(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
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Information – Zuschuss aus dem UU-Fonds<br />
Unter Berücksichtigung der Familien-, , Einkommens<br />
Einkommens- und Vermögensverhältnisse können, über das<br />
gesetzliche bzw. satzungmäßig vorgesehene Ausmaß hinaus, Leistungen ( (Kostenersätze) aus<br />
Mitteln des Unterstützungsfonds gewährt werden.<br />
Die seit November 2009 geltenden neuen Richtlinien des Unterstützungsfonds eröffnen für alle<br />
Versicherte eine zusätzliche Möglichkeit zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Ausgaben für<br />
kieferorthopädische Behandlungen, festsitzenden Zahnersätzen, Brillen, Legasthenie und<br />
Dyskalkulie.<br />
Die Anträge auf Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds müssen dem Vorstand zur<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Vorstandssitzungen finden zweimal pro Jahr statt. Es kann<br />
daher zu längeren Wartezeiten nach der Antragsstellung kommen.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
die auf den Namen des Antragstellers lautende Honorarnote im Original<br />
eine auf der Rechnung vermerkten Zahlungsbestätigung des Rechnungslegers,<br />
einen Zahlschein mit dem Zahlungsvermerk der Bank im Original,<br />
oder einen Bankauszug, auf dem der Zahlungsausgang ersichtlich ist,<br />
womit belegt ist, dass die Honorarnote von Ihnen beglichen wurde.<br />
die Nachweise über das Einkommen des Antragstellers (Lohn (Lohn- oder Gehaltszettel,<br />
Pensionsbescheid, Kontoauszug) sowie über das etwaige Einkommen des im gemeinsamen<br />
Haushalt lebenden Ehepartners.