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Der VBB-Tarif

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Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in<br />

Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Fahrtunterbrechungen<br />

sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet:<br />

– in Orten mit Stadtlinienverkehr 30 Minuten (in Fürstenwalde, Jüterbog, Luckenwalde, Schwedt /<br />

Oder und Senftenberg 45 Minuten, in Lübbenau 60 Minuten)<br />

– in <strong>Tarif</strong>bereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und<br />

Potsdam 60 Minuten<br />

– im <strong>Tarif</strong>bereich Berlin 120 Minuten.<br />

Danach ist das Fahrzeug bzw. die Bahnanlage unaufgefordert zu verlassen oder ein neuer Fahrausweis<br />

zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />

Mit Einzelfahrausweisen gemäß Buchstaben a) und b) sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen.<br />

Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt<br />

benutzt wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg führen, also<br />

– zum Ausgangspunkt,<br />

– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder<br />

– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können.<br />

Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.<br />

Einzelfahrausweise, die der Entwertung bedürfen, sind vom Fahrgast selbst und sofort bei Fahrtantritt<br />

zu entwerten bzw. entwerten zu lassen. <strong>Der</strong> Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.<br />

Die entwerteten Einzelfahrausweise und die Einzelfahrausweise zum sofortigen Fahrtantritt sind<br />

nach Fahrtantritt nicht übertragbar.<br />

5.3.2 4-Fahrten-Karten, 4-Fahrten-Karten Ermäßigungstarif<br />

4-Fahrten-Karten, 4-Fahrten-Karten Ermäßigungstarif (nachfolgend 4-Fahrten-Karten) werden ausgegeben<br />

für Verbindungen:<br />

– innerhalb der Teilbereiche AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin.<br />

Die 4-Fahrten-Karten werden ausschließlich im Vorverkauf als vier einzelne Wertabschnitten bzw. als<br />

ein Wertabschnitt mit vier Entwertungsfeldern ausgegeben. Diese sind bei Fahrtan tritt zu entwerten<br />

(pro Person und Fahrt je einen Wertabschnitt bzw. ein Entwertungsfeld). <strong>Der</strong> Fahrgast hat sich von<br />

der Entwertung zu überzeugen.<br />

Nach Entwertung berechtigen die 4-Fahrten-Karten zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung<br />

auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Fahrtunterbrechungen<br />

sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft gestattet:<br />

– in den Teilbereichen AB des <strong>Tarif</strong>bereiches Berlin 120 Minuten<br />

Danach ist das Fahrzeug bzw. die Bahnanlage unaufgefordert zu verlassen oder ein weiterer Wertabschnitt<br />

bzw. ein weiteres Entwertungsfeld der 4-Fahrten-Karte zu entwerten bzw. ein neuer Fahrausweis<br />

zu lösen und ggf. zu entwerten.<br />

Mit 4-Fahrten-Karten sind Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung<br />

auf den Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten<br />

sind Fahrten, die auf einem anderen Weg<br />

– zum Ausgangspunkt,<br />

– zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder<br />

– zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können,<br />

48 49<br />

führen.<br />

4-Fahrten-Karten des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.<br />

Die 4-Fahrten-Karten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.<br />

5.3.3 Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif,<br />

Tageskarte <strong>VBB</strong>-Gesamtnetz<br />

5.3.3.1 Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif<br />

Tageskarten, Tageskarten Ermäßigungstarif (nachfolgend Tageskarten genannt) werden ausgegeben<br />

a) für Verbindungen<br />

– zwischen <strong>Tarif</strong>waben untereinander,<br />

– zwischen den <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte untereinander,<br />

– zwischen <strong>Tarif</strong>waben und den <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte,<br />

– zwischen <strong>Tarif</strong>waben und dem <strong>Tarif</strong>bereich Berlin und<br />

– zwischen <strong>Tarif</strong>bereichen kreisfreier Städte (ausgenommen Potsdam) und dem <strong>Tarif</strong>bereich<br />

Berlin<br />

zum sofortigen Fahrtantritt bzw. zum Fahrtantritt am vom Fahrgast gewählten, auf dem Fahrausweis<br />

aufgedruckten Tag,<br />

Teil B

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