Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011
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Schadenregulierungsaufwendungen<br />
Die Schadenregulierungsaufwendungen<br />
bezeichnen denjenigen Aufwand,<br />
<strong>der</strong> durch die Sachbearbeitung von<br />
Leistungsansprüchen entsteht –<br />
beispielsweise durch die Rechnungsprüfung.<br />
Die Versicherungsleistungen<br />
selbst fallen nicht darunter. Die Höhe<br />
<strong>der</strong> Schadenregulierungsaufwendungen<br />
hängt in erster Linie von <strong>der</strong><br />
Versichertenstruktur ab: Je mehr<br />
kranke Versicherte eine Versicherung<br />
hat, desto höher sind ihre Schadenregulierungsaufwendungen.<br />
Schadenrückstellung<br />
Mit Schadenrückstellung bezeichnet<br />
man kurz die Rückstellung für noch<br />
nicht abgewickelte Versicherungsfälle.<br />
Die Unternehmen bilden diese<br />
Rückstellungen für Versicherungsfälle,<br />
die vor dem Bilanzstichtag<br />
erfolgt sind, <strong>der</strong>en Begleichung aber<br />
erst nach dem Bilanzstichtag vorgenommen<br />
werden kann.<br />
Standardtarif<br />
Der brancheneinheitliche Standardtarif<br />
wurde 1994 eingeführt.<br />
Die Leistungen orientieren sich am<br />
Niveau <strong>der</strong> Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>,<br />
<strong>der</strong> Beitrag ist auf<br />
den Höchstbeitrag <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
<strong>Krankenversicherung</strong> begrenzt.<br />
Den Standardtarif können Personen<br />
wählen, die ihre private <strong>Krankenversicherung</strong><br />
vor 2009 abgeschlossen<br />
haben, seit mindestens zehn Jahren<br />
privat vollversichert sind und ein<br />
bestimmtes Mindestalter erreicht<br />
haben o<strong>der</strong> Bezieher einer gesetzlichen<br />
Rente bzw. eines Ruhegehaltes<br />
sind und ein Einkommen unterhalb<br />
<strong>der</strong> niedrigeren Versicherungspflichtgrenze<br />
beziehen.<br />
Für Neukunden ab 2009 übernimmt<br />
<strong>der</strong> Basistarif [G] die soziale Schutzfunktion<br />
im Alter.<br />
Anhang II: Glossar<br />
Sterbetafel<br />
Der PKV-Verband erstellt für die<br />
Private <strong>Krankenversicherung</strong> eine<br />
eigene Sterbetafel. Diese wird von<br />
den Mitgliedsunternehmen zur<br />
Beitragskalkulation genutzt. Während<br />
das Statistische Bundesamt die<br />
Bevölkerungssterbetafel nur aus<br />
beobachteten Werten <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
bildet, projiziert <strong>der</strong> Verband für<br />
die PKV-Sterbetafel zusätzlich in die<br />
Zukunft. Der Verband beobachtet die<br />
Sterblichkeit laufend; ergeben sich<br />
zu große Unterschiede zwischen den<br />
Beobachtungen und <strong>der</strong> Sterbetafel,<br />
wird eine neue Sterbetafel erstellt.<br />
Die aktuelle Sterbetafel wird als<br />
Sterbetafel „PKV <strong>2010</strong>“ bezeichnet.<br />
Versicherungspflichtgrenze<br />
Arbeitnehmer sind grundsätzlich<br />
versicherungspflichtig in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>. Erst<br />
wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />
– also das Einkommen<br />
aus <strong>der</strong> Arbeitnehmertätigkeit – eine<br />
gewisse Grenze übersteigt, werden<br />
sie versicherungsfrei und können<br />
zwischen Gesetzlicher und Privater<br />
<strong>Krankenversicherung</strong> wählen. Diese<br />
Grenze bezeichnet man als Versicherungspflichtgrenze.<br />
Sie wird jährlich<br />
entsprechend dem durchschnittlichen<br />
Lohn- und Gehaltseinkommen<br />
angepasst.<br />
Zum 1. Januar 2003 wurde die<br />
Versicherungspflichtgrenze außerordentlich<br />
um 450 Euro monatlich<br />
angehoben. Für Arbeitnehmer, die<br />
am 31. Dezember 2002 aufgrund<br />
ihres Einkommens bereits privat vollversichert<br />
waren, gilt jedoch seitdem<br />
eine an<strong>der</strong>e, niedrigere Grenze. Diese<br />
ist identisch mit <strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />
[G].<br />
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />
Der Versicherungsverein auf<br />
Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine<br />
<strong>der</strong> möglichen Rechtsformen von<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen.<br />
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