BAUKAMMER BERLIN
BAUKAMMER BERLIN
BAUKAMMER BERLIN
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
■ Studierendenstatistik Bauingenieurwesen<br />
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat die fortgeschriebene<br />
Studierendenstatistik Bauingenieurwesen für<br />
das Sommersemester sowie das Wintersemester 2009/2010<br />
veröffentlicht (Kurzfassung unter www.bauindustrie.de,<br />
Down loads).<br />
Quelle: ASBau-Mitgliederrundschreiben 20/2010<br />
■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />
der Senatsverwaltungen<br />
� Änderung der Baugebührenordnung<br />
Aus der Sitzung des Senats am 12. Oktober 2010:<br />
Die Gebühren für die Genehmigung kleinerer nachträglicher<br />
Änderungen an einem noch nicht abgeschlossenen<br />
Bauvorhaben sollen künftig angemessen sein. Das heißt, sie<br />
sollen nicht höher liegen als bei einem abgeschlossenen<br />
Bauvorhaben.<br />
Der Senat hat dazu heute die von Stadtentwicklungssenatorin<br />
Ingeborg Junge-Reyer vorgelegte Zweite Verordnung zur<br />
Änderung der Baugebührenordnung zur Kenntnis genommen.<br />
Eine weitere Änderung betrifft die Erteilung von Zweitbescheiden<br />
nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Diese<br />
schreibt neue Verwaltungsverfahren vor. Danach müssen<br />
Betreiberinnen und Betreiber von Feuerungsanlagen, die<br />
ihren Verpflichtungen nach Maßgabe des Feuerstättenbescheids<br />
nicht nachkommen, zukünftig eine Gebühr für die<br />
Erteilung eines zweiten Bescheides zahlen. Durch die Änderung<br />
der Baugebührenordnung kann die Gebühr für die Erteilung<br />
des Zweitbescheides von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde<br />
erhoben werden.<br />
Mit der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung<br />
in Berlin wurde die Bezeichnung „Prüfsachverständige<br />
oder Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung“<br />
in allen betroffenen Paragrafen der neuen Fassung<br />
gegen den bisherigen Begriff „Sachverständige oder<br />
Sachverständiger für energiesparendes Bauen“ ausgetauscht.<br />
Die entsprechende begriffliche Anpassung soll nun<br />
auch in der Baugebührenordnung vorgenommen werden.<br />
Auf Grund der geänderten Bauordnung für Berlin werden<br />
die nicht verfahrensfreien Werbeanlagen künftig dem vereinfachten<br />
Baugenehmigungsverfahren unterworfen. Die<br />
Änderungsverordnung regelt hierfür die Gebühren.<br />
Die Vorlage wird nun an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme<br />
überwiesen.<br />
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
finden Sie im Internet unter:<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschrei<br />
ben/index.shtml<br />
� Anerkennung von Prüfingenieurinnen und<br />
Prüfingenieuren für Standsicherheit<br />
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt bekannt,<br />
dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure<br />
für Standsicherheit für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau<br />
und Holzbau anerkennen wird. Es kann die Anerkennung<br />
für eine oder mehrere Fachrichtungen beantragt werden.<br />
Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen<br />
der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom<br />
12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Verordnung<br />
vom 23. August 2010 (GVBl. S. 422) erfüllen, kön-<br />
4<br />
nen Anträge auf Anerkennung bis zum 30. November 2010<br />
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bautechnisches<br />
Prüfamt – VI D 2, Württembergische Straße 6, 10707<br />
Berlin (Telefon: 90139-4370 oder 90139-4372) stellen.<br />
Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV beizufügen.<br />
Zum Nachweis der einschlägigen Berufspraxis ist eine<br />
Liste derjenigen Bauvorhaben vorzulegen, für die die Bewerberin<br />
oder der Bewerber in den letzten zehn Jahren Stand -<br />
sicherheitsnachweise selbst aufgestellt hat. Aus dieser tabellarischen<br />
Auflistung sind für jede beantragte Fachrichtung<br />
sechs Baumaßnahmen aus dem Anwendungsbereich der<br />
Bauordnung auszuwählen, von denen der Bewerber annimmt,<br />
dass sie seine Qualifikation für die Tätigkeit als Prüf -<br />
ingenieur für Standsicherheit am besten widerspiegeln und<br />
auf jeweils höchstens drei Seiten eingehender zu beschreiben.<br />
Die Beschreibung soll folgende Angaben über das<br />
Bauwerk enthalten: Größe, Konstruktionsprinzip, statische<br />
und konstruktive Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad sowie<br />
persönlich bearbeitete Teile und durch eine Skizze oder ein<br />
Foto des Bauwerks ergänzt werden. Für die Antragstellung<br />
und die Darstellung des beruflichen Werdeganges sind ein<br />
Antragsformular und ein Fragebogen auszufüllen. Die Vordrucke<br />
sind im Internet unter der Adresse<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/<br />
bauen.shtml#pruefing<br />
zu finden. Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind in<br />
der Anlage 5 zur BauPrüfV geregelt. Weitere Informationen<br />
zum Anerkennungsverfahren sind einem Merkblatt unter der<br />
Adresse<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/<br />
de/bauen.shtml<br />
zu entnehmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf<br />
der Frist eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />
Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüf -<br />
ingenieur für Standsicherheit als auch die Ablehnung des<br />
Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen<br />
sind gebührenpflichtig.<br />
■ Angemessene Stundensätze für<br />
ingenieurtechnische Leistungen<br />
Einleitung<br />
In der derzeit gültigen Honorarordnung für Architekten und<br />
Ingenieure in der Fassung vom 11.08.2009 sind die in den<br />
alten Fassungen verordneten Regelungen für Zeithonorare<br />
und Stundensätze entfallen. Daher sind nun jeweils auftragsbezogen<br />
individuelle vertragliche Regelungen für Zeithonorare<br />
zwischen Ingenieuren bzw. Architekten und ihren<br />
Auftraggebern zu treffen. Nach der amtlichen Begründung<br />
soll die Vertragsgestaltung auf der Grundlage nachvollziehbarer<br />
Kalkulation erfolgen. Hierfür müssen Architekten und<br />
Ingenieure ihre Leistungen nach betriebseigenen, kostendeckenden<br />
Bürostundensätzen kalkulieren. Die Bürostundensätze<br />
variieren in Abhängigkeit der Gehaltsstruktur und<br />
der Gemeinkosten des jeweiligen Büros. Dieses Merkblatt<br />
soll als Anhaltspunkt für angemessene Stundensätze für Architekten-<br />
und Ingenieurleistungen dienen.<br />
Prinzipiell ist zu beachten, dass mit den Stundensätzen sämtliche<br />
Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit<br />
zu erwirtschaften sind.<br />
Gemeinkostenfaktor<br />
Der Gemeinkostenfaktor stellt das Verhältnis zwischen Gehalt<br />
des Mitarbeiters und den Gesamtkosten des jeweiligen<br />
Büros dar. Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kam-