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Diakonissenkrankenhaus Flensburg - DIAKO Flensburg

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• <strong>DIAKO</strong> FLENSBURG QUALITÄTSBERICHT QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Seite 49 von 73<br />

• Qualitätssicherung<br />

C Qualitätssicherung<br />

C-1 Externe Qualitätssicherung nach § 137 SGB V 50<br />

C-2 Qualitätssicherung bei ambulanten Operationen 51<br />

C-3 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht 51<br />

C-4 Qualitätsmanagementmaßnahmen bei DMP 51<br />

C-5.1 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung<br />

nach § 137 SGB V<br />

51<br />

C-5.2 Ergänzende Angaben 51<br />

§ 135a<br />

Verpflichtung zur Qualitätssicherung<br />

(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen<br />

erbrachten Leistungen verpflichtet. Die<br />

Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen<br />

und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht<br />

werden.<br />

(Auszug aus dem Sozialgesetzbuch V)

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