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Aufsichtspflicht in Tageseinrichtungen für Kinder ... - Sichere Kita

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Delegation der<br />

<strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

Eignung der aufsichtführenden<br />

Person<br />

wird. Grundsätzlich ist hiergegen unter dem Gesichtspunkt der <strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

nichts e<strong>in</strong>zuwenden. Zu beachten ist aber, dass das K<strong>in</strong>d<br />

z.B. auf dem Weg zur Musikstunde im Aufsichtsbereich des Hortes verbleibt.<br />

Die Erzieher<strong>in</strong> muss sich also Gedanken darüber machen, ob<br />

das K<strong>in</strong>d den betreffenden Weg alle<strong>in</strong>e zurücklegen kann. Dieselbe<br />

Überlegung ist anzustellen, wenn die K<strong>in</strong>der von e<strong>in</strong>em anderen Ort als<br />

der E<strong>in</strong>richtung aus nach Hause geschickt werden. Starre Altersgrenzen<br />

<strong>für</strong> die Verkehrstüchtigkeit lassen sich nach der Rechtsprechung<br />

nicht festlegen. Infolgedessen kann auch nicht ohne weiteres davon<br />

ausgegangen werden, dass jedes Hortk<strong>in</strong>d bedenkenlos jeder Verkehrssituation<br />

gewachsen ist. Es kommt <strong>in</strong>sbesondere auf den Grad<br />

der Gefährdung (Verkehrsverhältnisse) sowie das Alter und die E<strong>in</strong>sichtsfähigkeit<br />

des jeweiligen K<strong>in</strong>des an. Absprachen mit den Eltern<br />

s<strong>in</strong>d hier daher besonders zu empfehlen.<br />

4. Delegation der <strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

Die <strong>Aufsichtspflicht</strong> kann pr<strong>in</strong>zipiell übertragen werden. E<strong>in</strong> generelles<br />

Verbot, das es der Erzieher<strong>in</strong> untersagen würde, ihre <strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

weiter zu delegieren, gibt es nicht. Um etwa e<strong>in</strong>en Ausflug leichter und<br />

sicherer durchzuführen, können daher Kolleg<strong>in</strong>nen wie Praktikant<strong>in</strong>nen<br />

und andere Erwachsene, etwa Eltern von Gruppenk<strong>in</strong>dern, oder ergänzend<br />

sogar ältere K<strong>in</strong>der mitgenommen und zur Ausübung der <strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

mitherangezogen werden. Voraussetzung ist jedoch <strong>in</strong><br />

jedem Fall, dass der Betreffende geeignet ist, h<strong>in</strong>reichend angeleitet<br />

wird und dass sich die Erzieher<strong>in</strong> der Erfüllung der übertragenen Aufsichtsaufgaben<br />

vergewissert. Ke<strong>in</strong>esfalls darf der Betreffende mit der<br />

ihm zugedachten Aufgabe überfordert se<strong>in</strong>. Will die Erzieher<strong>in</strong> die <strong>Aufsichtspflicht</strong><br />

delegieren, hat sie daher zum e<strong>in</strong>en die Pflicht, den Betreffenden<br />

sorgfältig auszuwählen. Zum anderen muss sie ihn bei der<br />

Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe im erforderlichen Maße anleiten<br />

und sich ihrer Erfüllung vergewissern.<br />

Für die sorgfältige Auswahl lassen sich ke<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> gültigen Regeln<br />

aufstellen. Inwieweit sich Erzieher<strong>in</strong>nen beispielsweise bei Ausflügen,<br />

Festen, aber auch bei der normalen Gruppenarbeit auf die Hilfe dritter<br />

Personen verlassen dürfen, hängt vielmehr von den Umständen des<br />

E<strong>in</strong>zelfalls ab. E<strong>in</strong>erseits ist die konkrete Eignung, <strong>in</strong>sbesondere die Zuverlässigkeit,<br />

Lebenserfahrung und Ausbildung der betreffenden Per-<br />

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