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(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...

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Krankenbehandlung im Ausland<br />

24<br />

Benötigen Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem EU / EWR EWR- Staat<br />

oder der Schweiz medizinische Hilfe, so erhalten Sie diese in öffentlichen Krankenhäusern<br />

oder bei Vertragsärzten/-innen innen gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte<br />

(EKVK), welche sich auf der Rückseite Ihrer ee-Card<br />

befindet.<br />

EKVK gilt in:<br />

Belgien Lettland<br />

Bulgarien Liechtenstein<br />

Dänemark Litauen<br />

Deutschland Luxemburg<br />

Estland Malta<br />

Finnland Niederlande<br />

Frankreich Norwegen<br />

Griechenland Polen<br />

Großbritannien Portugal<br />

Irland Rumänien<br />

Island 1) Lettland Slowakei<br />

Liechtenstein<br />

Schweden<br />

Italien Schweiz<br />

1) Slowenien<br />

Litauen Spanien<br />

Luxemburg Tschechien<br />

Malta Ungarn<br />

Niederlande Zypern 3)<br />

Norwegen 1)<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Rumänien<br />

Schweden<br />

Schweiz 2)<br />

1) EWR-Staat 2) Abkommen 3) auf den griechischen Teil eingeschränkt<br />

Für folgende Staaten wird weiterhin ein zwischenstaatlicher Betreuungsschein ausgestellt:<br />

Bosnien-Herzegowina Serbien<br />

Kroatien Mazedonien<br />

Türkei Montenegro<br />

Der Betreuungsschein ist kein Patientenschein, sondern gilt als Nachweis über die<br />

österreichische Krankenversicherung. Vor einer ärztlichen Behandlung ist der<br />

Betreuungsschein dem zuständigen ausländischen Krankenversicherungsinstitut zu<br />

übergeben, das dann einen „Patientenschein“ ausstellt.<br />

Die EKVK bzw. Urlaubsbetreuungsscheine gelten nur für Unfälle oder plötzlich auftretende<br />

Erkrankungen.<br />

Führt die Urlaubsreise nicht in einen der oben angeführten Staaten, müssen die dort aus der<br />

Krankenbehandlung erwachsenen Kosten zunächst selbst bezahlt werden. Die BKK leistet<br />

aber in solchen Fällen nach Vorlage saldierter Rechnungen eine Kostenerstattung im<br />

Ausmaß von 80% des Betrages, den die BKK im Inland aufzuwenden gehabt hätte.<br />

Wird Anstaltspflege in Anspruch genommen, gebührt ein Pflegekostenzuschuss von<br />

€ 185,30 pro Tag. Dieser Tagespauschalsatz verringert sich um 10 %, auf € 166,77<br />

für Angehörige. Liegen die Kosten unter dem täglichen Pauschalsatz, wird nur der<br />

tatsächliche Aufwand ersetzt.<br />

Im Krankheitsfall im Ausland bitten wir Sie, wenn möglich, direkt mit uns in<br />

Verbindung zu treten, damit wir Ihnen bei der Abwicklung der Formalitäten<br />

behilflich sein können!

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