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Nr. 04/2011 – 33 – <strong>Niepars</strong><br />
Das historische Fürstentum Rügen wird in <strong>de</strong>r Reflexion und<br />
in <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s zukünftigen Großkreises eine größere<br />
Wertschätzung erfahren als in <strong>de</strong>n bisherigen Körperschaftsstrukturen,<br />
weil die wie<strong>de</strong>rerstehen<strong>de</strong> neue territoriale I<strong>de</strong>ntität<br />
<strong>de</strong>s Gebietes unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Hansestadt dazu beste<br />
Voraussetzungen schafft.<br />
Die frühesten lateinischen Urkun<strong>de</strong>n schreiben für Pommern<br />
,longum mare‘ (entlang <strong>de</strong>s Meeres). Wir müssen diesen wohlklingen<strong>de</strong>n<br />
Namen nur wie<strong>de</strong>r neu übersetzen und für uns akzeptieren.<br />
Mit diesem Namen ist die südöstliche Ostseeküste seit mehr<br />
als 1000 Jahren fest <strong>im</strong> baltischen Raum verortet. Pommern<br />
ist ein wesentliches Glied <strong>de</strong>r Ostsee-Familie. Ein Patentieren<br />
<strong>de</strong>s Namens „Ostseekreis“ für <strong>de</strong>n Raum um Stralsund herum<br />
erscheint wie das Erkaufen eines Privilegs (aus rein werbetouristischem<br />
Kalkül) für einen Begriff, <strong>de</strong>r rund um die Ostsee gelten<br />
könnte. Dieses Patent „Ostseekreis“ muss auf <strong>de</strong>n gesamten<br />
baltischen Raum sehr eigenwillig wirken und die Mehrheit<br />
<strong>de</strong>r Anwohner an <strong>de</strong>r Ostsee verwirren, da er <strong>auch</strong> für sie gültig<br />
sein könnte.<br />
Im Europa <strong>de</strong>r Regionen sollten wir die Regionen <strong>auch</strong><br />
be<strong>im</strong> Namen nennen. Denn wenn wir unseren angestammten<br />
Namen verleugnen, geben wir einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>r eigenen<br />
I<strong>de</strong>ntität preis. Eine authentische Region mit selbstbewussten<br />
Einwohnern ist die beste Investition in die eigene Jugend<br />
und eine hervorragen<strong>de</strong> Tourismuswerbung.<br />
Der neue Großkreis wird nicht nur „einer <strong>de</strong>r schönsten in<br />
Deutschland“ sein, son<strong>de</strong>rn <strong>auch</strong> einer <strong>de</strong>r kulturhistorisch interessantesten,<br />
beson<strong>de</strong>rs <strong>im</strong> baltischen Kontext.<br />
Der neue Landkreis Pommern-Stralsund wird seinen würdigen<br />
Platz <strong>im</strong> Bun<strong>de</strong>sland Mecklenburg-Vorpommern und in <strong>de</strong>r europäischen<br />
Region Pommern einnehmen.<br />
In Pommern baute man einst die höchsten Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Welt<br />
(Marienkirche Stralsund), die stolzesten Han<strong>de</strong>lskoggen und<br />
begrün<strong>de</strong>te die zweitälteste Universität <strong>im</strong> Ostseeraum. Die<br />
überaus erfolgreiche landwirtschaftliche und marit<strong>im</strong>e Entwicklung<br />
wird bis heute fortgeschrieben, <strong>de</strong>nn - nomen est omen -<br />
<strong>de</strong>r Name Pommern ist Programm für das „Land am Meer“ das<br />
seine Vergangenheit und Zukunft am mare balticum fin<strong>de</strong>n wird.<br />
Dr. Gerd Albrecht<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
über <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverordnung<br />
über die Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
in Mecklenburg-Vorpommern (Vogel-Schutzgebietslan<strong>de</strong>sverordnung<br />
- VSGLVO M-V)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>s Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt<br />
und Verbr<strong>auch</strong>erschutz<br />
Vom ..............<br />
Im Ergebnis einer freiwilligen Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />
und <strong>de</strong>r daran anschließen<strong>de</strong>n Beschlüsse <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
vom 25. September 2007 und 21. Januar 2008 erfolgte<br />
<strong>im</strong> Frühjahr 2008 die Übermittlung <strong>de</strong>r Gebietskulisse von Europäischen<br />
Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern<br />
an die Europäische Kommission. Die gemel<strong>de</strong>ten Gebiete besitzen<br />
zum größten Teil gegenwärtig noch überwiegend <strong>de</strong>n<br />
