Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2010/2011
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Statistiken zur Tarifkalkulation<br />
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich das Honorar <strong>der</strong> Ärzte auf Abrechnungen<br />
unter, zum und über dem Regelhöchstsatz und Höchstsatz verteilt.<br />
Struktur <strong>der</strong> GOÄ/GOZ-Multiplikatoren <strong>2010</strong><br />
Abrechnung<br />
unter dem Regelhöchstsatz<br />
genau zum Regelhöchstsatz<br />
zwischen dem Regelhöchstsatz und dem Höchstsatz<br />
genau zum Höchstsatz<br />
über dem Höchstsatz<br />
ambulante Behandlung<br />
stationäre Behandlung<br />
2,66 %<br />
30,74 %<br />
63,31 %<br />
0,77 %<br />
2,52 %<br />
79,97 %<br />
2,93 %<br />
Zahnbehandlung<br />
37,60 %<br />
11,05 %<br />
Quelle: PKV-Auswertungen von Arzt- und Zahnarztrechnungen aus dem Jahr <strong>2010</strong><br />
10,96 %<br />
0,35 %<br />
5,79 %<br />
3,32 %<br />
41,14 %<br />
6,89 %<br />
Z10/5301<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> anonymisierten Arzt- und Zahnarztrechnungen zeigt, dass<br />
äußerst selten unter dem Regelhöchstsatz abgerechnet wird. Rund zwei Drittel<br />
<strong>der</strong> Rechnungen wurden <strong>2010</strong> genau zum Regelhöchstsatz erstellt. Betrachtet<br />
man nur den ambulanten Bereich, so waren es sogar rund 80 Prozent. Die<br />
höchsten Steigerungssätze finden sich allerdings seltener im ambulanten<br />
Bereich: Bei den stationären Behandlungen wie auch bei Zahnbehandlungen<br />
griffen die Ärzte in jeweils über 30 Prozent <strong>der</strong> Fälle auf den Höchstsatz <strong>der</strong><br />
jeweiligen Gebührenordnung zurück – im ambulanten Bereich waren es etwa<br />
11 Prozent.