(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
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Unterstützungsfonds<br />
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Als zusätzliche freiwillige Leistung können unter Berücksichtigung der Familien Familien-,<br />
Einkommens- und Vermögensverhältnisse über das gesetzliche bzw. satzungsmäßig<br />
vorgesehene Ausmaß hinausgehende Leistungen ( (Kostenersätze) aus Mitteln des<br />
Unterstützungsfonds gewährt werden.<br />
Dem Antragsformular, welches Sie im Anhang dieser <strong>Leistungsinformation</strong>, online<br />
(www.bkk-austriatabak.at) ) oder auf Anfrage bei der BKK erhalten, sind die<br />
Originalrechnungen, dazugehörige Zahlungsbestätigungen, sowie die<br />
Einkommensnachweise des Antragstellers und des im gemeinsamen Haushalt<br />
lebenden Ehepartners beizulegen.<br />
Die seit November 2009 geltenden Richtlinien des Unterstützungsfonds eröffnen<br />
für alle Versicherten eine zusätzliche Möglichkeit zur Unterstützung bei<br />
außergewöhnlichen Ausgaben für kieferorthopädische Behandlungen, festsitzenden<br />
Zahnersätzen, Brillen, Legasthenie und Dyskalkulie.<br />
Die Anträge auf Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds müssen dem Vorstand zur<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Vorstandssitzungen finden zweimal pro<br />
Jahr statt. Es kann daher zu längeren Wartezeiten nach der Antragsstellung<br />
kommen.<br />
Zuschuss zu den Bestattungskosten<br />
Beim Tod eines Versicherten der Betriebskrankenkasse Austria Tabak sowie eines<br />
mitversicherten Angehörigen leistet die BKK demjenigen, der die Kosten der<br />
Bestattung getragen hat, einen Zuschuss zu den Bestattungskosten bis zur Höhe<br />
von € 436,04, wenn dies bei Bedachtnahme auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
begründet erscheint.<br />
Dies ist der Fall, wenn das Nettoeinkommen des Antragstellers monatlich<br />
€ 2.444,46 bzw. unter Berücksichtigung eines etwaigen Einkommens des im<br />
gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten den Betrag von monatlich € 3.665,00<br />
nicht übersteigt. Diese Grenzwerte erhöhen sich für jedes unterhaltspflichtige Kind<br />
um € 125,72.<br />
Dem Antragsformular, welches sie im Anhang dieser <strong>Leistungsinformation</strong>, online<br />
(www.bkk-austriatabak.at) ) oder auf Anfrage bei der BKK erhalten, sind<br />
Einkommensnachweise, die standesamtliche Todesbestätigung, die<br />
Originalrechnung der Bestattungskosten inklusive eines Zahlungsnachweises sowie<br />
die Einantwortungsurkunde und der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes<br />
beizulegen.<br />
In einigen wenigen Fällen kann kein Zuschuss zu den Bestattungskosten geleistet<br />
werden. Dies vor allem dann, wenn die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass<br />
des Verstorbenen gedeckt werden können. In solchen Fällen werden Sie schriftlich<br />
über den Grund der Ablehnung informiert.<br />
Der Anspruch auf Leistung eines Zuschusses zu den Bestattungskosten ist bei<br />
sonstigem Verlust binnen 42 Monaten bei der Betriebskrankenkasse geltend zu<br />
machen.<br />
Beide Antragsformulare finden Sie auch zum Herausnehmen im Anhang dieser<br />
<strong>Leistungsinformation</strong>.