Status faktischer Vogelschutzgebiete. Das Land ist aber nach<br />
<strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Europäischen Union verpflichtet, die in 2008<br />
gemel<strong>de</strong>ten Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu<br />
stellen. Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>r Vogelschutzgebietslan<strong>de</strong>sverordnung<br />
soll dieser Verpflichtung Rechnung getragen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf folgen<strong>de</strong>n Sachverhalt wird ausdrücklich hingewiesen:<br />
• Mit <strong>de</strong>r geplanten Lan<strong>de</strong>sverordnung erfolgt ausschließlich<br />
eine Umsetzung <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
in nationales Recht.<br />
• Dem Entwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverordnung liegen die Gebietsabgrenzungen<br />
<strong>de</strong>r an die Europäische Kommission übermittelten<br />
Gebiete zugrun<strong>de</strong>, da je<strong>de</strong> Herausnahme von Flächen<br />
dazu führen wür<strong>de</strong>, dass diese <strong>im</strong> Status faktischer Vogelschulzgebiete<br />
verbleiben wür<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß § 15 Absatz 2 <strong>de</strong>s Naturschutzausführungsgesetzes<br />
vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66) ist <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sverordnung mit <strong>de</strong>n dazugehören<strong>de</strong>n Karten für die<br />
Dauer eines Monats in <strong>de</strong>n kreisfreien Städten, amtsfreien<br />
Gemein<strong>de</strong>n und Ämtern, die <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Vogelschutzgebietslan<strong>de</strong>sverordnung liegen, öffentlich<br />
auszulegen. Der Ort und die Dauer dieser Auslegung wer<strong>de</strong>n<br />
min<strong>de</strong>stens eine Woche vor Beginn <strong>de</strong>r Auslegung ortsüblich<br />
bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus erfolgt eine öffentliche Auslegung <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
4. April 2011 bis einschließlich 4. Mal 2011<br />
in <strong>de</strong>n nachfolgend genannten Naturschutzbehör<strong>de</strong>n während<br />
<strong>de</strong>r Dienstzeiten.<br />
Staatliches <strong>Amt</strong> für Staatliches <strong>Amt</strong> für<br />
Landwirtschaft und Umwelt Landwirtschaft<br />
Westmecklenburg und Umwelt Vorpommern<br />
Bleicher Ufer 13 Ba<strong>de</strong>nstraße 18<br />
19053 Schwerin 18439 Stralsund<br />
Staatliches <strong>Amt</strong> für Staatliches <strong>Amt</strong> für<br />
Landwirtschaft und Umwelt Landwirtschaft und Umwelt<br />
Mittleres Mecklenburg Mecklenburgische Seenplatte<br />
Erich-Schleusinger-Straße 35 Helmut-Just-Straße 4<br />
18059 Rostock 17036 Neubran<strong>de</strong>nburg<br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Schwerin Nationalparkamt Müritz<br />
Bürgercenter <strong>de</strong>s Stadthauses<br />
Am Packhof 2 - 6<br />
19053 Schwerin<br />
Hansestadt Stralsund Hansestadt Wismar<br />
Bauamt Bauamt<br />
Ba<strong>de</strong>nstr. 17 Beguinenstraße 4<br />
18439 Stralsund 23966 Wismar<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r AusJegungszeit kann je<strong>de</strong> Person schriftlich o<strong>de</strong>r<br />
zur Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>n genannten Auslegungsstellen Be<strong>de</strong>nken<br />
o<strong>de</strong>r Anregungen vorbringen. Schriftliche Be<strong>de</strong>nken<br />
o<strong>de</strong>r Anregungen können <strong>auch</strong> direkt an das Ministerium für<br />
Landwirtschaft, Umwelt und Verbr<strong>auch</strong>erschutz Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und<br />
Naturschutz, PauJshöher Weg 1,19061 Schwerin gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die in <strong>de</strong>n oben genannten Naturschutzbehör<strong>de</strong>n ausgelegten<br />
Unterlagen sind darüber hinaus auf <strong>de</strong>n Internetseiten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />
für Umwelt. Naturschutz und Geologie unter .http://<br />
<strong>www</strong>.lung.mv-reaierunQ.<strong>de</strong> > „Fachinformationen“ > „Natur und<br />
Landschaft“ > „Schutzgebiete“ einsehbar und für einen Download<br />
verfügbar.<br />
Schwerin, <strong>de</strong>n ....................<br />
Hans-Joach<strong>im</strong> Schreiber