin 120 Minuten<br />
Danach ist das Fahrzeug bzw. die Bahnanlage unaufgefordert zu verlassen oder ein weiterer Wertabschnitt<br />
bzw. ein weiteres Entwertungsfeld der 4-Fahrten-Karte zu entwerten bzw. ein neuer Fahrausweis<br />
zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />
Mit 4-Fahrten-Karten sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung<br />
auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten<br />
sind Fahrten, die auf einem anderen Weg<br />
– zum Ausgangspunkt,<br />
– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder<br />
– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können,<br />
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führen.<br />
4-Fahrten-Karten des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.<br />
Die 4-Fahrten-Karten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.<br />
5.3.3 Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif,<br />
Tageskarte <strong>VBB</strong>-Gesamtnetz<br />
5.3.3.1 Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif<br />
Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif (nachfolgend Tageskarten genannt) werden ausgegeben<br />
a) für Verbindungen<br />
– zwischen <strong>Tarif</strong>waben untereinander,<br />
– zwischen den <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte untereinander,<br />
– zwischen <strong>Tarif</strong>waben und den <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte,<br />
– zwischen <strong>Tarif</strong>waben und dem <strong>Tarif</strong>bereich Berlin und<br />
– zwischen <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte (ausgenommen Potsdam) und dem <strong>Tarif</strong>bereich<br />
Berlin<br />
zum sofortigen Fahrtantritt bzw. zum Fahrtantritt am vom Fahrgast gewählten, auf dem Fahrausweis<br />
aufgedruckten Tag,<br />
Teil B