Aufsichtspflicht in Tageseinrichtungen für Kinder ... - Sichere Kita
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Rolle der Erzieher<strong>in</strong><br />
C<br />
Schadensersatz<br />
Praxisbeispiel:<br />
– mit zunehmendem Alter Aufgaben, Anforderungen und Probleme<br />
selbständig lösen.<br />
Der Erzieher<strong>in</strong> kommt hierbei die Rolle der Begleiter<strong>in</strong> zu. Sie ermutigt<br />
die K<strong>in</strong>der, unterstützt sie, gibt ihnen Anregungen und schafft Bed<strong>in</strong>gungen,<br />
damit die K<strong>in</strong>der ihre Erfahrungen machen können.<br />
Und wenn etwas passiert?<br />
1. Konsequenzen e<strong>in</strong>er <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung<br />
Wenn etwas passiert, richten sich die Konsequenzen zunächst danach,<br />
ob die <strong>Aufsichtspflicht</strong> tatsächlich verletzt ist. Alle<strong>in</strong> aus der Tatsache,<br />
dass es zu e<strong>in</strong>em schädigenden Ereignis gekommen ist, kann nicht auf<br />
e<strong>in</strong>e <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung geschlossen werden. Schadensereignisse<br />
s<strong>in</strong>d auch bei bestmöglicher Umsicht nicht auszuschließen.<br />
Ist e<strong>in</strong>e <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung gegeben, kann dies zivilrechtliche,<br />
strafrechtliche und arbeits- oder dienstrechtliche Folgen haben.<br />
1.1 Zivilrechtliche Folgen<br />
Zivilrechlich kann die <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung zu e<strong>in</strong>er Schadensersatzpflicht<br />
führen. Die Erzieher<strong>in</strong> ist <strong>in</strong> diesem Fall verpflichtet, den entstandenen<br />
Schaden zu ersetzen. Dies setzt allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass die<br />
<strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung überhaupt, sei es bei dem K<strong>in</strong>d oder bei<br />
e<strong>in</strong>em Dritten, zu e<strong>in</strong>em Schaden geführt hat. Ist ke<strong>in</strong> Schaden e<strong>in</strong>getreten,<br />
bleibt jede <strong>Aufsichtspflicht</strong>verletzung zivilrechtlich folgenlos.<br />
Die Leiter<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es zweigruppigen K<strong>in</strong>dergartens besucht um 10.00 Uhr<br />
e<strong>in</strong>e von der Erziehungsberatungsstelle anberaumte Fortbildungsveranstaltung,<br />
obwohl die Gruppenleiter<strong>in</strong> der zweiten Gruppe erkrankt ist<br />
und demzufolge nur die Hilfskraft und die gerade frisch e<strong>in</strong>gestellte Berufspraktikant<strong>in</strong><br />
anwesend s<strong>in</strong>d. Während ihrer Abwesenheit passiert<br />
aber nichts.<br />
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