(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
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Krankenbehandlung im Ausland<br />
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Benötigen Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem EU / EWR EWR- Staat<br />
oder der Schweiz medizinische Hilfe, so erhalten Sie diese in öffentlichen Krankenhäusern<br />
oder bei Vertragsärzten/-innen innen gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte<br />
(EKVK), welche sich auf der Rückseite Ihrer ee-Card<br />
befindet.<br />
EKVK gilt in:<br />
Belgien Lettland<br />
Bulgarien Liechtenstein<br />
Dänemark Litauen<br />
Deutschland Luxemburg<br />
Estland Malta<br />
Finnland Niederlande<br />
Frankreich Norwegen<br />
Griechenland Polen<br />
Großbritannien Portugal<br />
Irland Rumänien<br />
Island 1) Lettland Slowakei<br />
Liechtenstein<br />
Schweden<br />
Italien Schweiz<br />
1) Slowenien<br />
Litauen Spanien<br />
Luxemburg Tschechien<br />
Malta Ungarn<br />
Niederlande Zypern 3)<br />
Norwegen 1)<br />
Polen<br />
Portugal<br />
Rumänien<br />
Schweden<br />
Schweiz 2)<br />
1) EWR-Staat 2) Abkommen 3) auf den griechischen Teil eingeschränkt<br />
Für folgende Staaten wird weiterhin ein zwischenstaatlicher Betreuungsschein ausgestellt:<br />
Bosnien-Herzegowina Serbien<br />
Kroatien Mazedonien<br />
Türkei Montenegro<br />
Der Betreuungsschein ist kein Patientenschein, sondern gilt als Nachweis über die<br />
österreichische Krankenversicherung. Vor einer ärztlichen Behandlung ist der<br />
Betreuungsschein dem zuständigen ausländischen Krankenversicherungsinstitut zu<br />
übergeben, das dann einen „Patientenschein“ ausstellt.<br />
Die EKVK bzw. Urlaubsbetreuungsscheine gelten nur für Unfälle oder plötzlich auftretende<br />
Erkrankungen.<br />
Führt die Urlaubsreise nicht in einen der oben angeführten Staaten, müssen die dort aus der<br />
Krankenbehandlung erwachsenen Kosten zunächst selbst bezahlt werden. Die BKK leistet<br />
aber in solchen Fällen nach Vorlage saldierter Rechnungen eine Kostenerstattung im<br />
Ausmaß von 80% des Betrages, den die BKK im Inland aufzuwenden gehabt hätte.<br />
Wird Anstaltspflege in Anspruch genommen, gebührt ein Pflegekostenzuschuss von<br />
€ 185,30 pro Tag. Dieser Tagespauschalsatz verringert sich um 10 %, auf € 166,77<br />
für Angehörige. Liegen die Kosten unter dem täglichen Pauschalsatz, wird nur der<br />
tatsächliche Aufwand ersetzt.<br />
Im Krankheitsfall im Ausland bitten wir Sie, wenn möglich, direkt mit uns in<br />
Verbindung zu treten, damit wir Ihnen bei der Abwicklung der Formalitäten<br />
behilflich sein können!