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Seite 5<br />
rza®fibu/ear<br />
Akontozahlungen<br />
Beim Buchen einer Akontozahlung können <strong>Sie</strong>, je nach<br />
gesetzlichen Vorgaben, entscheiden ob diese Akontozahlung<br />
versteuert wird oder in der Zahllast unberücksichtigt<br />
bleibt. <strong>Wir</strong> möchten Ihnen daher die verschiedenen<br />
Fälle in der rza®fibu etwas näher erläutern.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird für die Versteuerung von Akontozahlungen der in den Firmenstammdaten als wichtigster Steuersatz<br />
definierte %-Satz vorgeschlagen. <strong>Sie</strong> können sich jedoch direkt beim Buchen für einen anderen Steuersatz bzw. U-30 Kennziffer<br />
entscheiden oder die Buchung überhaupt nicht in die Zahllast aufnehmen. Die Steuerung erfolgt in der Spalte „Fu“<br />
(Funktion). Im Kurzkommentar sind alle Möglichkeiten angeführt.<br />
Fall 1: Akontozahlung wird versteuert<br />
.............................................................................<br />
<strong>Wir</strong>d die Akontozahlungversteuert,<br />
müssen<br />
<strong>Sie</strong> beim Buchen<br />
der Ausgangsrechnung/Eingangsrechnung<br />
unbedingt die<br />
Akonto-Rückrechnungeingeben,<br />
damit<br />
der Betrag der<br />
Akontozahlung<br />
nicht doppelt<br />
versteuert wird.<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite