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Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011

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Schadenregulierungsaufwendungen<br />

Die Schadenregulierungsaufwendungen<br />

bezeichnen denjenigen Aufwand,<br />

<strong>der</strong> durch die Sachbearbeitung von<br />

Leistungsansprüchen entsteht –<br />

beispielsweise durch die Rechnungsprüfung.<br />

Die Versicherungsleistungen<br />

selbst fallen nicht darunter. Die Höhe<br />

<strong>der</strong> Schadenregulierungsaufwendungen<br />

hängt in erster Linie von <strong>der</strong><br />

Versichertenstruktur ab: Je mehr<br />

kranke Versicherte eine Versicherung<br />

hat, desto höher sind ihre Schadenregulierungsaufwendungen.<br />

Schadenrückstellung<br />

Mit Schadenrückstellung bezeichnet<br />

man kurz die Rückstellung für noch<br />

nicht abgewickelte Versicherungsfälle.<br />

Die Unternehmen bilden diese<br />

Rückstellungen für Versicherungsfälle,<br />

die vor dem Bilanzstichtag<br />

erfolgt sind, <strong>der</strong>en Begleichung aber<br />

erst nach dem Bilanzstichtag vorgenommen<br />

werden kann.<br />

Standardtarif<br />

Der brancheneinheitliche Standardtarif<br />

wurde 1994 eingeführt.<br />

Die Leistungen orientieren sich am<br />

Niveau <strong>der</strong> Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>,<br />

<strong>der</strong> Beitrag ist auf<br />

den Höchstbeitrag <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> begrenzt.<br />

Den Standardtarif können Personen<br />

wählen, die ihre private <strong>Krankenversicherung</strong><br />

vor 2009 abgeschlossen<br />

haben, seit mindestens zehn Jahren<br />

privat vollversichert sind und ein<br />

bestimmtes Mindestalter erreicht<br />

haben o<strong>der</strong> Bezieher einer gesetzlichen<br />

Rente bzw. eines Ruhegehaltes<br />

sind und ein Einkommen unterhalb<br />

<strong>der</strong> niedrigeren Versicherungspflichtgrenze<br />

beziehen.<br />

Für Neukunden ab 2009 übernimmt<br />

<strong>der</strong> Basistarif [G] die soziale Schutzfunktion<br />

im Alter.<br />

Anhang II: Glossar<br />

Sterbetafel<br />

Der PKV-Verband erstellt für die<br />

Private <strong>Krankenversicherung</strong> eine<br />

eigene Sterbetafel. Diese wird von<br />

den Mitgliedsunternehmen zur<br />

Beitragskalkulation genutzt. Während<br />

das Statistische Bundesamt die<br />

Bevölkerungssterbetafel nur aus<br />

beobachteten Werten <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

bildet, projiziert <strong>der</strong> Verband für<br />

die PKV-Sterbetafel zusätzlich in die<br />

Zukunft. Der Verband beobachtet die<br />

Sterblichkeit laufend; ergeben sich<br />

zu große Unterschiede zwischen den<br />

Beobachtungen und <strong>der</strong> Sterbetafel,<br />

wird eine neue Sterbetafel erstellt.<br />

Die aktuelle Sterbetafel wird als<br />

Sterbetafel „PKV <strong>2010</strong>“ bezeichnet.<br />

Versicherungspflichtgrenze<br />

Arbeitnehmer sind grundsätzlich<br />

versicherungspflichtig in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>. Erst<br />

wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />

– also das Einkommen<br />

aus <strong>der</strong> Arbeitnehmertätigkeit – eine<br />

gewisse Grenze übersteigt, werden<br />

sie versicherungsfrei und können<br />

zwischen Gesetzlicher und Privater<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> wählen. Diese<br />

Grenze bezeichnet man als Versicherungspflichtgrenze.<br />

Sie wird jährlich<br />

entsprechend dem durchschnittlichen<br />

Lohn- und Gehaltseinkommen<br />

angepasst.<br />

Zum 1. Januar 2003 wurde die<br />

Versicherungspflichtgrenze außerordentlich<br />

um 450 Euro monatlich<br />

angehoben. Für Arbeitnehmer, die<br />

am 31. Dezember 2002 aufgrund<br />

ihres Einkommens bereits privat vollversichert<br />

waren, gilt jedoch seitdem<br />

eine an<strong>der</strong>e, niedrigere Grenze. Diese<br />

ist identisch mit <strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />

[G].<br />

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

Der Versicherungsverein auf<br />

Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine<br />

<strong>der</strong> möglichen Rechtsformen von<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen.<br />

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