Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011
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Beihilfe in Höhe von 70 Prozent <strong>der</strong><br />
Krankheitskosten. Die Beihilfe sieht<br />
zunehmend Eigenbeteiligungen <strong>der</strong><br />
Beihilfeberechtigten vor. Seit 2009<br />
sind Beihilfeempfänger gesetzlich<br />
verpflichtet, sich für den von <strong>der</strong><br />
Beihilfe nicht abgedeckten Anteil ihrer<br />
Krankheitskosten zu versichern.<br />
Beitragsbemessungsgrenze<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />
gibt an, bis zu welcher Höhe das<br />
Einkommen gesetzlich Versicherter<br />
für die Berechnung ihres <strong>Krankenversicherung</strong>sbeitrags<br />
berücksichtigt<br />
wird. Die Beitragsbemessungsgrenze<br />
wird jährlich entsprechend <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />
Lohn- und Gehaltsentwicklung<br />
angepasst. Für die<br />
Private <strong>Krankenversicherung</strong> ist sie<br />
im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberzuschuss<br />
von Bedeutung: Aus<br />
<strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrenze und<br />
dem allgemeinen Beitragssatz <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />
errechnet sich <strong>der</strong> Höchstbeitrag <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>.<br />
Der maximale Arbeitgeberzuschuss<br />
für Privatversicherte beträgt die<br />
Hälfte des Höchstbeitrags, <strong>der</strong><br />
anhand eines um 0,9 Prozentpunkte<br />
vermin<strong>der</strong>ten allgemeinen Beitragssatzes<br />
berechnet wird.<br />
Beitragsrückerstattung<br />
Klassisch versteht man unter einer<br />
Beitragsrückerstattung eine Barausschüttung<br />
[G]. Eine weitere Art<br />
<strong>der</strong> Beitragsrückerstattung ist die<br />
Verrechnung. Sie erfolgt im Gegensatz<br />
zur Barausschüttung nicht individuell,<br />
son<strong>der</strong>n für Versichertenkollektive.<br />
Deshalb ist es irrelevant, ob <strong>der</strong><br />
Einzelne Leistungen in Anspruch<br />
genommen hat o<strong>der</strong> nicht. Vielmehr<br />
sind die Ausgaben <strong>der</strong> Versicherung<br />
für das gesamte Kollektiv entscheidend.<br />
Durch die Verrechnung können<br />
Beitragserhöhungen verringert o<strong>der</strong><br />
verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> sogar Beitragssenkungen<br />
durchgeführt werden.<br />
Anhang II: Glossar<br />
Bilanzwert<br />
Im <strong>Zahlenbericht</strong> werden traditionell<br />
die Bruttowerte (also die Angaben<br />
zum selbst abgeschlossenen<br />
Geschäft) ohne Angaben aus dem<br />
Rückversicherungsgeschäft veröffentlicht.<br />
Berücksichtigt man auch das<br />
in Rückdeckung gegebene Geschäft,<br />
so erhält man die Bilanzwerte, die<br />
ebenso wie die Bruttowerte in den<br />
Geschäftsberichten <strong>der</strong> Unternehmen<br />
ausgewiesen sind. Die Bilanzwerte<br />
finden im <strong>Zahlenbericht</strong> in <strong>der</strong> Kurzbilanz<br />
(Kapitel 1) Anwendung. Einige<br />
Tabellen in den übrigen Kapiteln<br />
enthalten neben den Bruttowerten<br />
auch die Ableitung <strong>der</strong> Bilanzwerte<br />
zwecks besserer Vergleichbarkeit mit<br />
<strong>der</strong> Kurzbilanz.<br />
Bruttobeiträge, verdiente<br />
Die verdienten Bruttobeiträge sind die<br />
Summe aller Versicherungsbeiträge,<br />
die ein Unternehmen zum Bilanzstichtag<br />
eingenommen hat. Sie beinhalten<br />
nicht nur gebuchte Beiträge,<br />
son<strong>der</strong>n auch die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Beitragsüberträge – also <strong>der</strong>jenigen<br />
Beiträge, die <strong>der</strong> Versicherer bereits<br />
zum Bilanzstichtag eingenommen hat,<br />
die aber für die Risikoperiode nach<br />
dem Bilanzstichtag gezahlt wurden.<br />
Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte<br />
(GOÄ/GOZ)<br />
Die Gebührenordnung für Ärzte und<br />
die Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
bilden als Rechtsverordnungen des<br />
Bundesgesundheitsministeriums<br />
die Grundlage für die Vergütung <strong>der</strong><br />
Leistungen, die im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> ärztlichen und zahnärztlichen<br />
Behandlung von Privatpatienten<br />
stehen. Je<strong>der</strong> ärztlichen Leistung<br />
ist dabei eine bestimmte Punktzahl<br />
zugeordnet, die multipliziert mit<br />
einem einheitlichen Punktwert<br />
(<strong>der</strong>zeit gerundet 5,8 Cent) einen<br />
einfachen Gebührensatz in Euro<br />
ergibt. Der Arzt errechnet sein Honorar<br />
dann endgültig, indem er diesen<br />
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