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(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...

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Kur- und Erholungsaufenthalte<br />

18<br />

Die BKK kann unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit geeignete<br />

„Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ gewähren; diese Leistungen zählen zu den<br />

freiwilligen Leistungen der Krankenversicherungsträger.<br />

Als Maßnahmen kommen vor allem in Betracht<br />

Zuschüsse<br />

è zu frei gewählten Landaufenthalten täglich € 71<br />

è zu Kuraufenthalten im Inland<br />

täglich € 57<br />

für Erwerbstätige<br />

täglich € 71<br />

è für Kinder bis zum 15.Lebensjahr<br />

täglich € 23<br />

è für Begleitperson<br />

täglich € 30<br />

è zu Aufenthalten im Zusammenhang mit Psoriasisbehandlung am<br />

Toten Meer und Behandlung wegen Asthma in Israel max. € 3.525<br />

(entspricht einer Aufenthaltsdauer von 28 Tagen)<br />

è zu sonstigen Kuraufenthalten im Ausland € 705<br />

Dauer:<br />

Mindestens 21 Tage, längere oder kürzere Aufenthalte mit chefärztlicher Begründung<br />

möglich.<br />

Antragstellung<br />

Durch den behandelnden Arzt oder das Spital mittels Antragsformular.<br />

Kostenbeitrag<br />

Bei Einweisung in Kur- und Erholungsheime ist vom Versicherten (Angehörigen)<br />

eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt je nach Erwerbseinkommen bzw. Pension<br />

Zuzahlung Bruttoerwerbseinkommen bzw. Bruttopension<br />

täglich von<br />

bis<br />

€ 7,04 € 814,83 € 1.396,20<br />

€ 12,07 € 1.396,20 € 1.977,59<br />

€ 17,10 € mehr als € 1.977,59<br />

Die Zuzahlung entfällt bei<br />

einem Bruttoerwerbseinkommen, einer Bruttopension von maximal € 814,82.<br />

Wie erhalten Sie Ihren Kostenzuschuss?<br />

Grundsätzlich ist VOR Antritt eines Kur Kur- oder Erholungsaufenthaltes das Einvernehmen mit<br />

der Betriebskrankenkasse herzustellen. Nachträgliche Bewilligungen können NICHT<br />

gewährt werden. Mit der Aufenthaltsbestätigung wird der Zuschuss im Nachhinein von der<br />

Betriebskrankenkasse ausgezahlt.<br />

Die angeführten Zuschussleistungen für Kinder werden im In In- und Ausland gewährt!

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