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Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011

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Die Branche im Überblick<br />

Pflegeversicherung<br />

Die Private Pflegeversicherung ist das Äquivalent zur Pflegeversicherung für<br />

gesetzlich Krankenversicherte. Wer privat krankenversichert ist, muss auch<br />

privat pflegeversichert sein. Die Leistungen sind identisch mit denen <strong>der</strong><br />

Sozialen Pflegeversicherung. Die Beiträge werden wie in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

nach dem Kapitaldeckungsverfahren [G] kalkuliert und sind somit<br />

unabhängig vom Einkommen des Versicherten.<br />

Zusatzversicherungen<br />

Durch private Zusatzversicherungen kann <strong>der</strong> Grundversicherungsschutz<br />

ergänzt o<strong>der</strong> verbessert werden. Dies gilt in erster Linie für gesetzlich<br />

Versicherte. Aber auch für privat Vollversicherte sind folgende Zusatzversicherungen<br />

interessant: Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung,<br />

Pflegezusatzversicherung. Die unter „Zusatzversicherungen zum<br />

GKV-Schutz“ zusammengefassten Versicherungsarten werden überwiegend<br />

von gesetzlich Versicherten abgeschlossen.<br />

Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz<br />

• Ambulante Tarife<br />

Solche Tarife bieten Versicherungsschutz im ambulanten Bereich, zum<br />

Beispiel Zuschüsse zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Auch die Erstattung <strong>der</strong> Praxisgebühr ist möglich.<br />

• Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus<br />

Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung im Ein- o<strong>der</strong> Zweibettzimmer<br />

(Wahlleistung Unterkunft) und die Behandlung durch den Chefarzt.<br />

• Zahntarife<br />

In <strong>der</strong> Regel beinhalten solche Tarife Leistungen für Zahnersatz, manchmal<br />

zusätzlich auch für Zahnbehandlung, Inlays und Kieferorthopädie. Die<br />

Erstattung erfolgt als Zuschuss, <strong>der</strong> prozentual bis zu einer festgelegten<br />

Höchstgrenze bezahlt wird.<br />

Krankentagegeldversicherung<br />

Mit <strong>der</strong> Krankentagegeldversicherung können privat Vollversicherte ihren<br />

Verdienstausfall im Krankheitsfall absichern. Selbstständige, die gesetzlich<br />

versichert sind, können das private Krankentagegeld anstelle des gesetzlichen<br />

Krankengeldes wählen. Im Gegenzug wird ihr Beitragssatz in <strong>der</strong> GKV leicht<br />

reduziert. Darüber hinaus können alle gesetzlich Versicherten, also z.B. auch<br />

Arbeitnehmer, eine private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zum<br />

gesetzlichen Krankengeld abschließen. Beson<strong>der</strong>s inte ressant ist dies, wenn<br />

das Krankengeld <strong>der</strong> GKV deutlich vom Nettoeinkommen abweicht. Die Tagegeldhöhe<br />

wird vertraglich vereinbart, darf aber – auch in Summe mit einem<br />

gesetzlichen Krankengeld – das Nettoeinkommen nicht überschreiten.<br />

Krankenhaustagegeldversicherung<br />

Für jeden Tag im Krankenhaus wird eine im Vertrag festgelegte Summe an den<br />

Versicherten ausgezahlt. Das Krankenhaustagegeld steht ihm dann zur freien<br />

Verfügung.

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