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Seite 5<br />

rza®fibu/ear<br />

Akontozahlungen<br />

Beim Buchen einer Akontozahlung können <strong>Sie</strong>, je nach<br />

gesetzlichen Vorgaben, entscheiden ob diese Akontozahlung<br />

versteuert wird oder in der Zahllast unberücksichtigt<br />

bleibt. <strong>Wir</strong> möchten Ihnen daher die verschiedenen<br />

Fälle in der rza®fibu etwas näher erläutern.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird für die Versteuerung von Akontozahlungen der in den Firmenstammdaten als wichtigster Steuersatz<br />

definierte %-Satz vorgeschlagen. <strong>Sie</strong> können sich jedoch direkt beim Buchen für einen anderen Steuersatz bzw. U-30 Kennziffer<br />

entscheiden oder die Buchung überhaupt nicht in die Zahllast aufnehmen. Die Steuerung erfolgt in der Spalte „Fu“<br />

(Funktion). Im Kurzkommentar sind alle Möglichkeiten angeführt.<br />

Fall 1: Akontozahlung wird versteuert<br />

.............................................................................<br />

<strong>Wir</strong>d die Akontozahlungversteuert,<br />

müssen<br />

<strong>Sie</strong> beim Buchen<br />

der Ausgangsrechnung/Eingangsrechnung<br />

unbedingt die<br />

Akonto-Rückrechnungeingeben,<br />

damit<br />

der Betrag der<br />

Akontozahlung<br />

nicht doppelt<br />

versteuert wird.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite

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