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(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...

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Unterstützungsfonds<br />

8<br />

Als zusätzliche freiwillige Leistung können unter Berücksichtigung der Familien Familien-,<br />

Einkommens- und Vermögensverhältnisse über das gesetzliche bzw. satzungsmäßig<br />

vorgesehene Ausmaß hinausgehende Leistungen ( (Kostenersätze) aus Mitteln des<br />

Unterstützungsfonds gewährt werden.<br />

Dem Antragsformular, welches Sie im Anhang dieser <strong>Leistungsinformation</strong>, online<br />

(www.bkk-austriatabak.at) ) oder auf Anfrage bei der BKK erhalten, sind die<br />

Originalrechnungen, dazugehörige Zahlungsbestätigungen, sowie die<br />

Einkommensnachweise des Antragstellers und des im gemeinsamen Haushalt<br />

lebenden Ehepartners beizulegen.<br />

Die seit November 2009 geltenden Richtlinien des Unterstützungsfonds eröffnen<br />

für alle Versicherten eine zusätzliche Möglichkeit zur Unterstützung bei<br />

außergewöhnlichen Ausgaben für kieferorthopädische Behandlungen, festsitzenden<br />

Zahnersätzen, Brillen, Legasthenie und Dyskalkulie.<br />

Die Anträge auf Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds müssen dem Vorstand zur<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Vorstandssitzungen finden zweimal pro<br />

Jahr statt. Es kann daher zu längeren Wartezeiten nach der Antragsstellung<br />

kommen.<br />

Zuschuss zu den Bestattungskosten<br />

Beim Tod eines Versicherten der Betriebskrankenkasse Austria Tabak sowie eines<br />

mitversicherten Angehörigen leistet die BKK demjenigen, der die Kosten der<br />

Bestattung getragen hat, einen Zuschuss zu den Bestattungskosten bis zur Höhe<br />

von € 436,04, wenn dies bei Bedachtnahme auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

begründet erscheint.<br />

Dies ist der Fall, wenn das Nettoeinkommen des Antragstellers monatlich<br />

€ 2.444,46 bzw. unter Berücksichtigung eines etwaigen Einkommens des im<br />

gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten den Betrag von monatlich € 3.665,00<br />

nicht übersteigt. Diese Grenzwerte erhöhen sich für jedes unterhaltspflichtige Kind<br />

um € 125,72.<br />

Dem Antragsformular, welches sie im Anhang dieser <strong>Leistungsinformation</strong>, online<br />

(www.bkk-austriatabak.at) ) oder auf Anfrage bei der BKK erhalten, sind<br />

Einkommensnachweise, die standesamtliche Todesbestätigung, die<br />

Originalrechnung der Bestattungskosten inklusive eines Zahlungsnachweises sowie<br />

die Einantwortungsurkunde und der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes<br />

beizulegen.<br />

In einigen wenigen Fällen kann kein Zuschuss zu den Bestattungskosten geleistet<br />

werden. Dies vor allem dann, wenn die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass<br />

des Verstorbenen gedeckt werden können. In solchen Fällen werden Sie schriftlich<br />

über den Grund der Ablehnung informiert.<br />

Der Anspruch auf Leistung eines Zuschusses zu den Bestattungskosten ist bei<br />

sonstigem Verlust binnen 42 Monaten bei der Betriebskrankenkasse geltend zu<br />

machen.<br />

Beide Antragsformulare finden Sie auch zum Herausnehmen im Anhang dieser<br />

<strong>Leistungsinformation</strong>.

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