Aufsichtspflicht in Tageseinrichtungen für Kinder ... - Sichere Kita
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Art der Beschäftigung<br />
Praxisbeispiel:<br />
2.2 Gruppenverhalten<br />
Die Erzieher<strong>in</strong> <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der hat fast ausnahmslos<br />
mit K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Gruppen zu tun. Dies unterscheidet sie von Eltern, die <strong>in</strong><br />
aller Regel nur e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>der zu beaufsichtigen haben.<br />
Gruppen von K<strong>in</strong>dern s<strong>in</strong>d anders zu beaufsichtigen als e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>der,<br />
weil zu den <strong>in</strong>dividuellen Faktoren der Art und Weise wie K<strong>in</strong>der Lebenswelt<br />
wahrnehmen und aktiv bewältigen, gruppenspezifische Faktoren<br />
h<strong>in</strong>zukommen. In der Gruppe trifft das K<strong>in</strong>d auf Bed<strong>in</strong>gungen, die<br />
neue, veränderte Strategien und Aktivitäten herausfordern. Das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
der Gruppe unterliegt e<strong>in</strong>em Phänomen, das auch jeder Erwachsene<br />
kennt: Als E<strong>in</strong>zelner hätte man sich möglicherweise anders verhalten als<br />
<strong>in</strong> der Gruppe.<br />
2.3 Gefährlichkeit der Beschäftigung<br />
Es ist klar, dass die Art der Beschäftigung des K<strong>in</strong>des, <strong>in</strong>sbesondere<br />
ihre Gefährlichkeit, den Inhalt und den Umfang der <strong>Aufsichtspflicht</strong> bee<strong>in</strong>flussen.<br />
K<strong>in</strong>der, die im Sandkasten spielen, s<strong>in</strong>d sicher anders zu<br />
beaufsichtigen als K<strong>in</strong>der, die <strong>in</strong> der Nähe e<strong>in</strong>es Feuchtbiotops spielen<br />
oder wiederum anders als K<strong>in</strong>der beim Planschen im Wasser oder bei<br />
e<strong>in</strong>em Ausflug.<br />
K<strong>in</strong>der entkernen Pflaumen mit e<strong>in</strong>em Küchenmesser, um sie zu Pflaumenmus<br />
zu verarbeiten.<br />
Diese Tätigkeit erfordert sicherlich zunächst e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivere Anleitung<br />
und Beaufsichtigung, da sich die K<strong>in</strong>der mit dem Messer verletzen können.<br />
S<strong>in</strong>d die K<strong>in</strong>der geübt, kann sich die Erzieher<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Beaufsichtigung<br />
mehr zurücknehmen.<br />
Aus der Rechtsprechung wird deutlich, dass auch bei gefährlichen Beschäftigungen<br />
die <strong>Aufsichtspflicht</strong> mit den Erziehungszielen wie Selbständigkeit<br />
und Eigenverantwortung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang stehen soll.<br />
In diesen Fällen muss die Erzieher<strong>in</strong> die Gefährlichkeit der Tätigkeit e<strong>in</strong>schätzen<br />
und ihr Handeln daran ausrichten. Sie muss den K<strong>in</strong>dern H<strong>in</strong>weise<br />
geben, mit ihnen Absprachen treffen, sie anleiten, sie beim E<strong>in</strong>üben<br />
von Fertigkeiten unterstützen und gegebenenfalls das Verhalten<br />
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