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Finanzstandort Deutschland - Die Deutsche Kreditwirtschaft

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40<br />

3.2.4 Zahlungsverkehr<br />

Zahlungsverkehr wird „europäisch“<br />

<strong>Die</strong> Harmonisierung im EU-Binnenmarkt schreitet<br />

kontinuierlich voran. <strong>Die</strong> Politik fordert seit Jahren<br />

die Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes<br />

„SEPA“ (Single Euro Payments Area).<br />

<strong>Deutschland</strong> ist, gemessen an der Anzahl aller bargeldlosen<br />

Transaktionen, weiterhin der bedeutendste<br />

Zahlungsverkehrsmarkt in der Europäischen Union.<br />

Daher ist <strong>Deutschland</strong> als derzeit größter Zahlungsverkehrsmarkt<br />

in der Europäischen Union mit jährlich<br />

mehr als 17 Mrd. Zahlungsverkehrstransaktionen<br />

besonders von den Auswirkungen betroff en.<br />

Bankkunden können seit 2008 zusätzlich zu den heutigen<br />

nationalen Zahlungsverfahren mit Kontonummer<br />

und Bankleitzahl die von der Politik geforderten<br />

einheitlichen EU-weiten SEPA-Zahlverfahren für<br />

Über weisungen und Lastschriften mit Angabe der<br />

Kundenkennung IBAN (International Bank Account<br />

Number) und BIC (Business Identifi er Code) nutzen.<br />

Jedoch ist die Nutzungsquote anhaltend gering.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der europäische Gesetzgeber<br />

eine entsprechende EU-Verordnung zur Ablösung<br />

der nationalen Zahlverfahren für Überweisungen<br />

und Lastschriften in Euro erlassen.<br />

Indikator für die SEPA-Lastschrift im Euroraum<br />

in %<br />

0,14<br />

0,12<br />

0,10<br />

0,08<br />

0,06<br />

0,04<br />

0,02<br />

0,00<br />

0,04 0,04 0,04 0,04 0,04<br />

11/09 12/09 01/10 02/10 03/10 04/10 05/10 06/10 07/10 08/10 09/10 10/10 11/10 12/10 01/11 02/11 03/11 04/11 05/11 06/11 07/11 08/11<br />

Quelle: <strong>Deutsche</strong> Bundesbank<br />

0,05 0,05 0,05 0,05<br />

0,07<br />

0,06<br />

<strong>Die</strong> EU-Verordnung zur Festlegung der technischen<br />

Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in<br />

Euro sieht vor, dass die heute genutzten nationalen<br />

Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften<br />

zum 1. Februar 2014 gesetzlich abgelöst werden. <strong>Die</strong>ser<br />

Schritt ist ein weiterer Baustein zur Harmonisierung<br />

der Zahlungsdienstleistungen in der EU nach<br />

der Einführung des Euro-Bargeldes vor 10 Jahren.<br />

Im Jahr 2011 konnte auch die Frage der Nutzung bestehender<br />

Einzugsermächtigungen zur Weiternutzung als<br />

Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren<br />

geklärt werden. <strong>Die</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Kreditwirtschaft</strong> hat hierzu<br />

in Abstimmung mit dem Bundesminis terium der Justiz<br />

und Vertretern der Endnutzer in <strong>Deutschland</strong> eine<br />

Umsetzungsmöglichkeit erarbeitet und abgestimmt.<br />

Grundlage bildet hierbei u. a. eine BGH-Rechtsprechung<br />

vom Juli 2010. Alle Banken und Sparkassen in <strong>Deutschland</strong><br />

werden mit Wirkung zum 9. Juli 2012 die mit ihren<br />

Kunden vereinbarten „Sonderbedingungen für den<br />

Lastschriftverkehr“ im Rahmen der Girokontoverträge<br />

anpassen. Auf der Grundlage der aktualisierten Bedingungen<br />

können dann Zahler und Zahlungsempfänger<br />

bereits vor handene, gültig erteilte Einzugsermächtigungen<br />

unter bestim mten Voraussetzungen für den Einzug<br />

von SEPA- Basis-Lastschriften nutzen. Für die „alten“<br />

0,05<br />

0,08<br />

0,08<br />

0,07<br />

0,09<br />

0,08<br />

0,10<br />

0,11<br />

0,13 0,13 0,13<br />

Indikator für die SEPA-Überweisung im Euroraum<br />

in %<br />

24,00<br />

22,00<br />

20,00<br />

18,00<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

6,20 6,70<br />

7,50 7,50<br />

01/10 02/10 03/10 04/10 05/10 06/10 07/10 08/10 09/10 10/10 11/10 12/10 01/11 02/11 03/11 04/11 05/11 06/11 07/11 08/11<br />

Quelle: <strong>Deutsche</strong> Bundesbank<br />

8,10<br />

8,80 9,00 9,30 9,40 9,60<br />

Last schriften gelten dann die gleichen Erstattungsfristen<br />

von 8 Wochen ab Belastungsdatum wie beim EU-weiten<br />

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Eine An gabe von Rückgabegründen<br />

ist binnen dieser Frist nicht erforderlich.<br />

Durch diese Umsetzungsmaßnahme hat die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Kreditwirtschaft</strong> einen großen Beitrag zum reibungslosen<br />

Übergang vom Einzugsermächtigungslastschriftverfahren<br />

auf das SEPA-Basis-Lastschrift ver fahren geleistet.<br />

Millionen Lastschriftmandate müssen mit der<br />

Neufassung der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(„Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“)<br />

der Banken und Sparkassen somit nicht neu<br />

durch die Nutzer unterzeichnet werden, sondern sind<br />

als SEPA-Lastschriftmandate auch weiterhin gültig.<br />

10,40<br />

13,90<br />

Entwicklung der Finanzmärkte in <strong>Deutschland</strong><br />

14,70<br />

15,70<br />

16,90<br />

17,80<br />

19,40<br />

20,50 20,50 20,10<br />

DIALOGFORUM FINANZSTANDORT DEUTSCHLAND | Bericht Nr. 8 – 2012<br />

3.2<br />

41

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