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(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...

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Pflichtleistungen – Freiwillige Leistungen<br />

6<br />

Die meisten Leistungen der Krankenversicherung sind Pflichtleistungen. Auf sie hat<br />

jeder Versicherte einen gesetzlichen Rechtsanspruch, der auch eingeklagt werden<br />

kann.<br />

Solche Pflichtleistungen sind beispielsweise<br />

è die Krankenhauspflege<br />

è das Kranken- und das Wochengeld<br />

Freiwillige Leistungen sind von der Kasse nach pflichtgemäßem Ermessen zu<br />

gewähren. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch, sie sind daher auch nicht<br />

einklagbar.<br />

Unter freiwillige Leistungen fallen beispielweise<br />

è Gesundheitsfürsorge<br />

è Kuraufenthalte<br />

è Erholungsaufenthalte<br />

Bar- und Sachleistungen<br />

Nach Art der Leistungserbringung werden die Leistungen in Sachleistungen und<br />

Barleistungen (Geldleistungen) eingeteilt.<br />

Barleistungen sind Leistungen, die in keiner anderen Form als in Geld erbracht<br />

werden können (z. B. Krankengeld, Wochengeld).<br />

Sachleistungen, , wie ärztliche Hilfe, Heilmittel und dergleichen, erbringt die Kasse<br />

im allgemeinen kostenlos durch ihre Vertragspartner (Ärzte, Apotheker usw.).<br />

Eine direkte Leistungserbringung ist der Kasse bei der Gewährung von Bar-<br />

leistungen (Kranken- und Wochengeld) und bei Inanspruchnahme von Impfaktionen<br />

(FSME, Grippe,...) möglich.<br />

Die zu erbringenden Leistungen Ihres Sozialversicherungsträgers sind in der<br />

Satzung der BKK geregelt.<br />

Die Pflichten der Versicherten sind in der Krankenordnung der BKK geregelt.<br />

Diese können entweder im Internet unter www.avsv.at oder bei der BKK eingesehen<br />

bzw. erfragt werden.

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