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Aufsichtspflicht in Tageseinrichtungen für Kinder ... - Sichere Kita

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Praxisbeispiel:<br />

Verkehrserziehung<br />

E<strong>in</strong>verständniserklärung<br />

ständig und verfügten im Spiel noch nicht über die Fähigkeit zu ruhiger<br />

Überlegung und Gefahrene<strong>in</strong>schätzung.<br />

E<strong>in</strong> viere<strong>in</strong>viertel Jahre altes Mädchen war von dem Neubau e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses,<br />

<strong>in</strong> dem der Vater alle<strong>in</strong> arbeitete, alle<strong>in</strong> zu der 450 m<br />

entfernten Wohnung der Familie gelaufen. Der Weg verlief außerhalb<br />

der Ortschaft <strong>in</strong> etwa 35 m Entfernung neben e<strong>in</strong>er Landstraße erster<br />

Ordnung durch e<strong>in</strong>e Wiese. Unterwegs lief das Mädchen über die Wiese<br />

auf die Landstraße und verursachte e<strong>in</strong>en Unfall. 6<br />

Das Oberlandesgericht München hielt es zwar <strong>für</strong> grundsätzlich möglich,<br />

dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d dieses Alters e<strong>in</strong>en solchen Weg alle<strong>in</strong> zurückgehen<br />

kann, doch müsse das K<strong>in</strong>d angesichts der Gefährlichkeit der Landstraße<br />

bei den ersten Versuchen vor jedem derartigen Weg e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glichst<br />

angewiesen werden, nicht von dem Wiesenweg abzugehen. Ausserdem<br />

müsse ihm das Gefühl vermittelt werden, dass die E<strong>in</strong>haltung<br />

dieser Anweisung überwacht werde.<br />

Das Gericht betont ebenso wie der Bundesgerichtshof <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong> fünfjähriges<br />

K<strong>in</strong>d betreffenden Entscheidung ausdrücklich, dass es wegen<br />

des bevorstehenden Schulbesuchs und der mit dem Schulweg verbundenen<br />

Gefahren oft zweckmäßig se<strong>in</strong> wird, die K<strong>in</strong>der langsam daran zu<br />

gewöhnen, sich auch ohne ständige Überwachung <strong>in</strong> ihrem Verhalten<br />

auf den Straßenverkehr e<strong>in</strong>zustellen. Dennoch ist zu empfehlen, die<br />

K<strong>in</strong>der während der K<strong>in</strong>dergartenzeit nicht alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Verkehr zu lassen.<br />

Verkehrserziehung kann auch bei geme<strong>in</strong>samen Spaziergängen<br />

und Ausflügen erfolgen. Gelegenheiten zur Bewegung auf der Straße<br />

ohne Überwachung bieten sich <strong>in</strong> ausreichendem Maße <strong>in</strong> solchen Zeiträumen,<br />

während derer die K<strong>in</strong>der von den Eltern zu beaufsichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

Erklären die Personensorgeberechtigten (möglichst schriftlich) ausdrücklich,<br />

dass ihr K<strong>in</strong>d den Heimweg nunmehr alle<strong>in</strong>e zurücklegen<br />

könne und sie es demzufolge nicht mehr abholen, so trifft e<strong>in</strong>e eventuelle<br />

zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit <strong>für</strong> hierdurch<br />

entstehende Unfälle alle<strong>in</strong> die Eltern und nicht die Tagese<strong>in</strong>richtung<br />

oder ihr Personal. Die Erzieher<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d daher nicht verpflichtet, sich<br />

beispielsweise zu überzeugen, ob die Eltern mit dem K<strong>in</strong>d den selbständigen<br />

Heimweg h<strong>in</strong>reichend geübt haben. Da aber auch die Elternarbeit<br />

zum Auftrag des K<strong>in</strong>dergartens gehört, s<strong>in</strong>d sie wohl verpflichtet,<br />

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