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Aufsichtspflicht in Tageseinrichtungen für Kinder ... - Sichere Kita

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Rolle der Erzieher<strong>in</strong><br />

C<br />

Schadensersatz<br />

Praxisbeispiel:<br />

– mit zunehmendem Alter Aufgaben, Anforderungen und Probleme<br />

selbständig lösen.<br />

Der Erzieher<strong>in</strong> kommt hierbei die Rolle der Begleiter<strong>in</strong> zu. Sie ermutigt<br />

die K<strong>in</strong>der, unterstützt sie, gibt ihnen Anregungen und schafft Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

damit die K<strong>in</strong>der ihre Erfahrungen machen können.<br />

Und wenn etwas passiert?<br />

1. Konsequenzen e<strong>in</strong>er <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung<br />

Wenn etwas passiert, richten sich die Konsequenzen zunächst danach,<br />

ob die <strong>Aufsichtspflicht</strong> tatsächlich verletzt ist. Alle<strong>in</strong> aus der Tatsache,<br />

dass es zu e<strong>in</strong>em schädigenden Ereignis gekommen ist, kann nicht auf<br />

e<strong>in</strong>e <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung geschlossen werden. Schadensereignisse<br />

s<strong>in</strong>d auch bei bestmöglicher Umsicht nicht auszuschließen.<br />

Ist e<strong>in</strong>e <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung gegeben, kann dies zivilrechtliche,<br />

strafrechtliche und arbeits- oder dienstrechtliche Folgen haben.<br />

1.1 Zivilrechtliche Folgen<br />

Zivilrechlich kann die <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung zu e<strong>in</strong>er Schadensersatzpflicht<br />

führen. Die Erzieher<strong>in</strong> ist <strong>in</strong> diesem Fall verpflichtet, den entstandenen<br />

Schaden zu ersetzen. Dies setzt allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass die<br />

<strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung überhaupt, sei es bei dem K<strong>in</strong>d oder bei<br />

e<strong>in</strong>em Dritten, zu e<strong>in</strong>em Schaden geführt hat. Ist ke<strong>in</strong> Schaden e<strong>in</strong>getreten,<br />

bleibt jede <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung zivilrechtlich folgenlos.<br />

Die Leiter<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es zweigruppigen K<strong>in</strong>dergartens besucht um 10.00 Uhr<br />

e<strong>in</strong>e von der Erziehungsberatungsstelle anberaumte Fortbildungsveranstaltung,<br />

obwohl die Gruppenleiter<strong>in</strong> der zweiten Gruppe erkrankt ist<br />

und demzufolge nur die Hilfskraft und die gerade frisch e<strong>in</strong>gestellte Berufspraktikant<strong>in</strong><br />

anwesend s<strong>in</strong>d. Während ihrer Abwesenheit passiert<br />

aber nichts.<br />

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