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Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011

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82<br />

Statistiken zur Tarifkalkulation<br />

Die folgende Grafik stellt dar, wie sich das Honorar <strong>der</strong> Ärzte auf Abrechnungen<br />

unter, zum und über dem Regelhöchstsatz und Höchstsatz verteilt.<br />

Struktur <strong>der</strong> GOÄ/GOZ-Multiplikatoren <strong>2010</strong><br />

Abrechnung<br />

unter dem Regelhöchstsatz<br />

genau zum Regelhöchstsatz<br />

zwischen dem Regelhöchstsatz und dem Höchstsatz<br />

genau zum Höchstsatz<br />

über dem Höchstsatz<br />

ambulante Behandlung<br />

stationäre Behandlung<br />

2,66 %<br />

30,74 %<br />

63,31 %<br />

0,77 %<br />

2,52 %<br />

79,97 %<br />

2,93 %<br />

Zahnbehandlung<br />

37,60 %<br />

11,05 %<br />

Quelle: PKV-Auswertungen von Arzt- und Zahnarztrechnungen aus dem Jahr <strong>2010</strong><br />

10,96 %<br />

0,35 %<br />

5,79 %<br />

3,32 %<br />

41,14 %<br />

6,89 %<br />

Z10/5301<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> anonymisierten Arzt- und Zahnarztrechnungen zeigt, dass<br />

äußerst selten unter dem Regelhöchstsatz abgerechnet wird. Rund zwei Drittel<br />

<strong>der</strong> Rechnungen wurden <strong>2010</strong> genau zum Regelhöchstsatz erstellt. Betrachtet<br />

man nur den ambulanten Bereich, so waren es sogar rund 80 Prozent. Die<br />

höchsten Steigerungssätze finden sich allerdings seltener im ambulanten<br />

Bereich: Bei den stationären Behandlungen wie auch bei Zahnbehandlungen<br />

griffen die Ärzte in jeweils über 30 Prozent <strong>der</strong> Fälle auf den Höchstsatz <strong>der</strong><br />

jeweiligen Gebührenordnung zurück – im ambulanten Bereich waren es etwa<br />

11 Prozent.

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