(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Pflichtleistungen – Freiwillige Leistungen<br />
6<br />
Die meisten Leistungen der Krankenversicherung sind Pflichtleistungen. Auf sie hat<br />
jeder Versicherte einen gesetzlichen Rechtsanspruch, der auch eingeklagt werden<br />
kann.<br />
Solche Pflichtleistungen sind beispielsweise<br />
è die Krankenhauspflege<br />
è das Kranken- und das Wochengeld<br />
Freiwillige Leistungen sind von der Kasse nach pflichtgemäßem Ermessen zu<br />
gewähren. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch, sie sind daher auch nicht<br />
einklagbar.<br />
Unter freiwillige Leistungen fallen beispielweise<br />
è Gesundheitsfürsorge<br />
è Kuraufenthalte<br />
è Erholungsaufenthalte<br />
Bar- und Sachleistungen<br />
Nach Art der Leistungserbringung werden die Leistungen in Sachleistungen und<br />
Barleistungen (Geldleistungen) eingeteilt.<br />
Barleistungen sind Leistungen, die in keiner anderen Form als in Geld erbracht<br />
werden können (z. B. Krankengeld, Wochengeld).<br />
Sachleistungen, , wie ärztliche Hilfe, Heilmittel und dergleichen, erbringt die Kasse<br />
im allgemeinen kostenlos durch ihre Vertragspartner (Ärzte, Apotheker usw.).<br />
Eine direkte Leistungserbringung ist der Kasse bei der Gewährung von Bar-<br />
leistungen (Kranken- und Wochengeld) und bei Inanspruchnahme von Impfaktionen<br />
(FSME, Grippe,...) möglich.<br />
Die zu erbringenden Leistungen Ihres Sozialversicherungsträgers sind in der<br />
Satzung der BKK geregelt.<br />
Die Pflichten der Versicherten sind in der Krankenordnung der BKK geregelt.<br />
Diese können entweder im Internet unter www.avsv.at oder bei der BKK eingesehen<br />
bzw. erfragt werden.