(PDF) BKKAT Leistungsinformation 2012 - Österreichische ...
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Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung<br />
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Seit 29.02.2011 werden folgende Zuschüsse zur Mund-/ Zahnhygiene geleistet:<br />
€ 50,00 / alle 6 Monate für Versicherte<br />
€ 30,00 / alle 6 Monate für Angehörige<br />
Ausgenommen davon sind Prothesen und Milchzähne<br />
Allgemeines zur Zahnbehandlung<br />
Von den Vertragszahnbehandlern werden an Versicherte (Angehörige) konservierende und<br />
chirurgische Zahnbehandlungen erbracht, ebenso wie der unentbehrliche Zahnersatz<br />
(Kunststoff- und Metallgerüstprothesen).<br />
Die konservierende Zahnbehandlung beinhaltet im wesentlichen Reparaturen an den<br />
vorhandenen Zähnen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernungen usw.).<br />
Zur chirurgischen Zahnbehandlung zählen u.a. die Extraktion und die operative Entfernung<br />
von Zähnen.<br />
Grundsätzlich gibt es keine Kostenbeteiligung bei der konservierend-chirurgischen<br />
Zahnbehandlung. Sollten Sie jedoch Sonderwünsche haben, die im Vertrag nicht<br />
vorgesehen sind (vor allem hinsichtlich eines anderen einwandfreien Materials), haben Sie<br />
vorerst das Honorar zur Gänze zu bezahlen. Die saldierte Originalhonorarnote kann bei der<br />
BKK zur Kostenerstattung eingereicht werden, die in Höhe von 80 % des Tarifes, der für die<br />
entsprechende Zahnfüllung vorgesehen ist, erfolgt.<br />
In Fällen, in denen aus medizinischen Gründen (z.B. bei nachgewiesener Allergie gegen<br />
Amalgame oder ihre Bestandteile) Amalgame nicht verwendet werden dürfen, sind auch die<br />
Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich als Vertragsleistung vom Vertragszahnbehandler<br />
direkt mit der Kasse zu verrechnen.<br />
Bei der Inanspruchnahme von Wahlärzten gelten die gleichen Kostenerstattungskriterien wie<br />
bei den sonstigen Wahlärzten.<br />
Im Sinne des Krankenversicherungsrechts ist als unentbehrlicher Zahnersatz grundsätzlich<br />
der abnehmbare Zahnersatz zu verstehen.<br />
Der Anspruchsberechtigte hat sich an den tariflichen Gesamtkosten des abnehmbaren<br />
Zahnersatzes mit folgenden Prozentsätzen zu beteiligen:<br />
Kunststoffprothesen 25 % (max. € 193,50)<br />
Metallgerüstprothesen 25 % (auf Anfrage, da Einzelleistungen)<br />
Falls bei Teilprothesen Kronen an Klammerzähnen notwendig sind, übernimmt die Kasse<br />
75% der tariflichen Kosten.<br />
Nach den Bestimmungen der Krankenordnung hat der Anspruchsberechtigte vor Anfertigung<br />
des Zahnersatzes anhand eines Antrages des Zahnbehandlers die dementsprechende<br />
Genehmigung bei der Kasse einzuholen.